Einwer kungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. März 1920 erboben werden und sind unter Nummer
I. B. E. I an das Reichsarheitsministerium, Berlin, Luisen⸗
sti aße 38, 21 richten. Berlin, den 21. Februar 1920. Der Reichsorbeite minister. J. N.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
Der Deutschnatio nale Handlung sgehilfen verband —
G gar ISA 6 rVeulsch⸗
Famburg, Ortsgruppe Schmölln S⸗A., de iat ionale Handlungsgehilfenverband,
stelle Gera⸗Reuß, und der Schmölln S. A haben beantragt 30. Dezember 1919 abgeschlossenen Aenderungen zu dem auf Blatt 387 des Tarisregisters eingetragenen Tarifvertrag vom 15. August 1919 zur Reaelnung der Gehaltz⸗ und Anste l ungsbedingungen der kanfmännischen Angestellten in der
Geschäftt⸗
Industrie und im Großhandel gemäß 5 2 ber Verordnung om 25. Dezember 1918 (MReicha⸗Gesetzb. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Schmölln S.⸗A. gleichfalls für allgemein ver⸗
bindlich zu erklären. Einwenhungen gegen 15. März 1920 erhoben werben und sind unter 1 k. 2160 an das Reichsarbeite ministerium, Berlin, Luisen⸗ iraße 35, zu richten. Berlin, den 21. Februar 1920. Der Reichtz rbeitaminister. J. A.: Dr. Bu sse.
BVekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband des Handelsgewerbes Ange stellten⸗ und Zeitungs⸗
iür Württemberg, E. V., der verband des Buchhandels, Buch— gewerbes, der Deutsch nationale gehilfenverband, der Kaunufmännische Verein von 858, der Reichsverband deutscher Angestellten, Hezirksgruppe 14, der Verband weiblicher Handel z⸗ und RYüroangestellten, E. V., der Verband deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig, der Verein der deutschen Kaufleute und der Zentralynerband der Handlungsgehilfen haben beantragt, den Geltungabereich des jwischen ihnen am 26. Septemher 1919 abgeschlossenen Tarifvertrags zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗
Handlungs⸗
bedingungen für die kaufmännsschen , , . im Groß ⸗ und
Rleinhandel für dag Gablet ber Stabt Stuttgart und der eingemeindeten Vororte gemäß 2 der Verordnung vom XB. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 14566) auf das Gebiet der Stadt Heilbrenn auszudehnen.
Gmwendungen gegen 15. März 1920 erhohen werden unb sind
straße 36, zu richten. Berlla, hen A. Fehrnar 1970. Der Reicht arbeltsmin fer. J. A.: Dr. Bu sse.
Sem me,
Sekanntmachung.
Die Vertragsparteien des allgemein verbind⸗
ichen Reichtstarifvertrags kee. die Zivilschuh— inonstrie nebst dem Verband ber Schuh fab rikanten Ieißenfels 1819 haben beantragt, den zwischen ihnen am 23. Jannar 1980 sch lossengn⸗ Rächtrag zu dem Reich s⸗ tarifvertrag ebensalls gemäß 8 7 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs ⸗Gesetzhl. S. 1466) für das Gebiet detz Deutschen Reichs für allgemein e. zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. März 182 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 191868 an das Reichsarbeitsminiflerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den B. Februar 1090.
Der Neichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sitzer. Bekanntmachung.
Unter dem XW. Febrnar 19990 ist auf Blatt 665 des Taris⸗ registers eingetragen wordmm: . Der zwischen dem Großberliner Arbeitgeber⸗Verband des
Großhandels, Gruppe Samenhandel, dem Gewerkschafte bund der Angestellten, dem Zentralverband der Angestellten und dem
Gewerkichafttzhund kausmänntscher Angestelllenverbände am 26 November 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellien im Samengroßhandel wird gemä 8s 2 der Verordnung vom B. Dezember 1918 (Reichg Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Iwéckoerbandes Groß Berlin für allgemein verbluplich erklärt. Die allgemeine Verbinb⸗ lichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920.
Der Reicht arbeile minister.
J. V.: Geib.
Daß Tartfregifter und die Registeratten können im Reicharbeltg« ministerium, Berlin NW. t, Luisenstraße 33.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienstslunden eingesehen werden,
rbeitgeber und Arbeisnebh mer, für die der i n fn, infolge der Erklärung des Reichtarbeiteminißersuniz verbindlich ist, können on den Rertragtparteien einen Abdruck des Tarifveriragg gegen Er tattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 23. Februar 1920.
