1920 / 56 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

der Erklärung des Reichsarbeitäsministeriums verbindlich ist, können von den Vertrggeparteien einen Abdruck des Tarlsvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 25. Februar 1920. Der Regifterführer.

——

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 25 Februar 1920 ist auf Blatt 656 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft der rivat⸗ angeflellien⸗Leibände des Siegerlandes in Siegen und dem Ladenbesitzer e. B. in Stegen am 8. Nov mber 1919 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalis⸗ und Anstellungsbedingungen för kanfmäunnische Angefiellte in offenen Ladengeschäften wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 14656) für das Gebiet des Stadtbezirks Siegen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920. Sie eistreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifvertiäge in Geltung sind Falls künftig für einen Handelszweig ein besonderer Fachtanifvertrag für allgemein ver⸗ bindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allge⸗ meinen Tarifoertrags aus.

Der Neichearbeilsminister. J. V.: Geib.

Das Tarkfregister und die Registerakten können im Reichs. arbeitsministerium, Berlin NRW. t, e,, 33 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, f die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbelteministerlums verbindlich ist, können von den Nertragtpartelen einen Abdruck des Tarlspertrags gegen Erstattung der Kossen verlangen.

Berlin, den 25. Februar 1920.

Der Registersührer. ——

Bekanntmachung.

Unter dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 657 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Tertilarbeiterverband und dem Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textil⸗Jm dustrie zu Chemnitz am 19. September 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur be . der Lohn⸗ und Arbeita bedingungen für die gewerblichen Arbelter in den Verbandstoff⸗Fabriken wird

emäß § 2 der Verordnung vom 25. Dezemher 1918 (Reichs⸗ En ch hi S. 1466) für das Geblet des Freistaas Sachsen . allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit e . mit dem 1. Januar 1920. Der Reichs arheitsminister. J. V.: Geib.

Dag Tarffreglster und bie Regssterakten können im Resch arbeltsministerlum, Berlin NW. 6, Lui . 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßtgen Dienstslurden eingesehen werden.

Arbeltgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Ciklärung des Reichsarbeiteministerlums verbindlich ist, können von den Vertragtzpartesen einen Abdruck des Tar gegen Grstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 25 Februar 1920.

Tem Reglsterführer.

.

Bekanntmachung.

Unter dem 2. Februar 1920 ist auf Blatt 658 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: .

Der zwischen dem Deutschen Textilarbeiterverband und dem Verband von A beitgebern ber 8 . zu Chemnitz am 5. November 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn und Arbeitsbedingungen für die gewerbilchen Arbeiler in Tuüllwebereien wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freiftaatö Sachsen für all: emein verbindlich eiklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit

innt mit dem 1. Januar 1920.

Der Neicht arbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Rarlfreylster und die Reglsterakten können im Reichtarbeits. ministerium, . NW. 6, , , 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingeseben werden.

Arbeit geber und Arbeltnehmer, für die der , infolge der Erflärung des Reichzarbeitsministeriums verbindlich ist, können hon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Krslen verlangen.

Berlin, den 265. Februar 1920.

Der Registerfůhrer.

n

Sekanntm achung.

Unter dem 26. Februar 1920 ist auf Blatt 661 des Tarif⸗ ꝛeglsters eingetragen worden:.

Der zwischen dem Arhbeltg berverband für den Stettiner Kroßhandel E. V, dem G werkschaftsbund kaufmännischer Augestellten ver bände, Ortsausschuß Stetlin, dem Zentralverband der Angestellten Orte gruppe Steitin, und dem Geme k chasts⸗ bund der Angestellten, Orts verband Stettin, am 24. Oktober 1919 abgeschlossene , , zur Regt ung der Ge haltz⸗ und Atstellungs bedingungen der kauftnännischen An⸗ gestellten im Warengroßhandel wird gemäß 8. 2 der Ver⸗ ordnung vom B. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1466) h das Gebiet der Siabt Stettin und der Vororte Züllchow,

ollinken, Pommerentzdorf und Frauen dorf für allgemein ver⸗ bindlich eiklärt. Die allgemeins Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Febuar 1920 Sie erstreckt sich nicht auf Arbeits⸗ verträce, für die besondere Fachtarisverttäge in Geltung sind Falls künstig für einen Gro ,,. ein besonderer Fach⸗ tarifde trag für allgemein . erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemelnen Verbindlichkeit aus dem Geltung berel des allgemeinen Großhandelstarif⸗

vᷣertrags aus. Der Reichgarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarkfregister und die Registerakten können im Reichzarbeits. ministertom, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Pfeiffer.

Pfeiffer.

Pfeiffer.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

Arbeitgeber und Arbeitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragtzparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gr

stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 25. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeif fer.

Bekanntmachung.

