1920 / 12 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Jan 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Fihr vesrn gemäß S 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 14656) sür das Gebiet der Stadt Dresden und der Amtshaupimannschafien Dies den⸗-Altsiadt und Dres den⸗Neustadt für allgemein verbindlich zu er kläten.

Cinwendungen gegen diesen Amrag können big zum 31. Janunr 1920 erhoben werden und sind unter Nummer LB k. 6017 11 Ang. an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 7. Januar 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

* Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für Coburg und Um— gegend und der Gewerkschaftshund kaufmänntscher Angestelltenverbärde, Orisausschuß Coburg, haben beant'agt, den zwischen ihnen, dem Kaufmännischen Verein von 186538, Bezirt Coburg, dem Verhand Deutscher Handlungs gehilfen zu Leipzig, Kreis verein Cobura, dem Deutschnatlonalen Handlungsgehllfen⸗ verband, Ortsgruppe Coburg, und dem Verband nder weibeichen Handels und Büörocangestellten E. V. Orisgruppe Coburg, am 25.29. September 1919 ahçe— schlossenen Tarrfvert ien zur Regelung der Geh lte- und Anstiellunge bedingungen der Fandel und Indrstre gemäß S2 der Verordnung vem 23. De— zember 1918 (Reiche Gesckbl. S 1466 sür das Gebist der Stadt Coburg und der Vororte Corterborf, Oecflau, Neuses, Ketsch ndorf und Crenlitz für ollhemein verbindlich zu erklären.

En wenbkungen gegen diesen Antrag können hitäz zum 31. Januar 1920 erheben werden und sind unter Nammer

1B. R 5II8 an das Reichs arbeltg ministerium, Verl, Lutsen⸗

straße 33, zu richten. Verlin, den 7. Januar 1920.

Der Neschsarbeite minister. J. A.: Dr. Bu sse. 9

Gekanntmachung.

Der Zentralpverbanb der Angessellten, Bezirk Braunschwelg, hat beantragt, den zwischen ihm und den Färbereien und chemischen Waschanstalten der Stadt Braunschweig am 1. Oftaber 1919 ahgeschsossenen Tarifvertrag zur Regelung ker Gehalte und Anstehungs— bedingungen der kausmännischen Angestellten in den Färbereien und chemischen Waschenstallen gemäß 8 2 der Verordnung vom 238. Dezember 1916 Reichs⸗Gesetbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Braunschweig für allgemesn verbindlich zu erklãren.

Einwendungen gegen diesen Anfrag können bitz zum 31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer 1 B R. 54690 an das Neicht arbeilgministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 7. Januar 1920.

Der Relchsarbeite minister. J. A.: Dr. Bu sse.

ekanntmachung,

betreffend die Zusammensetzung der Prüfungs— kommission, des Ehrengerichts und des Ehren— gerichtshofs für Patentanwälie für das Jahr 1620.

Auf Grund der 85 4 Abs. 2 und 14 des Gesetzes, be— ireffend die Patentanwälle, vom 21. Mal 1900 so le kes 81 der Prüfung ordnung sür Patentanwälte ram 25 Juli 1900 sind die Prüfun gskommission, das Ehrengericht und der Ehren⸗ gerichtshof sür Pafentanwälte für das Jahr 1920 in folgender Weise zusammengesetzt worden:

A. Prũfungskfommission für Patentanwälte. a2. Vorsitzender: Diteltor Sieber bürgen;

Stellvertreter: Tüeltor Dr. Thiel, Direktor Dunkhase, Direttor Feldt.

b. Mitglieder:

I vom Reichspatentamt: Geheimer Reglerunggrat von Kriegs Gehesmer Rteglerunqerat Fischer, Geheimer Regterunggrat Dr. Miedel, Gehelmer Reglerungdiat Vogt, Getesmer Nen sierungs⸗ rat Brandt.

2 Patentanwälte: Gaston r. in München. Dipl.“ In - Cor Fihlert in Kerlin, Karl Hallbauet in Berlin, Dr. Anon Levy in Berlin, Dr. Karl Michaelitz in Berlin.

B. Ehrengericht für Patentanwälte. 2. Vorsttzender: Direktot Felst; . t

Stellvertreter: Dhektor Dr. Thiel, Direftor St. ben=

bürgen, Ditettot Vunkhase, Gehetuser Vleglerungtrat Dr. RNierel. b. Beisitzer:

l) vom Reichspatentamt: Groschupp;

Stellvertreter: Geheimer Reglerungtziat Kayser, Gehelmer Regierungsrat Geitel;

2 Patentanwälte Gaston Dedrenx in München, Hugo Dummer in Dretden, Ml Ingenient Carl Fehlert in Berlin, Rarl Hallbauer in Terlin. Haus Heimann in Berlin, De Felix Heine⸗ mann in Berlin, Emil Heffmann in Berlin, Dipl. Ing. Dr Wal er Karsten in Berlin, Mer Kublemann in Bochum, Friedrich Meffert in Berlin, Dr. Armand PMfestern in Rerlin, Maximilian. Mint in Berlin, Ädolf Pieper in Eslen, Ruhr, Otto Siedentopf in Berlin,

Benno Tolksdorf in Berlin, Dipl.“

aul Thannhäuser in Berlin, n. Beriheld Wassermann in Bellin, Dipl. Ing. Lothar Werner in Berlin, Dr. Richard Ẃrth in Fiantfurt a. , Willy Zimmer⸗

mann in Berlin.

