1920 / 64 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Auzfuhrnummern des Statist schen Waren verzeichnisses

fallend, gemustert (roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt, unt gewebt): Damast⸗

Gaje, Tüll und ähnliche undichte Gewebe Spißeastoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Einsatzspitzen, Kanten und abgevaßten Waren aus Svitzen oder Spitzenstoff⸗n, auch ohne wellenförmig cestalteten oder ausgeiackten Rand!

Dochte, gewebt oder ge wirkt, auch geflochten

Auch die aus dieser Rummer in der Ausfuhr unter die Nummer 412M fallenden Posamentierwaren, nach Ait der Kaumwellensparterie hergestellten Waren und die Chenille, ferner die in der Aus ubr unter die Nr. 412 b jallenden Knopfmacherwaren der Nr. 502 unterliegen dem Ausfuhrverbor.

Aus Unterabschnitt E.

Wasserdichte Gewebe (mit Ausnahme von Kautschuk⸗

und Guttaperchageweben):

G webe, durch Uebern re chen oder Tränken mit Del fünis oder mit Stoffen metallischen Ur prungs, durch Teeren oder sonst eine Bebandlung mit anderen Steffen als Kautschut, Guttapercka oder Zellhorn wasserdicht gemacht: grobe; auch Schieferiuch.

e ,

Gewebe mit dell nn (Zellulold) oder ãhn lichen Stoffen , . ,

Fußboder belag aug Linoleum oder ähnlichen Stoffen,

im Stücke als Meterware oder abgepaßt, auch mit

Unterlagen von groben Gespinstwaren oder anderen

Stoffen:

in der Masse einfarbig: unbedruckt.

R

in der Masse mehrfarbig 4 B. eingelegtes Mosaik⸗, Granit Linoleum), auch bedruckt.. ö

Aus Unterahschnitt H. .

Kleider. Putzwaren und sonstige genäbte Gegenstände aus e pinstwaren oder Filzen, anderweit nicht genannt.

Aus wasferdichten Geweben (ausgenommen Kauischuk

v . ö

Wachstuch⸗, ttler⸗ ner⸗ usw. aren a groben und anderen wasserdichten Geweben; auch aus Schliefer⸗ und Schmirgeliuch . J

2. Die Wiederausfuhr der in 5 1 genannten Waren, soweit sie im Veredelungs verkehr (igen. und Lohnveredelunge verkebr) unter Zoll sonlrolle dquß dem Ausland eingeführt worden sind, ist gestattet.

5 3. . Diese Bekanntmachung trüt mit dem Tage der Verkündung in

Rraft. Berlin, den 14 März 1920. Der Reichs wirtschaftsmiaister. J. V.: Hirsch. * GSekanntm achung,

betreffend Ausfuhrerleichternngen im Warenver⸗

kehre mit dem Freihafen , ,, 1

Durch Verfü gung des Reichskommißsars für Aug⸗ und r,, R. K. Exp. Abbo sind die für den Warenverkehr von und nach dem Freihafen Homburg, den Frei⸗ bezicken und den seew arts gelegenen Zollaus schlüssen in Jetra t kommenden Hauptzoll mter ermächtigt worden, die Auasuhr von Waren nach diesen Ge bleten, mit Ausnahme von Helgoland, ohne Aus fuhrbewi lligung zuzulassen, bie Waren zum Verbrauch oder zur Verarbeitung in Betrieben dieser Gebiete oder für Bewohner dieser Gebiete be für diese Zwecke erforderlich sind und durch geeignete Ueber⸗ wachungsmaßnahmen der Zollbehörden Sichen heit dasür ge⸗ boten wird, daß die Waren nicht ohne Bewilligung des Rei r Aus- und Einfuhrbewilligung dus diesen

bezirken und den seewärts gelegenen Zo

kommissars

bieten über dle Hoh eits grenze des Deuischen Reiches geführt

ton chilich der Schlffversorgung verble ibt es bei der . inn. des Reichswirtschaltsministers vom

zffentlichten Verfügung des Reichs kommissars ir , , nn, . s Per, fre, J.

Die zur Ausführung dieser Bestimmungen er forderlichen

Maßnahmen treffen die zuständigen Hauptzollämter. 3 wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

für Aus⸗ und En

Berlin, den B. März 1920.

Der Reichs wirtschaftsminister. J. A.: Flach.

t

8ekannt machung

d Geseß über die Zahlung der Zölle in e 8 uli 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 13619.

Das Aufgeld beträgt für den Monat April 1920

go00 vom Hundert. Berlin, den 24. März 1920. J. L.: Zapf.

