1920 / 63 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Innungs bezirks Elberfeld für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag tönnen bis zum . März 1920 erhoben werden und find unter Nummer LB. R, 2849 an das Reichs arbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 8. März 1920. Der Reicharbeitminister. J. M.: Dr. Bu sse.

——

BSetanntm ach ung.

Der Zentralverband der Fleischer in Berlin, Zor dorfer Straße 32, hat beantragt, den zwischen den Vertragsparteien am 20. Februar 1920 abgeschlossenen Nachtrag zum allgemein verbindlichen, am 15. Sep⸗ tember 1919 in Krast getretenen Tarifvertrag für die ge⸗

gemäß §8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) sür denselben Berufe kreis und das gleiche Tarifgebiet sür allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. März 19306 erheben, werben und, find unter Nummer L. B. . 27384 an daz Reichtzarbeitsministerlum, Yerlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den s. März 1920. Der Reiche arbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.

Bekanntmachung.

Der Gewerkschafts bund kausmännischer Ange⸗ stellten verbände, Ortsausschuß Weimar, der Ge— werkschafts bund der Angestellten und der Zentral⸗ verband der Angestel lien, Ortsgruppe Weimar, haben beantragt, die zwischen ihnen, dem Arbeitgeberverband Weimar und den Arbeitgebern des Kleinhandels am

17. November 1919 abgeschlossene Vereinbarung z ö . r geschloss zereinb ga zu dem rer Gen Vertragäparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 26. Mai 1919 leingetragen auf Blatt 561 des Tarifregisters) zur Regelung

der Gehalitg⸗ und Anstellungebedingungen für die kouf⸗

männischen Angestellten im Groß hon del und in der Industrie gemäß S 2 der Verordnung vom 2B. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1466) für das Gebiet der Stadt Weimar, Ober⸗ , und Ehring dorf gleichsalls für allgemein verbinblich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

81. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L EB. E. 20634 II. Ang. an das Reichtzarbeitz ministerium, Berlin, Luisenflraße 33, zu richten.

Berlin, den s. März 1820.

Der Relchtarbeltsminister. J. A.: Dr. Busse.

u me, m.

GSekannimachung.

Die Arheitsgemeinschaft der Hausfrauen und Hausangestellten der Stadt Magdeburg hat beantragt, den zwischen dem Verbande Magdeburger Haus⸗ ,. dem Zentralverband der Hausangestellten,

rts gruppe Magdeburg, und dem Reichsverband weiblicher in nnn Deutschlan ds, Ortst⸗ gen Magdeburg, abgeschlossenen Anbeits vertrag zur

egelung der Arbeite bedingungen der Haug angestelllen gemäß 3 2 der Verordnung vom 25. Lezember 1918 Reichtz⸗Gesetzbl.

1456) für das Gebiet der Stadt Magdeburg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 2616 an das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ siroße 33, zu richten.

Berlin, den 8. März 1920.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Bu sse.

Selanntmachung.

Der Allgemeine Deutsche Arbeitgeberverband für das Schneidergewerbe, Ortsgruppe Zwickgu, der Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäsche— arbeiter Deutschlands, Ortsgruppe Zwickau, und

der Verband christlicher Schneider, Schneiderinnen

und verwandter Berufe Deutschlands, Ortsgruppe Zwickau, haben beantragt, den zwischen ihnen am 12. No⸗ vember 1919 ebgeschlossenen Tarifvertrag mit Nochtrag and den mit Wirkung vom 38. Januar 1920 abgeschlossenen II. Nachtrag zur Regelung der Lohn⸗ und ,, im Herrenschneidergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiet der Amtzahauptmannschaft Zaickau, einschließlich der Zweig⸗ stelle Werdau, sowie sür die Städte Zwickau, Werdau und Grimmitschau sür allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 81. März 1920 erhoben werden und sind unter Nimmer J. B. R. 2915 an das Reichsarbeiisministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.

Berlin, den 8. März 1920.

Ver Reicharbeits minister. J. A.: Dr. Busse.

r =.

Bekanntmachung.

