1920 / 7 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Jan 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Vas Tarifregister und die Re isterakten können im Reichearbeits. ministeri m. Berlin NV 6, Luisenstraße 33 33, Zimmer 42 wãhrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber ung Arbeitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichearb iteministeiiume verbindlich ist, können von den Vertragévarteien einen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 24. D zember 1919.

Der Reyisterführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 21. Dezember 1919 ist auf Blatt 413 des Tan siegisters eingetiggen worden:

Der zwischen der Tapezierer Zwangsinnung zu Miegbaden und dem Verhan) der Tapezierer Filiale Wiesba ben, am 15 Oktober 1919 ahgeschlessene Tarsfoertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen jär kie Betriebe des Tapezierergewerbes, der Mobel⸗ und Dekorattonsbranche wird

Abdruck des Tarispertrags gegen ? t 956 geg erklärt werden oll.

gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗

Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landtreises Wiesbaden und des Raeingaukeeises für ollzemein verbindlich erkläut. Die allg meine Verbindlichkeit beginnt mit deim 15. November 1919. Der Neichtzarbeitminister. J. A.: Slefart.

Dag Tartfregister und die Registeralten können im Reichs arbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/3, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für bie der Tarifvertrag infolge ber Erklärung des Reichsarbeitsministetiums verbindlich ist, können

om 21. Ołkfsober 1919 eire Nereinbarung abgeschlossen worden die auf Antag beider Vernageparteien ebenfalls gemäß S 2 der BHerordnung vom 23. Dezember 1818 (Rächs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zveckoerbandes Groß Berlin sür den selben Berufskreis für . verbindlich

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Jannar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

L B. KR 6740 an das Reichsarbeilsministerium, Verlin, Luisen⸗

straße 83, zu richten. Berlin, den 30. Dezember 19139. Der Reiche arbeitsminister. J. M.: Di Eitzter.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Angestellten, Sitz Berlin, und die Vereinigung der Beamten und Angestellten der Reichsunfallversicherung haben beautiaat, den zwischen ihnen und dem Arbeitgeber— verband deulscher Berufsgenossenschaften unter

KBrilritt des Reschsverbandes deuischer Angestellten?

und dem Gewerkschaftshund der Angestellten am 14 Nooember 1919 abaeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts und Anstellungtzbe dingungen der Angestellten der Berufsgenossenschaften mit Ausnahme der Geschäfisführer und der technischen Aufsichtebeamten gemäß § 2 der Verordnung

vom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 14506) für das Geblet des Deuischen Reichs für allgemein verbindlich zu erklären.

von den Verfras gpartelen einen Abdruck des Tarispertrags gegen Er⸗

statt ung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. Desember 1918.

Der Registerfühcer.

GSelanntmachung.

Nnter dem 24. Dezember 1919 ist auf Blatt 418 des Tarif⸗ reglsters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitaeherverband selbständiger stauf⸗ leule im Hagdelskammerbezi k Wesbazen, der Hetriebzgemein⸗

Sarassa.

schast kanfmärnischer Verbände (Gewe n kschaftabund kauf⸗ minnischer Angenelltenverbände, Orte ausschuß Wies baden)

und der Arheitégemeinschaft freier Angestelltenverhände, Oris⸗ ausschuß Wietzbaden, am 17. Juli 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs⸗ bedi gungen der kaufmännischen Angestellten wind gemäß 8 2 der Verordnung vom 23 Deiember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Wiesbaden für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verb ndlichkeit beginnt mit dem 1. Ssptember 1919. Aastellunasoerhälinisse in Gewerbe⸗ zweigen, für die besondere Fachtarifoerträge in Geltung sind, fallen nicht unter die allgemeine Verbindlichkeit. Wird für einen Gewerbezweig künftig ein besgrberer Fachtarif für all— gemein verbirdlich erklärt, so scheidet er dem Tage der allg⸗ meinen Veibindlichkeit aus dem Geliungsbereich dez all⸗ genielnen Ortstarifs aus. Der Relchsarbeltsminister. X A.: Giefart.

Dag Tarlfreglster und die RNeglsterakten können im Relchg⸗ arbeislgministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße I3 / 34, Zimmer 2, während der regelmäßigen Pienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Ertläͤrung des Reid garbeitsmtnisteriums verkindlich lst, können von den Vertragepartcien einen Abdruck des Tailsvertiags gegen Gistattung der Kosten verlangen.

