Europa bezwecken und für die nur noch die Zustimmung des Präsibenten Wilson erforderlich ißt.
— Der Ausschuß des amerifkanischen Repräsen⸗ tantenhauses für Einwanderungsfragen hat über den Gesetzentwurf Bericht erstoftet, in dem das Arbeitsamt er⸗ mächtigt wird, alle ausländischen Mitglieder von roten Orgoni⸗ scrionen in den Vereinigten Staaten verhaften und ausweisen zu lassen.
— Einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zufolge erklärte Mexiko in seiner Antwort an die Ver⸗ etniszten Staaten, daß die Freilassung von Jenkins gegen Kautlon jede Ursache für Mißvernändnisse heseitige, und bleibt hei der Auffassung, daß Jenkins Gefangensetzung gesttzlich zu⸗ läfsig gewesen sei.
— Der Verwaltungsrat der Nationalistischen Vereinigung verlangt der „Agence Havas“ zufolge die Ratifikation des Friedenepertrags mit den von den Veremigten Staaten aufgestellten Vorbehalten, vorausgesetzt, daß dadurch die amerikanische Souveränität nicht verletzt werde.
Asien.
Nach einer Radisgmeldßung sollen an den Kundgebungen in Damaskut, die läglich stattfänden, um die Rückkehr des von den Engländern verhasteten Generals Jassin Pascha, Be⸗ fehlshabers der arabischen Armer, nach Damaskus zu erreichen, 150 000 Personen beteiligt sein. Die Bewegung richte sich nur gegen die englischen Milltärs, die deshalb, in Schrecken gesetzt, Damaskus plötzlich verlassen hätten.
— Dem „Nieuwe Rotterbamsche Courant“ zufolge meldet die „Exchange Telegraph Company“ aus Tokio, haß China wegen der Zwischenfälle in Fuischau seché Forde—⸗ rungen an Japan geßellt babe, nämlich den japanischen Konsul in Futschau obzuberufen, sich wegen der Ermordung chinesischer Studenten zu enischulbigen, den Angehörigen der Toten und Verwundeten Schadenvergütung zu bezahlen, die Täter zu besttafen, den japonischen Kaufleuten zu verhieten, Waffen zu tragen, und auch ben Oberkommissar der Polizei in Futschau zu beftrasen Da die japanischen Behörden ver⸗ sichern, daß die Schwierintelten nur durch die Boytottierung der japanischen Waren durch die chinesischen Studenten ent— standen seien, bestehe wenig Aussicht, daß Japan diesen Forde— rungen zustimmen werde.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Entwurf eines Gesetzes gegen das Glücks spiel ist nebst Begründung der Deutschen Nationalversamm⸗ lung zugegangen. Er lautet, wie folgt: Artikel JI. 1. Die Ss 284 und 285 des Strafgesetzbuchs werden durch folgende Vorschriften ersetzt: 6 6g
Wer ohne behördliche Ezlauhnis öffentlich ein Glücksspiel ver⸗ aystaltet oder hält oder die Einrtchtungen hierzu bereitstellt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und mit Geldstrase bis zu einhundert⸗ . Mark oder mit Geldstrafe bis zu dem gleichen Betrage
estraft.
Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschasten, in denen Glücksspiele gewohnheits⸗ mäßig deranstaltet werden.
§ 284 a.
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (5 284) beteiligt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu einhunderttansend Mark oder mit Geldstrafe bis zu dem gleichen Betrage bestraft.
§ 284 b. *
In den Fällen der 55 2843, 2842 sind die Spieleinrichtungen und das auf dem Spieltisch oder in der Bank befindliche Geld eln⸗ uziehen, sofern sie den Täter oder einem Teilnehmer gehören.
ndernfalls können die Gegenstände eingezogen werden. § 285.
Wer aus dem Glücksspiel, ein Gewerbe macht, wird mit Ge, fängnigs und mit Geldstrafe bis zu zweihunderttausend Mark, bei mildernden Umständen mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit
Geldstrafe bis zu einhunderttansend Mark oder mit Geldstrafe bis
zu dem gleichen Betrage bestraft. 286 a.
