1920 / 58 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

GSekanntmacung.

Unter dem 28. Februar 1920 ist auf Blatt 673 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Hausfrauenverein Greiz und dem Reiche verband weiblicher Hausangestellten, Ortsgruppe Greiz, am 10. November 1919 abgesichossene Tarifverrrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbents bedingungen der weiblichen Hausangestellten wird gemäß 82 der Verorbnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichet⸗Gesetzbl. S. 1466) für das Gebiet des Stadtbezirke Greiz für allgemein verbindlich erklärt. Die all⸗ gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920.

Der Reiche arbeite minister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits« ministtiium, Berlin RW. 6, Luisenstiaße 23, 34, Zin mer 161, während der regeln äfigen Tienststunden eingeseben werden.

Arbeitgeber und Arbeiinebhmer, für die der Tarispertrag infolge der Eitlärung des Reid sarbeits ministeriums verbindlich ist, können von den Verfiagsrarteien einen Abdiuck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Februar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Februar 1920 ist auf Blatt 672 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen hem Arbeitgebernerband sür den St ttiner Großhandel E. V., dem Gewerischafte bund kaufmännischer An— gestelltenderbände, Orte ausschuß Stettin, dem Zenn alverband der Anaestellt in, risgruppe Stettin, und dem Gewerkschafts bund der Angestellten, Oris verband Stettin, am 30. August 21919 aboeschlossene Tarifvertrag zu Regelung der Gehalts⸗ und Aisellungsbedingur gen der faufmännischen Angesellten bei Reedereien und Maklereien wud gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Tesember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 145656) für das Gebiet der Stadt Stettin und der Vororte Züllchow, Bollinken, Pom merensdorf und Frauenvorf . allgemein verbindlich er⸗ llart. Die allgemeime Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Fe— bruar 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tartfregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerium, Berlin RW. 6, Luisenstiaße 33.34, Zimmer 161, wällend der iegelmäßigen Dienststunden eingeseben werden.

Arbeitgeber und Arbennehmer, jür die der Tarifvertrag infolge der Ertlärung des Rein sarbeiltministtriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarispertiags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Februat 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

1

Bekanntmachung.

Unter dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 157 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Das zwischen der Arbeüs gemeinschast des Einzelhandels ür Rothenom und Umgebung, dem Gewerkschaftsbund der Ingestellten, Ortsverband Rathenow, und dem Gewertschafts—⸗ bund lausmännéscher Angestelltenverbände, Orte ausschuß

kommen zu dem für allgemein verbindlich erklärten, auf Blatt 157 bes Tariftegisters eingesragenen Tarifvertrags vom 24. Juni 1919 für die kaufmämnischen Augestellten im Einzel⸗ handel wird gemäß 5 2 der Bererdrung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet der Stadt Rathenow und des Vororts Neue Schlense für allgemein ver⸗ bin lich erklärt. Die allgemeine Veibendlichkei beginnt mit dem 1. Januar 1920. Der Reschsarbeite minister. J. V.: Geib.

Das Tarlfregister und die Regifterakten können im Reicharbeits, ministerium, Bein RW. 6, Luisenstiaße 35 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tiensissunden eingesehen werden.

Arkertgeber und „1beitnehmer, sür die der Tarisvertrag infolg— der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien cinen Abdruck des Tarisvertiags gegen Er⸗ stattung der Kosien verlangen.

Berlin, den 26. Februar 1920.

Der Register führer.

Pfeiffer.

Sekanntmachung.

Unter dem 26. Februar 1920 ist auf Blatt 5 lfd. Nr. 3 und 671 des Tarsregisters eingetragen morden:

Der zwischen der kaufmännischen Arbeisgebergemeinschaft für den Einzelhandel in Haunogen E. V., der Amrbeitsgemeinschaft freier Angestelllenderkähde Hannover, dem Geweiktschafis bund kaufmännischtr Angenelltenverbande, Ortsaus dd Hannover, dem Gewerkschafisbund der Angestellten, Orte verband Hannover, und dem Reichsverband deutscher Angenellten, Ortsgruppe Hannover, am 12.18. Dezember 1919 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifverträge vom 24. Fe⸗ biluar 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs— bedingungen der kausmämnschen Augestellten im Emzelhan del wrd gemäß § 2 der Verordaung vom 23. Te,ember 1918 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Ssädte Hannover und Linden für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichleu beginnt mit dem 1. Januar 1920.

