1920 / 52 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

= b

I. Vorschriften für Reisende, die in das Ab-

st imm ungsgebiet kommen.

I) Jede über 11 Jahre alte Pers on, die in oder durch das Ab. stimmungsgebiet reist muß einen gültigen Paß des Landes, dessen Staat; angehörige sie ist, besitzen

2) a. 2 Paß muß für das Abstimmungsgebiet ausgestellt sein,

oder b. der Paß muß für das Abstimmungsgebiet visiert seln von dem Konsul, welcher dasjenige Land vertrttt, dessen Staats— angehöriger der Paßinhaber ist, und C. der Paß muß von dem Paßbeamten der Internationalen Kommijsion in Hamburg oder Kopenhagen gehörig vifiert sein.

3) Der Paß anderer Reisender al Durchreisender muß auch ein Visum der déutschen oder dan schen Behörden tragen, so daß sie un⸗ behindert nach Deutsckland bjw. Dän mar zurückkehren können.

4) a. Reisenden, welche das Abstimmungsgebiet passieren sollen,

wird nur die Benutzung der durchfahrenden Züge gestattet

werden; während des Aufenthalts der 36 im Ab , . dürfen die Reisend en die Jüge nicht ver- f lassen.

b. Jede Durchreise, die nlcht mit durchgehenden Zügen ge—

schieht, ist verboten.

Nur solchen Personen, die dem Paßbeamten der Juter—

nationglen Kommission gegenüber imstande sind, befriedi—

gende Gründe für ibre Reise anzuführen, wird ein Paß— vifsum für des Abstimmungegebiet zugestanden werden.

b. In Betracht der schwöerigen Beförderungs, Wohnungs⸗ und anderer Verhältnisse wird die Internationale Koem— i em nur eine sehr begrenzte Anzahl Pässe visteren Dnnen.

h) a.

M Die Paßbüros der Internationalen Kommission find in Deutschland: im Norwegischen Generaltonsulat in Hamburg; in Dänemark: im Büro der Kommission, Peder Skramsgade h, wohin

alle Anträge zu richten sind.

I) Schiffeofftzlere und ⸗mannschaften können ohne Paß mit ihren Schiffen nach einem Hafen in das Abstimmungsgebiet fahren; jedoch bedürfen sie der Erlaubnie des wachhabenden a fenosfiziers oder einer auderen bevollmächtigten Behörde, um an Land gehen zu können. Das gilt jedoch nicht für anerkannte Regierungsschiffe.

II. Vorschriften für Reisende, welche das Ab stẽ immungs⸗ gebiet verlassen. Untertanen des Abstimmungsgebiets.

l) 2. Falls der Reisende im Abstimmungsgebiet wohnt und nach einem anderen Land außerhalb des Abstimmungsgebiets als Deursch land zu fahren wünscht und der Interndlionalen Kommission gegenüber befriedigende Gründe für die Not—⸗ wendigkeit sesner Reise anführen kann, wird ihm seitens der Internationalen Kommission ein Paß für die Reife zu⸗ gestanden werden.

b. Bevor der Reisende das Ab lin mungs gebiet verläßt, muß er Sorge tragen, daß sein Paß ein Vifum erhält von dem Konsulattbeamten in Flengburg, welcher das Land oder die Länder, wohin er zu reisen beabsichtigt, vertrilt.

Y Bewohnern des Abstimmungsgebietez, die sich nach Deutschland

ju begeben wünschen, wird, vorausgesetzt, daß Re der Kommission gegenüber gültige Gründe anführen, ein Paß zugestanden werden unter gewissen Bedinqungen, die dem Paßsuchenden bei der Aug⸗ stellung des Pa sses ti. zer erklart werden.

3) Alle Mitteilungen wegen obenstehender Vorschriften sind an

die Internattonale Kommisston für die Abstlmmung in Schleswig zu richten. Die Unwschläqe müssen den Vermerk Kontrolle tragen.

Fremde Untertanen.

4 Fremde Untertanen innerhalb des Abstimmungèegebietgz, die das Gebiet zu verlassen wünschen, mässen einen gültigen Paß des Landes, dessen Staattzangehörige sie sind, besitzen, oder Urkunden,

die ihre Staatsangehörigkett und Persön lichkeit augreichend bewessen, vorlegen. III. Vorschriften für Perfonen, die außerhalb des Ab— stimmungsgebtets wohnen und stimmberechtigt find. Personen, die außerhalb des Abstimmungsgebletes wohnen und stimmberechtigt sind, kann der Eintritt in das Abstimmungsgebiet

nur durch Vorzeigen eines Identitätszeugnisses gestatlet werden. Die Formulare für die Zeugniffe werden von der Fn ternationalen Kom— missien an die Abssimmungsausschüsse übersandt und müssen von dem Vorsitzenden des Abnimmungsausschusses in dem Kreise, wo dem Betreffenden das Stimmrecht zufteht, unterzeichnet sein.

Ein Identitätszeugnis ift nur gültig, wenn eine Photographie des Inhabers auf demselben festgeklebt ist und mit der Be⸗ scheinigung eines dänischen oder deutschen Beamten versehen ist, welche bestät gt, daß der Zeugnisinhaber mit der in der Pholographle abgebildeten Person iden isch ist.

IV. Vorschriften für personen, die in der Nähe der Südgrenje des Abstimmungsgebiets wohnen.

Um den notwendigen Verkehr zwischen Personen, die in der Nähe der Grenze zwischen Deutschland und dem Abstimmungogebiet wohnen, zu erleichtern, wünscht die Kommissien belanntzumachen, daß Personen, deren Beschäftigung es erforderlich macht, die Grenze häufig zu passie ren, voraus gesetzt, daß sie der Kommiffien gegenüber ültige Gründe anführen, eine besondere Grenzverkehrskarte erhalten

önnen, so daß fie die Grenze an besonderen Stellen zu bestimmten n, n und zwecks näher zu bezeichnender Besuche passieren önnen.

