1920 / 55 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

vewflichtet, die ihr zustehenden Machtmittel in vollem Umfang und unter Verantwortung für die Ausführung vor dem Parlament durch- aus auf dem Boden der demokratischen Verfassung zu gebrauchen. Daß hier diese Voraussetzungen vorhanden sind, darüber wird Ihnen

der Herr Reichswehrminister das Nähere sagen. bei den Mehiheitsparteien.)

148. Sitzung vom 4. März 1920, 1 Uhr.

(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Der Entwurf des Besitzsteuergesetzes ist ein⸗

gegangen.

Auf der Tagesordnuna steht die zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Ergänzung des Ge setzes zur Verfolgung von Krieasverbrechen und Kriegs vergehen vom 18. Dezember 1919 (aus- schließliche Zuständigkeit des Reichsgerichts).

Nach Artikel 1, 8 1 hat der Oberreichsanwalt, wenn nach seiner Ueberzeugung kein Anlaß zur Erhebuna der öffentlichen Klage besteht, beim ersten Strafsenat des Reichsgerichts die Ein— stellung des Verfahrens zu beantragen.

sehen und dem Beschuldigten bekanntzumachen. Lehnt

Klage anzuordnen.

Nach 8 2 stehen die Gewährung von Straffreiheit, die Verjährung der Strafverfolgung und ein früheres Verfahren ; Ist der Beschuldigte

in dem früheren 1 recht? kräftig freigesprochen worden,

einem neuen Verfahren nicht entgegen.

so verordnet der erste Srafsenat auf Antrag des Oberreichs— anwalts die Wiederaufnahme des Verfahrens, falls der Beschuldigte hinreichend verdächtig ist oder wenn auf

eine Strafe erkannt ist, die zu der Schwere der Tat in offen“

barem Mißverhältnis steht. Erscheint dem Oberreichsanwalt

eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht geboten, so hat er /

die Entscheidung des ersten Strafsenats herbeizuführen. Die Abgg. Arnstadt (D. Nat.) u. Gen. beantragen, daß diese

Bestimmungen nur gelten sollen, wenn der Beschuldigte auf Grund

neuer Tatsachen hinreichend verdächtig . Von den Unabhängigen wird die Oeffentlichkeit des Verfahrens beantragt.

Der Verfassungsausschuß hat den Entwurf unwperändert

angenommen, jedoch als neuen 8 4 hinzugefügt; „Kosten und Auslagen des Verfahrens können. soweit besondern ö fertigen, ganz oder teilweise der Reichskasse auferlegt werden.

Berichterstatter Abg. Dr. Kahl: Der Ausschuß stand diesem Gesetz nicht mit freier Willensmeinung und Entscheidung gegenüber, i Er glaubte es

abzulehnen, um 6 getan zu aben, die Auslieferung Deuischer an eine fremde Gerichtsbarkeit ver⸗

Zwange. Entwurf nicht

grausamen können, den auszusetzen,

unter einem verantworten zu dem Vorwurf

so ndern nicht ch nicht alles

bindert zu haben. Außerdem waren wir beseelt von dem Willen, aus

eigenem Recht und Rechtsgefühl heraus die wirklich Schuldigen der verdienten Strafe zuzuführen. Die Entente hat sich aus der festen Haltung der Reichsregierung zu dieser Frage, aus dem unbeugsamen

kundgegebenen Willen des deulschen Volkes Feraus überzeugen müssen, 6 sie eine körperliche Auslieferung der. Beschuldigten nicht durchsetzen önne.

Entente gemachten Zusage. Beruhigung können wir darin finden, daß die Vorlage um den höheren Preis erkauft worden ist, vor der Schande * Austzlieferung, vielleicht vor einem Bürgerkrieg bewahrt zu sein. Während das alte Gesetz vom Dezember über die Bestrafung von Kriegsvergehen einen weiteren Personenkreis umfaßte, handelt es sich bei diesem Gesetz um die Verfolgung derienigen, die von einem der Entenseländer eines derarligen Vergehens oder Verbrechens beschuldigt werden. Das Einstellungsverfahren selbst öffentlich zu gestalten, wurde als bedenklich und nicht im sachlichen Interesse gelegen, abgelehnt. Be— benklich war für uns die Widerruflichkeit von Gnadenakten, da eine solcke bei keinem Kulturvolk bisher vorbanden gewesen ist. Trotz mancherlei Bedenken hat die Mehrheit des Ausschusses sich für un—

veränderte Annahme des Gesetzes ausgesprochen, sie glaubte besonders damit der Lage der Deutschen im besetzten Gebiete Rechnung tragen zu Wir haben vor allem den Gedanken im Auge gehabt, Herr im eigenen Hause zu bleiben und nach deulschen Grundsatzen das Urteil

sollen.

zu fällen. Wenn es in dieser trostlosen Lage einen Trost aibt, so ist es

der, daß die ganze traurige Angel genheit in die Hände ds Deutschen

Reichsgerichts gelegt ist, dieses hat Vertrauen im In- und Auslande und in der ganzen Welt. Sein unbestechlicher Wahrbeitesinn wird aus der Katastrophe retten, was heutzutage überhaupt noch an Gerechtig— keit gerettet werden kann. Cebhafter Beifall.)

Neichsjustizminster Schiffer: Den karen und erschöpfenden Darlegungen des Herrn Berichterstatters bitte ich nur noch wen ges hinzufügen zu dürfen. In eindringlichen und ergreifenden Worten hat er den Empfindungen Ausdauck verliehen, die er als Jurist und als Patriot bei diesem Gesetzenklwurf hegt, hat er den sckweren Bedenken Ausdruck verliehen, die gegen den Gesetzentwurf sprechen. Ich teile diese Empfindungen und diese Bedenken. Es ist auch für mich eine Maß—

nahme, die ich Ihnen nur mit innerem Widerstreben unterbreitet habe;