Der Reichsan beitsminister. J. V: Geib.

Das Tarifregister und die Re isteratten können im Reichtarbeits— ministerium, Berlin NW 6, Lussenstraße 83/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Ärbeüitnehmer, für die der Tarffvertrag infolge der Erklärung des Reichs arbeiteministeriumt verbindlich ist, können von den Vertiggtparteien einen Abdiuck des Tarisvertragt gegen Erslattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 26. Februar 1920.

Ver Negisterführer. Pfeffer.

——

Sekanntmachung.

Unter dem 26. Februar 1920 ist auf Blatt 12 Id. Nr. 8 und 670 des Tarnregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Vorstand des Verbandes kaufmännischer Vereine Oberschlesiens, dem Arbeittzeberverband der ober⸗ schlesischen Konsumpereine, dem Gewerkschaftsbund der An⸗ gestellten, dem Gewerkschafte bung tausmmännischer Angestellten⸗ verbände, Landesausschuß Obersc, e sien, dem kath. Verband der weibl. kaufmännischen Angestellten und Beamtinnen Deutsch⸗ lands und dem Zentralverband der Angestellten am 17. De⸗

Raihenow, am 165. Dezember 1919 abgeschlossene Ueberein⸗

zember 1919 abgeschloffene Tarifvertrag zur Regelung der

Gehalltz- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An⸗ gestellten in Groß- und Kleinhandelegeschäften, einschließlich der Wareneir faussgenossenschasten und Konsum vereine, wird gemäß 3 2 der Verordnun, vom 23. Tezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkeeises Beuthen und Gleiwitz, des Londkeises Katiowitz, des Stadttreis s Körngs⸗ büötte sowie der Kieise Hindenburg, Tarnowitz und Rybnik für allgemein verbindlich erilaärt. Die allgemeine Verbindlic keit beginnt mit dem 1. November 1919, für Lebens mütel⸗ und Kolo! ial⸗Einrelhandels geschäste, die überwiegend ration erte Waien sühren, hinsichtlich der Gehalts sätze mit dem 1. Januar 1920 Gleichzeitig erlischt die allemene Verdindlichtein des Tan ffvertrages vom 26. März 1919. Die allgemeine Verbmd⸗ lichkeit eistieckt sich nicht auf Urbeitevnrnäge für die be⸗ sondere Fachtarifverträge in Geltun! sind. Falls künftig für einen Handelszweig ein besor derer Fachtarifoert'og für allge⸗ mein verbindlich eiklärt wird, scheidet diestr mit dem Regin der all emeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgememen Ortstarisvertraas aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarffregister und die Registeratten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlm NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und KÄrbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Ertlärung des Reid Sarbeilsmmnisteriums veihindlich ist, können von den Vermageparteien einen Abdruck des Tarijvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 26. Februar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 26. Februar 1920 ist auf Blatt 273 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters, beir. den Tarifvertrag für die gewe blichen Arbeiser im Tiefbaugewerbe für den Amtsgerichtsbezirk Frei⸗ berg 1. S., eingenr agen worden:

Der örtliche Geltungsbereich des für den Amtsgerichts bezirk Freiberg i. S. fur allgemein vervindlitz erklä ten Tarifoertrages vom 2. Jali 1919 eistreckt sich auf folgendes Tarifgebiet: Freioerg, Bräunsdorf. Halsbäch, H lbers dorf, Kleinschi ma, Kleinwaltersdorf, Klingenberg, Colm⸗ nitz, Langenrinne, Loßnitz, Loßnitz, Tuttendorf, Zug, Berthels⸗ dorf, Großschima, Großooigtsderg, Halsbrück, Kleinvoigts erg, Konradsdorf, Krummenhinnersdorf, Laugenau, Lichtenberg, Linda, Niederbobritzsch, Oberichöna, Reiche bach, Ytoihenturt, St. Michaelis, Süßer dach Wegefarih, Weigmannsdo f und Weißenborn. Die allgemeine V⸗rbmolichkeit für dieses Tarif⸗ gebiet beginnt mit dem 1. Oktober 1919.

