1920 / 48 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

* hur Regelung der Arbeitsbedingungen der Köche und des Hilfs⸗ personals in den Küchenbetrieben der , , ,,. wird gemäß § 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deulschen Reichs für allgemein verbind ich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Nobember 1919. Der Reichtzarheitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarkfregister und die Registerakten können im Reichs arbeitsministerium, Berlin NW. tz, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsminisseriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 17. Februar 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 16. Februar 1920 ist auf Blatt 608 des Tarisregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Würzburger Arbeitgeber⸗Verband für Handel, Gewerbe und Industrie und der Interessengemeinschaft der Angestelltenverhände und Vereine in Würzhmg am 16. uli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungtz bedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Kleinhandel wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Ghesetzbl. S. 4656) für das Gebiet der Staht Würzburg und eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkein beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitt⸗ verträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künflig für einen Handelezweig ein besonderer Fachten if⸗ vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.

Der Reichs arbeit minister. J. B. Gib.

„Dag Tarifregister und die Registerakten können im Reicht arbeitsministerlum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 34, Zimmer 161, während ber ö Dlenststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertrageparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Erstatlung der Kosten verlangen.

Berlin, den 17. Februar 1920.

Der KMegisterführer. Pfeiffer.

——

Betfanntmachung.

Unter dem 16. Februar 1920 ist auf Blatt 607 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arheitgeberverband des Handel— gewerhes für Württemberg E. V., Nezirksgruppe Ulm, dem Deutschnationalen Handlung gehllfen⸗Perband, dem Gewerk⸗ schaftsöbund der Angesellten, dem Reicht verband Deutscher Angestellten, Bezürksstelle 14, dem Verband der weiblichen Handels⸗ und Bürnangestellten E. V. und dem Zentralverband der Angestellten am 22. Oktober 1919 abgeichloßsene Tarifs⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Arheitsverhältnisse der kaufmänntchen Angestellten in Groß⸗ und Kleinhandeltz⸗= betrieben mit Ausnahme der Lebensmsttelbranche, des Drogen⸗

handels und der optischen Branche wird für den an⸗ gegebenen Berufgkreis gemäß § J der Verordnung vom

(Reichs Gesetzbl. S. 14567 für Ulm / d., für allgemein verbindlich Verhindlichkeit beginnt mit dem

23. Dezember 1918 das Gebie der Staht erklärt. Vie allgemeine

1. Januar 1920. Falls künftig für einen Handelszweig ein

besonderer Fachtarifvertrag für allgemeln verbindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Ver⸗ bindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif— vertrages aus. Der Reichtzarbeittzminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs

arbeitsministerium, Berlin NW. , Luisenstraße 33/4, Zimmer 161 während der regelmäßlgen Vienststunden eingesehen werden. .

Arbeitgeber und Arbeiknehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Ertlärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertrageparteisn einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 17. Februar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

——

Bekanntmachung.

Unter dem 14. Februar 1920 ist auf Blatt 601 / 02 det Tarifregisters eingetragen worden:

Die zwischen dem Werkmeister⸗Bezirks verein Frankenstein i. Schl. und Umgegend, dem Veutschnationalen Handlungsz⸗ gehilfenverband, Ortsgruppe Franken stzin J. Schl, dem Kauf⸗ männischen Verein von 18658, Bezirk Frankenstein i. Schl., hem Kaufmännischen Verein „Merkur“ zu Leipzig, Kreisverein Frantenstin i. Schl, dem Katholischen Verband der weib⸗ lichen kaufmännischen Ang stellten und Beamtinnen Deuischlandtz, dem Kreltzröerein Münsterberg (Schlesienn, dem Verband deutscher Handlung gehilfen zu Leipzig, w , , für Handel und Industrlie, dem 3 ; ermesterverhand, ezhktzyerein Münsterberg i. Schl., hem Kaufmännischen Verein von 1858, Bezirk Münsterberg i. Schl, dem Kaufmännischen Verein Hansa in Nimptsch i. Schl., Kreisverein im Verbande Deutschei Haudlungsgehllfen, dem Verhand Deutscher Handlungs⸗ gehilfen zu Leipzig, e hte n, Breslau, dem Deutschnationalen Handlungegehlifemerband, Sitz Hamburg, Gau Schlesien, dem Kaufmännischen Verein von 1858, Landesgeschäftsstelle Breslau, dem Katholischen Verband weiblicher kaufmännischer Angestellten und Btamlinnen zu Breglau E. V., dem Veutschen Wer k⸗ melsterverband, Geschäftastelle Breslau, und dem Bund tech⸗ nischer Angestellten und Beamten, Gau Breslau, sowie der Arbeitgebervereinigung in Handel und Industrie für die Kreise Münsterberg, Franken lein und Nimptsch E. V. am 8. August 1919 abaeschlossenen Tarifvere inbarungen zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kauf— mannischen und technischen Angestellten in edel und Industrie wird . 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Geblet der Kreise Münster⸗ berg, Frankenstein und Nimptsch ö. allgemein verbinblich erklärt. Die allgemelne Verbindlichleit beginnt mit dem

