1920 / 59 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

einigung von Schönebeck und Um gegend GE. V., der Arbeitsgemeinschaft freier Angenelltenderbände, dem Gewerkschaftzbund der Angestellten und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenver⸗ bände am 30. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag . Regelung der Gehalts« und Anstell mgsbedingungen der

aufmännischen und technischen Angestellten gemäß 52 der

Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Schönebeck Elbe und die Orte Groß⸗Salze, Felgeleben, Frohse, Grünewalde und Elbenau für all gemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag kömen his zum 20. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 2322 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 28. Februar 1920.

Der Reichgarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Sekanntmachung.

Der Detaillistenverein E V. in Essen, der Ver⸗ band Deutscher Gisenwarenhändler, Bezirksgruppe Essen, der Ortsausschuß der 8adeninhaber, der Gewerkschaftsbund der Angestellten Essen, der

. der Angestellten in Essen und der

Gesamtverband Deutscher Angestellten gewer?k schaften in Essen hahen beantragt, den zwischen ihnen am 26. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalta⸗ und Anftellungsbedingungen der kaufmännischen Angesiellten im Einzelhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtkreis Essen für allgemein verbindlich zu erklären. Der in Nr. 155 des Deutschen Reichtzanzelgers vom 12. Juli 1919 veröffentlichte Antrag ist hierdurch gegenstande los geworden und wird zurück—⸗ gezogen.

Einwendungen gegen Hiesen Antrag können hig jum 25. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 2570 an das Reichsarbeits ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 28. Februar 1920. Der Reichsarbeilsminisier. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Verband der Geschäfts- und Industriehaus⸗ besitzer E. V. in Berlin und der Deutsche Portier⸗— verband (Sektion 7 des Deutschen Transport— arbeiterverbandes) haben beagtrant, den zwischen ihnen am 1. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Rege⸗ lung der Lohn⸗ und Arbelieverhältnisse ber Haus warte, Fahr⸗ stuhlführer, Heizer, Fahrikportiers und Wächter in Geschäfitz⸗ und Industriehäusern gemäß z 2 der Verordnung vom W. Dejember 1918 k S. 1456) für die Orte

Berlin, Char lotienburg, Wilmersdorf Schmargendorf Frledenan,

tegliß, Schöneberg, Tempelhof, Rukölln, Lichtenberg, Hohen⸗ schönhausen, Weißen see, Pankom und Reinickendorf mit

Ausnahme der Beslimmung des Tarisvertrages unter 77 ö für allgemein verbindlich zu erklãren. Der Verband Berliner Portiers und Berufsgenossen für Berlin und Umgebung E. V. ist dem , , , beigetreten.

Einwendungen gegen diesen Antrag können big zum 20. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 1486 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 283. Februar 1920.

Der Reichtzar beitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Westdeutsche Arbeitgeber bund für das Bau⸗ gewerbe EG. V. in Essen hal beantragt, den zwischen

ihm, dem Bund technischer Angestellten und Be⸗

amten und dem Reichsverband des Deutschen Tief⸗ baugewerbes, Ortsgruppe in Dortmund, Duisburg und Essen, am 4. Ottober 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag nebst protokollarischer Erklärung zur Regelung der Gehaltz⸗⸗ und Anstellun gsbedingungen der technischen Ange⸗ stelllen im Hoch und Tiefbaugewerhe gemäß 5 2 der Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichtz⸗Gejetzbl. S. 1456) für nachfolgenden Bereich für allgemein verbindlich zu erklären: Kreis Slpe, Kreis Siegen mit Niedirschelderhütte ausschließlich Amt Burbach; Kreis Altena, Stadt Lüdenscheid, Stadt und Amt Breckerfeld. Stadt und Kreis Iserlohn. Stadt und Amt e er, Stadt und Kreis Arnsberg; Kreis Beckum aus⸗ chließlich Heessen. Dolberg und Sendenhorst; Gemeinde Walstedde im Kreise Lüdinghausen, Kreis Soest, Stadt Lipp siadt, Stadt Salzkotten, Stadt Paderborn und die Gemeinden Lippspringe, Neuhaus, Elsen, Wewer, Bernhausen, Borchen

und Dahl; Stadt⸗ und Landkreis Essen, Stadt Duisburg,

Stadt Hamborn, Stadt Mülheim⸗Ruhr, Stadt Oberhausen, Stadt Dinslaken und die Bürgermeistereien Walfum und Hiesz⸗ feld sowle die Orte Voerde und Hardt, Stadt Sterkrade Siadt⸗ und Landkreis Bochum, Stadt Herne, Stadt⸗ und Landkreis Gelsenkirchen, Siadt Wattenscheld, Stadt⸗ und Landkreis Necklinghausen, mit Ausnahme des nördlichen Teiles, ing he⸗ ondere der Orte Hamm⸗Bossendorf, Flaesheim, Ahsen, Eile, lischermbeck, Rhade, Lembeck und Wulfen; Stadt Bottrop,

