1920 / 43 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

Alle Rostanstalten uchmen Gestellung an; für Kerlin außer den Nostanstalten und Zeitungsnertrieben für Kelbstabholer auch die Geschäftastelle 8Ww. 48, Wilhelmstraße 22.

Ver Gezugapreis beträgt vierteljährlich A2 K.

Einzelne Nummern kosten so Bf. M

17 43. Reichs bankgirokonto.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen ꝛe.

Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit Auslandswaren nach dem besetzten Gebiet.

Betanntmachungen, betreffend Tarifverträge.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Reihe 4 der Reichsbanknote zu 50 Mƽ mit dem Datum vom 24. Juni 1919.

Bekanntmachung über Kaffee lttelpreise. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Y 36 und 37 des Reichs ⸗Gesetzblatts. Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote.

Amtlich es.

Deutsches Reich.

Der bisherige sächsische Stabsorzt a. D. Dr. Hesse ist zum Regierunge rat und Mitglied des Reichsgesundheilsamts ernannt worden.

Bei der Reichsbank sind ernannt worden: vom 1. Januar d. J. ah: der Ersie Vorstandsbeamte der früheren Reichsbankstelle in Thorn, Reichszbankdirektor Model . nn, Voꝛstands beamten der Reichs bankhauptsielle in ürnberg; vom 1. Februar d. J. ab: der Zweite Vorstandsbeamte der Reiche bankstelle in Barmen, Bankassessor Schmieden, unter Ernennung zum Reiche banfdirektor, zum Ersten Vorstande⸗ beamten der Relchsbankstelle in Saarhrücken.

Bekanntmachung,

betreffend den Verkehr mit Aus landswaren nach dem besetzten Gebiet.

L. Die durch Verfügung des Reiche kommissars für Aus⸗

und Einfuhrbewilligung R. K Exp. 19124/ 19 (Deut cher

Reichsanzeiger Nr. 186 vom 13. Dezember 1919) den Zoll⸗ siellen erteilte Ermächtigung, im . von Ausz⸗

und Einfuhrbewilligungen dann abzusehen, wenn vom Ausland

lommende Waren zum Lager gehen und Waren vom Lager nach dem Ausland aue geführt oder auf ein anderes Transit⸗ lager unter amtlichem Mitverschlusse verbracht werden, findet gemäß Verfügung des selhen Kon missars R. K Exp 218530 / 19 auf den Verkehr von Zollageen bes unbesetzten Gebiets nach solchen des besetzien Gebiets Teutschlends keine Anwendung. II. Aus dem Ausland kommende Waren, welche nach dem besetzten G biet un ter Zollkentrolle versandt werden sollen, ind von den Geenzeingangsstellen und den Zollstellen im Mnnern nur abzufertigen, wenn Bewilligungen des Reichs⸗ lommsssars für Aus⸗ und Enfuhrbewilligung vorliegen Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Berlin, den 18. Februar 1820. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Flach.

Bekanntmachung. Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗

sgestellten-Verbände Sitz Berlin hat beantragt, den

zwischen ihm und der Tarif-Verhandlungs-⸗Kom⸗

nission der Leberwirtschaft des Groß⸗-Berliner

Arbeitgeber-Verbandes des Großhandels am 6. Sep— Ember 1919 abgerch'ossenen , zur Regelung der Geholts⸗ und Anstellunge bedingungen der iaufmännischen An⸗ gestellten in der Lederwirtschaft gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das

Gebiet des Imeckverbandes Gioß Berlin für den Ledergroß—

ind Kleinhandel, den Schuhgroßhandel, die Lederwaren⸗ und

Schuhindustrie, die Sattlerwaren⸗, Poꝛlefeuille⸗ und Feinleder⸗

herstellung un d Handel für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 0. März 1926 erhoben werden und sind unter Nummer B R. Iösd an das Reicht arbeits ministerlum, Berlin, Luisen= ütraße 33, zu richten.

Berlin, den 13. Februar 1920.

Der Reiche arbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Bekanntmachung. Der Gewerkschaftébund kaufmännischer An⸗

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gestellten⸗-Verbände, Landesausschuß Thüringen,

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Auzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits. f zeile 1. 50 Æ, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 2, 50 „. Außerdem mird auf den Anzeigenpreis ein Teurrungs= ,, non 80 v. g. erhoben. e, . nimmt an: ie Geschästsstelle drs Reichs- und Berlin 8 W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

taatsanzeigeras,

hat, beantragt, die zwischen ihm, dem Verein der Kolonialwarenhändler E. V. zu Weißenfels a. S. und dem Interessenverband der Textilwaren⸗ geschäfte für Weißenfels a. S. am 16. Dezember 1919 getroffenen Zusatzvereinbarungen zu dem am 29. August 1919 abgeschlossenen, auf Blatt 395 des Tarifregisters eingetragenen Taxifpertrag zur Regelung der Gehalts und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Handel gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 . S. 1456) für das Gebiet der Stadt Weißenfels a. S. gleich⸗ falls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bit zum 5. März 1220 erhoben werden und sind unter Nummer LB. R. 1672 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 13. Februar 1920. Der Reichsarbeilsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Bekanntmachung.

