1920 / 9 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Jan 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Unter dem 30. Dezember 1919 ist auf Blatt 431 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: .

Der zwischen dem Zentwalverband der Handlungsgehilfen, Orte gruppe Trier, dem Arbeitgeberverband E. V. Trier, den Angestellten des Kath. Kaufmännischen Vereins „Harmonia“, Trier, dem Deutschnationalen Handlungegehilfenverband, Orte— gruppe Trier, dem Deutschen Werkmeisterverhand, Bezi ksver⸗ ein Trier, dem Deuischen Technilerverband, Zweigverwaltung Trier, der Vereinigung der Trierer Rechtaanwalts⸗Büro⸗ angestellten und der Fachvereinigung der Druckerei⸗ und Zei— tunge angestellten in Trier am 2. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs— bedingungen der kaufmännischen und techaischen Angestellten mind für die kaufmännischen und technichen Angestellten in Handel und Industrie, ausschließlich der Angestellten im Bank— gewerbe, der Angestellten bei Behörden und der Anwalts⸗ angestellten, gemäß F 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezrk Trier für allgemein verbindlich erklärt. Arbeitsverträge in Handels- und Industriezweigen, für die besondere Fachtarife in Geltung sind, fallen nicht unter die allgemeine Verbindlichkeit. Falls sür einen Handelg⸗ oder Induystrlejweig känstig ein besonderer Fächtarif sür allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Berufstarifs aus. Die all— gemeine Verb endlichkeit beginnt mit dem 1. September 1919. Die Ausdehnung auf die Bürgermeistereien der Vororte der Stadt Trier: Ehrang, Ruwer und Conz und auf den Beruftz⸗ kreis der Anwalttzangestellten bleiht vorbehalten.

Der Reichsarbeitsminister. J n nt.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs. arbeitsministerium, Berlin NW; c, guisen straß 33134, Zimmer 42, während der regelmäßigen Vienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Aibeitnehmer, für die der Tarifvertrag inkolge der Erklärung des Reich sarbeinsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. Dezember 1919.

Der Register ührer.

Bekanntmachung.

Unter dem 30. Dezember 1919 ist auf Blatt 433 des Tarlfregisters eingetragen worden:

Der zwichen dem Reichsoerband Deuischer Angestellten, E V, Ortsgruppe Werl, und dem Verein für Handel und Geweibe, E V. in Werl, am 30. August 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungtz⸗- bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Kleinhandel wird gemäß § 2 der Verordnung vom, 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Amts Werl für allgemeln verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919.

Arbeitsverträge in Betrieben des Kleinhandels, für die besondere Fachtartfverttäge in Geltung sind, fallen nicht unter die allgemeine Verbindlichkeit. Falls für einen Betrieb szweig des Kleinhandels künftig ein Fachiarif abgeschlossen wird, scheidet der Betriebszweig mit dem Beginn der allgemeinen Venbindlichkeit des Fachtarifs aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Ortttarifs aus.

Der Reichsarbeltsminister. Y V.: Siefart.

Sarassa.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. tz, Luisenstraße 33134. Zimmer 42 während der regelmäßigen Dienststunden eingeseben weiden. .

Aibeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Erklärung res Reichs arbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertrage parteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gistattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. Dezember 1919.

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 30. Dezember 1919 ist auf Blatt 4277 des Tarijregisters eingetragen worden: .

Der zwischen dem Verein Dresdner privater Handels—⸗ lehrer und Lehrerinnen zu Dres den, vertreten durch den Ver⸗ hand der Rechtsanwalts und Notariatsangestellten, Sitz Leipzig, Ortsverein Dresden, und den Jahabern von Privathandels⸗ schulen Rackow, Thürmer, Klemick und Schirpke in Diesden am 2. Ottober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellunge bedingungen für Lehrer und Lehlerinnen an Prwathandelsschulen wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet der Stadt Dretz den für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. De⸗ zember 1919. .

Der Reichgsarheitsminisser. J. A.: Siefart.

Das Tarifregister und die Reglfierakten lönnen im Reichtarbeits⸗ minislerium, Berlin Nw. 6, Luisenstraße 33/364, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. ;

Arbeitgeber und Arbeinnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Eitlärung des Reichsarbeitsminifteriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. Dezember 1919.

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 30. Dezember 1919 ist auf Blatt 435 des Tarifregisters eingemagen worden: .

Der zwischen dem Verein Braunschweiger Metallin dustrieller, dem Gewertschaftebund kaufmännischer Angestellten, der Arbeite gemeinschaft der freien Angestellten Verbände und der Arbeite gemeinschast der Privatangestelltenverbände am 12 August 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalte⸗ und Anslellungsbedingungen der kaufmäunischen und technischen Ayngestellten in der Metallindustri: wird gemäß § 2 der Ver⸗ orbnuna vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1453) das Gebiet der Stadt Braunschweig und die Vororte Rühme, Bienrede, Querum, Glietzmarode, Nidda ghansen, Rauthéim,

Rüningen, Breitzem, Melverode, Lehndarf, Oelper, Schapen, Ki. Sisckheim und Gr. Stöckheim für allgemein verbindlich er⸗

fiärt. Die ollgemeine Verbindlichkelt beginnt mit dem 15. No⸗

vember 1819. Sie erstreckt sich nicht auf die kaufmännischen und technischen Angestellten der Blechwarenindustrie, jedoch wird die Ausdehnung auf diese Industrie vorbehalten. Der Reichs arbeilsminister. J A.: Sie fart.

Vas Tarifregister und die Registerakten können im Relchts⸗ arbeitsministerium, Berlin RW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der iegelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeher und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministertums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 30. Dezember 19139. Der Registerführer.

Sarassa.

Nichtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Bayern.