C. Ehrengerichtehof füt Patentanwälte.

* Vorsitzende t: Praͤside t otobolski;

Stellverzte ter; Tiretior Bh, Thlel, Dieftor Feldt, Direktor Sie benburgen, Gehejmer Rengserungtrat von Krieg, Gehenner Viegierunggiot Di. R del, Geheimer Reglerunggrat Hüfner. b. Beisitzer: n

bio m. Neichspatentamt: Geheimer Megierungorat Dt. Nösing, Geheimer Hiegierungt tat che. Jüngel; ; ;

Steilvertrzeter? Geheimer Negietunga at Vogt, Gehelmer

Regler nge rat Glafey, Geheim , be er tegierungsrat Birkenfeld, Geheimer

2 Patentanwälte; wie ju B. b. 2 Berlin, den 9. Januar 1929.

Der Präsident des Neschspalen amis. Robols tt.

Geheimer Negierunggrat

konsmännischen Augestellten in

Druckfehlerberichtigungen.

Es muß heißen:

1) in der Reichfabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 (Reichs ⸗Ces tz S. 1993, Nr. 298 des Reiche an zeigers)

im 5 303 Abs. 3 Zeile 5 269 statt 3 297,

im 5 338 Abs. 4 Zeile 2 8 298 statt 296;

2) in der Verordaung über die Abgeltung von Ansprüchen

gegen das Reich vom 4. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl.

S. 2146) im 53 Zeile 1 Abgeltungsleistungen statt Abgeltungs⸗ leuungen.

Sekankhtmachung. .

Der Fleischereiketrieb des Karl! Richard Spranger in Wohlhausen ist vom 1. Februar 920 ab auf Grand der Bundes rate vero nung vom 23. September 1915 geschlossen worden.

Oelsnitz i. V., 12. Januar 192).

Die Sächsische Autshauptmannschaft. von Wirsing.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 6 des Reichs Gesezblatis enthält unter

Nr. 7231 Ene Beam stmachung, betieffend die Errichtung des e sten Prosokollzs über die Niederlegung von Raiffikatlone⸗ urkunden zu dem Feiedentzöoertrage zwischen Deutsch and und din alliierten und essoziterten Mächten, vom 11. Januar 1920, und unter

Nr. 7235 eine Verordnung über die Aufhebung von Krlegs maßnahmen, vom 11. Januaz 1920.

Berlin, den 13 Januar 1920

Postzellungszsmt. Krüer—

Preußen.

Erlaß der Preußischen Staatsregierung, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent— eignungs verfahrens zugunsten des der Braun kohlen— und Britett⸗Jiudustrie-⸗Attiengesellichaft in Berlin gehörigen Braunkohlenbergwerks Marie-Anne bei

Kleinlerpisch im Kreise Liebenwerda. Vom 23. Dezember 1919.

Auf Grund des 8 1 der Verorbnung, betreffend ein ver⸗ einfachteß Enteignunge versohren, vem 11. Sep mber 1914 (Gisetzsammlung S. 169) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1815 (Gesetzsammlung 57), vom 25. September 1945 (Geietzsammlung S. 141) und vom 15. AUugust 1918 (Gesetzsammlung S 144) wird bestimmt, daß das vereinfachte Entesghungsverfahten nach den Vor schristen dieser Verordnung bei der Autübung des Enteignungrechts, das der Braunfoßlen⸗ und Brikenn⸗Industrie⸗Ak iengesellschafi in Berlin zur Anlegung elner neuen Abraumhalde für ihr Braunkohlenbhergwert Marie⸗Anne bei Kleinleipisch im Kreise Llebenwerda durch Cilaß der Prenßischen Staats eglerung vom 9. Dezember 1979 verliehen ist, Auwendung zu finden hat. Berlin, den 23. Dezember 1919.

Die Preußische Staatsregierung.

Hirsch. Fischbeck. Braun. Haenisch. Süd kum. Leine. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald.

l Verordnung,

betreffend den Ausnahmezustand für Berlin und die Mark Brandenburg.

Auf Grund der Verfügung des Herrn Reichspeäsldenten, betreffend den Ausnahmezusland, übernehme ich persönlich dle Ausübung der vollzichenden Gewalt für Berlin und die Mark Brandenburg, ohne Uebertragung an einen besonderen Militär— besehlshaber. Zum Zwilkommisar ist der Polizelpräsidant für Verlin, Herr Eugen Ernst, bestellt worden.

Verlln, den 13 Innuar 1920.

