1920 / 66 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Nichtamtliches.

TDeutsches Re *.

Der Heir Reichspräsident hat folgende Verordnung erlassen:

Ich hebe die am 19. März 1920 für den Bezirk Groß Berlin und die Provinz Brandenburg auf Grund des Artikels 48 Abjatz2 der Reichsverfassung zur Wiederherstellung der öffent⸗ lichen Ordnung und Sicherheit getroffenen weiteren Maßnahmen hier mit auf.

Die auf Grund der Verordnung vom 19. März 1920 von dem Inhaber der vollziehenden Gewalt erteilten Weisungen treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung dieser Aufhebungs⸗ verordnung durch den Inhaber der vollziehenden Gewalt außer Kraft.

Der Reichspräsident.

Ebert.

Der Reichs wehrminister. Dr. Geßler.

Die Reichsregierung hat an die 5 im cheinisch⸗westfällfchen Kohlenrevier laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende . gestellt:

Die Regierung hat durch die „Bielefelder Verhandlung“ versucht, ohne Anwendung von Gewalt die Ruhe und Ordnung im Nuhr gebiet wieder herzustellen. Der Versuch ist gefeiert. Die Rote Ilrmee hat sich nicht danach gerichtet. Die Angriffe auf Wesel sind mit größter Heftigkeit fortgesetzt worden. Die Gefangenen wurden nicht freigegeben, die Abgabé der Waffen nicht durch⸗ geführt. Die Verhältnisse haben sich im Gegenteil noch ver⸗ schlichtert. Zahlreiche Noischreie aus allen Kreisen der Bevölkerung berichten über Verbrechen und Gewalttätigkeiten, die von den Roten Truppen begangen werden. Das zwingt die Regierung zum energischen Handeln, um möglichst bald wieder geordhete Verhältnisse in dlesen Gebieten herzuflellen und die Bevölkerung vor Willkürakten zu schützen. Um aber allen Verführten nochm ls Gelegenheit zu geben, zur Vernunft zurückzukehren, will die Regierung noch eine letzte Frist gewähren, ehe sie mit Waffengewalt einschreitet. Sie forderk daher bis zum 36. März, 12 Uhr Mittags, eine außreichende Sicherheit für den Militärbefehlshaber des Wehrkreises 6, General⸗ scutnant von Watter in Münster, für die Annahme und Durch⸗ jührung folgender ,,

1 , , n Anerkennung der verfassungsmäßigen Staats autorität,

) Wiedereinsetzung der staallichen Verwaltungs und Sicher⸗ heitgorgane, soweit sie nicht durch Eintreten für die Kapp⸗ Unttwitz⸗ Regierung belastet sind,

3) sofortige Auflösung der Roten Armee

4 völlige Entwaffnung der gesamten Bevölkerung, einschließlich (Cinwohnerwehren, unter Aussicht der rechtmäßigen staatlichen Organe. Die Art und Zeit der Durchführung der Ent⸗ waffnung wird durch den Inhaber der vollziehenden Gewalt näher hestimmt werden. Sofortige Freigabe der Gefangenen.

Falls diese Bedingungen angenommen werden, wird die Reichs⸗ regierung von einem Angriff ablehen,;

Andernfalls erhält der Inhaber der vollziehenden Gewalt Freiheit des Handelns jur vollen Wiederherstellung gesetzmãßiger Zustãnde.

Berlin, den 26. 1920.

Die Reichsregierung. . Der Reichskanzler. Der Reichswehrminister. Müller. ö Geßler.

Der Zentralrat der Vollzugsräte für das- In= dustrie gebiet Rheinland⸗Westfalen gibt dem „Wolffschen b , ü. zufolge hekannt;

le Die Regierung hat dazu offiziell keine Erklzrungen abgegeben. Sie gab auch keinerlei Garantie dafür, daß die in den Abmachungen ent⸗ haltenen Zugeständnisse durchgeführt werden. Der Zentralrat hält

daher neue Verhandlungen für erforderlich. ö Der Zentralrat ordnet an, daß die Gemeinden die Löhnung. Ver⸗

pflegung und Kleidung der Wehimannschaften zu übernehmen haben; nötigenfalls werden die Gemeinden von dem örtlichen Vollzugsrat dazu gezwungen. Die . Unternehmen haben den Wehrmann⸗ schaften, die bei ibnen in Arbeit standen, den Lohn weiter zu zahlen. Eingriffe in das Wirtschaftsleben von dem örtlichen Vollzugsrat dürfen nur im Einverständnis mit dem Zentralrat erfolgen.

