Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 65 des Reich s⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7400 eine Verordnung über Heraufsetzung des Grund⸗ lohns und Ausdehnung der Versicherun aspflicht in der Franten⸗ versicherung, vom 1. April 1920, und unter
Nr. 7401 eine Verordnung zur Regelung der Eisenwirtschaft, vom 1. April 1920.
Berlin, den 7. April 1920.
Postzeitungs amt. Krůer.
Preußen.
Ministerium des Innern.
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 der , vom 13. Dezember 1872/19. Marz 1881 erkläre ich die Stadt Glogau im Regierungsbezirk Liegnitz vom 1. April d. J. ab für aus geschieden aus dem Verbande des Londtreises Glogau. Von diesem Tage ab bildet die Stadt Glogau für sich einen Stadtkreis.
Berlin, den 31. März 1920.
Der Minisser des Innern. J. V.: Freun d.
Ministerium für VoltsUwohlfahrt.
Bekanntmachung.
Vom 1. April 1920 ab wird in meinem Ministerium ein Ministerialblatt unter dem Titel:
Volkswohlfahrt
Amtsblatt und Halbmonateschrift des Preußischen Ministeriums für Vollswohlfahrt
,, werden. Das Blatt erscheint in Carl Heymanns erlag in Berlin am 1. und 15. jeden Monats und kann durch die Post (Postzeitunge liste, 6. Nochtrag) oder im Buchhandel zum Preise von 10 6 vierteljährlich bezogen werden.
. Abkürzung im amilichen Verkehr soll „VBM Bl.“ auten.
Im amtlichen Teil werden Personolien, allgemeine Ver⸗ ordnungen, Erlasse usw., welche Ge genstãnbe des Geschäfftz⸗ bereichs meines Ministeriums — gesondert nach dessen Ab⸗ ieilungen I: für Volksgesundheit; U: für Wohnung tz⸗ und Siedlung wesen; III: für ,, und allgemeine Fürsorge — betreffen, veröffentlicht werden, soweit deren Be⸗ kanntgabe im allgemeinen Interesse liegt. Auch Entscheidungen in Einzelfallen werden auf diesem Wege den nachgeordneten Behörden und Beamten zur Beachtung in gleichartigen Fällen mitgeteilt werden.
An den amtlichen Teil wird sich ein nichtamtlicher Teil anschließen. Die ser ist dazu bestimmt, in Aufsätzen, Darlegungen und Mitteilungen den Gedantenaustausch über alle Fragen der Vollewohlfahrt anzuregen, um dadurch die organische und systematische Zusammenarbeit aller Kräste zu fördern. Für die im nichtamtlichen Teil erfolgenden Ver⸗ öffentlichungen trägt — vorbehaltlich der n, , , Be⸗ st ö — der jeweilige Verfasser allein die Verant⸗ wortung.
Dle „Volkswohlfahrt“ tritt an die Stelle des bisher von der Abteilung J meines Ministeriums herausgegebenen Ministerialblatts für Medizinalangelegenheiten (J. G. Cottasche Buchhandlung Nachf. in Stuttgart und Berlin) und des von der Abteilung I meines Ministeriums herausgegebenen amt— lichen Teilg der Zeüschrift für Wohnungswesen (Carl Heymannt Verlag in Berlin).
Berlin, den 12. März 1920.
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. Stegerwald.
Ministeri um für . Ku n st und Volksbildung. Der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät
der unh en in Berlin Dr. Fränkel ist zum außerordent⸗ lichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.
Bekanntmachung.
Dem Schankwirt Erich Dieckmann, Berlin W. 15, Joachims halerstraße 16, habe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 9. Mai 1919 (R. A. Nr. 10, Amieblatt Stück 41) unter sagten Handels mit ausgesprochener dinglicher Schließung des Lokals Kakadu, Char— lottenburg, Joachimsthalerstraße 106, auf Grund des 8 2 Abs. 2 der Bundesrateverort nung vom 38. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage wieder gestattet, unter Auf— hebung der dinglichen Schließung.