Das Stagtsministerkum des Aeußern hat, der „For⸗ respondenz Hoffmann“ zufalge, die beyerische Gasandt— schaft in Paris mit Wirksamkeit vom 8. Januar 1920 auf⸗ gehoben.

Der Finan)jminister Speck at sich, dem „Bayerischen Kurier“ zusolge, enischlossen, trotz seiner angegriffenen Gesund⸗ heit sein Amt beizubehalten. .

Das Urteil im Hachverratsprozeß Reichhart lautet auf vier Jahre Feslung wegen Beihilfe zum Hoch— verrat. Bei guter Führung wide dem Angeklagten nach

Verbüßung von zwei Jahren die Bewährung frist in Aussicht

gestellt.

Großbritannien und Irland.

Lord Robert Cecil, Präfsident der geschäftsleitenden Kommission der Vereinigung für den Völkerbund, hat laut Meldung der „Agence Havas“ vorgestern in ihrem Namen eine Kundgebung veröffentlicht, in der er sagt:

Der Friedenspertrag tritt heute in Kraft und mit ihm der Völkerbund. Der Völkerbund besteht, aher was wird er lein? Wird er ein wirkliches Wesen oder ein Trugbild sein? Es hängt von er Haltung der Völker im aligemeinen und von der des britischen Volkes im hesonderen ab, das gewunschte Ergebnis zu erreichen. Es ist keine Zeit zu verlieren, denn vieles ist zu tun. Es müssen Pläne aufgestellt werden für die Einschränkung der Rüstungen. Die Bencingungen die Man ate müssen geregelt und Mandatare ernannt werden. Ver internationale Gerchtshof muß geschaffen werden. Außer diesen Aufgaben, die der Völkerbund zur strengen Pflicht macht, muß er tarauf sehen, daß alles vermieden wird, was künftig den Frieden stören könnte. Unter diesen Ursachen zu Störungen sind zu nennen: die Lage in Rußland und das noch in vielen Ländern Europas be⸗ stehende Chaos. Es wird Aufgabe der Vereinigung für den Völker—⸗ bund sein, die Polttik im Hinblick auf diese Prebleme zu formulieren. Unsere Feinde sind: die Gewalt, die Gleichgültigkeit und das Vor— urteil. Wir fordern alle Männer und Frauen, die guten Willens sind, auf, uns in der Bekämpfung dieser Feinde zu unterstützen, sei es durch persönliche Dienste, sei es durch Geldgaben.

Frankreich.

Vorgestein nachmittag um 4 Uhr zeichneten im Quai d'Orsay im Kabinett des Ministers für auswärtige Angelegen⸗ heiten laut Melsung bes „Wolffichen Telegraphenbüros“ der Ministerialdireklor von Simson und Freiherr von Lersner in Anwesenheit der Mitalieder des Obersten Rats das Pro⸗ tokoll vom 1. November über die Abwicklung der noch verbleibenden Verpflichtungen aus dem Waffenstillstand und über die Entschädigung für die vor Scopa Fiow veirsenkten deutschen Kriegsschiffe. Nach voll ogener Unterzeichnung über— gab der Mintflerpläsident Clemenceau als Votsitzeader der Friedenskonserenz die schristliche Bestäsigung über die Herab—

—1ür ö.

setzung der Schadenersatzforderung für Scapa Flow und über

die Art der Erfüllung dieser Verpflichtungen, die vorher ge⸗ troffen worden waren.

Hierauf begahen sich die beiden deutschen bevollmächtigten Delegterten sowie die Ministerpräsidenten Clemenceau, Lloyd George und Nittt und der jopanische Botschafter Matsui nach dem Uhren saal Hier waren die begollmächtigten Vertreter der Mächte, die bis etzt den Friedens ertrag von Versailles rati⸗ fiziert hatten, versammelt, außerdem die Minißer Köotz, Tardieu, Leygurs sowie Juletz Cambon, die englischen Minister Lord Curzon, Balfour und der italienische Minister wärlige Angelegenheiten Scialosa. Von Belgien war anwesend der Mintster für duswärtige Angelegenheiten

Hymang. Der Ministerpräsident Clemenceau eröffnete die Sitzung und lud zur Unterzeichnung des ersten Prototolls über die Hinterlegung der Ratifi⸗

kationsurkunden ein. Zuerst unterzeichneten der Ministerial⸗ direktor von Simson, hierauf Freihenr pon Lersner und nach ihnen der Reihe nach Lloyd Gesrge, Clemenceau, Niiti, Matsui, Hymans sowie nech alphabetücher Anordnung die Vertreter der kleineren alliierten Staaten. Nach em Clemenceau unterzeichnet hatte, begah er sich zu den deunchen Delegierten und erklärte ihnen wörtlich: „Ich habe die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß noch heute abend der Befehl zur Heimsendung ber deutschen Gefangenen umerschrieben wird.“

Nach Unterzeichnung aller Bevollmächtigten ergriff der Ministerpräsident Clemenceau das Wort und erklärte, daß nunmehr nach Austausch der Ratifizierungsur kunden und r⸗ richtung des ersten Protokolls üͤber die Niederlegung der latifikationszurkunhen der Friedengvertrag in Kraft getreten sei und daß die sich aus ihm ergebenden Verpflichtungen er⸗ jüllt werden müßten. Hierauf schloß er die Sitzung. Der Friede ist um 4 Uhr 15 Minuten Nachmittags in Kraft getreten.

Der Text des Schreibens, das Clemenceau nach dem Austausch der Ratifikatlonsurkunden dem Freiherrn von Lersner übergab, lautet wie folgt:

Friedens konferenz.

.

daris, 10. Januar 1920. Herr Präsident!

