1919 / 299 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Dec 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Die Vertreter zu 3 und 4 werden von

3 8 . ven N 3 * zn M; Den Sitzungen der Verwaltungsrats kann ein Mitagl stands der Zündholzindustrie⸗Sesellschafst m. b. H. als beral glied beiwohnen. Der Veiwa tungsrat gibt sich

7 Ausgleichs kasse gebildet. Die Umlage wird mit Wirkt pom ow 9 . 94 Far J W z ; 5 tober 1915 auf 90 (S6 für die Kiste zu 1000 Paketen zu )

zu 60 Hölzern festgesetzt.

z 1. Ot 1 119 Schachtel

8 5

und seilt sie dem Zahlungs flichtigen mit. hat den ihn zur Zablung aufgegebenen Betrag binnen

nach Empfang der Zahlungsaufforderung bei der Preuf

e,, zwei Woche schen Staats

schaftsministers nach den für die Einzi geltenden Vorschriften beigetriehen. Die Zündholzindustrie⸗Gesellschaft m. b. H. darf stände der Auegl ichskasse (5 4 Abs. I) nur nach den Weisungen des Berwallungsrais erfügen. 83

. In jeder Verkaufastelle, in der Zünd hölzer

ung von Gemeindeabgaber

ie Wa die V

über

dem Aufsichterate der

Zn hol t ustrie⸗Gesellichast m b H., der Vertreter zu 5 von der Firma Trummer cessorß, Hamburg, der Vertreter zu 6 au . 1 . ec. * 65 1. = 646 . . 1* dem Krerse der Anbeitnehmer von der Reichs arbeitegemeinschaft, Fach— gluppe Chemie⸗Berlin, vorgesch agen. * 8 , J 696 90 v wärn Der Verwallungsrat nit unter 2 orsitz eines Vertteters des Fe 3m 8311 237 , , 1 r bes Reichswirtscha usministers mindestens monatlich einmal zu einer Sitzung zusam nen. Vie Zündholzindustxie Gesellschaft m. b. H. ihm über Erzeugung, Verlei fund Versorgung anter Berchsicht;⸗ 6 rIbDägiülig Ui DSerud iich gung der Einfuhr Bericht zu erstatten. z

eine Geschäftgordnung, die der Ge⸗

1 ö RRne I IMM 636 . 63 h 4 nehmigung des Yeichswirtschafsministers unterliegt. 5 z 5 —̃ 5 3. . Der Verwaltungsrat hat fol zende Aufgaben: * 1 der Zändbolim ustrie⸗Gesel schaft m. b. H. für die Ver—⸗ . 1orgung des Inlandes mit inländischen und ausländischen . ö Zündhölzern Richtlinien zu erteilen, ) ö 3 80 * 2211 11 z ** 813.5 * aki 8298 . 2. die Föhe der e nzusührenden Menge ausländischer Zünd⸗ ö hölzer zu bestimmen, . 3. Anordnungen über die Verwaltung und Verwertung der ; ; Ausgleich 918 4A 9B 5 Ausgleichstasse (5 4 Ab. 1) zu treffen. 5§5 4. Mit den im 5 5 der Bekanntmachung, betreffend Ausführungs⸗ bestimmungen über den Verkehr mit Zum i, vom 30. September 9140 8 445. CCW, 66 2 77 z ö j fee , , z 1919 (Reichg⸗Gesetzbl. S. 1779) bezeichneten Umlagen ward eine

Vl

* 1

z ä n . * 8 . , J Die Zündholzindustrie⸗Gesellschaft m. b. H. berechnet die Umlage hlunge pflichtige

*

2

hant (Seehandlung] in Berlin für Rechnung der Zün holzindustrie Gesellschaft m. b. H. einzuzahlen. Nückständige Zihlungen werden auf Ersachen des Reickswirt⸗

D e⸗

mit Genehmigung und

verkauft werden, sind

die fesgesetzten Höchsipreise an einer sichibaren Stelle zum Aushang ; zu bringen. ö Zuwiderhardlungen gegen § 6 werden mit Geldstrafe bis zu

z 8 8.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage in Krast.

Berlin, den

22. D

.

zember 1919.

64. Der Reichswirtschafts minister. . Schmidt.

Bekanntmachung über Oruckpapier. Vom 23. Dezember 1919. Auf Grund der Verordnung über Druckpapier vom

. 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 306) wird folgendes be⸗

immt:

§51.

Verleger und Drucker von Zeltungen, Druckwerken (Bücher Sammelwerke, Einzelwerke, Jugenosch iften us. . Masikalien eit schrifien und sonstigen periodisch erscheinenden Druckschriften dürfen in der Zeit vom 1. Januar 1820 bis zum 31. ) papier nur in den Mengen beziehen und verbrauchen, die für sie von der Wirtschaftestelle süär das deutsche Zeitungs gewerbe zefetzt werden. Di s gilt auch, soweit es sich um die Erfüllung ber its abgeschlossener Lieferungsberträge handelt. Die Festsetzung geschieht nach solgenden Grundsätzen; z ; ö