Der Verband der industriellen und gewerb⸗ lichen Betriebe zu Glogau e. V. und der HBeutsche Wer kmeisterverband, Geschäftsstelle Breslau, haben beantragt, den zwischen ihnen am 23. November 1919 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts und Anstellungsbedingungen der Werkmeister in industriellen und gewerblichen Betrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichm⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des. Stadtbezirks Glogau und von Zarkau, Kreis Glogau, für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. E. 1635 an das Reichsarbeitsministerilum, Berlin, Lulsen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 14. Februar 1920.

Der Reichsarheitam nister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Hausfrauenbund für Stadt und Kreis Cöthen hot beantragt, die zwischen ihm und dem Zentral⸗ verbande der Hausangestellten Dentschlauds und dem Reichsverband für weibliche ö am 31. Januar 1920 abgeschlossenen tariflichen ere in⸗ barungen zur Regelung der Lohn und Arbeits⸗— bedingungen der Hausangestellten gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs . 1456) für das Gebiet der Stadt und des Köeises Cötheh für all— gemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gigen diesen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer LB R 1828 an das Reichsarbeiteministertum, Berlin, Luisen⸗ straße 35, zu richten.

Berlin, den 14. Februar 1920.

Der Reichsarheits minister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Reichsverband der weiblichen Haus— angestellten Deutschlands, Sitz Elberfeld, jetzt Berlin, hat beantragt, den jwischen dem katholischen

rauenbund, dem Deutsch-⸗Evangelischen Frauen⸗ und, dem Jüdischen Frauenbund und dem Verband der Hausangestellten, Sitz Berlin, Ortsguppe n am 26. November 1919 abgeschloss nen häuslichen

ienstvertrag und Lohntarif zur Regelung der Lohn⸗ und Ah beits bediugungen der weiblichen Haugangestellten, mit Ausnahme des Satzes: „Die unorganisierten Haugangestellten und Stundengehilfinnen haben keinerlei Anrecht auß die Rechte und Errungenschaften unseres Verbandes“, gemäß ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl S. 1456) y. Gebiet der Stadt Fulda für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. R. 1326 an das Reichsarbeltsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 14. Februar 1920. Der Reich aan beite minister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Reichsverband weiblicher Haugsangestellten Deutschlands, Sitz Elberfeld, jetzt Berlin, hat be⸗

2 der ger. Füstrow, und der Zentralverband der ÄAngesteilten,

K

Postscheckkonto: Berlin 41821. I D2¶ .

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antragt, den zwischen dem Katholischen Frauenbund Deutschlands, dem Deutsch-Evangelischen Frauen— bund, dem Jüdischen Frauenbund und dem Reichs— verband weiblicher Hausangestellten Deutsch lands, Ortsgruppe Fulda, am 26. November 1919 abageschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeltsbedin— gungen der Stundengehilfinnen im häuslichen Dienst gemäß 8 T2 der Verordnung vom 23. Dejember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Fulda für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werden und ind unter Nummer B. R. 1979 an das Reichsarbeitsmlnisterlum, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 14. Fehruar 1920.

Der Reichsarbeilsminister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberver band selbständiger Kaufleute im Handels tammerbezirk Wiesbaden., die Tarif⸗ in, , der Angestellten⸗Verbände Wies⸗ adens, der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Geschäftsstelle Wiesbaden, die Betriebsgemein“ schaft kaufmännischer Verbände (Gewerkschaftsbund laufmännischer Angesteltenverbände) Geschäfts stelle Wiesbaden und die Arbeits gemeinschaft freier An— gestellten⸗Verbände, Ortskartel! Wies baden, haben beantragt, die zwischen ihnen am 12 Januar 1920 vereinbarse Ergänzung zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 17. Juli 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellunge— bedingungen der kaufmännsschen Angestellten gemäß 58 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Geschbl— S. 1456) für den gleichen Geltungsbereich für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. Ei wendungen gegen diesen Antrag können his zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer . B. R. 933 an das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten. Berlin, den 14. Februar 1920.

Der Reichsarbeite minister. J. A.: Wulff.

Bekanntgmachung.

Der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textis-Industrie zu Chemnitz, der Gewerkschafts⸗ bund kaufmännischer Angestellten-Verbände und der Gewerkschaftsbund der Angestellten haben beantragt, den zwischen ihnen im Anschluß an den Tarifvertrag vom 17. Juni 1919 am 2. Januar 1920 abgeschlossenen Ta! if⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungshedin⸗ gungen für die kaufmännischen Aagestellten in der Textil—⸗ induhrie und textilen Hilfsindustcle gemäß § 2 der Verord— nung vom 23. Dezember 1918 (MNeichsz⸗Geseßzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptmannschaft Kamenz für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 1. März 1920 erhoben werden ünd sind unter Nummer B R. 1810 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.

Berlin, den 14 Februar 1920.

Der Reiche ardeiteminister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für Güstrow und Um— gegend E. V. der Gewertschaftsbund kaufmännischer An gestellten ver bände, Ortsaussch Güstrow, der Gewerkfcaftsbund deß Angestel lten, Oris verband

Ortsgruppe Güstr ow, haben beantragt, den zwischen ihnen am 12. Rooember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und AÄnstellungs bedingungen der kauf⸗ männischen Angestellten gemäß 8 2 der Verordnung vom 26. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Güstrow für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer B. R 780 an das Reichs arbeitsministerilum, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.

Berlin, den 14. Februar 1920.

Der Reichsarbeiltsminister. J. A.: Wulff.

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