Joch der Fremdherrchaft gebeugt werden. Mit dem ge— samten Slaatteigentum', heißt ez in dem Aufruf, geben im Abtretungsgebter zahlreiche gemelnnützige Einrichtungen an Polen Über, die dobunch den Deutschen entzogen werden. Dle Staats, und höheren Schulen sind oder werden polnisch, die privaten Lyzeen und sonstigen Miädchen bilbungsan stalt⸗ n, Waisenhänser, wie das in Mariehronn, ben schon an die Polen verkaust werden müssen eder stehen in Gefahr, an sie verloren zu gehen. Die Fach⸗ und Fort- bildungsichulen, die Akademie in Posen sind polnisch geworden, die schöne, große Kalser⸗Wilbelm-⸗Bibliotbet und die mit ibr ver— bundenen deutschen Kreis., Wander- und Volksbibliotheken sind eben= fallt von den Polen mit Reschlag belegt worden, die sich weigern, sie den Deutschen wieber zu überlassen. Die prächtigen neuen Stadt— mbeater in Posen, Bromberg und Thorn sind den Polen verfallen, die auck nicht eine einzige deutsche Voistellung darin gestatten! Sc müssen sich die Teuischen in den Abtretungegebieten ihr ganzes tulturelleß und mrictschaftliches Leben neu aufbauen, müssen DYandmerf und Gewerbe unterstützen, das einen großen Teil der deutschen Kundschaft verloren bat, müssen alle die gemeinnützigen Eimichtungen neu schaften, die zu den vebensnotwendigkeiten einer völkischen Miunderbeit gehören.“ Es wird dazu aufgefordert, dem Reichsverband Ostschutz beizutreten, der seit Jahres frist u chts unversucht gelassen hat, um die Tragit unserer vfmärktischen Volkägenossen zu lindern, und dem die er—
gänzende Fu sorge, für die Flüchtlinge aus dem Osten üben⸗ tragen worden ift. Pte deutschen Landsleute aus der Ost⸗
mar! sollen sich überall zu Ortegruppen des Reicksperbandes Ostschutz zusaunnenschließen und die anderen Gauen des Valerlandes entstammenden Veutschen, die ein Herz für der Ost— märter Not hahen, diesen Srtsgruppen beitreten; die Flüchtlinge aus ber Ostnäark sollen überall Untergruppen der Ortäpereine bilden und eigene Berätungstiillen schaffen, die sländig in Verbindung bleiben nit der Flüchtlingssürsorgestelle des Reicheverbandet Ost⸗ chu und mi Ver Darlehnsfasse für ostmärkische Flücht⸗ linge, beihe in Berlin W. 56, im Prin zessinnenpalalg, Unter den Tin den, Eingang Oberwallstraße. Der Weindestbettag bellägt 8 ür das Jahr. Fär die Flüchtlinge kann er ermäßigt oder erlassen werden, Wer mehr lristen kann, wird vom Reicht berband gebeten, ielmwilltg einen höheren Jahresbeitrag und außerdem einen möglichst hohen Betigg für seine Holkts-Sstspende zugunsten der he— draͤngten ostmärtischen Brüder zu zahlen. Auch die Stähte, Ge— us n en, pn Kreise sewie sonstige öffentlichen Körperschasten, die niit ien gesck schaften und Firmen, Genossenschasten und Vereine werden un Jahredbeiträge und Unterstützung der Volks Ostspende gebeten. Allt Zablungen sollen auf das Kento des Reichsverbandes Ostschutz pri dei Veuischen Bank, Deposttenkasse C, in Berlin W. 57, Pots— damec Straße hö, geleistet werden.
Auß Re w Mor wird telegraphiert: Den schon bestehenden großen amerltanlschen Ausschüssen, die besondere in Bellon, Chitago, Nen, Mork, Milwenkec. Phildresphia, Si. Lpuißz und San Franzitio selhständige Formen größten Stiitz angenom: nen hahen, hat sich nun n New Nert tin neues Komitee hinzugesellt, das in enger Gemeinschaft mit dein Zentralhilfekomitee und dein deutschen Noten Kreuz seine Aufmerksamkeit ganz der deutschen Kinderwelt widmen wird. Die führenden Namen der amneritanischen philanthröpischen und Geschäftzwelt sind unter den Leitgliedern des Komitees zu finden. So ist unter anderen der Vorsitzende deg RWufsichtsratöz der Chase National Bank A. Barton Depburn der Vorsitzende dieses neuen Ausschusses, James Speyer, der belannte Bantter, der Schatzmeister des Jentral hilfe komitees
auch der Schatz meister des neuen Hilfskomiteer. Ferner sind che Namen. wie George. Foster Peabody, Charles Hayden,
Charletz H. Sabin, Paul M. Warburg, Adolf Kuttroff u. a. Inter den Auctschußmifgliedern zu finden. Nach den vorliegenden Nachrichlen dürfte es sich vor allen Dingen darum handeln, die nach Angaben des Vteichtgesundheitsomteg und des Reichsernäb unge— ministeriumg als wünschenswert heze chnerrn Zusatzrationen für Klein= inder und Schultinder regelmäßig nach Deuischland zu liefern.
(2. T. B.)
Tunst nnd Wifssenschaft.
Die Gesellschaft für Erdkunde in Berlin hält am J. Januar, Abends 7 Uhr, im großen Hörsaal des Kun stgemerbe museums ciße ellgemeine Sitzung, in der der Prosessor Gebeimiat Dr. Penck öher die geographische Ausbreitung des Menschengeschlechts rechen wird.
