wirt un
Reichs⸗Gesetzblatt Seite 6058 f) der Handel mit fämtlichen Lebens- und Futtermitteln, wie überhaupt mit Gegen“ sttänden des täglichen Bedarfs, mit sofortiger Wirtung, untersagt worden. Königäͤberg Nm., den 23. Februar 1920. öffentlichen Sitzungen ist noch Wie das Nachrichtenbüro berichtet, wird die nachfte versammlung
(Fortfetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage. 2. März, Berl , // /
für das Gebiet der Kreise Niederbarnim und Teltow, mit Ausnahme der in letztgenannter Bekanntmachung aufgeführten
Orte *), folgendes beslimmt: 51. Preise für Küchen ⸗ und Ofenbrand.
Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: a) bei Selbstabholung ab Lager.. . . 4 12,25 je Zentner, b) hei Abwerfen auf dem Straßendamm .. 12,95, c) bei Abwerfen auf dam Hofe w d) bei Lieferung frei Crdgeschoß oder Keller . 13,20 . Für die Preisstellung ist maßgebend der Sitz der geschãftlichen Niederlassung des Kohlenhändlers (nicht der Wohnfiz des Ver— brauchers). § 2.
Preise für Brikettlieferungen an das Klein
gewerbe sowie für Zentralheijungs- und Warm“
wasserbereitungsanlagen in Fuhren nicht unter 30 Zentner.
Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden:
a) bei Selbstabholung ab Lager... . 4 112,25 je Zentner, b) bei Ahwerfen auf dem Straßendamm .. 1295. c bei Abwerfen auf dem Hofe... . .
d) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller .
3
§ 3. Der Kohlenhändler ist verpflichtet, den Verbrauchern an derjenigen Abgahestelle, an der sie in die Kundenlifte eingetragen sind, die Briterts —
auf Verlangen zur Selbstabholung zur Verfügung zu stellen.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekannt—⸗
machung unterliegen der Bestrafung gemäß ö 5 der Bekanntmachung (
des Kohl enverbandes Groß Berlin vom 1.
26
ärz 1920.
9. Die Preisfestsetzungen finden auf alle seit dem 1. März 1920 ausgeführten Brikettlieferungen Anwendung; im übrigen tritt die Bekanntmachung mit dem Vage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
) 1. Im Gebiet des Kreises Niederbarnim:
Berlin Buchholz. Berlin Reinickendorf
Berlin · Friedrichsfelde, Berlin · Rosenthal.
Berlin ˖ Heinersdorf, Berlin · Stralau,
Jerlin · Gobensch önhausen, Berlin Tegel,
Berlin · Nie dersch ön haufen Berlin⸗Weißensee,
Berlin ⸗Oberschöneweide, Berlin⸗Wittengu,
Berlin ⸗ Pankow, Guts bezirk Schönholz. 2. Im Gebiet des Kreises Teltow:
Berlin ⸗Grunewald, Berlin Mariendorf,
Berlin · Schmargendoꝛf⸗ Versin⸗ Marienfelde,
Bersin⸗ Dahlem (Gut), Berlin⸗Niederschönepeide,
Berlin. Friedenau, Berlin ⸗ Johannisthal
Berlin Steglitz Berlin⸗Britz,
Berlin ˖ Lichterfelde, Berlin⸗Treytow,
Berlin ⸗Zehlen dorf. Grunewald Forst (Gutz,
Verlin · Lankwitz, Lichtenrade,
Berlin Tempelhof Wannsee.
Berlin, den 1. März 1920. Kohlenstelle Groß Berlin. J. V.: Münkel.
BSekanntmachung.
Dem Schankwirt Richard Staake, Berlin, Mohrenstr. 83, habe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 30. gust 1917 (R. A. Nr. 213, Amtsblatt Stück 37) un tersagten Handels mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfß In Grund des 5 2 Abs. 2 der Bundesrats⸗ verordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 503) durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage gestattet.
Berlin, den 21. Februar 1920.
