1920 / 22 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jan 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Ilcsßos ] Unia.

Gilanz der Einkaufs genoffeuschast Banc ischer Branntwesun,. urd Latrfabriken E. G. m. b. SG. Mn Ken per 890 September 191

X ** 2 An 36 Per , SJ Lglerung vom 2 ; Rontołorrenffonto: 2 Schuldner: Rontoforrent: KRreditore . worden. O P 637 L. J. Dellen G Sohn, Fhchach .. 24 100 V. J. Scheuck, Bamberg 985 agdebarg, am 18. Januct 1220. I. G. Macholl, München... 16 69 Ge schäftgan teile.... 2100 Der Ob rprndent T7 e gende dd . 2 835 Rabatikon to.. 375901 er⸗ ng. Nicht inbeiablte Geschlftgant ile 30 . 26 2 ; 37 reis b yer. Brar ntweln⸗ Ifio7asg] Betanutmachung. Dewinn · und Veikustkonto: Veil un 8 3 d , . 'r n,, a .

der Fiatfanfggenur ff enschat

way rischer B an iw ern, mn vir fa beiten

n . 9. 2 K Allgemelr e NUulosten 190402 Verlustsalde .... Verlust: Vortrag vom Votsahr. J 6 .

953727

München, den 26. November 1919. Her Nutstttßrat.- Pr. V Wassermann.

E. na. b c.,

G. Reichel.

Der Vorstanub.

Sitz Manchen.

Bitz um Ende det am 30 S pemter 1518 ab elaufenen

sind elng · te 0 genoff n, ausgeschl⸗ den 1

Enbe des Geschärrej hes 190 Geno 39 G nossen G schzfl j ihres Æ 2160, = die Haft u nm, welch? am Jahr nschluß alle Genossen Münttzkhervers⸗mmlung am

Pas Geschäfteguthaben der

Ge off.. betrug om Sch uff

zasammen auffusom nnn hahen, im gangen ÆKk 5000.

Der Mafstchie rat. Dr. 82. Wassermann.

Cz. Renchel.

Der Bs m stanh.

Long Höchstetzter. Cistaus dgeuofses sdas; BVanerlscher Branntw 1 und Lip fabrtfen

Der Genossenschaft haben am

Loui HöchFetter.

der Pir⸗kfion der Lanschaft der Provinz [349580] Gesellschafts vertrag. ziehungsbeschlusse vorangegangene Jahres

Sachsen auf di- Deu n von 6 Jab en m va sstva.

2 J bank in Stuttgart ist bei ung der An. 6 lsos trag auf Zulassung von:

nom. Is 60 099 00— 41060 ab gaßen H. März 1986 mit HG 2Zbο 4 ein ld Dare Tettichuldver hren, 3 bun ges der Badi rn Annlin⸗ 1937279 R Coro. Jabrit in Lubwiashaf n ha a. Rhein Serie O 5000 Stuck

7377 7773 zu j⸗ Æ 1000 Nr. 1–- 0000,

zum Hand l und jur Notterung an der a. Börse eingereicht worden. zuttgart, den 24. Jenuar 1920. Zul s fsung e stelle der Stuttgarter Effertenbörte.

G scha ig sahres 107777

Dean slcher Verein ssr lä⸗dliche Mohisahrtß , und geimaipflege, e dies⸗s vierten Krieg e we. A1. Bernhurgtr ut. I5. Freitag, ven Rz. Februar 18209, RMachm., im g oßen Fen saal deg Mi⸗ ite etn ns für GoltswGohif⸗ he

g ilanz der Fuleufsge ffenscast Bayerischer Braun wein, und h H. Ms chen vr 8a Dezember 1918.

Lit nnr f nik n C G m ö Nttiwma.

An Kontekorrer fkonto: Deb tren, J. Deller & Sohn, Fischach

ncht e nbelahlte Heschäftgantelle: P. J. Schr ck, Ham berg Ga. Lechner, Bogen SG. Koch, Neub arg Gewinn und Verlusstonto: Verlust: Vorttag vom 30. September 1919 Zu jang. .

0 60 K 9

, 60

Passtva.

Per Rontołorrenikon to: Krer toren: 106085 *. J. Schuck, Hamb rg, Mabatt mthahen— . . Jechtem die Autgprriode unscres Auf⸗ Jo. ccFrenneret hborm. Gebr. Macholl n. ,, ü 6. o63 ! st iGkdats, bestchenz aug ben Herten Ge schaͤftoantelle .. 208 Geb imer Kommer r lenta Engelber⸗ Restrbefonet , . 2 1010 err dt z x . Rahattkonto: Kom me lenrat Derme an Hardt, 31. 1 198 Vergütung durch Eylritus entre lle 191080 Tom merzien rat usigh Kardt, 13. 1. 1919 Vergütung durch Spultusientrale ö 84821 375901 ,, . ü 3 92 Mn a 1E * . Vereln bayer. Branntwein, K Likör fabrltanten G. V.. , Dem off, sr Harde. 10 306 og F. Walther Hardt. Gewinn ˖ und Nerlustrechunug der Giuranfsgenoffenschaft Banerischer Fritz Har ht

Gran etw ein Æ it ß satzr ten G. G G b. Dem rer RSG.

cr ll v 81K

M 8 A A öian tawahl. M Jahres bericht dis Ge 24 10 schästesüh erg. Die Versammnng ist nun är Pit ieder dez Verenz migänglich J 20 Pie öffentlichen Versammluncen de w 70 Vein finden um 6 Nor Rachm. w 9 5 . 20 60 . eL bhen Saale und am Sonnabend, den . 14 ZJebrucr, Vorm. 10 Uhr, im großtt

9 37279 Sttzunge saci des Dausetz statt.

84

(Her venhens), Gerlin, Leipnigerstr. 3 1) Vo lage des Daus holte piang der Ver ing. 2) Gntlafeung des Vg rften dt die sichtlich der Je hregtechnung, 3) Voꝛ⸗

ö io 2 4 Der Bor stzen den von Lin de quist,

w . Wullicher Geh Rat, Staats sektet. a. D. 10 * 66 84 Her G esch fte fahren Prof. Dr. h. . D. Soh nt ey.

nn , * V Belluß vor h vom 30. Sep⸗ Verlusisoldo ... tember 1891 w 9 37279 Allgeme mie Ualosten . 8496 10 6

Mönchen, den 19. Januar 1920. Der Nufflchtsrat. Vr. 2. Wa ssermann,.

CG. Reichel.

Der Vorstand.

Gin an agenn fen schaft a Bean nf wer nnd e G nr. B. G,

Sitz

Big zum Gade det am 51 Leiber Ilg abgelaufenen Kalenderjahref

sind ein getreten 0 Henossen, ausgeschleden

am 31. Dejmber 191 100 Gen offen angt hört. Tag heschä i15gu haben der Genossen betrug A 2080. die Hentsumme, für welche alle Genofsen zn

im ganzen 0h 0, =. Ver Gussichta rat.

