1920 / 73 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

dem Werte anzusetzen, der ihnen in dem Zeitpunkt beizulegen ist, für den die Aufstellung stattfindet. Zweifelhafte Forderungen sind nach ihrem wahrscheinlichen Werte anzusetzen. Für Aktien⸗ gesellschaften gibt das Handelsgesetzbuch im 5 261 Sonder⸗ regeln, die, wie anerkannt ist, auch auf die Erwerbs= und Wirt⸗ schaftsgenossenschaften Anwendung finden. Danach dürfen Wert⸗ papiere und Waren, die einen Böͤrsen⸗ oder Marktpreis haben, höchstens zu dem Börsen⸗ oder Marktpreis des Zeitpunkts, für den die Bilanz aufgestellt wird, sofern dieser Preis jedoch den Anschaffungs- oder Herspbellungspreis übersteigt, höchstens zu dem letzteren angesetzt werden. Andere e , m , ,n, sind höchstens zu dem Anschaffungs⸗ oder Herstellungspreis an- zusetzen.

Diese Bilanzgrundsätze gelten auch für die Schuldver⸗ schreibungen, Schuldbuchforderungen und Schatzanweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs. Es ist nicht zu ver⸗ kennen, daß die Notwendigkeit, die Kriegsanleihen zu ihrem Börsen- oder Marktpreis in die Bilanz einzustellen, bei dem egenwärtig schwankenden Kurse zu schweren Beeinträchtigungen är, kann. Gleichwohl ist es ausgeschlossen, allgemein . Kriegsanleihen die bewährten Bilanzgrundsätze des deutschen Handelsvechts aufzugeben. Ein solches Vorgehen würde der Gesundung der deutschen Wirtschaft durchaus abträglich und mit den berechligten Interessen der Gläubiger nicht zu vereinen sein. Dagegen erscheint es angängig und notwendig, solchen Unter⸗ nehmungen Bilanzerleichterungen zu gewähren, die im Inter⸗ esse der Allgemeinheit vor , nach Möglichkeit bewahrt werden müssen. Der Entwurf nennt im 8 1 gemein⸗ nützige Unternehmungen und eingetragene Genossenschaften. Die gemeinnützigen Unternehmungen 5 bereits gegen⸗ wärtig insofern eine Sonderstellung im Handelsrecht, als ihnen die Ausgabe kleiner Aktien gestattet werden darf. Der Entwurf versteht den Begriff der Gemeinnützigkeit in demselben Sinne, wie er im 3 186 des Handelsgesetzbuchs gebraucht ist. Danach ist eine Unlernehmung als gemeinnützig, anzusehen, wenn sie nicht ausschließlich privaten Interessen dient. Hierzu werden außer den in der Begründung zur Aktiennovelle vom 18. Juli 1854 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 123) erwähnten untergeordneten Eisen⸗ bahnen, Kanälen, Straßen und sonstigen , . Gas⸗, Wasser⸗, Bade⸗ und Waschanstalten u. 4. überwiegend auch die Privat⸗Sparkassen zu rechnen sein. Ob eine Unter⸗ nehmung als gemeinnützig anzusehen ist, darf nicht lediglich der Beurteilung der Beteiligten überlassen bleiben. Der Entwurf steht deshalb die Erleichterung nur für solche Unternehmungen vor, die von den Landeszentralbehörden oder den von ihnen be— stimmten Stellen als gemeinnützig anerkannt werden.

Neben den gemeinnützigen Unternehmungen sollen die ein⸗ getragenen 6 er Vergünstigung teilhaftig werden. Es genügt, . inzuweisen, 3. nach 3 140 des Genossen⸗ Gf f e; in der Haun vom 209. Mai 1898 Reicht⸗ Gesetzbl. S. 810) über das Vermögen der Genossenschaften mit beschrãnkter eln hn das Konkursverfahren zu eröffnen ist, wenn die eberschuldung ein Viertel des Betrags Der Haftfummen aller Genossen Äͤbersteigt. Daß ,. all in erheblichem Maße eintreten würde, wenn die Genossen⸗ schaften mit beschränkter aftpflicht die Bilanz auch für die Kriegsanleihen nach den orschriften des Handels⸗ gesetzbuchs oder ihrer diesen Vorschriften angepaßten ie. aufstellen müßten, steht fest. Andere Genossenschaften würden zur Liquidation und damit 6. zum Konkurs gezwungen werden (65 121, 126, 98 Abs. 2 des Genossenschafts⸗ gesetzes . Ein solcher . der Genossenschaften muß zum Wohle der Gesamtheit unter allen Umständen vermieden

werden.