— —
Im Mär; 1919 ist in Koblenz ein Khesn⸗Muse um tröffnet werden. Damit haben die Bestrebungen einen vorläusigen Abschluß gefunden, zu deren. Verwörllichung sich im Juli 1912 Freuade des Rheins vereinigt haben. Die Anregung hierzu hat, wie im „Zentralblatt der Bauverwaltung“ berichtet wird, der Landgericht rat 3er. W. Spies in Koblenz gegeben, dessen selbstlosem Waken die ; Schaffung dea Museums zu verdanken ist, das jetzt untet einer Vöitung steht. Die „Vereinigung Rhein⸗Muscum“ der sich auch Mitglieder aus KFyhlland unz aus der Schweig angeschlossen haben, setzte sich die Auf⸗ gabe, die (eschichte des Rheinstrom]s, namentlich die geologische Bildung den Relntalt jowie die War dlungen der Land schaftsbil der, des Strombaucs und der Schiffahrt anschaulich darzustellen und einen auf die Geschichte des Rheinstrems bezüglichen reichen Stoff zu aunmeln. Hemgemäß werden hreiteren Volksschichten gute Dar— strllungen Ceböien von dem werdenden Rhein (Geologie, natürliche thuhilkungen. Sirombauten), dem geschichtlichen Rhein (Wandlungen bis zum 1. Jahrhundert), dem romantischen Rhein (Londichaste buder aus den Tahlen 1809 bis 1830) und dem schaffenden Rhein (Hafen—⸗ anlagen und Schiffahrtgeschichte). .
Literatnr.
4 — Wilhelm Scharrelm aun; Täler der Jugend. (Geh. 5 F. Geb. 7 A. Verlag von Quelle u. Meyer in Leipzig,
ö In dieser Jugend geschichte sprickt ein werden der Künstler und ein Wensch zu uns, dem sich jedes Heiz tas sür innere Werte
en pfänglich ift, zuwenden wd. Hein und eigenartig ist die Dar- slellung alle (hescheher , das doch wiederum im Gründe nur das bringt, was jedem ver ncut ist, der dem tieferen Sinn Ten Lebens sich erschließt, smlich dem Herauwachsen der Seele aus selbstischen Trieben zu jeiser Menschenliebe, aus uh5nfruchtharem Grübeln ührr sich selbst ju werttängem Sckafftn für andere. Vielen lann dies Buch Führer ein, und die Wahrhaftigkeit, mit der die einzelnen Enimickiungs⸗ stuen In lebendigen Erlebnissen vor uns aufgerollt werden, die Schönheit des Sills, die malerijchen Namrschtiderungen, die Innig⸗ keit und Viefe des Emxfindend geben dem Buch bei aller Schlicht.« ben künstlerischen und ethischen Wert.
— Nathanael Jünger: Joachim Kronbergs we rborgene Sen dnn g Ein Roman aus unseren Tagen. wette Auflage. Witmar, Hinstorsssche Verlagsbuchbandlung, geb. 80 SW.) Die Bücher Jüngers enisprechen der Geschmacksrschtung ines ganz bessimmten christlichen Lelertreises. Gs ist Iichwer, ibnen gerecht ju weiden wenn man diesen Geschmack nicht teisft. Im Segen satz zu Ingeborg Maria Siek, die denjelben Kreisen wie der Perfasser angebot, deren bichtertfcke Gabe und kelsehtr nder Geift ihre Pücher aber üher ihr eigenes Milten hinausheben, obgleich sie ihm in ihren Schilderungen faft immer treu bleibt, steckt Jünger ganz in seiner engeren Umwelt; . Stil ist der des redegewandten, wohlwollenden, aber sich auch seiner Werte und seiner Siellung be⸗ wußten Pastors, die Handlung bringt zwischen Lebengwahrem auch sichtlich Crdachteß, und die Schilderungen sind nicht frei vom Tri vialen. Immerhsn sind es hohe Ideale, die Jünger in diesem Buch um Ausdruck bringt, und die Nbfe und Schwierigkeiten, denen esn
— Karl Rosner: Die Beickte des Herrn Moritz von Cleven. Roman. (J. G. CGotfasche Buchhandlung Nach- solger in Stuttgart und Berlin. Gehejtet 7 1, in fünstlerischem Ginband 10 Æ*. Den Hintergrund des feinen, in evischer Beite eschriebenen Romans dildet die Leidenszeit Deutschlands unter Napoleons Herischaft, urd im besonderen das Schicksal der Deutschen, die den Feldzug nech Ruhland mit seinen ent⸗ setzlichen Eindrücken miszumechen gezwungen wurden. Die Schilderungen dieser Schrecknisse sind aber nur der dunkle Grund, über den ein Liebesroman von seltener Zartheit und Tiefe seine silbernen Fäden spinnt, und in der Elsabe die lieblichste und teinste der Frauen zeichnet. Neben ihrer verschleierten, idealisierten Gesialt stehen ihr Ehegemahl und dessen Freund als vollkräßftige Männer, von denen der eine den Schlüssel zu Elsabes Seele besitzt, die der andere notz heißer Sehmiucht nicht voll zu hegreisen vermag, und für die ihm erst dos Verstehen wächst, als Leiden und Tod das männlich Derbe, Sinnliche in ihm läutern. Die Gestalfen, die das Buch sonst noch bringt, von den schlichten Pflegeeltern Thomas Giimmers an bis zum Kur fürsten und Naxoleon, trecgen alle eigeres Gepräge, werden lebendig in des Leseis Prantasie. Muße freilich verlangt dies Werk; der Verfasser veiweilst gein bei leinen Zügen, schlägt mitunter Neben— pfade ein, ohne sich zu verlieren und zieht sachte den willigen Leser hinein in seine troß aller Weltgeschehnisse stille Welt.
Nr. 27 des Ministerialblatts der Handels und Gewerbrꝛverwaltung“, herausgegeben im preußischen Ministerium sür Handel und Gewerbe, vom 17. Dezember 16919 hat jolgenden Inhalt: 1. Persönliche Angelegenh iten. 11. Ahlgemeine
Eisenbahnfahrkosten bei Dienstreisen der Staals⸗ beamten. III. Handelsangelegenheiten: 1) Handelsvertretungen: Börse in Frankfurt a. M.; 2) Wettbewerb des Handels und der Industrte: Prämiserung auf gewerblichen Ausstellungen. 1V. Ge⸗ werbliche Angelegenheiten: 1) Arbeiterschutz und Wohlfahtspflege; Zeitungs hankel an Sonn- und Festtagen; Bahnhofshuchhandel; 2) Reichs versicherungsordnung: Rechnungsnachweisungen der Kranken kassen. V. Gewerbliche. Unterrichtftangelegenheiten: Allgemeine An— gelegenheiten; Verzeichniz der höheren Handelsschulen und der Handels schusen; Ausbildung von Gewerbelehrern.
verkehr;
Ttzegter und Mu sitẽ.