Beilin, den 24. Dezember 1918.

Der Regillerfůhrer.

Bekanntmachung.

Die Arbeitsgemeinschaft ländlicher Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Prevlnz Brandenburg, hat beantragt, den zwischen dem Deutschen Landarbeiter⸗ verband und dem Asbeitageberverband des Kreises Lebus ab geschlossenen am 1. Jull 1919 in Kraft geteetenen Tarifvertrag zur Rege ung der Lohn- und Arbeittzbedingungen der Landarbeiter in den landwirischaftlichen Ben leben gemäß 3* der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (heicht- Gesetzbl.

1456) für den Kieis Lebus sür allgemein verbindlich zu erklaren.

Ei wendungen gegen diesen Antrag können bie zum 31. Jar ug Ja erhoben werden und sind unter Nummer ILB R. 3894 an das Reichs arbeliemmisterium, Berlin, Lulsen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 29 DYezember 1919.

Der Reich ar beitsminsster. J. A.: Dr. Sitzler.

Sarassa.

Bekanntmachung.

Die Arbeitt gemeinschaft ländlicher Arbeitgeber und Arbeilnehmer der Provinz Brandenburg hat beantragi, den zwischen dem Verband land⸗ und forst⸗ wirtschaftlicher sowie gärtuerischer Arbeitgeber des Keises Weststennbeng und dem Deutschen Land⸗ arbeiserverband am 23. Jult 1919 ab eschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Rege ung der Lohn und Arbeitsbedengungen der Landarbeiter in den landwörischaft!chen Betrieben gemaß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Keeises Wesisternberg für all⸗ gemein ve(bindlich zu ertlären.

Enwendur gen gegen diesen Antrag können bis zum 15 Jannar 1920 erhoben werden und sind unser Nummer JB. R 3893 an das Reichsarbeitsmlnisterim, Berlin, Luisen⸗ straße 83 zu richten.

werlin, den 29. Tezember 1919.

Ter Reiche arbelle minister. J. A.: Dr. Sitz ler.

——

BSekanntmachung.

gu dem allgemein veibindlichen auf Blatt 251 des Tarlf⸗ registers eingetragenen Tarifpertrag vom 2. Mai 1919 für die gewerblichen Arbeiter in der Pon⸗ und Glace⸗-Kartlonnagenbranche im Gebiet des 3Zweck⸗ verbandes Groß Berlin ist zwischen den Vertragspartelen

verbindlich erklärt werden soll.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

I. B R. 7032 an das Reichsarbeitsministerlum, Berlin, Luisen⸗

straße 33 zu richlen. Berlin, den 30 Dezember 1919. Der Reichsarbelts minister. J n, r ellen,

Gekanntmachung.

Zu dem allgemeln verbindlichen, auf Blatt 326 des Tarif⸗ reglsiers eingetragenen Tarisvertrage vom 5. Jun 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbediagungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe für Berlin und Umgebung ist am 18. Oktober 1819 zwichen den Vertrage parteien ein Nachtrag abgeschlessen worden, der auf Antrag des Reichs verbandes des deuischen Tiefbau— gewerbes E. V. in Bern für den aleichen Berufe kreis und dasselbe Tarifgebiet gemäß F 2 der Verolbgung vom 25. De⸗ zember 1918 (Reicht - Geretzfl S. 14606) ebenfalls sür allgemein

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10 Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

J. B. R 6321 an das Reichsarbeitzu inislerium, Berlin, Luisen⸗

straße 35, zu richten. Berlln, den 30. Dezember 1919. Der Relche ci heite minster. J. A.: Dr. Sitzler.

Bekanntmachung.

Die Freie Vereinigung der selbständigen Dame n⸗

schneider und -Schneiderinnen Augsburgs und Um⸗ gebung hat beontragt, den zwischen ihr, dem Verband Deutscher Schneider, Schneiderlnnen und Wäsche— arbeiter, Filtale Augsburg, und dem Verband chrislicher Schneider, Schyeiderinnen und ver⸗ wandter Berufe, Zahlstelle Augsburg, am 15. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarifoertrag nebst Lohntarif Regelung der Lohn⸗ und AÄrbeitsbedingungen im Damen⸗

schn iderg⸗werbe gemäß §2 der Perordnung vom 23. Dezember

1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S 1466) für das Gebiet der Stadt Augz— burg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 6744 an das Neichsarbeits miniserium, Ber lin, Lulsen⸗ steaße 33, zu richten.

