Abschnitt VI. Ein prũüche.
5 15 Jeder, der darüber Klag führen will, daß er selbst oder daß
andere ohne Grund nicht in den Abstimmungslisten ausgeführt sun* ader daß andere vermutlich ohne Grund in ibnen aufgefuͤhr sind. hat spätestens zu dem Zeitpunkt, wo die Listen eingezogen werden, schrift. lich oder zu Protokoll des Abstimmunggausschusses Einfpruch zu er— beben und die erforderlichen Beweise vorzulegen. Spyätestens am ag. nach Einziehung der Listen sendet der Ab⸗ stimmungsausschuß die Einsprüche und Beweise an die Kontrollkom— mission unter Beifügung seines Gutachteng über die Einsprüche sowie Austlärungen über den Grund der Aufnahme bezw. Nichtaufnah me in die Listen. An demselben Tage werden auch die Abstimmungzs⸗ sisten, gegen deren Richtigkeit Ginspruch erhoben ist, an die Kontroll. kommission abgeliefert.
§ 17.
Die Kontrollkommissionen haben darauf die Einsprüche zu prüfen, über fie zu entscheiden und bie Listen der Entscheidung gemäß be— richtigen zu lassen, wobei die Aenderungen mit roter Tinte vor- genommen werden.
. h Kommissionen geben darauf die Listen so zeitig an die Ab⸗ , zurück, daß sie in der ersten Zone spätestens am 7. Februar 1929 dort eintreffen.
Bezüglich der Zeitberechnung für die zweite Zone werden fpäter nähere Bestimmungen erlassen werden.
9 Alle Personen, die von der Kontrollkommission in den Listen gelöscht, aufgessihrt bezw. nicht aufgeführt find, erhalten von der Kontrollkommission eine entsprechende Mitteilung.
Abschnitt VIII. Die Abstimmung.
§ 18.
I. Die Abstimmung findet in der ersten Zone am 19. Februar 1920 statt. Der Tag der Abstimmung in der zweiten Zone wird später bekanntgemacht werden. Sie dauert von 8 Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags. Stimmberechtigte Personen, die sich um 3 Uhr nach⸗ mittags im Stimmlokale befinden, ohne an der Abstimmung teil⸗ genommen zu haben, sind berechtigt, ihren Stimmzettel abzugeben.
Mindestens 2 der Mäaglieder des Abstimmungsausschusses sollen wäbrend der Abstimmung uad der Feststellung des Abstimmungsg⸗ ergebn sseg im Stimmlotrale zugegen sein.
II. Die Ab limmung erfolgt mit für diesen Zweck angefertigten Zetteln in mit dem Stempel der Inteinationalen Kommission ver— ehenen Umschlägen. Der Stimmiettel, zu dem ungefärbtes Papier benutzt werden soll, muß von rechteckiger Form, 0 em lang und 3 om breit sein. Er joll entweder mit . Deutschland“ oder Dan⸗ mark“ („Tyskland oder Dänemark“) bezeichnet sein derart, daß Deutschland“ (Tyskland?) den Wunsch, bei Den tschland zu ver— hleiben, und ‚Danmark“ (. Dänemark‘) den Wunsch, mit Danemark vereinigt zu werden, ausdrückt. Der Stimmzettel darf kein Kenn⸗ zeichen tragen.
Die Stimmzettel und Umschläge werden von der Internationalen Kommifsion zur Verfügung gestellt. . ö.
Ungültig sind Stimmzettel, die in Farbe, Form oder Größe betrãchtlich von dem oben festgesetzten abweichen, ebenso solche, auf denen ein Kennzeichen ist, von dem man annehmen kann, daß es abschtlich angebracht ist, solche, die Vorbehalte oder Zusätze enthalten, sowie Stimmzettel in vorschriftswidrigen Umschlägen oder in Um- schlägen, auf denen ein e,, , ist, von den man annehmen kann, daß es absichtlich angebracht ist. Finden i in einem Umschlag zwei oder mehr Stimmzettel, so sind alle ungültig.
III. Es ist entweder durch Bereltstellung eines oder mehrerer Nebenräume, die nur durch das Stimmlolal betretbar und unmittel- bar mit ihm verbanden sind, oder durch Vorrichtungen an einem oder mehreren in dem Stimmlokal befindlichen Nebentischen Vorsorge zu treffen, daß der Slimmberechtigie feinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag zu stecken vermag. In diesen Nebenräumen und an diesen Nebentischen sollen Stimmzettel beider Art vorhanden sein,.