Berlin, den 1. April 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Veilage.)
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
In der Note der französischen Regierung an die Botschafterkonferenz wird behauptet, daß die Militaristen Kapps den Einmarsch in das Ruhrgebiet erzwungen hätten. Auch eine Havasmeldung will bewelsen, daß der Ein⸗ marschplan unter Kapp entstander sei; der Unterstaats sekretär von Haniel habe unter beiden Regierungen gewirkt und die jebige Aufgabe sei einfach von den tappistischen Nabellen auf die ver fassungsmäßige Regierung übergegangen. Dieser ten denzlösen und unrichtigen Darstellung gegenüber wird lauf Meldung des
Wolffschen Telegraphenbüros“ fepgestellt, daß der Unter—⸗ taatssetretär von Haniel am 17. März eine Jastruktion an den deutschen Geschäftzmäger in Paris gerichtet hat, in der es
heißt: .
eeres⸗Friedengkommission hat General Nollet um Genehmigung Einruͤck'ns von 6 Bataillonen, 2 Eskadrons und 3 Batterien ersucht. General Nollet hat diese Forderung abgelehnt und die Annahme der weiteren Anträge der Heeres⸗Friedenskomm ission als „ ntraͤge einer nicht an rtannten Regierung verweigert. Bitte unverzüglich an zrständiger Stelle beantragen, daß alllierten Regierungen der vor— übergehenden Entsendung der bezeichneten Truppenmengen zustimmen. Sie wollen mit Rücksicht auf Stellungnahme Generals Nollet
darauf hinweisen, daß Antrag von verfassungsmäßiger alter deutscher Regierung ausgeht. Größte Eile gel oten, damit nicht in dem so wertvollen Industriegebieie durch verspätetes Eingreifen der Truppen Aufruhr welter um sich greift.
Damit wird der Versuch, die Ruhraktion als eine Erbschaft der militaristischen Meuterei hinzustellen, und jede Verdächtigung, als ob der Unterstaatesetretär von Haniel mit der Kappregierung zusammengewirkt hat, hinfällig.
—
Der französische Funkspruch Lyon „An Alle“ vom 6. April Abends emhaͤlt nach eimer von, Wolffs Telegraphen⸗ büro“ verbreiteten amtlichen Mitteilung Entstellungen und be— wußte Lügen. Der Gewaltakt der französischen Regierung gegen deutsches Gebiet sollte gegenüber dem eigenen Volke und der gesamten Welt den Schein eines Rechts erhalten. Es ist unwahr, daß 150 000 Mann deutsche Truppen im Ruhrgebiet operierten. Am 5. April, also am Vorabend des französischen Einmarsches, operierten im Ruhrgebiet 45 800 Mann, davon 15 000 unerhalb der durch den Fru densvermag sestgesetzten neu⸗ tralen Zone. Es ist unwahr, daß den deutschen Truppen schlecht be⸗ waffnese Spartakisten in emer Anzahl von kaum 10 000 Mann gegen überstanden. Bei den Aufständischen im Ruhrgebiet han delte es sich um mi itärisch orgaussie te, mit Arnllerie, Maschinen⸗ gewehren und modernen . ausgerũt et. Kampf⸗ rruppen, deren Gesamtstärke auf min destens 50 000 Mann zu rn war. In den Pesit der Waffen waren sie gekommen durch den auf Grund des Waffenstillßands erzwungenen und überstürzten Rückzug des deutschen Heere, welcher auch durch jene Gebiete führte. Die Waffen waren seitdem versteckt ge⸗ halten worden. Es ist unwahr, wenn der Lyoner Funtspruch
behauptet, daß die Aufständischen beim ersten Ar geiff davon⸗ laufen würden. Vielmehr haben hartnäckige und blutige Kämpfe
stattgefunden. Die bisberigen Verluste der Reich wehr, etwa 200 Tote und mehrere hundert Verwundete, sprechen eine andere Sprache.
