1920 / 71 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Amedorf, Averhoy, Bevensen, Borstel, BHrase, Büren. Duistorf. Nieder ftöcken, Nöpke, Schneeren, Ves beck, Warmeloh, Welze, Wulfelade, Eilvese, Esperke, Eoenlen, Hagen, Saderholz, Lutter, Lutimersen, Mardorf, Mandelsloh. Helstorf, Marlensee, Colenfeld, Bokeloh, Mes me⸗ ode, Idensen, Neustadt a. Rab., Suttorf, Hasse, Ottennhagen, Wunstorf, Crongbostel, Blumenau, Disendorf, Kl. Heidorn, Liethe, Luthe und Dedensen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verhinblichtell beginnt mit dem J. Februar 1320. Sie erfaßt nicht das Arbeilsverhälinis von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Aushesserunggarbeiten beschäftigt sind. Der Neichsarbeits minister. J. V.: Geib.

Dag Tarifregister und die Registerakten können im Reichz⸗ arbeit ministerium, Berlin XW. 6. Luisenstraße 3534, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arheitgeber und Arbeitnehmer, är die der Tarifvertrag infolge * e, des de , n, . verbindlich ist, können on den Vertragsparteien einen druck deg Tarifvertrags Grstattung der Koften peclangen t a,

Berlin, den 10. März 1920.

Ver Registerführer. Pfeffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. März 1920 ist auf Blatt 783 des Tarif registers eingetragen worden: .

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Northeim i. H.. dem . der Zimmerleute Deutschlands, Zahlstelle Northeim, und dem Deutschen Bau⸗ arbeiter verband, Zweigverein Northeim, am 1. April 1919 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Ar—⸗ beits bedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 RNeicht⸗Gesezbl. S. 1456) für den Bezirk der Staht Northeim und 1 Km Über den Stadtbezirt hinaus sowie für die Brie Hammenstedt, Holtensen. Edesheim Hollenftebt, Stöckbeim, Wichbrechtshausen und Höckelheim für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich kei beginnt mit dem 15. Fe⸗ bruar 1920. Sle erfaßt nicht das Arbeils verhältniz von *

beitern, die in einem Betriebe, der nich Baubetrieb ist, dauernd

mit Autbesserungsarbeiten beschäftigt find. Der Reichgarbeits minister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können um Relchtz arberte. ministerium, Berlin NM. 6, Kuisenftraße 33/84, Zimmer 161, während der regelmäßlgen Dienslstunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag hufolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrag gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. März 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. März 1920 ist auf Blatt 790 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe ju Northeim i. H. und dem Deutschen Bauarbeiter verband, Zweigverein Göttingen, am 1. April 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitobe dingungen der ewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß 8 2 der er, re. vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet Nörten, Marlenstein, Parensen, Harste, He⸗ vensen, Wollbrechtshausen, Lützenrobe, Beren sen, Großenrode, Elvese, Sudheim, Levershausen, Bühle, Sudershausen, Bis—⸗ hausen, Billige hausen, Reyershausen und Angerstein für allge⸗ mein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗ innt mit dem 15. Februar 1920. Sie erfaßt nicht das e , , , von Arbeitern, die in einem Betriebe, der h .

äftigt sind. ; Der Reichsarbeitsm inister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakien können im Reichs⸗ arbeitzminlsterium, Berlln NW. 6, , , / 4, Zimmer 161, während ber regelmäßigen Vienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeher und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reich zarbeltemlnisterimmtz, verbindlich it. können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. März 1920.

Der Registerführer.

velanntmaqhung.

Unter dem 10. März 1920 ist auf Blatt 785 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der jwischen der Vereinigung ber Fuhrwerksbesitzer für Dortmund Staht und Land C. V. und dem Deutschen Trangtz⸗ portarbeiter⸗Verband, Ortsverwaltung Dortmund, am 5. No⸗ vember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen für das n, m, wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗ Geseßbl. S. 1456) für die Stabt Derimund für allgemein verhindlich erklärt. Die allgemeine Venbindlichleit beginnt mit dem 1. November 1919.

Der Reich arbeits minister. J. V.: Geib.

Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reichtzarbeits« ministerlum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 3334 Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarlfvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeilgministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifpertragt gegen Er— stattung der ef n verlangen. ; U

Berlin, den 10. März 1929.

Der Register führer. Pfeiffer.

—— Bekanntmachung.

Unter dem 11. März 1920 ist auf Blatt 135 ld. Nr. 2 bes Tarifre isters eingetragen worden: .

Der zwischen bem , n, Hameln und der Arbeils⸗ gemeinschaft der vereinigten Privatangestelltenverbände in

Pfeiffer.

f * P Run ö * I [ . * 8. 1 . z . .

etrieb ist, dauernd mit Ausbesserungsarbelten be⸗

Ver uftzgen offen Deutschlaudg,

Hameln am 16. Dezember 1919 abageschlossene Nachtrag zu bem für allgemein verbindlich erklärlen Tarifvertrag vom 10 Juli 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs—⸗ bedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Einzel⸗ handel im Stadtbezirk Hameln wird gemäß 3 2 der Vererdnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den gleichen Berufs kreis und das gleiche Tarifgebiet für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verhinhlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Arbelte⸗ verträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künstig für einen Handelszweig ein besonderer Fachtarif— vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichs arbeltaminister. J. V.: Geib.

