1920 / 1 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Jan 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Inkrafttreten dteses Gesetzeß ab Steuern vom Warenumsatz nicht

End Setz 3 ist auf Antraz die Zahlung in gleichen Halbjahrs oder Vterteijanrtzt ilen zu gestatten.

Wird die Steuer nicht inrerhalb dreier Monate nach Schluß des

Stenerabschnittss gejahlt, so sind neben der Steuer Zinsen in Höhe von fünf vom Hundert, vom Ablauf dleser Frist gerechnet, zu ent—⸗ richten; diese Veirflichtung nitt nicht ein, wenn der geschuldete Shenerbetrag eintausend Mark nich! überschreitet.

§ 386. In den fällen der § 17 Nr. 3, § 23 Abs. 1 Nr. 4 läuft die 3 des § 35 ven dem Eintritt der Steuerpfl cht ab. In der Giklärung ist die Art des Gegenstandeg und die Höhe des Entgelts

ö Mit Ablauf des 31. Tezember 1913 tritt das Umsatzsteuergesetz vom 26. Jult 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 779) außer Kraft unbe— / schadet det Dunchführung des Erhebungsverfahrens für die Zeit bis zum 31. Dezember 1919.

Ist nach diesem Gesetz eine Steuer für eine Lieferung oder sonstige Leistung zu entrichten, die nach dem Umsatzsteuergesetze vom 26. Jult 1913 steuerftei war oder einem ni drigeren Satze unterlag,

dieses Gesetz maßgebend, wenn sowohl die Vereinnahmung alg auch 6 Lieferung oder sonstige Leistung nach dem 31. Dezember 1919 iegen.

Viese Vorschrift trltt mit dem 31. Dezember 1970 außer Kraft.

anzugehen.

Ent der Erwerber über die Höhe des Entaelts keine aus⸗ reichenden Aufflärungen, so kann der Reichsminister der Finanzen nach näherer Bes imm vom rwerber angegebenen Entgelt oder, wenn Ler Ragebe verweigert, zum gemeinn Werte übernebmen. des Bescheids, in dem die GSteuerstelle die Ubernahme ertlärt, ist der Gegenstand für den Reicht figkun beschlagnahmt; die Beschlag. nahme hat die Wirkung eines Veräußerung verbols. Das Eigentum geht auf den Reichsfiekus über, sobald der Bescheid unanfechtbar geworden ist.

Ist vie Steuerstelle nicht gleichjeltig für die Zollabfertigung zu⸗ ständig, so hat die Zohllstelle, welche die Gegenstände zum freien Verkehre des Inlandes abfertigt, der Sieuerstelle von dem Eingang der Gegzenstände unverzüglich Kenntnig zu geben; sie kann von dem— 6. der den Gerenstand ins Anland einbringt, Sicherstellung des Brieuerbetrag in seiner vorgutsichtl chen Höbe verlangen. In die

Zoll quiftung ist ein Hinweg autzunehmen, daß der Gegenstand umsatz,.

steuer pflichtig ist und trie Steuerstelle zur Ueberwachung der Steuer entz ichtung benachrichtigt wird. 5 36.

In den Füllen des 5 23 Abs. 1 Nr. 3 und des § 25 Abs. 2 ist die Steuer vam Lieferer oder sonstigen Leistungspeipflichteten zu dem Gmpfangebekenntnitz über die Zahlung zu entiichlen. Er ist ver pflichtet, ein setzriftliches Empfange betenntnis binnen zweier Wochen nch dem Empfange der Zahlung zu erteilen. Bei Teilzahlungen ist für jede Teilsa lung ein Gmpfangsbekenninis ju erteilen und dazu die entsprechende Steuer zu entrichten. Vas Empfangebekenntnis muß den Namen deg Läefererßg oder sonstigen Leistungtverpflichtesen, den Gegenssand oder die Ärt der Leistung nach seiner handelsüblichen Be- Lichnung, den Betrag des Entgelts, den Tag der Zahlung und den Slenerbetrag enthalten.

Die Sieuer wird entrichtet, indem zu der Bescheinigung Vor— dricke, die vor dem Gebrauch abgestempelt sind, oder Stempeimarken nach näherer Anordnung des Reichsrafg verwerdet werden. Der Reicht minsster der Finanzen bestimmt, ob und unter welchen Voraus setzungen die Steuer ohne Verwendung von Stempelzeichen entrichiet werden kann.

Ist vie Steuer von dem Lieferer oder dem sonstigen Leistungs⸗ verpflichteten nicht entrichten wo den, jo hat der mpfänger dez Gwmpfangäbekenninisse binnen zweier Wochen nach dem Tage des Gmpfange1ö und sevenfalt vor der weiteren Aushändigung deß i n beser dn sfe⸗ die Steuer durch Verstempe ung (Abs. 2) des EGmp fangebekenntnißses zu entrichten. Grhält derjenige, der kas Ent— gelt entrichtet hat, kein Empsangehekenntznig, so hat er der Steuer⸗ stelle innerhalh eineö Monats nach der Zahlung des Entgelig hier— von Mitteilung zu machen. Die Mitteilung muß die im Abs. 1 für das Empfarggbekenntnis vorgeschrlebenen Angaben enthalten; zu ihr ist die Steuer in der im Ab. 2 bezeichneten Art zu entrichten.

