.
Vas Tarifregister und die Ne isterakten können im Reichearbeits ministeri m. Berlin N. 6. Lutsenstraße 33 31, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitaeber ung Arheitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichzarb iteministertiume verbindlich ist, können von zen Vertragävarteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. .
Berlin, den 24. D zember 1919.
Der Registerführer. Sa rassa.
Bekanntmachung.
Unter dem 21. Dezember 1919 ist auf Blatt 413 des Tan egistere eingett agen worden:
Der zwischen der Tapezierer Zwangsinnung zu Wiegbaden und dem Verhon) der Tapezierer, Filiale Wiesbaden, am 15 Oktober 1919 ahgeschlessene Tar fvertrag zur Negelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Betriebe des Tap'zierergewerbesg, der Mobel- und Dekorattonsbianche wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichtz⸗ Gesetzbi. S. 1456) für das Gebiet des Siadt⸗ und Landtielses . und des Naeingaukteises für allgemein verbindlich erklärt. 15. November 1919.
Der Reichgarbeitsminister. J. A.: Sie fart.
Dag Tarifregister und die Registerakten können im Reichtzarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 35/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienslstunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministetiums verbindlich ist, können pon den Verfra gparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Er— statt ang der Kosten verlangen.
Berlin, den 21. Derember 1919.
Der Registerführer.
Sa rassa.
Bekanntmachung. Unter dem 24. Dezember 1919 ist auf Blatt 418 des Tarif⸗ reglfters eingetragen worden: Der zwischen dem Arbeitaeberverband selbständiger Kauf⸗— leult im Haadelskammerbezi k Wesbaen, der Betriebzgemein⸗
schast kaufmännischer Verbände (Gewe kschaftaband lauf⸗ mijnnischer Angenelltenver bände, Ortsantzschuß Wiesbaden)
und der Arheitegemeinschaft freier Angestelltenverhände, Oris⸗ ausschuß Wiesbaden, am 17. Juli 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalta⸗ und Anstellungtz⸗ bedi gungen der kaufmännischen Angestellten wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23 Deimber 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Wiesbaden für allgemein ver— bindlich erklärt. Die allgemelne Verb ndlichkeit beginnt mit dem 1. Sptember 1919. zweigen, fallen nicht unter die allgemeine Verbindlichkeit. Wird für einen Gewerbezweig künftig ein beson derer Fachtarif für all⸗ gemein verbindlich erklärt, so scheidet er mit dem Tage der
alg-meinen Verbinolichkeit aus dem Gellungs bereich des all!
gemeinen Ortstarifs aus. Der Relchsarbeltgminister. J. A.: Giefart.
Das Tarkfreglster und die Registerakten können im Reschs—« arbeiteministerium, Berlin RNw. t, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Pienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Ertlärung des Reich garbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertrageparteien einen Abdruck des Tarlsvertiags gegen Gistattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 26. Dezember 1918.
Der Registerfhrer.
——
Bekanntmachung.
Die Arbeitsgemeinschaft ländlicher Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Previnz Brandenburg hat beantragt, den zwischen dem Deutschen Landarbeiter⸗ verband und dem Asbeitgeberverband des Kreises Lebus abzgeschlossenen am 1. Juli 1919 in Krast geteetenen Tarifvertrag zun Rege ung der Lohn⸗ und Arbeittzbedingungen der Landarbeiter in den landwirtschafilichen Beirleben gemäß
2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Meichtz⸗Gesetzbl. i für den Kreis Lebas sür allgemein verbindlich zu erklären.
Ei wendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31 Jarua 1920 erhohen werden und sind unter Nummer L B. R 3894 an das Neichsarbeliemmisterium, Berlin, Lulsen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 29 Dezember 1919.
Der Reschsarbeitsminlster. J. A.: Dr. Sitzler.
Sarassa.
Bekanntmachung.
Die ellg meine Verbindlichkeit beginnt mit dem
l Aastellun at oerhälinisse in Gewerbe⸗ ür die besondere Fachtarifoerträge in Geltung sind,
Deutsche Werkmeister-PVerband und der
om 21. Oksober 1919 eire Vereinbarung abgeschlossen worden die auf Annag beider Vernageparteien ebenfalls gemäß S2 der Verordnung vom 23. Dezember 1818 (Rächs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zveckoerbandes Groß Berlin für den selben erklärt werden oll.
