1920 / 53 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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von Wernigerode haben beantragt, den zwischen ihnen am 2. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und AÄAnstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten im Einzeltzandel, Großhandel und in der Industrie gemäß 5 2 der Verordnung vom 25. De sember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stabt Wernigerode, den Ort Nöschenrode und den Gutshezlrk Schloß Wernigerobe für allgemeln verbindlich zu erklären.

Einwendungen 20. März 1520 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. R. 2534 an das Reichtzarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 23. Februar 1920.

Der Reichtzarbeilsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Vereinigung der Metallindustriellen im oberen Erzgebirge, Sißz Annaberg, ver Deutsche Metallarbeiterverband und der deutscher Metallarbeiter (Hirsch⸗Duncker) beantragt, im Anschluß an den Tarifvertrag vom 30. Juni 1919 nebst Nachtrag vom 22. Stptember 1919 den zwischen ihnen am 15. Dezember 1919 abaeschlossönen Nachtrag zur

Regelung der Lohn- un Arb itsbedingungen für die geweib⸗

lichen Arbeiter in der Metalliutzustrie gemäß g 2 der Ver o dnung vom 23. Dezemher 1918 Helen d e bi S. 1456) f das Gebiet der Amtshaupsmannschast Annaberg ebenfalls ür allgemein verbindlich zu erklären.

EGinwendur gen gegen diesen Antrag können bis zum 15. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. R. 226 an das Reichsarbellsmimisterium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, ben 24. Fehruar 1920.

Der Reichs arbeit sm inister. J. A.: Dr. Bu sse. Bekanntmachung.

Der Deutsche Musiker⸗Verband, Ortsverwaltung Dessau, hat beantraat, an Stelle besz allgemein verbindlichen Tarifoertrags vom 9. Joli 1919 den zwischen ihm und der Arbeitsgememschaft der Gastwirte-Organisatlonen Dessaus und Umgegend am 22. Dezember 1919 abageschlossenen Tarif— vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeilsbedingungen der Musiker gemäß 3 2 der Perordnung vom 23. Dezember 1918 (Reschs⸗Gesetzbll. S. 1456) für das Gebiet des Frei⸗ staals Anhalt für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bitz zum 15 März 1920 erhohen werden und sind unter Nummer . B. R. 517 an dos Reichtzarbeits minlsterium, Berlin, Lulsen⸗ straße 388, zu richten.

Berlin, den 24. FJebruar 1920.

Der Reichs arbeit sminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

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Bekanntmachung.

Der Zentralverband des Deutschen Großhandels G V., Vezirksgruppe Chemnitz für Erzgebirge und Vogtland, der Zentralverband der ngestellten, Orisgruppe Chemnitz, der Gewerkschaftsbund sKauf— männischer Angestelltengerbände, Kreise Chemnitz und Plauen, und der Gewerkschafisbund der An gestellten, Bundesgeschäftßöstellen Chemnitz und Zwickau, haben beantragt, den zwischen ihnen in Fortsetzung ds Tarifvertiags vom 15. Aprl 1919 abgeschlosseuen 3 vom 235. Januar 1920 zur Regelung der G ehalitz⸗ und Änstellu igabedingungen der kaufmännischen An⸗ gestellten im Großhandel gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gefetzbl. S. 1456) für das Gebiet de Krelshauptmaunnschaften Chemnitz und Zwickau für allgemein verhindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bitz zum 20 März 1920 erhohen werden und sind unter Nummer J. B. R. 1999 an das Reichsarbeltsministerium, Berlin, Lutsen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 25. Fehruar 1920.

Der Reichgarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Februar 1920 ist auf Blait 93 If. tarisvertrag

Nr. W des Tarifregisters eingetragen worden:

Die zwischen dem Ve ein für Handel und Gewerbe E. V Neuhaldeng lehnen, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ortsverband Neuhaldensleben, und dem Geweirkschafts bund kaufmännscher Anotstelltenp- bände, Orte ausschuß Neuhaldens⸗ leben, am 12. Dezember 1919 abgeschlossene . barung zu dem für allgemein verbindlich erklärten, auf Blatt 96 dis Tarif egisters eingetragenen Tarif vertůͤage vom 12. Juni 1919 für die kaufmännischen An⸗ gesiellten wird gemäß 82 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Rechs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Ge⸗ meinden N uhalbensleben und Althaldene leben für allgemein ven bindlich ert. ärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Vezember 1919

Der Reichsarheitsmlnister. J. V.: Geib.

Das 3 . und die Registerakten können im Reichgarbeltt. minister lum, Berlin NW., 6, Luisenstraße 3z / 4, Zimmer 161, während den regelmäß gen Diensistunden eingeschen werden.