Der Fabrikantenverein von Iserlohn und Um— gegend E. VB., der Deutsche Metattlarbeiterver band, Verwaltungsstetle Iserlohn, der Christliche Metall⸗ ar beiterverband, Verwaltungsstelle Iserlohn, und der Gewerkverein Deutjscher Metallarbeiter (S.⸗D.), Geschäftsstelle Iserlohn, haben beantragt, das zwischen ihnen am 6. Februar 1920 abgeschlossene Nachiraags⸗ abkommen zu dem Tarifvertrage vom N. Oktober 1919 6 Regelung der Lohn⸗ und Arbeite bedingungen der gewerb⸗ ichen Arbeiter in der Metallindunrie mit Ausnahme ber Handwerktsbetrjebe gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Te⸗ 1 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtkreis Ise lohn sowie die Vororte Iserlohnerhide, in der Calle und Dbergrüne gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diefen Antrag können bis zum 31. Mänz 1926 erhoben werden und sind unter Ne mmer I. PB. R. 2573 an das Reichsarbeits ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 8. März 1220. Der Reiche arbeite minister. l J. A.: Dr. Bu sse.

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Bekanntmachung.

Unter dem 4. März 1920 ist auf Blatt 384 lfd. Nr. 2 und 716 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Deuischen Bouarbeiterverbanb, Verein Gera, dem Zentralverband der Zimmerer Deutschlands, Zahl⸗ stelle Gera, dem Oßerländischen Bezirke arbeitgeber verband für datz Haugewerbe C. V., Geschäfte stelle Gera⸗Revß, und dem

, e, Arbeitgeberverband für dag Baugewerbe zu Gera und Um⸗ werblichen Arbeiter im Darmgewerbe in Berlin und Vororten 5

gegend abgeschlossene, am 5. Dezember 1919 in Kraft ge⸗ tretene Noch nag zu dem allgemein verbindlichen Tarisvertrag

vom 30. April 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeils⸗

bedi gungen für die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß 5 2 der Verordrung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1466) für das Tarifgebiet des Torif⸗ verträgs vom 30. April 1919 ebenfalls für allgemein ver bind⸗ lich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mil dem 5. Dezember 1919. Sie erfaßt nicht das Arbeitsvverbältnis von Aheitern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungtsarbeiten beschäftigt sind. Dieser Zufatz tritt zugleich an die Stelle des der Verbindlich keitg⸗ erklärung des Haupttarifvertrags vom 50. April 1919 hei⸗ gesügten Zusatzes. Der Reichgarbeite minister. J. V.: Geib.

Daß Tarifregister und bie Registerakten können im Reichs, arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tienststunden eingesehen werden.

Anbeitecber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Eiklärung des Reichtarbeiteministeriums verbindlich ist, können

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 4. März 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

t

GSekanntmachung. Unter dem 4. März 1920 ist auf Blatt 563 lfd. Nr. 2

detz Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Schlesischen Bezirksverein des Angestellten⸗

. . 2 bundes der beutschen Zuckerindustrie in Haynau i. Schl. und dem Arbeitgeberverband der rüber verarbeitenden Zucker fabriken

in Schlesien, Sitz Breslau, am 20. Oktober 1919 abgeschlossene

gemein verbindlich erklärte Tarifvertrag zur Regelung der Gehalis⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten der Zuckerfabriken und Zucker⸗ raffinerlen wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) auch für die Kreise Ratibor, Leobschütz, Kosel, Kreuzburg und Grottiau der Provinz Ober⸗

schlesien für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1819.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reichgarbeitt.

mlniflerium, Berlin RW. 6, Lutsenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, können von den Vertrggeparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 4. März 1920.

Der Registerfübrer. Pfeiffer.

**

GSetanntmachung.

Unter dem 4. März 1920 ist auf Blatt 477 lfd. Nr. 2 deg Tariftegisters eingelragen worden:

Der zwischen dem Verband Lübeckischer Kleinhandels⸗ Vereine und dem Deuischen Trans portarbeiter⸗Verband, Orts⸗ verwaltung Lüheck, am 26. November 1919 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen, auf Blatt 477 deg Tarifregisters eingetragenen Tarifvertrag vom 2. August 1919 zur Regelung der Lohn« und Arbeits bedingungen der gemerblichen Arbeiter im Kleinhandel mit Ausnahme der Blumengeschäfte wird für diesen Berufskreis gemäß 3 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs-⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Lübeck für allgemein rverhindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 5. Dezember 1919.

Der Reichgarheits minister. J. V.: Geib.

Das Tarkfregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministertum, Berlin NW. 6 , 33 / 84, Zimmer 161, wahrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitswiniftersums verbindlich ist, können von den Vertrage parteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er stattung der Kosien verlangen.