Dr. 8. Wasser mann. G.

Niederlofsungꝛ von Nechtsanwälten.

lo7ba8 l In 1. 2iste der beim Amtgaericht

Altena jugelassenen Rrchtgon wälte ist heune der R chiagantalt Pe. Manaffe ein. getragen worhen. Misna, den 22. Januar 1820. Vas Amtegtricht.

o/ 649] ag Rechtganwalt Wilhelm von Rmabowltz zu Berlin in heute in die Liste der sel d m Lundgericht 1 ju Berlin zu jelasfentn Mechtganwäne eingetrager wor en. .

Berlin, den 17. Janna 1920.

Landgericht 1I. n

io? bil

In die Listön der bei dem Land und An iegerichl in Coin zugelasen 1 Mech g. anwälle ist heute der Rechte a wall Gräffter mit dem Wohnsitz in Cöln eing; iragen worden. Tann gerscht G n. den 17. Januar 1920

In die Lisie der beim Gericht * laffenen NRechigan lt wurde unten O38 7 eln getragen: Recisg anwalt giledt ich

. in Donaueschingen. Von aue schug er, de. 21. Jannar 1920 Amts gericht. (lO bh

lo? hh!

Ja die Liste der beim Laydgericht Do tmund ug. ass nen Rechtganwälte ist nnter der Ifö. Nr. 163 ver Rechtganwal! Fritz Witte in Dortmund eingettggen.

Dortmund, den 2). Januor 1920.

Preußisch s Landger cht.

Der Rech s n räast Dr. K u4che'n in Dortmund ist auch zur Rech is anwaltschaft hei dem Amttgericht in Vormund ju⸗

gelaff en.

Wününchen i Liqu. 0 Fenn ssen. Der Gen

am 31.

Der Vor sland.

1070571 der seijherige A sessor D

Nr. 275. gericht Freiburg i. Br. zn ar walt? wurde heute

getragen.

10? 569]

Welh⸗ im

einge fragen; Hamburg.

Na acke in

lempau, Oh

107556 Dondueschlugen ist in

ann äte einge tragen won

lo7 468 Tandschaft der

Dortmund, den 22. Januar 1939 ; Va Amo gericht. Il07554]

Mitter gung desitzers Döllnitz zum stellvert e

Sp. chen 8

Loui rng,

sammen aufzulommen haben,

Reichel. Louts Höchstetter. Gin green n d, Anwal olige ist heute Werlty S de 48, it danch den Geschl ß

Amtsgericht Dresben, am 23. Januat a. ordert, si d ju melden.

Achln GiShß ann mit Vres den. 1920.

- m/ - m -, (107558

J die Llste der belm Land

Föh endach in Fielburg ü. Br. ein 07167

Feeißzurg 4. Br. 2. Januar 1920. danbgertcht.

In die Listen der bel den unterzeichnete? nnn; 192) 5 Gerickten jugelassenen Rechtsa warte ist G äukt er werden aufgefordert, sich zu

Han bur g. den 23. Jonua⸗ 1920. Dag r,, , n r.

Vag Lan gericht. W. Meyer, Obersekretär. Wag rnnggericht.

Böle⸗ Ober el retar.

; tet ten. Nechltanwalt Friebrich Fischer in 6: Die Giäabiger ber Gesellschaft

hicsig n Lan dgerlchte juge lafse nen Rechts · Iden.

Koastaunz den 20. Janugr 1820. Ver Saundgerichtapr ast den:.

10 Verschie dene Bekanntmachungen.

Gekanatmachung 32 Beschteß det Aus schuses der werben aufgefer dern, sich bei ihr zu melden.

oomz Sach en vom 33 Sp ember 1518 erfolgt: Wabl des Der Ligatsatur ver Machines brid Enischadigung.

Adolf Goedicke zu!

abhel. ien, ist. derselbe durch General er. sarnm lungzbesch wiedergewählt worden.

5686 )

ton ii, Hypothelen⸗Gese llschast

net beschr detter Hasimn g. W Groß.

9 9

lo z22 4 107470 Ber ber Kreis -⸗Eparkaffe in Geldern zst eine neu errichtete Geg enk uch n ver. stelle durch elnen Mil id a wärtez u sort zu kesttzen. Im Sparkassenwesen ersahrene . J , . Jsqhyf bur gen. mit eber zlauf und Jeugtg= ossen ichaft bab en abscht flen . Ange br a , ) anspeüche baldigtt an den Mendanten er Deiner ber id KRrelgsparkasse einreichen. Helder den 12. Januar 1820. Der Borstzende des Ver walt ane great: von Kesseler, Landrat. * 51074668 Die irma J Harrneltz Nahtoigen een schaft mie beich äutier Haftung.

(ie fabꝛ lk en

los ogꝰ]

. Hang H im en n , . g ; ** der außert röenl ichen Oe sell schaster ver dem Woensitz in Immun vom 28. Dezember 18198 auf

ge warden Die C äubiger werden

Ber ltu 8 W. 48, 26. Jan unn 1920. D Harzwitz Nacho ge G. m. B. SG. In Eiquid tian. Aveneuer, Stoephasintz, Eiguldato ven.

2 0

gelassen en Rechte⸗ Vr. Harz Otto

Lite Mt ma Molke rel. Zeitung Berlin, Gese llschast vit ba , , r Pafran g, Bertie K w. 48 lit durch den Hesch!uß der Yeselsicha lte iversammlung hom 16 3. aufgelöst worden. ie

John Robert mel en.

. Heeltin SW 48, 28. JZanugt 1920. Heer em G itwnn Berta Ǵ. m. B. 3a Liqui das inn Willy Stoephastus, Lianibator. r 0

(05660 Beton tmachtmg,

De Maialo Ke trnt GeseFKschaft mit beschtãatter Haltung in Gremen j am 13. Januar 1920 in Eiguidatzon

ersekret

Dag. Bremen, den 29. Jan ar 1920.

Per Liquid air der Matur ots. Batetut

Gesenschaft mit be chräefter Haftung in Llauldartotz: F. Susem hl.

loꝛ363 Vie Maschinenfabrit Gl ster erh a

cGesenl e watt mit beichr is Faer Paltung ge hst. Die Gläubiger der Ge sellscha

Gier rba, den 5. Jan nar 1820. Cist . xe rda Ge selschast mit

6 a. 6, Genehmigt durch Srlaß des Reichs⸗ 65 * wirtschaitéministers vom 1. Skio— ber Sn 9, Aktenzeichen VWIi Rr. A67.