Der Reichsarbeitsmmister. J. V.: Geib.

Das Tarifreglster und die Registerakten können im Reicht. arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33. 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklarung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 26. Februar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

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Betriel, der Juckerfabriken des deutschen Zollgebiets )

im Monat Janua x C ——

rt 1920 und in der Zeit vom 1. September 1919 bis 31. Januar 1920.

1. Es sind verarbeitet worden: II. Es sind gewonnen worden: Zuckerabläufe Verbrauchszucker geitabschnitt, Hlervon wurden ö 5 * . Rohr Roh⸗ Ver⸗ entzuckert mittels Rohzucker ** 94 . 2 8 * Rib ucker braucht., im eller 38 5 8 . die Betrlebgergebniffe ö. 1 der der * 5 3 23 27 3 ö 7 *. zucker ganzen Art 3 2 * 5H 5353 * 52 86.3 * c5 sich beitehen k , 7 8 , 33 * scheidung tian. * 347 7 5 ö I 35 * ö 7 * als Ginwurf isw) ver fahren ö . 5 3 ö E , 8 6518 4 * 1) Rübenzuckerfabrtiken. Im Januar 1920. 2730727 277516 288 373 550 155 219 190799 3209 5 35 613 72 857 28 933 3149151 3 584 291 646 In den Vormonaten 46 443 579 4627922 76067 * 5 776 662 677 6385 79 335 13 950 16020 232 157 544 216200 66 631 1223 670 23 234 454 007 Zusam men in der Zei dom Il. September 1819 bis 51. Ja— nuar 1920 .. . 49 174 306 740 308 7 845 6 150 202 832 857 898 414 17159 18 029 2357 193 157 289 057 985 564 Q 15458 26 868 655 6418 Dagegen 1918/19 . 836 051 407 840 991 12784 ü 11489 234 S801 8il 178 891 bl 858 146 099 4381 451 635 385 977 9685599 2147 2971 35321 17 814 2) Zuckerraffinerien. Im Januar 1920. 416 037 1277 8397 52243 89 55 11436 1080 14430 12323 22113 101259 1351 558 344 5346 339 S3 188 3 den , 1501811 7464 3 4389 670 382819 zo 7214 14365 587 729 75 993 54 598 147 691 20719 4704 1 264 007 5 303 183 267 usam men in cer Zei vom I. Septemher 1919 bis 31. Ja⸗ nue lane, 19178348 7581 4 842 521 913 472 371 43 157 15 445 102159 88 318 76 709 2453 950 34261 5 261 1 608 543 5 642 226 466 Dagegen 191819. 3 138 9571 19774 = 668 177 892 273 48 0022 14189 230 go5 136 393 193 275 588 184 41 255i 32 8031 2 83ę 497112 562 321 752 3) Melasseentzuckerungs anstalten. m Januar 1920. = 72 1069 106 10927) 20 483 2 622 8 1200 5 424 14694 3 62 731 8 913 n den Vormonaten 2608 833 70 843 89879 5 393 21 177 14040 58 496 2 269 83 17725 usammen in der geit vom 1. September 1919 bis 31. Ja⸗ nuar 1920 ... 70 942 1066 S1 770 110362 8 ols 99297 19 464 73190 b 322 10s 26 537 Dagegen 1918/19. 336 587! 111 745 164 668 21449 7675 14 899 3211 1255 304 4721 32 469 ch Zuckerfabriken überhaupt G bis 5. m Januar 1830. 2739 7377 I66 6s] 21 zs 3 MI, A3 33 128 14 133 6 211 R geg 43 283 „s 13, 183 319 32 g „ss , R Rn B o gz] . , 16 443 57] 2 264 436 15011 5 776 655) 1 168 151 562 033 365 721 33 709 124 926 753 325 226 180 422 3857 7 352 4703 23753 50 28 587 680994 usammen in der Ze . vom 1. September 1919 bis 31. Ja⸗ nuar 1920 . 1619 174 308 3 020 0098 18589 6 1565 04 li 436 5 681 147 43 157 40620 147 476 g0 673 289 330 611197 129 830 5 261 3 475 23132 5i0 gos 651 ane Dagegen 1918119 B6 Ohl 403 4316 5351 32 558 11 489 2341 571 7631 235 79 48 002 68 195 384 579 140 774 689 So 977 3821 138 266 32 803] 5 287 4616 094 1472035