1beitgeber und Arbeitnehmer, 3. die der Tarifvertrag infolge der Erklaͤrung des Reichean beitsministeriumß verbindlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrage gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Februar 1929.

ö Der Registerführer. Pfeiffer. BSekanntmachung. Unter dem 23 Fehruar 1920 ist auf Blatt 644 des Tarif⸗ registere eingetragen worden: Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Deuischen

gegen diesen Antrag können big zum

Gewerkverein haben

verbände, Landesgausschuß Sachsen, und dem Giwerkschafts— bund der Angestellten am AN. November 1919 abgeschlossene Tarifvertrag kur Regelung der Gehalts- und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angeftellten in den Betrieben der Popier⸗ Pappen⸗, Zellstoff und Holzstoff Industrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Fezember 1918 Reichs⸗ Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiet des Feeislaats Sachsen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichteit beginnt mit dem 15. Dezember 1919. Der Reichgarheitsminister. J. V.: Geib.

arbeitsministerium, Berlin NW. K, Lutzenstraße I3 / 34, Zimmer 161,

während der regelmäßigen Dien nstunden eingesehen werden. Arbeltgeher und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der ann, des r m, n mn verhindlich ist, können

von den Vertragäparteien einen Abdruck des Tarifvertragg gegen

GErstattung der Kosten verlangen. .

] Berlin, den 23. Februar 1929.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 23. Februar 1920 ist auf Blatt 632 des Tarif⸗ regisiers eingetragen worden:

Landkrels Essen und dem Deutschen Transportarbeiter-Verband, Orig vr rwaltung Essen, Ruhr, am 3. Oktober 1919 ahgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arheittbebin— gungen der gewerblichen Arbeiter im Fuhrgewerhe, soweit dleses als Hauptberuf betrieben wird oder überragende Bebeufung für den Hetriebszweig hat, wird in dem angesührten Umfange gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reicht Gesetzbl S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreifes Essen für allgemeln verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver— bindlichteit heginnt mit dem 15. Novemher 1919. Der Reicht arheitgminister. J. V.: Geib. Das Tartfregifler and die Registerakten können im Reichsarbeits⸗

ministerium, Berlin NW. 6, ö a3 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensstunden eingesehen werden.

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der n,. , verbindlich ist, können Fon den Vertrggzparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kesten verlangen. z ; Berlin, den 23. Februar 19209, Der Registerführer, Pfeiffer. Bekanntmachung. Unter dem B. Februar 1920 ift auf Blatt 184 fy. Nr. 2 des Tarifregisterg eingetragen worden;: Der zwichen den Vertragtpart ien des Reichstarifvertragz für die Zivilschuhindustrle, der Vereinigung der Schuhnäherei⸗

und Ausputzerei⸗Hesitzer, SiJz Pirmasen g, und den vereinigten

Absatzfabrikanten Pin masens und Umgebung, Sitz Pirmasentz, am 51. Ottaber 1919 abgeschlossene Nachtrag zu dem allge—⸗ mein verbindlichen Reicht tarifvertrag für die Zivilschuh— industrie mird ehenfallt 1 3 2 der Verorhnung vom 26. Dezember 1918 (Nelchs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reichs für allgemein verbindlich erklärt. Die all⸗ gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919. Vrr Reichtzarbeita ministen. J. V.: Geib.

Das Tanlfregister and hie Reglsterakten können im Reichgarbelts« minkflerium, Bersin Rwe ß, Lutsensttaße 35, 34, gimmer 161, während der regelmäß gen Viensfftunden eingesehen werden.

Aiheitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarlfpertrag infolge

pon den Verjragsparteien einen Abdruck des Tarifpertra ge Grslattung der Kosten verlangen. foectrags gegen Berlin, den 23. Februar 1920. Ver Negisterf uhrer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 23. Fehruar 1820 ist cuf Blait 642 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zmischen dem Voyerischen Brauer bund E. V., Sitz München, bem Verband der Graue el- und Mähßle arbelter und ven mandter Kerufsgenossen. Bezirk Rayern, dem Verband

lanhs, dem Du schen Metall arb ie verband, und dem Jent al⸗ verband der Maschi isten und Heiser sowi⸗ Berufsse ossen Deutschlands, am 16. Dezember 1915 ahg schless ne Landes zur Regelung der Loln und

wird gemäß 5 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1466) jüär das Gebiet des Feistaates Bayern für allgemein verbindlich erklärt. Die ahllarmeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15 Januar 1920. Sie er— streckt sich nicht auf Arbeite verträge, tarifvertiäge in Geltung sind. des Brauerel⸗ G wen bis tin he on derer Fachtarifnertrad für allgem(in verbindlich erk ärt wied, scheidet dicser mit dem KRe— ginn der allg'meinen Verhindlichk it aus dem Geliun tz— bereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. ö

Der Reichs arheitt mirnster. J. V.: Geib.