Stadt Gladbeck, Stadt Buer, Stadt Witten, Stadt⸗ und Lond⸗ kreis Hattingen, Stadt⸗ und Landkieig Hagen autschließlich

Stadt und Amt Breckerfeld; Stadt Hohenlimburg, Stadt⸗ und Landkreis Dortmund, kreis Hörde, Siadt⸗ und Landkreis Hamm augz⸗

schleßlich Stadt und Amt Fröndenberg; aus dem Keeise Lübinghausen die Stadt ernte a. d. Lippe und die Orte Selm. Bork, Eoenkamp, Stockum, Bockum und Hövel; aus dem Kreise Beckum die Orte Heessen und Dolberg; Wesel einschließlich Obrighoven, Eypinghofen Görsicker, Friedrichsfeld und Spellen; Staht⸗ und Landkreis Münster, Kreis Stemfurt, Kreis Tecklenburg. Kreis Coesfeld, Kreis Borken; Kreis

Lüdinghausen ausschließlich der Stadt Werne a d. Lpre und

der Orte Selm, Bork, Stockum, Bockum, Höbel, Evenfamp und Walstedde; der nördliche Teil des Kreises Recklinghausen, soweit er nicht zum rheinssch-westfälischen Industriegebiet ge⸗ hört; Kreis Warendorf, Stadt und Kirchspiel Sendenhorst und Gra schaft Bentheim.

J Einwendungen

egen diesen Antrag können bis zum 31. Marz 19820 erhoben werden und sind unter Nummer IL. B. R S553 an das Reichaarbeitsminiflerium, Berlin, Luisen⸗ straße 353, zu richten. Berlin, den 28. Februar 1920. Der Reiche anbei minifler. J. A.: Dr. Bu sse.

Bekanntmachung.

Der Hausdienstausschuß in Bernburg hat beantragt, die zwischen dem Bernourger Haus frauenverein und bem Reichsverband weiblicher Hausangestellten Deutschlanda, Ortsgruppe Bernburg, abgeschlossene, vom J. Januar 1920 ab in Kraft getretene Haus⸗ angestelltenordnung (Tarifvertrag) zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeite bedingungen der Hausangestellten gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Hesetzbl. S. 1456) für des Gebiet der Stadt Bernburg für allgemein verbindlich zu erklären. ;

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25 März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 2756 an das Reichz ar beitzministerinm, Berlin, Luisen⸗ straße 35, zu richten.

Berlin, den 2. März 1920.

Der Reichsarbeitssminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Zentralstelle der vereinigten Angestellten—⸗ Verbände in Mannheim hat beantragt, das zwischen ihr und dem Kartell der Mannheimer Arbeiigeber— verbände am 7. November 1919 abgeschlossene Mantel⸗ ah kommen zur Regelung der Gehalts und Anstellunge⸗ bedingung u. der kanfmännischen und technischen Angetelllen gemäß 5 2 der Verorhnaig vom 23. Dezember 1918 (Reicht Gesetzbl. S. 1456) für den Stadibeziit Mannheim für all⸗ gemein verbindlich zu erklären. .

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 2318 on das Reicht arbeitsminlsterium, Berlin, Lulsen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 2. März 1920.

Der RNeichsarheitaminister. J. A.: Dr. Bu sse.

Bekanntmachung.

Der Landesverband der Sächsischen Presse und der Arbeitaeberverband für das Deutsche Zeitungs⸗ gewerbe, Lan des gruppe Sachsen, haben beänth'agt, die zwischen ihnen vereinbarien, am 1. Dezember 1919 in Kraft getretenen Abänderungen zu dem verbindlich en klärten Tarifvertrag vom 7. Juli 1919 zur Rewelung der Ge haltg—⸗ und Anstellunge bedingungen für Schriftleiter im Zeitungs⸗ gewerbe gemäß 8 2 der Verorbnung vom 25. Dezember 1918 , . S. 1456) jür dag Gebiet des Freistaats Sachfen ebensalls für allgemein verhindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag tönnen his zum 25 März 1920 erhoben weiden und J. B. R. N33 an datz Reichaarbeitsministerlum, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 2. März 1920.