HI. Gesamte Herstellung für die geit vom 1. September 1919 big 31. Januar 1920 in Rohmucker berechnet: 6 970 0bß da, dagegen 1918/19: 13 011 486 da.

Bel dieser Berechnung sind die unter J angegebenen Einwurfiucker in Abmg gebracht und die Verbrauchtzucker im Verhältnit von 8: 10 unigerechnet. ) Ausschließlich Eisaß Lothringen, Luxemburg und der abgetrennten Teile von Posen und Westpreußen. 6

Berlin, den 5. März 1920.

Stat nisches Reichs amt. Delh rück.

Rübenverarbeitung und Inlands verkehr mit Zucker im Januar 1920.

Der auslundis

h e gemäß der Bekanntmachung über vorübergebende Zollerleichterungen vom 8. März 1916 (RGBl. S. 136 Nr. 175 Anm.) nach den für inländischen Zucker geltenden Vorschriften behandelte Zucker ist mit nautischen Ziffern nachgewiesen.

Die Mengen sind in den

darüberstehenden Ziffern mitenthalten.

——

Monat Januar Im Zollgebiet) sind in den freien Ve rkehr geseg worden Ee 1 * gegen Entrichtung der Zuckersteuer*) steuerfrei . Ver⸗ Roh jucker fester Zucker Zuckerablãufe Verwaltung ** t andere ohne das ; z ö Sem 1 Gewicht als Liebes. p. vergãll bertrke . R ů ben · , r, e. sierte Zuder . des Ver, gabe den . (ohne das 3 men gen Steuersatz , sowie abluͤufe gällungs ; deutschen ö Gewicht des ( Steuerdirektivbentrke bezw. 3 von Brannt . 3 . TLrupben vergält Gergahunge 5 16 ö. Zucker zur Vieh⸗ usw. g Landes finanzãmter) 35 . , , ) fütterung gespendet mittels) . , und dergl. d2 rein . Ostyreußen w . J . . 80 . ö. . 3. a, 2 1 16293 3 51g 4315 i. 6. . 21 Brandenburg... .... 2 8o 416 2 8a ö 1241 4888 W , . 85650 * 185 Ea ellen 6 gag 28 67 371 24 K . . 3088 ,, w 624 945 4143 248 42 bog 383 70 287 Schleswig · Oolstein .... 3 17 65 1011 2 6 420 101 kJ 1 19 590 h zi 11g 15 27 022 . 2160 16 Westfalen 8 9 9 0 2 8 . . 8 & =. 651, . 76 ö heinla 3 300 a. 77557 2785 . n 7845 . toz 11472 2637 Vreußische Direttivbeztrte 60 2000023 6 181 89 419 869 3368 163 132 737 193 28 3310 2 637 117 d 2 1s 1838 bbs 2 J 217 2 4 ö 15 022 2 Württemberg 49 26 . 27 364 k . 9 6116 666 96 Baden 4 4 312 947 . . 23711 a. —ᷣ ae, 4415 3 2 6. d . . 14074 . e, 66 1775 666 1 Thüringen... ...... 2 13233 82094 8 1618 Bm schweign . 1 2120 4 49 627 8 9 694 195 k 3 45 O50 wo 61 19772 = Gwnnnnnnnee,, . ö. * . . . J 1 , . 9 9 r. 879 966 1 = =. 879 1 Bremen 8 5 w 9 . . 230 = 12 ken 222 Hamburg.... . k 600 36 9 687 . 1 . . a . 9671 1 Deutsches n. . msammen im Januar 1920. 76 927830 727 7 404 895 J753 96 3 bob 181 193 637 b6 6 103 54 401 2 637 125 Vom 1. September 1919 bis 31. Januar 1920. ....) 269 49174 306 66 618 178 3 580 700 16 426 873 684 46 4177 1229 230 575 2 638 128 Im Januar 1919 ..... 148 7590413 16526 140 154 121 11 959 13 = 66 880 8h81 352 Vom 1. September 1918 bis 31. Januar 1918 ..... 30 86 051 407 7 LI . 716 6 145 150 044 11117858 H 788 78 o77