Unter dem 2B. Februar 1920 ist auf Blatt 662 des Tarif⸗ registers eingen agen worden:

Der zwichen dem Advokatenverein in Altenburg S.⸗A. und dem Verband der Rechlsanwalta⸗ und Notariatsan gest llten, Orte gruppe Altenburg S.⸗A, ars 15 November 1919 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalta⸗ und Anstellungabedingungen der Rechtaanwalts⸗ und Nolariats⸗ angestellten wird gemäß § 2 der Verordnung vom 235. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. O 1456) für das Gebiet des Amts⸗

gerichtsbezi ks Altenburg S⸗A. für allgemein verbindlich eiklärt. Die ollgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem

15. Januar 1920. Der Reichsarheitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und dle 6 , . können im Reichs- arbeitsminlsterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33. 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichtarbeitzministerlums verbindlich ist, können von den Vertragkparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 25. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 660 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen der Vereinigung Hallischer Buchhändler (Arbeitgeberverband für den Hallischen Buchhandel) und dem Angestelltenverband des Buchhandels, Buch⸗ und Zeitungs⸗ gewerbes (Allgemeine Vereinigung deuhtcher Buchhandlungs⸗ gehilfen, Ortsgruppe Halle, am 8. November 1919 abge⸗ schlossene Tarifverttag zur Regelung der Gehaltg⸗ und Anstellungsbeding ungen der kaufmännischen un) techwischen An⸗ gestellten im Buchhandel wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 33. Dezember 19518 (Reiche⸗Gesetzbi. S. 1456) für den Stadt⸗ bezirk Halle (Saale), die Ortschaflen Ammendorf, Böllberg, Büschdorf, Dienitz, Tölau, Nietleben und Wörmlitz für all— gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗ ginnt mit dem 1. Februar 1920.

Der Reichs arbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarffregister und die Registerakten können im Reich- arbeitgministerlum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklarung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

pon den Vertrassparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 265. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Sekanntmachung.

Unter dem 25. Februar 1220 ist auf Blatt 664 des Tarlfregisters eingetragen morden: .

Die zwischen dem Gewerkschaftsbund kanfmännischer An— gestellten verbände, Orte gruppe Werdau, und dem Wirischafis⸗ kartell für Handel und Gewerbe im Stadt⸗ und Landbezirke We dau am 5. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der G ehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Kleinhandel wird gemäß Sz 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet des Amtsgerichts bezirks Werdau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich- keit beginnt mit dem 1 Fehruar 1920 See erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarif erträge in Geltung sind. Falls künftig für eisen Kleinhandelezweig ein besonderer Fachlarifverirag für allgemein verbin' lich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beglan der allgemeinen Ver⸗ hindiichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Klein⸗ handelstarifvertrages aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits— ministerium, Beilin NRW. 6, e ,,. 33/34, Zimmer 161, während der regelmäß gen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartfvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 25. Februar 1929. Der Registerführer. Pfeiffer.

Sekanntm achung.

Unter dem 25 Februar 1920 ist auf Blatt 665 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberver band für Pritzwalk und Umaebung, dem Gewerkschaftsbund der Ang estellten, Orts⸗ verband Pritzwalk und dem 6 , Handlunatz⸗ gehilfen de band, Oe igzgruppe Pritzwalk, am 12. November 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs bedingungen der kaufmännischen Angestellten wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Pritzwalk ö. allgemein verbinrlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Sie eistceckt sich nicht auf Arbeitsvert äge, für die besondere Fachtaifoerträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Gewerbezweig ein besonderer Fachtarifoertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.

Der 6 ,

Geib

24 26

Das Tarffregister und die Registerakten können im Reichs- arbeltsministerium, Berlin NW. 6, 4 33/34, Zimmer 161. während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeltgeber und Aibeitnehmer, für die der Tarlfvertrag infolge der Erklärung des Reid sarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 25. Februar 19209. Der Registerführer Pfeiffer.

. . ö

Pren ßen. Ministerium des Innern.

n der Woche vom M Februar bis 28. Februar 1920 auf Grund der Bunde ralsvererdnung vom 135

9 üher Her rr fl. während des Krieges genehmigte I öffentliche Samm lungen.

II. Abgelaufene Erlaubniserteilungen.

*

Februar 1917

.

—— . .

Name und Wohnort des Unternehmer

xsde. Itr.

Zu fördernder Wohlfahrtsz web

ö Eten n ni, ö. Zet und Bezirk, die Mittel abge fuhrt werden in benen das Unternehmen

sollen ausgeführt wird

L Genehmigte Veran staltung. Sammlung.

1.Magistrat Charlottenburg

für Kinder Groß Berlins“

15 Deutsche Hutmacherzeitung, Berlin

Berlin, den 6. März 1920.

Deutsch Oesterreicher

Zugunsten der Verelnlgung „Freitische Der Magistrat

Bis 30. September 1920. Stadt⸗ gebiet Charlottenburg. Samm⸗ sung von Gelospenden (Ver⸗

längerung einer bereits erteilten

Erlaubnis.)

H. Abgelaufene Erlaubniserteilung. Sammlung. Zugunsten der hungernden und friereanden DeutscheHutmacher⸗

Bis 1 Februar 1920. Preußen.

