Meine Herren, es ist jeßt im Hin ausgeführt habe, der aller ungeeignetste geradezu zu provuzieren. Selbst wenn die es annehmen, kündigt haben, am 1. April mitt ihr Bündel packen, dann h
— — — ö —
von Gespannen nicht auf mit dem Hausrat der Arbeiter herumfah Drganisationszugehörigkeit der lichen Arbeitgebern nicht geachtet wird. Da Sie wird Mittel u Arbeiter in der Ausübung ihres Koalition gewaltsame Vorgehen der Arbeitgeber zu am Schlusse meiner Ausführungen hier hervorheben, weil schietensten Rednern — Herr von Kessel het, worden ist, in seiner Rede au Abgeordneter Simen — he alle Kräfte zusammenfa um das Elend von unserem Lande abzuhalt derartige Vorgänge,
eignet, ein einmütiges gebern auf dem L
— —
Arbeiter von e
einschreiten müssen.
verhindern.
— — —
en. Denn, wie ich sie eben geschildert habe, Zusammengehen von Arbeitnehmer ande herbeizuführen. hier noch dazu beitragen wird, daß die mäßig diese Aktion gegen das Koaliti eingeleitet haben, davon Abstand neh kommt, und daß ein Konflikt in Pommern mittelerzeugung so au ßerordentli mieden wird. (Bravo rechts.) Hierauf wird ein Sch stimmung erfolgt a Um 514 U woch, 12 Uhr (
— — — — — —
lußantrag angenommen.
Nächste Ei
nträge und förmliche
r tritt Vertagung ein. bstimmung,
— — — — — —
blick auf da, was ich vorhin! Zeitpunkt, derartige Konflikte Was muß das letzien Endes zur Folge Sache so glatt vor sich geht, wie diese Herren daß diese tausend Arbeiter, die sie zum 1. April ge. en in der dringlichsten Bestellarbeit at das zur Folge, daß hunderte und hunderte dem Felde arbeiten, sondern auf den Chausseen ren. Und das alles, weil die inzel nen laadwirtschaft gegen wird die Regierung nd Wege finden, um diese orechtes zu schützen und daz Ich will das don den ver- wie mir mitgeteilt ch darauf hingewiesen, und ebenso Herr rvorgehoben worden ist: wir ssen, um unsere Wirtscha
Die Ab⸗
tzung Mitt⸗ Anfragen).
BVorsahre, 14 im Ja Fläche von 11 657 166 545 .
hre 1915 und 13 im Jabre 1914) mit einer
und einem Grundsteuerreinertrage von
— Die B schlägt laut M Frrner wind eine GErhöh'nn 12 Millionen Mark por
— Die Leitung der Da laut Meldun 2 Danzigs durch Ententetrup ĩ Von polmscher S um der Danziger Polens großes In
raunschweigischen Kohlenwerke« W. T. B.“ vor, I vo zu erteilen. g des Aktienka geschlagen.
iger Frühjahrsmesse teilt
eldung des
vitals au uw achs an Fideikommisfläcke im Rerich ropinz mit 2138 ha auf, erster Stelle siand. Sig ha, randenburg kit ieh ng 1631, ha. ni nach Provinzen, Spitze der Reg
jahre weist die Rh Jahre 1916 Schlesien an preußen mit 1 dann erst Schle
Ihr folgen Ost« mit 1757, ha und 2. Nimmt man allerdings diese sondern nach Regierur geben ken iterungsbezirk Sppeln ng von 21133 ha, dem Frankfurt mit berg mit 18196 ha, Berdrängung der B trotz der verbaältnisrnä ommißfläche im R 9. eines 1433, ha messende gierung obezirt Breslau mit 11114 diesem wunde, wie oben berelis en im Regierungsbezirk Wiesbaden h Grunzsteuerreinertrag aufgelöst.
Vergleicht man die bezüglich der Verteil so ergibt sich, deß die Moin zollernschen Lande mit 16,9 t von 7,26 v der Fidei kom miß bezirken 21, pH, wo sie beträgt und den
vor, so stel mit einem me 1806.3 und K 1106, ha folgen. vieren Pla , , ,.
sodann Posen mit ropinz Schlsien auf den Teutenden Vergrößerung t Oppeln erklart sich durch n Fideikemmisses im Re— Grundsieuerremenirag. Außer wähnt, nur roch ein Fibeiko on 142, ha Fläche und 5569 einzelnen Landesteile des preußischen Staates Fideikommiß fläche mit⸗ z Schlesien mit 17,2 vH und O weit über dem Staatz Ausdehnung egierungs⸗
müssen jetzt ft wieder hochzubringen, meine Herren, sind nicht ge⸗ n und Arbeit Ich hoffe, daß diese Erörterung Herten in Pommern, die plan- onsrecht der Landarbeiter dort s es nicht zum äußersten — das für unsere Lebens- ch wichtig und notwendig ist — ver.