10 Jannar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
straße 83, zu richten. Berlin, den 30. Dezember 1918.
Der Reiche arbeitsminister. J. M: Dr. El ßter.
— —
Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Angestellten, Sitz Berlin, und die Vereinigung der Beamten und Angestellten der Reichsunfallversicherung haben
beagtiagt, den zwischen ihnen und dem Arbeitgeber— verband deulscher Berufsgenossenschaften unter
und dem Gewerkschaflshund der Angestellten am 14 Nooember 1919 abaeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts und Anstellungsbedingungen der Angestellten der Berufsgenossenichaften mit Ausnahme der Geschäflsführer und der technischen Aufsichtebeamten gemäß § 2 der Verordnung
vom 23 Dezember 1918 (eichtz⸗Hesetzbl. S. 1466) für das
Gebet des Duuischen Reichs für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
straße 33 zu richlen. Berlin, den 30 Dezember 1919. Der Reichsarbestsminister. d 6 itzlen
—
Bekanntmachung.
Zu dem allgemeln verbindlichen, auf Blast 326 dez Tarif— reglsterg eingetragenen Tarißfvertrage vom 5. Jun 1919 zur Rfegelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe für Berlin und Umgebung ist am 18. Ofiober 1919 zwischen
auf Antrag des Reichsverbandes des deuischen Tiefbau⸗
gewerbe E. V. in Berlin für den aleichen Berufs kreitz und dae selbe Tarifa biet gemäß § 2 der Verordaung vom 256. De⸗ zember 1918 (Reichs-Gesetzbl S. 1450) ebenfalls für allgemein verbindlich erklärt werden soll.
Einwendungen gegen diesen Antrag kännen bis zum 10 Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R 68321 an das Reichsarbeittzw inisterium, Berlin, Luisen⸗ straße 35, zu richten.
Berlin, den 30. Dezember 1919.
Der Reiche cr heite min ster. J U.: Dr. Gigzlen.
— —
GSekanntmachung.
Die Freie Vereinigung der selbständigen Damen⸗ schneider und -Schneiderinnen Augsburgs und Um⸗ gebung hat beontragt, den zwischen ihr, dem Verband Deutscher Schneider, Schneiderlinnen und Wäsche⸗ arheiter, Fillale Augsburg, und dem Verband chrißlicher Schneider, Schneiderinnen und ver⸗— wandter Berufe, Zahlstelte Augsburg, am 15. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarifoertrag nebst Lohntarif zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeltsbedingungen im Damen⸗
—
1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S 1466) für das Gebiet der Stadt Augz⸗ burg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
L. B. R 6744 an das Neichsarbeitsmiuißerium, berlin, Luisen⸗
stiaße 33, zu richten. Berlin, den 30. Dezember 1919. Ter Reichsarbeite minister. J. A.: De. Sitz ler.
— ——
Bekanntmachung.
Deutsche Textilarbeiter⸗Verband, der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textil-Industrie zu Chemnitz haben beantragt den zwischen ihnen am 13 No⸗ vemher 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Negelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die Meister a. in der Strickerei, b. in der Flachstrumpfwi kereiindustrte, c. in
Der
Die Arbei gemeinschaft
ländlicher Arbeitgeber
der Int ustrie der geschnitienen Trikofagen und d ia der Strumpf⸗ und Handschuhoppreturintustrie gemdß 8 2 der Ver⸗
und Arbeitnehmer der Provinz Brandenburg hat ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1466)
beantragt, den zwischen dem Verband land⸗ und forst⸗
wirtschaftlicher sowie gärtnerischer Arbeitgeber des Keeiss Westtternbeng und dem Deutschen Land⸗ arbeiter verband am 23. Jult 1919 ab eschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Rege ung der Lohn, und Arbeitsbe dingungen der Landarbeiter in den landwöirischastlchen Betrieben gemaß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Keeises Weststernberg für all⸗ gemein ve shindlich zu ertlären.
Enwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 16 Jangar 1920 erhoben werden und sind unser Nummer L B. R 3893 an das Reichsarbeitsmlnisterium, Berlin, Luisen⸗ straße 83 zu richten. ĩ
Herlin, den 29. Dezember 1919.
zu a für das Gebiet des Freistaates Sachsen und Volksstaates Reuß, zu b sür das gleiche Gebiet und für Rußdorf (SA.), zu c für den Freistaat Sachsen, zu d für die Kreishauptmann⸗ schaft Chemnitz für alle: nein verbindlich zu erkäären.