Der Registerfühkrer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 238. Februar 1920 ist auf Blatt 684 des Tarifregistertz eingetragen morden:
Der zmischen dem Arbeitgeberverband des Handels für Görlitz und Umgegend E. V. und dem Deuischen Trans port⸗ aubeilerverband, Verwaltungsstelle Görlitz, am 13 Vezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeite bedingungen der Bürodiener, Kossenboten, Geschäftg⸗ diener, . Fahrftuh führer, Portiers, Wächter, Radfahrer, Lagerarbester, Kuischer und gewerblichen Arbeiterinnen, mit Ausnahme der in Speditiontz und Fuhrwerkshetrieben Be— schäfigten, wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 28. Dezember
23 ö te ingetrage en: biesen Antrag können big zum wegisters eingetragen worden;
. 7 1 unb sind unter Nummer L. B. R. 1278 an das Reichtzarbeits ministermm, Berlin, Snisen⸗
erklärt.
stattung der Ko
1918 (Reichg⸗Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ kreises Görlitz und die Vororte Moys, Biesnitz (Gr. und Kl. Bier nitz) Lo dwitz und Rauschwalde für allgemein verbindlich
erklärt.
Der Reich sar beitsminister. J. V.: Geib.
Tie allgemeine Verhindlichkeit beginnt mit dem 1. Fe⸗
bruar 1920.
Das Tarifregifter und die Re isteraften können im Reichtarbeits⸗
Berlin NV. 6, Luisenstroße 33,34, Zimmer 161, während gen Dienststunden eingesehen werden. un? Arbeitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge ung des Reichsarbeite steriums verbindlich ist, können von den Vertrggé parteien einen Abdiuck des Tarifvertrags gegen
ministerium
2 * 3 Grstattung der Kosten verlangen. In dustrie⸗ Verein die zwischen ihnen am
Berlin, den 23. Februar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 23. Februar 1920.
Der Regisierfübrer.
Pfeif fer.
Bekanntmachung.
Unter dem 23. Februar 1920 ist auf Blatt 6338 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Säch⸗ sischen Textil-Industrie in Chemnitz und dem Deuischen Textil⸗ arbeiterverband om 24. Oktopver 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeite bedingungen für die gewerblichen Arteiter in den Webereibetrieben, aus schließlich der Tuch⸗ und Flanelweberei und der Betriebe der Vogt⸗
ländischen Baumwoll vebere len, wird gemäß 8 2de Verordnung
Bekanntmachung.
Unter dem 26. Februar 1920 ist auf Blatt 641 deg Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Ver zwischen dem Gewerkschaftszbund kausmännischer An⸗ gestelltenverbände, Sitz Berlin, Orte gruppe Luckenwalse, vnd
diesen Antrag können bis zum der Arheitgebergemeinschaft des Einzelhandels in Ludenwalde t Nnmmer am 6. Mei 1919 gbaeschlossene Tarifvertrag zur Regtlung
der Gehalls⸗- und Austellungs bedingungen für die kaufmänni⸗
ordnung vom 28. Dejember 1918 (Neichtz⸗Gesetzbl. S. 1466)
Gebiet der Orte
für den Stadtbezirk Luckenwalde für allgemein verbindlich er⸗
klärt. tember 1919. Sie erstreckt sich nicht af Arbeits verträge, für die besondere Fachtarifveiträge in Geltung sind. s künftig für einen Zweig des Einzelhandels ein besonderer Fach— tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit bem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungt⸗ bersich detz allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichsarheltsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die , e,, können im Reichtsarbeitz. ministertum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der e,, . Dienftstunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministerinms verbindlich ist, können von den Vertrggeparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen. Rmorlin, den 23. Februar 1920. Ver Registenflihrer.
=
et annt machung.
Pfeiffer.
Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Sep⸗
Unter dem 758. Februar 1920 ist auf Blei 637 des Tarif⸗
Der zwischen dem Deutschen Textilarbeiter⸗Verband, dem Deutschen Werkmeister⸗Verbanb und dem Verband von Arbeit⸗ gebern der ., Textilindustrie zu Chemnitz am 15. No- vember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalis und , r ,,, , für die Meisser in den Tüllwebereien wird gemäß 5 2 der Verordwamg vom 235. De⸗ ember 1918 (Reicha⸗Gesegbl. S. 1456) für das Gehiet des ral. Sachsen für allgemein verbindlich erklärt. Die all— gerne ine Narhludlichkelt heginnt mit dem 15. Jannar 1920.
