Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt, und Amts⸗ bezirks Rheine in Westfalen für allgemein verbindlich zu erklären. —
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Januar 1920 erbeben werken und sind nnter Num ner I. B. R. 6173 an dos Reichsarbeits ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 83, zu richten.
Berlin, den 7. Januar 1920.
Der Relchs arbeite minisier. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Fabrikantenverein Velbert e. V., der Fabrikantenverein für den Heiligenhauser In⸗ dustriebezirk E. V., der Gewerkschafts bund kauf⸗ männischer Angestelltenverbände, die Arbeits⸗ gemeinschaft freier Angestelltenverbände, der Reiche verband deutscher Angestellten und die Ber⸗ einigung deutscher Pivatbeamten und Ange⸗ stelltenverbände hahen Kar agt, den zwischen ihnen am 13. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts und Anstellungsberingungen der kaufmännischen und lechnischen Angestellten in der Industrie gemäß 8 2 Der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzhi, S. 1456) für das Gebiet der Bürgermeistereien Velbert, Heiligenhaus und Herdenherg-Neviges, für allgemein verbindlich zu ei klären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum 31 Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer JL. BR 527 an das Reiche h beite ministerlum, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.
Berlin, den 7. Januar 1920.
Der Reichsarbeiteminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Detaillistenverein Bad Nauheim, der De⸗ iailsistenverein Friedberg, die Firmen Kaufhaus Fränkel, Geschwister Maxer, Leopold Ehrlich, M. Schleimer, A. Stohl. Wwe., Gustar Schmarz E Söhne, der Gewerkschafis bund der Angestellten (Ortsverein Bad Nauheim und Friedberg vom Ver⸗ band Deutscher Handlungsgehilfen und Kaufm. Perein van 1858) und der Deutschngationale Hand— lungsgehilfenverband (Ortsgruppe Fried berg⸗Bad Nauheim) haben beanmrggt, den zwischen ihnen am 18. Ol⸗ ober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag sowle die am 1. No⸗ vember 1919 vereinbarten Nachtragsbestimmungen zur Rege⸗ lung der Gehalis⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmãnni⸗ schen Angeslellten im Handel und in der Indastrie gemäß F T2 der Verorhnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 14656) für das Gebiet der Städte Friedberg und Bad Nauheim für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrog können bis jum 31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B R. 5HI29 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 7. Januar 1920.
Der Reslchsarbeitgminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Unter dem 12. Januar 1920 ist auf Blatt 461 det Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Micklenburg⸗Schwerinschen Mlnisterlum für Landwirsschaft, Domdnen und Forsten in Schwel in und dem Deusschen Landal beiter verband, Gau 8, am 23. / 860. Oftober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbengsbedingungen der Forstarbeiter in den Meck enburg⸗ Schwerinschen Staatsforstbetrieben wind gemäß 8. 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Feeistaats Mecklenburg⸗Schwerin für all⸗ gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗ ginnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erstreckt sich nicht auf private und städtische Forstbetriebe⸗
Der Reichtzarbeitsminister. J. V. Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs. au beistministertum, Berlin XV. 5, Luisenstraße 33 34 Zimmer 42, während der regelmäßi en Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Eiklärung des Reichsarbeitsministertums verbindlich ist, können von den Vertragepartelen einen Abdruck deg arifpertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 12. Januar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 12. Januar 19290 ist auf Blatt 460 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen der Arbeite gemeinschaft ländlicher Arbeit= geber und Arbeitnehmer der Provinz Brandenburg, dem Veuischen Landarbeiterverband, dem Zen tralverhand der Land⸗, Forst⸗ und Weinbergsarbeiter Deunschlands und dem Land⸗ Ärbeitgeberverband Friedeberg N. M. am 28. Juli 1919 ab⸗ . Tarifvertrag zur Regelung dr Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeiter und Handwerker in landwirt⸗ schoftlichen Betrieben wird gemäß Sz 2 der Verordnung vom 25. Dejember 1918 (Reichg⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreisez Friedeberg NM. für allgemein verbindlich er⸗
klärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. De⸗
zember 1919. Der Reichsarbeite minsster. J. V: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits,
ministerium. Berlin XW. 6, Luisensiigße 35 / 54, Zimmer 42, während
=
der regelmäßigen Dienstssunden eingesehen werden. . Arbeitgeber und 1beitnehmer, für die der Tarispertrag infolg:
der Erklärung des Reichsarbeitsministersums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er—
stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 12. Januar 1820.
Der Registerführer. Pfeiffer.
— .
Betanntmachung.
Unter dem 12. Januar 1920 ist auf Blatt 464 des Tarif⸗ registers eingetragen worden.