————

Ver ordnung

zur Sicherung der Durch führung der Lohn statistik

für den Monat Februar 1920. Vom 9. März 1920.

Um die Durchführung der auf Veranlassung der Reicht⸗ 6 stattfinder den Erhebung der Löhne und Gehä ter der ngestellten für den Monat Februar 1920

Arbeiter und A

ährleisten, wird auf Grund der die wirischaftliche Temob ö ea , Befugnisse nach Maßgabe des Erlafses, betreffend Auf lösung des Reichs minineriums für wirtschajtliche Demobilmachuy g, vom 26. April 1919 (Reicht⸗Gese bl. S. 466)

verordnet, was folgt:

Jeder Arbeitgeber, dem vom Statistischen Reichs amt oder vom zustãndigen Sta ssrischen Landesamte die amtlichen Erhebung papiere zur Lohn, und Gehalttstanistik für den Monat Februar 1v20 zu⸗ beg gen find, ist verpflig tet, die Voidiucke gen äß we

fung vollfländig augzufüllen, u unterschr eiben 15 April 1920 an das auf dem gag Amt einzusenden

Unierschrist zu bestätigen.

Wer sich welgert, die auf Grund r 7 e , rr, , , n rr n,, , stand für eine möglichst schnelle Berichte rnattung über die ,

. , , n, Geldftrase bis zn wan igtausent Matt ihnen angemeldeten Personen Sorge zu tragen. .

Vordrucke 5 und z. ö. k

Für diese Berichterstattung tann der Vordruck 5“) und für ;

Zusammenflellung der Ergebnisse der Vordruck 6* benutzt werden.

bestraft.

aus 507

äber ben Verkehr mit Seife, Stifenpulver und anderen fetthaltigen

Waschmitteln vom Fechrrar Tess Machs. Gescz bi. S 5 . . lgend ung; Verteilung der en Re o g, 1 ö ö. den Selbstverbraucher durfen die Preise

nicht über steigen.

des Gesetzes, betreffend Gesetzbl. S. 339).

für die nach seiner

besondere Preise festjusetzen, die die im Abs. 1 genannten Höchst⸗ grenzen nicht überschreiten dürfen.

slimmt und

betreffend Reichs bevollmächtigte für die Kohlen⸗

Bergbau, vom 18. Januar 1919 (Reichs⸗Gesetzzbl. S. 6) be⸗ stimmen wir:

1920 außer Kraft:

betreffend die Durch führung des 5 258 Ziffer 38 des Gesetzes über das Branntwelnmonoepel vom 26. Juli

Deuischen Reichs (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1386) wird folgendes bestimmt: ebogen berelchnete Statisthiche Die Stansstischen Aemter werden ermẽchtigt, auf

Antrag für einzeln. Betriebe die Frist ausnahmgweise den 1 über den 15. April 1920 hinaus zu verlängern.

; 2 Der Obmann der athetted oder Angesselltenvertretung hat die richtige und vollständige Ausfüllung der Fragebogen durch

das Branntwein monopol aus den Monopoleinnahmen zur er fügung 6 Berragg haben vom J. Oktober 19818 ab die Orts, .

n bis snfiehnten Tae jedes Monats, dem k . über ihren Mitagliederhestand jm voraufgegangenen Monat einzureichen. Das gleiche gilt für Er satz·

§ 3. = Jeder Arbeiter oder Angesiellte bat seine Fragekarte auf Ric n *r und Vollständigkeit dis Inhalts hin unterschriftlich zu r , 5 4. schaft / ichen Rrankenkasse den Vorbruck 3) und die Ersatztassen

Diese Verorbnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 9. März 1920.

Der Reichs arbeitaminister.

Bekanntmachung menen ve, zur Aenderung der Ausführungsbestimm ungen zur in unmutelbaren Geschäftspertehr treten. Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seifen⸗ pulver und anderen fetthal tigen Waschmitteln vom

Auf Grund des 8 1 der Be karntmachung über den Ver⸗

Artikel JI. 5 Abs. 1 bis 3 der Ausführungabestim mungen zur Verordnung

——

7. Januar 1920 (Reichs Gesetzbl. S. 27) erhalt

1. bei K. A.⸗Seife einschließlich Packung ; für 1 Stück von 50 Gramm. 43 Mark, 5 1

. 100 ö 2. bei K. A.⸗Seifenpulver einschließlich Packung für je 250 GramGm c;. . 10 Mark. 3. bei Kernseife und sonstiger Seife in schnittftsten Form, mit Ausnahme von . mit einem Gehalt an Festjäure von a) b8 und mehr vom Hundert 30, Mark für 1 Kilogramm b) bo bis 67 * * 25.2 J * e 40 . 49 1 3 21,26 , e 20 . 29 ö. ö. 9.50 f) unter 20 . ö . . 3 4. bei Feinseife einschließlich Packung 406. Mark für] Kilogramm, H. bei Schmierseife, mit Ausnahme der nach 52 Abs. 3 in Apomheken abzugebenden Kaliseife, mit einem Gehalt an Fett-

äure von . 9 38 und mehr vom Hundert 15, Mark für e enn

n

*

5

n n 22

C ——

b 30 bis 37 8. 2 12. 2 1. . 20 . 29 * 50 * * 1 * 45 19 , 19 ö . s .

