1920 / 68 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

geschlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarif⸗ Sefanntmachung. vertrag vom 2. Jalt 1919 jzur Regelun er Lohn⸗ min 4 k h J gelnng , Lehn, um 9g. März 1920 üit auf Blatt

Arbeite bedinaungen in der Metallindastrie gemäß

für das Gebiet der Stad! Altena lingsen und Tressel o. d. Lenne

7 2

industrie oleichart gen Beirinbe der

für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen 10. pril 1920 erhoben werden

straße 33 zu richten. Berlin, den 19 März 1920. Der Reichgarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Mätz 1920 ist auf Blatt 754 des Tarlf⸗

tegisters eingetragen worden: Der zwischen dem

*

handels, Ortsgruppe Chemnitz, dem Verband der Keinhandels— beleine ver Stat Chemnitz und dem Deutschen Transport⸗ Vrwallungsstelle Chemnitz am 1. Dezember 1919 abgeschlessene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbelte bedingungen für die Hanhelshilfsarbelter im Groß⸗ gemäß 5 2 der Verordnung vom 28. Tez mber 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet Vororse Alten do f, Borna bei Glösa, Markersborf bei Chemnitz, 2m ästadt, Schönau, Siegmar und Reichenbrand für all zemein Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt

arbeiterver han?

und Kleinhandel wird der Stadt Chemnitz und der Cizmnitz, Altchemnitz, Ebersdorf, Fürth, Gablenz, H beisdorf, Helbersdorf, Kappel ve hindlich erklärt. mit dem 15 Februar 1920.

Der Reichs arbelts minister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, , , 33/34, Zimmer 161, während

der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden

Yrbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsministeriums verbindlich ist, können bon den ,, elnen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 8. März 1920. Der Registerführer.

r

Bekanntmachung.

Pfeiffer.

Unter dem 8. März 1920 ist auf Blatt 745 des Tarif⸗

registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Oldenburger Arbeitgeberbund für das Arbeitgeber⸗ dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein Oldenburg i. Gr., und dem Zentralverband der Zimmerer und verwandter Berufs⸗ genossen Beuischlands, Zahlstelle für Oldenburg und Um gegend am 19. April 1919 abgeschlossene Tarifvertiag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbelter im Baugewerbe wird gemäß ß 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der

Baugewerbe E. V. Oldenhurg i. Gr, dem RBestsksverband für das Ugterweser, und Emggebiet,

Stadt Oldenburg l. Gr. und die Gemelnden Oststernburg, Eversten und Ohmstede für all emein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verhindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erfaßt nicht das Arbeitsverhältnis von Arbeitern, die in einem Betrieb, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Aus⸗ besse rungsarbeiten beschäftigt sind. Der Reichtzarheits minister. J. V.: Geib.

Daß Tarsfregister und die Negisserakten können im Reichsarbelts, min iflerium, Berlin Nm. 6, Luisenstiaße 33.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Virnsistunden einge hen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung bes Reichsarbeittmins erzums verhindlich isf, können pon den Vertrage parteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er stat ing der ef. verlangen.

Berlin, den 8. März 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 9 März 19820 ist auf Blatt 759 des Tarif⸗ registe rr eingetragen worden:

Der zwisch'en dem A beitgeberverband für das Baugewerbe Staßsurt und Umgegend, dem Reiche derband des Deunchen Tefaungewerb s E. V, Bezirke oruppe VII, dem Zentralverband

der Maurer Zweigcerein Staßfust. und dem Zentraloen bind der Zimmer leute De tschlands, Zahlst lle Staßfarf, am 26. Apcil

1919 abgesch ssene Tarifoertraga zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewe blichen Arbeiter im Bau⸗ ewerbe wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 6 (Reich Gesetzbl. S 14656) für das Gebiet der Orte Saßfurt, Löderburg, Athensleben oͤrderstedt, Atzendorf, Uell itz Brumby, Glöthe, Lohnitz Sickendor Pe. Börnecke, Sch eidling⸗“, Tarth n, Unsebu g. Neugatters eben, Hohendorf, Lopoldsh Il. Hick ingen, Keundorf Güsten, Gersleben, Ilher⸗ k dt, Hhene r ben, Rethmannsdorf, Warnsoorf, Osmars⸗ eben und Kl.

Die allgem ine Verbindlichkeit begin 1 mit dem 1. Februar 1920. Sie erfaßt nicht das Arb ssverbälinis von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrleb ist, dauernd mit Aus⸗ besserungsarbeiten beschäf igt sind.

Der Reschtzarbeltaminister.

J. V.: Geib.

Das Tarkfregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerium, Beilin NW. 6, Tuisenstraße 33.34, Zimmer 161. während der regeln äß gen Diensistunden einge scben werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag lnfolge der Erklärung detz Reichsarbeilesministeriums verbindlich ist, können von den Vert agsparte en einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er statlung der Kosten verlangen.

