1920 / 70 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

vorläufig weiterzuzahlen üst, die nach der letzten landegrecht⸗ lichen Üeranlagung zugunsten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände zu entrichten war oder wäre.

2. Dieses Gesetz tritt eiche ia mit dem Ginkommensteuergesetze mit Wirkung vom 1. April 1920 ab in Kraft. Berlin, den 31. März 19720. Der Reichspräsident. Der Reichaminister der Finanzen. Ebert. Dr. Wirth.

Bekanntmachung, betreffend den Wiedereintritt des Friedenszustandes gemäß § 32 des Kriegsleistungsgesetzes. Vom 31. März 1920.

Auf Grund des § 32 des Gesetzes über die Krlegs— leistu gen vom 135. Juni 1873 (Reiche ⸗Gesetzbl. S. 129) und des 5 27 des Aussührungggesetzes zum Friedens vertrage vom 31. Augut 1919 (Reiche Gesetzbl. S. 1530) wird von der Reichs regierung folgendes bestimmt:

Als Zeitpunkt, mit welchem im Sinne des § 32 des Gesetzes vom 13. Juni 1873 der Friedens zustand für die ge⸗ samie bewaffnete Macht wieder eintritt, und die Verpflichtung zu Leistungen nach Maßgabe dieses Gesetzes aufhört, wird der 1. Mat 1920 festaeftellt.

Berlin, den 31. März 1920.

Der Neichsminister des Innern. Koch.

Verordnung,

betreffend Abänderung der Bundesratsbekannt— machung über den Verkehr mit Leimleder vom 16. Mai 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 41). Vom 26. März 1720.

Auf Grund der die wirtschaftliche Demobilmachung be⸗ treffenden Be fugnisse wiry nach Maßgabe des Erlasses, he—⸗ treffend Auflösung des Reiche ministeriums für wirtzchaftliche Demobilmachung, vom 26. April 1919 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 438) verordnet, was folgt: .

ö e .

Die Bekanntmachung über den Verkehr mit Leimleder vom 16. Mai 1918 (Reicht -Gesetzbl. S. 411) wird wie solgt geändert: 1. 5 3 Abs. 1 erhält folgende ing.

Leimleder darf nur nach Zustimmung des Kriegsausschusses gekauft, angeboten, abgesetzt und nach seinen Angaben verarbeitet, verstedet oder eingeäschert werden.“

2. S 4 erhält folgenden Abs. 2: Rommt der Ueberlaffungepflichtige seinen Verpflichtungen ) Abs. 1 nicht nach, so kann die örtliche Polizeibebörde auf trsuchen des Kriegsausschusses für ee, , an seiner telle und auf (, Kosten die nötigen Maßregeln treffen. Die Kosten sind der Polizeibehörde von vem Kriegtausschusse zu ersetzen und bei Festsetzung des Uebernahmepreises dem Ver pflichteten anzurechnen 3 87 erhält folgende Fassung:

Der Kriegsausschuß hat für das von ihm übernommene Lelmleder einen angemessenen Uebernahmepreis zu zahlen.

Dieser Preig darf für den Doppelzenter bel den in nach—

ehender Uebersicht aufgeführten Leimledersorten die nach⸗ genden Grenzen frei Vollbahnwagen des Verladeorts nicht

rfteigen: Rindleimleder ohne Schwefelnatrium, naß hand⸗

J 80 Mack Rindleimleder ohne Schwefelnatrlum, maschlnen⸗

,, . DJ ö Nindleimleder mit Schwefelnatrium, naß hand⸗ ö.

1 27242422 36 Rind köpfe und Abschnitte, enthaart ..... 109

Rindköpfe und Abschnitte, mit Haaren.. 365 Rindspaltleimleder, naß gekälkt, entßaart .. 10). Roßlelmleder, han dgeschoren naß ..... 60 Roßleimleder, maschinengeschoren naß... 1 Roßspaltleimleder, naß ...... ö Gesalzene , , . w , eb und Rehkltzleimleder, naß... 60 lidl imleder [Hirsch,, Kanin⸗, Renntler⸗, Dachs⸗, Elen leim leder) naß ..... . ch veine,, Hunde, Katzenleimleder, naß... 35. alen und Kanlnnudeln, trocken. .... 3 J

Theater.