Dag Tarsfregister und die Negisterakten können ich. arbeiteministerium, Berlin NW. 6, Luisen straße 33 a4, . während der regelmäßigen Tienftstunden elngeseben werden. .

Arbeitgeber und Ärbeitnekmer, für die der Tarifvertrag infolge . 9 . , , . verbinde ich ist, können

n den Verirggesparteien einen ruck des Tant Erstattung der Kosten verlangen. , Berlin, den 23. Februar 1920. Ver Registerfũhrer. Pfeiffer.

GSekanntmachung.

Unter dem 238. Februar 1920 ist auf Blatt 643 des Tarif⸗ ern, , , worhen:

as zwischen dem Deutschen Metallarbeit«r⸗Verband Benn kale itung des 9. Bezirks in Stuttgart, dem Christ iche Metallarbeiter ver band. Bezirk Südwestdeutschland, dem Ge we k⸗ verein Mascht er baue und Meiallarbelter Hirsch⸗Vuncker, Bezirksleitung Württemberg, in Cannstatt und dem Verband

n. Pappen Zell off⸗ und Hol stoff⸗Indust ie, Gruppe

achsen, dem Gewentschaflsbund faufmännlscher Augestelllen⸗

Das Tarifregister und die Registerakten knnen im Reichs.

Der zwischen der Fuhr herrn⸗Innung für den Stapt- und

Arbeit geber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

ber Crflchung des Reichsarbellsminlsteriuns verbindlich ift, können

der Schäffler (Rürtner). Wenkäfer und Huüfsarbe ter Dentsch⸗

J ö. ‚. Arbei Sbe⸗ dingungen für die gewerblichen Arbeiter im Kr augewerhe

ür die besondere Fach⸗

8 s r. . Fall, fünkig fürs inen Zweig GHistattung der Kästen werlangen,

waldes e. V. in Villingen am 2. Oktober 1919 abgeschlossene Kollektivabkom men zur Regelung der Lohn- und Arbeits bedingungen für die gewerblichen Arbelter in der Uhrenindustrie und der verwandten Industtien des Schwarz— valdes wird für den genannten Beruüfskreis gemäß 8 2 der Verordnung oom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für bas Gebiet der württemdergischen und badischen Orte: Schramberg, Schwenningen, Rottweil, Villingen, Funtwangen, SGütenhach, Vöhrenbach, St. Georgen, Triberg. Hornberg, eunstadt i. Schw., Lenzkirch, Mühlheim a. d. Donau, Aldingen, Deißlingen, Lauter bach, Rottenburg, Niedereschach, Gutach, Schonach, Schönmald, Eisenbach, Immendingen, Alpirs hach für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1 Januar 1920.

Der Neichsarheitsminister J. V.: Geib.

Das Tarifregifter und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerlum, Berlin Nw. 6, . 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen k eingesehen werd en.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsmlnisteriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 23. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

geren nt m aq na.

Unter dem 25. Febraar 1920 ist auf Blatt 645 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Kaufmännischen Arbeitgeber⸗Verband Passau, dem 1 laufmännischer Angest / llien⸗ Verbände, Landesausscheß Bayern, in München, dem Reichz⸗ verband deuischer Angestellten. Bezirk Bayern, dem Deuisch—⸗ nationalen Handlungsgehilfen⸗Verband, Gau Bayern, und dem Zentralverband der Handlungagehilfen, Ortsgruppe assau, am 4. August 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelun der Gehalts- und. Austellun s sbedingungen für ble kaufmänn schen Angestellten in Industeie⸗Betrieben, im Groß⸗ und Klein⸗ handel wird gemäß ö. 2 der Verordnung vom 23. Dezember IIS (Reichs; Gesetzbl. S. 1466) für das Gebiet der Siadt Passau ung eingemeindeten Vo orte für all emesn verbind ich erklärt. Die allgemeine Verbind ichk it be innt mit dem 15. Dezember 1919. Sie erstreck! sich nicht auf Arbe ts- zer träge, für die besonde e Fachtarifverträge in Geltung siagd. Falls künftig für einen Ha dels oꝛer Jadustriezweig eln be⸗ sonderer Fachtarifyert ag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidei dieser mit dem Beginn der abgemenen Ver—⸗ hindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeigen Orlztarif⸗

vertrages aus. Der Neichs arbeitszminister. J. V.: Geib.

Das Tarlfregtster und vie Negisterekten können im Relchtzarbettg. ministerium, Berlin Ny. 6. Luisenstraße Sz / 84. Zimmer 161, während der regelmäßigen Vienkissunden eln geseben werßen.