Nimmt im Falle des 5 23 Abs. 1 Nr. 3 der Erwerber Steuer⸗ befreiung nach § 23 Abs. 2 sür sich in Anspruch, so hat er die im 22 Abs. 2 vorgeichriebene Bescheinigung dem Lieferer vorzulegen; dieser hat auf dem Empfangobekenntnisse Namen und Wohnort der Erwerbers unter Angabe der Bescheinigung zu vermerken und eine Abschrift des Empfangebelenninisses als Ausweig gegenüber der Steuerstelle zurückzubehalien.

Mer aus einem unter 5 273 Abs. 1 Nr. 3 oder auch § 25 Abs. 2 fallen gen Umsatzgeschäfte zar lungepflichtig ist, kann in einem Rechls— streit gegenüber dem Anspruch auf Entrichtung des Entg U den Ein⸗ wand der Tilgung nur geltend machen, wenn er naͤchweist, daß die Steuer für die Lieferung oder die sonstige Leistung enirichtet worden ist oder bie Lieferung nach 5 23 Abs. 2 in Verbindung mit der Vor schrift des Abs. 4 steuerfrei war.

Die Vorschr sien ker § 12, 6 bis 38 finden auf die Besteuerung gemäß Abs. 1 bis 3 keine Anwend ng.

§ 40.

Wer in einer Druckschrift, oie zur Verhreitung bestimmt ist, Verkauftangebote von Gegenständen der im § 23 Abf. 1 Nr. 3 be- zeichneten Art macht, obne in dem Angebote seinen Namen und seine Wohnung anzugeben, bat Namen und Wohnung dem Verleger der Druckschrift gleich ing mit der Grieilung des Rustrags mitzuteilen.

Ver Verleger der Dräckschüift darf Veiöffentlichungsauftraäge der im Abs. 1 genannten Art nur annehmen, wenn ihm von dem Auf— traggeber KRame und Wohnung mitgeieilt werden.

Ist ein Verlener nicht voran en, so tritt an seine Stelle der Drucker ver Druckschrift.

Der Verleger der Druckschrift oder im Felle des Abs. 3 der Drocker hat wech näherer Bestimmurng des Fteicherats der Steuer stelle, in deren Ben nk die Druckschrist erscheint, das Ver kausgangebole obne Namen. und Wohnungt« gabe enthallende Stück der Diuck— schrift unmittelbar nach seiner A sgabe abzuliefern und dabei Namen und Bohrung der Auftraggeber zu bezeichnen.

Die Sieuerstelle hat unverzuͤgl ch diejenigen Steueistellen zu be— nach nicht gen, die für den Woh ort der Auftraggeber zuständig sind.

§5 41.

Auf die Eatrichtung der Steuer im Falle des 5 23 Abs. 1 Nr. ' finden, wenn der Eteueipfl chtige keine gewerbliche oder beruf⸗ liche Tätigkeit ausübt, die Voischtiften des 5 38 entsprechende An⸗ wendung.

8 58 Abs. 2 gilt auch, wenn der Steuerpflichtige eine gewerb⸗ liche »der beiufliche Tätigkeit ausübt.

5 42. Bet Steuerpflichtigen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, ist für de Beran agung diejenige Steuchrstelle zußändig, in deren Bent das Gewerbe befrieben nir. Dei Steuerpfl chtige, die eine berufliche Tatigkeit ausũben, sowie in den Fällen der 5 1 Nr. z, 5 17 Nr. 3, 8 25 Abs. 1 Nr 3 bis 5, 26 Ab). 2ist die Strucrftelle des Wohnsißes oder Aufenthalig des leuerpflichtigen zuständig.

VI. Stra-, Uekseßang s- und Schluswworschriften. . ̃ § 43.

Die vYintertiehung der Umsatz teuer wird mit einer Geldstrafe bis zum zæanzigsachen Betrage der hinterzogenen Steuer oder mit , pestrast

er den Vorscheiften des 5 49 Abs. 1 bit 4 zuwiderhandelt, wird wit finer Gelbstrafe Lis in sünfduntert Mak benraft.

Die Fefiseßung elner Orbpnnngt strafe unte bleiht bei Unterlassung der Aufzrtenung (5 3!) und kel nicht ordnune zmäßiger Aufzeichnung, wenn die Zuwiperdandlunzen aus Gränden, zie in der Person dez Berriateten oder in ver Ait seineg Geschäftzbelrlebs liegen, ent. chuke ber erscheinen. .

Länder und Gemelnden emeindeverbẽnde) dürfen von dem mehr erheben.

§ 45. Tie Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt der Reichsminister der Finanzen mit Zustimmung des Reichsrats. ö

5 46. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1920 in Kraft. Als erstes Kalenderjahr im Sinne des 5 35 gilt das Kalenderjahr 1926. ö

ö 133 ** F 6. . ł ung des Reichsrats den Gegenstand zu dem

orbeitung von

(„Reichs Anzeiger“ Nr. 63) wird aufgehoben und tritt bei

entrichten, so ist der Abnehmer mangels al

Dabei ist jedoch der

gesetzeß vom 2. Juli 1918 auf das Entgelt entfallen wäre, es sei

denn, daß der Vertrag unter § 42 Abs. 6 des genannten Gesetzes

fällt. Der Preiszuschlag bildet leinen Grund zur Vertrags aushebung. § 47.