Einwendun en gegen diesen Antrag können bis zum 5. Fehruar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer 1B R. 6867 an das Reichs an beitzminisierium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 31. Dezember 1919.
Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Eitz ler.
*
Bekanntmachung.
Der Reichs arbelte minister. J. A.: Dr. Sitz ler.
— —
Sekanntmachung.
gu dem allgemein verbindlichen auf Blatt 251 des Tarlif⸗ registeis eingetragenen Tarifvertrag vom 2. Mai 1919 für die gewerblichen Arbeiter in der Pon und Glace-Kartonnagenbranche im Gebiet des Zweck—
Der Deutsche J der Deutische Wertmeister-Verband und der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Texiil-Industrie zu Chemnitz haben beantagt, den zwischen innen am 15. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Re⸗ gelung der Geha te⸗ und Astellungabedingungen für die Meiner in den Tüllwebereien gemäß §z 2 der Veroronung vom 23. Dez mber 1918 (Reiché⸗Gesetzbl. S. 14656) für das Gebiet des Freistaates Sachsen sür allgemein verbindlich zu
perbandes Groß Berlin ist zwischen den Vertragsparteien
er llären.
schn idergemerbe gemäß F2 der Verordnung vom 23. Dezember
Zerusskreis für 6 verbindlich
RB G40 an das Reichsarbeilsministerium, Verlin, Luisen⸗
Britritt des Reichsverbandes deutschet Angestellten?'
L. B R. 7032 an das Reichsarbeitsministersum, Berlin, Luisen⸗
.
.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
den Vertrage parteien ein Nachtrag abgeschlessen worden, der
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5 Fehrunr 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. G8069 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten. Berlin, den 31. Dezember 1919. Der Reichsarbeitsminister. Y A: Dr Gihzke
Bekanntmachung.
Der Deutsche Textilarbelter⸗Verband, der Deutsche Werkmeister⸗Lerdand und der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textil-Industrie zu Chemnitz haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Bund technischer Ange stellten und Beamten am 30. Oktober 1919 abgeschlossenen Rahmentarif zur Regelung des Die stoe hält isses der Obermeisier, Fachmeister, Werk⸗ meister, Abteilungsmeister sowie der technischen Angestellten und der Techaiker in der T9ixt lindustrie gemäß 8 2 der Ver⸗ ort nung vom 25. Dezember 1918 (Reichs -Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Sachsen für allgemein ver— bindllch zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bls zum
31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
1 B. R 6871 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 30 Dezember 1919. ; Der Reichsarbei sminister. J. A.: Dr. Sitzl er.
—
Bekanntmachung.
Der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Texlil-Judustrie zu Chemnitz, der Deutsche Textil— arbeiter-Verband und der Deutsche Werkmeister⸗ Verband Düsseldorf haben beantragt, den zwischen ihnen am 18. September 1919 abgesch ossenen Tarifoerrrag zur Regelung der Gehalts- und Ansiellungsbedingungen für die
Werkmei er in der Zwirne eisndustrie gemäß § 2 der Ver⸗
ordnung vom 23. Dezember 1918 (R ichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freeistaates Sachsen für allgemein ver— bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen dlesen Antrag können bizg zum 31. Jauuar 1920 erhohen werden und sind unter Nimmer J. B. R G6657 an das Reichsarbeitsministerlum, Verlin, Luisen⸗ straß⸗ 33, zu richten.
Berlin, den 30 Dezember 1919.
Der Reiche arbeite minsster. J. A.: Dr. Sißler.
r
Bekanntmachung.
Der Deutsche Textilarbeiter⸗-Verband und der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Tex l⸗ Industrie zu Chemnitz haben vdeart agt, den zwischen ihnen, unter Zuzlehung der Tarisfkommission für die Strumpf⸗ und Handsichuh⸗Appretur, am 9. Otiober 1919 abgeschlossenen Tarifuertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen sür die gewerblichen Arbeiter in ben Sttumpf⸗ und Handschuh⸗Appretu en gemäß § 2 der Verord⸗ nung rom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzht S 1456) für das G biet der Cee n n fc. Chemnitz für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendun en gegen diesen Antrag können big zum 31. Januar 1920 eihohen werden und sind unter Nemmer
I. B. R 6685 an das Reichtzarbelle ministe rium, Berlin, Luisen⸗
siraße 353, zu richten. Berlin, den 30. Dezember 1919. Ter R ichsarbelte minister. J. A.: Dr. Sitzler.
