1920 / 69 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Alt die Stimmberechtigung der Unterzeichner bescheinigt wird. So kam es, daß Frauen, Kinder und sonstige dritte Personen füt den Stimmberechtigten unterschrieben. Eine Bundesperordnung vom 23. Februar 1897, betreffend Begehren um Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse und um Revisien der Bundes— verfassung suchte diesen Mißstand zu bekämpfen. Sie schrieb vor, daß jeder Bürger, der das Verlangen der Volksabstimmung stellen oder unterstützen will, eigenhändig zu unterzeichnen hat, und er⸗ klärte die Beisetzung des Namens eines Dritten im Auftrage“ oder mit Zustimmung“ desselben für unstatthaft. Indessen mußte die Durchführung dieser Verordnung infolge Anfechtung in der Presse und im Nationalrat eingestellt und die Verordnung selbst schließlich aufgehoben werden. In den einzelnen Staaten der nord amerikanischen Union sind die Vorschriften über die Form der Peti tionen, die Art der Sammlung von Unterschriften und ihre Be glaubigung sehr verschieden. Durchweg wird die Sammlung der Unterschriften gewerbe mäßig betrieben; während in dem einen Staate die Beglaubigung jeder einzelnen Unterschrift verlangt wird,

Es bedarf wohl keiner weiteren Begründung, daß die Durch— führung des Volksbegehrens in der Form der Sammlung von Unter— schriften von Haus zu Haus, ein Verfahren, das in einem kleinen Staate vielleicht denkbar ist, für einen Staat mit nahezu 30 Millionen Stimmberechtigten zu unhaltbaren Zuständen führen würde. In einem großen Staatswesen muß das Volksbegehren zur Vermeidung von Unredlichkeiten und von Belästigungen der Bevölkerung in ge— ordnete Formen gekleidet werden. Der Entwurf sieht daher bor, daß beim Volksbegehren die Stimmabgabe durch Eintrag der Unter— ö in vorschriftsmäßige Listen ausschließlich vor der Gemeinde— behörde zu erfolgen hat.

Um einerseits zu vermeiden, daß offenbar gänzlich aussichtslose Begehren eingeleitet werden, und anderseits durch amtliche Bekannt— Lab des zugelassenen Begehrens eine rechtzeitige Stellungnahme der Deffentlichkeit zu ermöglichen, führt der Entwurf ein besonderes Vorverfahren, nämlich ein Zulassungsverfahren ein. In diesem Ver— fahren ist zu prüfen, ob die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für Einleitung und Durchführung ines Volksbegehrens erfüllt sind. Wird ein Antrag zugelassen, so soll innerhalb bestimmter Fristen allen Stimmberechtigten Gelegenheit gegeben werden, vor der Gemeinde behörde für das Volksbegehren zu stimmen. Die Sammlung der Unterschriften wird also als amtliche Aufgabe den mit dem Voll— zuge der Wahlgesetze betrauten Gemeindebehörden übertragen. Die Feststellung des Abstimmungsergebnisses erfolgt nach den gleichen Vor sthristen wie beim Volksentscheide.

Im einzelnen ist zu den Vorschriften des Entwurfs folgendes zu

bemerken: Zu § J. Die vorkommenden Fälle eines Volksentscheids werden im 5 1 aufgezählt. Eine solche Aufzählung dürfte sich um so mehr empfehlen, als in der Verfassung die , Möglichkeiten einer Abstimmung des Volkes zerstreut sind. Es dient der Klarheit und Uebersicht, wenn zu Anfang des Gesetzes diese Bestimmungen zu— sammengestellt werden, die allerdings schon Rechtsgültigkeit haben.

Zu § 3. Um allen Schichten der Bevölkerung gleichmäßig Gelegenheit zu geben, an den Abstimmungen teilzunehmen und sich 35 den Abstimmungegeschäften zu betätigen, bestimmt 8 3, daß der Abstimmungstag ein Sonn oder öffentlicher Ruhetag sein muß, wie es für die Reichstagswahlen bereils verfassungsmäßig festgelegt ist.

Zu § 5. Die Stimmberechtigung wird von der Wahlberechtigung kum Reichstag abhängig gemacht. Bei Abstimmungen über Gebiets— veränderungen oder Neubildung von Ländern sollen nur die Reichstags— wähler des von der Abstimmung betroffenen Gebieis stimmberechtigt ein und nur, soweit sie seit mindestens einem Jahre Wohnsitz oder Aufenthalt im Abstimmungegebiete haben. Wie die Wahlberechtigung ßu den Gemeindewahlen landesgesetzlich von der Dauer eines Aufent— halts in der Gemeinde bis zu einem Jahre abhängig gemacht werden kann (Artikel 17 Abs. 2 der Reichsverfassung), erscheint es zreckmäßig, bei Abftimmungen über Gebietsveränderungen auch nur jenen Wählern ein Stimmrecht einzuräumen, die längere Zeit im Abstimmungsgebiete sich aufhalten und daher an dem Geschicke des Abstimmungsgebiets unmittelbar beteiligt sind. Auch wäre es beim Fehlen einer solchen Vorschrift nicht zu vermeiden, daß ein Massenjuzug bon Wählern aus benachbarten Gebietsteilen lediglich zum Zwecke der Stimmabgabe erfolgt, wodurch der Wille der Bevölkerung des Abstimmungsgebiets vemwwischt werden würde. Dagegen erscheint es nicht geboten, bei Gebietsperänderungen von Ländern die Stimmberechligung auch solchen . zu verleihen, die im Abstimmungsgebiete geboren sind, später aber in anderen Gebietsteilen Wohnung oder Aufenthalt genommen haben, wie dies im Friedensvertrage für die Abstimmungsgebiete vor⸗ gesehen ist. Denn bei den Abstimmungen auf Grund des Friedens, vertrags handelt es sich um die Frage, ob bisherige Reichsteile deutsch bleiben oder unter eine fremde Staatssouberänität kommen während der Frage, wie innerhalb des Reichs die einzelnen Länder gegliedert sind, bei der stark fluktuierenden Bevölkerung des Reichs ein gleiches Interesse und die gleiche Bedeutung nicht beizumessen ist.