Sidamet ikanische Land⸗ und

Satzungen.)

Firma, Sitz und Dauer der Gefellichaft.

5§1. Wir, nämlich 1) die Cons. Fürstensteiner Gruben und

von Pleß Waldenburg, 9 und die Gewerkschaften h 2 Sreinkohlenbergwert cons. Abend⸗ röthe, Rorhenbach.

Waldenburg, 4 Steinkohlen bergwerl

) Stein kohlenbergwerk David zu Kon⸗ f radsthal, . 6) Gewertschaft Neuroder Kohlen und

7) Gewerkschast wertg von Kulmiz, Waldenburg Schlesien,

wasser,

9) Neue cons. Caefargrube, Reußendorf, Kreis Waldenburg, :

10) Gewerkschast Gar id rte Wenceslauß Grube Mölte,

ferner die Altiengesellschaft

Gottesberg, haben uns zu' einer Gesellschaft mit be⸗

ohlen⸗Synditat.

Niederschlesisches Stein lde, aftun

Gesellschafi mit beschränktter Schlesien hat. Vat Geschäftsjahr läuft vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres. Die Gefell. schast bestehr seit 1. Januar 1914; das erfte Geschäͤftsjahr ist also abgelaufen. In der hier vorliegenden abgeänderten Form tritt der Gesellschaftsvertrag mit dem 1. Oktober 1919 in Krast. Der Gesellichaftsvertrag endet mit dem 31. März 1922.

Gegenstand des unternehmen.

3 *

Gegenstand des Unternehmens ist der Au- und Verkauf von Kohlen, Koks und Brikeits. Er umsaßt alle Angelegenheiten, deten Grledigung nach dem Geseßz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1519 und feinen Ausführungs- ö, dem Niederschlesischen Stein ohlen⸗ Syn vikat. Gesellschast mit beschtänk tet Haftung, obliegen. Det Gesellschasts⸗ weck kann ausgedehnt werden auf die Aufbereitung von Kohlen und den Betrieb von Unternehmungen aller Art, die auf die Lagerung, den Absatz und die Be förderung von Bergwerkzerzengnissen ge⸗ richtet sind, sowie auf die Beteiligung an solchen Unternehmungen.

Stammkapital.

. Das Stammkapital betragt 120 ob 0 (in Worten einhundertundzwanzigtausend Mark), die bar an die Gesellschastetasse n sind. . ö.

Vön dem Stammkapital übernahmen als ihre Stammeinlage:

1) Hans Heinrich X. Fürst v. M Pleß für die im 8 1 Ziffer 1 ge⸗ kannten Firmen.. in Worten neunundzwanzigtausend Mark) ;

) Steinkohlen⸗ Bergwerk cons. Aßendröthe

(in Worten sechttausend Marh,

3) Steinkohlenwert Vereinigte Glũckhilf ⸗Friedenshoffnung . 24 000 (in Worten vierundzwanzigtausend Mart

4) Steinkohlenbergwerk Consoli⸗ , (in Worten siebzehntausend Mark), 5) Siein kohlenbergwerk David 4000 (in Worten viertausend Mart), 6) Gewerlschaft Neuroder Koh⸗ len und Thonwerte= (in Worien achttaasend Mart), 7) Gewerkschast des Steintohlen⸗ bergwerks v. Kulmi i;... (in Worten sechstausend Mark), 8) Cons. Seegen Gotteg⸗Grube (in Worten viertausend Mark), 9) Neue consolldirte Caesargrube (in Worten zweitausen? NMiart),

10) Geweckschaft Consolidirte Wenceslaus Grube. . 10 (in Worten zehntausend Mark),

11) Schlesische Kohlen- und Kokswerke, Gottes ber z 10009 (in Worten zehntausend Mark!

Gesamtsumme .

Genehmigung aller Gesellschafter zulässig.

auf den Erwerber des ihm zugrunde liegenden Bergwer ksbesitzes übergehen. Geschäftsanteile, die dieser Bestimmung

als die Erwerber des zugrunde liegenden Bergwerksbesitzes übergegangen sind, können von der Gesellschaft eingezogen werden.

seit 1. Januar 1994 Dasselbe gilt für Einziehung eines Unieilgs zu

die Tonf. Sopbiegrube des Fürsten ordentlich Geschäftsführer, 2 HDeintich XV., dem LVufsichtsrgt beste llt werden. Der aua

gliedern. ; . Gruben derart, da 11) Schiestjche Kohlen. und Kokswerke, Muglied im ami . vertreten ist,

wobei mehrere unter einer

schränkter Haftung ae mi die die Frma . Gruben als eine Grube angesehen

120 0090

§ 4. Die Verãußerung eines Geschãfttanteilt der Beschlußjaffung sind: oder eines Teils eines solchen ist nur mit

Im Erbfalle darf der Geschãftsanteil nur

zuwider im Erbgange an andere Personen

bilanz maßgebend.

Organe der Gesellschaft. 8

5 O. Organe der Gesellichaft sind: a. die Geschaͤrts führung. b. der Aufsichtsrat, . die Generalversammlung. Gesch,

. Die Gesellschaft hat zwei oder me we che v

ie Zahl der Geschäͤfis führer festsetzt und efugt ist, stellvertretende Geschãstõführer

und Profuristen zu ernennen.

Gtiner der orbentlichen Geschäftsführer

3) Sieinfohlenwerk Vereinigte Glůckhilf⸗ muß Tae Verson sein, die der G lan. Friedenshoffnung, Hernisdorf, Kreis e en. . J. 6 Sani oM ohlenrats gemä der Ausfũührungẽ⸗ Sr fen, me rehz Li, , e. destimmungen vom 21. August 1219 zum Tuchs. Weihßstein. te ra, (Gesetz über die Jiegelung der Kohlenwirt-

chafi vom 23. März 1919 vorgeschlagen für die Gesellschaft ge⸗

wird.

Die Zeichnun

Thonwerte zu Neurode, schtüjt dechlsau lt n 3 gültig unter der Firma mit

des lei f o nber ber Ünterschrift zweier (ordentlichen gder , d, ,, Gejchaftsführer oder Pro⸗

uristen oter mit der eines ordentlichen

s) Gon. Seegen Gottes⸗Grube bei Alt- oder stellvertretenden Geschästefuührerg und eines Prokuristen.

. Der Aufsichtsrat' befteht az Mit. 3 von diesen entfallen auf die jede Grube mit emem

Verwaltung

Die Ernennung dieser 8 Aufsichtsrats mitglieder erfolgt bon den einzelnen Gtuben ·

fuhrt und ihren Sitz in Waldenburg in ben tern hend. Lon der einzelnen Heweck.

schaft und Gesellschgft.