Nachdem das in der Note vom 2. 11. vorgesebene Protokoll von den bevollmächtigten Vettretein der Deutschen Regierung anerkannt ist und demgemäß die Ratisikationen des Friedensvertrag eg von ersailles niedergelegt sind, ergreifen die alliierten und assortierten Mächte die Gelegenheit, der Teuischen Negierung zu wiederkbolen, daß sie, ohgleich sie die Wiedergus machung für die versenkten Schiffe von Seapa Flow aufrechterhalten, nicht die Absicht kaben, die wirt= schaftlichen Interessen Deutschlands zu beeinträchtigen. Sie be⸗ stãtigen deere lh durch gegenwärtiges Schreiben die Erklärungen,

für aus⸗

Wiedergutmachungsfommission

die der Generalsekretär der Frledenskonferenz am 23. 12. dem Prä⸗ sidenten der deutschen Delegation mündlich abgegeben at. Die Erklärungen sind folgende: 1) Ber Generalsekretär ist durch den Obersten Rat ermächtigt worden, der deutichen Delegatien zu versichern, daß die interalliierte Konnrollkommijssion und die Wieder⸗ gutmachungskomm ssion sich mit gröser Sorgfalt an die in der Note vom 8. Dejember be üglich der Wahrung der wirtschafilichen Lebe nl⸗ interessen Beuischlande enthaltenen Zusicherungen halten werden. 2) Die Sachverständigen der alluerten und assoztierten Mächte in der Erwägung, daß ein Teil der Erhebungen, auf die sie ihre Forderungen von 406 0900 Tonnen Schwimmdocks, schwimmenden Krähnen, Schleppern und Baggern gestützt haben, in gewissen Ginzel= heiten ungenau sein könnten, sind der Ansicht, daß shnen bezüglich der in Hamburg befindlichen 80 009 Tannen Schwimmdocks ein Irrtum unterlaufen sein könnte. Wenn die Untersuchungen, zu denen die interalliierte Kontrollkommission s wird, erwiesen

schreiten haben, daß wöirklich ein Irrtum vorgekommen ist, so sind die alltierten und assoziierten Mächte bereit, die Forderungen ntsprechend . zusctzen, derart, daß sie auf 300 00) Tonnen in runder Zahl oder

fogar darunter gehen werden, wenn die Notwendigkeit der Herab⸗

setzung duich dringende Gründe erwiesen wird. Den bevollmächtigten Vertretern der alliierten und assoztierten Mächte müssen dabei alle Erleichterungen gewährt werden, um ihnen zu gestatten, die erforder⸗ lichen Erhebungen zur Nachprüfung der deutschen Angaben zu machen, bevor irgendwelche Herabsetzung der allgemeinen Forderung durch die alliierten und afsoziierten Mächte gestattet werden kann .

3) Die all ierten und affozierten Regierungen, indem sie, sich auf den Uttzien Paragraph des Friedengvertrages, der ihr- Antwort ent⸗ hält, beziehen, sind nicht der Meinung, daß die Persenkung der deut chen Schiffe in Scapa Flow an sich ein Kriegsverbrechen set, das nach Artie 228 des Friedenpertragez politfschs Strafen vorsieht. Anderseits bemerken die assoziierten und alltierten Machte, daß sie, die wirtschaftlichen ebensinteresfen nicht außer a4 t lassend, eine Forde⸗ rung auf 400 009 Tonnen gestellt haben, welche Forderung auf einem von ihnen aufgestellten Inventar beruht. .

Die deutschen Sachverständigen haben ein Verzeichnis abgeliefert, das eine fleincre Ziffer enthält und das noch geprüft werden wird. Demgemäß werde von den 400 000 Tonnen ichwimmender Volls, schwimmenden Kränen, Schleppern und Baggern, deren Ab⸗ lieferung die Alliierten verlangen, alle Schwimmdocks abgezogen die nach der Uebeiprüfung als ein Irrtum in den Verzeich= nissen der Alliierten steben (und die daher nicht, bestehgem). Immerhin soll die Herabsetzung 125099 Tonnen nicht über schreise n. Die alliierten und assoziierten Mächte sind überzeugt, daß die 192 000 Tonnen, deren Ablieferung von der Deutschen Regierung vorgeschlagen wurde, und deren Verzeichnisse antäßlich der Beratungen der Sachverständigenkommission abgeliefert wurden, sofort abzuliefern ind. Für den Rest der abzultefernden Tonnenzahl, wie sie von der bestimmt werden wird, wird der Deutschen Regie ung eine Frist gewährt, die für die Ablieferung der gesamten Tonnenzabl 30 Monate nicht überschreiten darf.

Genehmigen Sie usw. Georges Elemencean.

Der Tirt des Protokoll, das der deutschen Delegation

am 2. November 1919 übergehen wurde und das vorgestern

nachmittag von Leitner un) Sünson unterzeichnet wurde, ist am 8. November vejöffenilicht worden.

Das Protokoll, das unterzeichnet wurde, hat folgenden Worilaut: ;

Protokoll, betreffend die Niederlegung der Ratsfikationen üher den Friedensvertrag, unterzeichnet am 28. Juni 1919 in Versallles zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Britischen Reich, Frankreich, Italien und Japan (den alliierten und assoziierten

Hauptmächten),ů Belgien, Bolibten, Brasilien, Cuba, Genador, Griechenland, Guatemala. Haiti, Hedschas, Donzurasß. Liberia, Nicaragua, Pagamg, Peru, Polen, Portugal, Numänien,

dem Serbo? Kryatisch⸗Slowensschen Staat, Siam, em Tschecho Slowakischen Staat und Uruguay, welche mit den obigen Hauptmächtlen die alliierten und assoziterten Mächte bilden, einerseits und Deuischland andererseits, sowie über die folgenden Abkommen: das am gieichen Tage von ebendenselben Mächten unteizeichnele Pro totoll, das gleichze tige Uebereinkommen zuwischen, den Vereinigten Staaten von Amerika, Belgien, dem Biütischen Reich, Frantreich und Teutichland über die Besetzung der rheintschen Geblete.

