1919 / 289 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Dec 1919 18:00:01 GMT) scan diff

nungen oder fonstigen Nietraume der Häuser nach einem dom Gent andevorftande beziehungsweise Ausschusse des Wohnung verbandes allgemein zu bestimmenden Maßftabe (3. B. nach dem Cuadratmefer der beheizten Fläche oder nach der Anzahl der Frrpen in den aufge stelllen Heizkörpern) umzulegen. .

() Der Vermieter darf erstmalig einen . höchstens bis zu dem für den Januar 1920 voraus sichtlich ö. Mieter entfallenden Kostenanteil für Zentralheizung und rmwasser⸗ versorgung oder, je nach Vorhandensein, für eines von beiden verlangen. Der Vorschuß wird im Streitfalle von der Schieds⸗ stelle sestgesetzt und ist bei Zahlung der Heiztoften zu verrechnen.

; I Die Gemeindevorstände oder Ausschüsse von Wohnungs⸗ derbänden können anstatt des in Abs. 5 bis 7 vorgesehenen Ver⸗ fahrens gemäß §z 1 dieser Anordnung auch ein für allemal für Vie Gemeinde bezlehungsweise den Wohnungzberband eine Vovaus bezahlung der Heizungstosten durch den Mieter zusammen mit der Miete in der Weise bestimmen, daß die mutmaßlichen Kosten auf der Grundlage der Leistungen des Vermieters in früheren Seizungsperioben und der neuesten Kohlenpreise für längstens ein Jahr abgeschätzt und als Zuschläge zu den Mieten allgemein festgesetzt und bekanntgegeben werden. In die sem Falle gelten finngemäß die Bestimmungen des § 4. Der nachträgliche Ein⸗ wand, daß die Kosten tat sächlich nicht fo hoch oder noch höher gewesen seien, ist den Parteien dann abgeschnitten.

) Pie Keoften für die Heizung und Warmwasserversorgung oder, je nach Vorhandensein, für eines von heiden hat der Mieter zu tragen, es sei denn, daß die ungewöhnliche Höhe der Kosten die Heranziehung des Vermieters zu den Kosten gerechtfertigt erscheinen läßt. In diesem Falle hat der Gemeindevorstand be ziehungewei se Ausschuß des Wohnungs verbandes die Beteiligung des Vermieters für bestimmte Zeitabschnitte festzusetzen. Er ist be igt, hierbei auf die Größe und Lage der Mieträume und au stöse Vermögens⸗ und Ginkommensverhältnisse der Parteien Fuckffcht zu nehmen. Im Falle des Abs. 8 werden die Zuschläge entfprechend gekürzt. Für die Festsetzungen gelten sinngem die Beftimmungen des 5 4. .

6 Der § 2 der Reichsverordnung vom X. Juni 1919 Reichs ⸗Gefetzbl. S. 5096 bleibt unberührt. . .

in Bei Beschaffung und Verwendung des Heizmaterials hann, auch abgesehen von dem Falle des Abs. 5, einem NMieterausschuß ein Mitwirkungs⸗ und Kontvollrecht nach näherer Bestimmung des Gemeindevorstandes beziehungsweise Ausschusses des Wohnungs⸗ verbandes zugestanden ö. .

) Nach Erlaß dieser Anordnung unter Kberschreitung der Höchstgvenze oabgeschlossene oder mit alten Mietern verlängerte Ver⸗ fräge gelten als zur Höchstgrenze abgeschloßen, S 6 Abs. 2 findet Anwendung. Insoweit der Mietzins die Höchstgrenze übersteigt, tann er nach Maßgabe der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz= huchs über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückgefordert werden.

Als Mietzins gilt auch jede geldwerte Leistung des Mieters an den Vermieter, insbesondere die übernahme derjenigen Repa⸗ naturkoften durch den Mieter, die nach 5 536. des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Vermieter zu tragen hat. Die Höhe der geld⸗ werten Leistungen setzt im Streitfall endgültig das Ginigungs⸗ amt feft. ö.

h Vereinbarungen sind unwirkfam.

