1920 / 13 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Jan 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Wandlitz, Oranienburg. Vehlefanz, dorf, Zossen, Königswusterhausen einschl dieser Orte ist mit

Diese Bekanntmachung schließt sich an die Bekanntmachung gienzt wird: stenwal de, Strausberg, Werneuchen, Bernau,

vom 7. August 1913 (Reichs- Gesetzbl. S. 624) an. Berlin, den 10. Januar 1920.

Der Reichsminister des Auswärtigen. Müller.

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Verordnung

sber die Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes in der Seeunfallversicherung.

Vom 12. Januar 1920.

Auf Grund der Verordnung über die Festsetzung des ahresarbeitsoerdienstes in der Seeunfalloersicherung vom Z. Januar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 20) in Verbindung mit dem Uebergangsgesetze vom 4. März 1919 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 285) bestimme ich: Für die Entschädigung der seit dem 1. Januar 1920 eingetretenen Uafalle werden die durch die Bekannt⸗ machung des Reichskanzlers vom 19. Dezember 1912 (Neichgsanzelger vom 24. Dejember 1912 Nr. 306) fest⸗ gesetzien durchschnittlichen Monatsheuern bis auf welteres

um sechzig vom Hundert erhöht.

Berlin, den 12. Januar 1920.

Der Reiche arbeitsminister. Schlicke.

Ver ordnung

über die Preise für Sommerungssaatgut von Grotgetreide und Gerste.

Vom 12. Januar 1920.

Auf Grund des 5 10 der Verordnung über die P reise für landwirtschaftliche Erzeugnisse und für Schlacht- und Nutz⸗ vieh vom 15. Jal! 1919 (Reichs⸗Gesetzol. S. 647) sowie auf Grund ber Verordnung üher Keitgtzmaßnahmen zur Sicherung der Vo ksernährung vom 22 Mai 1916 (Reichs Ge etzbl. S. 401) bezw. 18. August 1917 (Reichs⸗Gesetzhl. S. S263) wird verordnet:

§ 1.

Die in den S5 15, 16 der Ausführungebestimmungen über die Preise für Getreide, Hülsen früchte und Buchweizen vom 18. Juli 1919 (.Meichs⸗Gesetzbl. S. 663), für Saatgut von Brotgetreide uad Gerste festgesetzten Höchstpreise werden, soweit es sich um Sommer⸗ getreide handelt, wie folgt geändert:

ö ö. Preis für die Tonne Sommerungosaatgut darf nicht über steigen: a) bei Roggen und Gerste für die 1. Absaat...

1 * * *

8 . 1 E 6 1015 Mark 1 1 1 1 1 915 9 sönstiges Saalaut (Haudeis sagtgut 83 onstiges Saataut (Handelssaatgi 7 . b) bel Weizen, velz (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn für die 1. Absaat. * 8 1 0 2 . 1 1065 Mark * 9 4 965 . 4 . . 38. 5 8 4 4 865 . sonstiges Saatgut (Handelssaatgut) 8185.

5 2 Die Zuschläge, die nach 5 18 der Augführungsbestimmungen über die Prrlse für Getreide, Hülsenftüchte und Buchweizen vom 18. Juli 1919 (Reichs ⸗Gesetzbl. S 6b3) beim Weiterverkaufe von Saatgut neben den Saatgquthöchstvreisen insgesamt genommen werden dürfen, werden auf 19 vom Hundert der reise erhöht; diese Zu— schäge umfassen auch die Auslagen füs Säcke.

5. Soweit Saatgetreide der 6 bezeichneten Art nach Inkraft⸗

treten dieser Verordnung auf Grund eines vorher abgeschlossenen

Vertrags ju liefern ist, kann der Verkäufer an Stelle des Vatragtz= preises den aus g 1 sich ergebenden Preis, im Falle dez Weiter⸗ verkaufs (5 2) einen unter Berücksichti ung des 5 2 erhöhten Preis verlangen, sofern nicht der Käufer unverzüglich ec Stellung det Verlangens durch den Verkäufer erklärt, daß er die Zahlung des er—⸗ höhten Preises ablehnt. Lehnt, der Käufer die Zahlung des erhöhten Preise ab, fo ist der Vertrag so anzusehen, als ob der Käufer gema einem ihm zustehenden Rechte insoweit vom Vertrage jun

getreten ist. 2

l 5 4. ; 4 Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in

Berlin, den 12. Januar 1920.