Die weiteren 2 Mitglieder m sonen sein, die dem Steintohlen⸗ Syn dikat, Gesellichaft mit beschtänkter Haf⸗ tung, gemäß §z 11 der Aus führung. bestlinmunmgen vom 21. August 1919 zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirt schaft vom 23. 6 1919 vorgeschlagen und von der Gesellschafterver sammlung gewählt werden. Die Ernennung bezw. Wabl der Auf. , hat vor 26 , jedes heschäfts jahres für jedes folgende Ge chaftt⸗ jahr von neuem zu erfolgen. . Die Aussich ira lm it glieder erhalten ejne von der Gejellschafterversammlung zu schließende feste Vergütung.

3. Der Aufsschtsrat wählt alllãhrlich nach der ordentlichen Generalversammlung den Votsitzenden und J

Der Aussichtsrat ist beschlußfäbig, wenn sanmtliche Mitglieder geladen und mindest ene sechs Mitglieder anwesend sind. Bei Siimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Generalversammlung.

10. Die arme m nnn der Gesell · schafter wird seltens des Aufsichtsrats he. rufen. Die Berufung geschteht durch eine jedem Gesellschafter unter Angabe der Tagegorhnung eingeschrieben zuzustellen de schriftliche Ginladung mit einer Frift von mindestens zwei Wochen; sie beginnt mit

dem Tege der Einlieferung des Einladung; schreibens zur Post.

Jede 1000 (eintausend) Marf eines Geschäftzanteils gewähren eine Stimme. Stellvertretung in der Generalyersamm⸗ lung guf Grund schriftlicher Vollma t tt zulässig. Der Vertreter braucht nicht Gesellschasfter zu ö ;

Den Vorsitz in der Generalhersammlung führt der Vorsitzende des Aufsichts rats oder einer seiner Stellvertreter, oder in beten Verhinderung ein von der General⸗ verfammlung zu wählender Vorsitzender. Derselbe ersnnet und schließt die Ver⸗ sammlung, ernennt zwei Stimm zähler uns; leltel' die Verhandlung. Zu den Be. schlüssen und Wahlen genügt, soweit zicht ba; Gesetz oder die Satzungen eine Aus nahme vorsehen, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen G6 19.

§ 15. Alljährlich innerhalb, der ersten sechs Monate des neuen Geschäftsjahres findet die ordentliche Generalpersammlung statt. Außerordentliche Genęeralversammlungen sind mit Angabe der Tagegordnung ein; zuberusen, wenn der Aussichtsrat es für notwendig erachtet oder wenn Gesell⸗ schaster. die ein Zehntel, des Stamm. kapital vertreten, dies beim Aussichtorat beantragen. 6

Die Vorlagen ju der prden ilichen Generalversam lung. und Gege nstände

a. der Jahresbericht,

b. die Fahresbilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie die Grteitung Der Entlastung an die Geschafts⸗ führung und den Aufsichttrat,

C. Verwendung des Hieingewinne,

d. die Wahl der .

§ 15. . . Die Generalversammlung kann Satzung znderungen sowie die Erhöhung des

Bei Auflösung der Gejellschait erfolzt Stammkapitals mit det im 8. 12 9e. die Teilung detz Gesellschaftgzvermögens dachten Mehrheit beschließen; insosern es in Gltermarda ist auf- nach Maßgaße der von den Gesellichaf lern * aber um Abänderungen des Gegen ejahlten Umlagen. ug. der bei bes Stammkapitals, Verschmelzung oben n eistenden Auflösung er Für die Feststellung des Cine Mehrheit von drei Tanfteilen des Gesellschaftgzbermogens ist dabei die dem Ein. Stammkapitals erforderlich.

standes des Uaternehmenß. Herabsetzung

Gesellschaft handelt, ist

tenden Miigliede beschräakter

daftung in Liquidation.

§ 16.

Die über die Generalversammlung auf⸗ zunehmende Niederschrift soll vom Vor⸗ sitzenden und den Stimmzählern unter⸗ schrieben werden.

Bilanz und K

§ 17.

Die Geschäns führung ist verpflichtet, für jedes verflossene Geschäftsjahr in den ersten vier Monaten des jolgenden Ge⸗ schäftsjahres eine Bilanz Gewinn⸗ und BVerluftrechnung gufzustellen, sie nebst cinem Bericht (Jahresbericht) über den BVermögensstand und die Verhältnisse der GHesellschaft dem Außsichtsrat und mit dessen Bemerkungen der Generalversamm⸗ ung vorzulegen und spätestens zwei Wochen vor der Generalversammlung jedem Gesellschaͤrter eine Abschrift der Vorlagen sowie des Berichts der Rechnungsprüfer zu erteilen.

Art der Bekanntmachungen.

§ 18.

Bei Bekanntmachungen der Gesellschaft, welche durch öffentliche Blätter erfolgen ollen, genügt deren Aufnabme in den Reichtanzeiger. Die Bekanntmachungen erfolg'n unter der Aufschr ft Niederschlesisches Sieinkohlen⸗ Syndikat,

chesellschast mit bejchräukter Haftung“ mit der Unterschrift:

Die Geschäftsfübrung/ oder Der Amsichts rat..

Auf diefe Weise sind auch Abänderungen der vorstehenden Satzungen nach erfolgter Genehmigung durch den Reichskohlenrat bekannt zu machen.

Waldenburg i. Schl., den 18. De⸗ zemher 1919.

Niederschlesisches Steinkohle n⸗ Syndil at, Gere llschaft mit beschrůnkter Haftung.

Vertrags des Nieder chlesischen Steinkohlen⸗

Syndikats, Gesellschaft bürgerlichen

Rechts, in Waldenkurg, genehmigt

durch Erlaß des Reiche wirtschafts

ministers vom E 4. Oktober 18A, Aktenzeichen VMI Nr. 467.

Die Nachstehenden:

H Gon. Fürst nsteiner Gruben Les Fürsten von Pleß Hans Heinrich XV., Waldenburg,

) Gons. Sophiegrube des Fürsten von leß Hang Heinrich XV., Walden⸗ urg,

3 Steinkoh len⸗Bergwerk cons. Abend⸗

röthe, Rothenbach, . ö

4 Steinkohlenwerk Vereinigte Glůckhilf⸗ Friedenshoff nung, Hermsdorf, Kreis Waldenburg, ö

) Steinkohlenbergverk Jonsolidirte Fuchs, Weißstein, Kreis Waldenhurg,

6) Steinkohlenbergwerk David zu Kon⸗ tadsthal⸗

D Gewerkfchaft Neuroder Kohlen und Thonwerke zu Neurode,

8) Gewerkschaft. des Steinkohlenberg⸗ werks von Kulmiz, Waldenburg in Echlesien,

7) e. Seegen Gottes⸗Grube zu Alt⸗ wasser, ; .