Dar Neichaarbelts minister. J. V.: Geih.
n, , . und dle Menglsterakten können im Rerchgarbeltg- 3 Berlin NW. 6, ö
n
m m., misenstraße 33/64, Zimmer 161, de e, der , n. Dien sistunden eingefehen werden.
Arbeil geber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichtzarbeitsministeriumß verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdauck des Tarifvertrags gegen Go⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 28. Februar 1630.
Der Register führer.
T .
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
J
vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Chemaltz, Zwickau, Hohenstein⸗Ernstthal, Auerhach i. V, Lichtenstein⸗Callnberg, Frankenbera, Bad Lausick, Treuen i. V. Eisenberg SA., Welllichtal, Wolk⸗nburg i E., Hainichen, Meerane, Elsterberg. Waldtirchen-Zschopenthal, Dederon. Plauen i. V, Mülsen⸗St. Michael. Glauchau, Rodewisch, Freiherg, Wurzen und eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit
schen Angestellten im Einzelhandel wird gemäß 5 2 der Ver⸗ beginnt mit dem 15. Dezember 1919.
Der Reichsarbeite minister. J. V.: Geib.
Daß Tarifregifter und die Registerakten können im Reichzarbents⸗ ministerium, Berlin Nw. 6, Luisenstraßze 33 / 4, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ö. die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich tst, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifhertrags gegen Er⸗
ftattung der Kosten verlangen. Berlin, den 23. Februar 1880. Dar Registerführer. Pfeiffer.
— —
Bekanntmachung.
Unter dem WB. Februar 1920 ist ouf Blatt 666 des Tarif-
registers eingetragen worden: .
Der zwischen dem Ausschuß der Arbeitgeber des Alten⸗ burger Handelsgewerbes, dem Zentralverband der Handlunggz⸗ gehlsen und dem Gewerkschaftsbund der kaufmännischen An⸗ gestelltennerbände am 30. Juni 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedin⸗ gungen für die kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 2535. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzzbl. S. 1456) für den Stadtbenrk Altenburg S⸗M. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ keit beginnt mit dem J. September 1919. Sie erstreckt sich
nlcht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtan ifverträge
in Geltung sind. ö 8 künftig . einen Handel gzweig ein besonderer Fachtarisvertrag für allgemein verhindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem De ginn der allgemeinen Ver⸗ hindlichleit gutz dem Geltung beresch des allgemeinen Tarlf⸗
vertragß aus. Der Neicht ar ber lem mil ter. J. V.: Geib.
Tartfreglster und die , , . köwnnen in Reichs arheits, weiniflerum, Berlin NW. 6, Kutsenftraße I5s34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeltgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartspertrag infolge der Erklärung des , ,, , verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen M des Tarisvertragt gegen EGrstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 23. Februar 19720.
Ver Regifterführer. Pfeiffer.
1 —
Bekanntmachung über Höchstpreise fär gement. Anf Grund det § 1 der Bundesrats verordnung vom
Uuier dem 23. Jebruar 1920 ist auf Blatt 640 des Tarif⸗ B. Januar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 74) wird bestimmt:
regiflers eingetragen worben: Der zwischen dem Denischen Texillarbeiterverhand und dem Verband von AÄrbeitgehern der Sächsischen Textil⸗Indufstrie
gu Chemnitz am 10. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung her Lohn⸗ und Arbeits bedingungen für die gewerblichen Arbeiter in den Betrieben der Baumwoll⸗-Drei⸗ zylinderspinnereien wird gemäß §z 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzzhl. S. 1466) für das Gebiet der Kreishaupfmannschaften Gtemnitz. Drea den, Leipzig imd Zwickau und der Stadt Halle a. S. fär allgemein verbindlich Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem
165. Januar 1920.
Der Reicharbeitsminister. J. V.: Geib.
Dat Tarifregisier und die Registerakten können im Reichsarbelts⸗ winlsterium, Berlin RW. 6, Luisenstraße 36/34, Zimmer 161, wahrend der regelmäßigen Dienststunden eingese hen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichtarhenteministerlumtz verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck den Tarifvertrags gegen Gr⸗ 6 verlangen.
Berlin, den 23. Februar 1920.