Berlin, den 4. Märj 1820.

Der Registerführer. Pf eif fer.

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Bekanntmachung.

registers eingetragen worden:

Sitzung am 20. November 1919 beschlossene Teuerungszulage von 100, des Lohnes wird in Ergänzung des allgemein ver⸗ bindlichen Tarifvertrags vom 19. April 1919 für das Bau⸗ ewerbe in den Stadt⸗ und Landkreisen Kattowitz, Königshütte,

euthen, Gleiwitz, Hindenburg, Tarnowitz und Pleß gemäß § 2 der Verordnung vom 238. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 14656) ebenfalls für allgemein verbindlich erklärt. ie allgemeine Verbindlichkeit beginnt wit dem 19. September 1919.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarkfregister und die Reglsterakten können im Reichsarbettz⸗« ministertum, Berlin NW. g, Luisenstraße 33/34. Zimmer 161,

während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

und für die Regierun gtsbezirke Breslau und Liegnitz für all⸗

Dr. Max Lebmann in Magdeburg, Kaiserstraße 86,

Unter dem 4. März ist auf Blatt 211 Id. Nr. Z des Tarif⸗ Tie vom Haupttarifamt für das Baugewerbe in seiner

Handelschemiker zur Ausführung von Kalisalzanalysen im Sinne

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infelg der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, könn von den Veriragspartelen einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Cr, stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 4 März 1920.

Der Registerführer. Pfe if fer.

Deutsche Spar-Prämienanleihe von 1919. Die 1. Gewinnverlosung findet Sonnabend, den 2A. d. Mis, von 8 Uhr Vorm. an öffentlich im zweiten Sal! des Vereinshauses, hier, Oranienstraße 106, statt. . Berlin, den 10. März 1920. Reichs schuldenverwaltung.

Bekannim achung.

Folgende Versuchsanstalten und öffentlichen Handelschemiter sind sür die Zeit vom J. April 1920 biz einschließlich 31. Dezember 19300 zur Aussührung von Kalisalzanalysen gemäß der Bekanntmachung von 16. Februar 19270, betreffend Beiträge zu den Koslen von Probeuntersuchun gen (Nr. 42 des „Teuischen Reiche anzeigen und Preußischen Staotaganzeigers“ fur 1920) —, zugel assen

worden: Versuchsanstalten:

Versuchtstation und Untersuchungsamt der Landwirtschafte kammer sit die Previnz Ostpreußen in Königsberg i. Pr., . Landwirtschafiliche Verfuchtstation des landwirtschaftlichen Zentra vereins in Insterbura, ö Agrskulturchemische Versuchestation und öffentliches Nahrungsmittel . ,,, der Landwirtschaftskammer für die Prodblm Pommern in Köslin, ( Agrikultuichemische Versuchs., und Kontrollstation der Landwirtschaft⸗ kammer für die Provinz Schlesien in Breslau X, Matthiat platz, Landwirtschaftliche Kontrollstation Berlin (Landwirtschaftliches Unter suchunggamt der Landwiclschaftskammer für die Provinz Branden. burg) . Berlin NW. 40, Kronprinzenufer 4, . Agrlkulturchemische Kontrollstation der Landwirtschaftskammer für ii; Provinz Sachsen in Halle (Saale), Karlstraße 10, . Lardwirischaftliche Versuchzstatlon der Landwirtschaftskammer für di Provinz Westfalen in Münster (Westf.), Schorlemerstraße 6. Anrikulturchemische Versuchsstation der Landwirtschaftskammer für i; Provinz Schleswig-Holstein in Kiel, Kronshagener Weg b, . Landwittschaftliche Versuchestation der e fete rer ne für de Provinz Hannover in Hildesheim, Verfuchtstallon des landwirtschaftlichen Vereins für Rheinpreußen in Bonn, Weberstraße 61, Landwirischasnliche Versuchestation des Rheinischen Bauern Vereins in Kempen (Rhein), . Landwirschaftliche Versuchsstation der Landwirtschaftskammer für der Regierungsbejirk Cassel in Harleshausen bei Cassel, . Haupspersuchzanstalt sür Landwirtschaft an der Technischen Hochschule in München, Städiische Untersuchungzanstalt für Nahrungs- und Genußmittel und landwirtschaftliche Kontrollstation in . Landwirtschaftliche Kreis versuchsstation für Mittelfranken in Triegdorf Landwirsschaftliche Untersuchungsanstalt des landwirtschaftlichen Kreft ausschuffes von Schwaben und Neuburg in Augsburg, Regierunge⸗ gebäude H 116, 1 Landwirtschaftliche Kreisversuchsstation und öffentliche Untersuchungs ) anstalt fr Nahrungs- und Genußmittel in Speer, Sächsssche landtwirtschaftliche Versuchsstation in Leipzig⸗M zern, r ,,. Versuchsstation für die Sächsische Oberlaußtz in Pommritz, gor, de uf landwirtschaf (iche Versuchsstation in Hohenbein, Badische landwirtschaftliche VersuchJanstalt in Augustenberg, Pet; und Station Grötzingen in Baden, ö Stäbtisches Untersuchungsamt Mannheim in Mannheim, Hessische landwirtschaftliche Versuchsstation in Darmstadt, ‚. Agrikuiturchemische Abteilung der landwirtschastlichen Versuchsstatlo⸗ an der Universität Jeng in Jena, . Landwirtschaftliche Versuchtstation in Rostock n . Versuchs .! und Kontrollstation der Landwirtschaftskammer für Oldenburg in Oldenburg, Anhaltische Verfuchsstation in Bernburg, Junkergasse 3, ö. Landwirtschaftliche Persuchtstation der Land wutschaftskammer fir Braunschweig in Braunschweig, Ciermarkt 6. .