[

1. Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf das Bankge werbe,

die Zuckerindustrie, die Zellulose sabrjkation und den Nickel⸗ hergbau, ferner nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarlfoerträge in Geltung sind. Der Neichsarheitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarlfregister and die Regifterakten können kn Reichsarbeitè= miniflerium, Berlin Nw. 6, Luisenftraße 33 / t, Zimmer 161, während der regelmäßigen Vienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag in folge der Erflärung des Reichtarbeiteministeriumtz verbindlich ift, können von den Vertragspartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 17. Februar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend den Tarifoertrag für kaufmännische Angestellte in Elelrizitäls werken, ̃ worden:

Die allgemeine Verbindlichkelt des für die Regierunge⸗ bezirke Dresden und Zwickau für allgemein verbindlich er⸗ klärten Tarifvertrags vom 28. Juni 1919 ist für den⸗ selben Berufekreis auf das ganze Gebiet des Sachsen mit Wirkung vom 1. November 1919 ausgedehnt. Der Reichtzarbeilsminister.

J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeitsministerium, Berlin NW. 56, Luisenstraße 33 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeilnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Eiklärung des Reicht arbeitsministeriums verhindlich ist, können von den Vertrag parteien einen Abdruck des Varifvertrags gegen Erstaltung der Kosten verlangen.

Berlin, den 17. Februar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

——

Bekanntmachung.

Unter dem 16. Februar 1920 ist auf Blatt 609 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textll-Industrie zu Chemnitz, dem Deutschen Tixsila beiter⸗ Verband und dem Deutschen WerkmeisterVerband am 8. No— vember 1919 abgeschtossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehaltz⸗- und Amstellungsbedingungen für die Meister in den Betrieben der Vogtländiscken Auerüstungs⸗Industrie⸗ Betriebe, welche auf bie Ausrüßung von Erzeugnissen der

Vogtlchn dischen Textilindustrie (Stickereien, Spitzen, Gardit en,

Tülle) eingerichtet sind und zwar auch insoweit, altz diese Be⸗ triebe noch oudere als die genannten Vogtländischen Spezial⸗ artikel ausgrüsten wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Auerbach i. V., Elsterberg, Falkenstein i. B., Lengen⸗ feld J. V, Mühlgrün i. V. Netzschkau, . i. V, Plauen J. V., Rebesgrün i. V., Reichenbach J. V., Rodewisch j. V. Schreiersgrün i. V. Sorga L. V., Vreuen i. V., Veitenhäuser bei Treuen und He schli sür allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920.

Der Reichs arbeits minister. J. V.: Geib.

Dat Tarifregister und die Registerakten können im Reichgarheits« ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 383/364, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werd en.

Rrbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltzministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er—= stattung der Kosten verlangen.

Berlin, ben 17. Februgr 1920.

Der Registerführer. Hfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter bem 16. Februar 1920 ist auf Tarifregisters eingetragen worden:

Blatt 606 hes

Der zmischen dein Arbeitgeberverhand für Coburg und

Umgegend, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten⸗ verbände, Ortaausschuß Cohurg,

ehllsen zu Leipsig, Kreisverein Coburg, dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband, Ortsgruppe Coburg, und dem Ver⸗ band der welblichen Handels⸗ und Bürdangestellten C. V., Ortsgruppe Cohurg, am 25.29. September 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalte⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kausmännischen Angestellten in Handel und Industrie wird gemäß 8 2 her Verorbnung vom 26. Dezember 1918 (Reichz⸗Gesetzbl. S 1456) für das Gehiet der Stadt Coburg und der Vororte Cortendorf Oer lau, Neuses, Keischen⸗ dorf und Creldlitz für allgemein verbindlich erklärt. Die all— gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Jannar 1920. n. künftig für einen Handels⸗ ober Industriegweig ein be⸗ onderer Fachtarlfvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeimen Tarifvertrags aug. Der Reichtarheitaminister. J. B.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits.« mintsterium, Berlin Nrw). 6, Luisenstraße 33 / 6. Zimmer 161, während der regelmäßigen Dien istunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitszministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 17. Februar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 16. Februar 1920 ist auf Blatt 605 hes Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Mühlhäuser Arbeitgeberverband G. V., dem n n , kaufmännischer Angestelltenverbände, Landesaussuß . dem , der Ange⸗ eren Geschäftsstell: Erfurt, unh der Arheitegemeinschaft reier Angestelltenverbünde am 22. Oktober 1919 abgeschlossene Taxifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellung⸗ bedingungen der kaufmänni den Angestellten und der Werkt⸗