1 zeitung Sam mnlung von Geldspenden.

Der Minister des Innern. J A.: Graeser.

Nichtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.]

149. Sitzung vom 5. Mär 1920. 1 Uhr. Bericht des Nachrichlenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

uf der Tagesordnung stehen Anfragen. l Weinhausen (Dem wünscht, daß das Reich Kredit⸗ verpflichtungen übernehme, die deut sche Heeresange hörige in Holland unter behördlicher Empfehlung in Holland einge⸗ gangen sind. . . Ein Vertreter des Reichswehrministers er⸗ klärt, es handle sich um eine reine Privatsgche der betreffenden Kriegsgefangenen oder Internierien für das Reich, dem überdies die erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen, bestehe keinerlei a, e,. , uf eine Frage des Abg. Pohlmann (D. V erklärt ein Vertreter des Auswärtigen Amtes, der Vertreter des Auswärtigen Amtes in Oppeln. heb Einspruch gegen den Auf⸗ . polnischer Offiziere in Uniferm in dem oberschlesischen Abstimmungsgebiet erhoben, die pol⸗ nische Regierung habe zugesagt, für die Entfernung der Betreffenden Sorge tragen zu wollen. Au) eine Frage der Abg. Frau Dr. Schirmacher (D. Nat.) über ißhandlung und unwürdige Beschäftigung deutscher Offrziete und Mannschaften in Kolmar

) Mit Ausnahme der Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben werden.

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des Auswärtigen

ein Vertrgter. ostverbindung sei auf die erfolgten Erkundigungen eine Antwort bisher nicht eingegangen.

Eine weitere Frage der Abg. ö. Fr. Schirmacher

osen) erklärt . mtes , infolge der schlechten

wünscht Auskunft über das künftige Schicksal des Marien burger Lehrerseminars. ; . ; kierersica dg etre fr Schulz: Ueber die Auflösung dieser Anstalt ift noch keine Entscheidung getroffen worden, vielmehr chweben zurzeit lediglich Erwägungen über die Umgestaltung der Lehrerausbildung. Sollten die Reformen zur Durchführung wmmen, so werden voraussichtlich alle preußischen Lehrer⸗ und Lehrerinnen eminare aufgelöst und nach Bedarf zugleich , deutsche berschulen eingerichtet werden. Die Verhältnisse in Marienburg für die Erhaltung der Anstalt werden eingehend geprüft. Gegen. wärtig liegt kein Anlaß vor, die Auflösung des Lehrerseminars Marienburg zu befürchten. .

Abg. güne (U. Soz.) fordert von der Regierung, für einen dauernden Frieden mit der russischen föderativen Sowjetrepublik einzutreten, um mit möglichster Beschleuni⸗ ung die Initigtive zu ergreifen zur Verwirklichung guter politischer Beziehungen ohne diplomatische Hinterhältigkeit und Geheimnis⸗ krãmerei.

Reichsminister Müller: Die Regierung lehnt es ab, auf eine in solchem Tone gestellte Frage Antwort zu geben. Cebhafte Zustimmung )

Auf eine Ergänzungsfrage wird gleichfalls keine Antwort erteilt.

Auf eine weitere Frage des Abg. Kunert erklärt

Geheimrat Dr. Feig: Nachdem das Getriebsräte⸗ gesetz soeben erst in Kraft getreten ist, beabsichtigt die Reichs⸗ regierung nicht, eine Aenderung der Bestimmungen über Rechte und Pflichten der Betriebsräte vorzuschlagen.

D

(Abg. Kunert hatte ver⸗ J

langt, die Betriebsrãte innerhalb ihrer Betriebe Vorkommnissen vie Kapitalflucht, Steuerhinterziehung, Preiswucher usw. entgegen⸗ wirken Ern n

Abg., Kunert fordert weiter Sozialisierung des Mansfelder Kupferschieferbaues.

Geheimrat Wessig erklärt, daß sich die in Frage kommenden Betriebe nicht zur Voll soziglisierung eigneeen.

In einer weiteren Anfrage fordert Abg. Kunert Auf- hebung des verschärften Belagerungszustandes an Halle und im Saalkreis.

Hauptmann Kremer: Der verschärfte Belagerungszustand ist ort nicht, verhängt. Der Rede des Reichswehrministers, die er . über den Belagerungszustand gehalten hat, ist nichts hinzu⸗ zufügen.

Auf eine weitere Frage des Abg. Kunert erklärt Hauptmann Koch, es sei nicht zutreffend, daß noch große Teile der Baltfỹ ku m⸗

r Waffen ständen, ihre Entlassung werde demrächst beendet sein. (Hört, hört! rechts.)

Abg. Kunert fragt sodann wegen der Vorkommnisse bei einer Versammlung in der Aula des Kaiser Friedrich⸗ Realgymnasiums in Charlottenburg am 26. Februar und spricht dabei von amnestierten Menterern und Deserteuren, von schamloser Vergewaltigung der öffentlichen Meinungsäußerung, von Rohheiten und dergleichen.