Aussicht genom worden, die Me Unterbringung de
Die größte Quartiere zur
äche sindet sich in den R ppeln mit 230 v und Str allo wie seit Jahren mehr als ?
3 der Bezimke flache Staate durchschnit um mehr al
s das 3 fache über⸗ . und Boden O, Allenstem mit 1, Tri H fedeikommifsfamni
Regierungobezirken Stabe mit Gumbinnen mit 15 Die bewalde im Berichtsahre ein bestand Ende 1917
che bezw. 13, v5 ieses Wachstum weicht
1913 ab; erheblich übertr Jahrzehnt in Frage komm nahme im Jah im Jahre 1508
er mit 1, ch gebunden. 1deitommisse erfuhr so doß ihr Gesamt⸗ der Fideilkommiß⸗ therhaupt betrug. 9 von dem der Jahre 1915 und soweit das letzte 468, ha betragende Zu⸗ ar auf 34 487, ha steigende
Hannover mit 15 te Fläche der F e Zunahme von 2682, 117979653 ha oder 46, ö der Forsifläche des Staates i
e aus Rotterdam ziemlich lebhafter Verkehr. ten sich die Käufer infolge
Finanzverwaltung nter den in d
egen wird es,
t, durch die 25
te 1916 und durch die g ie Wiener Allge⸗
die seitens der
— — —
Etatistit und oltsmwirtschaft.
Die Bewegung der Fideikemmi im Jahre 1917.
schen Reglerung vom imiliengüter a herrliche Haus ve imögen, üer aufgesũhrt. Cine üebe ch
dle den größten Teil besonderem Interesse ung dis Staitstijchen Landega gliche RFideikommisse und in sol
Durch Verordnung der 1919 ist die Auflöfung der olche werden stander dehen und Erbsiammg Bewegung der Fideir außmachen, dürfte daher von
der Stat. Kor gewandelte Lehen umfaßt.
er Veröffentlich r.“, die unsprün
— — — — — — — —— — s
der Fiber
om misse Bestand Ende 1916
Nehrzugang Bestand Ende 191
YVrovinz
sse in Preußen
10. März ngeordnet worden; als sideitommiffe, t r ber die neuere der Familiengnter Wir ent⸗ mts in che um.
—
hietes
Kruppwerke seit negen des Ver. wurden,
B.) Nach der Statistik hat aten des Jahres 19195 ein“ rancs, ausgeführt in der
es, das bedeutet einen
Milliarden Franck.
. xebensmittel
Arbeitsstreitigketlten. In der Angelegenheit des Tari cherungs ang et ciuß 8e. enden Schiedsspruch ügte allgemeine Verbindlichkeit des folle Fachgenossen aus, meine Verbindlichkeitsger lä en getündigte Ve Ablauftermin hinaus lättern zufolge ist, Bühnenverb
fvertrags der Ver Schlichtungsaus, wie W. T. B.“ mitteilt, fol⸗ Die vom Arbeite minister ver, Vertrages dehnt dessen Wirk. über die Vertragsparteien hinaus. tung hat aber nicht die Bedeutung, zelnen Bestimmungen verlängert wird.“
ellten hat erlin gestern,
Eingeführt wurden
daß der inzwisch gegenüber 4 900 000
zeitlich über den reichischer
verband we . Februar unter A stands sämtlich Die Entscheidu Wie ferner aus Wiener Klin
rtrag in ein
Wagengestellung für Kohle, Kok und Srikettg. am 26. Januar 1920.
NRuhrrevier
j — ¶Oberschlesisches Heyier
Nicht gestellt..
Ostyrcußen 151 442,3
124 2300
347 774,3 2a8 580,
Il jg eg ß z. 17) 127 930,
1583 zoß 269
Schlesien . Schleswig.
Westfalen .
Rheinprov.
mStaate 2516 272,
gleiche mit einer längeren Reihe von iblen mitgeteilt: Es berrug
2627 339;
ahren sei ifolgende 3 Jahren seien no
Berichte von auswärtigen War Am ft er dam, 27. Januar. Wechsel auf Berlin 2
hagen 42.25. Wech Wechsel auf WBechsel auf Madrid 45 Nlederlůnd. Staatganle anleihe ol gz, Königl. Itiederländ. Unie 446, Rieder lind. Indisch⸗ Santa Fs 88, Rock Ratlway — , Steel Corp. 1093, Amerlla⸗Linie =
Kopenhagen, 27. J Hamburg 6,06, do. auf 109, 75, do. auf New Paris 48, 75, Stockholm, Berlin 6.00, do. auf
enm är
ttelten Meldung des tten
Transport. öhung um n im ganzen otoromnibusse m insgesamt
ondon fordert sofortige Lohnerh und Traneportangestell te Straßen bahnen und PM
Es handelt sich u
Zum Aus tand der italienischen Ei X. B. zufolge, der Corriere della Sema“ fahrende 3 n Schiedsgersch
1B. X. B.) 235, Wechfel Wechsel auf Wien auf Stockbolm 52, w Jork 258,50,
50, Wechsel auf Itali ihe von 1915 878
arbeiierverband eine
10 Schilling für die Handel Lande. Die Angeftellten der
werden davon nicht berührt. 120 000 Arb iter.