Der Polizeipräsident, Abt. W. J. V.: Dr. Hüls berg.
Bekanntmachung.
Aichtamtliches. Deutsches Reich. In der am 28. Februar 120 unter dem Vorsitz des J David abgehaltenen Bollsitzung des Reichsrat wurde dem Entwurf einer Verordnung über die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Ernte 1920, dem Entwurf einer Verordnung über weitere Ermäßigung der Tabatfieuer und dem Entwurf einer Verordnung über die Er⸗
hebung der Biersteuer von dem auf Grund des Friedens— vertrags zur Einfuhr kommenden Biere zugestimmt.
Der Ausschuß des Reichsrats für Verfassung und Ge— schäftgordnung hielt heute eine Sitzung.
Neichsministers
— —
Wie bekannt, sind die seit Frühjahr 1919 fortgesetzt er⸗ hoben en deutschen Beschwerden wegen Schließung des Lochs im Westen bisher vergeblich gewesen. Auch unsere Angebote, unter Zuziehung der belderseitigen Wirtschaftskreise über eine Regelung der Ein⸗ und Ausfuhrfragen zu verhandeln, haben keinen Erfolg gehabt. Zwar hat die französische Regierung uns im Jenuar d. J. die Uebersendung einer Lisie von Waren in Ausgficht gestellt, deren freie Einfuhr nach Deutschland sie etzt jedoch unter dem Vorwand not—⸗ wendiger Erledigung von Vorfragen die Uebergabe dieser Liste. Die deutsche Friedens delegation hat daher laut Meldung des „Vholffschen Telegraphenbüros“ nunmehr an die Gesamthelt der alliierten und assozlierten Regierungen nochmals folgende dringliche Note gerichtet:
Die Tatsache, daß die Befehlshaber der Truppen der alliierten und assoziierten Mächte in den besetzten rheinischen Gebieten die deutschen Verordnungen über die Regelung der Gin und Ausfuhr von Waren aufgehoben haben, ist seit dem Frühjahr 1919 immer wieder von der deuneschen Regierung zum Gegenstand von Vorstellun Der unbeaufsichtigte Warenverkehr über die westl Renze Deutschlands hat zur Folge, daß unnötige Waren in großen Mengen gegen Zahlung in Mark nach Deutschland eingeführt werden, während die unentbehrlichsten Bedürfnisse Beutschlands an Lebeng— mitteln und Kleidung mangels Devisen nicht gedeckt werden können. Dieses unnötige Abströmen von Zahlungsmitteln und die daraus folgende Zerrüttung unserer Valuta schädigt aber nicht allein Deutsch⸗ land, die dadurch herbeigeführte fortschreltende Verarmung schädigt vielmehr mittelbar und sehr beträchtlich auch die Länder, denen Deutschland Leistungen auß dem Friedengvertrage schuldet. auf, der Hand, daß Deuischland nur eine fest begrenzte Leistunge⸗ fähigkeit besitzt, die immer geringer wird mit dem Sinken der deut- schen Währung und mit der Unmöglichkeit, durch eine genügende Er— naͤhrung und Bekleidung die Arbeitskraft der Bevölkerung wieder
Sie verzögert
macht worden.
Die deutsche Regierun
. ng sieht sich veranlaßt, neuerdings auf den Ernst der Lage hinzuweise
n, der fich aus der Tatsache ergibt, daß solche Güter, deren Deutschland dringend bedarf, ausgeführt, und da= gegen Waren, die zum großen Teil enibehrlich sind, eingeführt werden,
= Theater und Mufik. Im Opernh au se findet morgen, Dienstag, Abends 73 Uhr,
das 8. Sym phoniekonzert der Kavelte der Staat?“
aper unter der Lestung des Generalmusikdirektors Dr. Richard Strauß statt. Das Mittagskonzert hierzu beginnt morgen um 12 Uhr.
