1920 / 70 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Ernannt sind zu Berginspektoren: die Bergassessoren Paehr beim Stein kohlen berg werk König, O. S., Kurt Seiol beim Steinkoglenben gwerk Königin Luise, O. S., Mühlbach im Bergrevier Schmalkalden, Nolte im Bergrevier Wattenscheid, Schlieper im Bergrevier Ost⸗Recklinahausen, Fuldner z Zt. bei der Kohl⸗nwirtschafts telle in Bie seseld. Berger im Berg⸗ revier West Waldenburg und Dr.-Ing. Berckhoff im Berg⸗ renier Herne.

Ju stizministeri um.

Der Kammeragerichtgsraz Gadow ist zum hauptamtlichen Mitglied der Justizprüfungskommission hesiellt.

Der Landgerichtgrat Szyja in Breslau ist zum Land⸗ gerichtsdirektor bei dem Landgericht Lin Berlin ernannt.

Dem Landgerichtsrat, Geheimen Jusftizrat Hermes dorff in Koblenz und dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Freydanck in Hameln ist die nachgesuchte Dienßentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Versetzt sind: die Landrichter Schmidt und Schwing in Elherfeld an das Landgericht III in Berlin, der Landrichter Dr. Trapp in Saarbrücken nach Cöln der Landrichter Liedgens in Aachen nach Trier, der Amtsrichier Man— kowski in M. Gladbach altz Landrichter nach Duͤsseldorf, der Amtagerichtsrat Krieger in Altlandsberg an das Amtsgericht Berlin⸗Tempelhof, der Amtsrichter Vollbach in Dinglaken nach Wadern und der Amtsgerichtsrat Conrads in Rhaunen nach Ratingen.

Aus dem Justizdienste sind geschieden: der Amtsgerichts rat Dr. Schneem ann in Wesel infolge seiner Ernennung

m Landrat, der Landrichter Klose vom Landgericht Lin

erlin infolge seiner Uebernahme in die Reichsfinanzverwaltung unter Einen nung zum Regierungsrat und der Landrichter Gaßner aus Memel infolge seiner Uebernahme in die Reichs⸗ finanzverwaltung.

Die Versetzung des Landgerichisrats Lanz in Saarbrücken nach Cöln ist zurückgenommen.

Der zum Landrichter ernannte Gerichtsassessor Dr. Losen⸗ hau sen f aufgefordert, sein Amt nicht in Trier, sondern in Aachen anzutreten.

Der kommissarische Bezirksrichter beim Geupernement Kamerun, frühere Amtsrichter Eggers ist zum Landgerichts— rat in Lüneburg ernannt.

Zu Landrichtern sind ernannt; die Gerichtzassessoren Abe gg in Düsseldorf, eth Dr. Kae mmerer, Krieger Struensee, Georg arnecke in Altona und Rudolf Lauenstein in Kiel.

Zu Amlsrichtern sind ernannt: die Gerichtszassessoren Bley bei dem Amtsgerichte Berlin Müte, Huetszgen in Duisburg und Duhois in Bartenstein.

Autz dem Justizdlenste sind geschieden: der Staataanwalt

erbst von der Staatganwaltschaft bei dem Sandgerichte II

Berlin infolgt selner Uebernahme in die Reichs finanz— verwaltung unter Ernennung; zum Regierungsrat und der Staatsanwalt Trost in Breslau infolge seiner Uebernahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung zum Neglerungsrat.

Dem Staatlganwalt Baersch in Bartenfiein ist die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt

Der Staatsanwalt Tetzlaff aus Posen ist nach Magde⸗ burg versetzt.

u Staatsanwälten sind ernannt: die Hilfsstaatsanwälte eintich Schmitz und Woltering in Elberseid sowie Spinn Münster J. W.

Dem Notar, Justizrat Dun cker in Gollnow ist dia nach⸗ gesuchte Entlaffung aus dem Amt als Notar erteilt.

Der Amtasitz ist angewiesen: dem Notar,. Justizrat Brehme aus Pleß in Striegau and dem Notar Rath aus Malmedy in Schleiben.

u Notaren sind ernannt: die Rechtganwälte, Justizräte Dr. Isidor Brock, Richard Haensch ke, Ludwig Steiner in Berlin mit Anweisung detz Amtssitzes in demjenigen Teile der Stat Berlin, der zum Bezirke des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte ehört, der Rechtsanwalt, Justizrat Dr. Bruno Cohnberg in

harlottenburg, die Rechtsanwälte, Justizräle Mar Bucha, Siegmund . Leopold Geldschmidt, Falk (Felix) Hirschberg, Karl Jo sl, Hillel Rogosins ki in Brea lau, ble Rechlzanwälte Paul Menzel in Glaß, Dr. Johannes Kulig in Oppeln, Or. Shristonyh Magck in ir en, Werner Schlüter in Striegan, Karl Garms, Ernst Hectng, Jallus Kuß und Karl Walbaum in Göttingen, Julius Häcker und Dr. Albert Rose in Paderborn, ö Schwarzwald in Stadtlohn (Amtggerichtsbezirk

reden, aul Granzow in Melzorf, Ernst Gosse, in RBrauherg, Albert Hahn in Saalfeld (Ostyr) und Erich Kroll in Hari burg Westpr.).