Das Tarifreg ster und die Registerakten können im Reichzarbetts, ministerium, Berlin NW. 6, Lutsenstraße 33133, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und i , für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarheitsministerkums verbindlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Ahdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. ;

Berlin, den 11. März 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer. Bekanntmachung.

Unter dem 12. März 1920 ist auf Blatt 802 des Tarhf⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe für die Orte der Kreise Hildesheim und Marienburg, dem

Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein Hildes heim, imh dem Zentralverband christlicher Vauarbelter, Verwaltungsstelle Hildesheim, am 1. Juni 1919 abgeschlossene Tarifoertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeltsbedingungen der gewerb⸗ lichen Arbelter im Baugewerbe wird gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezemher 1918 (Reichs⸗Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Börsum, Hönnersum, Ginum, Achtum, Uppen, Machtum, Steinhrück, Rautenberg. Oedelum, Abtum, Hudelesum, Kemme, Heumar, Farmsen, Dinklar, Otthergen, Wöhle, Wendhausen, Möhne, Hoheneggelsen, Kl. und Gr. Him— stedt Söhlde. Ganmissen, Ahstedt, Feldbergen, GGärbolzum, Schellerien, Dingelbe, Bethrum, Hehnersen, Nettlingen, Bler⸗ bergen, Heersum, Listringen, Astenbeck, Gras dorf, Lutbrun, Warstfenstadt und Rehne für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verhindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Sie erfaßt nicht das Arbeilsverhältnis von Arbeitern, die in einem Betriebe, der micht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungtzarbeiten beschäfligt sind. Der Neichgarheitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichz⸗ arbeitzministerlum, Berlin NW. 6, Lutsenstraße 33/34, Ziramer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arheitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichzarbeitsministeriums verbindlich ist, kznnen von den Vertragtzpartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. März 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 12. März 1920 ist auf Blatt 800 des Tarif⸗ registers eingelragen worden: ; Der zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tlefbau— ewerbes E. V. in Berlin, Bezirkagruppe V, Sitz 2 dem ir du hn Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Hannover, dem Landesverband der Braunschwelgischen Bau—⸗ arbeitgeberverbände E. V., dem Veutschen Bauarbeiterverband, Bezirksleitung Hannover, dem Zentralverband christlicher Bau⸗ arbeiter Deutschlands, Bezirk Hannover, und dem Zentral⸗ verband der Maschinisten und Heizer Deutschlands, Zahlstelle we, n, ,, abgeschlofsene, vom 28. Mai 1918 an gültige arifverirag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingun⸗ en der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewem be wird gemäß 3 der Verorbnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbi. 1456) für das Gebiet der Regierungsbezirke Hannover und Hildesheim, der Orte Celle, Walsrode und Wittingen im Re⸗ ierungs bezirk Lüneburg, der Kreise Minden und Lübbecke im Negierungsbezit Minden und der Freistaaten Braunschweig und Lippe⸗Detmold für allgemein verbindlich erklärt. Pie all⸗ gemeine Verbindlichkeit beginnt mit J. Februar 1920. Ihre Ausdehnung auf den Freistaat Schaumbur g⸗Lippe bleibt vor⸗

behalten. Der Neichs arbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarlfregister und die Registerakten können hm Reichgarbeits, ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / 84, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartspertrag infolge der Erklarung des Reichsarbeltgministertums verhindlich ist, können von den Vertrageparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. März 1920.

Der Registerflhrer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 12. März 1920 ist auf Blatt 479 lfd. Nr. 3 detz Tartfregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗

gewerbes G. V. in Berlin, Bezirksgruppe V, Sitz Hannover,

dem Nordwestdeuischen Arbeitgeberverband für das Baugerder be zu Hannover, dem Deutschen Bauarbeitervei hand, Bezirksverein Hannover, dem Zentralverband der Maschinisten, Heizer und Bezirk Hahnover, und dem entralverband christlicher Bauarbeiter Deuschlands Bezirk annover, am 30. Dezember 1919 abgeschlossene Nachtrag u dem allgemein verbindlichen vom B. Mai 1919 ab gültigen e e, n, nebst Nachtrag vom 16 September 1919 zur der Lo Arbeiter im Tiesbaugewerbe wird gemäß 5 2 der Verordmmg vom 2B. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 14656) für das Gebiet der Baustrecken des Mittellandkanals von Hannover bis Peine, Lose J bis 6, und für die Zweigstreck: von Sehnde bis Hildesheim, Lose Nord und Süd, gleichfalls für allgemein

hn⸗ und Arbelts bedingungen der .

verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit begimt mit dem 1. Novemher 1919. Der Reich z arbeitsmmnister. J. V.: Geib.