Der zwischen dem Industrieverband E V. Schneidemübl, der Arbeite gemeinschaft der Verbände kaufmännischer An⸗ gestellten, Schneidemühl, dem Bund technischet Abgestellten und Reamten Perlin, Ortsgrnppe Schneidemühl, und dem Deutschen Werkmeister verband Tüsseldoꝛrf. Bezirkeverein Schneidemühl, am 13. August 1919 abgeichlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalte⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf— männischen und technischen Angestellten in den industriellen Betrieben wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl, S. 1466) für das Gebiet der Stadt Schneidemühl für allgemein verbindlich erklärt. Die gllgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erstreckt sich nicht auf das Baugewerbe und ayf slaailsche und städiische Betriebe sowie auf Arbeits verträge, für die be⸗ sondere Fachtarifverträge in Gellung sind. Industriezwe ge, üg die ein hesonderer Fachtarif vert ag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheiden mit dem Beginn der allgemeinen Ver⸗ bindlichkelt aus dem Geltungshereich des Orttztarifoertrags aus.
Der Reichaarbeitsminsster. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Reglsterakten lönnen im Neichs arbeitsmintsterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / , Zimmer 42, während der 1egelmäßigen, Dienststunden eingesehen werden.
Ärbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklarung des Reichsarbritsmin steriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 12. Januar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
—
Bekanntmachung.
Unter dem 12. Januar 1920 ist auf Blatt 463 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Verhand Kath. weiblicher Hausangestellten Deutsch an ds, Orte gruppe Natibor, der Hausfrauengbteilung des ebangelischen Frauenverbandes, dem ifraeluischen Frauenverein, der Hausfrauenabteilung des katholischen Frauenbundes Deutsch⸗ lands und dem Schlesischen Frauenverband, sämtlich in Ratibor, abgeschlossene Haushienstvertrag zur Regelung der Lohn⸗
uns Arbeitsbebingungen sür die weiblichen Haugangesielltem
wird gemäß 5 2 der Verordnung nom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzp. S 1456) sür das Gebiet der Stadt Ratibor und der Gemeinde Ostrog sür allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verhindlichkeit begin mit dem 1. Dezember 1919. Der Reiche arbeitsminister.
J. V.: Geib.
Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW.. 6, Luisenstraße 35/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden einnesehen werden.
Arbeitgeber und Anubeitnehmer, jür die der Tarippertrag infolge der Erklätung des Reichtarbeittministeriums verhindlich ist, können von den Vertrage parteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. .
Berlin, den 12. Januar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 12. Januar 1920 ist auf Blatt 462 des Tariftegisters eingetragen worden: ᷣ
Der zwischen dem Verband der Gastwirts gehilfen, Orts— verwaltung Rostock, dem Voistand der mecklenburgischen Zane des Deutschen Gastwuts verbandes, Landesverband Mecklenburg, in Schwerin und dem Deunschen Kellnerbund. Bezirks nazrein Rostock, am 4. August 1919 ahgesch!ossene Tariftzer tag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen im Gast⸗ wirtsgewerbe (Hotel-, Restaurant⸗ und Caféhaus gewerbe) wird gemäß §z 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗ Gesetzbl. S. 1456) für den Freistaat Mecklenburg- Schwerin sür
allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗
ginnt mit dem 1. November 1919.
Die Ausdehnung der allgemeinen Verbindlichkeit auf Mecklenburg-Strelitz bleibt vorbehalten.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregisler und die Registerakten lanngn im Reichsarbeitè⸗ ministerium, Berlin R W. 6, Luisenstraße 33 34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden j
Arbeit geber und Arbeitnehmer, sür die der Tarifvertrag insolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den! Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. = ;
Berlin, den 12. Januar 1929.
Der Registerführer. Pfeiffer.
— —
Bekanntmachung.
Unter dem 13. Januar 1920 ist auf Blatt 467 des Tarif⸗ registers eingetragen worden;
Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Deutschen Papier⸗, Pappen⸗, Zellstoff⸗ und Holzstoff⸗Industrie in Berlin, zem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, dem Zentral— verband christlicher Fabrik- und Trangportarbeiter Deutschlands und dem Gewerkoerein Deutscher Fabrik- und Handarbeiter (H.-D) am 4. Juni 1919 abgeschlossene Gesamtarbeits⸗ ver rag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Papier, Par pen⸗, Zellstoff⸗ und Holzstoffindustrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. I456) für das Deutsche Reich mit Ausnahme ver Rheinpfalz für allgemein verbindlich eiklärt. Die Ausz⸗ dehnung auf diese bleibt vorbehalten. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1919.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geih.
Das Tarifregister und die Registerakten lönnen im Reichs arbeits ⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßlgen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Aibeiinehmer, zür die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verttagäparteien einen Abdiuck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 13. Januar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Preußen.
Ministerium des Innern.
In der Woche vom 4. bis 10. Januar 1920 genehmigte 1Iöffentliche Sammlungen und Werbungen von Mitgliedern.