Der Nelchs we hrmlnlster. Nos ke.

. Lemm,

Verordnung,

betreffend Verbot vor Umzügen und Versammlungen unter freiem Himmen.

Auf Grund der Verfügung detz Reichepräsidenten vom 13. d. M. verbiete ich für den Laondesnolizeibzirk Berlin, für den Sta) bezirt Spandau und die Landk eise Ne deibarnim uad Teltow alle Ve sammlungen in nichtgeschlossenen Räumen, fer er Umzüge und Ansammlungen von Menschenmengen. Ein erneuter Versuch, die gesetzgehende Köiperschaft des Reiches in ihten Arbeiten durch Ansammlungen und Kundgebungen vor oder im Umkeeise des Reichstags ebäudes zu stiören, würde schon im Beginn durch rücksichtslose Waffenanwendung ver hindert werden. ;

Berlin, den 14. Januar 1920.

Noske.

Finanzministerium.

Der Geheime Oberregierungsrgt und vorfragende Rat im Neichsfinanzministerium Fischer ist zu n Mitglied der Hauri= veiwallung der Staatsschulden im Nebenamt besiellt worden.

Minister um des Innern.

Der Landrat Dr. Schellen aus Saarlouls ist zum Gehrimen Reglerungsrat und vortragenden Rat im Ministerlum des Janern ernannt worden,

Ministerium für Landwirtschaft, Dom nen und Forsten.

Verordnung

wegen Aufhebung der Verordnung, betreffend die Sicher stellung landwirtschaftlicher Arbeiten.

Vom 4 Januar 1920. Auf Grund der die wirtschastliche Demobilmachung be—

treffenden Befugnisse wird nach Maßgabe des Erlasses der

Preußischen Staatsregierung, betreffend die wirtschaftlich:

verordnet, wie folgt:

schaftlicher Arbeiten, vom 2. September 1919 (Gesctzsamml. S. 147) wird aufgehoben. . Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Krast.

Berlin, den 4 Januar 1920. Der Minister für Landwirtschast, Domänen und Forsten. Braun.

——

Bekanntmachung.

ministers über die Anforderung von Tieren zur Er— füllung des Friedensvertrags vom 2. Dezember 1919 und der dezu ergangenen Anwelsung des Ministers Land— wirtschaft, Domänen und Forsten vom 6. Dezember 1919 ver orhne ich hierdurch, im Benehmen mit der Land çirtschafte kan mer für die Provinz Brandenburg und den Stadtkreis Berlin, was folgt:

§1.

Die Ausfuhr sämtlicher Hengste und Stutenfohlen sowie die der Stuten im Ater ron 18 Monden bis zu 7 Jahren aus einein Kommunalverband in den anderen sowi- der Hande mit dielen Tieren ist bis auf weiteres verboten.

Für die Eiteilung von Ausnahmen ist die Provinzal-Flesschstelle Berlin, wenn es sich jedoch nur um Handels sälle innerhalb eines Koumunalverbandetz handelt, der Leiter dieses Verbandes zusländig.

5 2. . Dle Kastration der Hengsie ist verboten; Ausnahmen dürfen von dem Leiner des Kommunalverbandes genehmigt worden, fosern es sich nicht am Tiere belgischen und nordfran ösischen Schlages handelt, bel welchen eine Ausnahme überhaupt unstatthaft ist.

8 3.

Die Pferdebesitzer sind verpflichtet, sämtliche Pferde unent— geltlich nach Anweisung der Landtäte bezw. in den Stadt- heisen der leitenden Bürgermeister zur Besichtigung Tezw. Abnahme vorzuführen und bis zu der von der Behörde bestimmien Vemladestelle zu schaffen. I‚n Weigerungefalle sind die Leiler der Kommunalverbände rand at, Oberbürgenmeister) befugt, Ordnungs⸗ strasen bis ju hoc0 S in jedem Einzeljsalle feftzufctzen und nach einmaliger fruchtloser Ausfordetung die Vorführung bejzm. Hi⸗ schaffung an die Verigdestelle durch Diitte auf Kosten des Very flichtefen vor— nehmen zu lassen und den vosläufig zu bestimmenden Kostenbenrag in Zwang wege von den Verpflichlelen einzuziehen.

§ 4.

Mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu 200 000 oder mit einer dieser Strafen wird gemäß § 1! des Aut führungsgesetzs zum Frledensvertrage vom 31. August 1919 (RG Bl. S. 1530 ff. bestraft, wer vo jätzlich den in dieser Verordnung erlassenen Bestimmungen zuwioemhandelt.

5 5. Dlese Anorbnung tritt mli dem Tage ihrer Verkündung in

Kraft Charloltenburg, den 10. Januar 1920.

Der Oberpräsident der Pr oolnz Brandenburg und von Verlin: Dr. Maler.

5 e

Sekanntmachung.