Au

—— 6

Nach den Angaben der Fabriken sollen noch mutmaß

beteillgt sind. Berlin, den 5. März 1920.

. Bedarf für deutsche Schiffe: 42 Rohzucker M da Verbrauchszucker. herdem: Zuckerhaltige Waren unter Erftattung der z Ausschiießlich , , Luxemburg und der abt

uqdersteuerpergutung dz, Gewicht des darin enthaltenen Zuckers d. jetrennten Teile von Posen und We preußen. lich 757 666 da Ruben verarbeitet werden, an denen 18 Fabriken

) 2 Fabriken haben mit der Rübenverarbeitung erst im Januar begonnen.

Statistisches Reichs amt. Delbrück.

Aichtamtliches. Horksetzung aus dem Hauptblall] Deutsche Nationalversammlung. 151. Sitzung vom Montag, 8. März 1920, Nachm. 2h Uhr. (Bericht des Nachrichlenbüros des Vereins deutscher Zeitunasverleger.) *)

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des 6 , über die Grundschulen und die Lufhebng der Vorschulen.

Reichsminister des Innern Koch: Meine Damen und Herren! Wenn ich der schriftlichen Begründung, die dem Gesetzentwurf bei⸗ gegeben ist, einige Worte der Befürwortung hinzufüge, so werden Sie alle nicht erwarten, daß ich Ihnen heute das Programm der Reichs- regierung, wie es auf Grund der Verfassung auf dem Gebiet der Schulgesetzgebung durchzuführen ist, entwickle. Das Programm der neuen Schulgesetzgebung wird erst vorgelegt werden können, wenn die Reichsregierung in einer sorgfältigen Vorbereitung sich selbst über alle Punkte dieses Programms klar geworden ist. Den ersten Auftakt für diese Vorbereitungen der Reichsregierung wird die Schulkonferenz hilden, die unmittelbar aach Ostern hier in diesen Räumen zu sammen treten wird. Aber auch die Schulkonferenz ihrerseits wird nicht in der Lage sein, uns mehr zu geben als Anregungen, und es wird nachher die Aufgabe der Reichsregierung sein, unter Hinzuziehung der besten Fach · männer diese Anregungen zu einem Programm und zu einer Reihe von Schulgesetzen zu verdichten.

Wenn wir nun heute das Gesetz über die Grundschule aus dem Rahmen der gesamten Schulgesetzgebung heraus vorweg nehmen, so kann das unbedenklich deswegen geschehen, weil die hier zur Er—⸗ örterung stehenden Fragen in der Verfassung so eindeutig geregelt sind, daß für alle diejenigen die auf dem Boden der Verfassung

) Mit Ausnahme der Reden der Herren Minister, die jm Wort laut wiedergegeben werden.