Handel schemiker: . Dr. Sigismund Bein in Berlin sW. 11, Königgrätzer Straße 43, angestellt für den Bezirk der Potsdamer Handelskammer, . Dr. phil. Bruno Ale xander⸗ Katz in Görlitz, Bismarckstraße 11, angestellt für den Bezirk der Handelskammer für dle preußische Dherlausitz, Dr. phil. Georg Schuftan in Breslau V, Zimmerstraße 11, an. gestellt für den Bezirk der Handelskammer zu Breslau, . Dr. Heinrich Meyering in Gotibus, Schilleistraͤße 25. angestelt für den Bezirk der Handelt kammer für die westllche Niederlaus—t zu Cottbus, . dr. phil. Paul Herrmann in Halle a. S., Ludwig ⸗Wucherer⸗ 2 35 angestellt für den Bezirk der . zu alle 4. S, ö. Frenz Marheineke in Halberstadt, Thierschweg 4, angestellt den Bezirk der Handelskammer zu Halberstadt, Dr. phil. Mf4xx Kossak in Magdeburg, Kronprinzen straße 8 pt., Dr. Willi Krüger in Magdeburg, Bahnbhofstraße 12,

Dr. Phillpp Löhr in Magdeburg, Adolph Peters in e, ,. Dr. Adolf Wen del in Magdeburg, Dr. Otto Wendel in Magdehurg, mee g für den Bezirk der Handelskammer ju Magdeburg, Dr. Kal Scholvien in Müblhausen 1 Thür., beeidigt fir den Pol izeibezink der Stadt Mühlhausen i. Thür., Dr. phil. Hubert Pfeiffer in Dortmund, Märkischestraße 92, an, gestellt für den denlck der Handelskammer zu Dortmund Dr. Am sel in Kiel, Jägersberg 14, angestellt für den Bezurk der Handeltkammer zu Kiel, ö Dr. D. Tau en ste in in Hannover, Hinüberstraße 3, angestellt für den Beꝛirt der Handele lammer zu Hannover, Albert Heinig in Osnabrück, angestellt für den Bezirk der Handels kammer zu Oenabiück, . Dr. GC. Nie gem ann in Cöln a. Rh., Neußerstraße z, angestellt für den Beiirk der Handelekammer zu Cöln a. Rh. ö Dr. phil. Kurt Brauer in Cassel, Qpernstraße 3, angestellt für ö, , d,. zu Cassel, r. W. Deibel in Saarbrücken 3, Kaiserstraße 3 Dr. R. . in Saarbrücken 2, ö angestellt für den Bezirt der Handelskammer zu Saarbrücken, . Dr. Juliug Mayer in Landau (Pfalz), Mablastraße 10, angestellt für den Bezirk der Handel kammer zu Ludwigshafen, . Professor Dr. Adolf Kreutz in Baden Baden, Sofienstraße 1. angenellt für den Bezirk der Handelskammer für die Kreise Karls⸗ rube und Baden, s Dr. vbil. Richard Weiß in Bremen, Laboratoriumshaus, Birken⸗ straße 14 ernannt durch den Senat der freien Hansestadt Bremen, Professor Dr. Franz S chmidt in Hamburg 8, Dovenfleth 12 16, angestellt für den Bezirk der Handelskammer zu Hamburg.

