1920 / 46 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

des Amtsgerichtsbezirkes Rid arbeitervperband,

Zahlstelle des Zentralverbandes der verwandter , n, Deutschlandtz zu Braun⸗

schwe ig, abgeschlessenen vom 1. Okiober 1919 ab in Kraft

Bekanntmachung.

Unter dem 16 Februar 1920 ist auf Blatt 329 fd. Nr. 2 des Tarifcegisters eingetragen worden;

Die zwischen dem Arbeitgeberverband des Handele gewerbes für Württemberg E. V. in Stuttgart und dem Densschen Transportarbeiter verband, Orte verwaltung Stuttgart und Um⸗ gebung in Stuttgart, Abgeschlossene Zufatzbest imm ung zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertr age vom 9g. August 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Arbeiter und Arheiterinnen im Groß⸗ und Kleinhandel mit Ausnahme des Buchhandels und des Lebengmittelhandels wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 23 Dezember 19165 (Reiche Geseobl. S. 1456) für das gleiche Tarifgebiet eben— falle für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver—⸗ hindlichkeit beginnt mit dem 15. November 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeite verträge, für die besondere Fachtarl, verträge in Geltung sind.

Der Neicharbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Taxifregister and die Regssterakten können im Reichsarbertz= ministerium Berlin NV, 6, Lulsens . 35 / 84, Zimmer 16l, wahrend der regelmäßigen Dienstftunden eingesehen werden.

rbeitgeber und Arbeltnehmer, für die der e, , infolge der Erklärung des Reichsarbeitsminifteriums verhindisch . können pon den Vertragäparteien einen Abdruck des Tarlsvertraggz gegen Er⸗ stattung der 3 verlangen.

Berlin, den 16. Februar 1920.

Ver Registerführer. Pfeiffer.

Sekanntmachung.

Unter dem 16. Febrnar 1920 ist auf Blatt 612 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Bund der Baugeschäfte von Bremen und Umgegend, dem Bund der Maurer⸗ und Zimmer⸗Poliere von Bremen und Umgegend und dem Arbestgeber⸗Bezirks⸗ Verband für das Unterweser⸗ und Emsgebiet am 21. August 1919 abgeschlossene Bezirks⸗Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeittzbebingungen der Poliere im Baugewerbe wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 , , ,. S. 1466) für das Gebiet der Orte Bremen,

slebshausen, Grambke, Grambkermoor, Burg Dunge, Lesum— brock, Hüren, Mittelsbüren, Niederbüren, Blockland, Wasser⸗ horst, Wummensiede, Niederblockland, Borgseld, Waef, Buten⸗ diet. Timmersloh, Heren moor Katrepel. Oberneuland, Rock⸗ winkel, Hodenherg, Blockdiet ssterhoiy Tennever, Scheyemonr, Ellen, Ellenerbrock, Hilges amp, Horn, Oberblockland, Lehe, Vahr, Achterdiel, Sebaldsbrück (rechtes Weseruser), Haben⸗ hausen, Arsten, Kattenturm, Neuejland, Huchting, Kirchhuchting, Brol⸗ und Mittelshuchting, Rablinghausen, Lankengu, Strom, Seehausen, Hasenhüren (linkes wel melingen, Arbergen und Stuhr für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichleit beginnt mit dem J. Fehrnar 1920.

Der Reichs arbeitsminister. J. V.: Geib.

Das lster und die Registerakten können im Reichsarbetite⸗ ministerium, Berlin NM. 6, Luisenstrgße S5 / 8g. Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienslstunden eingesehen werden.

Arbeit geber und Arbeltnehmer, für die der 6 infolge der e,. r, , , , . , g. ich ist, können von den ag eien einen Abdruck Tarispertrage Erstattung der Koslen verlangen. .

Berlin, den 16. Februar F920. Der NRegisterführer. Pfeiffer.

ae, ==. Bekanntmachung.