Zu § g. Die Stimmabgabe soll durch eine klare Beantwortung der zur Abstimmung gestellten Fragen erfolgen, weil sonst die Fest⸗ stellung des Willens der Bevölkerung überhaupt nicht möglich wäre. 6 schreibt daher vor, daß der Stimmzettel auf Ja oder Nein zu lauten hat.

Es können mehrere Gesetzentwürfe gleichzeitig zum Gegenstand eines Volksentscheids gemacht sein, sei es, daß die Gesetze verschiedenen Gebieten angehören und sie an ein und demselben Tage der Volks— abstimmung untenrorfen werden, sei es, daß sie denselben Gegenstand betreffen. Letzteres kann der Fall sein, wenn ein Volksbegehren auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs gestellt war, der begehrte Gesetzentwurf aber vom Reichstag in irgendeinem Punkte geändert wurde. In diesem Falle muß der Gesetzentwurf sowohl im Ter Form, wie er begehrt wurde, wie in der Form, die er durch die Verhandlung des Reichstags erhalten hat, dem Volksentscheid unterbreitet werden, andernfalls wäre entweder der Einfluß des Volkes oder der Einfluß des Reichstags aus— geschaltet. Auch wäre der Fall denkbar, daß mit der Volksabstimmung über die Abberufung des Reichspräsidenten zugleich ein Geisetz zum Volksentscheide gestellt ist. Unter Umständen können dahar mehrere Fragen zur Beantwortung gestellt sein. Ist dies der Fall, so soll jede einzelne Frage nach 5 6 Abs. 2 mit Ja oder Nein beantwortet werden.

S 12. Da das Verfahren beim Volksentscheide dem Verfahren bei den Reichstagswahlen gleicht und sich in denselben Formen abspielt, erscheint es auch zweckmäßig, die Prüfung des Abstimmungsergebnisses dem oleichen Organ wie die Prüfung der Reichstagswahlen, nämlich dem Wahlprüfungsgericht beim Reichstag zu übertragen.

S§s 1s bis 20. Ein Volksbegehren soll nur dann eröffnet werden, wenn die verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind und wenn eine Gewähr gegeben ist, daß das Begehren von eines ins Gewicht fallenden Zahl von Wählern unterstützt wird. Der Entwurf sieht daher vor, daß der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens von 5000 Stimnberechtigten gestellt sein muß. Von diesem Exfordernisse soll jedoch abgeseben werden, wenn der Antrag von einer Vereinigung spolitischen Partei. Verein eder Bund) gestellt und, zugleich glaubhaft semacht wird, daß der Antrag von 100000 Mitgliedern der Ver— einigung unterstützt wird.

Von dem Erfordernisse der Beibringung von 500) Unizerschriften werd beispielsweiso dann abzusehen sein, wenn der Antrag von einer pelitischen Partei ausgeht, von dieser auf dem Parteitag beschlossen oder wenn aus sonstigen Anhaltspunkten zu entnehmen ist, daß damit ein

sollen,

größener Teil der Parteimitglieder einperstanden ist. Das güeiche soll gelten, wenn der Antrag von großen wirtschaftlichen Weryeinigungen, don

Wubänden, von. Gewerkschaften nach vorheriger Reratung und Be— schlußfassung durch die Verbandsorgane gestellt wird.

Der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens nach 8 1I6 Nr. l muß an eine Frist achunden werden, Um die Verkündung eines vom

Reichstag beschlossenen Gesetzes nicht allzulange zu verzögern. Eine Frist von 14 Tagen, wie im F 18 vorgesehen, dürfte ausreichend sein.

Ist zugunste m zugunsten des Ver angens J ein Volks⸗

begehren zu . mmen oder

k zWznlwurss bes

worden, oder ist r 8 s 16 8 2 s verworfen worden, so soll über den gleichen 3 ! . 989i. 4r 6 8 . 66 . 3 Entwu erst nach Ablauf eines Jahres ein neues Volks o mm r s . 6nnon Sm solckho 8 s f 7 ö . beantragt werden können. Eine solche l J 5 ö n n, nnn, n mn. 6 meidung von Mißbräuchen empsehlen. 8) 35 . 9 3837 ö . wr n SMNel ke. 8u 35 21 bis 26. Wind der Antrag auf Erossnung eines Volks⸗ begehrens zugelossen, so schließt sich nunmehr das eigentliche Volks⸗

6 soll in der Form vor sich gehen, daß die Stimm⸗ 6 Volksbegehren unterstützen wollen, sich in Listen eintragen, die bei den Gemeindebehörden aufliegen. Wie bei den Wahlen Abstimmungen bei Volksentscheiden, joll auch beim

Gegenstand und Ze nkt im Michs⸗Gesetzblatt be⸗ gegeben werden. Von der Ausgabe des Reicht⸗Gesetzblatts bis zu dem Zeitpunkt, an dem es bei den Gemeinden in die Hand des zu⸗ bändigen Beamten gelangt, verst reichen mehrere Auch sind seitens der Gemeinden dann noch besondere erforderlich. Namentlich werden in größeren Büros eingerichtet werden müssen, in denen die

Igehren an.

. 1. berechtigten, die da

11 nh

Tage.