Der Befehlshaber des Wehrkreises 6, Freiherr von Watter, hat sich vorgestern persönlich in Wesel von bem Zustand der dort bie her in schwerem Kampf stehenden Truppen überzeugt. Die Division Kabisch hatte vor⸗ gestern das Lager Friedrichsfelde gesäubert. Auf der Gegen⸗ seite sind große Verluste zu verzeichnen. Erbeutet wurde eine schwere Feldhaubitze, eine Feldtanene, eine Revolverkanene, mehrere leichte Minenwerfer, zahlreiche Maschinengewehre, große Munitlonsbestände und ein Laostkraftwagen. Das Ein⸗ schreiten der Truppen südlich Wesel wurde notwendig., um die Zwileinwohner der Stadt vor einer weiteren Beschießung durch die bolschewistische Artillerie zu schützen. Die gegnerische Artillerie wurde zum Teil genommen und mit ihren Resten so weit zurückgedrängt, daß eine Beschießung Wesels nicht mehr zu befürchten ist.

Die Reichsarbeitsgemeinschaft land⸗ und for st⸗ wirtschaftlicher Arbeitgeber⸗ und Arbeitnehmer⸗ vereinigungen richtet nachstehenden Aufruf an die Arbeiter und Arbeitgeber in der Landwirtschaft:

Nachdem der Geneiralstreik erledigt ist, richtet die Reichsarbeits⸗ aemeinschaft land und sorstwirtschastlicher Arbeitgeber⸗ und Arbeit nehmervereinigungen die dringende Mahnung an die landwir schaft⸗ liche Arbeiterschaft. die Arbelt unverzüglich wieder auf: zu nehm en. Der der Arbeiterschaft aufgezwungene Generalstreik siel in eine Zeit der dringendsten Bestellungsarbeiten. Wenn das deutsche Volk bestehen will, muß alles geschehen, um die ver säumte Arbeit nachzuholen. Dies ist notwendig zur Sicherung der Volks-

nährung. ö ö. ersuchen wir die landwirtschaftliche Arbeiterschaft, soweit nur irgend möglich in den nächsten Wochen Ueberstund en iu leisten! Es handelt fich nicht um eine m en. der üblichen Arbeitszeit, sondern darum, daß über die vertragli festgelegten Arbeitsstunden hinaus so viel Ueberstunden . werden, wie er⸗ forderlich sind, um die rügständigen Bestellarbelten nachzuholen.

d äber die vertraglich festgelegte Arbeltszeit hinaus ge⸗ Der le eee. 3 bezahlt werden, steht

leisteten Stunden als eberstunden außer allem Zweifel, Wie berichtet wird, sind im Anschluß an' die polithche Bewegung auch Teilstreiks wegen

rariflicher Streitigkeiten ausgebrochen, Wir ersuchen, 4 tariflicher Streitigkeiten nicht in wilde Streiks ein⸗ zutreten. Dlese tariflichen Streitigkeiten müssen auf dem Ver⸗ handlungswege erledigt werden. Wo die Verhandlungen duich die politischen Ereignisse eine Unterbrechung erfahren haben, ersuchen wir, dieselben im gegenseitigen Vertrauen unverzüglich wieder aufzunehmen. Ghe zu wirtschaftlichen Kämpfen geschrüiten wird, die auch nur im Jinverständniz mit der Leitung der Arbeitnehmerverbãnde erfolgen dürsen, müssen erst alle n, ,, erschöpft sein.

ogenannten Biele felder Abmachungen hängen in der Luft.

Organisation nicht abzulehnen. Ferner ersuchen wir die Arbeitgeber, feine Kündigungen und Entlassungen wegen politischer oder gewerk⸗ schaftlicher Betätigung vorzunehmen. Die in einjelnen Bezirken Deutschlands aus vorgenannten Gründen, auch dann, wenn dies nicht offen ausgesprochen wunde, vollzogenen Kündigungen sollten rũckgãngig gemacht werden, weil dies dazu beiträgt. in jenen Bezirken eine Be⸗ rnhigung unter der Arbeiterschaft herbeizuführen.

Das Kapitalertragssteuergesetz tritt am 31. Mãrz 1920 in Kraft. Grundsätzllch sind von allen inlandischen Zinsen, die am 31. März oder eren fällig werden, 10 Prozent vom Schuldner abzuziehen. Dieser Bet ag ist an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die gleiche Bistimmung gilt auch für die privaten Darlehns⸗ und Hypothekenschuldner. Sie sind also verpflichtet, vom Zins 10 Prozent zurückzube halten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Bie Quittung des Finanzamts haben sie dem Gläubiger zuzuschicken.

Das Reichsministerium des Innern hat sich, dem „Wolff⸗ schen Telegraphenbüro“ zufolge, veranlaßt gesehen, die Reichs⸗ schulfonferenz, für deren Heratungen die Zeit vom 7. bis 17. April 1920 in Aussicht genommen war, vorläufig zu ver⸗ tagen. Infolge der politischen Ereignisse der letzten Wochen ist es unmöglich gewesen, die notwendigen Vorarbeiten für die Tagung rechtzeitig zum Abschluß zu bringen. Außerdem steht infolge der veränderten Gesch äftslage der Nationalversammlung das Reichstagsgebäude, auf das die Konferenz wegen der Art ihrer Beratungen angewiesen ist, nicht mehr für die ganze Dauer der vorgesehenen Tagunagszeit zur Verfügung. Es ist in Auesicht genommen, die Reichsschulkonferenz einzuberufen, sobald die notwendigen Vyraussetzungen dafür gegeben sind.