2 Vertriebe von Gegenständen.
— —— —
. * tame und Wohnort 5 des Unternebmers
Zu rdernder Wohlfahrtszweck
Stelle, an die die Mittel abgeführt werden
sollen
Zeit und Bezirk, in benen datz Unternehmmn ausgeführt wird
1) Sammlungen und Werbungen von Mitgliedern.
in Oesterreich 2 Deuische Hutmacherzeitung,
angehöriger, Berlin . Berlin
den Deutsch-⸗Oesterreicher
bund, Berlin / Bundes
4 Deutscher riegerbuud ( Kronprinj· Waisenpflege des Bundes und Fronprinzessinstiftung),
3 Deutsch Israelitischer Gemelnde. Beschaffung eines Jubiläumsfonds an. Der Bund läßlich des 50 jährigen Bestehens des
1äGenossenschaft deutscher Bühnen⸗ Linderung der Not der deutschen Brüder Die Genossenschaft Bis 31. März 1920. — Preußen. —
Sammlung von Geldspenden.
Zum Besten der hungernden und frieren— Deutsche Hutmacher⸗ Bis J. Februar 1920. — Preußen.
— Sammlung von Geldspenden durch Aufrufe in der Deutschen Hut⸗ macherzeitung. Bis 30. Juni 1929. — Preußen. — Geldsammlung mittels Werbehriese an wohlhabende jüdische Glaubens genossen. — Verlängerung einer be= reits erteilten Erlaubnis. Bis 31. Dezember 1920. — Preußen. — Sammlung von Geldipenden
zeitung
Der Bund
Berlin ͤ innerhalb der Bundesorganisationen. . — Verlängerung einer bereits er⸗ — teilten Erlaubnis. 5 Bund der deutschen Grenzmarken. Zum Besten der aus allen Grenzmarken Der Bund Bis 30. Juni 1920. — Preußen. —
Schutzverbände, Berlin
6 Volkebund zum Schutze der deutschen Kriegs. und Zivtl⸗ gefangenen gefangenen, Berlin
7 Saar ⸗Verein, Berlin tums in den Saagrlanden
3 St. Vincenz⸗Waisenhaus, Neun⸗
kirchen (Saar) Evangelisch⸗ lutherisches Dialo,
pertriebenen deutschen Flüchtlinge
Zum Besten der Kriegs- und Zivil- Der Volks bund
Erhaltung und Stärkung des Deutsch, Der Saarverein
Geldsammlung mittels Aufrufe und Werbeschreiben. — Verlängerung einer bereits erteilten Erlaubnis. Bis 31. März 1920. — Preußen. — Werbung von Mitgliedern und Vertrieb von Werbeschriften und Werbepostkarten. Verlängerung einer bereits erteilten Erlaubnis. Bis 31. Dezember 1929 — Preußen. — Werbung von Mitgliedern. — Verlängerung einer bereits erteilten Erlaubnis.
Zum Besten des Waisenhauses , Das Walsenhaus Im Jahre 18620. — Regierungs—⸗
brezirke Trier und Koblenz. — Geldsammlung.
Bauliche Erweiterung des Röntgen. Kemitee des evange Kalenderjahr 1920. — Ptevinz Han—
9 nisse nh aus Henriettenstift, zimmers und Deckung eines Tuich lisch⸗ lutherischen nover. — Haussammlung. Hannover Kriegsteuerung hervorgerufenen Fehl⸗ Diakonissenhauses — betrags Henrietten stist in Vannover 2) Vertriebe von Gegenständen. 1èäVerein Deutsche Kinderheime Zum Besten der Vereinszwecke Der Verein Bis 30. September 19230. — Landes⸗ E. V, Berlin ⸗ Friedenau . / polizeibezirk Berlin und Provinz ; ; Brandenburg. — Vertrieb von
de
und KRronprinzessinftiftung), Berlin
Deutscherriegerbund ( Kron prinz. Waisenpflege des Bundes
Berlin, den 15 Januar 1920
Postkarten. — Verlängerung e ner bereits erteilten Erlaubnis.
Bis 31. Dezember 1920. — Preußen. — Vertrieb von Postkarten inner halb der Bundes organtsationen. — Verlängerung einer bereits erteilen Eilaubnis.
Der Bund
Der Minister des Innern. J. A.: von Jarotzky.
Schlesien
4 Ministerium für Volkswohlfahrt
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung vom 16. Dezemher 1912 (Gheseßsammlung S. 233) sir d bel der preußischen Zahn⸗ ärzte kammer für die dreijährige Wahlzeit von Beginn des Kalenderjahres 1920 bis zum Schluß des Kalenderjahres 1922 gewählt worden:« —
im Wablbeʒ nk zu Mitgliedern zu Stellvertretern
Ostpreußen 1) Zahnarzt Karl Goedsche I) Zahnarzt Heinrich in Angerhurg, Krüger in Allenstein, 2) Zahnarzt Otto Sawitzly 2) Zahnarzt Friedr. Wilh. in Königsberg. Br., Augat in Königsberg, Pr.