E Zeitungen, die im Jahre 1915 eine Fläche

1. bis 300 Qua ratmeier eingenommen hatten, erfahren 5 * eine Einscränkung von 11 vom Hundert 5 2. von 201 bis 296, Quadratmeter eingenommen hatten, 3 * erfahren eine Ei schränkung von 13,5 vom Hundert 366 3. von 251 bis 309 Quadratmeter eingenommen hatten, 55 erfahren eine Einschränkung von 18 vom Hundert K . 4. von 301 bis 350 Quadraimeter eingenommen hatten, 2 * erfahren eine Einschlänkung von 225 vom Handert 2 5. von 351 bis 409 Quadraimeter eingenommen hatten, 33 erfahren eine Cnsch Rn kung von 27 vom Hundert 13232 6. von 401 bis 07 Quadiaimeter eingenommen hatten, 83 erfahren eine Einschränkung von 36 vom Hunvert 38 * J. von dol bitz 6 0 Quadralmeler eingenommen hatten, erfahren eine Einschräntung von 31 vom Hundert 1 8. von 601 bis 700 Quabralmetèr eingenommen hatten. 1 3 8 erfahren eine Einschränkang von 32 vom Hundert c. 3 9. von 701 bis 800 Quadraimeter eingenommen hatten, 2888 erfahren eine Einsckränkung von 33 vom Hundert 28 * 10. von 801 bis g50 Quadratmeter eingenommen hatten, 66 erfahren eine Einschränkung von 36 vom Hundert 8533 11. von vol bis 11060 Quadraime er eingenommen hatten, 38 erfahren eine Einschtänkung von 37 vom Hundert 523 12. von 1101 bis 1250 Quadratmeter eingenommen hatten, 33 8 . eifahren eine Snschtchkang von 38 vom Hundert . 13. von 1251 bis 1400 Quadratmeter eingenommen hatten, S 5 erfahren eine Einsch änkung von 39 vom Hundert 55 14. von 1401 bis 16 9 Quadiatmeter eingenemmen hatten 2 erfahren eine Einschräntang von 42 vom Handert 4 26 16. über 16 0 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren * eine Einschränkung von 445 vom Hundert . 25 Die Quadtatmeteifläche wird errechnet durch Feststellung der

apierseitengröße und der Gesamtzahl der Seiten le die

. im Jahre 1915 gehaht w. kd

Zeitungen, deren Quadra meterfläche sich im Jahrs 1915 gegen.

über dom Jahre 1913 verringert hat, erhalten, wenn die Minderung

1. bis zu 300 Quadratmeter beträgt, 4 vom Huandert

über diejenige Menge hin⸗

2. von ö bis 450 Quadratmeter be⸗ trägt, H vom Van dert aus, zu deren Bezug sie 3. von 451 bis 500 Quadratmeter be⸗ gemäß Ziffer 1 8 tränt, C vom Hundert sind. 4. über U00 Quasratmeter betrat. 7 von Hundert

Zeitungen, deren Quadratmeterfläche sich im Jahre 1915 . gen, 192 ze sich 1915 gegen⸗ über Lem Jahre 1913 veimehrt hat, erhallen, wenn die Vermehrung

2 1. bis zu 50 Quadratme beträgt 4 vom Hundert ; J ; 2. von bl bis 75 Quadratmeter be⸗ gt, 6 vom Pandert z. von 6 bis 10 Quadratmeter be. unter dersentjen. Menge, tragt, S vom Hundert zu deren Bezug, ste gemäß 4. von 101 bis 120 Quadratmeter be⸗ Ziffer 1 berechtigt sind. trägt, 10 vom Hundert 6. über 125 Quadratmeter beträgt, 12, vom Hundert !

dreitausend Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.

ihrer Verkündung

irz 1920 Druck⸗

festgesetzt

F. NR. A.

in Klaäjt. .

Berlin, den 24. Dezember 1919. .

. Der Reichs wirtschaftsminister. Schmidt. Bekanntmachung ,

*

D 2

gendes bestimmt:

N ; . J ) Neibn t 18 k mn n, en in nnr, 8 hi di Seit n zanuar 1920 bi zum 31.

und deren ge⸗

1920 mehr als 5000 Kilogramm Druckpapier beträgt druckte und gegen Entgelt abgesetzte Auflage am 1 Januar 1920 oder zu einem päteren Zei punkt gegenüber der Durchschnittsauflage des . ihres 915 u mi tens 10 rom Hundert zurückgegar gen ist, ind verpflichtet, de . sür das deuische Zeitungs ewerbe iervon unxerzi statten. Soweit der Rückgang der luflage 19 vom Hundert übersteig!, erfährt das Bezugstz⸗ und Ver⸗ hrauchtsrecht eine egtspreckende Kürzung. Ausnahmen hiervon bedürfen 3 ! Vr 911

ums

J , der 3ustimmung des Reichswirtschaftsministeriums.

Verleger und Vrucker von Tageszeitungen haben der Wittschafts—⸗

Verleger und Drucker von Tageszelkungen, deren Bezuge⸗ und J 920 bi März /

bandserzeugnissen (6 9 des Syndkkatevertrogs), unter Um- gehung des Stahlwerke perbandes selbst verlaufen oder zum Vertauf anbieten,

ö 2 . 2 ö

2. ihren Lieferunge verpflichtungen durch eigene Schuld nicht nachkommen,

, 3. einen irnen vom Verbande zur Ausführung zugemiesenen und von ihnen übernommenen Auftrag durch eigene Schuld nicht rechtzeitig ausfünren.