es ist auch für mich nur ein Schritt wester auf dem Leitenswege den wir zu gehen haben, wenn ich diesen Gesetzeniwurf hier eingebracht habe. Ein Opfer ist es, das ich von Ihnen fordere. Ich lege Wert darauf, das hier zum Ausdruck zu bringen; denn Ihre Zustimmung zu der Vorlage der Neickeregerung erstrebe ich nicht dadurch zu er— langen? daß ich dieses Opfer verschleiere oder bemäntele, sondern nur dadurch, daß ich mich offen zu ihm bekenne, daß ich Sie aber davon zu überzeugen sucke, daß es gebracht werden muß, um Schlimmeres zu verhüten, und daß es gebracht werden kann, weil es sich immerhin noch in denjenigen Grenzen bewegt, die durch deutsches Recht, deutsche Ehre und deutsche Sittlickteit gejogen sind. Das Auklieferungcwverlancen der Entente bewegte sich nicht in biesen Grenzen. Es hat diese Grenzen überschritten und mußte deshalb am Widerstand des deutscken Voltes sckeitern. Die Regierung hat ihre Stellung in dieser Beziehung unzwe deutig kundgetan, indem sie in der Ihnen mitgeteilten Note vom 5. November 1919 sagte. „daß die deutscke Regierung ihrerseits es mit der Ehre und Würde des deutscken Volkes für unvereinbar hält, Volksgenessen, die irgend eines Versteßes gegen die Gebräuche des Krieges beschu digt werden, aus— ländiscken Gerickten zur Aburteilung autzuliefern.! Müt dieser ihrer Siellungnahme befand sick die Regierung in Uebereinstimmung mit dem we taus übeiwiegen en Teil des deutschen Volkes. Wenn sie diese Seellung einnehmen kennte, so tat sie es nicht gezwungen, aber getragen von der Anschauung des Volkes über diesen Gegenstand. Wir danken unserem Velke dafür, daß es uns in den Stand gesctzt hat, diese Stellung einzunehmen; wi danken dem deutscken Volke dafür daß es das Ver— langen zer Entente als eine sittliche Unmög ichkeit erfaßl und betrachtet

) Mit Auenahme der Reden der Herten Minister, die im Wortlaute wiedergegeben werden.

(Eebhafter Beifall

s Beschließt der Senat die Einstellung, so hat er den Beschluß mit Gründen zu ver⸗ der Senat den Antrag ab, so hat er die Echebuna der öffentlichen

Blliokeitsaründe es recht,

Der vorliegende Gesetzentwurf ist die Einlösung der der

ein Druck auf sie ausgeübt würde. Nicht darauf kommt es an, ob ein

und uns dodurch die Gelegenheit gegeben hat, der Entente gegenüber von einer objektiven Unmöglichkeit zu sprechen. Dem ganzen deutschen Volke gebührt dieser Dank denn nur die enmütige Haltung des deut—

zwschen dem Verlangen ter Entente und zwischen dem, was unüber⸗ windlich Forderungen der Ehre und Sittichkeit von uns erheischten. so war der Konflikt da, ein Konflikt mit all den furchtbaren Folgen,

( J

die sich aus der tatsäch ichen Verteilung der Kräfte ergaben. Die Reichs⸗ regierung war veipflichtet, diesem Konflikt ins Gesicht zu sehen; sie war

verpflichtet, auck alle Konsequenzen ihrer Handlung auf sich zu nehmen. Sie war verpflichtet, auck die etzten Folgen aus ihrem Widerstand zu ehen und dem deutschen Volke nichts zu ersparen. Aber sie war aller⸗ dings auch vempflichtet, ehe dieses Letzte und Unabwendbare eintrat, zu prüfen, ob nicht ein Ausweg vorhanden sei, damit nicht das, was dem deutschen Volke im anderen Falle drohte, zur Wahrheit werde. Ein Ausweg auf dem Boden der Auslieferung war nicht vorhan- den. Besonteis war jeder Gedanke, etwa zu scheiden bei denen, dessen Auslieferung verlangt wurde nach der Art der Beschuldigung oder anderen Merkmalen, von vornherein abzuweisen. Ein Ausweg konnte nur gefunden werden, indem man zurückging auf den Grund, aus dem die Auslieferung verlangt wurde. Sie wurde ver angt, weil die Entente glaubte, die Bestrafung der Kriegeverbrecher nicht dem Deutscken Reich anheimstellen zu können, weil sie Mißtrauen hatte in den Willen und in die Fähigkeit des Deutschen Reichs, diese Bestrafungen durchzuführen. Der Weg, den sie beschritt, um sich zu sichern, war für uns ungangbar. Wir mußten nach neuen Wegen suchen, um diese Sicherheit zu gewähren. Dieser neue Weg konnte nur darin gefunden werden, daß wir gewisse besondere Garantien boten für den Willen und für die Fähigkeit des Deutschen Reichs, die Bestrafung zu übernehmen. Der Weg solcher

Garantien, der den Widerspruch zwischen dem geschriebenen Rechte

des Vertrags und dem ungeschriebenen Recht des menschlichen Empfin— dens, zwischen der brutalen Macht und der wehrlosen, ungeschützten Sitt⸗ lichkeit lösen sollte, dieser Weg der Garantien ist zuerst beschritten worden durch das Gesetz des 18. Dezember im vorigen Jahre. Das hohe Haus hat diesem Gesetz einmütig zugestimmt. Es hat damit den ersten Schritt auf dieser Bahn gutgehe ßen. Es wäre gewiß falsch, du sagen, daß damit der zweite Schritt ohne weiteres als geboten erscheine, daß man, nacht em man dem ersten Gesetze zugestimmt hat, nunmehr ohne weiteres dem zweiten Gesetz zustimmen müsse. (Sehr richtig! rechts) Das würde zu weit geben. Ich lehne das ab. Der zweite Schritt kann auf Grund freier und unbefangener Prüfung der Unterlagen gebilligt oder abgelehnt werden. Aber es wäre ebenso falsch, es nunmehr so darzustellen, als ob das erste Gesetz garnichts mit dem zweiten, garnichts mit dieser Angelegenheit überhaupt zu tun hätte, as ob das erste Gesetz wirklich nur als ein rein juristisches Gesetz aus den inneren Bedürfnissen heraus geboren, und nicht vielmehr ein Aus— fluß der politischen Lage und durch politische Momente wesentlich bedingt gewesen wäre. Kein Mensch hier und in Deutschland zweifelt daran, daß wir nie daran gedacht hätten, ein solches Gesetz zu schaffen, wenn nicht der Zwang der auswärtigen Lage uns damals bereits dazu genötigt hätte, unt wohin Sie schauen, in den Erörterungen im Inland und Ausland, in den Auseinandersetzungen in der Kommission und den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Cohn hier im Hause, ja dem Schweigen, das die anderen Parteien beobachtet haben. überall spricht der Gedanke mit, daß es sich hier nicht um Gegenstände der inneren Po litik, daß es sich in der Tat um Gegenstände von außenpolitischer Bedeutung gehandelt hat.

Der erste Schritt war getan. Im Laufe der Verhandlungen ewwies es sich als notwendig, den zweiten Schritt zu tun. So entstand diese Vorlage. Sie hat die einmütige Zustimmung des Reichsranz erhalten. Auch der Freistaat Sachsen, der sich bei den Beratungen des Reichsrats der Stimme enthalten hat, legt Wert darauf, mitzu— teilen, daß das nur infolge eines Mißwerständnisses geschehen ist, daß auch er die Notwendigkeit dieser Vorlage einsieht.