Sekannt machung.
Der Deutsche Metallarbeiter-Venband in Stutt⸗
gart hat beautiagt, den zwischen ihm und dem Deut⸗—
schen Grapveur⸗ und Ziseleurbund am 24. November
// , , ,
22
1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitab dindangen im Graveum- und Ziseleurgewerhe und
verwan ten Be ung grupnen 25. De smher 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) fär das Ge⸗
gemäß 5 2 der Verordnung vom
blet des Drutichen Reichs sür allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
31. Januar 1920 erhoben werden unh sind unter Nummer
. B. R. 6543 an das Reichzarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 30. Dezember 1919. Der Reichsarbellsminisier. Sch!licke. Bekanntmachung. Der Industrie- und Gewerbeverband, Oberes
Rhein⸗ und Wiesenthal, Schopfheim, hat beantiagt, den zwischen ihm, dem Verein der Texiitlindustriellen des Wiesenthales und dessen Umgebung in Lörrach der Kleinhandelsorganisation der Kreise Löärra
und Waldsbut, der Arbeitsgemeinschaft kauf— männischer Angestellten des Wiesen-, Wehra⸗ und Rheintales, Lörrach und dem Deutschen Wert— meister verband am 10. Nodember 1919 abgeschlossenen Tarifoertrag zur Regelung der Gehalts- un) Ünstellungs⸗
bedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten im Handel uad in der Industrie gemäß § 2 der Vero daung
Gebiet der Kreise Lörrach und Waldshut, sür allgemein ver— hindlich zu er kläten.
Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum
31 Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer a B. R Sb72 an das Reichsarbeüsministerlum, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten. Berlin, den 31. Dezember 1919. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
vom 23. Dezember 1918 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 1456) für das
Gekanntmachunng.
Arbeitsgemeinschaft Ortskartell
Die verbände (A fa), gebung e. V. haben beantragt, den zwischen lung der Gehalte- und Ansellun 13beningungen sür technische Angestellte einschließlich der Werkmeister gemaß § 2 der Ver⸗ ordnunz vom 23. Dez mher 1918 (Reichz⸗Gesstzl. S. 1466) für das Gebiet des Stabibezirts Gotha für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25 Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J B. R 5742 an das Reichssarbeinsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richlen.
Berlin, den 30 Dezember 1919.
Der Reichsarbeits minister. J. A.: Tr. Sitzer.
Bekanntmachung. Der Ad vokatenverein in Altenburg S.⸗A. und
Die von hene ab zur Ausgabe gelangende Nummer 2
reier Angestellten⸗ des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
otha, und der All⸗
gemeine Arbeitgeberverband für Gotha und Um⸗ handel mit Schweinen. vom 31. Dezember 1918, ihnen am ; .
Ei Ottober 19) abgeschlos gen Tarifpzrtt af fut S(irge., und den Vöchsipteis von Leichtöl, Jiohbenzel, Beazol und
Nr. 7224 eine Betanntmach ng der Fassung der Ver⸗ ordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs und den
Ne6. 7225 eme Bekanrnimachung über die Bewirtschaftung
Toluol, vom 5. Januar 1920 Berlin, den 7 Januar 1920.
Postzeltungsamt. Krüer.
Pren ßen.
Ministerinm für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der Geheime Regierungsrat, Professor Dr Otto Schreiber ist zum ord nt! chen Prosessor in der juristischen Fakultät der U. idbersität in Königsberg ernannt worden.
Evangelischer Oberkirchenrat. Bel dem Evangelischen Oberkirchenrat ist das bisherige
der Verband der Rechtsanwalts- und Netarsatis- Mitalied des Konsisiorlums der Mark Brand 2buca, Wöchi—
angestellten, Ortsgruppe Altenburg S.⸗A, haben beantragt, den zwischen ihnen am 15. Nodoember 1919 ab⸗ geschlessenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedinaungen der Rechte anwaltt⸗ angestellten gemäß § 2 der Verordnurg vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzblatt Seite 1456) für das Gebiet des Amisgerichtszbezirks Altenburg S.⸗A. für allgemein verbindlich zu erklären.
und Notariats⸗
di konus an St. Marien in Berlin, Geheimer Ko sistorialrat,
Prof sso D. Scholz zum Mitglied im Nebenamt und der Konsistoriatrat Karnatz vom Konsistoium in Posen
zum Geheimen Korsistorialrat und Mitglied ernannt worden.