Brandenburg 1) Zahnarzt Oskar Kalisch I) Zahnarzt Dr. Daus in jn Brandenbura, H. Frankfurt, Oder, 2) Zahnarzt Dr. Konrad 2) Zahnarzt Max Anschütz . in Berlin⸗ Grune. in Frankfurt, Oder. ; ; wald, h Berlin 1) Zahnarzt, Prof. Dr. 1) Zahnarzt. Dr. Hugo (Landes Wilh. Sachs in Ghar⸗ Ganzer in Charlotten⸗ polijeibezir) lottenburg, burg, 2) Zahnarit Dr. Eduard 2) Zahnarzt Arolf Gut⸗ Qubowzlt, Charlotten.⸗ . miann in Berlin, Purg, 3) Zahnarzt Dr. Jullus 3) Zabnarzt Moses Lip⸗ Msch in Berlin— schitz in Charlottenburg, Schöneberg, 4) Zahnorjt Dr. Max 4) Zahnarzt Georg Magnus Wömpner in Berlin, in Berlin, Wilmersdorf, ) Zahnarzt Erich Lazarus 5) Zahnarzt Heinrich Heller 3 in Berlin. Un Berlin ˖ Wilmersdorf. Pommern 1) Zahnarzt Dr Paul Hiebe 1) Zahnarzt Walter Ilius
in Stolp, Pomm., in Neustettin, 2) Zahnarzt Dr. Arthur 2) Zahnarzt Paul Borelly ⸗. Schröder ig Stettin, in Anklam; Posen, 1) Zahnarzt Adolf Bieber I) Zahnarzt Fr. Külz in in Schneidemübl, Schneidemühl, 2) Leo Lipecki in Schneide! 2) Zahnarzt Bechner in mühl, Schwerin, W. 1) Zahnarzt und Arzt 1) Zaßnarzt Ernst Heidecke . Dr. Meyer⸗Peritz in in Görlitz, Breslau, 2) Zahnarzt Dy. Paul 2) Zahnarzt Hermann Treuenfels in Breslau, Schol; in Schweidnitz,
. in Brieg, mann in Breslau. Sachsen 1) Zahnarzt Otto Pape 1) Zahnarzt Hermann in Nordhausen, Dippe in Halle S., 2) Zahnarzt Hans Winter 2) Zahnarzt Dr, Heidecke in Magdeburg, in Halberstadt. 1) Zahnarzt Karl Bolten 1) Zahnarzt Dr. Sye in in Husum, Kiel, 2) Zahnarzt Adolf Nissen 2) Zahnarzt Alex. Helßen in Altona, in Altona. 1) Zahnarzt Johannes 1) Zahnarzt Walter Ließ in Lüneburg, Sauvlet in Osnahrüick, 2) Zahnarzt Heinrich 2) Zahnarzt Hans Ipland . Addicks in Hannover, in Hannover. Westfalen I) Zahnarzt. Dr. Fritz I) Zahnarzt Otto Viet⸗ Schulte in Vortmund, nieyer in Dortmund, 2) Zahnarzt Koönstantin 2) Dr. Robert Baldus in Kaiser in Arne berg, Münster, W., 3) Zahnarzt Karl Ühen 3) Dr. Robert Meier in ö in Langendreer, Minden. Hessen · 1) Zahnarzt Dr. Adolf 1) Zahnarzt Hang Brauer
Hoölstein
Hannover
Nassau Scheele in Cassel in Frankfurt, M. 2) ö 4 - Arzt 2) a rt Friedrich Or. Hans Bade in in Gasse Homburg v. d. H., . 3) JabnarztAlfred Straus 3) Zahnarzt Karl Giller . mn Frankfurt, M. in Wiesbaden. Rheinprovinz 1) Zahnarzt Albert Hacke I) Zahnarzt Josef Drexler lmit Hoben. in Barmen, in Ratingen, zollern) 2) Zahnarzt und Arzt 2) Zahnarzt Willy Brink⸗ J ö Slebert mann in Trier, n Düsseldorf, 3 , , , darhisten 3 geh ren i in Cöln, DVauptmeyer in E 4) Zahnarzt Theo Schu⸗ 4) ö J. 6 macher in Cöln⸗Deutz. in Koolenz. Das Wahlrecht wird nicht ausgeübt.
Berlin, den 15. Januar 1920.
Der Minister für Volks wohlfahrt. J. A.: Gottstein.
Westpreußen
AVichtamtliches. Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Dentsche Nationalversammlung in Berlin.
