1920 / 55 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Zu gleicher Zeit wird in Rom die internationale Finanz⸗

zusammenkunft. Vor dem Kammerausschuß für auswärti

die der Völkerbund veranstaltet, erfolgen.

; e Ii merh! Angelegenheiten erklärte vorgestern der aue Rußland 26 BGücherschau.

Polen zurücknekehrte General Massenet, graphen o“ berichtet, freundlich seien. Wenn man den staaen mit einem Ausgang zum Meere trennen.

heson ders wertvoll. und Vieh finden.

Der Kammerausschuß für Arbeitera 6 Ts.

heiten heschloß auf Antrag bes Abgeoroneten Justin Go eine Umfrage zu veranstalten, um einen Gesetzentwurf üb die Beteiligung der Arbeiter und an dem Nutzen der zu lassen.

Muß land.

; wie „Wolffs Tele⸗ baß die Parteien in n m n. * . Weltfrieden siche stellen wolle, müsse man Deutschland von Rußland durch Puffer⸗ Die Unab⸗ hängigkeit und die Wiederherstellung der Ukraine . e Dort könne man Getreide, Kupfer, Wolle

Angestellten Unteraehm ungen ausarbeiten

stunst und Wifssenschaft.

bruck im Kunstsalon Cassfirer war wohl eine der besten iel g lia eine Jusammenstellung der Arbeiten dieses talentvollen ünstlere, die eine noch bes ere llebersicht gewährten, wie die in der lezten Ausstellung der Sezession gezeigten Werte. Wir fanden hier

ard, verschledene seiner plastischen Haupiwerke, wie die in Paris 1911 ent-

er standene Kniende, und daneben seine Radierungen in großer Reich⸗ haltig keit. Es ist eigentümlich, daß gerade lh ere einen so Farten Eindruck hintersassen und den Graphiker Lehmbruck eben bürtig neben den Plastiker stellen. Es liegt dies in dem Wesen seiner Kunst begründet, die mehr die Schönheit der Linie fuchte wie die Dramaltk des plastischen Gestaltens.

Die Sowjetwahlen in Mos kau für 1461 Sitze haben 66 Sehnsucht nach dem Wohllaut der Linie auch in der Radierung

dem. „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge 43 und die Unabhängigen 121 Mandate.

Eine „Reutermeldung“ aus Moskau der nördlichen Kaukasusfront ein vollständig vernichtet worden sei. halbinsel in eine „Mausefalle geraten.

Estland.

Armeekorps Denikin

Die Verhandlungen zwischen Est land und Lettland über Walt sind dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge ergeb⸗ Die Beziehungen beiderselts haben

nislos abgebrochen worden. sich erheblich zugespitzt.

Finnland.

Dag gesamte Ministerium Vennola hat gestern, nach⸗ dem heftige Angriffe gegen die äußere und innere Politik der Reglerang gerichtet worden waren, seine Entlassung ein⸗

gereicht. Schweiz.

Der Stände rat hat gestern, wie Wolffs Telegraphen⸗ zum ersten Male aufgeführt.

h el für die Kom⸗ munisten 80 v der Sitze ergehen. Dle Menschiwiki erhielten

besagt, daß an

Denikin sei auf der Kuban⸗

efriedigen. Lehmbruck ist ein reiner Lyriker, und hier liegen auch die Grenzen seiner Kunst. Dramatisches Leben zu gestalten, blieb ihm Lersagt, Aber seine Gestalten strömen das Gefühl einer tiefen Innerlichkeit aus. Im Kunstsalon von Möller war eine Ausstellung hauptsächlich 8 von Zeichnungen des leider auch im vorigen Jahr verftorbenen Theo bon Broskhusen zu sehen. Von seinen Gemälden waren nur einige aber sehr gute Arbeiten gusgestellt. Neben ihnen fanden wir

Seelandschaften und Zeichnungen, flott in der Bewegung und mit scharfer Beobachtung erfaßt. Keine besonderen künsslerischen Lesstungen zägte die Ausstellung des Märkischen Künstlerbundes bei Schulte, Unter den Linden. Unter den hauptsächlich für den Geschmack eines größeren Publikums berechnenden Gemälden fielen farbig reizvolle Landschaften von O. Thlele auf. Ferner gelangten dort neuere Arbeiten von Spiro und Hübner zur Autzsteslunz.

W. tꝛ.

Theater und Muftk.

Kammerspiele des Deutschen Theaters. Gerhart Hauptmanns fünfaktiges Drama „Gabriel Schillings Flucht“, das man im Jahre 1317 im Lessing⸗ theater kennen gelernt haite, wurde gestern im Kammerspielhaufe Es ist eins von den stillen, nach—

büro“ meldet, mit 30 gegen 5 Stimmen das Eingehen auf die denklichen Arbeiten Hauptmanng, die an das Schaffen seiner Jugend—

Voll ige des Bunygesrats, betreffend den Beitritt zun Völkerbund, beschlossen. findet am Freitag statt.

Türkei.

Das „Reutersche Büro“ meldet den Rücktritt des Kabinett s. Der Sultan hat den Marschall Izzet Pascha

berufen. Au erita.

Das am erikanische Staatsdepartement dementiert scht * man die von amerikanischen Blättern veröffentlichten Pariser Mel— dungen, nach denen sich die Vereinigten Staaten von allen Kommissionen der Friedens konferenz zurückziehen wollen.

Einer Meldung der „United Preß“ zufolge wird hei fir dem Kongreß darauf gedrungen, ein Departement für Senatoren treten für diesen Plan ein, da sie darin einen Vorteil für die Ent⸗

Handelsschiffahrt zu errichten. Viele

wicklung der amerikanischen Handelsflotte erblicken.

Das Repräsentantenhaus hat den Gesetzentwurf

genehmigt, wonach die amerikanischen Handelsattachts im Aug⸗

lande weiterhin von dem amerikanischen Staatsdepartement

abhängig bleiben.