Sowelt 5 8 des Umsatzsteuergesetzeg vom 26. Juli 1918 eine erhöbte Steueipflicht von jehn vom Hundert bei Lief rung im Klein⸗ handel vossieht., oleibt diese erböhte Steueipflicht bis zum 31 De⸗ zember 1920 sür die nach 5 15 steueipflichtigen Gegenstände aufrecht⸗ erhalten, die sich rereits am 31. Dezember 1919 steuenpflichtigen Kleinhandelsbetriebs befanden und Kalenderjahrs 1920 von diesem veräußert werden.

Berlin, den 24. Dezember 1919.

Der Reichspräsident.

Ebert. Der Reichs mingister der Finanzen. Erzberger.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bekauntmachung über bie Ver⸗ j Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918 (Reichtz Gesetzbl. S. 46) wird bestimmt:

Die Bekanntmachung über das Verbot der Weiter⸗ verarbeirung von bstwein vom 1. Februar 1918

Ablauf des 31. dieses Monats außer Kraft. Berlin, den 19. Dezember 1919. Neichastelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: von Tilly.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Zeschlusses, des Reichs kohlemperbandets vom 50. Dezember 1919 sind vie Koöhlenverkaufspreise

und aueschließlich Umsaßsteuer wie folgt erhöht worden:

so ist für die St ueipflicht und die Höhe des Steuersatzes nur dann

Sind für Leistungen aus Verträgen, die vor dem Infrafttreten des Gesetzes abgeschlossen sind, Entgelte nach diesem Zeitpuntt zu J weichender Vereinbarung : verpflichtet, dem Leferer einen Zuschlag zum Entgelt in Höhe der Yen Erla auf di⸗ Leistung entfallenden Steuer zu leisten. Betrag abzuziehen, der bei einer Weitergeltung des Umsatzsteuer⸗

im NVesitze es im Laufe de

Finanzministerkum.

Versetzt sind die Rentmeister bei Kreiskassen: Bruns von Tondern ach Oster holz. Schulz von Berent nach Anger—⸗ münde, Kruse von Apenrade nach Itzehoe, Sey del von Rosenberg nach Einbeck. Reg. Bez. Hildesheim, N te mand von Marienwerder nach Braunsberg, Klette von Briesen nach

——

Rare 4 Bartenstein, Knothe von Znin nach Freystadt, Blech von Schnoza nach Glogau und Wilcke von ach h nach Schõnlan ke.

Die Versetzungen der Rentmeister Schulz hnach Franzbur Klette nach Saarlouis, Wilcke nach Kölleda, reh 83 Ireystadt und Knothe nach Glogau sind aufgehoben.

Ministerium des Innern.

Der Gerichtsassessor Dr. Hilmar Freiherr von Massen⸗ bach in Berlin ist zum Regierungsrat ernannt worden.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratev rordnung vom 23. September 1915 Reichs · Gesetzbl. S. 6053), betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Perso cen vom Handel, ist dem Metzzermeister August Freese aus Laer durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs, ings— 3 ö und , sowie rohen Naturerzeugnis(sen, Heiz- und Leuchtstofrsen w

; Uazuverlãässigkeit unter sagt. . ; 8 3. . Altenbochum, den 27. Dezember 1919.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Maas.

Aichtamtliches,

Dentsches Reich.

Ver Herr Reichspräsident hat den Reichskanzler gebeten, . Kundgebung zum Neujahrstage za veiöffeat⸗ lichen:

In dem vergangenen Jahre ist war das Chaos abgewehrt, Einheit des Reichs erhalten und gesestigt worden, in 1 . unter dem Druck rücksichtglosen Zwanges ein Friede geschlossen werden, der die Ehre unseres Volteg. seinen Woblstand, die Früchte vergangener und tünstiger Abeit fremder Gnade ju äberantworien droht. Das heute beginnende Jahr muß ent— scheiden, ob die Deutschen troß allem als Nation,

Hader, dem sich äußerer Paß zugesellt, in einem endgültigen Zu— am enbruch auch die Hoffnungen ihrer Kiader begraben müssen. Viese Schicksalsftage vor Augen, bitte ich heute alle, die sich Deutsche

mit Wirkung' vom 1. Januar 1920 einschließ lich Kohlenfteuer nennen, in der gemeinsamen Not die Rethen zu schließen und ein

jeber an seiner Aibeitsstelle für den Wiederaufbau unseres Vater⸗ landes daz Aeußerste zu tun.

Berlin, den 1. Januar 1920.