Berlin, den 30. Dezember 1919.

Ter Reichsarbeite minister. J. A.: De. Si tz ler.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Textilarbeiter-⸗Verband, der Deussche Werkmeister-Perband und der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Texlil-Industrie zu Chemnitz haben b antragt den zwischen ihnen am 13 No⸗ vember 1919 abgeschlossenen Tarifoertrag zur Regelung der Gehalte. und Anstellungsbedingungen für die. Melster a. in der Strickerei, b. in der Flachstrumpfwi kereiin dust rte, c. in ker Intustrie der geschnitsenen Trikosagen und d. ia der Strunpf- und Handsch uhoppreturinbustrie gemäß S 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1466) zu à für das Gebiet des Freistaates Sachsen und Volksstaa tes Nen ß, zu b für das gleiche Gebiet und für Rußbarf (-A), zu e für den Freistaat Sachen, zu d für die Kreis hauptmann⸗ schaft Chemnitz für all ae: nein verbindlich zu erkscren.

Eimnwend un en gegen diesen Antrag können bis zum 5. Februar 1920 erhoben weiden und sind unter Nummer 1B R. 6867 an das Reicht ar heits minisierium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Beilin, den 31. Dezember 1919.

Der Reiche arherite minister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Bekanntmachung.

Der Deutsche HJ . der Deussche Wertmeistet-Verband und der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Texiil-Industrte zu Chemnitz haben beant agt, den zwischen ignen am 15. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Re⸗ gelung der Geha te⸗ und Aastelluagabedingungen für oie Meiner in den Tüllwebereien gemäß § 2 der Veroronung vom 23. Dezember 1918 (Reiche esetzbl. S. 14656) für das 6 des Freistaates Sachsen sür allgemein verbindlich zu er tldren.

zur

ö [

5 Fehrunr 194 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 6869 an das Reichsarbeitsministerium, straße 383 zu richten.

31. Jauuar 1920 erhoben werden und

Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Texnl⸗

vom 23. Dezember 1918 (Reicht⸗Gesetzbl. S.

Einwendungen gegen diesen Antrag fönnen bis zum Berlin, Luisen⸗ Berlin, den 31. Dezember 1919.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Bekanntmachung.

Deutsche Textilarbelter⸗Verband, der

Der

Deutsche Werkmeister-Verdand und der Verband von Arbeitgebern der zu Chemnitz haben beantragt, den zwischen ihnen und vpem Bund iechnischer Angestellten und Beamten am 30. Okiober 1919 abgeschlossenen Rahmentarlf zur Regelung des Die! stoer hält isses der Obermeisier, Fachmeister, Weik⸗ meister, Abteilungsmeister sowse der technischen Angestellten und der Techaiker in der Text lindustrie gemäß 8 2 der Ver⸗ orknung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) füt das Gebiet des Freisiaates Sachsen für allgemein ver bindllch zu erklären.

Sächsischen Textil-⸗Industrie

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I B. R 6871 an das Reichtzarbeilsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33. zu richten.

Berlin, den 30 Dezember 1919. Der Reichsarbeisminister. J. A.: Dr. Sitzer.

e

Bekanntmachung. Der Verband von Arbeltgebern der Sächsischen

Texlil-Jadustrie zu Chemnitz, der Deutsch« Textil— arbeite Verband und der Deuirsche Werkmeister⸗ Verband Düsseldonf haben beantragt, den zwischn ihnen am 18. September 1919 abgesch ossenen Tarifverinag zur Regelung der Gehalts- und Ansiellungsbedinguggen für die Werkmei er in der Zonne eisndustrie gemäß ordnung vom 23. Dezember 1918 (R ichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet des Feeistaates Sachsen für allgemein ver—⸗ bindlich zu erklären.

§z 2 der Ver⸗

Einwendungen gegen dlesen Antrag können bis zum sind unter Nimmer J. B. R G657 an das Neichsarbeittzminlsterium, Berlin, Luisen⸗ straß⸗ Z3, zu richten. Berlin, den 30 Dezember 1919. Der Reiche arbeits minlster. J. A.: Dr. Sitzler.