§5 9. r

Das Einigungsamt kann im Einzelfalle den Mietzins unter den an und für sich als angemessen ert =unten Mietzins festsetzen oder unter diesen auf Antrag des Mitrscs hevabsetzen, wenn die Abwägung der besonderen persönlichen Verhältnisse dies recht⸗ fertigt.

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Im einzelnen Falle kann dem Vermieter auf Antrag für einen fest zu bestimmenden Zeitvaum durch das Einigungsamt ein über den Höchstsatz der Miete hinausgehender Zuschlag zur Miete

Ausschlußz der Gemeinden, in denen ein solches Antt sich bereits befindet oder eingerichtet wird, ist zulässig. Die Einrichtung eines Kreismieteinigungsamts hat zu erfolgen, falls sonst mangels einer für den Vorsitz oder stellve r tretenden Vorsitz des Einigungs⸗ amts geeigneten oder bereiten Persönlichteit die Einrichtung nicht durchführbar oder sonst für Gutsbezirke die Zuständigkeit eines Ginigungsamts nicht begründet ist. 15.

(i) Die Beisitzer der Einigungsämter sind, soweit dies nicht schon bisher geschehen, von den Gemeindevertretungen oder Stadt⸗ verordnetenversammlungen (Bürgervorsteherkollegien) binnen vier Wochen nach Intxrafttreten dieser Anordnung zu wählen. Ernannte Beisitzer scheiden damit aus dem Amte aus. Durch die Kommunal⸗ aufsichtsbehörde kann die Frist angemessen verlängert werden. Innerhalb der Frist behält es bei dem bisherigen Verfahren sein Bewenden. E) Ist das Einigungsamt für mehrere Gemeinden und Guts⸗ bezirke gebildet, so hat die Wahl der Beisitzer durch die Vertretung des den Gemeinden und Gutsbezirken gemeinsamen höheren

Kommunalverbandes (Amts⸗ und Landbürgermeistereiversamm⸗

lungen, Kreistage usw.) zu erfolgen. Das Nähere über die Wahl⸗ periode und die Art der Wahl der Beisitzer wird durch einfachen Beschluß der Vertretung des Kommunalverbandes bestimmt.

(* Sind innerhalb des Bezirkes, für welchen das Einigungs⸗ amt errichtet wird, Vermieter⸗ oder Mietervereinigungen gebildet, so kann diesen ein Vorschlagsrecht für die Wahl der Beisitzer nach näherer Bestimmung des Vorstandes des Kommunalverbandes d. h. des Gemeindevorstehers, Gemeindevorstandes, Amtmanns, Landbürgeumeisters, Magistrats, Bürgermeifters, Kreisausschusses) eingeräumt werden.

8 16.

Die Beisitzer, die an einer Sitzung des Einigungsamts teil⸗ nehmen, sollen tunlichst der Gemeinde oder dem Gutsbezirk ange⸗ hören, aus welchem die zur Entscheidung stehende Mietfache her⸗ rührt, sonst aber jedenfalls einer benachbarten oder in der Nähe befindlichen Gemeinde.

8 17. 4 . Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in raft.

Berlin, den 9. Dezember 1919.

Der Minister für Volkswohlfahrt. Stegerwald.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Privatdozent in der philosophischen Fakultät der Universität Halle⸗Witienberg . 3 9 ist zum , . Honorarprofessor in derselben Fakultät ernannt orden. ö 5

Die Wahl des Direktors Dr. Buchkremer an der Ober⸗ realschule in Neuß zum Direktor des Realgymnasiums in . ist namens der Preußischen Staatsregierung bestätigt

en.

Bekanntm ach ung.

Gemäß 3 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Julk 1893 (Gesetzsammlung Seite 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß aus dem Betriehe der auf preußlschem Gebiete belegenen Strecken der oldenburgischen Staatseisenbahnen

Quakenbrück Os nab rück, . Ihrhove Neuschanz, Oldenburg Leer und Oldenburg Wilhelm shaven

Aichtamtsiches.

Dentsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichs rats für Steuer— und Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen und für Volkswirtschaft, der Ausschuß für Vo ks wirtschaft sowie der Ausschuß für Verfassung und Geschäfis— ordnung hielten heute Sitzungen.

In letzter Zeit werden vielfach Gesuche um Ein⸗ stellung in die Reichswehr unmittelbar an das Reichs— wehrminssterium gesandt. Durch dieses Verfahren erleidet die Erledignng derartiger Gesuche eine große Verzögerung, da das Reichswehnministerium im einzelnen nicht dauernd darüber unterrichtet ist, bei welchen Verbänden zurzeit Fehlstellen vor— handen sind. Das Reichs wehrministerium muß daher die Ge⸗ suche an die Reichswehrdienststellen weiterleiten. Zur schnelleren Erledigung der Gesuche ist es daher ratsam, daß sich die Gesuchsteller unmittelbar an einen Reichswehrtruppen⸗ teil oder an ein Wehrkreiskommando wenden, die soweit Etats nellen offen sind dem Gesuch entsprechen können.

Empfänger von Militärversorgungsgebühr— nissen (Pensionen, Renten und Hinterbliebenenbezügen) werden an die pünktliche Abholung ihrer Gebührnisse am kommenden Hauptzahltage 29. Dezember erinnert. Für die glatte Abwicklung des Rentenzahlgeschäfts bei den Postanstalten ist die pünktliche Abhebung der Beträge unbedingt notwendig. Empfänger, die zur Abholung am Hauptzahltage nicht in der Lage find, werden dringend keuch unter allen Umständen die Beträge spätestens noch im Fälligkeitsmonat Monat Januar abzuheben.

Land und Forstwirtschaft.

Wa shington, 12. Dejember. (W. T. B. Das end. gültige Ergebnis der diesjährigen Ernte für die nachst⸗ denden Halm früchte stellt sich, we folgt: Winterweizen 737 000 9000 Bushels gegen 5ös 960 00 Bushels im Vorjahre und 418 070 090 Bushels im Jahre 1917, Frühjahrsweizen 209 000 000 Bushels gegen 369 000 000 Bushels und 237 769 000 Bushels, Mais 2917000 0090 Bushels gegen 2583 000 000 bezw. 3 159 500 000 Bushels, Hafer 1 248 o06 600 Bushels gegen 1583 000 0090 bezw. 1 5587 360 000 Bushels, Gerste 166 009 000 Bushels gegen 256 900 0900 bezw. 208 9gs0 000 Bushels, Roggen 85 0900 0009 Bushels gegen 89 000 000 bezw. 60 145 006 Bushels. und Leinsaat J 900 000 Bushels gegen 15 000 000 bezw. 8 4.3 000 Bushels. Die Anbauflächen werden wie nachstehend angegeben: Winterweizen 49 905 000 Acres gegen 36 704 00 Acres im Vorsahre und 27 4560 000 Acres im Jahre 1317, Frühjahrsweizen 23 3353 900 Acres gegen 22 406 000 bezw. 18 511 600 Acres, Mais 102 075 000 Aeres gegen 107 491 000 bezw. 119 760 000 Acres, Hafer 42 4909 9000 Acres gegen 44 400 900 bezw. 43 577009 Acres, Gerste 6 963 000 Aeres gegen 9679 000 bezw. 8 336 0900 Acres, Roggen 7 420009 Aeres gegen 6185 000 bezw. 4102 000 Acres und Leinsaat 1 683 000 Acres gegen 1938 000 bezw. 1809 0090 Acres.

(Fortsetzung des Nlchtamtlichen in der Ersten,

2 289. . Amtliches.