Was die Vor age im einzelnen bringt, hat der Herr Bericht— erstatter eingehend dargelegt, insbesondere die kaum erträglicken Lasten die für unser Empfinden der 5 2 des Art. 1' birgt. Wenn ich dem— gegenüber in die Wagschale werfe, was trotzdem diese Lasten tragbar macht, so kann ich nur sagen, daß jedenfalls swviel erreicht ist, daß tie von der Entente Angeschuldigten auf deutschem Boden, vor deutschen Richtern, nach deutschem Recht abgeurteilt werden. (Sehr wahr!) Das ist vel, ist das. was es uns möglich macht, dag zu tun, was zu kun wir im Begriff stehen. Nun wird die Angelegenheit dem Reichsgericht unterbreitet. Sie ist damit in gute Hänte gelegt. Das Reichsgericht möge seines hohen Amtes walten. Wir wissen, daß es seine Aufgabe sen wird mit der Gewissenhaftigleit, mit der Gründlichkeit, mit der Beherrschung des wissenschaftlicken Stoffes der reichen Erfahrung, mit dem Verständ- nis für menschliche Dinge, aber auch mit der sittlichen Freiheit und Unabhängigkeit, rie stets die untilgbare Eigentümlickkeit deu tscher Nechisprechung und vornehmlich der Rechtspreckung unseres höchsten Gerichtshofes gewesen sind. Aus dem Lärm des Tages, aus der Leiden schaft der pelitischen Erörterung werden die Dinge bönausgetragen in die stille und vornehme Ruhe dieses unseres höchsten Gerichtshofes.

Es ist nicht an dem daß die Freibeit unt Unabbäng'gkeit des

Druck auf das Gericht auLgeübt wird, sondern darauf, daß es Riesem Druck Widerstand entgegensetzt und ibm ẃidersteht Kröner aber wird zweifen, daß das Reichsgericht, wie alle unsere Gerichte, gefeit ist

schen Volkes hat ras zuwege gebracht, was wir in diesem Augenblick gegen jeden Druck, der kommt und nur umso stärker in seiner Unpartei⸗ noch für uns buchen können. Wäre ein Ausweg nicht gefunden worden

lichkeit verharrt je stärker der Druck ist.

Nun hat der Herr Abgeordnete Traub darauf hingewiesen: die Entente bebält sich aber vor, nach Fällung des Spruches zu tun, was ihr nötig erscheint. Richtig das behält sie sich vor! Das ist der Vor— behalt der Macht. Das ist ein Machtanspruch aber kein Rechtsanspruch, ein Machworbehalt, kein Rechtsvorbehalt. Gegen diese Macht können

wir nichts tun; gegen diese Macht helfen keine Gesetze. Dieser Macht gegenüber sind wir in der Lage, die wir alle schmerzlich empfinden, die aber nicht das Wa ten des Reichsgerichts in irgendeinem Punkte beein— trächtigen oder beeinflussen könnte; und wenn von deiser Macht einmal Gebrauch gemacht werden sollte, wenn von der Grundlage der Macht aus noch einmal der Versuch gemacht werden sollte, in unser sittliches Empfinden einzugreifen, dann möchte ich allerdings glauben, daß die Grundlage des Rechts, von der aus wir diesem Anspruch entgegentreten würden, durch die Autorität unseres Reichsgerichts eine unendlich wert— volle Kräftigung und Festigung erhalten würde. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Dr. Qua rck (Soz): Möge die Formulierung des Ge⸗ setzes nach jeder Richtung die loyale Durchführung unserer Ver— pflichtungen sichern. Alle Zweideutigkeit muß vermieden werden an⸗ gesichts des Mißtrauens der Entente gegen uns. Der § 1 bietet die Sicherheit für ein vollständig zuverlässig's Urteil. Das trifft auch für 8§z 2 zu, wonach ein früheres Verfahren nicht im Wege stehen soll. Der Intrag der Rechten, daß ein neues Verfahren nur auf Grund neuer Tatsachen soll erfolgen können, würde die Nachprüfung mancher zweiß l⸗ haften Fälle unmöglich machen, in denen es sich z. B. um gröbste Miß— handsungen gehandelt hat. Durch ein neues Verfahren muß mit diesen Fällen aufgeräumt werden. Die allgemeine Uebernahme der Kosten auf das Reich erschien dem Ausschuß zu weitgehend, und es wurde des⸗ halb unter Vereinbarung mit der Regierung nur die Uebernahme der Kosten aus Billigkeitsgründen beschlossen. Den Antrag der Unab— hängigen, den Ausschluß der Oeffentlichkeit des Verfahrens zu ver⸗ bielen, hat der Ausschuß für unmöglich erklärt. Es soll bei der üblichen Norm bleiben, daß das Verfahren öffentlich ist und die Oeffentlichkeit nur aus zwingenden Gründen aufgehoben werden kann. Es muß ein Ausgleich zwischen den Interessen der Entente und unseren Interessen emielt werden. Die Aus ieferung war eine Ungeheuerlichkeit, es wären Ankläger und Richter in ciner Person gewesen. Das Mißtrauen der Entente auch gegen das neue republikanische Deu lschland beruht darauf, daß man sich Fine Mühe gibt, sich mit der Verfassung zu befreunden. Die republikanische Verfassung steht aber auch hinter diesem Erfolg, daß auf die Auslieferung verzichtet ist. Dieser Erfolg wurde nur mög- lich durch die deutsche Revolution. (Unruhe rechts) Die Herren von der Rechten diskreditieren unsere Verfassung. Das deutsche Volk hat alle Ursache, diese Staatsform zu verteidigen, auch um aus dem Glend des Friedenwertrages herauszukommen. Wir müssen unsere Ver— pfichtungen erfüllen, aber die Entente wird auch die Verurteilung der Kriegsverbrecher auf der anderen Seite nicht verweigern können. Möge das Richsgericht sich das Zutrauen erwerben, das ihm en teegen—= gebracht wird, damit auch die gegnerischen Kriegswerbrecker zur Rechen- schaft gezoren werden. (Beifall bei den Sozialdemokraten. Ruf rechts: Gegenliste?)

Abg. Burlage (Zentr): Die Sache ist so ernst, daß ich nicht viel Worte machen weide. J des Wort füslt dem schwer, der sein Vater and liebt. Meine Fraktion glaubt, sick diesem Gesetzentwurf fügen zu müssen, sie glaubt, er ist eine Folge des verlorenen Krieges.