=

Bekanntmachung. . Der Deutsche Textilarbeiter⸗Verband und der

Industrie zu Chemnit haben vegan t agt, den zwischen ihnen, unter Zuzlehung der Tariskommission für die Strumpf-⸗ und Handichuh⸗Appretur, am 8. Otiober 1919 abaeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen sür die ge werblichen Ärbeiter in oen Sttumpf⸗ und Handschuh⸗Appretu en gemäß § 2 der Verord⸗ nung dom 23 Dezember 1818 (Reichs-Gesetzi! S 1456 sür das Gebiet der Kreie hauptmannschaft Chemnitz für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Januar 1920 eihohen werden und sind unter Nmmer J. B. R 6688 an das Reichsarbelle ministerium, Berlin, Luisen⸗ siraße 353, zu richten.

Berlin, den 30. Dezember 1919.

Der R ichs arbeite minister. J. A.: Dr. Sitzler.

——

Bekanntmachung.

Der Deutsche Metallarbeiter-Verband in Stuft⸗ gart hat beauttagt, den zwischen ibm und dem Oeut⸗ schen Grapeur« und Ziseleurbund am 24. Noven ber 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeit b dindangen im Graveur⸗ und Ziseleurgewerbe und verwan ten Be ute grupnen gemäß § 2 der Verordnung vom 25. De e mber 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1466) für das Ge⸗ bet des Deutsichen Reichs für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Jenuar 1920 erhoben werden un) sind unter Nummer I. B R. 6543 an das Neichsarbeltsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berli, den 30. Dezember 1919.

Der Relchsarbelisminister. Schl icke.

Bekanntmachung.

Der Industrie⸗ und Gewerbeverband, Oberes Rhein- und Wiesenthal, Schopfheim, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Verein der Texitlindustriellen des Wiesenthales und dessen Umgebung in Lörrach, der Kleinhandelsorganisation der Kreise Lörra und Waldshut, der Arbeitsgemeinschaft tauf⸗— männischer Angestellten des Wiesen-, Wehra⸗ und Rheintales, Lörrach und dem Deutschen Werk— meisten verband am 10. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts, und AÄnstellungs— bedingungen füt die kaufmännischen und technischen Angestellten im Handel uad in der Industrie gemäß § 2 der Vero daung 1456) für das Gebiet der Kreise Lörrach und Waldshut, für allgemein ver⸗ bindlich zu er kläcen. ; .

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31 Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R 672 an das Reichsarbeusministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.

Berlin, den 31. Dezember 1918. Der Reichsarbeitsminister. n .

——

Gekanntmachnng.

Die Arbeitsgemeinschaft . verbände (Ufa), Orts kartell otha, gemeine Arbeitgeberverband für Getha und Um⸗ gebung e. V. haben beantragt, den zwischen ihnen am

Angestellten⸗

des

e, n, n, Nr. 7224 eine Bekanntmach ng der Fassung der Ver⸗

Ole von hente ah ur Ausgade gelangende Nummer 2 sequestrlert ober nicht sequestrlert ist, die Aushebung der

Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter orbnund über die Regelung des Fleischverbrauchs und den Handel mit Schweinen, vom 31. Dezember 18919,

Ne. 7225 eine Bekanrimachng über die Ve wirtschaftung

21 Oltober 1618 abgeschlas nen Tatifpzm1n a zur Rege. und den Höchsspteis von Leichlöl, Rohbenzol, Beazol und

lung der Gehalts- und Ansellun a3bedingungen sür technische Angestellte einschlleßlich der Werkmeister gemaß 52 der Ver⸗ ordnunz vom 23. Dezmher 1918 (Reichz⸗Ges tzol. S. 1456) für das Gebiet des Stabibezirts Gotha für allgemein ver— bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25 Januar 1920 erhoben werden und sind unter Num mer JL. B. R 5742 an das Reichtzarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 383, zu richlen.

Berlin, den 30 Dezember 1919.

Der Reichsarbeits minister. J. V.: Tr. Sitzler

Bekanntmachung.

Der Advokatenverein in Altenburg S.⸗A. und her Verband der Rechtsanwalts- und Notariats⸗ angestellten, Ortsgruppe Altenburg S. A, haben beantragt, den zwischen ihnen am 15. Nodoember 1919 ab⸗

geschlessenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und

Anstellungsbedinaungen der Rechte anwaltJz. und Notariats⸗ angestellten gemäß § 2 der Verordnurg vom 236 Tezember 1918 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 1456) für das Gebiet des Amtsgerichisbezlrks Altenburg S.⸗-A. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen dlesen Antrag können bis zum 25. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B R 5818 an das Reichsarbeil ministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. ö