Sonntag. Kartenreservesatz 19. Die Siberpelz. Übends 7 , von Nürnberg. Anfang Fobold. Diengtag: T.

J ermäßigten Preisen: Hänsel und Der lebende Leichnam.

retel. Hierauf: Die Puppenfee.

Anfang 12 Uhr. Abends: 68. Dauer

ö Carmen. Anfang wachen,. = r.

Madame Butterfly. Anfang 7 Uhr.

martt. Sonntag: Nachmittags: Karten woch: Die

reservesatz 8ß. 36. Volksvorstellung zu er⸗ Freitag: Die deutschen Kleinstädter.

and e i rf n Te fh ee m Jirkus = Karlstraße auerdamm. k Sonntag (21 Ubr): Hamlet. Ahends bla.) ö . Uhr): Der Liebes Die l

äßigten Preisen: Die Journalisten. . 2 Uhr. Abende: Karten reservesatz Hl. Keith. Anfang 7 Uhr.

; ö. trank. Montag: Kartenreservesatz 5. i. akt e , , . 4 Da, org.

Schaf⸗ und Lammleimleder, mit Schabsel naß 30

Ziegen⸗ und Zickelleim leder, naß 80

Kalbleimleder, naß gekälkt, enthaart, 1. Sorte 150

Kalbleimleder, naß Cekälkt enthaart, 2. Sorie 120 (von Maskalb⸗ und Fresserfellen)

. 4

a 46 Kalbetöpfe, gesalzen, mit Haaren.... . 260 Kalbsköpfe, trocken kJ .. k 480 k , w 30 Schaheaas und Streckfleisch je nach Fett— e 2

aufgeführt sind, ist der Preis nach dim Verhältnis

festzusetzen.

Sosern bei den vorstehend angeführten Leimledersorten ein Preis für trockene Ware nicht geugnnt ist, darf dieser den vierfachen Betrag des für die betreffende Leimledersorte fest⸗

gesetzten Preises nasser Ware nicht übersteigen.

Wirh masch nengeschorenes Le mleder mit bandgeschorener oder Leimlerer von Kalbfellen mit Leimleder von

Ware anderen Tierbäuten gemischt zur Ablieferung gebracht,

preis um ein Viertel herabzusetzen. Sorten getrennt gewogen und verladen werden, Herabsetzung des Preiseß um ein Viertel fort.

Güte und von handelcüblichem Feuchtigkeitsgehalte, so Preis entsprechend zu ermäßigen.

Eingang der Ware, späte Tazen, dem Kriegs augichuß und dem Absender zu melde 4. 5 8 erhält folgende Fassung:

scheidet auf gericht in Charlottenburg, Wigzlebenstr. 4 —I10. ist innerhalb eines Monatß no

ergeben. Der Verrnflichtete hat ohne Röcksicht auf die end Festsetzung des den pon ibm angebotenen Preis zu zahlen. Ist der zur Ueberlassung

Bestimmungen. 5. 5 11 Abs. 1 Ziffer 2 erbält folgende Fassung:

bietet, kauft, ab etzt, verarbeitet, verstedet,

hocknet. Artikel 2. ; Diese Verordnung tritt am 1. April 1920 in Kraft.

Berlin, den 26. März 1920.

Der Neichswir tschafts minister. Schmidt.

Bekanntmachung,

liefernbe Schuhbedarfsleder.

Gemãß

einer zufolge der Aufhebung der Höchstprelfe für

Für Leimledersorten, deren Grenzpreise vorstebend nicht

Ausbeute zu der Ausbeute oben angeführter ähnlicher Sorten

der aus dem Mijchungsverbältnisse zu berechnende Durchschnitts⸗ Falls die einzelnen fällt die

Ist dat Leimleder nicht von mindestens mittlerer Art und

Qualitãaisdifferenzen . vom Empfänger sofort nach tens innerhalb einer Frist von drei