. 2

ö. 1

R t ei d. Höchstpreise im Sinne ,, , nn, nn fn Me e gn ,

w gausschuß der Seifenindustrie ist berechtigt, n . ee . Seifen und Seifenyu lver

e) unter 10

Artikel II. Die Verordnung tritt sofort in Kraft.

Berlin, den 8. März 1920.

Der Reichs wirttschafts min ster. J. V.: Dr. Hirsch.

t

Ver ordnung,

gehiete. .

Vom 10. Februar 1920. Auf Grund von Ziffer 1 der Verordnung, betreffend den

Artikel l. Folgende Bekanntmachungen treten mit Ablauf des 26. Februar

) von Reichsbevollmächtigten für das Rheinisch⸗ ; . Rohlengebiet. Vom 18. Januar 1919. (Reicht

bl. S. 65

2. . von Feichzbevollmächtigten für das Oberschlesische Kohlengeblet. Vom 19. Januar 1919. (Veutscher Reicks⸗· anzeiger und Preußischer Staatganzeiger 15 vom 20. Ja⸗

1919), 3. ,, von Reichsbevollmächtigten für das Braun⸗

kohlengebiet östlich der Elbe. Vom 24. Februar 1918.

Reichs⸗Gesetzbl. S. 256), 4. Ernennung . 9 evollmächtigten für den Braun⸗

koblenbergbau des Casseler e nnn. om 24. Februar 1519. (Reichg⸗Gesetzbl. S. 205.) Artikel 2. Olese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verklndung in Kraft.

Berlin, den 10. Februar 1920. Der Reichs arbelts minister. J. V.: Geib.

ĩ inister. da gere r , er

w

8ekanntm achung,

1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 887). Vom 7. März 1920. Auf Grund der Artikel 55 und 77 der Verfassung des

51. uur Verteilung des gemäß 8 268 Ziffer 3 des Gesgtzes uber

etriebs. und Innungötrankenkassen Jowie die tnoppschaftli

Vordrucke 1 bis 4. . Die Orts. und Landtrankenkassen bab'n den Vordruck Betriebe. und Innungskrankenkassen den Vordruck 2), dir kan

Vortruck 4“ zu benutzen. orte eker r l Re fe Zazl. und Meldestellen, so bat der Kaff n

e Vordrucke werden den Kassen vom Statistiscken Reichgant Schlicke. durch Vermittlung der Aussichtsbebörden zur Verfügung gestellt.

n können zur Bebebung von Zweifeln über Art um us füllung der Vordrucke mit dem Statistischen Reichsam

Die Versicherungsämter haben ein Verzeichnis über Namen um ö. 7. Januar 1929 (Re ich ⸗Gesetz hl. S. 27 Sitz der Orte, Land⸗, Betriebs. und Innungstrankenkassen mnerbah

Februar Re ichs⸗ 97. i irkes sowie der Zahr und Meldestell en dieler Kassen nich ö ö . T, nan . . 2 2 vom I. . 1919 dem Statistis en Reichsim

Vom 8. März 1920. einzu enden. Die gleiche Verpflichtung haben die Aufsichtsbehbrde; der kaappschaftlichen . un 3 ,, Stat itt .

j j . Aenderungen der Verzeichnisse sind sofort dem atistischn

kehr mit Seife, Seifénpulver unh anderen fetthaltigen Wasch⸗ Nei .

mittein vom 18. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 307) wird Reich samt anzuzeigen ;

folgendes bestimmt: 1 bezeichneten Kassen haben die Nachweisungen ir

die Monate ktober 1919 bis Marz 1920 spätestens bis zum 15. .

1920 einzureichen.

= Helche zie Nachweil ngen, uz cen, grell an. Kassen, welch habn Kuf eine Berächsichtiging bei i ichsbaushal täplan eingesteilten Beiräge

der Monopoleinnahme nicht zu rechnen.

nicht rechtzeitig einsenden

Der vom 1. Oktober 1919 bis zum 31. März 1920 bereitgestel; Betrag von acht Millionen Mark wird bei der Verteilung der ir das folgende Rechnungtjahr zur Verfügung gestellten Mittel . rücksichtigt. ö

Berlin, den 7. März 1920.

