1920 / 74 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Nuß laud. Die Sowjetregierung hat sich, der Berlingste Tidende“ zufolge, bereit erklärt, am Sonnabend Delegierte nach dem ftmischen Grenzort Systerbeck zu senden, um mit Vertretern

der finnländischen Regierung über einen Waffen still⸗

tand zu verhandeln. Die Bolschewisten haben ihre Truppen van der Archangelskfront in der Richtung auf Petersburg zurück ezogen. Nach zussichen Zeitungen ist der General Semenow im enriff, in Ost ihirten ein neues Heer gegen die Bol— schewisten aufzustellen. Er wird auch versuchen, in Ostsibirien eine Volksvertretung zu versammeln.

Italien.

Gestern vormittag hatten der österreichtsche Staatskanzler Renner und die ihn begleitenden Staatssekretäre eine zwei—⸗ stündige Konferenz mit dem Ministerpräsidenten Nitti. Darauf empfing der König den Staatskanzler und die übrigen Re— gierungsmitglieder.

Die innere Lage Italiens wird nach dem, Corriere

della Sera“ mit einiger Besorgnis beurteilt. Gründe dazu bieten die Proklamationen des Streiks in Bologna, Pisa, Florenz, Piacenza und in anderen Vertehrszentren. Der „Secolo“ berichtet aus Modena, daß es am Mittwoch zwischen der Menge und den Carabinieri zu Zwischenfällen e. ei, wobei es vier Tote und 50 Verwundete gegeben habe. Nach einer Protestversammlung in Decima in der Provinz Bologna versuchten Demonstronten mit einer roten Fahne an der Spitze in Gebäude der Stadt einzudringen. Der Weg wurde ihnen jedoch durch Carabinieri versperrt, die im Ver⸗ laufe des Tumults Feuer gaben. Stelle liegen, 50 Demonstranten wurden verletzt, von denen drei gestorben sind. Die Blätter berichten serner, daß in Bari ungefähr 10 000 Landarbeiter in die Staatz domänen eingedrungen sind. Die Truppen haben die Arbeiter um⸗ zingelt; man befürchtet, daß es zu Zwischenfällen kommen wird. Der „Ananti“ veröffentlicht folgende Erklärung:

Die Leitung der Sozialistischen Partei Italiens nimmt an, daß

die fortdauernden Vergewaltigungen und Exzesse, die sich in ver⸗

schiedenen Teilen Italiens immer wiederholen alles Anzeichen, die auf die immer schwerer werdende Lage hinweisen zu einem revo—⸗ lutionären Ausgang führen müssen. Deshalb hält die Parteileitung eine geschlossene Aktion vorbereitet, um die Achtung der öffentlichen Freiheit zu erzwingen, die bürgerliche Reaktion zu zerschmettern und die fapitalistische Regierung niederzuschlagen.

Gestern ist in Neapel der Kongreß der italie⸗ nischen sozialistischen Partei eröffnet worden.

Portugal. Der „Agence Havas“ zufolge erklärt ein Dekret den Kriegszustand zwischen Portugal und Deutschland

für beendet. Belgien.

Gestern hat ein Ministerrat unter dem Vorsitz des Königs stattgefunden, der sich mit den Ereignissen in Deutsch land befaßte. Nach einer Havas⸗Reutermeldung be⸗ schloß die Regierung r : Einigkeit der Alliierten gegenüber Deutschland zum Ausdruck zu bringen und Zeugnis fur die Freundschaft mit Frankreich abzulegen, der franzoͤsischen Regierung mitzuteilen, daß sie bereit ist, wurch Entsendung einer Abteilung an den von der französischen Regierung . Besetzungsmaßnahmen, die nach der Räumung der gesamten neutralen Zone durch die Reichswehrtruppen ihr Ende finden, teilzunehmen.

Die Internationale Finanzkonferenz wird dem „Nieuwe Courant“ zufolge in der dritten Maiwoche in Brüssel tagen, besonders wegen der Frage des Wechselkurses der ver⸗ schiedenen Länder.

Niederlande.

Wie das „Haager Korrespondenzbüro“ ,, wird her deutsche Minen sucher „L. Z. 18,“ der vor einigen Wochen in die Zuidersee eingelaufen ist, demnächst den deutschen Marinebehörden zurückgegeben werden; der in Amster⸗ dam verhaftete Kommandant und drei Leute von der Besatzung verbleiben zur Verfügung der Gerichtsbehörden.

Tschecho⸗ Slowakei.

Der Präsident der tschecho⸗slowakischen Republik hat den Minister für Volkgernährung Houdek auf dessen Wunsch se ines Amtes enthoben und den Finanzminister Sonntag mit der vorläufigen Leitung des Ministeriums für Volksernährung betraut.

Estland.

Nach einer Havasmeldung hat die Regierung beschlossen,

dem Völkerbund beizutreten.

Dänemark.

Die russische Abordnung unter der Führung des Ver⸗ kehrsministers Krassin und die englische Handelsabord⸗ nung unter Wise sind in Kopenhagen eingetroffen und haben Verhandlungen über den Warenaustausch zwischen der Entente und Rußland eingeleitet.

Rumänien.

Der Ministerrat hat dem „Temps“ zufolge durch Dekret den Friedensvertrag mit Deutschland ratifiziert unter dem Vorbehalt der späteren Genehmigung durch das Parlament. .

Zum Vorsitzenden der rumänischen Friedensdelegation

in Paris ist der ehemalige Finanzminister Titulescu ernannt

worden.

Nr. 13 der Beröffentlichungen des Reichsgesund⸗ beitsamts“ vom 31. März 19 hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. i, . usw. Deutsches Reich) Branntweinmonopol. Gemeingefährsiche Krant⸗ Earn ( Preußen.) Wutschutzpatienten. (Finland.) Alkoholische Stoffe. Zeitweilige Ma . gegen Tierseuchen. (Schweiz.) Vermischtes Niederlaͤndisch ien). Kolonialärzte. Wochentabelle über die Geburts und Sterblichkeitsverhältnisse in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Deggleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Desgleichen in deutschen Stadt. und Landbezirken.

itterung.