stehen, kein gweifel va dieser Frage möglich sein kann. Sehr richtig! be den Deutschen Demokraten) Andererseits ist die Erörterung dieser Frage deswegen dringlich, weil eine Reihe von Ländern und Städten den dringenden Wunsch hat, bereitß zu Ostern ait Reformen auf diesem Gebiete voranzugehen, und weil sie sich vorher dagegen sichern möchten, daß sie abweichend von den Ahsichten der Reichsregierung und der Nationalversammlung das Gruadschulwesen regeln. Ja, es haben bereits eine Reihe von Gemeinden zu Ostern 1920 sich entschlossen, mit dem Abbau der Vorschulen zu beginnen, und es liegt deshalb auch im Interesse der Reichsregierung, daß mög lichst bald einheitliche Richtlinien auf diesem Gebiete festgesetzt werden, damit das Vorgehen auf diesem Gebiete kein zielloses, sondern ein planmäßiges werde.

In dem Gesetze find zwel Grundsätze zur Durchführung ge— bracht, die, wie mir scheint, in allea künftigen Reichsgesetzen, die sich mit einer Reform unseres Staats. und Kulturlebens befassen, zur Durchführung gebracht werden müssen. Zunächst ist dawauf Be- dacht genommen, zwar in der Sache entschieden vorzugehen, aber in der Form vorsichtig vorzugehen und einen allmählichen Uebergang zu zulassen. Wag namentlich die vorhandenen Privatschulen angeht, so haben sie manchmal unter außerordentlich schwierigen Verhält⸗ nissen auf ihrem Gebiete Segensveiches geleistet, und es wäre unbillig, wean man die Privatschulen plötzlich abschaffen wollte, anstatt ihnen Gelegenheit zu geben, allmählich in die neuen Ver= hältnisse bänübergeleitet zu werden. Es ist deshalb bezüglich des Abbaueg der Privatschulen ein verhältnismäßig langer Spielraum gewährt.

Nun noch ain anderes. Das Reichsgesetz beschränkt sich darauf, die Grundsätze festzulegen, und überläßt überall dort, wo es auf die Kenntnig und die Eigenart der örtlichen Verhältnisse ankommt, es den Ländern, ihrerseits das weiter Erforderliche zur Ausführung des Reichsgesetzes zu unternehmen. So ist namentlich auch die Ent · scheidung über die Gewährung einer Reihe von Ausnahmen in die Haad der Sandesverwaltungen gelegt, weil es unzweckmäbig wäre,

in diesen Fragen für des Reich alles einheitlich und uniformistisch regeln zu wollen. Der Grundsatz also daß Unitarismus mit De⸗ zentralisation verbunden sein muß, ein Grundsatz, der in unsere ganze künftige Gesetzgebung hineingehört, findet auch in diesem kleinen Schulgesetz bereit seinen bescheidenen Niederschlag.

Was die Kosten angeht, so sind die Kosten, die zunächst in diesem Jahre entstehen, verhältaismäßig gering. Die Lehrkräfte werden im ganzen an den Volksschulen unterkommen können, die Baulichkeiten stehen zur Verfügung. Es handelt sich im wesentlichen um den Wegfall von Schulgeld. Wenn nun aber das eine oder andere Land Bedenken haben sollte, ohne genaue Festlegung der Kosten bereits heute in die Reform einzutreten, so hat es die Mög⸗ lichkeit, mit dem Abbau der Vorschulen noch bis zum Jahre 1921 zu warten. Daß innerhalb dieses Jahres nicht nur wegen des hier erörterten Gegenstandes, sondern wegen aller Reformen, die sich mit dem Ausbau unsecer Schulgesetzgebung befassen, eine grundsätzliche Regelung der Kystenfrage stattfinden muß, möchte ich, wie ich das bereits im Reichsrat getan habe, hier nochmals ausdrücklich betonen. Es muß festgestellt werden, in welchem Umfang das Reich und in welchem Umfang die Länder jetzt nach Annahme der großen Reichs- finanzreform in der Lage sind, ihrerseits die Kosten für jeden Fort⸗ schritt auf dem Gebiete des Kulturlebens zu übernehmen.

zenn zu Ostern 1920 denjenigen Ländern und Gemeinden, die mit dem Abbau der Vorschulen vorgehen wollen, dazu Gelegenheit gegeben werden soll, so ist eine alsbaldige Verabschiedung des Ge⸗ setzes in der Nationalversammlung erforderlich. Ich bitte die

Nationaler sammlung mit größtmöglicher Beschleunigung an die Be—

tatungen heranzugehen und sie baldigst abzuschließen.

