Bekanntmachung.
Melne Bekanntmachung vom 5. Juni 1919, wonach dem Viehhändler Jultus Dillenberg in Hörter
Grund des 5 1 der Verordnung üher das Fernhalten unzuverlässiger
Pezsonen vom Handel vom 23. September 1915 (Neichs-Gesetzbl. ö. 603) in Verbindung mit Ziffer 1 der dazu ergangenen Aus—= fahrungsanwelsung vom 77, desselben Monats der gewerbs mäßige An⸗ und Verkauf von Vieh für das Reichsgebiet untersagt war, hebe ich Hermit auf. — Dem Gengnnten ist nunmehr der An ⸗ und Verkauf von Vteh wieder gestattet. Hörter, ben 1. Dejember 1919. Der Landrat. J. V.: Tieder mann, Kreissekretär.
——
Bet annt machung.
? rund der Bundesratsverorbnung vom 25. Seytember 1915, betr. Jern haltung urzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl— S. 604 ist den Metz germeister Johann Heimbach
aas Altenbochum durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Fleisch und Fleischwaren sowie anderen
Nahrungsmitteln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Vandelsbetr eb unter sagl.
Altenbochum, den 76. November 1919.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Maas, Beigeordneter. Bekanntmachung.
Dem Händler Otto Menz in Schlamau habe ich auf Grund der Verorbnung vom 23. September 1916, RG Bl. S. 505, den Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs, inebesondere Nahrungs- und Futtermitteln sowie rohen Natumerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen un tersagt.
Belzig, den 10. Dezember 1919.
Der Landrat des Krelses Zauch⸗Beljzig. Freund. Bekanntmachung.
Der Händlerin August Moritz in Gapu th habe ich auf Grund der Verordnung vom 23. September 1918, RGB. S. 60s, den Han del mit allen Gegenständen bes täglichen
Bedarfs sowte rohen Naturer zeug nissen, Heiz⸗ und
Leuchtstoffen untersagt. Belzig, den 10. Dezember 1919. Der Landrat des Kreises Zauch⸗Belzig. Freund.
—
Bekanntmachung.
Der Händlerin Auguste Eckert in Caputh habe ich auf Grund der Verorduung vom 23. September 19158, RG Bl. S. Hos, den Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz und Leuchtstoffen un tersagt.
Belzig, den 10. Dezember 1919.
Der Landrat des Kreises Zauch⸗Belzig. Freund.
5 Bekanntmachung.
Dem Händler Hermann Boeisen, Caputh, Ziegelstr., babe ich suf Grund der Verordnung vom 23. September 1915 (Rel. S. 6b) den Hande! mislallen Gegen ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futter.
mitteln somie rohen Natunrerzeugnifsen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen un ter«
Der Landrat des Kreises ,. J. V.: Tincau zer, Reg. ⸗Assessor.
Bekanntmachung. Dem Händler Rudolf Zimmermann, Belzig, habe ich auf Grund der Verordnung vom 253. September 1915 (RGBl. Sette 603, den Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs „ insbesondere Nahrungs und Futtermitteln sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz und Leuchistoffen untersagt. Belzig, den 12. Dejember 1819. Der Landrat des Kreises Zauch⸗Belzig. J. V.: Tincanzer, Reg. Assessor.
Bekanntmachung.
Nachdem der Gastwirt Josef W ons zu wiederholten Malen in feinem Geschäftebetrieb die Polizeistunde überschritten und Glücks. Ppiele in seinem Lokal gedulbet bat, wird ihm nunmehr auf Grund der Hun desratsberordnung vom 253. September 1915 wegen Unsuver⸗ E sigken jede Art des Geschäftsbetriebes in seinem Tokar. Bahnhofstraße Nr. 4, un tersagt und diese Räume für den Betrieb geschlossen.
Uuberührt von diesem Verbot bleibt der Hotelbetrieb einschließlich der Bewirtung der Hotelgäste.
Königshütte O. S, den 9. Dezember 1919.
Die Polizeiverwaltung. Werner.
