Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Häcker, Konditoren und verwandler Berufsgenossen Deutschlands, zan st‘ 1 Chemnitz, hat beantragt, den zwischen ihm und d Bäcker innung Zwickau i. S. mit Wir kung . 1. Januar 1919 ahgeschlossenen Tarifvertrag nebst Aende⸗ rungen vom 20 Juni 1919 und Anhang zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De sember 1918 (Reichs⸗Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Zwickau i. S. für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20 März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 2348 an das Reichsarbeiteministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 27. Fehruar 1920. Der Relchsarbeinsminister. . Buff
Bekanntmachung.
Der Arbeltnebmerverband des Friseur- und Haargewerbes in Berlin hat beantragt, den zwischen dem Ortsausschuß des allgemeinen Deutschen Gewerkschaftebhundes Kolberg J. P. und 30 Friseur⸗ geschäftsinhabern Kolberas abgeschlossenen Tarif— vertrag ur Regelung der Lohn⸗ und Aibeitsbedingungen im Friseun gewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. De⸗ zember 1918 (Reichtz⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadbt Kolherg für allgemein verbindlich zu erklären. ⸗
Emweyrungen gegen diesen Antrog fönnen 20. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. E. 23554 an das Reich sarbeilsministerium, Ber lin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 26. Fehruar 1920.
Ter Reichtzarbeite minister. J. A.: Dr. Busse.
bis zum
—
—
Bekanntmachung.
Der Verband lübeckischer Kleinhandelsvereine und sonsttge Lübecker Arbeitgeberverbände, ferner der Gewerksaaftsbund der Kaufmännischen An— gestelltenverhände, der Gewerkschafts bund der An— gestellten und die Arbeitsgemeinschaft freier An— gestelltenverbände haben beantragt, den zwischen ihnen am 23. Dezember 1919 abgeschlassenen Tarifvertrag an Stelle des olllemeln verbindlichen Tarifvertrages vom 16 Juni 1919 zur Negelung der Gehalts- und Anstellem gsbedingungen der fan smännischen Angestellten gemäß 5 2 der Verordnung vom
—
23. Dezember 1918 (RelchtGesetzbl. S 1456) für das Gebiet des Stadtbezinks Lübeck und der eingemelndeten Vororte für all gemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer JI. B. R. 2504 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 26. Februar 1920.
Der Reichtzarbeltsminister. J. A.: Dr. Bu sse. ——
Bekannt machnng.
Der Zentralverband der Glasarheiter Deutsch—
lands, Sutz Berlin, Ortsgruppe Neuhaus am Renn—
wen, hat beantragt, den zwischen dem Zweckverband
ber Glaswarenfabrikanten in Neuhaus am Renn—
weg und Umgegend E. und den Ortsgruppen
Reuhaus am Rennweg und Umg., Oberweißbach und
ümg', Haselbach, Lauscha, S.“ M., und Ernstthal des
Zentralverband der Glasarbeiter Deutschlands
am 15. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur
Regelung der Lohn- und Arhesisbedlngungen der Arbeiler
. und Arbeiterinnen in der Glatindustrie gemäß 5 2 der Ver⸗
chnung vom 23. Dezember 1918 (Neicht-Gesetzh. S. 1466)
für das Gebiet der Landratsbezirke Köniasee Echwar burg⸗
RNRaͤdolstadt), Rudolstaht, Saalfeld, S.⸗ M. Sonnet erg, S. M.
und Gehren (Schwarzburg⸗Soadershausen) für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
20 März 1920 erhohen werden und sind unter Nummer
J. B. R 2561 an das Reichsarheits ministerium, Berlin, Luisen⸗ 9 straße 33, zu richten. Verlin, den 2. Februar 1920. Ter Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.
——
Bekanntmachung.