Die Arbeitgeber-Vereinigung für Industrie und Großhandel Großenhain unh Umgegenb, der Verein für Handel und Gewerbe und vier Angestellten— verbände haben beantragt, den zwischen der Arbeit⸗— geber⸗-Vereinigung für Industrie und Großhandel Großenhain und Umgegend, dem Verein für Handel und Gewerbe für den Amts gerichttzbezirk Großen⸗ han, e. B., dem Dentschnationglen Hanblungs— ehilfen⸗Verband, Ortsgruppe Großenhain, dem

ewe rk chafts vu nb der . Ort verband Großenhain, und der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten verbände am 15. Dezember 1919 ab⸗ eschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehaltg⸗ und

nstellungsbedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten gemäß § 2 der Vero g vom 23. Dezember 1918 6 s⸗Gesetzbl. S. 1466) für das Gebiet des Amts⸗ gerichtshezirks Großenhain für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag ktännen big zum , n r i. . e e.

. an das Reichsarbe straße 33, zu richten. ,,.

Berlin, den 17. Febrnar 1920.

Der Reichsarbeltsminlster. J. A.: Wulff.

96.

getanntm achumg—

Der Arbeitgeberverband fe das Baugewerbe

ags hau sen . B. hat beantragt, den zwischen ihm, dem Deutschen Bau⸗ Zweigverein Hraunschweig, der 3immerer und

entrglverband chr estlicher Sau⸗

elung der Lohn⸗ und

d a e rg n g. der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe r

Riddags haus n .

J B. R. 1939 an das Reichtzarbeitsminiflerium, Verlin, Luisen⸗ straße 386, zu richten. Berlin, den 17. Februar 1920. Der Neich gar beit min ster. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für Nordhausen und Umgegend, die Interessengemeinschaft der Privat⸗ angestellten Nordhausentöz und der Verein der An⸗

estellten im Kautabakgewerbe, Sitz Nordhausen, . beantragt, im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifoertrag vom 3. Juli 1919 die am 20. Dezemher 1919 abgeschlossene Vertragsänderung zu Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs bedingungen der kaufmännischen Angestellten in Industrie, Handel und Gewerbe einschließlich des Einzel⸗ handels gemäß 5 2 der Verordnung vom 25. Tezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Nordhausen und den Ort Salza gleichfalls für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen biesen Antrag können bis zum 10. März 1920 erhoben werden und sind unter Nemmer I. B. R. 1300 an das Reichsarbestgzministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 385, zu richten.

Berlin, den 17. Februar 1920.

Der Reichs arheits minkfler. J. A.: Wulf.

er==·

Sekanntmachung.

Die Allgemeine Arbeitsgemeinschaft der An— gestellten im Gaßwirts-Gewerbe Köln und der Fach⸗ ausschuß des Hotel- und Gastwirttz⸗Gewerbes für Köln und Umgehung haben beantragt, den zwischen ihnen in Fortsetzung des Tarisvertrags vom 31. Januar 1919, am 2. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbellsbebingungen für dle Än—⸗ gestellten in a. gastwirtschaftlichen Betrlehen aller Art, b. Kasinos, Gesellschaften (Klubhäuser), E. Kondtforeien und Kaffettz, in denen alkoholische Getränke oder auch kalte oder warme Speisen verabreicht werden, gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1466) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Cöln für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. E. 1418 an das Reichsarbeitsministerknn, Her lin, Luisen= straße Z, zu richten. * .

Berlin, den 17. Februar 1920.

Vt r Reichsarbeils m nister. J. . Wul z.

BSekanntmachung.

Der Verein der Arbeitgeber für Harburg und Umgegend E. V., der Jndustrie⸗, Handels⸗ und Hand⸗ werksrat zu Harburg, die r beits gemeinschaft n. Angestelltenverbände, Orts kartell Harburg,

er Gewerkschafts bund kaufmänunischer Angestelten⸗ Verbände, Ortsausschuß Harburg, und der Gewerk⸗— chaftsbund der Angestellten, risverhand Har⸗ urg / E, haben beantragt, den zwischen ihnen am 2. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Ge— halts und Anstellungs bedingungen für die kaufmäunnsschen An—⸗ geftellten ber Industrie und des Großhandels gemäß § 3 ber ref n mur 23. Dezember 1918 (Reichs Geseßbl. S. 1456 für . et der Stadt Harburg für allgemesn verbindli zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum . wi . i, , n, en e. unter Nummer B. R. an das Reichsarbeitzminister Berlin, Huisen⸗ straße G, zu richten. 2 ö .

Bersin, den I7. Februar 1920.