Deutsches Reich. (Fortsetzung aus der

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Berlin, Mittwoch, den 17 Dezember

Bekanntmachung. Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blatt 30 des Tarifcegisters ein gelcagen worden:

Der zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau.

gewerbes E. V., dem Deulschen Bauarheiterverband, Zweig⸗ herein Eberswalde, und der ezirksgruppe Berlin des Reichs⸗ verbandes des Deutschen Tiefbaugewel bes am 26. August 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zu Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbebingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbau⸗ gewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs- Hesetznl. S. 1456) jür das Gebiet der Stadt Eberswalde und die Orte Kupserhammer, Eilenspalterei, Wolst⸗ winkel, Spechthau en, Ragöse mühle. Weitlage, Sommerfelde, Heegermühle, Messingwerk. Schöpffurih, Steinfurth und Britz sür allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichtei beginnt mit dem 1. November 1919. Der Reichs arbeits minister. J. J.: Sie fart.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits· ministerium, Berlin NW. m6, Luisenstraße Z3ö / 4, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Libeimmehrier, jür die der Tariwertrag infolge der Ertlaͤrung des Reichs arbeiteministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tariswertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Dezember 1919. .

Der Registerführer: Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blatt 303 des Tarifregifters tingetragen worden:

Der zwischen dem Angestellten verband der Putz⸗ und Mode⸗ Industrie E. V, Sitz Berlin, Ortsgruppe Dsnabrück, dem Ärbeitgeberverband für Handel und Indastrie in sz nabrück und dem Petaillifienderemn für den Bezirk Osnabrück (6. V) am 8 Mal 1919 abgeschlosene Tarifvertrag zur Regelung der Loha⸗ und Arbeits bedingungen für die gewerblichen Arheit⸗ nehmer der Putz und Moeindustrie wird gemäß 3 2 der Ver⸗ ordnung vom 753. Dezember 1918 sReichs⸗Gesetzbl. S. 456 fuͤr den Staytkreis Osnabrück für allgemein verbin lich erk art. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1919.

Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Siefart.

Das Tarifregister und die Registeralten können im Reichs. arheilsministerlum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 35136, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsministeriums verbindlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. ö

zum Deutschen Reichsauzeiger und Preußischen Ztaatsanzeiger. E81ISB.

S. 1456) für das Gebiet der Stadt Rathenaw für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919. ö Der Reichs arbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeit? ministerlum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 35 / 364, Simmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Dezember 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blatt 302 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Bau—⸗ gewerbe zu Cottbus, dem Deutschen Bauarbeiter verband, Orte perein Cottbus, und dem Zentralverband der Zimmerer und verwandter Berussgenossen Veutschlands, Zahlstelle Cottbus, am 25. Mai 1919 abgeschlossene Tarifvertrag (Lohn⸗ und Arbellstariff zur Regelung der Lohn⸗ und Aibeitsbedingungen für die in Bau⸗ Maurer⸗, Zimmerer⸗, Beton⸗ und Eisen⸗ betonbetrieben beschäftigten Arbeiter des Baugewerbes wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für den Stadikreis Cottbus und die Orte Branitz, Dissenchen, Kiekebusch, Kolkwitz, Madlow, Merzdorf. Sachsendorf, Saspow, Sielow, Schmellwitz und Ströbitz Ü.. allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beglnnt mit dem 15. Ottober 1919. Sie erfaßt nicht das Arbeite verhältnis solcher Arbeiter, die innerhalb eines Betriebs, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Bauftrbeiten beschäftig! srnd.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Siefart.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42. während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag insolze der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertrae sparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Dezember 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blatt 25 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: Der zwischen dem Wirtschaftsperband zur Wahrung der

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. ; weiten und Dritten Beilage.

zuügeßsigt werden, wenn er nachweist, daß: im Jahre 1918 ein kommunalabgabepflichtiger Reinertrag nicht 3 ge) a) er ohne solchen Zuschlag bei der Verwaltung des frag⸗ erzielt worden ist. / ///

lichen Grundstücks ꝙunberschuldete Zubußen zu leisten Münster (Westf.), den 13. Dezember 1919.

haben würde, und außerdem Der Eisenhahnkommissar. Theater.