Der Verband der Schneider, Schneiderinnen
6 und Wäsche arbeiter Deutschlands, Filiale Berlin,
. und der Wäscherei⸗Verband E. V. Faben beantragt, den
. zwischen ihnen am 11. Febtuar 1920 abgeschsossenen Tarif⸗
ertrag jur Regelung der Lohne und Arbeltt bedingungen
. ber gewe blichen Ärbeiter im Walchercigewerbe ßemäß 2 der
. Rerordnung vom 23. Dezemher 1918 (Rröichs⸗Gesetzbl S. 1466
. für dag Gebiet . Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein
3 ir dlich zu erklären. ;
6 . gegen diesen Antrag können bis zum
s. 20. März 1920 erhohen werden und sind unter Nummer
. JL B. j. B63 an das Reichsarbeltgministerium, Berlin, Luisen⸗ 63 straße 38 zu richten.
. Berlin, den N. Februar 1920.
. ¶ Der Reicht arheingm inter.
5 J A. Dr. Bu sse⸗
. . . Fekanntmachung.
kö Der Dentsche Kellnerbund U. G., Bezirks verein . Hirschberg' i. Schi, hat. beantragt, den au ischen ihm ö und dem Verband der Gastwirtevereine im Riesen⸗ und Iser gebirge am 5. Dezember 1919 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Nrbeitubedingungen ber Kellner und Kellnerinnen gemäß 5 2 her Verorbnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Geseßzbl. S 1466) fär das Gebiet des Kreises Hirschberg i. Schl. für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können big zum 20 März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B R. 2121 au das Reichtzarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Betlin, den 26 Februar 1920. Ter Reicht arbeitsminister.
J A*. Pr. Busse
Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Bäcker Konditoren und verwandten Berufsgenossen Deutschlands, Zahl stelle Chemnitz, hat beantragt, den zwischen ihm und der Bäckeriunung Bungstädt i. S. abgeschlossenen, am 1. Dezember 1919 in Kraft getretenen Tarifvertrag nebst Anhang zur Regelung der Lohn⸗ und Arhbeitsbedin⸗ gungen im Räcker ewerhe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Kesetzbhl. S. 1466) für das Gebiet der Slabt Burgstädt i. S. für allgemein verbindlich zu er⸗ klären.
Einwer dungen gegen diesen Antrag können bis zum 20 März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. H. 2337 an das Reichs arbeltsministkrium, Berlin, Luisen straße 383, zu richten.
Berlin, den 27. Februar 1920.
Der Reiche arheits minister. J. A.: Dr. Busse.
— —o
Bekanntmachung.
Der Fabrikantenverein für Hameln und Um— gegend E V in Hameln und die Arbeit? gemeinschaft der vereinigten Privatangestellten-Verbände in Hameln hayen beantragt, den zwischen ihnen am 18. Dezember 1919 abzeschlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlich erklärten, auf Blatt 353 des Tarifregisters eingetragenen Tarifvertnag vom 10. Juli 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungszbedingungen der faufmännischen und technischen Angesiellten in der Indusirle gemäß F 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 1Reichs⸗Gesetzhl. S 1456) für das gleiche Tarifgebiet gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum 20. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 2299 an das Reichsarbeite ministerium, Berlin, Luisen⸗ st raße 33, zu richten.
Berlin, den 26. Februar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
——
Bekanntmachung.
Unter dem 265. Februar 1920 ist auf Blatt 6565 des Tarif⸗ registers eingetragen worben:
Der zwischen dem Arbeitgeberverhand in Stade, dem Handels verein in Stade, dem Detaillistenverein in Stade, dem Ortskartell der Angestelltenverbände in Stade und dem Zentralverband der Angestellten in Siade am 29. No⸗ vember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten in kauf⸗ männlschen und Bürobetrieben wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche -Gesetzbl. S. 1456) für den Stabtbezirk Stade und die eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeits⸗ verträge, für die besondere Fachtarifverlräge in Geltung sind. Falls künftig für einen Han dels⸗ oder Burohetriebszweig ein besonderer Fachiarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet dieser mit, dem Beginn der allgemeinen Ver⸗ bindlichkeit aus dem Geltung bereich des allgemeinen Tarif⸗ vertrages aus. J
Der Reicht arbeits minister. J. V.: Geib.
Vat Tarifreglster und die Negisterakten können im Reichsarbeitz⸗ ministerium. Berlin NW. 6, an , 33/34, Zimmer 161, während der reßelmäß gen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeßer und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeiteministersums verhindlich ist, können von den Vertragspartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 25. Februar 1920.
