1920 / 18 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Jan 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Warenhaussteuer nach dem Gesetze vom 18. Juli 1800 ist daher nicht witer zu veranlagen. a ö

Hiernach ist das Erforderliche zu veranlassen, ins besondere

sind die beteiligten Gemeinden entsprechend zu ver ständigen. Berlin, den 14. Januar 1920.

Zugleich im Namen des Ministers für Handel und Gewerbe und des Mnisters des Innern: Der Firan minister. Dr. de kum.

An die Regierungen mit Ausnahme von Posen.

HMinisterium des Innern.

Die Preußische Staatsregierung hat auf Grund des 5 28 des Landesvmerwaltunasgesetzes vom 30. Juli 1883 (G⸗S. S. 195) den Regierungsrat Dr. van Leyden in Potsdam zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Bezirks⸗ ausschuß zu Pots dam, abgesehen vom Vorsitz, auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Bezirksausschusses,

den Oberregierungsrat von Puttkamer in Stade zum Stelloertreter des Regierungepräsidenten im Benn ksausschuß zu Stade, abgesehen vom PVorsitz, auf die Dauer selnes Haupt⸗ amtes am Sitze des Bezirkzausschusses sowie

den Regierunggrat Oppenheimer in Berlin zum Stell⸗ vertreter des zweiten Mitglieds der ersten Abteilung des Be⸗ e,, zu Berlin sowle zum Stelloertreter des Piäsi⸗ enten des Beziekaausschusses in der zweiten Abtei ung, ahge⸗ sehen vom Voisitz, und den Regterungsrat von Baumbach zum Stellvertreter des ersten Mit lieds der ersten Abteilung des Bezirke autzschusses auf die Dauer ihres Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

Dle Preußlsche Staatsregierung hat den bisherigen elsaß⸗ lothringischen Gehelmen Regierungsrat Schlössingt zum Ovberreglerungsrat ernannt.

Der Oberregierungsrat Schlössingk ist dem Regierunga⸗ präsidenten in Potsdam zugeteilt worden.

Die Preußische Staatereglerung hat die Wahl des higs⸗ herigen Landschafted putierten von ,,, auf Regezow, Kreis Medom, zum Geneinallandschaftsrat der Pommerschen Landschast für die satzungsmäßige Amtsdauer von 6 Jahren genehmigt.

Ministerium für Land wirtschafl, Dem änen und Forsten. ö

Die Oberförsterstelle Donnerswalde in Karmine im Regierungsbezirk Breslau ist zum 1. Juli 1920 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 20. Februar 1920 eingehen.

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Der bisherige Privatdozent Dr. Bühler in Breslau ist zum guß ⸗rorder flichen Leher in der rechtgs⸗ und staats⸗ wissenschaftlichen Fakultät der Universität in Münster ernannt worden.

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Die nächste Prüfung für Turn⸗, Schwimm⸗ und Ruderlehrer an der Landes turnanstalt in Spandau beginnt am Montag, den 22. März 1920.

Die an msch zu richtenden Meldungen sind von den in einem Lehramt stehenden Bewerbern bei der vorgesetzlen Dienst⸗ hehörbe, von sonstlgen Bewerbern (mit Ausnahme der in Berlin

wohnenden) bei derjenigen n nn in deren Beztk sie

wohnen, bis zum 1. Februar 1920 anzubringen. Die in Berlin wohnenden Bewerber, die in keinem Lehramt stehen, haben ihre Meldung bis zu demselben Tage bei dem Herrn Pol zeipräsidenten in Berlin einzureichen. ö

Die k können nur dann berücksichtigt werden, sungsordnungen vom 18. Januar 1916 und

30. Mal 19198 genau entsprechen, immonderheit mit dem in 57

bzw. 6 vorgeschilebenen Scheiftstücken ordnungsmäßlg verschen Die Anlagen jeder Meldung sind ju einem Heft vereinigt einzureichen.

sind.

Berlin, den 20. Dezember 1919.

Der Minlster für Wissenschaft, Kunst und Vollsbildung. Im Auftrage: Hinz e.

Bekanntmachung über Festsetzung von Kokspreisen.

In Abänderung der dunch die Bekannimachung des Kohlen⸗ verbandes Groß Berlin vom 3. Januar 1920 J.⸗Nr. L. 13,20

festgesetzien Höchstprelse für Koks wird auf Grund der Betannt⸗

machung dꝛs Bundesrass über Eirichtung von Preie prüfungtz⸗ stellen und die Versorgungsregelung vom 265. September / 4 No⸗ vember 1915 (Reichs⸗Ges⸗ tzblatt S. 607 und 728) in Verbindung mit der Änordnung der TLandegzentralbehörden über die Er⸗ richtung des Kohlen verbandes Gioß Berlin vom 21. August 1917 lar die Stadtkreise Berlin, Charlottenburg, Neufölln Berlin r, ,. He lin Lichtenberg. Berlin. Minmeradoꝛ sowie die Landkreise r

gung der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin

lgendes bestlmmt: folgende est 961.

reise für Kokslieferungen an das Kleingewerbe owie für Zentralheizung“ und Warm walsser⸗ bereitunßgsanlagen in Fuhren nicht unter z36 Zentnern.