Hauptmann Kremer lehnt im Auftrage des Reichswehr ministers ab, auf eine in solcher Form gestellte Frage zu antworten. GBeifall.)

Abg. Kunert (ergänzend); Ist dem Regierungsvertreter be- kannt, daß er die Pflicht hat, im Parlament zu antworten? Bei diesem Vorkommnis hat es sich um einen Di n Fel gehandelt, bei dem Rohlinge und Banditen, deren Partelzugehörigkeit nicht näher bezeichnet zu werden brauche (Zuruf rechts: Ü. S. P. D. Heiterkeih tätig gewesen sind. Was gedenkt die Regierung dagegen h Je 3 ich eine Antwort doch nicht bekomme, verzichte ich darauf.

eiterkeit.

Auf eine Frage des Abg. SLaverrenz (D. Nat) wegen Bei⸗ hilfen für die geschädigten Kolonialdeutschen erklärt ein Vertreter des Auswärtigen Amtes, Richtlinien hierfür seien aufgestellt worden, das Verfahren werde beschleunigt und Teilentscheidungen sollten erfolgen.

Abg. Siehr (Dem.) beschwert sich über Belästigungen seitens polnischer Soldaten beim Zugverkehr mit Ost⸗ preußen.

Ein Vertreter des Auswärtigen Amtes erklärt, daß nach dem Friedensvertrag ein Paßzwang bei der Durchreise nach Ostpreußen nicht bestehe, mit der polnischen Regierung seien dieser⸗ halb Verhandlungen angebahnt.

Darauf wird das Gesetz zur Verfolaung von Kriegsverbrechen und Kriegsveragehen in dritter Lesung beraten.

Abg. Düringer (D. Nat, auf der Tribs6ne zum Teil unber⸗ stãndlich h: Als wir dem Gesetz vom 18. Dezember 1919 zustimmten, verlangten wir einen mit den höchsten Garantien und der höchsten Autorität gusgestatteten Gerichtshof und ein dementsprechend aus. gestattetes Verfahren. Damit glaubten wir an die äußerste Grenze Xs Entgegenkommens gegangen zu sein. Angesichts des blinden, fana⸗ tischen Hasses unserer früheren Feinde, insbesondere der Franzosen, erscheint der Optimismus der sezialdemokratischen und demokratischen Partei nicht angebracht zu sein. Auch durch die Erfahrungen mit den berühmten 14 Punkten Wilsons sind wit mißtrauisch geworden. Wenn wir einen Erfolg bezüglich der Auslieferung der Kriegcherbrecher unseren Feinden geg dichmen haben, so haben wir ihn nicht der Regierung zu verdank in dem einmütigen und mne rschüt ter⸗ richtig Ich will noch auf einen