Rerlin, den g März 1929.

Der Registerführer. Sarassa.

——

§8 2 der Verordnung vom 23 Dejember 1918 Reicht Gesetzbl S. 1456) Westf), die Orte Elver⸗ sowie das Rahmedetal bis ein schließlich Mühlen rahmede und die der Altenger Metall— ahtbraͤnche im Rahmedetal oberhalb Mühlenrahmehe bis einschließlich Altroggenrahmede

Antrag können blitz zum

2149 h en und sind unte Nammer LB. E 218, an bas Reichßzarbeitsministerium, Berlin, Luisen.

Zentralverband des Deutschen Groß—

Anter dem des Ta ifceaisters eingetra ien worden:

vaten Versicher un gsunternehmungen,

Zusatz ergän it: „Die allgemeine Verbindlig keit greift

agenturen anderweitig geregelt sind.

vorgesehenen Uibeitszeit findet nicht stalt.“ Der Reichsarheitsminister. Schlicke.

der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 93. März 1920. Der Register führer. Sarassa

——

Bekanntmachung. registers eingetragen worden:

für all iemein verbindlich erklärte

Ausnahme der Aagestelllen in den Gas,

ür allgemein verbindlich erklärt. Der Reichs arbeitsminister. J. V.: Geib.

Das . ministerjum. Berli der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

stattung der Koslen verlangen. Berlin, den 9. März 1820. Der Register führer.

Bekanntmachung.

Sarassa. registers eingetragen worden:

Tarifvertrag zur Regelung Meister in der Textilindustrie wird gemäß

Stadtbezirk Kalbe a. Saag

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

arheitsministerium, Berlin NW. ß 16 33 34, Zimmer 161 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

der Erk ärung des Reichsarbeitsministerlums verbindlich ist, kznnen von den Vertrgatparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 9 März 1920. Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 9. März 1920 ist auf Blatt 767 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

E. V, Sitz Berlin, und dem Verbande der Haͤt⸗ und Filzwaren⸗ Arbeiter und Arbeiterinnen Deutsch ands, Sitz Altenburg S-⸗ A. am 9. Sepsemoer 1919 abreschlessene Reich starifoertrag zus Regelung der Lohn und Arhestsbedingun en der gewerblichen Arbeiter in der Strohhutindustrie wid gemäß 8 2 der Ver— ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) ür das Gebiet des Drutschen Reichs für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verhindlichkeit beginnt mit dem 15. De⸗

zember 1918. Der Reichtzarbeits minister. Schlick e.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichg.

. ĩ i zerlin NW. 6, Lu Eg ier fcb d far ee hel i bibi irt , arbettsmintsterium Berlin Luisenstraße 33. 34, Zimmer 161,

während der regelmäßigen Dienstssunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartfvertrag infolge

von den Vertrage parteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 9. März 1920. Der Register führer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. März 1920 ist auf Blatt 775 des Tarkf⸗ registers eingetrogen worden:

Der zwischen dem Landesverband Mecklenburgischer Land— wirte und dem allgemeinen Schweizerbund, Sitz Leipzig, am 25 September 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur h en der Lohn. und Arbeits bedingungen der Ober-, Frei und Unter⸗ schweizer wird gemäß

Unter dem 9 März 1920 ist auf Blatt 751 des Tarif⸗

Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Nordostdeutschen Texti arbeitgeber rbandes Berlin, U tergruppe Kalbe a. Saale, und dem Deuischen Werkmeisterverband Düsseldorf, Geschäfte—⸗ stelle Halle a. Saale, am 23. Dezember 1919 abgeschlossene des Arbeitsverhälinisses der S 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 5 Gesetzbl. S. 1456) für den

e für allgemein verbindlich erk ärct. Die allgemeine Verbindlichkeit bezinni mit dem 1. Februar 1920.

der Erklärung des Reichsarbeitsministertums verbindlich ist, können

sz 2 der Verordnung vom 235. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456, für das Gebiet des Freistaates

351 lfd. Nr. 3

Die Verfügung vom 12 Dezember 1919, J. B. R. 5502, J. V betreffend die allgemeine Verbindlichkeit des Reichstarif⸗ vertrags vom 12. Mai 1919 für die Angestellten der pri⸗

wird durch fo genden während der regelmäßigen Dlenststunden eingeseben werden.