ö 8.3 Mit Geldstyafe bis zu fünfziatausend Mark oder mit Haft werden bestrast Mitglieder des Stah werksverbandes im Sinne des F§z 1, die in anderer Beziehung die Bestimmungen des Syndikats⸗

! 1 ihr zur Eimittlung der jeweiligen Auflage geforderte vertrags übertreten Auskunft zu erteilen. ; ; Für Tages teitungen, die im Jahre 1915 nicht Hier si ; ; 6. ken n, n,, , , nn . J ö Die Verordnung tritt am J. Januar 1920 in Kraft. . 2 Verleger und Vrucker B cher auf maschit en glattein, holz⸗ . Berlin, den 27. Dezember 1919. n . ruck apier 9 luckten 3 uungen, deren Auegaben in einer Der Reichswirtschaftsminister. 3 bche . mehr als 6 Begen zu je 4 Seiten umfassen unterliegen, Schmidt. weit sie . dem 29. Juni (917 eischienen find, keiner Einschränkung im Veibrauche von Druchpapier d Ari; sie dürfen jedoch in der Zeit vom 1. Januar 192 31 1 0 nicht Bekannt ö Januar 19 m 531. 19-0 nich machung mehr maschinenglattes, holzh Kapier bezieken, als der meh J ö. he apier beziehen er j dreifechen z enge des Verhra konat Mär; 1919 e pr sch⸗ Die allgemeine Verbindlichkeit. des auf Blatt 41 . . Veri er kieset Ie lunge ner Wirlschasis telle far des Carifregihers ein get agenen Tan ifvertrages vom , Kefer lt se, r uplar 31. März 1919 zur Regelung' der Anbeitsbedingangen der Jed 6 8 . he reg hestell ö. tel zu üb rwei len. laufm an ischen Argest llten in den Betrieben des G oß⸗ und un J und 2m sinden 1a. Kleinhangels, ausschließlich der Banken, der. Versicherungs= ö , n n ,,, auch geschäste in 8 der industriellen Betriebe, im Gebiet der Stadt , , , . , ,, , Danzig und eiʒngemeindeler Vors te würd auf die kaufmännische und Druckerr ü darf in den Mone i . 84 z ö aufmãnnischen , . ; ö , . Angesiellten in Schuhwarengeschäften aus gedehnt. ftir Tee belich, Zelllneege webe, füt dae n erst; Die allgemeine Ver bindlichteit beginnt mi dem 1. August 1919. festgesetzten Gesamimengé Druckpapier geliefert Berlin, den 17. Dezember 1919.

erdon sind Be eren Gesamtmenge für Kilogramm nicht über schreitet.

on De ckwerken (Bücher, Sammelwerke, sw.), Musitalien, Zeitschriften und sonstigen risten dürsen deren Ven leger und

1iden Druckse

rucker von Druck

6 Wucht

. enbschriften usw.), ali

chiisl Und slonstigen P io disch Er in n J ruckse riften d d . 1 ; nach Jffer 4 zustehen e Bezugsrecht in der Zeit vom 1. Januar 1920 big J im 31. Marz 1 20 nicht oder nich! vollständig aus utzen, erhöht sich bei Festsetzung eines Bezugsrechtz für die Zeit nach dem 1. April . . iat 26 *4 1 20 dieses Bezugsrecht um die im eisten Vierteljahr 1920 nit bezogene Menge. Sie können diesen Anspruch bis zum 10. April 1920

ei der Wirtschaftsstelle für das deuische Zeitungsgewerbe in Berlin § 2. 2 . XE, * 9 ö Ti. S5 2 und 3 der, Beka nimachung über Druckpapier vom 24. September 1919 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1721) bleiben unberührt.

*. 8 3

vi * ö 5 22 6 Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft, 1. wer dem 5 1 zuwider Druckpapier der im 5 1 bezeichneten Art in größeren M oder ihn von der gewerbe ses wer DVructhpapi nehmigung der Wirtschaftsstelle sür das deutsche Zeitungs⸗ gewerbe verkauft oder oder den von der Wirt⸗ schaftsstelle für das deutsche l rung getnüpften Bedingung Anzeige⸗ und handelt.

sür das

2

2

8 D 88

en zuwider!

1 1 wer der Auskunfigpflicht nach 5 1 Ziffer 1 zuwid ;

5 4 1 8 61 2 8 ö . Die Beslimmungen treten am 1. Januar 1920 in Kraft.

der im § 1 bezeichneten Art ohne Ge⸗

ö

nach Ziffer 1 bis 4 werden vor⸗ tarifoertrags, der Vereinigung der Schuhnäherei⸗

Der Reichtzarbeite minister. J. A.: Sie fart.

Bekanntmachung.

ar 1920 bis zum 31. März 1920 bez hen und. verb auchen, die . er ; Der Zentralverband der Schuhmacher Deutsch⸗ Monaten im Jahre 1916 zu lands in Nürnverg hat beantragt, den zu dem allgemein

verbindlichen in du st

11

Reichs tarifoertrag für die Zivisschuh⸗ ie zwischen den Vertragsparteien des Reichs—

und Ausputzerei⸗Besitzer, Sitz Pirmasens, und den Vereinigten Absatzfabrikanten Permasens und Um⸗— gebung, Sitz Pirmasens, am 31. Oktober 1919 aoge⸗ schlossenen Nachtrag ebenfalls gemätz 5 2 der Verordnung vom, 23. Dezember 1918 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 1456) für das 8 T des Deutschen Reichs für allgemein verbindlich zu er⸗ klären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

20. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nammer 1B. RK 6130 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ fraße 358, zu richten. .

. 5

.

.

schlossene Tarisverirag

.

