1920 / 56 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Ausfuhrnum mern ] 17. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. . enn, r reglerung mit Zuslimmung des Reichsrots und des von der

des Statistischen

Aus dem 11. Abschnitt.

Beschriebenes und bedvrucktes Papier als Altpapter k Bücher in allen Sprachen, auch Gehetbächer, gedruckt oder geschrieben, auch mit beigedruckten, heigehefteten oder beigelegten Bildern aller Art; Bücher mit Schriftzelchen für Bliade; alle diese auch gebunden. Zeitungen, Zeitschrften. w Aus dem 15. Abschnitt. Glasröbrchen für Beleuchtungt i wecke . J Glasflüsse und Glagsteine· , . aug 7609 Glas behänge und Glasknöpffe . . (7658 und aus

763 a - c Geschliffene und ungeschliffene Glaslinsen für die Her⸗ stellung von Taschenlampen . . aus 7632

Ans dem 18. Abschnitt. je aut 9060

1I. Der Reichttommissar für Aus, und Einfuhrbewilligung hat den Zollstellen folgende Ermächtigungen von allge einer Bedeutung erteilt:

r. Die Einfuhr von in⸗ und ausländischem Papiergeld aller Art, von in. und auagländischen Banknoten und anderen Wertpapieren, gi. Dividenden⸗ und Erneuerungsscheinen, Wechseln, Schecks und Anweisungen obne besondere Bewilligung zujulassen. (Die Er— mächtigung gilt nicht für auf Rubel lautende Geldzeichen);

b. die Einfuhr von Gegen ständen, die nachweislich dazu bestinmt sind, als Muster zur Ausführung von Lieferungtaufträgen aug ländischer Besteller zu dienen und deren Uebersen ung ohne Berech—2 nung erfolgt, ohne Bewilli . zur Einfuhr zuzulassen;

C. Zeichnungen und ähnllche Unterlagen, die nechweiglich dam bestimmt sind, als Muster zur Ausführung von Lieferungsaufträgen

auß 673 a

674 a aug 674

aus 736 b

aus landischer Heste ller zu dienen und deren Uebersendung ohne Be⸗

rechnung erfolgt, ohne besondere Bewilligung zur Einfuhr zuzulassen;

d. in Grenzwerkehr für jede ö. die Einfuhr von Lebentz— misteln aller Art dergestalt ohne besondere EGinfuhrbewilligung zuju— le en ebe einzelne Person von jeder Art Lebengmitteln je bis

kg sowie Zigarren bis 300 Stück,. Zigaretten bls 500 Stück. Rauch—⸗ 66 bls 1 Kg, Wein bis J Liter, Spirituosen bis 1 Liter, einführen darf. Die für jede Person freizugebende Gesamtmenge darf jedoch 10 kg und 2 Liter nicht übersteigen. Bei der Einfuhr über dit badlsche Grenze aus der Schweij wird die vorstehende Er— mächtigung bezüglich der Zigarren auf 1000 Stück sür jede einzelne Person erweitert;

6. im Reiseverkehr Reisegut (Handgepäck und aufgegebenes Ge päck mit Lebensmitteln, ausgenommen Ananas, Ingwer, Vanille, Kaviar, Kavigrersatzfsoffe, Kaviarlake, Lan ö Hummerg und Austern, im Gewicht von je 25 kg jedes Lebensmittels ohne Be— schränkung der Gesamtmenge sowie 8 kg Seife, Kerzen und Stärke) aus allen Ländern, sofern die Einfuhr nicht zu Handelszwecken er— folgt, ohne Einfuhrbewilligung zur Einfuhr zuzulassen. Kaffee, Tee, Schokolade und Kakao dürfen im Reisegut bls zum Gemicht von je 1 kg ür jede Person enthalien sein, Zigarren, Zigaretten, * tabak. Wein und Spirituosen in den 363 d angegebenen

engen; f. die bon zurückkehrenden Auslandadeutschen miigeflihrten alten und neuen Gehrauchegegenstände zum eigenen Gebrauch ober zum Gebrauch ihrer Angehörigen in der H imat gegen den Nachweis der Bestimmung ohne besondere , ,. Dies gilt 21 für die Ginfuhr der von zurückkehrenden Autzlandsz eutschen mit⸗ eführten Lebeng⸗ und Genußmittel sowie sonstigen Konsumtibilien an usw.), sofern diese Waren für den eigenen Gebrauch der Rlck= wanderer und denjenigen ihrer Angehörigen in der pin bestimmt sind, und sofern sie nicht über einen Jahresbedarf sür die einzelne Person hinausgehen; Pakete mit Lebensmitteln, ausgenommen Butter, leisch und Fleisckwaren, Speck Mehl, Zucker, Angnas, Ingwer, anllle, Kaviar, Käniarersatzstoffe, Kaviarlake, Langus len, Hum mern und Austern, zum genen Gebrauch der Einführenden im ho gewichte bis h kg aus allen kändern ohne Gim fuhrbewilligung zuralassen. In diesen Poslpaketen dörsen Margarine, Schmalß, Gebäck. Teigwagen, an,. und andere Waren der Zolllarifnum mer 202, ferner Kaffee,

ee, Erzeugnisse der Kakgo⸗ und Schokolgdenindustrie nur bis zum Gewicht von 1 Kg somie Selfe, Kerzen und Stärke big zum Gesamt— gewicht von 2 kg enthalten sein; ;

h. Sendungta aus den bar ichen an der Schweizer Grenze und in der Schweiß gelegenen Zollausschlüssen unter gewissen Voraus— setzungen ohne Bewilligung zur Einfuhr ae n, .