. nicht

Platz soweit durch örtliche oder hez rkliche Sonde verträge die

Anst llungsoerhältuisse von Ang stellten der Pfooisionsgeneral⸗ von den Vertragspartelen einen Abdruck des Tariwertrags gegen Et, Eine Rückwirkung der stattung der Kosten verlangen. .

all emeinen Verbindlichk⸗t bezüglich der im Reichs tarlfoer trage

Das Tarlfregister und die Reglsterakten können im Reicht arbeitg« ministerium, Berlin N. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während

Arheitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartfpertrag infolge der Ertlärung des Reichsarbeilsministeriumg verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Larifpertragg gegen

Unter dem 9. März 1920 ist auf Blatt 484 des Tarif⸗

Die am 2. Juli 191. a56geschlossene, am 1. November 1919 . Tarifvereinbarung zwischen der AÄrbeitsgemeinschaft der Privatangestelltenoer hände des Sitegerlandes und dem Arbeitgeherverhand der Sleger⸗ änder Gruben und Hütten, Abteilung elsen⸗ und stahlindust r ielle sow e metallgewerbliche Betriebe zur Regelung der Gehalts⸗

und Anstellungsb diagungen für die Angestellten in den eisen⸗ und siahrindustrielle! sowse metallgewerblichen Betrieben, mit J . Wasser⸗ und Eleklrizitätswerken wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23 Dezember igi8 (GRieichs Gesetzs S. 1456 auch fur die Sete

erdorf und Niederdceisb ach mit Wirkung vom 15. Februar 1320

sster ur die Registerakten können im Reichsarbeita— ö in NW. 6, Luisenstiaße 353/34, Zimmer 161, während Landbund (mi dem Berafs zerein der land- un) fo stwirtschaft⸗

Arbeitgeber und *rbeifnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministerlums verbindlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Abdruck bes Tarifvertrags gegen Gr⸗

Das Tarifregister und die Regssternkten können im Reichs.; männischer Angestelltennerbände Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

Mecklenburg Schwerin für allgemein verbindlich erklärt. Di allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920 Der Reichs arheits minister. Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbei ministertum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33534, Zimmer t

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infol der Erklärung des Reichsarbeltsministertums verbindlich ist, nm

Berlin, den 109. Mär; 1920. Der Registerführer. Satrassa

GSekanntm achung.

Unter dem 10 März 1920 ist auf Blatt 776 des Tarts registers eingetragen worden:

Der jwsschen dem Verband deutscher Texlilaeschäfte E. V. Orte gruppe Königshelg i. Pr., und dem Verband der Schneider Schneiderinnen und Wäschearheiter Deut chlanda, Sektlon der Putzarbeiterinngen, Zahlnelle Königsberg am 21. Januar 192) abgeschloßssene Tarifoertrag zur Regelung der Lohne und Arbeits bedingungen der Putzarbeiterignen wird gemäß 8 der Ve ordnung vom 23. Dezember 1918 (Relchs⸗Gesetzhl. 9 1456) K, . . n , 1. Pr. sür allgemein verbindlich erklärt. le allgemeine Verbindlichkei beginnt mit dem 15. Februar 1920. ; ö

Der Reichasarbeltsminister. J. B.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs. arbeitsministerium, Berlin NW. 6, . 33/34, Zimmer 161 während der regelmäßigen Dliennstunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsministeriums verbindlich ist, können bon den Vertragèparteien einen Abdruck des TarifbertragJ gegen Erstattung der Kosten verlangen. .

Berlin, den 10. März 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. März 1920 ist auf Blatt 771 des Tartf⸗ registers eingetragen worben:

Dir zwachen dem Yeuischen Landarbelte verband in Berlin,

dem landwirtschaftlich n Verein Frelenw lde und dem Pommeschen

lichen Arbeiter Grelfenberg i. Pom.) am 30. Juni 1919 ab—

geschlassene Tarifverein bal ung zur Regelung des rb-itng⸗

v rhältnsses der landwirtschafilichen Arbeiter wad gemäß 8 2

der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reicht⸗Gesezbl.

S. . 6 . n ,, ih; allgemeln verbindlich erklärt. e allgemeine Verbindlichkeit beginn

dem 15. Oitober 1919. ; ö ö

Der Reichs arhelts minister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Reahsterakten können hi Reichtzarhefrtz—. ministerium, Berlin NW. 6, , e, . 33.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.

infolge

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der , der Erklärung des Reichsarbeitsministeriumz verbindlich fl, können

don den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertr Erstattung der Kosten verlangen. vertrag gegen

Berlin, den 10. März 1929. Der Registerfũhrer.

Sa ra ssa⸗

Bekanntmachung.

registers eingetragen worhen:

Der zwischen dem Artbeitgeberverband der Hutindustrie

. !

Grstattung der

Berlin fit allgemein verbiadlich erklärt. bindlichlei

Der zwischen gem Verein selbständiger Geschäftzinhaber von Senftenberg. dem Gewerkschastsbund det Angestellten, Ortsverband Senftenberg, und dem Ge ve kschaflsbu d fauf—

̃ Ortsausschaß Senftenberg, am 27. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zuͤr Regelyag der Gehalts- und Aast-llungsbedingungen der kauf— männischen Angestellien wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Senftenberg, Th imm und Fütten dorf für allgemein ve bindlich erklärt. Die allgemeine Verhinzlichkeit begiant mit dem 15. Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeits⸗ verträge, für die besondere Fichtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig besondere Fachtarifoerträge für all emein ver— bindlich ertlart werden, scheiden diese mit dem Beginn der allzemeinen Verbinolichkeit aus dem Geltungsberelch des allgemeinen Tarijvertrags aus.