lichen Willen des Volkes. wichtigen Punkt hinwejsen, den gerade ich als früheres langjähriges Mitglied des Reichsgerichts wohl heworheben darf: Das Vertrauen fu unserer deutschen RNechtsprechung, das Ansehen, das speziell der höchste Neutsche Gerichtshof in Leinig auch im Auslande genießt, hat für die Entschließungen unserer früheren Feinde zweife 8ohne einen nicht qanz * unterschätzenden Faktor gebildet. Auf einem Kongreß in London abe ich mit sehr vielen hochgestellten englischen Richtern gesprochen und überall eine große Anerkennung der deutschen Justig gefunden, Peziell der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg und des Reichsgerichts. Dieses Urteil wurde abgegeben auf Grund ernsthafter und sachwerständiger Beurteilungen. Jetzt müssen wir sehen, wie das Ansehen unserer Justiz preisgegeben wild. Der Satz:; justia kunda- mentum regnoerum gilt nicht nur für die Monarchse, sondern in leichem Maße für die Republik. Auf dem Recht baut sich der Rechts. 6 auf. Wir wollen ein Rechtsstaat bleiben. Die Reglerung hat es persäumt, das nötige Material betreffs der Verurteilungen und Frei sprechungen sich zu verschaffen. Es wäre Aufgabe der Natienalver- sammlung gewesen, ihrerseits einzugreifen; aber die Interessen der Nationashersammlung liegen viel zu piel auf parteipolltischem Ge biete. (Sehr zichtig! rechts) Wer haben nach dem Grundlotz ge- handelt: Das Vaterland, nicht die Partei. Der vorliegende Gntwunf ist für uns in gewissem Sinne ein Wechsel auf die Zukunft. Angesichts der uns gegebenen Versprechen und Zusicherungen unserer Feinde, die ,,, worden sind, können wir nicht grwarten, daß sie auch jetzt ihre Zusicherungen halten. Der moralische Kredit unserer früheren . hat, bei uns allzu sehr gelitten. Wir haben nach den bis herigen Eriahrungen den Glauben an die Gerechtigkeit sowohl als an die Menschlickkeit unserer Feinde verloren. (Beifall.) Reichsjustizminister Schiffer: Der Hert Abg. Dr. Düringer hat eine Auskunft darüber vermißt, in wiewiel Fällen bis jetzt ein Verfahren gegen Personen, die in der Liste aufgeführt sind, eingeleitet ist, und mit welchem Ergebnis das Verfahren geendet hat. Ich glaube, ein Blick in die Liste selbst hätte den Herrn Abgeordneten Dr. Düringer dabon überzeugen müssen, daß sein Verlangen zurzeit noch praktisch unausführbar ist. Wir haben ja gerade bemängelt, daß die Liste in der Bezeichnung der Personen so außerordentlich ungenau und so ober- fläch ich ist, daß bei einer großen Anzahl von Personen noch gar nicht einmal feststellbar ist, wer diese Personen sind, wo sie sich befinden, an wen man sich zu wenden hat. (Sehr richtigl bei den Mehrheits— parteien. Dem Herrn Ahgeordneten Düringer dürfte es auch nicht entgangen sein, daß der Herr Dberreichsanwalt eine öffentliche Auf⸗ forderung erlassen hat an diejenigen, die etwa in der Liste aufgeführt sind, mit der Bitte, ihm ihre Adresse anzugeben. (Unruhe rechts. Zuruf: Unglaublich) Das ist nicht unglaublich, sondern das ist eine ehrliche Ausführung dessen, was wir versprochen haben. (Sehr richtig! bei den Mehrheitsparteien. Zurufe rechts) Nein, es ist die Pflicht, das zu tun, was auch unsere Generale verlangen, nämlich sich möglichst bald dem Reichsgericht zu stellen. Wenn Herr von Graefe anderer Ansicht ist als die Herren Generale Abg. v. Graefe: Ich verbitte mit diese Unterstellung) Sie haben sich gar nichts zu verbitten; ich halte mich lediglich an das, was hier gesprochen worden ist. (Große Unruhe und Zurufe rechts. Glocke des Präsidenten.) Reichsjustizminister Schiffer: Also, meine Herren, die Sache liegt doch ganz einfach so: wenn das Gesetz den Oberreichsanwalt ver pflichtet, und das ist unser deutsches Recht, die Schuldigen und Ver⸗ dächtigen vor sein Forum zu ziehen, so müssen dazu die Mittel und Wege gegeben werken. Wenn hier, nach meiner Meinung mit vollem Recht, die zu Unrecht Beschuldigten das Bestreben haben, möglichst bald eine Reinigung ihres guten Namens herbeizuführen, so ist es ebenso selbstverständlich, daß sie die Hand dazu bieten und sich nicht erst

die Polizei auf die Fährte setzen lassen, fondern sich selbst zur Ver⸗ fügung stellen. (Sehr richtig! bei den Mehrheitaparteien) Dem⸗

enfsprechend haben im wohlverstandenen eigenen Interesse für ihre eigene Ehre die Generale gesagt: wir wünschen, daß möglichst bald der Spruch des Reichsgerichts herbeigeführt wird. Er kann natürlich nur herbeigeführt werden, wenn man die Namen und Adressen weiß. Das ist ein Verlangen, an dem nichts zu tadeln ist (Sehr richtigh

Nun hat der Herr Abg. Dr. Düringer erklärt, diesem Gesetz sei ein spezifisch juristischer Charakter gegeben worden, während es tat- säͤchlich ein hochpolitisches sei. Ich verweise darauf, daß ich in letzterer Hinsicht gestern genau dasselbe gesagt habe. Es ist mir also gar nicht einge fallen, etwa den politischen Charakter des Gesetzes und des Stamm⸗ gesetzes vom 18. Januat zu leugnen. Im Gegenteil, ich habe sogat heworgehoben, daß es sich um kein bloß juristisches Gesetz handelt, sondern um ein Gesetz, das politische Ziele, aber in der Form und auf dem Boden unserer Rechtsprechung, erreicht. Das halte ich aber für einen ganz außerordentlichen Fortschritt, der darin besteht, daß wir die Entwicklung dieser Dinge auf den Boden des Rechts und in die Hände des Reichsgerichts gelegt haben. Ich habe also nicht den po sitischen Charakter der Dinge irgendwie verschleiert oder bemäntelt, sondern habe die Politik auf ein Gebiet gebracht, wo wir unserer absolut sicher sind, weil wir auf dem Boden des Rechts umsere Ziele auch wirklich zu erreichen glauben dürfen. (Sehr richtig! bei den Mehrheiteparteien.