Stat istik nud Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

Nachdem in Düsseldorf der Buchdruckeraus stand am Freitag beendet wurde, sind W. T. B. zufolge am Sonn⸗ abend die bürgerlichen Blätter, seit dem 9. März zum ersten Male,

wieder erschienen.

Nach einer von W. T. B.“ wiedergegebenen Havas Meldung aus Colmar kann die Ausstands bewegung dort als beendet gelten. Die Textilarbgiter sollten am beutigen Montag die Arbeit wieder aufnehmen. Nach einer neueren Meldung aus Ro ubaixr ist dort, da die ausständigen Tertilarbeiter von Roubair, Tourcoing und Umgegend sich mit den Aibeitgebern nicht einigen konnten, der Generalaus stand erklärt worden. An der Bewegung werden 15 000 Arbeiter teilnehmen.

Corriere della Sera“ teilt mit, daß der Aus stand in Neapel beendet ist. Am Freitag war es wiederum zu Zu⸗ fammenstößen zwischen Truppen und Ausftändigen gekommen. Die Blätter berichten ferner aus Novara, daß es in Barengo zwischen Soldaten und Ausständigen zu Streitigkeiten kam, wobel drei Personen getötet und mehrere verwundet wurden.

Nach einer Havazmeldung aus L . ist dort der Aus⸗ stand der Staatsbeam ten eendet. Der öffentliche Dienst funktioniert wieder normal. Durch eine Verordnung werden alle Po st⸗ 1 und Telephonangestellten entdasfen, die die Arbeit nicht wieder aufgenommen haben.

Laut „Nieuwe Courant“ meldet. Eastern Service aus Tokio, daß 3000 Arbeiter der Schi aura⸗Maschinenwerke in einen Aus st and als Kundgebung gegen die Maßregeln der Re⸗ gierung gegenüber Aussländigen eingelreten sind. Die Regier ng ver; weigerk den Ausständigen die Lebensmittelzufuhr. Angriffe auf Arbeitswillige wurden blutig beftraft.

Verkehrõwesen.

Der Post verkehr zwischen den bon fremd⸗ ländischen Truppen besetzten deut schen Rhein- gebieten und dem übrigen Deutschland unterllegt jetzt keiner Beschränkung mehr und findet mit allen Velgs n ß io e wieder nach den allgemeinen Vorschriften statt. Das bezieht sich auch auf die Ueberwachung des Postverkehrs durch fremdländische Dienssstellen, jedoch un beschadet der in der Verordnung Nr. 3 der Hohen Jateralltierten Rheinlandkommission vom 10. Januar 1920 Über bie Post und die Presse entbaltenen Bestimmungen, über welche die Postaustalten auf Verlangen Auskunft erteilen. Innerhalb der dadurch gezogenen Grenzen ist auch der Drucksachen· und Zeitungsverkehr wieder vollständig frrigegeben mit. der Wir⸗ kung, daß der Versand aller. Zeitungen, Zeitschriften usw. ungehindert erfolgen darf auch im Postbezugsweß —, soweit nicht ür beftimmte Zeltungen usp. ein aushräckliches Verbot auf Grund der obengenannken Verordnung vom 10. Januar 1929 ergangen ist; die früheren Verbote sind aufgehoben worden. Der Einsendun von Belegstücken an die Besatzungsbehörden bedarf es nicht mehr. Ver⸗ botene Zeitungen usw. dürfen als Verpackungsstoff für andere Post⸗ sendungen 3. den besetzten Rheingebieten nicht benutzt werden. Dle vorstehenden Angaben gelten mit einigen Ausnahmen auch für das von französischen Truppen besetzte deutsche Saargebiet. Diese Aus⸗ nahmen, die fich mit den bisher für dieses Gebiet in Kraft gewesenen Verkehrsbeschtänkungen (ausgenommen den Zeitungs- usw. Verkehr) decken, können bei den Postanstalten erfragt werden, ebenso die Namen der im Saargebiet liegenden Postorte.