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht, die Rechts⸗ anwälle: Or. Opitz bei dem Kammergericht, Voigt bei dem Landgericht in Altona, Merkel bei dem Amtsgericht und dem Lanhgericht in Breglau, Dr, Bohnen bei dem Amtsgericht und bem Landgericht in M⸗Gladhach, Dr. Beis ner bei dem Amtsgericht in Groß Warienberg, Justizrat Brehme bei dem Amte gericht in Pleß und Dr. Albrecht bei dem Amtsgericht in Neuhaldensleben.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Land⸗ richter a. D. Dr. Albert Zim m erm ann bei dem Landgericht 1 in Berlin, die Rechtsanwälte: Salo Glaß, bisher bei den Landgerichten J, II und III in Berlin, bei dem Kammer⸗ gericht, Michelet, früher bei hem Lanzgericht Ul in Herlin, und Schröder aus Göttingen bei dem Landgericht! I in Berlin, Dr. Fröchtling, bisher bei dem Oberlandesgericht in Dussel⸗ dorf, bel dem Landgericht daselbst, Or, Fritz Marcus aus Berlin bei dem Amisgericht und dem e et in Düssel⸗ dorf, Möhle, big her bei ben Landgerichten l, Il und 1II in Berlin, auch bei dem Amtsgericht in Berlin⸗Schöneberg, Justizrat Kennes, bisher bei dem Landgericht in Pott⸗ Dam, auch bei dem Amttzaericht daselbst, Justizrat Brehme aus Pleß bei dem Amtegericht in 4 . der frühere Rechiganwalt Dr. Kruchen bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Dorimund, die Gerichtsassessoren: ah und Dr. Schoenlank bei dem Landgericht L in

erlin, Dr. Trepper bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ ericht in Hagen i W., Böoelk bei hem Amtsgericht und dem imdgericht in Köslin, Micheel bei dem Amtsgericht in Burg a. F., die früheren Gerichtgaßsessoren Dr. Lelewer bei den fammergericht, Plüm ecke bei dem Oberlandesgericht in Naumburg a. S., Gerhard Cohn bei dem Landgericht JL in

Berlin, Hölzerkopf bei dem Amtsgericht in Neukirchen

(Kreiz Ziegenhain) mit dem Wohnsitz in Röllsahausen und . Charlottenburg

Täger bei dem Amtsgericht in Wilhelmshaven.

Zu Gerichtsasfefsoren sind ernannt; die Referendare Dr. Erich Zimmermann, Friedrich Müller, Dr. Martin Meyer im Bezirke des Kammergerichts, Dr. Alfred Rinteln im Bezlrte deg Oberlanbesgerichts zu Cassel, Dr. Christoph Cremer, Albrecht Hoppe, Alfred Bruns, Johann Schu⸗ macher, Hempelmann, Kurt Kayser im Bezirke des Oberlandee gerichts zu Celle, Pitzler, Dr. Schoemann, Dr. Chrysant im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Cöln, Dr. Josef Wolff, Polzin, Franz Heinemann, Bürger im Verirke des Oberlandes gerichts zu Tüsseldorf, Tr. HallJeh— mann im Vezirle des Oberlandesgerichts zu Hamm, Grot⸗ husen im Bezirke des Oberlandeggerichis zu Kiel, Doren⸗ berg im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Naumburg a. S. Georg Loewenberg im Geschäste bereiche der Abwictelungs⸗ stelle des Oberl endes gerichttz zu Posen und Dr. Ludwig Aron im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Stettin.

Aus dem Justizdienst sind geschi⸗den die Gerichtsaossessoren: Dr. Magensy infolge seiner Ernennung zum Regierungsrat und stänrigen Hilfgarbeiter im Reichsschatzministe ium, Dr. Krokisius, Dr. Minre, Heimann Simon infolge ihrer Uebernahme in die Reicht finanwerwaltung unter Ernennung h. Regierungtzräten. Bone, Or. Borgmann, Dietzel, Reinhold Engel, Abolf Firnhaber, Dr. Görcke, Hans⸗ pach, Heising, Jann owsky. Dr. Kaifer, Koziol, Konrad Kuhn, Lasch, Dr. Kurt Schmidt, Schrohe, Dr. Mor Schu lz, Johannes Thiele, Tie im ann infolge ihrer Ucbernahme in die Reichsfinan zveiwaltung unter Er— nennung zu Regierung zassessoren, Fimmen, Dr. Jacobus, Jagemann, Meißen, von Oertzen, Romig infolge ihrer Uebernahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Er⸗ nennung zu Regierung assessoren, Fritz Schneider insolge seiner Ernennung zum Regierunggassessor, Paul Stern infolge seiner Uebernahme als Fmanzamtmann in eine planmäßige Stelle der Reichtzschatznerwaltung.

Den Gerichteassessoren Dr. Agena, Dr. Arnheim, Dr. Bacthr, Paul Boehm, Debey, Dr. Dresdner, Dr. Driesch, Dr. Dwenger, Eickhoff, Dr. Geletneky, Walter Grosse, Hein, Johaunes Holßz, Dr. Huck, Jeß, Kuno Kelm, Dr. Johannes Köhler, Tr. Walter Krüger, Kurzer, Littauer, Dr. Lürman, Maday, Dr. Ernst Meyer, Oswald, Dr. Pause, Dr. Pechatschek, Dr. Philippe, Reinsch, Tr. Rinteln, Dr. Friewrich Salomon, Scharnweber, Schefer, von Schroeder, Senkpiel, Dr. Sperl, Dr. Wallau, Wirth und Dr. Woigeck ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justiz⸗ dienst erteilt.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Es sind ernannt worben: der Renierungs⸗ und Forstrat y—ᷓ. h in Hildesheim zum Obersorstmeister in Koblenz, der ,,. und Forstrat Hohenschutz in Aachen zum Ober⸗ forftmeister in Cöln, der Forstmeister Berner in Weenzen zum Regierungs- und Forstrat in 8x; ldesheim, der Oberförsier von Koße in Neuhof zum Regierungs⸗ und Forstrat in Magveburg.