b) die Zubußen 3 der n n. i , , . J. V. Ger stberg ir notwendige, im letzten Jahre ausgeführte oder im bevor F. B. . ste n,, auszufsihrende bauliche Instandsetzung? Opernhaus. (unter den inden Donnerstag: 263. Dauer. arbeiten ober durch Erhöhung der vom Grundstücke zu bezugsvorstellung. Dienst und Freiplätze sind aufgehoben. Die entrichtenden öffentlich⸗rechtlichen Abgaben verursacht sind. . Haren gt, Große Oper in vier Akten von Giacomo Meyerbeer. Eine Verlängerung des Zeitraums, für welchen der besondere Bekanntmachung. ext nach dem Franzöfijchen des Eugene Scribe, übersetzt von Igngz Zuschlag zur Miete zugebilligt ist, ist wegen derselben Instand⸗ Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Fastell. Musikalische Leitung Generalmusildirektor Leo Blech. setzungs arbeiten n nein n, ö ,, , . bon Handck vent 23. Sehtember 518 Ceres Spielleitung: Hermann Bachmann. Anfang 6 Uhr. Jeitraums ein- Mieter aus, so kann der auf die Mieträume ent. babe ich dem Schanlwirt Afred WilLszyns ki in Berlin so, z (Am . rkt. k ; fallende Zuschlag dem nachfolgenden Mieter gegenüber anders Luisenufer 42, durch Verfügung vm heutigen Tage den Handel b n,, ö. ö 2 festgesetzt werden. Die Kosten von bauvolizeilichen oder sonstigen mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, wegen ug . ö unn . 3 in. .. sin aufgehet en. Maria Gutachten, welche auf Grund dieser Vorschrift erforderlich werden, lun , , in bezug auf diesen Handelsbetrieb unterfagt. . ene per 1a g, ö n ,, * Aufzügen von hat der Vermieter zu tragen = Gleichze tig ist auf Grund des 33 der Bekanntmachung zur n= gif rich Hebbel. Spie ng: Dr. Reinhard Bruck. Anfang . . . schränkung des Fleisch und Fettverblauchs vom 28. Oktober 1915 . Hot der Mieter einen Antrag gemäß 8 0 oder der Vermieter . S. 71) die dingliche Schließung der ihm ge— Freitag: Opernhaus. 264. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ einen Antrag gemäß 8 19 gestellt, so sind, falls die Voraus⸗ srigen Schankwirtschaft Kaffee Spera in Berlin, und Freiplltze sind aufgehoben. Zusannens Geheimnis. Inter⸗ setzungen für die arundsätzliche Bewilligung des Antrags des Lothringerstraße 81, angeordnet worden. mezzo in einem Akt nach dem Französischen von Enrico Golisciani. Vermteßers totfächlich gegeben sind, die Vermögens. und Ein ⸗- Berlin O. 27, den 9. Dezember 1919. Deutsch von Max Kalbeck. Musik von Ermanno Wolf Ferrari. kommeneverhältnißse beider Parteien vom Einigungsamte gegen⸗ Landerpolizeiamt beim Staatskommissor für Volksernäh Vorher: Klein Idas Blumen. Ballett in einem Aufzug nach einander abzuwägen. Die Emtscheidung ist nach billigem Ermessen mn eg gn, . oltsernahrung. dem Märchen vön H. C. Andersen von Paul von Klenau. zu freffen. Zugunsten des Vermieters kann im Falle des 10 ein w . ö Nachher: Silhouetten. Tanzszenen von Schatten zu Licht. Ent⸗ Uirsgkeich dahin getroffen werden, daß die Zuschläge der Mieter —— rworfen und einstudiert von Heinrich Kröller. Anfang 7 Uhr. vom Cinigungzamte nach dem Maßstabe der Mieten in verschie= Bekanntmachung. Schauspielhaugs. 