Im Opernhause werden morgen, Mittwoch, „Die luftigen Weiber von Windsor“, mit den Damen s Gerhart, und den Herren Hutt, Knüpfer, Bronsgeest, Stock, Henke und Krasa besetzt, gegeben. Dirigent ist der Generalmusifdirektor Leo Blech. Ansang 6 Uhr.
Im Schauspielbause wird morgen „Coriolan“' in be⸗ kannter Besetzung wiederhrlt. Anfang 69 Uhr.
— ——
stonzerte.
Georges Georges co, in Berlin als Violoncellospieler wie als Orchesterleiter gleich bekannt und geschätzt, gab am 18. d. M. in der Philharmonie alt Dirigent ein Konzert mit dem Phil⸗ harmonischen Orchester unter Müwirkung des nunmehr zum Gesangsfach iber gegongenen Mitglieds des Schauspielbauses Carl Clewing. Den Abend eröffnete Richard Strauß' Tondichtung für ioßes Orchester „Ein Heldenleben“, die man im Nonember an der— ih. Sielle unter Selmar Meyrcwitz in vollendeter Ausführung gehört hatte. Die Wierergabe unter Georgescos Stehbführung war nicht minder cindrrcksroll; das Orchester entfaltete auch diesmal eine aum zu überbietende Klangschönheit und ließ auch unter Georgesco in rhythmischer und dnamischer Hinsicht keinen Wunsch unbefriedigt. Wiederum durste man sich dabei auch des gesangreichen Tones der von Geza von Kresz gespielten Solovioline erfreuen. Der Schluß des Konzerts war ebenfälls Richard Strauß gewidmet, und zwar dem „Till Gulenspiegel“, von dessen lustigen Schelmänstreichen
der reiz. und humowolle Orchestersatz so beredt Kunde gibt. Der
Mittelteil es Programms war Carl Glewing eingeräumt, der zueist mit Orchester die Arie des Nureddin aus Cornelius' „Barbier von Bagdad“ und dann eine Reihe Brahmsscher Lieder, die von Glemens Schmalstich am Klavier feinföhlig begleitet wurden, vortrug. Clewings Stimme ißst ein echter, wie heller Stahl klingender und tragfähiger Tener, der gut gebildet ist, aber noch des letzten Schliffes bedarf. Der Sänger täte gut daran, noch bei einem Meister der italienischen Methode seine Studien zu vollenden. Sein Kollege von der Oper Joseph Schwarz, für den er an diesem Abend hilfsbereit eingesprungen war, könnte ihm da Vorbild und Berater sein. — Die Pianistin ELI La Pancera brachte sich in der Sing-⸗— akademie mit Klapierkonzerten von Grieg (A-moll) und Liszt (A-dur] vorteilhaft wieder in Erinnerung. Ihr Spiel ist großzügig und schwungvoll, ja es ist ein Genuß zu hören, wie sie sich siegreich gegen das volle Phil harmontische Orchester behauptet. Letzteres wurde von Arthur Nikisch geleitet, der sich und den ihm unterstelten Künstlern in der „Symphonie phantastique“ von Berlioz noch einen Sondereifolg erstritt. Wenn man das eigenartige Wert diescs Vaters der mobernen Programm- Musit tritisch betrachtet, so muß man zu dem Schluß kommen, daß der erste Satz und auch einiges vom zweiten Satz schon etwas veraltetet sind,
datzegen enthalten die drei letzten Sätze so viel neues und in der Instrumentation unglaublich tühnes, daz man es
kann für umäglijch kält, daß die Entstehung dieser Partitur nun bald 100 Jahre zurückliegt. Die vielgerühmten Vorzüge der Vorkämpfer der Programmusik mit Richard Strauß an ihrer Spitze schrumpsen dem gegenüber auf ein Minimum zusammen, denn in dieser Partitur liegen gleichsam in nue alle Keime hei sammen, so daß ihre Weitereniwicklung an der Hand Liszts und Wagners von dein Neueren wirklich teine Großtat genannt werden ann. Nitijch zeigte wieder einmal, daß er als Dirigent immer noch die erste Sielle behauptet. — Die dritte Orchesterveranstaltung der Neuen Musitgesellschaft im Beethovensaal mit Her⸗ mann Scherchen als Leiter war alten Meistern gewidmet, und zog durch ihr historijches Programm die Aufmerksamkeit auf sich. Ene mnsikgeschichtlich bedeutungevosle Ausgrabung war eine Symphonie in D-dur von Mehnt, die wohl kaum einer von den Hörern kannte und die in klassisch akademischem Stil wieder gegeben wurte. Adolf Busch stenerte als Solist mit schlichter Glöße der Auffassung und in kaum zu übertreffender Wierergabe das bekannte H-moll-stonzert von Kreuzer zum Programm ber. — Auch als Führer des Bulschgugrtettsè, das in de Sing— akademie seinen 2. Kammermustkabend gab, ist Adolf Busch uner— reicht. Wohl keine der jetzt hier bestehenden Konzertvereinigungen dieser Art, das Klinglerquartett nicht ausgenommen, erzieit sine so wunderbare Klangschönheit im Zusgmmenspiel und eine solch wohl⸗ abgewogene Phrasierung im Vortrag. Das herrliche Streichquartett in -dur (op. 59) von Beethoven eröffnete den Ahend und das in Es-dur (9p. 1986) von Max Reger schloß ihn. — In dem Konzert des Geigers Sans Butze Hasse im Blüthnerfaa!