Arbeitgeber und Arbelmmebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeite ministeriums verbindlich ist, können don den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er—⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 23. Februar 1820.

Ver Registerführer. Pfe if fs r.

Hekanntmachung.

Unter dem 23. Februar 1920 ist auf Blatt 683 bes Tarts⸗ registers eingetrogen worden:

Der zunschen dem Deutschen Trantportarbelter-Verband, Verwaltungzstelle Mandeburg, dem Verein selbständiger Kauf⸗ lente, dem Verba⸗b Magheburger Grofkaufleute, hem Inleressen⸗ verband M egdeburger Textilwaren geschäfte, dem Verein der Z garrenhä— dler von Magbeburg und Uingegend und der Be— irksgruppe Magdeburg des Verbandes deuischer Elsenwaren— hänoler 6. V. am 16. Sepiember 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbertsbe ingungen der Hausdiener und des Fahr- und Lagerpersonals in den Handels— geschäflen wird gemäß 8 2 der Verorhnung vom 23. Vezember 1916 (Reichs- (Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Magheburg für allgemein verbindlich erktärt Die all jemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Sie erstreckt sich uicht auf Arbeitaperiräle, für die besondere Fichtarif⸗ vert age in Geltung sind. Falls känftig für elnen Handeltz⸗ zmeig ein besonderer Fagytarifgertrag für allgemein verbindlich Aksärt wirh, scheidet bicser mit dem Beginn ber allgem. inen WVerhindlichk it aus dem Geltunge bereich des allgemeinen Tarif⸗

vertragtz aus. Der Reichs irbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarlfregister und die Registerakten konnen im Relchzarbeits- ministerium Berijn NW. 6, Luisenstraße 33 / 84, Zimmer te , r. der reg imäßlgen Dlenststunden eingesehen werden.

Arteitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarlfvertrag inkolge der Erklärung des Reichsarbeitsminlsterkums verbindlich ist, können bon Den Vertrggepartesen einen Abdruck des Tartfvertrags gegen

Berlin, den 23 Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. Gemäß Verfügung des Krelgamts Gießen vom 27. Fb uar 1920 ist der 1 Leo Facob in Großen n m . , lässiße Person vom Handel mit Vieb, Fleisch und Fleischwaren ausgeschlossen worden. Gießen, den 27. Februar 1920. Kreizamt Gießen. J. V.: Welcker.

Preußen.

Der Merseburger Ueberlandbahnen⸗Aktiengesell⸗ chaft in Ammen dorf, der die Genehmigung zum Bau und ettsebe einer Kleinbahn von Mseburg nach Dürrenberg

erteilt worden ist, wirb auf ih en Antrag das Enteignungs⸗ recht 1. Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für 36 nlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigentum hier—⸗ mit verliehen. ;

Berlin, den 24. Februar 1920.

Im Namen der Preußischen Staatsregierung: Oeser.

der Uhrenindustrie und der verwandten Judustrien des Schwarz⸗

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Ministerium für Handel und Gewerde.

Der Gewerbeassessor Dr.-Ing Kremer in Cöln ist zum 1. März d. J. nach Berlin versetzt und mit der Verwaltung der Hilfsarbeiterstelle bei der Gewerbeinspettion Berlin 8M. beauftragt worben.

Der Gewerbeassessor Dr. Draeger in Berlin⸗Schöneberg ist vom 1. März d. J. an mit der Verwaltung der Hilfs— arb -iterstelle bei der Gewerbeinspektion Teltow ⸗Ost in Berlin beauftragt worden.

Der Gewerbeinspektor Kramer in Gummersbach ist zum 1. April d. J. nach Breslau versetzt worden. Ihm ist die Stelle des gewerhelechnischen Hilfsarbeiters bei der Regierung in Breslau verliehen worden.

Der Gewerbeinspektor Ritter in Breslau ist zum 1. April d. J. nach Gummergbach versetzt und mit der Ver⸗ waltung der borfigen Gewerhbeinspektion beauftragt worden.

Der Gewerbeassessor Möbius in Mülheim a. d. Ruhr ist zum 1. April d. J. nach M.Gladbach versetzt und mit der Verwallung der dortlgen Gewerbeinspektlon beaufmagt worden.

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Gk ekanntmachung. Auf Grund der Verordnung des Bundesrat vom 23. Sey tember 1915, betreffend die Fern haltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGEI. S. 604), habe ich dem Metzgermeister Pet er Egyptren in Aachen, Hindenburgstiaße Ni. 194, durch Ver= fügung vom heutigen Tage den Hande! mit Fleisch und Fkeischwaren jeder Art somie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb bis auf weiteres untersagt. ; Aachen, den 19. Februar 1920. Der Polizeipräsident. J. V.