Der Reichgzarbeits min X uli. *

=

Bekanntmachung.

betreffend Ausgabe von Inhaberschuld—⸗ ver schreibungen.

Zweibrücken wurde die Genehmigung erteilt, 2 500 0600 S a ooige, innerhalb längstens 30 Jahren zu i02 oso rückzahl⸗ bare, jedoch bis zum 216 1930 unkündbare und unverlos⸗ bare Inhaberschuldverschreibungen augzugeben.

München, den 16. Februar 1920.

ier und im Wege der Verlosung oder Kündigung inner— a verschreihnngen auszugeben.

Einwendungen gegen n uhr n, können bis zum en we

Gtaateministerium für Handel, Ind und Ceewerbe 3. . n mr

Bekanntmachung, betreffend Ausgabe von Inhaberschuld⸗ , Der Mechanischen Seilerwarenfabrik Bam berg

A. G. in Bamberg wurde die Genehmigung erteilt, 1000 000 6 4οιοige, in Stücke zu 1000 6 eingetellte, inner⸗

lb 40 ren zu 102 9)9 im Wege der Verlosung oder nigung bare Suh ad erschu reer fdr lr aus⸗ negeben.

München, den 18. Fehruar 1920

Staaltsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. Dr. Lindner, Min isterlalrat.

Bekanntmachung.,

betreffend Ausgabe von Inhaberschuld⸗ verschreihun gen.

Der Mech an ischen Saum wollspinner ei und Weberei, den bft M. G. in Gaustedt, wurde bie Genehmigung erteilt, L Million Mark 4 prozentige, in Stücke zu 1 466

Jahren zu 102 0 rückzahlbare Inhaber schulb—

) München, den 18. Februar 1920.

und fo wen, a meinde binnen sechg Mongten seit Inkrafttreten deg Gefetzes über

Der Zanz⸗Wery⸗ Nähmaschinenfahrit A. G. in

19. 8 29. Berlin. Heinersdorf

Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. . . Ministerialrat.

X. cer , .

3 Lübars

Bekanntmachung.

Der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen ist die Genehmigung erteilt worden, weitere Reihen guf den Juhaber lautender Hypothekenpfandbriefe, deren Rückzahlung h n,. am 1. Januar 1930 erfolgt, in den Verkehr zu ringen und zwar: A. 4 0so ige, Emission 18, bis zum Betrage von S S0 000 000 —: Lit. A Nr. 5 151 bis 8 350 zu M 5000,

FB „ih ss . 2 369 3969, 58 5 i5 5j 7 2 000 . 600, H * 5h wi n sen, ooo =— i , „Bd Bln ie, ö,

24 B. Zia o ige, Emission 19, bis zum Betrage von S 80 000 000. —: Lit. R Nr. 1 bis 6000 zu S 5000, 6 w,, Dag Nähere über die Rückzahlung und Kündigung ist anz den Pfandbriefen zu ersehen. Meiningen, den 20. Februar 1920. Das Stantsministerium. Abteilung des Innern. Oberländer, kraft Auftrags.

.

GSekanntmachun g. Dem Metzger Albert Friedrich in Neu stadbt, Sa. Coburg, ist wegen Unzuperlässigkeit der Handel mil Fleisch und Fleischwaren , worden. Neustadt, Sa. Coburg, den 20. Februar 1920

Der Stadtrat. Mosbach.

Dle von ah zur Ausgabe gelangende Nummer R des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 73I7 die Aus führungsbestimmungen zu der Verordnung über die Malzkontingente der Blerbrauerelen und den Maly handel vom 22. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2141), vom 17. Fehruar 1920,

Nr. 7318 eine Belanntmachung zum Gesetze, betreffend Aenberung des Gesetzes üher das Branntweinmonoydol, vom 6. Dezember 1919, vom 19. Jebruar 1920.

Berlin, den 21. Februar 1920. Bastzeitungsamt. Krüer.

Prenßen.

Gesetz über Gemeindebegmte im Gebiete der künftigen 1 Stadt Groß Berlin.

Vom A. Jebruar 1920.