1. im Zollagerverkehr von Aus- und Einfuhrben illigungen dann abseben, wenn vom Auslande kommende Waren 9 Lager gehen und Waren vom Lager nach dem Auslande , hr oder auf ein anderes Transitlager unter amtlichem Mitverschlusse gebracht werden. Dlese Vergüänstigung findet auf den Verkehr von Zollagern des un besetzten Gebiets nach solchen des besetzten Gebieis Deutschlands keine Anwendung. Fr vergl. Bekanntmachung vom 18. Februar 1920 n , , r. 43 vom 20. Februar 1920.)

k. Liebtsgaben aller Art, die aus dem Ausland nachweislich als Geschenke zum elgenen Bedarf der inlandlschen Empfänger eingehen, ohne Bewilligung zur Einfuhr zuzulassen.

III. Durch 5 2 der Yelann machung zur Ausführung der Ver⸗ ordnung vom 16. ie 1917 über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (Reichs Gesetzbl. S. 42) sind die Zollstellen ferner ermächtigt, obne Bewilligung des Reiche kommissars für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung zuzulassen.

1) Die Einfuhr der auf Grund des 5 6 Ziffer 1 b6 109, 12 und 14 des Zolltarifgesetzes vom 25. Dez-mber 1962 (Reichs Gesetzbl. S. 303) vom Zolle befreiten Gegenstände, soweit es sich nickt um Gdelsteine oder echte Perlen sowie mit echten Edelsteinen oder echten r . besetzte oder sonst verbund ene Gegenstände im Werte von mehr als zweihundert Mark handelt, auch wenn sie als angelegter Schmuck auf der Person getragen werden. Der Reschskommissar für Aus und Einfuhrbewilligung kann weitere Beschränkungen vor cheelben;

2) die Einfuhr von Gegenständen im kleinen Gren verkehr für die Bewohner des Grinzbezirtg;

3) die Einfuhr von Gegenständen bei einem bestehenden Ver— . scwile im Ausbesserungs. und Rückwarlenverkehr, 6 es sich nicht um Edelsteine oder echte Perlen oder mit Edel teinen oder echten Perlen besetzte oder sonst verbundene Gegen stände handelt und soweit nicht sonst bestemmte Gegenstände durch den Rrichskommlsiar für Aus« und Einfuhrbewilligung hiervon aus— genommen werden;

4) die Einfuhr von Dienstgegenständen für die diplomatischen Vertreter fremder he e und von Gesandtschastggut im Sinne von Teil II Ziffer 9 und der Anleitung für die Zollabfertigung;

5) die Glafubr von Lebensmitteln und Kleidungsstücken für die im Deutschen Reich zugelassenen Berufskonsuln fremder Regierungen.

Berlin, den 29. Februar 1920. . Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Di. Hirsch.

Verordnung, betreffend Aufhebung der Zollfreiheit ) fůr irrer. n. . Vom A. Februar 1920.

Auf Grund des Gesetzes über eine vereinfachte Form der aud; fur .

die Zwecke der Uebergangswirtschaft vom

——

verfafsunggebenden Deutschen Nationalversammlung gewählten Aus schnsses folgendes verorn net: 12

Die Bekanntmachung des Reichskanzlers, beireffend vorüber⸗

8 Ginfuhrerleichterungen, vom 4. J . 1914 (Reicht Gesetzbl.

3b8) wird hinsichtlich der Waren der Nummer 239 des Zolltarifs

hoben. aufgehoben un

Die Landen finanzämter können Waren der Nummer 39 des Zelltarift, die sich zurzeit des Inkm fttretens dieser Verordnung in deuischen Zollausschlußgeb ieten ober Frelbezirken befunden haben, aus Bih igkeitsgründen zollfrei lessen.

HI. Dles · Verordnung tritt mit dem auf shre Verkündung folgenden

Tage in Kraft.

Berlin, den N. Februar 1920.

Die Reichsregierung. Bauer.

Bekanntmachung,

betreffend Aufhebung vorübergehender Zoll— erleichte rungen.

Vom 2. März 1920.

Auf Grund desz 5 5 des Uebergangsgesetzes vom 4 März 1919 (Reichs Gesetzll. S. 286) und der nachgenannten Be⸗ kanntmachungen bestimme ich: ö

Es treten außer Kraft die Bekanntmachung über , Zollerleichterungen vom 8. März 1916 (Melchs. Gesetzbl. S. 185) htasichtlich der Waren der Nummern 249,51, 269 / 60, 758, 828, S4b, S361, 865 und Sosfl des Jolltarifs und die Bekanntmachung, betreffend Zollfreiheit für Leim, vom 27. September 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 864). .