Freistaats

g, dem Kaufmännischen Verein von 1858, Bezirk Cohurg, dem Verband Deutscher Handlungs⸗

——

N

——

meister in den Handelg⸗ und industrielen Beirieben (mit Aus⸗ nahme der Kleinhandels-⸗ und Handwerksbetriebe) wiwo für den genannten Berusskreis gemäß 2 der Verordnung oom X. De⸗ zember 1918 (Reicht⸗Gesetzhll. S. 1456) für das Gebiet der Siadt Mühlhausen i. Thür? für allgemein verbigdlich erklärt. Dle allgemeine Verhindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Jalls künftig sür einen Handels- und Industriezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich ertlärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungs⸗ bereich des allgemeinen Tarifvertrages aus.

Der Reichsarbeltsminister.

J R.: Geib.

Das Tarifreglster und die Registerakten kännen im Reichs. arbeite ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33684, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dien astunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragtpartelen elnen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. ;

Berlin, den 17. Februar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

——

Bekanntmachung.

Außer den in der Bekanntmachung vom 15. März Fol (Nr. 63 des Deutschen Reichszanzeigers und Preuß ichen Staats—⸗ anzeigers für 1919 namhaft gemachten Versuchsanstalten ist noch für das Rechnungsjahr 1819 zur Ausführung von Kalisalzanalysen gemäß den Vorsarlflen urter 2B der Bekanntmachung vom 28. Jun! 1911, betreffend Bestm⸗

mungen zu Ausführung des Gesetzes über den Absatz von

Kalisalzen (Reichtz⸗Gesetzbl. S. 256), zug elassen worden: Versuchsanstalt: Landwirtschaftliche Versuchsstation des Rheinischen Bauernvereins in Kempen (Rheim.

Die Befugnis dieser Versuchsstation zur Ausführung von Kalisalzanalyen im Sinne der einganas erwähnten Vorschristen ersireckt sich auf das ganze Reichsgebiet. 4 ;

Berlin, den 25. Februar 1920.

Der Reichs wirtschafts ministen. J. A.: Herm es.

Bekanntmachung.

Der Firma Thüringische Elettrizitäts⸗ und Gas⸗ Werke A—⸗G. in Apolda ist die Genehmigung zur Aus⸗ gabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von einer Million Mart erteilt worden.

Die Schuldverschreibungen, für die hypothekarische Sicherheit gewährt wird, sind mit / vom Hunden jährlich zu verzinsen, his 1924 unkündbar und zu 102 zurückzahlbar.

Weimar, den 23. Februar 1920.

Ministerium des Irnern. J. V.: Kromayer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern

89 / 0 dez Reichtz⸗Gesetzblatts enthalten: Nummer 39 unter

Nr. 7319 eine Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Bewirtschaftung von Cumaronharz und Festsetzung von Höchstpreisen für Cumaronharöz vom 8. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1979), vom 18. Jebruar 1920,

Nr. 7320 eine Verordnung, betreffend die Ueberlaffung von Anhängewagen an gemeinnützige Verkehrtztunternehmungen, vom 19. Februar 1920,

Nr. 7321 eine Bekanntmachung, betreffend das Außer⸗ krafttreten der 85 1 und 2 des Aussührungsgesetzes zum Friedens vertrage nom 31. August 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 16530) gegenüber Japan, Bolivien, Guatemala, Peru, Polen, der Tschecho⸗Slowafel, Uruguay, der Südafrikanischen Union und Aegypten, vom 20. Februar 1940;

Nummer 40 unter

Nr. 7322 eine Verorbnung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln, vom 18. Februar 1920.

Berlin, den 24. Februar 1920.

Postzeilungs amt, Krüͤer.

Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförfterstelle Rothebude (Gumbinnen) ist zum 1. Jani and die Oberförsterstelle Tzullkinnen (Gum⸗ binnen) zu einem noch zu bestimmenden Termin, jedoch vor— aussichtlich nicht vor dem 1. Juli 1920 zu besetzen. Be⸗ werbungen müssen his zum 20. März eingehen,

Ministerium für Wissenschaft, Kun unn Ken fe sn nh t Der bisherige. ordentliche Professor Dr. Fricken haus in Straßburg ist zum orbentlichen Professor in der philo⸗ sophischen Fakultät der Universität in Kiel ernennt worden.