Der Reiche arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Sekanuntm ach ung.

Der Landes verhand der Säch sischen Kresse und der Arbeitgeberverband für das Deutsche Zeitungt⸗ gewerbe, Landesgruppe Sachsen, haben beäntragt, die zwischen ihnen am 18. Februar 1920 vereinbarten A bän de⸗ rungen zu dem verbindlich erklärten Tarifoertrag vom 26 September 1919 zur Regelung der Gehalte. und An⸗ ssellungsbedingungen für die ständigen sreien Mitarbeiter Journalisten an Zeitungen gemäß 8 2 der Verordnung vom XH. Dezember 1918 (Reicht⸗Lesetzbl. S. 1456) für dos Gebiet ui Freistaats Sachsen ebenfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. Nö2 an das Reichtzarbeitzminifierium, HGerlin, Lulsen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 2. März 1920.

Der Reichsarbeits minifter. J. A.: Dr. Bu sse.

Sekranntmachung.

Unter dem 26. Februar 1920 ist auf Blatt 102 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters, betr. den Tarifvertrag vom 4 Mai 1919 ur Regelung der Lohn⸗ im Arbeite hedingungen im Bau n m Gewerbe für Simbach a. Inn und Umgebung, eingetragen worden:

Der am 6. September 1919 abgeschlofsene Nachtragtz⸗ vertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 24. Mai 1919 wird für denselben Berusstreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 20. September 1919 für allgemein verbindlich erklärt. ;

Der Reichs arheitsminifler. J. V.: Geib.

Das Tarfregister und die , konnen kin Neichgarbeitz.˖

Siadt⸗ und Land minisserkum, Bern NW. 6, Luisenstraße 3 / dc, Zimmer 161, während

der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag snfolge der Erklärung des Reichsarbeltsministeriums verbindlich ist, können von den ,, einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 26. Februar 1920. Der Uegisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 2. März 1920 ist auf Blatt 675 des Tarif⸗ registers eingetragen won den:

Der zwischen der Vereinigung der Kausmannschaft in

BPasewalt, dem Gewertschaftabund kaufmännischer Angestellten⸗

Verordnung vom 23. Deze

sind unter Nummer

verbände, Ortgausschuß Stettin, und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Geschästsstelle Stettin, am 3 Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten wird für diese mit Ausnahme der Bankangestellten gemäß § 2 der mber 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Pasewalk für allgemein verbinotich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Februar 1920. Ihre Ausdehnung auf die Bankangestellten blelbt vorbehalien. Die allgemeine Verbind; ichkeit ersireckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifoeriräge in Giltung sind. Falls künftig für einen Handels- oꝛer In⸗ dustriezweig ein besonberer Fachtarifvertrag für allgemein ver⸗ bindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Behinn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des all⸗ gemeinen Tarifvertrages aus. .

Der Reichsarbeits minister.

J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Reghsterakten können im Reichs arbeits. winlsterlum, Berlin NM, 6, , de,. 5 / c, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den Tertragẽpartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗

stattung der Kosten verlangen. ; Berlin, den 2. März 1920. 3 Der Registerführer. Pfeiffer.

———

Betanntmachung.

Unter dem 2. März 1920 ist auf Blatt 674 des Tarif⸗ reglsters eingetragen warden; .

Der zwischen dem Fabrikantenverein in Unna, dem Deutsch⸗ nationalen Handlungsgehilfenverband und dem Verband Ter weibllchen Handels⸗ und Büroangestellten in Unng am 127. De⸗ zumber 1915 abgerchlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An⸗ gestellten in der Jadustrie wid gemäß 5 2 der Verordnung gom 23. Dezember 1918 (Reicht⸗Geseßzhl. S. 1466) für dat Gebiet des Magistratsbezirks der Siaöbt Unna für allgemein verbindlich erklärt. Vie allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Febluar 1920. Sig erstreckt sich nicht auf Arbeitz⸗ verträge, . die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Industr ie yihelg ein besonderer Fach⸗ tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet bieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifoertrags autz.

Der Reicht ar brite minister. J. V.: Geib.

Das Tarifregtster und die Registerakten können im Reichs.

arbeltminiflerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / 84, Zimmer 161,

während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des e, , verbindlich ist, können

von den Vertrageparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 2. März 1920. Der Neassterführer. Pfe if fer.