Die Befugnis dieser Versuchsanstalten und öffentlichen

der eingangs erwähnten Vorschrlften erstreckt fich auf das ganze

Reichsgebiet. Berlin, den 12. März 1920. Der Vorsitzende des Reichakalirats: Richter. .

——

In Ergänzung des Verzeichnisses der mit dem Kontrollstempel versehenen aus ländischen Inhaber⸗ papiere (ju vergl. Nr. 27 des Jahrgangs 1809 des Relchg⸗ anzeigers) wird nachstehend der 19. Nachtrag zu diesem Ver⸗ zeichnis bekanntgegeben.

H. Türkei. Ottomanische Prämienanleihe von 1870. (Türkische 8o½ 400⸗Franken-Lose.)

Seiten 259 fft. Nr. 128 988, 131 024, 208717, 219 125, 3 65 373, 419 477, 424 162, 163 444 455, 4417 212, 467 270, 594 A4, 598 065, 5 34 655, TG 1 0663,

768 417, 418, S36 819, S5 6 367, 1036 567, 1054 669,

76, os, Uli 432, 11831 das, 16 8 217.

——

Sekanntmachung.

Dem Bäckermeister Gustav Vogel in Nieder⸗ gorbißz wird der Handel mit Gegenständen des täg- lichen Bedarfs, insbesondere Brot und Mehl, auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger

Personen vom Handel vom 23. Seplember 1918 un tersagt. Dresden ⸗Altstadt, den 12. März 1920. Die Amts hauptmannschaft. J. A.: Thoer ing.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unmwperlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 ist dem Händler Hans Leuner in Dresden N. Jobann⸗Meyer⸗Str. 4, und dem Händler Alwin Luscher in Ores den⸗ N.,. Wein. bergstr. bz, der unmittelbare, und mittelbare Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs mit Wirkung für

das Reichsgebiet untersagt worden. Dresden, den 19. März 1920. Rat ju Dresden, Gewerbeamt E Reichardt,

———

GSekanntmachung.

Dem Kaufmann Theodor Kar! Weidigin Chemnitz, Rel henhainerstraße 12, wird hiermit auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverläͤssiger Persenen vom Dandel, der Handel mit Gegenständen des täg⸗ ilcken Bevarfß und jede Beteiligung daran wegen Un. ewerbebetrleb unter delchsgebiet untersagt.

uverlässiakeit in bezug auf einen derartig , der Kosten des Verfahrens im? Chemnitz, den 19. März 1920. Der Rat der Stadt Chemnitz. Gewerbeamt. Dr. H üppner, Bürgermeister.

en

Die Oberförsterstellen Grubschütz (Oppeln, Eh len sselh und die neue Stelle Lauenburg (Köslin mit dem Amtesitz daselbst, aber ohne Dienstwohnung, deren Revier aus Teilen der Oberförstereien Taubenberg und Stolp sowie aus den deutsch gebliebenen Flächen der Oberförstereien Gohra und Neustadt gebildet wird, sind zum 1. Juli 1920 zu besetzen. Bewerbungen müssen bls zum 25. April eingehen.

Ministerium der öffentlichen Ardeiten.

Dle Preußische Staataregierung hat den Regierungsrat Elsenbahndirektion Geheimen Regierungsrat und vorlragenden Rat im Minister der öffentlichen Arbeiten ernannt.

Mitglied der in Berlin,

III. Nachtrag

zum Schlepplohntarif für den Rhein —Weser⸗Kanal ö und den Lippe⸗Kanal von Datteln bis Hamm vom

20. April 19814 mit dem Nachtrag vom 8. November

Die bestehenden Schlepplohnsätze um weitere

200 vH (also auf das Zwölffache der ursprünglichen Sätze)

Nachirag tritt am 15. März d. J. in straft. Berlin, den 5. März 1920.

Zugleich im Namen des Finanzministers: öffentlichen Arbeiten.

N

Der ö der

ür Wissenschaft, Kun st olksbildung.

Der Privatdozent Dr. Ernst Schmitz in Frankfurt a. M. ist zum Abteilungsvorstiher am Phystologischen Institut der Universität Breslau ernannt worden.