Ist der zur Ueberlafsung Verpflichtete mit dem vom Kriegsausschusse gebotenen Preise nicht einverstanden, so ent⸗ seinen Antrag endgültig das Reichswirtschaits⸗ Der Antrag Bekanntgabe des vom Kriegs⸗ ausschuß angebotenen Prelses zu stellen. Das Reichswirtschafts⸗ gericht entscheidet auch über alle sonstigen Streitigkeiten, die sich aus der Ueherlassung deg Leimleders an den Krieggausschuß

dreises zu liefern, der Krlegsausschuß vorläufig

erpflichtete nicht zugleich der Eigentümer, so gelten auch für den Eigentümer die vorstehenden

Wer den Vorschrlften des 5 3 zuwider Leimleder an⸗ einäschert oder

betreffend Festsetzung der Geldwerte für abzu⸗

5 Absatz 8 der Verordnung über die Erhebung ute, Felle

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen ö auf den Inhaber durch die Stadt gemein de Pforzheim. ; Der Stadtgemeinde Pforzheim ist durch Entschließung = vom Heutigen im Einvernehmen mit dem Ministerium der = Justiz und dem Ministerium der Finanzen die Genehmigung zur Ausgabe von zu 4 Prozent verzinslichen Schuld⸗ z verschreibungen auf den Inhaber im Nennwert von 10 006 00 υ (Zehn Millionen Marh sowie zur Aus⸗ gabe der zugehörtaen Zinsscheine erteilt worden. Karlsruhe, den 30. März 1920. ihrer Badisches Ministerium des Jannern. Der Ministerialdirektor. Arnold.

Mark

ur Ausgabe gelangenden Nummern

Die von hente ah esetzhlatts enthalten:

57, 58, 59 des Reichs Nummer 57 unter

Nr. 7378 ein Einkommensteuergesetz, vom 29. März 1820; Nummer 58 unter

Nr. 7379 einen Erlaß, betreffend die Errichlung eines Neichsmin isteriums für Ernährung und Lan. dwirtschaft, vom 30. März 1920,

Nr. 73860 einen Erlaß, betreffend Aufhebung des Reichs⸗ kolon ialministeriums, vom 29. März 1920,

3. Nr. 7381 eine Bekannimachung über Druckpapier, vom ; 27. März 1920,

Nr. 7382 eine Verordnung über die Preise für künstliche Düngemlttel, vom 29. März 1920,

Nr. 7383 eine Bekanntmachung zu der Verordnung des Bundesrats über künstliche Duüingemitsel vom 3. August 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 999), vom 29. März 1920,

Nr. 7384 eine Verordnung über die Bildung einer Preis⸗ aug gleichste lle für w vom 29. März 1920, .

Nr. 7385 eine Verordnung über die Bildung einer Preis⸗ ausglelchftelle für Knochen mehl, vom 29. März 19290,

Nr. 7386 eine Bekanntmachung, betreffend die Ratlfikation des Friedensveitrags zwischen Deutschland und den alltterten und 9 ozlierten . durch den Serbijch⸗Kroanijch⸗Slowenischen Staat, vom 29. März 1920;

Nummer 59 unter

Nr. 7387 eine Verordnung über den Verkehr mit Zucker, vom 31. März 1920.

Berlin, den 31. März 1920. Postzeitimgsamt. Krüer.

——

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

so ist

ist der

gültige

Aeronautisches Ob servatorinm. Lindenberg, Kreis Beeskow. 1. April 1920. Drachenaufstleg von 5J a bis 74 a.

——

und Leder zu leistenden Abgabe vom 25 Fehruar 1920 (GBl. Relasibe Kind S. 264) werben nachstehende Geldwerte für abzuliefernde Schuh⸗ eehshe Luftdrun! Temperatur O Feucht g. Geschwind. bedarf leder festgesetzt: p ö keit Richtung Scrund. 2 Fo vacheleder.. . 4 5636 für je 1 Kilogramm m mm ohen oo Merer . Hefter Lbst Terkwias:⸗;, =. fur E g Ruchrntfü, , e, 11 2 889668 geh rieber, schwan genarbt. . =] Maschinenmaß. 3065 333 35 35 S835 18 6. Zu b, e und 4 bei mindestens 1 wm Kernstärke und mit der 5090 05 11 9) 8 . aftzabe, daß nicht wehr als 5 vo Fahlleder in Maßwar̃r 199 66 48 9 . ö. seitenz des einzelnen Abgabepflichtigen geliefert wird. 1500 625 . 838 . f. Kalbleder pfl. Gerbun g.. S QD, ] far je 1 Quadratfuß 200 hö6b 9 . 3 . g. Rindoberleber, schwarz genarbt. I mil . . f. 2 3 9 8 1 h. Schafleder pfl. Geibung.. 6. 26 393 1 it 563 9 8 1

n veröffentlichte Geldwert für Roßoberleder pfl. Gerbung auf 46 365, (stalt Æ 30, wie in der Verordnung) sestgesetzt. Berlin, den N. Marz 1920.