B8ekanntm ach un g. k

registers eiugetragen worden: ö Der zwischen dem Deutschen Arbeitgeberbund für das Baugewerbe (Baugewerbeverband Karlsruhe), dem Deutschen

Banarbeiterver band, Zweigverein Karlzruhe, dem Zentralverband

christlicher Bauarbeier, Verwaltungsstelle Karlsruhe, und dem Verband der Zimmerer Deutschlandg, Zahlstelle Karlsruhe nnd Burloch, mit Geltung vom 17. April 1919 ahgeschtossene Tarifvertag nebst Nachtrag vom 28. Augast 19819 zur Regelung der Lohn- und Arbeite bedingungen für die gewerb⸗ lichen Arbeiter im Baugewerhe wir gemäß 8 27 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtsbezirke Karlsruhe, Durlach, Brächsäl und Ettlingen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15 Dezember 1919. Sie er⸗ faßt nicht die Arbeitsverhältnisse von Arbeitern, die in einem Bet iebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungz⸗ arbeiten beschäftigt sind. Der Reichs arbeitsminister.

J. V.: Geib. Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reich arheits.

minlsterium, Berlin NW, 6, e, ,. 36 s6c Zimmer 161, wäbrend

der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werd en

Arbeitgeber und ir e een für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 2. März 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 2. März 1920 ist auf Blatt 683 deg Tarifregisters eingetragen worden: .

Der zwisch Lübben N. L. und Umgebung E. V., dem Deutschen. Bau⸗ arbeiterverband, Orts verein Lübben, und dem Zentralverband der Zimmerer und verwandten Berufsgenossen, Zahlstlle Lübben, am 2. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugemerbe wird gemäß 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Relchs⸗Geletzbl. S. 1456) für die Orte Lübben, Biebersdorf. Beiesen, Burglehn, Groß und Klein Lubol, Hartmannsdorf, Neuendorf, Neuzauche, Niewiz, Raden e⸗ dorf, Stelnkirchen, Straupitz, Treppenzorf und Schtepzig für. allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ven bindlichteit beginnt mit dem 15. Dezember 1919. Sie ertaßt nicht die Arbeitsverhältnisse von Arbeitern, die in einem Betriepe, der nicht Baubeiried ist, dauernd mit Ausbesserungsarberten be⸗ schãftigt sind.

Der Reichs arbe ltsminister. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs.

arbeitsministerium, Berlin RW; 6, Luisenstraße 33 / 31, Zinnner 161, während der regelmäßigen Dienstsfunden eingesehen werden.

Arbeltgeber und Arbeitnehmer, für die der r t infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, tönnk=

Unter dem 2. März 1920 ist auf Blatt 680 des Tarif .

en dem Arbeitgeber verband für dae Haugewerb

. 2 e 2 0 . . ü

von den Vertragewarteien einen Abdruck des Tartfrertragg g Erst attung der Kosten verlangen. . gehen Berlin, den 2. März 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 2. März 1920 ist auf Blatt 679 des Tarij⸗ cegisters eingetragen worden:

Die zwischen dem Arbeitgeberverbaudb Menden und Um⸗ gegend E V., dem Ortsausschuß der Angestelltenver bände Menden und Umten end und dem Werkmeisterverband am 29. Juli 1919 abgeschlossenen Vereinbarungen nebst Nach⸗ rrag vom 20. /23. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalta⸗ und Anstellunge bei gungen für die kausmännischen und iech⸗ nischen Angestellten und Berkmeister in der Metall⸗ und Eisen⸗ industrie werden gemäß 3 2 0er Verordnung vom XW. Dezember UyI8 (Meichs⸗Gesetzbl. S. 1466) für das Gebiet der Stadt Menden, die Dörfer Lend ingsen, Holzen Wick de, Fröndenberg Ruhr sowie Langschede (Nuhr) und Stadt Neuenrate i. W. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich= keit begiunt mit dem 15. Februar 1920.

Der Reichs arbeits minnster. J. V.: Geib.

Das Tarifreglster und die Registerakten können im Meichzarheits« ministerium, Berlin Nrw. tz, Luisen straße 33/34, Zimmer 151, während der reg imaͤßigen Pienststunden eingesehen werden.

Arteitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag lufolge . , de, ne, g .

on den Verirggevarteien einen ruck des ; t Erstattung der e . verlangen. ; G Berlin, den 2. März 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung des Reichsaugschusseg für pflanzliche und tierische Oele und Fette über den Feintalghächstpreis.