9 X 6 z Has Blüthne aal stand einma! wieder Prosssor Kar! Panzner am Dirigenten— pult und leitete mit der alten Frische und Schwungkraft das Blüthnerorcheste rr. Der Glanipunkt des Abends war die D- dur⸗Sympbonie von Brahms, die äußerst lebendig und wirkungsvoll veimittelt wude. Bei dem Geiger vermißte man noch die ersorrerhiche technische Sicher heit, auch geistig und stilistisch stand die Wiedergabe des A-dur-Kenzerts von Mozart noch nicht auf der Höhe. — Der Geiger Hans Bassermann, der wieder⸗ um ein Kenzeit im Bechß ein⸗Saal gab zeigte sich aufs neue als seingebildeter Mustker, der sich mit liebevollem Verständnis in den.
Tandyfarrer ausgesetzt *. der mehr geben und leisten will als das an
dert hinmiiche. ulich und überneugend dargestellt l
Geist der Tonwerte versenkt. Nicht viel zu berichten ist über einen
Verwaltungt angelegenheiten: Kriegs teuerunge zu lagen; Postanwetsunge⸗.
leischer als Gast, Leisner,
— — 2
Liederabend von Eleng Palmer im Meister⸗Saal. ĩ — ö. . e Stimme der Konzertgeberin ist an sich Canz tlaugvoll. bedarf aber noch der Schulung, auch der Wortrag ist nicht hinreichend durchgehi det
9 ö 9 2. 2 * um tiefer zu berühren. — Annie Betzak stellte fich im Bech= stein-Saal als eine ausgezeichnete Geigerin vor. In Tartinis Teufelstriller⸗Sonate und der G- moll -Chaconne Regers zeigte
sie fich im Hesitz einer glänzenden Teppelgriff -Technik und eins ganz hervorragend vollen Tones, so daß die - Saite
manchmal einen celloartigen Klang bekam, Da ihr Vortrag auch eine gediegene musikalische Auffassung bekundete, stellte sie sich durch ihre Leistungen in die Reihe unserer ersten Geigerinnen. An ibre Weiterenmvicklung darf man große Hoffnungen knüpfen. — Die Pianistin Edelgarde Berg, die sich im Meistersaal hören ließ, zeigte bei dem Präludium und der Fuge in h-moll von Nach Liszt zupiel Härte im Anjchlag und wenig Sinn fur den musikalischen Auskau bes Werts. Auch ketundete sie bei der Verwendung des Pedals nicht viel Verständnis für ihre Aufgabe. — Ein Kompositiens⸗ abend von Fritz Rögelyv in Leinselben Saal enttäuschte eben- falls den kritischen Hörer. Was der Kenzertgeber n einem Trio für Klavier, Klarinefte und Horn, drei Intermezzi für Flöte und Klavier und einigen Klavierstücken zu jagen wußte, mutete so gesucht. zerfaren und wenig anregend an, daß man bald alle Hoffnungen auf Besseres jahren lassen mußte. Hinzu kam, daß das trockene und nüchterne Klavier piel des Konzertgebers he i besten Willen die Hörer nicht zu feffein vermochte. Die Serren N ö ßhler (Flöte) Eßberger (Klarinette) und Rembt (Horn) unte stützten ihn nach Kräften, ver= mochten aber die gespielten Werke nicht eindrucksvoller zu machen. — Alte Meister“: Muffat. Heinrich Schütz, Hammerichmidt, Buxte⸗ hude, J. S. Bach und P. A. Schulz, inachten das Programm eineß Konzerkz aus, das Walter Drwenski, Dora Seeger, Milti Rofe und Fritz Becꝝzer kürzlich in der Garnison⸗ kirche veranstalteten. Aus sührung einer leider nur kleinen Zuhörerschaft geboten.
Manni g fal tiges.
Die Reichszentralstelle für Kriegs- und Zivil geftern in Bremerhaven
— 16 gefangene teilt mit, daß ge ; täl Offi ere und 250 Plannschaften aus dem eng(lischen Gefangenenlager Wargfield und in Wtlbelms⸗
baven Ss2z Ossiziere und 20 Mannscheften aus dem gn i i schen Gefangenenlager Ripon eintreffen sollten. (W. T. B.)
rungen zur Folge hatte, ist in der Nacht zum Montag starker Fro st eingetreten. Die Temperatur sant heute morgen auf 8,2 Grad unter Null. Der schän fe Frost hat auf dem unteren Stromge it der Elbe bereits zur Eisbildung geführt, so daß die Schigs⸗ expeditionen ab Hamburg elbaufwärts eingestellt sind.
Bremen, 29. Dezember. (W. T. B.). Die Rettung statlion Sarkau der Veuischen Gesellschaft zur Rettung Schiff brüchiger telegraphiert: Am 23. Dezember von der Galocot „Wilhelm inen, Kapitän Fehde, mit Ballast von Klein Zicker nach BVanzig bestimmt, zwei Personen gerettet Lurch das Retiungebont der Station. — Die Rettungsstation War ne⸗ miül(nde⸗West der Deutschen Gesellichaft zur Rettung Schiff brüchiger telegraphiert: Am 26. Dezember von dem deutschen Schiff „tan, Kapitän Hoffmeister, leer von Hamburg nach Ubeck beflimmt, fünf Perfonen durch das Motoꝛrettüngsboot Otto Ludwig“ der Station gerettet.
Der Dampfer Kerwood“, am 13. November von New Mork nach Hamburg abgegangen, ist am 1. Dezember auf der Höhe von Terschelling duf eine Mine gelaufen und gesunken. Schiff und Ladung gelten als verloren. An Bord befanden sich auch 2114 Sack Hatetpost aus Neuamerika nach Deutschland, schätzungsweise 15 000 Postpakete, die ebenfalls verlorengegangen sind. .
(Forisetzung detz Nichtamtlichen in der Vierten Beilage.)
Theater.