Die Wahl des Oberlehrers Dr. Breuer an ber Liebig⸗ Oberrealschule in Frantfurt a. N. zum Duektor der Selekten⸗ schule daselbst ist namens der Pitußischen Staalkregierung bestäligt worden.

Ministerium

Dᷣ‚ 0 ů—e

den Uhr ma ? auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,

Bekanntmachung über Festsetzung von Kolspreisen.

Unter Abänderung der durch die Bekannlmachung des Kohlenverbandes Groß Herlin J. Nr. L 461/20 f auf Grund der Bekanntmachung richtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Septem ber / 4. November 1915 (Reichs gesetzblatt S 607

und 728) in Verbindung mit der Anordnung behörden lber die Errichtung des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 21. August 1917 sür die Stahtkreise Berlin, Chaxlotten⸗ burg, Neukölln, Berlin⸗Schöneberg, Berlin -Lichtenberg, Berlin⸗

vom 28. Februar 1920 esigesetzten Höchsipreise für Koks werden des Bundesrats über Er⸗

der Landeszentral⸗

Prenßen. Finanzministerium.

Das Katasteramt I in Mülheim a. Ruhr ist zum

1. Juni 1920 zu besetzen. Mministerium für Handel und Gewer ba.

Der Gewerbeinspektor Eckey in Königshütte ist zum 1. April d. J. nach Lüdenscheid versezt und mit der Verwallung der

dorligen Gewerbeinspeition beauftragt worden.

——

Auf Grund des 8 112 der Neich tzyersicherungsordnung

bestimmen wir:

Die den Oberbergämtern in Halle a. S., Claus thal, Dortmund und Bonn durch die Bestimmung des unterzeichneten Ministers für Handel und Gewerbe vom 4. September 1919 1 9238, III 7497 Miaisterial⸗Blatt ber Handels- und Gewerbeverwaltung S. 260) erteilte Er⸗ mächtigung zur Uebertragung der Entscheidung über Anträge auf Befreiung von der Krankenversiche⸗ rungspflicht wird dahin erweitert, daß sie außer für An⸗ träge der im Bergbau beschäftigten Personen auch für Anträge aller fonstigen bei einem Knoppschafte verein oder einer Knapp⸗

schaftakrankenkasse gegen Krankheit ven sicher ten Personen gilt. Berlin, den 13. März 1920. Zugleich für den Herrn Minister für Volkswohlfahrt.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Althans.

Mintisterium des Innern.

Der Reglerungsassessor Dr. Haentzschel in Berlin ist

zum Reglerungzret ernannt worden.

6

Sekanntmachung.

n Abänderung der Bekanntmachung vom 27. März 1919 . 6 daß die Geschäfte der ortlichen Polizei⸗ verwaltung in der Stadtgemeinde Wilhelms haven vom

1. Ari. J. ab von den. Pia gist rat fortzuführen sind.

Berlin, den 26. März 1920. Der Minister des Innern. J. V.: Freund.

Ministerium für Landwirtschaft, Dom nen

und Forsten.

eußi ĩ at den vortragenden Rat Die Preußische Staatsregierung . , .

Geheimen Regierungsrat Großcurth zum Ober landfla meister

im Ministerium für Landwirischaft,

ernannt.

verliehen worden.

Der Kreistlerarzt Katschinz ky in Lüchow ist in die Krei - nerarztflelle für den Veterinärbezirk Teltow mit d

Amissitze in Berlin versetzt worden.

Wilmertdorf sowie die Landkreise Teltom und Niederbarnim mit Genehmigung der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin die Preise für Kols wie folgt sestgesett:

. preise für Küchen‘ und Ofenbrand. Et dürfen für Koks, Gaskols, gebrochen, folgende Preise nicht äberschritten werden: I) bei Selbstabholung ab Lager 2) bei Lieferung frei Erdgeschoß ode

4S̃20,55 1e Ztr.

Koktzlieferungen . Zentralbeiung t und Warm

Fuhren nicht unter

gewerbe sowle für diesen Handelsbetrieb untersagt⸗

wasserbereitungsanlagen in zo0 Zentnern.

se nicht überschritten werden:

6 9 0 .