B. Sitzung vom 16. Januar 1920, Vormittags 9 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs derleger. )*)
Auf der Tagesordnung stehen zunächst 54 kurze Anfragen, von denen indessen eine ganze Reihe nicht erledigt werden kann, da die betreffenden anfragenden Abgeordneten bzw. die zustän⸗ digen Regierungsvertreter noch nicht anwesend sinz.
Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Mittel mann (D. V.) über die Zurückhaltung des Admirals Reuter und anderer Sffizlere und der Mannschaften dey Scapa Flow⸗Flotte erklärt s
Legationsrat Dr. Marti⸗us, es werde damit gerechnet, daß, nachdem die Engländer erklärt hätten, daß, sie die Versenkung der Flotte nicht als Kriegsverbrechen ansähen, die Heimsendung nunmehr in kürzester Frist erfolgen werde. Von einem erneuten Notenwechsel glaube die Regierung absehen zu können. ö.
Auf Anfragen der Abgg. Wei ß (Dem.) Uund Frau Zietz U. Sor) erklärt Unterstaatsfekretär Schulz, daß die Um wa nd⸗ lung der Kadettenanstalten in staatliche Zivil Grziehungsanstalten bereits vorbereitet sei; Richtlinien ständen bereits fest. Die Regierung nehme indessen Anregungen gern entgegen.
Gine Anfrage des Abg. Dusche (D. V) wegen Zurück- haltung großer Mengen Oelkuchen von Harburger DOel⸗ fabriken beantwortet
Unterstaatssekretär Dr. Pe ters dahin, daß die Ausgabe dieser Vorräte veranlaßt worden sei. Die Abnahme erfolge nur zögernd, Fa die Preise zu hoch seien. Die Höhe der Preise ergebe sich aus den hohen Einkaufspreisen für Rohstoffe
) Mit Ausnahme der Reden der Herten Minister, die im Wortlaute wiedergegeben werden,
3) Zahnarzt Heinrich Hille 3) Zahnarzt Georg Gutt⸗
Abg. D. Dr. Kahl (D. V.) wünscht Auskunft über Maß« nahmen gegen die sittkiche Gefährdung nament- 96. der weiblichen Jugend in den besetzten Ge⸗
ie ten.
AUnterstaatssekretär Dr. Sew ald: Allen Fällen über die Ge— sährdung unserer Jugend, sgweit sie in der 3. erörtert werden, joird von der Reichsregierung nachgegangen. Meistens hahen sich die Angaben als stark übertrieben herausgestellt. Der Reichsregierung ist auch nicht bekannt, daß die okkupierenden Möchte die Durchführung der Zwangserziehung verhindert hätten.
Auf eine weitere Anfrage des Abg. D. Dr. Kahl erklärt
Unterstaatssekretär Dr. Lew ald, daß den rechtswidrig abgesetzten Beamten aus den besetzten Gebieten die Bezüge in vollem Umfang weiter gezahlt werden. Zum größten Teil seien diese vertriebenen Beamten auch noch befördert worden. Eine Anfrage des Abg. Dr. Most (D. VM wird vom Unter⸗ staatssekretär Dr. Le wald dahin beantwortet, daß bei Ministerien und. Verwaltunzsbehörden einzelner Länder noch Beiräte, Reste einstiger Arbeiter, und Soldatenräte, vorhanden seien. Verfgssungswidrig sei dies nicht, da die Länder mit freistgat= licher Verfassung vom Reich nicht gehindert werden könnten, solche Beiräte zu beschäftigen und zu besolden.
Abg. Dr. Mittel mann (O. V fragt, ob die Angaben der Neuen Berliner Zeitung“ vom 16. Dezember über ungsheuerliche Vorkommnisse vor der Abfahrt des Schnellzuges Berlin — Passau zutreffend seien, wongch sich Beamte hätten bestechen lassen, um Reisenden vorzugsweise Plätze freizuhalten.
Ein Vertreter des Reichsverkehrsministeriums erwidert, daß nach einer unauffälligen Ueberwachung des gleichen Zuges am 23. Dezember die Angaben als unzutreffend anzusehen seien. Gewisse Plätze in der J. und II. Klasse müßten für Regierungsbeamte und für Abgenrdnete freigehalten werden. Der preußische Eisenbahn⸗ minister entferne rücksichtslos bestechliche Beamte. Das Reichs⸗ ninisterium habe keinen Anlaß, einzugreifen.
Abg. Dr. Mittel mann ist von dieser Antwort nicht hefriedigt. Er weist darauf hin, daß seine Anfrage von Vertretern fast aller Par- teien unterstützt sei, und stellt die Ergänzungsfrage, ob mit den in der Zeitung, namenklich genannten Personen ein Verhör angestellt worden sei.
Der Regierungsvertreter erwidert, daß ihm das nicht bekannt sei, daß aber der preußische Minister solchen Mißständen mit aller Energie entgegentrete.