auf Paris 19,
, Wechsel ,,,
sel uf Kopen. quf Christianta Brüssel 1925, en 177. Niederländ. Staatz , Holland⸗Amerh ta-
Itch on, Tope 33, Southern llniter States
senbahner teilt, mit, daß verschiedene etommen sind. t abgelehnt. ‚Secolo' meldet gen zwischen den egierung einen gün öbne für die Streiftage nso will der Verkehre min fernung die Streit nden v
Vetroleum S27 l Dandelshant 84 üge vorg Island 54]
Eisenbahner haben ei eine 16,
Rom, daß Verhand lun Eisenbahner und der R Die Auszahlung der L abgelehnt worden; eb. beibehalten, deren Ent
; Anaconda 132. ranzösisch - Englische Anleihe — Matt.
B.) Sichtwechsel auf ihre. Hiag. 2.60, do. auf uf Helsingfors 24, 00. e auf
Vertretern der tigen Verlauf nehmen. ist von der R ister die F Amsterdam 23 4,50, Jork 607, 00, do. auf London werpen 48, 00, do. a
Amsterdanm 182,00, do.
7s do. auf Ant
Ge sundheitswesen, Tierkrankheiten und Absnerrungs⸗ maßzregelu.
der F ideikommisse
Abgane Mehrzugang oder abgang 2
Gesamtfläche Wald flache ge Zet
ha
9l⸗O0, do. auf Wash
ton 98,00. do. auf London 1 Paris 40, 00, do. auf
27. Januar. rüässel 35, 50, do. auf Helsingf
B. T. B) in den dortigen Kranken zu verzeichnen.
ge zur Genesung.
7,92, do. auf Nach Meldun häusern 16 Faͤll
Schlafkrant Die Kranken befinden sich
jedoch alle auf dem We
A 86 =
Eine wesentli
durch den Krie der Fldeikommi
che Beeinfl für das ein au a zu verzeichnen ist. e ist jedoch
bnis des Jahres 1918 ann kann au
bieser Frag
bezirke 3 t,
net, betrug der Meh hrzugang an Fideikomm
g hat die Bewegung nicht erfahren, abgesehen
ugang von
Er fut
ins gesamt 18763 ha , und zwar je 1 in
außerdem fand eine undenen Fläche in rundsteuerr
nertrage
8 vŚ.
(gegen 3 im
A eron an ti sche s Observatorinm.
Lindenberg, Kreis Beest ow.
26. Januar 1919. — B
Sandel und Gewerbe. allonaufstieg von 64 bis 6z Vorm.
ebrslage im Ruhrrevier. tnisse sind unter t Meldung d ten Wagen,
Zur Verk bahnderkehrsperhaͤl treiks nach wie vor lau chwierig. Die abgesten Kohlenwagen, hab Dazu kommt, bei Mörs, Teil
Die Eisen⸗ Eisenbahner⸗
Nachwirkung des es W. T. B. aus Essen sehr
Temperatur O0 namentlich zahlreiche heladene
See hohe Luftdruck oben unten
E —
Haldenbestände, n beliefen, bis zum 24. Ver sorgung Süddeutschlands mit Eisenbahnwege nach ens der Bedarf an Eisen⸗ n Staaten gedeckt werden Nebenflüssen hat der aufgenommen
C
Halbbedeckt, Boben
— 3,440 auf zwischen 1020
nebel, Reif. — Bodeninve wischen 580 und 1030 und 1480 m von — 3,360 auf — 2, 0.
rsion bis 210 mm bon m überall —
t veistärkt worden, kohlen in den ein Der Verkehr auf ckgehen des Hochwa Schiffsraum ist Schlexptraft. rg Nuhrorter Häfen sowie Die Kipperleiftung soll i nd möglicht auf 1 Kanälen hat d hme destenigen auf der Due Weser wird seit dem Der Abstieghafen in M Rien worden. hein⸗Weserkanal in weftli in den Zechen hafen des ö. sich allmahlich wieder
Die Siemens. . Meldung des
lste·= Echuger verzinslich a ? . b eben.