Die Bilanzerleichterung, die der Entwurf gewähren will, besteht darin, daß die gemeinnützigen Unternehmungen und ein⸗ etragenen Genossenschaften in den Stand gesetzt werden, den Gere ever us der sich aus dem augenb icklichen Kursrück⸗ gange der Kriegsanleihen ergiht, auf eine längere Zeit zu ver⸗ feilen. Zu ö Zwecke soll es, ähnlich wie es der S 261 Nr. 3 dez Handelsgesetzbuchs für die Bewertung der Anlagen und sonstigen dauernd zum eschäftsbetriebe der Attiengesell⸗ schaften bestimmten Gegenstände vorsieht, gestattet werden, die Kriegganleihen nicht zum Börsen⸗ oder Marktpreis, sondern zum letzten Bilanzwert, d. h. zu dem Werte anzusetzen, der sich für die Kriegsanleihen aus der jeweilig letzten Bilanz ergibt, chöchstens aber zum Anschaffungspreise.

Gleichzeitig müssen dann aber namentlich im Interesse der gin bin g Sickerungsmaßnahmen getroffen werden. Diese be⸗ stehen nach dem Vorschlag des §z 2 des Entwurfs in folgenden:

I In der Bilanz ist der Bestand der Kriegsanleihen nachzu⸗

Deisen und gefondert von den anderen Vermõgenggegen ständen zu bewerten. Es soll also nicht genügen, da die Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen im Effekten konto und die , . im Bilanzposten als „For- derungen? berũcksichtigt werden, sondern es muß sich klar er geben, welchen Bestand an Kriegsanleihen, getrennt nach den einzelnen Arten, die Unternehmung besitzt, und wie hoch sie diesen Bestand bewertet. Y Jährlich soll ein bestimmter Hundertsatz und zwar von dem gesamten Nennwert des Kriegsanleihebestandes, abgeschrieben werden. Als n f atz siehl der Entwurf 1 vo. vor. Da sich jedoch mit Rücksicht auf die neue n, er⸗ . kann, daß die UÜnternehmung in einem Jahre so hohe bschreibungen nicht verträgt, soll die Sandeszentralbehörde vber bie von ihr bestimmte Stelle die Befugnis haben, auf besonderen Antrag für das einzelne ahr eine geringere Ww schreibung zu gestatten. Andererseits soll die Landeszentralbe⸗ börde oder die von ihr bestimmte Stelle auch befugt sein, allgemein oder für einzelne Fälle eine höhere Abschreibung an⸗

orönen. Die Abschweibungen sind fortzusetzen, bis der

örsen., oder Marktpreiß der Kriegsanleihen erreicht ist. Sechs sich infolge der Abschreihung der Bilan)wert mit dem

ß. oder Marktpreis, so kommt eine Bilanzierung nach

Maßgabe dieser Verordnung nicht mehr in Frage. Die Bi⸗ sanz wird bann durchweg wieder nach den , ,. des andelsgesetzbuchs oder der Satzung au estellt, und damit ent⸗

sallen 9 welteres guch Nie Beschränkungen des 8 2, namentsich auch die Abschreibungspflicht.

3) Die Verteisung von Gewinn für hie Dauer des Gebrauchs der Bilanzerleichterung gan , . ett nichl an. Im Interesse der Gläuhi ger f en Jedoch bie Gewinnanteile auf eine landesübliche Verzinsung beschränkt werden.

Der Entwurf gewährt die Bilanzerleichterung nach Maß⸗

abe der 585 1 in 2 „ungeachtet abweichender Bestimmung

der Satzung“. Die Unternehmungen, welche von der Erleichte⸗=

rung Gebrauch machen wollen, sollen also nicht genötigt 6

die Satzung ihrerseits zu ändern. Die Vorschriften dieser Ver⸗

ordnung gehen der Satzung vor.

ef. Unternehmungen und Genossenschaften, die sich diesen eschränkungen nicht fügen, die Befugnis, von der Vergünstigung des . Gebrauch zu machen, entziehen darf. Die Aufsichts⸗ und Registerbehörden werden veranlaßt werden, Verstöße gegen die Vorschriften des 3 2 zur Kenntnis des Reichsministers der Justiz zu bringen. Unternehmungen und Genossenschaften, die die Bilanz nach den Vorschriften dieser Verordnung auf— stellen, obwohl auf sie der 1 nicht zutrifft oder obwohl ihnen auf Grund des 3 3 die Befugnis, von der Vergünstigung des 1 Gebrauch zu machen, entzogen ist, unterliegen in gleicher Weise allen ziwil⸗ und strafrechtlichen Folgen worschrifts⸗ widriger Bilanzaufstellung.

Der 8 4 schreibt die öffentliche Bekanntmachung der An⸗ erkennung der Gemeinnützigkeit einer Unternehmung im Sinne des 5 1 sowie der Entziehung des Rechtes zur erleichterten Bilanzierung der Kriegsanleihen vor, um allen Beteiligten die Prüfung zu ermöglichen, ob die Bilanz den gesetzlichen Vor— schriften entspricht.