In Ausführung der Schlußklauseln des am 258. Juni 1919 zu Versanlls unterzeichneten Friedens vertrages sind die Unterzeichneten im Ministerium der ar swärtigen Angelegenheiten in Paris zu- sammengetreten, um zum Vollzug der Ratifikattynen zu schreiten und sie der Regierung der Französischen Republik zuzustellen. Vie Ratifikatlo sdokumente beziehung welse die Notisizierung ihrer Zusencung durch die pier alliierten und assoziterten Haupt—⸗ mächte, nämlich: Großbritarnten für den Frirdenk vertrag, das Protokoll und tas NUebereinkommen, Frankreich für ren Friedensvertrag, das Protokoll und das Uehbereinkommen, Italien für den Friedensvertrag und das Protokoll, Japan für den Friedensvertrag und das Protokoll (das Vertragsinstrument wird

1

sräter überreicht werden) und durch die anderen alliierten und assoztierten Mächte, Belgien für den Friedensvertrag und das

Bolioten für den Friedens

Piototoll und das Uebereinkommen,

vertrag und das Protokoll (das Vertragsinstrument wird später zugestellt werden), Brasilien für den Friedensvertrag und das Protokoll, Guatemala für den Friedenspertrag und das Pro— tokoll, Panama für den Friedensvertrag und das Pro rkell (das Vertragsinstrument wirh später überreicht werden), Peru für den Friedentvertrag und daz Protokoll, Polen für den

Friedensvertrag und das Protokoll, Siam für den Friedenghert und das Protokoll, die Tschecho⸗Slonatei für den Friedensvertrag und das Protokoll, Uruguay flir den Friedensberirag. und das Protokoll sowie Deutschland für den Friedensvertrag, das Protololl und das Uebereinkommen. Sie sind vorgelegt und, in Orbnunk

um in ihren aufbewahrt zu Ge maß den Bestimmangen der vorerwahnten Schlußklauseln wird die Fianzösische Regierung den vertregschließenden Mächten von der ere ng der weiterhin von dene igen Staaten vollzogenen Ran⸗ fikationsinstrumente Nachricht geben, die Unterzeichner detz erwähnten Ver⸗ trags, Protokolls u d Ueberein kom menz, aber nicht in der Lage gewesin find, bis heute diese Formalmtät auszuführen. Des zum Zeichen hahen die Unterzeichneten das vorliegende Protokoll aufg setzt und ihm ihre

egel angelegt. Geschehen zu Pariz, den 19. Jaguar 1820, um 4 Uhr 15 Minuten Nachmittags Golgen die Unterschriften).

Die deutsche Delegation, beslehend aus Major Draudt, von Lepler und zwei technischen Sachverständigen, wohnte am Sonntagvormittag einer Sitzung im Ministerium der öffentlichen Arbtiten bei, an der unter beim Vorsitz des Generals Cassouin die franzöfischen Delegierten von der Kommission für die Heinschaffung der Kriegsgefangenen teilnahmen. Der „Agence Ha dag“ zufolge machte General Cassouin den deuischen Delegierten

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Mitteilung über die Ginzelheiten des Heimschaffungs—

planet, der zur Autzführung gelangt, sobald die den sche Regierung dem Friedensvertrag gemäß das erforderliche Material geliefe t hat. Die Himschaff ang erfolgt auf sech verschiedenen Linien: über Düssel dorf, Limburg, Mannheim,

Offenburg, Basel und Konkanz. Asdererselts sind Tee Heinischaffungen auf dim GSerwege in Ausstcht ge⸗ nommen, und zwar von Havre, St. Nozaire, La Rochelle, La Palice und Bordennr aug. Vie Heimheförde⸗ rung wird auf allen gengnnten Linien 24 Stunden

nach der Ankunft des nötigen Materials beginnen, worüber

den deutschen Delegierten Angaben zugehen. Die deutsche Delegalien wird ihrerseitz alle möglichen Anrordnungen für eine möglichst rasche Abfahrt der Züge treffen. Man nimmt an, daß. sobald der Plan voll zur Durchführung gelangt, läalich sechs⸗ oder siehentausend deutsche Kriegsgesangene nach Deutschland zurückbefördert werden können.

In Uebereinstimmung mit Artikel 1 und der Beilage zum ersten Teil des Friedensvertrag von Versailles werden die nachgenannten Staaten eingeladen, innerhalb der zwei Monate, die auf dasz Inkrafttreten des Friedensvertrags folgen, dem Völkerbunde beijutreten: Argentinien, Chile, Columbien, Dänemark, Spanien, Norwegen, Persten, Nieder⸗ lande, Paraguay, Salvador, Schweden, die Schweiz und Venezuelg. Der Präsident der Friedens konferenz hat deshalb vorgestern an die Reglerungschefs der obengenannten Länder Telegramme gerichtet und ihnen eröffnet, daß der Frieden z⸗ vertrag nunmehr in Kraft gesetzt worden ist.

Der hritische Lordkanzler hatte am Freilagnach⸗ mittag, wie die „Agenge Haoas“ melbet, mit dem Chef der Militärjustiz eine Besprechung über die Frage der Aus⸗ lieferung deutscher Offiziere, gegen die wegen gewssser Verbrechen Anklage erhoben werden soll, namentlich auch über ein Verfahren gegen den ehemaligen deutschen Kronprinzen sowie üher die geeigneten Mittel, um dessen Auslieferung durch Holland zu erwirken. ;

Der General O Connor, der Oberkommandierende dir omerlkanischen Truppen in Frankreich, hat Paris am Frei⸗ taaabend in Begleitung seines Generalstabes und von etwa 1090 amerikanischen Unt roffizieren und Soldaten, die in Frank⸗ reich zurückgebliehen waren, verlassen. Er begibt sich nach Antwerpen, mo eine Basis des amerikanisch⸗europäischen Ver⸗ pflegungsdienstes errichtet wird.