Bekanntmachung. Das steuerpflichtige Reineinkommen der meiner
Einwendungen gegen dlesen Antrag können bis zum Aufsicht unterstellten P vateiserbabr en ist noch dem s 46 des
25. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B R 5816 an das Reichsarbeils ministerium, Luisenstraße 33, zu richten. ö Berlin, den 00 Dezember 1919. Der Reichsarbeits minisster. J un; Br. Giger.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband Deutscher Verslche⸗ rungsunternehmungen bat die Wie deraufhebung der allgemeinen Verhindlichkeitsertlärung des zwischen
ihm und dem JZentrawerband der Har lun esgehilfen, Sitz (Nheneise bahn),
KBeilian, dem Ve band der deuischen Versicherungsbeamten
E. V., Sitz München,
auf Blatt 851 des Tarifregisters eingetragenen Reichstarif⸗ vertrages für die Angestellten der prwveten Versiche rung ⸗ unternehmun gen mit der Beg ür kung beantragt, daß der Tarif⸗ vertrag zum 1. Januar 1920 von Aibeit— ehmerseite ge⸗ kündi el sel. .
Einwendungen gegen dlesen Antrag können bis zum 20 Januar 1926 erhoben werden und sinh unter Nr. LB R. 7283 an das Reichsarbeit mlulsterium, Berlin, Luisen⸗ stroße X 34, zu richten.
Berlin, den 3 Januar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J .: Dr. Sitz ber.
— —
Sekanntmachung.
Der Reichsserband des Deutschen Tiefbau⸗ ewerbes E. V. Berlin-Wilmens vorf hat beantragt, en zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tief⸗ baugeweibes E. V., Gruppe Bayern e. V dem Süd⸗ bayerischen Bezirksverband der Arbeiigeber des Baugewerbes, dem Deulschen Raual(beiterverband, Verein München, dem Deutichen Metallarheiter—
verband, Ortsderwaltung München, und dem Zentralverband der Maschtrinen und Heizer, Ge⸗ schäftsstelle München, am 15. Septembe— 1919 abge⸗
schloßenen Tarifoertrag nebst Anhang zur Regelung der Lohn- und Arbeiteb dingungen der gewerblichen Arbeiter im Tief, und Hochbangewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl S. 1456) für alle Tin bau—⸗ und Hechbauarb eiten, wesche sär das Walchens⸗ elrafiwert aua⸗ gefäh i we den, sar allgemein verbindlich zu erklären.
Einwen dungen gegen diesen Antrag können big zum 25 JImnunar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B R 70 3 an das Reichsarbeitsministerlum, Verlin, Luisen⸗ straße 35, zu richten.
Berlin, den 3. Januar 1920.
Der Reichs irbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
— —
Vekanntmachung.
Der Gemerkschaftsbund der Angestellten, Orts⸗ ausschuß München, der Gewerkschaftgbund Kauf⸗ männischer Angessellten Verbände, Ortsausschuß München, und der Zentralverband der Angestelsl ten, Drisdgerwaltung München, haben beantragt den zwischen ihnen, dem Makterbund München, e. V, und dem Verein Müälchener Immobilten⸗ und Hypotheken— Makler, e. V., am 17. Nodcember 1919 ab, esch'ossenen Tarifoertrag zur Regelung der Gehalts- und Arstellungs— bedle ungen für die kauf ännischen Angestellten in den Im⸗ mob! ienbss os gemäß § 2 der Verordnung vam 23. Dezember 1918 (Reiche-Gesetzbl S. 1456) für das Gebiet der Stadt München und der eingemeindeten Vororte für allgemein ver— binolich zu erklären.
Einwe dungen gegen diesen Antrag können big zum 25. JI nuar 1920 erhoben werden und sind unter Nammer J. B. R 7091 an das Reich sarbeits ministerium, Verlin, Luisen⸗ straße z, zu richten.
Berlin, den 3 Janvrar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. Y A: Dr. Gipler.