Der Registerflhrer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem XW. Februar 1920 ist auf Blatt 39 deg Taris⸗ registers ein getragen worden: .
Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textil⸗Industrie in Chemnitz und dem Deutschen Textilarbeiter⸗ verband am 19. Oftober 1I919 abgeschlossent Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeltsbedinaungen für die ge—⸗ werblichen Arbeiter in Spitzenwebereien unh Gardinenweberelen wird gemäß 2 der Velordnung vom 23. Dezember 1918
bringen und den Zementpreisen zuzuschlagen ist;
(Neichs⸗Gesetzbl. S. 1466) für das Gebiet des Freistaats Sachsen für allgemein verbindlich erklärt Die allgemeine Ver⸗ bindlichkelt beginnt mit dem 1. Januar 1920. . Der Reichtzarbeits minister.
J. V.: Geib.
Daß Tarlfregister und die Registerakten können im Relchgarbeitg.
ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 35/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
ie durch Bekanntmachung des Reicht kommlssarg für ement vom 4. Febrnar 1920 (vergl. Dentscher Reichs- und reuß. Staatsanzeiger Nr. 30 vom H. Februar 1920) fest⸗ gesetzlen Preise werhen mit Wirkung vom 1. März 1920 ah bis auf meijeres in nachstehend angegebener Weise erhöht; die Preise gelten für 60 (00 kg Zement ab Werk ohne Verpackang
und für die Gebiete sämtlicher Deutschen Zemenkoerbände:
. Für KÄeferungen an die Staatboerwaltungen für Staatz. auten: Höchftpreis hom 1. Fabruar 1920 ab. 2230 4 neuer Zulchlanggacgc c? 11609. Höchstpreis vom 1. März 1829 ab.. 38636 R B. Für Lieferungen an alle sonstigen e , ,, Höchstpreis vom 1. Februar 1930 ab.. . 2300 4 ,, Höchstpreiß vom 1. März 1920 ab.. Ihg00
In Zukunfi eintretende Kohlenpreigerhöbungen bedingen eine weitere Erhöhung der Zementhöchstpreise derart, daß jede Koblen⸗ prelserhöhung für 19 kg Kohle mit 65 vH in Anrechnung zu . ierbet sind die pom Reichswirtschaftsministerium für das Rheinisch⸗Westfälische Kohlen syndlkat für St inkohle sestgesetzten Höchttpreise (einschl. Kohlen⸗ und Umsatzsteuer) zugrunde zu legen.
Zu tz. wird bemerkt:
Die Zementverbände setzen fsir ihre Prlvatkundschaft in den einzelnen Verkaufsstellen Stälions-⸗Frankopreise fest, die nach den tatsächlichen oder den Durchschnlttsfrachten berechnet sind. Von der Reichtstelle für Zement werden diese Stations ⸗Frankopreisberechnungen vor ihrem Inkrafttreten auf die Zulaäͤssigkeit der angewandten Be⸗ rechnungtzart geprüft.
Berlin, den 2. März 1920.
Der Reiche kommissar für Zement. Lorenz⸗Meyer.
.
Bekanntmachung.
Das unterm 31. Juli 1919 wider den Händler Voges in Langelsheim (Harz) auf Grund des 51 Abs. 1 der Bundes ratsverordnung vom 23. 9 1915 (R. G. Bl. Seite 606 erlassene Handels verbot wird wieder aufgehoben.
Gandersheim, den 259 Februar 1920.
Die Kreisdirektion. Eißfeldt.
—
Sekannimachung. Die Verfügung Schildt, bier, durch welche ihm wegen nachgewiesener Unzu—⸗ verlässigkeit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarf untersagt war, wird demit aufgehoben. Wolfenbüttel, den 25. Februar 1920. Kreisdirektion. Floto.
Zekanntmachung.
Das Fleischereigeschäft des Fleischermelster Paul Hellebrand in Krotsche ist auf Grund der Be⸗ kanntmachung des Wirtschafteministeriums vom 20. Dezember 1919 über die Ausschließung von der Beschäftigung in de Fleischversorgung in Verbindung mit § 22 Abs. 3 der Bekanntmachung des Rates zu Tresden und der Amtshauptmannschafen Dresden A. und Dresden R. vom 27. September 1916 über Schlachtungen und Fleischversorgun vom 1. März 19820 geschlossen worden. Der Inhaber i von jeder weiteren Mitwirtung im Dienste der öffent⸗ lichen Fleischversorgung antgescklossen und ihm der Fort betrleb des Geschäftsz vom J. März d§. Jahres ab bis auf welleregz untersagt worden.