Im Sch ausptelhause wird morgen „Friedrich der Große, J.. Teil: Der Kronprinz“, in bekannter Besetzung unter der Spiel⸗ leitung von Dr. Reinhard Bruck wiederholt. Anfang 65 Uhr. — Für das nächste Spieljahr sind für das staatliche Sch auspiel hau ver⸗ pflichtet worden: Frau Hofer von der Trlbünen, Fräulein Seydel pom Stadttheater in München, Herr Kökert vom Landestheater in , und Herr Cdthofer vom Deutschen Volkstheater in
en. Mannigfaltiges.
Die Kommandantur Berlin teilt mit: Militär- personen des alten Heeres, die in Groß Berlin ansäͤssig 0d und zu den Bezirkökommandos 1- VI gehören, haben sich, falls ie noch nicht entlassen . im Besitz einer behelfs⸗ mäßigen Entlassung sind, bis zum 31. März 1920 auf der Kommandantur, Platz am Jeughause 1, Zimmer 24, zu melden. AU lc im Besitz befindlichen Militärpaplere sowte die polizeiliche Anmeldung sind mitzubringen.
Im amtlichen Teil der heutigen Nummer des Blattes sind zwei Sekanntmachungen des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 28. Februgr d. J. über Festsetzung von Kors? preisen und über Festsfetzung von r e r n nee fen owie eine 2 der Kohlenstelle Groß Berlin vom 1. Mär; d. F. über Fest setzung von Zrikettpreisen in den Landkreisen Teltow und Niederbarnim veröffentlicht.
Brom berg, 29. Februar. (W. T. B.) Heute hatten sich
die Schriftleiter und Tagesschriftste ler der dentschen Presse aus allen Teilen der Republit Polen hier zusammengefunden. Auch Warschau und Lodz waren vertreten. Sie schlossen sich zu dem Verband der deutschen Presse in Polen jusammen. Jum Vorsttzenden wurde der Dauptschriftleiter Sontag (. Ostdeutsche Rundschau ‘) gewählt, zu einem Stellvertreter Dr. Theele (. Posener Neueste Nachrichten“). Der Verband, der seinen Sitz in Bromberg hat, hat die Beratung der wirtschaftlichen und Standesinteressen der Schriftleiter und Tagesschriftsteller zum Ziel.
Am ster da m, 29. Februar. B. T. B) Gestern abend kam
es hier zwischen der Polezei und einer großen Volksmenge, darunter zahlreichen ausständigen Hafenarbeitern, zu mehreren schweren Zu sam m en stöüßen, bei denen sowohl die Polizei als auch die PYtenge von den Schußwaffen Gebrauch machte. Mehrere Fer sonen wurden verwundet.
Rotterdam, 28. Februar. (WB. T. B.) Einem an, . e
telegramm aus Kon stantinopel zufolge wurde das engl Dandelsschtff Morgan. in der Gegend von Sunguidak von Seeräubern überfallen und ausgepliünvert.
wahrend die deutsche Regierung verhindert wird, dagegen einzuschretten. Welche wirtschaftlichen Folgen dieser Zustand hat, ist ganz besonders deutlich wieder beim Besuch des Herrn Reichskanzlers im westlichen Immer wiederholen sich die Klagen, daß es bei dem Sinken der deutschen Währung nicht gelingt, Lebenzs⸗ mittel und Bekleidung zu erträglichen Preisen ins Land zu bringen,
Industrlegebiet hervorgetreten.
Aeronautisches Ob servator in m. Lindenberg, Kreis Beeskow. 28. Februar 1920. — Drachenaufstieg von oz a bis 73 a.
um die Leistungsfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung zu steigern.
Es kann dahingestellt bleiben, ob die alliterten und assozilerten Besgtzungstruppen auf Grund des Waffenstillstands abkommen be— rechtigt waren, die betreffenden deutschen Vorschrtften aufzuheben. In den jetzt geltenden Vorschriften des Friedensvertrageg und des
Rheinlandabkommens findet fich jedenfalls keine Bestimmung, die die Aufrechterhaltung dieses folgen schweren Zustandes rechtfertigen würde. Die deutsche Regierung ist, wie sie den Vertretern der haupt— sächlich beteiligten Staaten, Frankreich und Belgien, wiederholt erklärt hat, gern bereit, den wirtschaftlichen Bebürfniffen gerecht zu werden und mit ihnen über wertmäßig begrenzte Freilisten z 4 die von den deutschen Einfuhrverboten ausgenommen ein sollen.