Bekanntmachung. Den Kauflenten Max Kirschberg, Berlin⸗Schsne⸗ ze rg, Badenschestraße 1911, Adolf Kirsch berg, Berlin— Schöneberg, Badenschestraße 1011, und Abraham Klahs, Charlottenburg, Schlüferstraße 26, habe ich die Wteder⸗ aufnahme des durch Perfügung vom 11. Juli 1917 2Ziyl. W. 11 17 RA. Nr. 172s1917, Amtsblatt Stück 30, untersagten en, n mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren, auf Grund des 5 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 35. September 1915 (RGBl. S. 608) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

Berlin, den 7. Februar 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

J /

Deutsches Reich.

Der Reichsrat versammelte sich hene zu einer Voll⸗ sttung; vorher hielten der Ausschuß für Volkswirtschaft, die vereinigten Autschüfse für Volkswirtichaft und für Haus halt und Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für innere Ver⸗ waltung und für Haushalt in 2 wesen, die vereinigten Aus schusse für innere Verwaltin halt und Rechnungt⸗ wesen und für Durchführung einigten Ausschüsse für Haush für innere Verwaltung sowie

Sitzungen.

1 no Rechnungswesen und er Ausschuß für Rechtspflege

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ hört, hat die deutsche Regierung die Note der französischen Regierung in der Kohlenfrage dahin beantwortet, daß die sachlichen Wor⸗ aussetzungen, von denen die Nole ausgeht, nicht zutreffen. Die materiellen Fragen, die in der N

ö te erörtert werden sind, werden der Wietergutmachungstommission vorgelegt werden. z 7 1

ver storbenen früheren vortragenden Rat im Reichsschatzamt, Wirklichen Geheimen Oberregierungtzrat Rauschning folgenden Nochruf: Am 17. Februar 1930 ist der Wirtliche Geheime Oher— regierungsrat Philipp Rauschning nach längerem Leiden im 74. Lebensjahre in Berlin entschlafen. Seit seiner im Jahre 1864 erfolgten Berufung in bas Reichsschatzam hat er auf dem Gebiet des Zoll⸗ vnd Steuerwesentz ausgezeichnete Dienste geleistet, die im Jahre 1906 in der Verlelhung dee Charakters

als Wirklicher Gebeimer Oberregierungtzrat mit dem Nontze eines Rats erster Klasse die wohlverdiente ehrende Anerkennung

fanden. 1905 zwang ihn sein geschwächter Gesundheimtzzustan um seine Versetzung in den Ruhestend nachzuuchen, die ihm unter Anerkennung seiner wie ljährigen treurn Amt sährung gewährt wurde. Im Reichsfinanzministerium bleibt ihm ein dauerndes ehrendetz Gebächinis gesichert.

——

Die ehemaligen Kofsenbeamten, Beamten stellvertreter, Mitalieder der Kassenkommissionen, Rechnrngsführer und alle sonstigen Personen des fillheren Heeres, zie noch ita ische

und Truppengelder irgend welcher Art, z B. Kant snen— überschüsse. Selhsthewirtschaftun gs Ftinofonds, Buch⸗ handlungt überscküsse, schwarze hinter sich haber

3

werden laut Meldung der „Wolffschen Telegraphen büros“ hiermit aufgefordert, diese Gelder

ohne Rücksicht auf ihre Herlunft hinnen 4 Wochen nach Erscheinen dieser Aufforderung zur Vermeidung stafrechtlicher Verfo gung in jedem unbegrünreten Falle der Fristüberschreitung mit hen eiwa vorhandenen abge⸗ schlossenen Büchern, Belegen Akten usw. an ihre ehemalige Trupp n⸗ kasse oder, wenn diese nicht mehr vorhanden oder ihre Am schrift nicht mehr bekannt ist, an die nächste Heeregz kafse unter gleichzeitiger Anzeige an die für diese Kesse zuständige Inten dantur zur Vereinnahmung bei den Reichs einnahmen abzuliefern. Zweifelhafte Eigentumz ver hältnisse an diesen Geldern werhen alsdann besonderg geklärt werden. Eiwaige berechtigte Gegenansprüche der ablöefernden oder sonst be teiligten Per onen gegen den Fis kas werden durch die Ab⸗ lieferung nicht berührt; sie wer en fiets einer nach Möglichkeit beschleunigten und sorgsältigen Erledigung zugeführt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß es im Reichs⸗ interesse unbedingt geboten ist, die noch rückständigen Ab—⸗ rechnungen au der Kriegszeit mnmehr mit aller Beschleu⸗ nigung zu Ende zu führen. Die vielfach noch säumigen Rechnung leger werben deshalh hiermit öffentlich aufgefordert, die Rechnungslegung unner züglich und unbeschadet surgfältiger Arbeit mit größter Beschltunigung zu vollenden Als äußerste Frist für diese Rechrunt slegung wird der 20. März 1930 bezelchnet. Verlängerung dieser

e

er Fiist kaum nur in ganz besonderen Ausnahmefällen durch die zuständige Intendantur bewilligt werden.