Ver Registerführer. Pfeiffer.
a.
Bekanntmachung.
Unter dem 25. Febrnar 1920 ist auf Blatt 663 des Tarif⸗ reglsters eingetragen worden:
Der zwischen dem Handelsverein Waren, dem Arbeitgeber⸗ verband sür Waren und Umgegend E. V, dem Deuisch⸗ nationalen Handlungggehilfer verband, Ortsgruppe Waren, dem Kaufmännischen Verein von 1888 zu Hamburg, Orts gruppe Waren, und dem Verband für weibl. Angestellte am 17. No— vemĩber 1919 abgeschlossene Tarifvertzrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellunosbedingungen der kaufmännischen An⸗ gestellten wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gese tzbl. S. 1456) für dos Gebiet der Stadt Waren (Müritz! für allzemem verbindlich erklärt. Die allge⸗ meine Verbind ichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Sie erstreckw sich nicht auf Arbertaverträge, für die besonde e Fach⸗ tarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Hanbels—⸗ oder Industriezweig ein hesonderer Fachtarifvertrag für allge⸗ mein verbindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Oristarifvertrages aus.
Der Neichsarbeitzminister. J. V.: Geib.
Das Tarlfregister und die Registerakten können im Neichtzarbentg, mlniffersum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 32 / 4“, Zimmer 161, während der regelmäßigen Bienftsiunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeite ministeriums verbindlich isst, können von den Vertrassparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen t= stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 25. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 25. Februar 1920 sst auf Blatt 659 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: Der zwischen der Vereinigung Magdeburger Banken und Bankiers und dem Deutschen Bankbeamten-Verein E. V., Zweigverein Magdeburg, am V. Nevember 1919 ahgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gebalts⸗ und Anttellungs—⸗ begingungen der Bankangestellten wird gemäß 8 2 ver Verorn⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456 (ür den Stadtbezirk Magdeburg und die eingemeindeten Vo ore e. allgemein verbindlich ertiärt Hie allgemeine Verbindlich⸗ eit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Der Reichsarbeits ninister.
J. V.: Geib. Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerlum. Ber in NW. 6, Luisenstraße 83 34, Zimmer 151, während
der reg lmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag intoldke der Erklärung des Reichsarbeinsministertums verbindlich ist, können von den Vertrggeparteien einen Abdruck des Tarifoertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 25. Februar 1920. Der Negisterführer.
—
fe if fer.
Bekanntmachung.
Unter dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 663 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Perein seloständiger Kaufleute, Osterode O. Pe, dem Gewerkschaftsb ind der An zestellten, Ortsoerhand Osterode, O Pr, und dem Deutschaatloralen Haublungegehilfen⸗ verband, Osterode, O. Pr., am 10 Dezember 1919 abgesch ossene Tarifvertrag zur Regesinng der G halts-⸗ und Anstellanas⸗ bedingungen der taufmännischen Angessellten wird für diene mit Ausnohme der Bankangestellten gemäß 82 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichz Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkeeises O erode, O. Pr. für all zemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920 Sie eistreckt sich nicht auf Aibeits⸗ verträge, für die besondere Fachtarifoerträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Gewerhe weig en beson erer Fach— tarifversrag für allgemein verbin lich erklärt wird, scheidet die ser mit dem Beginn der allgeinesren Verbindilchket aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrages aus. Der Reichs arhestsminister.
J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reschtarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, TLuisensiraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dien ststunden eingesehen, werden. ;
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ger Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichtarbeiteminifteriums verbindlich ist, können von den Verkragsparte en einen Abdruck des Tarispertrage gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 265. Februar 1920.
Der Register führer. Pfeiffer.
——
Sekanntmachung.