so daß wenig zelnen süddentf hein und seinen rs allmählich wie
genügend vorhanden. gen 22. Januar ist der Um⸗ n den privaten Rheinhafen
n den nächsten ebracht werden.
mit dem Zurũ werden j hn
chlag in den Duigbu
heese lich ver rn Auf den westdeuischer
27. Januar 1920. — Drachenaufstleg von 56 bis 7 Vorm.
, Seehdhe 4 Temperatur C0
oben unten
27 000 t tãglich er Vertebr in we Weser aufrecht erhalte 20. menigstens bergwan inden ist am 21. wieder in Januar ist der Verkehr tung wieder frei. Herner und Dortmund. Cmg— igert. Er belief sich werktäglich
Werke, G. m. b. H., haben an das Bankentonsortlum des ns 60 Millionen Meark zu 43 v zum Nennwert⸗ nnũckzahlbare Teilschuldperschreĩ⸗
Richtung
l do Cο =
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Schuckert.
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Wolkig. — Inversion zwischen 220 55; zwischen 5h und 1 . 1890 m überall 0
ö und 470 m von — 2380 m von 2,20 auf 3,50. O6; zwischen 2840 und
2910 m überall
Zweite Beilage
zur Deutschen Reichsanzeiger un Prenßischen Staatsanzeiger.
M 23.
1820.
Berlin, Mittwoch, den 28. Januar
— 63 ee — k.
— —
Aichtamtliches.
1 Gortsetzung aus der Ersten Beilage) 1
Parlamentarische Nachrichten.
ir Entwurf eines Gesetzes über die Umlegung . ö e (Umlegungs ordnung)
ist nebst Begründung der preußischen K lung zur Beschlußfassung zugegangen. Er lautet wie folgt: § 1.
Die vermengt liegenden oder un wirt ckaftlich , . stscke verschiedener Eigentümer einer Feldmark kõnnen . ö. Bewirtschaftung umgelegt werden, wenn davon eine erhebliche Ve besserung der Landestultur zu . ist.
2 .
(1) Die Umlegung (Spe ia lszara tien, Zu lg emen c fung . lorpelung, Konsolidation) kann sich auf eine oder ö Feldmarten, auf etnen durch natürliche ö he ,,. Bewirtichaftung kenntlichen Teil einer Fel mark oder . solcher Teile erstrecken. Einzelne Grundstücke ,, . ö. können zur Umlegung gezogen werden, wenn (s ö. e ö Verfahrens, insbesondere zur Herstellung wirtschaft ich mn h; . Grenzen, Wege, Entwässerungs, und . . Beschaffung der Vorflut oder zur Verbesserung der Planlage g
erscheint.
i af ie Orts der ein Teil (2) Bei ländlichen Ortschaften kann die Ortslage od
der Ciel, zum Verfahren gezogen werden, wen) die 3 . Fläche berechnete Mehrheit der Cigentümer der zuzuziehenden Gru
fi amit einperstanden ist. . ö. tr , burch die Anlage von Kanälen, Deichen. ,,,. Wegen durch Verlegung oder Durchbruch von . . ö durch ähnlich Maßnahmen ozer Exeignisse , n, . ultur entstehen oder entugnden sind, kann die Ur ung. a die ö i. Anlage oder die Ereignise betroffenen , . stücke beschränkl werden, die zur Erzielung eine . ö mäßigen Planlage zugezogen werden müssen. Bei ö. 6 ves Um legungsbezirks gelen 9 , n, 66 ö icht. Auf Feldmarken oder Feldmarkteile, ; 3 an, einer solchen aber noch icht unterlegen haben, sinden die Vorschriften dieses Absatzes keine Anwendung.
§ 3.
Hö Pra Voraussetzungen Hält der Präsident des Landeskulturamts die setzur , , r, d , für die Verhandlung mit den Beteiligter ,
enn die Eigentümer eines Viertels der umzulegen igen . roß⸗ und Grundsteuerreinertrag (in Hohenzollern nach Grundsteuerkapital) berechnet, es beantragen.
§ 4. . (1) Der Kommissar hat in einem Ortgtermine vie ö
über die Voldusstzungen der Umlegung und die Bilyung de egungsbe irkeg zu hören. . , Ferm ist mindestene J ., , lätt nd in ortsüblicher Weise in allen Gemeinden, in ; Garn e, liegen, öffentlich 1 ,
üigten eine Äbschrift der Bekanntma ung dur zug, . ; Ben Landrat und den Gemeindevorstehern ist von dem
Termine Mitteilung zu machen. ö
8 2 . ö (
Einwendungen müssen im Termine mürdlich . . gründet weiden; hierauf ist in der Bekanntmächung (8 ö, . Die ö mit ö . dleibt eine nach Säöße und Grundsteuerreinertra— Grun sten e ne e Mehrheit der Beteiligten bei ibrem . so hat der Hräsident des dan denk ulturgmts den Reg erung p und den Vorstand der Landwirtschafiskammer zu hören.