6

werden können. Zwischen dem Tage der Veröffe ulassung des ens und dem Be der Abstimmungsfrist muß daher 7 3 ö . 31M 31 Sea qo . . ein ntre Frist von drei Wochen wird an⸗ gemessen C älle bindende Norm für die Ab⸗ ö ; . j ,,, Mo sny * stimmungsfrist dorzuschr— e sich nicht empfehlen. Beiß

hren nach 5 16 Nr. 3 unter genügen, wenn es sich um ein kleines Ab t elt. Als Megel sieht der Entwurf

zon 30 Tagen vor.

weise kann für ein Vol! auch eine

Woche 3 .

begehren ist nur dann gültig zustane ge⸗

n der Reichsberfassung vorgesehene Zahl von Unter—

wird. Im Falle des 5 16 Nr. ß ein Zwanzigstel,

im Falle des 5 16 Nr. 2 ein Zehntel und im F es S 16 Nr. 3 ein Drittel der Stimmberschtigten das Begehrer sellt haben. Da

die Abstimmung beim Volksbegehren nur mittels Einzeichnung in Ab— stimmungslisten erfolgt, also Wahllisten oder Wahlkan teien

nme nicht ausgestellt werden, eigßbt sich die Zahl der Stimmberechtigten nicht unmittelbar aus dent Abstimmungsgeschäft. Es ißs er eine Vorschrift dorüber erforderlich, wie diese Zahlen festzuftellen sind. Cine besondzre Erhebung hierüber bei jedem nen Volksbegehren anzustellen, würde zu weit führen und der ten⸗ Und Arbeitsaufwand in keinem Verhältnis zu der Bedeutung

nicht an⸗

Ko

und dem Werte der Aibeit stehen. Es wird daher die Vorschvift wor—⸗ geschlagen, daß die für die Feststellung des Abstimmungsergebnisses in ; z igten sich nach l be⸗

1 S3ahl zangenen Meichstags- oder Sabstimmung amtlich er⸗

rage kommende Zahl der Stimmberecht mißt, die bei der unmittelbar voraus Reichspräsidentenwah! oder allgemeinen Volk mittelt worden ist.

Dtatifti nud Bollswirtschaft. Arheitsstreitigkeiten.

Aus Essen wird dem W. T. B.“ gemeldet: Bei den gestrigen Verhandlungen zwischen den Vertretern der Arbeiter“ perhände und den Zechenverhbänden wurde folgende Ver— einbarung erzielt: Unter der Voraussetzung einer entsprechen den Kohlenpreiserhößhung teitt vem 1. April für alle Arbeiter über 20 Jahre eine Erhöhung der Schichtlöhne unter Tage um bö50 für die Schicht und bei den Gedingearbeitern eine Er⸗ böhung des Grundlohns um gleichfalls 5,50 „6 cin. Der Lobn der Tazesarbeiter wird um 9, 90 die Stunde für alle über 20 Jahre alten Arbeiler erhöht. Auch die unter 20 Jahre alten Arbeiter über und unter Tage erhalten eine ihrem Alter entsprechende Lohnerhöhung, die sich im einzelnen aus der neuen Lohnordnung ergibt.

Bei den Streitigkeiten mit den Straßenbahnen in London wurde, wit W. T. B. erfährt, gestern eine Eini— gung eczielt. Der Ausstandsbefehl wurde zurückgezogen.

Nach einer von „B. T B.“ übermittelten Havasmeldung aus Metz hatfen die Bergarbeiter und Metallarbeiter, die der G. G. T. angegliedert sind, für den 1. April einen neuen Tarif verlangt und haben, da ihnen bis jetzt noch keine bejahende Antwort zugegangen ist, für beute den Ausstamd erkiät.

Wie „Nieuwe Courant“ aus New Pork meldet, hat der Bergarbeiterbund mitgeteilt, daß die Bergarbeiter in—⸗ solge der Besprechung mit den Unternehmern die Arbeit nicht, wie sie ursprünglich gedroht haben, am heutigen 1. April niederlegen würden.

Kinsft und Wifsen schaft.

Die Eröffnung der Bildnis-Ausstellung der Akademie der Künst e, Pariser Platz a, findet am Sonnabend, den 3. April, Mittags 2 Uhr, vor geladenem Publitum statt. Von 2 Uhr ab ist die Austellung dem Publikum allgemein zugänglich.

Am 6. April, dem 400. Todestag Raffaels, veranstalten die Berliner Ukademie der Künste und die General— direktion der Staatsmuseen eine Feier im Raffael— Sanol der Berliner Museen. Auch vor 10) Jabren hatte die Atademie in Gemeinschaft mit der Berliner Künstlerschaft eine sulche Feier veranstaltet. Das Kaiser Friedrich Museum stellt diesmal zu diesem Zweck die fünf ibm gehörigen Madonnen bilder des Meistzrs in dem sonst Raffaels-Teppichen vorbebaltenen Saale aus. Berlin besitzt übrigens in der Sammlung Oskar Huldschinsky auch eines der Bildnisse aus Raffaels reisster Zeit, das des pöpftlichen Generals Alessandro de Mediei.

Für Vorschläge zu elnem Denkmal im Armeemusenm in Y ün chen für die fürs Vaterland gestorbenen Krieger des bayerischen Heeres schreibt das Heerek— abwicklungsamt München einen Wettbewerb unter den bayerischen Künstlern aus.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Der Deutsche Landwirtschaftsrat ist von seinem Präsidenten Dr. Freiherrn von Schorlemer Lteser zu seiner 45. Voll vecsammlung auf den 20. und 21. Avril nach Berlin einberufen. Auf der Tagesordnung stehen, wie W. T. B. berichtet, u. a. folgende Gegenstände: 1) Wirtschaftsplan für das Ernteijahr 1920,21, 2) Reformen auf dem Gebiete des ländlichen Volks-, Fortbildung und Fachschulwesens, 3) Schaffung eines veterinären Auslandsdienstes, Bekämpfung der Sterililät der Firinder, 4) Errichtung von Nechts— friedensämtern, 5) reichsgesetzliche Regelung des Futter- und Dünge— mittelver kehrt.

Verlekrswereꝛ.