Die Verordnung soll nach dem Entwurf alsbald in Kraft treten. Der § 5 legl ihr bis zum 30. Juni 1919 rückwirkende Kraft bei, um auch solche Unternehmungen und Genossenschaften vor zivil- und strafrechtlichen Nachteilen zu schützen, deren letztes Geschäftsjahr bereits an diesem Tage abgelaufen ist. Der Reichsminister der Justiz soll ermächtigt werden, zu bestimmen, wann die Verordnung außer Kraft tritt.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats, betreffend die Bilanzen von Aktiengesellschaften usw., die Vermögen im Auslande oder in den deutschen Schutzgebieten haben, vom 25. Februar 1915, hat der Herr Reichsminister des Auswärtigen wie W. T. B.“ mitteilt, auf Antrag der Deutsch⸗Asiatischen Bank die in deren Statut für die Aufste llung der Inventur und Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Geschäftsberichts sowie für die Abhaltung der ordentlichen Generalversammlung festgesetzten Fristen für die Geschäftsjahre 1915, 1916, 1917 und 1918 um weitere je seks Monate und für das Geschäftsjahr 1919 erstmalig um sechs Monate, d. h. für die genannten fünf Geschäftsjahre, bis Ende Oktober bezw. Ende Dez mber 1920 verlängert.

Laut „Grenzzeitung“ hat, wie „W. T. B.“ berichtet, die oberschlesssche Kohlenkonvention den Kohlenpreis reh nr um 20 ½ für die Tonne ausschließlich Steuern erhöht.

Nach dem Jah resbericht der LinkerHofmann Werke Aktiengesellschaft, Breslau, für 1919 betrug der Umsatz 1919 1205 (1918: 362) Millionen Mark. Der Grund⸗ stücksbesitz ist im Berichtsjabre durch Ankauf eines anschließenden Geländes von rund 838 ba erweitert worden, während ein Grund⸗ stück am Striegauer . und ein tleiner Teil des Grundstücks an der Holteistiaße ab estoßen wurde, Der gesomte Grundbesitz betrug bei Ausgab des Berichts rund 197 ha. Aus dem Verkauf des seit 1371 im Besitz der Gesellschaft gewesenen Grundstücks am Striegauer Platz verbleibt nach Abzug aller Lasten ein Gewinn von 1020600 , der den Stammaktionären als Sondervergütung im Betrage von 19,125 6 sür die Stammaktien zu 100 Talern, 63, 75 für die Stammaktien zu 1000 1 und 76,50 S für die Stammaktien zu 1200 6 zukommen soll. Von dem freien Gelände werden rund 365 Morgen der landwirtschaftlichen Nutzung zugunsten unserer Arbeiterschaft zugeführt. Verteilt werden 44 vH auf die Vorzugsaktien, 17 vH auf die Stammaktien.

Nach dem Geschäftsbericht der Oberbaverischen neberlandzentrale Aktiengesellschaft in München hatte das Hochspannunggnetz bei Ausgabe des Berichts eine Länge bon 662 km gegen 610 km im Vorjahre. Hieran waren ange⸗ schlossen: 774 Srignetze gegen 610 im Vorjahre, die von 433 Trans formatorenstatlonen gegen 389 im Vorjahre gespeist werden. Die Zahl der angeschlossenen Gläblampen ist von 73 458 auf 91 214 gestiegen, die * der Motoren von 2627 mit 10 105 Es auf 3519 mit 13 40 PS. Die sonstigen angeschlossenen Apparate haben sich von 1622 im Vorjahre auf 1503 erhöht. Weitere Hochspannungsleitungen, Dr znetze und Trangformatorenstationen befinden sich zurzeit im Bau. Rach Abschreibungen auf Inventar,, Werkzeug⸗ und Immobilienkonto, einer Zuweisurg zum Delkrederekonto sowie einer Zuweisung zum Abfchrelbungskonto von 300 900 A, zum Versicherungzrücklagekonto von 15 000 b, zum Talonsteuerrücklagekonto von 106009 6 ver⸗ bleiben 178 681 4A, hierzu der Vortrag aus dem Vorjahr 26 972 „, zusammen 204 753 *. Davon , zum gesetzlichen Reserve—⸗ sonds 20 000 MÆé, 7 vH an die Aktionäre 161 006 , Vortrag zum 1. Oktober 1919 23 753 4A.

Die Handelskammer Danzig teilt dem, W. T. B.“ mit. Bei der Einfuhr von Waren aus dem Deutschen Reich ist eine ECinfubrbewilligung von Danziger Seite nicht nötig. ih ,, unterliegen nicht der Beschlagnahme durch die Danziger

ehörden.