282. Dauerbezugshorstellung. Dienst und dener Höhe festgesetzt werden. k ; Der Witwe des Wilhelm Krieger in Osterfeld Freiplätze sind gusgehzben, Wilhelm Tell. Schau spiel in fünf . § 12. . . Haupsstraße S6, und deren Schwest er? HM ar ta Raum ann Lufzügen von Friedrich Schiller. Spielleitung: Leopold Jeßner. Die Untewermietung von Wohnungen oder Wohnungsteilen in Osterfeld. Mittelstraße 1, ist auf Grund der Bundesrats Anfang 64 Uhr. J sowie die Vermietung von mößlierten Wohnungen durch die Haus. verordnung vom 23. September 1915 (Meichs, Gesetzbl. S. Hos) und Die Ausgabe der Dauerbezugskarten für den Monat eigentümer ober sonftige Berechtigte unterliegt bezüglich der der Ausführungsanweifung vom 27. Sentember 1915 der Handel Jantar 190 zu 30 Vorstellungen im Dpernhause und Schauspiel⸗ Höhe des Mietsinfes solvie der Vergütung für Nebenleistungen mit Lebentmittein und sonstigen Gegen ständen pause und der vormonatlich zu wenig verauszgabten Dauerbe ugzlarten aller Art vom Tage nech der Verkündung dieser Anordnung ab dez täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkest in bezug auf für noch 8 Varstellungen im Schauspielhguse, zusammen für Schau in den im 5 1 Abf. beßeichneten Gemeinden der Genehmigung diefen Handelsbetrieß' un tersag k worden. Die Witwe Krieger svielhaus 35 Vorstellungen, erfolgt am 22. und 25. d. Me, zwischen des Genreindevorftandes, nfozveit diese micht schon bisher erforder- pat die durch das Verfahren verurfachten, baren Auslagen, nz, s und 1 Uhr,. an der Thenterhauptkasst, gegen Porzeigung der lich war. Im Falle der Versagung der Genehmigung, ist die Ber besondere die Gebühren für die im 8 J der obengenannten Ver— Dauerbezugsverträge, und jwar; am 22. d. M. * den schwerde an das zuständige Cinigungs amt binnen einer Meche ordnung vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung, ju erstatten. 1. 4 das Parkett und den 2. Rang des Opernhauses und am zulässig. Die ses kann die Höhe des Mietzinses sowie die Ver⸗ Recklinghausen, den 6. Dezember 191. 23. d. M. für den 3. Rang des Opernhauses und für alle Platz⸗ gütung für Nebenleiftungen nach billigem Srmessen festsetzen. Der Landrat. Dr. Klaus gattungen des Schauspielhauses. ird Genehmigung des Gemeindevorstandes beziehungzweise er Landrat. Dr. Klauen er. des . 34 r, , oder die Geneh⸗- migung bezüglich der Höhe des Mietzinses oder der zulässigen Sekannt mach un 2 a, , , , n. n, . g. Vergütung für Nebenleiftungen aller Art durch den Vermieter we diner e sttane Ri gneagh, gert, Phe Familiennachrichten.