Gesuchs formulare für 53 Grenzkarten sind bei der Internatio⸗ nalen Kommission für die Abstimmung in Schleswig, in lensburg, zu erhalten.

Die Briefumschläge müssen den Vermerk „Kontrolle“ tragen.

T7: Vorschriften für Personen, die von dem Ab— stimmungsgebiete auf kürzere Besuche nach Dänemark peilen.

Die von der dänischen Regierung erlassenen Verordnungen bleiben in Kraft. VI. Kontroll stationen. Das Passieren der Grenzen des Abstimmungageblets wird nur

an folgenden Stellen gestattet werden:

Südgrenze.

Mit der Eisenbahn . . ( bei der Station Tastrup auf der Strecke a , bei der Station Ringsberg auf der Strecke Glücksburg Kappel, bei Frörup auf der Strecke ,,, . bei Stedesand auf der Strecke Tondern⸗-Hufum, bei Tarup auf der Strecke Flensburg Klel.

Auf dem Landwege bei Haurup auf der Landstraße Flensburg Husum, bei Enge auf der Landstratze Tendern Husum, - bei Froͤrup auf der , ,. Flensburg Schleswig, bei Tarup auf der Landstraße Flensburg Gappel, bei Taftrup auf der Landstraße Flensburg Solt.

Nordgrenze. Mit der Eisenbahn . n bei der Statton Farris auf der Strecke Kolding Flensburg, bei der Station Hhidding auf der Strecke Ribe Fondern. Auf dem Landwege bei Hökelberg auf der Landstraße Kolding Hadersleben, bei Hvidding auf der Landftraße Ribe⸗Tondern.

Hafen gn der Ostküste. lensbu NB. Aenderungen der

preußen,

Einen

burg. nn . ionen und des Reglements bleiben vorbehalten.

Für die . Einreise in Elsaß-Lothringen gelten folgende Paßbestimmungen: Paßbestimm ungen.

Kein deutscher Staatsangehöriger kann sich nach Elsaß und Lothringen begeben ohne im Besitze eines Reisepasses mit seiner Pho⸗ tographie zu seln. Der Reisepaß, von den deutschen Behörden aus— gestellt, ist mit dem Sichtvermerk einer Militärpaßslelle von Straß⸗

burg oder Metz zu versehen.

Jeder schriftlichen Anfrage (unter Benutzung des vorgeschriebenen

Antragsformulgrs) zur Erteilung des Sichtvermerks sind beizufügen:

der Rei epaß; ; ; zwei unaufgetogene Photographien von gleicher Aufnahme derjenigen, welche auf dem Reisepaß stebt; zwei eigenhändige Unterschriften auf dem dazu bestimmten Formular. . . Kaufleute und Handlungsreifende haben eine Bestätigung ihrer Gigenschaft von der heimatlichen Handelskammer der Anfrage belzu— ügen. . Die Reisen, begründet mit Famklienangelegenbeiten, werden nur ausnahn sweise erlaubt (Sterbefaͤlle, schwere Krankheiten bei Nah⸗ verwandten). . Besonders wird bemerkt: 1 Die deutschen Staatzangehörigen, welche Einreiseerlaubnis nach Elsaß und Lothringen erhallen haben, sind verpflichtet, binnen

24 Stunden ihre Ankunft und Abreise am Bestimmungs ort beim

Poliseikommissar oder bei der Gendarmerie feststellen zu lassen. 2) Während ihres Aufenthalts in Elsaß und Lothrinz en sollen

die deuischen Stagtsangehörigen nicht von dem Reiseweg abweschen,

welcher auf dem Sichtvermerk erwähnt ist Sollten sie sich nötigen falls in einen anderen Ort begeben, so haben sie zuerst eine Reffe— genehmigung an den Gegeralgouverneur von Straßburg oder Metz zu stellen (Militärpaßstelle).

3) Die deutschen Staatsangehörigen, welche sich diesen Vor⸗ schrif'sen nicht unterwerfen und in Elsaß und Lothringen angetroffen werden, ohne im Besitz zu sein eines Reisepasses, verfehen mit dem Sichtvermerk der Miilitärbehörde, werden sog eich an die Grenze zurückgeführt, außer dem Nachteile, welchem fie sich autsetzen, durch gerichtliche Verfolgung.

Wegen der

ESEinreise in Oberschlesien hat der französische Geschäststräger in Berlin folgende Note an den Reichsminister der Auswärtigen Angelegenheiten gerichtet: Französische Botschaft zu Berlin. Nr. 26. Herr Minister!

Ich habe die Ehre, Ew. Exzellenz im Auftrage meiner Regierung

mitzuteilen, daß während der Vauer der Verwaltung Oberschlesiens

Berlin, den 10. Februar 1920.

rußland ein äußerst wichtiger Eisenbahnpunkt für den Nach⸗ schuh von Danzig nach Polen sei, sodaß es neben dem jetzt zuge assenen Schnellzugsverkehr nach Königsberg nicht aufnehmen könne. Polen könne nur einen Schnellzug, und . Berlin Kor itz

Schnellzug Berlin —-Danzig einen weiteren

Czersk Marienwerder und umagefehrt zulassen. Eine Erklärung über einen weiteren Schnellzug nach dem südlichen Osspreußen behält sich Polen vor bis nach seinen ohne Zuziehung der deutschen Delegation gepflogenen Verhandlungen mit dem Ententeausschuß in Allenstein.

Bezüglich des Güterverkehrs will Polen den Verkehr

von Deutschland in Konitz übernehmen und ihn in Marien burg

oder Marienwerder wieder an die deutsche Bahnverwaltung übergeben. Im Wenhselgüterverkehr von Deuischland nach Polen und umgekehrt ist Ospreußen in den polnichen Vor— schlägen überhaupt nicht berücksichtigt gemäß dem po nischen Standpunkt, daß es vorläufig eine polnisch-ostpreußische Göeltze nicht gibt.