Nenutsches Theater. Sonntag, Abends 7 Uhr: Dame Kobold. Montag, Bummelstudenten.

Oyeruhaus. (nnter den Studen.) ö, . , 7 Uhr: Der letzte Walzer.

Teil. Mittwoch, Donnerstag und Montag: Mittags: Kartenreserbesatz 20. Sonnabend: Dame Kobold. Freitag: lag 5 Uhr

Kammer spiele. Sonntag ö , , 3 Er⸗ Dienstag: 69. Dauerhezugsvorstellung. ain, n ,., Der rote Hahn. Abends 7 Uhr: 7 Uhr: Gabriel Schilliugs Flucht. Veer Gynt. Montag u. Donnerstag:; Schauspielhauz. (Um Gendarmen. 36 , n. Mitt. und Sonnabend:

Reichslederstelle. Blasse. 3

—— m, 87 13 ö ; 2169

2

*

Berliner

Bieg ira. Abends

onnabend: Menag rie. Montag (6 Uhr): Dies irao.

abriel Cesstugtheater. Sonntag (6 Uhr): 3

onnabend: Pygmallon. Dientztag, Mittwoch

Montag (z Uhr): Der rote Hahu. 9erm

nds Uhr:

Nach Montag,

Donnerstag

e. S 20 der genannten Verordnung wird der in S5. Absatz ? dersel

für je 1 Kilogramm

DBeutsches Opernhaus. Son Allabendlich (23 Uhr): Abends 66 Uhr: Der Montag (3 Uhr): Bummel studenten. ,. (33 Uhr): Boceraeeio. Aben w hr: ͤ 2 ledermaus. Mittwoch: Figaros Deutsches Ainstlertheater. Sonn. Seen, . ea, . . oinle g dour. itag: ten? 7 Uhr: Menagerie. Montag bis . , n , .

hr: Schwarz nmwasdutãdel. . Montag (34 Uhr): Schwar zwaldmädel.

Theater des Westens. Sonntag

Wozzeck. Die 8 j AI. V licht: e, ,

r Mont NVolkshihne. Theater am Bůlom⸗- Ri. ch t zr N

2, bedeckt. Inversion zwischen 879 und 930 ma von 4.55 auf 4,84. Inverston zwischen 3100 m und 3180 in von 7,40 auf 6, 8 *,

(Fortsetzung den Nichtamtlichen in der Srsten und Zwelten Beilage.)

B / /// / r 8 ? ö —— 22 . F 2 , 2 ,, , , , , i = 2

. n

Das goldene Kreuz. Vrophet.

Carmen. Dienstag: Die

dem zum luß: „Der Wilddieb“.

FJamilien Frl. Jutta von Selchow

z Verlobt: Komische Oper. Sonntag G64 Uhr. ent Hrn. Seatnant Wolfram Frhrn.

arzwaldmaüdel. Allebendlich on Richthofen (Breslau 3. Zt.

arzdorf). Frl. Annemarie von Volk⸗ mann mit Hrn. Oberleutnant a. D. ansz⸗Ogkar von Rosenberg⸗Lipinsky

Charlottenburg).

r. , , Rabod Frhr. von Schele mit Frl. Etisabeth von Waldow und Reitzenstein (Königs⸗ walde, Aeumark).

Gestorben: Hr Major a. D. Feliz Gropius (Fronza bei , Hr. Geheimer ß Stabsarjt

r. med.

ich 76 Uhr: elin.

Die Frau im

Vorm. 11 Uhr: Konzert achm. 314 ö. ustige Witwe.