Unter dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 667 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der m dem Rerband dentscher Hanhlungsgehllfen, der Berufsverelnigung der kaufmännischen Angestellten in Handel und Industrie, Geschäftsstelle Hamburg, dem Kauf— männischen Verein von 1858, Bez. Hamburg, dem Deutsch⸗ nationalen Handlungsgehilfenverhand, Ortsgruppe Hamburg, dem Verband der weiblichen Handeltz⸗ und Büroangenllten E. V., Ortsgruppe Hamburg, dem Verein der Deutschen Kaufleute, Ortsprrein Hamburg, und dem Arheit eberver ban für das deutsche Zeüungtgewerhe Ortsgruppe Groß Hamhu g, am 20. August 1919 ahgeschloßene Tarifoertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedin un en der kaaf— männischen Angestellten in Betrieben des Zeitungs gewen bes wird gemäß § 2 der Vererdnung vom 2X. Deze nber. 1918 (Reichs⸗Gest tzbl. S. 1456) für dat Gebiet der Städte Ham⸗ burg, Altona und Wanbshek für allg mein verhind ich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920.
Der Reich zarhel a minister. J. V.: Geib.
Das Tarktfreglster und die Registerakten können im Relchz— arbeitsministerium, Berlin NW. 5, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Ärbeitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichzarbeiteminterlumz verbindlich ist, können von den Verfragsparteten einen Abdruck des Larispertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 25. Februar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer. e.
Bekanntmachung.
Uaier dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 668 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Ostor. Arbeitgeberverbandꝰ für Handel, Industrie und Gewerbe EC V., Sitz Köninaberg, (U'nteroerband Labiau), dem Kaufmännischen Veremn Labiau, dem Veusch— nationalen Handlungsgehilfenve band Labian und dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angenellten, Ortsgruppe Labiau, am 8. De⸗ jember 1919 abgeschlossene Tarifoectrag zur Neselung der Gehalts und Anstellungs bedingungen der kaufmännischen Aa— gestellten wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Deiemher 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Keeises Labiau für allgemein verbindlich erklärt. Tie all emeine Ver— bindlichkelt beginnt mit dem 1. Feb uar 1920. Sie eisteeckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarif— verträge in Geltung sind Falls künftig für einen Ge— werbezweig ein besonderer Fachtarlfvertrag für all jemeln ver— bindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allge— meinen Tarifoertrags aus.
Der Reicht arbeitsminister. J. V.: Geib. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichtz= arbeiteministerlum, Berlin RW. 6, Luisenstraße 23/34. Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeseben werden.
der Erklarung des Reichtarbeltemtnisteriumt verbindlich ist, können von den Vertrggtparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 25. Februar 1920.
ö —
Der Registerführer. Pfe if fer.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
2 —
Bekanntmachung.
Auf Grund des Beschlusses des Reichskohlenverbandes vom 28. Februar 1920 wurden die Kohlenven kaufspreise mit Wrtang vom 1. März 1920 einschließlich Kohlen, und Umfatsteuer je Tonne wie folgt erhöht:
. Für den Bezirk des Rheinisch-Westfältschen Kohle ndi . a) Fettkohlen: oh lenfyndikatz