Vem 9. März 1920

Mit Zustimmung des Neiche wirtschaftsministeriums mird auf Grund des z 9 Absatz 2 der Verordnung über Rohfente vom 16 März 1916 (Neichs⸗Gesetzb. S 165) für die gewerbs⸗ mäßige Abgabe an den Verbraucher der Höchspreis . aua⸗ geschmolßzenes Fett von Rindoleh und Schafen (F intalg)4, das in den Gemeinden verkauft wird, in welchen gemäß 32 Absatz 1 der genannten Verordnung das Perlangen auf Ablieferung ber Rohsette gestellt worden ist und das von den ab 1. März 1920 ein elieferten k gemonnen wird, in Abänderung der B kanntmachung über den Fein talghöchstyrtis vom 26. Nopember 1919 (Reichz anzeiger Nr. 273 vom 27. November 1919 bis auf weiteres auf 21 S6 pro Kilo fesigesetzt.

Berlin, den 9. März 1920.

Reichtzausschuß für pflanzliche und tlerische Oele und Feite. . ö.

. Croner. Preußen.

Dem ESlettrizttäts werk Minden Ravensberg. G m b. H in Herford wird auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsammlung Seite 221) hiermit auf die Dauer von 10 Jahren das Recht verliehen, das Grundelgen⸗ :um, das zu den Anlagen sür die L . und Verteilung des zleltrlschen Stromes innerhaib des Kreisetz Minden und des Landkreises Herford in Anspruch zu nehmen, nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies aus— reicht, mit einer dauernden Heschränkung zu belasten. Anf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grund⸗ stücken findet dieses Recht kelne Anwendung. Berlin, den 2. März 1920. . Namens der Preußischen Staatsregierung. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A:; von Meyeren. Der Minister des Innern. J. A.: Cron au. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A: Eggert. Der Minlster der öffentlichen Arbeiten. J. W.: Kirschste in.

.

V

Ministerium des Innern.

Der Polizeiassessor Schiemann in Kiel ist zurn Polizeirat ernannt worden.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Der Kreizassistenzarzt Dr Freiherr von Marenhol tz in Gifhorn ist zum Kreisarzt in Geluhausen ernannt worden.

Ministerium sür Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Die Wahl des Oberlehrers Paeckelmann an dem Gym⸗

nasium in Barmen zum Direktor mieser Anstalt ist namens der

P. eußischen Slaais regierung bestätigt worden.

Bekanntmachung.

Zur Aue sührung des Beschlusses des Reichsrat vom 12 NJ bruar 1920 (8 143 der Nied ⸗isch iften) treffe ich zu den am 2 Juni 1896 M. 11025 (Mirist. Bl. . d. . Verw. S. 123) ergangenen Vorschriften über die Abgabe start wirkender Arzneimittel sowie die Beschaffen⸗ heit und Bezeichnung der Arzneigläser und Stand— gefäße in den Apotheken mit Wirkung vom 1. März 1920 ab die vachfalgente Er änzungebeflimmung. Ich mache dabei aus 3 367 Z ffer 5 des Reichs strafgesetzhuchs ausmerksam.

Ergänzungsbestim mung.

Die Vorschriften vom 22. Junk 18566 Über die Abgabe siark wi kender Arzneimittel sowie die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken werden auf die in der anliegenden Liste aufgefübrten Ssoffe mit der Maßgabe aus— Cedehnt, daß fär diese Stofe an Stelle ker 55 4 und d nachstehende Vestinmungen gelten:

1) Die wiederholte Abgabe von Arzneien zum inneren Gebrauche, welche die in der anliegenden Liste aufgefahrten Stoffe enthalten,

ist, können

Kucodal G03 8, Laudanon 003 g, N reo phin O03

Far a0odin O 93 ,

Pars laudin 003 g,

Par amorfan ( nicht überstelgt.

sagt worden ist.

Acidum aethylphenylbar bi- turicum et aus salla,

Abidum dia ethylbarbituricum et ejus aalia,

Acidum diallylbarbituricum et eius alia,

Acidum dibrompropyldiae- thylbarbituricum et ejus 6a lin,

Acidum dipropylbarhituricum et gjut salia,

Aloudrin.