Bewußte Unwahrheit und Verleumdung der deutschen Wehrmacht ist die Angabe des Lyoner Fun ksprucht, daß jeber F
Gefangene erschossen werde und daß dir Regierung wener in der Verwendung ihrer Kampfmaͤtel grausam und rücksichtslos gegen die Bepölkerung vorgegangen sei. Die Absichten, die sranzösischerseits mit solchen Verleumdungen vnrsogt werden, liegen klar zutage. Die Hilferufe der gequälten und schwer be—⸗ drückten Bevölkerung an Regierung und Reichswehr, ferner ihr Dank an die Truppen nach ersolgtem Einmarsch geben die besten Beweise von der volligen Haltlosigkeit der französischen Beschuldigungen.
Der französische Befehlshaber des Bezirks Frankfurt hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge angeordnet, daß die uniformierten Deutschen, bie der Heeresmacht, Polizei, Feuerwehr, der Zoll- und der Foist⸗ verwaliung angehören, zum Gruße der Fahnen und der uniformierten Offiziere der allüerten Mächte verpflichtet sind.
Der Stadtkommandani der französischen Militär⸗
verwaltung hat vorgestern an den Polizetprästidenten;
folgende Mitteilung gerichtet: Der Kommanditrende General begustragt mich, Ihnen bekannt
zu geben, daß er äußerst unzufrieden ist über die Art und Wejise, in der die deutsche Polizei von Frautfurt im Laufe des 7. April ihren
Dienst versehen hat. Sie hat in äußerst ungenügender Weise Menschenansammlungen enigegengewirkt. Ich bitte Sie, für die Folge so genaue Befehle w daß der Herr Kom- mandierende General beziehung sweise ich nicht genötigt bin, selbst jeden Augenblick eingieifen zu müssen. q; muß Ihnen ein sehr bedauernt wertes Greignis mitteilen, da
in der Umgebung der Hauptpost ereignet hat. Eln fahrender Jäger ist umgeworfen und verletzt worden, Karabiner und Fahrrad wurden ihm eniwendet. Der Kommandierende General der Be⸗ satzunge truppen ist entschlofsen, Feigheiten dieser Art nicht mehr zu dulden und sie als besonders schwere , für die Würde der französischen Truppen anzusehen. Ich befehle Ihnen, unverzüglich nachzuforschen, falls Sie es nicht bereits getan haben, wer die Ur—⸗ heben dieses Angriffs gen esen sind und Ihre Maßnahmen zu treffen daß sowohl das Fahrrad als auch der Karabiner so schnell wie mögli herbeigeschafft werden. Sie haben morgen vor 12 Uhr das Resultat Ihrer Ermittlungen mitzuteilen sowie die von Ihnen getroffenen Maßnahmen.
Der Reichskanzler hat gestern zwei Abordnungen, die eine aus dem Kreise Monschau, die andere aus der Stadt Aacen empfangen, die, wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ mitteilt, in eindringlicher Weise auf die schweren Nach⸗ teile und Gefahren hinwiesen, die dem Kreise Monschau und der Stadt Aachen daraus erwachsen würden, wenn die von der deuisch⸗belgischen Gienzkommission beschlossene Zuweisung der Eisenbahn Raerei — Kalten herberge an Belgien Tatsache werden sollte. Die Stadt Aachen verlieie damit die Verbindung mit
ihrem letzten Gebiet landwirischaftlicher Erzeugnisse, der Kreis
Monschau werde zur wirtschaftlichen Verkümmerung verurteilt,
weil er nicht mehr in der Lane sei, Leine Erzeugnisse auf dem
einzigen möglichen Absatzmartte der Stadt Aachen zu verwerten. Der Reichskanzler hat den Abordnungen erwidert, daß allet getan werden würde, um den Heschluß der Grenzkommusion, mit dem diese ihre Refugnisse überschritten habe, rückgängig zu machen. Die deutsche Regierung werde die Zuweisung der Eisenbahnstrecke und des von ihr umschlossenen Gebieisteiles an Belgien niemals als zu Recht bestehend anerkennen.