Versetzt worden sind: der Regierungs⸗ und Forstrat, Ge⸗ heime Regierungsrat Werkmeister in Danzig nach Stettin, die Forstmelster Billich in Grabau nach Warnow, Brandes in Baun nach Hannover, Daelen in Monsichau nach Hambach, Dem me in Gnewau nach Hetehorn, En gelhard in Selgenau nach Lödderitz, Hermann in Karthaus nach Altenplathow, Hohensee in Ot burg nach Kupferhütte, Pfeiffer in Kielau nach Dingelstedt,. Menzel in Obornik nach Neukrakow, Wendt in Mirchan nach Born, Zielaskomski in Tornau nach Söllichau, der Revierförster Oehlm ann in Ilfeld nach Erich burg.

Dem Obersörster Blancke in Oppeln ist die Oberförster⸗ sielle Jellewa, dem Oberförster Clostermann in Siegburg die Oberförsterstelle Hürigen und dem Oberförster Jun ge⸗ blodt in Frankfurt a. O. die Obersörsterstelle Neuhef über⸗ tragen worden.

Zu Oberförstern zunächst ohne Uebertragung eines Reviers sind ernannt worden die Forffassessoren Kaehne in Berlin, von Rohrscheidt in Proskau und Norberg in Berlin.

In den preußischen Staattzdienst sind übernommen worden: die reichsländischen Forstmelster Fuchs unter Uebertragung der Oberförsterstelle Kirchberg, Ihm unter Uebertragung der Ober⸗ . ö . Wegener unter Uebertragung der Ober⸗ försterkelle Lahnstein, serner der Regierungs- und Foꝛrstrat Hinrichs unter Uebertragung der erf r nen Koblenz ⸗Elfel sowie der Oberförster Slume unter Ernennung zum Regie⸗ rungs⸗ und Forstrat und Uebertraaung der Forstinspeküon e ider ahl. C ns und der Obersörster Reye unter Ernennung zum Reagierungsz⸗ und Forstrat und Uebertragung der Forfit spektion Ersurt. Worbis.

Der Regienungs⸗ und Forstrat Goedeckemeyer aus Magde⸗ burg ist in anhaltische Dienste getreten.

Zu Neviersörstern sind ernannt worden: die Hegemeister al r e in Kalteiche unter Uebertragung der Revierförster⸗ telle Breiten bruch, Lammers in Langenhöft unter Uebertragung der Revierfötsternelle Satrup und Rick in Mehren.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bei der Hauptverwastung der Staate schulden ist der Bstrodlätar Westphal zum Kassensekretär ernannt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kun un d an i sst! ; ö Die Preußische Staatsregierung hat den Direktor der Eschers heimer Realschule i. E. in Frankfurt a. M. Dr. Baehler zum Provmaialschulrat ernannt. Als joꝛicher ist er dem Pro⸗ vingialschulkollegium in Koblenz überwiesen worden.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachungen de Reichs kommissars für die Kohlenverteilung über den Gasverbrauch in Groß Berlin vom 31. August 1917 und über die Einschränkung des Verbrauchs elekirischer Arbeit vom 9. September 1919, ab⸗ geändert durch die Bekanntmachung des Reiche kommissars vom J. März 1920 (veröffenilicht in N. 54 des „Deutschen Reichs⸗

anzeigers“ vom 4. März 1920) wird für das Gebiet bes Kohlenverbandes Groß Berlin, nämlich die Stadtkreise Berlin, ; Neukölln, Berlin⸗Schöneberg, Berlim⸗Lichten⸗ berg, Berlin Wilmers dorf sowie die Landkreise Teltow und Niederbarnim in Abänderung der Betanntmachung des FRohlenverbandes Groß Berlin Nr. 4512/19 vom 25. November 1919 folgendes bestimmt: .. An Stelle des 5 1 tritt folgende Bestimmung: . In offenen Verkaufsstellen, Warenhäusern, Ladengeschäften und dergleichen darf der Verbrauch an Gas und Elekiritãt 3H vom Hundert der in dem entsprechenden Kalenderdierieliahr 19165 verwendeten Mengen nicht übersteigen. Schaufenster, und Außenbeleuchtung durch Gas oder Elektrizität ist verbolen. ; ö Rach Gintritt der für den Laden schluß polizeilich vorgeschriebenen Zeit ist lediglich die aus Gründen der Sicherbeti unbedingt nor wendige Beleuchtung estattet und auch diese nur unter der Voraussetzung, daß die . zum Geschäft verschlossen und Personen, ausgenommen ziwaige Wachter, in demselben nicht anwesend sind. . An Stelle des 2 tritt folgende Bestimmung: Für Gastwirtschasten und gamwirtschaftliche Betriebe jeder Art (auch Hofelreftaurants, Kaffees und dergleicken) jowie für Konzert äle, Zirkusunternehmungen und für Vergnägungsstätlen anderer Art, soweit deren Gewerbebetrieh eine besonderz Ge—⸗ nehmigung nach den 33 e e der Reichsgewerbeordnung erfordert, darf unbeschadet der Bestimmungen der 53 3 und 4 Gatz und Elektrizität zu Beleuchtungszwecken nur in Höhe von 35 vo der in dem entsrrechenden Monat des Jahres 1916 verbrauchten Menge eninommen werden. Nach Eintritt der Polizeistunde hat die Entnahme von Gas und Glettrizität zu Beleuchtung s⸗ zwecken völlig zu unterbleiben. Diese Vorschrift ilt auch für ,, welche dem gemeinsamen Ge⸗ rauch der Gäste zu dienen bestimmt sind (Lesezimmer, Musik⸗ zimmer u. dergl.). Schau fenster⸗ und Außenbeleuchtung durch Gas oder Elektrizität ist verboten. ; II.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 3. April 1920 in Krast.