Auf eine weitere Ergänzungsfrage des Abg. Dr. Mittel⸗ mann, ob die Reichsregierung bereit sei, die preußische Regierung
zu einem Verhör des Verfassers des Artikels zu veranlassen, erfolgt
keine Antwort.
Auf eine Anfrage des Abg. Kunert (U. Soz.) erwidert Ministerialdirektor Dammann, daß die Versorgung der Armentrentner Sache der Landarmenverbände in den einzelnen Ländern sei, die ihre Pflichten erfüllten. Die Reichsregierung könne nicht eingreifen.
Auf Anfrage des Abg. Ersing Gentr) legt Unterstaatssekrekär Dr. Peters die Maßnahmen dat, die gegen die Verteuerung der Holzpreise und gegen den unerlaubten Schleichhandel mit Holz ins Ausland ergriffen sind.
Auf Anfrage des Abg. DH. Mum in (D. Nat.) erwidert Haupt⸗ Armenrenther Sache der Landarmenverbände in den einzelnen mann Geier, daß fillt einzelne Lettisch-⸗klitautsche dangen überschrikten hätten jedoch ohne Maschinengt wehre, daß der Schutz der ostpreußischen Reichswehr ausreiche, aber sich der Uebertritt einzelner Leute auf wenige Hundert Meter über die Grenze nicht vermeiden lasse.
Auf Anfrage des Abg. Kunert (U. Soz.) teilt ein Regie⸗ rungsvertreter mit, daß für die Hinterbliebenen der am 11. März in Berlin erschossenen Matrosen im Sinne des der Nationalversammlung vorliegenden Tumulkschäden⸗ gesetzes geforgt sei, und zwar in der Höhe, wie wenn die Matrosen im Felde gefallen wären.
Abg. Kune rt (U. Soz.) fragt, ob bald ein gesetzlicher An spruch der Schutzhäft linge auf Entschäidgung statujert werden wird.
Unterstaatssekretär Dr. Le wald: Die Erweiterung der ein⸗ schlägigen Bestimmungen ist ins Auge gefaßt.
Auf eine weitere Anfrage des s Kunert erklärt der Re—⸗ gierunge bertretet Dr. Grüwew ald, daß die Vorlage über Auf ⸗ hebung der Militärgerichtsbarkeit in den nächsten Tagen an die Nationalbersammlung gelangen wird. *
Eine Anfrage der Deutschen Volkspartei betrifft die Berichte des W. T. B. über die Verhandlungen der Nationalpersammlung, rügt deren Einseitigkeit und ver⸗ fangt Abhilfe in dem Sinne, daß die Reichs eg etüung bas B. T. B. z wirklich ebjektiver und alle Redner gleichmäßeig berücksichti gender Berichterstattung veranlaßt, eventuell Maßnahmen ergteift, um eine wirklich objektide Berichterftatäung auf anderem Wege he beizuführen und zu unterstütze n.
Min sfersalbirekior Raüscher: Das W. T. B. stellt keine Be⸗ richte her; es gah die Berichte des früheren Oldenbergschen Büros heraus. Diese werden jeßt von dem Nachrichtenbülo des Wereins deutscher Jeitungewerleger“ hergestellt, im welchem Vereine Blätter aller politicen Richtungen zusammengefaßt werden. An diese Stelle wäre eine Beschwerde über die Beschasfenheit der Berichte zu leiten. Es erscheint als Sache nicht der Reichsregierung, sondern dieses hohen Hauses, die Frage der Berichterstattung über seine Sitzungen zu regeln.
Mlüuf eine Anfrage des Abg. Dr. Mittelmann (D. V) über den die Verkehrsmöglichkeik und das Ansehen unseres öffentlichen Libens aufs schwerste schädigenden Willkürzustand auf dem Gebiete der Kraftdroschkentaxren emidert
Unterstaatssekretär Euler, daß neuerliche Tarifperhandlungen Mu einer Einigung geführt haben und nach Inkrafttreten des erhöhtben Tarifes die gerügten Mißstände voraussichtlich nur noch vereinzelt vor—⸗ kommen werden.
Eine Anfrage des Abg. Dr. Most (D. V) bringt die Klagen über mangelhafte Erledigung von Telegramm und Telephengesprächanmeldungen, und die besonders leb⸗ haften Beschwerden gus den njederrheinischen Industriestädten Duis⸗ burg, Oberhausen, Mülheim, Hamborn und Sterkrade zur Sprache.