Es prfen folgende Preise nicht über schritten werden: 1. Westfaͤlischer oder Lichtenberger Schmelz koks

„S 12,95 je Zentner. 2. Oberschlesischer Schmelzkoks a. soweit die Lieferungen nach dem 1. und vor dem 16. Januar 1920 ausgeführt sind .. 11,60 , . b. so wen die Lieferungen nach dem 14 Ja. nuar 1926 ausgeshrt sind. . . „1330 . ; 3. Niederschlesischer Schmel,kols.. .. 135,20 9 Die P eise gelten für Lieferungen frei Keller. Sie ermäß!gen m, soweit der Kors von dem auf den Hof des Giundstücks gefahrenen agen durch den Wagen sührer obne Muwirkung anverer Arbeiter abqeworsen wird um 10 I je Zentner, soweit der Koks auf dem Gtr ßendamm vor dem Grandstück beg Verbrauchers ab. worfen wird, Zenner, hel Selbstabholung durch den Verbraucher um 55 3 je ö, . bet Lieferung ganzer n , ab Er⸗ zeugungsstelle im Gebiet des Koblenverbandes sowie frei Wagaon aller Bahnhöfe im Gebiet Kohlenverbandes um 75 je Zeßtner.

. S8 2.

Zuwiderbanblungen 7 die Bestimmungen dieser Bekannt machung unterliegen der Bentrafung gemäß 8 17 Ziffer? der Be⸗ kann lmachung des Bundesrats über die Errichtung von Prelgprüfungs⸗ stellen und die Versorgunggregelung vom 25. September und 4. 3. .

vember 1915. 83 Die Preisfestsetzungen des 1 sinden. soweit durch den Paragraphen

selbst keine andere Regelung getroffen ist, auf alle seit dem 1. Januar

1920 ausgeführten Kokslieferungen Anwendung. Im übrigen tritt diese Bekanntmachung mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Beclin, den 21. Januar 1920.

Der Kohlenverband Groß Berlin. Wermuth.

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Bekanntmachung.

Gemäß d des Kommunalobgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kennmig gebracht, daß der im laufenden Steueijahr zu den Kommunal⸗ ab.; aben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahr 1918 der Halberstadt⸗Blankenburager Eisenbahn bezüglich ihrer preußischen Strecken auf 235 769,64 M6 fesigestellt worden ist.

Magdeburg, den 17. Januar 1920.

Der Eisenbahnkommissar. Sommer.

Bekanntmachung.

Die der Firma Otto Struensee in Witt stock erteilte Genehmigung zum Handel mit Lebenc⸗ und Futtermitte n habe ich zurückgezogen und dem Inhaber der Firma Herrn Otto Stroensee sowie jeinem Geschäftsführer Herrn Gürtler daselbst den weiteren Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln verboten.

Kyritz, den 13. Januar 1920.

Der Landrat. von Winterfeld.

(Forlsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung und für Steuer⸗ und JZollwesen, der Ausschuß für innere Verwaltung, der Ausschuß für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für Rechtepflege und sür Verfassung und Geschäftsodnung sowie bie vereinigten Ausschüsse für Rechtspflege und für Volkgwirtschaft Sitzungen.

——

Für die Anmeldung aller Ansprüche auf Grund der Verordnung über die Abgeltung von Ansprüchen gegen

das Reich ist eine Frist gesetzt, die mit dem 30. März

1920 abläu t Es wird daher jedermann dringend empfohlen,

seine unter diese Verordnung sellenden Ansprüche innerhalb dieser Frist ar zumelden, da später Anmeldungen unberücksichtigt bleiben, Die Ansprüche müssen schriftlich bei dem Vertrags⸗ bfangt oder einer amilichen Stelle angemeldet werden Um le Befriedigung der Ansprüche nicht zu verzögern, ist es ratsam, die Anmeldungen klar und erschöpfend abzusassen und als Anmeldestelle nicht ein Reichs ministerium zu wählen, da dieses ohne Stellungnahme der zuständigen unterstellten Dienst⸗ sielle eine Entscheidung nicht treffen kann.

Der Relchsminister der Finanzen hat in Ergänzung der vorläufigen Aus sührunge anweisung zum neuen Umsatz siteuergesetz vom 24. Dezember 1919, die im Heft 153 der Amilichen Mit⸗

teilungen über die Zuwachssteuer (Verlag Carl Heymann,

Tellom uad Rlederbarnim mit Genehml⸗ zulagen

Berlin, Mauerstraße 13,44) bekanntgegeben worden ist, unter dem 12 Januar d. J. vorläufige Bestimmungen über die Aufzeichnungs⸗ und Buch führungspflicht der um⸗ satzsteuerpflichtigen Unternehmen erlassen. Diese vor— läufigen Bestimmungen sind für die nach dem all⸗ gemeinen Steuersatze steuerpflichtigen Unternehmen, für die Herfleller der nach 8 15 des Gesetzes vnd für die Per⸗ käufer der nach 5 21 im Kleinhandel luxusstöuerpflichligen Gegen stände, für die wegen besonderer Leislungen wie An⸗ nahme von Anzeigen (Anzelgensteuer, Gewähsung von ein⸗ gerichteten Wohn. und Schlaf äumen (Gasthofssteuer), Ver⸗

wahrung von Wertsachen ere en, und Vermietung von

Reiltieren (Tattersallsteuer) erhöht steuerpflichtigen Bettiebe von Bedeutung. Sie werden in dem an die Stelle der Amt⸗ lichen Mitteilungen getretenen Reichssteuerblatt! Heft 2 von 1920 veröffentlicht werden, das gleichfalls bei Carl Heymann, Berlin, erscheint.