Sãmtliche Feldpostanstalten des Grenzschutzes O st werden his spätestens 31. März 1920 aufgelöst. Vom Tage der Aufföfung der einrelnen Feldpostanstalten treten die den mobilen Grenzschutztruppen bisher noch gewährten Portovergünstigungen des . außer Kraft. Der Portofteiheitsvermerk . Feldvost⸗ ries' in Ter Aufschrift der Postsendungen der Grenzschutztruppen verliert alsdann seine Gültigkeit und ist nicht mehr anzuwenden. Vom Tage der Auflösung der Feldpostanstalten ab genießen auch die Angehörigen der Grenzschutztruppen nur noch dle folgenden, den übrigen Heeres. und Marineangehörigen im Inlande allgemein zustehen zen Porto- ver günstigungen: Es werden befördert an die Mannschaften des Heeres und ber Marine bis zum Feldwebel. Wachtmeister oder Oberdeckoffizier ein schließlich aufwärts: gewöhnliche Briefe bis zu 60 g und Posttarten portofrei, Poflanweifur gen bis zu 15 6 einschlien lich gegen 10 3 Porto und gewöhnliche Pakete bis zu 3 kg auf alle Entfernungen gegen 20 Porto. Die Sendungen müssen in der Adresse den Ver⸗ merk: Soldatenbrief. Eigene Angelegentzeit des , und den Bestimmungsort mit Angabe der Be stel lpostanstalrt tragen. Die Portovergünstigungen erstrecken sich nicht auf Urlauber sowie auf Sendungen, die rein gewerbliche Angelegenheiten der Empfänger betreffen oder in ausschließlichen ge⸗ werblichen Angelegenheiten des Absen ders an eine Militärperson ge⸗ richtet oder nach dem Orts. oder Landbestellbeztrk des Ausqabeorts

bestimmt sind.

Fortan können gewöhnliche und eingeschriebene B rief sendungen jeder Art nach Spanien und Portugal mit dentschen Schiffen ber Hamburg befördert werden. Die Sendungen müssen den in die Augen fallenden Vermerk ü ber Ham burg * tragen. Beförde ungsdauer bei unmittelbarer Fahrt etwa 6, sonst 3 bis 10 Tage. Näheres bei den Postanstalten.

Theater und Mn sik.

Im Opernhbause wird morgen, Dien tag, Violetta! mit Fräusein von Catovol und den Herren Knchner, Schwarz, Lücke, Pbilipp, Bachmann besetzt, aufgeführt. Mustkalischer Leiter ist der Kap meister Otto Urack. Anfang 7 Uhr. ;

Im Schauspielbause wird molgen Der Marquis von Keith‘ in bekannter Besetzung unter der Spielleitung von deopold

Jeßner gegeben. Anfang 7 Uhr.

Mannigfaltiges.

Beunruhigenden Meldungen gegenüber wird mitgeteilt, daß die Verhandlungen der Reichszehörden über die Ginfu br von , aus dem Auslande, wie Getreide, Fleisch, Fett und Milch, einen zufriedenstellenden Verlauf ge⸗ nommen haben. Allerdings muß bemerkt werden, daß durch die Un⸗ ruhen in Westdeutschland die Verhandlungen über die über Hol⸗ land ein zufübrenden Waren außerordentlich er⸗ schwert werden. Nicht nur der Bahnverkehr ist sehr unrege inäßig, sondern es muß auch berücksichtigt werden, daß Holland nicht millens ist, die Ausfuhr der Waren zu gestatten, wenn nicht sicher steht, daß die Waren prompt in den Hesis der Empfänger gelan ken. Die Einfutzt der gekauften Mengen ist daher davon abhängig, daß so schnell als möglich wieder geordnete Veihälinisse in Westoeutschland her schen. Gelingt es nicht, das deut sche Wirtschafts⸗ und Verkehrsleben wieder in geregelte Babnen zu bringen, lo kann auch nicht damit gerechnet werden, daß das Ausland dem Deutschen Neich in der Bem e ssung der Preise und in den Zahlungsbedingungen bei weiteren Einkäufen Yon Lebensmitteln Entgegenkommen erweist. (W. T. B.)

Brandenburg an der Havel, 28. März. (W. T. B.) Gestern meuterten die Insassen der Strafanstalt Branden⸗ burg. Sie überwältigten das Wärterpersonal und erbrachen die Monkierungskammer. Et wa 140, Nie sich mit Zivilanzügen ver⸗ fehen batten, sind entkommen. Bis heute früh sind von den Entsprungenen bereits 80wieder e ingeliefert.

Copenhagen, 21. Marr. (W. T. B) Nationaltiden de' meldet aus Helfingfors: Gestern kamen die ersten engli⸗ schen Kriegsgefangenen aus Sowjetrußland hier an.

Aeronautisches Observatorium. Lindenberg, Kreis Beeskow. 26. März 1920. Drachenaufstleg von oz a bis a.

; 8 2 tur O6 Relative Wind Seehdhe Luftdruc Temperatur ͤ Rich Geschwind. ung Sekund. m mm oben unten oo 3 12 7556, 4 7,4 67 SSO 7 300 737 5,2 65 S 9 500 719 6,5 hh S 16 1000 676 3,0 66 S 12 1500 635 1,5 60 S 11 2000 595 6, 45 Sz W 10 2500 559 8,4 45 SSW 9 2630 567 8,6 5,4 45 SSW 8

Heiter. Inversion zwischen 3090 und 570 m von 5,29 auf 709. Inversion zwischen 2110 und 2160 m von 6,88 auf 6,65.