V. Im Stimmlokale dürfen während der Abstimmung keine Reden gehalten, auch teine gedrucklen oder geschriebenen Flugschriften verteilt werden. Ferner darf Agitation unter keinerlei Form geduldet werden. Der Volsitzende des Abstimmungtausschusses überwacht die Aufrech terhaltung der Ordnung und kann die dazu erforderlichen Väaßnabmen treffen. .
s V. Der Voisitzende des Abstimmunugsausschusses leitet die Ab. timmung. .
Vor Beginn der Stimmabgabe siellt der Vorsitzende fest, daß die Abstimmungzurne — die der Wahlurne entsprechen soll, die bei der letzten geheimen Gemeindewahl benutzt wurde — leer ift. Zum Protokoll wird bemerkt, daß diese Feststellung stattgefunden hat. Von dieser Feststellung bis zur Herausnahme der Umschläge mit den Stimmzetteln nach Schluß der Abstimmung darf die Abstimmungs— urne nicht wiener geöffnet werden.
VI. Die Abstinmung erfolgt folgendermaßen:
Die Person, die ihre Stinme abgeben will, nimmt einen ab— estempelten Umschlag aus der Hand einer Person, die von dem Abstimmunggausschuß beim Gin zang zum Abstimmungslokal aufgestellt ist, begibt sich sodann in Len Nebenraum oder an den Nehentisch, der in dem Absatz 111 erwäbnt ist. und zu dem nur je eine Person
Zutritt erhält, steckt dort den Stim nzeitel in den Umschlag, tritt an
eine Gegenliste, die von den anwesenden Mitgliedern des Abst im- mungsausschusses zu unterschreiben und dem Protokoll beizufügen ist.
die Gültigkeit
den Tisch, an dem der Vorsitzende des Abstimmungsausschusses sitzt, und übergibt, sobald ihr Name in einer der Abstimmungslisten auf— gefunden ist, den Umschlag mit dem Stimmzettel dem Vossitzenden, der ihn sofort ungeöffnet in die Urne legt, woranßf in der Abstimmungs— liste eingetragen wird, daß der Betreffende seine Stimme abgegeben hat.
Personen, die wegen förperlicher Gebrechen fremder Hilfe be⸗ dürfen, können sich des Beistands einer Vertrauensperson bedienen.
Voischriftswidrige Umschläͤge und Umschläge, auf denen ein Kenn⸗ zeichen ist, von dem man annehmen fann, daß es absichtlich angebracht ist, hat der Vorsitzende ungeöffnet zurückzuweisen, ebenso Umschläge, die von Personen abgegeben sind, die sich nicht in den Nebenraum oder an den Nebentisch begeben haben.
VII. Nach Schluß der Abstimmung wird das Ergebnis in öffent⸗ licher Verhandlung folgendermaßen sestgestellt:
I) Der Vorsitzende des Abstimmungsausschusses entleert die Urne und stellt fest, daß sie leer ist. Zum Protokoll wird bemerkt, daß diese Feststellung stattgefunden hat.
2 Der Vorsitzende stellt fest, wie viele Umschläge abgegeben sind, und ob die sich hierbei ergebende Zahl der Anzahl der Personen ent⸗ spricht, die laut den Abstimmungölisten ihre Stimmen abgegeben haben. Ergibt sich dabei eine Verschiedenheit, so ist dies im Protolkoll anzuführen und soweit möglich aufzuklären.
3) Ein Mitglied des Abstimmungsausschusses öffnet die Um—⸗ schläge einzeln, nimmt die Stimmzeitel heraus und übergibt sie nebst den Umschlägen dem Vorsitzenden, der die Stimmzettel laut vorliest und sie nebst den Umschlägen einem anderen Mitglied des Ausschusses übergibt.
Der Schiftführer vermerkt im Protololl jede Stimme, die für Deutschland (. Tyskland“) und die für Danmark“ (. Dänemark“) abgegeben ist, und zählt die Stimmen laut.