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Sekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernholtung unsuverlässiger ersoren vom Handel rom 28. Scyten ber 1915 (RGB. S. 56s) abe ich dem Schantwirt Moritz Weber, Herlin, Elsasserstr. 6 46, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg ! ichen Bedarf wegen Unu—⸗ verlässigkeit in bezug auf diesen Handeltbetrleb untersagt. Berlin, Magazinste. /d, den 18. Februar 1920. . Der Poltzeipraäͤsldent. Abteilung W. J. L.: Dr. Hüls berg.

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GS ekanntmachung.

Auf Erund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 28. September 1915 (R Bl. S. 603) habe ich der Schankwirtir Margarete Frobnert, geb.

erbener, in Berlin, BPrinz-Louis⸗-Ferdinand⸗ Straße 1, destaurant Magnet“, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des tägl'lichen Be, d 24 16 . Unzuperlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt.

Gleichzeitig ist auf Grund des § 8 der Bekanntmachung zur Eirschräntung des Fleisch, und Fettverbraucht vom 24. Oftober 19185 (RGB. S. 714 die dingliche Schließung der Schank⸗ wirtschaft . Magnet“, Prinz ⸗Loulg⸗Ferbinand⸗Straße 1, an⸗ geordnet worden.

Berlin O. 27, den 26. Februar 1820.

Der Polizeiprästdent. Abt. W. J. A.: Dr. H ü‚lgzberg.

GSekanntmachnng.

Auf Grund der Bekanntmachung jur Fernhbaltung un- zuper lässiger Tersonen vam Handel, vom 23 Sipton ber 18150 é GBl. S. 663) babe ih dem Schantwirt Jul tus Lenzen, Charlottenburg, Metzfltaße 2. Restaurant Rosen⸗ schloß?, vurch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenstnden bes täglichen Bedarfs wegen Un, zuverlässigkeit in bejug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.

Berlin O. 27, den 27. Februar 1920. Der Polizeipräsident. Abt. W. J. A.: Dr. H ülshberg.

von Gossel.

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Bekanntmachung. Dem Schankwirt Albert Gillmeister und seiner Ehefrau, Marta geborene Fran t, hler, Friedrich Wilhelm⸗ Straße 35, ist ie Abgabe von Speisen und Getränken wegen Unzuverlässigkeit unter agt worden. Breslau, den 26. Februar 1920. Der Poltzeipraͤsident. Voigt

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Bekanntmachung.

Dem Fleischermeister Georg Hiltmann in Lucken⸗ walde, Treuenbtietzener Straße 4, wohnhaft, ist durch r n. vom heutigen Tage der Betrieh (iner Schlächlerel und der Hande mit Fleisch und Fleischwaren und on stigenLebens⸗ mitteln sowte jede Betätigung in dje gem Gewerbe wegen Unzuperlässigkelt in bejug auf diesen Gewerbebetrieb vom 1. März 1920 ab untersagt worden.

Luckenwalde, den 24. Februgr 1920.

Die Polizeivetwaltung. Mann kopff.

Bekanntmachung. Dem Bierverleger Erdmann Podszus, hier, Gr. Gerberstraße 19, ist auf Grund der Bunzetrate verordnung vom 23. September 1915 der Verkauf von Flaschenb ler wegen Unzuverlässi-keit bia auf weiteres untersagt und sein Lokal eschlofsen worden weil er aus Brennspirituß hergestellten rinkhranntwein ausg schänkt hat. Tilsit, den 17. Februar 1920. Stadtpoltzeiverwaltung. J. V.: Lemmel.

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Bekanntmachung.

Dem Bierverleger Fritz Stechler, bler, AUrndt⸗ straße 2, ist auf Grund der Bundesratzverordnung vom 23. Sep⸗ tiembet 1918 der Verkauf von Flaschenbier wegen Unzuver— lässigk it bis auf weiteres untersagt und sein Lokal ge⸗ schloslsen worden, well er Hrennsptritus als Trmnkbranntwein ausgeichänkt und unberechtigterweise das Schankgewerbe ausgeübt hat.

Tilsit, den 17. Februar 1920. ĩ

Stad polzeiverwaltung. J. V.: Lemmel.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bunderratsverordnung vom 23. September 1916, betreffend rie Feinhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RSBl. S. 503), und der dazu erlassenen Aussührungebestim mungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 (Mia.Bl. S. 246) habe ich dem Handels mann Franj Rupfch in Teuchern, Zeitzerstraß: Nr. 5, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebeng⸗ und Genuß⸗

mitteln jeder Art bis auf welteres unter sagt. Tie Kosten dieser Bekanntmachung hat der Betroffene zu tragen. Welßenfels, den 25 Februar 1920. Der Landiat. Bartels.