Wie verfaffunggebende Preußische Landegverfammlung hat, folgendes Gesetz e e e, das hiermit verkündet wird: ö Einziger Paragraph. m Tage der Verkündung dieses Gesetzed au birfen biz mmm Inkrafttreten des gegenwartig der n , , dan des bersammlung zur Beratung vorliegenden Gefsetzes Über be Bildung einer Stadt Groß Berlin in den in der Anlage au fgeführlen Femeinben und Gutgbezicken eue planmäß ge Stellen für besolbee Mitglieder der Gemeinpevorftände, jär Beamte oder An geffeilt ee, n. freie Stellen in den Gemeindevorständen nicht besett Von demfelben Tage ab gesaßte Gemeludebeschlsse über Aend⸗ rungen in den Besoldungzregeln ober ätzen sowie in ber Juwel ung bon Beam] ngruppen zu den Besoldungsklaffen (einschließlich rer besoldeten Mitglieder der Gemeindeporstẽnde und (. Ange stellten in den ö. Gemeinden und Gutsbezirken behalten, falls dem

nächst, gemäß dem angeführten Gesetzentwur eine F diese Gemelnden und Gutsbezntrke umfassende Stadtgemeinde Berlin iag Leben itltt, ihre Rechteirksamkelt hiusichtlich dieser Aenderungen nur so lange

ste nicht hon den Körperschaften bieser neuen Ge

die Bildung einer Stadt Groß Berlin abgeändert werden. Dasselbe gilt für Beförderungen von Beamten oder Angefsellten, jaweli ich nicht in freie planmäßige Stellen aufgerückt nd.

Berlin, den A. Februar 1920. Die Preuhlsche Staatsregierung.

Girsch. Braun. Haenisch. Säbekum. Heine Deser. Ste germ ald. 1 * n. 4 *. Stadtgem ern den:?

136 , ee 3. ben ig S gen

4. Berlin Lichten bern 8. Berlin Wilmersdorf

. Landgemeinden:

. 31. Malchow ö . 4. Blankenburg ö m fe

5. Blankenfelde .

2. er lin⸗

8. Bu ö

35. Müggelheim 26. Berlin Niederschõnewelde 37. Berlin Niederschön hauser

ö. 38. Mikolassee

A. Berlin⸗ 39. Berlin ⸗Oberschönewelde 10. Buckow 40. Berlin⸗ Pankow

11. Cladow 41. Pichelsdo

12. Falkenberg E. , ef

15. Herlin⸗Friedenan 43. Berlin ⸗Reinickenborf 14. Berlin Friedrichsfelde 44. Berlin⸗Nosenthal

15. Friedrichshagen 45. Rudow

1s. Satow 46. Berlin Schmargen dar 17. Grünau 47. Schmöckwltz . 18. Berlin⸗ Grunewald 48. Staaken

iligensee 49. Berlin⸗Steglitz

50. Berlin ⸗Stralan

21. gen r bei Beru 51. Berlin⸗Tegel

22. Berlin Sohenschönhausen 52. Berlin⸗ T I ö. Verler. e enen y 24. Karow 54. Berlin Treptow 25. Kaulsd 5b. Wannsee

26. Berlin ⸗Lan Is. Warten berg

57. Herlin⸗Weißensee 58. Berlin⸗Wittenau zg. Zehlendorf.

Mahlsdorf

6 Gutsbezirke:

Berstn/ Schloß 16. Berlin⸗Niederschõnhausen mit 2. Bies dorf Schönholz erm,

3. Slankenburg 17. Pfaueninsel

4. e lenfeld⸗ 18. Pichelswerder

5. Bu 198. Plötzensee

6. Cöpenick Foꝛrst XW. Pothdamer Forst, nördlicher 7. Ber in. Dahlem Tell bis zun Griebnitz see und 58. Falkenberg Kohlhalenbrück

J. Frohnau 21. Berlin Rosenthal

19. Grünau⸗Dahme Forst 22. Spandau Zitadelle

1I. Grunewald⸗Forst 23. Berlin⸗ Tegel Forst⸗ Jungfern · 12. Heerstraße heide z

13. Hellers zorf 2. Berlin · Tegel⸗Forst Nord

14. Kein Glienicke⸗Forst 25. Berlin⸗Tegel⸗Schloß

15. Malchow 26. Wartenberg

2. Wuhlheide.

Finanzministerium. Das Kataster amt II in Essen ist zu besetzen.

Ministerium des Innern.