Die Bekann tmachuag tritt mit dem auf ihre Verkündung folgenden Tage in Kraft. Berlin, den 2. März 1920. Der Reichsminister der Finanzen. J. V.: Moesle.

Bekanntmachung, betreffend deu Internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. Vom 3. März 1920.

Die Regiezung der Französischen Republik hat dem Schwei erischen Bundesrat unter dem 7. Februar begziehungs⸗ welse 12. Jan 1917 den Beitziit des französischen Schutzgebiet von Marokko zu der Partser Verbandsühereinkunft vom 20. März 18683 zum Schutze bes gewerblichen Eigentums, revidiert in Briüssel am 14 Dezember 1900 und in Washington am 2. Juni 1911 (Reichs⸗-Gesetzbl. 1913 S. 209), angezeigt.

Der Beitritt ist einen Menat nach der Absendung her Anzeige durch die Schwelzerif he Regierung an die anderen Verbands län der in Kraft gesreten; die bezügliche Note der Schweigerischen Gesandtschaft ill vom 30. Juni 1917 datiert.

Berlin, den 3. März 1920.

Der Reichs minister des Auswärtigen. J. A.: von Stockhammenn.

Das Verzeichnis der öffentlichen Blätter, die sür Bekanntmachungen aus dem Handels- und Ge— nossenschaftsreaister bestimmt sind (besondere Beilage zu Nr. 8 vom 5. Januar 1920, ist dahin zu berichtigen, daß

I) das Amtsgericht Meseritz zu Veröffentichun en in allen drei Spalten die „Meser tzer Kreiszeitung“ an Stelle des „Meserltzer Kreisblatts“ bestimmt hat. Die für Bekanntmachungen aus dem Handelsreg ster und aus dem Genessenschaftsregister bei anderen Ge⸗ nossenschaflen bestimrmste „Posener Zeitung“ kommt in Wen fall;

Y bei dem Amtsgericht Gera das Geraische Tage⸗ blatt“ für die Bekannimachungen aus dem Handels—⸗ register und aus dem Genossenschafts egister bei anderen Genossenschaften in Wegfall kommt.

Bekanntmachung.

Die Bobencreditanstalt, seit 10. Februar 1906 Staatliche Kreditanstalt des Herzegtums. Olden— burg, eine dem unterzeichneten Ministerium des Innern unter stellle Staatgarstalt, für deren Verbiadlichkeiten der Landesteil Olpenburg des Freistaats O. denburg (früher Herzo r tum Oldenburg) haftet, ist s. Zt. zur Ausgabe fol⸗ gender auf der Inhaber lautender Schuldverschreibungen ermächligt.

„Hb 40060000 der Anleihe vom 1. April 1900, cb 15009000 der Anleihe vom 1. Juli 1901.

Belde 6 werden mit 40, verzinst und sind für den Inhaber unkünhbbar, für die Anstalt dagegen mit halb— jähri er Frist kündbar.

Die Ausgabe der ue geahlan ee, B halbsah ri

e Zahlung der Zinsen erfolgt halbfährlich, und zwar für die Stücke der Anleihe von 1900 , J B Nr. 551 - 1450 zu 2000 , D Nr. 1451 28650 zu 1000 6, E Nr. 601 - 200 zu 500 M6 am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres, für die Stücke der Anlelhe von 18901 B Nr. 1451 1600 zu 2000 M, D Nr. 28661 - 3425 zu 1000 , E Nr. 201 - 26650 zu 500 M am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres.

Den Schulbverschreibun gen find Zinascheine für 10 Jahre und ein Zingerneuerunge schein beigegeben. Eine Auslosung der Schuldverschreibungen ist nicht vorgesehen.

Alle die Schuldverschrelbungen betreffenden Bekannt⸗ machungen, insbesondere auch die Nummern der mit G6 monatiger Frist gekündigten Schuldverschreibungen, werden alsbald nach der Kündigung außer in den e,, chen Anzeigen in mindestens 2 Berliner Zeitungen veröffentlicht werden. Auch werden die Nummern der eiwa früher getündigten aber noch

Schuldver schreibungen ist bereits

S. 394) wird von der Reichs⸗

nicht eingelösten Schuldverschreibungen einmal jährlich bekannt⸗ gegeben werden.

Die Zinsscheine der Schuldverschreibungen und die gekündigten Stücke werden kostenfrei u. a. in Oldenburg und Berlin ein⸗ gelöst, auch werden dort die neuen Zinsscheinbogen kostenfrei ausgegeben.

Oldenburg, den I7. Februar 1920.

Ministerium des Innern. Tantzen.

Bekanntmachung.