Aichlamlliches.

Deutsches Reich.

In der am 2. März 1920 unter dem Vorsitz des Reichs⸗ ministers Dr. David abgihallenen Vollsitzung des Reichs⸗ rats wurde dem Entwurf eines , , zugestimmt.

Die vereinigten Autschüsse des Reichsrats für Reichs⸗

wehrangelegenheiten, für Rechtspflege und für Haushalt und

Rechnungtwesen hielten heute eine Sitzung.

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Dem Kahinett gestern seitens des Reichsministeriums des Innern der Entwurf eines Gesetzes über die Kommunalisierung von Wirischafts betrieben zugestellt worden.

Bei den Station skommandos der Ostsee und der Nordsee ist, dem „Wolffschen Tele graphe nbi o zufolge, je ein Geschwadervel band unter dem

und eine Nordsee Torpedobootsflottille mit se zwei Torpedoboolshalhflottillen gebildet worden. Tie inen suchper⸗ bände sind den Refehlt hahern der Seestieilfräste unten stellt wo ben. Jedem Geschwaderchef ist ein Zweiter Admiral bei⸗ gegeben.

Die Interalllierte Kommission für das Abstimmungs gebiet in Ostpreußen hat für die Ein-, Durch⸗ und Ausreise in und aus dem Abstim mungsgehiet eine Verordnung er— lassen, die laut Meldung des elf chen Telegraphenbüros“

besagt:

Personen über 15 Jahre einschließlich beurlaubter Militärpersonen dürfen das Abstimmurgsgebiet Allenstein einichließlich des Kreises Oletzto nur mit einem von ihrer Landeskh ehörde aer fig; Personal⸗ aufwels betreten oder verlossen, Der Personalautzweis muß mit einem Sichtvermerk der Interallilerten Kommission oder einer nachstehend genannten Interallierten Vertretung versehen sein.

Der Einreisesichtvermerk kann erteilt werden:

1) Von der Interalltierten Kommifssion in Allensten selbst. 25 Von den Rontrolloffizieren bei den Landräten. 35 Von den Interalliierten Kommisstonen in Danzig, Königs-

* berg, Memel oder Marienwerder.

4) Von einer hritischen Auslandsvertretung. . gr die Duchrelse gelten dieselben Bestimmungen wie für dle reise.

Für die Aus, und RMückreise aus dem ,,,, n. st ein don der Landesbehörde ausgeftellter Perionalausweis mit Lichtbild erforderlich. Der Ausweis muß den Sichtvermerd der Interalliterten Kommisston oder eineß Kontroklloffiziers hei den Landrsten tragen.

Dauersichtvermerke für die CEin⸗ und Ausreise können bei der Interalliierten Kommission in Allenstein unter Vorlage des Personal⸗ autweises mlt Lichtbltd beantragt werden, falls ein Bedürfnitz für einen Dauersichtvermerk von der ze maibeborde bescheinigt wird.

Für Beamte der Gisenbabn, Pest ujw, die durch ihre berufliche Tätlékeit zu bäuftgerer Grenzüberschreltung gezwungen sind, gensigt eln Auewels ihrer vorgesetzten Dienstsielle Für die Erteilung des Sichtvermerlz wird eine Gebihr von einer Mark erhoben.

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Die Inte ralliierte Rheinlands kom mission hat nach Verlage folgender Gesetze durch den Reichskommissar gegen drren Anwendung im besetzten Gebiei leine Einwendungen er⸗ oben: h 1) Reiche verordnung vom 265. Januar 1920, betreffend vorüber⸗ gehende Ginfuhrerleschterungen für Fleisch.

2) Reichebekanne machung vom 18. März 1916, betreffend Eln⸗ juhr von Vieh, Fleisch und Fleischwaren,

3) Reicheberordnung vom 17. Oktober 1917, hetreffend den Verkehr mit Zucker.

Preußen.

Laut Meldung des „Wolffschen Telegranhenbüras“ haben 200 schleswig-bolstelnische Vertreter des Provmnzial⸗ las dtages, der Landes versammlung, der Nationaloersammlung, der Stände des Handels, betz Gewerbeg, der Landwistschaft und der Arbeiterschaft sowie Vertreter der Geistlichkeit, der Unwversität Kiel, der Vorstände aller politischen Parteien, des

Schleswig Holstein⸗Äunndes, des öffentlichen Leben in Sch es⸗

wig⸗Holstelun vorgestern im Rendsburg einstimmig folgenden Beschluß gefaßt: Vie in Rende burg am 1. Märf 1520 versammelten Schleswig

SFolsteiner verlangen von der Stagigre je rung, kaß sie an Schleswia⸗

Holstein unverzüglich einen . lichtet, der die Sichersellung der alten Fresheit dis Landes in Verwaltung und Kultur sowle den Auebau einer möglichst weitgehenden Sꝑesbstverwaltung unter Zu— stimmung dis Landes und nach demokralischen Grundsaͤßen gewähr⸗ leiftet. Ste beauftiagt den Bürgermeister in Rendeburg, den b—⸗ eor netten Jversen Munkbrarup und den Ab eordneten Michelsen⸗ dle burg, Ffesen Antrag der Staateregierung sosort zu unterbrelten und auf selne Annabme hinzuwirken. Dlese Forderung sei das un= erschötterlicke gemeinlame Ziel des einig und unlöslich verbundenen h , , ssteh fen Landes.