Das amerikanische Schiffahrtsamt hat alle amtlich fetgesetzten Frachttarife aufgehoben. Es üher äßt von jetzt ab den Unternehmern die Festsetzung der Frachtsätze für shre

Schiffe. nemark

Der Landsthing und der Folkething stimmten, laut Meldung des „Büros Ritzau“, dem Regierungsvorschlag, be— treffend den Beitritt Dänemarks zum Völkerbund, zu.

Schweden.

Vorgestern fand in der Zweiten Kam mer des Reichs⸗ tags die Aussprache über den Beitritt Schwedens zum Völkerbund statt. Die Kammer war überfüllt und der Kronprinz zugegen. Blätter meldungen zufolge wurde nach leb⸗ hafter Erörterung spät in der Nacht mit 152 gegen 67 Stimmen der Beitreitt Schwedens zum Völkerbund be⸗ schlossen. Die Erste Kammer verhandelte gestern über die⸗ selbe Frage.

Nr. lo des ‚Zentralblatts für das Deutsch« Reich“, herausgegeben im Reichsministerium des Innern am 24. Februar 920, hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaltungsiachen:

erordnung über die Grundsätze für die Abschätzung und Feststellung von Kriensschäden in Elsaß-Lothringen, Abänderung der Geschäfts⸗ ordnung für den Verwaltungsrat der Reichepersicherungsanstalt für Angestellte, Enteignungen und Entschädigungen aus Anlaß des Friedens vertrags. 2) Steuer⸗ und Zollwesen: Dienstanweisung zum Gesetze, betreffend, Aenderung des kr gf. über das Brannt⸗ welnmonopol, Ergänzung des Verzeichnisses der Annahmestellen für Schuldverschreibungen oder Schatzanweisungen der Kriegsanleihen. 3) Bankwesen: Siatus der deutschen Notenbanken Ende Januar 192). ) Militärwesen: Ungültigkeitserklärung von Zivil⸗ versorgungsscheinen.

Nr. 11 des ‚Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsministerium des Innern, vom A. Februar 1920 hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Exe⸗ quaturertellung. 2) Steuer« und JZollwesen: Aenderung des Ver⸗ , . der zur Nachprüfung der aus ländischen Unterluchungszeug nisse über zollbegünstigte Gerbstoffauszüge ermächtigten Anstalten. 3) Versicherungswesen: Beaufsichtigung privater Versicherungsunter⸗ nehmungen durch die Landegbe hörde.

Nr. 17 des Zentralblatts der , . e⸗

herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten am 28.

bruar 1920, hat folgenden Inhalt; Amtliches: Erlaß vom 6. Fehruar 1920, betr. die öffentliche Ausschreibung von Leistungen und Liefe⸗ rungen. Dienstnachrichten. Nichtamtlichet; Alte Denkmäler aus Sy ien, 1. und Westarabien. Gewerbliches Bauen in Baden während des Krieges. ECiserne Eisenbahnbrücken mit geringer Bau= höhe. Vermischtes: Erneuerung der öffentlichen Verwaltung. Technische Hochschule Berlin. Töchnische Hochschule München.

Die formelle Schlußabstimmung

; zeit gemahnen. Aber der mystische Urgrund der schaffenden Dichter jener Zeit, da Hauptmann noch im Banne 8 Erleben ist an die Stelle fremden Einflasses getreten. as Schicksal Gabriel Schihings, der als Mensch wie als Künssler scheitert, weil ihm jeder innere Halt fehlt, well das Schicksah ihm die verwandte Seele, die Gefährtin, die ihn stützen Und lenken könnte, versagte, hätte guf der tleinen Bühne des Kammer— spielhauses für den Zuschauer völlig zum Erlebnis werden können, wenn nicht gestern einige Unmulänglichkeiten der Besetzung dem ent—

gegengewirkt hätten. Insbesondere paßt Naoul Dslan, so diesen temperamentvollen Künstler in anders ge—⸗ arteten Aufgaben schätzen lernt⸗, für das nemvöse, ern fh cl.

Wesen der Tilelgestalt nicht. Er unterstrich die pathologischen

Züge des Schilling stark und überzeugte damit doch nicht. Auch den gemütvollen Freund und Studiengenossen Schihings, den Bildhauer und adierer ĩ

Professor Mäurer, war Fritz Delius nicht der rechte Darsteller; f

ein falscher Ton,. an den man nicht glauben konnte. An Uebertreibung litt ferner die Hanna Elias der Frau Straub. Das Gespenstisch⸗Vampyrhafte dieses Weibes, das einst Tilla Durieux so unheimlich zur Geltung zu bringen wußte, hatte gestern fast einen Zug ins komische. Dagegen boten Rola Bertens in der Rolle der unglücklichen Gattin Schlllings, Helene Thimig als stille, harmonische Freundin Mäurers, Ferdinand Gregort als Dr. Rasmussen, Wilhelm

Diwel, Krüger in den kleineren Nebenrollen durchweg gute eindrucks⸗ volle Leistungen. Als Spielleiter war Felix Holländer zum Teil mit gutem Erfolg bemüht, die Stimmung der sich auf einer ein— samen Ostseeinsel abspielenden Handlung stark herauszuarbesten. Der Beifall, der zuerst matt einsetzte, wurde zum Schluß recht lebhaft. j Im Opernhause wird morgen Madame Butterfly mit den Damen Encke als Gast, Birkenström und den Herren Kirchner, Armster, Stock, Bachmann, Krasa, Henke und Pphilipp gegeben. Musikalischer Leiter ist Dr. Fritz Stiedry. Anfang 7 Uhr. Im Schauspielhause wird „Wilhelm Tell“ in bekannter Besetzung aufgeführt, S leitung: Leopold Jeßner. Anfang 63 Uhr. Das Staatliche Sch. spielhaus bereitet eine Neueinstudierung der Hebbelschen „Nibelungen“ vor, die noch in dieser Spielzeit heraus- kommen soll Karl Clewing, der das Schauspielhaus ver. läßt, um sich der Sängerlausbahn zu widmen, wird sich von den Be uchern des Schauspiel hauses am Mittwoch, den 10. d. M., ver⸗ abschieden, und zwar in der Rolle des „Peer Gynt“.