Die vom polnischen Finarzministerium unter der Hand mitgeteilten Vorschläge für das Zollverfahren beim Uber— gang aus Deutzchland nach Poltn und umgekehrt erdroßeln den Verkehr vollständig, da auf ie polnischen Vorschläge zur Wahrung des deutschen Zollinteresses und Verhütung der ver⸗ botenen Warenausfuhr aus Deutschland unmöglich eingegangen werden kann. Bezüglich kes Paßverkehrs besteht Polen auch für den Durchgangsverkehr auf allgemeinem Paßzwang.

Duich Verordnung der interalllierte Verwaltungs komm ission wird, wie Wolffs Telegraphenbüro“ melder, der Präsident des Landgerichts Allenstein mit der gericht ichen Ver— waltung des ganzen Abstimmungsgebiets beauftragt. Dle gegenwärtigen Gesetze bleiben in Kraft, soweit sie der Kommission nicht mit der Ausübung ihrer Befugnisse oder der Aus ühlung der Bestimmungen des Versailler Vertrages undere bar er⸗

scheinen.

durch die Interalliterte Kommisston für den Eintritt in dieses Gebiet

ein ordnungsgemäß ausgestellter Reisepaß erforder⸗ lich ist. Dg Frankreich in dieser Kommifsion den Vorsitz führt, müssen die Pässe mit einem än ne Visum ver—⸗ sehen sein, das in Deutschland zunachst auf meiner Kan slei ausgestellt wird, und nach der Errichtung rränzöstscher Konsulate auch dur diese erteilt werden kann.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner aus— gezeichnetften Hochachtung.

gez. B. de Marcilly.

Fůr die Einreise in das besetzte linksrheinische Gebiet

genügt nach der Friedensunterzeichnung gemäß den Be⸗ il D* j stimmungen der interallierten Rheinlandkoöͤmmission für Zivil⸗ n, , Ran fn Reisepaß (braunes Heft mit

Dollaender.

personen der übliche deutsche : . Blattern) ohne ein weiteres französisches oder deutsches Visum.

samten Gebiets, also der französischen, englischen, amerikanischen und belgischen Zone, ausgenommen ist das Saargebiet, für welche eg der besonderen Genehmigung der dortigen Behörde bedarf. Die Antragsteller, welche in das Saargebiet einreisen wollen, richten ihr Gesuch an das Abschnittskommando IV der neutralen Zone, Frankfurt a. M., Taunus-Anlage 9, zur Veiterleitung an das französische Oberkommando in Mainz. Dem Gesuch müssen beigefügt werden: I) wei unaufgezogene Ächtbilder. ) deutscher Reisepaß, . 3) iwei Unterschriften des Gesuchsstellers auf getrenntem Papier, ) genaue Abresse, Straße, Hauonummer, wohin der Gin⸗ reisende sich begeben will, 5) Namen von Personen im Saargebiet, die über den GesuchL . Austunft geben können, 6) im Falle einer 1 Beglaubigung einer Handels, tammer. .

Den Zeitpunkt detz Inkrafttretens des Tabaksteuer— gesetzes vom 12 September 1919 soll nach 5 92 Abf. 1 dieses Gesetzes der Reichsminifter der Fiyanzen bestimmen. Es ist in Aussicht genommen, das Geseß am 1. April d. J. in Kraft treten zu lassen; die endgültige Ealscheidung kann jedoch, wie Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, erft getroffen werden, sobalb der 6. Ausschuß der Nationalbersammlung über den ihm mit Zustimmung des Reichsrats vorgelegten Entwurf einer ,. über weitere Ermäßigung der Tabaksteuer Beschluß gefaßt hat.

Da seinerzeit vom Tabokgewerbe der Wunsch aus ge⸗ sprochen worden ist, von dem gesetzes mindestens vier Wochen vorher Kenntnis zu erhalten, wird schon jetzt auf die Absicht, das genannte Gesetz am J. April in Kraft zu setzen, aufmerksam gemacht.

Preu szen.

Der Präösident Rißmann vom Landesfinanzamt Ost⸗ Mitglied der deutschen Delegation für Ven kehrs⸗ angelegenheiten in Warschau, berichtet, wie die Kön sberger Abendblätter melden,

von Deutschland nach Ostpreußen unter anderem: Durchtzanggverkehr vom Rumpf Deutschland nach Ostpreußen durch Polen gibt es nieht, denn Polen und Oss— preußen grenjen gar nicht aneinander, weil der Freistaat Danzig und die Abstimmungsgebiete Marienwerder und Allen⸗ stein dazwischen liegen. Polen will mit Danzig und den alliierten Verwaltungtzausschüssen der Abstimmungs gebiete über den Eisenbahnvertehr bis in diese Gebiete verhandeln. Es erkennt die Souveränität Deatschlands über die bstimmungs⸗ gebiete nicht mehr an und will diese völkerrechtlich nur durch die alllierten Ausschüsse vertreten wissen. Hiergegen wird auf Anordaung des Auswärtigen Amts in Berlin Prolest eingelegt.

Im Per sonenverkehr lehnt Polen den Durchgang über Dirschau nach dem Abstimmungsgebiet Marienburg ab, da Dirschau fur den jetzigen Kriegszustand Polens mit So wjet⸗

nkrafitreten des Tabaksteuer⸗

über den polnischen Standpunkt bei den Verhandlungen über den Durchgangsverkehr

Spielplans am Sonnabend und

——

. Paß berechtigt zum Betreten und Bereisen des ge⸗

Theater und Beusik.