Die inzwischen von den gesetzgebenden Körperschaften des Reichs gebilligte Erhöhung ber laufenden Teuerunas⸗ für die Reicht beamten um 160 vH für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 1820 erstreckt sich, wie „Wolffs n , , mitteilt, auch auf sämtliche Penstonäre und Hinterbliebene, ble bisher Teuerungszulagen erhalten

aben ober nach den maßgebenden Grundsätzen erhalten onnten. Es muß zwar daran festgehalten weren, daß die Teuerungszulagen an Pensionäre uswm,. nicht ohne weltereg zu gewähren sind, sondein daß dabel das Bedürfnis geprüft werden muß. Im 1 . die jetzigen Teuerungsoer⸗ hästmsse soll aber bel der Prüfung der Bedürfnisfrage ein befguders milder Maßstab angelegt und bel Fesisetzung der Proz msätze G0 bis 100 Pioßent der den Beamten zu gewäh enden Teurrungszulagen) der wirtschafilichen Lage der Pensionäre in weitestaeh ndem Maße Rechnung getragen werden. Bei den 6 Feststellungen und bei den Auszahlungen soll mit größter Vescheunigung veifahren werden. Es besteht auch die 966 bei der zum 1 April 1920 in Aussicht ge⸗ nommenen Befoldungsreforin Mittel für eine Aufbesseiung der Lage der Pensionäre usw. anzufordern.

R

Von den r , ,n war eine Besprechung! 8

beim Reichslanzler nachge sucht worden, die gestern siatt⸗= fand und an der auch der Reichswehrminister, der Reichs⸗ minister des Innern, sowle ein Verireter des Reiche justiz⸗ ministeriums und der Pressechef der Reichskanzlei teilnahmen.

Wie „Wolffs Telegravhenbũro⸗ berichtet, trugen die Ver⸗ leger ihre Wünsche vor, in der sie sich gegen die jetzige

Praxis der Verbose von Zeitungen und Lahmlegung der Hetriebe wandten Soweit Zeitungs verhote un⸗ erläßlich erscheinen, sollten sie nicht ohne Befcisung

und ohne Begründung erfolgen. Außerdem erscheine unbedingt erforderlich die Schaffung einer Instanz zur Nachprüfung der die Pressefreiheit einschräntenden Maßnahmen. Der Reichs⸗ kanzler sowohl wie der Reichswehrminister gaben eine Dar⸗ stellung über den Ernst der gegenwärtigen Lage und ließen

keinen Zweifel daran, daß sie, um im allgemeinen vaterländischen

Interesse der Lage Herr zu bleiben. weitgehende Machtm ttel sür sich in Anspruch nehmen müßten und auf die Anwendung b-s nach Artikel 8 der Reichsverfassung zu verhängenden Ausnahmeznstandes nicht verzichten, könnten. Sie müßten die Möglichkeit behalten, gegen Zeltungen, die ohne Rück⸗ sicht auf das Allgemeinwohl in offener oder versteckter Weise zur Verwüstung und Vernichtung des deutschen Wirt— schafte lebens aufreizten, nachdrücklichst vorzugehen. Dagegen wäre die Regierung bereit, im Interesse der gesamten Presse und des Zeltungsgewerbes den vorgetragenen Wünschen —=ent⸗ ge genzuko men, Zeitur gsverboten in Zukunft eine Be⸗ gründung sofort mitzugeben oder unmittelbar folgen zu lassen. Inwleweit eine Befristung der Verbote stattfi den könne, müßte der Erwägung noch vorbehalten bleiben. Außerdem solle das Reichsjust zministerium sosort eine Verordnung autz⸗ a beiten, auf Grund deren eine Kommission gedacht ist an einen Ausschuß der Nationalversammlung eingesetzt werde. Dieser Kommision soll das Recht einer Beschwerdeinstanz gegenüber den behördlichen Anordnungen gegeben werden. Die Renierungsvertreter und Verleger gaben der Hoffnung Aus⸗ druck, daß auf Grund dieser Verständigung ei Zastand ge⸗

schaff 'n werde, der den gegenwärtig bestehenz en Schwierigkeiten

und auch dem allgemeinen Recht- bewußtsein enispreche.

Preußen.

Nach einer vom „Wolffschen Telegraphenbüro“ verbreiteten Mlltel ung aus dem Reichswehrministerium ist in den abzu⸗ tretenden Gebieten Ostpreußens eine Beunruhigung der Bevölkerung dadurch einget esen, daß die Presse, u. a. die „Danziger Allgemeine Zeitung“ vom 24. Dezember 1919 eine Mitteilung aus angeblich zuve lässiger polnischer Qu⸗lle verbreitet hat, nach der sosort nach der Rat fikation des Frledengvertcages 6 Jahrgänge, und zwar von 18 big

24 Jahren, zum Waffendienst einberufen werden würden. Dlese etwa 15 0090 Mann betragende Truppe soll, wie die Presse behauptet, zunächst als Gienz—

schutz Verwendung finden und später nach dem polnischea Kriegsschauplatz abtrang portiert wei den. Die hierüber ange⸗ stellten Ermittelungen haben ergeben, daß die Polen außer der bekannten Besetzung der Garnisonen die „Oorona Krajowa“ (Landwehr), zu der alle wehrsähigen Manner im Alter von 18— 60 Jahren gehören, zum inneren Schutze aufrufen werden. Jedoch i nicht an eine allemeine Mobilmachung gedacht, sondern man will sich möalichst mit den sogenannten Vollzwehren begnügen, und erst dann, wenn dieser Schutz nicht augreicht, die Landwehr aufrufen. Die Zahl der Jahrgänge—, die zur Anfrechterhaltung der inneren Ordnung nötig sein werden, läßt sich natürlich jetzt nicht bestimmen.