Das Tarifregi ter und die Registerakten können im Reichsarbeita⸗ minifterium, Bann NW. 6, 2Zuisenstraße 33 34, Zimmer 161, waͤhrend der pee n h ge, Dienststunden eingesehen werden.

Arbeftgeber und Arbertnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien elnen Abdruck des Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. März 1920.

Der Register führer. Pfeiffer.

Bektkanntmachung.

Unter dem 11. März 1920 ift auf Blatt 150 lfd. Nr. 2 des Tarifregtsters etngetragen worden:

Der zwischen dem Fabrikantenverein für Hemer und Umgegend G. VB., dem Gewerkverein Deutscher Metallarbeiter (H⸗ D., Geschäftastelle Iserlohn, dem Deutschen Metall⸗ ar beiterverbaab, Verwaltungsstelle Iserlohn, und dem christ⸗ lichen Metallarbeiterverband, Ortgzverwaltung Iserlohn, an Sielle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 14 Jult 1919 abgeschlossene Tarifvertrag vom 15. November 1919 uc Regelung der Lohn⸗ und Arbeits behingungen in der Metall⸗ Ern fe. wind gemäß 5 2 der Verordnung vom X. Dezember 1918 hre , er. l. S. 1456) für den Hezirt des Amts

mer in Westfalen für allgemein verbindlich erklärt. Dle allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1 November 1919. Mit dem glelchen Feitpunkt ist die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 14. Juli 1919 außer Kraft getreten. Der Reichtzarheitsminister. . J. V.: Geib. ;

Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reicht. arheitsministerium, Berlin XW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arheitgeber und itnehmer, für die der , infolge der Erklärung des Reichsarbeitsmintsteriums verbindlich ist, können von den , einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Srstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 13. März 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 12. März 1920 ist auf Bleit T3 lfo. Rr. 2 de Tarifregisters eingetragen worhen:

Der zwischen dem Handelsschutz⸗ und Rabattsparverein für Reichenbach und Umgebung, dem Zentralverband der An⸗ gestellten, Gau Sachsen, dem Gewer kschafts hund 2 Angestelltenoerbände, Orte gruppe Reichenbach, und dem Ge⸗ werkschafts bund der Angestellten, Ortsverband Reichenbach Mylau und Netzschkau am 8. Januar 1920 an Stelle des Blatt 2235 des Tartfregisters eingetragenen Tarifvertrag vom 5. Juli 1919 abgeschlossene , . Regelung der Gehalte⸗ und Anstellunge bedingungen für n , . Angestellten des Einzelhandels, e ieh ch der Putzgeschafte und Konsumgenossenschaften, wird gemäß 5 2 der Verordunng vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gehiet der Stadt und des Amtsgerichtsbezirks Reichenbach . B. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ keit beginnt mit dem 1. Dez ; punkt tritt die allgemeine Verbindlichkeitserklätrung des Tarif⸗ vertrags vorn 5. Juli 1919 in Kraft. 1

Der Reich arbelts minister. H J. V.: Geib. 2

Das Tarifregister und die Registerakten können im R arbeiteminlflerium, Berlin NV. 6, Lutsenstraße 353/34, Zimmer lé6I, während der regelmäßigen Dienststunden einge sehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichtarbeitsmipisterkums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. *

Berlin, den 12. März 1920.

Der Negister führer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 18. März 1930 ist auf Blatt 187 fd. Nr. 2, bes Tarifregitlers eingetragen worden:

Der ziwischen dem Veutschnationa len Handlungs gehilfen⸗ Verhand, Ortsgruppe Hildesheim, dem Reichsverband deutscher Angestellten, Ortsgrurpe Hildesheim, dem Verband der weib⸗ lichen Handels⸗ und Büro⸗Angestellten, Orts gruppe 2 dem HDewer kschaftz bund der Angestellten, Ortsgruppe Hildes heim, dem Bund der technischen Angestellten und Beamten, Orta⸗ gruppe Hildesheim, dem Zemralverband der Angestellten, Ortsgruppe Hildesheim, und dem Industriellen Arbeitgeber- Ven band für Hildesheim und Umgegend am 17. Dezember 1919 akgeschlossene Nachtrags⸗Tarisvertrag zu dem allgemein ver⸗ bindlichen Tarifvertrag vom 14. Juni 1919 zur Regelung der Gehaltg⸗ und Anstellungt bedingungen der kaufmännischen und techaischen Angestellten in der Industrie wird gemäß 16 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗

setzbl. S. 1456) für das. Gebiet des Stadtbezirkes Hindeg⸗ heim für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ hin dlichteit beginnt mit dem 1. November 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitgverträge, für die besondere Fachtarif⸗ verträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Industrie⸗ zweig ein hesonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wirt, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verhindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarlfoertrags aus. Der Reichtzarbeitsminister.