Die Einsetzung des französischen Geschäfts trägers in Berlin wird sich dem „Journal“ zufolge nicht so rasch vollziehen. Es sei nicht notwendig, sich zu beeilen, da zahlreiche Missionen in Berlin tätig seien und eine ossiziöse deutsche Delegation seit mehreren Monaten in Paris arbeite.

Eine erste Zusammenstellung über die Senatswahlen zeigt folgendes Ergehnis: Konservotive 11, Liberale Republikaner s, Fortsch ittliche Reyublikaner 11, Linkszrepuhlikaner 32, Radikale und So zialistisch⸗Radikale 56, Sozialrepubllkaner 1. Es finden 111 Stichwahlen statt.

Rußland.

Einer Meldung der „Morning Post“ zufolge besindet sich eine beträchtliche rumänische Truppenmacht auf dem Wege nach Odessa, um sich den Bolschewisten, die immer näher an die Stadt rücken, entgegenzustellen. Außerdem wird gemeldet, daß verschiedene polnische Diyssignen Befehl erhalten khben, in Wolhynien vorzurücken und Kiew zu besetzen. Die Bolschewisten melden die Einnahme von Krasnajarsk. Der übrig gebliebene Teil des ersten, zweiten und dritten Heeres von Koltschalk habe sich den Bosschewisten ergeben. Bisher seien 60 000 Gefangene gezählt worden.

Nach der „Times“ ist in London die Meldung ein troffen, daß die Bolschewisten am g. Januar Nowo⸗ tscherk ask nach blutigem Kampf erobert haben. Auch in Transkaspien dauere der Vormarsch der Bolschewisten fort.

Italien.

Der Ministerrat hat, der „Agenzia Stefani“ zufolge, be⸗ schlossen, daß drei Vertreter der Eisenbahner, die durch das Eisenbahnpersonal gewählt werden sollen, dem Ver— waltungsrat der Staatsbahn angehören sollen. Der Ver⸗ waltungtzrat hat diejenigen Fragen, die die Eisenbahner inter⸗ essieren, der Lösung entgegenzusühren, namentlich die An⸗ erkennung der Organisationen und ihrer Vertreter, ihre Heran⸗ ziehung bei der zukünstigen Verwaltungsreyision, die Ein⸗ führung des Achtstundentages, die Anwendung des neuen Lohntarifes usw. Zur Anwendung des neuen Lohntarifes wird eine Summe von hundert Millionen Lire angefordert.

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Spanien.

Der spanische Botschafter in Paris Quinones de Leon ist nach einer Meldung der „Agence Havas“ von der spanischen Regierung zu ihrem Vertreter im Vollzugsrat des Völkerbundes ernannt worden.

In der Kammer erklärte der Ministerpräsident bei Besprechung der Vorgänge in Saragossa, die Regie— rung sei entschlossen, die Ordnung aufrechtzuer halten und den gewerkschaftlichen Terrorismus, der hereils in die Kasernen einzudringen drohe, zu bekämpfen. La Cier va wandte sich in der Erörterung der Lage in Barcelona, von der Linken oft unterbrochen, gegen die in vielen Landeszteilen herrschende Anarchie. Er lehnte Ämnestieerlasse, bie nur wie Feigheit aussehen würden, ab. Es müsse vielmehr scharf zugegriffen werden.

Bulgarien.

Nach einer „Reutermeldung“ stellt ein Telegramm von maßgebender britischer Seite in Sofia die letzten alarmierenden Berichte aus Bulgarien in Abrede. Es selen einige Un⸗ ruhen im fn e r mit hem Essenbahnersl elk entstanben. Die Lage sei jedoch im allgemeinen ruhig, ins besonzere mit Bezug auf das Heer.

Tschecho⸗Slomakei.

Der Minister des Aeußern der Tschecho⸗Slowakischen Republik Dr Benesch und der rorgestern in Prag einge⸗ troffene Staatskanzler der öster eichischen Regierung Dr. Renner haben in einer mehrstündigen Unterredung die internationale

Lage der beiden Staaten erörtert. Wie das „Wiener Tele⸗

graphen⸗Korrespondenzbürd“ meldet, sind sie dabei zu vollem Einverständnig daiüber gelongt, daß, die Außenpolitik beider Staaten auf der Basig hes Friedensyvertrages von St. Germain dahin stüeben müsse, die endlich er⸗ rungenen freiheitlichen Eimichtungen beiber Völker im Innern und die volle Seuneränität beiher Republiken nach ußen zu sichern, Versnche einer Restauratlon früherer staotlicher und polütischer Zustände sowie einer neuerlichen staatg rechtlichen Bindung abzulehnen und damlt auf die dem Interesse beider Staaten entsprechende wirtschaftliche Zusammen⸗ arbeit zum Wiederaufhau der Volkswäischaft und des Verlehrg hinzum k ken. Zugleich sind die zuständigen Minister und Staatssekretäre mit den betreffenbhen Fachreferenten in pier Kommissionen zusammengetreten, um über bie in dem schon funbgemachten Eragramm zusammengestellten administratten, wirtschaftlichen und finanziellen Fragen zu beraten.

. J

gericht sonst zu sehr belastet werden würde.

Amerika.