Das Wehrkreiskommando L teilt mit, daß die Räumung des an Polen abzutretenden Gebiets des Wehrkreis⸗ kommandos Lbeendet ist, die Landesteile bei So dau und Tautenburg sowie Kreis Löbau waren am 19. Januar, Nach⸗ mitlags, planmäßig geräumt. Die Uebergabe ist ohne Zwischen⸗ fall von statten gegangen. .

Die großdentschen Kundgebungen im westpreußi⸗ schen Ab ffir n ge, eb iet haben vorgestern unter gewaltiger Beteiligung in den vier Kreisen Marienburg, Marienwerder, Stuhm und Rosenberg stattgefunden und einen eindruckevollen Verlauf genommen. Alle Versammlungs okale waren über⸗ füllt. Es sprachen Redner aller in den Arbeitsgemelnschaften vereinigten polliischen Partelen. In den Versammlungen in Marienburg wurden Eatschließungen angenommen, die laut Melhung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgenden über⸗ einstinmenden Wort aut haben:

Mehrere tausend Männer und Frauen, dle heute in der alten Drdensstadt vrsammelt sind, geloben nach Inkrafttreten des Friedens- vertrages noch einmal feierlichst gleich ihren Vorfahren treu 8 und einmätiges Festhalten am Veusschtum. Das wenvpreustche Ab⸗— stimmungsgbtet ist urdeutscher Boden, durch deutsche Männer be⸗ siedelt und durch deutschen Fleiß, deutsche Tüchtigkeit und. deutschen Ordnungssinn zu einer glänzenden kultnrellen und wirtschaftlichen Entwicklung gebracht. Dleses urdeutsche Land, an dem wir mit jeder Faser anseies Herzens hängen, wollen wir dem deutschen Vaterlande erhalten. Westpreußen ist eine Stätte deutscher Kulturarbeit! Die durch die Arbeit unserer Väter erworbenen Rechte können nicht erlö'chen. Wir waren deutsch, sind deutsch und wollen deutsch bleiben. Gott schũtze We spreußen!

Entschließungen des gleichen Inhalts sind auch in den

äbrigen Orten angenommen worden.

Zu dem in der Presse gemeldeten Zwischenfall bei der Räumung von Argenau wird dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge amtlich mitgeteilt: Nach einer Meldung der Befehls haberstelle des 17. A. K. hat der in , Divisiont⸗ kommandeur dem Gouverneur von Thorn sein Bedauern über den Vorfall bei Argenau ausgesp ochen, der durch schwierige Befehls übermltilung über Warschau entstanden sei. Die polnische Regierung werde für alle Schäden qustommen, die dadurch entstanden sind, was durch das Aufgabekammando überwacht werden solle. Uebrigens hatte sich die deutsche Re⸗ gierung sofort nach Bekanntwerden des Vorfalls durch Ver⸗ mittlung der Schweiger e m , an die polnische Rrglerung , . um eine befriedigende Erledigung des Zwischenfalls zu erzielen. N

In der Oeffentlichkeit best,ht noch Unklarheit darüber, ob en, tig unter dem Ausnahmezustand in Bian denbarg und Herlin volitische Versammlungen genehmiaunggoflichtig sind. Von zuständiger Seite wird hierzu bemerkt, daß in der maßgeben den Verordnung des Oberkommandos fsir den Londegs⸗ polljeibezirk Berlin, den Stad kreis Spandau und die Land⸗

kreise Teltow und Niederbarnim alle Versammlungen in

nicht gesch offenen Näumen, also unter freiem Himmel, sowie Umzüge und Ansammlungen von Menschenmengen ver⸗

*

.

boten sind. Räum en ist kelnerlei Bestimmung 9 offen worden. Politische

und andere Versammlungen in Sälen sind also nach den he⸗ stebenden Beslimmungen nicht verboten und kinn st. daher auch keiner Anmeldung und Genehmigung.

Oesterreich. Rei der ersten Lesung der Vorlage, betreffend die Ver⸗

Ueber Versammlungen in geschlossenen

mögensabgabe, in der Nationglversommsung erklärte der

Staatsselretär sür Finanzen Dr. Reisch, er habe vom Ver⸗ treier des Hondeltzamtz der Vereinigten Staaten die Mit— teilung erhalten, daß der Schatzsekretär dem Konar— laoe unterbreitet habe über eine Anleihe von 70 Millionen für Oesterreich. An diese Mitteilung knüpfte er folgende e , t .

Die Aenderung des bisherigen Standpunkts der amerikanischen Regierung hin sichtlich der Kredithllse n Europa und n,, müssen wir mit alergrößter Tanibarkeit begrüßen, umsemehr, als damit die Vorautsetzung, welche Frankreich und Ergland für eine Kredithilfe ihrerseilts ausstehten, erfüllt ist, so daß wir nunmehr viel größere Aussichten haben, Valutenkredit zu bekommen, als es noch vor kurzem den Anschein hatte. !