Im Opernhause werden morgen, Mittwoch, Hoff manns Erzählungen“, mit den Damen Hafgren⸗-BDinkela, Gerhart, Birken ström, von Scheele⸗Müller und den herren Kirchner, Habick, Philipp, Henke, Sommer, Bachmann, Krasa bese t, unter der musitalischen Leitung von Dr. Fritz Stiedry gegeben. Anfang 7 Uhr. .

Im Schausptelhause wird morgen „Die Gabe Gottes in bekannter Besetzung unter der Spielleitung von Dr. Reinhard Bruck wiederholt. An sang 7 Uhr. ö

Im Großen Schauspielhaus geht in Abänderung des Sonntag „König Oebipus“ von Sophokles, in der Ueberietzung von Hugo von Hoff mannsthal, in Siene. Alexander Moissi spielt die Rolle des Oedipus. Spielleiter ift Max Reinhamndt. .

. der Erstaufführnng von Hauptmanns. Drama „Kabriel Schillings Flucht“, die in den Kammerspielen des Deut“ schen Theater am Vonnertigg stattfindet, sind die Hauptrollen folgen dermaßen besctzt; Gabriel Schilling, Molex: Racul Alan; Eveline, seine Frau: Rosa Bertens; Piofessor Mäurer, Bilt hauer und Radierer: Fritz Delius; Lucie Heil, Violtrissin: Helene Thimig; Hanna Elias: Agnes Straub; Fräulein Majakln Kate erdigand Gregor; Klas Olsers: Wilhelm Die Bühnenbilder sind ach Spielleiter ist Feliz

Der Verband der freien Volkgßühnen Berlins weist darauf kin, daß dem vor einigen Monaten ins Leben ge⸗ zufenen R ichs Theatgrausschuß keige Verfretung ber Tbegterbesucher angehört. Zurzeit siad in diesem Autschuß die

Diegelmann; Kühn: Gustav Roos. Entwürfen von Ernst Stern heigestellt.

Bühnenleitern, die Bühnendars teller, Buhr enberleger und die Bühnen schriftsteller vereinigt. Die Volksbühnen, ie bekanntlich

Organisationen der Thegterbesucher zur genossen schaftlichen Veran staltung von Theaterdarbietungen unter Auss altung aller ge chäft⸗ lichen Zwecke sind und ahlein in Berlin etwa 126 00 Mete sieder

zählen, äußerten jetzt in einer Eingabe an das Kultusministerium den Wunsch, daß ihnen die Gelegenheit gegeben wird, die sich aus ihren Zwecken ergebenden Interessen in jenem Ausschüß zur Geltung zu

. rechtlichen

Zugrunde Liegt ihrem Wunsch die Erkenntnis, daß die Verhältnisse und die herrschenden Verkehrsst ten im

Theaterbetrieb heute den Zielen, die von den freien Volfebühnen ver—

folgt werden, d. h. der Vermittlung guter Kunst an die brelten Massen

Les Volkes, in mancher Hin sicht wenig günstig sind und dringend einer

——

Verbesserung bedürfen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Grsten ; und Zweiten Beilage.)

.

Theater.

Opernuhuus. (nter den Linden.) Mittwoch: 51. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Hoffmanns Erzählungen. Anfang ?! Uhr. Donnerstag: Salome. Anfang 73 Uhr.

Schan snie lhans. (Am Gendarmenmarkt) Mittwoch: 57 Dauer⸗ bezugsvorstellung. Die Gabe Gottes. Anfang 7 Uhr. ; . Othells, der Mohr von Venedig. Anfang r.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Martha Schroeder mit Hrn. Oberleutnant Ernst La Pierre (Hamburg Berlin). Frl. Marlanne Sch efer mit Hrn. Major Fritz Grafen zu Rantzau Wegeleben = Halberstadt). Freifrau Tilla von Watter, geb. von Kritter mit Hrn. Haupt— mann Eberhard Schoepffer (Göttingen Rostock),

Gestorben; Herr Pfarrer i. R. Superintendent a. D. Gotthardt Lonicer Breslgus— Hr. Ritimeister d. Res. und Oberamt mann Franz Habel (Ssimbsend Kr. Glogau). He. Tandrat a. D., Rittmeister d. Res. a. D. Dr. jur. Edwin vol Gersdoꝛ ff (Cunnersborf).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenbura.

Deren wer n, den Anzeigenteil: Der Vorste her der Geschãftsftelle Rechnungsrat Mengering in Bersin.

Verlaa der Geschäftsstelle(Mengerindg) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagzanstalt. Berlin. Wilhelmstraße 32.

Sieben Beilagen leinschlieflich Warenzeichenbeilage Nr. 18A und B) und Erfte, Zweite und Dritte Zentral⸗ Handels regi ster⸗ Beilage

.

Er ste Beilage

zun Deu schen NReichsauzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

X 52.

Aichtamtsiches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt. Peutsche Rationalversammlung in Berlin.

144. Sitzung vom 1. März 120, Nachmittags 1 Uhr. (Gericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungeverleger) *)

Abg. Dr. Cohn (J. Soz.) zur Geschästsordnung: Meine Fraktion wollte vor Eintritt in die Tagesordnung eine Erklärung über die Ver⸗ Irdnung des Reichspraͤsiden ten wegen Verschärfung des Strafgesetz⸗ buchs und der Einsetzung außerordentlicher Gerichte abgeben. Da eine solche Erklärung aber nicht zu den Gegenständen gehört, die nach der Geschäftsordnung vor Einhritt in die Tagesordnung vorgebracht werden können, werden wir im Laufe der Sitzung einen Antrag einreichen, e diese Verordnung gemäß Artifel 48 der Verfassung aufgehoben wi rd.