Der Relchsarbeits minister. Schl icke.

Die Vordrucke sind bier nicht abgedruckt.

Verordnung,

betreffend den Warenverkehr über die Sidgrenn des schleswig⸗holsteinischen Abstimmungsgebietz. Vom 10. März 1920. ö

Auf Grund der die wirtschaflliche Demobilmachung be fenden Befugnisse wird nach Maßgabe des Exlasses, be fend die Auflösung des Reichs ministeriums für wintsche⸗ liche Demobilmachung, vom 265. April 1919 (Reicha⸗Gesetzl⸗ S. 438) angeorbnet, was folgt: ö. Artikel l.

Der 5 1 der Verordnung, betreffend den Warenverkehr kber dies

Südgrenze des schleswig, holsteinischen Abstimmungsgebieis, ven . . 1919 Reichs Gejetzbl. S. 1935) erhält folgende Fassun

. Der Erlaubnis des e in Schles ni

a) der Zulauf von Wagensendungen und Stück aller Art von Süden nach den Stationen Hatt Satrop, Sörup, Steinberg Kirche, Steinberg ⸗Haff und du nördlich davon gelegenen .

Zulauferlaubnis unterliegen nicht: Kohlen, Koks, Briketts, Torf, Hausstan nn, zügen, die zur Beförderung des Umzugsguis notwendigen leeren Möbelwagen; serner Lebensmittel, soweit sie n Kommunalverbände gerichtet sind und von ihnen oder ron Provinzialwirtschaftsst (

b) das Löschen aller Wa

dèosachen bei Um

ellen versandt werden; . sserfahrzeuge in den Häfen nördlich der ju 8. bezeichne en Linie sowie das Verfrachten bo Gütern aller Art auf dem Wasser wege nach diesen Haren a) das Hinüͤberschaffen von Pferden, Rindvieh, Scha Schweinen und von auf Trangportminteln aller Art rei ferner von Automobilen von Süd nach Norden auf dem Landweg über die durch die un genannten Oite bestimmte Linie. (

Artikel II. Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. Berlin, den 10. März 1920. Der Reichswir 8 w

ladenen Waren,

tschafts minister.

betreffend Aenderung der

fe tth altige ubereitungen

Vom 10. März 1920.

Auf Grund der die wirtschaftliche Demobil machung wird nach Maßgabe des Er lasses. Reiche ministeriums für wintjchaftl 11919 (Reichs. Gesetzbl. S. M

Artikel J.

treffenden Be fuanisse treffend Aufloͤsung des ü Demobilmachung, vom 26. Apri folgendes bestimmt:

2 der Bekanntmachung über fetthaltige Zubereitungen ret 26. Juni i516 (Reichs- Gesetzbl. S. bob) erhalt solgende Fassung: .

§5 2. .

Margarine, die in 100 Gewichtsteilen weniger als 80 Hen ich teile Feit oder mebr als 16 Gewichtsteile Wasser enthält, dars na dem JI. März 1920 nicht hergestellt werden. ch dem 1. Juni 1926 darf Margar gegebenen Beschaff en beit, die vor dem 1. März 920 herge nicht feilgebalten oder verkauft werden. swirtschaftsminister kann Ausnahmen von 4 schrift des Abs. 2 bewilligen, sofern die nach dem 1. Juni p20 u zu verkaufenden Margarinevorräte dem Margaꝛinever ban zs b. O, Berlin Sr. IJ. Tempelhofer Üfer 14, biz zum J. Mat

schriftlich angemeldet sind.

Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 10. März 1920. Der Reich wirtschaftsminister.

ne der im Abl.

Artikel II.

tassen berũglich der versicherungspflichtigen Mitglieder.

Y B. nn.

Sekanntmachung.

Die Nationalversammlung hat beschlossen, die zu

ben Entwürfen ) eines Kapitalertragsteuergesetzes, 2 eines Reichs ein kom mensteuergesetzes, 3) eines Landes steuergesetzes, 4) eines Körperschafts steuen gesetzes eingegangenen Petitionen durch die Beschlußfassung über die genannten Gesetzentwürfe für erledigt zu erilären. Eine weitere Benachrichtigung erfolgt nicht. Berlin, den 12. März 1920.

Jung heim, Direktor beim Reichstag.

Bekanntmachung. Der Beschluß, durch welchen dem Gemüse—

händler Joachim Bolloaw, Mittelweg 25, in Hamburg 6 Königs bera 1. Pr. und Dr. Paul Müller im Bezirk des

DOherlandesgerich's zu Naumburg a. S.