Det Reichs wirtschafts minister. J. V.: Dr. Peters. (

Kras

Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 8 der Verordnung über kͤnstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (Reichtz⸗Gesetzbl. S. 999) ist die gewerbsmäßige Herstellung und der Absatz des nachstehenden tünstlichen Düngemittels zu dem angesührten Preise von mir genehm igt worden.

k Chemische Fabrik Rhenania, Akt. Ges., lache

n.

Bezeichnung: Rhenania⸗ Phosphat.

Gehalt: Lieferung nach Wahl det Werkes mit minbestens 10 0 Gelamtpyhosphorsäure, hiervon mindestens 70 0/90 zitronen. säurelöslich, oder mit mindestens 8 o/o zitronen säurelögllcher

1 z Feinheltsgrad mindestens 90 o/ auf dem Sieb A. . 100. Preis: b, S pro Kalogrammprozent Gesamtph osphorsäure, 6 25 peo Kilogtammprozent zitronen säurelösliche Phos— phorsäute, lose. Besondere Lieferungsbedingungen: Frei Waggon Station Lieferwerk, Barzahlung obne Abzug. Berlin, den 14. Januar 1920. Der neichswirtichafta minister. J. A.: Hermes.

GSekanntm achung.

Zu dem allgemeln verbindlichen, auf Blatt 76 des Tarif⸗ registers eingetragenen Tarifvertrage vom 9. Mai 1919 zur Regelung der Lohn- und Ärbeitsbedingungen im Rohrlegergewerbe in dem Gebiet, das innerhalb einer durch folgende Orte gezogenen Linie liegt: Eikner, Rüdersdorf, Siraugberg, Werneuchen, Bernau,

Nauen, Wannsee, Stahns⸗

Wirkung vom 1. Oktober 1919 an zwischen den Vertrage⸗ parte en ein Nachtrag verelnbart worden. Der entsprechend dem Nachtrag abgeänderte Tarifvertrag soll auf Annag der Vertrage parteien gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De⸗

ber 1918 (Reichs⸗Gereßbl. S. 1466) kreis und für ein Gebiei für allgeme

verbindlich erklärt

r denselb n Beruf

werden, das durch eine folgende Orte verbindende Linie be⸗

Dranienburg, Nauen, Werder, Zossen und Königswusterhausen. Die genannten Orte fallen in das Gebiet. Einwendungen gegen diesen . kõnnen bis zum 16 Januar 1920 erhoben werden und sind L. B. R. 6572 an das Neichsarbeltsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 23. Dezember 1919.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Bekanntmachung.

Die Arbeits ge meinschaft kaufmännischer und technischer Angestellten verbände für die Amts— a n, zu Oschatz und die Arbeitsgemein⸗ schaft freier Angeselltenverhände, Ortstartell für

die Amtshauptmannschaft Oschatz, haben beantragt, den zwischen ihnen, der Firma Kopp u. Haberland⸗ Oschatz und weiteren 22 Firmen am 24. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗

Angestellten und Werkmeister gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptmannschaft Oschatz für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 7311 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 7. Januar 1920.

Der Reichs arbeite minister. J. A.: Dr. Busse.

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Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Erfurt und Umgegend hat beantragt, den zwischen ibm, dem Deutschen Bauarbeiterverbhand, Bezirks—⸗ nerein Erfurt, und dem Zentralverband der Zimmerer, Zahlstelle für Erfurt, abgeschlofsenen, vom; 8 April 1919 ab gültigen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeite bedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe gemäß 8 2 der Perorbnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbll. S. 1456) für das Gebiet der Ortt⸗ oder Gemeindebezie fe Erjurt, Hochheim, Marbach, Melchen dorf, Dittelstedt und beibe Gispersleben für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bitz zum 31. Januar 1920 erhohen werden und sind unter Nummer LJ. B. R. 6542 an das Reichzarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 8. Januar 1920. Der Reichsarbeltsminister.