Berlin, den 20. Dezember 1919.

Der Reichs arbeits minister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Bekanntmachung.

Unter dem 22. Dezember 1919 ist auf Blatt 390 des zern n, amn, 556

Der zwischen dem Zentralverband der Handlungsgehilfen Bezik Hamburg, und dem Aibeitgeberverband n, handels, Sitz Hamburg C. V. am 28. August 1919 abge⸗ ole zur Regelung der Gehalts- und Instellungs bedingungen der faufmänni chen Angestellten im

*

Schuhwarlenhandel wird gemäß §8 2 der Verordrung vom

Berlin, ben 23. Dezember 1919. ö k 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. 5 1456) für das Gebiet er Reichawis ischaftgmin ier. , ladte ,, Altona und Wandsbek, für allgemem Sch min verbindlich erkläc. Die allgemeine Verb ndlichtei beginnt mit ren 15 November 1919. Sie erstreckt sich nicht auf die Schuhwaren abt lungen in Warenhäusern, soweit deren Ange⸗

Bekanntmachung, ste ö J der Waren häuser fallen. , Bekannimachung in Nummer 261 des Deuischen ff ,, hlagnahme von Reicht anzeigers vom 13 November 1919 ist durch dite vor—

9. . ö. . stehende Verbindlichtkeitserklärung gegenstandslos geworden.

Vom 24. Dezember 1919. Der Neichsarbene minister. Auf Grund der die wirt chaftliche Demobilmachung be⸗ J. A.: Siefart

treffenden Befugn sse wird vach Maßzabe des Ellasses b treffend Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichtarbeits⸗

Auflö ung des Reschsministeriums für wirtschafiliche Demobil⸗

machung, vom 26. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 488) fol⸗

58 1 In der Nebeisichtstafel zu der Bekanntmachung Nr. Ch. L 13. 16.

z. 4 betreff nd Bestandserhebung und Beschlaguahme von Chemikalien und ihre Behandlung, vom 1. März 1916, sällt die Klasse e fort.

64

§ 2. Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung

über die Verlängerung des Stahlwerksverbandes. Vom 27. Dezember 1919.

Auf Grund der die wirtschaftliche Demobilmachung be⸗ treffenden B fuenlsse wird nach Maßgabe des Celasses, be— treffend Auftösung des Reichsmisineriums für wirtschaftliche Demobilmachung, vom 26. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 438), folgendes bestimmt:

81. . ö. e, nn, . Dusseldorf, d. h. der auf Grund des Vertrags zwischen der Akriengesellschast Stahlwerksverband einerseits und den spgenannuten Verbande werten andererseits sowie zwischen den

letzteren untereinander errichtete Verband wird nach Maßgabe der

2

bisherigen Bedingungen und Vereinbarungen dis 1. Mai 1520 ver—

längert. Als Miiglieder des Stahlwerksoerbandes gelten diejenigen Werte, die am J. April 1919 dem Stahlwertsverband angehört haben. Der Verkauf der von dem Siahlwerksverband erfaßten Produkte verbleibt somit unter allen bisherigen Bedingungen und ee, ,,, bis 29. Februar 1920 ausschlicßlich dem Stahlwerts⸗ erbande.

82. Mit Geldstrafe bis zu hunderttausend Mark und mit Gefängnis

oder init eier dicser St'afen werden bestraft: Mitglieder des Stahlwerksveibandes im Sinne des § 1, die

1. ent egen den Bestimmungen, des Syndikatevertrags Ver— bandserzeugnisse sowi? das bet der Umwandlung in andere Erzeugnisse sallende Ausschuß⸗ und Endmaterial von Ver⸗

——

Gleiwitz, Hindenburg, Tarnowitz und Pleß hat das

Berlin NW. 6, Lulsenstiaße 35/34, Zunmer 42, während er 1

regelmäßigen Dienstuunden eingesehen werden. Arbengeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispe trag infolge

der Eitlä ung des Reichsarbeitsministeriums verbindrrz, ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Taiisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 22. Dezember 19139.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 22. Dezember 1919 ist auf Blatt 397 des Tarlfregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Industrieverein Schmölln, S⸗A und dem Deuischnation alen Handiungsgehifenderband Hamburg, Ortsgruppe Schmölln S⸗A, am 15. August 1919 abgeschtossene

2 *

Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten in der Industrie und im Großhandel wied gemäß 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet

§z 2 der Verordnung vom

der Stadt Schmölln S=⸗ A. für allgemein verbindlich erkläct. Die allgemeine Verbindlichkeit begintt mit dem 1. No—

vember 1919. Der Reichsarbeitsminister. J. M.: Sie fart.

Das Tarlfregister und die Registeratten können im Reschsarbelts, ministecium, Berlin NW 6, Luisenstraße 33 34. Zimmer 42, während der regeimäßigen Dienststunden eingesehen werden,

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge ö. 966 n. n verbindlich ist, können on den Veriragsparieien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. f .

Berlin, den 22. Dezember 1919.

Der RNegisterführer. Wolf.

Bekanntmachung.

Zu dem auf Blatt 211 des Tarifrenisters eingetragenen, für allgemein verbindlich erklären Tarifoertrag vom 19. Apul 1919 für das Baugewerbe in den Stadt⸗ und Landtreisen Kattowitz, Königshütte, Beuthen,

Haupttarlfamt für Das Baugewerbe in seiner Sltzung vom

20. November 1919 enischi den

von 10 v5 des Lohns ab 19. S

daß eine Teuerun gs julage eptember 1919 zu zahlen sei.