In der Botschaft des Präsidenten Wilson an den

Demo tratischen Nationaltangreß heißt es dem „Niempwe Rotterdamsche Courant“ zufolge weiter: Die Welt se: frei fär die Dem bkrakle. Die Demokratie habe jedech noch nicht, gesiegt. Deutschlatz? sei geschlagen, aber Deutsch= land sei bereit, seine Politit der Angriffs- und Verteidigungabündnisse, die einen daueruden Frieden unmöglich machen, wieder aufzunehmen. Wilson erflärte, er fasse die Handlungsweise des amerikanischen Senats nicht als die Entscheidung des Landes auf und sei immer noch dapon überzeugt, daß die überwältigende Mehrheit des Landes die Ratifikation des Friedensvertrages verlange.

ö Nach einer Meldung der „Times“ aus Washington besteßt augenblicklich so gut wie gar keine Aussicht dafür, daß ie Vereinigten Staaten den Garantiegertrag mit Frankreich ratifizieren. Wie da Blatt weiter meldet, ist die amerikanische Regierung noch immer für die Abhaltung einer Volksabstimmung über die Frage der Ratifizierung dis Friedens vertrages. ;

Der amerikanische Schatz sekretär Claß, der früher gegen eine Bewilligung von Anleihen für die euro⸗ päischen Stagten war, hat dem Echo de Paris“ zufolge jetzt im Kongreß erklärt, daß er seine Ansicht geändert habe. Die europäische Lage sei so schlecht, daß sie Amerika bedrohe. Er werde den verschiedenen Ausschüssen des Kongresses

Schriftstücke üher den Stand der europäischen Ange⸗ legenheien unterbreiten und ein Programm über die Hilfeleistung durch Amerika entwickeln. Wie der

„Nieuwe Courant“ meldet, teilte Claß ferner mit, daß er am 31. Januar 200 Millionen Dollar verlangen werde, damit der Zusammenbruch Oesterreichs, Polens und Armeniens verhindert werde. Claß sagte, England habe sich bereit erklärt, 55 Millionen davon zu übernehmen.

Die amerikanischen Truppen sollen auf Grund ausdrücklicher Bestimmung solange nicht aus Sibirien zurück— gezogen wenden, als sich die ischecho⸗slowatischen Truppen dort befinden, sodaß es mehrere Monote douern dürfte, ehe die Truppen nach Wlabiwostok zurückgebracht werden.

Die mexikanische Regierung hat, wie „Wolffs Telegraphenhüro“ meldet, dem Kongreß einen Gesetzentwurf miterbreitet, beireffend die Ermächtigung zur Ausgabe von Obligationen im Betrage bis zu 50 Millionen zum freihändigen Ankauf von Grundbesitz, der Ausländern gehört und 190 km von den Grenzen bezw. 50 kim vom Meeresufer entfernt liegt. Diese Länderelen sollen unter die gesetzlich dazu berufenen mexikanischen Staatsangehörigen aufgeteilt werden.

Asien.

Nach einer Meldung des „Daily Expreß“

. ö hreitet sich die nation alistische Bewegung

in Syrien aus. Es

wird energilch auf die Vertreibung der Franzosen ge⸗ drungen. In einer großen Versammlung in Damaskus wurde beschlossn, einen Nationalkonvent einzuberufen und Pläne für die Verteidigung des Landes

aufzustelen. In einem Aufruf Freiwilligen und Lieferung von Waffen gegen die Franzosen aufgefordert. Wie der „Telegraaf“ meldet, ist der General Gourand, der auf dem Wege nach Damaskus von syrischen Frelwilligen gefangen genommen war, wieder frei⸗ gelassen worden.

wurde zur Meldung von

Parlamentarische Nachrichten. er Entwurf eines Gesetzes über Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit ist in der vom Reichskabinett vorgeschlagenen Fassung nebst Begründung der deutschen Nationalversammlung zur

D XV

Beratung zugegangen. Ueber seinen Inhalt berichtet MW T 5 16. f —— 9

Artikel 1 bestimmt gleichlautend mit dem Artitel 1066 der Reichs⸗ verfassung, auf Grund dessen das ganze Gesetz erlassen wird, daß die Milittärgerichtsbarkeit außer dem Strafverfahren in Kriegszeiten und gegen die an Bord von Kriegsschiffen eingeschifften Angehörigen der Marine aufgehoben wird. Artikel 11 enthält die Bestimmungen.

Nach § 3 finden auf die bisher der Mlitärgerichtsbarkeit unter⸗ worfenen Personen, soweit das vorliegende Gesetz nicht etwas anderes bestimmt, die allgemein gültigen Vorschrifien über die Zuständigkeit der Gerichte und das Strafverfahren Anwendung.

z 4 sieht als zuständig für militärische Straftaten in erster In—⸗ stanz die Straftammer, das Schwurgericht oder das Reichsgericht vor, je noch der Höhe der Strafandrohung oder den Straftaten. Die Begründung des Gesetzentwurfs betont hierzu, daß diese Re⸗ gelung im wesentlichen der in der Strafprozeßordnung binsichtlich der hürgerlichen Straftaten erfolgten entspricht, nur daß die mit Freiheitsstrafen von mehr als 5 Jahren bedrohten militärischen Verbrechen allgemein den Straflammern überwiesen werden, weil bei dem weiten Strafrahmen des Militärstrafgesetzbuchs das Schwur Als letzte Instanz für alle militärischen Strafigten gilt das Reichtgericht.

Als Militärstrafsachen gelten Sirafsachen, die von Militär⸗ personen während ihrer Zugehörigkeit zum aktiven Heer oder zur aktiven Marte begangen worden sind.

Nach 5] steht die Entscheidung darüber, ob eine militäͤrische Straftat gerichtlich oder disziplinarisch zu behandeln ist, dem mili— tärischen Viszsplinar⸗Vorgesetzten zu. Ist jedoch ein Hauptverfahren eröffnet, so ist die betreffenbhe Straftat gerichtlich abzuurteilen.