. . J In einem Konzert des Berliner Aerzte Chors am

(

von Arnold Mendel sohn; „‚Zagen und Zuversich⸗ (Manustript) und eine Choralkantate von Krieger zum ersten Male aufgeführt werden.

Mmannigfaltiges.

Die Reichszentralstelle für Kriegs- und Zivil. gefangene teil mit: Die en glische Regierung bat troß ununterbrochenen Drängens bie her keine Mittel und Wege gefunden,ů um die am 13. Januar in Port Said aus dem Dampfer Main“ wegen einer an Bord ausgebrochenen Influenza Epidemie ausgeschifften 7Jo0 aus Indjen . der ö zuzuführen. Die deutsche Regierung hat daher zwei deutsche eeoffißere mit weilgehenden Vollmachten nach Port Said entsandt, um den dort bisher Festgehaltenen auf schnellstem Wege die Heimfahrt auf den bestebenden Schiffahrtslinien und auf dem Landweg über Italien ju ermöglichen. Ein erheblicher Betrag ist neuerdings, zu Unterstügzungezwecken drahtlich überwiesen worden. Ferner jeilt die Reichszentralstelle mit: Der erste Transport aus Sowjetrußland mit 609 heimkehrenden Invaliden sowie Frauen und Kindern wurde bertits an der, Demarkationlinie übernommen. Das Eintreffen des Transports in Deutschland kann in den nächsten Tagen erwartet werden. (W. T. B.

Die Berliner Stadtverordneten nahmen in ihrer gestrigen Sitzung zu nächss den Bericht des vorbergtenden Ausschusses über die Vorlage, betreffend den zweiten Nachtrag zum Haushaltsplan für das Rechnungsjahr rS89IS5, ent, egen. Der Ausschuß empfahl danach die Vorlage abzulehnen. Nach ängerer Aussprache und in namentlicher Abstimmung wurde sie schließlich unter Ablehnung des Ausschußantrages angenommen. Es folgte ein Antrag der Stadtverordneten Dr. Weyl und Gen., betreffend den Schuß des 1Legitimen Straßen“ handelt gegen Uebergriffe der Sicher heitspolizei. Nach längeren Ausführungen von Rednern der verschiedener raktionen wurde der Antrag Weyl abgelehnt und dafür folgenden ntrag der Stadvpr. Bartowski und Frank angenommen: Die Versammlung ersucht den Magistrat, geeignete Maßnahmen zur Schonung des legitimen Straßenhandels und zur

Ernennung zum Ehrenmitglied des württembergischen Ingenieur⸗

Unterdrückung des illegalen und Schleichhandels ;

—— ————

Arbeiten in Bayern. Geheimer Baurat Friedrich Wegener 5.

Die Ausstellung zum Gedächtnis von Lehm

kleineren Kollettivausstellungen überhaupt in letzter Zeit und bot,

So konnte der Künstler

sehr hübsche Proben der Kunst Rö'ßlers, reizvolle Aquarelle von

seele tritt hier deutlicher, klarer und auch , ö. ö zu sens stand; das eigene

seiner Biederkeit war

18. März in der Hochschule für Musik werden eine Kantate rm en m

n . 8 n n. für fangemandte Feuerungste hnit⸗ Auf⸗ t zu ergreifen. Von den weiteren zur Beratung stehenden Vorlagen Ig des, Verdingunge erfohrens dei Vergeßung behördlicher wurd? eine Vorlage, betreffend Er höhung der Kanalifals(ions⸗

gehühr von 25 auf 6 vꝰ des Grundstücksnutzungswerts, einem Aus⸗ schuß zur Vorberatung überwiesen.

Das Versorgungsamt Groß Berlin teilt mit: Die waffenmäßige Einteilung der Rentenabteilungen der Versorgungsstellen 1 V Berlin (früheren Bez. Kommandos wird vom 15 März d. J. ab durch eine buch staben⸗ mäßige ersetzt. Von di⸗sem Tage ah werden bearbeitet die An⸗ gelegenheiten der Rentenempfänger mit den Namensanfangsbuchstaben A F bei der Versorgungsabteitung J1 Berlin, F H bei der Ver orgungsabteilung II Berlin, L bei der Versorgungsabtellung Il Berlin, M Q bei der Versor ungsabteilung IV Berlin, R So bet der Versorgungabteilung V Berlin, Sp bei der Versorgungs⸗ abteilung VI Berlin. Die Versorgungsabteilungen befinden sich in Berlin⸗Schöneberg, General⸗Papestraße, in den Versorgungsdienst gebäuden. (W. T. B.)

Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania“ wird der Professor Dr. Donath seinen Vortrag „Die moderne Funken⸗ telegraphie' in nächster Woche am Donnerstag und Sonnabend noch einmal wiederholen. Der Vortrag Thürtngen“ wird morgen, Sonntog, und am Montag und Freitag gehalten. Am Dienstag wird der Professor Franz Goerke seinen Vortrag „Die Schönheit der deutschen Landschaft? wiederholen, und am Mittwoch spricht in der Reihe der Gelehrtenvorträge der Geheime Rat Professor Dr. Schweydar aus Potsdam über „die Methoden der Erforschung des Erdinnern“. lußerdem findet am Mittwoch, Nachmittags, eine Wiederholung des Vortrags „Ostpreußen“ zu kleinen Prelsen statt. Im Hörfaagl werden, nachfolgende Vorträge gehalten: Dienstag, R. Pofonis: „An der, Wiege der Kohlen“; Mittwoch, Dr. W Berndt: „Ueber see)ische Fähigkeiten bei Tieren; Freitag, Professor Dr. Keßner: „Verarbeitung des Eisens durch Schmieden und SchweißenV.