Zur Erleichterung des bargeldlosen Verkehrs mit der Post sieht die Postverwaltamg neuerdings davon ab, einen allgemein gültigen, begrenzten Höchstbetrag festzusetzen, vis zu dem Wertßeichen mit Ueberweisung oder Scheck gegen Vorlegung eines besonderen Ausweises gekauft oder PVost⸗ auflräge und Nachnahmen eingelöst werden können. Die Post— anstalten sollen selbst mit jedem Teilnehmer an dem Ver⸗

——

fahren auf Antrag die Grenze nach Lage der wirtschaftlichen Verhältnisse und dem geschäftlichen Bedürfnis der Teilnehmer

vereinbaren.

Nach Ungarn sind gemäß einer Mitteilung der ungarischen Postverwaltung' gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen nur offen zuläfsig. Geschlossen eingehende derartige Sendungen werden in Ungarn den Zollämtern zugeführt oder an die Absender zurückgeleitet.

Vorläufig sind nur die französischen Konsuln in Berlin, München und Franksfust a. M. ermächtigt, Deutschen Paßvisa nach Frankreich zu erteilen, und zwar bei Reisen zu Familien- oder Geschäftszwecken regelmäßig ohne Rückfrage beim Ministerium des Aeußern in Paris. Liegt das Reiseziel in den zerstörten Gebieten, so muß vorher beim Präfekten angefragt werden, ob keine Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Reisenden bestehen.

Theater und Mufik.

Im Opernhause findet morgen, Karfreitag, Abends 73 Uhr, ein Sonderkonzert der Kapelle der Staats- oper statt. Die öffentliche Hauptprobe hierzu beginnt an demselben Tage, Mittags 12 Uhr. Dirigent ist der Kapellmeister Wilbelm Furtwängler. Für Sonnabend, Abends 74 Uhr, ist das F. Symphoniekonzert der Käͤpelle der Staats⸗ oper angesetzt. Das Mittagskonzert hierzu beginnt um 12 Uhr. Dirigent ist ebenfalls der Kapellmeister Wilhelm Furtwängler.

Das Schauspielhaus bleibt am Karfreitag geschlossen. Am Sonnabend wird „Wilhelm Tell“, mit Herrn Theodor Becker erst⸗ malig in der Titelrolle, gegeben. Spielleiter ist Leopold Jeßner. Anfang 6 Uhr.

In der im Deutschen Theater am Sonnabend statt⸗ findenden Erstaufführung von Calverons dreiattigem Lustspiel · Dame Kohold“ in der Ueberträgung von Hugo von Hofmannsthal sind die Hauptrollen folgendermaßen besetzt: Donna Angelg, eine junge Witwe: Else Hesms: Don Juan und Don Luis, ihre beiden Brüder: Raoul Atlan und Fritz von Alten; Donna Beatriz, deren Muhme: Margarete Christians; Don Manuel: Paul Hartmann; Come, dessen Diener: Hermann Thbimig; Rodrigo, Diener des Don Luis: Helmuth Krüger; Isabel, Zofe der Donna Angela: Carola Toelle. Die Bühnenbilder und Gewänder sind nach Entwürfen von Ernst Stern angefertigt. Spielleiter ist Max Reinhardt. Die junge Tänzerin Niddy Impetoven tritt am Ostermontag, Vor—⸗ 6 113 Uhr, im Deutschen Theater in einer neuen Tanzbilder⸗

olge auf.

Das Konzett von Maxim Swertlin (31. März) mußte wegen Erfrankung deg Künstlers auf den 19. April, Sing akademie, vperschoben werden. Gelöste Karten werden an den Verkaufsstellen eingetauscht.

Der für den 20. März angesetzt gewesene Lieder- und Melo— dramenabend von Hans Mühlhofer im Klindworth⸗ Scharwenka⸗Saal ist auf den 10. April verlegt worden. Gelöste Karten behalten Gültigkeit.

Der Vortragsabend von Frieda Lemke im Meistersaal ist vom 17. März auf den 15. April verlegt worden. Gelöste Karten behalten Gültigkeit.

Friedrich Kayßler wird am 14. April im Blüthner⸗ saa! von Conrad Feidinand Meyers Werken Brüchstücke aus „Huttens letzte Tage“ und Gedichte vortragen.

Mannigfaltiges.

Die Laufbahn der Reichsbankbeam ten ist, wie, W. T. B.“ erfährt, dahin geändert, daß für den mittleren Dienst nicht mehr die Reife jür die Prima eines Gymnasiums, eines Realgymngsiums oder einer Oberrealschule, sondern nur roch die Reife für die Obersekunda dieser Schulen verlangt wird. Jedem Beamten wird ermöghcht, nach Nachweisung der Befähigung und nach Bewährung im Dienste auch in die höheren Stellen aufzurücken. Die sonsiigen Vor— bedingungen für den Eintritt bei der Reichsbank sind die gleichen geblieben, namentlich, daß der Anwärter in einem Bank- oder in einem anderen namhaften Handlungshause mindestens 35 Jahre kanfmännisch lätig gewesen sein muß und bei der Einberufung nicht über 26 Jahre oder, wenn er seiner Militär— pflicht genügt hat, nicht über 27 Jahre alt sein darf. Kriegsteil⸗ nehmer können um die Dauer der Kriegedienstzeit älter sein. Den jungen Kaufleuten bietet sich somit die Gelegenheit zum Eintritt in einen Beruf, der besonders nach der in Kürze zum Abschluß ge— laugenden Besoldungsreform ein ausreichendes und der verteuerten Lebenshaltung entsprechendes Einkommen gewährleisten wird. Die Gelegenheit ist um so gäünstiger, als die Anwärter zurzeit Aussicht auf sofortige Ginstellung haben. Bewerbungen sind an den Präsi— denten des Reichsbank-Dirktoriums in Berlin zu richten.

Für den Uebungsbetrieb hat, wie der . Deutsche Reichsausschuß für Leibetübungen“ mitteilt, das Deutsche Stadion im Grune— wald bereits selne Pforten wieder geöffnet. Die erste Veranstaltung des Jahres, das Frübjabrsfest, findet am Sonntag, den 11. April, statt. ie Radfahrer treten in Gauwettbewerben zu— sammen Die Leichtathleten veranstalten ihren Frühjahrswaldlauf mu Tausenden von Teilnehmern, und der Verband Brandenburgischer Fußballvereine siellt zwei Fußballmannschaften. Die Eintritttpreise betragen H und 2 4.