In den Fällen der s 284, 2842 und 286 kann neben Gefängnis auf Verlust der bürgerllchen Ehrenrechte, auf die Zulässigkeit von Polizelaufficht und auf Ueberweisung an die Landespolizeibehörde mit den im 5 362 Abs. 3, 4 vorgesehenen Folgen erkannt werden,.
inen Ausländer kann die Landespolizeibehörde nach Vollstreckung der Freiheirsstrafe aus dem Reichsgebiete verweisen.
Neben der Strase kann angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntzumachen ist. 2. Im 5 369 werden im Abs. 1 die Nr. 14 und im Ahs. 2 die Worte „und 14 jowie die Worte „oder der auf dem Spieltisch oder in der Bank befindlichen Gelder“ gestrichen. .
Artikel II. ö Diesrs Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Der Deutschen Nationalyersamm lung ist ferner der Eniwurf eines Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschäbigter nebst Begründung zugegangen.
Nach die em Gesetzentwurf soll jeder Arbeitgeber, der einen Arbeitsplatz besetzen will, verpflichtet sein, einen Schwerbeschädigten, der für diesen Arbeitsplatz in gleichem Maße geeignet ist, anderen Bewerbern vorzuziehen. Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes find auch die Körverschaften des öffentlichen Rechts, Arbeits, riötze auch die Beamtenflellen. Die besonderen Vorschriften und gründfätzs über die Besetzung der Beamtenstellen, insbesondere über Vorbildung, Reihenfolge und Wartezeit der Anwärter für Beamten stell en und iber die Beförderung, Versetzung, und Entlassung der Beamten werden durch dieses Gesetz nicht beseitigt, sind aber so zu
gestalten, daß sie. die Einstellung Schwerbeschädigter er⸗ leichtern. Schwerheschädigte im Sinne dieseg Gesetzes sind alle Personen, die guf Grund der Versorgungsgesetze
wegen einer Dienstbeschädigung eine Militärrente von „0 - oder mehr vom n en Vollrente beziehen. Ihnen stehen Personen gleich, die auf Grund der reichsgesetzlichen Unfallversicherung oder ent⸗ sprechender landesrechtlicher Vorschriftes eine Unfallrente von 50 oder mehr vom Hundert der Vollrtente oder auf Grund des Unfallfür⸗ sorgegesetzes vom 18. Juni 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 211) eine aer beztehen, die einer Einbuße an Erwerbsfähigkeit um 50 oder mehr vom Hundert entspricht. Ebenso; stehen ihnen Perlonen gleich, die mehrere Unfallrenten von je weniger als 50 vy der Vollrente beziehen, wenn die Hundertsätze ihrer Renten zusammen mindesterg die Zahl, 30 ergebsn. Soweit durch dleses Gesetz die Ginstellung und Beschäftigung Schwerbeschädigter bel einer ae des öffentlichen Rechts er g, wird, gilt es für die Schwerunfallbeschädigten nur, wenn fie ihren Unfall im Dienst
2
2
einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlltten haben. Schwer⸗ kriegsbeschädigter im Sinne des Gesetzes ist auch eine Person, die zu gleich als Kriegsbeschädigter und als Unfallverletzter Renten bezieht,
wenn diesé Renten zwar nicht einzeln, wohl aber zusammen« gezählt 59 eder mehr vom Hundert, der Volltente betragen. Der Reichsarbeitsminißer wird ermächtigt, anzuordnen, daß
pripate Arbeitgeber bestimmie Arten von Arbeitsplätzen, die vorzugs⸗— weise für Schwerbeschadigte geeignet sind, für Schwerbeschädigte oder beftimmte Arten von Schwerbeschädigten freizuhalten haben. Der Reichsarheitsminister wird meiter ermächtigt, anzuordnen, daß jeder private Arheitgeber verpflichtet ist., einen zahlenmäßig bestimmten Bruchteil seiner Arbeitsplätze mit Schnerbeschädigten zu beletzen. Er kann diese Anordnung auf einzelne Berufsgruppen beschränken, er kann einzelne Berufsgruppen von ihr ausschließen, er kann den Bruch— teil jür verschiedene Berufsgrurpen verschieden hemessen. Die g fürsorgestelle kann einzelne Arbeitgeber von den Veipflichtungen ihnen durch diese Anordanngen auferlegt sind, ganz oder zum Teil befreien, wenn das nach der besonderen Lage des Falles erforderlich ist.
die
Sie kann nach Anhören des Arbeitgebers anordnen, daß einzelne Arbeitsplätze, die für Schwerbeschädigte, vorzugswmeise geeignet sind, für Schwerbeschadigte freizuhalten sind.