In der Treptower Sternwarte finden in den nächsten Tagen folgende Film-⸗ und Lichtbildervorträge statt: Sonntag, Nachm. 3 Uhr; „Aegypten, der Nil und der Suezkanal“ (Farbige Lichtbtider und Filme), Nachm. 5 Uhr: „Aus Großstadtmauern in den Schwarz wald“, Abends 7 Uhr:; „Durch den Schwarzwald ins Donautal“; Dienstag, Abends 7 Uhr:. „Uranus und Neptun“ (Lichtbildervortrag von Direktor Dr. Archen hold); Mittwoch, Abends 73 Uhr: „Ueber kobmischen und planetarischen Magnetismus“ (Lichtbildervortrag von Prof. Dr. Nippoldt); Sonnabend, den 13. März, Nachmittags 5 Uhr: „Bilder aus dem Harz, Thüringen und dem Riesengebirge“. Heobachlungen mit dem großen Fernrohr können täglich ben klarem Wetter von 2 Uhr Nachmittags bis 10 Uhr Abends vorgenommen werden. Führungen durch das astronomlsche Museum finden täglich in der Zeit von ? Uhr Nachmittags bis 8 Uhr Abends statt.

Görlitz, 5. März. (W. T. B.) Einer Falschmünzer« gesellschaft ist die hiesige Kriminalpolizei auf die Spur gekommen. Nachforschungen nach dem Ürsprung der in der letzten Zeit besonders zahlreich in den Verkehr gebrachten, geschickt nachgennachten falschen 50 Markscheine ergaben, daß sie in der Seestraße in Berlin in größerem Maßstabe hergesteltt wurden, und daß bei ihrer Fabrikation der Ingenieur von Ziegesar und mehrere Unbekannte beteiligt waren. von Ziegesar konnte in einem Vorort von Görlitz in einem Restaurant verhaftet werden, während seine Helfer spurlos verichwunden sind. Außer dem Genannten wurde auf Veranlassung der Görlitzer Kriminalpolizei in Berlin seine Wirtin als Mitschuldige von der dortigen Kriminalpoltzet festgenommen. Beschlagnahmt wurde in Görlitz ein als Handgepäck aufgegebenes Paker mit 75 7650 Æ in falschen 50 Markscheinen.

München, 4. Märj. JW. X. B) Durch das energtsche Ein⸗ greifen der Regierungskommission ist die Ruhe in Straubing wiederhergestellt. Die Arbeit ruht. Sie soll aber nach Be⸗ erdigung der Opfer wieder aufgenommen werden. Reichswehr— artillerie und berittene Truppe, halten die Stadt besetzt. Bie Opfer sollen nicht durch Schüsse der Reichswehrtruppen, sondern ö 96 . aus den Reihen der Demonstranten getroffen worden sein.

Diegelmann als derber Fischer und Krugwirt, die Herren Roos,

Meißen, 4. März. (W. T. B.) In der vergangenen Nacht drangen Diebe durch ein eingeschlagenes Fenster in das Innere der Trinitatiskirche in Zscheila und schafften die Altar— leuchter. Kruziftre, Decken, Teppiche und sonstige Aitarbekleidungen fort. Ein Versuch, in die Satristei einzudringen, mißlang offenbar. Die Diehe brachen deshalb von außen erneut ein und sprengien die äußere Thür zur Sakristei auf. Hier wurde der Raub verbollftändigt. Sämtliche Abendmahlsgeräte, Kelche usw., zum Teil silbein oder vergoldet, wurden autz einem gleichfalls erbrochenen Schrank geraubt. Die, Einbrech werkzeuge, Beile und Aexte, stammten aus dem Geräteschuppen auf dem Friedhof.

Madrid, 4. März. (W. T. B.) Laut Reutermeldung ist die Cisenbahn⸗ und Telegraphenverbindung mit Portugal völlig unterbrochen.

——

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Theater.

Opernhaus. (Unter den Linden) Sonnabend: 53. Dauer- bezugsvorstellung. Madame Butterfly. Anfang 7 Uhr. Sonntag: Die Jüdin. Anfang 6 Uhr.

Schnuspielhaus. (Im Gendarmenmarkt. Sonnab.: ho. Dauer. bezugevorstellung. Wilhelm Tell. Anfang 69 Uhr.

Sonntag: Nachmittags: 33. Volksvorstellung zu ermäßigten Preisen: Die Journalisten. Anfang 25 Uhr. Lben ds mi e der Große. J. Teil: Der Kronprinz. Anfang 64 Uhr.

Familiennachrichten.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Landrat Hans Henning hon Klitzing (Ni nbung a. W.. d d . Gestor bien: Hr. Regierungsbaumeister Karl Knoenagel (Goldherg, Schles.). —— Hr. Rech san walt Siegfried Tassel (Bre lau). —= r. Russischer Wirklicher Staatsrat Lon Frhr. von Freyiagh—⸗

Loringhoven (Breslau).

1

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Gesckäftsstelle. Rechnungstat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengerind) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaaganstalt. Berlin. Wilbelmft raße 32.

Zehn Beilagen (einschließlich Börsenbellage und Warenzeichenbeilage Nr. 19A und B) und Erste, Zweite und Dritte Zentral Handels register Bei lage

ö 1

M8

Amtliches.

FFortsetzung aus dem Hauytblatt.] Deuntsches Reich.

Be kanni me hn n g betreffend Abänderung der Ausführungs⸗ bestimmungen zu dem Gesetz über die Be⸗ kämpfung gemeingefährlicher Krankheiten.

Vom 21. Februar 1920.

Der Reichsrat hat in der Sitzung vom 5. Februar 1920 auf Grund der 22, 24, 39, 40, 42 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, vom 30. Juni 1900 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 306) beschlossen,

J. den nachstehenden, abgeänderten Ausführungsbestimmungen (Be⸗ kanntmachung vom 21. Februar 1904, Reichs-Gesetzbl. S. 67 zu dem vorgenannten Gesetze, soweit sie sich auf die Bekämpfung

des Fleckfiebers (Flecktyphus) beziehen, zuzustimmen:

Bekämpfung des Fleckfiebers (Flecktyphus).