Der Deu ssche Bauarbelterverband in Kattowitz hat beantragt,

diese Enisscheidung, durch die de

1919 ergänzt worden ist, gemäß

(Reichs⸗

23. 1918

D zember

r Tarifvertrag vom 19. April 8 2 der Verordnung vom

8 Gesetzbl. S. 1456) für das

Tarifgebiet ebenfells für allgemein veibindlich zu erklären.

Einwendungen gegen 10 Januar 1920 erhoben we I. B. R. 5760 an straße Nr. 33 zu richten.

Berlin, den 23. Dezember 1919. Der Reichsarbeite minister. J. A.: Dr. Busse.

Bekannt

Aenderung der allgemeinen Lieferungsbedingungen des Keichsmonopolamts für Branntwein. Ablatz7 und 8 der allgemeinen Lieferung bedingungen

der Reichs monopoloerwaltung für machung vom 17. Oktober 1919 erhalten folgende neue

Fassung:

„Ergeben sich aus der Vergallungebeschein gung Fehlmengen, so

werden sie nicht berechnet, sewen nach 5 öl der

diesen

das Reichsarbeits ministerium, Berlin, Luisen⸗ 9 . .

Antrag können bis zum rden und sind unter Nummer

machung.

Bekannt⸗

Branniwein

sie von dem Abjertigungebeamten.

Branntwelnversendungsordnung unberücksichtigt gelassen

weiden. Im anderen Falle ist die Reichsmonopolveiwaliung berechtigt,

für die festgestellte Gejamttehlmenge die sofortige Bezal lung des Unter⸗ schieds zwischen dem berechneten Preise und dem regelmäßigen Ver—

Der Käuf

kaunspreise zu fordern. V

einen Stundungsantrag bei der

eine eingehende Darlegung der Urs Die Reschemonopolverwaltung

zu geben ist.

Sachverhalts ihre Entiche dung neffen. die ihm obliegende Inanspruchuahnse e bes Jonst für die eutstandene Fehlmenge haftenden Dritten zu

gehalten,

treiben. Zahlung ist aleichzeitig mit

Reichsmonopolverwaltung fur Branntwein“

werden für seine Voraus ahlung

zinsfuß der Reichskant vem Tage des Geldeingangs bis

r kann jedoch in solchem Falle

erwertungsstelle einreichen, mit dem

ache für die entstandene Fehlmenge wird nach Prüfung des Zwischenzeith ch ist der Käufer ter Eisenbahn oder be⸗

der Sestellung an die „Kasse der zu leisten: Dem Käufer Zinsen zum jeweiligen Wechsel zum Tage

der Lieferung des Branntweins (siehe 1V,) vergütet. Käufer, benen auf Grund besonderer Verennbarung (egen Sicher eit leistung ein Zahlungsausschub zugestanden Ist, haben Zahlung binnen? 21 Tagen vom Tage der Bestellung an zu leisten. Für die Zeit voin Tage der Keferung des Branntweins

bis jum Tage des Eingangs des Geldes sind, der Rich moncpol— verwaltung auf den Rechnungsbetrag Zinsen nach dem Wechselzins fuß

der Reichsbank zu vergüten.“ Berlin, den 80. Dezember

1919.

Reichsmonopolamt für Branntwein. Sieinkopff.

249 / öl des Reich s⸗Gesetzblatts enthalten: .

Nummer 249 unter

Nr 7269 dasz Gesez gegen das Glücksspiel, vom . De⸗ ö. . Br. Nobert Bering in Schreiberhau (Amtsgerichts bezirk Herms⸗

zember 1919, unter

ö. Rr. 7210 eine Verordnung über die Abgeltung von An⸗ sprüchen gegen das Reich, vom 4. Dezember 1919, unter Nr. 7211 eine Verordnung,

. [. .

betreffend Aenderung der

Postochnung vom 28. Juli 1917, vom 21. Dezember 1919,

unter Nr. 7212 eine

Bekanntmachung, betreffend Ausführungs⸗

beslimmungen über den Verkehr mit Zuundwaren und Ergänzung

der Ausführungsbestimmungen vom

(Reiche⸗Gesetzbl. S. 1779), Nr. 7213 eine Bekanntm 23. Tejember 1919 und unter

Ne. 7214 eine Bekanntmachung,

vom 30. September 1919 22. Dezember 1919, unter achung über Druckpapier, vom

betreffend Aufhebung der

Besch agnahme von Japankampfer, vom 24. Dezember 1919;

Nummer 261 unter

Nr. 7216 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachlragtz zum Reichshaushalisplan für das Rechnungsjahr

1919, vom

23. Dezember 1919, unter

Rr. 7277 elne Bekanntmachung über die Zahlung der zlle in Gold, vom 27. Dezember 1919, und unter

Nr. 7218 eine Bekannimachung über die Verlängerung des Stahlwerksoerbandes, vom 27. Dezember 1919.

Berlin, den 30. Dezember

1919.

Postzeitungs amt. Krüer.

Pre

Der Oberpfarrer Schowalter in Vittenberge ist zum

Superintendenten ernannt wor

u s en.

den.

Beim Reichs⸗ und Staatsanzeiger ist der Bürohilfsarbeiter

Bartel zum Expedierenden Sekreiär und Kalkulator ernannt

worden.