Dresden N., am 28. Februar 1920.
Amtshauptmannschaft Dresden⸗Neustadtt. J. A.. Schule
— —
Bekanntmachung.
auf den Handelebetrieb entzogen worden. Waldshut, den 24. Februar 1920. Bad. Bezirksamt. St rauh.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 44 Wies baden ernannt.
des Reichs- Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7325 eine Verordnung zur Ausführung des Betriebs⸗ rätegesetzes vom 4. Februar 1920 1 S. 147), vom 24. Februar 1930,
Nr. JZ32ß eine Verordnung Über künstliche Dungemüttel, gom 26. Februar 1920.
Berlin, den 28. Februar 1920.
Postzeit ng amt. Rriter.
Pren ßen.
Dem Schlegwig⸗Holsteinischen Elktrtzitats⸗ Verbande in Schleswig end auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzlamml. S. 221) hiermit das Recht verliehen, für die Ausführung des Ueberlandnetzes zur elektrischen Versorgung der Kreise Steinburg, Vordesholm, Plön, Eckernförde, Schleswig, Apenrade, Sonderburg, Hadertz⸗ leben, Tondern, Husum, Eiderftedt, Norder⸗Dithmarschen, Süder⸗Dithmarschen und Rendsburg innerhalb der genannten Keeise mit ö . der zum vertragsmäßigen Vorbehalte— geblet anderer Glektrizitätsunternehmungen gehörenden Ge⸗ meinden und Gutgsbezirte dieser Krelse das erforderliche Grund⸗ eigentum nötigenfalls im Wege der Enteignung zu er⸗ werben oder, sowent dies ausreicht, mit einer dauernden Be⸗
chränkung zu belasten. Auf staalliche Grundstück' und staat⸗ iche Rechte an fremden Grundflücken sindet diez Recht keine Ruhrort und beim Landgericht in Dulgburg und Dr. Rade⸗ macher bel dein Amtsgericht in Merseburg.
Anwendung. Berlin, den 16. Februar 1920. Namens der Preußtschen Staatsreglernng. Der Minister für Handel und Gewerhe. J. A.: v. Meyeren. Der Minißer des Janern. J. A.: Meister. Der Minsster für L . Domänen und Forsten. M.: Articus. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J. A.: Kir schste in.
1 Finanzministerium. Der Oberbuchhaller Dünsche! aus Königsberg ist zum Landrentmeister und Ren danten der Regzierungshauptkasse in Schneldemühl ernannt worden.
.
Betrifft Gewährung der einmaligen Beschaffungs⸗
beihilfe an Lohnangestellte höherer Ordnung und
Sohnempfänger.
In Ergänzung der Runderlosse vom 2. Oktober 1919 — '
FP) I. i8 64, M. d. J. ia 2M, M. f. W., st. u. B.
A. 25360 —, aom gleichen Tage — J. 20 678 — und vom
28. Dez mher 191l9 — F.-M. J. N (060, M. f W., K. u. V. Dr. Aloys Petri, Dr. Josef Beckers im Bezirk des Ober⸗
A. 4224, M. d. J. Ia 38588 — wird hiermit bestimmt, daß auf die in A I. 1919 — F⸗M. JI. Runderlasses vom glelchen Tage — gesetzte sechsmonatige Wartefrist auch die Tätigkeit auf dem Landrat amte und auf der Kreiskasse als landrätlicher Privalgehilfe Anwärter für den mittleren Ver—⸗ waltungshienst, Privasgehilse des Rentmeisters ö angerechnet wird, sofern ihr ber Eintritt in den Staattz dien st ohne wesent⸗ liche Unterbrechung gefolgt ist und die Beschaffungabeihilfe beim Verbleiben der früheren Stelle von dieser gezahlt worden wäre. Berlin, den 18. Fehruar 19270. Zugleich im Namen der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung und des Innern. Der Flinan minister. J R. Sachhß.
An die nachgeorbneten Behörden.
18 464 usw. — und in Igiffer 8 dez
J. 20 & 8 — sest⸗
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Berginspekto Bergrat Rittershausen von dem Steinkohlenbergwerk Von der Heydt bei Saarbrücken ist an das Hergrevier Daaden⸗sKirchen zu Betzdorf versetzt worden.
Ministerium des Innern.