Handel mit Leben mittem und Futtermil teln auf Grand der Bekanntmachung vom 23 September 1815 zur Fernhaliung unzuver— lässi,er Personen untersazt war, ist aufgehoben worden. Hamburg, den 20. März 1920. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.

Sekanntmachung. Dem Oändler Richard Otto Müller und seiner

Shefrau Hilda Glise Müller, geborene Ägsten,

beide in Chemnitz, Gicßerstraße d, wird hiermit auf Grund der Verordnung vom 25. 9. 185, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, der Handel mit Lebensmitteln wegen Unzuverlässiakeit in bezug auf einen derartigen Gewerbe— 5. . Auferlegung der Kosten des Verfahrens im Reichsgebiet erboten. Chemnitz, den 16. März 1920.

Der Mat der Stadt Chemnitz. Gewerbeamt. Dr. H ůppner, Bürgermeister.

Prenßen.

Ministerium des Innern.

A ner dnung,

enthaltend eine Aenderung der Anordnung des

Staatskommissars für Demo bilmachung vom B. De—

zember 1918, betreffend Aufhebung des Spar— zwanges für Jugendliche.

6 Grund der Verordnung des Bundetzrats über die

wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 1918 (Reichtz⸗

Gesetzblatt · S. 16 und des Erlasses der Preußischen Staats⸗

regierung, betreffen die wirtschaftliche Demobilmachung, vom

80. April 1919 (Gesetzsamml. S. S6) wird folgendes angeordnet: 8 1.

Die S8 2 und 3 der Anordnung des Staatskommissars für , b. Dezember 1918 Preu i scher Staats angeiger von 10. Dezember 1918, Nr. 291), betreffend Aufhebung des Spar= zwanges für , , werden aufgehoben. An ihre Stelle treten , de, weren

Das Sparkassenbuch ist dem Berechtigten so bald als möglt durch die Sparkasse unter ei fh des ,, aus n rn

Bis zur Aushändigung bleibt das Sparkassenbuch in ö.

ind Verwaltung der Sparkasse. ann,

2. Dlese Anorbnung tritt mit der Vers Staatsanzeiger in 2 er Verbffentlichung lin Preußlschen

Berlin, den 24. März 1920.

Der Minister des Innern. J. V.: Freund.

Ju st izministerium.

Der Amtzrichter Dr. Koehler in Erfurt ist infolge seiner Ernennung zum Reglerungsrat und ständigen Hilfsarbeiter im Reichs wirtschaftsministerium aus dem In t eh ei aus geschleden.

Versetzt sind: der Amtsrichter Siemens in Hoya nach . der Amtsrichter Bischoff in Ortelsburg nach uttsta

Der Gerichtgassesor Frangen ist zum Landrichter in Essen ernannt.

Der zum Lanbrichter ernannte Gerichtsassessor Geck ist aufgefordert, sein Amt nlcht bei hem Landgericht in sondern in Dortmunb anzutreten. . fen

Dem Staate anwaltschafterat Ziegner in Marburg und dem Strafanstalte direftor Meyer in Luckau ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Theodor DVochat in Rrieg, Friedrich Binder in Hermsdorf u. K., Tr. Heinrich Fromberg in Kontopp. Dr. Kurt Veronelli in Marklissa, Ernst Karrasch und Henno Nehlert in Neisse, Dr. Benno Krugzka in Neuhof, Albert Warlich in Osten, . in Domnau und Karl von Varendorff

0 p. .

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts= anwälte: Justizrat Dr. Dietz bei dem Oberlandesgericht in Fra. kfurt a. M., Salo Glaß bei dem de e g. I, N und III in Berlin, Schröder bel dem Amtegericht und dem Landgericht in Göttingen und Dr. Kohlen bei dem Amtg- gericht und dem Landgericht in M. Gladbach.

. In, die Liste der Rechte anwälte sind eingetragen: der andgerichtsrat von Varendorff in Stolp bei dem Amis. gericht und dem Landaericht daselbst, die Rechtsanwälte: Dr. Felix Warschauer aus Posen bei den Landgerichten I, N und II in Berlin, Gos lich, bis her bei dem Kammergericht, und Konrad Müller aus Eberswalde bei dem Landgericht Berlin. Dr. Han raths aus Rybnil bei dem Landgericht 1 Ratibor, Dr. Thyfsen aus Bengberg bei dem Landgericht n Koblenz, Schütz aus Duis burg Ruhrort bei dem Amts⸗ . und dem Landgericht in Tllsit, die Gerichts assessoren: ö. Hilb Dr. Heinrich Lewin und Or. . Wieluner idem Landgericht J in Berlin, Joles Schulte bei dem mts gericht und dem Landgericht in Cöln, Dr. Baltin bei m Amtsgericht und dem Landgericht in Hagen 14. W.,

gener bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in

straße 10, und dem Geschäfts Berlin, Grüner Weg 8 babe ich die Wiederaufnahme de s durch Verfügung vom 18. Februar 1920 (R. A. Nr 50, Amts- blatt Stü 8) unter sagten Handel mit Gegenständen des n . n, g,. , . r der Bun degratsver⸗ ordnung vom 23. September 1 603) du ügun vom heutigen Tage gestattet. e, .