Nachdem die Vorlage über die Vermögensabgabe von der Versammlung dem Ausschuß überwiesen war, brochte der Staats sekretar der Har nen weiter eine Vorlage, betreffend die Aufnahme einer ausländischen Anleihe gegen Sicherst llung durch das Erträgnis deg österreichischen Tabak— monopols ein. Die Anleihe bezweckt die Beschaffung aus⸗ län ischer Zahlungsmittel zur Sicherstellung detz dringendsten Bedarfs an Lebens miueln ir die nächste Zeit.

Ungarn.

Nach einer Meldung des „Ungatischen Telegraphen⸗ Korrespondenzbüros“ ist die un gar ische Friedens delegation

vorgestern , Budapest zurückgelehrt. Zum Empfange war eine vieltauser dköpfige Menge, darue ter Korporationen mit umflorten Fahnen, erschienen Der Ministerp äsident Huszar richt te an den Grasen Apponyi eine Arsprache, in der er

unter anderem sagte: „In di sem Augenblicke wissen wir nur

sovtel, daß wir jum Tode verurteilt wurden, und daß wir uns in der Urmensünderzelle der großen Welt befi dn. Man kann uns aber nicht begraben und nicht vernichten, weil nir leben wollen und leben werden.“ Auch ven der Universitäts jugend sowie der Landetzliga zum Schutze der Gebiets un er sehn heit wur he bie Friedensdelegalion begrüßt, worguf Giaf Apponyi tief er⸗ ariffn antworteie, es wäre übereilt, in diesem Augenblicke

bie Trauerfahne zu hissen. Der Oberste Rat hätte der unga⸗

rischen Frit densdeltgallon versichert, er werde alles, was Apponyl vorbrachte, zum Gegenstand einer sorgsäitigen Er⸗ wägung machen. Der Redner habe keinen Grund, diese Er⸗ Färung als leere Phrase aufzufassen. Der Eifalg liege in

Gostes Hand. Die ungarischen Friedengdeleglerten würden

32 arbeiten, um elne Besserung der Bedingungen zu er⸗ reichen.

Ole Friedensdelegation hat in Neuilly ein Note über die siebendürgische Frage überreicht, in der fie, obiger Quelle zufolge, die Frie denslonferenz bittet, Si ben⸗ bürgen, falls die dort vorzunehm enbe Vollsabstimmung sich in diesem Sinne kundgibt, ohne Antastung der wirtschaftlichen Gemejnsamkeit mit Ungarn eine weitgehende staatliche Autonomie zu verleihen und mit ber inneren Regelung der NRailonalitätenfroge Siehenbürgens eine von dem Völkerbund u en isendende Kommission beirguen zu wollen, die unter Ein= eziehung von Vertretern der drei sinteressier ten Nationen nämlich Magyaren. Sachsen und Rumänen = für dieses Gebiei einen Verfassunggentwurf ausarbeilen sell. Die nallor alen Bessimmund en die ser Verfassung wären unter Schutz des Völkerhundes zu stellen.

Polen. .

Der Landtag bereitet nach einer Meldung der „Times“ den Eniwurf für ein Gesetz vor, das die Todes strafe für Regierungsbeamte einführt, die sich des Diebstahls von Regierungseigentum und der Annahme von Bestechun gs geldern schuldig machen. .

Frankreich. Der König der Belgier, der inkognito in Paris weilt, hatte geflern nachmislag eine lange Unterredung mit dem Prẽaͤ⸗

sidenten der Republik.

Der Oberste Rat versammelte sich vorgestern abend im Ministersum des Aerßern. Ter Sitzung wohnten Clemenceau, Milleran d, Lloyd George. Cur on Wallace, Matsui, Foch und General Wilson bei. Wie „Wolffs Telegrarhenbüro“ be⸗ richtet, nahmen die Vertreter der Mächte von der Antwort der jüdslaroischen Regierung auf die von den italien ischen Delegierten

eingereichte Lösung Kenntnis. Da die südslawische Regierung zu

diesen Vorschlägen Vorbehalte gemacht hatie, so ist sie gebeten worden, bis Ende ber Woche eine endgültige Antwort einzureichen. Nach Beendigung der Sitzung verabschie deten sich die Mitglieder des Syersten Rates im Beisein des Ministerpläsidenten Millerand von Cl menceau. Lioyd 66 Nitii, Matjui und Wallace sprachen dem Scheidenden ihr

Ar eit mit ihm gemeinsam richt fortsetzen können, und ouch M llerand drückte namen der französischen Regierung Clemencecu feine Anerkennung aus für die Arbeit, die er in der Friedeng⸗ konferenz geleistet habe. Mitglieder der Frie denz kon ferenz kätten das, was sie als das Jute esse ihres Vater lqndes angesehen hätten, gut verteidigt. Jedoch