F s8 gibt dem höheren Milttärbef hlshaber das Recht, die Durch⸗ führung einer gerichtlichen Unterfuchung wegen militärischer Straf⸗ taten mit allen Mitteln zu betreiben, indem ihm die Beschwerde⸗ besugnis gegenüber Verfügungen erteilt wird, durch die eine Unter⸗ fuchung abgelehnt oder eingestellt worden ist. .

Nach z 9 haben die militärischen Vorgesetzten in Militärstraf⸗

sachen die Befugnisse derjenigen Polizet⸗ und Sicherheitsbeamten, die ben Anordunngen der Staatzanwalischaft Folge zu leisten haben, und sind verpflichtet, die Erfuchen der Staattanwaltschaft, des Unter⸗ suchungẽrichters und der Gerichte auszuführen. Untersuchungshaft kann auch dann verhängt werden, wenn neben dem Vorbäntensein eringender Verbachtsgründe die Auftechterhaltung der milltärischen Disziplin eine Verhaftung fordert. 3 10 hestim mt, daß die Landes justizberwaltungen daz Recht haben, die Zuständigkeit der für Militärstrafsachen bestimmten Sitraf— kammern auf den Bereich mehrerer Landgerichtsbezirke zu erstrecken, um eine zu e e lern . zu verhüten.

8 11 Ftzt. fest, daß die bähere Kommandobehbrde des Be⸗ schuldigten in Militärstrafsacken mit Wahrnehmung der mülitärischen Interessen einen oder mehrere Kemmissate beauftragen kann, denen das Recht zur Akteneinsicht sowie dazu., , , , ng belzu⸗ wohnen, zusteht, I doch nicht daz Recht, nit ge zut Schuld Und 1 zu ftellen. Viese Kommissare sollen ein Bindeglied zwischen Gerichtsbarkeit und Kommandobehsrde herstellen. .

mit der Aufhebung platzgreifenden neuen

Nach 5 12 können als Verteidiger auch Offiziere um., gemwäblte Vertreter der Soldaten gewählt oder auf Antrag des Angeklagten von Amts wegen gestelt werden. ;

3 13 besfimmt die Form bei Finlegang der Rechtsmittel und stellt fest, daß auch auf Verletzung einer milstärlschen Dienstvorschtift oder eines milllärdlenstlichen undsatzes das Rechtsmittel der Revlsion gestützt werden kann. .

3 14 stellt fest, daß Beschlüsse über Fahnenfluchtserklärungen von den zuständigen Gerichten erlässen und aufgehoben werden können.

§z 15 bestimmt, daß Arreststrafen sowie Freiheitsstrafen bis zu 6 Wochen auf Eisuchen der bürgerlichen Strafvollstreckungsbehsrden von den Militärhebsrben zu vollstrecken sind, solange die Verurteilten Militärperfonen sind. ;

Artikel 111 des Gesetzes regelt die Ueberleitung der z. Zt. des Inkrafttretens des Gesetzeg schwebenden militärgerichtlichen Verfahren, die in der Lage, in der sie sih gerade befinden, auf die bürgerlichen Strafberfolgungs behörden oder Gerichte Üübergehen. .

§z 24 und 8 25 regeln die Weiterberwentüng der überzählig werdenden Militärjustizbeamten, die nach Möglichkeit auf dem Ge⸗ biete der Rechtepflege anderwe tig zu beschäftigen, aber auch zur Uleber⸗ nahme von nichtrichterlichen Aemtern verpflichtet sind. Soweit ihre Verwendung nicht möglich ist, treten sie mit einem ihrem vollen Gehalt entsprechenden Wartegeld in den einstweiligen Ruhestand.

Der Gesetzes swurf sieht ein Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 1920 vor. Außführungsbestimmungen wird der Reichs präsident erlassen.

Wenn auch unter Umständen im Laufe der Beratung des Gesetzentwurfs in der Nationalversammlung und im Reichsrat Aenderungen in Einzelheiten Platz greifen können, so wird doch aller Vorauesicht nach der Gesetzentwurf in seinem Gesamt— bild kaum wesentlich verändert werden und ohne Sch wierig⸗ keiten erledigt werden können, vor allem denhalh, weil seine grundlegenden Bestimmungen bereittz Aufnahme in die Reicht

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verfassung gefunden haben.

Ueber die Erweiterung und Einschleusung des Fischereihafens in Geestemünde ist der preußischen Landesversammlung ein Gesetz— entwurf nebst Negründung und Anlagen zugegangen, nach dem die Stgatsregierung ermächtigt werden soll, für die Er⸗ weiterung sowie für die sturmflutfreie Eindeichung und Ein—⸗ schleusung des Fischereihafens in Geestemünde 16 020 000 nach Maßgahe deg von den zuständigen Ministern festzu— stellenden Planes zu verwenden. In der beigegebenen Be⸗ gründung wird u. a. ausgeführt: .

Der staatliche Fischereibafen in Geestemünde, für dessen erste Anlage, durch, die Staatshaushaltepläne für 139253, 1893 ht, 1394195, 1895866, 1896 97 und 189793 5923009 S zur Ver⸗ fügung gestellt und unter teilweiser Ueberschreitung der Haushalts pläne insgesamt rd. 6 585 000 S verwendet worden waren, wurde 1896 in Betrieb genommen. Er kam so schnell und in so sortgesetzt sich steigerndem Maße in Aufnahme, daß sich der Staat in rascher Folge seine immer weitere Ausgestaltung angelegen sein lassen mußte. Für Ersch ießung des ganzen Hafengebiels, Bau von Versteigerungg⸗ und Packhallen und weiteren Ausbau der Ufermanern wurden big einschließlich des Rechnungsjahres 1918 rd. S 562 90 e aufgewendet. Die Arbeiten, welche die letzten noch nicht ausgenutzten Grundstücke der Nutzbarmachung erschließen sollen, sind im Gang oder wenggstens in Vorbereitung.