Förder grus * * J . 9 5 1 18, . 3 11 9 Meelierte , , 19,40 * 1 R Stückkoblen ö d . J k ; b J , Nußko len V J J 20 10 ,, . 18,760 . b) Gl und Gasflammkohlen: ö 6 1 Flammförderkohlen J i 18.39 , Gas fla mm öghertohleen 19. 390 Generaterkohlen K 2 9 ö Ga kohlen. d * S äckkohlen . J . 1 * N kohlen 1 ö . 22 29 * N 1 kohlen 11 Kö 2 9 * . 22 9 ) * Nuß ohlen , JJ . * Nuß kohlen 1V I . 21 30 . Nußko len V , Naßgrus d 18, — * zem aschene FeinkohHleen 14 c) E ßtohlen: Fördergrus 16 9 / j . 5 18, — 46 1 57183519 , 14,390. Bestmelierte 50 0so . 8. 6 . 1 . 20, — . Stü de J 21, 50 9 I N ßkohlen II JJ Nußkohien 1 n J 2 „50 . ö 271 9 J 11486 d) Magerkohlen, östl. Revier: 1 18. 4 J 14141959 e ,, 41418330 . Viestmelierte 60 s0 2 . [ * * . 2 . 19 30 *. 11 Nußtohlen . . * J . k ) P 25 10 5 Nuß ft hlen 1I1I . 9 . ; 3 1 . 25,10 * Nuß kohlen 111. J Nußkohlen 17... JJ Ungewalche le Felnkehbleen . 1,20 . e) Magerkohlen, westl. Revier: , 113 örde kyhlen 25 9g . . 2 * 6 * * 18 10 * Törderko! len * 0s9 JJ 30 * Melierte 45 0/9 2 0. . 1 8 2 6 . — 18 70 *. Stücke 1 1 1 1 1 9 * . * * . 1 22, 40 . Anshrannußkoßlen!!. . 244. 60, Unthraz nusßkoblen JJ. 498 — nr e, , , 3680 . Mnihrgtnnßkoelk . 119 89. Ungtwaschene Feinkohlen. 1710 . 5 Gewaschene Feinlohlen . 17,40 , Koks: Großkoks 1 9 2 0 * 2 a 0 * * * 8 — 26,80 16 Gꝛoßfoks 11 J 26,60 * ö w Gieß * iĩkoks d 27,90 * rech okt e w 82, 10 9 Biechfoks II J M196 * k 3 , w Halb gesieblen und halb gebrochenen Koks 27,90 , , nnr wn fallt Jo. Kleinkoks . * 5 1 2 2 2 2 z 27, 30 2 Verl fots J , 26, 290 5 IJ * 58 * 3 k 16. h) Schlamm- undminderw. Fein kohlen 6,20 , Mittelprobukt⸗ und Nachwaschkohlen 6.
2. Für den Bezirk des Sächsischen syndikats: g n,, Sückkohle und gewaschene Sorten. PR Griob⸗ und Brechkoks 9. 1 * * * Koltqꝛus. 1 . 2 1 9. 1 9 2 4 3. Für die dem Bayerischen Kohlen syndikat ange⸗ schlossenen Braunkohlengruben (mit Ausnahme der Baverischen Hechkohlengrubenn): Gin, nne, 95 h m 36,90 ,
Berlin, den 6. März 1920.
Aktien gesellschaft Reichs kohlenverband. Keil. Löffler.
Steinkohlen⸗
18,40 . 6 22 — gh . 33. — 11. — *
B
* 1 2 1
8
Bekanntmachung,
betreffend Ausführungsbestimmungen zu der Ver—
ordnung über die Erhebung einer zufolge der Auf⸗—
hebung der Höchstpreise für Häute, Felle und Leder
zu leistenden Abgabe vom 26. Februar 1930 — RGBl. S. 264 —
Gemäß 8 238 der Verordnung über die Erhebung einer zufolge der Aufhebung der Höchstpreise für Häute, Felle und Leder zu leistenden Abgabe vom 26. Februar 19320 — RGBl. S. 264 — werden mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers nachstehende Ausführungsbestimmungen zu der ge⸗ nannten Verordnung erlassen:
5 1
Lederhersteller haben binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten dieser e ,,, der Reichslederstelle die für die Feststellung der von ihnen abzullefernden Mengen und Arten Schuhbedarfsleder
notwendigen Erklärungen gemäß einem von dleser auszugebenden Vordruck einzureichen. z ꝛ 2.
Das von den Lederherstellern als kaufmannsgute Ware ab— zuliefernde Leder muß von einwandfreier Beschaffenheit fein
Bodenleder ist in Originalsortimenten, wie im freien Handel üblich, zu liefern.
In Schuhoberleder darf drittes Sortiment nicht mehr als 40 v5, viertes Sortiment nicht mehr als 10 v5 von der seitens des Abgabevflichtigen insgesamt abzuliefernden Schuhoberledermenge geliefert werden.
—
§ 3.
Diejenigen Lederhersteller, dse vor dem 15. August 1919 Schuh— bedar sleder hergestellt haben, zurzeit aber micht bherstellen, haben zwecks Leistung der Sachabgabe die von der Reichelederstelle er⸗ richneten Mengen Schuhbedarfs leder anzufertigen und abzuführen. Sie haben der Reichstederstelle binnen zwel Wochen nach Jukraft« treten dieser Bekanntmachung mitzuteilen, welche Arten Gedarftzleder sie zwecks Leistung der Sachabgabe herstellen werden.