Es wird hierbei besonders betont, daß die zur Rechnungs— legung Verpflichteten durch ihre Entlassung gus dem Heeres dienst von der Verpflichtung ĩᷣ wer rechnungen, Beantwortung und Erledigung der von mililärischen Dienststellen an sie ergehenden Anfragen und Aufträgen, die mit dieser Abrechnung zusammen hängen nicht entbunden sind. Etwaige bötzwilllgke ober fahrlässige Verzögerung oder Ab⸗ lehnung der Rechnungslegung zieht unter Umständen Straß— verfolgung wegen Schädigung der Reichzinteressen tzach sich und hat zur Folge, daß diese Arbeiten durch andere Personen auf Kosten der Säumigen bewirkt werden.

Im Falle der Unmöglichkeit der Rechnungslegung (etwa infolge Todesfalles oder schwerer Krankheit der zur Rech— nungslegung Verpflichleten) ist das gesamte Abrechnungg⸗ material nebst Käaffenheständen usw. sogleich an die nächste milltärische Kasse zu übergeben.

Stundung von Gebühren nach dem Inkrafttreten des Friedensvertrags und des Aus führungs— gesetzes: Zur Beseinligung von Zweifeln, die bei den Be⸗ teiligten über die Mog a flit einer Stundung der Jahres⸗ gebühren für Patente und der Verlängerung gebühr für Gebrauchs muster bestehen, wird folgendes mitgeteilt:

Nachdem am 19. Fanuar 1926 der Friedensvertrag und das Ausführungsgesetz dazu vom 31. Auguft 1981) in Kraft getreten sind, besteht für alle vorher fällig , n, Patentjahresgebühr en und Gebrauchsmusterherlängerungsgeblihren, sofern es sich um Inländer oder solche Ausländer handelt, die sih entweder auf den Friedens ; vertrag oder auf daz Aus führungsgesetz dazu 636 önnen, eine ge⸗ setzllche Zahlungefrist big 16. Januar 1921. Diese Regelung ist an bie Stelle der Gebührenstundu ng getreten, ez bedarf also nach der . Rechtslage . diese Gebühren keiner Anträge auf

tundung oder Weiterstundung.

ngen liegt es dagegen hei den nach dem Inkrafttreten des , ,, fällig gewordenen Gebühren. Für h gilt die ge⸗ ttzlich, Fristverläön gerung von einem Jahre nicht, Fär sie bedarf es allo, wenn sie infolge det Krieges nicht geiahlt werden können, begründeter Stundungsanträge. Wa. die Bundetzratsverordnungen vom 10. September 1914 und 31. März 1918 zurzeit noch nicht auf⸗ gehoben sind, kann die Stundung vorläufig noch in der bisher gen Weise gewährt werden, wenn die Begründung des Gesuchs ausreicht.

Die Verhandlungen des Reich sschulgusschusses wurden gestern unter dem Vorsitz des Unterstaatssekretärg Schulz fort⸗ geseßt und zu Ende gesührt.

Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphen büros“ Üüberwleg der Ausschuß nach Vorträgen des Gewerbelehrerß Baar vom Reichs— ministerlum det Innern, des Mnisterialbtrektors von Seefeld

6 zur Fertigstellung ihrer Ab

wandte sich Profeßssor Dr. Sargn aus

imm .

und des Landesgewerberats Dr. Ziertmann vom Preußischen Handelsministerium die von den beiden letztgenannten Rednerin vor⸗

gelegten Leitsäßze über die Frage der Umgrenzung und Ter Durch führung der tkonferenz als Material.