Die Staatliche Kreditanstalt des Herzogtums Oldenburg, eine dem unterzeichneten Ministerium des Innern unterstellte Staatsanstalt, für deren Verbi dlichkeiten der Landesteil Oldenburg des Freistaats Oldenburg (früher

erzogtum Oldenburg) hafiet, ist ermächtigt, weitere auf den mhaber lautende Schuldverschreibungen im Gesamt— betrage von 20 000 600 S auszugeben, die für den Juhaber unkündbar, für die Anstalt dagegen mit der Frist von 6 Mo⸗ . 4 den 1. Januar oder 1. Juli jeden Jahres künd⸗ bar sind.

Auf dieses Kündigungsrecht ist bis zum 1. Ja⸗ nuar 1931 verzichtet.

Die Anke kh wird mit 4 verzinst.

Die Zahlung der Zinsen erfolgt halbsährlich, und zwar für

die Stücke

A Nr. 7141 7 840 zu 5000 4,

B Nr. 17 651 9 0650 zu 2000 A,

P Nr. 37 286 46 166 zu 1060 S

E Ne. 27 321-25 830 zu 560 M,

F Nr. 19 061 19 800 zu 100 M, am 2. Jar uar und 1. Juli jeden Jahres und für die Stücke

A Nr. 7 841 - 8 540 zu 5000 ,

B Nr. 195 651 - 20 450 u 2000 ,

B Rr. 40 161 - 45 655 zu 1000 ,

E Nr. 28 S831 - 30 320 zu 500 M6,

F Nr. 19 801 - 20 550 zu 100 41 am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres. Den Schuldver⸗ schrelbungen sind die Zinsscheme für 10 Jahre und ein Zins⸗ erneuerungsschein heiggehen. Eine Auslosung der Schuldver⸗ schreibungen ist nicht vorgesehen.

Alle die Schuldverschreibimgen betreffenden Bekannt⸗ machungen insbesondere auch die Nummern der mit 6 monatlicher Frist gekündigten Schuldverschreibungen, werden alsbald nach der Kündigung außer in den

Oldenburgischen Anzeigen in mindestens 2 Berliner Zeitungen veröffentlicht werden. Auch werden die Nummern ber etwa früher gekündigten, aber noch nicht eingelösten Schuldver⸗ schreibungen einmal jährlich bekannte egeben werden.

Die Zingscheine der Schuldverschreibungen und die ge⸗ kündigten Stücke werden kostenfrei u. a. in Oldenburg und Berlin eingelöst, auch werden dort die neuen Zins scheinbogen kostenfrei ausgegeben.

Oldenburg, den 20. Februar 1920.

Ministerlum des Innern. Tantz en.

Preußen. Finanzministerium.

Zu besetzen sind: die Katasterämter: Rheydt am 1. April 1920, Gelsenkirchen am 1. April I 920 und Witten am 1. Jun 1920.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden ist der Büro⸗ dlätar En conatus zum Kassensekretär ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

in Hannover ist zum Regierungtz⸗ und Baurat ernannt.

Versetzt sind: der Regierungs- und Baurat Max Lang von der Regierung in Allenstein an die Mie isterialbau tommission in Berlin, die Bauräte Schütte vom Hochbauamt in Rawusch an die Reg erung in Liegnitz, Fust vom Hochbauamt in Konitz on has Hochbauamt in Göttingen und die Regierungsbaumeister Reuter vom Hochbauamt in Gnesen an die Regierung in Liegnitz, Weinmann vom Hochbauamt in Glatz nach Lingen als Vorstand des Hochbauaints Knopp von der Regierung in Breslau an die Regierung in Aachen und Rahn vom Hoch— bauamt in Stade an die Regierung in Allenstein.

Bekanntmachung.

Der gegen den Händler Jakob Denker, Cöln« Lindenthal, Dürenerstraße 2366, auf Grund der Bundesrats—⸗ verordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, er gangene Beschluß vom 31. Mai igls auf . ng des Handels mit Nahrungsmitteln aller Art, namentlich aber di Herstellung und der Vertrieb von Speiseeiß sowie die Führung der Vertausestellen von Speiseels, wird a 3 gehoben. Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Jakob Denter zu tragen.

Cöln, den 20. Februar 1920.

Der Oberbärgermeister. J. V.: Dr. Billstein.

Bekanntmachung.

Der gegen den Händler Peter Leon, Cöln⸗Mülheim, Mülheimer⸗-Freiheit 81, auf Grund der Bundesrate verordnung vom 25. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ergangene Beschluß vom 25. Juni 1918 auf Unter—⸗ sagung des Handels mit Nahrungsmitteln aller Art, namentlich aber die 6 und der Vertrieb von Speisecis sowie die Führung der Verkaufsstellen von Speiseeis, wird aufgehoben. Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Peter Leon zu tragen.

Cöln, den 20. Februar 1520.

Der Oberbürgermelster. J. V.: Dr. Billstein.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1515 (RGGl. S 503) habe ich der Schantwirtin Margarete Kühr, geb. Flohr, in Schöneberg, Bambergersir. 27“, Re st au⸗ rant Golibri⸗Bar durch Verfügung vom heutigen Tage

Der Baurat Oppermann bei der Wasserstraßendireltion

den Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ 1 Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin C. A, den 2. März Ho.