Es durfen folgende Prei 1) Gaskoks, grob ö 2) Gasgkoks, gebrochen 3) Westfälischer oder 4) Oberschlesischer Sch melikols Die Preise gelten für L t der Köts von dem auf, den H . en durch den Wagenführer ohne Mitwirkung anderer orsen wird, um 15 A je Zentner, soweit der Kok por dem Grundstuͤck des Verbrauchers ab⸗

Lich enberger Schmeli

ieferungen frei Keller. Sie ermäßigen of des Grundstücks ge⸗

sich, sowel fahrenen Wag Arbeiter abgew auf dem Straßendamm eworfen wird, um 20 4 zeibraucher um 1 je Zentner, ladungen ab Erze Berlin sowie frei verbands Groß B

guw iderhandlungen gegen die unterliegen der Bestrafung Bekannimachung des Bundesrats übe prüsungsstellen und die Versorgungs tegel . November 1915.

Die Preisfestsetzungen 1920 ausgeführten diese Bekanntmachung

Rerlin, de

e Zentner, bei Selbstabholung durch den ganzer Waggon nverbandg Groß iböfe im Geblet des Kohlen⸗

bei Lieferun ungsstelle im Gebiet des aggon aller Bahr

erlin um 1B20 A je Zentner.

Bestimmungen dieser Bekannt⸗ gemäß § 17 Ziffer 2 der r die Errichtung von Preis ung vom 25. September und

5 4. des 8 2 finden auf alle seit dem 1. März Im übrigen tritt

Kokslieferungen Anwendung. Krast. in bezug auf diesen Handelsbetrieb u ntersagt.

mit dem Tage der Veröffentlichung n 23. März 1920.

Der Kohlenverhand Groß Berlin. J. V.: Reicke.

Bekanntmachung. n Vorsitzenden der Staatlichen Ver.

. des Herr Durch Verfügung des Her Schauktwirt

vom 1. März 1920 ist die dem

Wilmers dorf, Nikolsbur Handel untersagung umgewandelt.

teilungestelle Gusta v Sperling in gegenüber ausgenprochene nochmallge Verwarnung Berlin O. 27, den 8. März 1920.

Der Polhieipräsident, Abteilung W. J. A.: Dr. Hüls berg.

Bekanntmachung.

Dem Schankwirt Wal babe ich die Wie derau

25. Ditober 1519 (RA. Nr. 2651, Amis blatt

Handels mit Gegenständen des täg⸗ ö 2 Ab . 2 der Bundesratgverordnung Como, dur

Bl. S. 603) durch Verfügung vom Gegenstä‚nden

Berlin W.

ter Hespe, fnabme des du

ö Perlonen vom Handel vom 23. September 1918

Der bisherige komm issarische Hilfsarbeiter im Ministerium 635 habe ich der Schankwirtin Frau Lina Schmidt,

ür Landwirfschaft, Domänen und Forsten Dr. Arnoldi in ke iar p n Regierungs⸗ und Landes ökonomierat ernannt worden. Ihm ist eine planmäßige Sielle als ständiger land—⸗ wirtschaftlsch techuischer Hilfe arbeiter in diesem Ministerium

anzoͤsischestr. 62, erfügung vom Stück 455 unter sagten darfs auf Grund des September 1915 (R heutigen Tage gestattet. Berlin O. 27, den 11. Mär 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. FJ. V.: Weiß.

Sekanntmachung. Der Händlerin Frau Luise Heitchen, geb Götze,

in Berlin, Reue Königstr. S3, abe ich die Wie derauf⸗ nahme des durch Verflgung vom 2. Mal 1919 (R. A. Nr. 104 1318) Amtsblatt Stück 20 unter sagten Handels mit Gegenständen

des taglichen Bedarfs auf Grund des 2 Abs. 2 der Bundesrats verordnung vom 23. September 1916 MRMGGBl. S. 6068) durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage gestattet.

Berlin, den 11. März 1920.

Der Poltzeipräsident. Abteilung V. J. V.: Dr. Weiß.

Sekanntmachung. Der Kutschera G. m. b. S. sowie dem Geschäfts⸗

führer Karl Kutschera in Wilmersdorf, Duisburger

Straße 198, habe ich die Wiederaufnahme des durch Ver⸗ fügung vom 9. Februar 1829 (R.-M. Nr. 47) untersagten andels mit Gegenstäͤnden des täglichen Bedarfs auf Grund des 2 Abs. 2 der Bundegratsverordnung vom 253. September 1915 RG Bl. S. fo3) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet. Berlin, den 11. Marz 1920. Der Pollze prästdent. Abteilung VT. J. A.: Dr. Hüls berg.