Amylsnehloralum,

Chloraloꝝe,

Dlal et esus zalin,

Dihydromorphium,

Plogenal et ejns zalia,

Eugodal,

Heconal,

1380 pral,

Laudanon,

Lumival et ejus salia,

Medinal,

Narcophin,

Nirvanol,

Optochin derivats,

Pantopon omniaqus sim ilia praspurs tu, quas a] ea ideen OHpil eduatinent (G lyeopon, Holopon ete.),

Paracodin,

Faralaudin,

Paramortan,

Proponsl et ejus salia,

Tetroual,

Urea aethylphenylmn lon yliea et eus salia, res dlasthylmalony lien et jus aa lin,

Ur on dia lly lmaslony lica et ejus

sa lia, ;

Urea dibrorupropyldinthyl- wmalonyliea et ejus salia,

Ursa dipropylmalonyllea et eius salia,

Veronal et ejus salia.

ejusue suli er

folgte Wahl:

Franz Seeck sowle

Gegen

zu tun fübren lann.

Missionsmitgliebern gegenüber wahren.

büßen lassen.

(Lihydromorphium) 0, 9G Auf Ar neien, welche zu 6 Haut bestimmt sind, findet dieg keine Anwendung.

2) Die wiederholte Abgabe von Arzneien in den Fällen der Nummer 1 Abs. N ist nicht gestattet, wenn sie Lon dem Arzt oder Zahnarzt duich einen auf der Anwelsung beigesetzten Vermerk unter⸗

Natrium diaethylbarbituricum,

darf nur auf fedesmal erneute, schriftliche, mit Datum und Unter⸗ schrift versehene Aweisung eines Arztes oder Zahnarztes erfolgen. Jedoch ist die wiederholte Abgabe von Euccdal, Laudanon, Nareophin. Pantopon und allen ähnlichen Oyptumalkaloide ent⸗ hal tenden Zubereitungen (z. B. Glreopon, Holopon), Earacodin, Faralgudin und Earamorfan (Di diese Mittel nicht in einfachen Lösungen oder ein fachen Verreihungen, sondern als Zusatz zu anderen arzneilichen Zubereitungen verschrieben sind und der Gesamtgehalt der Arznei an

Ydromorr hiuim) gestattet, wenn

Fantopon oder len hnlichen Dyiumalkaleide enthaltenden Zubereitungen (. B. Glyeopon, Holopon) Gos g,

inspritzungen unter die

List e.

Aet 5rlphenvlbarbitursaure und deren Sale, . Dläthylbarbitursäure und deren Salze,

Diallvlbarbitursdure und deren

Salze, . ; . Dibromprophldiathe lbarbltursãure und deren Salze,

Diyrepylbarbitursäure und deren Sale, 8.

Al ꝛudrin,

Amylenchloral,

Chloralose,

Dial und dessen Salze,

Dihydromorphin,

Dlogenal und dessen Salze,

Cucodal,

Hedonal,

Isopral,

Lgaut anon,

al und dessen Salze,

86 a1,

Narcophin,

Diät hylbarbitursaures Natrium,

Nirvanol,

Dytochin, dessen Salze und Ab⸗ kömmlinge,

Pantoron und alle ahnlichen Orium. alfalolde enthaltenden Zuberei⸗ lungen (z. B. Glycopon, Holopon),

Paracodin,

Paralaudin,

Paramorfan,

k und dessen Salze, etronal,

Aethylrhenylmalcnylharnstoff und dessen Salze,

Diãt hylmalonylharnstoff und dessen

Sale, Diallylmalonylharnstoff und dessen

Salze.

Dihrt mpropvyldiãthylmalonvlharn⸗ stoff und dessen Salze,

Dire pvlmalonylharnsioff und dessen Salze,

Verxonal und dessen Salze.

Beilin, den 2B. Februar 1920.

Der Minister für Volkswohlfahrt. J. L.: Gottstein.

Akademie der Künste zu Berlin.

Die in der Genossenschaft der ordenilichen Mitglieder der Akademie der Künste, Stkilon für die bildenden Künste, er⸗

des Malers Professors Phillipp Franck, des Architetten Regierungsrats Blunck, des Architekten Regierungsbhaumeisters a. D. Professortz

des Malerg Gerhard Janssen in Düsseldorf zu ordentlichen Mitgliedern der Alademie der Künste ist vom Herrn Minifler für Wissen⸗ schaft, Kunst und Volksbildung bestätlgt worden. Berlin, den 6. März 1920.

Der Präsident: L. Manzel.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Die Reichsregierung hat laut Meldung des „Wolff⸗ schen Telegraphen büros“ folgenden Aufruf erlassen:

In den letzten Tagen mehren sich die Fälle, daß Mitglieder der fremden Missionen, die fübrung des Frie dent ver trags in.

kant wörtlicher und tätlicher Ang risfe gemacht werden.