Abg. Falk (Dem.): Die Tatsachen zwingen uns, dieses Gesetz anzunehmen, so sehr sich auch die verletzte Vater iandsliebe aufbäumen man, müssen wir doch, so gut oder schlecht es geht, mit kühlem Blute errägen, was uns fiommt. Die Nationalrersammlung soll dem

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deu tschen Volke elfen in seiner höchsten Not (fehr richtia n, deshalb müssen wir der Vorlage zustimmen. Wir sehen in der Möglichkeit, diese Vorlage verabschieden zu können, einen außerordent ichen Erfolg der Reynierung, sie hat eine Stärke bewiesen dir auch dem Gemmer Achtung abverlangte, und die zum Ersolge geführt hat dadurch, daß das deutsche Volk in dieser Schicksalsfrage nahezu einmütig hinter der Regierung gestanden hat (Göbhafte Zurufe rechts: Vor der Regierung) Mir liegt es fern, in dieser Minute parkeipolitische Gesichtepunkte zum Ausdruck zu brimen, sonst würde ich sagen: Ucberschätzen Sie nicht, was Sie getan haken Auch ein heworragender Framose hat, wie auch vor kurzem Balfour, zumrneben, daß auf Befehl ausaesührte Kriemweibrechen nicht bestraft werden dürfen Was mit dem Antrage der Rechten erreicht werden soll, wonach nur dann ein erneutes Ver— fahren stattfänden soll, wenn neue Talsachen vorliegen, kann ich nicht sibersehen, sckließ ic femmt es auf cinen Streit um Morte hinaus. Ich kann mir woll Fölle vorstellen, in denen ein ahwägiges Urteil durch ein neues zu erseben ist. Ein zweiter Antrag will in allen Fällen die Oeffentlichkeit beibebalten Nas geht nicht an, denn niemand wird be haupten wollen, daß die Sittlickkeit und der Gedanke der Staats— sicherbeit bei allen Deutschen so gefestist ist, daß sie durch eine Deffent⸗ lichkeit aller Verhardluncen nicht gefährdet werden könnte. Wenn aus den vorannecangenen Reden herausklang, die Regierung habe in ihrem letzten Schreiben an die Entente zuviel angeboten, so ver⸗ mag ich das nicht anzuerkennen. Herr von Lersner, dem gewiß ein starkes Nefionalgefsibli nicht abrewrocken werden kenn, würde dann diese Nofe vom 25. Jamnar nicht überreicht haben. Wenn wir dem Reichsgericht jetzt das Urteil anvertrauen, wenn wir von seiner We sheit und Gerechtiok-it Richtersyrücke erwarten, Hie uns vor ung, unseren Feinden und der ganzen Welt reinigen sollen, so sind wir dewrwst davon überzeugt, daß das Reickgzericht sich nur von sachlicken Gäsichtewunkten leiten lassen wird, die Politik wird obne jeden Einfluß auf seine Haltung sein. Wir woslen jeden bestrafen, der Strafe verdient. aber damit ist das Schuldach nicht zerrssen, es bleibt noch Lie Schusd auf der anderen Seite. (Sehr richt ga) Es ist nnerbört, daß in den eseßten Geßieten deutsche Männer auf geariffen und vor fi nplick« Gerichte gestesst werden. (Ruf re ts: Wo bleibt die Gegenliste) Ein Cölner Offizier ist in Brüssel wegen aneebsicher Grausamkesten zu A Monaten Gefängnis verurteilt, dem allseits das allerkeste Zeugnis ausgestellt wird. Er bescwert sich

Gerichtshofes irgendwie beeinträchtigt sind; daß er urteilen muß über

Anklagen, die nickt erhoben worden wären, wenn die Entente es nicht verlangt hätte; daß er urteilen darf, nur auf Grund des Stoffes, den die Entente ihm liefert; daß die Männer, die uns verebrenswürdig erscheinen, unter unerhörten Anklagen vor den Richterstuhl geschleppt werden. Alles das ist nicht richtig. Das Verfahren vollzieht sich in der Fre heit, die die deutsche Nechtspreckung von jeher ausgezeichnet hat. Der von der Entente in der Liste und sonstwie gelieferte Stoff ist Stoff wie jeder andere, der entgegengenommen unt verarbeitet wird, und war pflicktmäßig unter dem Gesichtspunkt: Kein Unschuldiger darf bestrast werden aber kein Schuld ger der Strafe entgehen, die er ver— dient hat, und die über ihn verhängt werden muß. (Zuruf des Abge⸗ ort neten D. Traub) Der Herr Abgeordnete Traub wird überzeugt sein dürfen. daß ich diesen Punkt noch berührt haben würde, auch wenn er mich nicht daran gemahnt hätte. Es ist nicht richt g, aus diesem oder irgendeinem andern Gesichtspunkte nunmehr die Tätigkeit des Reichsgersckt¶s mit Be worten zu be egen, die seiner nicht würdig sind. Man darf nicht davon sprecken, daß das Reichsgericht nun den Büttel daß seine Rechtsprechung nicht frei sei, weil von innen oder von außen daß seine Rechtsprechung nickt frei sind, well von nnen oder von außen

nicht darüber, daß er kereits 7 Kis 8 Monate im Gefäpgn's sitzt, sondern nur darüber, doß noch nichts unternommen worden ist, um ibn durch das Urteil deuscker Rickter wieder berzustellen. Ich erinnere ferner an den Fall Röchling. Bei Nacht und Nebel kaben unsere Landsleute Haus und Hof verlassen els die Aussieferunasl st⸗ beraus. kam weil sie befürchten mußten, trotz aller divlomatiscken Verband lungen verkaftet zu werden. Da ist es Aufgabe der Regierung, die Leute frei zu bekommen und vor unser Gericht n stellen. Dirse Auf— gabe werden wir erleichtern, wenn wir diesem Ge(rtzen wurf zust'mmen. Weiter: sind wir denn die allein Schuss gen? Von unsern beim gekehrten Kriegkaefangenen bören wir welche Grousomkei ten an ibnen de sbt worden sind. Sind die Lustmorze in Jülich, Aacken usw gesübnt? Mit ejeenen Augen babe ich seben müssen, wie auch ein anderes Mitglied der Naticpalversammluno, wie ein eng saer Off ner in Cöln einen vreußscken Schaifner mit Faustscklägen mißboandest pat (Hört, bört! . Ich kabe dem Manne meinen Namen zur Verfügung gestellt und ihn aufgefordert, Klage zu erheben. Wir dürfen uns nickt allein in die Rolle des Angeklagten drängen lassen. Wenn wir alle diese Fälle dem Reichsgericht übe weisen, so tun wer ea in der sicheren Zuversicht, uns damit an einen Areopag von eber Weiskest zu werden, an einen Gerichtenef. Fer sick vur von dem Gesichtspunkt des Rechts und der Gergchtiekeit leiten läßt. (Be'fafl)

Aba. Seger (d. Soz): Wenn es so darsest lt wird. doß das Verfahren nur, Lingeleitet werden soll, weil die Enente es fordert so wird der Eindruck erweckt, als ob wir nur dem Zwenge nackgeben

sFortsetzung in der Zwelten Beilage)

. .

am Deutschen Reichsan

'.