Auf Grund ber Bekanntmachung des Relchswirtschofts— ministertz über die Anforberung von Tieren zur? Er— füllung des Friedens vertrages vom 2. Dezember 1919 und der dazu ergangenen Anweisung des Ministers für Land— wutschaft, Domänen und Forsten vom 6. Dezember 1919 verorbne ich nach Benehmen mit der Landwirtschafts kam mer und der Prooinzial-Fleischstelle hiermit für die Prooinz Brandenburg und den Stadttrels Verlin, wat fol gi: ;

§ᷓ 1. ; Die Ausfuhr von Zucht, und. Nutzrindern mit Aus— nahme der Kälber und Jugochsen il bis auf weiteres verboten.

§ 2. Der Handel mit Färsen ün Alter von 8 Monaten bis zu 2 Jahren, mit Küben im Alter von 2 biz zu 6 Jahren und mit Bullen im Alter von 18 Monaten bis zu 3 Jahren ist veiboten. ' 8 3. , Ueber Ausnahmen bon den in F5 1 und 2 erlassenen Verboten entscheidet auf Üntrag die Proplnzial-Fleischste lle.

§ 4. Dle Besitzer von Rindern sind verpflichtet, sie unentgeltlich nach Anweisung der Landräse (in Stadtlrehen der leitenden Vürger—

meistei) zur Besichtigung bezw. Abnahme vorzuführen und big zu der von der Behörde bestimmten Verladestelle zu schaffen. Im Weigerungsfalle sind die Leiter der Kommunal.

derbande, (Landrat, Oberbürgermelster) befugt, Oldaungs— ste fen bis zu 5000 M in jedem Einzelfalle festzusetzen und nach ein maliger fruchtloser Aufforderung die Vorführung rezw. Hinschafsung an die Verladestelle durch Dritte auf Kosten der Ve pflöschtefen vor, nehmen zu lassea und den vorläufig zu bestimmenden Kostenbetrag im Zwangswege von den Veipflichteien einzuziehen.

5. Mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu 200 000 4 oder mit einer dieser Straͤsen wird gemäß 5 11 des Aus führungsgesetzes zum Friede gvertrag vom 31. August 1519 (JhiGBi. S. 1930 ff) bestraft, wer vor ätzlich den in dieser Anordnang erlassenen Bestiminungen zuwider handelt. z

§5 6. Dlese Anordnung trlft mit dem Tage ihrer Verkündung in Krast. Charlottenburg, den 12. Januar 1920.

Der Oberpräsident der Péovinz Brandenburg und von Verlin. Dr. Maler.

——

Bekanntmachung.

6. Grund der Bekanntmachung des Reichs wirtschafts— ministers über die Anforderung von Tieren zur Er— füllung des Friedens vertrages vom 2. Lezember 1519 und der dazu ergangenen Anweisung des Miagisters sür Liad— wirtschaft, Domänen und Forsten vom 6 Dezember 1919 ver—

den Stadtkreis Berlin, was folgt:

§1. Die Ausfuhr weibliche! Schafe aus einem Kommunal.

verband in zen anderen und der Handel mu diesen Tieren ist bis auf weiteres verboten.

§ 2. . Das Scheren dieser Schafe wird ebenfalls bls auf weiteres ver oten.

§ 3. Neber Ausnabmen von beiden Verboten entscheidet auf Antrag der Leiter des Kommunalverbandes (Landrat, in Stadtkreisen der

Bũrgermeister;

Demobilmachung, vom 30. April 1919 (Gesetzsamml. S. 86)

Die Verordnung, betreffend die Sicherstellung landwirt⸗

Auf Grund der B kanntmachung des Reichswirsschaftgß⸗

ordne ich hiermit für die Prooinz Brandenburg und

8 4. Die Besitzer von fsir die LÄblieferun Schafen sind verpflichtet, si⸗ unen gelt ich na

Abnohme vozuföhren

Verladestele zu schaffen. muna lbertände (Land rat, Sberbürgermeiffer) befugt, Or nun gesirefe

wege von den Verpflichteten einzuziehen.

§5.

Mit Gesängnis und inlt Geldstrafe bis zu 200 C00 4 ober mit einer dieser Strafen wird gemäß § 11 des Aut führung spesetzts zum ge 1919 (MNRGeil. S. 15 0ff.) be⸗ straft, wer vorsätzlich den in dieser Anordnung erlassenen Bestimmungen

Friedensvertrage vom 31. August

zuwider handelt

8 6.

Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Charlottenburg, den 12. Januar 1920.

Der Oberpräsident der Propmnz Brandenburg und von Berlin.

Dr. Maler.