Fe be man niemals die Notwendig keꝙh Aines gemeinsamen Ein

verfläudnisses außer acht gelassen. Wenn die berechtigten Jute ressen jeder Nationalität gewahrt werden sollten, und wenn 23 ein luhiges Europa geben solle, dann lönne dles nur ge⸗ schehen, wenn das Recht. des ein elnen anerkannt werde. lieber alles aber ftelle er die Notwendigkeit der Entente. Wenn Ey glaad, Amerika, Italien und Frankreich vereinigt blieben, dann sei dies eine Garantie fur den Frieden, die alle Sicher heiten überbiete, die man auf Papier schreiben könne. Wenn hier Nationen sich eines Tages trennen sollien, dann wage ö nicht das Unglück voraus zusagen, das daraus enistehen õ ane

Nach einer Havasmeldung hat der Oberste Rat gestern beschlossen, kommenden Sonntag schaf er zu eröffnen, die bie Aus sühnung des Versailler Fliedengven tragü̃ und die loufenden Geschafte besorgen soll: bie großen Fragen der allgemenen Politik werden besonderen Konferenzen der Reglerungschefs vorbehalten bleiben.

dauern darüber cus, daß sie die

eine Konferenz der Bot⸗

eine Vor⸗

3 müssen gegebenenfalls von den Generalstaaten genehmigt werden.

Ole frarzäsische Regierung hat ihre Zustimmung zu der Erne nung des ehemaligen deutschen Reichs schatzministers Mayer⸗aufbeuren als Gesckästsnäger in Paris erteilt.

Ein unter dem Vorsitze Millerands abgehaltener Ministerrat billigte obiger Quelle zufolge die Richtlmien der

minisleri - len Er kläunng, die von Millerand in der Kammer

von L' Hoplteau im Stnat verlesen werden wird. Hinsicht ich der duße ren Paolitit wind der Wille des Kabinetts, der im Einpnernehmen mit den Alliierten geführten Politik neu zu bleiben, zum Ausdruck gelangen. Der Vertrag von Versailles müsse ganz durchgesührt merden. Der Völkerbund könne in dieser Hinsicht ein werwolles Hilfe mittel sein, Ueber die innere Politik wird dargetan, daß Frankreich die neuen Steuern auf sich nehmen wüsse, um die Kriegtzkosten bezohlen zu können. Der sozlalen Frage wird nur in einer Erwähnung Raum gegönnt, die, im Geisle des Waldeck Rousseauschen Programms gehalten, lautet: Das Kepal muß dibeijen, die Arbeit muß zu Hesißz gelangen. Schließlich heißt es in der Erklärung, daß die Regierung sich nicht in keonfessionelle Dinge mischen werde. Die Trennung von Kirche und Staat b. deute nicht einen Kriegg⸗ zustand, sondern ein freiheitliches Regime.

Nußl aud.

Laut Meldung der Agence Havag“ haben die Auf⸗ ständischen im Kaukasus Derbent angegriffen, sind aber aer en, worden. Die Kaukasugza mee hält eine Lmle, ie die Eisen hahn Zarizin Jekaterinodar kreuzt. Durch Hach⸗ wosser wurden viele Brücken weggerissen; Versuche der Bol⸗ schewisten, den Don zu überschreiten, oalückten nur südlich Vachitscheyan (), wo es einer kleinen Abteilung gelang, sich

auf dem linken Ufer festzusetzen. Wie weiter herichtet wird,

chiffe dazu bestimmi, die durch den Vo maisch der Hol⸗ chewiften bedrohten englischen Untertanen und die englischen Inter ssen zu schüßen. Gleiche Maßnahmen werden in Wla— diwostol ergriffen. .

Ein Moskauer Rodiotelegramm meldet heftsge Kämpfe zwischen Weißen Truppen und Aufständischen bei Irkutstf. Ein Teil der Kosaken habe sich den Aufständischen angeschlossen. Auf der Halbinsel Kam tschatka ist eine revo⸗ lutio näre Bewegung unter den Truppen ausgebrochen, die zu den Aufrührern über gingen und die bisherigen Behörden verhafteten. .

Portugal.

Das Kabinett hat sich urter Vorsitz von Domingo Pereira (Demokrah gebilder. Der „Agence Havos“ zufolge umfaßt es vier Temokraten, vier Liberale, zwei Unabhängige und einen Sozialisten. Mello Barreto hat die auswärtigen Angelegenhelten übernommen.

Niederlande.

Das Ministerium des A ußern teilt, dem Korrespondenz⸗ büro zufolge, mit, daß zwischen Hevollmächtigten der nie der⸗ ländischen und deutschen Regierung U bereinstimmung bezüglich einer ihren Regierungen zu un terbreitenden Vereinbarung aber einen Deutschland zu gewährenden Kredit und die Einsuhr von Steinkohlen erreicht worden ist. Die Niederlande gen ähren Deutschland einen Kredit von 209 Millionen Gulden, abloͤz bar späiestens in 10 Jahren. Von diesem Kredit sind 60 Millionen für den Ankauf in den Neder landen von Lebentz⸗ mitteln niederländischen oder niedarländisch⸗mndischen Ursgrunge bessimmti. Ein Betrag von 140 Milllonen dient zum An kauf von Rohstoffen und hat den Charakter eines erneuerbaren Kredits. Deutschland verpflichtet sich seinerseits zur vier jährigen ir n, seiner Kohlenlieferungen, zu denen es sich im

ohlenablommen, das bis 31. Deiember 1919 in Kraft war, verpflichtet hatte. Außerdim ist eine befriedigende Regelung über die Ausbeutung der in unmittel harer z burgisch⸗deuischen Grenze gelegenen Kohlenhergwerke, die sich bereits in den Händen einer nieder ändischen Gesellschaft erreicht worden. Die getroffenen Vereinbarungen

. bie nach dem Schwarzen Meer entsandten englischen Kriegs⸗

. Belgien.