1. Zu 18, 18 des Gesetzes. Diejenigen Personen, welche mit einer an Fleckfieber erkrankten oder verstorbenen, zuvor noch nicht wirksam entlausten Person unmittelbar in Berührung gekommen sind, sind einer Beobachtung zu unterwerfen, soweit nicht schärfere Maßregeln nach Nr. 2 zu ergreifen sind oder vom beamteten Arzte aus besonderen Gruͤnden für erforderlich er⸗ klärt werden; sie müssen mindestens zweimal in einem Zwischen⸗ raume von wenigstens fünf Tagen entlaust werden; erforder⸗ lichenfalls ist auch ihre Wohnung zu entlausen. Diese Bestim⸗ mungen finden nach dem Ermessen des beamteten Arztes auch Anwendung auf Personen, die nur mittelbar mit einer an Fleck⸗ fieber erkrankten oder verstorbenen, zuvor noch nicht wirksam entlausten Person in Berührung gekommen sind, insbesondere auch auf die nicht in Wohnungsgemeinschaft mit dem Kranken

] Die höhere Verwaltungsbehörde kann für den Umfang ihres

lebenden Bewohner des Hauses, ferner auf Arbeitsgenossen und dergleichen. Die Beobachtung soll nicht länger als drei Wochen, erechnet vom Tage der letzten Ansteckungsgelegenheit, dauern. Sie ist in schonender Form und so vorzunehmen, daß Belästi⸗ gungen tunlichst vermseden werden. Sie wird in der Regel darauf beschränkt werden können, daß durch einen Arzt oder durch eine sonst geeignete Person täglich Erkundigungen über den Gesundheitszustand der betreffenden Person eingezogen werden.

Bezirkes oder für dessen Teile anordnen, daß zureisende Per—⸗ onen, die sich innerhalb der letzten drei Wochen vor ihrer Ankunft in einem vom Fleckfieber betroffenen Bezirk oder Orte auf- gehalten haben, nach ihrer Ankunft der Ortspolizeibebörde binnen

J mündlich zu melden sind.

zusondern, wenn sie mit einem

einer zu bestimmenden, möglichst kurzen Frist schriftlich oder Derartige Fersonen können als an— steckungsverdächtig angesehen und der Beobachtung unterworfen

n. ; ö verschärfte Art der Beobachtung, verbunden mit mehr- mals wiederholter ß sowie mit Beschränkungen in der Wahl des Aufenthalts oder der Arbeitsstätte (z. B. Anweisung eines bestimmten Aufenthalts, Verpflichtung zum zeitweisen persönlichen Erscheinen vor der Gesundheitshe hörde) ist bei ge⸗ häuftem Auftreten von Fleckfieber solchen ansteckungs verdächtigen Personen gegenüber zulässig, welche obdachlos oder ohne festen Wohnsitz sind oder berufs⸗ oder gewohnheitsmäßig umherziehen, ö B. fremdländische Auswanderer und Arbeiter, Zigeuner, Land⸗

eicher, Hausierer. ; ö. 3. . 18. (Anlage 1) An Fleckfieber erkran te oder krankheilsverdächtige Personen sind ohne Verzug nach Maßgabe der Anlage 1 von Läusen und deren Eiern gründlich zu befreien, mit reiner Leib und Bettwäsche, erforderlichenfalls auch mit olchen Kleidungsstücken zu versehen und in einem von Läusen . Raume abzusondern. Als krankheits verdächtig sind solche Personen zu betrachten, welche unter Erscheinungen erkrankt find, die den Ausbruch des Fleckfiebers befürchten lassen. ö. Ansteckungsverdächtige Personen sind in gleicher Weise nach erfolgter Entlaufung in einem von Läusen freien Raume ab⸗ Fleckfieberkranken in Wohnungs⸗

gemeinschaft gelebt haben oder sonst mit einem solchen oder mit

einer Fleckfieberleiche in unmittelbare Berührung gekommen sind. Jedoch kann die Abso derung unterbleiben, sofern der be⸗

amtete Arzt die Beobachtung (Nr. . für ausreichend erachtet. In diesem Falle ist alsdann mendestens für eine tägliche Messung der abendlichen Körperwärme den Beebachteten Sorge zu tragen. Die Absonderung ansteckungsverdächtiga⸗ Rersonen darf die Dauer von drei Wochen, ö vom Tage der letzten An⸗ ngsgelegenheit, nicht übersteigen. . ö H . beamtete Arzt es zur wirksamen Bekämpfung der Krankheit für unerläßlich erklärt, kann angeordnet werden, daß die Gefunden aus der Wohnung entfernt und die Kranken, anstatt daß sie zur Absonderung in ein Krankenhaus oder in einen sonst geeigneten Unterkun tsraum verbracht werden. in der Wohnung belassen werden. Unnr der gleichen Voraussetzuaig kann ausnahmsweise sogar die Räumung des ganzen Sou ses angeordnet werden, wenn in ihm außergemöhylich ungünstige, der Krankheitsverbreitung förderliche Zustände Verlausung, heberfüllung, Unreinlichkeit in Herbergen, . Massenunterkunkftsräumen und dergleichen) herrschen. Den . troffenen Bewohnern ist, nachdem ö , sind, it geeignete Unterkunft unentgeltlich zu bieten. , von Kranken und Fran fel te ren egen, sollen dem öffentlichen Verkehre dienende K (Droschken, k in der Rege icht h rden (vergleiche Nr. 5). R . m fe. in denen Fleckfieberkvanke sich be⸗ finden, können kenntlich gemacht werden. z Personen, die der Pflege und Wartung von Fleckfieberkranken und der Oeffnung von Fleckfieberleichen sich widmen. ist auf⸗ zugeben, den Verkeßr mit anderen Personen so lange, als der beamtete Arzt es für erforderlich hält, tunlichst zu varmeiden; im übrigen find sie als ansteckunosverdächtia zu bebandeln. Auch ist ibnen die Anwenduna der von dem beamteten Arzte außerdem angeordneten Vorsicktsmoßregeln und die Einhaltung der sonst gegen die Weiterverbreitung der Krankheit von dem beamteten Arzte für nötig befundenen Maßnahmen zur Pelicht zu maczen. Personen, die der Entlausuna von Fleckfieberkranken sich berutfsmähig widmen, 3 B den Dezinfektoren ist die Anwendung der vor dem beamteten Arzte aneordneten Vorfichfs maß regeln und die Einhaltung der sonst gegen die Weiterverbreituna der Krank— heit für nötig befnndenen Matnghmen zur Pflicht 3 machen, jedoch sind verkehrsbeschränkende Anordnungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Als geeignef ur Absonderung sind nur solcke Krankenhäufer

Erste Beilage

zum Dentschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger. 55.