Gestern nachmittag hat in Berlin eine Aussprache zwischen
dem Reichskanzler und Vertretern der Bevölkerung des Ruhrgebiets, insbesondere der Arbeiterschaft, staitge⸗ funden. Vertreten waren gleich follgs Delegationen de im In⸗ dustriegebiet stehenden Teile der Reiche w hr. Die Besprechung, an der auch der Reichswehrminister Dr. Geßler und der Minmster Giesbeits teilgenommen haben, befaßte sich laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ mit der jetzt gegebenen Lage und den weiterhin zu treffenden Maßnahmen. Es ist w,, daß heute die Vertreier des Ruhrgebiets auch mit den Vermetern der Gewerkschaften und der beiden sozialdemokratischen Parteien eine Aussprache haben.
Der Reichs minister des Innern hat den deutschen Landesregierungen die gestern veröffentlichie Note des Generals Nollet über die Einwohnerwehren mitgeteilt und laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ fol⸗ gendes hinzugefügt:
Wenn auch die Ausführungen der Note, die von dem militäri⸗
schen Charakter der Einwohnerwehnen sprechen, zum größten Teil auf unzutreffenden Voraueskctzungen beruhen, so sieht sich die Reichs
regierung zu ihrem Bedauern doch nach Lage der Verhältnisse gezwungen, von erneuten aussichtelosen Gegenvorstellungen abzusehen und die
sich heute vormittag
Regierungen der Länder zu ersuchen, die Ausführung des Verlangens
alsdald in die Wege zu leiten. Anderseits aber muß gnertannt werden, ö die VerhältniFfse sich infolge der letzten CGreignsse vieler⸗ orts so verschärft haben, daß es heute mehr denn je unmöglich ist, der Bevölkerung den Selbstschutz zu verweigern. Auch wid in den Städten die Rücksicht auf die großen vorhandenen öffentlichen Vor— räte und wirtschaftlichen Werte sowie auf dem Lande die Sorge für die Erhaltung der Nahrungemittel zu der Prüfung nötigen, wie die erforderliche Sicherung gewährleistet werden kann. Es wird deshalb anheimgegeben, dort wo ein genügender Schutz durch Reichswehr,
Sicherheitepolizei und andere Polizeiorgane nicht gegeben ist, gleich—
zeitig für einen 2 durch eine nach den örtlichen Verhältnissen zu gestaltende anderweitige n, ,,. zu sorgen. Hierbei ist genau darauf zu achten, daß jeder Anschein vermieden wird, der auf Ver⸗ setzung der in dem Schreiben des Generals Nollet angeführten Be—= stimmungen des Friedenevertrags schließen lassen könnte. Inshesondere ist die , mit Milltärgewehren, die nach dem Friedens vertrag abzuliefern sind, unzulässig, und es ist auf eine andere Art der Bewaffnung Bedacht zu nehmen. Jede militärische Uebung ist unter allen Umständen zu unterlassen. Auf eine erweiterte Zuziehung aus 61 der arbeitenden Bevölkerung wird, wo dieses bööher nicht geschehen ist, besonders Bedacht zu nehmen sein.
—
Nach Mitteilung der brifischen Regierung werden Nach⸗ n n, nach ehemaligen deutschen Kriege gefangenen n britischer Hand in Zukunft von den brilischen Behörden nicht mehr beantwortet werden. Abschriften der wöchen lich aufgestellten britischen Listen über 1 To ves fälle, Verlegungen, Ueber führungen in Lazareite usw. werden dem ,,,, ür Kriegsverluste und Rriegergräber, Berlin NW. 7 (Dorotheen str. 48) zugehen, an das daher alle Anfragen in Sachen der bezeichneten Küiegt— gefangenen zu richten sind.