Auf Grund des 5 2 Absatz 2 der Bundesratsverordnung vom 253. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 603) habe ich heute meine Verfügung vom 5. Februar 1318 — 11 415 — , betreffend Untersagung des Hanzelsbetriebs der Ehefrau Anna Dierks⸗Süderwalsede aufgehoben. Der Frau Dierks ist die Handelserlaubnis wieder erteilt worden.
Rotenburg (Hann.), den 19. Februar 1920.
Der Landrat. J. V.: Hauskeller.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger exsonen vom Handel vom 23. September 1815 (RGB. S. 603), abe ich dem Schankwirt Severin Mal in Berlin, zützewstr. 93, Restaurant ‚Lützow-⸗Kasino“, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des t g⸗ lichen Bedarfs wegen Unzuverlässsgkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.
Berlin O. 27, den 26. Februar 1920.
Der Polizeipräsident, Abteilung W. J. A.: Dr. Hülsberg.
8ekanntm ach ung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhal unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGGiI. S. 603), der ministeriellen Ausführungebestimmungen hierzu vom 27. September 1915, der Verordnung über den ndel mit Lebens, und Futter⸗ mitteln vom 24. Juni 1916 (RGGl. S. 581), der ministertellen . hierzu vom 29. Juni 1916 ist dem Land i Händler Heinrich Kappert in Waldvelen durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Lebens“ mitteln, ingbesondere Butter EGjer und Kartoffeln, en Unzuverlässigkeit in bezug auf derbe. Handelsbetrieb unt er⸗ agt. Borken, den 21. Februar 1920. Der Landrat. Graf von Spee.
— —
Bekanntmachung.
Dem Gastwirt Johannes Zäpernick⸗Nahausen ist auf Grund des 5 1 der Bundegzratsverordnung zur Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915
Der Landrat. J. V.: Wotsch ke, Kreissekretär.
Im Auftrage meiner Regierung darf ich an Eure Exzellenz die dringende Bitte richten, möglichst bald alltierten und assoztierten Mächte herbeiführen zu wollen, wodurch die Verfügung der Truppenbefehlshaber über die Aufhebung deutscher Ein⸗ und Ausfuhrbestimmungen außer Kraft gesetzt wird. Göppert.
— 8 — . Relative Wind Seehöhe Luftdruck Temperatur O0 Feuchtlg. ö oben ¶ unten keit, Richtung Gre he. in mm ; . /g Meter 122 752,5 0,1 85 NW 8 300 736 —1,3 85 NW 22 500 718 — 2 85 NNW 20 1000 674 — 4,3 60 NNW 24 16500 632 — 6,7 55 NW 27 1750 612 — 9,53 50 Nj W 29 201 ci. — Zwischen 690 und 750 m überall — 2,70.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Die beiden Miarinebrigaden Ehrhard und Löwen— feld, die während des letzten Krieges meist da Verwendung fanden, wo die Lage besonders ernst war, und die sich mili—⸗ tärisch stets auf das beste bewährt haben, werden infolge der Durchführung des Friebensvertrages auf Anordnung des Reichs— wehrministers am 109. März aufgelöst. Teil der Offiziere, Chargierten und Mannschaften wird in die Marine wieder eingegliedert.
Ein beträchtlicher
Die Verhandlungen der Länder mit Staatsbahnbesitz wegen des Uebergangs der Staatsbahnen an das Reich zum 1. April 1920 haben, wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ mitteilt, in den letzten Tagen zu einer Einigung über
Theater. Opernhanz. (Unter den Linden.) Dienstag: Mittags
12 Uhr: Symphoniemittagskonzert. (Programm wie am Abend.) — Abends 75 Uhr: VE. Symphoniekonzert der Kapelle der Oper.
Mittwoch: Hoffmanns Erzählungen. Anfang? Uhr. Schanspielhaus. Am Gendarmenmarkt.) Dienstag: bB. Dauer ˖
bezugsborstellung. Friedrich der Große. J. Teil: Der Kronprinz. Anfang 65 Uhr.