86 ; Nach Abschluß der Verhanplungen hat die , Zand zkulturamts über die Zulässigkeit des Verfahrens. . sellung des Umlegungsbezirtes zu beschließen. Der . Satz 3 des Gesetzes über Landeskulturbehörden vom ö ö. . (Geseßsem ml. S. 101) findet Anwendung. Der entsche . , des Beischluss es ist in der im 54 für dle . ö 64 orgeschriebenen Weise zur Kenntnis yr Beteilig ͤ gen. . den Beschluß steht den J. . dem Tage, an dem das letzte ihn enthaltende Kreis nichine . Be ö. an den Minister fär Landwirtschaft, Domänen *, 2 und Forsten zu.
— 3 . Geringfügige Aenderungen zeg Umlegungzsbezlrks cn . nach Gilaß des Umlegungsbeschlusseß (8 61 . . ohne daß es der Beobachtung der Vojchriften ö . ig he. bedarf. Vor der Aenderung sind die Eigentũ mer ö . . troffenen Grundstücke zu hören. Ueber verbleibende Widersprů scheidet die Spruchkammer entgültig.
. ten nicht ür das Vorverfahren werden von den Beteiligten n t , n, übrigen finden auf dieses Verfahren die für das Haupt—⸗ verfahren geltenden Vorschriften Anwendung. 5 9. (1) Folgende Grundstücke:
Hofrä ũ Hauypt⸗ zebäude, Hofräume, Hausgärten, Anlagen, deren Hau 1 die Gewinnung von Ohbst, Doyen , ö Bartenkultur ist, Weinberge, Jolche Lehm, Sand, . Kalk-, Mergelgruben und Steinbrüche, die einer ann . schaftlichen Benutzung nicht unserliegen; n in, ö nr Gew nnung von Fossilien oder zu gewerblichen . dienen; Grundstücke, auf denen Mineralquellen, Denkmä
oder Familiengräber sich befinden,
können nur mit Zustimmung ihres Eigentümers zur Umlegung gezogen
werden.
. . . . ird das Verfahren nach 5 2 Abs. 2 auf die Ortslage au ö * der . Absatz 1 auf die zur Ortslage ge
hörigen Grundstücke keine Anwendung. 810.
ü i bzutretenden Jeder Teilnehmer muß für die von ihm a
, . Land von gleichem Werte abgefunden ö Die Abfindung muß möglichst ö ö,, .
in Grundstücken von aleicher Gattung mit dem a d k in Grundstücken von einer dem . Lande gleichen oder JJ . , n , Teilnehmer für einen Aug ali in der Güte (inen Zr ö
d ke ! ; fall in der Fläche einen Zusatz in und umgekehrt für einen Ausfa ꝛ .
Hüte annehmen, auch eine Ueberweisung von 6 run er ei 3 Grun ffůcke einer anderen Gattung sich ö. kö
Cern. der Landenischädigung muß ausnahme weise, wo
forderlich ist, Geld gegeben und angenommen werden.
2) Die Lage der einzelnen Landal findungen ist so zu bestimmen, wie 8 , abzumägenden wittschaftlichen Vorteil aller
Teilnehmer am meisten entspricht.
Art des Wirtschaftsbetriebs nötig macht, kann kesnem Teilnehmer aufgedrungen werden.
bäume wird von demjenigen, dem 66 ,, . ö — 3 r 9 282 1Uun⸗ Geld ge eis t. u ö
der sie verliert, Entsckädigung n . eredelte oder abgänglge Bbstbäume hat der neue Erwerk
. auf dem solche stehen, dem früheren .
nur dann Entschädigung zu leisten, wenn er sie . 61 ö
geteilten Grundstücke behalten will und nicht vorztehr,
sernung dem früheren Eigentümer zu überlassen.
tragen hat (der neueste Düngungszustand), ist , , ö Abichẽtzung und muß von dem Empfänger der kö findung früheren Eigentümer in Geld besonders entschädigt werden.
wiederkehrende Nutzungen verwendeten Kosten in wie er diese Nutzungen genießt, zu erstatten.