Der Reichs praͤsident. Eber ü

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Veilage)

Theater. Gpernhaus. nter den Linden Sonnabend: 2. Dauer⸗

e n,, 3 ... 18,60 4 je Tonne Nußkohlen 2, , , 21. . J ; . J 26. 70 s. J ĩ nöd, ö Breckoks 17. Knabbelkoks, Kleinkoks, halb ges. ;

und halb gebr. Koks, Peilkordz ...... 23.70 Kora grus 11 2 4 9, 5 ö Schlammkoble, minderwertige Felnkohle ... 6,860 ö 3 . Waschberge und Mittellohlen...... k ö

Il. Für den Bezirk des Niedersächsischen

Kohlensyndikats:

I ) 18, 60 Æ je Tonne Schmiedekohblle ... , 21, ,, Gewaschene Nußkohle ...... w Irre ,,,... . Sindkolz. .... kJ k , w ö 36 . ö, 9369 e ; .

III. Für den Bezirk des Nieders 1. 1 ,,, . n

R w ? 21,60 4 e w d J . d //) w I5. Für den Rezirk des Sächsischen Steinkohlensyneikats:

Kohle allgemein wd

. 21 60 M je Ton Gewaschene Kohle. .... 9 1 3

. . , J J

V. Für den Bezirk des Mitteldeutschen und des Ostdeutschen Braunkohlensyndikats:

Briketts und Naßpreßsteine ..... .. . 27,50 M je Tonne

, JJ 1 . J

Verl in, den 31. Deiember 1919.

Altiengesellschaft Reichskohlenverband. Stutz. wen,,

Prenßen.

bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. i Dugen tien. Große Oper in vier Atten von eh . Text nach dem Französischen des Eugsne Scribe, ubersetzt von Ignaz Cstelli, Mutalisch⸗ Leitung: Generalmusikdircktor Leo Blech. Spielleitung: Vermann Bachmann. Tanzleitung: Alexander Hoffmann. Ansang 64 Uhr.

Sthanspielhnus. (Am Gendarmenmarkt. Sonnab.: 3. Dauer- bezugwworstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Die . ö in, . oder 9 feindlichen Brüder. Gin

rauerspiel mit Cboren in vier Aufjugen von Fried iller. Spielleitung: Dr. Reinhard Bꝛuck. . . ö

Sonntag: Opernhaus. 5. Rartenreservesatz. Der Dauerbezug, die ständig vorbehaltenen sowie, die Dieust, und Freiplätze sind auf- gehoben. Aida. Oper in vier Atten (7 Bilder) von G. Verdi. Tert von Antonio Ghiglanzoni, sär die deutsche Bühne bearbeitet von Julius Schanz. Anfang 6 Uhr.

Schauspieldauß. Nachmittage: 26. Kartenreservesatz,. Der

Danerhezug, die stündig vorbehaltenen sowie die Dienst und Frei⸗

plätze sind aufgeboben. 24. Bolts vorste lung zu ermäßigten z Waria Mazdalene. Ansang 3 Uhr. ö , 4. , bejugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplatze sind aufgehoben. Wirhe lm Teli. Schauspiel in fn Auftügen von Friedrich Schiller. Spiel leitung: Leopold Jeßner. Anfang G3 Uhr.

Familiennachrichten.

BVerehelicht: Hr. Major a. D. Hariy von Bessel mit Frl

Elisabet Seybold gen. Seeden (Stock orf bei München). ö.

Gestorben: Hr. G af Robert Carl Maria von und zu Andlaw⸗ Homburg (Freiburg i. Baden). ;

Die Preußische Staatsregierung Hat den Regierungsrat Rohrbeck bei dem Landes kunuramt in Breslau zum Ober— regierungsrat ernannt.

Der Pollzeiwachtmeißser David Völlkapf ist zum Ge— heimen Kanzlessetretar im Bilto der Preuß schen Staaitz regie⸗ rung (Staaisministenium) ernannt worden.

Der Langensalzaer Kleinbahn ⸗Aktiengesellschaft in Langensalza, der die Geneßzmigung zum Hau und Be— triebe einer Klembahn von Kirchheilingen nach Haussömmern erteilt worben ist, wid auf ih in Antiag das Gnteignungs—⸗ recht zur Entziehung und zur tauern den Beschränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Gimmdeigentumt hier⸗ mit verliehen.

Berlin, den 19. Dezember 1919.

Im Namen der Preußischen Staaigre gierung. Oese r.

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Beim Ausbleiben oder bei verspäteter Lieferung einer Rummer wollen sich die Postbezieher stets nur an den Briefträger oder vie zuständige Bestell⸗Post⸗ anstalt wenden. Erst wenn Nachlieferung und Aufklärung nicht in angemessener Frist erfoigen, wende man sich unter 2Augabe der bereits unternommenen Schritte an die Geschäfts⸗ stelle des „Neichs⸗ und Staatsanzeigers“. .

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Nechnungsrat wengering in Berlin.

Verlaa der Geschäftsstelle (Mengaerindc) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaasanstal! Berlin. Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen leinschlteßlich Börsenbeilage und Warenzeichenbellage Nr. 1) und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage,

samie die Inhaltsangabe Nr. 52 zu Ar. 6 des öffentlichen Anzeigers.

J si ᷣ·

Staat und Wirtschaft sich 1 behaupten boffen können oder durch inneren

ö

———

ö Grste Berlage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Breu ßifchen Staatsanzeiger.