Ein Toter blieb auf der

in dem Wunsche, den Grundsatz der

Handel und Gewerbe. ; Wie die Deutsche Bank dem W. T. B.“ mitteilt, wird heute am Tage des fünfzigjährigen Bestehens der

Dentschen Bank an die Angestel ten eine Ju biläums—⸗ gabe gezahlt in Höhe eines doppelten Monatsgehalts. Angestellte, die weniger als ein Jahr bei der Bank tätig sind, erhalten ein Monatsgehalt, Pensionäre und Pension beziehende Witwen und Waisen den Betrag einer Jahrespension bis zum Höchsibetrage von 6000 Mark. Außerdem wird der nächsten Generalversammlung der Antrag unterbreitet werden, einen ubiläumssonds bis zur Höhe von 160000000 Æ anzusammeln, dessen Mittel dazu dienen sollen, Beamten, die mit Pensionsbezug in den Ruheßand treten und Witwen und Waisen von Beamten, denen künftig Pensionen bewilligt

die veränderten Verhältnisse wirtschaftlich zu erleichtern. Aus den Mitteln des Fonds sollen ferner in bestimmten Fällen Zuwendungen an noch tätige Beamte gemacht werden. Zur Verwaltung des Jubiläumsfonds werden Mitglieder der Beamtenschaft hinzugezogen. Nach dem Geschäftsbericht der Gesellschaft für elek⸗ trische Hoch- und Untergrundbahnen in Berlin (Hochbahngesellschaft) für 1919 wurden im Jahre 1919 auf der Hoch⸗ und Untergrundbahn 111 341 224 (918: 112 962790) Personen befördert und 29 683 013 (19 832 503) eingenommen. Die Durchschnittseinnahme auf einen Fahrgast stellte sich nach der am 23. Januar eingeführten Tariferhöhun ganze Jahr auf 26, 6b g. Der größte Tagesverkehr fiel auf den J. Januar mit 666 514 Fahrgästen und 124 792 S Einnahme, der geringste auf Sonntag, den 19. August, mit 184 884 Fahrgästen und 98 O50 4A Einnahme. Im Durchschnitt stellte sich der Tages verkehr auf 325 560 Fahrgäste bei 86 792 c Einnahme. Der Wagenpark besteht aus 400 Wagen, und zwar aus 226 Motorwagen und 174 Beiwagen. Auf der Flachdahn Warschauer Brücke Lichtenberg betrugen die Einnahmen nach Abzug der Vertehrssteuer von

5 2359 660 im Vorjahre. Der besteht aus 10 Motorwagen und 7 Anhängewagen. Die Bauarbeiten für die Ergänzungslinie vom Gleisdreieck nach dem Nollendorfplatz und Wittenbergplatz sind als Notstandsarbeiten erhalten worden, wie es die Versorgung mit Baumaterialien, namentlich die Belieferung mit Zement, zulteß. Aus NReichsmitteln wurde ein Ueberteuerungszuschuß von 500 000 „S gewährt.

betrug 5 278 109 gegen

Hausgrundstücke Steglitzer Straße 75 und 87 und Teilflächen hinter den Grundstücken Steglitzer Straße 68, 70, 83 und 88 wurden er— worben; damit ist der für die Durchführung der Ergänzungslinie erforderliche Grunderwerb abgeschlossen. Zur Verteilung gelangen 5 vH für die Vorzugsaktien, 55 vH für die Stammaktien.

Aus Anlaß der vom Reichswirtschaftsministerium in Aussicht genommenen Teerplanwirtschaft hat sich eine Vereinigung Deutscher Teer⸗ und Teerproduktehändler E. V.“ gebildet. Vorsitzender des Verbandsausschusses ist Herr Albert Ulrich, Charlottenburg. Die Geschäftsstelle befindet sich Berlin W. 8, Friedrichstraße h9 / 60.

Der Gewinnanteil der Knorr⸗Bremse⸗Aktiengesell⸗ schaft wurde laut Meldung des W. T. B“ aus Berlin in der Ge⸗ neralversammlung für das Jahr 1919 auf 1500 (140½ im Vorjahr) festgesetzt. Aus dem Bericht des Vorstands geht hervor, daß die Gesellschaft im verflossenen Jahre befriedigend beschäftigt war, daß aber die Preise der Roh und Hilfsstoffe, der Gehälter und Löhne, der staatlichen und kommunalen Abgaben eine ungewöhnliche Höhe erreicht und einen ganz bedeutenden Geldbedarf hervorgerufen haben. Die vielfachen Streiks im Jahre 1919, die Unruhen im Früh— J

jahr des gleichen Jabres wirkten nachteilig auf die Entfal⸗ tung des. vollen Betriebes und verhinderten die Einhaltung, der vorgeschriebenen Leferzeiten. Wenn trotz- dem die Umsatzziffern im Retrtebsjahre nicht wesentlich hinter denen des Jahres 1918 zurückgeblieben sind, so ist dies auf die Durch⸗ führung der Arbeiten in drei Schichten und auf die höheren Ver— kaufspreise zurückzuführen. Auf das Endergebnis haben auch die im Ausland infolge der VBalutaverhältnisse erzielten besseren Preise vor. teilbaft eingewirkt. Der Anbau der Kunze⸗Knorr⸗Bremse in Deuisch⸗ land und im Ausland macht erfreuliche Fortschritte. Die hohen inanziellen Ansprüche, die im verflossenen Jahre an die Gesell⸗ chaft herangetreten sind, und die sich im neuen Jahr fühlbar

machenden Verpflichtungen erfordern nicht nur die Durchführung

der bereits früher genehmigten ö von 10 Millionen Mark, sondern ie Gesellschaft muß eine weitere Er⸗ höhung von mindestens gleicher Stärke vorsehen. Die