; J. A: Dr. Busse. Bekanntmachung. Der Verband der Mitteldeutschen Stein⸗

in dustriellen, rankfurt a. Main, der Zentral⸗ verband christlicher Keram⸗ und Steinarbeiter Deutschlands (Siyh Cöln) und der Zentralverband der Steinarbeiter Deutschlands (Sitz Leipzig) haben beantragt, den zwischen ihnen am 16. Oftober 1919 abgeschlossenen Henn gere f, rn zur Negelung der vohn⸗ und Arbeitabedingungen in ben Schotter⸗ und Pflastersteinwer ken gemäß g 2 der Verordnung vom 235. Dezember 1918 (Neichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet, das umgrenzt wind: im Norden: von der Ligie Hersfeld Rodoelheim Franken⸗ berg = Hallenberg; . im e. von der Linie Hallenberg -Roddelhelm Wallau aiger; im Süden: von der Linie Haiger, Oberursel Vilbel —Bruch⸗ kõbel Gelnhausen = Jossa; im Osten; von der Linie Jossa— Gersfeld Hilders Eiter⸗ feld Hersfeld. für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. JImuar 1920 erhoben werden und nd unter Nummer I. B. R. 43065 an das Reichsarbeitgministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 3, zu richten. 9 Berlin, den 8. Januar 1920. Der Reichsa beitsminister. J. A.: Dr. Bu s(se.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des SGinzelhandels, Sitz Hamhurg, hat beantragt die zwischen ihm, dem Zentralverband der Angesteltten, dem Gewerk— schaft bund der Angesteltten und dem Hewerk— schaftsbunde der kaufmännischen Angestelltenver⸗ bände in Ergänzung des auf Blutt 25 des Tan ifregisters eingetragenen Talifvertrags vom 1. Juli 1919 am 16. De⸗ zember 1919 vereinbarten Abänderungen des Tarif⸗ vertrags zur Regelung des Arbeittsverhältnisses der kauf⸗ männtichen Angestellten im Einzelhandel mit Eisenwaren, Werkzeugen, Maschinen, Metallen. sanitären Artikeln, Röhren, Haus⸗ und Küchengeräten, Glas und Porzellan gemäß 8 2 ßer Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Siädte Hamburg, Altona und Wandsbek für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

31. . 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B R.

; 7144 an das Reichsarbeittzministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 83, zu richten. Berlin, den 8. Januar 1920. Der Neslchsan beitsminister. J. A.: Dr. Bu se.

3 Bekanntmachung.

l

Der Verein für Handel und Gewerbe F. V. in Neuhaldensleben, der Gegerkschafts bund der An⸗

unter Nummer

und Ansiellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen

estell ten, Ortsverband Neuhaldenstleben, und der Kier rlscha ti binn kauf männischer Ange slellten⸗

Verbände, Ortsausschuß Neuhaldensieben, haber beantragt, die zwischen ihnen am 12. Dezember 1919 ge⸗ troffene Zusatzoereinbarung zu dem für allgemein ver— bindlich ertlärten, auf Blatt 966 des Tarifcegisters eingetra⸗ enen, am 12 Juni 1919 abaeschlossenen Tarifvertrag zur egelung der Gehalts und Anstellungsbedinaungen der keuf⸗— männischen Angestellten gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. De sember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Gemeinden Neuhaldensleben und Althaldensleben für all⸗ gemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. R. 7401 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Beilin, den 9. Januar 1920.

Der Relchsanrbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.“

Der Zentralverband der Anaestellten, Orts⸗ ruppe Harburg⸗Elbe, hat beantragt, im Anschluß an den fin allgemein verbindlich erklätten, auf Blatt 158 des Tarif⸗ tegisters eingetragenen Tarifoeitrag vom 9. April 1919 den zwischer ihm und den Firmeninhabern des Ver— bandes deutscher Detailgeschäfte der Textilbranche (Ortsgruppe Harburg) sowie dem Verein selbst⸗

ständiger Kaufleute in Harburg am 28. November 1919

abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalttz⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Harburg (Elbe) für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 6454 an das Reichsarheitsministertum, Berlin, Lunsen⸗ straße B, zu richten. Berlin, den 9. Januar 1920. Der Reichs arbeits minister J. A.: Dr. Bu sse. . ; Bekanntmachung.

Die Vogtländische Fabrikantenschutzgemeinschaft E. V. und der Gewerksaftsbund kaufmänntscher An⸗ gestellten-Verbände in Plauen i. B. haben beantragt, das zwischen ihnen am 30. Juni 1919 abgeschlossene Tarif⸗ abkommen nebst Erläuterungen dazu zur Regelung der Gehalts und Anstellungsbedingingen für die in der T rnlinduftrie beschäftigten Direttricen und Beihllfen gemäß g 2 der Ver⸗ orbnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzhlatt S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Zwickau für allgemein verbindlich zu erklären. . ;

Einwendungen gegen diesen Antrag önnen bis zum 31. Januar 1940 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. R. 6967 an das Reichtzarbeitzministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 38. zu richten. .

Berlin, den 9. Januar 1920.

Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Arbeitsgemeinschaft des Einzelhandels für Rathenow und Umgebung, het Gewerkichafisbund der Angestellten, Oris verband Rathenow, und der Gewerkschaftsbund taufmännischer verbände, Ortsausschuß Rathenow, haben beaagtragt, als Nachtrag zu dem auf Blatt 157 des Tarifregisters ein— getiagenen Tarifoertrag vom 24 Juni 1919 das zwischen ihnen am 15. Dezember 1919 abgeschtoss⸗ne Uebereinkommen zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestelllen im Einzeltzandel gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De ember 1918 (hieichtz⸗Gesetzhl. S 1456) für das Gebiet der Stadt Nathenow und des Vorortes Neue Schleuse für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bitz zum 31. Januar 1920 erhohen werden imd sind unter Nummer J. B. R. 7372 an das Reichtzarbeitsministerlum, Berlin, Luisen⸗

straße 33, zu richten.

Berlin, den 10 Januar 1920. ö Der Neichsarheitsminister J. A.: Dr. Bu sse.

9

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für Handel und In⸗ dustrie, Sitz Llegnitz, und die gewertschaftliche Ver— einigung sämtlicher Liegnitzer Angestellten⸗Verbände haben beantragt, den zwischen ih len an Stelle des auf Blatt 335 des Tarifreginers eingetragenen Tarifoertra z vom 2. Juni 1919, am 14. November 1919 abgesch ossegen Tarif⸗ vertrag zur Regelang der Gehatls⸗ und Lastellungshe— dingungen der kaaufmännischen und technischen Angestellten in Handel und Industrie mit Ausnahme des Baͤchhand 43 gemäß sz 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗esetzbi. S. 1466) für das Gebiet der Stadt Liegnitz für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 1. Februar 1930 erhoben weiden und sind unter Nummer J. B. R. 6529 an das Reich arbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ stiaße 83, zu richten.

Berlin, den 10. Januar 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.

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Berichtigung.

In der in Ne. 10 des „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ veröffe tlichten Bekanntmachung der Reis flrischstelle vom 12. 60 M., zu der Verordnung über die Verwendun des Mehrerlöses aus den Hänten von Ech eg nn und Schlachtpferden vom 236 Nooember 1919 muß es bei den , an 2. Stelle heißen:

äber. . . 99,60, nicht 99 80.

Berlin, den 14. Januar 1920. .

Reichs flelschstelle. Verwaltungs abtellung. von Ostertag.

ist dem Kohlenhaͤndler Hermann Kurt Lorenz in

Aber die Südgrenze des schleswig⸗hol

An ge stellten⸗

Sekanntmachunng.

Der L. A. Riedinger, Maschinen⸗ und Bronze⸗ warenfahrit A. G. in Augsburg wurde die Genehmigung erteilt, 2 009 000 6s 4 ao /cige, in Stücke zu 1000 6 und 500 o eingeteilte, halbsährig verzinsliche, vor dem Jahre 197 nicht

rückzahlbare, von diesem Zeitpunkt an in jährlichen Raten von mindestens 50 000 SPèutnigbare In haberschuldverschrei⸗ bung en auszu eben.

München, 9. Januar 1920. Staalsministerium für Handel, Industrie und Gewerb J. A.: Dr. Lindner.

Gemäß Beschluß des Krelsgutschusses vom 29. Dejember 1919

Bekanntmachung. 8 l

wird der Metzger Wilhelm Anton Bopf in Lang⸗Göng zum Handel mit Fleisch und . wieder zugelassen. Gießen, den 6. Januar 1920. Krelgamt Gleßen. J. V.: Wel cker.

er

BSertrannt mach ung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fern altung mnzuverläassiger ersonen vem Handel dom 23. September 1915 (R. G Bl. 8 603)

u g au und seinem gesetzlichen Vertreter, dem Dandelkmann Emil Lorenz in Lu g au, durch Verfügung vom heutigen Tage der Hande! mi Kohlen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb unter sagt worden.

Stollberg, den 23. Dezember 1919. . Amts hauptmannschast. J. A.: Singer.

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Dle von hente ab zur Ausgabe gelangende Nummer ?] des Reichs⸗Gesetzblatts enthäll unter Nr. 7236 eine Verordnuno, n ben Warenverkehr teinischen Auvstimmunga⸗ gebiets. vom 9. Januar 1920. Berlin, den 14. Januar 1920.

Postzeitungsamt. Krüer.