Die Preußische Stagtsregicgzung hat den Parteisekretär Runge in Cöln zum Polizelpräsidenken in Cöln ernaunt.

Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Dr. Gehrke in Gumbinnen zum Oberregierungsrat ernannt; er ist als solcher dem Regierungspiäsidenten in Gumbinnen zugeteilt worden.

Ministerium für Volkswohlfahr

Die Preußische Staatsregierung hat den Bürodirektor des Ministeriums für Volkswohlfahrt, Geheimen Hofrat Tillich, zum Geheimen Regierungsrat mit dem Amtzrange der Räte III. Klasse ernannt.

ECvangelischer Oberkirchenrat.

Dem in die erste Pfarrstelle an der Friebenskirche in Jauer berufenen Superintendenten Dehmel, bisher in . ist das Ephoralamt der Diözese Jauer übertragen wor

Bekanntmachung.

Auf Grund des 5 38 Abs. Z der Verordnung des Kohlen⸗ verbaudes Groß Berlin über die Kahlenverteilung vom 6. März 1919 wird hiermit angeordnet:

JL

Vom Mittwoch, den 25. Fehrnar HK20, ab werden zur Gut-

nahme und Abgabe bon Kohlen folgende weitere Abschnitte

freigegeben; Abschnitt ö der nenen E Bentner· Koch tarts

MJ ; 3 . . Abschnitt 1 der nenen 16 Sen ner · Mer tert

k ö. . ö .

V.

und 63 *. . 40 3 *

H. Bevorzugt zu bellefern sind die bereits früher freigegebenen Ab⸗

schnit le. 6 Auf die Abschnitte der alten Koch, Ofen⸗

Kok s⸗ und Sonderkarte dürfen vom 1. März 1920

ab Kohlen nicht mehr ab geg ehen nnd entnommen

werden. 6 Verfst diese Anordnung werden gemäß 5 8 der vor⸗ . hestraft. Zuwiderhandelnde Kohlenhändler haben außerdem die Schließung ihres Geschaͤfts zu gewaäͤrtigen. Berlin, den B. Fehrnar 1920. Kohlenstelle Groß Berlin. 3 V: Müntel.

Bekanntmachung. zersäÿgung vom 4. November 1918 gegen ö in Dutsburg⸗? 956 ausgesprochene Handels agtersagung wird zurückgenommen. . Duisburg, den 31. Jannar 1920. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. M a iw eg.

———

Sekanntmäachunng. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltur ö. vom Handel vom 23. September 1915 ö abe ich a. dem Frl. Charlotte Stocgka, Berlin⸗ Schöneberg, Traunfteinerstraße 9, b. dem Arnold Rose, Berlin ⸗Schöneberg, Traunsteinerstraße 9, durch Perfügung vom heutigen Tage den Hande! mit Gegen⸗ sttänden des täglichen Bedarfs wegen in bejug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt. Berlin O. N, den 12. Februar 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung T. J. V.: Dr. Wei.

Iäassiger r .

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun rlãssiger . vom Handel vom 23. September 1915 . S. 663) abe ich dem Schankwirt Markus 6a in Berlin, Kronen- straße 15, durch Verfügung vom heutigen Tage den Han bel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzn= verlaͤssigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrleb un tersagt. Berlin, den 19. Februar 1920. Der Polizelpräsident. Abteilung W. J. A.: Dr. H üls berg J 6 D Ehelenten Kurt und Marie Rast, ĩiller⸗ habe 15 ist 1. e, der . 3 X. n, tr. di ung unzuver ger PVersonen m Ha . Linz kn . Milchhandels verboten worden. Halle, den 18. Februar 1920. Die Polizeiverwaltung. 3. A.: Koen em ann. Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzwerlã ssiger Personen vom HYandel vom 23. September 1915 habe ich dem

Kanfmann Fri 3 Verfügung vom hentlgen Tage den Handel mit Leben. und Genußmit

3 )

Anleihen

Steuern anzusprechen ist. Um dies zu erreichen, werden

Nach mann hier, Krämerstraße 13, durch

] ln aller Art wegen Uäzuver eit in b diesen Handelsbetrieb untersagt. lalstet ag af

Hanau, den 12. Februar 1920. Der komm. Polizeidirektor. Voigt.

Bekanntmachung.