Präsident Fehrenbach bestätigt unter Hinweis auf den Jung⸗ beimschen Kommentar zur Ges i n ö. auf an. w im Reichstag, daß die geplante Erklärung nicht vor der Tagesordnung abgegeben werden könne, daß vielmehr dafür der Weg eines Antrags oder einer Interpellation gegeben sei, wenn . die ganze Geschäfts⸗ ordnung über den Haufen geworfen werden solle Gin solcher Antt könne allerdings erst nach drei n. frühestens also am Mittwoch, zur Beratung kommen; bei der Festsetzung der Tagesordnung könne . niemand widerspreche, der Antrag schon füt morgen angesetzt

rden.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Er⸗ ,, des Gesetzes zur Verfolgung von

riegsverh rechen und Kriegsvergehen vom 18. Dezember 1919 wird in erster Beratung ohne Debatte an den Verfassungsausschuß überwiefen.

Prãäsident i bittet den Verfassungsausschuß, seine Beratung so . schleunigen, daß die zweite Leung schon an Bönners= tag erfolgen könne.

Darauf wird die zweite Beratung des Entwurfs eines Reichseinkommensteuergefetzes bei dem g R fortgesetzt, demnach einkommensteuerpflichtig sind mit ihrem gesam ten Einkommen: Deutsche, so weit sie sich nicht länger als zwei Jahre hauernd im Ausland aufhalten, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, Nichtdeutsche, wenn sie im Deutschen Reiche Wohnsitz oder des Erwerbes wegen länger als 6 Monate ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; mit ihrem Einkommen auß inländischem. Grundbesitz, Gewerbebetrieb, ErwerbstättigQ leit: alle natürlichen Personen ohne Rücksicht auf Staattzange⸗ hörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt.

Abg. Becker Hessen D. Vp) beantragt die Einschaltung:

. der auf dag Kinkommen aus augländischem Grundbesitz oder emerbebetrieb entfallenden Ginkommensteuer ist, die von dem gleichen Einkommen im Ausland gezahkte Steuer abzuziehen, soweit sich der

Grundhesitz oder Gewerbebetrieb bereits am 31. Juli 1514 im Eigen tum des Steuerpflichtigen befand oder wenn der Ste ue mflichtige glaub haft macht, daß dieser Grundbesiß oder Gewerbebe rich nicht in der Absicht der Steueren tzje hun erworben ist. Der Redner führt aus: Der 8 23 würde nach der Ausschußfaffung das inkoömmen lin bollem Umfang zur Besteuerung erfassen, ohne Rücksicht, ob es aus aus. landischem oder in ändischem Vermögen stammt. Diejenigen Deutschen, die ausländischen Grundbesitz oder Gewerbeniederlasfung im Aus lande besitzen. würden befonders hart getroffen werden, namentlich die Deutschen aus den qhautretenden Gebielen. Sie haben dort denttcke Fultur , Pioni era rbeft geleistet und müssen westestes Entgegenkommen finden. Statt dessen larfen fie Gefahr, in Doppelbessenerung genom= men zu werden. Unser Antrag wurde im Ausschuß abgelehnt, weil die Regierung meinte, durch internationale Verhandkungen die Dopypel⸗ besteuerung beseitigen zu müssen, und diese Verhandlungen würden durch Annahme unseres Antrages erschwert werden. Unser Antrag würde dies aber nicht tun, er schützt auch nicht diejenigen Vermögen, die während des Krieges ins Ausland gebracht worden sind. .

Abg. Dr. Blunck Dem), Berichterstatter, bittet um Ablehnung des Antrages; die internationalen Abmachungen wiirden dußerorhentsich erschwert werden, die Regierung habe weitestes Entgegenkommen zugesagt.

Ein Vertreter der Regierung bestätigt dies.

Abg Dr Gecker: Ich möchte diese Erklärung noch unterstreichen e, . tellen, daß wir wenigsteng einen Teilerfolg mit unserm Antag ge 6

Der Antrag wird abgelehnt und §z 2 in der Fassung des

nn fe angenommen, ebenso ohne Aussprachs die 88 3 is 11.

8 12 . diejenigen Cinkommen, die nicht als sten ahn 6m ö lten. Wetzli Nat.) befürwortet einen Antrag wong als . g gelten sollen Gewinne, die durch ö . k a fn A. * 9 3 daß e Gru erst inner leßten fünf Jahre (Ausschußfassung? 10 Jahre) oder i Zwecke der , , rung erworben worden waren, und . auß: Der spekulgliv Grunkstsickwechsel foll damit von der Einkommensteuerfreiheit . bleiben. Der Grund. besitz ist ohnedies . außerordentlich belostet durch das Reichgnot—⸗ opfer, die r er 'steuer, und viele andere Gesetze. Den den würden j ließlich die Mieler, die Allgemeinheit, zu tragen haben.

Heute erfolgt ein Grundst ücks wechfel meist nicht aus spekulatiwen Grün- . der Verlqufer handelt 166 aus Not, er kann die Ausgaben

mehr bestreiken, sowohl an direkten n. als auch infol der enorm hohen Repharaturunkosten. ö ö ö ein Kapitalkräftiger aufrecht erhalten. Die ungünsti des Grund⸗ besitzes liegt in der grundfalschen Wohnun itik.! (Sehr zichtigl echts.) an kann vielfach kaum noch mit 60 biz F Prozent Mletö⸗ FIhöh ung auskommen, in Drechen sind aber . B. nut I big it. Frrhend leg e gen nie Rc . fin, . Antr 5 SL gen, Leipzig (4. Sos) erklärt fi n die ungerech Bevor ugung der Re e . du 3 B , n. § 12. daß die Natural begüge der Angehörigen der Wehrmacht einkommensteuerftei sein sollen, und beantragt, diefe Bestimmung zu streichen. Abg. R; Blunk Cem) beantrant, in der Bestimmun äber die Steuerfreiheit der Tropenzulagen hinzuzufügen: „Die au Grund des r , . von 1910 äahrt werden“ . Abg. Dr. Be che , 3. Vp) un erf t den Antrag Metz lich. Nach dem Schanzschen Einkommensbegriff sei allerdings der Gewinn eis Veräußerung von Gruntbesitz eine Vermögen wermehrung, her es sei doch Sache des Gefühls, ob man on dieser Stelle 5 oder 10. Jahre best mmen volle, denn es handle sich um ins Ausnghme⸗ bestimmung, die so eng wie möglich gefaßt werden müsse. Redner Reist ferner darauf hin, daß die aus ven besetzten Gebie len vertrichenen Deutschen ihren dortigen Grundbesitz vicht freiwillig sondern durch den Mit. Ausnahme dei Reden der Herren Minjfter, die i Wortlauie wichergeacen werden. D m, n mn