Werden Arbeiteplätze frei, die nach diesen Schwerbeschadigte freizuhalten sind, so hat sie der Arbeitgeber un= heschadet sonst vorgeschriebener Anzeigepflichten bianen drei Tagen der Hauptfürsorgestelle und der Berufegenossenschaft anzuzeigen. Er darf sie erst besetzen, wenn weder die Hauptfürsorgestelle noch die Be— ruf sgenossenschaft ihm binnen 10 agen nach Absendung der Anzeige einen geeigneten Schwer beschädigten benannt hat. Diese Verpflichtung be= steht nicht, soweit die Besetzung im Interesse des Betriebes nicht auf⸗ geschbben werden kann. Landwirtschaftliche Arbeitgeber können ihren Verpflichtungen dadurch genügen, daß sie Schwerbeschädigten Sied⸗ lungestellen, die den Schwerbeschädigten und hrer Familie den an⸗ gemessenen Lebensunterhalt ermöglichen, zu Eigentum oder Pacht übor lassen.
Der Haushalts ausschuß der Deutschen National⸗
vemr ammlung nahm in seiner gestrigen Sitzung, wie das „Nachtrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ be⸗
richtet, ben Entwurf eines Nachtrags zum Reichshaus— haltspilan für das Rechnungsjahr 1919 in Höhe von 300 Millionen Mart für Zwecke der Durch führung des Gesetzes, betreffend die Sozialisierung der Elektrizi⸗ tätswirtschaft, an. Ferner wurden als außerordentliche Aus⸗ gaben die Summen für eiae 50 o ige Erhöhung der Teuerungszulagen der Reichsbeamten für die Zeit bis zur Fertigstellung der Besoldungsordnung bewilligt.
Der Aeltestenrat der Deutschen Nationa⸗sluver⸗ sam ml ing hieli, wie. W. T. B. berichtet, gestern abend eine längere Sitzung ab, um die Geschaftslage zu besprechen; er einigte sich schließ ich dahin, daß die Nationalveisammlung am 13. Januar
1920, wieder zusammentritt, um den Gesetzentwurf über die Betriebsräte in zweiter und dritter Lesung zu beraten. Man hofft, das Betriebsrätegesetz in drei bis vier Tagen verab⸗
schieden zu können. Es ist ferner in Aussicht genommen, im An— schluß an die Beratung des Betriebsrätegesetzes die erste Lesung kleinerer Steuergesetze (Besleuerung der Toten Hand usw.) vorzu⸗ nehmen. Hierauf wird auch mit Rücksicht auf den Parteitag des Zentrums eine Pause eintreten, die sich bis in die zweite oder dritte Februarwoche erstrecken soll, jedenfalls so lange, bis der Haushalts— plan für 1920 21 porgelegt ist. Beim Zusammentritt der National⸗ versammlung im Februar wird wahrscheinlich auch der Gesetzeniwurf über das Reichstagswahlrecht und über die Wahl des Reichspraͤsidenten vorliegen. Die Ausschüsse, namentlich die Steuerausschüsse, werden ihre Arbeiten im Anschluß an die Januartagung wieder aufnehmen. Ob am heutigen Donnerstag Schluß der Plenarverhandlungen ein— treten wird, hängt noch von einer Abstimmung im Plenum darüber ab, ob die Interpellation Heinze, betreffend die Steuerpolitik, noch vor der Weihnachtspause zur Besprechung gestellt werden soll.
Etatistik und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkeiten.
Der Ausstand der Handwerker, Heizer und tech⸗ nischen Angestellten des Waren hauses A. Wertheim in Berlin ist hiesigen Blättern zufolge nach dreitägiger Dauer beendet, nachdem der zuständige Schlichtungsausschuß gestern einen Schiedsspruch zuungunsten der Aus ständigen gefällt, aber dem Arbeitgeber empfohlen hatte, die
Aus ständigen nach Möglichkeit wieder einzustellen.