Dem Georgs⸗Marien⸗Bergwerks⸗ und rück wird auf Grund des Geseßes vom S. 221) hiermit das Recht

verein in Os nab 11. Jani 1874 (Gesctzsamml verliehen, gehöcigen,

Paczellen Nr. 27 / 2, 197/33 und 4 verzeichneien, in der markung Malbergen, Kreis Osnab ück, gelegenen Grundstücke, die sür die geplanten Erweilerungsanlagen ersorderlich sino,

Marienhütte Enteignung zu erwerben einer dauernden Beschlänkung

Berlin den 19. Dezembe

Namens der Preuß

Fischbe c.

die der Frau Anna Eickenscheidt, im Grundbuch Band II, Blau 3, Kartenblatt 41,

geb. Meyer, Ge⸗ der Georgs⸗

oder, zu belasten. r 1919. ö ischen Staatsregierung. De se r.

Finanzm

Dem Regie ung s andmesser,

inisteri um. Steuer inspektor Schäfer in

Cöln ist bie Stelle des Katasterinspettors bei der Regierung in

Stade übertragen. Versetzt sind: der von Stade nach Liegnitz,

der Katasterinspektor, Steuerrat Müller

die Katasterkoutrolleure, Steuer⸗

inspeklor Freiberger inspeklor Schmitt von Neuer

sterium für Handel und Gewerbe ein derufen worden.

ernannt.

in Marggrabowa

Dle von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern Neustadt i. O. Schlj in Neuꝛadt i. O. Schl. und Monath

i. S. Schl.), Hugo Larisch in Oberglogau,

mie die Rächtéè anwälte Dr. Wilheim Bier mann,

Hütten⸗

nötgenfells im Wege der soweit dies autzreicht, mit

von Pstein noch Rheinbach, Steuer⸗ zung nach Berntastel und Stein⸗

Ihm ist bie Bea beitung der Angelegenheiten des Gewer beau ssichte⸗ dlenstes übertragen worden.

Bei dem Muisterium für Handel und Gewerbe ist der Kam mergerichtesetretär Grapentin als Geheimer Registrator angestellt worden.

Min isterium des Innern.

Die Gerichisessessoren Straeter in Trier und Kling⸗ im Schleswig sind zu Regierungsräten eruaunt worden.

Ju st izministerium.

Dem Bürodirektor im Justizministeriun. Geheimen Rechnungsrat Giese ist Lie Amn bezeichnung Geheimer

Justizrat und der Amtsrang der Räte III. Kiasse beigelegt.

Den Landgerichte räle Geheimem Jusnzrar Wenzel in Brieg und Baur in Ältora sowie dem Amte gerichisrat, Geheimen Justizrat Lenz in Graudenz ist die nachgesuchle Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Verscetzt sind: der Landrichter Dr. Vorwerk in M.⸗Glad⸗ bach nach Düsseldorf, die Amterichter: Sehmis in Giottkau nach T achenbeig, Vr. Steinkopf in Duͤren vach Cöln⸗-⸗Mül⸗ heim Jg. Nh., Stankewitz in Tarkehmen nach Allenstein und Viemar in Bsschofabuig nach Rhein (Ostpr.).

Die Laindrichter Tr Schultzenstein vom Landgericht 1 in Berlin, Frommer vom Lanbger cht I in Berlia und der Amterichter Erbes vom Amtsgericht Berlin⸗Müute sind infolge ihrer Besellung zu siändigen Muarbenern im Kollegium der Hauptverwaltung der Stagteschulden mit der Amis bezeichnung

Lecreur, Dr. Kurt R Dr. Moritz Bileski,

osenberg, Dr. Friedrich Salomon, Dr. Kemnitz im Bezlik des Kammer⸗

rücken von Malmedy nach Erkelenz. 664 9. 66. 96 . . g. . Bestellt sind: die Kalasterlandmesser Mauderer zum Re⸗ rost, Dr. Bräuer im Bezirk des erlandes gerichls zu gierun. Slandmesser in Gumblanen und Offermann zum Bresidu, Der sch im Bek des Ober landes gericht; zu Cassel, Ratasterkontrolleur in Neuerburg. Reinking, Br. Joachim Dieckmann im Bezirk des n,, n,. h. . 6 ö t ij g8 6

. 8 ezirk des berlandesgerichts zu üũssel dorf, )r. Kar Ministerium für Handel und Gewerbe. Töebmann, Dalquen, Albert Schmidt im Der Regierungs⸗ und Gewerberat, Geheimer Regierungs⸗ Bezirk des Oberlandesgerichts zu Frankfurt a. M.,

rat Sim ön in Düsse dorf ist als Hüfsaibeiter in das Minh Stöcker, Dr. Miese im Bezirk des Oberlandesgerichts zu

Hamm, Zülow im Bezirk des Oberlandesgerichis zu Königs

dieißig“, . einschließlich, buchstäblich:

berg i Pr, Dr. Ernst Schneider, Plümecke im Bezirk des Oberlandes gerichts zu Naumburg a. S., Dr. Eduard Kaatz im Beziik des Oberlandesgerichts zu Posen und Dr. Ernst Neumann im Bezirk des Oberlandes gerichts zu Stetiin.