Die Relchsreglerung warnt auf dag eindringhichfle vor dieler Ver wilderung deßtz Iffentlichen Lebeng, die mit Vaterlands liebe nichts hat und nur zur schwersten Schädigung des Vaterlands

ch auf, Grund und in Aus⸗ deutschen Städten aufhalten, zum

Es ist die selbstverständliche Pflicht jedes Deutschen, den fremden Zurückhaltung und Würde zu be—⸗ Jede andere Haltung, kann unabsehba e Verwicklungen berausbeschwören und die Gesamtheit für die Entglelsungen einzelner

Der Reich wehrminister wird sich mit äußerster Schärfe gegen militzissche Autschreilun gen wenden, welche den fremhen Sffütieren in ker utüibung ihrer Amtsobliegen heiten in den Weg treien. Die Reichsregierung wird ebensowenig zögern, zivile Berk he und Volkzzinteresse schonungsloß zu ahnden. Sie denkt nicht daran, ihre Politik duch einen Radgupatriotis mus durchkreuzen zu. lassen, der auf Kosten des gesamten Volkes sein häßliches und gefährliches Spiel trübt. Sienen, wie wir sie in den letzen Tagen erlebt haben, fö' nen nar bewirten, daß die wenigen Stimmen in außerdeuischen Ländern auch noch verstummen, die sär unsere Not und unser Yecht gemacht haben.

Die Reichsregierung. Bauer, Reichtkanner.

r

gegen Sitte

ch nach und nach zum Sprecher

1

Die vereinigten Aueschüsse des Reichsrats für Steuer

und Zollwesen und für Volkswirtschaft hielten heute eine

Sitzung ab.

Nachdem der Regierungsausschuß für das Saar⸗ gebiet . Tätigkeit aufgenommen hat, hat der zum Reich s⸗ kommissar für die Uebergabe des Saargebiets erngunte Oberpräsident der Rheinprovinz von Groote, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, dem Reglerungtausschuß nahe selent, seine Tätigkeit mit dem Erlaß einer Amnestie zu beginnen und dadurch die e, m. Saar bevölkerung mit Vertrauen und neuem Mut . erfüllen. Der Reichs kommissar hat gebeten, diese Amnestie auch allen Personen angedeihen zu lassen, die infolge militärischer Ausweisung Heimat, Amt und Beruf aufgeben mußten. Der Reichstommissar hat den Regierungsaueschuß ferner gebeten, den Behörden des Saargebieig vorläufig die Verbindung mit den Behörden und Korporationen des übrigen Deutschlands insoweit zu gestatten, als die Sicherstellung und Durchführung hes Leben mittelbeyuges der Fleischbewirt⸗ schaftung, der Kartoffeibelieferung der Besatzungstiuppen und die Weiierzahlung der Beamiengehälter. Pensionsgebührnisse und Versicherungsgelder fär das Saargebiet in Frage kommt.

Prenszen.

Der Deutsche Ausschuß für Schleswig richtet an alle stimmberechtigten Deuischen die dringende Mahnung, doß keiner bei der Abstimmung in der zweiten Zone Schleswigs am 14. März fehle, und teilt dem „Wolffsschen Telegraphen büro“ zufolge mit:

Von dem Ergebnis dieser Abstimmung hängt auch das Schicksal der ersten Zone ah. Ingbesondere die vergewaltigten Teile der ersten Zone, welche trotz aller Machenschaften der Gegner deutsche Mehrheiten ergeben haben., haben an der Abstimmung in der zweiten Zone das größte Interesse. Nachdem durch das Vorbringen bestimmter deutscher Gegenvorschläge, namentlich durch des Eintreten für die sogenannte Tiedjelinie, die Unmöglich⸗ keit der Clausenschen Linie klarer geworden ist und die vreußlsche Regierung neuerdings die Grhaltung der schleswig holsteinischen Sonderrechte ausdrücklich gewäbrleistet hat, haben sich die Ansrengungen der Dänen, auch die zweite Zone von Deutschland 1eszureißen, verdoppelt E wird immer offen sichtlicher, ß die im Auftrage der Iniernationalen Kemmissign arbeitende Polizei nur Dinische Interessen stützt. Während franuzösische Soldaten den Deutschen die schleswlg, holsteiniscken Abzeichen herunterreltzen, schmücken sie sich selber init dem Danebrog. Neichsdänen wird jede Agitation im weitesten Umfange gestattet, den einheimischen deutschen Beamten, mögen sie stimmberechtigt sein oder nicht, wird jedes Ein⸗ treten für Deutschland untersagt.