Berlin, den 1. April 1920.

Der Kohlenverband Groß Berlin. Re icke.

Bekanntmachung.

Jemäß 3 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14 Juli 1893 wiro hrmit zur öffentlichen Ftenntnis gebracht, daß das steuerpflichtige Reinei, kommen der Königsberger⸗Cranzer Gisenbahngesellschaft sür das Rechnungsjahr 1918 150 000 M beträgt.

Königsberg Pr., den 26. März 1970.

Der Eisenbahntkommissar. J. V: Hanne mann.

Bekanntmachung. Dem früheren Geschäftsführer Hans Schulvater gen. Schüler, Berlin, Dircksenstr. 37, habe ich die Wieder aufnahme des durch Verfügung vom 10. Februar 1918 (R. A. Nr. 36 Amtsblatt Stück ) unter sagten Handels mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des 5 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

Berlin O. 27, den 26. März 1920.

Der Polizeiprã ident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß. e,

Bekanntmachung.

Auf Grund ber Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Perso nen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB. S. 666) habe ich dem Schankwirt Franz Urban, Berlin, Friedrichstraße 246, Inhgber der Ophelia Bar, Fried⸗ rich straße 133, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Un—⸗ zuverlässigkeit in bejug auf die en Handelsbetrieb untersagt.

Berlin O. 27, den 29. März 192.

Der Polizeipräfident. Abteilung W. J. VB.: Dr. Weiß.

c i .

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung über Fernhaltung unzuverlässiget Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 383 und der hierzu erlassenen Aus führungsbeslimmungen vom 27. Sep tember 1915 wird dem HMolkereiverwalter Julius Wolff in Lewetzow bet Gummin i. Pom. bis aus weiteres der Hande! mit Lebens- und Genußmitteln und die Tätigkeit als Molkereiperwalter untersagt. Die Kosten des Versahrens sowie die Gebühren für die öffentliche Bekannt. machung im „Deutschen Reichsanzeiger' hat Wolff zu tragen.

Greifenberg 4. Pom., den 30. März 1920.

Ver Landrat. von Thabden.

Bekanntmachung.

Dem Milchbhändler Richard Maudrich in Mer se⸗ burg, Große Sixtistraße Nr. 11, ist die Ausübun ö Gen er bebe tz ebe als Milchverkäufer vom 15. März d. J. 24 8 ö. ve erer . an, untersagt. Cid zeitig wird festgesetzt, daß der von der Anordnung Bet t Kosten der Veröffentlichung zu tragen hat. V

Merseburg, den 9. März 1920.

Die Poliztiverwaltung. J. V.: Dr. Mosehach.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12 der Preu ßischen Gesetzsamm luna enthält unter ö , 3 8 ie . J. en,, von mittel⸗ Staatsbeamten und Lehrpersonen (Unterbrin vom . n 1920 6 62 muga en, r. eine Verordnung, betreffend vorläu rungen von Gerichtsbezirken anläßlich 4 . Friedens vertrags, vom 238. März 1920.

Berlin, den 31. März 1920. Gesetzsammlungsamt. Krüůer.

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Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Breußzischen Staatsanzeiger.

16 7 (p.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

In der am 1. April 1920 unter dem Vorsitz des Reichs⸗ ministers Dr. David abgehaltenen Vollsitzung des Reichs⸗ rats wurde dem Entwurf zu Aus führungsbestimmungen zu der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919 zugestimmt.

Wie dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, besäfigt fich die zunächst kaum glaubliche Nachricht, daß die dbeutsch-belgische Grenzkommission am 23. März Belgien tatsächlich ie Bahnlinie dis Kreises Monschau zu⸗ desprochen hat, obwohl ber deutsche Terireter mit größter Eut⸗ schieden heit widersprach und jede Betelligung an diesem rechts⸗ widrigen Verfahren ablehnte. Mit diesem Beschluß hat die Kommission ihre Befagnisse in unerhörter Weise überschritten. Was sie beschlossen hat, ist leine Grenzfestsetzung, sondern eine Gebieis abtretung. Mit der Bahnlinie würde außer den Kreisen Eupen und Malmedy noch ein Drittel des rein deutschen Kreises Monschau mit etwa 2000 Einwohnern gewaltsam von Deutsch⸗ land losgerissen werden. Der Beschluß der Kommission stellt eine gröbliche Verletzung von Wortlaut und Sinn des Friedens⸗ vertrages dar und bedeutet eine neue Vergewaltigung der un— glücklichen Bevölkerung, die sich bereits einmütig und in schärfster Form gegen die Abtretung der Bahnlinie ausge— sotochen hat. Die allgemeine Ansicht geht dahin, daß die Reichtzreglerung den Beschluß der Kommission, der wegen Ueberschreitung der Zuständigkeit als ungültig betrachtet werden muß, unter keinen Umständen anerkennen wird und mit allen Mitteln auf selne Rückgängigmachung hinarbeiten muß.