Nach einer von. W. T. B.“ übermittelten Havasmeldung aus Brüssel hat sich der Ausstand der belgtschen Berg— arbeiter auf die Gegend der unteren Sambre ausge⸗ dehnt, wo 66000 Arbeiter die Arbeit niedergelegt haben.
Aus Paris wird dem ‚W. T. B.“ gemeldet: Journal“ ver⸗ öffentlicht ein Telegtamm aus Madrid vom 15. d. M. des In⸗ halts, das infolge des Ausstands der Arbeiter der Gas— und Elektrizitätswerke die unteren Viertel der Stadt ohne Licht sind. Die Ausständigen benutzen die Dunkelheit, um schwere Beschädigungen an den Straßenbahnlinien anzurichten. Verhaftungen wurden vorgenommen. Um 9 Uhr kam es zu einem blutigen Zu sammenstoß zwischen der Polizei und den Ausständigen, wobei es auf beiden Seiten Verletzte gab. — In Barcelona haben die Terroristen Ausschreitungen begangen und dabei nicht einmal die geheiligten Orte verschont. So würde in der Kirche San Joss während eines Trauergottes⸗ dienstes von einem Soldaten unter einer Bank eine Bomhe ge⸗ funden, deren Zündschnur brannte; der Soldat konnte fie noch recht⸗ zeitig löschen. Die Aussperr ung dehnt sich über ganz Catalonien aus. Der soziale Konflikt nimmt immer schärsere Formen an.
Theater und Musik.
Im Opernhause wird morgen, Freitag, Susannens Geheimnis“ mit Fräulein Schwarz und den Herren Hegler als Gast und Philipp in den Hauptrollen wiederholt. Dirigent ist der Generalmusitdirektor Leo Blech. Außerdem wird vorher das Ballett Klein Idas Blumen“ (mit den Damen Bowitz, Berghoff, Gageite, Schröder und Herrn Molkow, Dirigent: Vr. Fritz Stiediw) und zum Schluß das Ballett „Silhouetten“ (in erster Linie mit Fräulein Berghoff und Herrn Moltow besetzt) gegeben. Dirigent der Silhouetten“ ist der Kapellmeister Otto Urack. Anfang 7 Uhr. In Schauspielhause wird morgen, Wilhelm Tell“ in betannter Besetzung unter der Spielleitung von Leopold Jeßner aufgeführt. Es wird mit Rücksicht au anderweite Notizen in den Zeitungen aus— drücklich darauf hingewiesen, daß die Tellvorstellungen nicht um 7, sondern bereits un 63 Uhr beginnen. .
Das nächste Orchesterkonzert der Neuen Musikgesell⸗ schaft (Dirigent: Germann Scherchen) findet am Sonntag, Abends 7 Uhr, im Beethoven⸗Saal statt. Professor Adolf Bu sch spielt darin das selten gehörte D⸗Moll⸗Konzert von Kreutzer.
Eiannigfaltiges.
Der Volksbund zum Schutze der deutschen
Kriegs- und Zivilgetangenen, die Reichsvereini—
gung ebemaltger ö und der Bund
deutscher Frauen zur Befreiung der Gefangenen
Bestimmungen für
haben an den Präsidenten des Internationalen Roten Kreuzes in Senf folgende Kundgebungz gerichtet:
„Das bevorstehende Weihnachtsfest wendet wieder einmal die zen der Menschheit dem Schicksal derjenigen zu, die noch in der enschaft sich nach Freiheit, Heimat und Familie zurücksehnen. Namens der Angehsrigenverbände und der Vereinigungen ehemaliger Kriegsgefangener richten wir an den Präsidenten des Internationalen Roten Kreuzes in Genf die herzliche Bitte, für di Befreiung derjenigen Gefangenen weiter wirken zu wollen, die noch immer hinter dem Stachel⸗ draht zurückgehalten werden. In se iner Antwormote vom 15. November 1919 hat sich Deutschlard zu neuen schweren Opfern bereit erklärt, um das sofortige Inkrafttreten des Friedens vertrags zu ermög lichen. Dieses weite Entgegenkommen läumt das letzte wirkliche Hindernis aus dem Wege, das nach Auffassung der Enfente der Heimschaffung
—
— — —
noch entgegenstand. Jetzt kann es sich nur noch um Vereinbarungen ver Einzelheiten, um (letzte Formalitäten handeln, die kein Grund für die weitere Zurückhaltung der Gefangenen sein können. Wir