Forthbild unge schulpflicht der Neicheschul⸗ Ueber die Tagung des Ausschusses für die Neuordnung der deutschen Rechtschreibung Hbe⸗ richtete der Geh. Regierungsrat Dr, K ark ädt vom Preußtschen inisterlum. Er empfahl dem Reichsschulaus schuß, fich dem auf n, von der überwiegen en Mehrheit angenon menen Bolrmn auf nde Neugestaltung der Rechtschrelbung an zuschließen un? mit der

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lichen Behandlung der Frage einen engeren Anfschuß von

zu beaustragen Als Berichterstatter Erlangen gegen eine wett⸗ gehende Neuordnung der Rechtschreibung aus geschichtlichen, wirt⸗ schaftlichen, künstlerischen und nationalen Erwägungen; er empfahl, Hie Durchführungen ener in engeren Grenzen sich haltenden

Fachmännern

auzdrücklichen Wunsch des Ausschusses in jum Teil umichtigen Berichte die öffentlich. Meinung in, be— dauerlscher Weise in Unruhe versetzt worden sei; es habe sich bei den Beratungen des Ausschusses nur um Vorarbelten, besondert um eine vorläufige Klärung der grundsätzlichen Stellungnahme gehandelt. Der Reichsschulausschuß sei in seiner Entscheidung

Steuer von 2 bis 8 vH zu entrichten.

der Minderheit

und die ausländische mobile Werte besitzen, verpflichtet, eine Dlese Steuer wird richt vom Nominalwert, sendern vem wirklichen Wert des

Besitzitels berechnet. en hl ans.

Die Sowjetregiernng hat nach einer Meldung des „Nieuwe Ceuraat“ je eine Friebengnote an die Ver einigten Staaten, Japan und Rumänien gerichte Amerika wird gefragt, warn und no die Frledengverhanb— lungen beghrmen könen. Japan wad auf feine wirtschaftlichen Interessen im fernen Osten hingemiesen. .

Der „Vall Telegrayh“ meldet aus Novorosstsk vom 18. Februar, daß Denlsin ehm neues dem okra tisch as

Kabinett unter Melnikaff als Prtmitrmöaifter gebildet hat.

frei, besonders hinsichtlich des Ausmaßes der Neuordnung. Es wurde

nach längerer usspracke beschlessen, im Hinblick auf die starken Gegensäͤtze, die in der Berichterstattung zutage getreten seten, die endgültige Entscheidung nach einer vorherigen Stellungn Schu lverwaltungen der Länder der ächsten Tagung des Rei autschusses zu überweisen. Der Ge eime Regierungergt E

hme der

begründete alsdann einen vom Reichsministerium deß Innern vor⸗

gelegten Gesetzentwurf über die Lehrerbildung, der, ohne den sachlichen Beratungen der Reichsschulkonferenz vorzugreifen,

spi dem Artikel 163 Abs. 2 der Reichsverfassung für offentlichen Lehranstalten bauptamtlich enzastellenden

t chen Besuch einer wissenschaftlichen, künstlertschen oder tech⸗ nischen höheren Lehranstalt oder den Nachweis der Erwerbung z durch eine hesondere Prüfung vorsirht. . mit klelnen Aenderungen angenommen.

Der Reichtschulaurschuß beschloß sodann, die Vorarbelten für die den Schulverwaltungen aus den Verfassungebestimm nungen Über die weltlichen Schulen, über den Arbeitzunterricht und ähnliche Fragen

erwachsenden schul technlschen Aufgaben in die Wege zu leiten.

1

Dag Gesammtministe hüro“ melbet, im Benehmen mit dem Bay bund eint Bekanntmachung erlassen, wonach die Dienstzeit bei allen Staatsbehörden auf 48 Stunden wöchent⸗ lich ausgedehnt wird. Der freie Sonnabendnachmitlag bleibt

wal erhalien.

—— =

lum hat, wie Wolffs Telegraphen⸗ Hay rischen

veamten⸗

.

Großbritanien und Irland.

Der Oberste Rat hat nach einer Melhung des „Telegraaf“ Weniselos zur Telinahme an der Hesprechung über die Zukunft von Smyrna und des augrenzenden Ge— biet berüsen und beschlossen, einen Gedankengustausch äber die Abriafrage zwischen dem sünslawischen Delegierten Trumbitsch und Nitti in London herbeizuführen.

Im Unterhaus wurhe obiger Quelle zufolge mit⸗ geteilt, daß die engluͤche Regierung Polen zwei Millonen

Pfand Sterling für Lebensmittel, Eisenbahnmaterial uw. vor—

geschossen habe. Der Staate sekletär des Innern teilte mit, daß bie Sammerzeit am 28. März beginnt und am WM. Sep⸗ tember endet.

Frankreich.

Die Bzatschafterkonferenz hat gestern, dem Malffschen Telegraphenbürm“ zufolge, heschlofsen, daß die Bewohner der Stabt Memel diplomatisch von Frankreich vertreten werden sollen. Mit der Zerstörung des deutschen Magrine⸗ materials soll begonnen werden, mit Ausnahme der Schiffe,

drahtlase Nacht

——

und die Tschechen den Bolschewisten das Gold zur BVerfügang stellen, dag fie in Mrkutet bemachen, ferner daß die Tschechan, ben Antlbolschewisten keinen Beistand leißen.