Bekanntmachung. 26. 3. . betreffend F lt ä. September 1915, beireffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (GBl. S. Hos) und der , , hierzu vom 27. September 1915 wird dem Metz er Karl Nies.
mann wohnhaft in Sterkrade, Marktstraße 109, der Handel
ritt Vieh und Fleisch⸗ und. Wurst waren sowie jede
mittelbare oder unmittelbare Ben eil igu g an einem solchen
Madel jür das Gebiet des Deutschen Reiches unmtersagt. —
Die durch das Verfahren entstandenen baten Auslagen, inöbesondere
auch die Kosten der Bekanntmachung fallen dem Betroffenen zur Last. Sterkrade, den 2. Dezember 1919.
Die Poltzeiverwaltung. J. V.: Der Beigeordnete. Dr. Heuer.
Fertsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)
Vichtamtliches. Deutsches Reich.
In der am 15. Dezember 1919 unter dem Vorsitz hes
Reichs ministers Dr. Da vid abgehaltenen Vollf itzung des
Reichtzrats wurde dem Entwurse eines Gesetzes, betreffend die Festste lung eines Nachirags zum Haushaltsplan für dag
Rechnungsjahr 1919, zugeflimmt.
Der Reichs rat versammelte sich heute zu einer Voll—⸗ sitwuß; vorher hielten del. m ech fr hen, mb geh. . die vereinigten Ausschüsse für Volfzwirtschast umd für Rechtspflege sowie der Ausschuß für Recht pflege Sitzungen.
Auf die Note vom 8. Dezember hat die Deutsche Re—⸗ aiec nung dem Wositzenben der 5 ö.
auf
SsS§ J und 2 der Bundesratéverordnung vom
——
Meldung des „Wolffschea Telegraphenbüros“ folgende Ant— wortnote zugehen lassen:
ö Deutsche Regierung legt Wert darauf, das Mißverständnis aufzutlären, als ob sie auf Grund des einstweiligen Fernbleibens der Vertreter der Vereinigten Staaten von der im Friedens—⸗ vertrag vorgesehenen Kommissionen ein Recht auf Abänderung der Vertragsbestimmungen über die Auslieferung der wegen Verletzung der Kriegagesetze angeklagten Personen und über die Heimschaffung der Kriege gefangenen in Anspruch genommen habe. Die Heimschaffung der Kriegsgefangenen ist von ihr überhaupt nicht in diesen Zusammenhang gebracht worden. In der Auslieferungsfrage hat sie bereits vor Ginpfang der gegnerischen Note
vom 1. November die Gründe geltend gemacht, die eine Milderun in der Art der Durchführung des Friedensvertrags notwendig erscheinen lassen. Diese Gründe verdienen nach wie vor die ernstesse Beachtung
von seiten der alliterten und assozlierten Mächte. Die Deutsche Re⸗ gierung hat aber ihre Zustimmung zur Inkrastsetzung des Friedens vertrages niemals von der vorherigen Regelung dieser Frage abhängig ggemacht. Die Deutsche Regierung nimmt davon Kenntnis, daß nach der Absicht des Obersten Rates das in dem Schlußabsatz des Protokolls vom 1. November vorbehaltene Recht zu militärtschen und sonstigen Zwangtmaßnahmen nur Geltung haben soll, bis durch die Inkraft— setzung des Vertrags der Friedenszustand hergestelld ist, und daß nach diäsem Zeispunkt die Erfüllung der im Protokoll vorgesehenen Ver— pflichtungen nur durch die allgemeinen Bestimmungen detz Friedens⸗ vertragg Jowie durch die allgemeinen völlerrechtlic en Verfahrensarten zewährleistet sein wird. Unter dis sen Umständen fallen die von der ö Regierung wegen des Schlußabsatzes bisher erhobenen Be— denken fort.
Die Deutsche Regierung nimmt ferner Kenntnis davon, daß nach der Absicht der Alliierten die Kriegsgefangenen, deren Freigabe nach Friedensschluß nur von der übrigens bereits erfüllten Bedingung des Artikels 221 abhängig gemacht werden könnte, so sort nach dem Aus⸗ tausch der Ratifikationzurkunden heimgeschafft werden sollen.