Li ste

der im verflossenen Jahre (1. Oktober 1918 bis 31 Oktober 1919) an den Tierärztlichen Hochschule

zu Berlin promovierten Tierärzte.

in Frage kommenden .

fz Der Promovterten Nr. Vor⸗ und Zunamen Geburt ort Wohnort 1 Hansen, Peter Eichthal EGichthal. 2 Schröder, Thꝛodor Rremberg Kön neh erg. 3 Westhoff, Hermann Nordhausen Lissa CPosen). 4 Groth, Wühelm Berlin Nrukölln. 5 Gruhl, Konrad Fürstenan Rerlin. 5 Aita, Abmed Roln Berlin. Schulze. Alex Breiten stein Beil in. 8 Ebner, P ter Josef Hechtihl Golmar. 9 Düssein, Sugd Saloniki Berlin. 19 Rosenthal. Wil elm Landsberg a. W. Berlin. 11 L ppelt, Heinrich DOichert leben WVerlin. 17 Schindler, Frledrich Langen eld Langenfeld. 15 Trepel, Sti Woyeien Berlin. 14 Zühdi, Mehrmed Aiden AVerlin. 15 Nisa, Nedjib ; rustantinopel Berlin. 16 Senftleben, Otto Gurkau Nierlin. 17 Möller, August Dissen Charlottenburg. 13 Donner, Wilhelm Angermünde Berlin. 19 J Klapper, Paul Frankenberg Bret lau. 20 Burchard, Anton Gerblingerode Berlin. ! dohenstein, Johannes Berlin Sttaus berg. 2 sroemisch, Otto Wetschkau Berlin. 2 DOtio, mriedrich Cöln. Deutz Stenlitz. 24 Popp, Friedrich Langenburg Stuttgart. VBongardt, Dietrich Nepelen Nostock. SHabeck, Martin Naugard Berlin. 27 Pfeiffer, Ludwig Vergneustadt Zauchn ltz bei Beelitz. 28 Steiner, Bruno Baumgarten Berlin. 29 Schroeder, Hang Gr. Lubin Berlin. 30 Schhantz, Fritz Berlin XVzerlin. 31 Groth, Friedrich Schlawe Schlawe. 37 Wintlel, Ludwig Berlin Berlin. 33 Kramolowski, Roman Naßadel Rerlin. 31 Bierbach, Hans Wittenberg Naunburg. I35 Yonneberger, Paul Weißen fels NMünd enberng. dorf. 36 Giese, Karl Kyritz Kyritz. 37 Lange, Franz Köttenhelm Hoin (Lippe). 38 Fiaene, Martin Köñtz Verlin. 1. Vehse, Hans Sient al BVeilin.

Verlin, den 15. Dezember 1919.

Der Rektor der Tierärztlichen Hochschule. Eberlein.

—h

Bekanntmachung über Festsetzung von Kokspreisen.

In Abänderung der durch die Bekanntmachung bes Kohlen⸗ ve bandes G Herlin vom 8. Januar 1920 J.⸗Rr. L 13,20 - festge etzten Höchsspreise für Gaskoks wind auf Grund, der Be— kanntmachung des Bunkesrats über Exrrichlung von Preis—

prüfungssiellen und die Versorgungsregelung vom 25. Sep

terer /. November 19165 (Reich s⸗Gesetzbl. S. C07 und 728)

in Verbindung mit der Anordnung der Landeszentrolbehörden ür die Errichsung des Kohlenverbandes Groß Rerlin vom

2 August 1917 sür die Staditreise Berlin, Eharloltenburg, ltölln, Berin⸗Schöneberg, Veklin-Lichtenberg, Berlin⸗ Ulmers dorf sowie die Landkreise Teltow und Niederbarnim mit Genehmigung der Staatlichen Verteilunge sielle far Gioß Berlin folgendes bestimmt: ö ;

5 1.

Preise für Küchen- und Ofenhran d. Es dürfen für Gas koks gebrochen solgende Preise nicht Über— schrltten werden; 1) bei Selbstabholung ab Lager.. M 11,75 je Zentner, 2) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder eller 28 . 44 *. 12, 35 . 2 2. Preise für Gaskokslleferungen an das Klein gewerbe sowie für Zentralhelizungs«, und Warm wasserbereitungs anlagen in Fuhren nicht unter 30 Zentner. Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: 1) Gatkots grrbdr ... . n 61. 60 je gentner, 3 Get gebt een

Die Preise gelten für Lieferungen frei Keller. Sie ermäßigen sich, soweih der Kofg von dem auf den of des Grundstücks gesahrenen Wagen durch ten Wagen führer ohne Müwirkung andrer Arbeiter

abgeworfen wird, um 10 3 je Zentner, soweit der Koks auf dem Straßendamm vor dem Grundstück des Verbrauchers abgeworfen wird, um 19 3 je Zenner, bei Selbstabholung dutch den Veibraucher um 55 = je Zentner, bei Lieferung ga zer Waggonle dungen ab Er— zeugungssselle im Gebiet des Kohlenverbandes sowie srei Waggon aller Bahnhöfe im Gebiet des Koblenveibandes um 75 3 je Zentner.

§ 3.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekannt— machung unterliegen der Bestrafung gemäß 5 17 Ziffer 2 der Be—⸗ kanntmach ng es Bundesrats über die Errichtung von Preig— piüfungestellen und die Versorgungzregelung vom 28. September und 4. November 1915.

Preu en.

Kraft. Verlin, den 14. Jaruar 1920.