bitten das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf, das so unendlich viel zur Linderung der Kriegsleiden getan hat, in diesem Augenblick seine Stimme zu erheben, damit unsere Gegner jetzt die Gefangenenlager öffnen. Für die Kriegsgefangenen un) ihre Familien wäre es die schönste Weihnachtsgabe, wenn ihnen dte Kunde würde, daß das Ende ihrer Leiden getommen ist.“
Der am 10. d. M. in der Einspruchsversammlung der Berliner Gastwirte gegen die Verordnung üher die Wuchergerichte gesaßte Beschluß, vom 18. d. M. ab den Betrieb in Hotels, Fremdenheimen, Kaffeehäusern, Konditoreien usw. völlig einzustelnen, falls die Verordnung nicht aufgehoben werden
*
sollte, ist heute zur Tat geworden (vgl. Nr. 284 d. Bl.). In emer gestern
im Wintergarten abgehaltenen neuen Versammlung, in der über die inzwischen mit der Regierung gepflogenen Verhandlungen berichtet und mitgeteilt wurde, daß diese es ablehne, bis zur hesseren Belieferung der Gastwirte die neuen Be— stimmungen des Wuchengesetzes außer Kraft zu setzen, wurde hiesigen Blättern zufolge nach längerer stürmischer Aussprache beschlossen, dte Betriebe vorläufig auf zwei Tage, und zwar am Donnerstag und Freitag, zu schließen.
Paris, 18. Dezember. (W. T B. Gestern haben laut
Zahlreiche
Havasmeldung hei der Post- und Telegraphenverwaltung Beratungen über eine Erhöhung der Post«, Telegramm und
Telephongebühren stattgefunden.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Theater.
CGpernhaus. (Unter den Linden.) Freitag: 264. Dauer · bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Frein aß sind aufgehoben. Susannens
Geheimnis. Intermezzo in einem Akt nach dem Französischen von Enrico Golisciani. Deutsch von Max Kalbeck. Musik von Ermanno Wolf⸗Ferrari. Musikalische Teitung: Generalmufikdirektor Leo Blech. Spielleitung: Karl Holy. Vorher; Klein Idas Blumen. Ballett in einem Aufzug nach dem Märchen von H. C. Andersen von Paul von Klenau. Musikalische Leitung: Br. Fritz Stiediy. Ballett leitung: Alexander Hoffmann. — Nachher: Silhouetten. Tanzszenen von Schatten zu Licht. Entworfen und einstudiert von Heinrich Köller. Musitalische Leitung: Otto rack. Ballettleitung: Alexander Hoff mann. Anfang? Uhr. ;
Schauspielhuns. (Am Gendarmenmarkt) Freitag: 288. Dauer. bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Wilhelm Teli. Schausptel in fünsj Aufzügen von Friedrich Schiller. Spiel⸗ leitung: Leopold Jeßner. Anfang 6 Uhr.
Sonnabend: Opernhaus. 265. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Carmen. Oper in vier Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilhge und Ludovic Halsvy nach einer Novelle des Prosper Merimée. Anfang 68 Uhr.
Schauspielhaus. 283. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Maria Stuart. Trauerspiel in fünf Aufzägen von Friedrich Schiller. Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 6 Uhr.
9
Familiennachrichten.
Am 13. Dezember 1919 verstarb in Berlin nach schwerem Leiden der Geheime Oberbaurat und Abtei⸗ lungechef in der Admiralität
Dr. Ing. E. h. Karl Theodor Reitz.
In 27 jähriger Dlenstzeit hat der Entschlafene mit un⸗ ermühlichem Fleiße und vorbildlicher Pflichttreue auf den verschiedensten Gebieten des Kriegsschiffsmaschinen⸗ haues gearbeitet und dank seiner großen Begabung be⸗ sonders auf konstruktivem und organisatorischem Gebiet Hervorragendes geleistet. ;
Die Lauterkeit seines Charakters, seine Liebens⸗ würdigkeit im persönlichen Verkehr sichern ihm über das Grab hinaus bei Vorgesetzten, Mitarbeitern und Untergebenen ein ehrendes Gedenken.