Abgesehen von den Bestimmungen, die sich auf die Versenkung
Regierung gegen den Inhalt des Prototolls bei der verhältnismäßigen Geringfügigkeit der in Betracht kommenden Leistungen und in der Erwartung, daß die inzwischen erfolgten Lieferungen selbstverständlich ln Anrechnung kommen, keine Einwendungen erheben. Sie legt nur Wert darauf, festzustellen, daß die gerügten Rückstände und die nach Ansicht der Alliterten vorgekommenen Verstöße gegen den Waffen⸗ still stand nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen sind..
In der Scapa Flow Angelegenheit verzichtet die Deutsche Regierung darcuf, die Ausführungen der diesen Gegenstand behandelnden besonderen Note der Alliierten eingehend zu beant⸗ worten. Sie beschränkt sich auf folgende Bemerkungen:
Der vermeintliche Widerspruch zwischen dem Memorandum vom 27. November und den Noten vom 28. Juni und 3. September be⸗ steht tatsächlich nicht. In diesen Noten wurde auf die Rechtsfrage nicht eingegangen. Erst das Uemorandum hehandelt die Angelegen⸗ heit von der rechtlichen Seite und stellt dabei diejenigen Argumente zusammen, die von einem Schiedsgericht zu berüchsichtigen sein würden.
Der Sinn der zitierten Stelle ans dem Schreiben des Admirals von Trotha vom 8. Mat ist aurch unrichtige Uebersetzung völlig ent— stellt. Wird die Stelle im richtigen Wortlaut und im Zusammen⸗ hange mit dem übrigen Text des Schreibens gelesen, so zeigt sich, daß es sich um die Instruktionen handelt, die den deutschen Marine⸗
delegierten für die Verhandlungen in Versailles gegeben worden waren, nicht aber, wie die Noie der Alliierten annimmt, um eine Anweisung an Admiral von Reuter.
In dem jetzt von der britischen Admiralität veröffentlichten Befehl des Admirals von Reuter an die Kommandanten der Kriegsschifse vom 17. Junt heißt es, daß er nur dann zur Versenkung der Schiffe schreiten wür le, wenn der Feind den Versuch machen würde, sich ihrer ohne die Zustimmung der Deutschen Regierung zu bemächtigen, daß die Schiffe aber übergeben werden sollten, falls die Deutsche Regierung die Friedensbedingungen annähme. Dieser Befehl ist ein neuer Bewels dafür, daß sich Admiral von Reuter zu seinem Schritte nur eutschlossen hat, weil er der irrtümlichen Ansicht war, daß der Waffenstillftand abgelaufen und der Kriegszustand wieder eingetreten sei. zustand geltenden allgemeinen Befehl handeln zu müssen, der es dem Seeoffizier zur Pflicht macht, sein Schiff nicht in die Hand des Feindes fallen zu lassen, eig Befehl, der übrigens auch in der britischen und französischen Marine Geltung hat.
Die Deutsche Regierung ist nach wie vor der Meinung, daß die Uebeiweisung des Streitfalles an den internationalen Schiebshof im Haag die gerechteste Lösung gebracht haben würde. Die Inkraft⸗ setzung des Friedenshertrags und die Unterzeichnung eines entsprechend geänderten Prosololls wäre dadurch in teiner Weise aufgehalten worden.