Mittwoch: Die Gabe Gottes. Anfang ? Uhr.
die Fassung des Vertragsentwurfs geführt. Es ist in Aus— sicht genommen, daß alle Länder einen gleichlautenden gemein⸗ samen Vertrag mit dem Reich abschließen.
Wie das genannte Telegraphenbüro ferner mitteilt, werden auf Einladung des Reichsverkehrgministers am 4. März in Berlin die Verhandlungen der Reichsregierung mit den Ländern ohne Staateisenbahnbesitz üͤher den von diesen erhobenen Anspruch beginnen, beim Uebergang der Eisenbahnen auf das Reich die gleichen Vorbehalte wie die Länder mit
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Wilhelma Atorff mit Hrn. Leutnant d. Res. Hanns
bon Lauff. (Wiesbaden — Cöln. — Frl. Ilse KullaF mit Hrn. Gerichtsassessor, Leutnant d. Res. Hanns Heckert (Gleiwitz).
Gestorben: Hr. Dr. Tarl⸗Alexander von Martius (Berlin). —
Frau verw. Geheime Sanitätsrat Maria Croce (Breslau).
Staatsbahnbesitz eingeräumt zu erhalten.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Deutschen Nationalversamm lung ist der setzes zur Ergänzung des Gesetzes chen und Kriegs⸗ Der in der
Entwurf eines Ge zur Verfolgung v
on Kriegsverbre vergehen vom 18. Dezember 1919 zu
Beim Ausbleiben oder bei verspäteter gtejeriing einer
Nummer mollen sich die Postbezieher stets nur an den Briefträger oder die zu ständige Bestell⸗Post⸗ ansftalt wenden. Erst menn Nachlieferting und Auftlärung nicht in angemessener Frist erfolgen, wende man sich unter Angabe der bereits unternommenen Schritte au die Geschãäfts⸗· stelle des „Reichs- und Staatsanzeigers“.
Angelegenheit entstandene Notenwechsel ist
Der zweite Unteraus schu Untersuchungsausschu
ationalversammlung trat vorgestern nach lä zu einer Sitzung zusammen, in der legenheiten zur Sprache
des parlamentari⸗ deutschen längerer Pause überwiegend geschäftliche Ange⸗ Wiederaufnahme der Endgültiges beschlossen worden. ereins deutscher 3 Sitzung des Aus schusses der National. auswärtige Angelegenheiten am nden. Es sollen in dieser iten, besonders O behandelt werde
kanien. Ueb
* 10 Uhr, statt Sitzung allgemein p
Angelegenheiten von Schleswig nn nn l
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg- Verantwortlich für den AInteigfpteil Der Vorsteher der Geschäftsstelle,
Rechnungsrat Meengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle Mengerindc in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen leinschließlich Börsenbeilage)
und Erste, Zweite,. Dritte, Vierte und Fünfte Zentral · Sandelsregister Bei lage.
Erste Beilage zeiger und Preutzischen Staatsanzeiger. ,,,
zum Deutschen
Reichsan
Amtliches.
(Fortsetzung aus dem Haupthlatt. Dentsches Reich. GBelaununt machung.