Paderborn, Dr. Schmalfuß bei dem Amtsgericht in Hameln, i Baue nm ann bei dem Amtsgericht in Mölln, Roloff , Amtsgericht in Domnau, die früheren Gericht.

ssoten: Dr. Hans Wedel bei dem Kammergericht, Dr.

ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (R aben wir dem Kaufmann Heigrich Bender, Inbaber der Firma Wilhelm Bender hierselbst, durch Verfügung vom eutigen Tage den Handel mit Lederwaren und Reise⸗

Herbert Marcuse bei dem Landgericht in Potsdam und

Dahlke bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Steltin.

Zu Gerichtsassessoren sind einanat: die Referer dare Dr. Slasendorff, Dr. Fritz Neumann, Dr. Richard Leh⸗ mann, Koöomorows ki,. Tr. von Zabiensky Frick, Dr. Arnheim, Dr. Kurt Wilhelmi ünd Schmidtgail im Bezirk es Kammergerichts, Dr. Hans Fraenkel, Hodurek, Cohn ˖Vossen und Dr. ner im Bezirk des Oberlandes⸗ gerichts zu Breslau. Otto Zitz la ff, Dr. Sonn und Hans Waldeck im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Cassel, Dr. Lilien feld und Lambrich im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Cöln, Wilkelm Sarrazin und Max Wellenstein im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Düsseldorf, Dr. Karl Gold— schmidt im Bezirk des Oberlandesgerickts zu Frankfurt a. M, Bockendahl, Dr. Mangold und Dr. Gerhard Kröger im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Klel, Paul Kraufe, Fisahn und Dr. Ernst Meyer im Bezirk des Oberlandesgerichts zu

Aus dem Insti dienste sind geschleden die Gerichtsassessoren:

Hermann Lehmann infolge seiner Uebeinahme in die

Reiche finanzver woltung unter Ernennung zum Regierungsrat,

Güllmar, Dr. Lapp, Stolzenberg und Woge infolge ihrer Uebernahme in die Reiche finanzverwaltung unter Er⸗ nennung zu Reglerungassessoren, Dr. Adametz und Walther , de, infolge ihrer Uebernahme in die allgemeine

taats verwaltung unter Ernennung zu Regierunggassessoren,

Georg von dem Hagen infolge seiner Uebernahme in die landwirtschaftliche Verwaltung unter Ernennung zum Regierungt⸗ assessor, Friß Lentz und Zweck infolge ihrer Ernennung zu Regierungzgassessoren.

Den Gerichtsassessoren Dr. Blasendorff, Bollert,

Dr. Burkhardt, Feick, Dr. Früchtin a, Johannes Hol ,,. Dr. Kor ge, Kuhlo, Dr. Ernst .

oreck, Mäckel, Nienag ber, Pabst, Sassen, Dr'—

Scheffler, Dr. Sperl, Wester, von Wiedebach und Nostitz⸗Jänkendorf und Otto Zitzlaff ist die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.

Ministerium är Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Abteilungsvorsteher am Physiologischen Institut ber

Untyensität in Breslau Dr. Schmiß ist zum außerordentlichen Professor in der medizninlschen Falultät derselben Univeꝛ sitãt ernannt worden.

Sekannt

m a Dem Schankwirt a, in

ch un a tz ührer

*. Berlin, Blumen⸗ Gustav Rieß,

Berlin, den 11. Marz 1820. Der Pollꝛeipraͤsident. Abteilung T. J A: Or. O i 8 berg.

r

Sekanntmachang. Dem Schankwirt Severin May, Berlin, Lützow⸗

straße 93. habe ich die Wie deraufnabm e des durch Verfügun vom 26. Februar 1820 (R. M. Nr. bIJ unter sagten ,,,, mlt Gegenständen des täglichen Bedarfg auf Grund des 5 2 Abf. 2 der Bundegratsverordnung vom 23. September 1915 (RGGI. S. 606) durch Verfügung vom heutigen Tage ge stattet.

Berlin, den 12. Marz 1920. Der Poltieiprafldent. Abteilung MT. J A.: Or. H ü lsberg.