Der Kohlenverband Groß Berlin. Wermuth.

der Preußischen Gesetzlsammlung enthält unter

haus holte planz sür zember 1919, und unter

zember 1919. Berlin, den 13. Januar 1920.

Gesetzsammlungsamt. Krüer,.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

——

Reicht beamten um 160 vH zugestimmt.

pflege Sltzun gen.

Amt, Wirk ichen Gebeimen Legationsrat von

zust mmen.

das Auswanderungswesen, aufgestellle Entwurf in einem neuen Auswanderungggesetz zur Begutachtung vorgelegt werden. sönhichkeiten an: F. Baltrusch Geschäfte führer des Gesamt⸗ verbandes der christlichen Gewerkschaften Deutschlande, Berlin, Dr. Bücher, ordentlicher Profcssor an der Universität Leipzig, Leipzig, Freiherr von dem Bussche⸗Kessel, Lelter der deutschen Arbeiserzentrale Berlin, Dr Cuno, Generaldirektor der Ham burg⸗ Amerika⸗Linie, Hamburg, Fabarius, Pro essor, Aus anderer— anwalt des Cvangelischen Hauptvereins sür deutsche Ansierler und Auswandertr, Direktor der deuischen Koloniaischule in, Wilhelmshof, Witzenhausen, Frirsch, Wirflicher Ge— heimer Nat, Unteist atssekrttär a. D., Berlin-Lichterfelde, Für bringer, preußischer Geheimer Regierungsrat, Emden, Dr. Goes, Konsul, Direklor der Santa Catharina— Eisenbahngesellschaft, Berlin, Hermann Hasenelever, Rem⸗ scheid (Ehringhausen), Heine cken, Vorsitzender des Tirek— toriumts des Norddentschen Lloyd, Bremen, Prosessor, Berlu⸗Friedengu,

Manasse, Preußischer Kommerzlenrat, Ebervo steher der Kaufmannschaft in Stettin, Steitin, August Nebelthau, Kaufmann, Bremen, Dr. Noch i, Obermedisinalrat, Profsssor, Mglled detz Hamburgischen Medizinalkolleiums und des Neid sgesundheitsrats, Kam burg, Theodo Wanner, Württem— bernischer Kemmerztenrat, Stuitgart, Auslandsmiseum, Wien green, Generalkonsul der Republik Paraguay⸗Hamburg, Frel—⸗ herr von Würtzhurg, München.

Im Miltelpunkt der zweitägigen Verhandlungen des Reichskohlennates sland die Preisfrage, da der Reicht nirtschaste min ister zu der vom Reiche kohlen ver hand mit Wir kung ob 15. Januar beschlossenen, aber vom Minsster beanstandeten

weiteren Prelserbötzung erst den Reichs kohlenrat Hören wollte. Wie „Wolffs Tesegraphenbüro“ berichtet, herrsd te in den ein— gehenden Eiörterungen zum Teil grundsätz icher Art Ein— igkeit darüber, daß eine weitere Preiseihötung, soweit sie nachweielich zur Eistiebung der früheren Früdenssförderung nötig ist, gutgeheißen werden müsse. Im Gegensag zu den DTarlegungen der Bergbauurtey nehmer wurde aber von der Mehrheit des Reichs kehlenrats aue gesp ochen, daß die für Wieder hen stellunge kosten verlangte Préie erhöhung zum Tejl in Anlagen erle überringe und deshalb, wenn sie schon mittels der gegenwärtigen Kohlenpreise aufgebracht weiden solle, der Allgemein heit auch durch die Organe der Koh enwirschaft eine entsprechende Ueberwachung der Verwendung dieser Mittel zustehen müsse. Die Stellungnahme wurde aber vertagt, um die Frage gemeinsam mit den tommenden Lohnforderungen zu behandeln.

Auf Antrag des Reichsposiministers hat sich ber Reichs⸗ minister der Finonzen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mül— teilt, damit einverstanden erklärt, daß die bei ken Postämtern III. Klasse seit dem Jahre 1911 im mittleren Beamtendienste beschäsligten Gehilfinnen, die bie her feine Beamteneigen— eigenschaft hatten, in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Damit geht ein dringender Wunsch dieser Gehilfinnen nunmehr in Erfüllung Die Verwendungsmäglichteit sür Kriegs⸗ beschädigte, Militä anmärter und gehobene Unterbeamte bel den Pesämtern I. Kllasse wird duich die Maßnahme nicht beeintrachgt.