Zugänge betrugen rund 1 847 000 46. Die Abschreibungen sind in annähernd gleicher Höhe wie 1918 vorgenommen worden. Die Außen⸗ stände haben sich erhöht und betragen rund 24 Millionen Mark. Die Vorräte stehen mit rund Z6 700 9600 4 zu Buche. Die Kredi⸗ toren betragen rund 53 Millionen Mark. Der Bruttogewinn ist zuzüglich Vortrag aus dem Vorjahre mit 11 064 729,55 ½ aus— gewiesen. Unkosten erforderten 6758 631,33 S6, Abschreibungen 1617 929,?7ös . Aus dem Geschäftsergebnis in Höhe von 2678 168.59 6 wurden neben 15 vH auf das 15 Millionen be⸗ tragende Atttenkapital die übliche Zuweisung an den Reservefonds vorgenommen und auf das Jahr 1956 99 S34, 14 S6 vorgetragen.

Die Vereinsbank Ham burg schlägt laut Meldung des W. T. B.“ vor, 9 vH für die Aktie zu verteilen.

Der Verband deutscher Herdfabrikanten hat laut Meldung des W. T. B. aus Hagen den Ten erungsauf⸗ Ich lag auf die Mindestpreise bei emaillierten Herden auf 700 und bei lacklerten Herden au 800 vH mit sofortiger Wirkung erhöht.

Die Verwaltung der Bergwerksgesellschaft Her⸗ mann m. b. H. macht den Gewerken der Gewerkschgften Her mann 1 -= III durch Rundschreiben Mitteilung von dem Angebot der Acieres et Forges de Firminv in Paris und Lyon, einer Gesellschaft, die mit einem Kapital von 20 Millionen Franks arbeitet und eine Reihe von Stahlwerken mit Verfeinerungs⸗ anlagen ö. Erigruben betreibt. Die genannte Gesellschaft bietet für diejenigen Kuxe, die bis zum 30. April 1920 angestellt werden, 19 500 M und für diejenigen Kuxe, die nach diesem Tage, aber bis zum 30. Junt 1920 angestellt werden, 18 500 „z. Das Gebot ist an die Bedingung geknüpft, daß mindestens 1501 Kuxe im ganzen zur Anstellung gelangen. Tie Verwaltung empfiehlt den Gewerken die Annahme des Angebots, weil nicht nur

der Preis erheblich über das hinausgeht, was deutsche Inter⸗ essenten zurzeit anzulegen in der Lage sein würden, sondern auch,

weil es bei den Verhandlungen gelungen ist, die Interessen der deutschen Volkswirtschaft in weitem Umfange zu wahren. Die Erwerber haben sich verpflichtet, dafür einzustehen, daß die Mehrheit des Aufsichtsrats, dessen Vorsitz und Pellvertretender Vorsitz de utsch bleiben und die gegenwärtige Leitung bei behalten wird. Der Ausbau der Zeche wird nach den bisherigen Plänen durchgeführt und eine zweite Schachtanlage niedergebrachz werden, sobald deren Errichtung, rentabel ist. Sollte der Vertrieb der Erzeugung seitens des Syndikats freigegeben werden, so wird das französische Werk nur die Hälfte der gesamten Erzeugung für sich in Anspruch nehmen, während die hierüber hinaus—

hende Menge für den inneren deutschen Verbrauch vorbehalten ien Sofern aus dieser Menge Koks hergestellt und von dem französischen Werk verwendet wird, hat dieses dagegen der deutschen Industrie französische Gisenerze in einem bestimmten Verhältnis zur Verfügung ju stel len. Diese Abmachung sichert der deutschen Volkswirtschaft,

für die es auf absebbare Zeit unmöglich ist, die Mittel zum Ausbau

des Unternehmens ohne eine die Kraft der Gewerken 1 Be⸗ lastung auzubringen, eine den allgemeinen Interessen enisprechende Entwicklung der 55 und das Behalten deren Erzeugung wenigstens zum wesentlichen Teile dem deutschen Verbrauch. Eine außerordent⸗

liche Gewerkenversammlung wird zur Besprechung des Angebots auf

werden, Beihilfen zukommen zu lassen, um ihnen den Uebergang in

auf 27, 24 , für das

24430 0s 24 695 M gegen 342770 ½. im Vorjahre, die Zabl der Fahrgäste 9 .. ‚.

Wagenpark

so weit aufrecht⸗ n ö. bis 240.00, Französlsche Noten 388 00. 390,00. Belgische Noten

Die

insbesondere Muranyer 3540,90 Skodawerke 2955,00, Salgo Kohlen 6940,00

den 26. April 1920, Mittags 12 Uhr, in die Geschäftsräume des A. Schaaff hausen'schen Bantvereins A⸗G. in Cöln berufen. Die Anstellung der Kuxe kann außer bei der genannten Bank und bei der Verwaltung auch bei der Commerz⸗ und Discontobank in Berlin, der Deutschen Effetten⸗ und Wechselbank in Frankfurt a. M., dem Bank⸗ hause J. H. Stein und dem Bankhause Siegfried Falk in Düssel⸗ dorf erfolgen.

Wien, 7. April. (W. T. B.) Bei der Oesterreichischen Alpine Montan -Gesellschaft betragen für das Ge⸗ schäftssahr 1919 ter Rohgewinn 37 681 306 Kronen gegen 46568 779 Kronen im Vorjahr, der Reingewinn 10 697 g28 Kronen (7 962 281). Es wird vorgeschlagen, wiederum 10 vH sür die Aktie zu verteilen. Die Erzeugung belief sich in Tausenden von Meter— zentnern, in Kohle auf 64607, gegen das Vorjahr (weniger 1688), in Roherzen auf 2443 (weniger gI67), in Robeisen 594 (weniger 26593), in Ingots auf 1152 (weniger 0l4) und in fertiger Walzware auf 706 (weniger 339).