Aus Beamtenkreisen ist der preußischen Staats⸗ regierung folgende polnische Ministerialverfügung zur Kenninis gekommen:

An sämtliche Departements des Ministeriums. In der An— , ,. der unmittelbaren deutschen Staatsbeamten ordne ich fol⸗ gendes an:

I) Falls die deutsche Regierung nicht bis zum 1. 4. 20 6 Uhr Abends die Verlängerung des prorisorischen Beamtenvertrags für 3 Monate beantragt, werden sämtliche Verhandlungen mit derselben in der Beamfenangelegenheit für gegenstandslos erachtet.

2) Die Verordnung vom 30. Penn, wird aufrecht erhalten. Es

ist siatthaft, einen deutschen Beamten, der im Sinne dieser Ver— ordnung sich zur weiteren Tätigkeit im polnischen Dienste erboten hat, ohne auf den polnischen Etat . weiter zu beschäftigen auf Grund eines Vertrags bezw. gegen Tagegelder. 3) Die unter der Bestimmung zu ? nicht fallenden Beamten nd verpflichtet, ihre Dienstwohnungen spätestens am 7. April 6 Uhr Abends zu räumen. Diese Verordnung ist sofort zur Kenntnis aller Beamten zu bringen.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, ist der Regierung amtlich von weser Verfügung nichts beianntgeworden. Die Reichs- und Staatsregierung ist selbsteerständlich nicht in der Lage, auf dieses versteckte Ultimatum der polnischen Re— gierung einzugthen. Sie hat daher an den deutschen Ueber— leitungskommissar in Posen solgendes Telegramm gerichtet:

Die Polen haben Abschluß des provisorischen Beamtenvertrages unvperantroortlich verzögert und Zustandekommen des endgültigen Beamtenvertrages durch ihr Verhalten bisher verhindert. Deutsche und preußische Regierung sind stets zu Verhandlungen hereit ge— wesen und haben noch die Mitte März endlich zustande gekommenen Verhandlungen aufs kräftigste gefördert. Sogar Entsendung von Kom missaren rach Posen war in Aussicht g⸗stellt, sofern nur seitens her polnischen Regierung das geringste Enfgegenkommen in der von uns notgedrungen mit der Beamten frage zu verbindenden Korridorfcage gezeigt worden wäre. Die polaische Regierung hat es auch hier an jehem Ernst der Verhandlungen und jedem Entgegenkommen fehlen lassen. Sie hat auch die heute zur Kenninis gekommene Ministerlal⸗ verfügung amtlich hierher nicht mitgeteilt. Es ist für Reichs- und Staatsregierung daher sowohl aus sachlichen wie formellen Gründen umnöglich, eine, Verlängerung des provisorischen Besmtenvertrages zu beantragen. Nachteile und Unbequemlichkeiten, die den Beamten entgegen den Bestimmungen des vorläufigtn Beamtenvertrages zu⸗— stoßen sollten, würde die Reichs⸗ und Staatsregierung lebhaft be⸗ dauern. Die Verantwortung trifft aber die polnische Regierung. Pet der Anordnung, daß Beamte zum 1. 4. 20 den öffentlichen Dienst einzustellen haben, muß es sein Bewenden behalten. Maß— nahmen für Abtransport sind getroffen. Die Beamten haben im Laufe der Abzugsfrist zurückzutehren. Privatdienstverträge einzelner Beamter würden deren rechtliche Beziehungen zum Reich bezw. preußischen Staate lösen. Ersuche Beamte entsprechend zu ver— ständigen.

Nach den aus dem rheinisch⸗west fälischen Industrie⸗ gebiet vorliegenden Meldungen vom 1. April mecht sich, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ bherlchtet die durch die befriedigen de Erledigung der vom Reichs kommissar Severing geführten Ver⸗ handlungen eingetretene Entspannung leider an vlelen Orten noch nicht zeltend. Es ist im Gegenteil sogar an einzelnen Stellen eine Verschärfung der Lage eingetreten, die sich daraus erklärt, daß die linksradikalen Elemente fühlen, wie die gesamte Entwicklung im Ruhrrevler eine für sie unginflige Wendung genommen hat. Sie veisuchen daher, mit noch schärseren Mitteln als bisher ihte Macht zu hefestigen, auch ist zu bꝛrücksichtigen, daß an vielen Orten durch die längere Andauer des Generalstreiks und im besonderen durch die verheerende Lebens mittelkncppheit eine natürliche Verschärfung der Lage sich bemerkbar machen muß.