J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tar reg ster und die Registerakten können im Reichsarbeitg. ministertum, Berlin NW. 6, Lutsenstraße zs / c, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbertgeber und Krbeltnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsminisleriums verbindlich ist, können den den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen ECr⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 15. Mär 1920

Ver Regzisterfübrer. Pfeiffer. ü ; .

ember 1919. Mit diesem Zeil

Aichtamtlich es. Dent sỹ ches Re i ch.

Der Herr Neichspräsident hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüreg / an den Reichswehr m in ister zur Belaantgabe an die Reichswehr folgenden S rlaß

gerichtet:

Gine tiefgehende Beunruhigung hat im Anschluß an den Staatg⸗ streich vom 13. März in der Neichswehr 8 geariffen. Die Frage der Hestrafung der am Putsche Batelliaten, sowie der Ver— Jätung ähnlicher Vorkommniffe in der Zukunft hat in den ersten Tagen unter den Unteroffizieren und Mannschaften eine begreifliche Erregung geschaffen, die an verschiedenen Stellen zu Pand⸗ lungen der Selbsthilt. geführt hat. Durch di Erlaffe dez Meichewehrmintsteré ist kein Zweifel darüber geaffen worden, daß alle am Putsche mitschuldigen milttärischen Vorgesetzten der gerichtlichen Bestrafung unterliegen werden, daß aber die Verführten eine Verantwortung trifft flir die Lusfülhrung der Hchnen von tren losen Führern gegebenen Be fehle. warde ferner in dem Grlasse 26. daß ein eigenmächtiges Eingreisen in die Unter suchungen von nun he . Seite, sowie die eigenmächtige Auflösung oder Fteußtldung wilitärlscher Formationen keln egfallz mehr geduldet werden Hann.; Derartige Uebergriffe gefährden den Bestand Fer Reichswehr, die zur Aufrechterhaltung bon Ruhe und Orbnung unen: ehrlich ist.

Ich erinnere daber erneut daran, daß h. Handlung, wie die ö. von Offizieren und eigenmächtige Neuwahlen von Führern als Verletzung der Dilziplin und als Vergehen gegen die Ver safsang

und die Gesetze anzusehen ist und nur den Gang der ordnungemäß igen

Untersuchung behindert. Ich bin enischlossen, um jede Polnit aus der Reichswehr fernzuhalten, keinerlei polltische Betätigung in irgendeiner Richtung in ihr zu dulden und die Trüppe zu einem in fich, geschlossenen, von verfassun gs treuen Führern eleiteteten achtmittel jum Schutze der Srdnung u ge⸗ alten. Ich erwarte, daß die Reichswehr im Vertrauen auf die, von mir und der Regierung eingesetzten Fübrer sich rückhaltslog und in straff er i,. der schweren Aufgabe der Siche⸗ rung des Reichs und seiner Verfassung zur Verfügung stell Nur so wird es möglich sein, das durch den Staatsstreich siark erschttterte Vertrauen deg Volkes der Reichswehr wieder zu gewinnen, ohne das 9 ihrer schweren Aufgabe nicht gerecht werden kann. Allen Offizieren,

nterofftzieren und Mannschaften, die in den Tagen der Revolte ihre

6 getan haben und unter schwierigen Verhältnissen weiter tun, age ich im Namen des Reiches meinen Dank.

Berlin, den 1. April 1920. Der Reicht prãsident. Der Reichskan zler. Ebert. Müller.

Obwohl die deutsche Regierung in Paris wiederholt die dringlichen Gründe barlegen ließ, die sie gezwungen hahen, die Polizeiaktion im Ruhrgebiet zu urternehmen, ist es ihr bisher nicht gelungen, das Ginverfländnis der französfschen Regierung mit dem Einmarsch zu erzielen. Bie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, hat der Ministerprästbent Mille⸗ rand vielmehr die deutsche Regierung im einer Nste auf die besonders feierliche Fassung des Arfikels 44 des Fiedeng⸗ vertrages, der jeden Versioß Deutschlands gegen die mit der neutralen Zone sich befassei den Artikel 42 und 43 altz eine . Handlung und einen Versuch einer Störung det

eltfriedens kennzeichnet, hingewiesen und in Augssicht ge— ellt, daß uns die Entscheidung der franzästschen Regierung ter übermittelt werden würde. Demgegenüber kann heute sigestellt werden, daß durch die zum Zwecke der Poltzeiaktion das Ruhrgebiet einmarschierten Truppen das ung für bie neutrale Zone zugestandene Kontingent noch nicht erreicht worden ist. ach dem Abkommen vom 6. Nugust sinb uns insgesamt für die neutrale Zone 17 500 Mann zugebilligt. * Industriegebiet bestnden sich zurzeit 13 500 Mann, in Der lbrigen neutralen Zone 3500 Mann. Es ist ferner dem Mintsterpräsidenten Millerand mitgeteilt worben, baß die Aion . in eiwa sieben Tagen ihr Gade erreicht haben te. :