Parts, 8. April. (W. T. B.) Die Bank von Frankreich hat ihren Diskont von H auf 6 vH und auf Vorschüsse von 6 auf 6z vy erhöht.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikettz am 7. April 1920.

Ruhrrevier Oberschlesisches Rehier Anzahl der Wagen

ten, 14 486 8 006

Nicht gestellt. 615 Beladen zurück⸗

geliefert. . . Meldg. nicht eingegangen 7 697

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten—. Cöln, 8. April. (W. T. B.) Englische Noten 235,90

410.00 = 425,00, Holländische Noten 2190 00 2250, 90, Rumänische Noten 98,00, Amerikanische Noten 56,00 60,00, Schweizerische Noten 1040, 00 1100,00.

Wien, 8. April. (W. T. B.) Die Börse scheint die Greignisse in den besetzten Gebieten Deutschlands sowie auch die durch die Vorgänge in Neunkirchen hervorgerufenen diplomatischen Schwierigkeiten bereits gestern in Berechnung gezogen zu haben. Infolge der durch die gestrigen Abgaben eingetretenen Ent⸗ lastung konnte der Markt in den heutigen Verkehr in günsti— gerer Verfassung eintreten. Doch entwickelte sich nur in Süd⸗ bahnwerten, die für ausländische Rechnung in größeren Posten aufgenommen wurden, lebhafteres Geschäft, während im übri⸗ gen Zurückhaltung herrschte. Im weiteren Verlaufe machten sich jedoch wieder Besorgnisse wegen der bevorstehenden Prolongation geltend und im Anschluß hieran zeigten sich Realisationsbestrebungen, so daß mehr oder minder empfindliche Abschwächungen platzgriffen. Stärker mitgenommen wurden Alpine⸗, Montan⸗ und Staaisbahn⸗ aktien sowie Türkische Lose. Andererseits erzielten einzelne Paptere ansehnliche Steigerungen. Renten gaben teilweise nach, Kriegsanleihen blieben unverändert. . .

Wien, 8. April. (W. T. B.) Türkische Lose 1915,00, Staats⸗ bahn 4540 900, Südbahn 667,00, Oesterreichische Kredit 108400, Ungarische Kredit 1660,00, Anglobank 915, 00. Unionbank 900 00, Bankverein 900,09. Länderbank 1107, 00, Oesterr. Ungar. Bank 6000, C0, Alpine Montan 3790,00, Prager Eisen 7825,00, Rima⸗

Brürxer Kohlen 7500 009 Galtzia 13 500,00, Waffen 4250,00, Lloyd⸗= Aktien Poldihütte 3030 90, Daimler 1625,00, Oester⸗ reichische Goldrente —, Desterreichische Kronenrente 92,75, Februgrrente 98, 50, Mairente 9773 Ungarische Goldrente —, Ungarische Kronenrente 114 75, Veitscher 156,50.

Wien 8. April, (W,. T. S. Notierungen der Depisen« zentrale Berlin 375,00 G. Amsterdam 7875,00 G., Zürich 3750.00 G.. Kopenhagen 3626, 00 (Gh., Stockholm 4475,06 G. Christiania 3990, 90 G., Marknoten 374,09 G.

Prag, S8. April. 65 T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Berlin 113,75 G., Marknoten 109,50 G., Wien 31,50 G.

London, 7. April. (W. T. B.) 24 00 Englische Konsolg 453, 5oso Argentinier von 18386 886, 4 ! Brasilianer von 1889 45, 5 vo Mexikanische Goldanleihe bon 1399 45, 4 o“ Japaner von 1899 53, 3 „9 Portugiesen 31, 5o/g Russen von 1806 32, 44 oso RNussen von 1909 13, Baltimore and Ohio 42, Canadian Pacifie 153. Erie 174, National Railways of Mexico 8, Pennsylvanta 52, Southern Pactsie 123, Union Paeifie 149, United States Steel Corporation 131, Anaconda Copper —, Rio Tinto 37, Chartered 17/6, De Beers 264. Goldfields 13, Randmines 33.

London, 7. April. (B. T. B.) Wechsel auf Deutschland 26690, Wechsel auf Amfterdam kurz 10,66, Wechsel auf Pari 3 Monate 61, 18, Wechsel auf Brüssel 57,3. Privatdiskont 5z, Silber loko 723, do. auf Lieferung 723.

London, 6. April. (W. T. B.) 34 0 o Kriegsanleihe 68, 460 Sieger anlethe 76. .

Pari, 8. April. (W. T. B.) 5 9. Französische Anleihe 388,40, 4 oo Französische Anleihe 71.90, 3 0/0 Französtshe Rente 56 90, 4 oo Span. äußere Anleihe 231,00, 5 o Russen von 1906 3 oo Russen von 1896 32.00, 4 0s0 Türken unif. 73, 25, Suez

ö. ka. . 236 g. ) 8 op Framgssche Au aris, 7. April. (B. T. B. o Franz e ei S8, 45, 4 olo Franz. Anleihe 71,20, 30/90 Franz. Rente hö, 26, . Spgn. äußere Anleihe —— 5 9j Russen von 1906 52, 30, 8 0 Nussen von 1596 —, oo Türken unif. 73, 00, Suez ⸗Kanal 7825, Rio Tinto 2226. Kopenhagen, 8. April. (W. T. B.) Sichtwechsel auf