Dem Aufkäufer des DYarlehnskasfenvereins, Karl Dreese in Bad Schönfließ, ist auf Grund des 5 1 der Bundesrates verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 RGBl. S. 663 ff. der Hande! mit sämttlichen Lebens und Futter⸗ mitteln wie überhaupt mit Gegenständen des täglichen Bedarfs mit sofortigter Wirkung un terfagt worden.

Königsberg, Nm. den 16. Februar 1920. Der Landrat. v. Keudell.

Bekanntmachung Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unznverlafsiger 6 vom Handel vom 23. September 1915 . m abe ich dem Handelsmann und Butteraufkäufer Theod er Priemer aus Spiegel durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln wegen Un⸗ zuversässigkeit in bezug auf diesen Handelgzbetrieb un ters agt.

Landsberg a. W., den 17. Fehruar 1920. Der Landrat. Graf Claiton d' Hau fsonvitte.

1

Aichtamtliches

Dentsches Reich.

Der Ausschiß des Reichsrat für Rechtspflege sowie die vereinigten Auschüfse für Verkehrswesen und fuͤr Haus— halt und Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

Die Ständige Valutakommission sieht es laut Melxung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ als bedenklich an, daß die Wirtschastsgpolitik des Reichs in zahlreichen Fällen durch eigenmächtiges Vorgehen der Städte durchkrenzt wird. Die Städte find dazu übergegangen, vielfach auch auf den durch das Reich bewirtschafteten Gebieten selbständig Käufe im Aust'lande vorzunehmen. Es ist dringend nötig, baß dies in Zukunft unterbleibt. Soweit die Städte das Recht 2 Käufe im Auslande zu tätigen, müssen sie sich zur Beschaffung der Valuta an die amtliche Devisenbeschaffungstelle wenden. Es geht nicht an, daß die Städte ihren auslän⸗ dischen Finanzbedarf, sei es durch Verkauf ihrer oder von Marknoten bow. durch selbständlgen Kauf von Devisen, sei es durch das Eingehen von Kredit

eschäften, becken und dadurch den Stand der Valuta schädigen.

rforberlich erscheint ferner, haß den Gemeinden und Gemeinde⸗ verbänden die Genehmigung zur Ausgabe von Stadtanleihen durch die Landes reglerungen nnr unter der Bedingung erteilt wird, daß sie vor der Ausgabe der Anleihen öffentlich über ihre Finanzen in weitgehender und durchsichtiger Welse Rechnung legen. Die Valutakommission ersucht den Reichsminister der Finanzen, seinen Einfluß zur Abstellung der gerügten Miß— stände und zur Verwirklichung der Vorschläge gellend zu machen.

Bei den Besprechungen lber die Mäglichkeien einer Ab⸗ deckung der schwebenden Schuld äußerte sich die Valuta⸗ kommission, dem „Wolffschen Tele graphenbüro“ zufolge, dahin, daß neben der Balancierung deg Etats, d. h. also neben der Angleichung der Einnahmen an die Ausgaben, als weitere wirksame Hilfe eine beschleunigte Einziehung der

die Veranlagungen zu den Kriegsabgaben, insbesondere zur Abgahe vom Vermögenszuwachs und zum Reichsnotopfer, durch die Reichsstenerverwaltung in der tunlichst kürzesten Zeit durchgeführt werden. Um den Stenerpflichtigen einen Anteiz zu gehen, frühzeitig ihre Abgaben 9 lelsten, ist einerseits gesetzlich bestimmt, daß bei der Abgabe vem Vermögeng⸗ zuwachs und bei dem Reichsnotopfer die Vorleistung auf die Steuerschuld (d. also die Steuerzahlung vor Ablauf des Leistungstermins) vergzinst wird, und zwar werden bel der Abgabe vom Vermsgentzzuwachs 6 vo vergütet md beim KReichsnotopfer für die Vorauszahlungen bis zum 30. Juni 19209 8 pH und für die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1920 4 vH. Andererseits aber muß ffn g der seine Steuer verspätet zahlt, die nicht ge⸗ zahlten Beträge dem Reich mit 5 v verzinsen, und war be snotopfer ab 1. Januar 1 un

beim Reichs notopf 51 * 920 und bei der Abgabe vom Vermögenszuwachs vom Tage der Fälligkeit der Steuer ab. Durch diese doppelten Eimwirkungen auf den Steuer⸗ pflichtigen ist zu erwarten, daß der rasche Eingang der Steuern gefördert und damit der erste Schritt zu einer Verminderung der schwebenden Schulden oder doch zur Verhinderung ihres weiteren Anwachsens getan wird.