Laut Meldung des W. T. B. betrugen die Rohęinnabmen der Canada Packfic - Eisenbahn in der 4. Mär ⸗woche 5 S832 000 Dollar (Zunahme gegen das Vorjahr 1 677 000 Dollar).

Berlin, 7. April. (W. T. B.) Eülettrolyttupfer. (Notierung d. Ver. f. d. dt. Elektro. Noth) 3188 .

Wagengestellung für Koble, Koks und Briketts am 6. April 1920.

Ruhrrevier Dberschlesisches Revier Anzahl der Wagen k nicht eingegangen 8 425 Nicht gestellt do. 49 Beladen zurũck⸗ geliefert do. 8 204 Berichte von auswärtigen Wertpaviermärkten

Cö5sIn, 6. April. (W. T. B.) EGnglise Noten 266 367, . Noten 439 —– 445, eig e Noten 465 474, Holländische oten 2150 - 2515, Rumaͤnische Noten —, Amerikanische Noten 65 = 69, Schwelzerische Noten 1200 - 12221. CzIn, 7. April. . T. B.) Englische Noten 24400 bis 248, 09, geen, . Noten 392 00— 400 09, Belgische Noten 20 G00 = 428, 59, Holländische Noten 290 00– 2400, 00. Rumänische Noten 106 09 105,00, Amerikanlsche Noten 59, 00 Hz, 00, Schweij. Noten 1120,00 - 114000. Wien', 7. April. (W. T. B) Obschon von der Budapester Börse eine neuerliche stürmische Aufwärtsbewegung gemeldet wurde und die Festigkeit der Berliner Börse darauf hindeutete, daß die Be⸗ setzung deutschen Gebietes durch französische Truppen in den finan· ziellen Krelsen als ein voraussichtlich rasch vorübergehender Zwischen⸗ fall betrachtet werde, eröffnete die heutige Börse doch unter dem Druck von Entlastungkabgaben in schwächerer Stimmung, die im weiteren Verlaufe noch deutlicher bervortrat. Die Verlaufe wurden hauptsächlich mit den an die bevorstehende Prolongation geknüpften Besorgniffen wegen einer neuerlichen Verknappung des Geldstandes begründet. Parallel mit der Abschwächung der Tendenz ging eine wefentliche Verringerung der Umsaͤße. Renten behaupteten sich gut, Kriegganleihen blieben unverändert. Wien, 7. April (W. T. B.) Türkische Lose ——, Staats. bahn 4655, 0. Südbahn 666, o,. Oesterreichische Kredit 1115,90,

Bankverein 902 0g, Länderbank 1121.00, Desterr. Ungar. Bank Gag. C6, Alpine Montan 4000,00. Prager Eisen 7790 00, Rima Muranyer 3500,00. Skodawerke 2927500, Salgo Kohlen 6900,00, Brürer Kohlen —— Galtzia 12 640 09. Waffen 4380 00, Lloyd⸗ Ittien —, Poldihuͤtte 3160 00 Daimler 1665,00, Oester- reichische Goldrente = —, Desterreichische Kronenrente 92,76. Februarrente 99 00. Mairente 99, 00, Ungarische Goldrente —, Ungarische Kronenrente 115 00. Wien, 7. April (B. T. S.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Berlin 31000 S. Amsterdam 7875,00 G, Zürich 3750,00 G. Kopenhagen 3625.00 G. Stockholm 4475,06 G., Christiania 3990 99 G., Marknoten 339,99 G. Prag, 7. April. W. C. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Berlin 113,75 G.. Marknoten 109 50 G., Wien 31 50 G. London, 6. April. (W. T. B.) 24 0 Englische Konsols 46, 5 o/ Argentinier von 1886 88, 4d Brasilianer von 1889 5 oös Mexikanische Goldanleihe bon 1399 44, 4 o0 Japaner von 1899 53, 3 o/o Portugiesen 31, Ho /g Rufsen von 1906 224, 44 oo Russen von 1869 13, Baltimorè and Obio 40 Cangdian Paeifie 151, Grie 175, National Railways of Mexich 8 Pennsplvania 52, Southern Packfie 120, Unton Pacifie 146 United States Steel Gorphration 131, Anaconda Copper ——. Rio Tinto 38, Chartered 1833 —, De Beers 27, Goldsields 15, Randmines 33. Am sterdam, 7. April. (W. T. B. Wechsel auf London 10663, Wechfel auf Berlin 477 Wechsel anf Pariz 1760, Wechsel auf Schweiz 47, 83s, Wechsel auf Wien 1,328. Wechse, auf Kopenhagen o 0, Wechsel auf Stockholm 55. 10. 2vechsel uf Christianig 53 26, Wechfel auf Rew Jork 257, 00, Wechsel auf Brüssel 18,73. Wechsel auf Madrid a7, 50, Wechsel auf Italien 13,75. 8 0/o Niederländ. Staalganleihe von 1915 565/16, 3 Fo Niederländ. Staatzanleihe 5313 16 Königl. Niederländ. Petroleum S674, Holland Amerika Linie Bos. Riederländisch⸗Inasr̃sche Handelsbant 294, Atchison, Topeka & Santa S0ssns, Rock Jgland 5g. Southern Pactfie 1074, Southern Rall, way 248, Union Paeifie 1314. Angeonda 1403, United States Steel Corp. 1143, Franzstsch⸗Gnglische Anleihe . Hamburg ⸗Amerika⸗ Lin —— . Tendenz: Schwächer. Kopenhagen, J. April. (W. T. B.) Sichtwech el auf Hamburg 8,75, do. auf Amsterdam 202,50, do. auf schweize rische Plätze 96,50, do. auf New Jort ba0, E. do. auf London 21,30, do auf Paris 365, 00. do. auf Antwerpen 38.50, do. auf Helsingfors 29,0, do. auf Stockholm 11756, do. auf Christianig 106.50. Stockholm, J. April. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Berlin 7, 25, do. auf Amsterdam 170,50, do. auf schweizerische Plätze si, 0, do. auf Washington 455,0 do. auf London 18,18, do auf Paris 30 00, do. auf Brüssel 3396 do. auf Helsingfors 25,50, do. auf Kopenhagen 85, 25, do. auf Christiania 91, 0.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