Der Reicht arbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifreglster und die Registerakten können im Reichs- arbeitsmintsterium, Berlin RW. 6, Luisenstraße 3334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ür die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeiteministerktums verbindlich ist, können don den Vertrage parteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen osten verlangen.

Berlin, den 10. März 1920.

Der Registerfübrer. Sarassa,

Sekanntmachung.

Unter bem 16 März 1920 ist auf Blatt 7388 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Deuischen Werkmeisterverband, Geschäfts⸗

stelle des Bezirks X, in Berlin und dem Verein der Wein⸗

großhändler von Berlin und der Prooinz Brandenburg in Berlin am 16. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag i Regelung der Arbe is verhält isse der in den Weingroß⸗ andlungen beschäftigten Lagermeister und Weinküäfer wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗— Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckoerbandes Groß Die allgemeine Ver⸗ i beginnt mit dem 15. Dezember 1919. Der Reichsarbeits minister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs. arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33. 34, Zimmer 161, während der regelmaͤßigen Dienststunden eingesehen werden.

minifferlum, Beilin RX. 6,

Unter dem 10 März 1920 ist auf Blatt 789 des Tartf⸗

Arbeitgeber und Arbeitnebmer, für die der Tartwertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 106. März 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. März 1920 ist auf Blatt 778 des Tarlf⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe in Osnabrück und Umgegend E. V, dem Verband der Zimmer⸗ meister von Osnobrück und Umgegend, dem Deutschen arbeiterverband, Zweigverein Osnabrück, dem Zentralverband christlicher Bauarbeiter Deutschlandz, Zweigverein Osnabrück, und dem Zentralverband der Zgimmerleute, Zweigverein Osnabrück, am 2. Mai 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbe dingungen der gewerb⸗ lichen Arbeiter im Baugewerhe wird gemäß § 2 der Ver⸗ ordrung vom 23 Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzhl. S. 14566) für das Gebiet der Orts- und Gemeind bezirke Osnabrück, Haste, Schin kel Lüstringen, Grettesch, Hellern, Nahne, Harder— berg und Voxtrup für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920. Sie erfaßt nicht das Arbeitsverhältnis von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Autz⸗ besserungsarbeiten beschäftigt sind.

Der Reichsarbeits minister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die 3 können im Reichg⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Pienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartfvertrag infolge der Erklärung des Rein tzarbeitsministertums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien

Berlin, den 106. März 1920. Der Registerfübrer. Sarassa.

J

Bau⸗

einen Abdruck deg Tartsvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen. (

Bekanntmachung.

Unter dem 10. März 1920 ist auf Blatt 77f3 des Tarif⸗ 158. Sitzung vom Dienstag, 30. März 1920, Vorm. 10 Uhr.

registers eingetragen worden: . Der zwischen dem Arbeitgeberverband Neisse, dem schlesischen

verband der Zimmerer Deusschlands, Gau 8, dem Deutschen

Baunrbeiterverband, Bez. Breslau, und dem Zentralverband

christlicher Bauarbeiter Veutschlanda abgeschlossene, am 5. Juni

1919 in Kraft getretene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbestsbedingun gen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 235. De⸗ ember 1918

(Relcht⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des

Stadt⸗ und Landkreises Neisse mit Ausschluß der Orte, für die ein besonderer . besteht, für allgemein ver⸗

bindlich erklärt. dem 15. Februar 1920. Sie erfaßt nicht das Arbeitsverhältnis von Arbeltern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungsarhelten beschäftigt sind. Der Reichs arbeitsm imister. J. V.: Geib. Das Tartfregister und die Registerakten konnen im Reichsarbeits.

während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Ärbeitnekmer, für die der Tarifvertrag infolge ben der Grtlaͤrung des Reichtarbeitemhnisseriums veibindlich ist, können

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. März 1920. Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. März 1920 ist auf Blatt 769 des Tarif⸗ registers eingeiragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband der rüͤhenverarbritenden Zucker fab iken

arbeiter Deutschlands, Gau L Hannover, dem Zentralverband

ie allgemein« Verbindolichfeit beginnt mit

w

Luisenstraße 33 34, Zimmer 161,

Vas Tartfregifter und die Rerlsterakten können im Reichgarbelt?. vellation einbrachten, der Vorsitzende meiner

ministerium, Berlln RW. 6, Luisenstraße 35 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarlfvertrag infolge wäͤ tledung

der Erklärung des Reichs arbeitsministeriums verbindlich ist, können don den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 10. März 1920. Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 10 März 1920 ist auf Blatt 770 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiter⸗Verband, Sektion J, Bezirk Groß Herlin, und dem Berliner Apotheker⸗ Verein am 13. Sipiember 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn und Awbeitshedingungen der in den Apotheken boschäftigten Arbeiter wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin fur allgemein verbindlich erklärt. Bie allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920.