Der Oberbefehlshaber Nos te hat folger de Verordnung! um Schutze der Reichswehr, der Einwohner wehr,

er Sicherheitspolizei und der Technsschen Reihe

erlassen:

r Im übrigen tritt die se Bekanntmachung mit dem Tage der Veröfftullichung in

Die von heute ab zur Ausgabe gelongende Nummer 2

Nr. 11 857 das Gesetz über die Fe] siellung des Staats⸗ das Rechnung jahr 1919, vom 17. De⸗

Mr. 11 858 das Gesetz über die Ergänzung der Einnahmen im Staaishaushalt für das Rechnungsjahr 1619, vom 17. De—

1 /

In der am 13. Januar 1920 unter dem Vorsitz des Relchs⸗ ministers der Finarzen Erzberger (abgehaltenen Vollsitzung des Reichsrattz nurde dem Antag der Neichtzreglerung wegen weiterer Erhöhung der laufenden Teuerunge zulagen der

Der Reichsrat trat heute wie der zu elner Volsitzung zu— sammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Rechte pflege und für Vollswirtschaft, der A sschuß für Rechtspflege sowie die vertinigten 2 usschuüsse für Vollsmirlschaft und für Richle⸗

Unter hem Vorsitz des Ministerialdire klors im Auswärtigen Stock⸗ hammer nüt der in Gemäßheit des 8 88 des Gesetzes vom v. Juni 1867 gebilfete Seirat für das Autwanderungtz⸗ wesen am 16 d. M. zu einer Sitzung im Aut wärtigen Amt Neben anderen Eeratungè gegensänden wird dem Veirat der von der Kom misston zur Ausarbeisung emnttz Ge setz⸗ entwanfs, betieffend die Abänderung des Reichs esetzes über

Dem Beirat gehören zurzeit die re n Per⸗ e

Dr. Kettler, Rudolf Klein, Kassierer des Verbandes der deuischen Gewerkoereine Hirsch⸗Duncker ), Berlin, notm dienstes, unterstützen.

Auf Grund der Verorbnnng des Reicheprästdenten vom 13. Ja—

§ 4.

Die Preikfestseßnn gen dee 8 2 finden auf alle seit dem J. Ja. nuar 1920, betraffend die zur Wiederberslellung der öffentlicher Sicher, ; Anwelssung der Landräte nuar 1927 aufgeführten Kelelieferun gen Anment ng. in Staditieisen der leilerden Buürgermeister) zur Kesichtigung bezw. und kis zu der von der Behörde beflimmten

Im Welgerungt falle sind die Leiter der Kom n bis zu O00 * in jedem Ein lfalse sestsusetzen und nach einmal ger fuchtloser Aufferd rung die Vorsührung berw Heran schaffung an die Verlqge estelle durch Dijtte auf Kosten des Ven flick teten vornehmen zu lassen und den vorläufig zu bestimmenden Kostenbetrag im Zwangs⸗

beit und Ordnung nötigen Maßnahmen, verordne ich für Berlin und die Mark Brant enburg folgendes:

Jede wirssckastliche Bedrohung und Schäͤbigung (Bopkott) der Angehörigen der Eimmohnerwehr, der Reichswehr, der Sicherhbeilg- polizei und der Technischen Nothilfe scwie ihrer Familienmitglieder und die Aufforderung oder Anreizung hierzu ist verboten.

Zum iderhendlungen werden gemäß 4 der Verordnung des Reichs- präsidenten vom 13. Januar 1920 mit Gefängnis oder Haft orer mit Geldsirafe bis ju 1609 Æ bestrast, sofern nicht dle bestehenden Gesetze eine höhere Strafe bestimmen.

Der Oberbefehlshaber Nos ke hat serner neochsiehende Verordnung, betreffend den An, ünd Verkanf von Schußwaffen, Munition und Sprengmltteln, erlaffen:

Auf Grund der Verordnung des Nieichtpräsidenten vom 13 Januar 1920, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen, verordne ich für Berlig und die Mark randenburg solgendes:

Der An, und. Verlauf von Schußmaffen, Munltion und Spreng—⸗ mitteln ist grundsätzlich verboten. Der Verkauf wird zugelassen fur solche Firmen und A ersonen, die beim Luxussteneramt zum Handel fal Waffen und Munition angemeldet sind, in solgenden Ausnah me⸗ allen:

1) Im Großhandel srieserung an Wiederverkäufer auck im Auslande) van vorheriger schristlicher Genehmigung des Ober- kommandos n jedem einzelnen Falle. Die Genehmigung ist nicht erf derlich für den Großkbandel mit Jagd- und Scheiben woffen (Schrolflinten, Teschings, Luftgewehren, Büchsen, die mil Jagdstecher oder Schäftung versehen sind, sowie dazu ßehöriger Munttion.

27) Im Kleinhande! (Verkauf aw Einzelpersonen zum Selbsigebrauch):

a. an Inhaber von Jahresjagdschelnen in bezug auf Jagd unb

Sch eibenwaffen sowle dazu gehöriger Munition,

b. an jeden Inhaber eines Wasfen⸗ und Mun mtionèobeschaffungs.;

̃scheing, für dessen Ausstellung die Orte polizeibehsrde zu stãntd ig

st. Die Erteilung erfolgt nach denselben Gꝛundsätzen wie bei Waffenschelnen. Der Verläuser hat den Verkauf auf dem

Schein zu vermerken und ihn der Polizeibehörde, die ihn aus⸗

gestellt hat, unverzüglich wieder zuzustellen.