Danzig.

Die Vertreter bes Gewerkschaftsbundes beutscher Gisenbahnbeamten und der Danziger Perbraucher⸗ kammer hatten am Sonnabend eine Unterredung mit dem Oberkemmissar Sir Reginald Tower, in der dargelegt wurde, daß die Ernährung 2 Bevölkerung in Danzig völlig unzureichend sei, besonders weil die Zufuhr aus den abgetre⸗ tenen Gebieten durch nachgeo dnete polnische Behörden ver— hindert werde. Die Einfuhr von Luxus, und Geuußwaren und die Ausfuhr des Frelstagtes müßten besser geregelt wer den. Dle Verbraucher kammer müsse elne gesetzliche Grundlage er⸗ hallen. Der Ober kommilssar erwiderte darauf, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, u. a.:

Ich werde einen Staatzrat bilten und die Wahlen ausschreiben, in denen Vertreter gewählt werden, die eine Verfassung ausarbeiten. Die Verfassung weide ich kann dem Völkerbund vorlegen. Dann wird Danzig sich als unabhängige Stadt selbst regieren. Die Wünsche über die Grenzfestsetzung des Freistaates habe ich befürwortend an den Obersten Rat in Paris weltergegeben, glaube aber kaum, daß sie alle erfüllt werden können. Danzlg ist mit seiner Ernährung auf Polen und Deutschland angewiesen, aber auch Polen hat ein Interesse

zefehlshaber der See⸗ streitkräfte der Ossee bzw. der Nordsee, ferner ein Ostsee⸗

baran, daß es Danzig gut geht. Ich glaube und hoffe, kaß Polen auch geneigt ist, wi? Danzig in gutem Einvernehmen zu arbeiten und es mit Nahrunge mitte!“ zu versergen. Dafür zu sorgen, daß dies geschieht, wird meine Hauptaufgabe sein. Von seiten der Verbraucher kammer wurde ale dann darauf hingeniesen, daß eine Vorbedingung für die Gesundung und en Wiederaufbau die baldige Schaffung einer gesunden Währung sel. Vielleicht würze man am bessen mit einer Danziger Währung beglnuen, die auf einem gleichbleibenden pPrelse aufgebaut sei.

Batzern.

In der jetzt bekannt gewordenen guschrift, die der ehe⸗ malige Kronprinz Rupprecht von Bayern am 263 Fe bruar an die in Berlin zur Beratung der Auglieferungsf g ver sammelten Heer führer gerichtet hat, heißt es dem „Wolfff Telegraphenbüro“ zufolge: .

6 ich mich am 98. Dezember 1919 erboten habe, mich den

früheren Feinden freiwillig zu stellen, geschah es nicht in Lnerkeunung

eineg den alllierten Mächten zustehenden Rechtes, sondern in der

Absicht, meinerseit- alles zu tun, um die Heimkehr unserer ge— fangenen Kameraden nicht zu verzögern. Das Anerbieten ist damals nicht angengmmen und nun gegenstandsles geworden.

In dem Verlangen, daß ein deutsches Gericht Angebörige des eigenen Vo ketz unter fremder Aufsicht abzuurteilen hätte, liegt eine Mehren, der Würde der deutschen Gerichte und des deutschen Volkeg. Ge riß liegt es im Interesse aller Angeschuldigten, sich von

den Vorn ürfen zu reinigen, die gegen sie erhoben werden. Ebenso lltegt eöz im Interesse der Ehre unserls Heeres und des Ansebens

unseres Volkes, daß während des Krieges begangene gemeine Vergehen oder Verbrechen, die blsher noch nicht an das Tagetlicht gerommen find und deshalb nicht geahndet werden konnten, in vollster Oeffent- lichkeit von heimtschen Nichtern abgeurteilt werden. Es gilt aber das gleiche für alle Völker.

Oe sterreich. In der gestrigen Schlußsitzung des Christlich⸗ Sozialer. Parteitages wurde die Aussprache über die politische Lage beendet.