Wie amtlicherseils mitgeteilt wird, nimmt die Polßzeigktion im Industriegebiet einen planmäßigen Verlouf. Um Städte und Ortschasten und im besonderen die friedliche Bevölkerung zu schonen, enthalten sich die Truppen aller nicht unbedingt erforderlichen Kampfhandlungen, was an die Leistungs fähigkeit und an den Opfersinn der Truppen, unter denen sich mehrere süddeutsche Formationen befinden, eine ganz besondere Aufgabe ftellt. Die von Norben und Osten in das Inhunriegehiei ein⸗ rückenden Tiuppenverbände der Reiche wehr find mit höchster

Befriebigung von der Bevölkerung begrüßt worden. Tie Er⸗ bitterung gegen die roten Handen, deren n . Land und Städte lagelang in Schrecken und Angst verseßzt haben, ift

außerordentlich groß, zumal diese Banden noch im Zu ückgehen und in der Auftlösung sich neue Gewalttaten mischulden kommen lassen. Die Terroöristen, die einsehen, daß ihre Herrschaft sich dem Ende zuneigt, suchen durch NRaänbereien und Erpressungen noch möglichst viel Geld und Gut zusammenzurafftn. Au ben noch nicht befreiten Gebieten kommen immer wieder Hilferufe von Organisationen und einzelen Vertretern aller Berufe unb Parteien. Wie die Unabhängigen van Duisburg hat nun auch der der unabhängigen soziallstischen Partei in Hagen 3 . von Truppen nach Mülheim (Ruhr) dringend ver lang

Von zuständiger Stelle wird laut Meldung des, Wolffschen Telegraphenbüron“ mitgeteilt, daß Duisburg, Karnap, n r fen und Oberhausen bereits von der Reichtz⸗ wehr entsetzt morden find. Gestern stand die Reichawehr nördlich von Bottrop, was noch nicht besetzt ist. Oestlich von Dortmund, in das die erfien Abteilungen eingezogen find, gehen die Truppen in der Linie Lünen Kamen gegen erheblich stärkere Abteilungen der roten Banden vor. Auch im Land⸗ kreia Hörde schreitet die Reinigungs aktien vorwärts. In Essen sind die nicht freigewerkschaftlich organisier len Gisenbahner des Virektionsgbezirks Essen am 3. b. M. in den Ausstand getreten unter der Begründung, daß seitens der Vollzugsräte und der roten Wachen vielfach Cinghiffe in den Eisenbahndienst vorgenommen und viele Waggons mit Leben mitteln, sogar Milchzüge, beschlagnahmt worden sind. Der Personen⸗ und Güterverkehr ist völlig eingeslellt. Lebeng⸗ mittel und Milchzüge kommen auf Abruf der Zen tralstreik⸗= leitung nur dann in den Bezirk, wenn die Gewähr dasür be⸗ feht die Wagen in die Hände der Kommunalbehörben ge— angen. Die Streikenden wollen den Dienst erst wieder auf⸗ nehmen, wenn die roten Wachen von den Stationen und Bahn⸗ körpern zurückgezogen sind. Post und Telegraph sind in den Proteststreik getreten. Der nach Barmen geflüchtete Essener

entralrat hat erklärt, daß er seine Truppen nicht mehr in der and habe. Aus den Kreisen Gelsenkirchen und Hagen sowie vielen anderen Orten kommen Nachrichten äber Waffenahgahe, aus anderen Orten und Kreisen aher wird mitgetellt, daß die

Waffenabgabe nur sehr lang sam vor sich geht, ja i verweigert wird. Im großen und ganzen muß esgestell werden, daß eme hlreichende Waffenabgabe nur dort erfolgt ist, wo die Reich wehr sie anordnen und Kherwachen konnte.

Der Reichs- und Staatakemmissar Severing hat obiger Quelle zufolge nachstehenden Aufruf an die Bevölkerung des rheinisch⸗westfälischen Industriegebietes erlaffen:

In einem grofs Teile der Bresse werden verscht' dene Vat= stellungen über 6. rt und die Durchfübrung des Bielefelder 23 kommens und der Munsterischen Besprechungen gegchen, dir eine 6 Brefüährneng der Oeffentlichtelst bedengen. Gemein fam ist hnhen die bopenlose Umwahrhaftigkeit, obgleich sie nicht den gleichen Motiven entspringen. Die einen versuchen die Reglerung auf alle Abmachungen vorbehaltlos festzulegen, um sie des Wortbruchs be⸗ zick gen zu können, wenn jetzt die Truppe zu dem einzigen Mwede ein- rückt, die öffentliche Ruhe und Sicherheit wieder herzu fte en, oder wenn der Ausnamegusland länger besteßen bleibt, al in den Ab— komzaen verge sehen war. Die andern sollen bewe sen, daß die Regierung fich in jchwächlicher Nachgiebigkeit unter das Joch der n = radikalen begeben und in schlotternder Angst vor allerlei Mohmgen darauf verzichtet hahe, mit Waffengeroalt gegen die Nu s ihrer von links, gegen Plünderer und , , , Beides ift salsck. Die Regierung hat alle frierlichen Versuche zur Baseltigung des Aufruhrzustandetz unternommen, um Blutbergietzung in einem Bürgerkriege zu vermelden. Sle hat ine besondere ihre Berettwilltg⸗ keit zu Reformen jr Heer und Sicherheitswesen und zu einer weit. reichenden Amnestie erklürr. Sie war bereit, von einem Gin- marschteren der Truppe in das rheinisch westfaische Industriegebiet Abstend zu nehmen, Voraussetzung war aber, 41