(QMprrnhang. (nter den Linden Mittwoch: 274. Dauer⸗ bezugsvorjtellung. Dienst. und. Freiplätze sind aufgehoben. Die jüustlgen Weiber ven Windfor. Kwömisch-phantastische Oper in vier Alten nach Shatespeareg, gleichnamigem Lustiviel von H. S. Mesenthal. Musit von Otto Nicolat. Musikalische Leitung: Generalmufikdirektor Leo Blech. Spielleitung: Karl Holy. Anfang 6 Uhr. , Sihnu spielhaug. (Am Gendarmenmarkt) Mittwoch: 2953. Dauer ⸗ bezugs vorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Coriolan. Historischez Tiamg in fünf Aufzügen (14 Verwandlungen bon. William Shakespeare. Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 63 Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 275. Dauerbezugsborstellung. Dienst⸗
und Freiplätze sind aufgehohen. Die Meistersinger von Rürn⸗ berg. Sper in drei Akten von Richard Wagner. Anfang 5. Uhr. Schauspielhans. Nachmittags: 25. Kartenresemwesatz. Der
Daucrbezug, die ständig vorbehaltenen sowie die Dienst⸗ und Frei⸗
plätze sind aufgehoben. 23. Volksvorstellung zu ermäßlgten Ptelsen: Gesrenster. Anfang 2 Uhr. — Abends: 1. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Dienst- und Freivlaätze sind ausgeheben. Wilhelm Tell. Schau spiel in fünf Aufzügen von Friedrich Schiller. Spiel⸗ leitung: Leopold Jeßnet. Anfang G3 Uhr.
Ja mil iennchrichten.
Verlobt: Srl. Agnes Georgi mit Hrn. Justtzrat Berthold Andreas Kreuzburg O. 65 .
Gestorben: Hr. Gymnagsialeberlehrer a. D. Professor Wilhelm Baumm (Kreuzburg O. S.). — Hr. Professor Dr. Georg Wentzel (Berlin).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenbura.
Verantwortlich für den ufig teil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Rechnungsꝛtat Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle(Mengerindc) in Berlin. 1 Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, J Berlin. Wilhelmstraße 32. 4
Neun Beilagen (einschlteßlich Börsenbeilage und Warenzeichenbellage Nr. 100)
und Grste. Zweite und Dritte Zenital- Hendel greai ter- Wailars,. J
Fine Fülle des Schönen wurde da in bester
Berlin Dienstag den 36 Dezemher
8
hen Staatsanzeiger.
E 8H.
Dentsches Reich. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Reich sabgabenordnung. Vom 13. Dezember 1919.
Die verfassunggebende Deutsche Nalionalyersammlung hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird.
Einlei ende Vorschriften
5 Steuern sind im Sinne der Reichsabgabenordnung einmalige der laufen e Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine hefsondere Leistung darstellen und von einem öffentäch⸗rschtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die veistungs—⸗ pflicht knüpft. Zölle fallen darunter; nicht darun er sallen Gebnhren ür beiondere Inanspruchnahme der Veiwaltung und Beiträge (Vor— zuge lasten). . Tie Reichsabgabenordnung gilt nur für die Steuern, die ganz oder zum Teil zugunsten des Il. ch. erhoben werden. Die Reichsabgabenordnung gilt nicht, soweit in den einzelnen Steuergesetzen Abweichendes vorgeschrieben ist. 52 Gesetz im Sinne der Reichsabgabenordnung ist jede Rechtsnorm.
.
5 90 Steuergesetze im Sinne der Reichsabgabenordnung sind die
Reiche abgabenordnung und die (eietze, die die einzelnen Steuern, für deren Verwaltung die Reichsaogabenordnung gilt, regeln oder sichern. . 85 * . . Bei Auslegung der Steuergesetze sind ihr Zweck, ihre wirtschaft⸗ liche Bedeutung und die Entwicklung der Verhältnisse zu berück⸗ sichtigen. ;
58 5 Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bärgerlichen Rechts kann die Steuerpflicht nicht umgangen oder ge— mindert werden. Ein Mißbrauch im Sinne des Abs. 1 liegt vor, wenn 1. in Fällen,. „wo das Gesetz wirtschaftliche Vorgänge, Tat⸗ sachen und Verhältn sse in der ihnen entsprechenden recht⸗ lichen Gestaltung einer Steuer unterwirft, zur Umgehung der Steuer ihnen nicht entsprechende, ungewöhnliche Rechts formen gewählt oder Rechisgeschäste vorgenommen werden, und nach Lage der Verhältnisse und nach der Art, wie verfahren wird oder verfahren werden soll, wirtschaftlich für die Be⸗ teiligten im welentlichen derselbe Erfolg erzielt wird, der erzielt wäre, wenn eine den wirtschaftlichen Vor gängen, Tatsachen und Verhältnissen entsprechende rechtliche Ge⸗ staltung gewählt wäre, und ferner 3. etwaige Rechtsnachteile, die der gewählte Weg mit sich bringt, tatsächlich keine oder nur geringe Bedeunung haben. Liegt ein Mißbrauch vor, so sind die getroffenen Maßnahmen . die Besteuerung ohne Bedeutung. Di⸗ Steuern sind so zu? er⸗ en, wie sie bei einer den wirtschafilichen Vorgängen, Tatjachen md Verhätinissen angemessenen rechtlichen Gestattung zu erheben wären. Steuern, die auf Grund der für unwirtlam zu erachtenden Maßnahmen etwa entrichtet sind, werden auf Antrag erstattet, wenn die Enischeidung, die diese Maßnahmen als unwirtsam behandelt, rechts krästig geworden ist.
§ 6 Wo im Sinne des Gesetzes die Behörden die Entscheidung nach ihrem Ermessen zu treffen haben, hat sie nach Recht und Billigkeit ju ersolgen. 5
Die Reichsregierung kann mit Zustimmung des Reichsrats Vor—⸗ schristen über die Gewährung von Hiechtshilfe an ausländische Steuerbehörden erlassen und zur Ausgleichung der in⸗ und aus—⸗ ländlchen Besteuerung, oder zur Anwendung emes Vergeltungsrechts die Steuerpflicht abweichend von den Steuergesetzen regeln.