Nach übereinstimmenden Meldangen ist jetzt schon im ganzen Gebiet die Mehrheit der j gegen die Weiterführung des Streits, jedoch werden vielfach Arbeitswillige mit Gewalt an der Arbeit behindert. So wurde z. B. die Belegschaft des Georgs-⸗Morien⸗Bergwerks in Werne durch Bewaffnele gewaltsam von der Einfahrt abgehalten. Bewaffnete Banden drohten, die Zeche Her⸗ mann in Bork zerstören zu wollen. Die Dijziplin der roten Horden scheint sich mehr und mehr zu lockern. Autz⸗ schreitungen und Plünderungen sind an der Tagesordnung. Zum Teil wird sogar ein Zwang auf die Eiawohner aus— geübt, in die rote Armee einzutreien oder Schanzarbeiten für sie zu verrichten. Vielfach wurde der Eisenbahnverkehr durch

j

Berlin, Sennnbend, den 3 April

Aufreißen der Gleise nnterbrochen. Aus bem Kreise Läding⸗ hausen werden einige Fälle von Plünderungen ker Bauern⸗ gehöfte und von Srandschatzungen gemeldet. Wie in manchen an⸗ deren Orten wirb auch ia Essen die Lage von bewaffnelen Zanden be⸗ herrscht, die nicht mehr in der Hand des Vollzugsrats sind. Diese Leute haben bas Rathaus besetzt. Sie haben mit Gewalt den Generalsireik erzwungen. Die Szadtverwaltung wird mühsam aufrechterhallen. Die Banken sind geschlossen. Eisen⸗ bahnen und Straßenbahnen liegen still. Von seiten der be⸗ waffnelen Banden wurden einige Versuche gemacht, Werk⸗ direktoren zu verhaften. In manchen Fällen mit Erfolg. Vielfach erzwingen die bewaffneten Kammunisten eine Löhnungsauszahlung seitens der Stadtkassen. Dies geschah u. a. in Gelsentirchen und Düsseldorf, wo die Stadt einige 50 000 MS. die Vanken 100 000 Se, der Gewalt weichend, ausbezahlten. In Tüsseldorf verursacht die sogenannte rote Sicherheitzzænehtr der Stadt eine tägliche Auagabe von 26 000 S6. In Hamborn bewilligte die Stadtverordneten⸗ versammlung auf Grund einer kommunistischen Erklärung 200 000 υ Löhnung für die bewaffneten Aufrührer. In Dir slaken ist die Geld⸗ und Lebens mlttelnot auf höchste ge⸗ stiegen. Bezeichnend ist, daß mehrheitssozialistische und unab⸗ hängige Arbeiterfühter durch Ko¶mmimisten mit Gewalt ge⸗ hindert wurden, nach Münser zur Verständiaung mit den Reichsbehörden zu fahren. Minbdestens 90 Prozent der Arbeiterschaft des Industriebezirks sind für die Wieder⸗ kehr der Ordnung und für die Weiterführung bezw. Wiederaufnahme der Arbeit.

Der Reichsregierung sind aus Münster von dem Ober⸗ präsidenten Dr. Würmeling und dem Landes haupt— mann Dickmann sowie von dem Oberbürgerm eister und den Landräten der bedrängten Gebiete, ferner aus Duishurg von der Sozialde mokratischen Partei, der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei der Stadt⸗ verwallung und der gesamien Begmten⸗ und Lehrerschaft sowie von dem Christlichen Metallarbeiter-Verband in Düsseldorf Telegtamme zugegangen, in denen dringend um Hilfe gebeten wird.

Dem vom 2. April datierten bericht ist folgendes zu entnehmen:

Bei Wejel griff der Gegner vorgestern abend in Stärke von etwa 150 Mann an der Straße Vinslaken⸗-Friedrichsfelde an und wurde unter schweren Verlusten abgewiesen. Der Brückenkopf bei Hünxe wurce erweitert. Dorsten wurde vorgestern abend von der bolschewistischen Artillerie heftig beschossen. Die Stadtverwaltung bittet dringend um sofort gen militärischen Schutz. An der Lippe wurde während der Nacht und im Morgengrauen die

militärischen Lage⸗

7. Sprengung vereitelt. Die Lippebrücke südlich Haltern wurde nach heftigem Kainpf genommen. Der Gegner verlor etwa S0 Tote. Die Straßenbrücke südlich Haltern

wunde durch Sprengung leicht beschädigt. Die Fisenbetnbrcke kst un⸗ beschädigt. In Recklinghausen haben die Aufrührer am Nachmittag daß Postamt gestürmt und mit Handgranaten furchtbare Zerstörungen angerichtet. Alle Postbeamten wurden mobil gemacht, um das dort lagernde Geld zu bewachen, da mit einem zweiten Anqriff gerechnet wird. Das Landratsamt wurde ebenfalls angegriffen. Es wird ver- teidigt von den Beamten und den Mitgliedern der früheren Ein— wohnerwehr. Bei Pelkum gab der Gegner dauernd heftiges Ma⸗ schineng'wehrfeler ab und hatte die Brücke beim Bahnhof gesprengt. Daraufhin wurde der Ort gestern Nachmittag von uns genommen. Die Eisenbahnlinie Unna Hamm soll am Kreuzungspunkt Dortmund⸗Wel⸗ ver gesprengt sein. In Iserlobhn wird die Diktatur des Proletariats von einer Minderheit ausgeübt, die Geiseln festgesetzt hat. Rehnliche Zustände sind in Westig⸗Hemer, Boßwinkel und Fröndenberg. Ein Beispiel für die Art der bolschewistischen Pe opaganda ist, daß sie die Leichen ihrer eigen'n Gefallenen in der gemeinsten Weise selbst verstümmeln, in diesem Zustand photographieren und die Photographien als Flug— blätter oder Posstarten durch ihre Krankenschwestern verbreiten lassen ugter der Angabe, daß die Verstümmelungen duich Reichswebr— soldaten erfolgt seien.

ber die Einigungsverhandlungen in Münster teilt der Zentraltrat mlt:

Die Vollpversammlung der Voll ugsräte für das Industriegebiet Rheinland⸗Westfalen beschließt die Anerkennung und sofortige Durch⸗ führung der Bielefelder Vereinbarungen vom 74. März und der am 31. März in Münster getroffenen Vereinbarungen. Die Kampfleiter

.