Der Reich arbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarkfregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerlum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. März 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Aichtamtliches.

sFortsetzung aus dem Hauptblahll Dentsche Nationalversamm lung.

; . ö des Nachrichtenbüros des Verei eutscher Zeit 3 Provinzialarbeitgeberverhand für das Haugewerbe, dem Zentral⸗ Gericht des Nachrichtenbüros des Vereins deuischer Zeitunagverleger.) )

Die Besprechung der gestrigen Erklärung der Regierung wird fortgesetzt.

Das von den Mehrheitsparteien, Löbe (Soz.), v. Payer (Dem.), Trimborn (Jentr.), beantragte Vertrauensvotum

lautet: Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung killigt

die Crklärungen de' Jleichregitrung. Die Nationglversammlung verurteilt den gegen Staatsordnung und Staatswohl, Verfassung und , nnn, gerichtefen Aufruhr und die Anstifter und Helfersbelfer des Slaatsstreichs

Viderstand die Verfassuag geschüht haben, den Dank des Vater⸗ landes aus.“ ö Abg. Dr. ringer (D. Nat): Sie wissen von mir, daß ich im Versassungsausschuß mitgearbeitet habe, und auch, daß ich wieder⸗ holt in letzter Zeit Veranlaffung genommen habe, für die Verkassung einzutreten, namentlich auch die verfassungsrechtlichen Bedenken elkend zu machen die gegen die Steuergesetzgebung vorliegen. Ich 6 davor gewarnt und gesagt, unser Verfassungslzben ist Lin sehr rtes Pflänzchen, daz größter Schonung und sorgfälliger Behand- ung bedarf, wenn es stark und greß werden soll. Sie können sich hen pas es bei dieser meiner Stellung für einen Eindruck . mich machte, als ich am Morgen des 13. März durch ein Extrablat die Nachricht bekam, daß Kapp sich zum Reichskanzler und Präss— denten des preußischen Ministerlums ernannt, daß er die National e, aufgelöst habe und daß die J, . Regierung ge⸗ lohen sei. Ich habe aus meinem Cine keine Mördergrube gemacht. 16 8 unmlttelbar nach meiner Kenntnisnahme dieser Dinge vor dem Brandenburger Tor die Abgeordneten Schücking und Gothein sprach, habe ich diesen Herren gegenüber mein Urteil über das Unter- nehmen in einem einzigen Satz ausgesprochen, nämlich, daß die Dummheit immer die größte Toꝛfünde * Die unglückseligen Folgen des 13. März wurden und werden in parteipolitischem und partei

taktischem Sinne sofort gegen unz ausgebeutet. Bei der Beant⸗

Gruppe Hannover, dem Verband der Fabrik⸗

ber Christlichen Fahrik⸗ und Transportarbeiser Feutschlands in

Han ocer am 24. Seplember 1919 abgeschlossene Hezirkt⸗ farifoertraa zur Regelung den Lohn- und Arbeits bedingungen

rübe verarbeltenden Zucker sabriken wird gemätz 2 der Ver⸗ ordnung dom 23. Fegember 1918 (Reicha⸗(Kesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Pꝑesbinzen Hannoper, Westfalen und Hessen⸗ Nassau und der Freistaa en Braunschweig und S poe für all⸗ gemein verbindlich erklärt. De allgemeine Verbindlichkeit be⸗ ginnt mit dem 15 Januar 1920. Ihre Au dehnung auf dle Provinz Schleswig⸗-Holsein bleibt vorbehalten. Der Reicht arbe te minister. J. V.: Geib.

Das Tarkfreglster und die Registerakten können im Reichsarbertgz⸗ miniffetlum, Berlin Rwe, 6, Luisenstraße 33 4, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tiensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Aibeffnebmer für die der Taristzertrag mfolge der Erklärung des Reichtarbetteministeriumès verbindlich ist, können von ken Vertragtparteten einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. März 1820.

Der Riegister führer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 10 März 1820 is6t auf Blatt 772 des Tarff⸗

isters eingetragen worden: 7 6. , dem ih ng , . i.

ier Poppen⸗ Zellstoff⸗ und Hol sstoffindustrie, ruppe 1 36. pn s f der Fabrilar beiter Deutschands, * L Hannover, und dem Zentralverband chrisilicher Fabrik⸗ und Transportarbeiter Veuischlands am 1. Oktober 1919 abgeschloßene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn und Arbeissbe dingungen in der Papier-, Paypnens, Holz- und Zell⸗ stoff inndustrle wird gemäß 8 der Verordnung vom 28. De⸗ zember 1918 (Reiche⸗Gesctzbl. S. 1456 für das Gebiet der Prooinzen Hannoder und Schleswig⸗-Holstein, ber Freistaaten Sloey burg, Braun ch veig, Hamhurg, Bremen und Lühert für allgemein verbindlich eikläri. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920.