, 7. April. (W. T. B.) Notierungen des Mekall-Vereins in Ham hung. Herausgegehen von der Melallabteilung der Maklerbank. Silber 900 fein cu g 1425 B., 14106. —. Zink (Hüttenroh) prompt 115 B., 10506., für April 1125 B., 10726. für Mai 11508. 11256. = bo. (umgeschmol zen) So. B. 750 Gd. Blei (Original hüttenweichblei dopp. raff.) Lager 10908. 9506., do. (Weichblei dopp. raff)

—, Zinn (Banka Straits) 95B., 866., do. (deutscheg, mind. 99os h Kupfer Tae, . Kathoden) ——, 296. do. (Raffinade) 24., 206., do. (Wirebars) 30 B. 50 G., Quecksil ber 170B., 1306.1, Antimon 18B., Nickel ——, Aluminium —, —.

Aeronautisches Ob servator inm. Lindenberg, Kreis Beeskow.

7. April 1920. Drachenaufstieg von 5 a. bis 74 a.

Relative Wind Seehbhe Luftdruck Temperatur O der i Geschwind e tung Sekund.“ ö. mm . oben unten on Richtung Sun

122 749,2 5,3 85 WMW 6 300 732 3,8 90 NWzW 11 500 714 2,4 85 WNW 11 1000 672 0, 1 5, 4 60 WzN 15 1500 631 2,8 65 WzN 15 2000 592 5,7 80 WNW 16 2500 566 9,3 5 WNW 15 3000 521 —13, 0 75 NVzW 14 3190 508 —14,3 75 NWzW 13

Halbbedeckt. Inversion zwischen 459 und 590 m von 2.20 auf 2.5 . Zwischen 1500 und 1570 m überall 2380.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.) ö

Theater.

Opernhaus. (Unter den Linden.) bezugsvorstellung. Fidelio. Anfang 7 Uhr. Sonanabend: Tiefland. Anfang?? Uhr.

Schauspielhans. (Am Gendarmenmarkt) Freitag: 75. Dauer ˖ bezugsvorstellung. Der Marquis von Keith. Anfang ? Uhr.

Sonnabend: Friedrich der Große. J. Teil: Der Kronprinz. Anfang 64 Uhr.

Freitag: 72. Dauer⸗

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Hildegard Winter mit Hrn. Regierungsreferendar Erich Neumann (Magdeburg - Stettin. Fil. Anunciata Engelhard mit Hrn. Leutnant Eberhard Ritter und Edler von Detinger ( Cassel).

Verebekricht: Hr. Hauptmann a. D. Alfred Schmiedebach mit Frl. Melanie von Wentzty und Peiersheyde (Berlin Galen see).

Gestorben: Hr. Rittmeister a. D. Fritz von Tresckow (Blanken—⸗ felde, Kr. Königsberg Nm.).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg,

Verantwortlich fn den Anzeigenteil: Der Vorst eher der Geschäftsstelle. Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengerindg) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaasanstalt Berlin. Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen leinschließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite, Dritte, Vierte, Fünfte und Sechste

Die Beachtung der Beschränkungen des 3 2 ist unbedingt geboten. Der g sieht deshalb vor, k. der . der

Ungarische Kredit I691, 00, Anglobank 960,0, Unionbank 980600,

Zentral ⸗Handelsregister⸗Beilage.

ee, mm

K

Erfte Beilage

zum Deutschen Reichsauzeiger und Preußischen Staatsanzeiger:

23.