Berlin, den 20 Dezember 1919. Der Reichsarbe its minister. J U; Vr. Giger. Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband Deutscher Versiche— rungsunterneh mungen hat die Wiederaufhebung der allgemeinen Verbindlichkeitserklärung des zwischen

ihm und dem JZentrawerband der Har lunesgehilfen, Sitz

RBeilian, dem Ve band der deusschen Versicherungsbeamten E. V., Sitz München, dem Vera d der Baroangesrllten Teätschlands, Sitz Berlin, am 12. Mai 1919 abgeschlossenen, auf Blatt 351 des Tarifregisters eingetragenen Reichstarif⸗ vertrages für die Angestellten der pruveten Versiche runge⸗ unternehmmn gen mit der Beg ür dung beantragt, daß der Tarif—

vertrag zum 1. Januar 1920 von Aibeitaehmerseite ge⸗ kündi nt sel. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

20 Januar 1920 erhoben werden und sind unter we. , n. 7283 ag das Reichsarbeits mluülsterlum, Verlin, Luisen⸗ stroße X / 84 zu richten.

Berlin, den 3 Jannar 1920.

Der Reichsarbeltsminister. J M: Dr. Sitzl et

=

Sekannt machung.

Der Relchszerband des Deutschen Tiefbau— ewerbes E. V. Berlin-⸗Wilmens dorf hat beanhaat, en zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tief⸗ baugeweibes E. P., Gruppe Bayern e. V, dem Süd⸗ bayerischen Bezirksverband der Arbeitgeber des Baugewerbes, dem Deutschen Rauarbetterverband,

Verein München, dem Deutsichen Metallarbeiter⸗ verband, Ortsberwaltung München, und dem Zentralverband der Maschinisen und Heizer, Ge⸗

schäfisstelle München, am 15. Septembe« 1919 abge⸗ schossenen Tarifoertrag nebst Anhang zur Regelung der Lohn? und Arbestb dingungen der gewerblichen Arbeiter im Tief, und Hochbaügewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl S. 1456) für alle Tin bau⸗ nad Hechbauarb ten, weiche sär das Walchenscekrafiwerk aua— gefüh n we den, sur allgemein verbindlich zu en klären.

Einwen dungen gegen diesen Antrag können bis zum 25 Innuar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R 70 3 an das Reichsarbeitsmlnisterlum, Veilin, Luisen⸗ straße 353, zu richten.

Berlin, den 3. Januar 1920.

Der Reichs irbeitgminister. J. A.: Dr. Eltz le.

Bekanntmachung.

Der Gemerkschaftsbund der Angestellten, Orts—⸗ ausschuß München, der Gewerkschastghund Kauf— männischer Angessellten Verbände, Ortsausschuß München, und der Zentralverband der Angestellten, Oris gerwaltung München, hoben beantragt den zwischen ihnen, dem Maklerbund München, e. V, und dem Verein Mülchener Immobilien- und Hypotheken⸗ Makler, e. V.,, am 17. November 1919 abfesch'ossenen Tarifoertrag zur Regelung der Gehalts- und Austellunge⸗ bedle ungen für die kauf ännischen Angestellten in den Im⸗ mobi ienbs os gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche-Gesetzbol S. 1456) für das Gebet der Stadt München und der eingemeindeten Vororte sür allgemein ver— binolich zu erklären.

Einmwe dungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. J nuar 19230 erhoben werden und sind unter Nammer J. B. R 7091 an das Reich sar beits ministerium, Verlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. /

Berlin, den 3 Janrar 1920.

Der Reichs arbeltsminlster. J A.: Dr. Sißler.

lahr 1918 wie folgt fest jesetzt worden:

Toluol, vom 5. Januar 1920. Berlin, den 7 Januar 1920.

Postzeltungsamt. Krüer.

Pren ßen. Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung.

Der Geheime Regierungsrat, Professor Dr. Otto Schreiber ist zum od ntlchen Professor in der juristischen Fakultät der U. ibersität in Königsberg ernannt worden.

Evangelischer Oberkirchenrat.

di konus an St. Marten in Berlin, Geheimer Ko sistorialrat, Prof sso! D. Scholz zum Mitglied im Nähenamte und der Konsistoriatrat Karnatz vom Konsistoium in Posen

zum Geheimen Korsistorialrat und Mitglied ernannt worden.