Der Reich sam belts minister. J. V.: Geib.

wortung der Rechtsfrage nehme ich dieselbe Kritik für mich in An— spruch, die mir in meiner langjährigen. Tätigkeit als Richter nicht nur Lebensaufgabe, sondern zur zweien Natur e ist. Es ist eine alte speziell demokratische Erkenntnis, daß Druck Gegen

druck erzeugt, und daß zum Ausgleich der Wannung, die nicht ye, n

——

( J

; . ; j gelöst wird, ei Fxplosion . ilt von de litischen ber Handwerker, Arbeiter, Kesselheizer und Maschinisten in den gie wirt ing Crplosion erfelgt, Das gict such von den pol

ngen. Die Regierung der dug steht seit Monaten mit der be— chloffenen Verfassung nicht im Einklang (ehr wahr! rechts), wenn sich stützt auf die Mehrheit det Nationalversam mlung. Die National, berfammlung hat aber ihre Aufgabe mit Abschluß des Friedensvertrages und Schaffung der Verfassung im wesentlichen beendet, und es war nunmehr ibre Aufgabe, schleunigst diejenigen Gesetze durchzubringen, die zum Inslebentreten der Verfassung unbedingt notwendig waren. Das war das Gesetz über die Wahl zum Reichstag. das 3 über die Wahl des Reichspräsidenten und das Gesetz über das Verfahren beim Volksentscheid und Volksbegehren. Wenn die Nationaspersamm⸗ lung dazu noch ein anderes wichtiges Gesetz hätte regeln können, so hätte man daran keinen Anstaß genommen. Nun ist aber die Re. sierung und sind mit ihr die Mehrheitewarteien gerade umgekehrt ver- e. trade die für die neue Verfassung unentbehrlichen Gesetze at die ya, , ,, nicht gemacht. Das seßb über die

ablen jum Reichstag wurde schon bor einem Jahre an einen Unter- augsckuß verwiefen. (Hört, hört) In diesen Unterausschuß konnte sch nicht kommen weil ich gleichzeitig im Unterausschuß für die Grund- rechte war. Diese beiden Anterausscküsse sind schon seit einem halben Jahr tätja, aber von der Tätigkeit des Untergussck!ses für die Mablen zim Reichstag bat man nichts mehr gebört. Das Gesetz üher Die Wabl des Reichspräsidenten ist ung erst heu te zugegangen. Dos Gesetz über das Verfahren beim Volkaentsched und Volksbegr hren ist uns Fberbauvt noch nicht vorgelegt werden. Die Soyngldemokrgtie ist im Widerspruch mit der eben erst beschlossenen Verfassung in Er⸗ wägungen darüber eingetreten, ob nicht die Wabl des Reichepräsidenten durch die National versammluna herbeizufübren sei, wie aus Art keln des Rorwärts“ und des Berssner Tageblattes“ heworgeht. Also anstatt der dringenden Gesetze wurden uns Entwürfe vorgelegt, die, wie der Entwurf über das Besitzsteueraesetz, erst !. Tag, im April 1923, in Kraft treten sellten. bn, hörth So ergab sich für jeden ganz offensichtlich daß bei der Regierung und den Mehrbeitsparkteien ö. Wunsch bestand, dem Volke seine ver faffunggmäßigen Rechte nicht zu verschaffen, sondern sie im Gegen leil ihm vorzuenthalten und ö verkümmern, mindestens ibre Aus⸗

übung binauszuschieben. (Schr richtig) Dies ieh . einer Parteiregserung. Es geschab nennen wi das Kind einmal beim reckten Namen aus Furcht vor den Wablen. Als die

beiden Rechtsparteien die bekannte Interpellation wegen der Reichs« kagswahl einbrachten, geschah dies keineswegs aus parteitaktischen Gründen. (Sehr richligl⸗ Beweis dafür ist, daß, ehe wir die Jater⸗ I Mss Ausnahme der Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben werden.

.

Die Nationalversammlung . allen Teilen des Volkes, die durch ihren gemeinsamen

nack Jahr und

J

wat schon am 13. Märg, als er sich Kap zur Verf

ö

. Graf PVosd⸗ dowe ky, und ö . gemeinsam beim Reichskanzler Bauer vor- stellig wurden. enn diese Vorstellung Erfolg gehabt hätte, dann wäre unsere Interpellation unterblieben. Zu hen dieser Unter⸗ erklärte Graf Posadowsky ausdrücklich, er komme nicht alt Partel mann, es handle sich um keine Partesfache, sondern er gebe nur seiner Besorgnis Ausdruck über die Mißstimmung weiter Kreise des Volkes wegen der verfassungswidrigen Hinausschiebung der Reichstagswahlen. Seine Vorstellungen haben nicht geholfen, ebenso wenig wie unsere Interpellation. Neichsminister Koch legte den Standpunkt der Regierung in einer Nede dar, die vielleicht seiner