Amkliches. sFortsetzung aus dem Hauptblaf.] Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, hat beantragt, den 6a . ihm 66 dem Ardeitgeberverband Berliner Tapisserie⸗ fabrikanten abgeschloffenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 11. November 1919 zur Regelung der Gehalts, und Austellungs bedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Tapisseriegewerbe gemäß 8 2 der Verordnung cem 23. Dezember 1918 (Meichs, Gesezbi. S. 1456) ebenfalld sür das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären. ; Einmendungen gegen diesen Antrag können his zum 20. ö. 1920 erheben werden und sind unter Nummer J. B. E. 3826 an das Reichsarbeite ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 38, zu richten.

Berlin, hen 24. März 1920.

Der Reichs arheitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Betanntmach ung.

Der Reichsverband des deutschen Tiefbau— gewerbes E. V. hat beantragt, den zwischen dem Reich s— verhand des . Tiesjbaugewerbes E. V., Be⸗ rs grup e VI, dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Meiningen und Umgebung und dem deutschen Banu arbeiterverband, Zweigverein Mei— ningen, am 16. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarifvoer— trag zur Regelung der 3. und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß § 2 der Ver⸗ ardnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gehiet der Orts bezirke Meiningen, Schmalkalden und Salzungen für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum 2. April 1120 erhoben werden und sind unter Nummer H. . Bß5ßl an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Lulsen⸗ siraße 36, zu richten.

Berlin, den 25. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bus se.

Bekanntmachung.

Der Verband selbständiger Konfektionsb'e triebe Elberfelbs, der Verband der ö Schne ide⸗ rinnen und Wäscheagrbeiter Deutschlands, Filiale Elberfeld, und der Verband Christlicher Schneider, Schneiderinnen und verwandter Berufe Deuktsch— lands, Zahlstelle Elberfeld⸗Barmen, haben beantragt, den zwischen ihnen am 8. März 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedangungen der Arbeiter und Arbelter innen in Konfekttonsbetrieben mit Ausnahme derjenigen Betriebe, deren Inhaber dem Verband der Herren⸗ und Knabenkleider-Fabrikanten Deutschlands, Oris—⸗ gruppe Elberfeld, angeschloßsen sind, gemäß 3 7 der Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbll. S. 1456) für den genannten Berufskreis in den Städten Elberfeld und Barmen für allgemein verbindlich zu erklären.

. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 3 ,. K J,, 16 sind unter Nummer IJ. B. R. 3579 an das Reichsarbeitsministeri r e e , fil sterium, Berlin, Luisen⸗ Berlin, den 25. März 1920. Der Reichsarbeitaminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Verband der Schneider, Schneide rinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, z hin Dessau, und der Interessenverband der Textilwarenhändler für Stadt und Kreis Dessau E. V. haben beantragt, den zwischen ihnen am 26. Januar 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur, Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer der Putzbranche nebst einer ab 1. März 1920 zerein barten Teuerungszulage von 25 Prozent gemäß 5 2 der k 25. , n, . Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)

ebiet der Stadt und des für e. . reises Dessau für allgemein Finwendungen gegen diesen Antrag können bis n n,, mn jf, und sind unter n . IJ. B. R. n das Reichsarbeits minis 8 ie e Ke, s (be sterium, Berlin, Luisen⸗ Berlin, den 25. März 1920.

Der Reich arbeits minister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Forst«, Land- und Wein bergs arbeiter Deutschlands, Kreissekretariat Unter— franken hat beantragt, den zwischen ihm, dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau 28, Bezirk Unterfranken, und dem Landwirtschaftkichen Arpekr geber ver and für Unterfranken am 29. Januar 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ nertrag zur Regelung her Lohn« und Arbeitsbedingungen für Nie landwirtschaftlichen Taglöhner und Taglöhnerinnen gemäß 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbi. S. 1456) für das Gebiet des Regierungsbezirks Unterfranken für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

Berlin, Donnerstag., den 8. April

straße 83, zu richten. Berlin, den 25. März 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Betanntmachung.

dem Arbeitgeberverband E. V. zu Trier in setzun

zur Regelung der

, . zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antra . 1920 erhoben . und

straße 33s, zu richten. Berlin, den 25. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

——— »

Bekanntmachung. Der Reichsverband des Deutschen

Das pig, Geusa, Göhlitzsch, Knapendorf, Kötzschen, Kriegsdor Löpitz, Lössen, Meuschau, Ober und her rens . Rössen, Skopau, Trebnitz, Tragarth, Wegwitz, Wallendorf, Frankleben, Benndorf, Blösien. Brauns dorf, Gräfen dorf, Groß