Einer weiteren Mitteilung der britischen Regierung zu⸗ folge sollen Listen über die hen ehemaligen deutschen Kriegs⸗ gefangenen in britischer Hand zustehende Geldbenäge .
estellt und der deuischen Regierung übermitielt werden. Diese . werden die Endbeträge der ur die einzelnen Gefangenen ergebenden Guthaben enthalten. Eine bare Aut zahlung der Guthaben wird britischerseits nicht erfolgen. Die Beiäge werden vielmehr an der allgemeinen Abrechnung zwischen den beiden Regierungen teilnehmen.
—
Preußen.
Das Staatsministerium hat dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge gestern beschlossen, die Einwohner⸗ wehren aufzulssen. Im Anschluß an den ern bezüg⸗ lichen Erlaß der Reichsregierung sind die Oberpräsidenten sosort entsprechend angewiesen worden.
Verkehrs wesen.
Post verbindung über Genua nach Brasilien und den La Platastaaten. Vor dem Dampfer Womgso di Savoia‘, von Genua am 17. April, Posischluß in Frankfurt (Main), Auslandstelle am 14. April, geht Dampfer „Princtpessa Mafalda? am 14. April von Genua nach Rio de Ja— neiro usw. ab. Posischluß für letzteren Dampfer in Frankfurt (Mam), Auslandstelle, am 11. Aptil.
Wegen der durch die Unruhen im Ruhrrevier hervor— gerufenen Verkehrsstockungen ist die Annahme von paket i, e. nach den Niederlanden und nach denjenigen
Näch ste
ändern, nach denen Patete nur im Durchgang durch die Niederlande efördert werden können, vorübergehend eingestellt worden.
Theater und Musik.
Im Opernhause wird morgen, Sonnabend, Tiefland“, mit den Damen Hafaren⸗Dinkela, scher, Häansa, Birken snöm, von Scheele Müller und den Herren Schwarz, Stock, Habich und enke besetzt, gegeben. Den Pedro singt Herr Emil Enderlrin vom tadttheater zu Hamburg als Gast. Dirigent ist Otto Urack. Anfang 7 Uhr.
Im chauspielhause wird morgen Der Kronprinz“ in ir , esetzung aufgeführt. Spielleiter ist Sr. Reinhard Bruck.
nfang 64 Uhr.
Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
// // // // / Theater.
Gpernhaus. (Unter den Linden Sonnabend: 73. Dauer- bezugsvorstellung. Tiefland. Anfang 7 Uhr. Sonntag: Aida. Anfang 6 Uhr.
Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt. Sonnab.: 76. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Friedrich der Große. J. Teil: Der Kronprinz. Anfang 64 Uhr.
Sonntag: Nachmittags: 37. Volksvorstellung zu ermäßigten 6 Die Braut von Messina. Anfang 25 Uhr. — Abends: Der
arquis von Keith. Anfang 7 Uhr.
Familiennachrichten.
Verlobt: Freiin Ilse von Richthofen mit Hrn. Major a. D. Ka l Alexander F hrn. von Reibaitz (Schweidnitz = Tulano). — *. Rita Moser von Filseck mit Hrn. Major Joachim von Winterfeld. Damerow (Degerloch bei Stuitgart Berlin). — Frl. Else Fließbach mit Hrn. Hauptmann Olof von Ehren krook (Landechow i. P. — Hannover).
Gestorben: Hr. Gereralmajor z. D. Engelbert von der Busch ,, — Hr. Pal or em. Johannes Siegmund Jaspis (Greifgwale), — Hr. Landgerichtspräsident, Geh. Obeijustizrat Max Nohr (Schneldemühl).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol Charlottenbura
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungstat Mengering in Berlin.
Verlaa der Geschäftsstelle Menaerina) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdrugkerei und Verlaasanstal! Berlin. Wilhelmstraße 32.
Acht Beilagen (einschließlich Börsenbellage und Warenzeichenbeilage Nr. 25 A und B) und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral ⸗Handelsregister⸗Beilage.
zum Deutschen Reichsan
M 74.
E rste Beilage
Berlin, Freitag, den 9 April
Amtliches.
Fortsetzung aus dem Hauptblazt] Deutsches Reich. Betanntmachung.