Die Deutsche Regierung kann nur bedauern, wenn die All üerten demgegenüber den Stanhvunkt einnehmen, daß es sich um Kriegs— ereignisse handele, deren Regelung dem Sieger zustehe. Um jedoch, soweit es an ihr liegt, jedes Hindernis für die schnelle Wieder herstellung des Friedens aus dem Wege zu räumen, erklärt sie sich bereit, den Schaden, der den allüierten und assozüerten Negierungen durch die Versenkung der Schiffe entstanden ist, wiederguizu—2— machen. Sie ist aber außerstande, den Schadenersatz in der im Protokoll vom 1. November vorgesehenen Art zu leisten. Denn eine gewissenhafte Prüfung bat ergeben, daß die Durchführung der in dem Protokoll gestellten Forderungen dem deutschen Wirtschaftsleben un— heilbaren Schaden zufügen und jede Möglichkeit einer Duichführung der übrigen ungeheuren Verpflichtungen aus dem Friedensvertrage vollends vernichten würde. Die All ierten werden nicht verlangen wollen, daß die Deutsche Regierung eine derartige neue Verpflichtung übernimmt. Nach dem Inhalt der Note vom 8. Dezember sind sie selbst gewillt, eine verhängnisvolle Schädigung der wmirtschastlichen Lehensinteressen Deutschlands zu vermeiden. Sie haben sich bereit erklärt in eine Prüfung dieser Frage einzutreten, sobald ihnen das Verzeichnis des deutschen Hafenmaterials übergeben sei. Die Deutsche Regierung möchte den Alliierten schon jetzt diese und die sonst erforderlichen Nachweisungen übermitteln, aus denen sich ergeben wird, in welchem Maße die Er üllung der gestellten Forderungen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deusch lands lähmen würde. Sie hat eine Kommission von Sachverständigen beauftragt,
den Vertretern der alliierten und assozierten Mächte diese. Nach— Sie wird gleichzeitig he-
weisungen vorzulegen und zu erläutern. stimmte eingehende Vorschläge über eine Art des Schadensersatzes
eine neue drückende Lat bedeutet, doch nicht als mit seinen Lebens« interessen unvereinbar an e . werden müßte. Nachdem sich die Veutsche Regierung grundsätzlich zu einer
Ents adigung für die Lersenkung der dentschen Kriegsschiffe bereit erklärt hat, glaubt sie erwarten zu dürfen, daß die noch immer zurück— gehaltene Besatzung unverzüglich freigelasen werden wird.
Die Deutsche Regierung gibt sich der Hoffnung hin, daß es auf dem angegebenen Wege gelingen wird, sofort, die Unterzeichnung des Prolokolls und die Inkraftsetzung des Vertrags zu ermöglichen und
der deuischen Kriegsschiffe in Scapa Flow heziehen, will die Deutsche
Unter diesen Umständen glaubte er, nach dem für den Kriegs
nach
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machen, die, wenn sie auch bei der gegenwärtigen Lage Deutschlands
Gestorben: Hr. Geheimer Regierungsrat a.
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Direktor Dr. Tetens von der Weser⸗Werft Bremen und ein ertreter der Hamburger Regierung.
Wie die deutsche Regierung aus zuverlässiger Quelle über das Depot spécial Avignon erfährt, sind dort 86 strafgefangene deutsche Kriegsgefangene in einem Raume untergebracht, der eine Größe von 9 zu 6 zu 31 Meter hat und von Un⸗ geziefer strotzt. Die den Gefangenen verabreichte Nahrung ist ungenießbar. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, hat das Auswärtige Amt die Vermütlung der schweizerischen Gesandt⸗ schaft erbeten, um bei der französischen Regierung gegen die Zustände im genannten Gesängnis nachdrücklich Einspruch zu erheben und eine hessere Unterbringung der Kriegsgefangenen zu verlangen.
We Lie deutsche Regierung e. aus zuverlässiger Quelle erfährt, ud im September oder Oktober im französischen Offi(ter⸗ gefangenenlager Pa miers (Ariège) zwei wiederergriffene flüchtige dau tsche Offiziere, namens Heyking und Helfferich, von ben Wachen auf das schmählichne beschimpft und von einem Sergeanten in rohester Weise geschlagen worden. Da die Fluchtversache sich mehren, ist die Bewegungsfre heit der Offiziere sehr beschränkt worden; mit Dunkelheit müssen sie in ihren Zimmern sein. Die Wachen schie ßen auf jeden, der sich am Fenster te igt. Dies ist insbesondere am 27. September d. J. geschehen. Seit Juni sind die Spaziergänge eingestellt. Auch in diesem Falle hat das Augwärtige Amt die Vermittlung der schweize⸗ rischen Gesandtschaft erbeten, um hiergegen bei der franzoͤsi chen Regierung nachdrücklich Einspruch zu erheben und wegen der Beschimpfung und Mißhandlung der beiden Offiziere strengste Bestrafung der Schuldigen zu fordern sowie auch zu verlangen, daß die als Gesamtstrafe anzusehende Einschränkung der Be⸗ wegungsfreiheit aufgehoben und sofort ein 3 er⸗ lassen wird.