Die preußische Staatsregierung hat den Landessekretär Paul rn n. in Stettin zum Polizeipräsidenten in Stettin ernann
gegen den Furagebändler G.
Grape, Dr. van H Dr. Leh rell Dr. Deuts kens in M.⸗Gladbach.
9a des Runderlaßes vom 2. Oktober
Ju stizministeri n m.
Dem Kammergerichtsrat Drache ist die naͤchgesuchte Dienstentlassung erteilt.
NMinisterinm für i, Kunst und Volksbildung.
Der Regierungsbaumeister Dr.Ing. Heumann in Star⸗
Zu Kammergerichta räten sind ernannt: der Amtsgerichtsrat gard i. P ist zum ordentlichen Professor an der Technischen
Citron vom Amtgsgericht Berlin⸗Mitte sowie die Landrichter Voigt vom Landgericht U in Berlin und Dr. Reichau vom
Landgericht III in Berlin.
Dem Landgerichts direktor Dr. Weddigen in M.⸗Glabbach ist die nochgesuchte Dien stentlassung mut Ruhegehalt erteilt.
Versetzt sind: der Landrichter Dr. Hempen in Bochum und die Amtsrichter Dr. Heuser und Dr. Meister in Duig⸗ burg als Landrichter nach Duisburg, der Amtsagerichtsrat Mackeprang in Kappeln nach Allong und der Amtsrichter Helbing in Altona nach Wandsbek.
Die Versetzungen des Amtsrichters Große von Deutsch Eaylau nach Reinerz und des Amtsgerichtsrais Blüm ke von Reinerz nach Deutich Eylan sind zurückgenommen
Zu Landrichtern sind ernannt: die Gerichtsassessoren Paul , und Schürhoff in Duisburg, Paul Bischoff,
r. Richard Busch, Closset, Dr. Flender, Max arten, Kefsels, Dr. Martin Klein, und Alfred Schwing in Elberfeld sowie
Der Gerichtsassessor Dr. Hellwetter ist zum Amtsrichter
Dem Emil Uhlmann in Waldshut sst die vnterm kh. Mettmann ernannt
26. September 1919 erteilte Erlaubnis zum Handel mit Gegenständen des täxglichen Bedarfsz wegen Unzuverlässigkeit in bezug
Der Staatgz anwalt Roether in Gnesen ist nach Potg⸗ dam versetzt. Der Stagtganwalt Falckenthal in Magdebmg ist zum
Gefängnis biretlor beim Unter suchungs gefngnis in Berlin
ernannt.
Der Staatganwalt Scham bach in Stolp ist tufolge seiner , . zum Regierunggassessor aus dem Justizdienste geschie den.
Der Gerichtsassessor Dr. Weil ist zum Staatsanwalt in
Zu Notaren find ernannt: die Rechtganwälte Dr. Erich Schneider in Charlottenburg, Justizrat Theodor War sch auer in Guben, Justizräte Georg Blelschowsky, Ludwig Brie ger, Ludwig Fried laender, Simon Hausmann, Gmil Koppel, Oswald Marcuse, Moritz Roth, Moritz Schön⸗ . sowie die Rechtg anwälte Paul Loewissohn, Arthur
eftel und Dr. Hans Püschel in Breslau, Erich Warmke in Habelschwerdt, Wilhelm Sch uppli in Landeck, Justizrat Isidor Lichenheim sowie die Rechte anwälte Arthur Bein, August Binde wald, Max Bock, Dr. Gustav Bünger, Dr. Alfred Eberhard, Dr. Emil Hammerschlag, Max Kalischer, Oskar Knopf, Helmuth Kor lũm, Dr. Otto Menne, Alexander Mölders, Dr. August Pauls, Rudolf Schaper und
Dr. Henry Stronsberg in Magdeburg, Max Duncker in
Gollnow, Dr. Arthur Berndt, Dr. Jullus Fließ und Bruno
Moses in Siargard i. Pomm., f g Bruno Baar, Wil⸗
helm Hartrodt, Nathan Jacobsohn, Georg Masch ke, Jullutz Moritz sowie die Rechtsanwälte Arthur Abraham⸗ so hn, Dr. Walter Söddeker, Dr. Walter Franz⸗Jentsch, Dr. Gulbo Hirsch, Siegsried ebram unh Dr. Max 8eh⸗ mann in Slettin.
ber Liste ber Rechttz anwälte . geloõͤscht die Rechte⸗ Dr. Ernst Hausmann dem Kammergericht,
m m Justizrat Geutebrück bei dem Dberlandesgericht in
De. Zeh bel dem Amtsgericht und dem Land⸗ anau, Tied ke bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ ulghurg, Schütz bei dem Amtsgericht in Duisburg⸗
burg a. S. gericht in gericht in
Mit der Löschung des Rechttzanwalts Dr. Radem acher
in Merseburg in der Rechtganwaltsliste ist zugleich feln Amt
als Notar erloschen.