Bekanntmachung. Das steuerpflichtige Reinelnkommen der meiner

Aufsicht un terstelllen P vateiser bab en ist noch dem s 46 des

Kommuwnalabgzabe gesetzes vom 14. Juli 18935 für das Vethlebs⸗ 179 550, A6, 16 645,34 ,,

28 9oo,.— 219 152561 5,

ss oo. 230 190 - 5.

1) bei der Prignitzer Eisen bahn auf. 2 bei der Witten berge-Perleberger e n ee; 3) bei der Paulinenaue-Neuruppiner ginnen nne, 4) Hei der Ruppiner Eisen bahn auf. 5j bei der Lowenberg-Lindow-Rheins⸗ berger Gisenhah n aun 6) bel der Eisenbahn Altona-Kalten⸗ kirchen⸗Neumünster auf

Aus dem Beirl⸗be der Kreis Oldenburger Eis⸗nbahn Ncheneise bahn), e senbahn) und der Eima horn Bra mstedt Oldes oer Eisenbohn ist ein kommunalabgabepflichtiger Reinertrag im Jahre 1918 nlcht erzielt worden.

Altona, den 2. Januar 1920. Der Eisenbahnkommsssar.

Schneider.

Bekanntmachung. Die auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhalturg nnzuver⸗ l6tsiger Personen vom Vanrel zem 273. September 1915 (RGBl. S 6os) am 2 Sptember 1919 aus zesprtchene Handel unter

Jäͤgerstraße 19, ist im Beschwerdezuge auge hoben worden.

Beilin, den 22. Dezember 1919.

Landeepolizeiamt beim Steolsfommissar für Volkgernährung. l e nern.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fern haltung unnmwenlässi er Personen vom Handel vom 23. September 1915 (MGU. S. C03) babe ich dem Baͤckermeister Theedor Masseling zu Duis⸗= burg Ruhrort, Landn hrstreß 71, durch Verrägung vom 12 De- jember 1919 den Handelemit Lebensmitteln und den Betrieb der Bäckerei wegen Uqcluverlässigleit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Duisburg, den 3. Januar 1920.

Der Obe bürgermeister.

J. V.: Mal weg.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Aichtamlliches.

Deuntsches Reich.

Der Reichsrat versoammelte sich heute zu einer Voll⸗ sit in.

Der Schwelzerlschen Gesandtschaft in Berlin ist laut Meldung bes „Wolffschen Telegraphenbüros“ solgende Verbal⸗ note übergeben worden:

D 8s ‚Jouinal du Peuple“ vem 109. v. M. bat in einem Artikel „Pride Fesesssinat?“ gemeldei, daß die frarzösischen Soltaten, welche die deutisden Kriegeg fangenen kewechen, für jeten lebend ein; gebrachten Flüchtling eins Belohnung von 25 Franken, für jeden tot zurückgebrachten Flüchtlkng abe eine Belohnung ven „h Franken erhalten.

Piese ungeß euer liche Nachricht findet ihre Bestätigung in folgen dem Vorsall, der aus zupersässiger Quelle bier bekannt geworden ist; Am 360. Sffober v. J., Mittags 1 Uhr, hat den der Cie. P. G. R L ho, Lille (Nord), zugeteilte Seigeant-Fourier Gabriel Renault vom 43. fran jöfisch Infanterieregsment vor der Kon pagnie, die auf dem Hofe zum Abmarsch nach dem Arbeiteplatz angeneten war, die Posten gefragt, ob sie Pattogen hätten. und dann binzugefügt; Eie schöie ßen obne vo r beriger Anruf auf jeden. der sich außer⸗ halb des Droht aunes b findell Für jeden Getöteten zahle ich Ihnen eine Prämie von do Franken aus me nen Tasche!“

Das Auswärtige Amt wäre der Schweigerischen Gesantischaft dankbar, wenn sie auf teleglaphischem Wege ihre Vermi tlung ein sreten iassen wollt, damit die Schweigerssche Gesandtjchaft in Paris bei der fraszösischen Reglerung gegen die ! Rede stebende zur CEr— mordung der Krie, sg, sangeuen geiadezu aufferdernde Maßnahme schörfsten Einspruch eibebt und auch die Ferderung stellt, daß der Sergeant Renault umgehend zut Verantwortung gezogen wird.