Berlin, ienstag den 2 März

Zwang der Verhältnisse verkauft hätten und sich nun vielleicht unter 3 Aufwendungen neuen Besitz im Reiche kaufen müßten. Des- halb müsse ihr Veraͤußerungsgewinn steuerfrei bleiben. Im Ausschuß habe er einen diesbezüglichen Antrag zurückgezogen, weil Re Regierung kale aht habe, diese Frage jn dem bevorste henden Gesetz über die Liqui dation des Eigentums in den abgetretenen Gebieten wohlwollend zu regeln. Er bittet, diese Zusage auch im Plenum zu wiederholen. Unierstaatssekretär Moe gle bittet, im e g zu dem Antrag Weßzlich, an der Bestimmung von 10 Jahren festzuhallen. Die Grund—

stücksberäußerungen in den abgetretenen Gebieten würden in einem be,

onde ren Gesetz Jeregelt werden, und dabei würden die Grundftücks. besitzer deten Schickal von allen lebhaft bebauert werde, möglichst wohlwollend behandelt werden. Der Reichswehrminister lege auf die Steuerfreiheit der Naturalbezüge der Wehrmacht großen Wert, weil es sonst schwer falle, Truppen zu bekommen. Im Interesse der Wehr. macht möge alsso der Antrag Seger abgelehnt werden.

Darauf wird der Antrag Blunck angenommen, der Antrag

Seger abgelehnt. Bei der Abstimmung über den Antrag Wetzlich, der auch von Zentrumgabgeordneten unterstützt ist, werden die Stimmen bei der Probe und Gegenprobe vom Hräsidenten gezählt; währenddessen kommt aber noch eine ganze Reihe von Abgeordneten in den Saal, so daß die Zählung kein klares Bild ergibt.

Prästdent Fehrenbach: Es ift ein Elend, daß die Herren im

estaurant oder sonstwo im Haufe sich aufhalten.

Es muß zu der geschäftsordnungsmäßig vor geschriebenen Auszählung geschritten werben, bei der s Stimmen für und 100 Stimmen gegen den Antrag abgegeben werden; das Haus ist also nicht beschlußfähig. ;

Präsident Fehrenbach beraumt um 2r½ Uhr die nächste Sitzung auf 233 Uhr an.

145. Sitzung vom 1. März 192, Nachmittags 237 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger. r Präsident Fehrenbach: Vielleicht gelingt es den Fraktions. führern das Pflichtgefühl ihrer Fraktionggenossen so zu stärken, daß wir noch im Laufe der Woche zu ei nem beschlußfähigen Hause kommen. (Sehr gut!)

Die Wiederholung der Abstimmung wird noch ausgesetzt. Im übrigen wird 8 13 in der Fassung des Ausschusses ange⸗ nommen.

S 13 regelt die Zulässigkeit angemessener Abschreibungen. Hierzu liegen wiederum mehrere Anträge vor.

Abg. Wetz lich D. Nat): Wir halten es für nonwendig, neben ben Abschreißangen, auch Rüchstellungen für Neuanschaffungen be. sonders für Masckinen, von der Ginkommenstene rflicht fre zukassen. Ein vorsichtigeꝝ solitzer Kaufmann kann nicht nur mit Abschrei bungen wirischaften. Ich bitte, unsern dahingebenden Antrag anzunehmen.

Abg. Gothein (Dem): Die Abzugsfähigkeit derartiger Rück= lagen ist sachlich durchgus begründet. Mir ist ein Fall bekannt, in dem dis Repgratur iner Mafchine, die neu 4 609 Mark aekostet bat, gegen⸗ wärtis über 800 09. Mark kofiet. Da sind Huücklagen unbedingt er⸗ forderlich. Eine verständige Auslegung des Gesetzes würde an sich schon genügen, siche zn ist es aber, diese Äbzugsfählgkest im Gesetz selbst aus; zusprechen. Wir behalten uns vor, biz zur dritten Lesung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Prinzipiell stimme ich dem Grunk— . hosstemmen zu. Ich felbss habe einen Antrag eingereicht, der

bin gebt. daß Beiträge zu politis ken, wohltätigen Cher kus turfe Hern! den Vereinigungen, soweil ihr Gesamlbetrag 10 Prozent des Gefsamt. einkommens des Steuerpflichtigen nicht überschrei tet, abzugsfäblg find. Die exorbitant hoben Steuern machen es den Werkbesitzern nicht mehr möglich, weiter noch Ausgaben für Wahlfahrtszwecke zu leisten, zum wenigsten müssen sie sich au ßerordenffiche B änkungen auferlegen. Es ist aus geschlossen, daß das Reich oder die Einzelstaalen in Zukunft alle diese Wohlfahrtgeinrichtungen übernehmen können; dazu sind wir zu berarmt, Das Kunstgsem rbe bedarf der privaten Fürsorge, sonst bercbürskrmtisigzt es.. Im Alten Teftament wird verlangt, daß ein Zehniel für Wohlfahrtszwecke abgegeben wird, viele jüdische Geschäste handeln auch noch danach. An die fem olten Grundsatz soll man fest⸗ halten, das Reich muß es aber ermöglichen. ;

Unterstaatssckretär Moesle: Reben Ausgleich für den durch den Gebrauch des Betriebes eintretenden Suß⸗ stanzherlust und die dennit verbundene Vermögensminderung erfolgen, sind Neygrgturkosten abzugsfähig, gewisse Rücklagen sind somit schon möglich. Das die Wohlfahrtcherträge anlangt, so st heute ber gemchn. nüßzigfte alle. Zwecke der, den Finanznöten des Reiches zu steuern Da neben noch Wohltätigkeit zu treiben, wird niemand verwehrt. Es darf . auf Kosten des Reiches geschehen. Ich bitte bie Anträge

zulehnen.