Die Lieferunetfrist für die e Lederhersteller beginnt
bei Bodenleder 3 Monate bei Schuhoberleder ? Monate nach Zustellung des Veranlagungsbescheids der Reichslederstelle.
§ 4. Das von den Schuhwerkheistellern als kaufmannsgute Mare 6 Schuhwerk muß von einwandfreier Beschaffen⸗ heit lein.
oder holzgenagelt hergestellt sein.
Gs darf nur Schuhwerk in folider Ausführung, gangbaren Formen und regelmäßigen Größensortimenten abgeliefert werden.
Sohle und Bran sohle swaie beim Absaß die oberen 2 Flecke und der Lausfleck müssen aus Leder hergestellt sein.
Das Futter darf nicht aus Papier- oder Mischgewebe bestehen.
Schuhwerk aus farbigem Leder, Lackleder, Schafleder oder minder wertigen Spalt darf nicht abgeliefert werden.
In Halbschaben dürfen nicht mehr als 33 v5 von der seltens des Abgabepflichtigen insgesamt abzuliefernden Menge Schuhwerk geliefert werden
Das abzuliefernde Schuhwerk ist von den Schuhwerkherstellern mit der fr heren Herst lleraummer und den von der NReichslederstelle aufzugebenden Kleinveikaufspreisen auf der Sohle mit Siahlstempel zu kennzeichnen; außerdem ist es im Futter mit dem von der Reichtz⸗
8
.
lederstelle zu liefernden Stempel ‚Reichsschuh“ zu versehen.
*
SDöänteverwertungevereinigungen, Häutebändler, Lederhändler und Rohsteffgenossenschaften haben binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten
dieser Betanntmachung der Reichslererstelle die für die Feststellung
der von ihnen zu entrichtenden Geldbeträge notwendigen Erklärungen
gemäß einem von dieser auszugebenden Vordtuck einzureichen. . § 6. Diese Bekanntmachung trilt mit dem Tage ihrer Verkündung im Deutschen Reich sanzeiger in Kraft. Bertin, den 5. März 1920. teich ziederstelle. Reich z ederstelle Glasse. —
GBetkanntm achung.
Dem Lebensmittelhändter Alfred Vogel und seiner Ehefrau EGlsa Milda Vogel, geb. Bret⸗ schneider beide in Chemnitz, Hartmannstr ße g, wird hiermit auf Grund der Verordnung vom 23. September 1515, betr. Fern halslung unzuverlässiger Personen vom Handel, der Handel mit
teiligung daran wegen Unzuverlässiakeit in derartigen Gewerbebetrieb unter Auferlegung der Kosten des Ver— fahrens im Reichsgebiet untersagt. Chemnitz, den 2. März 1920. Der Rat der Stadt Chemnitz. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Bürgermeister.
GSekanntmachung.
ist auf Grund von F 4 der Reich kanzlerverordnung vom 24. 6. 1916 über den Hande! mit Lebensmitteln, wegen Unzuver— lässigkeit der Handel mit Zuckerwaren am 3. Januar 1920 unter« sagt worden. Leipzig, am 2. März 19820. Die Amtshauptmannschaft. v. Burgsdorff
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 47 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7339 eine Verordnung, betreffend Aufhebung der Zollfreiheit für Mineralöle, vom 27 Februar 1920,
Ne. 7840 eine Bekannimachung, betreffend Aufhebung vorübergehender Zollerleichterungen, vom 2. März 1920,
Nr, 7341 eine Bekaantmachung, betreffend den Inter⸗ nationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums, vom 3. März 1920.
Berlin, den 5. März 1920.
Postzeitungs amt. Krüer.
Breunßen.
Gesetz über die Ermächtigung des Justizministers zu vor— übergehenden Maßnahmen auf dem Gebiete der Dienstaufsicht und der Disziplinargewalt aus An⸗ laß der Ausführung des Friedensvertrags.