Hamburg L,! b, do. auf Amsterdam 200, 50, do. auf schweizertsche Plätze g7, 7e. do. auf New Jork B38, 6, do. auf London 21,36, do. auf Paris 35,00, do. auf Antwerpen 8. 26, do. auf Helsingforg 30,00, do. auf Stockholm 117 265, do. auf Christiania 160675. Sto sckho!lm, S8. April. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Berlin 7,75, do. uf Amsterdam 171,00, do. auf schwenzerische Plätze 32,50, do. auf Washington 457,0, do. auf London 18,29, do. auf Paris 30 009, do. auf Brüssel 33996 do. auf Helsingfors 26, 75, do. auf Kopenhagen 85,50, do. auf Christiania 91, 15.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Ham burg, 8. April. (W. T. B. Notierungen des Metall-Vereins in Hamburg. Herausgegeben von der Metallabteilung der Maklerhank. Silber 60 fein z /ig 12593, 11726. 120 1250 12003, Zink (Hüttenroh) prompt 1060 B. g50 G., 5 ,, 1000bez, für . ,,,, , 1000 bez.,

o. (Iumgeschmolzen ! Blei (Driginalhüttenweichblei dopp. raff) Lager 10008. 900 G., do. (Weichblei dopp. raff) Zinn (Banka Straits) 9g0B., 85 G., do. (deutsches, mind. 90 o —— w Kupfer (greifb. Kathoden) do. Raffinade) 23 B., 196., do. Wirebars) 338.5. Queckfiiber 160B., 1256. Antimon 17, 75B., —, Nickel Aung, mn (a. . T) 8 ver pool, 7. April. (W. FT. anmw olle. Um

2000 Ballen. Ginfubr 47 380 Ballen, davon amerskanische 66 wolle Ballen. Für April 25 99, fär Mai 25.78, für Juni 25.38.

Amerikanische und Brasillanische 48, Aegyptische 300 Punkte höher.

vertreter für ihn ernannt.

zum Dentschen Neichs

* 2 *.

. 8

Aichtamtliches. (Fortsetzung aus der Ersten Beilage.) Parlamentarische Nachrichten. Der Entwurf eines Reichsmwahlgesetzes, der nebst Begründung der Deutschen Nationalversamm— lung zur Beschlußfassung zugegangen ist, hat den folgenden Worllaut: I. Wahlrecht 1 Wählbarkett. 8

Reichstagswähler ist, wer am Wahltag Reichsangehöriger und zwanzig Jahre alt ist. Jeder Wähler bet eine Stimme.

§ 2.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist:

N wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft oder wegen gelstigen Gebrechens unter Pflegschaft steht, 2) wer rechtèkrästig durch Richterspruch die bürgerlichen Ehren— echte verloren hat.

Die Ausübung des Wahlrechts ruht für die Soldaten während der Dauer der Zugehörigkeit zur Wehrmacht.

Behindert in der Ausübung ihres Wablrechts sind Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche in einer Heil- oder Pflegeanstalt untergebracht sind, ferner Straf- und Untersuchungs— e ngene sowie Personen, die infolge gerichtlicher oder polizeilicher Anordnung in Verwahrung gehalten werden.

§ 3. Wählen kann nur, wer in eine Wählerliste oder Wahlkartei ein— getragen ist oder einen Wahlschein hat.

84.

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wabltag fünfumd— zwanzig Jahre alt und seit mindestens einem Jahre Reichsange— höriger ist.

5 5.

! . Ein Abgeordneter verliert seinen Sitz

I) durch Verzicht,

3) durch nachträglichen Verlust des Wahlrechts,

3) durch strasgerichtliche Aberkennung der Rechte aus Gffent— lichen Wahlen,

4) durch Ungültigerklärung der Wahl oder sonstiges Aus— scheiden beim Wahlprüfungsverfahren,

5) Durch nachträgliche Aenderung des Wahlergebnisses.

Der Verzicht ist dem Reichstagspraftdenten zu erklären; er kann nicht widerrufen werden. .

II. Wahl vorbereitung.

S 6. Der Nelchspräsident bestimmt den (Wahltag). .

8 Die Wahlkreiseinteilung und die Zusammenfassung zu Verbands. wahltreisen regelt die Anlage.“) Die Wahlkreise sind so bemessen, daß auf ihre Gesamtwähler—⸗ zahl in der Regel vier Abgeordnete fallen. . Zu einem Verbandswahlkreise werden mindestens drei Wahlkreise zusammengefaßt.

Tag der Hauptwahl

2 2

Zur Vorprüfung und Feststellung der Wablergebnisse im ganzen Reichsgebiet ernennt der Reichsminifter des Innern einen Reichs⸗ wahlleiter und einen Stellvertreter für ihn.

53 9.

Für die Stimmabgabe wird jeder Wahlkreis in Wahlbezirke geteilt, die möglichst mit den Gemeinden zusammenfallen. Große Gemeinden können in mehrere Wahlbezirke zerlegt, kleine Gemeinden oder Teile von Gemeinden mit benachbarten Gemeinden oder Ge— meindeteilen zu einem Wahlbezirke vereinigt werden.

5 10. Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorsteher und ein Stell—

Der Wahlvorsteher beruft aus den Wählern des Wahlbezirkes drei bis sechs Beisitzer und einen Schriftführer. Wahlvorsteher, Beisitzer und Schriftführer bilden den Wahl— vorstand. 11

In jedem Wahlbezirk wird, für die dort wohnhaften Wähler Walle fte oder Wahlkartei angelegt.

Wahlberechtigte Reichs- und Staatsbeamte, Arbeiter in Reichz— nder Staatsbetrieben, die ihren Wohnsitz im Ausland nahe der Reichsgrenze haben, und wahlberechtigte Angehsrige ihres Hausftandes werden auf Antrag in die Wählerliste oder Wahlkartei der nächst⸗ gelegenen beutschen Gemeinde eingetragen.

Die Wahlordnung bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Wähler auf ihren Antrag in der Wählerliste oder Wahlkartei zu streichen und mit einem Wahlschein zu versehen sind.