Berlin, den 16. Dezember 1919.
Der Chef der Admiralität.
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg, Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, NYechnungsrat UMengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. Berlin. Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage) und Erste und Zweite Zentral -⸗Handelsregifter Beilage. sowie die Juhaltsangabe Rr. 30 zu Nr. 5
des öffentlichen Anzeigers.
*
Er fe * anzeiger un tßischen Staatsanzeiger.
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ar dsfeind lichen Best mungen
Rücksichten zu kun sei; er will die mitiehj
finden, so darf man sich nicht wundern, wenn die Produktionsmüdig⸗ keit umd der Schleichhandel weiter um sich greifen. Die Bestimmungen dieses Umjatzstenergesetzes sind in Wirtschaft.
AVichtantliches. (Fortsekung aus dem Hauptblatt) Deutsche Rationalversammlung. in Berlin.
131. Sitzung vom 17. Dezember 19198, Vormittags 10 Uhr.
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Die Produktion wird — bau so viel gexedet wir Abg. Dr. Rafchig (Dem): Ich bitte, die Anträge abzulehnen; affen würden wir vom Hundertsten
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enheegenfommen rscheinlichfeit Entnahmen immer unter b Geheimer Nat Dr. Po pitz:
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den Krankenkassen bleiben die bit verständl ich 1 an kenkassen der ne ü. 2 . Eẽlieserten Dinge kam
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Gründen des Abgeordneten Raschig abmlehnen. ; Unter Ablehnung der Anträge Arnstadt wird 5 Ausschußfassung angenommen. § Z befreit u. a. von der Steuer die Gemeinden und Ge lich der Schlachthöfe; Gas⸗, Ele
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hmen von der Besteuerung auf. U. a. sind die eingetragenen Genossenschaften befreit, die der gemein⸗ schaftlichen Verwertung von Erzeugnissen per Gen dem gemeinschaftlichen Wareneinkauf für die Genossen d Dag Landesfinanzamt kann diese Befreiung auf Antrag auch n mit beschräntter Haftung zugestehen. eantragen,
zefahr begegn ; wird, daß er micht sese Annahme gründen stammt ursprünglich . Febauere, daß eigenes Kind im Stiche lassen. Sepiazlindustrie, hegen
der Konzentratlon. Ein 2 6
Benossen o hrbar sei, so weiß ich nicht, warauf sw. Teigend Sehr richtig! ins Abgeordneten C ie Väter dieses Gedankens
e die mittleren Industriellen, größten Befürchtungen vor
solchen Gesellschaf . je Abgg. Arnstadt (D. Nat.) und . kter Haftung“ zu streichen. Dieselben bei Unternehmen, deren Ge— mehr als 15 000 Mark beträgt, die Entnahme von Gegenständen aus äebe, sofern sie dem
die Worte „mit bes Uhgeordneten beant samtumsgatz jährlich nicht Steuerbefreiung für die dem eigenen Betr . . 1 * 9 Un Mark nicht übersteigen. Abg. Br. Phil ix p CD. Nat); D n schweret Not. Durch die Umsatzstener wür Uixeitgeker und Ameitnehnner sr mente nim. verteuert wi den. * nber in der Landmwirischeft bewertzt werden Nicht nur der
in derselben der Maßgabe, daß auch Inserateneinnahme vo Staffelung mit den Beträgen tei
adezu unmöglich.
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bafsen weihen. ; TXrternehmer muß unterstü Hiersße von Indi
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ditien Leuten Tarch steu ternehmer ungehen bern, nnz beg garn rüscher Genosser sckaften, 6 Sc wierigkeiten, weil wir vielfech. Körperschaf wier igeer ten, weil wir Mel 91 Tirhrn Grun lage heben, die chaten sird.