In die Lite der Rechtsanwälte find eingetragen die Rechtsanwälte! De. Schlieter aus Bromberg bel dem Amtsg⸗ gericht und dem Landgericht in 23 Dr. Trost aus Forst bei dem n te e ent unb dem Lanbgericht in Halle a. S., Binder aus Posen bei dem Amtsgericht in Herme dorf u. K., Dr. Trimborn aus Bonn hel dem Amtsgericht in Greven⸗ broich, Benseler aus Hörbe bei dem Amtsgericht in Rem⸗ scheid, die Gerichts assessoren: Dr. Fritz Gerlcke und Robert Jakob bei dem Landgericht J in Berlin, Hans Voigt bei dem Landgericht in Altona, Franz Müller bei dem Amte—⸗ gericht in Waldenburg (Schles), Dr. Sohnholz bei dem Amtsgericht in Bergen bei Celle, Hermann Möhring bei dem Amttzgericht in Wandsbek und der frühere Gerichts⸗ . Ruffert bel dem Amtsgericht und dem Landgericht
rieg.
Zu Gerichtsassefforen sind ernannt die Referendare: Umut Rost, Schünemann, Dr. Ernst Cohn, Lubliner, oreck Dr. Ernst Scheffler im Bezirk des Kammergerichts,
Georg Wagner im Bezlrk des Oberlandesgerichts zu Breslau,
Karl Jacobsan, Dr. Franz Kraushaar im Begtrk des
QUberlandesgerichts zu Cassel, Rick, Or. Wllhelm Breyer,
landes gericht Cöln, Dr. Theodor Rothschild, Otto Ludwig, Dr. BFfafferott im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Frankfurt a. M., Werner Wex, an, im Bezirk des Oberlandesgerichts n Hamm, Dr. Richard Junghans im HBezirt des Oberlandesgerichts zu Kiel, Max Sandelowski, Dr. Kuhnigk im Hezirt bes Oberlandesgerichs zu Königsberg J. W. und Friebrich Thie le im Bezirk des Oderlandesgerichts zu Raumhurg a. S.
Aus dem Justtzdienst sind geschieden die Gerichtsass⸗ssoren: Grim pe, Dr. Gürten und Theegarten infolge ihrer Ueber⸗
nahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung
zu Reglerungsasessoren, Dr. Jüngling und Dr. Kretsch⸗ mann infolge ihrer Uebernahme in die , , . unter Ernennung zu Regie ungtzassessoren und Lottner infolge einer Uebernahme in die Verwaltung der Zölle und indirekten teuern unter Ernennung zum Regierungsassessor.
Den Gerichtsassessoren Benda, Or. Erich Blumenthal, Dr. . Boöelling, Dr. Clementz, Dr. D'ham, Dr. Eylert, Dr Heinrich Freund, Or, Gnatzy, Fritz Goldschmidt, Jüssen, Landsberg, Walter ö Bernhard Müller, Max Müller, Schlochow, Alvert Schulte, Dr. Georg Schultze, Or. Seidel, Dre. Selle, Dr Trierenberg und Zuͤlow it dle nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdionst erleilt.
Evangelischer Oberkirchenrat.
Dem in die Oberpfarr⸗ und Ephoralstelle in gehdenick berufenen Superint ndentön Harhausen, bisher in Hohensalza, ist das Ephoralamt der Diözese Zehdenick übertragen worden.
aum
Hochschule in Aachen ernannt worden.
GSekanntmachung.
Dle durch Verfügung des Landes polizeiamts vom V. 11. 1919 (Reichsan zeiger Nr. 277, Amieblatt Stück 45) auf Grund der Be⸗ kanntmachung zur Einschränkung des Fleisch⸗ und Fettverbraucht vom 28. 16. 1915 (NRGBl. S. 714) angeordnete dingliche Schlleßung der Aschaffenburgerstraße 12 belegenen Schank⸗ wirtschaft Wein loka! Warm brunn“ wird durch Ver— fügung vom heutigen Tage aufgehoben.