Berlin, jahr 1918 wie folgt festzesetzt werden:
Kommuwnalabgzabe gesetzes vom 14. Juli 1893 für das Venn lebs⸗
1) bei der Prignißer Eisenbahn auf. . 179 550, — 6, 3 bei der Wittenberge-Perleberger gisenbnk hn ail 3) bei der Paulinenaue 8h eee, — 4) hä der Ruppiner Eisen bahn auf. . 249 13261 „, 5j bei der Löwenberg Lindow-⸗Rheins⸗ berger Eisenbahn auf.. 868 000 — , 6) bel der Sisenbahn Altona-Kalten—⸗ kirchen⸗Rẽeumünster auf Ww ion, Aus dem Betrl⸗be der Kreis Oldenburger Ess-nbahn der Kreis bahn Ecke nförde⸗Kappeln (Neben⸗
Neuruppiner
e senbahn) und der Eims horn Ban mstedt Oldesloer Eisenhohn
:
dem Verband der Baäroangesellten ist ein kommunglabgabepflichiger Reinertiag im Jahre 1918 Veätschlan ds, Sitz Berlin, am 12. Mai 1919 ahgeschlosienen, nicht erzielt worden.
Altona, den 2 Januar 1920. Der Eisenbahnkommlssar. Schneider.
Bekanntmachung.
Die auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhalturg nnzuver⸗ lässiger Personen vom Vanrel vem 23. September 1915 (RGBl. S 6os3) am 2. S ptember 1919 aus zespzuchene HandelÜ unter- sag ung gegen den Scha kwirt Riüchand Janke in Berlin, Jägerstraße 19, ist im Beschwerdezuge auge hoben worden.
Berlin, den 22. Dezember 1919. Landepolizeianmt beim Steolstfommissar für Volkgernährung. n , , mn n
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekam tmachung zur Fernhaltang un zuvenlãssi er Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RG. S. tos) bäbe ich dem Baͤckermeister Thecdor Masseling zu Vuis⸗« burg · N uhrort, Landn hrstreß. 1. durch Verägung vom 12 De⸗ jember 1919 den Handel mit Lebensmitteln und den Betrieb dert Bäckerei wegen Ucluverlässigteit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Duishutg, den 3. Januar 1920.
Der Obe bürger meister.
J. V.: Maiweg.
—
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Aichtamlliches.
Dentsches Reich.
Der Reichsrat versemmelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung.
Der Schwelzerlschen Gesandischaft in Berlin ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ solgende Verbal⸗ note übergeben worden: .
D 68 „Jouinal du Peuple“ vem 19. v. M. bat in elnem Artikel „Prime Resssssinat“ gemeldet, daß die rar zösischen Soltaten, welche die deutsd en Kriegeg fangenen Kewechen, für jeden lebend ein, gebrachten Flüchtling eine Belohnung von 25 Franken, für jeden tot zurückgebrachten Flüchtlteg aben eine Kelohnung ven 9 Franken eihalten.
Piese ungeß euer iche Nachricht finden ihre Bestätigung in folgen dem Vorsall, der aus zuverlässiger Quelle bier bekannt geworden ist. Am 36. Sffober v. J., Mittags 1 Ubr, hat dem der Cie. P. G. R L Ho6, Lille (Nord), zugeteilte Seigeant-Fourier Gabriel Renault vom 43. französisch «“ Infanterieregüment vor der Kompagnie, die auf dem Hofe zum Abmarsch nach dim Arbeitsplatz angeineten war, die Posten gefragt, ob sie Pattogen hätten, und dann hinzugefügt; SEie fc! letzen obne vorheriger Anruf auf jeren, der sich aufer⸗ halb deö Dioht aunes b findet! Für je den Getöteten nahle ich Ihnen eine Präm le von 50 Franken aus meer Tasche!
Das Auemärtige Amt wäre der Schweiserischen Gesam isch aft dankbar, wenn sie auf telegaphischem Wege ihre Veimi tlung ein. sreten lassen welt, damit die Schweißerrsche Gesandtschaft in Paris bei der sraszösischen Regierung gegen die ! Rede stebende zur Cr= mordung der Krie, 6g, fange nen geiadezu aufferdernde Maßnahme schörfsten Einspruch eibebt und auch die Ferderung stellt. daß der Sergeant Renault umgehend zut Verantwortung gezogen wird.
.