Der Geestemünder Fischereihafen hat die staatliche Fürsorge dadurch gelohnt, daß sich sein Fischmartt zum unhestritten führenden Fischmartte Deutschlands und zu einem der angesebensten des euro⸗ päischen Festlandes entwickelt hat. Bei Eröffnung des Hafens betrug der Jahresumsatz in den Versteigerungen ewa 27 Milllonen Pfund mit einem Versteigerungserlöse von 2,7 Millionen Mark, im letzten Friedensjahre 1913 dagegen 94,tz Millionen Pfund mit einem Ver⸗ steigerungserlöse von 11.2 Millionen Mark. Keiner der anderen deutschen Fischmärkie hat bisher einen annähernd gleichen Umsatz erreicht. Die beiden nächstgrößten Märkte Deuischlands in Hamburg und Altona blieben zusammengenommen in den Jahren 1912 und 1913 mit der Summe ihrer Veisteigerungserlöse hinter Geestemünde zurück. Mit dem ersten holländischen Fischereihafen in Mmuiden hielt Geestemünde bei Beginn des Krieges etwa gleichen Schritt. Auch das finanzielle Eigebnis des Geest' münder Fischereihafens ist nicht ungünstig. Neben voller Deckung der Unterhaltungs- und Be riebskosten haben allerdings die Einnahmen der Bauverwaltung bis zum Kriegäbeginne nur eine geringe Verzinsung des Anlagekapital! gebracht im Jahre 1913 1,22 v9 und im Jabre 1913 1,1 vYH). Daneben hat jedoch der Staat auß dem Hafen Gisenbahneinnahmen gezogen und als mittelbaren Gewinn eine gewaltige Steigerung des Einkommen- und Ergärzungssteuersolls in Geestemünde zu verzeichnen.

Obgleich nun die wichtigsten deutschen Fischereihäfen mit Geeste⸗ münde an der Spitze eine ständige Zunahme ihrer Umsztze auf—

zuweisen haben, bließ die Gesamtmenge der in Leutschen Häfen ge—

löschten Eigenfänge bisher weit hinter dem deutschen Bedarf an See— fischen zurück. Im Jahre 1911 standen einem inländischen Verbrauch an Secfischen und sonstigen Seetieren im Werte von 12. 139 Mil⸗ lionen Mark Eigen sänge im Werte von nur 18. 36,8 Millionen Mark (28, Millionen Mark im Nordseegebiet, 8,3 Millionen Mark im Ostseegebtet) geger über, während für rd. 102,4 Millionen Markt See fische und andere Seetiere aus dem Ausland eingeführt wurden. Das Mißverhältnis wird woch schärfer beleuchtet, wenn dem deutschen Etgenfange die Erträge einiger ausländischer Fischereien gegenüber⸗ gestellt werden. Der Gesamtertrag der Fischerei belief sich

in Großbritannien und Irland

im Jahre 1911 auf 225 Millionen Mark,

in Frankre lh. 1809 . 108 2 6 n nan, 55336 . y

Allein von dem englischen Fang entnahm Deutschland im Jahre 1911! für 3335 Millionen Mark Fische und andere Seetlere, also fast ebensoviel, wie sein gesamter Eigenfang betri'g.

Hätte es schon unter normalen Verhaältnissen das Ziel nationaler Wittschaftepylitik sein müssen, durch Störkung der deutschen Hoch= seefischerei den inländischen Fischverbrauch nach Möglichkeit vom Ausland, unabhängig zu machen, so drängt die jetzige Lage Deutschlands dazu, mit doppelt angespannter Kraft auf diesẽs Ziel hinzuarbeiten. Der Sand der deutschen Valusg macht die At hängigkeit von ausländischer Nahrungemitteleinsuhr ganz be— sonders bedenklich. Es ist aber weiter bekannt, daß die Sceefisch—⸗ nahrung vor dem Kriege in Deutschland noch wenig Eih⸗ gang gefunden hatte. Der oben angegebene deutsche Fischverbrauch, von dem noch rund 74 vy durch aus ländische Fänge gedeckt wurden, war im Verhältnis zum Verbrauch in anderen Ländern gering. Bei dem starken Rückgang des deutschen Vlebstandes, der für lange Zeit zu erheblicher Ganschränkung der Fleischnahrung zwingen wird, ist es aber das Gegebene, den Seefisch viel mehr als bisber als Volls— nahrungsmittel heranzuziehen. Das wird nur möglich sein, wenn die eingeschränkte Urproduktion der den tschen Landwirtschaft durch er= höhte Urpreduktion der deutschen Hochseefischerei ergänzt wird. ;

BVoraussetzung hierfür ift ueben entsyrechendet Vermehrung Ler deutschen Hochseesischereiflotte die Bereitstellung ausreichender Ge—= legenheit zum Loschen und, Absetzen deg Fanges sowie zum Ver— arbeiten derjenigen Fische, die zum Frischgenusse nicht gecignet sind. Die Entwicklung hat gezeigt, daß der Geestemünder Fischereihafen jede Steigerung der ar f. aufzunehmen und zu verarbeiten vermocht bat, wenn seing Einrichtungen rechtzeitig den Änforderungen angepaft wurden. Die Aufnahmefähigkeit des bi herigen Hafen gehets ist jedoch jetzt a lh, erschhys t. 3. das . Gelgnde ist mit Persteierungh= und Packhallen, den Cisenbahnanlagen, Koh se h, und Anlagen

der Fischtabusttie oder ndustriellknt . 3 rft, Gis- ünd Netz fabriken und dergl) belegt. Es steben nur noch läßze für iwer

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