Gehejmer Obeipostrat Appel geht in seingr Erwiderung sehr ausführlich auf die erwöihnten Beschwerden ein, Seinen Darlegungen. ist zu entnehmen, daß Maßnahmen zur Abhilfe in die Wege geleitet sind. Auf die ergänzende Anfrage, Cb es denn nicht möglich sei, eine direkte Telegraphenleitung Duisburg — Bär lin herzustellen um den zeitraubenden und den Verkehr so sehr ver⸗ zögernden Umweg über Düffeldorf zu sparen, erwidert er, daß er nicht anzugeben vermag, o eine solche Verbindung schen in den nächsten Tagen sich ermöglichen lasse.
Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Me st, in welcker Weise die Reichsregierung für das Fortkommen zahlreicher bel den Forti⸗ fükatisnen 1ange Fahre tätig gewesener, jetzt entlassener Techniker und Verwaltungsschreiber zu sorgen gedenke, wird durch den Regigrungsvertreter Freiherrn don Wolter shausen entgegnet, daß diese Techniker usw. nicht Beamte, sondern auf Pribaldienstdertrag und auf Kündigung angeffellte Perfonen waren, die auf dauernde Anstellung nicht zu rechnen haften,. Die moralische Verpflichtung, für ihr Fortkommen zu sorgen, erkenne die Reichsregierung an; sie habe, um, sie vor Not zu schützen, angeordnet, daß sie auf Antrag weiter beschäftigt werken, und zahle auch unter gewissen Voraussetzungen Uebergangs⸗ gebührnisse.
KÄbg. Dr. M ost erklärt in einer Anfrage eine durchgreifende gesetzlicke Megelung für erforderlich, um bie Net der aus Glsjaß⸗ Lothringen vertriebenen Deutschen zu lindern,
Geheimer Oberregierungkrat Hornig: Ein entsprechender Geseßentwurf wird in Kürze der Nationalversammlung zugehen
Hierauf wird, da seit Beginn der Sitzung bereits mehr als eine Stunde verflossen ist, die Erledigung der weiteren An fragen (deren noch M auf der Tagezordnung stehen für heute ausgesehzt. Das Haus geht zur Fortsetzung der zweiten Lejung des C nt wurfs eines Gesetzes üher Betriehs räts Über, die gestern his zu den ss 1516 . und nach 11 Uhr Nachts auf heute früh vertagt wördeh ist. u nächst wird die nam entkiche Abstimmüng über den An trag der Deutschnation alen Vo t5parte i zu 86 20 vorgenommen, daz Wahlanalt er von 18 auf Y Jahre Und die Dauer der Beschästigung im Betriebe, welche die Wahlberechtigung verleiht, von 8 Monaten auf? Jahre herauj⸗ zusetzen.
Die Abstimmung ergibt die Ablehnung dieses An trages mit 237 gegen 538 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen. Die S5 20 und 21 werden mit lediglich formalen Aenderungen. nach den Ausschußvorschlägen angenommen. ;
Auch die ss 15 und 46, die von der Zusammen⸗— setzu ng und Einberufung der Setrieß s ver sammlung handeln, werden angenommen, ebenso S 4, nach dend an* den Betriebsversammlungen je ein Beauftragter der im Betriebe vertretenen wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitnehmer mit beratender Stimme teilnehmen kann.
S 48 bestimmt, daß die Betrieb sversamm!l ung Wünsche und Anträge an den Betriebsrat richten kann, daß sie aber nur über Angelegenheiten verhandeln darf, die zu ihrem Geschäftskreis gehören.
—
Abg. Seger (l. Soz.) befürwortet die Fassung: Der
Betriebsrat ist der Betriebs ber sammilung füt. seine Geschäfts⸗ führung. verantwortlich. Beschlüsse der Betriebsversammlung sind jür ihn bindend. z — ; ;
Der Antrag wird abgelehnt. Der Paragraph bleibt un⸗
verändert, ebenso die darauf folgenden.
8 öl, der vorsieht, daß statt eines Gesamtbetriebsrates unter den gleichen Vorgussetzungen ein gemeinsamer Betriebsrat gebildet werden kann, der an die Stettke der Einzelbetrkebsräte tritt, wird mit einem von den Mehrheitsparteien heantragten Zusatz ange
nommen, wonach die wahlberechtigten Arbeitnehmer eines jeden
der zusammengeschlossenen Betriebe durch Mehrheitsbeschluß, der spätestens 5 Wochen vor Ablauf der Wahllzeit des gemein⸗ samen Betriebsrats zu fassen ist, aus der Bereinigung aus— scheiden können, angenommen. 2. 9
S HM sieht die Bildung von je einem Wahlkörper aus den Arbeltermitgliedern und den Angestelltenmitgliedern zur Wahl
Mitglieder der Einzelbetriebzrätt den Wahlktwer zut, Wahl des
Mitte in geheimer Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit den Gejamt⸗ betriebsrat wählen. In der Fassung des Ausschussesferen mit MNaffine ment die Angestellten von den Arbeitern getrennt worden, Um das Proletariat kampfunfähig zu macken Dir Antrag wird dböhgelebnt.