nichl zur Kenntnis des Miete Aftermieters ge D gi ö ĩ . . , . ,,, ich auf Grund der Verordnung vom 25. September 1915 (RGöGl. Verlobt. * Ursula Frentzel mit Hrn. Kapitänleutnant a. D unnzöbl ertem Zustande abgeschlossen. In diefem Falle finden die Site 698 den Handel mit all gn Gegen ständen des ö Wagner (Charlottenburg Allensteln).

Vorschriften der sg 1 His I diefer Anordnung en ifpreche nde An tägtichen Bedarfs, inebesondere Nahrungz. und Futtermitteln Ge stor ben,. Hr. Maiot z. D. Vittor von Strantz Berlin) wendung. Für das einzelne Zimmer sowohl hon möhrerten wie sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz. und Leuchtstoffen un tersagt. Dr. Major. a. D. Julius von. Schuckmann (Dresden? von un mnz lierten Wohnungen ist dersenige Bruchteil des aus Belzig, den 12. Dezember 1919. . X , ,, d. S. . D. Dr. Hans Ressel 3 sich exgehenden Mietzinses zu entrichten, der bei gleichmäßiger Der Landrat des Kreises Zauch, Belzig. ö Frau Olga von Bock, geb. von Falkenhayn Verteisung des Mietzinses auf die Anzahl der bewoßnharen ö

; J. V.: Tincauzer, Reg. Assessor. Räume der Wohnung ohne Rücksicht auf ihre Möblierung, Größe J

und Gnte entfällt. 8er t c V ss. ö. e kanntm achung. ö Auf Verträge, die unter Aißerachtlasfung oder Umgehung der Dem Schankwirt Heinrich 3irows ki, hier, Königstraße 11, Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg.

Vorschriften die ser Anordnung abgeschlossen sind, finden die Vor- ist die Abgabe von Speisen und Getränken jeder Art twortlich ĩ chäfts . 36 . ö ö 46 : r wortlich : elle. schriften d es S 8 entfyrecherde Anwendung. ; wegen Unzuverlässigkeitt unter agt und die Schließung des 5 3 , , /. . . ö ,, eschaf t stelle

ö 2 14. Betriebes angeordnet worden. d, n,, : ; Dis Gemeinden haben dn om er S 1 der Verordnun Breslau, den 12. Dezember 1919. Verlag der Geschäftsstelle Menagaerina) in Berlin. ; ö 2 81 Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaasansta!

zum Schutze der Mieter vom 23. September 1918 Reichs⸗ Der Polizeipräsident. J. V.: Bartels. Hefegzbl. S 1116, je weit dies noch nicht geschehen. underauefch Berlin. Wilbelmstraße 32. Sechs Beilagen

einzurichten. Die Einrichtung gemeinschaftlicher Einigungsämter und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilagt.

Berlin, den 8 Derr mber 18 8. ; Interessen der Landwirte des Kreises Dt. Frrone E. V, dem Der Rea isterführer. Pfeiffer Zentraloerband der Forst“ Land⸗ und Weinbergsarbeiter Deu msch⸗

j lands und dem Deuisschen Landarbeiterverband am 5. Sepiem ber

1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ Bekanntmachung. und Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiter , Der zröischen dem Verband der Baugeschäfte von Groß Krone ür allgemein verbindlich ertlärt. Die allgemeine Ver⸗

j j j j indlichkeit ĩ i , ber 1919

Berlin E. V, dem Deuischen Bauarbeiterverband, Zweigverein bindlichkeit beginnt mit dem 1. Nanem er =

Berlin, und dem Zentralverband christlicher Bauqr bener, DOrts⸗ Der 1

verwaltung Berlin am 20. Juni 1919 abgeschlossene Tar if⸗ . J. V.: Geib.

vertrag fur Regelung der Lohn, und Arbeilsbedingun gen für Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits.

Maurer, Bauarbeiter Kalkschläger, Wasserträger, Siein⸗ und miniffärium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 3334, Zumimer 42,

Raltträger sowie ähnliche gewerbliche Aibeiter in Bau, und während der regelmäßigen Dienststunden eimgcsehen werden.

Maurerbetrieben mird gemäß 5 2 der Verordnung vom Arbeitgeber und Ärbeltnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das der Erklärung des Reichgarbeitsministeriums verbindlich ist, können

Gebict von Adlerghof, Alt Glienecke, Baumschulenweg, Berlin, von Fen e,, , ,. einen Abdruck des Tarifyertrags gegen

Bies dorf, Bohnsdorf, Borsigwalde, Britz, Buckow, Charlotten⸗ , ,. der Kosten verlangen.

burg, Cbpenick, Dahlem, Frleden au, Friedrichsberg, Friedrichs⸗ Berlin, den 8. Dezember 1919. .

felbe, Friedrichshagen, Frohnau, Groß Lichterfelde, Grünau, Der Registerführer. Pfeiffer.