1

Auf Vo schlaa der deutsch-französischen Möbel- aue fuhr komm isston in Kehl kot sich die fmar zösische Behörde, wie „Wolffs Telcaropnenbüro“ meldet, damit eir verf an den

Bel dem Evangelischen Obe lirchenrat ist das bisherige Mitalied des Konsistorlumg der Mark Brand vbuca, Aschi—

der Kreis bahn Ecke nförde⸗Keppein (Neben⸗

in K ast getreten ist. Vertreter der Beam tenschast eil nehmen

en den Scha kwirt Richa Je B n, ; n sagung gegen den Scha kwirt Richald Janke in Berlin, ehm r Ban ssa enen nber eine Reukegelung der Tarif-

erklärt, daß bis auf weileres alle Personen, beren Mobillar

2. Januar aufg nommen worden ist. tretender

lege trotz des Ernstes der Lage kein Grund vor.

Zwänge verwaltung oder die Erlangung der Aus fuhrbewilligung auf em biserigen Wege betreiben können, ohne sich an die Kommission zu wenden.

Diese Maßnahme soll allen Eigentümern, die bereits Vor⸗ bereltungen zum Abtrane port oder zur Ausreise getroffen haben und die in der Lage sind, alle erforderlichen Schrüte selbst oder durch einen Bevollmächtigten vorzunehmen, die Möglichkeit beschleunigter Ausfuhr ihrer Habe verschaffen, so⸗ lange die Kommission ihre Tätigkeit noch nicht in vollem Um⸗ fange aufgenommen hat.

Der Wleberausbauminsster Geßler sprach gestern im Saal des Kaiserhofs in Essen vor einer Versammlung von As beitgebern und Arbeitnehmern des unbesetzten Teiles des Regierungsbezi ks Dusseldorf und der 1 Westfalen über die Frage des Wiederaufbaus in Nordfrantreich wohl die wichtigste der uns im Friedensvertrag gestellten Aufgaben. Der Minkser entwickelte in längerer Rede die äußeren und inneren Schwier gkelten der Sache und sagte dem „Wolffschen Telegraphenburo“ zufolge:

Es werde sich um Sch vierigkeiten in dreifacher Richtung handeln: die Aufläumung der zerstörten Gebiete, den Wiederausbau der zer⸗ störten Orischaͤsten, Anlagen und Gebäude, endlich die industrielle Wiedergutmachung. Poluisch sei hervorzuheben, daß Deutschland zur Hilfe in weilestm Umfange bereit, aber ganz ungemiß daraber ei, ob Und in welchem Umfange unsere KLeistungen und Lieferungen von der anderen Seite überhaupt gewünscht werden. Bekanntlich bestehe in Frankreich eine sialke Gegenströmung gegen die Beschäftigung deutscher Arbeitet und deutscher Unternebmer. Noch schwerer sei die Lage im Innern. Wenn wir für Frankreich arbeiten sollten, müßten wir arbeitzfähig sein. Es fehle uns aber am Wichtigsten, an Lebens mitteln und Robstoffen. Der Minister ging im besonderen auf die Fohlenfrage ein. Solange wir so vlel an Kohlen abäefern müßten, daß nicht einmal das Allernotwendigste fur den beimischen Bedarf übrig büebe, würden wir keine wuksame Hilfe leisten können. Ter HMeinisier ging soxrann auf die mebr jechnischen Fragen des Wiederaufbaues, Fragen der Vergebung, Hezahlun g, der Organisauon und der Verfehrénot ein und gab die Versicherung ab, daß er die deusschen Gewelbezweige fiei und unter eigener Lerantwortung arbeiten lassen wolle. Die Sch ffung eines neuen großen Behörde wyarats fomme fur ihn nickt in Betrecht. S hr störend und rer Sache hinderlich seien gewisse private Bäros, die von gewinn süchtisen in⸗ und ausländischen Jut ressen geleitet würden. Zum Schluß ging der Päinister auf die soustigen Aufgaben seines Neinisteriums ein und bob kesonders die jurchtbare Lage der Auslands deutschen hervor, denen Heimat und Habe genommen sei.

Am 3 Januar hatte eine Abordnung des Deutschen Beamtenbundes eine erneute Besprechung mit dem Reichs⸗ tanzler, Verretern des Reichs finanzministeriums und des Reichsministeriums des Innern bezüglich der Erhöhung der laufenden Teuerungszulagen. Der Reichskanzler erklärte, wie „Wolffs Tele grapte büro“ meldet, daß in lürzester Frist neue Verhandlungen mit dem Reichsrat, Vertretern der Länder und der Natsonelversammlung unter Zuziehung des Deutschen Be⸗ amte bundes geführt werden würdgen.