Anitsgericht Sberlandes⸗ gericht bezi rt)
aus dem Genossenschaftsregister
bei kleineren Genossenschaften bei anderen Genossensch
. tettt das Gergedors - Sander
des . Bielefelder Grneral= bit Westfaliscken Nenesten Nachrichten (früher Blele⸗ felder eneral. Anzeiger Bei 3) Osterhofen irttt an Stelle der Osterhofener Zeitung? das Oster⸗ befengr Wochenblntt.0 An Stelle der Frankfurter Vberzeitung tritt ber . Fürftenberger Kreisanzeiger Fürfteube rger ¶ Zeit
Ve skoͤblait
(Hamburg) An Stelle
An Stelle des Bielefelder General⸗ . Westfãlischen Neuesten Nachrichten (früher Biele⸗ selder General-Anzeiger)“ . Bei 4) Osterhofen tritt an Stelle der Dsterhofener Zeitung“ das hofener Wochenhlatt“ An Stelle der trĩt der
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Bei 1) Vsterh ofen le j eitungꝰ das ‚Osfter
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An Stelle der Frankjurter Oderteitung“ tritt der Fürstenberger Krelsanzeiger und ffürffenberger Jeitung“
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An Stelle der Mtölnischen Volkszeitung“ tritt die Rölnische Zeilung“
Für ben Amißger- Rez. Babenbaufen; Für den Amtsger. Bez. Babenhausen: An Stelle des Schwäbischen General ⸗ anzeiger zu Babenbausen“ tritt Bahenbauser A
tritt dab Mosghacher Peltsbiat... Die Trierische Zeitang- fallt weg, daft: Die Trier fsche Keitun tritt ein die Xrierische Wande eit nr.
Halle i. W.
Memmingen
Aug barg! Schwãbischen General⸗
An Stelle d isch adenhaufen
anzeiger zu ban Lrabenhauser Anzeige:
Nꝛeckarzeisung * rar isruhe] . a, An Stelle Ter Kin iche a Nolks- Je ttung allt weg. aur tritt dir KRolnische eitung . Di e Landeszeitung Trierische Zeitung“ sallt weg, dafür die Trierische Landes.
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esiyrignißz fallen Es treten ein die „Prignitzer Nachrichten zu Herleberg⸗ ö ie „ölnische Zeitung‘ sällt weg. (Es Schwoelmer Tage blatt, Gevels berger Zeitung“.
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baben, in der Schweller Zeitung! Stelle des Schw edu ser Tageblatt!
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Der Reichs minlfetr der Justiz.
& hwlebes
2 eltuadg triti
. ¶Dertis⸗ ben 26. Febrnar 160.
Ortsausschuß Stettin, und der Verband des Stettiner Einzelhandels haben heantragt, den zwischen ihnen am 31. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag ur Regelung der Gehaltg⸗ und Austellungsbedingungen der aufmännischen Angestellten in den Kolonlalwaren⸗, Material⸗ waren, Lebensmittel, Ephꝛituosen Geschäfsen
De jember 1918
Bekanntmachung. entralverbanb der Angestellten, Gritz⸗ ettin, der Gewerkschafts bund der tauf— männtischen Angestellten verbände, — Stettin, und der Verband des Stettiner Einzel⸗ den zwischen ihnen am 30. Juli fv ertrag zur Regelung der Ge⸗ a , i n er e f fn. e n gen An⸗ estellten im Schuhwaren Einzelhandel gemä e . vom 2. Dezember 1918 (Reichs ⸗Gesetzbl S. 14559) für ken Stabtkreis Stetzin imd den Vorort Züllchow für all—⸗ gemein verbindlich zu erklüren. en gegen diesen Antr erhoben werden und
Orts ausschuß
Konßsitülrene, Kigarrene, Wein- und 8 2 der Verordnung vom
1466) ür den
handels haben beantrag 1919 abgeschlossenen Tar. 83 (Reichz⸗Gesetzbl. S. —ᷣ Stadtfreis Stettin und den Vorort Züllchow für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Amrog . 15. Mär 1920 erhohen werden und sinb unter Nummer J. B. R. 2185 an das Reichs arbeite ministerinm, Serlln, Lulsen⸗ straße ö, zu richten.
Berlin, den 20. Februar 1920.
Der Neichsarbeis min ister. J. A.: Dr. GBusse.
können bis zum
men bls zum unter Nummer
chsarbeitministerium, Berlin, Luisen⸗
Februar 18920. ; chsarbeitsmintster. A.: Dr. Busse.