27. März 1920. Drachenaufstieg von 5 a bis 9 a.

Relative Wind Seehõhe Luftdruck Temperatur Oe der ig Geschwind. e Sekund.⸗ . . oben unten os Richtung Meter

122 149, 88 711 8800 5 z55 231 16065 65 Sw 8 500 717 98.9 70 SR 7 1060 674 56 76 SR 7 1500 633 67 89 SWG 7 Bod 555 359 869 KWS Ww 8 K .. 85 K;3 3 30565 525 95 55 XW 16 , 4186 60 KiM 11

Bewölkt. Inversion zwischen 2100 und 300 m von 364 auf 1046.

Zwischen S0 und 500 m überall 8,0. Zwischen 2790 und

2736 m überall 10,5 5. Inversion zwischen 2780 und 2980 m von 10,50 auf 4.40.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.

Theater. (Unter den Linden.) bezugshorstellung. Violetta. (La Travinta-) Anfang? Uhr.

Mittwoch: Hoffmanns Erzählungen. Anfang 7 Uhr.

Schanspielhnus. (Am Gendarmenmarkt. Dienstag: 53. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Der Marquis von Keith. Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Der Marquis von Keith. Anfang 7 Uhr.

Opernhaus. Dienstag: 65. Dauer⸗·

Familiennachrichten.

Verlobt: Gräfin Ilse von Pfeil und Klein⸗Ellguth mit Hrn. Georg-Henning Grafen von Bassewitz⸗Behr (Neisse).

Geboren: Ein Sobn: Hrn. Legationsrat a. D. Werner Frhrn. von Rheinbaben (Berlin).

Gestorben: Hr. Major d. Landw. Georg Hoffmann (Striegau). Hr. Amtärat Paulus Doys (Golzom,. Kr. Angermünde]. Hr. Major Graf August von Bismarck (Schloß Weylar, Badem.

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol Charlottenbura.

Verantwortlich fi den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle. Rechnungsrat Mengering in Beilin.

Verlag der Geschäftsstelle(Menagaerinad) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaasanstalt,

Berlin. Wilhelmstraße 32 Acht Beilagen

leinschließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite Dritte, Vierte, Fünfte und Sechste

An die Arbeitgeber richten wir die Mahnung, in Anbetracht der gespannten Lage Verhandlungen mit der Arbelterschaft und deren

Zentral · Handels register · Beilage.

Ockrilla,

dorf, Nimtitz, Oberlommétzsch, Pröda, Priesa, Schieritz, Sellitz,

arbeiten beschäftigt sind.

1 6c.

Amtliches.

Fortsetzung aus dem Hauptblan ) Dentsches Reich.

Sekanntmachun g.

Unter hem 3. März 1920 ist auf Bla if⸗ registers eingetragen worden: .

Der zwlschen dem Reichsverband des Deutschen Tiefb gewerhes C. V., Bezirksgruppe XI (6m ö ö. a. M., Bezirksgruppe (II. Ortzzruppe Mainz : iesbaden. Bezirksgruppe VI, Orisgruppe Darmstadt, Vr ir ke⸗ gruppe Bayern, Ortsgruppe Gassel, Ortsgruppe Wetzlar und Ortsgruppe Aschaffenburg, dem Mittelbeuischen Acbeit— geberverband für das Baugewerbe E. V.. dem Deutschen Bauarbeilerverhand, dem Zentralverband christlicher Bau— arbeiter Deutschlands und dem Zentralverband der Maschinisten, Heizer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands am 11 Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der John, und Arbeits bedingungen der gewerblichen Arvejter im Veibaugewerbe wird gemäß F§z 2 der Verordnung vom 2B. Dezember 1918 Reichs Gesetzbi. S. 1456) für das Gebiet der Proplnz Hessen⸗Nessau, des Kreises Wetzlar, der Feei⸗ staaten Waldeck, und Hessen⸗Darmstadt und der bayerischen Besirkgãm ter Aschaffenburg, Alzenau, Miltenberg, Lohr und Obernburg für allgemein bindlich erklärt. Die allgemeine Verblndlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.

Der Reichsarbeits minister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Neglsterakten können ĩ i Va sistet und. d . m Reichgzarheite⸗ w inister tun. Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / 4. Zimmer ech r ert, der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

, . ö

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge . ,, . . verbindlich e . hon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags a E stattung der Kosten verlangen. 1 ö

Berlin, den 3. März 1920.