Runstedt, Wernsdorf, Petzkendorf, Kämmeritz, Geiselröhli Lützkendorf, Möckerling, Zöbicke, Zitzschdorf. 6 hen ek, Crumba, Mücheln, Lauchstedt, Schafstedt, Dürrenberg, Oechlitz, Schmirna, Stöhnitz, Zorbau, Gehüfte, Wenden, St. Ulrich, Zöbigter, St. Micheln, Albersroda, Schnellroda, Kalzendorf, Güten dorf, Baumersrodha, Branderoda, Bedra, Leiha, Lunsteht, Vahlendorf, Almsdorf, Gröst, Roßbach, Netzschkan, Bischdorf, Milzau, Kl. Lauchstedt, Großgräfendorf, n Dörstewitz, Rattmanntdorf⸗ Hohenweiden, Neutirchen, ckendorf, Benken⸗ dorf, Beuchlitz Delitz a. B., Ober und Unterkriegstedt, Klein⸗ gräfendorf, Burgstaden, Krakau,. Raschwitz, Reinedorf, Wünschendorf, Ober und Niederclobigkau, Ober und Nleder⸗ wünsch, Ober⸗ und Niedereichstädt. Röpzig, Schlettau, Sand⸗ Corbetha. Corbetha Cröllwitz, Kauer, Kötzschau. Lennewitz, Debles, Ostrau, Porhitz, Schlechtewitz, Spergau, Wengels dorf, Nagwitz, Teuditz, Wüsteneuisch, Vesta, Zölschen und Keuschberg für . verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Anirag können big zum H ö 3. . und sind unter 1 B. R. 3552 an, das Reichgat beitsministerium, Luisenstraße 33, zu richten. . Berlin, den B. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.

Bekanntmachung.

Der Reichsverband des DOentschen Tiejbau— gewerbes G. V, Sitz Berlin, hat beantragt, den zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbaugewerbes E. V., Bezirksgruppe VII, Sitz Halle, und dem Deut schen Bauarbeiterverband, Bezir ks verein Magde— burg, am 26. Septemher 1919 abgeschlossenen Tarifver⸗ trag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeiisbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für des Gebiet des Stadi⸗ und Landkreises Magdeburg sowie der Orte Parleben, Biederitz, Beneckenbeck, Beyendorf, Dahlen— warsleben, Dlesdorf, Dobendorf Ebendorf, Groß und Klein Otter leben, Heyrothsberge, Hohendodeleben, Hohenwarsleben, Irxleben, Kahlenberge, Königsborn, Luisenthal, Nie derndode⸗ leben, Olvenstedt, Pechau. Randau, Schnargleben, Sohlen und Zibkaleben sür allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diestn Antrag tönnen bis zum 20, April 1920 erhoben werden und, sind unter Nummer L. B. R. 355d an das Reichgarbeitoministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 25. März 1920.

Der Reichgarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes E. V., Sitz Berlin, hat a . den e n. dem Reichsverband des Deutschen Tie fbaugewerbes E. V., Bezirksgruppe Vll, ö Halle, und dem Deutschen Bauarbeiterver band, Bezirks ve rein Halle, am 10. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag sowie vie protokollarischen Vereinbarungen vom 10. Sep—

206. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

tember 1919 und 31. Januar 1920 und den vom 11. Dezember

L. B. R. 36569 an das Reichsarbeite ministerium, Berlin, Lulsen⸗

Der Deutsche Transportarbeiterverband, Orts⸗ verwaltung Trier, hat beantragt, den zwischen ihm und . Fort⸗ des Tarifvertrags vom 5. Aungust 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag vom 18. Dezember 1919 ur R. er Lohn⸗ und Arbeits bedingungen für die Speditiona⸗, Speicherei⸗, Lager⸗ und Platzarbelter in Kolonial⸗=, Kohlen⸗, Piolker eis, Papier⸗ Pappen⸗, Holzhandlung⸗, Chemi⸗ kalien- und Eisenwarenbetrieben sowie in Kauf⸗ und Waren⸗ häusern und Buchhandlungen. für Fuhrleute (Kraftwagen— führer), Kutscher, Ausläufer, Wächter der Wach⸗ und Schließ— gese h ichaften sowie für Ellboten, Mineralwasser⸗Arbelter und Arbeiterinnen gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Trier für

n 9 zum nd mnter Nummer 1671 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

che v Tiefbau⸗ gewerbes E. V., Sitz Berlin, hat beantragt, den zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tie fbaugewerbes E,. V., Bezirksgruppe VII, Sitz Halle, und dem Deut— schen Bguarbeiterverband, Bezirksverein Merseburg, m 22 Nopbember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung. der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Merseburg, Atzendorf, Bündorf, Corbetha, Creypau,

und Klein Kayna, Körbisdorf, Naundorf, Neumark, Reipisch,

20. April 1920 erhoben

L B. R. 86b0 an das Reichsarbeitsminist Berlin Vun straße 33, zu richten. ch inisterium, Berlin, Luisen⸗

1920 erhoben werden und sind unter Nummer

ö. ö. Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu

1920.