Der Polizeipraͤsident zu Berlin. Abteikng W. J. B.: Dr. Weiß.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekannimachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 28. September 1915 (RGB. S. 6608) abe ich dem Schankwirt Paul Gloger, Charlotten

burg, r g 6, und dem Kaufmann

lo ff, Ber .

,, Kaffee“, durch Verfügung vom heutigen ge den Handel mit n ,, des täglichen Re⸗

darfs wegen Unzuberlässigkeikt in bezug anf diesen Handelabenrleh

untersagt.

Berlin C. , den 4. März 1920.

Der Poltzeipraͤsident. Abtellung W. J. V.: Dr. Weiß.

Sekanntm achnng.

Dem Kolontialwarenhändler Bernhard Freis⸗ feld in Bochum, Untere . Nr. 146, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 73. September 19165, betr. Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel RGB. S. 603 der Handel mit k des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebensmitteln aller Art, sowie die Ver“ mittlertätigteit hierfür wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Bochum, den 265. Februar 1920.

Die Stadtpollzeiverwaltung. R an.

J

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Josef Greifen Hir in Bonn, Fürsten⸗ straße 2, habe ich auf Grund des ho der Bundesrgtsperorbnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. B03 vember 1919 (Reichsanzeiger Nr. 775) die ö mit Kolonialwaren (außer Schokolade und

uckerwaren) und Gem üsekonserven untersagt.

Bonn, den 2. März 1920.

Der Gürgermeister. J. V.: Dr. von Gartzen.

——

Bekanntmachung.

Der Betriebsleiterin Anna ul ber und ihrem Ehemann Fritz Pulver 63 Samitter⸗Allee 120, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund des 5 1 der Bundesrals⸗ verordnung zur Feinhaltung 6 Personen vom Handel vom 23. Septem 1915 ö S. 608) der Handel mit Lebens mttteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs, inshesondere die Ib gabe von Speisen und Getränken im Gastwirtschaftsgewerbe, unter- sagt worden.

Königsberg, ben 24. Februar 1920. Volizeipräsidium, Wucherflelle. Nitsch.

us übung des

ö

GSekanutmachung.

Auf Grund der Bundesratsberordnung zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. Seytember 1915 (höeichs⸗ Gesetzbl. S. 603) ist dem Gugen Weißenfel? in Rem scheid, Alleestraße 129k, der Oangdel mit Milch und Molkerelerzeuguissen unter Anferlegung der Koslen der Veroffentlichung un fersagt worden.

RNemscheid, den 26. Februar 1920.

Der Oberblürgermeister. J. V.: zur Hellgen.

Dc e,

(Fortseizung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches.

CSentsches Reinch.

In ber am 4. März 1920 unter dem Vorsttz detz Reichs⸗ ministers Dr. Danih . Vollsitzung des Reichs⸗

Wilhelm Tent⸗ in, . Restanrant Moskowsky⸗

Min der Fassung vom 27. No⸗

915 ; rozent), für Deutschlend 25 32 (2d, 9 Prozent). An⸗ zahl der unghltigen Stimmen 882 (0,9 Prozent).

Bayern.

Im Verfassungsausschuß des Sandtags kam es gelegentlich des von dem Abgeordneten Dr. Strathmann (Miltelparteh gestellten Antrags, die Regierung solle mit der Reichoregierung alsbald Verhandlungen mit lele ein⸗ leiten, daß das Freifahrtsrecht der Abgeordneten auf die Fahrt von Bayern nach Berlin und der Pfalz ausgedehnt werde, zu einem Zwischenfall. Laut Bericht des Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ erklärte der Minislerp ästdent Hoffmann, daß er ver— suchen werde, durchguse tzen, was der Antrag wolle. Der Abgeordnete Freiherr von Haller (Sozialdemokrat) verlangte, daß der Wille des 1. auch durchgesetzt werden müsse. Den gleichen Stendpunkt vertrat der Abgeordnete Wohlmuth (Bayerische Volksparteh. Der Ministerpräsldent erwiderte dar⸗ auf, daß er immer noch den freien Willen habe als Minister⸗ präsident zu tun, was er wolle. Der bayertsche Landtag könne besch ließen. Wenn der Ministerpräsident den Beschluß nicht ausführen fönne, könne er gehen. Nachdem der Abgeorhnete Wohlmuth erklärt hatte, daß der Ministerpräsident sich dem zu fügen habe, was der Landtag wolle, wurde der Antrag an⸗ genommen.

Ce sterreich. Der Finanzansschuß der Nationalversammlung hat das

Finanzgesetz mit den vom Berichterstatter Bauer beaniragten

Abände ungen angenommen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, geht aus den Dar! gungen Bauers hervor, daß die Staats aus gaben für das laufende 18 279 Milllonen Kronen sielgen. Die Staats einnahmen tegen auf 4438 Milllonen, o daß mit einer Er höhnng des Fählbetrages auf S800 Millionen zu rechnen ist. Der größte Teil des Züwochses an Ausgaben entfallt * die r⸗ höhung der Personalaufwen dungen, die für ein halbes Jahr 1465 Milllenen betragen. Der Ber chterstatter er klärte, es sei ganz und kbar, daß der Staat für die reinen Per sonalaug⸗ gaben menr ausgehe, als die Bruttageinz ahmen betragen. Gin energlscher Abhan sei unbedingt notwendig.