Sekanntmachung. Dem Schankwirt Paul Heinrich, Charlotten⸗

burg Lutherstr. 31 32, babe ich die Wiederaufnahme deg purch Verfügung vom 289. November 1919 (Amtsblatt Stück 50 unter“ sagten Handels mlt Gegenstaͤnden des täglichen Bedarfg auf Grund deg 5 2 Abs. 2 der Bundes ratz verordnung vom 23. Sep⸗ V . (RGGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage

Berlin, den 13. März 1820. Der Poltzeipräsident. Abteilung W. J. A.: Or. Hüls berg.

e

Bekanntmachung. Dem Schankwirt Arnold Lindemann, Berlin,

Brunnenstraße 8Stz, hahe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 12. Februar 1920 (Amtsblatt Stück s unter“ agten Dandels mit Gegenstän den des täglichen Bedarfs auf

rund des 8 2 Abs. 2 der Bundegratsverordnung vom 23. Sep.

tember 19165 (RGB.i. S. sos) duich Verst 3 . ) duich Verfügung vom heutigen Tage

Berlin, den 13. Mär 1920.

Der Polizelpraͤsident. Abteilung T. N A.. Dr. H ü ltberg.

t.

Sekanntmachun g. Fran Katharina Pollack, geb. Ed del nttel,

er bier, Hobestraße Nr. 27 wohnhaft, haben wir heute auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom dandel vom 26. September 1918 den Tr delhandeluntersagt.

O s.

Harburg (Elbe), den 16. März 1820. Die Polizeidirektion. Dr. Be hren g.

6

Sekanntmachnng. Dem Viebhändler Karl Stamm in Neuen

kürchen babe ich die Ausübung des Viehbandels?. Schlachtergewerbes auf Grund der ,, pom 23. September 1915 über die Fern baltung ungu ver lãssiger n . i. u . ö. r 6 gt. , ,. bat den Verlust

e andergewer ein ug Handels. betrieb ohne weiteres zur Folge. ) se, m.

Melle, den 11. März 1920. Der Landrat. J. V.: Ahlborn. Sekanntmachun g.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung 4 ; 13 S. 603)

artikeln wegen Unzuverlässigkeit h däc len Sandels.· betrieb ae een, n fi m, n, ne, ann,

Siegen, den 15. März 1820. Die Polizeiwerwaltung. J. V.: Dr. Rohde.

lFortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage) / / / „„U

Aichtamtliches.

Deuntsches Reich.

Die vereinigten Augschüsse des Reichzrats sür Ver⸗ fassung und Geichäflsordnung, für Haushalt und Rechnungs⸗ welen und für Rechtspflege sowie der Ausschuß für Verfassung und Geschäftsordnung hielten heute Sitzungen. .

——

Laut Meldung des Wolffschen Telearaphenbüros“ ist an Stelle des Herrn von Berger der Eiste Staaisanwalt Te. Weis mann zum Saat kom missar für öff mliche Sicherheit und Ordnung ernannt worden. Gleichzeitig ist' der Schi l— e, . , ö 2 in das Kommissa iat erufen worden. Der Geheime Regierungsrat Strauß gleichfalls seinen Abschied genommen z .

Als Kommisar der Reichsregierung siad dem, Wolffschen Telegꝛ aphen oliro⸗ zufolge der Recht bevollmächtigte Hur s Krüger, Mecklenburg, nach Greifawalo, die Abgeor diele . Kaeppler und Reißhaus nach ES surt, Dr. Karl Koester, der bisherige Staats fommissar, als Reichs komm Far für Schlezwig ⸗»Holstein nach Kiel und der Abgeordnete Ve ser nach Wilhelmshaven entsandt worden, um an ihren Be⸗ stimmungsorten die durch den Puisch entslandene Lage zu prüfen und die gebotenen Maßnahmen zu veranlassen.

Ueber die Lage in den Unruhegebieten werden „Wolffs Telegraphenbüro“ folgende Meldungen vom 25. . n , .

er Aktionsaussichuß in Hagen erläßt eine Erklärun in der er die von der Waffenstillstande kommissien 9. . . gestell ten Richtlinien anerkennt und sämtliche Att ons ausschüsse auttordert, eine gle che Erklarung abzugeben, für die Durchfũhr m g dieser Bedingungen Sorge zu tragen und die wilden ungesetz lichen Besch lagnehmun ger, ns esondere von Lebensmitteln, im Inter sse K der Lebensmittelversorgung unbedingt zu en.