10) Neue eons. Caesargtube, Reußendorf, Krels Waldenburg,

1) Generkschaft Gonsolidirte Wenceslaus Grube. Mölke,

12 Schlesijche Kohlen und Kokswerke, Bottesberg. . .

13) Riederschlefiches Stein kohlen Syn= dikat Gesellschaft mit beschraäͤnkter

Haftung. = ; bilden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im folgenden Vereinigung genannt), deren Zweck ist, die durch das Gesetz über die Regelung der Kohlenwirischaft vom 25. März 1919 und seine Aus führungs⸗ bestimmun len vom 21. August 1917 dem Syndikat des Niederschlesijchen Stein sohlenbergbaubezin ks gestellten Aufgaben zu ersüllen, insbesondere einen ungesunden Wettbewerb auf dem Kohlen, Koks⸗ und Brikettmarkt zu beseitigen und zu verhendern.

Die beteiligten Grubenbesitzer verpflichten sich, zu den nachstehend vorgesehenen Ver⸗ sanimlungen zusammenzutreten und sich in den vertraglich vorgesehenen Fällen den Beschlüssen und Entscheidun gen dieser Verfammlungen sowie der Ausschüsse der Vereinigung zu unterwerfen,

Außerdem unterwerfen sie sich gemäß z 69 der Aussuhrungsbestlmmungen vom 31. Auguft 19519 zum Gesetz über die Fegelung der Kohlenwirischatt dom ' März 1915 bezüglich der Durchfüh= rung der Richtlinien, Anordnungen und Gnksicheidungen des Reichs kohlenrats und Rei Tokohlenverbandes der Ueberwachung durch das Riederschlesische Steinkoblen⸗ Syndikat Gejellschait mit beschräntter Haftung, sowie der von die sem im Rahmen der genannten Vorschriften getroffenen Regelung der Förderung, des Selbstver⸗ brauchs nnd det. Absatzes der Brennstoffe

Dim Uebernahme der Gejchäfisanteile an dem Niererichlesischen Steinkohlen⸗ Syndikat Gesellschast mit beschränkter Haftung, wird durch den Gesellichafis. vertrag der Gesellschaft mit beschränfter Haftunn iet .

Die recht liche Zuständigkeit des Aufsichts⸗ rates des Niederschlesischen Steinkoblen⸗ Syndikaig, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, erstreckt sich auch auf die Ver= einigung. .

Die Versamnmtlungen der Gruben⸗

vertreter.

51.

I Die Versammlungen der Gruben vertreser finden in der Regel allmonatlich un Sitze des Niederschlesischen Stein kohlen Syndikats, Gesellichafst mit be⸗

schränkter 5 oder an eigem anderen, vom Vorsitzenden Let Außsichtsratg zu bestimmenden Orte statt. Sie werden pon

dem Vorsttzenden des Aufsichtsrals des Nieder schlestschen Steinkohlen⸗Syndikats Gesellschaft mit beichtänkter Daftung, oder einem seiner Stellvertreter oder im Auftrag von der Geschäftsfährung unter Mittelung der Tageserdnung mit min— destens fünftägiger Frist durch ein⸗ geschriebenen Brief einberufen. Außerdem ist eine Versammlung der Grubenvertreter brnnen 14 Tagen anzuberaumen, wenn eine Versammlung beschlußunfähig war oder von mindestens s. der Gesqmt- st mmenzahl schriftlich bei der Geschäfts⸗ ührung des Syns kats beantragt wird.

2 Als Fristanfang gilt der Tag der Absendung des Briefes. Hierfür dient die Bescheinigung der Postanstalt als vollgültiger Beweis.

3. In den Versammlungen der Gruhen⸗ vertreter hat jeder vertretene Gruben⸗ besitzer für je volle 19 000 Tonnen seiner festgesetzten Anteilziffer eine Stimme. Die Versarmlungen fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Sammenmehrheit der an⸗ wesenden Grubenvertreter.

4) Die ordnungsmäßig berufenen Ver⸗ sammlungen, der Grubenyertreter sind beschluß fähig, wenn 2 aller Stimmen vertreten sind. Erweist sich e ne Ver. sammlung als nicht heschlußfähig, so ist die nun anberaumte Verlsammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlußfähig. Hierauf ist je⸗ doch in der späteren Einladung ausdrück⸗ lich hinzuweisen.

5) Den Vorsitz in den Versamm!ungen

der Grubenverireter führt der Vorsitz nde des Aufsichtsrats des Niederschiesischen Slieinkohlen⸗Syndikats, Gesellichaft mit beschcankter Hiftung, oder einer seiner Siellvertreter oder in deren Verhinderung ein von der Versammlung zu wählender Vorsitzender. 6) Zur Teilnahme an den Versamm⸗ lungen hat jeder Grubenbesitzer oder sein geiehlicher Vertreter nach seiner Wahl einen oder mehrere Vertreter zu bestellen. Diese müssen der Verwaltung, dem Gru⸗ benvorstande oder dem Aufsichtsrat der betreffenden Grube angehören.

Die Auzü6bung des Stimmrechts kann jmmer nur durch einen Vertreier erfolgen. Jeder Grubenbesitzer hat deshalb dem Itiederschlesischen Stein kohlen⸗Syndikat, Gesellschaft mit heschränkter Haftung,. die Namen seiner Vertreter für die Ver⸗ sammlungen in derjenigen Reihen olge anzugeben, in welcher jeder der Vertreter für sich allein vor dem folgenden das Stimmrecht für den Grubenbesitzer aus⸗ zuüben berechtigt ist.

7 Der Vorsttzende eröffnet und schließt die Verfammlungen und leitet die Ver⸗ handlungen.

s) Ueber die Verhandlungen wird eine Niederschrift aufgenommen, die von dem Vorsitzenden, einem der Geschãfts führer und vdenenigen stimmbetechtigten Teil⸗ nehmern, die dies wünschen, zu unter- zeichnen ist. Der Niederschrift ist ein von dem Vorsitzenden als richtig bescheinigtes Verzeichnis der vertretenen Grubenbesitzer und ihrer Stimmen zahl beizufügen.

g) Jedem Grubenhesitzer ist eine Ab⸗ schrift der Niederschrift zuzusenden.

1065 Die Riederschriften haben, wenn nicht spaͤtestens in der nächsten Versamm⸗ lung der Grubenvertreter Widerspruch gegen sie erhoben wird, unbedingt be⸗ weisende Kratt.