3 *.

Die Wählerlisten und Wahlkarteien werden spätestens vier Wochen vor dem Wahltag acht Tage lang öffentlich ausgelegt. Die Gemeindebehörde gibt Ork und Zeit öffentlich bekannt und weist auf die Einspruchsfrist hin.

Einsprüche sind bis zum Ablauf der Autlegunggfrist bei der Gemeindebehörde anzubringen und inerhalb der nächsten vierzehn Tage zu erledigen. Hierauf werden die Listen oder Karteien ge— schlossen.

§ 13.

Der Wähler fann nur in dem Wablbezirke wählen, in dessen Wahlerliste oder Wahlkartei er eingetragen ist. Inhaber von Wahl— scheinen können in jedem beliebigen Waylbezirke wählen.

eine

5 14.

Für jeden Wahlkreis werden ein Kreiswahlleiter und ein Stell— vertreter für ihn ernannt.

Beim Kretswahlleiter sind späteslens am einundz vanzigsten Tage vor den Wahltag die Kreiswahlvorschläge einzureichen.

Die Kreiswahlvorschläge müssen von min destens fünfzig Wählern des Wahlkreiles unterzeichnet ein. Sie dürfen köchftens anderthalb— mal soviel Namen enthalten, wie die Zahl der Abgeordneten beträgt, fur die der Wahltrels bemessen ist. Die Namen müffen in erkenn“ barer Reihenfolge aufgeführt sein.

In den Wahlvporschlag darf nur auigenommen werden, wer sein: Zustimmung dazu erklärt h⸗t. Die Eitlärung muß spätestens am einundzwanzigsten Tage vor dem Wahllag beim Kreiswahlletter eingegangen sein; andernfalls wird der Bewerber gestrichen.

In dem einzelnen Wahlkreis darf ein Bewerber nur einmal vor— geschlagen werden. 66

§ 15. Für jeden Verbandswahlkreis werden ein Veibandswahlleiser und ein Gtenkerteete⸗ für ihn ernannt.

Statt beim Kreiswahlleiter

können beim Verbandswahllelter

spätestens am einundzwanzigsten Tage vor der Wahl Verbandszwahl— vorschläge durch jünzig Wähler der Wahlkreise des Verbandes, für die der Wahlvorschlag gelten soll, eingereicht werden.

Die Verbands

Zweite Beilage

wahlvorschläge müssen die Erklärung enthalten, für welche Wahlkreise des, Verband sie gelten follen. Sie disrfen höchsteng anderthalbmal soviel Namen enthalten. wie die Gesamtzahl der Abgeordneten be— trägt, für welche die Wahlkreise des Verbandes, für die der Ver— bandswahlvorschlag gelten soll, bemessen sind. Die Namen müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. . Wenn ei ffn darf nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung dazu erklärt hat. Die Erklärung muß spätestens am einundzwanzigsten Tage vor dem Wahltag beim Verbandtzwahlleiter eingegangen sein; andernfalls wird der Bewerber gestrichen.

Lin Bewerber kann innerhalb der Wahlkreise des Verbandes nur in einem Kreiswahlvorschlag oder Verbandswahlvorschlage be— nannt werden.

. 516.

Beim Reichs wahlleiter sind spätestens am fünfunddreißigsten Tage vor der Wahl Reichswahlvorjchläge einzureichen. Sie müssen von mindestens fünfzig Wählern unterzeichnet sein und dürfen beltebig piel Namen enthalten. Die Namen müssen in erkennbarer Reihen? folge aufgeführt sein.

. In den Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer seine

Zustimmung, dazu erklärt hat. Die Grflärung muß spälestens arm zweiunddreißigsten Tage vor dem Wahltag beim Reichßwahlleiter ein- gegangen sein; e . wird der Bewerber gestrichen.

Ein Bewerber darf nur in einem Reichswahlvorschlage benannt werden. Die Benennung in einem Reichzwahlvorschlage schließt die Benennung in einem Kreis- oder Verbandswahlrorschlage nicht aus, wenn die Erklärung nach 17 sich auf den gleichen Reichzwahl— vorschlag bezieht.

. . . §5 17.

Die Kreiswahlporschläge und die Verbandswahlvorschläge müssen die Erklärung enthalten, welchem Reichswahlvorschlag ihre Rest⸗ stimmen zuzurechnen sind. Die Erklärung muß spätestens am siebenten Tage vor dem Wahltag beim Kreiswablleiter, wenn es sich um einen Verbandzwahlvorschlag handelt beim Verbandswahlleiter eingehen. Sonst schelden die Neststimmen des Wahlkreises eder des Verbands— wahlkreises beim Zuteilungsverfahren für das Reich aus.

§18.

JZüär Prüfung der Kreiswahlvorschläge wird für jeden Wahlkreis ein Wahlausschuß gebildet, der aus dem Kreiswahlleiter als Vor— sißendem und vier Beisitzern besteht, die dieser aus den Wählern beruft. Der Wahlausschuß beschließt mit Stimmenmehrheit.