Verlehrswesen.
Ratschläge für Auslandsreisen. Bei Reisen nach Ländern, die zur Zeit keine konsularische Vertretung in Deutschland unterhalten, muß der notwendige Einreisesichtvermerk bei ihrer Ver⸗ tretung im neutralen Ausland erwirkt werden. Sofern die Ge— nehmigung nicht überhaupt versagt,; bleibt, wird sie in der Regel, erst nach langwieriger Rückfrage im Ziellande erteilt. Die Folge davon ist, daß die Reisenden, die an Ort und Stelle im Ausland die Enischeidung abwarten wollen, bei dem Tiefstande der deutschen Valuta in größte Geldver⸗ legenheit geraten käönnen oder geradezu hilfsbedürftig werden und ihre Reise schließlich aufgeben und unverrichteter Sache heimkehren müssen. Um diesen Zeit.! und Geldverlust zu vermeiden, erscheint es zweck mäßig, daß sich die Reiselustigen schön vor Antritt ihrer Reise über die Erlangung der für fi nötigen Durchreise⸗ und Einreisesichwermerke Gewißheit verschaffen, nötigenfalls durch Ver- mittelung des deutschen Konsulats an dem Sitze der in Betracht kommenden fremden Vertretung.
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Immer häufiger treffen Reisende, hesonders Kaufleute, mit Pässen in Eyrtkuhnen ein, ohne die litauische Einreisegenehmi—⸗ gung zu haben. Zwecklos wird von ihnen an die Grenzpolizei das Verlangen um Ausstellung eines Scheins gestellt. Es wird darauf hingewiesen, daß jeder Reisende vor der Abreise die Genehmigung des litauischen Gesandten in Berlin oder des litauischen Ministeriums des Aeußern in Kowno einholen muß.
Die direkten telegraphißschen Verbindungen mit dem hesetzten Deutschlan? und Frankreich können einer Havasmeldung vom 16. Dezember an wieder auf⸗ genommen werden. Die Mindesttare für ein Wort beträgt 18 Gen—⸗ times, für ein Telegrammm 90 Centimes.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)
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Theater.
Opernhanz. (Unter den Linden. Mittwoch: 262. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Rigoletto. Oper in vier Akten von Giusepke Verdi. Tert von Piave. Musi⸗ kalische Leilung: Otto Urack. Spielleitung: Hermann Bachmann. Ansang 7 Uhr.
Schuuspielhaus. (Am Gendarmenmarkt. Mittwoch: 280. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Wilhel:a Tell. Schauspiel in fünf Aufzügen von Friedrich Schiller. Spiel⸗ leitung: Leopold Jeßner. Anfang 6 Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 263. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Die Hugenotten. Große Oper in vier Akten von Giacomo Meyerbeer. Text nach dem Französtichen des Eugöne Scribe, übersetzt von Ignaz Castelli. Anfang 6 Uhr.
Schauspielhaus. 281. Dauerbezugsborstellung. Dienst⸗ und , sind aufgehoben. Maria Magdalene. Bürgerliches rauerspiel in drei Aufzügen von Friedrich Hebbel. Spielleitung:
Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Maria Theresia von Helldorff mit Hrn. Oberlent⸗ naut Fedor von Wuthenau (Droßdorf b. Kieritzsch, Sa. —Berlin⸗ Lichterfelde).
Verehelicht: Hr. Hauptmann a. D. Ehrenfried von Arnim mit Frl. Elisabeth von Busse (Groß Marschwitz bei Namslau).
— D, Kammerherr
Dr. jur. B. Reichsfreiherr von Boineburg-Lengsfeld (Weimar).