Dialektik, aber nicht seinem staatsmännischen Können alle Ehre macht, die nicht im . mit der Verfassung steht. Die Mehr— eitsparteien, die selbst verfassungswidrig ihre Parteiberrschaft ver-

haben nicht das Recht, sich zu ent⸗

6 (sebt richtig! rechis) nun zu brecken, wie dies von viesen gegenüber dem

rüsten und den St n, i 6widrigen Putsch geschieht. Die Mehrbeitsparteien haben kein 2. zu ae. Entrüstung, weil sie einen verfassungswidrigen Zustand hergestellt hatten. Wenn die Wahlen früher ausgeschrieben worden wären, wäre der Putsch nicht gekommen. Das Volk ist immer und immer wieder auf die Wahlen vertröstet worden. Die hatte Hr längst nicht mehr die Mehrheit des Volles hinter sich. (Sehr wahr! rechts; Wider⸗ spruch bei der Mehrheit.) zenn nicht die Mitschuld, so doch die Mitverantwortung fällt auf die Regierung und die Mehrheitsparteien. Wo ein Wille ist, ist auch ein Veg, aber der Wille war nicht vorhanden. Jetzt ist der Wille da, die Neuwahlen . jetzt stattfinden, sobald wie möglich. Hoffentlich werden die Mehrheitcwarteien eine gründliche

Niederlage erleiden. Wir wollen die Wahlen so schnell wie möglich haben. Gin sozialdemokratischer Minister oder Unterstaatssekretär bei dem schnellen sonemwechsel kann man das nicht alles be⸗