In gleicher Weise führt ein anderes Mitglied des Ausschusses
4) In Zweifels fällen entscheidet der Abstimmungsausschuß über eines Stimmzettel. Gegen die Entscheidung des Ausschusseß kann hei der Internationalen Kommission Berufun eingelegt werden. Die Stimmzettel, über deren Gültigkelt der Ausschuß Beschluß zu fassen hat, sind mit fortlaufenden Nummern zu versehen und dem Protokoll beizufügen. Im Protokoll sind die Gründe kurz anzugeben, aus denen die Stimmzettel für gültig oder ungültig erklärt worden 86
Wenn ein Stimmzettel wegen der Beschaffenheit des Umschlags für ungültig erklärt worden ist, ist auch der Umschlag mit derselben Nummer wie der Stimmzettel zu versehen und dem Protokoll bei zufügen.
5) Der Vorsitzende legt die abgegebenen Stimmzettel und Um⸗ schläge, soweit sie nicht dem Protokoll beizufügen sind, in einen leeren Umschlag. der mit mindestens jwei Siegeln verstegelt als eingeschriebener Eilbrief au die Internationale Kommission gesandt wi d.
6) Das PHotokoll, das gemäß dem von der Internationalen Kommission sestgesletzten Formular zu führen ist, wird, von den an— wesenden Mitgliedern des Abstimmungsausschusses unterschrieben, mit den zugehörigen Schriftstücken auf die unter 5) erwähnte Weise als besondere Sendung an die Kommission geschickt.
7) Der Abstimmungsaueschuß veranlaßt, daß noch an demselben Abend der Internationalen Kommission, der Kontrollkommission und den im Bezirke der Koatrollkommission erscheinenden Zeitungen eine i oder telephonische Mitteilung über das Ergebnis der Abstimmung zugeht.
VIII. Das endgültige Ergebnis der Abstimmung wird von der Internatlonalen Kommisston festgestellt.
IX. Am Tage der Abstimmung sind alle Post⸗ und Telegraphen⸗ stationen der betreffenden Zone bis 12 Uhr nachts für Telephon⸗ gesprãche und Telegrammausgabe offen zu halten.
Abschnitt IX. Bekanntmachungen.
§ 19.
Es Regt den einzelnen Kontrollkommissionen, jeder in ihrem Bereich, ob:
1) möglichst bald nach den ige, an dem die Abstimmungs⸗ ausschüsse konstituiert e müssen (vgl. S 10), in drei auf⸗ einander folgenden Nummern aller innerhalo des betreffenden Bezirks erscheinenden Zeitungen bekanntzugeben, wer in den einzelnen Bezirken zum Vorsitzenden und Schriftführer der Abstimmungsausschüsse ernannt ist, ferner für die erste i wann und wo die Abstimmungslisten in den einzelnen Bezirken aufgestellt werden. ;
2) in sämtlichen an den zwei letzten Tagen vor der Auslegung der Abstimmungslisten im Bezirk erscheinenden Zeitungs nummern bekanntzugeben, wo und waan Einsprüche gemäß den Bestimmungen des § 16 zu erheben sind,
3) in drei aufeinander folgenden Nummern aller in betreffendem Bezitk erscheinenden Zeitungen und zum letztenmal zwei Wochen vor dem Abiimmungstermin bekanntzugeben, wo und wann die Abstimmung erfolgt.
Bezüglich der Bekanntmachungen über Zeit und Orte für die Ausstellung der Abstimmungslisten in der zweiten Zone werden später nähere Bestimmungen erlassen werden.
Alle Bekanntmachungen bezüglich der zweiten Zone werden in
allen in der Zone erscheinenden Zeitungen veröffentlicht.
Abschnitt X. Strafbestimmungen. 5 20.
Mit Geldstrafe bis zu 10 000 ½ oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten wird bestraft:
wer absichtlich in einer Abstimmungsliste eine Person aufführt, die nicht stimmberechtigt ist, oder wer auf andere Weise eine Ab— stimmungsliste jälscht,
wer mit Gewalt oder Bedrohung mit einer strafbaren Handlung jemanden an der Ausübung des Stimmrechts hindert oder ihn zur Stimmabgabe zwingt,
wer in mehr als einem Abstimmungsbezirk stimmt,
wer das Geheimnis der Abstimmung verletzt,
wer absichtlich einen Stimmzettel fälscht oder auf andere Weise der Abstimmung ein anderes Ergebnis gibt als das, welches den ab— gegebenen Stimmen entspricht.
Anstiftung zu einer solchen Handlung wird wie die Handlung selbst bestrast.
Versuch oder Beihilfe wird mit Geldstrafe bis zu 5000 Mark oder Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft.