= 7 ** 3 J. 1 9 * 5 4 95 en
sonstige ,,, 1 ö 4. , mern . übrt i ) teh en gleich ige ö 1
übrt.en Teilnehmern etwa enistehen . stei ier n der Gesamiheit der Beteiligten ein
steigen, so kann er hierfür von Gesamih ö zelt ädigung Beruht der Nachteil auf einer Ma
Geldentschädigung verlangen. Beruht den J
ie ei Teilnehmer einen besonderen Vort—
nahme, die einem anderen Teilneh ein . so i die Maßg es empfang nen Vorteils de
bracht hat, so i dieser nach Maßgabe des mpfang nen ö. Gesamtheit der Beteiligten gegenüber zur Enischädigung veipflichtet
Triften zu feiner Landabfindung uachafft werden. . meinschaftlichen Benutzung , A lagen, 321 h er e. J z i6⸗ ässerungseinrichtungen, rar en, ehm, wässer nas⸗ und B wässerungse ** ö nde, Kies⸗ und Mergelgruben. Steinbrücke, Weiden. Bi Sand⸗, Kies, Kalk⸗ und Merg brü 3 um mejplatze und ähnliche sind aus zuweisen, soweit das wirtschafttiche Bedürfnis der Teilnehmer es er sordert.
ie it er mich derer Seite, ine besondere zie Telnahmer, soweit er micht von ander, in ; , des öffentlichen . n, . : Velha n es We tes ihrer Teilnehmermech ' muß, nach Verhältnis des We l , ö ö. gleichen k nn sie w — . ö * rbe 816 ne 8 e ö fäl des Verfahrens (Kosten für Ar ate , ö Si gleichen) sowte zu den Folgeeinrichtung Signale, Stangen und dergleichen) sowte w s fü e Arheiten, die aus Anlaß uñ kosten (Kosten für alle g ö in te, der . vorgenommen ö . also die Ausbautosten der neuen geme . k ,. . kJ und dergleichen) beizutragen. Teilne , Jö fal teinen o t n ; nis äßig geringen e derfahren teinen oder nar einen un veraält , önne h andes kullurbehörde von der Aufbringun aben, tönnen duich die Landes bord . 3 Anteils an den vorbezeichneten Beiträgen ganz oder teilweise z Lasten der übrigen Beteiligten befreit werden.
; ö? — ingezoge wenn es für . bestanden können verlegt ober eingezogen werden, 9 . Duichführung der Umlegung nötig ö den Be nutzungsberechtigten daraus kein erheblicher Nachteil entsteht.
ö , ,. s ; d emeinschafllichen Anlagen solche Aen ndersetzungsplans an cen gemeinschafil Ang sole ö Ergänzungen vornehmen, die durch überwiegende wirt
schaftliche Rücksichten geboten sind.
stücken harten, sind bei der ö ö s , 2. avon teine Verbesserung der Landeskultur zu warte AUnte . Voraussetzung ist gememschaftliches Eigentum, das nach den *
liegt, bei der Umlegung aufzuheben.
e börde gegen Ent⸗ teiligten oder auf Anordnung der Landeskulturbehörde gegen
8 . 5 951 5 k führung des festgestellten Auseinandersetzungsplans ein; als Zeilpunkt
6.
(3) Eine Abfindung, die eine Veränderung der ganzen bisherigen
58 11 8 . Für die auf den umzulegenden Grundstücken stehenden Obst⸗
123
(1) Der Dünger, der die il üblichen Saaten noch nicht ge⸗
so ka: der Empfänger dem früheren Eigentümer die auf 9 Ebenjo hai der Empfänger d ar un e eren,
ei ie Ausführung Umlegun (3) Wenn ein Teilned mer durch die Ausführung der Umlegung
§ 43. 3 (1) Jedem Teilnehmer müssen die erforderlichen Wege und
14 forderli 8 d u zoden (2) Den zu den neuen Anlagen erforderlichen Grund und B
§ 14. - ; ; Anlagen der im s 13 bezeichneten Art, die schon vor der Um
§ 15. J. Die Landeskulturbehönde kann auch noch Feststellung des Ausein
. . (I) Ablösbare Dienstbarkeiten, die auf den umzulegenden Grund
orschriften der Gemeinheitsteilungsordnungen der Aufhebung unter⸗ (27 Sonstige Ftutzungsberechtigungen sind auf Antrag eines Be⸗
schäpigung aufzuheben, wenn sie den Zwecken der Umlegung binder lich sind. ö
§5 17. . . Die rechtlichen Wirkungen der Umlegung treten mit der Aut
ĩ ᷣ ü irbehörde sest Ausführung gilt der für sie von der Landeskultur — 6 . Geltungsbhereiche . Gejsetzes, , J ffi i d d idationsverfahren un Be⸗ bon Vorschrifien über das Kensolidationsverfahn ö ichtigun Grundbuchs während desselben im Regi n z k 4. lug usf 1904 i . h . btüichen Wirkungen uit dez Rechtekrast, der Vollstreckb ö . k geht zu diesem Zeitpunkte das Eigentum an den Abfindungsländereien auf die Abgefundenen über. 818. f i e ält, tritt an die Die Abfindung, die jeder Teilnehmer erhält, trit . Si l . ,, Grundstücke oer der dafür . Berechtigungen und überkommt in rechtlicher Beziehung alle Figenschaften. - . . gige hel en, die Landabfindung die Entsch digung für ö verschiedenen Rechteverhältnissen ö,, . echtigungen eines Teilnehmers bildet, so ) , sür jedes dteser Grundstücke oder eine jede dieser Berechti gungen ain bejonderes Stück auszuwelsen. J (3) Der Landeskuliurbehörde bleibt es überlassen, e ö. i bis zum Eintritt einet Bedürfnisses oder bis zum Antrag ö teiligten auszusetzen und zunächst nur die Bruchteile der Ge
abfindung zu bestimmen, die die Stelle der einzelnen . oder Berechligungen vertreten. In diesem Falle ist 3 kulturbe hörde zur Vornahme der Sonderung auch noch na
gung des Umlegungsverfahrens zuständig.