C. d. Res. a. D. D Stanial Theater am Nollendorsplatz. . (Beuthen O. S.). —2 e g er!

wäßigten Preisen: Maria ü und Freitag: Nach Damaskus. Anfang 2 Uhr. Abends: Karten. Der weiße eiland; iengtag bis hn a, ,, . enen, Sonntag (4. Ubrh: Eva. titsrat Dr. med. Konrad Flechtner ö . * . JJ ö . 2 von *. . 7 Uhr: Der Piel Greiberg . S.. nir. . Komhdienhmus. Sonntag 6 nä: lichträfet s nb: Der Liebestrank. en, Gr nb: Drei aue Dlengztag: Kartenrelervesatz o. Peer Liselott von der Vfalz. Abends J . Sch achte ln. Vernnhvorshicher Scrif hei ter

Gynt. Anfang 61 Uhr.

Tvernbaus. Mittwoch: Figaros ; ,. Donnerstag: Otello. ö , e (8 Ubn: reitag: Fidelio. Sonnabend: Tief⸗ J land. Sonntag: Aida.

Schausyielhau. Mittwoch Der

Marquis van Keith, =* Ponnerstag: Straße. Sonntag (G Uhr): Ervgelst. schwörung des Fiesch zu Genus.

iselott von der

Theater in der Auniggrůter verlorene Tochter. Dienstag: Alt⸗

M , ne, gharlottenburs. onntag (3 Uhr): Wie es euch gefällt.

2 r khr: ./ .ag. Erzieher. Montag und Freitag: Die

Flachsmann als 75 Uhr: Die närrische Liebe. . Montag (3 Uhr): Der Hochtourist.

Thaliatheater. Sonntag (3 Uhr): Direktor Dr. Tv rol in Cbarlottenbuca.

Verantwortsich für den Ameigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsmat Mengering in Berlin.

Hochtourist. Allabendlich

Heidelberg. Mittwoch: Die Ver⸗

Bickus Kusch. An allen 3 Oster⸗

Verlag der Geschäftestelle ( Mengerin g) in Berlin.

riedrich der G 1. Teil: Der Abends 746 Uhr: König Nicols. Donnerstag: Die Macht der Finsternis. feiertagen 2 große Festvorstellung en, Druck der Norddentschen Buchdruckerei und n. n. 1 * . „Sie“. Sonnabend; Zum ersten Male: Die Nachmittags 31 Uhr und Abends ? h Verlaasanstalt., Berlin. Wilhesmst aße X.

ronnrinz. Freitaa: Der Marquis Montag und Donnerstag; won Keith. Sonnabend; der Großle. Sonntag: Nachmittags: stein. Mittwo Die Braut von Messinga. Abends: sönig Nicolo. Der Marquis von Keith.

riedrich Dienstag und Freitag: Schloß Wetter Naben steinerin. und Sonnabend:

Montag (3 Uhr): Erdgeist.

Montag (3 Uhr): 4 Dienstag (3 Uhr): Wilhelm dieb“. Vell.

In sämtlichen Vorstellungen, auch Nach— Wie es euch mittags, die neue Pantomime „Der Wild⸗

BVrogramm. (Nachmittags hat jeber Er⸗

Siehen Beilagen

und Erste. Zweite, Dritte und Vierte Zentral Handels register · eilage.

Außerdem das neue April⸗

Amtliches. fFortsetzung aus dem Hauptblahl ]

BSektanntmachung. Der in Nr. 262 des „Deutschen Reichsanzeigers“ vom 14 November 1919 veröffentliche Antrag, den Tarif—

vertrag vom J. Juli 1919 für die kaufmännischen und

techn ischen Angestellten für Handel und Industrie in den bayerischen Städien Weißenburg und Treuchtlingen sür , , verbindlich zu erklären, ist gegenstandslos ge⸗ worden.

Berlin, den 11. März 1920.