Chöieago r 31. März. (W. T. B.) Nach den letzten Ve⸗ richten hat der Wirbelsrurm 160 Tote und über 100 Ver“ 4 ö gefordert; der Sachschaden wird auf? Milliarden Dollar geschätzt.

Aerounautisches Ob fervatorinm. Lindenberg, Kreis Beeskow. 531. März 1920. Drachenaufstieg von 5 a bis 81 a.

, a Relatipe Wind Seehöhe Luftdruck Temperatur O deri Geschwiud. 1 tung Sekund. m mm oben unten o / ö Meter

12 7472 . 8 355 733 93 160 S666 15 od 11 35 3 S836 1 166d 65 3 18 S688 14 16500 639 2 ' 75 SOzS 12 2000 590 77 20 S8Oz38 12 3536. a3 ne ich S685 3009 518 —16,2 956 SO 14 3150 508 —1 7, 3 9h SO 14

Bewölkt. Inxersion zwischen 329 und 570m von O89 auf 5,1 . Zwischen 570 und 700 m überall 5, 10.

l

,

Dritte Seitag e

zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

* 69. Aichtamtliches.

, Fortsehung aus der Zweiten Beilage! R

Sach sen. Die sächsische Vollskammer hat gestern endgültig die Re⸗

glerungsvorlage angenommen, durch die der Staaisvertrag

über den Uebergang der sächsischen Staatseisen⸗ bahnen auf das Reich mit Wirkung vom 1. April 1820 ab genehmigt wird.

Oesterreich.

Die Abordnung des Landesrats und der Landesregierung Tirols unterbreitete vorgestern dem Staatskanzler Renner Entschließungen des Landesrats, worin zur Ueberwindung des Ernährungsnotstands wenigstens der wirtschaftliche Anschluß Tirols an das Deu ö. Reich gefordert wird. Der Staats⸗ minister Renner erklärte laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗ 1 n

uch in den übrigen Ländern zeigten sich die gleichen, ernsten S , 6 sei die Republik an den . Ger⸗ malner Frieden hebünden. Die gegenwärrige Bewegung auf Revision des Salnt⸗ Germainer Friedens sei völlig aus⸗—

Uchtslos. CGhbenso ausgeschlossen erscheine ihm, daß dieser rieden oder einzelne durch ihn aufgerichtete Schranken urch einen Teil der Reyublik auf eigene ö durchbrochen werden lönnten. Andererseits würde das Deutsche Reich durch unzeitgemäße Kundgebungen dieser Art nur in Verlegenheit gebracht und seine Politik Mißdeutungen ausgesetzt, die der Stellung jensetts und dies⸗ Hits der Grenze nur schaden könnten. Er müsse daher eine ernste Mahnung an alle Bürger der Republik richten, die Lage Oesterreichs wie des Deutschen Reschs durch eigenmächtige und vorschnelle Ab: machungen nicht noch mehr zu erschweren, zumal da keinem Teil aus den Sonderbewegungen irg / ndein Nutzen erwachsen könne. Der einzige zum Ziele sührends Weg sei, daß Deutschösterreich sich an den Völkerbund wende, um dem Lande und. Volke die wirklich lebensfähige Staatlichkeit zu sichern. Gegenüber der Gr⸗ klärung der Abordnung, ihre Forderungen unmittelbar den Ver⸗ tretern der Mächte zu unterbreiten, erklärte der Staatskanzler, er könne sie daran nicht hindern, aber bei seiner Kenntnis der inter⸗ nationalen Lage dazu auch nicht ermutigen. Er werde die Beschlüsse des Landesrats der Pariser Botschafterkonferenz unterbreiten.

Um den Auftraggebern und der öffentlichen Meinung des Landes zu genügen, fragte bie Abordnung bei den fremden Missionen wegen eines Empfanges an, hat aber bisher keine Antwort erhalten.

Der Salzburger Landesrat hat obiger Quelle zu⸗ folge beschlossen, die Staotzregierung eindringlichst zu ersuchen, von der Entente im Hinblick auf die ganz unhaltbaren wirt⸗ schaftlichen Verhälinisse in Oesterreich die Aufhebung des Anschlußverbots an Deutschland nachdrücklichst zu ver— langen. Nächste Woche wird eine Deputation nach Wien ent⸗ sandt werden.

Großbritannien und Irland.

Das Unterhaus hat, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, die Homerulebill für Irland mit 318 gegen 94 Stimmen in zweiter Lesung angenommen. Im Laufe der Erörterung erklärte Carson, Ulster würde sich des

arlaments bedienen, so gut es irgend möglich sei. Lloyd Feorge sagte, er glaube, das Gesetz werde im Laufe der Zeit eine Einigung zwischen Nord⸗ und Südirland und zwischen Irland und Großbritannien , Das Haus vertagte sich sodann bis zum 12. April.

Den englischen Blättern zufolge hat das Kriegsamt 4 Bataillone Infanterie namentlich bestimmt, die im Notfalle sofort nach irgendeinem Gebiet außerhalb Englands gesandt werden können.

Frankreich.

Gestern vormittag hat die Botschafterkonferenz unter dem Vorsitz Jules Cambons eine Sitzung abgehalten, in der sie einen Vortrag des Generals Nollet, des Vorsitzenden der Interalliierten Kontrollkommlssion in Berlin, über die allge⸗ meine , in Deutschland hörte und sich alsdann wiederum mit der Antwort beschäftigte, die der ungarischen . delegation auf ihre Gegenvorschläge erteilt werden solle. Der „Temps“ erklärt, der General Nollet habe der Botschafter⸗ konferenz aueinandergesetzt, warum eine Expedition deutscher Regierungstruppen in das Ruhrgebiet augenblicklich unnötig und gefährlich erscheine. ;

Die Kammer hat vorgestern mit 512 Stimmen gegen 63 sozialistische die drei Budgetzwölftel für April, Mai und Juni im Betrage von 5 Milliarden 933 Millionen an⸗

genommen. Italien.