Erfter Teil. B hörden Grster Abschnitt. Allgemeine Worschriften
8§8 8 Die Steuern (5 1 Abs. ?) werden von Reichsbehörden ver⸗ waltet (Finanzbehör em). Die oberste Leitung steht dem Reichsminister der Finanzen zu. Unter ihm stehen Landes finanzämter als Oberbehörden und unter diesen Finanzämter mit ihren Hilfsstellen.
v0
88 . Die Beamten der Finanzbehörden sollen für ihren Beruf be⸗ dern vorgebildet sein. Die näheren Bestimmungen jür die Aus- n der Anwärter des Finanzdienstes erläßt der Reichsminister inanzen.
5 10 ;
Die Amtspflicht sämtliche Beamten der Finanzverwaltung er⸗ hreckt sich k arauf daß sie Verhälinisse eines Steuerpflicht igen, die sie ienstlich ersahren haben, strengstens geheimhalten und Geschäfts⸗ wer Betriebsgeheimnisse, die sie in gleicher Weise erjahren haben, nicht u, befug! verwerten. Die Vorschrift des Abs. 1 gilt auch für die Beamten der Finanz ⸗
ichte (65 14. z2, und für Personen, die ehrenamtlich für die inanzverwaltung tätig werden; die gleiche Pflicht haben Sachver⸗ ändige und andere Personen, die von Finanzbehörden oder Finanz berichten zu fen werden.
Die im Abl. 2 genannten Personen gelten als Beamte im Sinne der ,, und des Strafgesetz yuchs. .
Die in Abs. 1, 2. vorgeschriebe den Pflichten werden 2 luescheiden aus dem Dienste oder Beendigung der Tätigkeit nich
rührt. Zweiter Abschnitt. Landessinanzämter
§. 1 . ; Die Bezirke der Landessinanzämter sind im Benehmen mit den eteilizten Ländern so zu biiden, daß sie sich tunlichst mit den Ländern 'der mit größeren Verwaltungsbezi ken der Länder decken oder mehrere ander oder Verwaltungsb zirke umfassen. Di Abgrenzung der Bezirte der Landesfinanzämter und die Be⸗ skimmung übe deren Sitz erfolgt durch ein Reichs esetz, das spätestens um 1. April 1921 in Kraft zu treten hat.
5§5 12 Das Landesfinanzamt besteht aus einem Präsidenten und der er⸗ serderlichen Zahl von „itglied n und Hilfebeamten. Bet den Lancesfinanzämtern werzen Abteilungen gebildet. Den sandesfinanzämtern tann eine Abteilung sur die Verwaltung des eich vermsseens angegliedert werden. Der Präsiden und die Leiter der Abteilungen des Landes⸗ 2 werden im Benehmen mit der obersten Landesfinanzbehörde 191 nn
Finanjãmter. K .
Die Landesfinanzämter und der Reichsminister der Finanzen können im Aufsichtsweze Verfügungen nachgeor neter Behörden von Amts wegen oder auf Gegengoistellung hin außer Kraft setzen und diefe Behörden anweisen; Vertügungen können jesoch nur dann außer Kraft gesetzt werden, wenn sie von den nachgeordneten Behörden zurückgenommen werden könnten.
514
Zur Entscheidung über das Nechtsmittel der Berufung (65 218, 246) sind den Landes sinanzämiern Finanzgerichte angegtiedert.
Bei den Gerichten werden Kammern gebildet.
Die Kammein entscheiden in der Besetzung von fünf Mitgliedern, von denen drei im Ehrenamte tätig sind. Von dielen soll tunlichst eins dem Beruf oder Erwerbszweig des Steueipflichtigen angehören.
Die Mitglieder der Finanzgerichte sind als jolche unabhängig und nur dem Gesetz unterworsen.
J!
§ 15
Der Reichsminister der Finanzen bestellt die Vorsitzenden und die ständigen Mäglieder der Gerichte und der Kammern und ihte Vertreter für die Dauer ihres Lauptamis aus den Mitgliedern des Landesfinanzamts. ö
Die ehrenamtlichen Mitglieser des Gerichts und Vertreter für sie in der erforderlichen Zahl werden von Organen der Selbst— verwaltung oder von den Vertretungen der Lander und von öffent— lich⸗rechtlichen berufsständischen Vertreiungen auf je sechs Jahre ge⸗ wählt. Entschädigung für Aufwand und Zeitverlust zugebilligt werden.
Wähldar sind Deutsche, die mehr als jünsundzwanzig Jahre alt sind, mindestens seit einem Jahre im Gerichtshezirke wohnen und dirette Steuern zahlen. Im ü rrigen gelten wegen der Wähl⸗ barkeit und der Ablehnung der Wahl sinngemäß die Vorschrifien, die nach dem Gerichtsversassungsgeseze für Säoffen gelten. Zu dem Amte soll außer den im Gerichtsverfassungögesetze genannten Personen serner nicht berufen werden, wer wegen Steueih nterziehung oder wegen Verletzung der Schweigen flicht (8 576) bestrast ist.
Die Wahl verliert ihre Wrlung mit Aujhören einer der Be⸗ dingungen, di für die Wählberteit vorgeschieben sind.
Die SF 52 bis 54 des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten ent⸗ sprechend; der Vorsitzende des Finanzgerichts enischeidet endgültig nach Anhörung des Beteiligten.
Die näheren Best mmungen über die Wahl der Mitglieder und äber die Zahl und Einberusung der Vertreter und ihre Verteilung auf die einzelnen Kammern e läßt der Reichsminister der Finanzen unter Berucksichtö gung der Verhältnisse in den Ländern nach An hörung der obersten Landesfinanzbehörden.
