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Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Einzelne Aummern kosten so pf. 3

Uer Gezugapreis heträgt vierteljährlich A2 . Alle Kostanstalten uchmen Kestellung an; für Kerlin außer den Nostanstalten und Jeitungsnertrieben für Kelhstabholer auch die Geschäftsstelle 8w. 48, Wilhelmstraße 22.

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42.

Reichsbankgirokonto.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen ꝛe.

Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit Auslandswaren nach dem besetzten Gebiet.

Bekanntmachungen, betreffend Tarifverträge.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Reihe 4 der Reichsbanknote zu 50 M64 mit dem Datum vom 24. Juni 1919.

Bekanntmachung uͤber Kaffee lttelpreise. Anzeige, betreffend die Ausgabe der 36 und 37 detz

Reichs⸗Gesetzblatts. Prenszen.

Ernennungen und sonstige Per sonalveränderungen. Aufhebungen von Handelsverboten. Handels verbote.

Amtlich es.

Dentsches Reich.

Der bisherige sächsische Stabsarzt a. D. Dr. Hesse ist zum Regierung rat und Mitglied des Reichsgesundheilsamtt ernannt worden.

Bei der Reichsbank sind ernannt worden: vom 1. Januar d. J. ab: der Ersie Vorstandg beamte der frühe ren Reichs bankstelle in Thorn, Reichtzbankdinektor Model . 2m Voꝛrstands beamten der Reichs bankhauptstelle in ürnberg; vom 1. Februar d. J. ab: der Zweite Vorstandsbeamte der Reiche bankstelle in Barmen, Bankasstssor Schmieden, unter Ernennung zum Reiche bankdirektor, zum Ersten Vorstands⸗ beamten der ga am ffl il in Saarbrücken.

Bektcnntmachung,

betreffend den Verkehr mit Aut lan ba waren nach dem besetzten Gebiet.

J. Die durch Verfügung des Reicht kommissars für Aus⸗

und Einfuhrbewilligung R. K Exp 1912419 (Deut cher

Reichsanzeiger Nr. 1866 vom 13. Dezember 1919) den Zoll—⸗ siellen erteilt? Ermächtigung, im . von Ausz⸗ und Einfuhrbewilligungen dann abzusehen, wenn vom Ausland kommende Waren zum Lager gehen und Waren vom Lager

nach dem Ausland aue geführt oder auf ein anderes Transit⸗

lager un ter amtlichem Mitverschlusse verbracht werden, findet gemäß Verfügung dee selben Kon missars R. K Exp 21830 / 19 auf den Verkehr von Zollagernn es unbesetzten Gebiets nach solchen des besetzien Gebiets Teutschlends keine Anwendung. II. Aus dem Ausland kommende Waren, welche nach dem besetzten G biet unter Zollkentrolle versandt werden sollen, ind von den Genzeingangsstellen und den Zollstellen im Innern nur ahzufertigen, wenn Bewilligungen des Reichtz⸗ lommissars für Aus⸗ und Enfuhrbewilligung vorliegen Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Berlin, den 18. Februar 1920. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Flach.

Bekanntmachung. Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗

gestellten-Venbände Sitz Berlin hat beantragt, den

zwischen ihm und der Tarif-Verhandlungs-Kom⸗ mission ver Lederwirtschaft des Groß-Berliner

Arbeitgeber-Verbondes des Großhandels am 6. Sep— iember 1919 4 ,, zur Regelung der a

Gehalts- und Anstellungs bedingungen der kaufmännischen An⸗ gestellten in der Lederwirtschaft gemäß 5 2 der Verordnung dom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das

Gebiet des Zmeckverbendes Groß Berlin für den Ledergroß—

ind Kleimhandel, den Schuhgroßhandel, die Lederwaren⸗ und Schuhindustrie, die Sattlerwaren⸗, Poꝛlefeuille⸗ und Feinleder⸗ herstellung urd⸗-Handel für allgemein verbindlich zu erklaren. Enwendungen gegen diesen Antrag können bis zum März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

LB. ss an bar Rielchearbenamintste um, Berlin, Seen traße 33, zu richten.

Berlin, den 13. Februar 1920.

Der Reiche arbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Bekanntmachung.

Der Gewerkschafts bund kaufmännischer An⸗ gestellten-Verbände, Landesausschuß Thüringen,

. 2

[.

Auzeigenpreis für den Raum einer ß gespaltenen Einheits-= f zeile 1. 50 M, einer 3 gesoaltenen Einheitszeile 2, 50 . Außerdem mird auf den Anzeigenpreis ein Teunrungs-= , non SO u. g. erhoben. 6 nimmt an: ie Geschäftsstelle Ars Reichs. und Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

taats anzeigera,

hat, beantragt, die zwischen ihm, dem Verein der Kolonialwarenhändler E. V. zu Weißenfels a. S. und dem Interessenverband der e xtilwaren⸗ geschäfte für Weißenfels a. S. am 16. Dezember 1919 getroffenen Zusatzvereinbarungen zu dem am 29. August 1919 abgeschlossenen, auf Blatt 395 des Tarifregisters eingetragenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalttz⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Handel gemäß 82 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbi. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Werßenfels a. S. gleich— falls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bit zum 5. März 18220 erhoben werden und sind unter Nummer LB. R. 1672 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 13. Februar 1920.