1 Preußen.

Der Petersberger Zahnradbahn-Gesellschaft, Aktiengesellschaft, in Könige winter, die die Ge⸗ nehmigung erhalten hat, die ihr gehötige Zahnraßkbahn von Königswinter auf den Petersberg von bem setzigen Anfangs—

unkte bis zum Giundsiücke Ecke Heisterbacherweg am taats bahnhof Könige winter zu erweitern, wird auf ihnen Antag das Enteignungsrecht zur GEnt—

ziehung und zur dauernden Beschränkung des Grund⸗ eigentums verliehen, das zum Bau dieser Erweiterungs⸗ strecke auß den im Grundbuche der Geman kung Königswinter (Kreis Sieg Band 9 Blatt 824 als Eigentum des Ver⸗ schönerungs vereins sür das Siebengebirge in Bonn ein— getragenen Geundstücken erforderlich ist.

Berlin, den 8. Januar 1920.

Im Namen der . Staats reglerung:

e e r.

h 3 Finanzministerium.

Zu besetzen ist: eine Regierun gslandmesserstelle bei der / Regierung in Breslau.

Ministe rium für Handel und Gewerbe. Der Berginspektor Weißleder ist vom Slteinkohlenbera⸗ werk Götelborn bei Saarbrücken an das Bergtevier Ost Waldenburg versetzt worden.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Der in die E ste Pfarr⸗ und Ephoralstelle in Bromberg berufene Pfarrer Aßmann daselbst ist zum Superintendenten ernannt worden; ihm ist das Ephoralamt der Diözese Brom⸗ berg L übertragen worden.

= .

5 Sekanntmachung.

Die Landesaufnahme hat folgende neuen Um gebungs⸗ karten im Maßstabe 1: 100000 in zweifachem Drucke

hergeflellt und an die Amtlichen Verkaufsstellen der Karten⸗

werke der Landesausnahme zum Vertiieb übergeben: 1. Karte der Umgebung von Brandenburg, Preis 1,40 6,

Danzig, ö Min ster, 9.

3. 9, 2 . 2 Hierzu Dh oss Aufschlag und 100i n, n. Rlle Henellun gen auf Karten sind an diesenige Amtliche

Verkaufsstelle von Kartenwerken der Landesaufnahme zu richten, in deren Bezirk sich der Besteller befindet. Berlin, den 14 Januar 1920. Ptreußische Landeg aufnahme. J. A.: Hellwig.

BSekanntm achung.

2. Mt . ny 29

Gemãß g

daß der im laufenden Steuerjahr zu den Kom munalabgaben

einschätzhare Reinertrag aus dem Betriebs jahre 1918 bei der

iptau-Finsterwalder Eisen bahn und der Zweigbahn ce , n ö lung mitgeselit werden wird, festgesetzt werden, damit nicht

gaͤst⸗ Lauchhammer auf 220 000 6 festgesetzt worden ist. Halle (Saale), den 8. Januar 1820.

Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Scherin ger.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Willy Triebn er Berlin Wilm ere. dorf, Keblenzersir. d, Labe ich die Wied eraufnam e des durch Verfügung vom 4. Juni 1919 (R. A. Nr. 131, Amteblatt

dam Stuck 24) unterjagten Handels mit allen Gegenständen des are Bedarfs auf Grund des 5 2 Abs. 2 der Bundesrats·

. 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G. S. S. 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht,

fügung vom heutigen Tage gestattet. Berlin, den 9. Januar 1920. ;

Der ident in Berlin. V. 3 r. Wei ß. 3

Sekanntmachung.

Auf Grund des 82 Abs. 2 der Bundesratsberordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603), betr. die Fernhaltung un zu⸗ verlässiger Personen vom Handel, ist das gegen den Viehhändler Conradt und den Pferdeschlachter Hoodt in Soltau erlassene Verbot des Handels mit Vieh und Pferden vom 29. September 1919 aufgehoben worden.

Soltau, den 8. Januar 1920.

Der Landrat. Dr. von Rappard.

Bekanntmachung.

Dem Geschäftgführer Guftav eln ke hier, Hoöͤschen⸗ straße 35, ist jedes Handel mit Lebens, und Futter mitlteln wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Breglau, den 10. Januar 1920.