Der Kreiswahlleiter veröffentlicht die Wahlvorschläge so, wie sie zugelassen sind, in fortlaufender Nummer nfolge svätestens am acht— zehnten Tage vor dem Wahltag. Nach der Veröffentlichung können sie nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

819. Zur Prüfung der Verbandswahlvorschläge wird im Bedarfsfalle für jeden Verbandswahlkreis ein Verbandswahlausschuß gebildet, der aus dem Verbandswahlleiter als Vorsitzendem und vier Beisitzern be— steht, die dieser aus den Wählern beruft. Der Verbandswahlausfchuß be schließt mit Stimmenmehrheit. Der Verbandswahlleiter veröffentlicht die Verbandswahlvorschläge so, wie sie zugelassen sind, in fortlaufender Nummernfelge späͤtestenz am achtzehnten Tage vor dem Wahltag. Nach der Veröffentlichung können sie nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden. S 20. Zur Prüfung der Reichswahlvorschläge wird ein Reichswahlaus— schuß geblldet, der aus dem Reichswahlleiter als Vorsitzendem und sechs Beisitzern besteht, die dieser aus den Wählern beruft. Der Reichswahlausschuß beschließt mit Stimmenmehrheit. Der Reichswahlleiter veröffentlicht die Reichswahlvorschläge so— wie sie zugelassen sind, in fortlaufender Nummernfolge spätestenz am achtundzwanzigsten Tage vor dem Wahltag. Nach der Veröffent— lichung können sie nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden. . Der Stimmzettel darf nur Namen aus einem Kreis— oder Verbandswahlvorschlag enthalten. Ein Name genügt. An Stelle der Namen oder neben ibnen darf der Stimmzettel auch die Bezeichnung des Kreitwahlvorschlags oder des Verhands— wahlvorschlags mit der Nummer aus der amksichen Bekanntgabe ent= halten.

. 22.

9 26 Angabe einer Partei auf dem Stimmzet tel wird nicht be— achtet. Weitere Angaben machen den Stimmzettel ungültig.

III. Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses.

53 * Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. ö

§5 24.

Gewählt wird mit verdeckten Stimmzetteln. Abwesende können sich weder vertreten lassen noch sonst an der Wahl teilnehmen.

8 275. Ueber die Gültigkeit der Stimmzettel entscheidet der Wahl— vorstand mit Stimmenmehrhelt. Bei Stimmengleichheit gibt der Wahlvorsteher den Ausschlag. Nachprsifung im Wahlprüfungs— verfahren blelbt vorbehalten. . r Die ungültigen Stimmzettel sind der Wahlniederschrift beizufügen. Dle gültigen übergibt der Wahlvorsteher versiegelt der Gemeinde— hehörde, die sie verwahrt, bis die Wahl für gültig erklärt ist oder Neuwahlen angeordnet sind. 8 26. Zur Ermittlung des Wahlergebnisses stellt der Wahlausschuß fest, mieviel gültige Stimmen abgegeben sind und wieviel davon j jeden Kreitwahlvorschlag oder Verhbandswahlvorschlag entfallen. Die für einen Verbandswahlvorschlag abgegebenen Stimmen werden dem Verbandswahlleiter mitgeteilt.

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'? 20. Jedem Kreiswahlvorschlage werden so viel Abgeordnetensitze zuge⸗ wie sen, daß je einer auf 50 060 für ihn abgegeben? Stimmen kommt. Nicht verbrauchte Stimmen und Stimmen eines Wahlvorschlags unter 60 000 werden, soweit eine gültige Erklärung nach § 17 abge— geben ist, dem Reichswahlleiter mitgeteilt (Reststimmenz.

5 25. Der Verbandswahlausschuß zählt die im Verbandswahltreis auf die Verbandswahlvorschläge gefallenen Stimmen zusammen und teilt iedem Verbandswahlvorschlage so viel Abgeordnetensitze zu, daß je einer auf 60 000 für ihn abgegebene Stimmen kommt. Nicht verbrauchte Stimmen und Stimmen eines Verbandswahlvorschlags unter 60 000 werden, seweit eine gültige Erklärung nach 5 17 abgegeben ist, dem Reichswahllelter mitgeteilt (Resistimmen).

§ 29. Der Reichswahlausschuß zählt die in allen Wahlkreisen oder Verbandswahltreisen auf die Reichswahlvorschläge gefallenen Rest« stimmen zusammen und teilt jedem Reichswahlvorschlag auf je 60090 Meststimmen einen Abgeordnetensitz zu. 5 30.

) Die Anlage ist hier nicht mitabgedruckt.

. 8 41 Wenn ein Kreiswahlvorschlag oder ein Verbandswahlvorschlag weniger Bewerber enthält, als Abgeordnetensitze auf ihn fallen, so gehen die übrigen Sitze auf den zugehörigen Reichswahlvorschlag über. Enthält ein Reichswahlvorschlag weniger Bewerber, als Abge⸗ ordnetensitze auf ihn fallen, so bleiben die übrigen Sitze unbesetzt.

§ 32.

Wenn ein zum Abgeordneten Berufener die Wahl ablehnt oder ein Abgeordneter ausscheidet, Jo stellt der Neichswahllausschuß fest, wer an seiner Stelle berufen ist.

Auch dabei wird nach §§ 30, 31 verfahren.

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Wird im Wahlprüfungsverfahren die Wahl eines Wahlkreises für ungültig erklärt, so verteilt der Reichswahlausschuß auf Grund des Nachwahlergebnisses von neuem die gesamten Reststimmen auf die Reichs wahl vorschläge. . . Ergißt sich dabei, daß auf einen Reichswahlvorschlag mehr Sitze als bisher fallen, so wird die entsprechende Zahl neuer Abgeordneten⸗ sitze nach 5 390 besetzt. Fallen auf einen Reichswahlvorschlag weniger Sitze als bisher, so erklärt der Reichswahlausschuß die entsprechende Zahl von Abgeordnetensitzen für erledigt, Für das Ausscheiden gelten dieselben Grundsätze wie für das Eintreten von Ersatzmännern; doch scheiden die zuletzt eingetretenen Abgeordneten zuerst aus.

S 34.

Wird in einzelnen Wahlbezirken das Wahlergebnis dadurch wesent⸗ lich beeinflußt, daß Unberechtigte gewählt haben oder Wähler an der Ausübung ihres Wahlrechts durch Naturereignisse oder Gewalt ver⸗ hindert worden oder zur Wahl nicht zugelassen worden sind, so ordnet dort der Reichsminister des Innern auf Antrag des Kreiswahlleiters, des Verbandswahlleiters oder des Wahlprüfungsgerichts eine Wieder—⸗ holung der Wahl an.