halten sagte mir, bie Regierung babe auch ihm Geheimpolizei. Daher hat die Regierung auch schon zebn Tage vorher von dem beab⸗ ichtigten Putsch gewußt. (Hört, hört! rechts) Warum hat sie den arteien davon nichts mitgeteilt? War 4 etwa der Putsch nicht unerwänscht? Lebhafte Grregung bei der Mehrheit, Rufe: Unerhört! Unverschämt! Stürmische egespräche unter den Parteien. ee, een. Fehrenbach erklärt, daß er die Entrüstung über diese Aeußerung leile) Wenn die Reglerung zehn Tage vor dem Putsch davon wußte liegt do die Frage nicht nahe, daß 1. der Putsch nicht unerwänfch gekommen ist5 Erneuter stürmischer Widerspruch Man 4 ung nach, wir begünstigten Gerralttaten. Meine Partei ist der Ansicht, daß das deutsche k vor allem 1e , . Ordnung bedarf, und meßbilligt den Vutsch. Ein Vertreter unserer Partei machte dem Reichs kommissar von Berger Mitteilung von der Grregung in der Reichswehr, Hert von Berger wat dawon schon unterrichtet. ir baben a so den Pussch nicht unterstützt, sondern die zuständige Stelle auf die Gefahr aufmerksam gemocht. Die Herren aug unseren Reihen, die sich ander verhalten haben, Pielen in unserer Partei keine Rolle. Herr Kapp ist der Sobn eines 48et Demokraten, er ist in New York ge⸗ boren, das Revolutionieren liegt ihm wohl im Blute, er ist erblich helastet. (Heiterkeit Er bat in Königsberg ein ke. Organ be rausgegeben, er war * in unseren , , e elegiert, hat dadon aber niemals Gebrauch gemacht. Mein Fraktionsgenesse Traub ng stell te, seinen Austritt aus der Fraktion erklärt. Kachen) Traub ist Alldeutscher, darum für viele ein an scklechter Mensch. Ich halte ihn nicht für einen schlechten Menschen, aber für einen schlechten Politiker. Ich habe mich mit ibm über philosopbische Themgta unterhalten, aber sitische Gespräche mit ibm vermieden. (Heiterkeit) Der Naum— urget Schiele hat mit meinem Fraktionsgenossen Schiele nichts weiter mein als einen gemein samen ea , e, (Große Heiterkeit. ber der Abgeordnete Schiele ist trotz seiner Immunität rhaftet worden und wurde erst durch unsere Vermittlung befreit. Man be Haupt, die vechtsstebenden Parteien und bre Parteivresse hätten die Atmospbäre fir den Putsch geschaffen. Die Parteir vesse verschärft mmer die . die Presse der Linken ist darin nicht um einen Deut besser. Die Presse liebt die Sensation. Der Vompärts“ hat B. einen Artikel gebracht mit der Uehgrschrift: „Die Partei der Meuchelmörder'. Sebe ich aus wie ein Meuchler? ( Greste Heifer⸗= keit) Daß wir die Autor tät der Menierung untergraber ist eine ver— altete Behauptung eine Reminiszenz aus dem allen tigkeit staat. Herr Haas bat noch Richt gelernt. richtig demokratisch und varlgmen= lgrisch in denken. (Stärnische Heiterkeit Im parlamentgrischen Sostem ist die Regierung Partei reqierr na, und es ist unmögsich. die Parteien zu bekämpfen, ohne anch die Negierung zu bekämbfen. Die Atmospbäre ist schon seit der Novemberrevolution vorbanden die im Widerspruch mit, grrtzen Teilen deg Volke vunch̃aefübrt ist. M.] sind ungusgesetzt bemüht, diese Atmospbkäre in parlamentarische Kanäle pu asen. Mir verfolgen unfere Fiele auß verfassumasmäßiggm Wege und ebnen jede Gewaltmaßrenel entschieden ab. Wir wollen öolickst bels wieder iu verfassunasmäßtigen Zuständen gelangen. Der Min ster Schiffe hat beji den Verhandlungen ebenso viel politischen Takt wie Gescbicklichkeit bewiesen, darum babhen Sie ihn ia abaesägt, (Große n; Durch unsere Nerbandlungen anf Erfucken des Minssterg cbiffer mit dem General Jättwi , im Je e fn. haben wir den Nücktritt von Karyn und Lättwitz erreickt und den Putsch beseitigt, Ehn daß es zu Gewestmaßregeln kam. Sehr richtig! rechts.) Wesentlich 2 Geist als diese Besprechungen zeigten die Er⸗ klärungen der Regiernng fern von Madrid und akerbalb der Schuß. wei te. Gro e Heiterkeit vechtg) In Stuttgart ritt der Reichskanzler Bauer eine scharfe Kttacke gegen die Deutschnatjonalen und sang in der eimat Erpbergergz auf diesen ein Loblied als den füchtiasten gllet inanzminister. Ich bezweifle die Fähigkeit des Hertn Bauer, Em erger als Finanzminister richta einmusckätzen. Er berechnete das Urteil im Eriberner-Delfferich⸗Proreß als schwer verständlich; Femit setzte er sich mit dem Emwfinden des deu tschen Volkeg in Widerspruch. (Sehr richtig! iechts) Man muß durch. Parteileidenschaft völlig verblendet sein. wenn man ameesichté der Berweigaufnahme digles Urteil nicht versteben will oder verstehen kann. Mie kann der Reichekansler sich schützend vor die unlauteren und unsauberen Machenschaften jenes Mannes stellen, der aus dem 6. der eigentich Verurteil le heworgegangen ist? Es ibt eben noch Richter in Berlin lebhafte Zustimmnung rechte), auck in Jeit zer Revolution und Norruptign. Der Sirest ist kein der- fassun ges Mittel jm positischen Kampf. Der Streik ist auch ein überaus grausgmes Mittel; er trifft rechte und Ungerechte, Schuldige und Unschuldige. In Ten Lgjaretten bonnten , n nicht versorgt werden, unverschiebliche MWerationen konnten nicht aus- fübrt werben. Der Generodstreik batte ganz andere Jiele Per beste eis dafür ist, daß er noch fortgesetzt vurde, als der Putsch längst zusammenaebrecken war. (Sehn ricktig! Der Putsch von links wäre auch gekommen, wenn der törichte Putsck von rechts durch Kapp nicht do raußgegangen ware (Miderspruck Der Putsch von rechts soll zum Vorwand dienen für die Durchsetzung der Forderungen, die sicher auch ohne ibn geltend demacht worden wären. Dies bat auch br Partei⸗ enosse August Müller, Staatssekretär a. D., in einem Zeitungsartikel stätigt. X. der Presst der Linken wurde vielfach verlangt, volle Strenge gegeniber den Sochverrälern wal ten zu lassen es witrde das Döaiphinarische Verfahren geoen alle Beamten, die Neglerung zur Verfügung gestellt hatten, eg wurde rückscchtslose Er= . aller reaktionäten Elemente durch nnungs tüchtige Reyubli⸗ aner, auch in der Reichewehr, verlangt. Auch von einer . Maßregel ng der Jugend auf unteren Hochschulen ist gefprochen worden. Daß erinnert an die Zeit der Reaktion in den dreißioer und vierssger Jahren bes vorigen Jahrhundert, Metterni g rei rigus. Die g nziqh demo ra iscke Manreael ist aufesllierweife Töhlig dergessen, jedenfalls dicht erwähnt worden, nämlich daß Sie selbst per⸗ ssungsmäßig vegieren. Hätten Sie dag getan,. Hätten Sie die Wablen zum Frühbjabr stattf nden lassen, der Putsch wäre micht gekommen der widerrechtsicke Druck erreuat Gegendruck. TP veise darauf Fin, daß bei dieser Katastrophe die Regierungen der Länder sich als Stütze der Verfossung bewährt haben, während die Berliner Reichsregierung dem ersten Ansturm wich und in

ch der Kopryscken