Der Polizeipräsident. Voigt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 3 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11 839 eine Verordnung wegen Aufhebung der Ver⸗ ordnung, beireffend die Sicherstellung landwirtschaftlicher Arbeiten, vom 4. Januar 1920, unter

Nr. 11 840 eme Bekanntmachung, betreffend die Ge⸗ nehmigung der Notoerordnung vom 15. Auaust 1918 (Gesetz⸗ samml. S. 144) über Abändelung der Verordnung vom 11. September 1914, betreffend ein vereinfachtes Enteignungs⸗ verfohren, vom 30. Nooember 1919, und unter

Nr. 11831 emen Erlaß der Preußischen Staattzregierung, betreffend Anwendung des verelnfochlen Enteig; ungsversahrentz zugunnen des der Braunkohlen⸗ und Yrikett⸗-Indusirie⸗Aküen⸗ gesellschaft in Beilin gehörigen Grgunkohlenbeigwerts Malie— Anne hei Kleinleipsch im Krelse Llebenwerda, vom 23. De⸗ zember 1919.

Berlin W. 9, den 14. Januar 1920.

Gesetzsammlungtzamt. Krü er.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

.Der Reichsrat versammelte sich hrute zu elner Vall⸗ sitzuns; vo her hielten die vereinigten Ausichfsse für Steuer⸗ und Zollwesen, für Vollswirtichaft und Rechtapflege, die ver⸗ iniglen Autzschüösse für innere Verwaltung und für Versassung und Geschäfts orbnung, der Ausschuß für Verfassung und Ge⸗ schäfte ordaung sowie die vereinigten Aussd üsse für Neiche wehr⸗ angelegenheiten und für Versassung und Geschästsordnung Sitzungen. . Ursprünglich hatte bie belglische Regierung gemeldet, daß aus der Zahl der deutschen Kriegsgefangenen 30 Gefeln in Belgien zurückgehalten würden. Die belgische Gesan t schaft tellt jetzt ber Waffenstilstandekammissiöon, Düsseldorf die offizielle Geiselliste mit, mobei sie bemerkt, daß es außer diesen 20 Geiseln keine welleren in Belgien gibt. Trotzdem die deutsche Regierung der belgischen mitgeteilt hat, daß in Dentschland keine belgischen Untertanen gegen ihren Willen zurückgihalten werden, hat die belgische Regtleiung diese 20 Geiseln zurückgehalten, weil sie glaubt, daß in deutschen Gefängnissen und Kriegsgefangenen aern belgische Untertanen gegen ihren Willen und gegen die Bestimmungen des Waffen— stillstands zurückgehasten wei den. Die deuische Regierung hat alle Schritte geiun, um die Rückfuhrung der Geiseln zu be⸗ schleuni gen. ;

Preußen.

Die preußische Staatsregierung hatte bereits sofort nach Eintreffen der eisten Nachrichten aus den durch die Hochwasser katastrophe im Sünmesten des Landes be⸗ offenen Gebleten eine größeie Summe aus dem Die positions— fonds des Staatsministeriums den Regierungspräsidenten in Koblenz und Wietzbaben zur Verteilung an die Geschädigten uͤberwisen. Die Sitzung des Staats ministeriums vom Donnertzꝛag beschästigte sich, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, abermals ausführlich mit der durch die Hochꝙ wasserschãden geschaffenen Lage. Die einge ganhenen Naoch= richlen haben gezeigt, daß der Umfang, der Schäden noch gar nicht zu übersehen, jedenfalls aber so groß ist, daß die gleich in der eisten Ausspräche des Staatsministertums in Aussicht genommene weiter gehende Hilfs akt jon unbedingt so fort einsetzen muß. Angesichts der Schwierigkeiten, die sich einer genauen Bezifferung der Katastrophenschäden entaegen⸗ stellen, vor allem aber der Notwengigkeit schnellster Hilfe⸗ leistung, der der schwer fälliger arbeitende 2 nicht gerecht werden kann, wurde der Gedanke, der Landes versamm—⸗ kung einen Gesetzentwurf über die Hilfeaktion vorzulegen, abg lehnt. Es wurde, vielmehr beschlossen, an die Landesversammlung sofort nach ihrem Zusammentritt mit dem Antrag heranzutreten, die Staatsregierung zu er⸗ mächtigen, den Ueberschwemmungsgebieten in weitestem Maße Hilfe zu gewähren und die hierfür erforgertichen Gelder vorläufig aus bereiten Mtieln zur Versugung zu stellen. Ein Höchstbetrag soll eist nach Abschluß der eingeleiteten Er⸗ mittlungen, deren Ergebnis unverzüglich der Landes vversamm⸗

X

durch einen vielleicht zu niedrig bemessenen Höchstbetrag die Hilfeleistung behindert wird.