Dle Kam mer hat beschlossen, fich bis zum 20. April zn vertagen.

Niederlande.

Das „Correspondenzbüro“ erfährt, daß der niederländischen Regierung das Antwortschreiben auf ihre letzte Note in der Frage der Auslieferung des vormaligen Deutschen Kaisers überreicht worden ist. .

Dänemark.

Die Generalversammlung der vereint gten Fachverbände hat in ihrer gestrigen Sitzung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, beschiossen, die Fachorganisat ion en aufzufordern, spätestens am 6. April den allgemeinen Streik zu erklären, um die Einberufung des Reichstags, das Zustandekommen eines neuen Wahlgesetzes und darauf die Wehl auf , ehrlicher Grundlage zu erzwingen. Von dem allgemeinen Streik werden nur folgende Ausnahmen gemacht: 1) Dienst an Hospitälern, Altenheimen, Kinderheimen usw., 2) Wasser⸗ und Gasoersorgung, 3) Sicherheits dienst der Bürger, 4 alle Betriebe, die im Hesitz von Arbeiterorganisationen sind, hh die demokratischen Blätter, welche den Staatzstreich der Regierung bekämpfen. Weiter wurde beschlossen, eine allgemeine politische Amnestie zu fordern. Die Generalversammlung wählte eine Abordnung,

Berlin, Donnerstag, den

die diesen Beschluß dem König überbrachte. Der König er⸗ widerte, daß es sein bringender Wunsch sei, eine friedliche Lösung der Krise herbeizuführen.

Teilweise hat der Streik bereits gestern begonnen, indem die Bäckergesellen die Arbeit niederlegten und die Hafen⸗ arbeiter, Seeleute und Heizer beschlossen, dies am Abend zu tun. Infolgedessen werden alle regelmäßigen Dampferverbindungen eingestellt. Die Straßenbahn⸗ und die Telephonbediensteten werden die Arbeit heute mittag 12 Uhr niederlegen. Der Generaldirektor der Staatsbahn macht die Essen⸗ bahnbediensteten in einem Rundschreiben darauf aufmerksam, daß sie als Staatsbeamte nicht das Recht haben, sich dem Generalstreik anzuschließen. Die Eisenbahnbedienseten 9 aber beschlofsen, in den allgemeinen Ausstand zu treten. Infolge⸗ dessen wird in bürgerlichen Kreisen Vorbereitung getroffen für Werbung von freiwilligen Mannschaften für den Eisenbahn⸗ dienst, um den Abgang einiger Züge täglich zu ermöglichen.

Die Partei der radikalen Linken des Reichstags hat den übrigen Parteien ein Schreiben zugestellt, in dem es heißt:

Da die Sozialdemokraten erklärt haben, daß der Generalstreik beendet werden kann, wenn der Reichstag einberufen und die Wahl⸗ efetznovelle angenommen würde, fordert die radikale Linke die übrigen Reichstagspartelen auf, Sonnabend vormittag Vertreter zu einer Konferenz zu entsenden, um über das Wahlgesetz und die eventuelle Einberufung des Reichstags zu verhandeln.

Schweiz.

Die Boischafter konferenz hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz durch ein von Millerand unterzeichnetes offizielles Schreiben vom 23. März mitgeteilt, daß nunmehr die Heim— schaffung der Kriegsgefangenen in Sibirien seglicher Nationalität ausdrücklich erlauht sei.

Griechenland.

Die Regierung hat nach einer Meldung des „Wolffschen

Telegraphenbüros“ Maßnahmen für die Kesetzung von Adrianopel und Ostthrazien beschlossen.

Amerika.

Der Präsident Wilson hat nach einer Meldurg der „Times“ der demokratischen Partei im Repräsentantenhause zu erkennen gegeben, daß er die Entschließung, die die Wiederherstellung des Friedenszustands zwischen Deutschland und Amerika bestinmt, ablehne. Sollte

Q 214

1220.

besetzten die Araber die Stadt. Die Bande verließ nach einiger Zeit die Stadt, die augenblicklich ohne Re⸗ gierung ist. ö

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrnngẽ⸗ maßzregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Nach den Beröffentlichungen des Reicht gesundheitsamts“, Nr. 11 vom 17. März 1920.)

Pocken.

Deutsches Reich. In der Woche vom 7. bis 13. März wurden Erkrankungen gemeldet, und zwar in Schweidnztz (Reg. Bez. Breslau), Schwarzkollm . Hoyerswerda, Reg.-Bez. Liegnitz) und Hamburg, je 1; außerdem wurde der Ausbruch der Pocken in Waltd erf (Kreis Neisse, Reg. Bez. Oppeln) und in Seinrichsdorf (Kreis Brilon, Reg. Bez. Arnsberg) festgestellt.

Nachträglich wurden noch mitgeteilt für die Woche vom 22. bis 28. Februar 43 Grkrankungen, nämlich in Godullghütte, Rokittnitz je 1, in Lipine 2, in K (Land kreis Beuthen) s, in Frie denshütte (Stadtkrzis Beuthen), Königsbütte, Gleiwitz, V Ruda Greis Hindenburg, Rosdzin, Bogutschütz, Neudorf, An⸗ tonienhütte je l, Hohentiohehütte 2, Domb (Kreis Kattowitz) 5, Paprotzanhütte , Altberun reis Pleß) 8, Tarn gwitz (Reg. Bez Oppeln) 1 und in Adeleben (Kreis Uslar, Reg. Bez. Hildesheim) 5; vom 29. Februar bis 6. März 62 Erkrankungen, ünd zwar in Czarndamerow, Oslaw⸗ dame row, Studnitz (Kreis Bütom, Reg. Bez Köslin), Roßberg, Schlesiengrube je lin Schwientochlowitz (Kreis Beuthen) 2, in Gilieiwitz, Kamtenitz, Richters⸗ dorf (Kreis Gleiwitz), Zaborze (Kreis Hindenburg), Eichenau, Laurahütte, Rosdzin, Bogurschütz je 1, in Kochlo⸗ witz 3, in Do mb 4, in Neu darf (Kreis Kattowitz) 6, in Allt. berun (Kreis Pleß, Reg. Bez Oppeln) h, in Neheim (Kreis Arnsberg) , in Boõchum, Günnigfeld je 1“, in Wanne 4, in Eickel (Kreis Gelsenküchen) . in Dah lhausen 3, in Linden (Kreis Hattingen 6, in Oberberge (Kreis Meschede), Brink (Kreiz Olpe, Reg. Bez. Arnsberg) je 1.