11) Die Versammlungen der Gruben⸗ vertreter haben insbesondere zu beschließen und zu entscheiden über:

z. Wahl der Mitglieder der ständigen Ausschüsse und Ernennung von Aug schüssen zur Erledigung einzelner Fragen;

b. Aunahme neuer Mitglieder;

C. eine etwa vorzunehmende verbältnis⸗ mäßige Verringerung sämtlicher An⸗ teil ffern (35 14, Seite 9);

4. Festsetzung der allgemeigen Verkaufg⸗ bedingungen sowie der Verkaufspreise (S5 15 und 19. Seite 10;

8. Festsetzung der Umlage (6 24, Seite 17);

f. freiwillige Verringerung von Anteil⸗ ziffern (3 16, Seite 109);

g. unzureichende Nachweisungen E 7, Seite 7);

h. Erklärungen über Zusammenlegung der Anteilziffern 42 Seite 7 und 8);

j. Bekanntgabe der Erhöhung und Ver— riagerung der Anieilziffern (85 10 und 12, Seite 8 und 9);

k. 1 der Landabsatzpreise;

J. Bewilligung neuer Eigenbedarfs⸗ menzen gegenüber den zur Zeit be—⸗ stehenden (8 4, if 2b, Seite 6);

a. AUnkauf und Verkauf fremder Kohlen, Kokses und Briketts (5 8. Seite 7);

n. Kosten bei Lieferungsruͤckständen;

. Aenderung der Verrechnungspreise 8 20, Ziffer 4, Seite 11).

Beschlüsfe in den vorstehenden An. gelegenheiten sind endgültig bis auf bie unter e, i und 1 (siehe 8 28, Ziffer 1 bis 2).

Der Ausschuß zur Festsetzung der Anteilziffern.

1). Der Ausschun, der den Anteil der einzelnen Grubenbesitzer am Gesamtabsatz (üntellziffer) festzusetzen hat, besteht aus 38 Mitgliedern. Er wird alljährlich in der ersten Versammlung der Gruben vertreter auf die Dauer bis zur ersten se, n wn des naͤchsten Geschäfstsiahres gebildet.

3) Steinkohlenwerk Vereinigte Glück⸗ hilf⸗Friedenshoffnung,

4 Steinkohlenbergwerk Consolidirte Fuchs und Stein kohlenbergwerk David,

5) Gewertschaft Neuroder Kohlen⸗ und Thonwerke,

6) Gewerkschaft des Stein ohlenbergwerks pon Kulmis, Cons. Seegen Gottes⸗ Grube und Neue consolidirte Caesar⸗

grube, 7) Gewerkschaft Consolidirte Wenceslaus Grube, 8) Schlesische Kohlen⸗ und Koks werke, Gott sberg.

Der Autschuß wählt in seiner ersten Sitzung, die von der Geschäftsführung an⸗ zuberaumen ist, den Voꝛsitzenden und jeinen Stellvertreter. Er ist bei chlußfähig, wenn mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

2. Scheidet ein Mitglied während des Geschäftssahres aus, so ernennt der be⸗ treffende Grubenbeñtzer ein Ersatzmitglied.

3) Der Ausschuß faßt seine Beichlüsse mit Stimmenmehrheit; bei Stimmen⸗ gleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Genmelnsamer Verkan und etwaige

Ausnahmen.

§5 3.

Die vertragschließenden Grubenbesitzer verkaufen dem Niederschlesijchen Stein⸗ kohlen Synditat, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, ihre Erzeugung an Kohlen, Koks, Briketts, Kohlenschlamm und Koksstanb aus ihren im Waldenburg- Neuroder Steinkohlen revier gelegenen, schon erworbenen oder noch zu erwer henden Eigen, und Pacht eldern. Das Nieder⸗ schlesijche Steinkohlen· Syndikat. Gesell⸗ schart mit beschränkter Haftung, übernimmt bagegen die Verpflichlung der Abnahme und des Weiterperkaufes dieser sämtlichen Erjeugnisse nach den Bestimmungen dieses Vertrages.

Die vertragschließenden Grubenbesitzer durfen jedoch keinesfalls

a2 ans den im Waldenburg⸗Neuroder Revier gelegenen Feldern von Nicht⸗ mitgliedern und für deren oder Dritter hiechnung durch ihre Anlagen fördern oder fördern lassen,

p. ohne vorherige Genehmigung der Versammlung der Gru nenvertreter Bergwertseigentum, soweit es die Er⸗ richtung einer selbständigen Förder⸗ anlage ermöglicht, oder eine nennens. werte Erhöhung der Förderung eines Nichtmitgliedes zuläßt, veräußern oder vervachten. oder in anderer Form zur Benutzung ,,.

) Autgeschlossen von dem Verkauf an das Syndikat sind:

a. der Bedarf der eigenen Kokereien und Brikettfabriken (Koks und Brꝛikett⸗ kohlen),

p. die für Hausbrandzwecke an die Be⸗ amten der Grubenbesitzer, an die Bergleute, Invaliden uünd Witwen gelieferten und die zu Versuchs zwecken im Eimwerständnis mit dem Nieder schlesischen Stemtohlen ⸗Spndikat, Gefellschaft mit beschräntter Haftung, dienenden Mengen Freikohlen),

c die mittels Fuhrwerken abgehenden

Mengen, soweit nicht dadurch gewerb⸗· liche Anlagen regelmäßig bedient werden (Tandabsatz⸗ Alg mitiels Fuhrwerken abgehende , m gelten nur solche. die im Bezirke des Fuhrwerksverkehrs ver⸗ braucht und nicht mit der Bahn weiter versandt werden.

d. Die vor Abschluß dieses Vertrages verkauften Mengen, Joweit diele Ver⸗ käuse der Geschästsfübrung des Syn⸗ dikats bei dem Abschluß dieses Ver⸗ trages angemeldet und nicht von dem, Syndikat nach 130 der Ausführung. bestimmungen vom 21. August 1919 zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 übernommen worden sind. Diese Verkäuse haben die betreffenden Gruben besttzer selbst abzuwickeln (Vor⸗ verlãu fe).

) Die Versammlung der Grubenver⸗ treter kann auch den Selbstoerbrauch und den Eigenbedarf im Rahmen der gesetz ˖ lichen Bestinmung von dem Verkaufe an das Syndikat ausnehmen. Bis zu ander⸗ weitem Beschlusse der Versammlung sind ausgenommen:

A. die zu eigenen Betriebszwecken der Gruben erforderlichen Mengen ( Selbst⸗ verbrauch) .

b. die für den sonstigen Bedarf des Eigentümers der Grube erforderlichen Mengen, die derart vernichtet werden, daß fie nicht wieder in anderer brenn⸗ barer Fo m auf den Markt gebracht werden können ( genhedarf) jedoch nicht über den zurzeit best-henden Eigenbedarf hinaus.