Berlin

Freitag, den 5. März

des Kranken derart erfolgen kann, daß er mit anderen als den zu seiner Pflege bestimmten Personen, dem Arzte oder dem Seelsorger nicht in Berührung kommt und eine Verbreitung der Krankheit durch Uebertragung von Täusen tunlichst ausge⸗ schlossen ist.

3. Zu § 15. Die zuständigen Behörden haben besonders zu erwägen, inwieweit Veranstaltungen, die eine Ansammlung grö⸗ ßerer Menschenmengen mit sich bringen (Messen, Märkte u sw.), in oder bei solchen Ortschaften, in welchen das Fleckfieber ausge⸗ brochen ist, zu untersagen sind. ;

In einem Hause, in dem sich ein Fleckfieberkranker befindet, können Handels- oder gewerbliche Betriebe Beschränkungen unter⸗ worfen oder geschlossen werden, insoweit nach dem Gutachten des beamteten Arztes von der Fortsetzung des Betriebes eine Ver⸗ breitung des Ansteckungsstoffes zu befürchten ist.

Die Polizeibehörden der vom Fleckfieber ergriffenen Ort⸗ schaften haben dafür zu sorgen, daß Gegenstände, von denen nach dem Gutachten des beamteten Arztes anzunehmen ist, daß sie das Fleckfieber durch Läuse zu übertragen geeignet sind, vor wirksamer Entlausung nicht in den Verkehr gelangen. Insbesondere ist für Ortschaften oder Bezirke, in denen Fleckfiebererkrankungen gehäuft auftreten, die Ausfuhr von ge⸗ brauchter Leibwäsche, getragenen Kleidungsstücken. getragenem Pelzwerk und Schuhzeug, gebrauchtem Bettzeug einschlie ßlich Bett⸗ federn, gebrauchten Roßhaaren sowie von Hadern und Lumpen aller Art zu verbieten. Reisegepäck und Umzugsgut sind von dem Verbot auszunehmen.

Bei gehäuftem Auftreten des Fleckfiebers ist in den von der Krankheit befallenen Ortschaften oder Bezirken das gewerbs⸗ mäßiee Einsammeln von Lumven im Umheraziehen zu verbieten.

Einfuhrverbote gegen inländische, vom Fleckfieber befallene Ortschaften sind nicht zulässig. Das Verbot der Einfuhr be— stimmter Waren und anderer Gegenstände aus dem Ausland richtet sich ausschlieslich nach den Vorschriften, welche gegebenen⸗ falls gemäß 8s 25 des Gesetzes in Vollzug gesetzt werden.

Für gebrauchtes Bettzeug, gebrauchte Leibwäsche, getragene Kleidungsstücke einschließlich Pelzwerk und Schuhzeug, welche aus einer vom Fleckfieber betroffenen Ortschaft stammen und noch nicht wirksam entlaust worden sind, kann eine Entlausung angeordnet werden. Im übrigen ist eine Entlausung von Gegenständen des Güter, und Reiseverkehrs einschlieslich der von Reisenden ge⸗ tragenen Wäsche- und Kleidungsstücke nur dann geboten und zu⸗ lässig, wenn die Gegenstände nach dem Gutachten des beamteten Arztes das Fleckfieber durch Läuse zu übertragen geeignet sind.

Weitergehende Beschränkungen des Geväck⸗ und Güterverkehrs sowie des Verkehrs mit Post⸗ (Brief⸗ und Paket⸗ Sendungen sind nicht zulässig.

4. Zu 8 18. RNugendliche Personen aus einem Haushalt, in dem ein Fleckfieberfall vorgekommen ist, müssen, soweit und so⸗ lange nach dem Gutachten des beamteten Arztes eine Weiter⸗ verbreitung der Krankheit aus diesem Haushalt zu befürchten ist, vom Schulbesuche ferngeßalten werden. Personen, welche der An⸗ steckung durch das Fleckfieber ausgefetzt gewesen sind, müssen so lange vom Schulbetrieb ausgeschlossen werden, bis sie wirksam entlaust sind.

Das gleiche gilt hinsichktlich des Besucks jedes anderen Unter- richts, an dem mehrere Personen teilnehmen.

5. Zu tz 19. Die Polizeibehörde hat dem Haushaltunags- vorstand und dem Pflegeversonal aufzuerlegen, daß die Bett⸗ und Leibwäsche, die Kleidungsstücke sowie andere Gegenstände, auf die Läuse von dem Kranken übexgegangen sein können, namentlich solcke, welche bei der Reiniaung und Pflege des Kran⸗— ken bemitzt worden sind. wie Waschbecken, Badewannen, Kämme, ferner Bettvorlagen, der Fußboden des Krankenzimmers während des Bestehens der Krankheit fortlaufend, nach Maßgabe der An⸗ lage 1, entlaust und läufefrei gehalten werden. Auch ist Vor⸗ sorge zu treffen, daß Fahrzeuge und andere Beförderungsmittel, die zur Fortschaffung von kranken oder krankheitsverdächtioen Personen gedient haben, alsbald und vor anderweitiger Benutzung entlaust werden.

Hat eine fortlaufende Entlausuna nicht stattaefunden, so ist nach der Verbringung des granken in ein Frankenhaus, nach seiner Genesung oder seinem Ableben eine nachträgliche Entlausung vorzunehmen. die sich auf die im Abß. 1 bezeichneten Gegen⸗ stände erstrecken muß.