M 4. Berlin, Freitag, den

Aichtamtliches.

sFartsetzung aus dem Haupiblatt) * 4 Deuts ches Neich.

Der frühere dentsche Statthalter in Clsas Lothringen Fürst

ungarische Nation

g . 8 P

die eisten Männer des Landes

*

dem geseßlichen Nichter entzogen werden, ob nun

ö 8 . wr, f dre Tide de“ am M gregphiere oder irgendeine andere We del ist nach eimer Meldung der „Berli gere Tider ze. am ar ,

Zb. Dezember im Alter von 77 Johren in Steckhoim gestoꝛben.

Das Reichswirtschafts ministerium hat für das Gebiet der ehemaligen norddeutschen Brau steuergemeinschajt mit Rücksicht auf die eingetretene Steigerung der Herste lungs⸗ kosten laut Meldung des „Wolsfschen Telegrapaenbü os ben Herstellerhöchsipreis für Bier einschließlich Stenern auf 61 6, für bierähnliche Getränke (Ersatzbien) auf 38s S für den Hektoliter erhöht. Die ausnahms⸗

weise Festsetzung höherer Preise für Herstellungsorte

mil besonder großer räumlicher Ausbehhung. und ! Vert

besonderß hohen Hen stellungs kosten bleibt weiter vor nal itäten statt. Sämtliche ner, hehalten. Die Ausnahmen werden unter entsprechender An⸗ Telegrayhen⸗rorrespondenzbüron, zufolge, d

vendung der bisherigen Grundfätze derart bewilligt werden, daß erforderlichenfalls der Preis in zwei Siaffeln auf 63 St und 65 (MS für den Hektoliter erhöht wird. Für. Herstellungs⸗ arte, für die hereits bieher höhere Hersteller höchstpreise be⸗ willigt waren, tritt an Stelle des Preises von 46, 5 6 e in Preis von 63 6 und an Stelle des Prelses von 42 b ein

* X 5 * it J 8 Preis von ö , für den Hettoliter drr rege rener

Lerond,

Vom 1. Januar 1920 ab eischeinen die im Reichsfinanz⸗ minislerlum herausgegebenen „Amtlichen Mitteilungen über die Zuwachssteuer, die Reichsbesißsteu ern und die Reichsverkehrssteuern“ unter dem Namen Reichs steuerbl att! wie bisher in zwanglofer Folge, iedoch in vermehrter Heftezahl, voraussichtlich halbmonatlich. Vom aleichen Zeitvunkt ab jeber Nummer des Blattes beigefügte Anhang der Bezeichnung „An⸗ auch gejondert

—— **

richtete. Der Ral einigt

des Friedengvertrages

kann der der Angehörigen

unter

hang zum Reichssteuerblatt“ (l bezogen wenden. Das Blait wird wie bisher die fommisfion des betreffer Gnrcheidun gell ber obersten Gerichte höse und die Erlasse des enschieß, daß der Unter

Neicht fingne min fie riums auf dern Gebiete der JZäwachs⸗ stener, beg Wehrbeitraas, der Besitzsteuer, der Kriegsstens tn,

her Reichsstempelabgaben, des Wechselstempels, der Ver⸗

Minderheiten unverbrüch! ͤ heit Ungarnz eien und volles Veitrquen zu Minister der nationalen Minderheiten hätten.

Die einzige Neitung des Londes liege in der Zufcin me nfassung aller aufh ; De, . t ; 3, daß ein Frieden der Gewalt nicht von särntliche Vörler Guropas nur ein Volktabstunmung nicht auf Wegnahme es seiner Kultur, leiner Wälder,

in den Kerker

landes Fir diese Menschen nicht irrelelten lassen. Niemand werde landes für di ; nalen.

anenden Kräfte.

Hudapest weilen den Vertreter der ungari àndischen Natio⸗

iche Ankäunger der Gebletsunver sehrt⸗

Frankzetch.

Bericht

zufolge über alle Maßnahmen,

abstim mungen vorgenommen wer derjenigen Macht zufällt, deren Vertreter der den Gebietes präidiert. halt der Besatzungstruppen in jeher an der Besatzung teil e Rückerstattung der Kosten soll der das Abstimmungsgebiet zugz=

den Abstimmungsgebieten nihmenden Macht obliege; di hurch die Macht erfolgen, Sefort nach Jakrasttreten des zar 182000 Tonnen Schwimm docks

kehrssteuer, der Gunderwerbssteuer, der Umsabste ner, sprochen wird, her Eebschafts steurr, der Steuerflucht veröffentlichen, soll die deuische Regierung dle soweit sie von allgemeiner Bedeutung sind. Dlese abliefern.