Der Herr Abg. Dr. Diringer hat weiterhin gesagt, es hätte

sich vielleicht für ihn und seine Fraktion eine Brücke geboten, die ses

Gesetz anzunehmen, wenn der Antrag, der von seiner Partei gestern gestellt wurde, angenommen worden wäte. (Sehr richtig! rechts) Ich stelle das mit Befriedigung fest, weil ich auch in diesem Zuruf die Bestätigung des ernsten Willens sehe, den Schwierigkeiten gerecht zu werden, die wir alle empfinden. (Sehr richtig! bei den Mehrheits- parteien) Welches war nun der Antrag, der gestern gestellt worden ist? Es war ein Antrag, das Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten des Angeklagten nicht in dem weileren Rahmen, wie ihn die Vorlage hat, sondern in engerem Rahmen, wie der Antrag Warmuth wollte, vorzunehmen. Der Herr Abg. Dr. Düringer hat erklärt, nachdem dieser Antrag abgelehnt worden sei,

die Majestät, die Hoheit unferes Rechts zerbrochen fei, da rechtskräftige Urteile beseitigt werden könnten. Meine Herren, hier klafft ein Wider. spruch: denn auch der Anttag Warmuth wollte ja rechtskräftige Urteile beseitigen. (Widerspruch rechts. Zustimmung bei den Mehrheits parteien. Es handelt sich nut noch um eine Quantitäts, um eine Maßfrage. Gurufe rechts) Der Herr Abg. Warmuth bestätigt mir das in loyaler Weise. (Erneute Zurufe rechts) Es handelt sich hier um eine Maßnahme, von der ich verstehe, daß man darüber sehr ver schiedener Meinung sein kann. (Wiederholte Zurufe rechts) Hert Abg. Schutz hat ganz recht: die Aufhebung rechtskräftiger Urteile ist sogar bereits in unserem gegenwärtigen Recht vorgese hen. Das ist es eben! Und der Herr Abg. Warmuth wollte doch sogar noch eine Erweiterung dieses gegenwärtigen Nechts zugestehent Das, was uns hier migemutet wird, ist ein erhebliches Mehr; aber man kann bei dieser Sachlage nicht ganz allgemein sagen, daß nun, weil rechtskräftige Utteile aufgehoben werden können, unser Recht berhaupt nicht mehr als selbständig angesehen werden könnte. es ist eine Differenz vorhanden, doch ich wiederhole: die Differenz wischen unseren Anschauungen ist nur eine Differenz des Maßes, und ich bin der Anschauung, daß diese ganze Differenz nicht ausreicht, um die Stellung einer Partei zu diesem wichtigen Gesetz entscheidend und

ausschlaggebend zu beeinflussen. (ebhafte Zustimmung bei den Meha⸗ n

heitsparteien.) Ich will auf die Sache selbft micht zu vckkommen; ich will näch̃t

darauf hinweisen, daß der Antrag des Herrn Abg. Warmuth unter Nam

stẽnden das hat ja auch der Herr Abg. D. Kahl zutreffend aus geführt in die allerschwierigsten Situationen führen kann, nämlich daß wenn ein Strafbestand erst einmal geprüft worden ist und ein Urteil sich als absolut unhaltbar erwiesen hat, wir dann angesichts der gangen West aus formalen Gründen ein falsches Urteil aufrechterhalten müßten ssehr richtigl bei den Mehrheitsparteien; daß, wenn sich zeigen würde, daß ein Freispruch geradezn dem Recht ins Gesicht schlägt und das kommt doch vor, es gibt Rechtsirrtümer, es gibt auch Ver⸗ kennung der Tatsachen usw. win dann die Achfeln zucken müßten und damit den scheinbar berechtigten Vorwurf der Welt gegen uns gelten lassen müßten: ihr macht doch nicht reinen QWisch mit dem, wag auf diesem Gebiete vorliegt. (Zuruse iechts) Ich bin mir Über die schweren Bedenken gegen die Durchbvechung auch unserer formalen Grundsätze voll kommen klar. Will ich aber den gweck erreichen, will ich einmal vor Inland und Auland dan tun, daß wir ernsthaft gewillt sind, das materielle Necht zu schützen und das materielle Unrecht zu strafen, dann glaube ich, kann man an dieser Schranke nicht festhalten. Es ist nicht angängig, ein gang grobes, deutliches, sinnfälliges materielles Unrecht aus formalen Gründen aufrecht zu erhalten. Das. Herr Abg. Warmuth, zwingt mich, auch diese Schranke fallen zu lassen.

e Wenn wir einen anderen Standpunkt einnehmen würden, so würden wir zu den merkwürdigsten Resullaten kommen und in einer nicht sehr angenehmen Art und Weise vor die Frage gestellt werden: soll ein ganz offensichtlicher Verbrecher der Strafe entgehen, weil bei ihm nicht neue Tatsachen vorliegen, während vielleicht der Genosse der Tat wogen irgendeiner neu auftauchenden Tatsache verurteilt würde. Das würde doch unmöglich angehen! Ich sage: man kann darüber streiten, aber jedenfalls ist die Sachlage kaum so, daß sich aus sachlichen Gründen die Ablehnung des Gesetzs für uns, für jeden, der es unvoreingenommen betrachtet, erklären würde. Ich mache mir die naheliegende Schluß. folgerung, daß nicht bloß sachliche Gründe für diese Stellungnahme prechen, nicht zu eigen. Aber ich muß sagen: ich wundere mich, daß der Herr Abg. Dr. Düringer angesichts dieser Sachlage den Mut hat, anderen parteipolitische Gründe und Gesichtepunkte unterzuschieben. (Beifall bei den Mehrheitswarteien)