Auf Vo schlaa der dentsch-französischen Möbel⸗ aue fuhr tom misston in Kuhl kat sich die fmargösische Behörde, wie „Wolffs Telcarephenbüro“ meldet, damit eir verf an den
erlläll, daß bis auf weileres alle Personen, deren Mobiliar
arbeitsfähig sein.
Kohlenfrage ein.
deuschen
in Kast getreten ist.
sequestrlert ober nlcht sequestrlert ist, de Aushebung der Zwangsverwaltung oder die Erlangung der Aus suhrbewilligung auf tem bis gerigen Wege betreiben können, ohne sich an die Kommission zu wenden.
Diese Maßnahme soll allen Eigentümern, die bereits Vor⸗ bereitungen zum Abtrane port oder zur Ausreise getroffen haben und die in der Lage sind, alle erforderlichen Schritte selbst oder durch einen Bevollmächtigten vorzunehmen, die Möglichkeit beschleunigter Ausfuhr ihrer Habe verschaffen, so⸗ lange die Kommission ihre Tätigkeit noch nicht in vollem Um⸗ fange aufgenommen hat. ,
Der Wlederausbauminisler Geßler sprach gestern im Saal des Kaiserhofs in Essen vor einer Versammlung von A beitgebern und Arbeitnehmern des unbeseßzien Teiles des Regierungsbezis ks Dusseldorf und der 6 Westfalen über die Frage des Wiederaufbaus in Nordfrantreich wohl die wichtigste der uns im Friedensvertrag gestellten Aufgaben. Der Miner entwickelte in längerer Rede die äußeren und inneren Schwler gkelten der Sache und sagte dem „Wolffschen Telegraphenburo“ zusolge: .
Es werde fich um Sch vlerigkeiten in dreifacher Richtung handeln: die Auftäumung der zerstörten Gebiete, den Wiederausbau der zer⸗ störten Orisckasten, Anlagen und Gebaude, endlich die industrielle Wiederguimachung. Polnisch sei hervorzuheben, daß Deutschland zur Hilfe in weitestem Umfange bereit, aber ganz ungewiß daraber sei, ob und in welchem Umfange unsere Leistungen und Lieferungen von der anderen Seite überhaupt gewünscht werden. Befannilich bestebe in Frankreich eine sialke Gegenströmung gegen die Beschäftigung deuischer Arbeitet und deutscher Unternehmer. Noch schwerer sei die Lage im Innern. Wenn wir für Frankreich arbeiten sollten, müßten wir Es fehle uns aber am Wichtigsten, an Lebens mitteln und Rohstoffen. Der Minister ging im besonderen auf die Solange wit so viel an Kohlen ab iefern müßten, daß nicht einmal das Allernomwendigste fur den heimijschen Bedarf übrig bliebe, würden wir keine wüksame Hilfe leisten können. Der HMinister ging soxrann auf die mebr jechnischen Fragen des
Wed crausbaueg, Fragen der Vergebung, Bejahlun g, der Oiganisauon
und der Versehrénot ein und gab die Versicherung ab, daß er die Gewelbejzweige fie und unter eigener Lerantwortung arbeiten lassen wolle. Die Sch ffung eines neuen großen Behörde mwyarats komme fur ihn nick! in Betracht. S hr an und der Sache hinderlich seien gewisse private Bäros, die von gewinnsüchtizen in⸗ und ausländichen Interessen geleitet würden. Zum Schluß ging der PLzinisler auf die sonstigen Aufgaben seines Mintsietiums ein und hob kesonders die furchibare Lage der Auslandtdeutschen hervor, denen Heimat und Habe genommen sei. . —
Am 3 Januar hatte eine Abordnung bes Deutschen Beamten bundes eine erneute Besprechung mit dem Reichs⸗ tanzler, Vertretern des Reichs fin anzministeriums und des Reichsministeriums des Innern bezüglich der Erhöhung der laufenden Teuerungszulagen. Der Reichskanzler erklärte, wie
„Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, daß in türzester Frist neue
Verhandlungen mit dem Reichsrat, Vestretern der Länder und der Nafsonaliversammlung unter Zuziehung des Deutschen Be⸗ amte bundes geführt werden würgeu.