Die Interalltigrte Rheinland komm ission in Koblenz hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nach Vor⸗ lage der nachstehenden Gesetze durch den Reichskommissar ge * deren Anwendung im besetzten Gebiet keine Einwendung erhoben:

des Reichspräsidenten vom I7. November 1919, be- treffend die , . des Reschsschatzministerlmng, auf der zu ch die Zuständigkeit der Reichsvermögensverwaltung beruht, d. Verordnung vom 12. Januar 1920, betreffend die für Sommerungalaatgut für Breotgetreide und Gerte.

Bahern.

Der Finanzansschuß des Landtages hat dem Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge die Forderungen der HFieglerunge vorlag. zur Weiter ühtung der Main ana li⸗ 6 von . enburg bis Würzburg und zum Ausbau er e n,, von Regensburg bis Passau ge⸗ nehmigt und dem Vorschlag des Stromverbandes über Linienführung des Großschiffahrtsweges Rhein Man Donau

zugestimmt.

* X DOesterreich. Die paritätische Lohnkommission beschäftlgie sich gestern mit der Forderung der Staatsbeam ten. Wie

Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nahm sie den von der Re⸗ gierung gemachten Vorschlag an, wonach noch vor dem 1. März eine einmalige Zuwendung an die Staatshediensteten ein⸗ schließlich der Arbeiter aug gezahlt werden oll, und zwar tn Wien 560 Kronen und je 100 Kronen für die Frau und jedes Kind. Die Neuregelung der gleitenden Zulagen ab 1. März erfolgt unter Mitwirkung der parlamentarischen Körperschaften.

Großbritannien und Irland.

Dem Premierminister Lloyd George ißt ein Gesuch zu⸗ gesandt worden, welches vom General Gough, dem ehemaligen Leiter der britischen Mission in Nordwestrußland, und andel en Versönlichkeiten unterzeichnet ist, die während der letzten beiden Jahre in amtlichen Stellen in Rußland tätig waren. In diesem Schreiben wird dem „Nieuwen Rotterdamschen Courant“ zu⸗ folge gebeten, de Sowjetregierung anzuerkennen. Die

Gefahr der bolschewistischen Propaganda werde nicht größer sein als die Gefahr, die aus einer Fortdauer des jetzigen Zu⸗

standes erwachsen würde. Wenn kein xussisches Getreide ver—⸗ fügbar werde, so würden östlich vom Rhein Hungersnot und Chaos die Herrschaft antreten und dies dürfte der beste Nähr⸗ boden zur Verbreitung des Bolschewismus sein.

Bei Slnbringung des Heeresvoranschlags im Un ter⸗ hanuse erstattete der Krieasminister Bericht über die militärische Lage. Laut Meldung der „Agence Haoast“ führte er aus:

Die allgemeine Diensipflicht werde in Großbritannien mit dem 31. März aufhören. Zu demselben Zeitpunkt werde das rund 220 900 Freiwillige zählende neue Heer geschaffen sein In dieser Zahl seien die in Jndien dienenden Truppen nicht inbegriffen. Welter sagte der Minister, daß Großbritannien in der Friedenskonferenz mit wenig Erfolg für die Abschaffung der Aushehungsheere eingetreten sei. Der einzige große Staat, der u, die Dienstpflicht verzichtet abe, sei der deutsche gewesen, aber er sei der Wahrheit schuldig zu sagen, daß Deutschland dazu e gen worden sei. Der Krlegs⸗ minister legte dar, warum Großbritannien ein stärkeres Heer als vor dem Kriege benötige, und verwies insbesondere auf die Lage in Palästina, Aegypten. Syrien, die türkischen Truppenbewegungen in

leinasiei und ben Vornarsch der Bolschewisten n Norden.

Frankreich. Die Kommission, die sich mit der Nachprüfung der

Auslieferungsliste beschäftigt, hat ihre Sitzungen unter⸗

brochen, da Lord Birkenhead nach London gereist ist.