Grunewald, Haselhorst, Veinersdorf, Hennigsdorf, Hermsdoif, w

Hohen Schönhausen, Johonnisihal, Jungfernheide, Karlshorst,

Kaulsdorf, Lankwitz, Lichtenberg, Lichtenrade, Mahlsdorf, Bekanntmachung.

Mariendorf, Marienfelde, Neukölln, Niederschöneweide, Nieder⸗ Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blatt 290 des

schönhausen, Nitelae see, Nordend, Oben schöneweide, Pankow, Tarlfregisters eingetragen worden:

Pöötzenses, Reinickendorf, Rasenihal, Rudom, Rummels burg, Der zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗

Saatwintel, Sch lachten ee, Schmar endorf, Schöneberg, Schön⸗ gestelltenve Kane, Ortzausschuß. Parchim i. M', dem Handels,

holz, Steglitz. Stralau, Süden d, Tegel, Teltom Tempelhof, herein zu Parchim i. M., dem Kaufmännischen Verein von

Treptow, Walhmannslust, Wann see, Wien see, Westend, 18553, Vez Parchim, dem Deutschnationgalen Handlungegehilfen⸗

Wilheimsruh, Wilmer sdarf. Witten:. und, inn , für ervand, Oltsgruppe Parchim, und dem Verband der weih⸗

allgemein verbindlich er klärt. Die allgemeine Perbindlichkeit sichen Handels- und Büroangestellten, Ortsgruppe Parchim, am

bedinnt mit dem 2). Oktober 1919. Sie erfaßt nicht das 7. Äugést 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung

Arbeitsverhältnis solcher Arbeiter, die innerhalb eines Be⸗ der Gehalts- und Än nellungsbedingungen der kaufmäniiischen

triebes, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Bauarbeiten be⸗ Angestellten im GWoß, und. Klein kan del, wird. gemäß s 2 ber

schäftigt find. Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) Der teich arbeit minister. ; fir die Stadt Parchim i. M. für allgemein verbis dlich erklärt.

J. A.: Sie fart. 9 allgemeine Verbindlichkei beginnt mit dem 1. November ; ; z ; ; 1919. Ds Jattteaitzz ang Ties eg ted nn, wen eich Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf die

itsmi ( lin NV. 6, Lutsenstraße 3534, Zimmer 42, ö , . ö . Zweige des Groß, und Klein han dels, für die besondere Berufs

Jibetrgeber und Urdeinehmer, für die' der Tarifvertrag infolge tarifverträge für allgemein verhindlich ertlärt sind Handels⸗ der rn n, ,, verbindlich . ir . zweige, für die künftig Berufstarifverträge abgeschlossen werden, von ben Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen scheiden mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus Erstattung der Kosten verlangen. dem allgemeinen Tarifvertrag für den Groß⸗ und Kleinhandel aus.

Berlin, den 8. Dezember 1919. Der Reichs arbeite minister.

Der Registerführer. Pfeiffer J. V.: Geib.

Das Tarlfregister und die Reglsterakten können im Reichs, Bekanntmachung. , ,,, Berlin . , 3 hmwer 412, ä äbige ienststun d ; Unter dem 8. Dezember 19819 ist auf Blatt 300 des nien, , , a , n. für die der Tarifvertrag infolge

Tarifregisters eingetragen worden; der Eikläruͤng des Reichzarbeilsministeriums verhindlich ist, können . f . . Aibeitnehmerverhand des Friseur⸗ und von den e ae barten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Ei⸗

Haargewerbes, Berlin, und der Barbier⸗, Friseur⸗ und Perücken⸗ stattung der Kosten verlangen.

macher⸗ Zwangs innung Rathenow am 25. August 1919 ab⸗ Berlin, den 8. Dejember 1919.

geschlossene Tarifvertrag zur Regelung ber Lohn⸗ und Der Registerführer. Pfeiffer.

A- beilKzbe dingungen im Friseurgewerbe wird gemäß 3 2 der z nr , .

Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs ⸗Gesetzbl.

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