1. B. R. EI] un das Rei 38, zu richten. Berlin, den W. Der Rei
J Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Angestellten, Orts⸗ 5 der Gewerkschafts bund der A ellten, Geschäftsstelle Stettin, der Gewerkschaftg⸗ bund kaufmännischer Angestellten⸗Verbände, Orts tettin, und der Perband des Stettiner den zwischen ihnen am
Bekanntmachung. entralverband der Angestellten, Qris⸗ Gewerkschaftgbund kauf⸗
Orts aus schuß tiner Einzel⸗
rußpe S
aus schuß Einzelhandels haben beantragt, 31. Ottober 1319 abgeschlossenen Tarifvertrag zur R gelung der Gehalts- ünd Anstellun ga bedingungen der kauf⸗ n , , . 5 2 , mn,
der Verordnung vom 23. Dezember (Reichs ; ; iadttreis Stettin und den Vorort Züllchow
mẽnnischer Stettlu, und der r handels haben beantragt, den zwischen ihnen am 8. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Re, und Ansiellungs bedingungen der kausmän im Eisenwaren⸗Eingelhandel gemäß 8 2 der (Reiche⸗Gesetznl. S. 1450) für den Stadi⸗ Züllchow für allgemein ver⸗
kömen his zum ind unter Nummer eichsarbeitgministertum, Bertin, Luisen⸗
Angest ell ten ver bänd Verband
der Gehaltz⸗ innischen Angestellten erordnung vom
S. 1456) für den e für allgemeln verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag 1920 erhoben werden und sind n 134 an das Reichsarbeltsminiflerium, Berlin. Luisen⸗ straße Z, zu richten. Berlin, ben 29. Febrrar 192. Der Reichs arbeigminlsier. J. A.: Dr. Bu sse.
2. Dezember 191 kreis Stettin und den Vorort 66 zu a . ; diesen A Einwendungen gegen en An 15. März 1920 erhoben werben und L. B. R. 2I31 an das R straße G, zu richten. . Berlin, den 20. Februar 1920. ; Der Reichs arbeitgminister. J. A.: Dr. Busse.
können biz zum unter Nummer
BSetanntmachung.
Der Zentralverbanb der Angestellten, Oris⸗ a ruyp Stettin, der Gewerkschaftsbund der ? gestellten, Geschäftzstelle Stettin, ver Gewer tschafts⸗ er Än gestellten: Verbände ausschuß Stettin, und der Verband des S
Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Angestellten, rt, ber Gewerkschaftsbund der An⸗
Stettin, ö; der Gewerk⸗
Ge schaftsst elle d aft s bunb fein nnischer Angestellten Verbände,
Stettin, bund kaufm ännis
Einzelhandels haben beantragt, den zwlschen ihnen am 30. September 1919 abgeschioßenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellangsbedingungen der kauf— männischen Angestellten im Papier⸗ und Schreibwareneinzelhandel
gemäß S 2Z der Verartnung vam 23. Dezember 1918 (Reichs= Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Stettin und den Vorort Züllchow für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können big zum
15. März 1820 erhoben werden und sind unter Numiner I. B. R. 21323 an das gteichzarbeitsmumisterium, Herlin,
2*2
Lufsenstra ze & zu richten.
Berlin, den 20. Februar 1920. Ter Reichs arbeitsminiftes. J. A.: Dr. Busse.
Betkanntmachung. Die AÄArbeiisgemeinschaft der gastwirtschaft⸗
lichen Angeselltenverbände, Ortsausschuß zu Frankfurt a. M., hat begntragt, den zwischen ihr, dem Arbeitsausschuß der Frankfurter Gafiwirtsvereine und dem freten und chrißlichen Gewerkschafts⸗ kartell in Frankfurt a. M. am 24. September 1919 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag ir Regelung der Arbeits bedin⸗ gungen im Hotel⸗ Gast⸗ und Schaniwirtschafts⸗ sowie Kaffee⸗ haus gewerbe gemäß 5 2 der Verordnung vom 253. Dezember i918 (Reichs-Gesezdl. S. 1456) für bas Gebiet der Stadt Frankfurt a. M. und die eingemeindeten Vororte für all⸗ gemein verbindlich zu erklären.