CGhanien.

In der Kammer gab der Ministerpräsident Auf— klärung über bie letzte Ministerkrise. Dato beantragte ein Vertrauensvotum, das von den Liberalen ahgelehnt wurde. Bei der Abstimmung drang jedoch das Vertrauengvotum mit 14 Stimmen gegen 17 Stimmen durch.

Norwegen.

Das Jußsti e ministerium hat nach einer Meldung des Wolffschen legrophenbürss“ aus Hawmmerfest folgende cht erhalten:

Die gerdrussische Regierung und General Miller find aus Archangelsk an Borch eineg russischen Gigbrechers, anf dem sich ober tausend Flächtlinge, namentlich Ru fen, Dänen und Belgler befladen, hier eingetroffen. Es war ihnen in letzten Augenblick ge⸗ lungen, aus Archangelsk zu entkommen. Der Gigbrecher ist am Mittwoch nach Tromsö weltergefahren.

2

Amerika.

Ter Präsibent Wil son hat laut Meldung der „Agence Havas“ Bainbridge Colby zum Staatssekreiär ernannt.

Der amerikanische Senat hat dem „Nieuwe Courant“ zufolge beschlossen, den Friedengvertrag heute wieder zu behandesn und alle enderen Fragen zurückzustellen, bis der Friedentztertrag endgültig erledigt ist

Laut Meldung der „Times“ hat Hosver in Balti⸗

more eine Rede gegen das Bestreben des Prästden ten ge⸗ 8e 3

halten unterwerfen

den Friedensvertrag einer Volkaabstimmung zu Da Gurepa nicht genesen könne, bevor dle amerlkaussche Mtwirkusg bei der Miederherstellund des Kredits und der Erzeugung gestchert sei, solle das amerikanische Volk im eigenen Interesse den Friedensvertrag ranfizieren. Die Rede Hoopers hängt nach dem genannten Blatt mit einer Be⸗ wegung unter den Demokraten zusammen, die Annahme des

4

Friedentzuyertraga im Senat so zu erreichen, wie fie von den

Jlepublikanern gewinscht wird. V sien. Das fapanische Abgeordnetenhaus war nach einer

Meldung detz „Eastern Servlee“ während der Grörterung des Gesetzes über das allgemeine Wahlrecht der Schauplatz

die vorläufig ober endgültig einzelnen Staaten überwiesen

merden sollen. deutsche Regierung Schnellzugverblnhung Paris Prag über Nürnberg zu begünstigen.

Die rumnische, die tschecho⸗slowakische und die südslawische Friedens delegation haben bei der Bot— schafterkon ferenz in einem Memorandum gegen mehrere Be⸗ merkungen der ungarischen Friedensdelegation Einspruch er— hoben, namentlich gegen die Veußerung, daß es sich bei den drei genannten Staaten um eine niedere Rasse handle.

In der vorgestrigen Aussprache der Kamm er über die Verkehrsschwierigkeiten erklärte der Verkehrs minister

ge Troe 3 Eisenbahnpersonal an de e Troequer noch, um das Eisenbahnperf gn dem Be , nr,

trieb der Eisenbahnen zu beteillgen, würde er einen Gesetz⸗ entwurf über eine neue Art der Ausbeutung vorlegen. Dle Kammer erteilte dem Gisenbahnminister schließlich ein Ver⸗ trauensvotum.

In der gestrigen Sitzung der Kammer wurde her dis

Ginberufung der Jahrestlasse 1920 verhandelt.

Nachdem der Berichterstatter den Antrag begründet hatte, erklärte der Abgeordnete Ossola, wie „Molffs ö; / Deutschland habe einen solchen Aderlaßz erlitten, daß es nicht an einen Krieg denken könne. Der Soziglist Bonecour verlangte die vollständige Entwaffnung Deutschlands. Solange das französische Der am Rhein stehe, sei keinerlei Gefahr vorhanden; die deutsche Armee aber müsse baldigst au die im Friedensvertrag borgesehene Stärke zurückgeflhrt werden. Frankreich . verschiedene Gelegen · heiten zur Eniwasfnung Deutschlandt verpaßt, namentlich die Stunde von Kurt Gisner.