Abg. Dr. Kah! (D. Vo): Im Namen meiner Fraktion erkläre ich, daß wir ung nur mit äußerstem Wöiderstreben der politsschen und vaterländischen. Notwendigkeit fügen. Wir halten es aber für umer⸗ meidlich daß jetzt eine Ordnung über die inländ sche Aburteilung zu stande kommen muß, Daß wir den Frevel, der an uns begangen wird, nicht decken wollen bedarf keiner Betonung aber wenn die Aburteslung vor deutschem Gericht und nach deutschem Recht erfolgt, so ist das immerhin geggn die frühere Lage ein ungeheurer Gewinn. (Sehr zichtig!! Der Aufhebung der Amnestie, der Verjährung und des Ein⸗ flusses eines früheren Verfahrens können wir nach gründlicher Prüfung der natsäch ichen Verhältnisse keine so unheilvolle Bedeutung beilegen. Zu einer theoretischen Verwahrung ist aher die augenblickliche Tage n ernst. Wer an verantwortungsvoller Stelle steht, kann Erwägun

dieser Arl nicht nachge hen, wenn er das Interesse des Vaterlandes und

(Zuruf rechts Gewiß,.

könnten seine Freunde die von ihm selbst bezeichnete Brücke deshalb nicht betreten, weil aummeht

des Volles gefährdet sieht. Also lediglich das Veran kwortungsgefühl zwingt uns zu diesem schweren Opfer. Die Zeitungen brachten gestern die Nachricht, daß unsererseits schon eine Gegenliste aufgestellt sei. Es würde sicher zur Beruhigung beitragen, wenn man bald etwas Näheres darüber erführe. tote d stegi

vom B. Januar ist oh Mitwirkung der N samm ung fert ggestell. Sie it über da— dem wir zugestimmt haben würden. (Sehr richtig rechts.) Gan]

besonders beklage ich den Schluß dieser Note, worin wir uns bereit erklärten, in Verhandlungen über eine zweite Instanz einzutreten, die also über das Reichsgericht hinausgegangen wäre. Ware das geschehen, so wäre es uns wahrscheim ich öglich gewesen, einem solchen Gesetz zuzustimmen. J s nicht dazu gekommen ist, daß unsere Feinde selbst d Dann frage ich den Außenminister, ob er beab 7. und 15. Februar noch eine deutsche Antzror Antwort in gutem Sinne. In der Note vom 1 ontehrende Unterstellung enthalten die wir uns unter lassen dürfen, Wir würden unserer gerecht werden wenn der Ton zieser ĩ ausländischen Zeitun

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Wir milssen ja schon in

: Meine Damen und Herren! Der Hert Abgeordnete Dr. Düringer hat gefiagt, warum ich nicht gestern zu dieser hochpolltischen Vorlage meinerseits Stellung genommen hätte. Ich gaube, ich habe nach den Ausführungen des Herm Reichsjustizministers, der auch auf die politische Seite ein⸗ gegangen ist, dazu keine Veranlassung gehabt. Selbstwerständlich bin ich gern bereit, auf die Fragen zu antworten, die der Herr Bericht⸗ erstatter an mich gerichtet hat. (Zuruf rechts: Abgeordnetery Er hat sie als Abgeordneter an mich gerichtet. (Zuruf rechts: Dr. Düringer auch) Ganz selbstwerständlich wird die Regierung auf die beiden noch unbeantworteten Noten vom 7. und 13. Februat eine Antwort geben. Suruf rechts: Eine deutsche?! Ja, ich weiß nicht, ob ich mich mit Ihnen darüber verständigen werde, was deutsch ist. (Sehr gut! links) Wir werden selbstwerständlich eine Antwort geben, aber wir hielten es für notwendig, die Verhandlungen in der Nationalbersammlung über diesen Gesetzentwurf abzuwarten, ehe wir diese Antwort gaben. Eg ift weiter ganz selbstwerständlich, daß wir uns auch verwahren werden gegen das, was Lloyd George in der Note vom 18. Februar uns an⸗ gesonnen hat. Der Herr Abgeordnete Dr. Kahl hat ganz mit Recht gemeint, das die Deutschen keine Ursache hätten, auch wenn sie besiegt seien, auf dem Bauche zu liegen. Ich glaube, daß niemand den Eindruck gehabt hat, daß in den letzten Wochen das deutsche Volk, das in dieser Frage wie ein Mann zusammengestanden hat, auf dem Bauche gelegen hat, und ich nehme auch nicht an, daß der Herr Abgeordnete Dr. Kahl das gemeint hat. (Zuruf rechts: Die Regierung) Ich glaube, Sie haben auch nicht das Recht, der Regierung einen solchen Vorwurf zu machen! (Huruf im Zentrum: Unmverschämtheit! Abg. Dr. Kahl: Herr Abgeordneter

ländische auch. (Zuruf rechts: Note hom 2B. Januar)) Auf die Note bom B. Januar, Frau Abgeordnete Dr. Schirmacher, we de ich noch zurũckkommen. ruf rechts: Darauf bezog sich mein Zurufh) Wenn Sie einen A lick warten, Herr Abgeordneter v. Grafe, wurden Sie noch des Nötige gesogt bekommen.