6. Zu s 21. Die Leicken der an Fleckfieber Gestorbenen sind, fofern der Verstorbene nicht wirksam entlanft war, ohne vor⸗ ßeriges Waschen und Umkleiden sotort in Tücker einazuhülsen, die mit einer länsevertitgenden Flüssigkeit getrünkt sind. Sie sind alsdann in dichte Särge zu legen, die am Boden mit einer reichlichen Schicht Säge mehl, Torfmusl oder anderen aufsaugenden Stoffen bedeckt ind. Der Sara ist alsbald zu schlisßen.

Soll mit Rsickfickt auf resigissfe Rorschriften das Waschen der Leiche misnohmsweise stattfinden. so darf es nur unter den vom bonmteten Arzte onoeordneten Vorsicktsmaßreneln und nur mit läusemertilgenden Fsüssiakeiten ausgeführt werden.

Ist ein Leickenhans vorhanden, so ist die eingesarate Leiche sobaosd als mörsich daßin sherzuführen. In Ortschaften. mo ein Leichenßans nicht besteßt, ist dafür Sorge zu tragen, daß die ein⸗ aesarate Keiche tunlichst in einem besonderen abschließbaren Raume bis zur Beerdianna aufbewahrt mird.

Die Ausftelsung der Leicke im Sterheßans oder im offenen Saree ist zu unterggcen. das Leichenaefolge möaglichst zu be⸗ schränken und dessen Eintritt in das Sterbens zu verbieten.

Personen, die bei der Einsaraung beschäftigt gewesen sind, jst dje EGinßaltung ver von dem beamteten Nrzte gegen eine Weiter⸗ verßreimna der Krankheit für erforderlich erachteten Maßregeln zur Pflicht zu machen.

7. Zu 8 2. Die Aufßehnnga der getroffenen Anordnungen darf nur rack Anßörung dea beawteten rates erfolgen, ins⸗ besondere ist sie von der vorschriftawsk jagen Entlansttng o5ß5nai zu macken. insoweit es sich um Maßregeln handelt. die sich auf den Kranken oder vessen unmittersare Umaehung bezogen Faken.

8. Du s 24. Rej einem efoßrdroßenden Muanrnch des Fleck⸗ ficbers im Musland ift ver Nepertritt vor Durcwarderern aus solcken ausländiscken Gebieten, in denen Meckfieher herrsckt, nur an bestimmten Grenaorten au destatten Sier Fat eine Entlonsuna und eine ärztliche Rrücktiaunag fawie die Zurßcßastun- und Ah— sondernnag der an TRfecksjeber Erkrankten und der Krankheits- verdächtisaen statfanfinden.

Die Massonhefßrderune hon Durchwanderern mit der Eisen⸗ kbaoßn bat in Sonderasigen oder in besonderer Wagen., und awar nur in Awfeilen obne Polsteruna, zu oeschkehen. Die bennnten wagoen sind nach jedes waoljaem Geprancke au entsonsen. Müten die Durchwaonderer wößrend der Neise durch das Reichszeviet baßnfa Jfehernectung der Aug verlassen. o darf dies nur auf Eisenmaßnstationen geschehen, bei denen sich Auswandererhäuser befinden.

Es jst dafsir Sorae zu tragen. daß soercke Durchwanderer mit dem PRwßlirnum so wenig wie möalich in Berüßrnunag kammen und jn den Hafenorten tunlichst in Ausmandererhäusern untergebracht

1920.

Fremdländischen Arbeitern, die aus ausländischen, von dem Fleckfieber betroffenen Gebieten vorübergehend einwandern, sowie ihren Angehörigen ist der Uebertritt über die Grenze nur dann u gestatten, wenn die Gewähr dafür gegeben ist, daß sie erforder⸗ he e einer Entlousung unterzogen werden.

Unter Umständen kann fremdländischen Personen aus aus⸗ ländischen Gebieten, in denen Fleckfieber herrscht, der Uebertritt über die Grenze verboten werden. .

98. Zu § 40. Fleckfieberkranke dürfen in der Regel nicht mittels der Eisenbahn befördert werden. Ausnahmen sind nur bei zuverlässig enzlausten Kranken und nur nach dem Gutachten des für die Abgangstation zuständigen beamteten Arztes zulässig. In solchen Ausnahmefällen ist der Kranke in einem besonderen, nicht gepolsterten Abteil zu befördern. Vorsichtshalber ist dieses Abteil alsbald nach der Benutzung zu entlausen.

106. Zu § 42 (Anlage 2.5) Ist in einer Ortschaft der Aus⸗ bruch des Fleckfiebers festgestellt, so ist das Reichsgesundheitsamt hiervon sofort auf dem kürzesten Wege zu benachrichtigen. Weiter⸗ hin ist von den durch die Landesregierungen zu bestimmenden Behörden an das Neichsgesundheitzamt wöchentlich eine Nach⸗ weisung über die in der vergangenen Woche bis Sonnabend ein⸗ schließlich in den einzelnen Ortschaften gemeldeten Erkrankungs⸗ und Todesfälle nach Maßgabe der Anlage 2 in geschlossenem Um⸗ schlag mitzuteilen.

Falls von einzelnen Landesregierungen andere Vordrucke ein⸗ geführt sind, aus denen jedoch die in Anlage 2 geforderten An⸗ gaben gleichfalls entnommen werden können, dürfen auch diese verwendet werden. Die Wochennachweisungen sind so zeitig ab⸗ zusenden, daß sie bis Montagmittag im Reichsgesundheitsamt eingehen.

Anlage 1.

Amweisung zur Entlausung bei Fleckfieber. IJ. Vorbemerkungen.