Oesterr eich. In der Woche vom 22. bis 28. Februar 5. Er⸗ krankungen in Steiermark.

Tschechoslowakei. In 30 Gemelnden der Bezirke Frei⸗ stadt und Teschen sind vom Februar 1919 bis zum 25. Januar 1920 im ganzen 860 Pockenerkrankungen festgestellt worden.

Fleckfieber. Deutsches Reich. In der Woche vom 7. bis 13. März

diese Entschließung doch angenommen werden, so würde er sich , , 3, ö ; , , , ,. - wurde der Aushruch des Fleckfiebers in ODedingen (Kreis Meschede ̃ Friedenszust zu protlamiere ,. ; ö. f ö J weigern, den Friedens zustand zu protlamieren. Reg. Bez. rns berg eff este lt. Die Antmort der Vereinigten Staaten von Für die Woche vom 27 bis 28. Februar wurden nachträglich noch

Amerika auf die Note der Alltserten bezllgllch des Stand⸗ punktes der Vereinigten Staaten zu den türtkischen Friedens⸗

verhandlungen wird nach emer Rentermeldung durch den nachdrücklichen Ausdruck der Ansicht Wilsons gekennzeichnet, daß die oft geäußerte Absicht der Alliierten, der Belassung der Türken in Europa ein Ende zu bereiten, durchgeführt werden müsse. Die Note erklärt, es erscheine unter den augenblicklichen Umständen nicht ratsam, daß die Vereinigten Staaten auf der Konferenz vertreten sind. Da sie jedoch an der Zukunft des Welifriedens wesentlich intersssiert seien, müßten sie ihre Ansicht über die beabsichtigte Lösung der schwierigen Frage im Zu⸗ sammenhang mit dem türkischen Friedensvertrag offen zum Ausdruck bringen. Nach dem „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ heißt es in der Note außerdem:

Die Beweisgründe, die gegen das Verbleiben der Türken in

Konstantinopel sprechen, umfassen gebteterische Elemente, die unmög= lich übersehen werden können. Der internationale Rat, der ins Leben gerufen werden soll, um Konstantinopel und die Meerenge zu ver— walten, kann nur dann dauernden Charakter haben, wenn die Lebens⸗ interessen Rußlands, der ibilisierten Weit anerkannt werden kann, berücksichtigt werden. Auch in der Frage der Durchfuhr durch die Meeren gen und ihrer Ver⸗ waltung in Kriegszeiten sollten ohne die Zustimmung Rurlands keine endgültigen Beschlüsse gefaßt werden. Es erscheint billig, daß der Teil West-Thraziens, der außerhalb der für Konstantinopel reservierten Zone liegt, mit Ausnahme des nördlichen Teiles der Provinz an Griechenland kommt. Da die Bevölkerung des nördlichen Teiles bulgarisch ist, so Jordert Recht und Gerechtigkeit, daß die Städte Adrianopel und Kirkilisse mit den umliegenden Gebieten an Bulgarien kommen. Der Anspruch Bulgariens auf diese Gebiete muß jedoch hauptsächlich deshalb in günstige Erwägung gezogen werden, weil Bulgarien gezwungen wird, rein bulgarisches Gebiet an seiner West⸗ grenze an Serbien abzutrcten, damit dieses Land eine günst ge strategische Grenze erhält. Wilson fordert außerdem die liberalste Behandlung Armeniens durch die zivilisierte Welt. Vie Grenze Armeniens müsse so gezogen werden, daß alle gerechten Ansprüche des armenischen Volkes erfüllt werden. Da ein Zugang zur See für den Bestand Armentens unerläßlich sei, so sieht der Präsident die Zuweisung des Hafens von Trapezunt an Armenien vor. Mit Bezug auf die Ab— tretung der Rechte der Türkei in Mesopotamien, Arabien, Palästing; Syrien und dem Inselgebiet schlagen die Vereinigten Staaten die Befolgung der Methode, die auch bei Oesterreich angewendet worden ist, vor: die Türkei muß diese Provinzen den Großmächten aus⸗ händigen und diese sollen deren Schicksal beschließen. Die Note faͤhrt fort: Was die Abmachungen bezüglich Smyrnaäs anbelangt, so ist die amerikanische Regierung nicht in der Lage, darüber eine Meinung auezusprechen, da diese Frage zu umfangreich ist, als daß die amerikanische Regierung bei dem geringen Material, über das sie verfügt, sich ein genaues Urteil darüber bilden kann. Die amerika⸗ nische Regierung vertraut darauf. daß das türtische Problem mit Ehrlichkeit und unter peinlicher Rücksicht auf die Handeltzinteressen der Sieger, der Besiegten und der Neutralen behandelt werde.

Das amerikanische Staatsdepartement hat dem „Nieuwe Courant“ zufolge revolutionäre Dokumente veröffentlicht, die einem bolschewistischen Kurier ab⸗ genommen worden sind. Dorin werde zum bewaffneten Auf⸗ stand in den Vereinigten Staaten, zur Exrichtung der Qiktatur des Proletariats und zur Bildung von geheimen Werbe— organisationen aufgefordert.

Asien.