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GSedanntmachung. Der gegen den Händler Evaristo Gerarduzri, C3 In, Krefelderstraße 7, auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 18915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ergangene Beschluß vom 18. Junt 1918 auf Üntersagung des Handels mit Nahrungsmitteln aller Art,

namentlich aber die Herstellung und der Vertrieb bon Speisecis sowie

die Fährung der Verkaufsstellen von Speiseeig, wird a uf geho ben. Pie Koften dieser Veröffentlichung hat Gerarduzzi zu tragen. Cöln, den 2. März 1820. Der Oberbürgermelster. J. V.: Dr. Billste in.

Sekanntmachung.

Der gegen den Uhrmacher Andre Faure und . Juwelier Karl Faure, Schildergasse 105,

̃ siger Personen vom Handel, er⸗ angene Beschlüß vom 2. November 1919 auf Unter⸗ fagung des Handels mit allen Gegenständen des täglichen Beberfs, insbesondere mit Uhren und Trauringen, wird aufge⸗

Cöln, den 10. März 1920. Der Oberburgermelster. J. V. Dr. Bill stein.

Bekanntmachung. Die dem Kaufmann Albert Kunzelm ann, Lamboy⸗

straße 138, unter dem 31. Argust 1916 erteilte Erlaubnis zum

Handel mit Lebensmitteln aller Art ist auf Grund des 5 4 der Verordnung iber den Handel mit Lehens⸗ und Futter⸗ mitteln und zur Betämpfung des Kettenhandels vom 24. Jun 1916

zurückgenommen worder, da sich nachträglich Tatsachen ergeben

haben, die seine Unzuverlässigkelt in bejug auf den Handelsbetrleb dar⸗

getan haben. Die Kosten der Bekanntmachung trägt Kunzelmann.

Hanau, den 13. März 1920. Der Vorsitzende der Handelterlaubnlestelle. J. V.: Voigt. Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

Personen vom Handel vom 23. Sey lember 1818 SBI. S. 605) ; ebe ich den Herren Stegfried Selbiger, Elbingerstr. 64,

KWirbelm Werner Jägerstr. 1 Otto Stein. Holzmarkt · straße Boe, Arnold Lindemann, Brunnenstr. 185, durch Ber fügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen ständen

des täglichen Bedarf wegen Unzuverläͤssigkelt in bezug auf

Berlin, den 2. Februar 1820.

1 Der Polneipräsident. Abteilung M. J. V.: De. W e iß.

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Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung jur Fernhastung unzuver lãsßger Personen vom Handel vom 28. 2 1915 (RJ Bl. S. 6053) habe ich dem Schankwirt Gugen Blanchard in Schöneberg, Sedenstraße 10, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit ,, ,, des täglichen Seda r fs wegen Uizuverlässigkest in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin O. 27, den 6. März 19820.

Der Polijelyrãsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

; GSekanntmachung. *

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuber ässiger man pvem Handel vom 25. September 1915 ( GBl. S. 603) habe ich den . Paul Margugrdt in Berlin, Stargarderstr. 6, und Arthur Ahlers in Berrin, Mauer⸗ stratze gz, ,,,, , 19 Veifügung vom heutigen Tage den Hande e . 3 täglichen Bedarfs wegen Unzuver lãssigkeit

Berlin O. 27, den 8. Marz 18920. Der Polijeiprãsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un uverlassiger n,, vom Handel vom 23. September 1919 ö S. 603) abe ich dem Schankwirt Friedrich Neumann in Schösneberg, Bambergerstr. , und dem Vertreter

Georg Mietz in Pankow, : durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit allen Gegenstanden des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗

lässigkeit in bezug auf diesen Vandelsbetrieb untersagt. Berlin O. 27, den 12. März 1920. Der Polhieipräsident. Abtellung W. J. V.: Dr. Weiß.

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Sekanntmachunung. . Auf Grund der Bekanntmachung jur Fernhaltun unzuversaͤssigen

b. Flohr, Berlin, Schöneberger Ufer 26, Schankwirtschaft a ch n vom heutigen Tage den Handel mit

lässigkeit in bezug auf diesen andelsbetrieb un tersagt. Berlin O. 27, den 13. März 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung. W. J. V.: Dr. Weiß.

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2

endelstr. 44 (Friedrichs Bar),

Reichs ⸗Gesetzbl.

es täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