Tschecho Slowakei. Die Verfassungegesetze sind gestern vormittag vom

Verwaltunge fahr auf

b

Prästventen der Republik sanktionie rt worden und werden im „Amtsblatt“ veröffentlicht werden. Zu dieser offiziellen Mit⸗

tellung ist das „Tschecho⸗Slowaktsche Preßbüro“ ermächtigt hin g en n, daß alle anderen Mitteilungen über die Sanktion ber Ver fassungsgesetze, die insbesondere durch die Prager deutsche Presse verbreilet wurden, unrichtlg sind.

Großbritannien und Irland. Das Manifest über die Teuerung und ven wiri⸗

schaftlichen Wieberaufbau Guropas, das der Ober ste

talten iche

rats wurde dem Entwürfe zu den Grundlätzen für die Ver⸗

teilung der Kleie und Getrelde, dem Satwurfe eines Haus⸗ haushaltsplans sür die Bi fol un en und Rahegelder der Neich beamten, den Entwürlen dez ke det Reichs präsi⸗ denten, für das Reichsminlsterium, den Reiche kanzler und die Reichskanzlei und des Rechnungshofs, dann den Gutwürfen eines Gesetzet, betreffend Aufhebung der Müitärgerlchte⸗

barkeit, und eines Gesetzes, betreffend die Stellung der Heeretz-

justlliare und der bei ihnen beschäfmigten Selretäre, zugeftimmt. .

Der Ausschuß des Reichsrats für Haushalt und Rech— nungswesen hielt heute eine Sitzung.

*

Unter Vorsitz des Reichs wirtschastsministers Schmidt fand im Reichs wirtschestsministerium eine Besprechung mit den Vertretern der Länder statt, die sich mit Maßnahmen zu einer Verbilligung der Zeitungs paplerpreise hefaßten. Der Minister Schmiet wles, dem „Wolffschen Telegraphen bro“ zufolge, auf die auße ordentliche politiche Bedeutung des Vor⸗ gehens hin, bas eint Katast ephe für die Presse abwenden solle. Es wurde beschlessen, daß die Länder in kürze ter Frist der Reichs⸗ regierung eine Erklärung zugehen Lssen über ihre Beteiligung an einer Aktion zur Senkung der Preise dur Gewäh ung von Barzuwend engen und Bereitstellung von billigem Papierholz. Nach den Darlegungen des Reichswarischafitzministeis und des U terstaatssekretärs Hirsch steht zu hoff'n, daß die Lände sich zur Trilnohme an den zu treffenden Maßnahmen bereit— erklären werden.

Preußen.

Urber die Paßbestim mungen für das estpreußische Abstimmungs gebiet wird nachträglick noch belanntgegeben: Milttärpersonen ist die Einreise nur in Zivil erlaubt. Der Sichtvermerk wird für alle Einreisenden vorlãußg nur vom Zentral⸗

paßbüro in Allenstein oder von einem der den Landrären zugeteilten

Kontrolloffiziere oder von einer britischen Auslandspertretung erteilt. Die interall ierten Kommissionen in Königsberg und Memel erteilen bisher noch keinen Sichtvermerk.

Die Interalliierte Kommisston in Schleswig⸗

zol stein deröffentlicht jetzt die amtlichen Zahlen über die bstimmung in der ersten Zone. Die Gesamtzahl der Wahlberechtigten war 111 191, die Gesamtzahl der abgeg-bene n Stimmen 101 642. Die Wahlbeteiligung beträgt somit

Rat aufgesetzt hat, liegt augenblicklich der französtschen Regie⸗ rung zur Genehmigung vor. Nach der „Timeg“ hatte der . Min sterprästdent Nitti vorgeschlagen, daß die Allilerten vor allem Deutschland bei der wirtschaftlichen Wieder⸗ auf⸗ichtung helfen und daß alle an Deutschland gesteßten For⸗ derungen diesem Ziele untengeo dnet werden sollten. Die fran⸗ zöstschen Vertreter bestanden doch darauf, daß der Wie der⸗ au bau der verwüsteten französischen Gebiete mindestens das gleiche Interesse bei den Alliker ten zu beanspruchen habe. Llond George schloß sich in diesem Fall der Ansicht Nittis nicht an.

Der französische Abänderun gtzanltag wurde schließlich ange⸗

noꝛnmen.

Der Oberste Rat hat bem „Evening Standard“ zufolge besch ossen, Dentschland zu gestelten, eine internationale eln aut zuschethen, um sich die notwendigsten Rohstoffe und Sebensmitsel zu beschaffen. Es sei noch kein Betrag für hiefe Anleihe festgesetzt, die vor ber Summe die Deuischland zur Sicherung der Ent ädigung bezahlen müsse den Vorrang haben werde. Deutschland werde sowohl in den allüerten als dach in den neutralen Läudern und in Nocd⸗ und Südamerila selne Wertpapiere ausgeben bürfen.