Der Reichen beitsminifter. J. J.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Verband der Stoffhandschuhfabrikanten SE. V, Limbach-Oberfrohna Sa, der Gewertschafts—⸗ bund taufmännijcher Angestellten verbände, Kreis Chemnitz, und der Gewerkschafts bund der Ange— stellten Berl in, Geschäftsstelle Chemnitz, . be⸗ antragt, den zwischen ihnen am 11. Februar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts, und Anstellungs— bedingungen für die kaufmännischen Angestellten in den Be⸗ trieben der Stoffhandschuhindustrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 235. Dezember 1918 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 1466) für das Gebiet des Freistaats Sachsen und für Rußdorf S.⸗M. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag körnen bis zum 10. April 19290 eihoben werden und sind unter Nummer L B.. H. S2d6 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen siraße 36, zu richten.

Berlin, den 11. März 1920.

Der Relchsarbellsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband der Hamburger Damen⸗ kon fettlon sindustrie, Ortsgruppe II, Hamburg, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlank s, Filiale Hamburg und Umgegend, auf Grund des Schiedsspruchs des afin da e ffn Ham⸗ burg vom 21. Januat 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 25. Ottober 1919 i. Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der gewerb⸗ ichen Arbeiter und Arbeiterinnen in den Betrieben der Damen⸗ maßschneiderei und Konfeftionsänderungen gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 2B. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städie Hamburg, Altona und Wandsbek für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. April 1920 erhoben werben und nl unter Nummer L B. E. X27 II. Ang, an das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 353, zu richten.

Berlin, den 17. März 1920.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.

der. .

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Handelsgewerbes ! Württemberg, Bezirkegruppe Unlm E. V., der eutschnationale Handlungsgehiklfen-Verband, der Gewerkschafts bund der Angestellten, der Reichs⸗ verband deutscher Angestellten, Bezirksstelle 14, der Verband der weiblichen Handels- und Büro⸗ angestellten E. V. und der Zentralverband der An— gestellten haben beantragt, die zwischen ihnen am 22. De⸗ zember 1919 abgeschlossene Vereinbarung zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 22 Oktober 1919 zur Rege⸗ lung der Gehalts⸗ und Anstellungsverhältnisse der kauf⸗ männischen Angestellten in Groß⸗ und Kleinhandelsbetrieben, mit Ausnahme der Lebensmittelbranche, des Drogenhandels und der optischen Branche gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reicha⸗KWesetzbl. S. 1456) für das Gebiet a Ulm a. D. gleichfalls für allgemein verbindlich zu erllãren.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10 Ap il 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R 3204 an das Reichsarbeilsministerunn, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 17. März 1920.

Der Reichsarbeitsminifter. J. A.: Dr. Zusse.

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Orts⸗ verband Groß Berlin, hat beantragt, den mit dem Verein der Kaufmannschaft Wriezen a. O. am 2. Ja— nuar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalta. und Ansiellungsbedin gungen der kaufmännischen An, gessellten gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 Reichs⸗Cesetzb. S. 1456) für den Stadtbezirk Wriezen a. O. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10 April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 3049 an das Reichsarbeits ministerium, Berlin, Lulsenstraße 33 zu richten.

Berlin, den 17 März 1920.

Der Neichsarbeltaminister. J. I.: Or. Bufse.

——

.

Deutschen Bau arbeiterverband, Meißen, und dem Zentraloerband der Maschinisten. und verwandten Berufsgenossen Deutsch-⸗

Erste Beilage

Sekanntmachung.

Der Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes E. V. in Berlin⸗Wilmersdorf hat beantragt, den zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbaugewerbes, E. V.,, Bezirksgruppe VIII, dem Zweigverein

Heizer lands, Geschäftsstelle Dres den, am 2. Juli 1919 ab— geschloss nen Tarifrertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Tiefbau⸗ gewerbe gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gemetzbl S. 1456 für die sächsischen Orte Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel⸗Harmenitz, Arntitz, Bader sen. Beicha, Berntitz, Birmentitz, Churschütz Daubnitz Dennschütz Dobernitz, Dobschltz, Dörrschütz vat Eulitz, Gleie berg, Graupzig, Ibanitz, Jessen, Käbschütz, Klappendorf, Krepta, Lautzschen, Leippen, Leuben, Löbschüß, Lommatzsch, Loßsen, Marschütz, Meila, Mertitz, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz. Ne kanitz, Niederstaucha, Niderstößwitz, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwitz, Pitschütz, Plan tz⸗-Deila, Pinkowiß. Piskswitz, Poititz, Prater⸗ schüß, Pröda, Prositz bei Schieritz, Prositz bei Staucha, Raßlitz, Rauba, Roitzch, Scheerau, Schleinitz, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz, Steudten, StrlegnißR Treben, Trogen, Wachnitz. Wauden, Weitzschenhain, ilschwitz, Wohnitz, Ziegenhain, Zöthain, Ischeilitz und Zschochau für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10 April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3242 an das Reichtzarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 358, zu richten.