Ich will zunächst eingehen auf die Fratze, die der Abgeordnete Dr. Kahl weiter on mich gerichtet hat, wegen deret, die noch in Feindesland sind, und wegen derer, die im besetzten Gebiet aufgegriffen sind und die vor alliierte Kriegsgerichte gestellt werden sollen. Wir haben ans im Einzelfall derer, soweit uns die Namen bekannt simnd, bereits angenommen. Wir werden in anserer Antwort selbstver⸗ ständlich auch hierauf eingeben. Denn es ist ein unerträglicher u stand, daß diejenigen, die noch in Je ndesland sim, bloß weil sie Gefangene sind, oder diejenitzésn die im beseßter Gebiet ergriffen werden, minderen Rechte fein sollen Jogenüber den anderen, die vor dem deutschen Reichsgericht sich zu verantworten haben werden, wobei vor allen Dingen daran festzuhalten ist, daß keinerlei Bestimmung des Friedensdertrages den alliierten Militärmächten überhaupt das Mecht gibt, im besetzten Gebiet Leute aufzugreifen und vor die Kriegs. gerichte der Alliierten zu stellen. (Lebhafte Zustimmung.)

Der Herr Abgeordnete Dr. Düringer ist dann eingegangen anf die Frage des Verzichts auf das Auslleferungsbegehten. Er hat ge—= meint, man hätte annehmen mäüssen, daß, wenn eine solche Regelung gefunden wird, die Alliier len diesen Verzicht aus prechen wärden. Ich glaube, in den Verhandlungen, die wir darüber geyslogen haben, ist genügend zum Ausdruck gekommen, daß das nicht zu erwarten war. Ich habe bei früherer Gelegenheit im Ausschuß für auswärtige An gelegenheiten bereits gesagt, daß auch diese Frage für die Alliierten eine Prestigefrage ist und daß sie deshalb den Wortlaut dieser uns nidiktierten Auslieserungwaragraphen nicht aufgeben werden. Der Regierung kann also in diesem Falle nicht der Vorwurf gemacht werden, daß sie irgendwelchen Optimismus gehabt hätte. Aber ich glaube, in einem Punkt ist doch Optimismus absolut angebracht. Wenn eg jetzt in eimnütigem Jusammenhalben des deutschen Volkes gelungen ist, dieses Auslieferungsbegehren auf die Bahn des Rechts zu bringen, wie der Hert Reichtszjustizminister gesagt hat, wenn es uns gelungen ist, der Entente klar zu machen, daß es uns unmöglich ist. die eigenen Volksgenossen auszuliefern und vor ein fremdes Gericht stellen zu lassen, so muß das doch in 6 oder 18 Monaten erst vecht unmöglich sein. Sonst müßte das deutsche Volk in dieser Zeit geradezu verkommen. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten. Also auch in diefer Beziehung sind die Verhältnisse gegen früher gebessert.

Ich will mich nicht im einzelnen darauf einlassen, wem das za danken ist, daß wir so weit gekommen sind. (Sehr richtig) Ich glaube, dazu ist die Stunde zu ernst, sie agitatorisch auszunutzen. (Sehr gutt bei den Mehrheilsparteien) Der Herr Reichsjustizminister hat dazu das Notwendige gestern auch bereits gesagt. Aber ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf eins hinweisen. Wenn der Entente klar— geworden ist, daß das Auslieserungsbegehren vom deulschen Volke ein⸗ fach nicht zu erfüllen ist, so war nicht allein das Geschrei der von der Schwerindustrie befruchteten Presse daran schuld (lebhafte Zustimmung bei den Mehrheitsparteien; Unruhe und Zurufe rechts: Das ist aqi= tatorisch), sondern vielmehr die Tatsache, daß das ganze deutsche Volk bis zu den Unabhängigen und Kommunisten der Entente einmülig gegenübergestanden hat. Jawohl, Herr Abgeordneter Warmuth, ich muß das ausdrücklich feststellen, nachdem einmal diese agitatorischen Gesichtspunkte hier angeführt worden sind und weil die Entente des- wegen eingesehen hat, daß auch in den radikalsten Kreisen Deutschlands keine Bewegung vorhanden ist, die bereit wäre, der Entente zu helfen, wenn sie das Auslieferungsbegehren stellt. Das muß ich erklären, wenn die Rechte den Erfolg, der erzielt worden ist, immer wieder zu ihren Gunsten zu buchen sucht. Sehr richtig! bei den Mehrheitsparteien.

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