1) die verfessungt mäßigen Behörden wieder ihre Aemter ein⸗ gesetzt würden, 2) Waffen und Munition sofort an die Gemelndebehörden ah— gegeben wuͤrden, : 3) die Gefangenen sofort freigelassen würden. on einer Durchführung dieser Bedingungen, die bis zn 25. März verlangt und in KUussickt gestellt wurde, war aber an am Abend des 2. April neck kenne Rebe. Die Behörden der Negte— 1ungsbezirke Arnsberg, Disseldorf und Münster berichteten übereln⸗ stimmend, deß eine Entspannng im allgemeinen nicht ein etreten nd die Waffen abgebe vollkommen ungenügend durchgeführt sei. Dagegen wurde henso überein dimmend berichtet, daß in den meisten gefährdeten Orten die Alti ons us schũ ffe oder Vollzugträte gar keinen Einfluß mehr auf die bewaffneten Aibeiter hätten uad daß diese bewaffneten Ärbeiterhan fen von Ort zu Ort zögen, um zu plündern und zu erpressen. Jetzt konnte die Regierung den Befehl zum Einmarsch in die bedrohten Gebiete nicht

me r zurücihalten, Jetzt marschiert die Truppe, aber wie au- drücklich festgestellt werden soll nicht auf Grund mil it se ischer

Eigen mãcht igkeit oder gar veranlaßt durch einzelne Offiziere, sondern au Anweisung der wre eren n! Im ausdrücklichen Einversländ nfs mit den Zivilstellen hat der militärische Befehlsraber die ent sprechen⸗

den Anordaungen getroffen, die leriglich von dem Geschtgyunkt der

Wien erherstel ung der Raße und Ordnung geleitet werden.

Wenn behauptet wird, daß die Reg ierung mit dem EGinmarsch die Beg ein be rng; durchbrochen hape, fo ist das eine glatte Untwahr— heit. Tom sI. März bis 8. April Faben die Truppen anf der ganzen din ie . Vorwäͤrtgbemwegvng eingesteilt. Mo ste an einzelnen Stelen, wie bei Delkung, Rickinghauseg und Dinglaken fönpfend wor— gedrungen sind, da hetzen Angriffe der bewaffneten Arbeltermassen lbnen Anlaß dazu gegetzen. Jetzt kann nur noch ein entschiedenet Zugreifen der Truppe helfen. Sie kommt nicht als ere der Voltsrechte sondern als Schätzerin der Verfgffung unh tegierungs- . Von der Reichsregierung hat fie folgende Unwell ung er⸗

ten:

Falls ein Gingreifen der Reichswehr im Ruhrgebiet erforderlich wird, erwartet die Reichtreg terung, daß sich alle Truppen Organe der Staatsgewalt fühlen, welche gegen ihre eigenen Volkg— nossen die bedrahte Staatzautoritßt wieder herzuftellen haben. . gilt, dem Volk zu zeigen, daß die Reichtwehr treu hinfar der Ver assung steht und daß sie das Vertrauen des ganzen Volkes verbient. Dazn gehört vor allem Wahrung schärfster Mann eezucht, PVermeldung aller unnötigen Härten und jeglicher Uehergrisfe unh Provokationen. Nur eine Truppe, die bel aller ** immtheit doch sechlich, it und hescheiden eufttttt und fich streng an die Gesetze halt, ist befäbigt, behilflich zu sein. srregeleitste deutsche Vulkgmitalieder wieder auf den Weg der Ordnung und Verfa ssung zurücktufüßkren. Nur ste wird sich selbst Vertrauen er— 1 und der Staasggewalt Achtung und Vertrauen verschaff en önnen.

Der Reick swehrminister. Ver Chef der Heeresleitung.

Tr. Geßler. von Seck.

Dieselben Welsungen hat die Truppe vom Minttärbefehlghober es Wehrkrels kor mandeg, Generalleutnant von Watter, erhalten. Go wird keine Truppe insruiert, die als Feindin der Verfafsung eingesetzt werden soll

Wag in dein Bielefelder Abkommen an notwendigen Reformen

bezeichnet worden ist, wird trotz des schweren Vertragshrnchg der be= waff neten Arbestermassen, der insbesondere in der Bes ießung von Wefsel zum Autzhruck kam, von der Regierung durchgefsbrt werden. Wenn die Durchführung aber 1 eine weitere Verzögerung erführt, dann ist einzig und alleln der Tell der bewaffneten Ärbeller daffir verantwortlich. der allen Ermahnungen der Regterung und der Führer zum Trotz vernünftigen Erwägungen nicht mehr zugänglich war. Jetzt eilt es, erst i zu . Leben, Gesundheit und Eigentum friedlicher Bürger zu schützen.