517
Die ehrenamtlichen Mitglieder des Gerichts haben bei Eintritt in ihre Tätigteit dem Voisitzenden des Gerichts durch Handschlag an Eides Start zu geloben, ohne Ansehen der Person nach bestem Wissen und Gewissen zu verfahren, die Verhandlungen und die hierbei zu ihrer Kenntnis gelangenden Verhällnisse der Steuer⸗ pflichtigen stcengstens geheimzuhalten und Geschästs⸗ und Beiriebs- geheimnisse nicht unbefugt zu verwerten.
Bei Wiederwahl genügt die Veiweisung auf die früher abgegebene Versicherung.
18 Die ehrenamtlichen Mitglieder des Gerichts können auf Antrag des Landesfinanzamis aus Gründen, die die Enlfernung eines Reichs beamten aus seinem Amte rechtsertigen, ihrer Stelle enthoben werden. Ueber den Antrag enticheidet der Reichs finanzhof im Beschluß⸗ versahren; er kann anordnen, daß das Mitglied bis zur Erlassung des Beschlusses sein Amt nicht auszuüben habe. §19 Auf Antrag einer Landesreglerung haben die beteiligten Reichs— minister je nach ihrer Zuständigkeit den Landesfinanzämiein und den ihnen untersteuten Behörden die Verwaltung von Landesabgaben und von Landes )ermögen zu übertragen. Soweit dies geschehen ist. haben die Landes finanzämter und die ihnen unterstellten Behörden den Weisungen der obersten Landesbehörde zu folgen.
Auf Antrag der zuständigen Stellen hat der Reichsminister der inanzen den Landesfinanzämtern nud den Finanzämtern ferner die erwaltung anderer öffenilich⸗rechtlicher Abgaben, insbesondere von
Kirchensteuern, zu übertragen.
Mit Zustimmung der betelligten Reichminister kann die Ver waltung von Reichsvermögen Landesverwaltungsbehörden übertragen
werden. Dritter Abschnitt. FZinanzämter
8
Der Reichsminister der Fman en bestimmt nad Anhörung der obersten Landesfinanzbehörden den Sitz und den Bezirk der Finanz⸗ ämter.
Der Reichsminister der Finanzen bestimmt ferner den Umfang der Geschaͤste der Finanzämter; er kann insbesondere Finanzämter und deren Hilfsstellen auf die Verwaltung bestimmter Steuern oder die Wahrnehmung bestimmier Aufgaben beschränken.
5§ 22
Die Gemeinde, Ortspolizei⸗ und sonstigen Ortsbehörden haben den Finanzämtern auch neben der im § 151 vorgesehenen Beistands⸗ pflichl Hilse zu leisten, soweit dies wegen ihrer Kenntnis der örtlichen n, n oder zur Ersparung von Kosten oder Zeit zweck⸗ mãähig ist. Der Reichsminister der Finanzen kann Gemeinden und Gemeinde⸗ verbände gegen eine von ihm sestzujetzende angemessene Entschädigung mit Geschästen der Finanzämter und, soweit es sich um Nach⸗ und Neuveranlagungen handelt, ihrer Ausschüsse betiauen und ihnen die Veiwaltung bestimmter Sieuern oder die Erhebung und Einziehung von Steuern übertragen. Die Grundsätze für die Bemessung dieser Entscha digung bedürsen der Zustimmung des Reichsrais.
23 Soweit Gemeindebehörden oder andere Behörden oder Beamte Geschafte der Finanzämter wahrnehmen, haben sie den Weisungen der Finanzbehörden zu folgen.
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Die Finanzämter und ihre Hilsestellen stehen unter Leitung von Vorstehern, denen die erforderlichen Beamten beigegeben werden. Mit Vertretung der Vorsteher im allgemeinen oder mit Wahr— nehmung einzeiner Dienstgeschäfte der Vorsteher tönnen andere Beamte betraut werden.
Die Vorsteher haben darauf zu Falten, daß die Steuern in ihrem Bezirke, nach dem Gesetze verwaltet und alle Sieuerpflichtigen ,,, behandelt werden. Sie haben alles, was für die Fest⸗ etzung der Steuern in ihrem Bezirke wichtig ist, sorgfältig zu er⸗ kunden und die Nachrichten darüoer zu sammeln und fortlausend zu ergänzen.
Die Ernennung der Vorsteher der Fin nnzjämter erfolgt nach Anhölung des Präsiden ten des Landesfinanßamts und im Benehmen mit den obersten Landes finanzbehörden.
Das Amt ist ein Ehrenamt; jedoch kann eine angemessene
rr C 13 §F 15 Die Landesftnanzämter Faben die obere Leitung der Finanzver— waltung für ihren Bezirk. Sie überwachen die Gleichmißigteit der Gesetzeganwendung und beaussichtigen die Geschäftsführung der
§ 25 Für die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen aus— schließ lich der Eibichaftssteuer sind bei den Finanzämtein Ausschüsse r bilgen. Di se wirken mit hei der Veranlagung, bei Nach- und
Iruperanlagungen außer im Falle des 5 97, bei Berichtigung vor
läufiger Veranlagungen und bei der Entscheidung über Erstattungs⸗ ansprüche; das gleiche gilt für die Enticheidung über den Ei spruch gegen Bescheide,. bet denen Ausschüss mitgewirit haben.
Die Ausschässe sind an die Ausführungebestimmungen gebunden.
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Das Amt eines Ausschußmitglieds ist ein Ehrenamt. jedoch kann eine angemessene Enischädizung jür Auswand und Zeitverlust zu⸗ gebilligt werden. ö. .
Bei der Bidung der Ausschässe ist darauf zu sehen, daß die verschl denen Arten des Vermög ns und Einkommens vertreten sind.
Die Ausschußmunl eder werden von Organen der Selbsiverwaliung gewählt. Dazu können ernannte Muglieder tre en; die. Zahl der er⸗ kannten Meiigliezer darf nicht größer sein als die Hälste der Zahl der gewählten. . .