Vom 6. Februar 1920.
Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1. Der Justizminister wird ermaͤchtigt, die Zuständigkeit für die Dlenflaufsicht und die Ausübung der Disziplinargewalt 1. über die Richter und die nichtrichterlichen Beamten der Justizverwaltung aus den abgetretenen Gebieten, solange sie nicht versetzt worden sind, und 2. soweit durch den Juitzminister auf Grund von Artikel 1 5 2 des e i, über die Ermächtigung des Justizministers und des Ministers des Inneren zu Maßnahmen anläßlich der Besetzung von Landetztellen und der Ausführung des , n . vom 19. Juli 1918 (Gesetzsamml. S. 116) ezüglich einzelner Gerichte eine zeitweilige Anordnung getroffen worden ist, einstwelllg zu regeln. artikel z.
Dleses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 6. Februar 1920.
Die Preußische Staatsreglerung. Hirsch. Fischbeck. Braun. Haenisch. Südekum. Heine. am Zehnhoff. Defer. Stegerwald.
E r laß der ö Staatsregierung, betreffend An⸗ wendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens
zugunsten des der Glückauf-Aktiengesellschaft für Braun kohlenoerwertung in Lichtenau, Kreis Lauban,
Das abzul efernde Schuhwerk kann rahmengenäht, durchgenäht
Gegenstünden des täglichen, Bedarfs und jede Be. bezug auf einen
Dem Kaufmann Anton Jacobi in Wiederitzsch!
gehörigen Braunkohlenbergwerkes Konsolidierte Vereinsglück Grube bei Geibsdorf und Ober Lichtenau.
Vom 18. Februar 1920.
Auf Grund des 8 1 der Verordnung, betreffend ein ver⸗ einfachtes Enteignun sverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzlamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 2. Mäz 1915 (Gesetzsamml. S. 57) vom 256. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und vom 15 Augun 1918 (Gesetzamml. S 144) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteiqunngsverfahren nach den Voischriften dieser Verordaun bei der Aisübung des Emei nungsrechts, das der ginn Aktiengesellschaft für Braunkohlenverwertung in Lichtenau, Kreis Lauban, zur Errichtung einer Förderschachtanlage für ihr Braunkohlenberawerk Konsolidierte Vereinsalück-G ude bei Geibszorf nd Oher Lichtenau im genannten Kreise ou ch Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 6. Februar d. J. ver⸗ liehen ist, Anwendung zu finden hat.
Berlin, den 18. Februar 1920
Die Preußische Staatsregierung. Hirsch. Brann. Haenisch. Süde kum. Heine. Deser. Stegerwald.
Ministerium für Handel und Gewertbe.
Der Berginspektor Baldus vom Steinkahlenbergwerk Kronp e inz bei Saarhrücken ist an die Geologische Landesaastalt in Berlin versetzt worden.
Mintisterium des Innern.
Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Dr. Janetzki in Brteg, den Regierungsrat Dr. Schumann in Insterburg und den Regierungsrat Dr. Wessel in Wipperfürth zu Landräten ernannt.
Der elsaß⸗lothringische Regierungsrat Wündisch in Magdeburg in zum preußischen Regierungsrat ernannt worden.
Dem Landrat Dr. Janetzki ist das Landratsamt im Kreise Brieg, hem Laudrat Dr. Schumann das Landrats⸗ amt im Landkreise Jsterbuig und dem Landrat Dr. Wessel das Landratsamt im Kreise Wipperfürth übertragen worden.
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Ju stizministeri um.
Der Lauhgerichtaditektor Dr. Zimmermann in Saar⸗ brücken ist zum Senate präsidenten bei dem Oberlandesgericht in Düsseldorf ernannt.
Dem Kammergerichtsrat, Geheimen Justizrat Dr. Wolff ist die nach gesuchte Dienstentiassung mit Raͤhegehalt erteilt. Der Landgenichtsdirektor Dr. Baum zarten bei dem Landgericht I in Berlin ist infolge seiner Ecnennung zum Reichsanwalt aus dem preußischen Justizdienst geschieden. Der Landgerichtsdirektor Schulze in Saarbrücken ist an das Landgericht Lin Berlin versetzt.