5 21.
Wer, um in die Abstimmungslisten aufgenommen zu werden, wissentlich falsche Erklärungen abgibt, wird mit Geldstrafe bis zu 500) Mark bestraft.
§ 22.
Die Strafverfolgung auf Grund der 55 20 und 21 geschieht nach Anzeige des Verletzt n, der Staatsanwaltschaft oder der Kontroll- kommission durch die Internationale Kommission.
Nachdem diese in geeigneter Weise dem Angeklagten Gelegenheit gegeben hat, sich zur Sache zu äußern, fällt sie das Urteil und ent⸗ scheidet über dessen Vollstreckung.
Preußen.
Zum Geschäftsträger der deutschen Regierung hei der Interngtionglen Kommission in Nordschleswig ist Staats⸗ kommissar Dr. Köster ernannt worden.
— Gestern vormittag hat in Flensburg die erste offizielle Sitzung der Internationalen Kommission für das nordschleswigsche Abstimmungsgeblet stattgefunden. Dabei wurde als Abstimmungstermin für die zweite Zone endgültig Sonntag, 7. März, festgesetzt.
Die Abstim mung in der ersten Zone findet am 10. Februar statt. Wie der Deutsche Nusschuß für das Herzogtum Schleswig mitteilt, gelten die Fahrscheine bereits vom 1. Februar ab, doch wird für Unterkunft und Ver⸗ pflegung erst vom 8. Februar ab gesorgt. Diejenigen, die nicht Verwandte oder Bekannte besuchen und hei diesen Unter⸗ kunft und Verpflegung finden können, werden daher gut tun, ö vor dem 8. Februar in das Abstimmungsgebiet ein⸗ zureisen.
— Der bisherige Oberbürgermeister der Stadt Flensburg Dr. Todsen hat von der Internationalen Kommission den Befehl erhalten, das Abstimmungsgebiet bis Sonnabend abend
6 Uhr zu verlassen.
Gestern vormittag traf nach den „Oppelner Nachrichten“ der Stellvertreter des ,,, ,, General le Rond mit mehreren anderen Offizieren sowie einigen Unter⸗ offizieren und Mannschaften in Oppeln ein. Die Besetzung Oberschlesiens beginnt am 31. Januar. Am ersten Tage wird der Kreis Pleß, am zweiten der Kreis Kattowitz, am dritten der Keeis Tarnowitz und am elften Tage der Kreis Oppeln besetzt.
Die „Ostdeutsche Rundschau“ veröffentlicht eine Mitteilung,
baß die deutschen Truppen in Oberschlesien zurück⸗ gezogen worden seien, ohne daß die Besatzungsruppen der Entente bereits eingetroffen wären. Laut Melaung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ wird demgegenüber er, daß alle deutschen Truppen so lange an Ort und Stelle bleiben, bis eine Besetznng detz Landes durch die Ententetruppen er⸗ . kann. Sollten sich durch ein verspätetes Giatreffen er Ententetruppen Unregelmäßigkeiten ergeben, so werden von deutscher militäcischer Seite alle Maßnahmen getroffen werden, um Ruhe und Ordnung in den zu räumendeng Gebieien so lange aufrecht zu erhalten, bis die Besatzungstruppen diese Aufgabe übernehmen können. Im übrigen sind die ersten Ententetruppentransporle vorgestern am Rhein übernommen worden. Mit ihrem Eimreffen in den Zestimmungsorten wird heute gerechnet. Die ersten Transporte sind jür Ober⸗ schlesien bestimmt.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten,
23 2
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Zweiten und Dritlen Beilage.)
.
Theater. Gpernhans. (Unter den Linden. Sonntag: 24. Dauerbezugtvorstellung.
Und Pippa tanzt.
ö —ĩ Pandora. — Abends J Uhr: Ge⸗ reis. Der Ning des Nibelungen. 3. Tag: Ment w von A
ch ÿttervämmerung. Anfang 4 Uhr. wenstersongte,.
Montag: 25. Dauerbezugsvorstellung. * Martha. Anfang? Uhr. Advent.