3) Die Bestimmungen unter 1 4 finden auch für die Grubenbesitzer Anwendung. die bei Abschluß des vorliegenden Syndi⸗ kalsvertr iges keine Bertäuse. gemäß dieser Ziffer angemelbet hatten, bei Ver⸗ käufen an die bereits bejstehenden eleb⸗ trischen Zentralen in Waldenbutg, Mölke und Mttelsteine, sowie auch an noch spãter entstehende Ueberlandzentralen, die in unmittelbarer räumlicher Verbindung mit den Gruben stehen.

4) Zu den unter 1 und 2 genannten Zwecken dürfen ohne Genehmigung der Versamm ung der Grubenvertreter Kohlen,

Es ernennen je ein Mitglied:

I) Cons. Färstensteiner Gruben des Fürsten von Pleß Hang Heinrich XV. und Fon. Sophiegrube des Fürsten von Pleß Hans Heinrich XV.,

) Steinkohlen⸗ Bergwerk cons. Abend⸗

röthe,

Koks und Britetts nicht verwendet werden, die auf einer nicht unter diesen Vertrag fallenden Grube des Waldenburg⸗Neuroder Steinkohlenreviers gefördert oder herge⸗

Anfsehung ihrer Sorten der Ueberwachung wesenen Haldenbestãnden geliefert find.

des Rieder chlesischen Stein koh en Syni⸗ fats, Gesellschast mit beschränkter Haf⸗ tung; sie sind ihm bis zum J7. des der Abgabe folgenden Monats ziffernmäßig aufzugeben.

5) Die unter Lea, b, C und 2b ange⸗ führten Mengen tommen auf die Anteil ziffer in Anrechnung.

7) Die für die Kokereien und Brikett⸗ fabriken nach 12 verwendeten Kohlen werden in der geldlichen Abnahmeab⸗ rechnung (5 165, Ziffer 2, Seite 2) des Vertra es) nach den abgenommenen Mengen in Koks und Brikerls, umgerechnet bei Koks auf Grund eines Ausbringens von 5 vom Hundert und bei Briketts auf Grund eines Pechzusatzes von 8 vom Hundert, auf die Anteilziffer in Anrech⸗ nung gebracht.

8 5

Den nachstehenden Grubenbesitzern wird das Recht eingeräumt, Kohlenschlamm, d. b. das in Klärteichen Sümplen u w. abgelagerte Erzeugnis der Wäs chen, dem Niederschlesischen Steinkohlen⸗ Syndikat, Gefellschaft mit beichränkter Haftung, innerhalb ihrer Anteil ziffer zum Verkauf anzumelden, und zwar:

Sieinkohlenwerk Vereinigte Glückhilf· Friedenshoff nung bis zur Höhe von 20009 t,

Steinkoblenbergweck Consolidirte Fuchs bis zur Höhe von 10090 t,

Steinkohlen⸗ Bergwerk cons. Abendröthe bis zur Höhe von 19000 t,

Die vertragschließenden Grubenbesitzer verpflichten sich, für die Dauer dieses Ver⸗ trages sich jeden Verkaufs von Kohlen, Kos, Brikelts, Kohlenschlamm und Koks— staub an Dritie, soweit nicht ausdrücklich Ausnahmen borgesehen sind, zu enthalten. Alle beĩ ihnen einlaufen den Justrãge und An⸗ ragen sind dem Niederschlesischen Stein⸗ kohlen⸗Syndikai, Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung, zur Erledigung zu überweisen. Die Geschäftsführung des Niederschlesischen Steintoh len Sonditats, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung., hat das Recht, die Müwirkung der Grubenbesitzer zum Ab⸗ schluß eines Vertrages oder zur Beilegung von Unstimmigkeiten in Anspruch zu nehmen. Enistehende Kosten sind dem Grubenbesitzer zu erstatten, wenn ein Ver⸗ schulden der betreffenden Grubenverwaltung nicht vorliegt.

57.

Die Grubenbesißzer sind verpflichtet. die von der Geschästsfübrung verlangten Nach⸗ weisungen über die Kohlenförderung, über die Erzeugung an Koks und Briletis und deren AÄbsatz und Verbrauch in den von ihm bestimmten Fristen einzureichen.

Bei Widersprüch entscheidet die Ver⸗ sammlung der Grubenyertreter endgültig.

Außerdem sind die Gruhenbesitzer dem Niederschlesischen Steinkoblen⸗ Syndikat, Gesellschaft mit beichrãnkter Haftung gegen⸗ über auf dessen Verlangen zur Auskunft über das Syndifat interessterende brenn⸗ stoff wirtschaftliche Verhälmnisse verpflichtet, soweit diese ihrer Jenntnis unter liegen.

8 8. Der Geschäftsführung des Nieder⸗= schlesischen Steintohlen Syndikats, Gesell .

schaft mit beschränkter Haft soll mit Genehmigung der Versammlung der Grubenvertreter gestattet sein, Kohlen Fots und Brikenls auch von außerhalb des Syndikats stehenden Gruben anzu⸗ kaufen und zu verkaufen.

Anteilziffern.

53 9. Als Anteilziffer werden festgesetzt fũr Conf. Fürstensteiner Gruben des Fürsten von Pleß Hans Heinrich XV 1060 060 5 jährlich, Conf. Sophiegrub des Fürsten von Vleß Hans Heinrich TV 230 000 t, jährlich, Stleintkohlen⸗ Bergwerk cons. Abendröthe 210 000 v jährlich, Sleinkohlenwerk Vereinigte Glückhilf⸗ Friedenshoff nung 839 000 * jährlich, Steinkoblenbergwerk Gonsolidirte Juchs

Ueber die Men jen, die als bon Halde gellefert anzusehen sind, entscheidet der Ausschuß unter z 2.

ö Vei den Grubenbesitzern, deren An⸗ tꝛilziffer eine steigende ist. kommt die er⸗ diente Erhöhung der Anteilziffer auf die in dem betreffenden Geschäftsiagr ver- traalich vorgesehene Steigerung in An⸗ rechnung und um gekehrt. Es kann eine Erhöhung der Aanteiliffer nur um die Menge Platz greifen, die sich aus Abs. 1 ergibt, die also die vertragliche Steigerung überschreitet.

3) Die so festgestellte Grhöhung der Anteilziffer ist in der nächsten Verlamm⸗ lung der Grubenvertreter betanntzug ben und tritt erst mit dem darauf folgenden 1. Oktober in Kraft.

§ 11.

1) Jeder Grubenbesitzer ist nach Maß⸗ gabe seiner Anteilziffer am Gejamtabsatz und nach Maßgabe der von ihm an⸗ gemeldeten Sorten und Mengen zur Lie⸗ serung verpflichtet, falls er nicht mit mindestens vierwöchiger Frist bei, der Geschäfts führung des Niederschlesischen Steinkohlen⸗Syndikats, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, eine Verminderung einer Anteilziffer beantragt hat. Diesem Antrage hat die Geschäfisführung Folge zu geben.