1

des zu . Materials

Zweite Beilage

55.

Berlin Freitag, den 5. März

zeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

19245.

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage)

und nicht dem Rechtsbewußtsein genügen wollen. Vor dem Kriege äaben rechtsstehende Blätter die Auslieferung von Grey und anderen

Saatsmännern als Kriegsberbrecher gefordert. Da kann man sich V

nicht wundern, wenn die Entente sich diese Forderung zu eigen macht. Wenn man verlangt, daß die Deutschen in den besetzten Gebieten, Re von fremden Gerichten abgeurteilt worden sind, deutschen Gerichten gusgellefert werden, so habe ich an sich nichts dagegen, es dürfen aber keine neuen Verwicklungen dadurch heworgerufen werden. In allen Fällen die Kosten der Reichskasse aufzuladen, würde nicht dem Rechts; kewußtsein entsprechen. Wenn darüber geklagt wird, daß hier mit allen Gepflogenheiten des Mechtes gebrochen werden soll, so verweise ich auf die Todesftrafemerordnung, mit der wir uns gestern beschäftigt

bringen ist. Wos * urbestechlichen Sinn des Reichsgerichts an langt, so haben wir * „des Krieges nicht viel dabon gespürt,

das Reichsgericht hat sich an der Kriegspropaganda sehr lebhaft be⸗ /

eiligt. Hier wird es eine schwere Belastungsprobe zu bestehen haben und wollständig umlernen müssen. . Abg. Dr. Kahl (V. V.): Wenn sich Dr. Quarck an die Rechte

gewandt hat mit der Mahnung, wir sollten die republika nische Staats

Der

orm nicht diskreditieren, so finde ich das ein starkes Stück. D ; gesamten Rechten durfte dieser Vorwurf nicht gemacht werden. 6s bdasteht doch ein großer Unterschied zwischen diskreditieren, d. h. also

Treu und Glauben gegenisber besserem Wissen herabzusetzen, und über. zemgungs gemäß auszusprechen, daß eine andere Staateform besser it Als die uns dargbotene. Wenn die jetzige Staatsform diskreditiert ist, Tann hat fie fich höchstens selber diskreditiert. Den Antrag, daß ein neuetz Verfahren „nur auf Grund neuer Tatsachen“ einzuleiten sei, mächte ich als Berichlerstatter nicht unbedingt zur Annahme enpfehl en, Auch die Oeffentlichkeit des Verfahrens in allen Teilen des Prozesses kann sch nicht befürworten. Ich verstehe nicht, welche Verwicklungen eintreten könnten, wenn die von feindlichen Gerichten abgeurteilten Deutschen vor ein deutsches Gericht gestellt werden sollen.

1 wird unverändert angenommen, nachdem ein Antrag

der nabhängigen auf Veröffentlichung der Anklagealten Paradies zu machen, während man jetzt nicht imstande ist, die not- abgelehnt ist. wendigften' sozlalen und kulturellen Aufgaben zu erfüllen. Für alle Zum 8 2 begründet Teile muß das Wort gelten: mit vielem hält man haus, Abg. Wermuth (D. Nat) den Antrag, daß ein Wiederauf⸗ mit wenigem kommt man aus.. Die Schuld trifft die⸗ aufnahmeverfahren nur auf Grund neuer Tatsachen erfolgen darf. Der jenigen, die das deutsche Volk in diesen fürchterlichen Krieg 3E sei für feine Partei gerade der schwerste, die Annahme des An- gehetzt und beizeiten Friedensmö lichkeiten verpaßt haben. unkuft unterbleiben, auch not⸗

trages würde das Gesetz mildern. Nach deutschem Rechtsgrundsatz könne ein Verfahren nur unter Vorau s setzungen rieder aufgeé emmen werden. Ein rechtskräftiges Erkenntnis solle ie Ruhe des c*ntszustandes herbeiführen, die nur aus triftigen Gründen erschüttert werden dürfe. Daß die Revision eines Urteils nur auf Grund neuer Tatsachen erfolgen dürfe, entspreche dem Kechtsempfinden. Der Antrag derstoße nicht gegen die Abmachungen it der Entente. denn die Reichsregierung habe sich in ihrem

Schreiben vom 25. Januar bereit erklärt, ein Verfahren „auf Grund einzuleiten, d. h. also auf Grund des neuen Materials, das die Entente beibringen könne. .

Unterstaatssekretr Joel verweist auf die, Bestimmungen des Friedensbertrages, wonach die Entente ohne Rücksicht auf eine Ver⸗ folgung vor einem deutschen Gericht vorgehen könne, (Abg. Schultz. Bromberg (D. Nat.): Da handelt es sich um ausländische Grrichteh) Sem Sinne dieser Bestimmungen entspreche bieser Antrag nicht. s handle sich nur um eine objektive Nachprüfung des rorange / gangenen Urte ls; gerade vom Rechtsstandzunkt, könne eine Nach⸗ prüfung des Sachverhalts geboten sein. Der Antrag müsse daher abgelehnt werden. ö J

Abg. Wermuth: An die Stelle des Rechtszustandes der Ruhe würde die Unruhe treten, wei ohne jede Zeitbegrenzung (in neues Verfahren eintreten könnte. Dadurch wird die höchste Ge⸗ rechtigkeit zum höchsten Unrecht.

Der Antrag der Deutschnationalen wird diefer Partei abgelehnt und 5 2 umerändert gegen Stimmen angenommen. . .