Der Registerfůhrer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Uttter dem 6. März 1920 ist auf Blatt 737 /

vegisters eingetragen norden: . . Der zwischen dem Arbeligeberverband für das Baugewerbe

zu Meißen und Umgegend E. V., der Cr n, ,, des Jeicha ver bander des Deutschen Tiefbaugewerbetz, dem Deutschen Banagrheiterverhand, Zweigverein Meißen, und dem Zentral⸗ derpar b er Zimmerer Den sschlan ds, Zahlstelle Dresden und Unige gend, am 10. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Negelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerb—⸗ lichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs ⸗Gesttzbl. S. 1456) 6. allgemein verbindlich erklärt für das Gebiet der Orte zrockwitz, außer In dustrie bezirk. Clieben, Sörnewitz, Neu— Frnewitz, Gauüerniß, Pinkawltz, Constappel, Wildberg, Hartha, Noitsch, Unkergdorf, Kesselsdorf, Klleinschön berg, Weistropp, Steinbach bei Kesselsdorf, Siadt Meißen, Batzdorf, Bergwerk, Bockwen, Hohnitzsch, Dohritz, Fischergasse, Gohlis, Gröͤbern, Gafsern, Garzebach, Gruhen, Hintermauer, Jesseritz, Jahna Dber⸗ und Nieberklosterhäuser, Keilbusch, Korbitz, Kaschta, Löthain, Lercha, Mehren, Mohlis mit Neumohlis, Ober⸗ und Niedermeisa, Niederau, Naustadt, Oberau, Proschwitz, Polenz Questenberg, Rottewitz, Reichenbach, Riemtzdoif, Reypniß, eppina, Spaar, Sieglitz, Schlesta, Semmelsberg, Spitlewitz Scharfenberg, Taubenheim, Ullendorf, Win kwitz, Weinböhla, Haschendorf, Zscheila, Wilsdruff, Hühndorf, Sachs dorf, Klipp⸗ . Röhrsdorf, Sorg, Lampertz borf, Lotzen. Birkenhain n . Helbigsdorf, Grumbach, Kaufhach, Neu irchen bel ilsdꝛuff, Neuer Auban bei Weinböhla, Neudörfchen mit . Deila, Görlitz, Görna, Reinitz, Jessen bei Ockrilla, ee fh Kettewitz, Kottewitz, Katzen berg, Krögis, Kanitz, Kaisitz, tusgg, Löbschütz, Leutemitz, Munzig, Miltitz. Mauna, Nössige . Pistomitz hei Taubenheim, Porschnitz. Paujchü tz I eit, Lan, fielen, War ccc, nisfiaz: Sön z, , Soppen, Schänitz, Stroischen, Tronitz, Weltzschen Dunschwiß, Wahsen, Niederstößwitz, Leippen, Herzogs wal de Steinbach bei Mohorn, Blankenstein, Alt⸗ und Jieulanneberg, Rotschön berg, Groitzsch, Perne, Burthardtswalde, Schmiede⸗ walde, Harnitz, Neu Nössige, Lösten, Dierxa, Golk, Großkagen Itowmitz, Kleinkagen, Löhsal, Muschütz Ober- und Nieder msch⸗ witz, Naundörfel, Nieschütz, Käbschütz, Niederlommatzsch, Naun⸗

Siehschütz Sornitz Wölkisch, Jadel imd Zehren. Die aligemei

schütz, Sornitz. sch, z gemein Verbindlichttit beginnt mit dem 15. November 1919. Eie . k nicht die Arbeitsverhältnisse von Arbeitern, die in einem BVetriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungs⸗

Der Reichsarbeltsminister. J. V.: Geib.

9 Des Tartfregister und die Registerclten können im Reichsarbeits⸗ r terium Berlin NW. 6, Lulsenstraße 33,34, Zimmer 161, ö ö. regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. rbeltgeher und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge ö. 6. i , ,. ö f ie n Vertragsparteien einen ru 8 vert Erstattung der Kosten verlangen. J Berlin, den 6. März 1920. Der Registerführerh Pfeiffer.

Bekanntmachung. x Unter dem 6. März 1920 ist auf Blatt 732 des arifregisters eingetragen worden:

d Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe s Landkreises Linden in Linden, dem Deutschen Bauarbeiter⸗

Berlin, Montag, d

e n. *

en 29 März

**

2 .