Der Antrag Gothein wird bis ztr dritten Lesung zurück⸗

gezogen.

Abg. Dr. Becke Hessen: Wir stimmen der Abmwefühigkeit der Reückstelkungen für Crneuermgen m. Der Ankreg Go elm mf, uns zu weit. gehen, Win beantragen, baß auch die Reiträͤge zu den sffentlich rechfchen Herufevertretuingen fowie Mi Berufsberhänben den ösfentkich rechtfichen Berufsbertre kungen sowie zu Berufsverbänden FHaftlichen Geschäftebotrieb gers ches ift. fir abzug ähig erklärf weiden, Die Renierunggrorlage enth est bene ts bie bhugsfäß igkeit ver Bet. lrähe zu den Sffentli ck=rechisichen Bernfsderkrelungen, wie Hendels. Ramme nn, J Cber der Aug.

8 Een Bestimm ichen, weil diese Beiträge schon als w ie Beiträge zu den Beru ohne ;

rakter freilassen. Die Grenze schen den ,. *.

NAktbertretungen ur den freiwilligen Berufgwerbänden ift in gewissem Grade flüssig. Sodann beantragen wir, bei der stanz

abschreihung auf Antrag des Siruerpfficht gen von dem Werke qusnu= Then ist, der für die Substanz beim Shichsnotapfer festgeseßzt worden . n. . damit die bigher zweifelhafte Rechtsprechung ein für allemgl klar .

i, F'righterstziter Abg. Dr. Gu nd: Der Antrag auf. Abs9ups— e, . ber Rüchste lungen für Ermeuerumen ö . erforderlich, da alle Abschreibungen nach kaufmännischen . spunkten stattfinden missen. Antrag würde bedeuten, 4. B. ein Landwirt an⸗ nehmen kann, er würde in 20 Jahren si „eine neue Dreschmaschine anschaffen müsssen für 20 G60 A6, und nun jährlich 1000 für Rück⸗ stellungen da)n abziehen könnte. Bie Substanzberminderung . dem Reichenotopfergcsetz zugrunde zu legen, würde keinen prak . Wert haben; diese Frage 6. den Ausführungehestimmungen über. lassen bleiben, sie kann nicht dem Steuerpflicht gen öberlaffen werden, sondern muß grungätzlich festgelegt werden. Die Abzugsfähigkeit der Beiträge für alle Berufgvertrekungen würde den Steuerbehörden eine so goße Last auferlegen, daß daz i n . Ergebnis damit nicht im Rerhältnig fäänke. Her Aneschuß hat deshalß bee Westiumü nn

den Absetzungen, die zum

keit der Ehefrau

antragt zu sagen:

1920.

Gbefrau notwendig gewomwen sind, abnugsfähig gemacht werden. Es muß darauf Rücksicht genommen werden, daß die erwerbstätige Haug⸗ frau nicht allein den Haughalt führen kann. Wenn die Abzug fähigkeit der Beiträge zu den öffentlich-rechtlichen Berufsbertretungen bestimmt wird, dann muß sie auch auf die Beiträge für die Berufsverbände * offentlich · rechtlichen Charakter ausgedehnt werden. Wir stimmen

r diesen Antrag.

Abg. D. Mumm (D. Nat) spricht sich für den Antrag Gothein aus. Dig Gebefreubigkeit dürfe nickt durch eine Steuen belastet werden. Allerdings werbe durch den Antrag zunächst eĩne Minderung für den Fiskus eintreten, wenn man aber weite: sehe, so fördere die Wohltätigkeit die inmere Volkskraft, und dies mache sich auch fiskalisch für das Reich bezahlt.

Abg. Keil (Soz) schließt sich den Bedenken der Regierung gegen den Antrag Gothein an. Solange das Reich nicht Witte enug für die Aermsten der Armen habe, könne ez nscht in das Be. leben des einzelnen gestellt werden, seine Gaben für private Wohl- tätig eitsvvecke von der Sseuer abzuziehen.

Geheimrat Kuhn gibt auf Wunsch des Berichte rstatters die Er- ten 3 daß die Zinsen der Kriegsabgabe als Schuldenzinsen abzugs⸗ fähig sind.

Abg. Dr. Becker: Für den Antrag Gothein wird sich bis zur hdritten Lesung eine passende Formuslerung finden lassen. Die Abzugg⸗ jählgkeit der Beiträge zu den Be rufewertretungen wird den Steuer- ebörden die geringste Arbeit verursachen. Die Arbeiter haben noch keine gesetzlich Berufgrertretung und deshalb müssen Tuch die Beiträge zu den freiwilligen Berufsverbänden abe zogen werden.

Bei der Abstimmung werden die Anträge der Deutsch— nationalen (Rückstellungen für Erneuerungen) und der Deut— schen Volkspartei (Substanzabschreibung, Beiträge der Berufg—⸗ vertretungen) abgelehnt. S 13 wird mit dem Antrag wegen der Mehraufwendungen fur den Haushalt bei Erwerbetätig⸗ angenommen.