Abg. Seger (C. Soz) begründet die als S 3a beantragte Be⸗ stimmung, daß die Oeffentlichkeit bei en Verhandlungen nicht aus⸗ gefchlossen werden darf. Diese Verfahren intercssierten das ganze dentsche Volk in hohem Maße als eine politische Angelegenheit. Das Reichsger cht cke im Kriege Sachen über Landesverrat oder Hochberrat möglichst berschleiert, selbst wenn nur Aibeiter Flug— blätter verbreitet oder ähnliche große Schandtaten begangen hätten. Deshalb müsse der Ausschluß der Oeffentlichkeit verboten werden Unterstaatssekretär Joel: geltendem Gesetz kann die

gegen die Siinnmen dieselben

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Oeffentlichkeit nur wegen Gefährdung der Sittlichkeit oder der Staagtssicherheit ausgeschlossen werden. Dem Gericht kann nicht zugemutet werden, daß es in solchen Fällen öffentlich, verhandelt. Das Reichsgericht wird ohne alle Voreingenommenheit über die

Deffentlichkelt oden Nichtöffenklichkeit entscheiden. ö

Der Antrag der Unabhängigen wird gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. ĩ

Der vom Ausschuß hinzugefügte 8 4 wegen Uebernahme der Kosten auf das Reich aus Billigkeits gründen wird ange. nemmen, nachdem Unterstaatsselretär Joel ihm zugefti: imt hat. Der Rest des Gesetzes wird gleichfalls unverändert ange⸗ nommen.

Von dem Reichseinkommensteuergesetz ist noch rückständig die Abstimmung über den deutschnationalen Antrag, bei der sich am Montag die Beschlußunfähigfeit des Hauses ergeben hatte. Der Antrag will unter den Bestimmun⸗ gen über die Steuerfreiheit die Gewinne aus Gꝛundstücks⸗ veräußerungen steuerfrei lassen, es sei denn, daß die Grund⸗ stücke erst innerhalb der letzten fünf Jahre (Regierungsvorlage: zehn Jahre) erworben sind.

der Antrag wird gegen die Stimmen der Rechten und eines Teils des Zentrums und der Demokraten abgelehnt: es bleibt also bei der Fassung der Regierungsvorlage.

Darauf beginnt das Haus die zweite Beratung des Landessteuergesetzes.

Verichterstatter Dr. Becker Hessen (D. VN): Das Recht der Lander und Gemeinden zur Steuererhebung wird durch die reicht⸗ htlichen Vorschriften eingeschränkt. Die Inanspruchnahme von Steuern für das Reich schließt die Erhebung gleichartiger Steuer durch Länder und Gemeinden aus. Einkommen- und Vermögens— stenern sind ihnen in Zukunft verboten, sie erhalten nur eine, Quote aus der Reichseinkommensteuer, sie dürfen auch keine Zuschläge zur Reichseinkommensteuer und zur Erbschaftssteuer mehr erheben. Da— gegen können sie Grund⸗ und Gewerbesteuern und besonders die Ge— meinden Vergnügungssteuern erheben. Der Steuerzahler wird in Zukunft nur eine hohe Reichseinkommensteuer zahlen, dagegen in den Ländern und Gemeinden mit um so höheren Realsteuern erfreut werden. Die Länder und Gemeinden werden die Realsteuern stark ausnutzen müssen, weil ihnen die anderen Steuerquellen verschlossen sind. Der Wunsch, gewisse Schranken gegen die Ueberlastung der Steuerzahler in dieser Hinsicht festzusetzen, fand im Ausschuß keine Fustimmung. Die finanzielle Wirkung des Landessteuergesetzes auf die Finanzen der Länder und Gemeinden ist noch vollständig im

des Landesfteuergesetzes zugestimmt, wir sind mit der Fassung der

Relleicht das wichtigste Gefetz, das die Nationalversammlung über. haupt zu verabschieden hat. * Steuerrecht der Länder und Gemeinden beseitigt. Tiese Tatsache an sich ist, niemand konnte bisher einen beessten Weg zeigen, der dahin führt, J. des Reichs, der Länder und Gemeinden zu sanieren. Das Reich

geworden, er muß auch für Länder und

; 83 6 ; a Gi. teuern zu erheben, den Haut- und Grundbesitz und das Gewerbe zu

chen, die ebenfalls nicht mit der Strafrechtspflege in Einklang zu n sitz

dieser realen Ertragssteuer, bei der fürchterlichen Finanznot bleibt

uns aber ein anderer. Weg nicht iris ele alle Steuerquellen guszu⸗ : ;

haben. ind den il notwendig, wobei den beiden letzteren möglichste Bewegungsfreiheit

gelassen werden muß,

ü eingetreten. . Geldentwertung dauernd unrentabel geworden, die Gemeinden ist keineswegs rosig. muß geholfen werden, sie müssen leben. . ir Teile geben ohne Rücksicht uf den andern, Lände und Gemeinden müssen auch historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Aufgaben gerecht werden können, denn sie sind die Urquellen des. Staates, und wir sind die Letzten, die eine Uniformierung, eine Gleichmachung der Gemeinden an und für sich haben wollen. elne Tugend sein müssen. von Milliarden während des Zerstörungen, eine

IYöicht nur Luxusgusgaben müssen in

renn wir unsere ganze Zukunft nicht gefährden wollten. An Anträgen don Städteverbänden und Korporationen hat es nicht gefehlt, wollten möglichst viel für sich herausholen. das Verlangen nach Aufrechterhaltung des Zuschlagsrechts. dieser Antrag mußte abgelehnt werden,

ihren Steuern im Jahre 19198 zu einem Betrage. der jährlich um 33 steigt, garantiert,

Abg. Simon - Schwaben (Soz):; Wir haben dem Fedanken

Forlaqe einderstanden. Nächst der Reichsgbgabenordnung ist dies Bis auf geringe Ueberreste wird das

So weitgehend

ist nun einmal der Lastenträger Gemeinden die Steuern

innehmen und verwalten. Die Länder behalten das Recht, Ertrags⸗

Wir Sozialdemokraten sind keine Freunde

chöpfen, bis wir wieder finanziell festen, Boden unter den Füßen Ein Ausgleich zwischen Reich, Ländern und Gemeinden ist

Diejer Ausgleich wird nicht leicht zu finden

Während des Krieges haben 6. die Gemeinden ungeheuer⸗ iche Aufgaben gelöst, hätten sie nicht fingnziell gesund dagestanden, o wäre die Kaäͤtastrophe schon wenige Monate nach Kriegsbeginn Die städtischen Erwerbsanstalten sind, besenders durch

Zukunft der Reich, Ländern und Gemeinden Wir können nicht dem einen

ein.