Morgen findet im Reichsfinanzminlsterium eine Be⸗ sprechung stolt über vorläufig zu treffende Maßnahmen hin—⸗ sichilich der Teuerungszulagen, dis die Besoldungsreform An diesen BHesprechungen werden die
Vertreter der Beamtenschast teilnehmen Weilerhin wird in einer auf Montag, den 12. Januar, festgesetzien Besprechung mit den G werischaften und den anderen Vertreiern der Arbeit⸗
nehmereorganisat onen über eine Neuregelung der Tarif⸗ und Lohnfragen beraten werden.
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Für den Eisenbahnwagenbau ist eine besondere Außenhandel snebenstelle gegründet, deren Betrieb am 2. Januar aufg nom]mmen worden ist. Als siändiger stelloer— trttender Reid sbevollmächtiater ist der Geheime Baurat
Schrey eirannt worden, sein Sielloertreter ist der Baurat Jakobs. Die G eschästs sielle befindet sich Charlottenburg, Bleibtreustr. 20, II.
Württemberg.
Wüle von zustärd'ger Seite mitgeteilt wird, farden am Dien tag und Mit woch im Landtagsgebäude in Stuttgart Besprechungen des Reichswirtschaftsministers mit den Munstern von Hayern, Württemberg, Baden und Hessn über wirtschafrliche Fregen statt.
Dei Reichswirsschastzminister gab dem „Wolffichen Telegraphen⸗ büro“ zufolge zunächst einn Ueberblick über die ge samte wirschaftliche Tide. Bezünllch der Ernährung ist der Minister der AÄrsicht, daß zunächst die Wirlung der eben jetzt in Kraft getre enen Lieferungs⸗ prämien abgewartet weiden müsse. Zu übertriebenen Befürchtungen liege trotz des Ernstes der Lage fein Grund vor. Wenn die Prämien richt die erhoffte Wirkung hätten, würden rechtzeitig Viaßnabmen getroffen, wobei in erster Linie die Verabsetzung der Raon und die Eihöhung des Autmablsatzeg, danehen aber auch in den nötigen Geenzen eine Steigerung der Einfuhr in Betrecht kom men. Nachdeum der Minister die Lage in der Textilindustrie, die Nelmwendig« eit der Unterbindung der wilden Preis relberei und des Schleich- bandels, die bedauerlichen Verhältnisse auf dem Häute, und Leder⸗ marlt, die zwar ein Eingreifen forderlen, wenn auch eine Rücktehr zur Zwangewirtschaft nicht mehr möglich sei, besprochen hatte, fübrte er dn Pand von statistischen Angaben aus, daß die Klagen Süd— deutschlands über Benachtellinung in der Koßlent teferung nicht begründet selen. Die Klagen über mangelhafte Rohlenlicfetung seien allgemein, im ganzen Reich und auf den Ausfall bee Saargeblets sowie die geringere Proꝛuktion in' den verbliebenen Koblengebleten zurückzuführen. Die Reichs- re lerung wendet diesen Problemen volle Aufmertsamteit zu durch eine girßzügige Hiegelung, der Wohnungsn und Unterbringungs2— verbälinisse der Bergarbelter in den Bergmanneheimstälten. Schließlich besprach der Minister die Frage der Aut. und Gin— fuhr, Ins besondere des Au sverkaufz Deu ty chlands, bem burch Veischärfung der Ausfuhrkontrolle und Preisprüfung dulch Selbse vemwaltungsköper begegnei werden solle, sowie die Valutafragen. In der Ernährungsfrage wurde von den füddeutschen Neglerungsvertretern die Steigerung der landwirt⸗ sd ast.id en Produttion durch Bereitstellung Ton Düngemitteln und eine gerichte Verteilung der Kleie aus den Peständen der Reichs getreidestelle gewünscht, wag rer Vertreter des Neichswirtschafie⸗ ministeriums weitgebend zu ann, . versprach. Für die Herauf. setzung des Preisetz für . onnte sich der Minister nicht ernärmen, doch wird die Frage erneut geprüst. Besprochen wurden auch die Prämien für die Kartoffelablieferer und die Verwendung von Gerste bel selbstwirtschaftenden kommunalen Verbänden zur Bioistreckung. Be üglich der Koblenproduktion und Koblenversorgung wurden von den süddeutschen Vertretern die Mistel zur H bung dieser Produktion und die Wege für eine aleichmäßige Verteilung der Koblen auf alle Geh iete des Re chs besp ochen und ine Zuziebung der Landesbrennstoffämter bei der Ver- tellung der Industile, und Hausbrandkohle verlangt, ebenso eine
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