Der Arbeitgeber verband der Eisen- und Metall— industrie von emscheid und Umgegend EC. V, der weckverband der Klein- und Mittelfabrikanten von Remscheid und Umgegend G. V, die Arbeitsgemein⸗ schaft freier Angestellten⸗Verbände und der Gewerk— schafts bund der Angestellten haben beantragt, an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrages vom 5. Juli 1919 den zwischen ihnen am 21. Februar 1926 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalte, und Anstellung⸗ bedin gungen der technischen Angestellten des Großhandels und Industrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 235. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stavptkreis Remscheid für , e ,. zu erklären. inwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. April 1920 erhoben werden und . unter ginn nen J. B. R. 3133 an das Reichtzarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße Zö, zu richten.
Berlin, den 235. März 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. An: Dr. Bun se.
Bekanntmachung.
Der Ver band der Stoffhandschuhfabrikanten C. V. in Lim bach / Sa. und der Deuische Textil⸗ arszilerverband, Gauleitung Sachsen, haben beanstagt, die zwischen ihnen am 6. Februar 1920 abgeschlossene Tarif⸗ vereinbarung zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 8. November 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeins⸗ bedingungen in der Stoffhandschuh⸗Industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzs . E. 1466 für das Gebiet des Freistaates Sachsen und für die in dem Orte Rußdorf in Sachsen⸗Altenburg gelegenen Betriebe der Stoffhandschuh⸗Industrie ebenfalls für allgemein verbindlich zu erklaren.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer LB. . S589 an das Reichz arbeit minifter un, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 23. März 1920. Der Reichsarbeitsminifter. Y A.;: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Landesverband anhaltischer kaufmännischer und gewerblicher Vereine E. V. in Dessau und der Deutsche Transportarbeiterverband, Verwaltungs stelle Dessau, haben beantragt, den zwischen letzterem und dem Kreis ausschuß Dessau des Landesverbandes anhaltischer kaufmännischer und gewerblicher Ver— eine E. V. am 8. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der Tran sport⸗ arbeiter in Dessauer Handels geschäften für den Einzelhandel sowie den Großhandel und die Landspedition gemäß 5 2 der Verordnung vom 25. Tezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 ftr das Gebiet der Stadt und des Kreises Dessau für allgemein verbindlich zu erklären.
. Ginwendungen gegen diesen Antrag können big zum 20. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L B. B. 5776 an das Reichtzarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 27. März 1920.
Der Reichsarbeitsminifter. J. A.: Dr. Busse.
——
Bekanntmachung.
Die Kreisarbeitsgemeinschaft Gardelegen hat
beantragt, den zwischen dem Land- und Forstwirt— , n Arbeitgeberverband des Kreises Garde— egen, dem Deutschen Landarbeiternerband und dem Zentralverband der Land Forst-⸗ und Weinbergs⸗ arbeiter Deutschlands am 28. Februar 120 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits— bedingungen der Arbeiter in der Land⸗ und Forstwirtschaft gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Gardelegen für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen hegen diesen Antrag können bis zum 20. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L B K. 3555 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 27. März 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Fabrikantenverein für Hemer und Um— gegend E. B., der Gewerkverein Deutscher Metall— arbeiter H.⸗D., Geschäftsstelle Iserlohn, der Deutsche Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle Iserlohn, und der Christliche Metallarbeiterver— band, Ortsverein Iserlohn, haben heantragt, den zwischen ihnen am 13. Februar 19230 abgeschlossenen Zusatz⸗ vertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 15. November 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeite bedingungen in der Metallindustrie gemäß 82 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gefetzbl. S. 1456) für den Bezirk des Amtes Hemer in Westfalen gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
l
Einwendungen gegen diesen Antrag können big zum 20. April 1920 erhoben werden und sinb unter Nummer L B. E. 3581 an das Reichs arbeitsministerium, Berlin, Luisen, straße 33, zu richten. Berlin, den 27. März 1920. Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Bu sse.
Bekanntm achung.