Peröff ntlichungen werden asf alle den Besitzsteuer n und Ver⸗ von 30 Monaten abz kehrs sieuern zuzurechnenden neuen Reichsabaaben, insbesondere also auf die bereits beschlosse gen Steuern vom Vermögen zuwachs und die in Aussicht stehenden Abaaben vom Vermögen

imd vom Einkommen, daneben duch auf die Reichtzabgaben⸗ ordnung ausgedehnt werden. Der Anhang zum Reichs sleuer⸗

blatt enthält auf einseitig bebrucktem Papier die Ueber⸗ Fe amerikanischen Streitkräfte einen schriften, die den Veröffer tlichungen des Hauptblatts vor- Koblenz, besetzm hielten, daß ab

gedruckt sind, unter näherer Bezeichnung der Veröffentlichung und Hinwessung auf die Seite des Hauptblattes. Die Gin⸗ richtung verfolgt den Zweck, den Beziehern der Zeitschrift, Rteralliierten? Hohen oder Vorschriflensammlungen dadurch zu erleichtern, daß

; 6 und der Verwaltung ihnen das Ein kleben eines kurzen, den wesentlichen Inhalt ;

der Veröffentlichungen wiedergebenden Hinweises auf die letzteren ermöglicht wird. Der Sonderbezug trägt dem Ves irte Cinlbezogen werde.

Umstande Rechnung, daß die Zahl der. Handbücher oft größer 8 ls die Zahl der bezogenen Stücke des Hauplblattes. estellun gen, werden von den Post anst alten und der Firma Carl Heymann's Verlag, Berlin W. 8. Mauer—⸗ siraße 3 44, enigegengenommen; einzelne Hefte find aus⸗ chließlich von Cail Heymann s Verlag zu beziehen. Der Jahres be zuge preis stellt sich auf 20 6 für das Reichs steuer blatt mit Anhang und auf 4 M6 für den Andang zum Reichs steuer⸗ blatt allein. Eifolgt die Besiellung im Laufe des Kalenderjahres, fo witd nur der anteilig auf das laufende Vierteljahr und die folgenden Vierteljahre entfallende Teil des Jahresbezugs⸗ preiseg erhoben, wehn auf Nachlieferung der vor Beginn des laufenden Viert-ljahrs erschlenenen Nummern verzichlet wird. Der Preis sür Einzelheste heträat 50. 5 für den Bogen zu 18 Seiten oder jeden Bogenteil. Das Porto geht zu Lasten des BestePsers. . ö

werden könne.

Familien mit vielen

Württemberg.

Wle bes „Sübdeutsche Korrespondenzbüro“ hört, werden

der Reichswirtschaftsminister und Vertreter der ars ßeren Gliedstag ten vom 6. Januar ab mit der flemberoischen Regierung in Stuttgart Zesprechungen abhalten über die Lage und über die in nächster Zeit auf dem Gebiete des Ernährungswesens, der Ein⸗ und Ausfuhr. und anderer Fragen zu ergreifenden Maßnahmen. Im Anschluß Daran werden Vertreler der Güedstaaten in Stuttgart auch

die Aufhebung der selbständigen Gesandtschaften inneihalh des entgegen zulommen. Reichs erörtern. Am 10. Januar ist der Besuch des Reichs⸗ Die franzöfische

verkehrsministers in Sachen des Rhein⸗Neckar-Donau— Kanals in Stuttgart zu erwarten.

Hamburg.

Der BHelazerungszustand über Hamburg ist, wie von amtlicher Seite mitgeteilt wird, auf gehoben worden. Die inte ralliierte Kommission zur Ahschätzung

des Hafenmaterials ist, wie Wolffs Telegrar hen büro meldet,

vorgestern mittag mit dem Torpodoboot „D. Gt“ in Ham burg eingetroffen und hat sich gestern vorminag mit straftwagen nach

Kiel begeben, um über dle dortigen Schwimmdocks usw. Jest⸗

siellungen zu machen.

Ihre

Ungarn. Organisatlonen sein.

J Der Minislerprästhent Hus zar führte in seiner Ant⸗ , nen ges nf der Mitglieder der

christlichen Partelen aus: ber Alliierten

Die Kammer v

Ministertum des Aeußern Gebäudes in Berlin zur Un des Versailler VeMages. Der B Vorlage und fühlte nach der , schmierg wäre, ein passendes Gebäude zu mi in Frage stehende Gebäude zu günstige Die Kammer siimmte der Vorlage ohne Er— nahm serner die Eisenbahn⸗ t 451 gegen 114 Stimmen an. Fahr⸗ ießen gewisse Kriegebeschädinte und] (Naäͤchste Sitzung 13. Janzzar).

Der Ackerbauminister Noulent erklärte vorgeslern, oblger Quelle zufolge, dor der Kreditkommission der Kammer, daß der Brotpreig vom 1. Februar an in Paris von 35 auf 05 und in hen Departements von 60 auf gö6 Centimes er⸗= reiheit für Inland getreide werde wieder der Staat das Eu kaufe⸗ Einfuh⸗ und Aus landsgen eide vorbehalte. Noulens Mehloꝛrrsorgung Frantreichs

tariferhshungen mi preisermaßignngen gen

höht werde. Die Handelsf hergestellt, während sich Verteilungsmonopol für A fügte bei, daß die Getreide⸗ und bis Ende Jun 1929 gesichert sei, und daß Pei handlungen mit den Fstlichen europäischen Ländein zum Ankauf der für Juli und August notwendigen Mengen im Gange seien. Maßnahmen getroffen werden, um großen Familien, Be⸗

dürftigen. und Kriegsverstüm melten bezůglich des Brotpreises

ist vor geslein in Le Havre Jouhaux äußerte, wie

sei das Recht inter nationa r Arbeit sei aso nur göodemisch gewesen d uteten die zum Teil unvollständlgen Besch üsse einen starken Regelung und zur Beseiti ung Für beachtenswert hält Jouhaur zen Nationen zu handeln, die sich

Maßaahmen festzulegen, inte sreffen können, das müsse die nächste

ultefern.