Die näheren Bestimmungen über die Bildung der Auss üsse und ihr Verfahlen erläßt der Reichsminister der Finanzen unter Be— rücksichtigung der Verhälinisse in den Ländern nach Anhörung der obersten Landesfinanzbehörden.
5 27 Wählbar in die Ausschüsse sind Deutsche, die mehr als fünfund⸗ zwanzig Fahre alt sind, mindestens seit einem Jahre im Veranlagungs⸗ bennrk oder, wenn eine Gemeinde in mehrere Ver imnlagungsbezirke ein⸗ geteilt ist, in der Gemeinde wohnen und direkte Steuern zahlen. Im übrigen gelten sinngemäß die Vorschristen des 5 16 Abs. 2 bis 4; an Stelle des Vorsitzenden des Finanzgerichts entscheidet der Vorsteher des Fmanzamts. § 28 Unterlassen die Organe der Selbstverwaltung trotz Aufforderung die Wahl von Ausschußmitgliedern, jo ernennt das Land sfinanzamt
z 59) 85 n B wr? ö 2. die Ausschußmitgeie der.
Verweigert ein Ausschuß die Erledigung seiner Geschäfte, so ent⸗
scheidet das Finanzamt ohne Hilfe des Ausichusses. 5 29
Die Ausschußmitglieder haben bei Eintritt in ihre Tätigkeit dem Vorsteher des Finanzamts durch Handschiag an Eides Siatt zu ge— loben, bei den Ausschußverhanc lungen ohne Amehen der Person wach bestem Wissen und Gewissen zu verfahren, die Verhandlungen und die hierbei zu ihrer Kenntnis gelangenden Verhältnisse der Steuer⸗
pflichtigen strengstens geheimzuhalten und Geschäfig⸗ und Betriebe
geheimnisse nicht unbefugt za verwerten. ; . . Bei Wiederwahl oder Wiederernennung genügt die Verweisung auf die früher abgegebene Versicherung.
8 30
Der Ausschuß ist beschlußfähig, wenn außer dem Vorsitzenden (Abs. 2) mindeftens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei Aue hleiben von Mitgliedern gilt sinngemäß der 5 b6 des Gerichtsverfassungs gesetzes; der Vorsteher des Finanzamis entscheidet.
Der Vorsteher des Finanzamts leret die Verhandlungen des Ausschusses. Bei Abstimmungen entscheidet Stimmenmehrheit. Der Vorstẽher stimmt mit; bei Stunmengleichheit enijcheide seine Stimme. Bilden sich wegen eines Betrags, der für die Steuerberechnung wefentlich ist, mehr als jwei Meinungen, so werten die Stimmen für den höchsten Betrag den Stimmen für den gächstniederen hinzu gezählt, bis sich eine Mehrheit ergibt.
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Der Reichsminister der Finanzen und die Landesfinanzämter sind
befugt, jederzeit in den Sang von Ausschußverhandlungen Einsich! zu
nehmen und zu den Sitzungen der Ausschüsse Deamte mit ber. tender Stimme zu entsenden.
Vierter Abschnitt. Der Reichssinanzhof
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Der Reichsfinanzhof ist oberste Spruchbehörde in Steuersachen.
Als Beichlußbehörde entscheidet er in den ihm durch Gengh beson ers übertragenen Sachen. 3.
Als Sprach, behörden enischeiden die Senate des Reichsfinanzbofs in der Besegung von fünf Müg iedern einschließlich des Voisitzenden. Im Beschluß erfahren entscheiden sie, soweit nichts ande es vor⸗ geschrieben ist, in der Besetzung von drei Mitgliedern einschließlich detz Vorsitzenden.
Au Antrag einer Landesregierung kann der Reichsminister der Finanzen den Reichsfinanzhof als oberste Spruchbehörde für Landes abgaben bestellen.
5§5 33 Der Reich finanzhof hat seinen Sitz in München. Er besteht aus einem Prä denten und den erforderlichen Senats präsidenten und Räten.
§ 34 Die Mitglieder des Reich sinanzhof werden vom Reichspräsi⸗ denten auf Lebenszeit ernannt. Die übrigen Beamten ernennt der Reichsmimnister der Finanzen.
5 35 Zum Mitglied des Reichsfinanzhofs kann nur ernannt werden, wer das sünjunddreißigste Lebens lahr vollendet hat. Mindestens die Hälfte der Mitglieder muß die Befähigung zum Richteramt er- langt haben.
36 Die . hei end hes sind als solche unabbängi und nur dem Gesetz unterworfen; Artikel 104 der Verfassung e auf sie Anwendung.
Für die dienstliche Bestrafung der Mitglieder des Reichs finanz. hofs und ihre Versetzung in den Ruhestand zelten entsprechend die Vorschriften für die Mitglieder des Reichsgerichts.
el Vertreter der Staatsanwaltschaft bestimmt der Reichs. präsident.
§ 37 Beim Reichsfinanzhof werden nach Bedarf Senate gebildet. Ihre Zahl bestummt der Reichsminister der Finanzen.
33 Der Präsident führt den . im großen Senat (5 46) und in dem Senat, dem er sich anschlietzt. 86 den anderen Senaten führen Sen tspräsidenten den Vorsitz. ;
Der Vorsitzende wird im Senat von dem Mitglied vertreten, das dem Dienstaller nach und bei gleichem Dienstalter der Geburt nach das älteste Mitglied ist. ö
Der Präsident wird in seinen übrigen Geschäften von deim Senalopräsidenten vertreten, der dem Dienstalter nach und bei gleichem Dienstalter der Geburt nach der älteste ist.
S. 30 ö
Vor Beginn des Geschättsjabrs verteilen der Präsident, die Senatspräsidenten und die dem Dienstal ler, bei gleichem Dienst⸗ alter der Geburt nach drei ältesten Mitglieder die Gelchäfte unter die Senate und bestimmen die stäneigen, Mitglieder der Senate sowie ihre regelmäßigen Vertreter. Hierbei ent cheidet Stimmenmeyorheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. Jedes Miiglied kann mehreren Senaten angehören.