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nheitlichkeit der gesanrten Besteuernng Die Reklamesteuer zu erhöhen, In Liese ift dech gerzde des best. Mittel, Jetzt, wo die Ko le r ungünstigen Valuta gerädezu märchenhaft ge⸗ steigent sind, ist es besonders wichtig und nohrendig, nun e Zeitungen nicht ins Ungemessene zu belasten. Es ist nicht möglich, die Steuer gepreises auszugleichen. h sind schon Murückg er Cernzes Politisches Tebe n dürfen wir der
ber aus irgen we lich zur ratzonellen Zucker febriken, Spin tur Das sin nickt Kapiralistische Gesellschaft uze Anzahl Rüberkenern be⸗ im machen, sondern um Ir Sütten ssck land han um eine Brennerei zu betr en!! Jawohl
lit: engese J; brennéreien, Starke fab riten. mn Juckerfabriken 3. D. ist eine st, Rick Im kerl iftische Gesch öcknibsl Als Furtternztiel n Eekommen. Id vislfgch Bauern zuscanmer gelen, Jiteif;. Sch nap ehren ne reien eu neh d nan jo; auch Fier heben wir gerossernckeftlicke Bildungen in Ferm D Ulti engesellschrften. n . Dörstareisen enden, ro es sich, am einen: erzwungenen Durch die Zwangewwirkchaft sind viele Grwertsstände zu rt Uma gezrrungen worten. Her desteht keine Mäönlichkeit, die er ab mnwäljen. Der Bruer, er seine Predhutte abliefen 5 si n gesetzlichen Höchsfprzie abgeben. Wie, stellt sich die iR n? Wenn z. B. ein Bauer, der rei belglche erde besitz p rel ze des Friedensvertvages
Dr. Raschig (Dem) Schon bei der ersten Umse
rr, fd er ? = . uns über die Schnpierigke ;
, rag berunecten wurde.
daß man ni wie innerh fassen sei, Um sie einer Umsatsteuer zu des Antrages, uns byr einer un⸗ n Konzentration zu schützen, erkennen wir wn. Aus praktischen wir ben Antrag aber a6 D. Mumm (D. t.) indun n des Antrages Gothein kz des Mittelstandes gegen Konzenßtration
s überhaupt nᷓckt i
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derch eine Steigemmg zieherzahlen der Previnzzeit: aber eine große (Gefahr die Politisierüng den M Masse die Möglig den Ausführungs
G 5 . , der liegt die n. Der berechtigte
—— 2 4 . . * . — ö ö ** 46 v5 * 1 Wie oll es mie der Unrfatzsteuer i den Gründen miüss
: Im Ful 1918 wur bei Be Zeihmg zu hie ö 8 2 1 94 esenmders dom Zentrum gröter 824 Vierne Ja. Die ser die Undurch nicht geprüft werden at nichi us der Erde zu schießen, nzel ner Unternehmungen, was Kohle, Erz, Helbzeug und Fertig- tz wäre somit steuerfrei.
zielles ird soziales
Ca ist bekont worden, daß bei einer zehn⸗ eitungen durck Sine würden, da sie
ger ßen Jeitungen. S nommen, um einen Wäre die Steuer gleichmäßig herabgesetzt worden, so würden die kleineren Blätter von 2 X auf 575 der Steuer erhöht und die größeren Blätter von 19 35 auf 5 R Antrag Kempkes würde eine große Benachtei kleinen Blätter bedeuten. Deshalb habe U rung ßant rag eingebracht,
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3 266 Sieuer inseso
vunternehmen pf? der Rege durch Ankt im krnehmen beliefert, fich sell Dieser Umsa 2: alla Bedürfnisse Tus anderen würde dagegen die gewaltigen Steuern zu tragen haben. Die Umsatz= demnech ein Ausnahmegesetz guqunften der
ufs se Brertwagetz g licfern urtd sich Oafürr, rei, Kelle Frrde käsfe'n müßt müßte Te Ulchzfterer den der, Allgemeinheit ettagen erden. Zunrf bei, de t bie Regierme bereit, e lungen, die Ten Nrod
icht so cbwälzen könnten wie z die Kommission die S
Ausgleich zu scheffen.
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en: Sie sind ja e n Auegleich zu schaffen ujenten in ber Landivirtschaft allet werben? Gelingt es nicht. hier eine befriedigende Lösgng zu
Mit Ausnahme ker I te wieter ae nechen werden.
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9 * 1 ma, * 2 mgser Kerl Betrieben begehen muß,
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stemner ist in diesen Fall Tröften Betriebe und zum Nachteil der klei wenn er die öbrigen Parteien dor die Mternatize stellt. stirbi darüber Karhbeitz geschaffen, daß r ihm
W. 1a hat, ogel friß oder mu zam wolttische
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