Der Waffenschein berechtigt nur jur Führung der im Schein genannten Waffe, und jwar nur die Person, für die er aut= gestellt ist.

Jumiderhandlungen werden gemäß § 4 der Verordnung des Neichtpräsidenten vom 13. Januar 1920 mil Gefängnis oder Heft oder mit Gent strafe bis i 15 000 * bestrast, sofern nicht dle

bestehenden Gesetze eine höhere Strafe bestimmen.

Auf Grund der Verordnung des Reichgpräsikenten vom 13. Januar 1920 und Art. 48 der Reichs versassung ordnet

der SGberbefehlshaber Noske solgendes an: Das Neuerscheinen von Tageszeitungen und perlodischen

Druckschristen ist in Berlin und der Mark Brandenburg verboten.

die staatliche Ordnung und die

Ausnghmen unterliegen der Genehmigung des Oberkommandos.

Der Druck und Vertrieb von Flug bliärtern aller Ürt und Flugschristen (zum Massenvertrieb bessimmte Broschüren) ist im Landet polizeibezirt Berlin, in den Landkreisen Teltow und Nüeder— barnim und im Siadikreig Spandau verbosen. Ausnahmen unter⸗ liegen in ledem Falle der Genehmigung des Oberkommandos.

Der Minister der öffentlichen Arbelten hat vor— gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, folgende Weisung an alle Eisenbahndirekltonen gegeben.

Die lißten Ereignisse lassen keinen Zwelfel mehr, daß die Eisenbahnerbewegung nur ein Teil einer um fassenden politischen Bewegung zum Siurj ter Regierung ist, die von langer Hand von den Kommunisten und Synd ikalisten vorbereitet ist. Die Aufrecht⸗ erhaltung deg Betriebes ist zur Durchführung der Versorgang der Bevö kerung mil Lebengmitteln und Kohle unbedingte Notwendigkeit. Ich erwarte, daß die Beamten in Ertenntuts dessen sich gegenseitig bei der Ausübung der für die Aufrechterhaliang des Betrtebeg notwendigen Arbeiten, insbesondere der Nebenarbeiten des Lokomotip— Alle Anordnungen zu diesem Zwecke sind ohne eden Zeitverlust an Aemter und PDienfistellen zu erlassen. Die Amisvolstände und Dienststellen vorsteber haben sich persönlich für die glatte Durchfübiung dleser Anordnungen einzuseßen. Die Negmten⸗ verbände haben ibte Mitglieder in gleichem Sinne aufzurufen, um Lebengmirtelversorgung anftecht zu erhalten. Es daif nicht geduldet werden, daß ungezügelte Elemente as Verkeßiswesen zerrütien und dadutch namenlosez Elend über die breitesten Volke massen bringen.

Folgende Uebersicht über die Besetzung der Aß— stimmun gs gebiete, sowie von Danzig u d Memeb geht dem „Wolssschen Telegraphenbüro“ von zuständiger Stelle zu:

k Schleswig. Ein framzösischeüz Bataillon trifft vom 20. bis 22 Januor in Hadersleben und Sonderburg ein, ein englischts Hatgillon am 25. zu Wasser in Flene burg?

2. Danzig wird von zwei englüchen, einem französischen Bataillon besetzi. Erster Zug triffi Siation Praust am 4. Fe⸗ bruar ein.

3. Bezirk Marienwerder. Ein llalienisches Vataillon trifft 27. d. M. in Deutsch Eylau ein, detachiert von dort nach Marienwerder und Marienburg. Die detachierten Kompaanten werden in den erslen Februartagen durch je is⸗ englisches

Bataillon abgeloͤst.

ö 4 Bezirt Allenstein. Am 30. und 31. Januar trifft kin Vatasllon Engländer in Lyck ein, von dem späfer „Me Vataillon nach Sens burg verlegt wird. Am 4 und 5. Fe— brüar trifft ein zweites englisches Kataillon in Allenstein und Osterode eln, dus später gleichmäßig auf beide Orte ver— teilt wird.

Memel wird Anfang Februar von elnem französischen und einem englischen Bataillon besetzt.

Oberschlesien wird vom 26. Januar ab besetzt. Die Franzosen beginnen in der Südostecke. Die genaue Verteilung zwischen den Alliierten steht noch nicht fest. Jedenfalls wirh der westliche Teil von den Italienern, der mittlere Streifen von den Franzosen, der nördliche Teil von den Eng— ländern besehzt. ĩ

Bayern.

Im Finanzausschuß ertlärte ein Reglernngasvertxeter, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, daß die Regierung bereit ist, eine 15 0prozentige Erhöhung der Teuerung tz⸗ ulagen zu bewilligen unter der Vorautzsetzung, daß das hie ch und Preußen sie ebenfalls bewilligen. Bamit sind die beiden Telegramme, die die Neichsregierung in dieser An⸗ gelegenheit an die bayerische Regierung richtele, erledigt.

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