Derlin, den 17. März 1920.

Der Reichs arbeit minister. J. A.: Dr. Bu sse.

1

Bekanntmachung.

Der Arheitgeberverband des Handelsgewerbes

. Württemberg E. V., Bezirksgruppe Uim, der eutschnationale Handlungehilfenverband, der Ge⸗

werkschaftabund der Angestellten, der Reichs verband deutscher Angestellten, Bezirksstelle 14, der Verband der weiblichen Handels- und Büroangestellten EC. V. und der gentralverband der An gestellten haben beantragt, die jzwischen ihnen am 14. Januar 1920 ab⸗ geschlossene Tarifvereinb arung zur Regelung der Gehalts⸗ und Arbeltsverbälmisse der kaufmännischen Angestellten in Groß⸗ und Kleinhandelsbetrieben, mit Ausnahme ber Lebentz⸗ mittelbranche, des Drogenhandels und der optischen Branche, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Heidenheim / Brz für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können big zum 10. April 1920 erhoben werden und sind unter Rum mer L B. E. 3169 an das Reichsarbeits ministertum, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 17. März 1920.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Bu sse.

ü.

Sektanntmachung.

Der Verein der Bürobeamten der Rechts—⸗ anwälte und Notare, Ortsverein Frankfurt a. M., hat beantragt, den zwischen ihm und dem Anwalts— verein zu . a. M. am 2. Dezember 1919/10. Ja⸗ nuar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Ergänzung vom 9. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungtz⸗ bedingungen der Anwallsaugestellten gemäß 2 der Verordnung vom WB. Dezember 1918 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Landgerichtsbezt. ks Frankfurt a. M. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10 April 1920 erhoben werden und sid unter Nummer J. B. R. 3213 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 17. März 1920.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Zusse.

Bekanntmachung.

Der AÄArbeitgeberverband des Handels gewerbes für Württemberg E. V., Bezirksgruppe Uim, der Deutschnationale Handlunasgehilfenverband, der Gewerkschaftebund der Angestellten, der Reich s⸗ verband Deutscher Angestellten, Bezirksstelle 14, der Verband der weiblichen Handels⸗ und Büro⸗ angestellten E. V. und der Zentralverband der An⸗ gestellten haben beantragt, die zwischen ihnen am XW. De⸗

mber 1919 abgeschlossene Vereinbarung zur Regelung der Eee fs und Anstellungaverhältnisse der kaufmännischen An⸗ gestellten in Groß⸗ und Kleinhandelsbetrieben, mit Ausnahme der Lebens mittelbranche, des Drogenhandels und der optischen Brar che, gemäß 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 e , , bl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Ravens⸗ urg, Friedrichshafen, Kiberach⸗Rh., Laupheim, Gelslingen⸗St., Leutkirch, Teiinang, Wangen⸗Allg., Saulgau, Wurzach und Ochsenhausen für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 3167 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 8, zu

richten. Berlin, den 17. März 1920. Der Reichs arbeit minister. J. A.: Dr. Busse.

ce.

J

zum Dentschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Handels gewerbes für Württemberg, E. V., Bezirksgruppe Ulm, der Deutschnationale Handlungsgehilfenverband, der Gewerkschaftsbund der Angestellten, der Reich s⸗ verband deutscher Angestellten, Bezirksstelle 14 der Verband der weiblichen Handels- und Büroange⸗ stellten E. V. and der Zentralverband der Ange⸗ stellten haben beantragt, die zwischen ihnen am 31. Dezember 1919 abaeschlossene Bereinbarung zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsverhältnisse der kauf⸗ männischen Angestellten in Groß⸗ und Kleinha delsbetrieben, mit Ausnahme der Levensmittelbranche des Dro zenhandels und der optischen Branche, gemäß § 2 der Verordnung vom XB. Dezember 1918 (Reicha⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Weingarten für allgemein vecbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. R 3168 an das Reichsarbeltsministeriam, Berlin, Suisen⸗ straße M, zu richten.