Zu Landgecichtsdirektoren sind ernannt: der Langerichtsrat
Witting in Cottbus bei dem Landgericht II in Berlin, der
Landgerichtarat Dr. Müsch in Saarbrücken und der elsaß⸗ lothringische Ameg richts direktor Doerr aus Straßburg bei dem Landgericht in Saarbrücken.
Dem Landgerichts direktor, Geheimen Justizrat Jeß in Marburg sowie den Amtsgerichtsraͤten Birnbaum bei dem Amtsgericht Berlln⸗-Mitte und Marcinek in Nicolai ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt, dem Amtis⸗ gerichtzrat Kimo ski in Cammin und dem Amtsrichter Dr. Liebmann in Frankfurt 4. M. die nachgesuchte Dienstent⸗ lassung erteilt.
Ver Amtsgerichtsrat Effelberger in Schwarzenfels ist nach Neuwied bersetzt.
. Der Gerichtsassessor Uhlworm ist zum Amtgrichter in Bischofstein ernannt.
Dem ae, r,, be, dee, von Un rug in Potsdam ist die nachgesuchte Dienstentlassung erteilt.
Der Staatganwalt Vo gt von der Staatsanwaltschaft bei der Landgerichte I in Berlin ist an die Oberstaaisanwalt⸗ schaft bei dem Kammeragerichte versetzt.
Der Stogtsanwalt Dr. Alexander Schneider in Cöln ist
infolge seiner Uebernahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung zum Regie rungtrat aus dem Justizdienste geschieden. J Dem Nechttzaawalt und Notar. Justizrat Starck in Stettin und dem Notar, . Dr. Löffler in Geldern 3. 6 nachgesuchte Entlessung aus dem Amt als Notar erteilt.
Dem Notar Werdin aus Rogasen ist der Amtssitz in
Grimmen angewiesen. Zu Netaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Dr. Walter Sprenger in Bad Lauterberg a. H. (Amts gerichts bezirk Herz⸗ berg a. H), Karl Auffenberg in Paderborn, Walter Mattner in Kögiggberg i. Pr. und Waldemar Braun in Weißenfels.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Geéslklich und Vr. Heimann bei dem Kammer gerlcht, Dr. Friß Marcus bei den Landgerichten L. I und UI in Berlin, Vr. Bernt bei dem Landgericht 1 in Berlin, Madalinski bei dem Amisgericht und dem Land⸗ gericht in Oppeln, Berger bei dem Amlesgericht und dem Landezricht in Essen, Dr. Hanraths bei dem Amtsgericht in Ryhnik, Waldeck bei dem Amtsgericht in Warendorf, Dr. Gröhn dei dem Amtsgericht in Kelliaghusen und Penkert bei dem Amtsgericht in Zörbig.
Mit der Löschung der Rechtsanwälte Dr. Hanraths und , . in der Rechtsanwaltaliste ist auch ihr Amt als
dotar erloschen.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen die Rechts⸗ anwälte: Juslizrat Dr. Bruno Cohnberg aus Graudenz bei dem Landgericht UI in Berlin, Braunstein aus Ostrowo bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Neisse, Rlem⸗ schneider aus Wandsbek bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Schneidemühl, Geheimer Justizrat Caspari, bisher bei dem Lindgericht in Cassel, auch bei dem Amts⸗ gericht daselnst, Loebell aus Halberstadt bel dem Amts—⸗
n Merseburg, Werbin aus Rosasen bei dem Amtsgericht in Grimmen, die früheren Rechtäanwälte: Konrad Müller bei dem Landgericht J in Berlin, Justizrat Dr. Win kel⸗ mann bei dem Amtsgericht in Charlottenburg, Justizrat Paul Meyer bei dem Amts nericht in , ,. die Gerichtsassessoren: Dr. Kem nitz und Dr. Stelnrück bei dem Kammergericht, Dr. Killy bei dem Oberlandesgericht in
ericht in Achim, Penkert aus Jörbig bei dem Amtsgericht