Die Sektionen der Kammer traten am Mittwoch zu⸗ . und beschlossen der „Agence Havag/ zufolge ein⸗ timmig bei einigen Stimmenthaltun gen die Absche ffung des F Ii0 des Strafgesetzhuchs, der ede Verletzung der Arbeittz⸗ freiheit un ter Strafe stellt. Der Gesetzens wurf, der den Frauen das Stimmrecht gewährt, wurde von den Katho— siten und Sozsalisten aller Seltionen angenommen. Die Liberalen stimmten dagegen.

Der Berichterflatter der Kommission sür die neue Anleihe, Abgeordneter Wouvermans, erklärt in seinem Benscht, die kon solidierte Schuld Belgiens habe am 21. De⸗ zember 1913. 3 Milliarden 745 Millionen betragen, die schwebende Schuld 554 Millionen. Seit dem Waffenstillstand seien die Lasten geslit gen um 8 8g 487 728 Francs, wovon allein 6is, Milliarden auf Anleihen entfielen. Die Schuld Belgien betrage alfo ungefähr 13 Milliarden. Die neue Arleihe werde sie auf 18 Milliarden bringen In dieser Summe seien gewisse Anleihen im Ausland, um der Industrie Kredit ju ven schaffen, nicht ein begriffen. Die neuen Anleihen

hätten ala Deckung Belgiens Forderung an Deuischland.

Clemenceau selnerseits erwiderte, alle

Selle, daß wieder Gefechte zwischen F

Dänemark. ber gestrlagen Sitzung des nordschleswigschen Reiche tags cut schufses teilte der Minisler Hans sen mit, daß in Frank⸗ reich noch 400 -Flrie gs gefangene nordschles wigscher Herkunft seien, die jetzt in Rgue versammelt würden, von wo sie der dänische Dampfer Moßlau / helmbringen men

Mmerika.

Nachrichten aus Mexico melden die Verhaftung det Generals Alogremo, des enn Gouverneur von w

varemo uldigt, au . der revolutiondren Bewegung anzuschließen und e Sow set⸗

reglerung in Yucatan einzuseßen.

Msien. J

Nach einer Melbung der Timeg? verlautet von arablscher ranzoseu und

Kr abe nn“ stattc efunden hälten, wobei diese siegreich gewesen und französische Maschinengewehre erobert hatten. . Das „Reutensche Büro“ erfährt. daß am 20. Januar in London eingetroffenen Berichten zufolge an der indlschen

Grenze ein schweres Gefecht statlsand, bei dem die

Nähe der lim⸗

war am 20. d. M. der

hritischen Verluste 380 Mann betrugen. Die Terasokalemne. die in dos Herg des Me hzudlandes vom ückte, stietz auf starken Wiversaand * rEie Fährcr der Aufsian dischen Kämen setz schrisülich um Einstellung des fremden Vormarsches gebeten und erslärt, daß sie sich den ihnen gestellien Bedingungen sügen würden.

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Parlamentarische Nachrichten.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Be⸗

seitigung der Konfliktserhebung bei gerichtlicher Verfolgung von Beamten und Per sonen des Sol⸗ datenstandesg wegen Amts- oder Diensthandlungen und bei Klagen gegen den pflichtrerletzungen von Beamten bei Ausübung der

ffentlichen Gewalt, ist nebst Begründung der Pr eu ßi⸗

schen Lande zversamm lung zur Beschlußsassung zugegangen. Er lautet, wie olgt:

§ 1. Vie in en Geletzen vom 13. Februar 1854 (Gefetzsamml. S. S6) und vom J. August 1969 (Gesetzsan ml. S. 691) zugelassene Erhebung von Konflikten kei gerichtlichen Verfolgungen wegen Amtz⸗ und Viensthandlungen findet nicht mehr statt.

§ 2. Auf Konflikte, die beim Zeitpunkt des Inkrafttretens dleses Geseßes berellz erheben, aber noch nicht eiledigt sind, finden die bisher geltenden Vorschriften Anwendung.

In der belgegebenen Begründung wird ausgeführt:

Das Gesetz, betreffend die Krnflikte bei. gerichtlichen Verfolgungen wegen Amts. und Diensthandlungen, vom 18. Februar 1864 gibt der vorgesetzten Diensibehölde von Beamten und Miꝙritäwersonen, gegen die wegen einer in Autübung oder in Veianlassung der Aus« übung ihres Amies oder ihrer Dienstverrichtungen vorgenommenen Hand⸗ lung vder wegen Unterlassung einer Amithant lung oder Dienstverxich⸗ jung eine gerschtl che Verfolgung eingeleitet worden ist, die Befugnis, . sie glaubt, daß dem Unter gebenen eine Ueberschreitung seiner Amts. efugnisse oder Unterlassung einer ihm obliegenden Amtshandlun nicht jur Last sällt, den Konflikt zu erheben. Tas Verfahren i durch das Gesetz vom 8. April 1847 geregelt. Die Entscheidung über ken Konflikt liegt, soweit eg sich um ein Ver jahren gegen einen Re- amten handelt, geinäß s 11 Einf. Ges. . S. V G. vom 37. Januar 1877 bei dem Sbervewaltungsgericht, soweit es sich um ein Verfabren gegen eine Person det Soldatenstan des handelt. bei em d,, ,. (G 6 des Gesetze vom 13 Februar 185 65. Wird der Konflikt für begründet ertlãrt, so ist der e, , ,. und das gerichtliche Verfahren ein zustelien. Erklärt die Entscheidung den Konfltt für unde gründet, so nimmt das gerichtliche Verfahren seinen Fortgang. 3 Vor⸗ schr iften fin nach 8 2 des Gesetzes über die Hastung des Staateg und anderer Verbände für Amtgpflichtverletzungen von Beamten bei Autzübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1809 bel Klagen gegen den Staat enisprechende Anwendung auf die Festsellung. ob ber Beamte sich einer Ueberschreitung einer Amtsbefugnisse oder der