Frankreich.

Die Internationale Finanzkonferenz, die sich auf Peranlessung des Bölke bandes zusammenfinden wird, soll dem „Matin“ zusolge in Brüssel tagen.

In der gestelgen Kammersitzung erklärte der Min sterpäsident. Millera d, daß die hauptsächlichflen Klausein des täktschen Frledens vertrages näch einer ihm zugegangene Nachricht Ende nächster Woche fesige lellt sein Kwörden. Im Ginserständnis mit dem Abgeordneten Barthwou ersuche er deshalb die Kahnmer, den Anfang der Interpellation über die auswärtige Politik der Regierung auf Donnergtztag, ben 18. März, festzusetzen.

glu sland. Die Sowsetregierung hat, nach einer Meldung der Times“ beschlossen, zwecks Förderung des ru sischen Kerg⸗ baues die Soztalisterung der Bergwerke aufzuheben.

Niederlande.

Die Antwortnote der nie d erländischen Regie⸗ lerung auf dle letzte Note der Alliierten bezüglich der Läͤslieferung des vormaligen deuischen Kaisers lautet, dem „Haager Korrespondenzbüro“ zufolge, wie folgt: Die Regierung Ihrer Majestät hat, den Beweggründen der Mächte Rechnung tragend, den von den Mächten bei der Erneuerung Ihres Ersuchens angeführten ECewägungen von neuem ihre sehr ernste Aufmerksamkeit zugewendet und hat erneut gengn untersucht was ihr im vorliegenden Falle ihre Pflicht vorschreibt. Sie wird jedoch z

kelnem anderen Schluß als dem kommen können, den sie bereltz in ihrer Note vom 21. Januar niedergelegt hat und der ihr nicht gestattet, dem Verlangen der. Mächte

Die Regierung Ihrer Majestät hat keinet wegs die der Menschlichkeit widerstreitenden Handlungen vergessen, die der Krieg herborgebracht hat, und gegen die sie Einspruch erhoben hat, so oft niederländische Untertanen zu unschuldigen Opfern davon wurden. Sie ist jedoch der Ansicht, daß die Erinnerung an diese Untaten keinen Einfluß auf ihre Haltung im vorliegenden Falle aus— üben darf. Sie erinnert daran, daß die Niederlande am Vertrage von Versailles nicht teilhahen und sich mit Bezug auf die een f det Krieges in einer anderen Lage befinden als die Mächte. Da eg

Folge iu leisten.

u den höchsten Pflichten der Regierung gehört, die auf allgemeinen hie P . eine weltere starke Preitsteigerung der Lebensmittel zur Folas haben

chtsgrundsätzen beruhenden verfassungsmäßtgen Gesetze des Reiches

1 .

Für Dänemark stimmten 75 431 Wähler J ju achten, darf fe ulcht nnterlassen, noch elnmal deutlich darauf hin⸗

zuweisen, daß sie ter diesen Umständen eine Tat begehen würde, die den Rechten und der Gerechtigkeit widerspräche und mit der nationalen Ehre unvereinbar wäre, wenn sie unter dem Drängen der Mächte a wärde, diese Gesetze zu verletzen, und dem auf holländischem ebiet befindlichen Flüchtling die Rechte nehmen würde, die diese Gesetze ihm zuerkennen. Die Regierung Ihrer Majestät hat sich 9 ob wirklich, wie es in der Note vom 14. Februar d. J. e. diese Auffafsung von ihren Pflichten die Niederlande ans der Gemelnschaft der Rationen ausschließen würde. an die die Mächte in diesem JZusam menhang Hinweis darauf, daß die Niederlande unter dem Unrecht gelitten haben, und ihrer Freiheitskämpfe widerlegt vollauf genügend dle Berechtigung einer solchen ee, Wenn infolgedessen die Regierung Ihrer Majestät die einmal gegebene Antwort aufrecht erhalten muß so ist sie fich dennoch e der Pflicht bewußt, die ihr die Anwesenhett des ehemaligen Katsers auf dem Gehiete des Reichs auferlegt, sowohl im . des Landes sel bst als in dem der internationc len Sicherheit. Ste bedauert, daß die Mächte unter dem Eindruck zu stehen scheinen, die Negierung Ihrer Maje tat habe sich um diese Seite der Frage nicht gekümmert und ihr keine ernstliche Aufmerksamkrit zugewandt, weil die Antwort der Niederlande auf das Ersuchen, der Kaiser auszuliefern, keinen Hinweis darauf enthielt. Dies letztere 1 keineswegs der Fall. Gingedenk ihrer Pflichten in dieser Hinsicht ist die Regierung Ihrer Masestät von Anfang an bestrebt gewesen dem nachzukommen, was ihr ihre Pflicht vorschreibt, und wird es auch weiterhin tun. Ste weiß, daß sie in der Lage ist, ibre Souveränität auszuüben, um an Ort und Stelle genü zende Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die notwendig find, um die Freiheit des ehemaligen Kaisers en erforderlichen Beschrän kungen zu unterwerfen. Die Regierung Fre Majestät legt Wert darauf, diese Erklärung auf die forme kste Weise abzugeben und dabei die Auffassung von ihren Pflichten in den Rahmen des Rechts zu stellen. Sie vertraut darauf, daß diese Gr⸗ klärungen, die den Beweig liefern, daß die Niederlande die Gefahr in Rechnung ziehen, die die Mächte fürchten, nicht verfehlen werden, ihre Besorgnis zu e, .