Der DOberbürgermeister Todsen, der sich nach der ihm auf⸗ erzwungenen Niederlegung seines Amtes sotort aus Flensburg in die Einsamteit feiner väterlichen Marsch, den Christian Albrechts⸗Koog, begeben hatte, ist gleichwebl von der J. K. ausgewiesen worden, um eine freie, unbeeinflußte Stimmenabgabe zu sichern. Während in der ersten Zone im Hinblick auf das Ueberwtegen der dänischen Be⸗ völkerung das öffentliche Flaggen gestattet war, ist jetzt durch die J. K. für die zweite Zone das Flaggverbot ergangen. Es soll nach gußenhin nicht in Eischeinung treten, daß die jweite Zone deutsch ist. Unter dem Titel der Unparteillchkeit wird kein Mittel unversucht gelassen, die Deutschen u knebeln. An der Festigkeirt und dem un⸗ erschktterlichen Willen der deutschen Bevölterung werden aber alle Vergewaltigungsversuche und Verschleierungskünste scheitern.

Der Deutsche Ausschuß für Schleswig weist darauf hin, daß Sonnabend, den 13. März, 7 Uhr 40 Morgens, ein Extrazug für die Stimmberechtigten der zweiten Zone Schlegzwigtz vom Lehrter Fernbahnhof in Berlin absährt. Ankunft in Flensburg Abends 8 Uhr 12. Stimmberechtigte der frlesischen Inseln müssen spätestens am Freitag, den 12. März Abends von Berlin abfahren da der letzte Zug zum Anschluß an die Dampfer am 13. März,. Vormittags 7 Uhr 12, bereits von Hamburg abfährt. Bei der Hin⸗ und Rückfahrt ist je eine einmalige Benutzung der Klein bahnen und Dampfer in der zweiten Zone gegen Vorzeigung des Legi⸗ timationsscheines gestattet. Da am Sonntag, dem 14. März, dem Abstimmungstage, bereits Züge aus der zweiten Zoze zurückfah en, können Personen wesche wenig Zeit haben, bereits am 165. März. Morgens 6 Uhr, wieder in Herlin zurück sein. Ein besonderer Ertrazug fährt am 15. März, Vormittags 11 Uhr 56, ab Flensburg und ist Abends 11 Uhr 21 in Berlin.

Die Internationale Kommission hat das für das Abstimmungsgebiei erlasene Flaggen verbal auf die Dauer don zwei Tagen nach der Abstimmung, also his 16. März, verlängert. ; /

Bie fünf deutschen Vertrauenzleute bei der inter⸗ nationalen Kommission für Nordschles wig haben dem „Wolffschen Telegraphendürs“ zufolge vorgesiern unter der Angabe, daß die Dänenpartei begünstigt werde, ihre Aemter nieder⸗ gelegt.

Bannern.

Der Finanzausschuß des Landtags begann gestern eine Bergung des Staatsvertrags, betreffend die Ueber⸗ führung der bayerischen Pesten und Telegzaphen an' das Reich, wobei verschieden tlich die Frage der Loslösun g⸗ bestrebungen vom Reich gestreift wurde. Der Abgeordnete Speck erklärte als Vorsitzender der bayerischen Volkaparlei dem „Wolffschen Telegraphen büro. zufolge, daß er und feine Partei sich entschieden gegen die Bestrebungen auf Loslösung Paperns vom Reich, woher ste auch kämen, stellen würden. Die offizielle Parielleitung habe mit solchen Bestrebungen nichts zu tun.

„Wolffschen Telegraphenbüros“ ju eier, Einigung geführt. Ble Jiegierung mache eine Neihe von Zugeständnissen, die einen Jahregaufwand von rund 2 Milliarden erfordern und durch & höhung der Tabakpreise, der Tarife sowie Gebühren ihre Deckung · finden sollen.

Großbritannien und Irland.

beschlossen, die Vereinigung Beßarabiens mit Ru⸗ mänien anzuerkennen, sobald die Rumänen sich von ihren augenblicklichen Stellungen ößnlich der Theiß auf die sogenannte Clemenctuu⸗Linie zurückgezogen haben. Die zur Fesisetzͤng des Jeilpunktes der Räumung ernannte alllierte Kommission ist gestern aus London abgefahren.

Oes.exreich. Die Verhandlungen über bie Neuregelung der Be⸗ soldungs ver hälͤtlnisse der öffentlichen An⸗

gest ellten aller Kategörien haben laut. Meldung des

Der Oberste Rat hat dem „Reuterschen Büro“ zufolge