Die „Times“ berichtet aus Damaskus, daß am 21. März die Stadt Amtiepia (Antakia) E) von einer Bande arabischer Freiwilliger angegriffen wurde. Nach einem blutigen Kampfe, bei dem die Franzosen 50 Tote verloren,

sofern es eine Regierung erhalten hat, die von

2 Ertr kungen mitgeteilt, und zwar in Nippern (Kreis Neu⸗ Rig Bez. Breslau) und Birtenthal (Kreis Kattowitz, Reg.⸗Bez. Oppeln) je 1.

Genicstarre.

Preußen. In der Woche vom 29. Febiuar bls 6. März wurden 18 Erkrankungen (und 6 Todesfälle) gemeldet in folgenden Regierungsbezirken und Kreisen: Landespolizeibezirk Berlin 1 (Berlin Stadt. Reg. Bez. Arnsberg 5 () (Bochum Land 1, Dorimund Stadt 2 (15, Dortmund Land A, Breslau (I). Breslau Stadt!, Cassel 1 (Gersfeld), Königsberg 1“ (1) 1Gerdauen, Mersle burg 4 (Halle a S. Mansfelder Seekreis je 2, Oppeln 1 (Königshütte! Potsdam 1L (1) Teltow, Schleswig 1 (Neumünsterl, Trier 2 8 Saarbrücken Stadt, Saarbrücken Land je 1 (D], Wiesbaden (Frankfurt a M.]; nachträglich für die Woche vom 1. bis 7. Fe⸗ bruar: Koblenz 1 3elll; vom 15. bis 21. Februar: Koblenz

makt,

——

() IJZells; vom 22. bis 23. Februar: Cöln 1 (Cöln Stadt!, Düsseldorf 1 Hamborn].

Schweiz. In der Woche vom 22. bis 28. Februar je 1 Er⸗ krankung in den Städten Basel und Lausanne sowie im Kanton

Luzern. Ruhr.

Preuß en. 1 Woche vom 29. Februar bis 5. März wurden 24 Erkrankungen (und 4 Todesfälle) angezeigt in folgenden Regterungebezirken lund Kreisens; Landespolizelbezirk Berlins (i) Berlin Stadt 1, Berlin⸗Lichtenberg 2 (I)], Reg. Bez. Aachen 2 Aachen Stadt, Aachen Land je 1, Arnsberg 5 [Dortmund Land 3, Gelsenkirchen Stadt, Hörde Land je 1]. Cas . i [Marburgl, Frankfurt J. TForst!, Gumbinnen 1 Tilsit Stadt)], Min den 1 (1) Bielefeld Stadt! Oppeln 4 [Veuthen Land 1, Beuthen Land If 2. Natibor Land 1. Osnabrück ? n Land]. Schleswig 1 Alton; Schneidemühl l I) Schneidemühll, Wiesbaden 2 (1 Frankfurt a. M; nach. tröglich sür die Woche vom 15. bis 21. Februar: Hildesheim 2 Northeim]; vom 22 bis 28. Februar: Aachen 5 (2 Schleiden), Cöln ü) 1Cöln Stadtl, Düssseldorf 4 (1) [Geldern 1 (15) Kempen 2, Rees 1I.

BVerschie dene Krankheiten in der Woche vom 29. Februar bis 6. März 1920.

Pocken: Prag und Vororte 1 Todesfall, Wien 1 Erkrankung; Varizellen: Wien 21 Erkrankungen; Fleckfieber: Budapest, Prag und Vororte je 1 Todesfall, Prag und Vororte, Wien je 1 Erkrankung; Milzbrand; gu der j 1 Todesfall, Reg. ⸗Beiz. Potsdam 1. Grltankung; Biß verletzungen durch toll⸗ wutverdächtige Tiere: Reg. Bezirke Breslau, Cöln je 2, Köslin 1 (Vorwoche 3), Oppeln a, Potsdam 1; Influenza:

Altona 36. Berlin 71, Beuthen i. Oberschl. 3, Braunschweig 18, Breslau 80. Dresden 79, Görlitz 12, Halle a. S. 53, Ham⸗ burg 197, Mam; 1, Offenbach 12, Regensburg 2, Reg.⸗ Bezirke Arnsberg 653. Breslau 84 (ohne Breslau Stadt), Düsseldorf (Vor⸗ woche) ill, Gumbinnen 4, Königsberg 71, Köslin 2 (Vorwoche Y), Merseburg 99, Oppeln (einschl. Nachmeldungen) 216, Potsdam 36, Stralsund 10, Nürnberg 8, Amsterdain 19. Birmingham 25, Buda—⸗ pest 8, Christiania, Dublin je 3, Edinburg 1, Glasgow 7, Kopen⸗ hagen 208, Liverpool 18, Loudon 38, Prag und Vororte 15, Stock- holm 3, Wien 118 Todesfälle, Reg. Bezirke Breslau 304 (ohne Bree lau Stadt), Koblenz (Vorwoche) 56, Düssel dorf 496, Gumbinnen 61, Königsberg 27 Köslin 15 (Vorwoche 5), Münster 8. Merseburg 18390, Oxpeln leinschl. Nachmeldungen) 423, Potsdam 138, Sigmaringen Vorwoche) 5, Stralsund 296, Nürnberg he's, Hessen gö, Kopenhagen 45388, Stockholm 6, Wien (68. bis 14. Februar) 1128 Erkrankungen; Gen ickstarre: Hessen 1, niederländische Orte (2 bis 27. Fe⸗ bruar) Rotterdam 2, St. Michielsgesel 4 3 Orte ie 1 Erkrankungen; 1

——

spinale Kinderlähmung: Stockholm 1 Erkrankung; Ruhr: Budapest 3, Wien 4 Todesfälle, Budapest 11, . und Vororte 4,

ien 14 Erkrankungen; Schlafsuchtkrankheit (Encephalitis lethargien): Reg. Bezirke Gumbinnen, Merseburg je 1, Stral⸗