Berlin, den 11. Februar 1920.
Der Paltzeipräsident. Abteilung W. J. A. 1 Dr. Weiß.
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GSekanntmachung.
Der ae n den Fruchthändler Peter Pirum baum, früher Cöln, Mühlenbach 42, jetzt Overath, auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltun unzuverlässiger Personen vom Handel, ergangene Besch! .. kom 3. Jull 1916 auf Untersagung des Handels mit Nahrung. und Futtermitteln aller Art, wird aufgehoben. Die Kosten der Veröffentlichung hat Prumbaum zu tragen.
Cöln, den 13. Februar 1920.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.
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Sekanntm achung.
Dem Kaufmann Bernard Bendir in Vorhelm ist der Handel mit Gegenständen des täglichen Be— dar fg, insbesondere mit Nahrungs- und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen auf Grund der Verordnung des Bundesrats Über die m ,. unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep- tember 18185 (RGI. S. So) und der zugehörigen Ausführungg⸗ auweisung vom 27. September 1915 hiermit untersagt.
Bedum, den 21. Februar 1920.
Der Landrat. Dr. Bahlmann.
Sekanntmachnng. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläafsiger , vom Handel vom 23. September 1915 (RGB. S. 663) abe ich der Schankwirtin Margarete Benaß, geb. Fritsch, in Schöneberg, Reue Winterfeldtstr. 40, un d dem Schankwirt Aler Mattissek in Schöneberg, Nollen⸗ dorfftr. , Restaurant „Adria Bar“, durch Verfügung vom , . Tage den Handel mit Gegenständen des täg⸗ chen Bedarf wegen Unzuverlässigkeit in bejug auf diesen Handelsbetrleb unte agt. Berlin O. N, den 26. Februar 1920.
Der Pollteiprastdent. Abteilung R. J. A Dr. H ülgherg.
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GSekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung über Fernbaltung ungiwberläfsiger Per sonen vom Handel vom 23. Seytember Iod (R Bl. S. 603) und der hierzu erlasenen Aus fübrungsbestimmungen vom 27. September 1915 wird dem Händler Bernhard ir mn n aus Leich⸗ lin gen, Neustraße, ö mit Schokolade, Zucker⸗ waren, igarren, Zigaretten und Metallwaren sowie son stigen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagrt. Vie Kosten des Verfahrens sowie die Kosten für die bc hg tf chen in diesem Blatte hat x. Firmenich zu tragen.
Dpladen, den 19. Februar 1920. Der Landrat. J. L. Buberzen
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenbe Nummer 8
der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 11 860 ein Gesetz über die Niederschlagung von Untersuchungen, vom MV. Januar 1920,
Nr. 11 851 ein Besetz über Erhebung von Zuschlägen im Güter und Tierveckehr der preußisch⸗hessischen Staatseisen⸗ bahnen, vom 23. Jebruar 1920,
Nr. 11 852 eine Verordnung her die Errichtung eineg Sandesschätzungsamts, vom 20. November 1919,
Nr. 11 853 einen Erlaß der Preußischen Staatsregierun betreffend Anwendung des vereinfachten Entei n m ,. beim Bau der Privatanschlußbahn der ,. Gas gesell⸗ . an den Bahnhof Frankfurt a. M. West, vom 31. Januar
Nr. 11 854 eine Bekanntmachung, betreffend die Genehmi⸗ . der Notoerordnung vom 36. September 1918 über die ö faßt n, der Handelskam mermitalleder ur e verfassunggebende Preußische L — vom 8. Januar 1926. k. 4
Berlin W. 9 den 28. Februar 1920.
Gesetzlammlungsamt. Krüer.
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Nichtamtliches.
Dentsches Reich.
Der Reichsrat versammelte fich heute zu einer Voll kung; vorher hielten der Ausschuß für Volkswirtschaft sowie ie vereinigten Aus schüsse für Steuer- und Zollwesen, für Volke⸗ wirtschaft und für Rechtspflege Sitzungen.
1
Der neuernannte bulgarische eschaftotrüger, Herr Georg Kjusseiwanoff, ist in Berlin eingettoff r schäfte der Gesandtschaft n, , ,,,,
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Best im mungen
ür die Einreise in Schleswig, Elsaß-Lothringe oe nn und in die besetzten — ch .
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