Memorandum, betreffend die

den Friedensvertrag von hätten, also auch keinen ossige hen . . i Kommission hoben könnten. namentlich den Behörden, die Nachtragung (ihrer Handbücher spteche Cie Anfichw aus; um ben Besch ien dieser Korn in isston der befetzten Gebieie keinen Abhruch zu tun, werde es notwendig sein, daß der pen den Amerikanern besetzte Bezirt in die französischen, englischen und belgischen

ötterung einstimmig zu ugd

Kindern.

Schritt zu internationaler imperialiflischer Gegensätze. das neue Recht der Völker, ge gegen internationale, Abmachungen vergehen würden. Kontrolltecht sei der Konjerenz zuerkannt worden, ünd die die das internationale Tribunal solle Aufgabe der beteiligten

Der Oherste Rat der Alliierten hörte am Mittwoch den Generalsetreiär Dutasta, der äber

ie bezüglich des Inkrafttretens vor dem 6. Jantar, dem Tage, der für hen Äustausch der Ralifikattonen in Aussich getroffen werden müssen, der G

und beschloß ferner, daß der Schutz

zꝛbiete, in

er Resi des Material ist innerhalb einer Frist

Der Oherste

schließlich die Antwort an die Schweizer Ne Aufnahme in den Völkerbund,

das die Schweiz der Konferenz zugehen ließ. Nach der „Heure“ haben die Engländer dem Fünserrat eine Note Überreicht,

um darauf

erhandelte vorgestern über eine Vor⸗ lage, betr. Gewährung eines Kredits von einer Million an das zum Zwecke des Ankauitz eines ter tri gung des Volle blen stez erichterstatier begründete die

Nu sßzland.

und der

russisch en

seine Unterrebung mit em stattete, somte den General zer über die Vertzandlungen zwischen den diltierten Vertretern und der von Simson präsidierten Delegation be⸗ e sich dem „Wolffschen Telepraphenbüro.

den sollen, im Auslande er der Abstimmungs⸗

Biückenkopf am Rhein, er die Vereinigten Staaten Versailles noch nicht ratifiziert

Agence Havas“ aus,

n Bedingungen gekauft

Abordnung zur inter⸗ nationalen Konferenz für Arbeiterrecht in Washlngton angekommen. Der Generalsetretär Wolffs Telegraphenburo“ berlchtet, das erwartete Ergebnis sel noch nicht erreicht, den Delegierten ler Gesetzebung noch nicht geworden.

g. worfen. Die Aus

Tichitscherin tele⸗

Der Minister⸗

rger beraube.

dem ungarischen

6

t genommen ist,

denen Bolks⸗

Der Rat

Frieden g aerti ages

Nat genehmigte gierung auf das

hinzuweisen, daß

in der rheinischen Die Note

eten, während da

Es sollen

Trotzdem be⸗

Das

Nach einer Havas meldung ist zwischen den Kam mifsaren,

X

1820.

betreffend die Ueber!

Abkommen geschlossen worden, die tragung der Bewachung der Tra nz sibiris chen Bahn an das ischecho⸗ slowakisch? Detachement. Die „Times“ meldet, daß einer halbamtlichen Mitteilung aus Waßstziagton zufolge die Vereinigten Staaten, England und Japan ein Abkommen geschlossen haven, wonach die Aufsicht über Ostsibirien Japan übertragen wud. J man werde jetzt Trunpen in größerer Zahl entsenden, um die ti anssipir ische Bahn bis zum Bantatfe gegen die Bolschewisten zu verteidigen. Welter würden die japan ischen Truppen nicht vordringen. Die amerifanischen und tschecho⸗stowalischen Truppen würden aus Sihirien zurückgezogen.

Die „Times“ meldet ferner: ; weichen ven ÄArmee Koltschaks surchtbar sei. Die Be⸗ völkerung von Irkutsk sei der dort verweilenden Regierung Kaltschaks feindlich gefinnt. Die Gisenbahnstgtion dieser Stadt soll sich in den Händen der Sozialrevolutionctre befinden.

daß die Lage der zu rũd⸗

Ita lien. Der prtußtsche Gesandte beim Helligen Stuhl Baron von Bergen ist in Rom eingetroffen.

Spanien. 2 Ja einer Rede im Senat erklärte ber Prem ler⸗ minister dem „Reuterschen Büro“ zufolge, daß die Sage Spaniens nach außen hin nicht besser sein könne, die Lage im Innern sich jedoch leiser von Tag zu Tag verschlechtere.