Der Deutsche Metallarbeiterverband, Bezirk M
Berlin, und der Niederlausitzer Bezirksverband der Metallindustriellen E. V. hahen beantragt, den zwischen ihnen, dem Gewerkzerein deutscher Metallarbeiter (H. D) Berlin, dem Zentralverband der Kupfer⸗ schmiede, Berlin, unb dem Deutschen Holzarbeiter⸗ verband in Berlin am 12. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits bedingungen der gewerblichen Arbeiter in den Betrieben des Niederlausitzer Verbandesz der Metallindustriellen E. V. gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 253. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Metallbetriebe und solche Betriebe, die Metallarbeiter beschäftigen, in den Orten Cottbus, Guben, Forst, Finsterwalde, Spremberg, Krossen, Neupetershain, Kunzendorf, Seifersdorf, Sommerfeld, Sorau, Gassen, Krebsmühle und Peitz fuͤr allge⸗= mein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. April 1820 erhohen werden und sind unter Nummer B. H. 3556 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Lusen⸗ straße 33 zu richten.
Berlin, den 27. März 1920.
Der Neichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Verband Sächsischer Industrieller, Orts⸗ gruppe Leipzig, und der Deu tsche Metallarbeiter⸗ verband, Verwaltungsstelle Leipzig, haben beantragt, den zwischen den Firmen Leipziger Stahlfeder fabrik Hermann Müller in Leipzig-Linden au, G. W. Leo Nachfolger in Leipzig-Plagwißz und dem Deutschen Metallarbeiterverband, Zweigstelle Leipzig, am 8. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeite bedingungen für die gewerblichen Arbeiter in der Stahlfederfabrikation gemäß 8 2 ber Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Leipzig für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. April 1920 erhohen werden und sind unter Nummer L. B. E- 3775 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Lussen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 27. März 1920
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu s se.
Getanntmachung.
Die Inte ressengemeinschaft der Lüdensche ider An⸗ gestellten verbände hat beantragt, die zwischen ihr und dem Arbeitgeberverein für Lüdenscheid und Um— gegend am 30. Mai 1919 abgeschlossenen Vereinbarungen nebst Nachträgen vom 6. November und 7. 14. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der technischen Angestellten einschließlich der Werkmeister gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichtz⸗ Gesetzbl. S. 1456) füär das Gebiet des Stadttreises Lüden⸗ scheid für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. April 1920 erhcben werden und sind unter Nummer B. FE. 2842 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße Z3, zu richten.
Berlin, den 28. März 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J An Dr. Bu sse,
Belanntmachung.
Die Interessengemeinschaft der Lüdenscheider Ange stellte n-Verbände hat beantragt, die zwischen ihr und dem Arbeitgeberverein für Lüdenscheid und Um— gegend am 30. Mai 1919 abgeschlossenen Vereinbarungen nebst Nachträgen vom 6. Navember 1919 und 7.14. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in gewerblichen Betrieben und Geschäften mit Ausnahme der reinen Handels- und verkehrt gewerblichen Geschäft? und Betriebe (Geld⸗ und Kredithandel, Handelsvmermittlung, Spedition, Kaushäuser und sonstige offene Verkaufestellen; gemäß 3 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- kreises Lüdenscheid für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag tönnen bis zum 20. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer . B. H. 2843 an bas Reicht arbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 28. März 1920. Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.
Setanntm achung.
Der Arbeitgeberverband von Stendal, der Ge— wertschaftsbund der Angestellten, Ortsgruppe Stendal, der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten⸗Verbände, Ortsgruppe Stendal, und die Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten verbände, Ortsgruppe Stendal, haben beantragt, den zwischen ihnen am 8. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung
zeiger und Preußischen Staatsanzeiger.
12926.
der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmãnnischen Angestellten gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet der Stadt Stendal für allge: nein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L B. E. B5ld an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Suisen⸗ straße 3, zu richten.
Berlin, den 28. März 1920. Der Reichs arbeits minister J. A.: Dr. Bu sse.
Setktanntmachung.