Wie bereits gemeldet, hat der Finangminister Marsalo dem Finanzauszschuß der Kammer eine neuen Steuer⸗ proekte unterbreitet. Das „Wolsfsche Telegraphenbäro“ leilt daraus mit, daß Marsal elnige von seinem Vorgän Klotz eingebrachte Gesetze abgeändert und elne Umsatzsteuer für alle Geschäfte vorschlägl, indem er die Grundtaze von 1 nc. auf 11½ vH. erhöht, ohne einen Unterschied zu . zwischen Einzel · und Gngrosverkäufen. Die Taxe für Luxugartikel beträgt 10 vH., und außerdem wird eine Waren⸗ kategorie geschaffen, die 5 vH. entrichten muß und die als Halbluxus bezeichntt wird. Die Ginkommensteuer erfährt kleine Abänderungen dadurch, daß ein gewisser Be⸗ trag des Einkommens, je 3 der Größe der Kommune, in der der Eteuerpflchtige lebt, en verdient wird, soll mit 5 v helastet sein. Die

rlegsgewinnsteuer wird im Jahre 1920 noch e. die Klotzsché Sondertare und die Vermoögengguwachssteuer, die während des Krieges erhoben wurde, wird fallen gelassen, dagegen sind alle Ausländer, dle in Frankreich wohnen

Detz ferneren ist bestimmt worden, an die das Ersuchen zu richten, eine direkte

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wilder Zusammenstöße und eines Handgemenges. Dle Oppositios spartei siellte den Antrag, der Regierung ein Miß⸗ trauens votum zu erteilen Dir Menge griff die Büros der Regierungtsblätter wegen ihrer Oppositzon gegen das allgemeine Wahlrecht an. Die Polizei mußte einschreiten, um weiteren Zusammenstõßen vorzubeugen.

Statistik und Bolkawirtfetzaft. Arbeitsstreitigtetten.

Um bie seit einigen Wochen schweßenden Lohnstreiffgketten im Mällereigewerbe Groß Gerlins ju beseiligen, wurde der Schlichtungsausschuß angerufen, der hiesigen Blättern zu- folge am 17. . M. seinen Spruch füllte, wonach die gelernten Arbeiter 170, die ungelernten 165 * Wochenlohn erhalten sollten.

Diesen Spruch erkannten aber die Arbeiter nicht an, sondern ver⸗

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elegraphenbüro“ berichtet,

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enerfrei bleibt; was darüber

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langten etwa 220 e die Woche. Da die Müllereibetriebe sich noch umter Iwangswirischaft befinden und minfolgedessen auch be⸗ figlich der Löhne von der Reichsgetreidestelle abhäng'g sind, onunten sie 8 Verlangen nicht folgen. Die Arbeiter sind

ne die zweite Instanz, das Demobilmachungsamt, anzurufen, in den Ausstand getreten. Es handelt sich um 6 große und 2 mittlere Betriebe, in denen etwa 909 Arbeiter beschäaftigt sind und die rund 20 000 Zentner Mehl den Tag herflellten. .

Der Ausstand per GhchLrucker, Setzer und nnn, in 6 ist W. X. B. zufolge beendet. Die Ausständigen haben die Arbeit wieder aufgenommen, nachdem ihre Forderungen bewilligt worden sind.

Zum Eisenbabnerausftand bei der Pparis— Lyon Mittel neeebghn erklärte, wie W. T. B.“ aus

ars erfährt, der leitende Betz lebingenieur der Presse, daß in den

ariser Werkstätten nicht gearbeitet worden sei. aknahmen gegen die Aueständigen würden getroffen, und es werde bereits versucht, amen Hilfsdienst zu schaffen. Während der Güterverketzr rute, seien die Eypreßzüge wie gewöhnlich n . Nach dem „Gcho de Paris sind in Lyon bereits 60 960 Arbeiter ausständig, well sich dort andere Arbeiterklassen dem Gisenbahnerausstand ange— schlossen haben. Nach dem genannten Blatt ist man an dem Sitz der nationalen Föderation der Gtfenbabner einem allgemeinen Ausstand nicht geneigt; wan hält ihn in diesem Augenblick nicht für angebracht.

Aus Rom wird dem W. T. B. telegraphiert: Messaggero“ meldet, daß hie Metal farbeiter 6 den Beginn des eneralausstandtz für den gestrigen Mittwochabend an⸗

setzt hatten. Nach einer Meldung deg Temhsr sind in Brescia nruben ausgebrochen. Wle Matländer Klätter melden, ist der Aus stand bel den lombardischen Kleinbahnen gestern beigelegt worden. ufolge der Teurung, namentlich bes Brotes, 4 sich, wie „W. T. B. aus Brüssel erfährt, seit einiger Zeit im Borinage unter den Arbeitern eine Ausstandsbewegung bemerkbar. Der Ausstand der B n, . dehnt ch aus. Gestern marschi iten Ilge von Ausständigen durch mehrere Gemeinden und versuchten vor den Gruben, die 0 zur Arbeit Erscheinenden von der Arbelt abzu⸗ hallen. Die gügr wurden bon der Poltzel zerstreut.

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