Mittags. Von den Truppenleitern ist den Soldaten eine Bescheinigung über ihre Dlenstzeit auszustellen. entlassenden Soldaten gehen mit ihren Waffen an ihre Wohnsitze zurück, wo sie die Waffen und Munition abzugehen und ihré Löhnung in Empfang zu nehmen haben. Die Unter⸗ nehmer sind gehalten, alle bisher von ihnen beschäfttgten Arbeiter, die an den Kämpfen teilgenommen haben, wieder einzustellen.

2) Sofortige Freilassung der aus Anlaß des Kampfes gemachten Gefangenen bis spätestens 2. April, 12 Uhr Mittags.

3) Sofortige Abgahe der Waffen, Munition, erbeuteten und requ'rterten Heeresgeräte an die Stellen, die von den jetzt be⸗ stehenden Vollzugs. und Aktionscusschüssen in Gemeinschaft mit den Gemeindebehörden festzufetzen sind. Jene Stellen haben dafür zu sorgen, daß auch die Waffen abgeliefert werden, die daz Bürgertum noch im Besitz hat. Die Ver⸗ wahrung von Waffen und Munition übernimmt die Ge— melndebehörde. Der zu bildende Ordnungsausschuß wird darüber zu wachen haben, daß die Waffen in Verwahrung der Genieindebehörken bleiben. Die völlige Abgabe von Waffen und Munition muß innerhalb 10 Tagen bis spätestens den 10. April restlos durchgeführt werden.

4) Bls zum 10. April . in jeder Gemeinde von den organi—⸗ serten Ärbertern, Angesteüten und Reargten sowie den Mehr heitsparteien ein Ordnungsausschuß gebilzet sein, der im Ein⸗ vernebmen mit den Gemeindehehörden bei der Durchführung des Sicherheitsdienst's mitwirkt. Die revolutionäre Aibeiter⸗ schaft wird darauf zu achten haben, daß sie entsprechend ihrer Stärke im Ordnunggausschuß vertreten ist.

5) Zur Unterstützung der örtlichen Sicherheitsorgane ist vom Drdnungeausschuß eine Ortswehr aus der republikani⸗ schen Revölkerung, insbesondere den organisierten Arbeitern, Angestellten und Beamten zu bilden und zwar ia einer Stärke von 3 Mitgliedern der Ortswehr auf je 1000 Einwahner. Für die Zeit, in dez die Mitglieder der Ortswehr Dienst

19246.

*

leisten, haben sie eine Bezahlung von der Gemeinde zu bean⸗ spruchen. Es ist in der Vereinbarung vorgesehen, daß die Kosten der Ortswehr zum Teil vom Staat getragen werden. Sämtliche Einwobnerwehren sind aufzulösen.

6) Die versassungsmäßigen Behörden dürfen in der Ausühung ihrer Aemter enjsprechend den dafür bestehenden gesetzlichen Vor= schriften nicht behindert werden.

Die Regierung ist auf Grund der Bielefelder Vereinbarungen zu folgendem verpflichtet: .

I) Völlige Straffreiheit fär die bis 2. April, 12 Uhr Mittags, an den Kämpfen beteiligten Arbeiter zu gewähren. Als Auf⸗ rührer im Sinne der Regierungserklärung vom 30. März gilt nur derjenige, der nach dem 2. April, 15 Uhr Mittags, noch zum Zwecke des Kampfes gegen die verfassungsmäßigen Organ WBaffen führt oder die Waffen nicht abgeliefert hat.

2) Sofortige Aufhebung des Aus nahmezustandes und des Stand⸗ rechts bis Z. April, 12 Uhr Mittags, und Aufhebung des allgemeinen AusnahmezuZstandes bis spätestens zum 10. April. 1920. .

3) Jeder Einmarsch von Regierungstruppen in das Industrie⸗ gebiet ist zu verhindern. Einstellung der Vorwärtsbewegung der Reichswehrtruppen am 31. März Abends. .

4) Prüfung des gegen den General von Watter eingereichten Materials wegen seiner konterrevolutionären Betätigung.

5) Sofortige Entwaffnung und Bestrafung aller am konter⸗ revolutionären Pulich vom 13. März beteiligten Personen.

6) Auflösung aller der Verfassung nicht treu gebliebenen mili— tärischen 9 und ibre Ersetzung durch Formationen aus den Kreisen der zuverlässigen revublikanischen Bevölke⸗ rung, insbesondere der organisierten Arbeiter, Angestellten und Beamten, ohne Zurückietzung irgend eines Standes. Unter die danach aufzulösenden Truppen fallen die Korps Lützow, Licht—

chi und Schulz. ;

Es folgen sodann die bekannten, beim Abbruch des Berliner Generalstreits mit den Gewerkschaften und Parteipvorständen verein barten Punkte. ; .