Niederlande. Wie datz „Korrespondenzbüro“ erfährt, wird die Königin die Abschledsgesuche der Minisier des Krieges und der Marine bewilligen und ad interim deu Landwirischafts⸗

minister mit der Führung des Marlneministeriumz und den

Minister des Innern mit der Führung des Kriegs ministeriums betranen.

Dänemark. Bei der gestrigen Neujahr aalatafel hielt der König eine Rebe, in' der er lau Meldung des „Wolffschen Tele- graphenbitos“ u. a. die Hoffnung aus sprach, daß das Ink aft⸗ tceten des Weltfriedens den Keim zur Verträglichkeit unter den Nationen in sich irage und daß die, Wunden heilen möchten, die der Krieg geschlagen hat. „Möchten wir“, suhr der König fort, in Bantharkeit gegen Gott und Menschen uns würdig zeigen der Wiedervereinigung mit unferen Brüdern im Süden, die durch Jahrzehnte hindurch Dänemart die Liebe be⸗ wahrt haben. Möchlen wir, wenn der Tag kommt, hierzu⸗ lande in Einigkeit verbunden sein.“ Der König schloß mi dem Wunsche: „Glück und Segen für das Vaterland!“

. V Nach elnem Telegramm des „Temps“ aut Konssantinopel hat die türtische Regierung die neugewählte K a mmer für den 1. Jaunar nach Konstantinopel einberufen, wenn his dahin wenigstens 110 Deputierte gewählt sind.

AUmerita. . Nach einer „Hasasmeldung“ ist Lord Grey vorgestern abend von Washington nach New NYork abgereist, wo er sich am 3. Januar einschiffen wird. K Der brasilianische Senat hat obiger Quelle zufolge die Steuern von 5 Prozent auf fremde Kapitalien ver⸗

worfen.

Etatiftik und Bolkswirtschaft.

Arbeitsstreitigketten. Angestelltenausschüsse im Bersicherungs⸗ gewerbe. Zum Tarifkampf im Ver sicherunge⸗ gewerbe wird dem ‚W. T.. B. von zuständiger Stelle belannt= gegehen: Infolge der allgemeinen, Verbindlichteit zertlärung des Reicht tarifvertrages vom 12. Mai (Reichsgesetzblatt Nr 291 vom 23. 12. 1519) und der Rechtsauskunft des, Reichsarbeite= nünisteriums bleiben die Bestimmungen des Reichstgriss auch nach dem 1. Januar 1826: weiter in Kraft. Der Tarih— berkrag kann infolge dieser allgemeinen Verbindlichkeit, erkfärung nicht einfach durch Maßnahmen der Arbeit) ber außer Kraft geletzi!: werden. Hierfür ist vielmehr eine entsprechende Bekannt machung des Reicht arbeitsministeriumß erforderlich. Vorläufig gilt demzufolge auch der S8 des Reichstarifvertrages über die Rechte und Pflichten der Angestelltenausschüsse welter. Ueberhaupt regelt sich das gesamte Dienstrecht der Angestellten nach wie vor nach dem Reichstarif. Wenn verfucht wird diesem Regt siändig zuwider in den Versich rungsgesellschaf ten zu verfahren, so wollen sich die betteffenden Ange stellten bezw. ihre Vertreter unverzüglich mit den Tarifkontrahenten. dem Zentralverband der Angestellten, in Verdindung setzen. Ohne diele zuvorige Versnändigung sollen in den Veisicherungsgesellschaften keine Abwehrmaßnahmen der Angestellten un ernommen werden. Der Ürbeitgeberverband deut scher Ver sacherungs⸗ unternehmungen teilt dazu mit, daß diese Nachricht zum Tarifkampf im Versicherungsgewerbe seiner Ansicht nach nicht den Tatfachen entsprichi. Er ward auf die Angelegenhelt noch spä: er zurückkommen. 3. Der Eisenbahngrbeiteraus stand in Magdeburg ist W. T. B.“ zusolge beendet; die Aibeit ist am Mittwoch in allen Betrieben wieder aufgenommen worden. 3. In Frankfurt am Main haben, wie W. T. B. ber richtet, die dortigen Vertrauens männer des Deutschen Gifenbahnerverbandes in einer stark besuchten Versamm⸗ lung dem Berliner ö de D. G. V. ihr Mißtrauen ausgesprochen, da er eine widerspruchsvolle und un⸗ enischiedene Haltung in den Tarifverhandlungen mit der Regierung ezeigt habe. Die Versammlung erklärte sich namens der Frankfurter Fisenbahner nicht einverstanden mit der vorläufigen Reg lung

bekannt, daß die Cisgnbabner bis zur Besserstellung ihrer wirischaft. lichen Lage nicht mehr imstande seien, ihre Arbeit im vollen Umfange zu erfüllen und fortan nur unter strenger Beobachtung der für den Eisenbahnbetrieb gültigen Bestimmungen aibeiten könnten. Die Eifenbahner hielten zwar einen Ausuand im , Augenblick sür unzweckmäßig, selen aber, falls die Regierung auf ihrem wenig entgegenkommenden Standvunkt beharre, enischlossen, auch von diesen

Regierung

äußersten Mittel Gebrauch zu machen.

der Tarifsätze ab 1. Januar 18929 und gab in einer Entschliesung 8 4

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