i. (1) Nießbraucher müssen ö mit dem Genuß der Abfindung
begnügen.
i ĩ 1 ; Figentümer ein Ausgleichungskavital (5 10 Abs. Set 3h K , ihm der Meßbraucher hiervon ö. Zahlungs tag ab während der Dauer des Nießbrauchs die gesetz
Zinsen gewähren.
58 20. J D ichter kann binnen drei Monaten, nachdem ihm
. die Landeskultm behörde en . .
pächter bekanntgemacht ist, die Pacht zum Ende des bei auf de
Kündigqungsfrist laufenden Pachtjahrs kündigen.
— d ündtg ä eg, der Pächter 2 3 Recht der Kündigung sällt weg, wenn durch k keinen erheblichen NLachtei erleidet. . dadurch die Wüitschaftsverhältnisse des Pachtguts nicht erhe
ändert werden.
(3) Bleikt das Pachtverhältniz in Kraft, so gelten folgende
Megeln:
so muß ihm der Paͤchter hiervon die eieglichen in les. er e , Hat der Verpächter zur Ergänzung der ,, n, abfindung erhalten, so kann der Paͤchter , ö kapital in Höhe von 4 vorn Hundert an dem Pachtz
adi ü rũ heni il 12 2. Auf die Gntschädigung für vorübergehende Nachteile 6
Abs. 3) bat der Pächter in oweit Anspruch als sie ihn treffen.
3. Sind in dem Pachtvertrage für den Fall einer Umlegung
anbere Abreden getroffen, so gelten diese.
8 21. . 1: * (1) Die Grundsteuern und sonstigen öffentlichen Lasten verbleiben
dstü si legung gebaftet zrun en, auf denen sie vor der Um 1 k grundsteuerpflichtige gegen n,, Grundstũce umgetauscht, so treien diele in die Klasse je umgekehrt.
(3 Mit Genehmigung der Bezirksregkerung kann der Gesamt—⸗
* d kapttals auf die A trag der Grundsteuer oder des Grundstener e . , dem Maßstabe der bei der Umlegung zugtun gelegten Abschätzung neu verteilt werden.
. ĩ n nach Ver⸗ (1) Die Kosten der Umlegung fallen den Teilnehmer V
hältnis des Wertes ihrer Teilnahmerechte zur Last.
ü legu r nur einen (2) Teilnehmer, die von der Umlegung keinen ode
ĩ tei kännen von den Kosten ältnismäßig geringen Vorteil haben, können ; , . * dasten der übrigen Beteiligten befreit werden.
23. . A genstehenden kehr stzn werden aufgehoben. 9) . ,, an Grundstücken kommen fortan die
. , . Inobe⸗ . rif ieses Gesetzes aueschließlich zur Anwendung, 3 k if er e en, von Bienstbarreiten und ö. ö Gemeinheiten außrchalt eines nach diesem Geseßz . das ohne legung perfahrenz Landabfindung nur gegeben werden, ckmãßig ge⸗ Umlegung der betroffenen Grundstücke wirtschaftlich zwe schehen kann.
24. — Des in Auttel vn ss ,d E Sesezee, beunefend Ah ehh,
irztei . 28. Ma enlegungs⸗ un- Gemeinheirsteilungsgesetzen, vom
is g , rc. 285) vorgesebene ,, Vorschrfft gers ss a biz 6 di cs Ge ges, stat, i Srtecheanne— kann die Umlegung für zulässig erklären, wenn ; ; . (88 4.5) keine nach Größe und Reinertrag der 1. , öcte berechnete Mi- hrheit wider pricht oder wenn ö. , ,,,, Verfahrens beantragt. Im ; . ee r des Gesetzes vom 28. Mai 1913 unberührt.