Die Vollversammlung der Vollzugsräte beschließt die Aufhebung des Generalstreiks für das gesamte Industriegebiet. Sie wird sofort die Arbeiterschaft wieder zum Kampfe aufrufen, wenn die Regierung nicht ihre durch die Ver⸗ einbarungen in Bielefeld und Münster übernommenen Verpflichtungen erfüllt, insbesondere wenn es ihr nicht gelingt, den Truppen bewegungen gegen das Ruhrgebiet Einhalt zu gebieten. Die Voll versammlung syricht den proletarischen Truppen die höchste An— erkennung für ihre Taten aus und verspricht, für die Unterstützung der Hinterbliebenen der gefalleuen Kämpfer und der Verletzten nach besten Kräften Sorge zu tragen.

Der Zentralrat veröffentlicht dazu klärung:

Das Bielefelder Abkommen schließt nicht die Auflösung der politischen Arbeiter- und Betriebsräte und des Zentralrates in sich. Nur werden diese Köperschaften nicht mehr die Funktionen erfüllen, die sie während des eben beendeten Kampfes gehabt haben (Auf⸗ hebung und Kontrolle der behördlichen Funktionen). Die Ar— beiter, und Vollzugsräte und der Zentralrat ss

folgende Er⸗

müssen von den Arbeitern nicht mir erhalten, sondern ausgebaut und befestigt werden. Die Räte sind die politischen Klassenorganisationen und Kampforgane des gesamten Proletariais einer Ge⸗ meinde, des Bezirks und des Industriegebietäs. Durch die Räte vertritt die Arbeiterschaft als Gesamtheit ihre Klasseninteressen gegenüber den bürgerlichen Klassen. In den Räten werden die Kiassenforderungen des Proletariats Jowie die Richtlinien und Parolen des politischen Kampfes hesprochen und festgelegt, wobei jede Parteirichtung des Proletariats volle Diskussions- und Handelsfreiheit hat. Die Wahl der örtlichen Arheitertäte hat in den Betrieben zu erfolgen. Die Zahl der zu wählenden Räte ist durch die ört⸗ lichen Vollzugsräte zu bestimmen. An der Wahl der Räte nimmt die gesamte Arbeiterschaft, einschließlich der Ange⸗ stellten und Beamten ohne Unterschied von Gewerkschafts zugehörigkeit teil. In den Räten schließen sich die Räte nach ihrer Parteizugehörigkeit zu Fraktionen zusammen. Der örtliche Ärbeilerrat wählt aus seiner Mitte einen Vollzugsrat, der die Leitung des A beiterratet bllzet. Die Vollzugsräte des Industrie⸗ ebiets treten nach Bedarf zu Vollversammlungen zusammen. Die Vollversammlung wählt zur Vertretung der Inleressen der Arbeiter- schast des gesamten Industriegebiets einen Zentralrat. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der drei politischen Parteien der Arbeiter⸗ schift, den gewerkschaftlichen und genossenschaftlichen Organi- sationen. Bel polnischen Aktionen übernehmen die Räte

durch, ihre Volljugsräte und den Zentralrat die Führung der Akljonen für das gesamte Industriegebiet. Die Voll⸗

versammlung der Vollzugsräte stimmt der Erklärung und den Vor— schlägen des Zentralrats zu und beschließt, dafür zu sorgen, doß sofo.t n allen Orten des Industriegebiets nach diesen Vorschlägen Arbeiter⸗ räte gewählt werden.

Antrag des Zentralrats: Der Zentralrat für das Industriegebiet ist zusammenzusetzen aus Vertretern der Vollzugsräte, je einem Ver⸗ treter der dret potitischen Parteien der Arheiterschaft, des Aktions⸗ komitecs der freien Gewerkschaften, der Arbeiterunionen, der genessen⸗ schaftlichen Organifationen und der Gisenbahner des Industregebiets.

Wie „Wolffs Telegraphenbäro“ erfährt, ist die Anord⸗ nung hes Reichsministers der Finanzen, betreffend das Verbot der Ausfuhr. Veräußerung oder Verpfän—⸗— dung ausländischer Wertpapiere, vom 25. März 1920 erneut verlängert bis zum 31. Mai 1920. Wie datz genannte Büro weiter hört, wird jedoch an der Praxis der Stelle für autzländische Wertpapiere festgehalten, die Ausfuhr von aus⸗ ländischen Werspapieren gegen Ueberlassung der Valuta an die Reichsbank zu gestatten, soweit nicht Bestimmungen des Friebensverlrägs der Erteilung einer Ausfuhrerlaubnis ent— ger enstehen.

Cine vom Herrn Reichspräsidenten, dem Relchswehr— minister und dem Reichsminister der Finanzen gezeichnete Verordnung über das Aus scheiden aktiver Offiziere und Fähnriche aus dem aktiven Dienst infolge Ver⸗ minderung der Wehrmacht lautet: .

Alle diejenigen akliven Offiziere, Sanitäts- und Veterinäroffiziere und Fähnriche des Heeres und der Schutztruppen, die infolge Ver⸗ mlnderung der Wehrmacht in Stellen des Haushalts

3. des Uebergangsheeres,

h. der Abschnitte J Y der neutralen Zone,

. der Heer ee ri denstommission,

d. des Reichsmilitärgerichts,

e. des Abwickelunge wesens (einschl. des Kriegsgefangenenwesens),

f. des Heimlehrdienstes,

g. des Reichs- und Staatsdlenstes