Der Reichsarbeilsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

= .

Bekanntmachung.

Der Verband der industriellen und gewerb⸗ lichen Betriebe zu Glogau e. V. und der Deutsche Werkmeisterverband, Geschäftsstelle Breslau, haben beantragt, den zwichen ihnen am 23. November 1919 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehaltg⸗ und Anstellungsbedingungen der Werktmeister in industriellen und gewerblichen Betrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des. Stadtbezirks Glogau und von Zarkau, Kreis Glogau, für allgemein verbindlich zu erklaren.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. E. 1633 an das Reichsarbeitzministerium, Berlin, Lulsen⸗˖ straße 33, zu richten.

Berlin, den 14. Februar 1920.

Der Reichsarheitsminister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Hausfrauenbund für Stadt und Kreis Cöthen hot beantragt, die zwischen ihm und dem Zentral⸗ verbande der Hausangestellten Dentschlaunds und dem Reichsverband für weibliche K am 31. Januar 1920 abgeschlossenen tariflichen ere in⸗ barungen zur Regelung der Lohn und Arbeits— bedingungen der Hausangestellten gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs . 1456) für das Gebiet der Stadt und des Köeises Cötheh für all⸗ gemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können big zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer LB R 1828 an das Reichsarbeite ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. .

Berlin, den 14. Februar 1920.

Der Reichsarheitsminister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Reichsverband der weiblichen Haus— angestellten Deutschlands, Sitz Elberfeld, jetzt Berlin, hat beantragt, den jwischen dem katholischen Frauenbund, dem Deutsch-Eyangelischen Frauen⸗ bund, dem Jüdischen Frauenbund und dem Verband der Hausangestellten, Sitz Berlin, Orisguppe ö am 26. Nodember 1919 abageschloss⸗ nen häuslichen

ienstvertrag und Lohntarif zur Regelung der Lohn⸗ und Ah beits bedingungen der weiblichen Hausangestillten, mit Ausnahme des Satzes: „Die unorganisierten Haugange stellten

und Stundengehilfinnen haben keinerlei Anrecht auf die Rechte

und Errungenschaften unseres Verbandes“, gemäß 2 der Ver⸗ ordnung vom 25. Dezen ber 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) y. Gebiet der Stadt Fulda fur allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. E. 1326 an das Reichsarbeltsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 14. Februar 1920.

Der Reichg arbeite minister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung. Der Reichsverband weiblicher Hausangestellten

Deutschlands, Sitz Elberfeld, jetzt Berlin, hat be⸗

Postscheckkonto: Berlin 4182.ů I D2 G.

——

antragt, den zwischen dem Katholischen Frauenbund Deutschlands, dem Deutsch-Evangelischen Frauen⸗ bund, dem Jüdischen Frauenbund und dem Reichs⸗ verband weiblicher Hausangestellten Deutsch lands, Ortsgruppe Fulda, am 26. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeltsbedin⸗ gungen der Stundengehilfinnen im häuslichen Dienst gemäß 8 2 der Verordnung vom 238. Dejember 1918 (Reichs- Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Siadt Fulda für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werden und iind unter Nummer B. E. 1979 an dat Reichtzarbeitsmlnisterlum, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 14. Fehruar 1920.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband selbständiger Kaufleute im Handels tammerbezirk Wies baden, die Tarif— emeinschaft der Angestellten-⸗Verbände Wiet⸗ adens, der Gewmerkschafts bund der Angestellten, Geschäftsstelle Wiesbaden, die Betrieb sgemein“ chaft kaufmännischer Verbände (Gewerkschaftshund aufmännischer Angesteltenverbände) Geschäfts stelle Wiesbaden und die Arbeitsgemeinschaft freier An— 6 Ortskartel! Wiesbaden, haben eantragt, die zwischen ihnen am 12 Januar 1920 vereinbarte Ergänzung zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 17. Juli 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmäunischen Angestellten gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbi. S. 1456) für den gleichen Geltungsbereich für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer . B. E. 933 an das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten. Berlin, den 14. Februar 1920.

Der Reichsarheite minister. J. A.: Wulff.

Sekanntmachung.

ER

Der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textis-Irdustrie zu Chemnitz, der Gewerkschaftt⸗ bund kaufmännischer Angestellten⸗-Verbände und der Gewertschaftsbund der Angestellten haben beantragt, den zwischen ihnen im Anschluß an den Tarifvertrag vom 17. Juni 1919 am 2. Januar 1920 abgeschlossenen Tan if⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungshedin⸗ gungen für die kaufmännischen Aagestellten in der Textil⸗ indunrie und textilen Hilfsindustele gemäß 8 2 der Verord— nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptmannschaft Kamenz für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 1. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer . B. R. 1840 an das Reichs arbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 383 zu richten.

Berlin, den 14 Februar 1920.

Der Reiche arbeite minister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für Güstrow und Um— gegend E. V. der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten verbände, Ortsausschuß Güstrow, der Gewerkscaftsbund den An gestel lten, Ort verband

Güstrow, und der Zentralverband der Angestellten,

6 Güstrow, haben beantragt, den zwischen ihnen am 12. Rooember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kauf— männischen Angestellten gemäß 5 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Cesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Güstrow für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen geren diesen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer LB. R 780 an das Reichs arbeitsministerlum, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.

Berlin, den 14. Februar 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.