2) Derartige Abmeldungen haben eine Herabsetzung der Anteil iffer zur Folge, wenn sie nicht durch Betriebsstörnngen oder Betriebsschwieri, keiten veranlaßt sind.

3) GErwachsen durch Abmeidungen aus bereits eingegangenen Lie ferungsveryflich⸗ tungen unabwendbare Kosten, so fallen . dem beireffenden Grubenbesttzer zur Last.

4) Bei ploöͤtzlichen Betriebsstörungen ist der Grubenbesitzer an die vierwöchige Frist für die Aomeldung nicht ge unden; derartige Ereignisse find indessen der Ge⸗ schãftẽ fuhrung . mitzuteilen.

Bleibt ein Gruben oesitzer während eines Geschãstsjahres mit seinen Lie ferungs derpflichtüngen im Rahmen seiner Anteil = ziffer im Rückstande, ohne daß eine vorüber⸗ grhende Betriebsstöcung oder Betriehs⸗= schwierigkeit vorliegt und obwohl ihm Auftrage in der vollen Höhe der im Rahmen der Anteilziffer angemelden Verkaufs⸗ mengen ung Sorten erteilt waren so ver⸗ ringert sich vom Beginn des nächsten Geschãfts jahres Jeine Anteilziffer um dic Hälfte des Rückstandes.

Die Verringerung der Anteilniffer ist in der nächsten Versammlung der Gruben⸗ vertreter bekanntzugeben.

Gegen die Gn scheidungen der Ber sammlung der Gruben dertreler üher Streit · fragen aus 5§5 10, 11 und 12 besteht de⸗

jüglich der Höhe der Anteiltiffern die Be— tusung gemäß 28, 3 fer 2. 4

Falls die Lage des Marktes die velle Aufnahme der Absatzmen gen nicht gestattet, jo kann eine verhältnismäßige Verringerung der Anteilziffern durch Beschluß der Ver⸗ sammlung der . erfolgen.

§ 15.

17 Die Geschäfts ührung des Nieder- schlestichen Steinkoh len⸗Syndiats, Gejell-= schaft mit beschränt ter Hasiung, ist ver⸗ pflichtet, die Aufträge den einzelnen Gruhenhesitzern derart zuzuteilen, daß jeden Grubenbesitzer nahe zn im Verhaltnis seiner Anteilziffer beschästigt wird. Soweit nach den vor iegenden und einlausenden Be⸗ stellungen die Beschästigung der Beteiligten nicht gleichmäßig ersolgen kann, haben die⸗ jenigen Grubenbesitzer, denen eine geringere Absatzmenge zugewiesen worden ist, für die Minderabnahme lediglich eine Gatschädi⸗ gung von 0, 5 4 je Tonnt Kohle und 20 6 je Tonne Kohlenschlamm vom Niederschlesischen Steinkob len Syndikat, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zu erhalten.

2) Die Geschäsls führung des Nieder⸗ schlesischen Steinkoblen⸗Synditats, Ge⸗

gy0 oo t jährlich, Steinkohlenbergwert

läbrlich,

Gewerkschaft Neuroder Kohlen⸗ and Thon ·

werke 415 000 6 jährlich, . Gewerkichaft des Steinkohlenbergwerks

von Kulmiz 36) 000 t jäyrlich,

Conf. Seegen Gottes ⸗Grube 135 00 t

jährlich, ĩ Nene consolidirte Caesargrube S5 000 t

jährlich, 6 Gewerkschaft Consolidirte Wenceslaus

Grube 600 000 t jährlich, Schlesische Kohlen⸗ und Kokswerke,

Goꝛtegberg, 530 009 t jährlich.

Den unter einer Veiwaltung stehenden Mitgliedern wird das Recht eingeräumt, ihre Anteilziffern zusammenzulegen, wenn sie dies vor der ersten Versammlung der Geubenvertreter eines jeden Geschäfts⸗ jahres dem Ni ders hlesischen Stein oh en⸗ Syndikat, Gesellschaft mit beschtänktter Daftung, schristlich angeig:n. Diese Er⸗ Härung ist in der ersten Ver ammlung der Grubenvertreter ,

16.

I) Denjenigen Grubenbesitzern, bei denen die Abnahme die vertragliche An⸗ leilsiffer in (cinem Geschälisiahre über⸗= steigt. ist auf ihten Antrag eine Erhöhung ihrer Anieilziffer bis zur Hälfte dieser Mehrabnabme zu gewähren, wenn in diesem Geschäftssa hr. die, Gesamtanteil. ziffer abgenommen ist. Hierbei ist nicht erforderlich, daß in jedem einzelnen Monat

bei dem betreffenden Grubenbesitzer vor⸗

stellt worden sind. d) Die zorstehend unter 1 und auf⸗ zeführten Mengen unterliegen auch in

des Geschäftsfihres eine Mehrabnahme

sellschaftt mit beschränkter Haftung, stellt

David 150 000 t monatlich den au die Gesamtbeteiligung sich erge enden Minder oder Mehrabsatz

sest, berechnet danach den für jeden Grubers. besitzer sich ergebenden Betei ligungsanteinl und tei den Grubendesitzern monat lich mit, um welche Mengen sie den ihnen hiernach, zustehenden Beteiligungsanteil überschritten oder nicht erreicht haben. Die geldliche Abrechnung für die Ent. schädigung findet dagegen erst nach Schluß den Geschäfissahres auf Grundiage des sich im Jahresdurchschnitt tatsächlich er⸗ gebenden Beteiligungsanteils statt.

3) Die Entschadigung ist innerhalb der ersten 3 Monate des neuen Geschãfts⸗ jahres zu zaglen; für eine ausnahmsweise spätere Luszahlung sind 5 v. H. Zinsen zu vergüten.

5§5 16. Durch Beschluß der Versammlung der Grubenvertreter kann der Geschäfisführung das Recht eingeräumt werden, wegen frei- williger Verringerung der Anteilziffer mit Beteiligten unabhängig von den vor⸗ k Bestimmungen Abmachungen zu reffen. Festsetzung der Preise und Lieferxungsbedingungen sowie Begleichung . Rechnungen.

5817. 1) Das Niederschlesische Steinkohlen⸗ Syndikat, Gesellschast mit beschrtänkter aflung, tritt den beteiligten Gruben ssitzern gegenüber als Selbsttäufer auf. Der Kauspreis ergibt sich aus den Be stimmungen der 8 20 und 21.

liegt. Es scheiden indessen die Mehr⸗ mengen aus, die mit Begtnn des Geschäftssahres vorhanden ge⸗

ilfe von bei

2) Etwa eintretende Verluste hat den Niederschlesische Steintohlen⸗ in.

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