Die Wiederholungswahl darf nicht später als drei Monate nach der Hauptwahl stattfinden.

Bei der Wiederholungswahl wird nach denselben Kreiswahlvor schlägen und Verbandswahlvorschlägen und auf Grund derselben Wahllisten oder Wahlkarteien wie bei der Hauptwabl gewählt. Neue Wahlscheine werden nur ausgestellt an Stelle solcher für die Haupt- wahl und für Wähler, bei denen die Voraussetzungen hierfür bei der Wiederholungswahl gegeben sind.

Auf Grund der Wiederholungswahl wird das Wahlergebnis für den ganzen Wahlkreis oder Verbandswahlkreis neu wie bei der Harpt— wahl ermittelt (55 26 bis 29 und 33).

IV. Wahl der Auslanddeutschen. § 365. Wahlberechtigt und wählbar sind auch Reichsangehörige, die sich im Ausland ständig aufhalten (Auslanddeutsche) sowte solche, die es vorübergehend tun und einen Wahlschein besitzen. Das gesamte Ausland hildet einen Wahlkreis, für den der Reichs⸗ wahlleiter zugleich Kreiswahlleiter ist. 5 36. Jeder Auslanddeutsche kann einen Stimmzettel einsenden, der einen Namen enthält. 83 Die Auslanddeutschen erhalten so viel Abgeordnetensitze, wie oft die Summe der von ihnen abgegebenen gülligen Stimmen durch 60 009 teilbar ist. ö ; Gewählt sind die Personen, die die meisten Stimmen erhalten. Wird die Berufung zum Abgeordneten abgelehnt oder scheidet ein so gewählter Abgeordneter aus, so ist der nach der Stimmenjahl nächst— folgende berusen. Auslanddeutsche übergeben ihre Stimmzettel zur Ginsendung an den Reichswahlleiter dem zuständigen deutschen Konsul, und zwar a) in Guropa swätestens am dreißigsten Tage nach dem all⸗ gemeinen Wahltag, . b) außerhalb Europas spätestens am sechzigsten Tage nach dem allgemeinen Wahltag.

V. Schlußbestim mungen. 53 39.

Von den Kosten, die den Gemeinden aus den Reichstagswahlen entstehen, werden ihnen vier Fünftel vom Neiche ersetzt. Alle übrigen Wahlkosten trägt das Neich allein.

§ 40.

Der Reichsminister des Innern erläßt mit Zustimmung des Reichsrats die Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes (Reichs. wahlordnung). ö

5 41.

. Das Gesetz trit! mit dem Tage in Kraft, an, dem der Reichs. präsibent die Wahlen zum ersten Reichstag ausschreibt. ;

In der dem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung wird u. a. ausgeführt: . Der Aufruf des Rats der Volksbeauftragten vom 12. No— bember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1303) hatte die Einführung der Verhältniswahl bei allen Wahlen zu öffentlichen Körperschaften an— geordnet. Die Anwendungsmöelichkeiten der Verhältniswahl sind ledoch sehr verschteden.

Die Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung , ,, vom 59 No⸗ vember 1918 ,,, S. 1545) hat ein Verhältniswahlrecht eingeführt, dessen wesentliche Merkmale die folgenden sind: 1) Ein teilung des Reichs in 36 Wahlkreise mit je einer Anzahl von Ah— geordneten, die dadurch errechnet wurde, daß auf durchschnittlich 150 009 Einwohner nach der Volkszählung vom 1. Oktober 1519 ein Abgeordneter entfiel., wobei ein Ueberschuß von mindestens 75 0090 Fin⸗ wohnern vollen 150 000 gleichgerechnet wurde. 2) Es galt mehr—⸗ namige Stimmgebung mit . gebundenen Listen. 3) Im Anschlußz an die praktisch noch nicht; erprobten Vorschriften des Ge— setzes über die Zusammensetzung des Reichstags und die Verhältnie—= wahl in großen Reichstagswablkreisen vom 21. August 1913 (Reichs⸗ Gesetzbhl. S. 1979) war die Verbindung von Wahlvorschlägen zuge— lassen. Die Verbindung mutzte spätestens am stebenten Tage schrift⸗ lich erklärt werden. Die verbundenen Wahlvorschläge galten den anderen Wahlvorschlägen gegenüber als ein Wahlvorschlag. 4) Bei der Verteilung der Abgeordnetensitze auf die Wahlvorschläge galt gemäß § 51 der zur Ausführung des Reichswahlgesetzes ergangenen Wahlordnung vom 30. November 1913 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1353) das System des Belgiers d'Hondt. Nach dieser Berechnungsweise wurde die Stimmenzahl der einzelnen Wahlvorschläge nacheinander durch 1, 2, 3 4 usw. geteilt, aus den sich hierbei ergebenden Zahlen der Größe nach so viele Höchstzahlen ausgesondert, als Ab. geordnete zu wählen waren, und jedem Wahslvorschlag so viel Ab= geordnetensitze zugeteilt, als auf ihn Höchstjahlen entfielen. Dieses Spnem stellte den Eedanken in den. Vordergrund, daß kein Wahlvorschlag einen Sitz oder einen weiteten Sitz erhalten sollte, solange nicht ein anderer Wahlvorschlag auf eine größere ö einen Sitz oder einen weiteren Sißz erhalten hat. 3 Wegfallende Abgeordnete wurden durch die zunächst nicht gewählten Bewerber ihres Wahlvorschlags, gegebenenfalg durch solche eines

1 an , nn werden auf die Bewerber nach ihrer Reihen. folge in den Wahlvorschlägen verteilt.

Bewerbers sollte der Sitz unbesetzt bleiben.

verbundenen Wahlvorschlags ersetzt. Beim Mangel eines solchen 2

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