Der Reichsverband des Deutschen Tiefbaugewerbes E. V. in Ber lin⸗Wilmerssdorf hat beantragt, den z wisch en dem Reichsverband des Deutschen Tiefbaugewerbes, Bezirksgruppe VI, Ortsgruppe Erefeld⸗-M.⸗-Glad“ bach, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Bezir ks⸗ verein Crefeld⸗M.“ Gladbach, dem Zentralverband christltcher Bauarbeiter Deutschlands, Verwaltungs⸗ stelle Crefeld⸗M.⸗Gladbach⸗Mörs, und dem Zentral⸗ verband der Maschinisten, Heizer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle Ere— feld⸗M.e⸗Glad bach, abgeschlossenen, vom 24. Oktober 1919 ab gültigen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbau⸗ gewerbe gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Crefeld, der Bürgermeistereien Hüls, St. Thönis, Vorst, der Gemeinde Niep im Landkreis Kempen, des Stadt⸗ und Landkreises M.⸗Glabbach, des Stadtkreises Rheydt, der Gemeinden Vülken und Süchteln, des Landkreises Kempen bis zur Bahnlinie Süchteln, Grefrath, des Kreises Grevenbroich, der Stadt und des Kreises Mört, des Stadt- und Landkreises Neuß, des Kreises Gelzern, des Kreises Kempen bis zur Bahn— linie Süchteln⸗Grefrath, der Bürgermeisterei Süchteln, des Kreises Erkelenz, des Kreises Cleve und der Stadt Goch für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen biesen Antrag können bis zum 20. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer B. R. 3662 an das Reichsarbeitsministertum, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 28. März 1920.
Der Reichsarbeits minister. J. M.: Dr. Hun f fe
Bekanntmachung.
Der Reichsverband, des Deutschen Tiefbau— gewerbes E. V. in Berlin-⸗Wilm ers dorf hat beantragt, den zwischen dem Reichs verband des Deutschen Tie f⸗ baugewerbes, Ortsgruppe Münsterland, dem Deut— schen Bauarbeiterverband, Bezirksverein Münter,
dem Zentralverband christlicher Bauarbeiter, Be⸗
zirk Münster, und dem Zentralperband der Ma— schinisten, Heizer und verwandten Berufs genossen Deutschlands am 7. Januar 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeils bedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemaß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 teichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Münster, der Kreise Steinfurt, Tecklenburg, Coesfeld, Borken, Warendorf, der Stadt und des Kirchspiels Sendenhorst, der Kreise Grafschaft Bentheim und Lüdinghausen (ausschließlich der Stadt Werne), der Dörfer Selm, Bork, Bockum, Stockum, Hövel und der Orte Eyenkamp und Walstedde für allgemein verbindlich zu erklãren.
Einwendungen gegen diesen Antrag können hit zum 20. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer B. R. 3663 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 353, zu richten.
Berlin, den 28. Marz 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.
— —
Bekanntmachung.
Die Vertreter der Arbeitgeber in Delitzsch, der Handelsschutz und Rabattsparverein E. V. in De⸗ litzsch und die Arbeitsgemeinschaft der Angestellten— verbände für Delitzsch haben beantragt, den zwischen ihnen, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Än— gestelltenvperbände und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten am 3. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarif⸗— vertrag zur Regelung der Gehalis⸗ und Anstellungsbedin⸗ gungen der kaufmännischen Angestellten im Groß- und Klein⸗ handel und in der Industrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Kreises Delitzsch für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. E. 3453 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. —
Berlin, den 28. März 1920.
Der Reichs arbeits minister. J. A.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
Der Deutsche Transportarbeiterverband in Berlin hat beantragt, den zwischen der Fuhrherren⸗ Innung der Stadt- und Landtreise Dortmund und Hörde und dem Deutschen Transportarbeiter— verband, Ortsverwaltung Dortmund, am 26. Februar 1920 abgeschloßenen Ergänzung svertrag für Schwer— fuhrwerks- und Speditionsbetriebe zu dem allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrag vom 5. November 1919 zur Regelung der
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