In Essen tagte heute nachmittag eine Versammlung der ü treter saämtlicher Vollzugsräte des Rheinlandes und i , . der auch Vertreter der Gefechtsleitung teilnahmen. Es wurde Stellung zu den Bielefelder Beschlüsfen und Vorschlägen genommen und die milttaäͤrische . besprochen. Nach mehrstündigen Beratungen wurde folgende Entschlleßung angenommen: Es ist sofort ein Rezirksrat zu wählen, der nach Einvernehmen mit ver militarischen Leitung und den Truppenvertretern zu Verhandlungen und Beschlüßen ermächtigt ist. itz des Bezirksrats ift Gffen. Die Beratungen werden sofort aufgenommen.“

Die Reichewehrhrigade X teilt mit, daß Gotha heute vor— mittag von den Reiche wehrtruppen besetzt worden ist. Kavallerie patrguillen sind bis zum Lager Obrdruf borgestoßen. Gestern sind die Reichs wehrtruppen nach kurzem Kampf in S5mmerda ein⸗ 6 seit Beginn der Unruhen in den Händen der Arbeiter;

Die Lage in OHalalzKc' bat sich heute mittag wesentlich ent da der milliärische Befehlshaber von Halle . diejenigen, die entgegen tem Ablommen in den letzten 43 Stunden verhaftet wurden, wieder freizulassen. Nur 16 Perfonen sollen in Daft gebalten werden, die sich gemeiner Verbrechen schuldig gemacht haben. In den Straßen werden Flugblätter verteilt, in denen die Arbeiterorganisationen den Abbruch des Generaistrell empfehlen.

Der gegenwärtlge Vertreter der Vereinigten Sta o ten 6 Berlin, Herr Dresel, hat laut le des Weiffschen Telegraphenbüros“ am Mittwoch dern Reichs- . Müller folgende Erklärung seiner Regierung über⸗ mittelt:

Die Regierung der Vereinigten Staaten verfolgt m vathie die Bemübungen der deutschen Regierung . ö 2 zeitigen Bekämpfing der Gewalten der milltärischen FReattton' und der Anarchie. Die Regierung der Vereinigten Staaten bat mit Befriedigung feststellen önnen, daß das deutsche Volk die Re⸗ gierung in ihrem erfolgreichen Widerstand gegen die Unge⸗ etzlichkeit unterstüzt bat, und bofft nunmehr, daß die An⸗ trengungen, die otratie aufrechtmuerhalten und Ruhe und Ordnung gegen die dunklen antidemokratischen Elemente, deren Ob. . Deutschland in Anarchte und Chao siürzen würde, zu schüßen

gleicher Weise Erfolg haben werden. Die Regierung der Ver⸗ e, enn Staaten vertraut auf eine von dem gesunden Sinne diktierte Wiederaufnahme der Arbeit und des Handels in Deutschland und würde einen Umsturz der gewerblichen Ordnung, der die von den alllierten und . Ländern in Aussicht menen Hilfgmaß⸗ regeln unmöglich machen würde, auf das tiefste bedauern. Vie für 3 en, . . . en i Wiederaufnahme r ziebungen würde r er wenn lüufig unmoglich gemacht werden. a m, , n.

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der dänischen Presse wird nach einer Mittellun ö . chen Telegraphenbüros“ behauptet, daß der 2 * inder heitsschutz für die bei Deutschland verbleibenden Dänen nicht augreiche. Man könne des halb bel der Grenz⸗ regulierung in Schleswig keinen Dänen dem Hasse der Deutschen aus liefern. Demgegenüber ist auf Artikel 115 ber Neichs verfassung zu verweisen, wonach fremdfprachige Volts telle durch Geseßzgebung und Verwaltung nicht in ihrer freien volig⸗ tüm *. Entwicklung, besonders im Gebrauch ihrer Muttersprache beim Unterricht sowie bel der inmneren Verwaliung und Rechtspflege beeinträchtigt werden dürfen. Liberalere Bestimmungen durften in keiner anderen Verfassung der Welt vorhanden sein, und die Reichsregierung ist entschlossen, ihrer Durchführung be⸗ sondere Sorgfalt zuzuwenden. Darüberhinaus wird beab⸗ y. ea ö. . m, we. dem Vorschlag heran⸗

men gegenseitigen Schu Hire hen zu schließen. 2*

Vorgestern abend fand in Saarlouis elne große Massen⸗ 2 statt, die von der dortigen e nr ein berufen worden war, um zu den neuen staat ichen Ver halt⸗ nissen im Saar gebiet Stellung zu nehmen. Die Versammlung, die von Tauser den Personen besucht war, gestaltete sich zu einer machtvollen Kundgebung für das Deutschtum

und zeigte, daß die große Mehrzahl der Berätterung' von