Ich empfehle das Gesetz nochmals Ihrem Wohlwollen. Es handelt sich bei dem Gesetz in erster Linie nicht um eine schultechnische, sondern um eine soziale Frage, es handelt sich darum, daß wir in unserer neuen Republik die Kluft, die die einzelnen Teile unseres Volkes voneinander trennt, nach Möglichkeit zu überbrücken suchea (bravo! links), und insofern bedeutet auch dieses kleine Gesetz einen Aufstieg auf dem Wege, den wir miteinander zu beschreiten haben (Beifall bei den Mehrheitsparteien.)

Abg. Frau Pfülf (Soz) spricht sich zut Vorlage zustimmend aus. Die Versckulen und Prwatschulen müßten abgebaut werden. Die wirtschaftlichen Härten für die Lehrkräfte würden dadurch vermieden, daß Staat und Gemeinden die Vorschullehter übernehmen. Die Unternehmer der Vorschulen hätten schon seit Jahren mit einem Defizit gearbeitet und kein Interesse daran, ihre Pripatschulen aufrecht zu erhalten. Die Voraussetzung des organischen Ausbaues unseres Schulwesens sei der Abbau der Privatschulen. Rednerin bittet, die Vorlage heute sofort in allen drei Lesungen zu erledigen.

Abg. Dr. Oberfohren (D. Nat): Die Dringlichkeit dieses Gesetzenlwurfs kann don uns nicht anerkannt werden. im Gegenteil, bier fiegt ein Schulbeispiel vor, was nicht übereilt von der National- versammlung erledigt werden darf. Die einzige Begründung für die Dringlickkeit könnte darin liegen, daß Einzelländer die zur Einheits= schule jetzt schon übergehen, gezwungen sein könnten, auf Grund neuer Reichsgefetze alsbald wieder Veränderungen vorzunehmen. Die Be- gründung sfagt aber selbst, daß auch dieses Gesetz erlassen werden soll unter der Voraussetzung, daß später derartige Aende rungen vorzu⸗ ne hmen . Irgendein anderer stichhaltiger Grund für die Dring⸗ lichkeit ift aus dem Gesetzen twurf nicht zu entnehmen. Alle praktischen Gründe sprechen gegen dieses Gesetz. Alle höheren Schulen sind gehalten, ibren Etat big zum 31. Mär einzureichen, bis dahin ist aber eine Verabschiedung dieses Gesetzes ausgeschlossen. (Sehr richtig! rechts. Widerpruch links Schon § 1 stößt bei uns auf allergrößte Bedenken, der sagt, daß die Volksschule in den vier untersten Jahrgängen als die für alle gemeinsame Grundschule, auf der sich auch das mittlert und höbere Schulwesen aufbaue, einzurichten ist. Wenn diese Bestimmung richtig ausgelegt werden würde, hätten wir nichts gegen sie einzuwenden, wir nehmen aber an, daß als Grund-

schule weiter nichts als die Simaltanschule verstanden wird. Für eine Simultaneinbeitsschule sind wir aber nicht zu haben. Wir