Morgen findet im Reichs finanzministerium eine Be⸗ sprechung stott über vorläufig zu treffende Maßnahmen hin⸗ sichtlich der Teuerungszulagen, bis die Besoldungsreform An diesen BHesprechungen werden die Weiterhin wird in einer auf Montag, den 12. Januar, festgesetzien Besprechung mit den Gwerischaften und den anderen Vertretern der Arbeit⸗

und Lohnfragen beraten werden.

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Faär ben Eisenhahnwagenban ist eine besondere Außenhandel snebenstelle gegründet, deren Betrieb am Als ständiger stelloer⸗ Reld sbevollmächwmater ist der Geheime Baurat Schrey eiranunt worden, sein Sinelloertreter ist der Baurat Jakobs. Die G eschästssielle befindet sich Charloltenhurg, Bleibtreustr. 20, II.

Württemberg.

Wie von zussänbiger Seite mitgeteilt wirb, fanden am Dienttag und Mit woch im Landtagsgebäude in Stuttgart Besprechungen des Reichswirtschaftsministers mit den Munstern von Hayern. Württemberg, Baden und Hessen über wirtschafrliche Fragen statt.

Der Reichswirischasizminister gab dem ‚Wolffichen Telegraphen⸗

büro“ zufolge zunächst einen Ueberblick über die ge samie wirschaftliche Lage.

Bezüglich der Ernährung ist der Minister der Aesicht, daß zunächst die Wirkung der eben jetzt in Kraft etre enen Liefetunas—⸗ prämien abgewartet weiden müsse. Zu übertriebenen Befürchtungen Wenn die Irömien richt die erhoffte Wirkung hätten, würden rechtzeitig Raßnabmen getroffen, wobei in erster Linie die Perabsetzung der Ration und die Erhöhung des Autmahlsaßes, daneben aber auch in den nötigen Geenzen eine Steigerung der Einfuhr in Betracht kommen. Nachdem der Minister die Lage in der Textilindustrie, die Nolwendig⸗ seit der Unterbindung der wilden Preisrrelberei und des Schleich handels, die bedauerlichen Verhältnssse auf dem Häute und. Leder= marlt, die zwar ein Eingreifen forderlen, wenn auch eine Rückkehr zur Zwangs wirtschaft nicht mehr möglich sei, besprochen hatte, fübrte er an Hand von statistischen Angaben aus, 24 die Klagen Süd⸗ deutschlands über Benachteiligung in der Kohlen teferung nicht begründet selen. Die Klagen über mangelhafte nne, seien allgemein im ganzen Reich und auf den Ausfall des Saargebiets sowie die geringere Pro uftion in den verbliebenen Kohlengebleten zurückzuführen. Die Reichs- re lerung wendet diesen Problemen volle Aufmertsamkeit zu durch elne greßzügige NMegelung der Wohnungs. und Unterbringungs⸗— verbältnisse der Bergaibelter in den Berigmannsheimstälten. Schließlich besprach der Minister die Frage der Aug und GEin⸗ fuhr, sinsbesondere des Au sverkaufg Deu tichlands, dem durch Verschärfung der Ausfuhrkontrolle und Preisprüfung durch Selbs verwaltungeköper begegnei werden solle, sowie die Valutafragen. In der Ernährungsfrage wurde von den füddeutschen Reglerungsvertretern die Steigerung der landwirt- sch aft id en Produttion durch Bereitstellung ron , und eine gerechte Verteilung der Kleie aus den Beständen der Reichs- getreidestelle gewünscht, was rer Vertreter deg Yeichtwirtschafi= ministeriums weitgehend zu berücksichtigen versprach. Für die Herauf- setzung des Preisesz für . onnte sich der Minister nicht ernärmen, doch wird die Frage erneut geprüst. Besprochen wurden auch die Prämien für die Kartoffelablieferer und die Verwendung von Gerste bel selbstwirtschaftenden kommunalen Verbänden zur Bioistreckung. Be üglich der Koblenproduktion un Koblenversorgung wurden von den süddeutschen Vertretern

Miltel zur H bung dieser Produktion und die Wege

(ine aleichmäßige Verteilung der Koblen auf alle Gebiete des R⸗ besp echen und ine Zuziehung der Landesbrennstoffämter bei der tellung der Industrie, und Hausbrandkohle verlangt, ebenso

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