23 ; Unberährt bleiben die die ö betreffenden Vorschriften des
1
ffend Re Fw. sser⸗, Deich⸗ Besetz⸗ id Maßnahmen zur Regelung der Ho ö 9 gn , r if. am der' obeleg und mittleren Oder, vom 12. Auguft 1905 (Gesetzsamml. S. 335).
§ 26. ö () Die Vorschriften über das Verfahren, über die Rechte Dritter
h des ̃ über das Kostenwesen, inschließlich des Verwendung verfahrens und ü Kostenn ,, dieses Gesetz . . ,,, Y be in Kraft, daß die aufkommenden n k nur unterliegen, wenn sie den Betrag von 300 * übersteigen.
(3) Gleiches gilt von den Kaufgeldern und Entschäzidungen, die
bei einer Abveräuß rung oder einem Außtausch auf . . Unschädlichkeitseugniss's oder bei der Veräußerung von ö durch ein Auseinandersetzungs verfahren begründeten geme ö Vermögens oder bei einer Enteignung aufkommen.
§ 2. Soheit in Gesetzen auf Vorschriften verwiesen wird, die durch
dieses Gesetz aufgehoben oder geändert wenden, tieren die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Sielle.
§ 28. . . (1) Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in
ü f : . inandersetzungs⸗ A ahänsige Verfahren in denen der Auteinanden ge. . ö r er n; der Beteiligten oder ö 96 scheidung festgestellt ist, findet es keine Anwendung, Diese sin den seither beslehenden Vorschriften zu Ende zu führen.
(27) Der zuständige Minister führt das Gesetz aus. In der dem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung
wird ausgeführt: .
] ö . = ö ꝛ der Be⸗ In der Denkschrift über die schleunige Inangriffnabme . ⸗ fig t ö. Oedlanskultur in Preußen vom 19. März . , die Steigerung un erer landwirtscha en Erz rl ie e er n nd bedeutsamste Aufgabe der nächsten Zukunf ! ist. 4 — ö . des ö. . . wich en , m , , über der Gemeinschaft (Artike bor der V er gs 136 , Reichs vom 11. August 199, . ba S ic. ien rr die bittere Not unserer Zeit erheischt * ein va ö 1 und Boden die höchsten Erträge. a ö,, n , . voraus, daß die Grundstücke eines Besitzer miha ft , Hemeüge mit anderen liegen, sondern daß se n, een n n. F die die ter und die Landwirtschaftskam hängen. Wie die Landeskulturäm , der westlichen Provinzen übereinstimmen . nn, ,, stücke in Gemein! en, in denen die frühere Zeisplittern — 5 ü e doch stark gemindert war legung der Grundstücke beseitigt oder n,, die durch ein gutes Wege⸗ und Grabennetz erf . äge ge e viel schneller und le höhere Erträge gebracht, ala besonders 4 e ne ger,, bestellt und abgeerntet werden können, 2 ,,,, in denen ein Umlegungkverfahren noch . 4 9 e m,, , Grundbesitzer, die ihrer Pflicht zu V 6 Grundstücke nicht gerecht werden, zwingen zu können, 9 f ; s Zustandekommen von UM n n ,, ar mt hinzu, daß der in legungen in jeder Weise föctert. . 3 schins ne Teen neuerer Zeit immer stärker bervortteten e Wun 9 *. 8 angrenzendem Großgtu ihre Stelle durch Zufguf von Land au a n , zu vergrößern, oft zweckmäßig nur erfüllt wer ; k Land in Fall sen Zusammenhang mit dem B erden kann. ; w Recht , ,, ,, Amts wegen nicht eingeleitet werden; sie setzen . e , il voraus; die einzige Ausnahme enthä 8. 6 ,, ,,, ber nur einẽ ringe örsliche Be= ,,,, Hen ch n Infolgedessen deutung har und deshalb hier micht . Hewich ald high — — gelmäßig ein, ba zahlreich, (,,, ö ö luramtß zu ihrer Bearbeitung daß die Beamten des zuständigen Kull , nich schen; bald aber, trotzdem das Bedürfnis z ,, ö sist, nur selten, weil die Beteiligten die . i Verfahren zu erwartenden Vorteile nicht genügend zu w . ö. oder well sie sich nicht den . einzelner Gegn ; chen? rens aussetzen wollen. ; n , . . die Abhängigkeit von einem Antrage der Be-
; t der Der Pächter erhält die Nutzung der kandah sindup g. da war er eh r n , E 10 Abf. 1 Satz U) zu zahlen,
teiligten, das Haupthindernis, das der Einleitung neuer Imlegungès.˖
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