Ginnendungen gegen diesen Antreg kömen bis zum
15. März 1320 erhoben werten und sind unter Aurmmer J. B. E. 2139 an das Reichs arbeinsn. inisterinm, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 20. Februgr 1920. Der Reichsarbeits mintster. J. A.: Dr. Bu sse. — Bekanntmachung. Der GSewerkschafts bund tfaufmännischer Ange⸗
stellten verbände, Orts ausschuß Weimar, hat beantragt, die zwischen ihm und dem Gewerkichafts bund der Angesteilten, dem Zentratverband der AÄngestellten, dem Arbeitgeberverband Weimgr und den Arbeit⸗ gebern des Kleinhandels am 17. Nevember 1919 ab— geschlossene Vereinbarung zu dem allgemein verbindlichen, auf Blait 155 des Tarifregisters eingerragenen Tarifvertrag vom VN. Juni 1919 zur Rege ung der Gehallg⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Kein handel m 5
Hesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Weimar, Ober⸗ welmar und Chringsbors gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
32 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗
Cinwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
15. März 1926 erhohen werden und sind unter Nummer J. B. R. 203d an das Reichs ar heitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 35, zu richten.
Berlin, den 20. Februar 1920. Der Reicht ar beitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.
Setanntm achung. Unter dem 19. Februar 1920 ist auf Blait 69 lsb.
Nr. 2 des Tarifrtgisters eingetranen worden:
Der zwischen der Korporction der Kaufmannschaft zu
Stolp E. V., dem Veiein junger Kapfleute von 1878 e. V. zu Stolp der Vereinnlaung Stolper Koscnialwarenhändler E. V, dem Verein zuc Wahrung laufmännischer Jnteressen E. V. NM Stolp, der Ortsgruppe Siolp und Nochbarstadte des Ver bar bes
deutscher Eisen weren händler, der Ortsgruppe Stolp des Bezirktz⸗
vereins Köe lin des deutschen Drorssienverbandes dem Verein der Kohlenhändler von Stolp E V. und dem Gewerlschafts⸗ bund kansmännischer Argestelltenver bände, Orts gruppe Siolp, am 16 Dezember 1919 abgeschlössene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 7/8 Mai
1919 zur Regelung der Gehalta⸗ und Arstellungsbedir gungen der kousmännischen Angeßellten, mit Ausnahme der Bank⸗ angestellten, wid gemäß 82 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Gesetzbl. S 1456) jür das Gebiet der Stadt
Stolp i Pomm. gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die ö erbindlichkeit beginnt mit dem 1. De⸗ zember 1919.
Der Relchsarbeitsminister. J. Be: Gweih
Dag Larifregister und die Registerakten können im Reichsarbelts. minister lum, D NW. 6, Luisensirgße 33 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingeseben werden. . ⸗
Ainbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartfvertrag infolge der Erklärung des Reichs arbensministeriums verbindlich ist, können von den Verkragsparte en einen Abdꝛuck des Tarisvertiags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 19. Februar 1929.
Der Negisterfũbrer. Pfeiffer.
—
GB eranntmachung.
Unter dem 19. , 1920 it auf Blati 625 das Tarif⸗ isters eingetragen worden: h . ,. dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbeg e. V, Bezirks gruppe V ia Hannover, dem Noidwest⸗ deuischen Arbengeberverdand für das Baugewerbe zu Hannober, dem deutschen Bauarbelterven band, Bezerkeleitun- Hanwover, dem Zan tralperbend christlicher Bauarbeiter Deuischlands, Bezirk Hannoper, und dem Zewtralce band der Maschmisten vnd Heizer sowie Ben ufJzgenossen Deutschlandz Zahlstelle Hannover, am 38. Irn 1919 abgeschlossene Tarifvertxag zur Regelung
der Lohn. und Arbeilsbedingungen der geröerblichen Arkaite,