8 56 bestimmt u. a., daß die Wahl des Gesamtbetriebs⸗ rats auf die Dauer von einem Jahr erfolgt. Die Deu n sch= nationalen beantragen, diese Frist auf zwei Jahre zu bemessen.
Abg. Br aß ( . Soz.) böfürwortet einen Antrag, die Lebensdauer des Gesamtbetriebsrats nicht auf bestimmte Zeit
zu beschränken.
Der Paragraph bleibt unverändert.
Die Bestimmungen über den „Betrieb sobmann“ (85 88 bis 60) werden in der Ausschußfassung angenommen.
Die 58 61 bis 65 regeln die Sondervertretung.
Bei Sz 61 verbreitet sich ,
Abg. Düwell (U. Soz) in fast einstündiger Rede über all⸗ gemeine Beamtenfragen und wird vom Prästdenten zweimal zur Sache gerufen.
Der Paragraph wird in der Ausschußfassung angenommenz
Die Ss 62 bis 64 treffen Bestimmungen für die Fälle, in denen an Stelle eines Betriebsrats eine andere Vertretung der Arbeitnehmer eines Betriebes auf Grund eines für all— gemein verbindlich erklärten Tarifvertrags geschaffen werden oder fortbestehen kann. 36 Vie Abgg. Behrens und . Mum m (D. Nat) be⸗ antragen eine solche Bestimmung noch besonders für land— und forstwirtschaftliche Betriebe.
Aba. Geyver⸗Sachsen (U. Soz.) begründet den Antrag seiner Partei, an Stelle der 886 62 bis 6 die Bestimmung zu kreffen, daß tarifvertragliche Abmachungen über die Arbei ter vertretung im Betriebe hicht hinter den Votschriften diesez Gesetzes zurückbleiben dürfen, und doß weitergehende Abmachungen in Tarif- verträgen zulässig seien; in Betrieben, wo nach rarifvertraglichen Abmachungen die Betriebsräte oder Arbeiterausschüsse weitergehende Rechte haben als nach Fiesem Gesetz sollen diese Abmachungen für die Zukunft als rechtsderbindlich gelten; neue Abmachungen dürfen sich nur auf eine Erweiterung der dorbandenen Rechte, bezithen. Dei Redner führt aus, daß in velen Betriehen die Arbeiter schen viel größere Kontrollrechte erworken hätten, als ihnen dieses Gese gebe, . sie deshalb an ihten bisherigen Vertretungen festhatten woll ten. ; ;
Abg, Behrens (D. Nat.). begründet den Antrag seiner Partei: Dieses Gesetz befriedigt eigentlich niemand, weder bier im hau se, noch draußen im Lande. Der größte Mangel bestebt darin, daß es generelle Vorschriften bringt * alle Betriebe, ganz gleich, 1 6 sich in einem abgelegenen Dorfe oder in einer G adt be⸗ inden. ; ; 5 9 F . ] h .
Die 85 62 bis 4 werden unter Ablehnung der gestellten Anträge in der Fassung des Ausschusses angenommen, des. gleichen 8 65 nach einigen Ausführungen des Aba. Dü well (U. Soz.). . .
Auf eine Mittagspause wird verzichtet.
Es folgt die Beratung über Abschnitt III. Aufgabe und Befugnis der Betriebsvertretung. Abg. Werl nb öck D. Nat): Die weitesten Kreise der Land wirtschaft wollen, daß die landwirtschaftlichen Betriebe gus dem Rahmen dicses Gesetzez ausgeschieben werben, da sie der Ansicht sind. daß Ka. Gesetz nur eine Quelle des Unfrieden werden ut eine ing ane Erdressclung der eutschen Landmwir schfft herhei sühten würde. Besfall rechls) Der Redner beantragt, Re Bestinmung in S 66 zu streichen, wonach in Betrieben mit wirtschaf lichen Zröecken
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der Betriebsrat an der Einführung neuer Arbeit merbhten förkernd
mitzuarbeiten hat. 6 Abg. Koenen (. Soz): Es ist auffallend, Saß sih Aer die ö die die Verantrortung für dag ganze so wichtig? Gesetz agen, nicht zum Worte hierzu mehren. Der dz Hö ist . das Kernstück des Betriebsrälegesetzes. Aüch dieser Paragranh dient nur den Interessen der kabhstallstischen Cinzelunternehmer und, ist unhet= fräglich mit der Parität. Mit dicsen ganzen Parggrabhben werden nur faule Winkelzüge beabsichtigt. Mir . in unserm Anttag den Aufgabenkrels der Betziebzräte mit aller Deutlichkeit est weng mir ung auch eng an die Vorschläge der Il cbesfsge me nf daft frelet Ange stelltenderbände gehalten haken. Der Antrag lebt durchaug auf
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