und, dem Zentralverband christl. Bauarbeiter Deutschlan Bezirk Hannover, am 1. April 1919 abgeschlossene 5 vertrag ur Rege ung der Lohn und Arbeitsbebdingungen für die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß 8 2 der Derorhming vom 23. Dezember 1918 (Reichs ⸗Gesetzbl. 8. 1456) für das Gebiet der Orte Bantorf, Hohenbostel Landr ing auen Winninghausen, Wichtringhausen, ber, Vereste, Göxe, Ditterke. Gr. Goltern, Norh-Goltern, Stemmen, Ecke de, Groß und Ostermunzel, Bareigsen, Bersimahnusen, Egestorf, Langreder, Kürchwehren, Lathwehren, Ahnhorst, Gümmer, Lohnde, Holtensen bei MWiunzel, Döteberg, Bun au, Wennigsen,. Bredenheck, Argestorf, Steinkrug, Sollensen, Fyestoꝛf. Lemmi, Bönnigsen, Reddersen, Degersen, Sor um, . Gehrden, Norten, Everloh, Lenthe, Ven the, Weetzen, . ee ze, Letter, Velber, Ahlem, Empelde, Ronnenberg und Wettbergen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit begmmnt mit dem 1. Februar 1920. Sie er⸗ . . , von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Aust = arbeiten beschäftigt sind. fn k Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten kön t ĩ ar Fer und ziste önnen im Reichs arbeltsministerium, Berlin v., 6, Luisenstraße Zz / zr, Zim niet 6 während ber regelmäßigen Dienststunden eingeseben werden. . Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Narifvertrag infolge . n , ,,, verbindlich ift, können Ion den Vertragsparteien einen Abdruck des fert egẽ Erflattung der Kosten verlangen. .

Berlin, den 6. März 1920.

Der Registerführer. Pfelffer.

Betanntmachung.

Unter dem 6. März 1320 ist auf Blatt 738 d

n,. eingetragen . ö . . er zwischen dem Arbeitgeberperband des Handelsgew

für Württemberg E. Vi, dem rr e rn, . 1 n. handels, Buch⸗ und Zeitungsgewerbes, dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband, dem Kaufmännischen Verein von 1858, dem Reichs verband deutscher Angeste lten, Bezirtsstelle 14 dem Verband welblicher Handels- und Büroangestellten E. V. dem Verband deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig dem Verein der deutschen Kaufleute und dem Zentralper band der andlungsgehiifen am 26. September 1819 abgeschlossene Tarifvertrag jur Regelung der Gehalts- und Anstellungs⸗ bedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Groß⸗ und Alein handel für die Stadt Stuttgart unh die eingemeindeten Vororte sowie die Stadt Heilbronn wird gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gese bl. S. 1456 für das Gebiet der Stadt Stuttgart und der eingemeinbeten Vororte für allgemein verbindlich erklärt. Die lusdehnung der allgemeinen Verbindlichkelt auf die Stadt Heilbronn bleibt vorbehalten. Die allgemeine Vervindlichkeit beginnt mit dem 15. Dezember 1919. Sie erfireckt sich nichl auf Arbeitsverträge für die besoudere Fachiarifverträge in Geltung sind. Der Reichs arbeitsminister.

J. V.: Geib.

Das Tarifreglster und die Registerakten Rei arbeitsmlnisterium, Berlin NW. 6, guisenstraß . . wah rend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber uns Arbeitnehmer, jür die der Tarifvertrag infolge . . , verbindlich ist, können zertragsparteien einen ruck des ĩ

Erstattung der Kosten verlangen. 33 Berlin, den 6. März 1920.

Ver RNegisterführer.

Setanntmachung.

Unter dem 6. März 1920 1

ö eingetragen worden: J er zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewe im Kreise Hirschberg in Schl., E. V., N J. ninzlal-⸗Arhertgeberverband für das Baugewerbe G. V., dem Zentralverband der Zimmerer Deutschlands, Gau 3, dem Deni⸗ schen Bauarbeiterverband, Bezirk Bleslau, und dem Zentral⸗ verband der christlichen Bauarbeiter Deutschlands am 25. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn— und Arbeits bedingungen der gewerblichen Arbeiter im Bau⸗ gewerhe wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De⸗ , 1918 Cieichs-Gesetzhl. S. 1456) für die Orte Hiisch— ig. SCunners orf, Straupitz, Hartau, Schwarzbach, Grunau , Schildan, Eichberg, Boberstein, Berbiszorf, Mai⸗ . au, Kammertzwaldau. Böberröhrsdorf, Gotschdorf, Warm— . Herischdorf, Vogts dorf, Giersdorf, Märzdorf., Stong⸗ af Baberhäuser, Hainberg, Bronsdorf, . Klese⸗ . Hartenberg. Hermshorf, Agneten dorf, Saalberg, Kaiferg⸗ 39 au. Wernersdorf, Crommenau, Selfershau, Schreiberhau nebst Kolonien und. Bauden, Schmiedeberg, Buschvorwerk Hohenmiese, Härn orf. Ren dorf, Fischkach, S drich, guchwaͤld Annaberg, Zillertal, Erdmanns dorf, Quirl, Arnsborf Stein seiffen, Seidorf, Gebirgsbauden ausschließlich Baber luser für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine e fn rh beginnt mit dem 1. Februar 1920. Sie erfaßt nicht das , gin , yz in einem Betriebe, der

jaubetrieb ist, dauernd mit Au i uche. t A besserungt arbeiten be⸗

P feif far.