= Hr. Major Georg Dunst (Danzig! — Hr. Kommerzienrat
Richard Bialon (Berlin).
kamit den vom deusschmn Volke wie von der ganzen Welt so heiß er- Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg.
sehnten Frieden zuruck ujühren.
Die deutsche Sachverständigenkommission ist vor⸗ gestern nach Parts abgereitt. Sie wird laut Melleisung des „Wolffschen Teiegraphanhüros“ geführt vom Geheimrat Se⸗ liger. Außerdem gehören ihr an als Vertreter ber Arbeiser Paul Mülter; als Vertreter der Werften Rudolf Blom;; serner Geh imat Eich vom Ministerlum der ögentlichen Ar.
tiedenstonferenz in Paris laut beiten, Duetior Peltzer von der Hamburg⸗Amerika⸗Linie,
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle,
Rechnungsrat Mengaerina in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle Menaerindc) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaagsanstalt. Berlin. Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen einschließlich Börseubeilage und 2d cen seichenbellage Nr 97 und Erste, Zweite und Dritte Hentral⸗Handelsregifter⸗Beilage.
zun Dentschen Reichsa
2868.
Er
ste Beila nzeiger und Pre
Berlin, Dienstag den 16. Dezemher
. aszischen Staatsanzeiger.
19].
.
Berlin, den 11. Dezember 1919. Direktorium der Reichs getreibestelle.
Staehler.
II. Nachtrag und Berichtigungen
zum Verzeichnis der anerkannten 19, Nr. 2 vom 11. September 19
vom 16. Ottober 1919.
Absaaten von Wintersaatgetreide in Nr. 195 vom 28ᷓ. Augnst 19, Nr. 218 vom 24. September 1919 und Nr. W]
—
79
2
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—
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— . — k . . . 83636. Wohn⸗ ben ee Anerkannt Anmerkung: X. K. bedeutet gur metrie, , , 3. Provinz Westfalen, Münster i. W. Schor. Name und Stand *. w. Cisenbahnstation Fruchtart ö. Flache duch emerstraße 6 ‚. Anbauort . ö . B. Regierungsbezirk Minden. . 2 . , : 29 Reinking, Rittergutsp. 8 ö Warburg Gerste 1 ö 8. b. Warbur Provinz Brandenburg. ; . ö. Anmerkung: L. R. bebeutet Landwirtschafiskammer für ,, Brandenburg, Berlin NW. 40, Provluz Hessen Nafsau. g . ö B. Regierungsbezirk 8 . . s. A. Regierungsbezirt . 0 2 Badenhhusen, Ritter ˖ Freudenthal Witzenhausen oggen . u klewiez. Dberamtm. ] Falkenrehde Satzkorn Weijen 2 89 1 L.. rer ᷣ str ichen ¶ Manklewier 6 8. Dr., Ritter. Fahrenbach win n rn Welen 1 2, an * Proninz Pommern. gutsbesitzer an, 2 Anmerkung: Lt. bebeutet Landwirtschaftökammer für die Proplnz Pommern, Stettin, Werderstraße 1/62. 1j Metz, Gutsbesitzer Gudensberg Gudent beg. Wellen 1 6 63 46. z. Regie rungsbezirt Stettin. J . . ‚— ö. . ; Gerste 3 17, — ist zu 16 von Blankenburgsche J Zimmerhausen Zimmerhausen Weijen 115— n ö. ue 29 Rhode, Domänenpächter Frankenhausen Mönchehof 9 . 