Das Fleckfieber wird ausschließlich durch Läuse (Kleider⸗ läuse) übertragen. Eine Uebertragung der Krankheit auf anderem Wege als durch die Läuse, etwa durch die Ausschei⸗ dungen des Kranken oder durch ausgehustete Tröpfchen, findet nach den bisherigen Erfahrungen nicht statt. Fleckfieberkranke, die ganz frei von Läusen und deren Eiern (auch Nisse oder Nissen genannt) sind, bilden daher für ihre Umgebung keine Gefahr. Demgemäß kommen zur Bekämpfung des Fleckfiebers im Gegensatze zu anderen übertragbaren Krankheiten eigentlich nur Maßnahmen zur Entlausung, dagegen nicht auch Maß— nahmen zur Desinfektion im engeren Sinne in Betracht. Es ist aber häufig, besonders im Beginn eines auf Fleckfieber ver⸗ dächtigen Krankheitsfalls, eine anderweitige Infektion, vor allem eine solche mit Unterleibstyphus, nicht auszuschließen. Auch kommen gelegentlich Doppelinfektionen von Fleckfieber mit einer anderen Krankheit vor. In solchen Fällen sind neben der Ent⸗ lausung diejenigen Desinfektionsmaßnahmen anzuwenden, welche für die betreffende Krankheit vorgeschrieben sind.

Die Kleiderlaus lebt hauptsächlich in den Kleidungastücken und in der Leibwäsche; häufig findet sie sich auch in den Betten, insbesondere in der Bettwäsche vor. Sie legt ihre Eier nament— lich in den Nähten und Falten der Wäsche und Kleider ab, ferner unter Knöpfen, am Rande von Knopflöchern, häufig auch an her⸗ vorstehenden Gespinstfasern oder an Wollhaaren der Kleider. Bei stark verlausten Personen findet man die Eier nicht selten auch an den Körperhaaren, hauptsächlich in der Achsel⸗, Scham⸗ oder Aftergegend, ebenso an den Haaren des Bartes oder der Augenbrauen. Die Kleiderlaus nährt sich vom Blute des Menschen, den sie befallen hat. Ihr Stich verursacht meist einen mehr oder weniger heftigen Juckreiz der zum Kratzen Anlaß aibt; es entstehen dadurch striemenförmige Fratzwunden, deren Vor⸗ handensein schon den Verdacht auf die Anwesenheit von Kleider⸗ läusen erwecken muß. Als echte Schmarotzer verlassen die Kleiderläuse nur selten ihren Wirt, weil sie ohne Blutnahrung nicht länger als 5 bis 10 Tage bestehen können; dagegen können die Eier, besonders bei niedriger Temperatur, mehrere Wochen entwicklungsfähig bleiben.

Der Fleckfieberkranke oder der Erkrankung an Fleckfieber Verdächtige ist zu entlausen. Auch nach der Entlausung ist er täglich auf das Vorhandensein von Läusen oder deren Eiern zu untersuchen; werden solche gefunden, so ist die Entlausung zu wiederholen.

Da bei verlausten Kranken die zahlreichsten Läuse und Nisse sich in der Wäsche und en den Kleidern befinden, so müssen vor allem diese alsbald entlaust werden. Außerdem ist der Kranke von den an seinem Körper haftenden Läusen und deren Eiern zu befreien, auch sind seine Betten, seine Zagerstatt und deren nächste Umgebung, insbesondere die Bettvorlagen, ferner die von dem Kranken gebrauchten Haar⸗ und KLleiderbürsten, Kämme und andere Gegenstände, die von dem Kranken oder zu seiner Reinigung benutzt worden sind, zu entlausen. Auf dem Fußboden, an den Wänden und Möbeln finden sich Läuse oder Nisse nur ausnahmaweise und nur bei besonders starker Ver⸗ lausung.

Liegt erhebliche Verlausung vor, so reicht erfahrungsgemäß eine einmalige Entlausung nicht aus; die Entlausung ist in solchen Fällen nach Anordnung des beamteten Arztes nach etwa 8 Tagen, erforderlichenfalls mehrmals, zu wiederholen.

II. Mittel und Verfahren zur Entlausung.

Zur Vernichtung der Läuse dienen:

1. Verdünntes Kresolwasser (25 vom Hundert Kresolgehalt). Zur Herstellung werden entweder 50 Kubikzentimeter Kresol—⸗ seifenlösung (Liduor Cresoli saponatus des Arzneibuchs für das Deutsche Reich) oder 4 Liter Kresolwasser (Aqua eresolica des Arzneibuchs für das Deutsche Reich) mit Wasser zu 1 Liter Flüssigkeit aufgefüllt und gut durchgemischt.

Vor seiner Anwendung emvfiehlt es sich, das verdünnte Kresolwasser mit der aleichen Menge Wasser abermals zu ver—⸗ dünnen, da für eine Abtötung der Läuse schon eine einprozentige Lösung genügt.

2. Karbolsäurelösung. 1 Gewichtsteil verflüssigte Karbol⸗ säure (Acidum earbolicum liquefactum) wird mit 20 Gewichts- teilen Wasser gemischt.

3. Wasserdampf. Der Wasserdampf muß mindestens die Temperatur des siedenden Wassers haben. Zur Entlausung mit Wasserdampf sind nur solche Apparate zu verwenden, welche so⸗ wohl bei der Aufstellung als auch später in regelmäßigen Zwischenräumen von Sachverständigen geprüft und geeignet be⸗ funden worden sind. /

Neben Apparaten, welche mit strömendem Wasserdamvfe von Atmosvhärendruck arbeiten, sind auch solche, die mäßig ge⸗ spannten Dampf verwerten, verwendbar. Ueberhitzung des Dampfes ist zu vermeiden.

Die Prüfung der Apparate hat sich namentlich auf die Art der Dampfentwicklung, die Anordnung der Damyfan⸗ und »ab⸗ leitung, den Schutz der zu entlausenden Gegenstände gegen Tropfwasser und gegen Rostflecke, die Handhabunasweise und die für eine ausreichende Entlausung erforderliche Dauer der

oder Unterkunftsräume anzusehen, in welchen die Absonderung

werden.

Dampfeinwirkung zu erstrecken.

X

n,

——

—— 22

8 ——