Auf Antrag der Demokraten, Sozialdemokraten und des Zentrums wird ein 132 angenommen, der die abzugsfähigen Schuldzinsen erläutert.

5 14, der die Werbungskosten, saweit sie nicht abzugs⸗ fähig sind, aufzählt, wird unverändert angenommen.

s 15 behandelt die Zusammenrechnung der Einkommen ber Ehegatten.

Abg. Düwel! (N. Soz.) befürwortet einen Antrag seiner Partei, eine Jusammenrecknurg beider Einkommen nur vorzunehmen, wenn sie zusammen 15 09 Mark überschreiten. Die Arbei terfrau

M

ie. nicht zu ihrem Privawergnügen, fondern wegen ker bitteren ot.

Vach kurzen Bemerkungen der Abgg. Blunck (Dem.) und Keil ) wird der Antrag Düwell abgelehnt und die Ausschußfassung angenommen.

s 16 besagt, daß das Einkommen (ines steuerpflichtigen

Haushaltungsvorstandes und ieiner zu seiner Haushaltung zählenden Kinder (Abg. Dr. Becker“ Hessen (D. Vp.) be⸗

. . minderjährigen Kinder ) zusammen— zurechnen ist, soweit es fich nicht um Arbeitseinkommen eines Kindes handelt.

Die Deu tschnationalen beantzrag en, zu sagen: „soweit es sich um Einkommen aus Kapitalvermögen handelt“, Abg. Becker (D. Vp. beantra gt, den Schluß des Satzes von den Worten „soweit es sich“ an zu streichen.

. Abg. Wetz lich (D. Nat) begrünbet den Antrag seiner Parlei, die gegenwärtige Fassung des Ausschußbeschlusses fei praktisch un— möglich.

m Abg. Dr, Becker⸗Hessen (D. Vp.) : Nach der Fassung des üs ctses würde ein volljährigen Sohn, der bei feinen Cltern wohnt, Einnahmen, aus einem Gewerbebet iebe oder aus der Landwirtschaft nicht selbständig zu veranlagen haben, wohl aber ein fünfze hnjähriger Junge, der zum Haushalt der Familie gebört und aus seiner Arbeitge- Keistung ein paar Hundert Mark Einkommen erzielt. Gerabe jetzt, wo Ws Zusammengehßbrigkeitagefühf besorders gekocker ist, darf man der Jugend nicht noch dadurch, daz man sie steuerlich selbständig mackt, noch bestärken, sich von der Jamikie zu trennen. Auch diefen erhischen Er- rau gen llt man ö tragen. ö

Abg. Se sse (Dem. : Eine Zusammenrechnung der Einkomm

Voll r e soll nicht eintreten. .

. Abg. Keil (Sch): C8 kann nicht Absicht des Gesetzgebere sein, die inder aus dem elterlichen Hause berguszufreiben kadar. daß man die. Einkgmmen zur Befleuerung zufammenlegt und der uch eine schärfere 6 herbeisührt. Es kann der Fall eintreien, n dem nicht ein, so ndern mehrere , . Kinder neben dem Vater zum Unterhalt der Familie beitragen. ie Zusammenrechnung dleser Ein⸗ Sommen würde zne Progression wit sch bringen, rie für bie Arbe ten. samisien ngmenslich ene schwwere Beiastung darftellen würde, die einfach unerträglich wäre. Wig legen entschel denden Wert darauf, daß die Zusammenrechnugg des Cintemmens eg Hen ahäftaborfankez n Fer minderjährigen Kinder unterbleibt. Die Fälle wo ein fünf zigjähriger ö ö. aroßfer Fabrikant noch im Hause der Eltern jeßt, arten sehe elten sein.

Abg. Beunck Dem) Die Zusammenrechnung soll grundlätz lich

ausgeschlossen bleiben, wenn es sich um voll ih ri ge r e f,

Vräͤsident Fehrenbach: Im Grunde genommen sind sich die

9. n einig vielleicht finden Ste bis zur beltten Jesun] zin? ane

eilen genügende Fassung.

. Der. Antrag Becker auf Einfügung des Wortes „minder— . wird angenommen, bie übrigen Anträge werden abge ehn

ö. 85 17 und 18 werden angenommen. ie 838 19 und M enthalien die Bestimmungen über das rn bn men, und die Steuerstala. 35

Zu 8 19 liegt ein Kompromißantrag alter Parteien mit Ausnahme der unabhängigen Sozialisten vor, wonach der steuerfrele Einkommengteil 3 bei einem Steuerpflichtigen, . steuerbares Einkommen 10 000 S nicht rer gf. um 200 S6 für die . und jede weitere 2 erhöht, sofern sie bas 165. Lebensjahr nicht vollendet hat. Die Erhöhung des steuerfreien Einkommengteils soll nur insoweit eintreten, als das selbständig . veranlagenbe steuer⸗ bare Einkommen der Person, für welche die Erhöhung ein—⸗ ᷓ. soll, hinter dem hinzuzurechnenden Höchstbetrag zurück

eibt.

ö ,, en n , be⸗ acm tr age n u. a., das stsuerfreie Existenzminimum von 1509 auf 3000 zu erhöhen. Zur Steuerskaka beantragen die unabhängigen Sozialdemokraten für die untaren Stufen

der ,, gestrichen. ; niedrigere, für die oberen höhere Sätze. ̃ Aba. Keil Soz empfehlt einen gemeinsamen Antrag der Abg. Seger (M. Soz): Dag stenerfrei bleibende Gristenz · Demokraten, Soziald mol raten und dez Zentrums, da 3 minimum ist viel zu gering. Die nolwemigflen debensmibtel sind wendungen für den Hauehast, die durch eine lr er fit . it der gewaltig im Preise gestiegen und werden wei ler steigen. n m 4 2 u . 1 * .