Die Sparsamkeil wird Es ist eine große Tragik, daß Hunderte Krieges ausgegeben worden sind zu Summe, die genügt hätte, ganz Europa zum

wendige. Sas Reich hat auf. Grund dieses Gesetzes für die Ein- nahme und Verteilung der Gelder auf Länder und Gemeinden zu bürgen. Deshalb mußten wir abwägen, wie weit wir gehen konnten, alle über die Vorlage hinausgehenden Anträge mußten wir ablehnen, 1. alle In erster Linie steht da Auch Den Gemeinden werden dafür auch aus anderen Steuergesetzen gewisse Anteile gesichert, so aus dem Körperschaftssteuergesetz. Nach § 5sß der Vorlage, der die Abbürdung der Tasten der Länder und Gemeinden umfaßt, soll ein großer Teil der Kriegslasten vom Reiche übernommen werden. Alle e g an die Länder und Gemeinden werden kaum genügen, den Bedürfnissen zu entsprechen. Deshalb handelt es sich bei diesem , Experiment, dessen Erfolge wir abwarten müssen, wir tun hier einen Srung ins Dunkle. Beshalb wird sich wahrscheinlich alsbald die Rotwendigkeit zeigen, das Gesetz entsprechend abzuändern und aus- zub auen. 3 57, der eine verfassungsmäßtige Bindung invol vierte, wurde deshalb gestrichen. Wir müssen uns die Möglichkeit einer baldigen Revision vorbehalten. Das Landessteuergesetz bedeutet einen, neuen Weg in der deutschen Steuergesetzgebung. Wir hoffen und wünschen, daß alle Faktoren den besten Willen zeigen, das Ziel zu erreichen, Deutschland, das Reich, die Länder und ö den, aus der Finanz- not wieder herauszubringen. U Abg. He sse (Den ): Die Deutsche Nationglbersammlung darf für sich in Anspruch nehmen, daß sie auch das Landessteuergesetz so eingehend geprüft hat, wie es mil der Notwendigkeit, schnelle Arbeit zu leisten, irgend vereinbar war. Alle Parteien haben sich im Ausschuß an der Arbeit beteiligt und nicht zu unterschätzende Verbesserungen

geworfen worden, ob sich die Regierung mit ihrer Vorlage in den

Grenzen, ihrer durch die Verfassung gegebenen ZJuständigkeilk gehalten

hat. Diese Frage ist an sich zu bejahen. Aber so viel ist sicher, daß

von einer Selbständigkeit der Länder nach diesem Gesetz nur in geringem

Umfange die Rede sein kann. In bezug auf die finanzielle Selbständig, keit erleiden die Länder zweifellos eine starke Einbuße und dadurch auch eine Einbuße ihrer politischen Selbständigkeit. Das bedeutet gleich⸗

zeitig die Gefahr einer übermäßig starken Jentralisierung. In 8 2 ist ausgesprochen, daß die Inanspruchnahme von Steuern durch Reichs

gesetz die Erhebung gleichartiger Steuern durch die Länder und Ge— meinden ausschlüeßt. Das Reich hat die unmittelbaren Kriegsaus⸗ gaben zu bestreiten. Dadurch werden seine Ausgaben in einem Maße esteigert werden, daß es Opfer auf finanziellem Gebjete fordern .

Cine Zuschlagebefugnis hätte. zweifellos, die Entrechtung, der Länder und Gemeinden erheblich gemildert. Die Mehrheit

meiner Partei ist für die Gewährung einer Zuschlagsbefugnis. Es können dadurch allerdings leicht schwere Unzuträglichkeiten entstehen, Ueberschreitungen, die einer Konfiskation des Ver⸗ mögens fast gleichkommen. Die höheren Einkommen sollten ja schon mit 8&3 I nach dem Antrag Düwell besteuert werden, wozu noch die Kapitalbesteuerung kommt. Die Ausgaben sind 9 gewachsen, daß die Geneinden und Länder noch im , ahre die Ein⸗ kommensteuer erhöhen müssen. Mit 10 bis 12 Milliarden Aus⸗ gaben werden Länder und Gemeinden für das nächste Haushaltsjahr“ u rechnen haben. Bei Einbringung der Steuervorlagen im vorigen . meinte der ö die Länder und Gemeinden Fätten ein unbeftrittenes Erfindungsrecht auf neue Steuern. fürchte daß sie keine geeigneten Steuerguellen auffinden werden; der Reichsfinanzininister hat ihnen im Steuerausschuß auch keine ge— eigneten Fingerzeige gegeben. Die Länder und Gemeinden werden in' einer außerordentlich schwierigen Lage sein. Sie werden bei ihren Ausgaben sparen müssen, denn die Möglichkeit, neue Steuer— einnahmen sich zu verschaffen, ist nur gering, da das Reich fast alle ergiebigen Steuerquellen für sich in Anspruch genommen hat. Die Wirkung des Landessteuergesetzes ist ,, die, daß die unsozialen indirekten Steuern vom Reich ij die Gemeinden abgewälzt werden. Die Armenfürsorge erfordert fortwährend neue große Ausgaben. Aber es kann gespart werden beim Beamtenapparat. Nicht nur durch Vereinfachung der Organisatiön der Gemeinden kann gespart werden, sondern auch durch Vereinfachung der Technik; Telephon, Schreibmaschinen waren bis vor kurzem noch in manchen Gemeinden unbekannte Einrichtungen. 6 Beamte dürfen nicht mehr mit Arbeiten belastet werden, die sehr wohl von mittleren Beamten übernommen werken könnten. Die Durchführung des Achtstunden— fages bei allen Vempaltungsbehörden würde sicherlich auch zu Er— arnissen führen. Durch Heranziehung ehrenamtlicher ö. zur Hemeindevermwaltung können ebenfalls große Summen erspart werden. Mit der Sozialisierung muß man 6. vorsichtig vorgehen und vorher auf das eingehendste prüfen. n Wilmersdorf ; kürzlich

Dunkeln, jedoch wird ihnen wenigstens das bisherige Aufkommen aus

von sozialdemokratischer Seite beantragt worden, die Müllabfuhr,

schriften nach f Göemeindeausschusses ohne jede Erörterung.