Berlin, den 17. März 1920.

Der Reichs arbelts minister. J. A.: Dr. Bu sse.

1

Bekanntmachung.

Der Reichaverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes E. V. hat beantragt, den zwischen den Reichs⸗ verband des Deutschen Tiefbaugewerbes E V., Be⸗ irksgruppe VI, dem Arbeitgeberverband für das

augewerbe zu Aue und Umgegend, dem Deutschen Bauarveiterverband, Bezirksverein Aue, und dem Zentralverband der Maschiniflen, Heizer und ver⸗ wandten Berufsgenossen Deutschlagds, Geschäfts⸗ stelle Zwickau, am 4 Juli 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag nebst Nachtrag vom 15. September 1919 zu Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerb— lichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe d, § 2 der Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Aue und der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg einschl. des Amtsgerichts bezi ks Hartenstein sowie der Städte Zwönitz und Elterlein für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Aprll 1920 erhoben werden und nd unter Nummer . B. R. 3048 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Lulsen⸗ straße 33 zu richten.

Berlin, den 19. März 1920.

Der Reichs arbeits minister. J .: Dr. Busse.

.

Bekanntmachung.

Der Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbe E. V. hat beantrogt, den zwischen dem Reichs⸗ verband des Deutschen Tiefbaugewerbes G. V., Be⸗ zirksgruppe VIII, dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe für Zwickau und Um gegend, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein Zwickau, und dem k der Maschinisten und Hei zer Geschäfttz⸗

elle Zwickau, am 23. Juni 1919 abgeschlossenen Lohn— und Arbeitstarifvertrag nebst Nachtrag vom 15. Sep⸗ tember 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen ö. die gewerblichen Arbeiter im Tief baugewerbe gemäßh d 2 der

erordnung vom 238. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet der Orte Zwickau, Auerbach⸗Zw., Bock wa, Caingdorf, Crossen, Culde, Haara, Helmsdorf, Jädenhain, Lichtentanne, Mosel, Niederhaßlau, Niederhondorf, Nieder⸗ planitz, Oberhaßlau, Oberhondorßf, Oberplanitz, Oberrothenbach, Pöhlau. Rein vorf, Schneppendorf, Sterne, Schedewitz, Thann⸗ hof, Vielen, Weißenborn, Wilkau, Kirchberg, Bärenwalde, Bonker s dorf, Culitzsch, Cunnersdorf, Gebersbrunn, Giegenarün, Hartmannsdorf, Saupersdorf, Hirschfeld, Leuterhofen, Lauterg⸗ bach, Lichtenau, Niederozinitz, ö,, Schon fels, Sieber⸗ straße, Stangen grün, Volgtsgrün, endtschrottenanndorf, Wiesen, Wlesenburg. Wolfers grün. Wildenfels, Friedrichs grün, Grünau. Härtens dorf, Heudörsel, Ortmannsdorf, Schönau und Weißbach für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. April 1920 erhoben werden und find unter Nummei L. B. R. 3045 an das Reichsarbeitsministerium, Verlin Luisenstraße 33 zu richten.

Berlin, den 19. März 1920.

Der Reichtzarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Reichs vemrhand des Deutschen Tiefbau gewerbes E. V. hat beantragt, den zwischen dem Reicht verband des Deutschen Tiefvaugewerbes S. V. Bezirksgruppe VIII, dem Deutschen Bauarbeiter verband, Bezirkeverein Werdau, dem Arbeitgeber verband für das Baugewerbe für Werdau und Um⸗

egend und dem Zentralverband der Maschinisten, . und verwandten Berufsgenossen Deutsch⸗ ands, Geschäftsstelle Zwickau, am 4. Juli 1919 ab⸗ geschlossenen Lohn⸗ und Arbeitstarifoerirag nebst Nachtrag vom 15. September 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23 De⸗ ember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl S 1456) für das Gebiet der tadt und Amts hauptmannschaft Werdau für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antr

können bis zum 10. April 1920 erhoben werden und

unter Nummer