43 ö 2 ; ; J ' 7 * ö. ö ĩ elzen ; . . eilt. u 21 ö . . Gr Berckenhagen Labes Weizen 2 7.75 EL. c. 24 K Schachten Grebenstein ö 9. J stt ichen 32 . , zeyden, gl, . Demmin, Roggen . 37,50 it 9 26 ö Domänen ⸗ Coverden Deckbergen . ö . ö ; 5 in en Graf, Rittergutshes. b. tcuckow Züůssow h . reröderhof Ostheim, Wilen 2 198785 ist u aher ale ee, 'S, drs r hege, , Töne, d,, ,,,, , ,. Sl Langlet, Rittergutsbes. ich e n Plönzig Roggen 1 lo. . 2. R. 80 Tln ng Rittergutsp. Ochs hausen 6 26 g. . . ⸗ 4 . 1 ice 80 Maronde, Gutsbesttzer 6 . Gi dden Bircher Noggen 3 118 ati ö . ; 2 . ist zu NMheiuprovins;... ö 2 Mekner, Ritterzutebef . Suben . k . ie D. Regterungsbeßzitt OüsfetdarKt. , ͤ Fumme Wele 1 6. u , 8 n Gar z 1913, — ist ju 96 ,,, Ritter⸗ hn. GCummerow elzen il lichen 7 ö P., 8 ,. Haan Gerste P in 116 . Sehr Rittergutt⸗· Schl enitz Warnitz⸗ Roggen 1 ̃ ö . Mettmann ͤ . bestzer⸗ b. Bugilar . ö 16. ö 83 rei st ö68achs . 6 * ö . ö. . ützow 61. 9. ö ere a a 5 a e n. 3 6 ö B. Regterungsbezirk Köslin. ; A. Kreishauptmannschaft Dreb den. 4 3 Anhalt, Rittergutsbes. gent Karzin Roggen 3 10. alt . ,, Ritter · Rennersdorf Stolpen Roggen 2 11,66 ĩ F ow . Mrd ö 2 U h ite ) . ö . ö 3. 1 is gungs⸗ c, Gutebesize gen,, Br. Tuchen Nꝛoggenm l 3, 7h ; . 65 3e Nittergutspächter Oberteinsberg Niedere lng berg Noßgen 2 . 9.40 * og ene g, J wd ; . R 2a, ist n. B cb g A, Ritter. Hop fetter. Oerfgerten k 2 Ga ö. zhage Rlgenwälde, Roggen 2 65 ᷣ tẽpächter . ; 1, — . . , i agen, . streichen 39 Ehn, Rittergutsp. Wolftitz Fiohburg Weizen 2 11, übtel Abtei : ö 3, 8 Grosse, Nittergutsbesitzer Ele Tin Schlamye Roggen 1 zl, 26 aft ᷓ. 48 ö Rittergut · ¶ Otʒ dorf Nlederstrleglz Roggen 1 8, . Latz 836 n esitz er . . von Heldensche Guts. i. Frltzow, Degow Roggen 3 0, — E. . C. Creisßhauptmannschaft . ö . i ju v Degow k. ö ; Roggen . ; 0 ,,, Ritter Biziker b. Köslin Thunow Roggen 2 2m, fall 10 Hänsel, Guts besitzer Rudels dorf Waldheim . . streichen Sgutsbest zer ͤ lé 26 ist . ö. a schaft Bautzen ! 16 Hiltebrand, Rittergut ⸗˖ Repkam Schüben Roggen 1 b. Kreishauptmannscheft 8 z ö. . . 9 b. Wussecken Zanow . 5 1 en 1 Arnhold, Nittergute be. Gotimargdorf Neukuhners dorf Gerste 1 20 / 6 n & gafei che Gutsverwalt in rn, . Welten 1 n, a, . Jö ö Ba a
BVrovinz Sachsen.
A. Regierungsbezirk Magdeburg.
Trog, Robert, Ritter⸗
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36 Janfen, H., Hospächter
(statt Hansen)
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Provinz Schleswig ⸗Holstein.