; bätzen de ͤ des Gesetzes vorgenommen. Bei der ersten Lesung ist die Frage auf⸗ :

die die Gemeinde in eigene Regie übernommen hatte, wieder einem Privatunternehmer zu übergeben. Die Arbeitslosenfürsorge erfordert große Summen, die dadurch bedeutend verringert werden können, daß man die Arbeitslosen zur Arbeit anhält, Die Auseinander⸗ fetzung zwischen Ländern und Gemeinden, die erst noch erfolgen muß, werd' viel Kämpfe verursachen. Es wird wahrscheinlich eine, her- stärkte Aufsicht des Stgates über die , der Gemeinden nötig sein. In dem Bewußtsein, daß dieses Landessteuergesetz wie alle unsere Steuergesetze kein monumentum aere pęerennius ist, in der . daß es eine Aenderung erfahren muß, glauben wir, daß es der vertrauensvollen Zusammenarbeit von 6 ändern und Gemeinden gelingen wird, unser Land und unser olk durch die schweren Jahre, die uns noch bevorstehen, glücklich hindurchzubringen. Beifall.) . ö

Abg. Düwel 1 (M. Soz.); Die Tendenz dieses Gesetzes geht dahin, den Ländern die finanzielle Selbständigkeit zu nehmen. An sich haben wir n chts dagegen einzuwenden. Wenn man den Ge— meinden das Zuschlagssteuerrecht nicht geben will, dann wird es auch anderen ie e n, gegenüber nicht geschehen. Zum mindesten muß den Gemeinden ein kleiner Ersatz dadurch gegeben werden, daß fie an der Umsatzsteuer in höherem Maße ö werden, als im Gesetze vorgesehen ist. In seiner jetzigen Gestalt bedeutet diese Vorlage für die Selbstverwaltung der Gemeinden den Tod. Wir werden abwarten, welche Gestaltung das Gesetz in zweiter Tesung annehmen wird; davon ist unsere endgültige Stellungnahme abhängig. .

Die Weiterberat ung wird auf Donnerstag 1 Uhr vertagt. (Ueber 52 Ausschließung gleichartiger Steuern in Ländern und Gemeinden wird namentlich ab⸗ gestimmt werden, vorher 14 Anfragen, außerdem dritte Be⸗

ratung des Kriegsvergehens gesetzes.)

Schluß 6 uhr.

Preußische Landes versammlung. 130. Sitzung vom 4. März, 12 Uhr. Bericht des Nachrichkenbürcs des Vereins deutscher Zei tungeverleger.)*)

Das Haus setzt die Beratung des Antrags der Deutschnatio nalen vom 23. Februar 1920 fort: Die Regierung zu ersuchen, die früher im Interesse der Jugendpflege gewährten und jetzt mit Rücksicht auf die Befriebslage aufgehobenen Fahrpreisermäßigun⸗ gen baldmöglichst wieder einzuführen, da die bevorstehende Tariferhshung für weite Kreise der Jugend die im Interesse der Gesundheit dringend erwünschten Wanderungen und Ferienreisen unmöglich macht. Von den unabhängigen Sozial— demokraten ist hierzu nach dem Worte „baldmöglichst“ die Ein⸗ schaltung beantragt: „für die Jugendorganisationen aller Richtungen.“

Abg. Ne um ann-Magdeburg (Soz) tritt für den Antrag ein, desgleichen die Abgg. Gre bs Zentr.), ein Ver⸗

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treter der Demokraten, Frau John (M. Soz.) und Abg.

Held (D. V.). Letzterer bistet auch um Berücksichtigung der Kriegsbeschädigten.

Ein Regierungsvertret erz Ob und zu welchem Zeit- punkt die im Interesse der Jugend früher gewährte Tarifermäßigung wiedergewährt werden kann, hängt dabon ab, welche Wirkung die am J. März eingetretene Fahrpreiserhöhung auf den Verkehr haben wird. Auch von der ausreichenden Kohlempersorgung wird es abhängen. Den geäußerten Wünschen werden wir Rechnung tragen.

Beide Anträge gehen an den Berölkerungsausschuß.

Hierauf erledigt das Haus eine Reihe von Bitt⸗ den Anträgen des Landwirtschafts- und Nur in einem Punkte wird von dem Antrag des Gemeindeausschusses abge⸗ wichen.

Der Arbeiterrat zu Stade wendet sich in einer Eingabe gegen den Beschluß des Staatshaushaltsausschusses vom 24. September 1919. nach welchem die Staatsregierung ersucht wird, alle Zahlungen aus Staatsmitteln für die den Lokal und Provingialbehörden beigeordneten Bolksbeauftragten einzustellen Es wird der Erwartung Ausdruck gegeben, die jetzigen Verhältnisse bestehen zu lassen, wenigstens bis u? endgü tigen Regelung durch das Betriebsrätegesetz. Hi Aus⸗ schußantrag geht auf Uebenreisung an Rie Regierung als Material. Abg. Dr. v. Kries (D. Nat.): Nachdem der Beschluß unseres Hausha?lsausschusses auch vom Plenum bestätigt worden ist, halte ich die Ucberweisung, der Gingabe als Material für völl ig unmöglich; sie wäre ein vollständiger Nonsens. Gustimmung.) ir beantragen Laher Uebergang zur Tagesordnung.

Gegen die Stimmen der beiden sozialdemokratischen Frak— tionen wird dementsprechend beschlossen.

Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildet die förm⸗ liche Anfrage der Deut schnationalen: Ist der Staattzregierung bekannt, daß die Holzpreise, welche auf den staatlichen und kommunalen Holzversteigerungsterminen erzielt werden, eine über jedes Maß hinausgehende Höhe erreicht haben? Was gedenkt die Staatsregierung zur Be⸗ seitigung dieses unhaltbaren Zustandes zu tun?“

Auf die Frage des Präsidenten, ob und wann die Regie⸗ rung zur Beantwortung bereit ist, erfolgt zunächst keine Antwort.

Zur näheren Begründung führt

Abg. Mentzel⸗Stettin (S. Nat) aus: Die Lage deg Hol marktes ist geradezu trostlos, weniger allerdings für die Spekulanten und Schieber 486 für die Heinen? und mittleren Gewerbe reibenden. Die Holjnot wird durch die Forderungen der Entente anscheinend moch verschürft. Es geht das Gerücht, daß in diesem Jahre 35 Millionen Festmeter an die Entente abgeliefert werden sollen. Die Regierung sollte darüber authentische Auskunft geben. Auch im Frieden waren wir schon auf die Holzeinfuhr angewiesen; 1913 betrug sie 16 Millionen Mark. In den letzten Monaten hat die Preisgestaltung für Holz geradezu üngeheuerliche Formen angenommen. In den letzten Tagen haben Versteigerungen in Fürstenberg a. O. Preise ergeben, die bis zu über 9000 Mart für ein Restmeter gegangen sind! Währen im Frieden der Preis für den Festmeter gutes Kiefernholz 25 n betrug, muß heute schon ein Preis don 860 bis ko00 Mark im Durch schnitt angelegt werden, für Eichenholz mehrere tausend Mark. Wie sollen da der Tischler, Böttcher, Stellmacher, jeder Handwerker, der seinen . in der Nähe seines Wohnortes decken muß, bestehen? Wenn die Leute früher mit 3000 bis 5000 Mark Kapital gut aus- kommen konnten, brauchen sie heute 109 600 Mark, und die haben sie nicht. Die Kredite aus pribaten Kreditkassen oder staatlichen Vorschuß

) Mit Ausnahme der Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben werden. .

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