Gmpfangen Guze Griellen; den Aufdruck melner besonderen

Hochachtung van Karnebeek.

Die Erste Kammer hat obiger Quelle zufolge den Gesetzentwurf, betreffead den Vorbehalt bezüglich des Bel⸗ tritts der Niederlande zum Völkerbund, mit Ml gegen 2 Stimmen angenommen.

Die Geschichte der Miederlande, erinnern unter

PVortu nal.

Nach Meldungen des „Wo nffschen Telegrenhenbürss“ he richten Neisende die im Automobil über die portugiestsch⸗ Greer ze nach Madeld gekommen sind, infolge des * . der Eisenbahn er, Po st⸗ und Telegraphenangestellten sei jeder Verkehr zwichen Spanien und Portagal abgeschnitten. Die bolschewistische Bewegung habe in Lössabon und Oporto gesiegt und dort sei die Näterey blik aus geru en worben. Nach einer, Hapagmeldung“ dementiert Lie po rtu giesische

Gesandischaft in Madrid formell die Nachricht, daß eine

sowjetistische Revolut lon in Portugal ausgebrochen fei

Dãuãnemarẽł. Der Lan dsthing hat sich, wie Wolffs Telegraphen⸗

büro“ meldet, für den Anschluß Dänemarks an 7 *

Völker bund ausgesprochen. Da der Vorschlag vom Fol thing bereits Dr,, re. worden war, ist nunmehr der Beitel Dänemarks zum Völkerbund endgültig beschlossen.

Schweden.

Die Grste Kammer des Relchstags hat vorgesterm nachmiltaz wie „Wolffs Telegrapheubüro“ meldet, mit 85 gegen 47 Stimmen den Beltritt Schwedens zum Vöslker— bund beschlessen. Da die Vorlage von der r Rammęer bereits anger ommen ist, it der Beitritt Schwedeng zuch Volker bund endgültig enlschieden.

Norwegen.

In der vorgestrigen Sitzung des Storthing hat sich Norwegen mit 100 gegen 20 Stimmen für den Beltritt zum Völkerbund ausgesprochen. Dagegen stimmten 18 Sozialdemokraten und 4 Bürgerliche. Ein Sozialbemokrat stimmte dem Vorschlage zu.

Die amtlich! U kunde, wodurch Norwegen seinen B ei⸗ tritt zum Völkerbund ausspricht, ist vom König unter— zeichnet worden. Es wird nun an die norwegische Gesandtschast in London übe sandt und vom norwegischen Gsandten in London dem Generalsekeetttt des Völlerbundetz Dummonb überreicht werden.

Griechenland.

Die Kammer hat in erster Lesung die Frieden sver⸗ träge mit Deutschland, Oesterreich und Bulgarien ralifigiert.

Amerika.

Der amerikanische Zengt hat dem „Wolffschen Tele; graphenbüro“ zufolge mit 40 gegen A Stimmen den Vorbehalt bezüglich Schan tungs angenommen.

Nach einer Havasmeldung ist der brastlianische Gesanbte im Haag Guerra⸗Daval zum brasilianischen Gesondien in Berlin ernannt worden.

Afrika.

In Aegypten ist nach Meldung des Wolffschen Tele . graphenhürosr seit dem 1. März die Präbentivzensur wieder eingeführt worden.

Barlamentarische Nachrichten.

Der Ausschuß der deutschen Nationalver.«. sammlung für Bolkswirtschaft 2 sich in seinen letzten Sitzungen, wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, mit der neuen Preisordnung für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der rute des Jahres 1929. Der Preis für die Tonne Weizen (Mindest.

reis) soll nach der Regierung svorlage auf 190 , der für

oggen auf 1000 4 und der für Kartoffeln auf 500 S gebracht werden. Dazu lagen von demokratischer Seite Anträge auf Erhöhung des Preises auf 12060 bezw. 1100 46 vor, von den Deut sch⸗ nationalen solche auf Erhöhung des Weizenvreises auf 2000 und des Roggenpreises auf 1660 für die Tonne. Vom Zentrum lag der Antrag vor, zunä hst die Sätze der Regierungs— vorlage zu belassen, die e e . Prelsfe tsetzung bei Beginn der Ernte vorzunehmen und dabei die bis dahin entstehenden Produktions—« kosten zu berücksichtigen. Der Vertreter der Sozialdemokraten erklärte, daß seine Fraktion die Anträge auf Preigerhöhung ablehne. Er bekämpfte ebenso die von deutschaationaler Seite verlangte Aufhebung der Zwangswirtschaft; ihre Aufbebung würde

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