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Amtliches. dd N e und Stand Eisenbahnstation Fruchtart Absaat 1 t s Reich. * K Anbauort Flache durch Dent sche 8 . Gortfetzung aus dem dauytblatt 65 Hoesensche Gutsperwalt. Hagenherst Collatz b. Polzin Weizen ; E. K. ö B ⸗ ti e (statt Lankesche Guts⸗ b. Klöpperfier . 2 1 . verwaltun . 6 ) ) I7. Nachtrag und Berich . w Yell H ll sizer , Lauenburg i. P. Roggen 3 9. 0 allen 1. j ) s . om 20. Augu ; Gr. Massow . unn Verzeichais der Originalzüchter von Wintersaatgetreide in Nr v . . . . ö . ꝛ 13 16 r, 207 vom 11. September 1919, Nr. 21 vom 24. September 1919 und Nr. 2387 vom S0 Melßner, Rittergutsbes. Zuckers 54 h . 98 et 16. Oktober 1919 des Teusschen Reichsanzeigers. . 3. Ab.) 6 ö — — — — 890 Puttkammer, Ritterguts. Franzen hei Gr. Schlönwitz Roggen 3 2,76 ft. n . Größe der besitzer Gr. Schlönwitz ie en ö z 2 3 von Puntammer, Ritter ⸗ Niemietzke Schwarz/ Roggen 2 20 stalhen 1 Ra me Wohnort ober Vermehrungöstellen Eisenbahnstation Fruchtart bei e en gutsbesitzer ö e, , damerkow 1 j . . 122 Wagner, Rülttergutebes. e, Drawehn Roggen = do- 6 Drawehn 1 2 e 126 Wegner, Gutsbesitzer Friedrichshof Neustettin Roggen 2 ö ain * ; Provinz Brandenburg. b. Neustettin ö =. 3 * von Lochow, K. R., Läbnitz b. Belzig i. M. 133 von Woedtke, Ritter Bolkow K ; NRittergutsbeñiter — Vermehrungs stelle 4. Autsbesitze zn . Rittergutgbes. von Lochow Lübnitz: ö Range 20 — . . 3 H cd er wn) . C. Reg ierungsbeß irk Stralsund. . 6 von Lochow, F. Dr., Petkus . M. . S8 Becker, Gutsbesitzer 24 hald Grelfgzwald Roggen 2 27. b0 9 1 j Vermehrungsstelle . Greiss wa . . ö . 2 s 6 Dr. F. von Lochoꝛo, ͤ 15 34 Venda, Rittergute⸗ beer in 2 Roggen 1 97, 6 i. (. ö Pet tus: esitzer Murchin ĩ 1 . . . 1 pra nl n m gr — Eimwmatz e 8 32 in d ittergutabesltzer Vierow b. Loltz, Loltz, Rustow Roggen 1 13, — 9 en 1 Schlore, Pächter, Charloitenho ,, , . s f — P ; ͤ st. A9, -= Safemeister. tm. Bussin Velgast, Roggen 1 16, st. zu 40 Hafemeister, Oberamtm 36 eig . strẽichen . Provinz Schlesien. ö ö Martens dorf . jn 3 Gimbal, Otte u. M., Frömsdorf, Kreis Münsterberg 46 Helms, Nittergutsbes. Obermũtzkow Marten dorf, Weizen 1 10, — tn 3 Saatzuchtwirischaft Ber neh rungs stelle . b Nie pas Gummerow ann 1 16 25 tit zu für Cimbalsche Saatzuchtwirtschast, 89 Seydel, Rittergutsbes. h dg n Zũssow Weijen 5,2 tl ichn ö Frömsdorf: ö . ZSüsso 5 . 4 ich von Scherr. ir Freiherr, Ritter⸗ Möhlten Welzen 8. — 103 Wallis, Gute pächter Buggow Anklam, Roggen 1 18, ist ju glutsbefitzer, Camnitz, Kreis Glatz lst. 7 --=) b. Murchin Buggenhagen ö 930 i JJ 1 t / jber ben Vicht mit Hrlatteabhe cih 108 Weström, Gutsbesitzer Grabow b. Zudar Altefähr Roggen 3 30, alt 2 Veröffentlicht auf Grund des 8 6 der Verordnung über den Verkehr mit Hrotgetreide . . Günz bet Strals ö 2, XS. ; . . se,. mann S8 Volffstein. Gutsväch 6 ĩ Stralsund Roggen 2 . herste aus ber Ernte 1919 zu Saatzwecken vom 20. Juni 1919 (RGI. S. 568). 1 ,,, Ende trdorf
Anmerkung: LK. bedeutet Landwirtschaftékammer für die Provinz Sachsen, Halle a. S, Ralserstraße .
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E. K.