ollen auch für die Grundschule das in der Verfassung gewährleistete Recht der Elternentsceidung erhalten. (Sehr richtig! rechts Cbenso Teutlich will ich auch erklären, daß wir für eine soziale Einheitsschule sind. (-Hört, hört! links) Die Vorschule ist nie eine Standesschule gewesen Ohol links), sie hat sich aus allen Schichten der Bewölke⸗ tung zusammengesetzt, Die Einwendung der Unwirtschartlichkeit der Vorsckulen trifft nicht zu, sie war die einzige Schulform die noch etwas einbrachte. Die Vorschule hat außerdem ihre pädagegische Auf— gabe, den höheren Schulen ein einheitlich vorgebildetes Schü ermaterial zu verschaffen, in heworragendem Maße erfüllt. Für die Aufhebung Fer Vorschule bin ich deshalb, weil sonst die Großstadtschulen reine Pwroletarierschulen bleiben Weiter erregt 5 4 für une lebbaftes Be⸗ denken, nach dem Privetunterricht kür einzelnt Kinder oder gemein- samer Privatunterrscht für Kinder mehrerer Familien nur ausnahms— weise in besonderg dringenden Fällen zugelassen werden darf. Das ist ein Zwang sondertgleichen. Sehr richtig! reckts; Widerspruch.) Die Elterngewalt wird damit in die Gewalt des Staates gelegt, das ist eine Befämpfung der Freiheit im Namer Ihrer (nach links) . Sehr richtig! rechiz) Alle diejenigen Länder, aus denen die Enke ißre Vorbilder nimmt, lassen neben ihren Grundschulen die Möglichkeit, daß Elte, denen diese Ausbildung nicht paßt, ihre Kinder anderweitig ausbilden lassen. Diese Forderung ist sozial durchaus gerechtfertigt. Wenn die Bestimmungen der Verfcssung durchaeführt werden, wonach auch die Privatschulinhaber und Lehrer entschädigt werden, so sind wir in diesem Punkte zufriedengestellt. Wir beantragen Ausschußberatung. Auf keinem Gebiete ist Hast und Uebereilung so gefährlich als auf dem Gebiete des Schulwesens. Bedenken Sie, daß 91 alte Schule, die wit reformieren, aber nicht revolutionieren wollen, die Männer hervorgebracht hat, die so lange den Sieg an unsere Fahnen Theftet haben Sehr zichtigl reckts; Lachen linbs), das waren die Schulen, die mit ihren Leistungen Auhsehen in der ganzen Welt erregt haben. (Beifall vechts.)

Abg. w Zenter): Die Weimawer Verfassunggkä 9. um die Schile find noch lebhaft in unserer ö Wit sind damals im Inlereffe der Einigung und wesl der Forthestand der Regierung in Frage gestellt war, weit Mrrückgewichen. aber von den Grund 6 unserer Weltanschauung können wir nicht abgehen, und hier handelt es sich um eine Säule, 14. der das Wohl der menschlichen , ruht, eine Säule, die Sie wehl umstümen können, an deren

Riederaufrichlung wir aber unsere äußerste und letzte Kraft einsetzen würden, und wir würden das Schwert nicht cher aus der Hand legen, bis sie wieder aufgerichtet ist. Gegen das w,, en einen einbeitlichen Plan und ein einheitliges Vorgehen auf diesem Gebiet haben wir nichtz zu erinnern, die Vorteile der Einheitlichkeit treten Hielleickt noch schärfer hervor, wenn man an die Bevölkerungsver⸗ schiebung denkt, bie in Deutschland von Osten nach Westen, von Süden nach Rorden usw. sich vollzieht. Auch wäre es besonders schwer erträglich, wenn einige Länder sich wieder das besondere Vorrecht der Katholikenverfolgung. anmaßen wollten. Leider ist offensichtlich dazu Reigung vorhanden; in Hessen. Bavern, Sachsen zeigt sich das Reutli Bestreben. die . der Reichewerfassung zu een . oder umsnbiegen. In Sochsen hat man in diesem Sinne das Ueber. gangs. Sckul gesetz gestaltet und auch die jeßzt vorgeschlagene bände. rung hält Verordnamgen aufrecht, die unvereinbar sind mit der Reichs. derfassunasbestimmung, wonach der Religiongunterricht in Ueberein= stimmung mit den befreffenden Religionsgesellschaften gestaltet werden muß. Se lbstverständlich werden sich die kirchlichen Bebörden diesem Verfuche gufg en isckiedensie widersetzLen. Wollen die Regierungen weiter diesem Wege vorgehen. so wird es allerdings für deo