Laut Bericht des ‚Wolffschen Telegraphenbüros“ erklärte der Landeshauptmann Ste siwertrerer Dr. Rehrl (Salzburg), daß Salz⸗ burg den Aaschluß aa Deutschland anstrebe. Es werde als selb⸗ stan diger Gilt in den Bundesstaat Groß. Deutschland eintreten. Der Landesrat Steidle (Jannbruck) versicherte, Tirol wünsche den länterweisen Anschluß an Fesamtdeuischland, nicht etwa bloß an Bavern, da es seine Selbständigleit erhalten wolle, was bei Bayern nicht der Fall wäre. Der AUnterstaatssekretär Miklas ertlärte bezüglich der Koalition, die Christlich⸗Sotialen müßten im Interesse des deutfschen christlichken Volkes die Milverantwortung übern hmen. Dle Wiener Bevölkerung sel einelnhalb Jahr lang den schwersten polltischen Gefahren ausgesetzt gewesen, babe aber bolschewistische Gelũste verebscheut.

Gro sbritaunien und Irland.

Laut Meldung der „Pall Mall Gazette“ beabsichtigt der Oberste Rat, die Weltvorräte an unentbehrlichen Lebentz⸗ mitteln und Rohstoffen unter Aufsicht zu nehmen, um eine billlge Verteilung zu sichern.

Die dentsche Kam mission, gn deren fiihe Legationsrat Setliger vom Auswärtigen Amt feht, ist London eingetroffen. ö

Im Unterhause erklärte der Premlerminlsler loyd George vorgesteen über das Verfahren gegen die so⸗ genannten Kriegs missetäter dem „Telegraaf“ zufolge bie englische Regierung werde keinen englischen Juristen na Deutschland senden, sondern das Her sahren genau verfolgen und ewohl Deutschland die Möglichkeit gegeben werde, Rechl zu schaffen, verzichle dle englische Reglerung leineswegs J. Ihr gleichartigen Recht. Lloyd George tellte sodann mit, da der Ober ste Rat mit dem rumänlschen Premierminister üher die Zukunft Bessarabienz verhandelt hube. Die russische Somsetreglerung habe ver sucht, mit der rumänischen Reglerung zwecks Regelung der bessarabischen Frage und ber Eilaleitung von Friedensnerhandlungen Verbindungen aufzunehmen. Die enalliche Regkrung habe gegenüber Numanlen dieselbe Haltung elngenommen wie gegenüber Polen und den Ostseestaaten.

Frankreich.

Der Senat hat nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ das von der Kammer schan guigeheißene Ruhestandegeseß für Bergleute angenommen, Der Absatz über einen Abstrich von 25 Prozent von den Löhnen, gegen den der Giubenarbelterverband Einspruch erhoben hatte, wurde gen richen

In der gestrigen Sltzung der Kamm er wurde eine Interpellailon über die während des Krieges an Holland verkauften deurschen Schiffe eingebracht. Nach Er klä⸗ rungen des Mielsierpräsidenten Millerand über den Streit her Eisenbahner nahm die Kammer mit 503 gegen 75 Stlmmen eine Tagesordnung an, die die ven der Re⸗ gierung getroff nen Maßaahmen zur Bellegung des Elsen⸗ bahnerstreils billigt.

Mn land.

Das südrussische Commun!l guss vom 28. Fe⸗ bruar 586 dem „Wolffschen Telegꝛ aphen büro“ zufolge, daß die Golschewisten auf einer breiten Front östlich von Rostow bit vördlich von Stawropol vorrücken. Bolschewistische Angriffe ouf den unteren Don und die strinifront sind ver lust⸗ relch abgeschlagen worden.

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Litauen.

Wie das „Litaulsche Pressebüro“ erfährt, hat Italien den Staat Litauen de jure anerkannt. Zum ilalienischen Ge sandten in Litauen st Baron Macchioro ernannt worden. Dem Ministeipeäsidenten Galvanauskas wurde bei seiner litzten Auwese heit in London eröffnet, daß England Litauen nach dem Zusammentritt der Natlonalversammlung de jure a ner kennen werde

Die Wahlen zur litauischen , , n,, finden am 14. und 16. April statt; der Zusammentritt wir

anfanga Mal erfolgen. ö Italien.

Wie der „Corriere dilla Sera“ nneldet, wird sich der Ministerrat mit den notwendigen Maßnahmen zur rung der Auswanderung und der Bekämpfung der immer mehr zunehmenben Arbeislslosig keit befassen. Da die Ver⸗ einigten Staaten Bestimmungen erlassen haben, die elne Ein⸗ wan erung unmöglich machen, wurden Verhandlungen an⸗

eknüpft, um zu erreichen, daß diese Bestimmungen wenigstens är itallenische Auswanderer aufgehoben werden.

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