Der Kongreß der Sozialisten des Seine⸗ departements hat vorgestern die Vorberatungen für den Kongreß in Straßburg zu Ende geführt. Es lagen zur Frage der Internationale drei Tagesordnungen vor: eine, die für Bel⸗ behaltung der zweiten Internatlonale eintritt, eine vermittelnde und eine, die ohne Vorbehalte für die dritte Internationale ein⸗ tritt. Die erste Richtung wird auf dem tangreß auf Grund der vorgenommenen ö durch einen Delegierten, die zweite durch 4 die beitte durch 15 Delegierte vertreten sein.

Nußhland.

Nach einer Lloydsmeldung“ aus Vardoe hat ein russischer Dampfer aus Murmansk die Meldung mitgebracht, daß die Bolschewiti fich der Stadt, des Hafen und der Schiffe be⸗ mächtigt haben. Auch das Stockholmer radikalsozialistische Blatt „Solhets Dagblad“ hat aus Moskau ein Telegramm erhalten, nach dem die bolschewistischen Truppen mlt Unter⸗ stützung der oiternng das Murman gehiet erobert haben.

Der Vorsitzende des Zentralvollzugsausschusses und der Sowjets der Volkskommissare in der Ukraine hat fich nach einer Meldung des Pressebüros Prag“ an alle Volksregierungen mit einem Funkspruch gewandt, in dem es heißt, daß durch reiung von Odessa und der Gebiete der ukrainis sozialistischen Sowjetrepublik von den Truppen der eißen Garde und Petljuras das Nevolutions komitee seine Arbeiten beendet habe und der , , sowie der Sowjet der Volks kommissare in der Ukraine wieder die Regierungsgewalt in der uklal—⸗ nis Sowjetrepublik übernehmen. Die Reglerung be⸗ kunde ihren festen Willen, die Unabhängigkeit her Sowjet⸗ ukraine zu verteidigen and mit allen Nationen und Staaten in Frieden zu leben, die zur Anknüpfung wirtschaftlicher und diplomatischer Beziehmigen mit der Ulraine aufgefordert werden. Die ukrainische Re ** betrachte es als notwendig, namenilich die Dringlichkeit A schansse eines Friedens vertrages mit Lehe in Ueberstimm mit der Erklärung der russischen

owjetrepublik vom 2. Februar zu betonen. Die e. So i, , nicht die Absicht, irgend eine aggressine Politik gegenüber einem Nachbarn zu führen oder durch Ge⸗ waltmiitel und Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten auf den Willen ihrer Vals massen einzuwli ken.

Estlaud.

Vorgestern sind in Reval zwei bolschewistische Missionen eingetroffen. Nach der „Berlingske Tidende“ hat die eine die Aufgabe, die Durchführung des dens vertrages mit Estland zu überwachen, dse Ankunft der zweiten Misston steht mit der Aufhebung der Blockade gegen Rußland in Zu⸗ sammenhang. Die Misston vertritt die kooperative Genossen⸗ schaft umd u versuchen, mit den auslänbischen Handels kre *

Verbindung zu treten. Beide Missionen stehen mit Moskau in direlter drahtloser Verbindun nächster Zeit wird sich auch eine estnis bordnung na os kan begeben, um dort die Durchfilhrung des Friedensvertrages zu überwachen.

Von den für Radek ausgetauschten Geiseln find, wie

Wolffs ,, . mitteilt, Haus Cleinow, Adolf Beth m an n, ttomar Heinze sowie Leo Max Schanz in Reval eingetroffen und werden mit der nächsten Dampfergelegenheit nach Deutschland weiterreisen. Der Leutnant Bruno Bertram wird von der Somjetreglerung

is Geijel fee den in r , ne. Deuischland befindlichen gelt ach

Flunland.

Der Landtag sst auf geloöst worben. Laut Meldung der Agence Havas⸗ li die n hierzu J wungen gewesen ln folge der Schwierigkeiten, die die sozial . und kom⸗ munistischen Gruppen bereiteten, deren Vertreierzahl im Land⸗ tage nicht mehr der Meinung des Landes entsprach. Ueberdies nf erben die ee m fees; und die Einführung des abligatorischen Schieds gerlchts elne nene Befragung der