WMithürger! Die Truppe kor mt in Eurem Schutz. Sie hat daher Anspruch auch auf Eure Hilfe. Räumt ihr alle Schwiersg⸗ keiten aus dem Wege, erleichtert mir die schwere Aufgabe, im eigenen Lande unter irregelelteten Volksgenossen die Ruhe wieder herzustellen. Dann wird eg nur eine greg. von wenigen Tagen sein, e eh. alle friedlich unseter gewohnten Beschäftigung wieder nachgehen khönnen.

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Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ist heute morgen um 5 Uhr Frankfurt am Main von den ann sssf eine klelne französishe Truppenabteilung heute früh Bahnhof Darmstadt besetzt. dagegen Ginspruch erhoben. Regierung und Oberbürgermeister erlassen einen Aufruf, Ruhe zu bewahren. Die Franzzosen sollen erklärt haben, sie würden die Behörden einstwellen imgehindert arbeiten lassen. .

Wie die „Ostsee⸗Zeitung“ von einem Mitgliede der deutschen Regierungtzkommission, die in Parig über die Schiffs⸗ abli eferung verkandelte, erfährt, hat die Wie dergut⸗ machung kom missien die deutschen Vorschläge abgelehnt und besteht auf der Ablieferung sämtticher Schiffe über 1600 Tonnen und der Hälfte der Schiffe von 1000 bis 1600 Tonnen im

Firth of Forth.

Vie n , deren ordnungsmäßige Ab⸗ ige in der Zeil vom 7. biä6 179. April durch den Kan utsch und seine Folgen unmöglich geworden war, soll, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ maͤtteilt, nach dem Wunsche des uständigen Reichgzministeriumsz des nern noch vor den Reichstagswahlen zusammentreten. ist in Aussicht ge⸗ nommen, sie unmittelbar nach dem Schluß ber Natlonalversamm⸗

chen Truppen besetzt worden. n hat Uhr den Der Staatgpräsident hat

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lung, also vor aussichtlich Anfang Mai, abzuhalten. Der genaue Termin läßt sich zürneit noch nicht bestimmen. Es ist 3 . H aber .

h auf den i en Zeitpunkt mit turzer ufungefrist ein ʒurichten.

Gachfen.

Die Staats kanzlei ferbert, wie Wolffs Telegraphen büro“ meldet, unter Hinmeis auf bie unbedingt zuversässige Haliung der Reichtzme hr kruppen die verschiedenen in Mestsachlen ge⸗ bildeten Aktiong ausschüsse auf, schleunigst är Abstellung der unerträglichen, van fass am gewionrigen Zustände Sorge zu iragen, die namen fich kurch des Aaftreien des Kommunistan Höl im Vogtland hervorgerufen werden sind. Sollte fich in ben ollernächsten Tagen nicht heraus Hellen, daß das Vorgehen der Aktion ane schässe von Erforg beg eltet ist, so wärde sich die Regternng im Cllgemehnmen Staatginteresse gezwangen sehen, mit allen ihr zur Varfsigung frahenden Mechtmisteln die gesetz⸗ müßigen Zustämtde wider he rzustellen.

Wie das obengenannte Telegraphenbärd raelbet, trafen am Sonnabend etwa haredert bewäasfneise Mannschaften des

Kommunisten Hölz in Autoasobilen dus Falfenstein in

Plauen ein, besetzten die Zugänge zum Rathar s und ließen n anschlagen, in denen alle Fabrikanten und größ ren.

eschäste leute aufgefarbert werden, ze eher Besprechung über

bie Bewilligung von Gel mitten für die Role Garde sich Räͤchmütags 3 Uhr im Cafe Troemel elnzufinden. Alle Aichterscheinender Fätten schwe sie Strafe zu erwarten. Ferner wurden alle Einmohrer aufgefordert, bis Nachmittags 6 Uhr die Waffen abzuliefern. Jumlderhanbelnde wärden

es schossen werden.