Aus dem Justindienst sind geschieden die Gerichtsassessoren: Dr. Gerhard Gene st, Bernhar Sch uster und Dr. Wall lecke infolge ihrer Ernennung zu Regierungsräten und sändigen Hilfsarbeitern im Reiche wirtschaftszministerium Dr. Blad im solge seiner Uebernahme in die landwirtschaftliche Verwaltung unter Ernennung zum Regierungsass. ssor, Bernhard Wolff infolge seiner Uebernahme in die allgemeine Staats verwaltung unter Ernennung zum Regierungsassessor und Dr. Toep ke infolge seiner Uebernahme in den Reichsdienst.

Den Gerichtgaffefforen Dr. Alfred Alrxander, Fritz Barnaß, Dr. Frauböse, Dr. Geem ler, Dr. Hans Kluß⸗ mann und Mictte ist die nachgesuchte Ent assung aus dem Justizdienst ereilt.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Die Diphtherie⸗Heilsera mit den Kontrollnummern 1972 bis 26062 einschließ ich, buchstäblich: „Eintausenoneun⸗ hunder tzweiun siebzig bis Zweitausen zwei, aus den Höchster Farbwerten, 359 bis 361 einsch ießlich, buchstäblich: „Drei⸗ hunderm unundfünfzig bis Dreihunderteinundsechzig“, aus der Mierckschen Fabrik in Daimsiadt, 532 bis 543 einschließlich,

ÿuchstäblich: „Fünfhundertzweinnd ere ßig bis FC shundertdreiund⸗

vierzig“, aus dem Serum laborgiorium Rueie Enoch in Hambung, 169 bis 130 einsch iʒeß ich, „Einhun dertneun bis Einhundert⸗ aus den Behringwerken in Marburg. 210 bis 22! „Zweihundertzehn bis Z veihunde t⸗

Fmanzrat aus dem Jastizd enst geschieden. . 1 . 1 Ter Gerich ze sscssoc Gaßner ist zum Landꝛichter in Mimel zweiundzwanzig“, aus dem Sachsijchen Serum wert in Dies den find, soweit sie nicht bere ts früher wegen Abschwächung 2c.

Zu Amtenschtern sind ernannt: die Gerichts assessoren Josef Feuser in Cöln Mülheim a. Rh., Bierfreund und Werner Lehmann in Heydeteug, Helmut Schmidt und Dr. Weinert

und Sarrazin in Memel. . Den Strasanustaltsdirettoren Henning in Glückstadt und Raykowstis in Lichtenburg ist die nachgesuchte Dien sientlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Der Imtssitz ist angewlesen den Notaren: Dr. Besssert aus Oels in Milüsch, Langer aus Zülz (Amtsgerichts bezirt

** 2

ny 9 * 1

aus Tiegenhof in Neuteich (Amutsgerichts bezirk Tiegenhof. Zu Nolaren sind ernannt: die Rech!sanwälte Friedrich

Goeksch und Vr. Theodor Sza motuls ki in Landsberg a. W.,

Dr. Arthur Loewy und Dr. Otto Senateller in Glatz,

misgerichts bezirk Neustadt Dr. Adolf Brauer, Paul Chole wa, Georg Korg el und: ox Piech otta in Oppeln, Hr. Albrecht Schenke in Strehlen, Fritz Brumm in Zie gen⸗ hals, Justizräte Ernst Gerson und Eduard Windtharst so⸗

Wilhelm Ferber und Marlin Krüger in Hamm, Wilhelm Hamkens n Hohenwestedt, Hans Hoffmann in Thorn, Paul Jenrich

dorf n. K.),, Otto Thiel in Zülz (A

in Schönebeck a E., Mansred Sommmerfeid in Schneide⸗

mühl und Dr. Willy Schmidt in Stolp.

In der Laie der Rechts auwälle sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Dr Heimann Beckmann und Dr. Julius Rosen⸗ seld bei dem Landgericht 1 in Berli, Löwisohn bei dem Landgericht in Breslau, Nah ert bei dem Landgericht in Gleiw tz Kurt Meyer bei dem Lanogericht in Frantfurn g. M., Justizrat Dr. Brüggemann bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Saarbrücken, Dr. Koppe dei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Elberfeld sowie bei der Kammer für Ham dels⸗ sachen in Barmen, Br. Sturm bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Ostrowo, Henischel bei dem Amtsgericht in Spremberg, Narje bel dem Amtsgericht in Ah den, Fenner bel dem Amtsgericht in Rüdesheim, Geisthoff bei dem Amts ericht in Tuisburg-Ruhrort, Dr. Loos dei dem Amtz— gericht in Goch, Gräffker bei dem Am sgericht in Borgent⸗ reich und Moß kau bei dem Amtegericht in Lößen,

Mil der Löschang der Rechtsanwälte Nehlert und

Motz kau in der L ste der Rechtaamwälte ist zugleich ihr Amt

als Notar em loschen. Ter Rechtsanwalt Petrich ist in der Liste der Rechts⸗ anwälte bei dem Land gericht in Beuthen i. O. Schl. nicht

gelöscht.