Der Reichs wehrminister Nos ke hat an) bas Pollzeipräsi⸗= dlum in Berlin folgende Verordnung erlassen:

Auf Grund der Verdrdnung des Reichspräsidenten vom 13. Januar 1920 verbiete ich bis auf weiteres alle von der Kom

munsstischen und Unabhängig Sczialdemokratischen Partei veran- . sogenannten Gedächtniesesern. Feiner verbiete ich die vom

ibeiterrat der Arbeinslosen Groß Berling, der Zentrale der Kom; munistischen Parsei Deuischlands und der Unabhängigen Partei Deutschlands, Bezltk Berlin, einberufenen Arbeits losenversammlungen

schafrichen Seite hln, wenig befriedigen, so

lichen

verordnung dom 25. Seytember 1915 (RXHᷓBI. S. sos) durch Ver— Am Freitag, den 16. Januar, und die für Freitag. den 16. Januar,

7 Uhr vbends, in den Germania⸗Festsälen (Chausseestraße 110, von der frelen Vereinigung der Verkehrtarbelter 2. Berlins elnbe⸗ rufene Versammlung „Die Notiage der BVerkehrsarbeiter“.

Vom Oberbefehlshaber Nos ke wird erneut auf folgende Verfügung vom 4. August 1919, betreffend den Straßen⸗ anzug für Entlassene, hingewiesen:

Die aus dem Heeresdienst entlassenen Militärpersonen, die nicht

mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisberlgen Uniform mit den für Verabschiedete ben, ,. Abzeichen Mannschaften: Schulterklappen mit schwarz⸗ t. geschildetter Borte, Offt. iere: schTarz-weiß geschilderte Achselstücke entlassen sind, dürfen ihren Entlassungsanzug (Uniform) ober ihre eigenen Uniformen auf der Straße nur dann tragen, wenn die Schullerklappen und Achsel⸗ stücke und alle Dienstgrad⸗ und sonstigen Abzeichen (Litzen usw.) entsernt sind.

Das Trogen eines Koppels oder eines äbnlichen Leibriemeng zu Uniformen ohne Abzeichen ist allen Entlassenen verboten. Entlassene Maynschaften, soweit innen nicht das Weitertragen der bisherigen Untform mit den für Vetabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen schwarz⸗weiß⸗rot geschilderter Borle an heicen Aermelnähten der Jacke und des Ueberziehers gestattet ist, ist das Weitertragen ihrer die Marineuniform kennzeichnenden Bekleidungsteile, insbesondere der Mützenbänder, der Tressen an den Jacken, der Grarlitzen an den Ueberzlehern, der metallenen Jacken und Ueberziehertnöpse sowte der sämtlichen Aermelabzeichen untersagt.

Da in Groß Berlin immer noch uniformierte Personen beobachtet werden, deren Heeregange hörigkel äußerst frag⸗ würdig erscheint, sind die Patrouillen der Sichern heltspoltzei und milttärische Patrauillen augewlesen, uniformierte Pei sonen auf der Straße anzuhalten, und wenn sie sich nicht als Heeret⸗ angehörige vorschrists mäßig ausweisen können, fesizunehmen und nach Festftellung der Personalien der Strafverfolgung zu⸗ zuführen.

Oesterreich. ö

In dem Ausschuß der österreichischen National⸗ versammlung herichtete der Staatskanzler Dr. Renner üher die Prager Verhandlungen sowie über die ein⸗ gh nden Besprechur gen, die er mit dem Mmister des Aeußenn Benesch hatte. Dem „Wolfsschen Telegraphenbüro“ zufolge sagie der Staats kanzler:

Man set zu dem einmütlgen Ergebnis gekommen, daß die ehe—= baldigste innere Konsolidie rung und auswärtige Sicherung beider benachbarter NMepubliken für das ganze mitteleuropätsche System von einichneiden der Bedeutung werden könnten. Der Saint Ger⸗ matiner Frieden schaffe für beide Teile fesistehende Tatsachen. Die naͤchste Aufgabe sei die Durchführung des e die zweihe Aufgabe sei die Anbahnung sreundschaftlichen wirischaft⸗ lichen Zusammenarbeltens der beiden aufeinander angewiesenen Länder. Dieser Veisuch tönne keineswegs die Bedeutung oder die Natur eines Bündnisses oder auch nur einer ständigen Entente beansprucken, sondern bloß den Charakter guter Nach- barschaft haben. Dlese Einschränkurg schließe jedoch nicht aus, daß beide Republiken im Falle irgendeiner Bediohung von außen ein⸗ ander politisch und diplomatisch unterstützen und dazu beitragen, den Frieden unter den neuen Slaaten zu erhalten und fester zu begründen. In den Verhältnissen zueinander werden belde Staaten loval vom Friedent vertrag zu Saint Geimain ausgehen, wonach die tschchg⸗ stowakische Republik auf dle Gristenzmog icht lt De sterteiche Beracht nehmen wird. Die Fiage der nationalen Minderheiten betrachten beide Nepubliken völkerrechtlich als eine für J de der beiden Staafen rein interne Frage. Bezüglich der innerpolnischen Fragen stellten beide Veihandlunggieile mit Genugtuung sest, die Gleichartigieit der Stagts. und NDie⸗ gierungsformen dle Verständigung jwischen beiden Staaten erleichlern müsse,. Aus dieser Debatte ergebe sich von selbst das Inleresse belder Teile, bel der Abwehr jedeg Restguratione versuchs von außen und innen einander behilflich zu seln. Dabei müsse der Außgangepunkt für belde Teile die Anerkennung der vollen Souve— raͤnilät aller Natlonalstaaten und damit der Ablebnung jeder neuer—⸗ staatsrechtlichen und ölonomischen Bindung sein. Beide Saaten wollen auf wirtschaftlichem Gebiete zu sammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit müsse aber auf den Veieinbarungen auf Grund der wohlerworbenen Interessen jedes Lefltz beruhen. Das so gewonnene Einverständnig über die Giundlätz⸗ der Fiagen nachdbarlicher Politik tönne und solle auf, alle Nachbarn ausgedehnt, werden, die ein friedliches Zusammenarbeiten auf Grundlage gegenseitiger Achtung und nach den G undsätzen der Demsfratie redlich wünschen. Der Staate kanzler eiklärte schließlich: Möge auch das unmittelbare Ergeb als der Prager Zusammenkunft, ,,. nach der wirt⸗

bedeute es doch die erste onsene Verständigung mit dem Nachbarstaat und damlt das Ende unserer Verein samung.

Nach längerer Aussprache wurden die Mittellungen des

Staattz sekretãrs zur Keuntnitz genommen.

Gronbritannien nnd Irland.

Dle britische Neichgregierung hat nach einer Meldung des „Wolffschen Telegrophenbüros“ Kanada geslaltet, an der ÜUniersützung Europas mitzuwirken. Es ist hereis ver— einbart worden, daß Kanada Weizen nach Europa senden und einen Anteil an dem Kredit, den Oesterreich erhalt, um Lebentz⸗ mittel zu kaufen, übernehmen wird.

Dem Vernehmen nach müssen in Paris eine Reihe militärischer und marinetechnischer Fragen besprochen werden. Demzufolge haben sich der Kriegsminister Charchill, der Marschall Wilson, Walter Long und der Admiral Beatiy gestern abend nach Paris begeben, wo sie mit dem Premier⸗ minister und den übrigen englischen Delegierten, die sich dort befinden, zusammentreffen werden.

Lord Robert Ceeil erklärte in einer Rede über den Völterhund, daß der jetzige Band nur die Einleitung sei. Das Ziel sei ein Bund aller Nationen zur Aufrecht⸗ erhaltung des Friedens. Der Voͤllerbund habe die Pflicht, eine internationale Kommission nach Rußland zu senden, um eine Untersuchung über die tatsächlichen Verhält̃nisse anzustellen. Diese müsse der Welt ein wirkliches Bild über die dortigen

Zustũnde verschaffen. grankre ls.

Die Uebergabe der Friedensbedingungen der Allilerten an die ungarische Delegation fand gestein nachmittag im Minisierium des Aeußern statt. Zu der Ueber⸗ aabe erschien Graf Apponyi mit den ungarischen Revollmächtigten, begleitet von Oberst Heniy und alltier ten Offizieren. An der Sitzung nahmen die Boischafier der Vereinigten Staaten und Japans, Wallace und Matsut, teil. Nachdem Graf Apponyi gegenüber dem Büro des Ministers des Aeußern Platz genommen hatte, er⸗ 9 Clemenceau das Wart und sagte der Agence Havas“ tUufolge: ; uf Meine ** Delegierten des ungarlschen Staates! Der General. sekietãr der Frledenskonserenz wird ö den Tert der Friedens

Clemenceau, Lloyd George und 3 .

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