Unterlossung einer ihm obliegenden Amtshandlung schuldig gemacht hat.

Die Konflikigerbebunn enthält einen Eingriff der y behörde in ein schwebendes Prozeßverfahren und Tamit eine Beschrän= tung det ordenilichen Rechts wegg zugunsten des Staats, der Beamten und' der Fersonen des Sej datenstandeg, deren Gegner im Zivilproleß sich in sowelt nicht des vellen Rechtsschutzes bedienen können, den der neingeschränkte Rechtezug bei den ordentlichen Gerichten gewährt. Soweit die Haftung des Staals für Amtepflichtver letzungen von Beamten bei Uutzübung der öffentlichen Gewalt in Frage kom at, erscheint eine e, dn . des ordentlichen Rechttwegs schon mit Rüchsicht auf Ärtifel 131 der Reick everfassung vom 11. August 1919 bedentsich. Aber auch Fine Sorzerstellung der Beamten und Militär- persoßen im Prozeß lehnt die öffentliche Meinung heute als nicht mehr Jeitgemäͤß ab. Es erscheint desbalb geboten, Ne Erhebung des Konflikts“ jür die Zukunft aus)nuschließen (5 1). Indessen werden Ronflikte, die im Zeitpunkte des Inkrafttretens dieses Gesetzes wirk sam erhoben sind, im bisherigen Verfahren zu erledigen sein; denn hurch die Erhebung des Konflikts wird in den Gang deg Prozesset, . B. in den Lauf der Fristen (3 18 des Gesetzes vom 8. April 1817, ö eingegriffen, daß die Zurückversetzung in den früberen Zu⸗ stand Schwierigtelten begegnet. Es liegt, daher im Interesse aller Beteilie ien, daß der einmal erhobene Konflikt nach den bisher gelten · den Vorschriften erledigt wird (5 2).

Etatistik und Bolkswirtschaft.

Arbeitsstreitiakeiten.

n Wien befinden sich, wie W. T. B. meldet, die Kraft wo 3 nfahrer im Ausstand. Flach ciner Versammlung der Aug⸗ siändigen zogen die Tellnehmer gestern durch einige Hauptstraßen der Stadt und berübten Außschreitungen gegen Kollegen, die sich nicht an der Streilbewegung beielligten. Ble Polizei verhaftete

Aus Mährisch Ostrau wird dim , W. T. B. jelegrapblert.

Bei d trigen Vermit agskonferenzen jwlschen den Vertretern der n fi ö und der Bergwerk s⸗

besitzer wuide im wesentlichen eine Eini 9 1 . 6

Die Eiklärungen des Re⸗ inanziell be⸗

dentet* bie Ginigung elne Erböhung der Lohne um 20 vy und ö. ; Ink! Anschaffunge beitraacß am 1. Februar.

ür die Wier ctrauinahme der Arbeit eiklärt. Am Abend beschlossen 3 Vertreter der ÄÜrbelterschaft, daß die A

Nach einer vom . W. T. B. übermittelten Meldung Mailänder

Blätter ist der Ausstand der 95 . ö. H., h n 1 ö 1

des Eisenbabneraugstandes werhen die Zöge von Maschinen

gewebrabteisungen bermgchi. Es wurden lirengsie Welsungen erteilt,

beins freibeit zu verhindern. Nach. Secolo um Anschlãge geg die n, . ,, ö Genua und n n , . ae. a, . . ö W. X. G. wieden gegebenen Havae meldung ö n hat dort der Gouverneur einen Crla

veroffentlicht, der die Wiederaufnabme der Arheit ö dert. Wer dem Erlaß nicht Folge leistet, siebt 6 r, (lch dh nen ausgesetzt, n. a. der alan gen, 6

. aunst und Wwissen schaft.

7. , der Anthropoloaischen Geseli. ch a

s 1 sprach der Geheimrat Prof. F. von Luschan üder dag Them: * t oöwobisahrt und soziale Anthropologqie. Dor 20 Jahren hat der Vortragende jum erfjen Male Universinäts. porlesungen über Sgstalantbropol ogie gehalten, er hat dann 1913 und ipls auf den een fe, ne. der a Antbropologen

Weim gr und zu Nürnberg diese Dinge bebandelt ; beute

unserer rn iedrjaung kommen dis Probleme von nerem in ihrn Bo. deutung zur Geliu nd dag durch Fachmänner Helen e

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Staat wegen Amts⸗