X

Der Reichs arbeltsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifreglster und die Registerakten können i =

arbeitsministerium, Berlin NVW. 6, Luisenstraße ö ö

wäbrend der regelmäßigen Dienststunden eingeseben werden. ;

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

. n,, , verbindlich ist, können n den Vertragtparteien einen ruck des Tarifv

Erstattung der Kosten verlangen. ö

ziuband Bezirksverein Hannoder, dem Zentralverband der mmerleute Deutschlands, Zahlstelle Hannover und Umgegend,

zun Dentschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanze?ger.

1320.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. März 1920 ist 7 registers eingetragen . st auf Blatt 749 des Tarff⸗=

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für da 1 Norderdithmarschen, dem . 1 ewerbe Schleswig ⸗-Holstein E. V., dem Zentralverband der Zimmerer Deutschlands, Zahlstelle Heide und Umgegend, und dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein Heide, abge⸗ schlossz ne, am 1. April 1919 in Kraft getretene Tarifoertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeilsbedingungen im Bau⸗ gewerbe wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 918 (Reicht ⸗Gesetzbl, S. 1456) für das Gebiet der Stadt Heide in Holstein für allgemein verbindlich erklärt. Die Algemein⸗ Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. . K von Arbeitern, die etriebe, der ni aubetrieb i ĩ Ausbesserungsarbeiten beschäftigt sind. ,,, Der Reichs arheitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Regist ö Tar . gisterakten können i arbeitsministerium, Berlin W. 6, Luifenstraße 357. zr. m K der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertr . K . K er ö. i bon, den Vertrgagparteien einen Abdruck des Tari ig Srstattung der Kosten verlangen. JJ Berlin, den 8. März 1920. Der Registerfübrer. Pfeiffer.

Setkanntmachung,

Unter dem 8. März 1920 ist auf Bl 1m, . , J

Der zwischen dem Arbeitgeber ⸗Verband Döbeln und Waldheim, ö. . Rs . 0 bandes des Deutschen Tiefbaugewerbes, dem Deutschen Bauarbeiterverband und dem Zentralverhand der Zimmerer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands abgeschlossene vom 10. Mai 1919 ob geltende Tarifoertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeilsbedingungen der gewerblichen Arbeiter m Baugewerbe wird gemäß 52 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Neichs⸗iese zh. S. 1456) für das Hochbau— gewerbe für die Städte Döbeln, Waldheim, Leisnig, Gerings⸗ walde, Hartha einschließlich der Amtsgerichts hezirke Walheim Leisnig und Döbeln, für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. November 19519. Sie erfaßt nicht die Arbeitsverhältnisse von Arbeitern die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungsarbeiten beschäftigt sind. Der Reichsarbeitsminister.

J. V.: Geib.

Vas Tarifreglsfter und die Registerakten nnen ministerium, Berlin NW. 6, Lutsenstraße 353533, nn der eng; der . Dienststunden eingesehen werden. . Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für dir der Tari

. J . e . ö J ke rer er a .

n ertragkparteten einen Abdruck ü Erstattung der Kosten erlangen 1e m m, Berlin, den 8. Mär 1920.

Der Registerfůhrer.

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GSekanntimachung.

Unter dem 8. März 1920 ist ; en, ,. ö ö an er zwischen dem Arbeitgeberverband für gewerbe zu Elbing, dem Wastpreußischen . Arbeitgeber im Baugewerbe, der Zahistelle des Zentralver bandes der Zimmerer und verwandten Berufs genossen Deutschlands für Elbing und Umgzgend und dem Deutschen Bauarbeiterverband Glbinz am 12. April 1919 abgeschlossent Tarifvertrag zur Regelung der Lohn« und Arbeitebeningungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe für das Gebiet des Eier und Landkreises Elbing wird gemäß 3 2 der Veroronung vom 23. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl, S. 1456) für den Stadt⸗ kreis Elbing für allgemein verbindlich erklärt. Die allaemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erfaßt . , von Arbeitern, die in einem Be⸗ e, n aubttrieb ist, dau arbeiten beschäftigt sind. ö J K Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerium, Berstn NW. 6, Luisenstraße 53 / 4, Zimmer 16 der regelmäßigen Dienststunden y. ö rn , mr, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarlfvertrag ; . , , . ö ö. gen. rtragspartejen einen ru es Erstattung der Kosten verlangen. ö Berlin, den 8. März 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung. Unter dem 8. März 1920 ist auf Blatt 741 des Tari

reglsters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe,

Ortsrerein Schwedt a. O., d

3 . . Deutschen Bauarbellerverband, Zimmerer und ven wandten Beruftzgenossen Deut . sielle Schwedt a. O., am 3. Mai 1918 ber m er geh. vertrag zur Regelung der Lohn und Arbeitsbedingungen 6 die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemä

und dem Zentralverband der

der Verordnung vom 28. Dezember 19g] S. 1456) für das Gebiet der Stadt 3

Berlin, den 6. März 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Orte Meyenburg, Zützen, Nieder kräni Blumenhagen, Vier raden, Heer e i, Wen en Ce n,

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