Ce ferne Vor einer vieltausendtöpfigen Menge hlelt der Staats—

kanzler Dr Renner in Feohen (Stetermark eine Rede

äber die Politik der Arbeiterklasse in Oesterre ich, wobei er auf die tief Srregnnig, die jetzt durch die Arbeiter⸗ aft der ganzen Welt getze, verwiig und dem „Wiener Kerrespondergbüro“ zufolge sagte:

Für Oesterreich geltt es vor akemnĩ, das Bolt und insbefondere

die Arberterschaft über Wasser zu balken, big die Weltentscheidung gefallen sei. Bis dahin mösse der Weg des ruhigen Aufbauz be freien Siagtes und setne allmähliche Durchdringung mit den Ideen deg Soztalfsmus eingehalten werden. Alles aber wäre gefährder, wenn 1 rng g 6 * r. ar, r e Propaganda ver wären ließe. „Wir müässen, schloß der Kanzler, unsere 9 behalten bor an ard ifti fen Treiber tes. . ö Ver Staate kanzler Renner wies ferner in Graz in einem Vortrag über Gegenwart und Zukunft der Kepublit Oesterrelch auf die polltische Reife hin, welche das Proletariat Defeetreichs hei der Aufrichtung der Republik gezeigt habe, und wandte sich dann gegen die Far derung einer Diktatur des Proletaristtz, die vielleicht in Rußlaud möglich, in Destereich

aber undurchfürbar sei. In Hesptechmag der geylanten Ver-

fa ssungs zesorm kezronte der Staig kanzler, daß die Arbeiterschast nichts erabern wolle, was ihr nicht rechtlich zukomme. Sie verlange, daß, die junge Rennablik ein wirklicher Rechtssfiaat wer be, in dern auf den Nächsten Nückficht nehmen müsse 2 56 . u . Nach einem Auablick in ie Zukunft schloß der Staats kan mit einem Appell zut Einigkeit der Arbelterschaft. ; .

Der gon Wien scheidende franzöftsche Botschafter Allis

häßerte sich nach dem Neuen Wiener Tageblatt“ aber Pie Ziele der französischen Politik gegenüber Sester— reich, das zu einem lebeng fähigen a abhan g een Staat ge⸗ macht werden solle n De sterreichg ei die Rat fizterung der St. Germalner Friedens, die zum J. Mai erfolgt sein dürfte. Allizés teilte sodann mi daß die französische Regierung den Marschall Foch err nnn be, den Trausport des gegenwärtig in Rotrdam lagernden

sterrtichtjchen Mehls auf den Schtenenwegen betz linken Rhein⸗

alertz zu ermöglichen.

Gra sbrrtnnnien und Irland.

Nach einer Meldung des „Telegraaf“ sind in den Vor⸗ äbten don Dubeln wegen des zu Ostern befhrchteten Auf⸗ andes in Irland aus gäbehnte militärische Maßnahmen getroffen worde Mie nach Dublin führenden Sti aßen wurden mit Soldaten and Panzerwanen besetzt und an einigen Stellen mit Stacheldraht versperrt. Laut „Evening Standard ist in⸗ 6a der Brände bei den Stenerämtern bal Einkommen⸗ euerwesen in Irland völlig zerrättet; zerstrt sind auch

anscheinend mehr as hundert Vollzeiamter. .

Auf der Jahreskenferenz der Unabhängigen

Arbeiterpartei warnte Snowden, der den Vorsitz führte, dem Reuterschen Hüro“ zufolge die Arheiter ernflich vor Gre Der Ausschußbericht, in dem

ere, r. und Revolution. vorgeschlagen wurde, die Konferenz möchte eine endgültige

Haltung bezüglich des Beitritts zur Moskauer Internationale

annehmen, wurde mit überwältigender Mehrheit abgelehnt.

Fraurkreich. Der deutsche Geschäfteiräger Mayer übergab dem Minister⸗

präsidenten Millerand einar Havas meldung“ zufolge am n. voriger Woche eine Note, in der die französische

Fegleiung neuer dings ersucht wird, ihre Ermächtigung jum Ginrücken deutscher Truppen in das Ruhrgebiet zu geben, und durch die aleichzeitig zur Kenntnis gebracht wirb,

daß e, ,, . der Teich wehr am Donnerstag morgen

nördlich der Linie WeselWülfen vorgedrungen sind. Mayer erklärte dem Ministerpräsidenten, daß diese Streslkräfte ohne die rg, n, der Regierung in die Zone eirigerückt eien. Der Minlsterpräsident Mill er and ließ dem deulschen . seimerseils eine Note zugehen,

durch welche er die sofortige Zurückziehung der in das Ruhr⸗

gebiet unrechtmäßiger Wesse eimrückenden Trurpen dringen rlangt und er ktärt,

titel 44 des Vensailler Fri den gestatten. Milleraad fügte

hinzu, es sei amtiich festasstellt, daß die Hahl der deutschen e

Tru im Ruhrgebiet die erlaubte Stärke überschreite, daß zer Neichs kommissar von der Regierung volle Handinn gg freihent ihre Verwendung im Ruhrgebiet erhalten hahe, und schließlich der Angriff der Reichs wehr am 2. April begonnen habe. Wälllexand erklärte, daß die deutsche Regierung durch den plötzlichen Angriff den tikel 44 des Vertrags verletzt habe, was einen feindseligen Akt bedeute, der den Frieden der Well stören müsse.

Vo aut setzung für den Wiederaufbau

genannte

rankreich könne keine Abweichung vom