Ja die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen die Rechttz⸗ anwälle: Tr. Carlebach aus Frankfurt a. M. bei dem Land⸗ gericht J in Berlin, Justizi ar Badzian aus Kattowitz und Kurt Schwarz aus Lissa bei dem Landgericht Li KRerlin, Höhne vom Amtsgericht in dem Landgericht 111 in Berlin, dem Landgericht in Neisse, Dr. Philipson aus Straßburg i. Els. bei dem Landgericht in Attona, Mackensen aus Geslihin bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Osna⸗ brück, Justizrat Di. Johannes Koffka von den Land⸗ gerichten L. IE und III in Berlin, zugleich bei dem Amts gericht Jerlim- Mitte, Dr. Be ssert aus Oels bei dem Amts ger cht in Milch und Laumann aus Mu ster i. W. bei dem Amtsz⸗ gericht in Kastrop. die Gerig isassessoren. Eberhard Ascher bei dem Oberlanbes gericht in Dusseldorf, Dr. Rukser bei dem Landaericht Lin Beilin, Dr. Helge bei dem Landgericht II in Berlin, Dr. Alfred Metz roth bei dem Amte⸗ gericht und dem Landgericht m Elberfeld sowie bei ber Kammer für Ha delesachen im Barmen, Sch werdt⸗ feger bei dem Amtsgericht und, dem Landgericht in Kiel und Kisseler bei dem Amisgericht in Geldern, die früheren Gerichtsassessoren; Benany bet dem Landgericht II im Berlin, Dr. Siegstied Lewin bei dem Landgericht in Allenstein, von Garnier bei dem Amtszericht und dem Landgericht in Breslau und Dr. Goldberg bei dem Amtsz⸗ gericht und dem Landgericht in Eiberseld sowle bei der Kammer

———

Nehlert aus Gleiwiß bei

eingezogen sind, vom 1. Januar 1920 ab wegen

Berlin-Lichienberg zugleich bel gehenden Ausführungen

Ablaufs der

staanlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt.

Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung.

Der ordentliche Professor Dr. Gros in Halle (Saale) ist in gleicher Eigenschaft in die medizinische Fakultät der

Universität in Cöln versetzt worden.

ESvangelischer Oberkirchenrat.

Dem Superintendenten Schowalter in Wittenberge ist das Ephoralamt der Diözese Wittenberge übertragen worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 55 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Hr. 11 833 das Geseß, betreffend Erweiterung des Stadt⸗ kreises Hannover, vom 15. Dezember 1919, und unter

Nr. 11 833 eine Verorbnung, betreffend vorläufige Aende⸗ rung von Gerichtsbezirken anläßlich der Ausführung des Friedens vertrags, vom 24. Dezember 1919.

Berlin, den 29. Dezember 1919.

Gesetzlsammlungsamt. Krüer.

ö / / / // .

Aichtamtliches.

Dent(iches Reich.

Das Kabinett hat sich laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ gestern mit der Frage der Titelverleihung befaßt und sich dahin schlüssig gemacht, die Augelegenhen in der Besoldungsoorlage unier „Reuregelung der Amts— bezeichnun gen“ ihrer Lösung zuzuführen. Den Beamten⸗ organisationen wird Gelegenheit gegeben werden, zu der Frage Stellung zu nehmen, um so mehr, als sie bei den Beratungen zur Besoldungsvorlage auf engste beteiligt sind.

Auf die durch „Wolffs Telegraphenbüro“ am 4 d. M. mitgelellte Note Ciemenceaus, beir, Eupen und Mal⸗ medy, ist jezz von der deutschen Friedens delegation solgende Antwortnote in Paris überreicht worden

Ich habe die Ehre, Ibnen den Empfang Ihrer Note vom 10. November zu bestätigen. .

Mit Bedauern stellt die deutsche Regierung fest, daß Lie ein in ihrer Note vom 3. Ottober bei den allilerten und assoztierten Regierungen nicht die erwartete Beachtung gefanden baben. .

Vie deutsche Regierung hat die grundlegenden Unterschiede zwlschen dem ÄÜbstunmungederfahren für Eupen. Malmedy und für andere Gebiete nie verkannt. Wenn sie sich in ihrer Note vom 3. Oktober mit Art. 34 tes Friedene vertrages eingehend befaßt hat, so hat sie es getan, weil die außerordentlich kurzen Bestimmungen dieses Arlikeis unzweifelhaft Lücken und Unklarheiten enthalten, deren Beseitigung unerläßlich ist.

Die Note der alliierten und assoziierten Regierungen vom

daß das Abstimmunggversa hren für

10. November betont besonders, ; ir Eupen. Malmedy nicht mit der für Oberschlesien oder Schl swig vor=

gesehenen Volkeb lragung verglichen werden dürfe. Demgegenüber muß die deuische Regierung wiederholt darauf hinweisen daß die allilerten und assoßtlert en Megierun gen in ihrer Note vom 16. Junt die Absiimmung in Eupen Malmedy mit der A stimmung in Schlezwig auf dieselbe Stufe gestelt und mit den gleichen Worten bebandelt' haben, und daß bei allen Volksabstimmangen, einerlei unter welchen äußeren Folmen sie statifinden, gewisse gemeinsame Grundsätze obwalten mussen. ö Die Antwormnote voin 10. Nobember erklärt ferner, Belgien werde unter seiner eigenen Veraniworlung die Abstimmung duich⸗ jühren und für eine freie Stimmabgabe Vorsorge treffen. Kann man an sich schon von den Behörden eines Staates, der an dem Cr. ebnis der be, e,, intetefsiert ist, schwerlich eine unpart iische altung erwa ten, Jo liefert das in der deut chen Note vom 3. Ok⸗

für Hardelssachen in Barmen. P Zu Gerichtsass ssoren sind ernannt die Referendare: Schenk, Is mer, Dr. Ernst Hennig, Arthur Stein,

tober eingehend geschilderte Vorgehen der belgischen Behörden in den

K ä

we

2

r