1919 ab in Kraft getretenen Nachtrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der e , Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 253. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Halle, BVöllberg, Diemiß, Passendorf, Seeben, Wörmlitz. Aeußere Delitzscherstraße nach dem Orte Büschdorf bis zur Obstweinsch ante Nietleben, Dölau, Granau, Lileskau, scherben, Brachwitz, Friedrichsschwerz, Lettin, Neu Ragoczi, chiepzig. Ammendorf, Beelen, Burg bei Radewell, Burg⸗ liebengu, Bruckdor;, Burg, Büschdorf, Canena, Kapellenende, Collenber, Dieskau, Döllnitz, Dölbau, Kleinkugel, Krondorf, dochau, Naundorf, Osendorf, Planena, Pritzschöna, Raßnitz, Radewell, Reideburg, Saglsdorf, Stennewitz, Schönnewitz, Wesenitz, Peißen, Groß Braschwitz, Klein Zraschwitz, Mätzlich, Rabat, Zöberitz, Gröbers, Bageritz, Benndorf, Beuditz, Gonten;, n, ar . Kockwitz, Schwoltzsch, ersdorf, iedemar un iesenena in ver⸗ k zu erklären. : . nwendungen gegen diesen Antrag können bis zum e . 29. . 6 nee. ind unter 2 L. B. E. 3553 an das Reichsarbeitsm i straße 33, zu richten. , Berlin den 25. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband Mettmann-Wülfrath C. V. in Elberfe d hat beantragt, den zwischen . * Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverhände, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten⸗ verbände am 25. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarif⸗— vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedin— gungen der kaufmännischen und technischen Angestellten des Handels und der Industrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 2 ö ,, ne,, S. 1456) für das Gebiet r Stadt- und Landgemeinden Mettmann und Wülfrath nn,, , , zu erklären. J Finwendungen gegen diesen Antrag können bis zum . ö 33 5. se,, und sind unter 2 J. B. E. 3452 an das Reichsarbeitsminist Berl Luisenstraße 33 zu richten. . Berlin, den 25. März 1920. Der Reicht arbeltsminlster. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Forst-, Land- unb

Weinhergsarbeiter Deutschlands, Kreis-Sekretar 8, . etariat Unterfranken, hat beantragt, den zwischen ihm,; ö k nterfranken, und dem Landwirtschaftlichen Arbeit— , k am 29. . 6 chlossenen Tarisnertrag zur Re unt ö g 3 gelung der Lahn⸗ und gemäß z 2 der Verordnung vom 253. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des ,, unter

franken für allgemein veibindlich zu erklären.

Gau 28, Bezirk

für die landwirtschaftlichen Dienstboten

Einwendungen gegen diesen Antrag können bls zum

werden und sind unter Nummer

Berlin, den B. März 1920. Der Reichsarbeitsminlster. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. Der Arbeitgeberverband Berliner Bekleidungs-

industrieller E. V, der Zentralverband der An— gestellten, der Gewerkschaftsbund der r ggf n. der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angesteiiten? verbände, der Arbeitnehmerverband der Damen-, Mädchen- und Kinderkonfektion E. V., der Verband der Angestellten der Blusen-Kleider-Konfektion und K nehmer der Herren⸗ und Knabenkonfektion und der Verband der Arbeitnehmer der . haben beantragt, den zwischen ihnen am 30. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst dem Abkommen vom gleichen Tage zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten in der Bekleidundgz⸗ in dustrie gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs-Gesetzbhl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckoerbandes

der Verband der Arbeit⸗

roß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis um 29. April P B. R. 3744

Berlin, den 25. März 1920.

Der Reichtzarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. Auf Antrag des Deutschen Arbeitgeberbunds für

das Baugewerbe, des Reichsverbands des deutschen Tiefbaugewerbes, bands für Deutschland und des Verbands geschäfte von Groß Berlin wird gemäß 8 63 des Be⸗ ke r ger, j i n . X

nnerha es Geltungsbereichs der nachstehend verzeichneten k . bis zur Entscheidung über 9 er n re

ordnet: .

des Betonbau⸗Arbeitgeberver⸗ er Bau⸗

ahl der Betriebsräte

1) Tarisvertrag vom 31. März 1919 zur Regelung der Lohn« und Arbeitsbedingungen im Orban mer. 63 3