ISchauspielhans. (Im Gendarmen. Lachen;
Mittwoch:
Freitag:
Dienstag, Donnerstag und Sonnabend: Neutsches Künstlertheater. Sonn um tag (3 Uhr): Dies jrae. — Abends (26 Uhrj: Martha. — Abends 7 Uhr: 35m; Kammerspiele.
deutschen Kleinstädter. —
und Gretel.
ienstag: Gespenster⸗
Montag, Dientztag,
Deutsches
Mittwoch: Mandragolg. — Hierauf: Cessingtheater. Sonntag (G Uhy: w Der r ii seüg; aroft artige Zirtus, Hrognan mn. Auer. sonate. = Donnerstag: rn, gh . , n Abends j Ubr: Ea Trakiata. Der Üünmeun ch. — ,, Die Peittwoch, Donnerstag und Sonnabend:
markt) Sonntag: Nachmittags: Karten relerpesatz 31. 28. Volksdorstellung zu er⸗ mäßigten Preisen: Maria Magdalene. Anfang 23 Uhr. — Abends: 32. Dauer⸗ bezugedorstellung. Friedrich der Grote.
J. Teil. Der ssronprinz. Anfang z uhr. Montag: 33. Dauerbezugsvorstellung.
Peer Gynt. Anfang 63 Uhr.
DOpernhaug. Dlentztag: Violetta. (La Travinta.) — Mittwoch: Lohengrin. — Donnerstag:; Madame Butterfly. — Freitag: Fidelio. — Sonnabend: Der Troubadour. — Sonntag: Palesteina.
Schauspielhaus. Dienstag: Friedrich Der Große. 1. Teil: Der Kronprinz. — Mittwoch: Maria Stuart. — Don nerstag: Friedrich der Große. — Freitaa: Die Räuber. — Sonnabend: Rriedrich der Große. — Sonntag: Griedrich der Grofte.
Dentsches Theater. Sonntag, Nach⸗ miltags 2 Uhr; Der Bibernelz. — Abends 79 Ubßr: Die Sendung
emaels. — Nontag, Mittwoch und reit Die Sendung Semaels. —
.
Büchse der Pandora.
Großes Schauspielhaus. Am Zirkus = Karlstraße — Schiffbauerdamm. Sonntag, Nachmittags 2 Uhr (Nachm. Abt. O., 2. Vorst ): Hamlet. — Abends 75 Uhr (außer Dauerbezug): Hamlet. — Montag bis Sonnabend: Hamlet.
Berliner Theater. Sonntag ( Uhr): Sterne, die wieder leuchten. — Allabendlich 71 Uhr: Bummelstudenten.
Theater in der Königgrätzer
Straße. Sonntag (z Uhr): Erdgeist. — Abends 7 Uhr: Schloß Wetter⸗ stein. — Montag; Die Stützen der Gesellschaft. — Dienstag bis Sonn⸗ abend: Schloß Wetterstein.
Komüdienhans. Sonntag (3 Uhr): Liselott von der Pfalz. — Abends 7! Uhr: Das Instanzenkind. — Montag, Mittwoch und Freitag: „Sie“. — Diens⸗ tag, Donnerstag und Sonnabend: Das
Instanzenkind.
Pygmalion. — Freitag: Peer Gynt.
Volhsblhne. (Theater am Bslom. platz.) Sonntag (3 Uhr): Luther. — Abends 73 Uhr: Der Liebestrauk. — Montag, Mittwoch und Sonnabend: Der Liebesirank. — Dienstag u. Donnerstag: Götz von Berlichingen. — Freitag: Predigt in Litauen.
Schillertheater. Charlottenburg. Sonntag (3 Uhr): Wie es euch gefällt. — Abends 75 Uhr: Flachsmann als Grzieher. — Montag, Donnerstag und Freitag: Die Tür ins Freie. — Dienstag: Viel Lärm um nichts. — Mittwoch: Der Bund der Jugend. — Sonnabend: Alt⸗Heidelberg.
Dienstag (z Uhr): Wilhelm Tell. — Mittwoch (3 Uhr): Der Meineid⸗ bauer. — Sonnabend (3 Uhr): Die Verschwörung des Fiesco zu Genug.
Komische Oper. Sonntag Gh uhr;
Schwarzwaldmädel. — Allabendlich 7 Uhr: Dichterliebe. (Heinrich Heine. )
abendlich 7
Theater
Papageno.
7 Uhr: Die
Theater des Westens. Sonntag (z. Uhr): Die lustige Witwe. — All⸗
Sonntag (33 Uhr): Drei alte Schachteln. — Allabendlich 7 Uhr: geliebte. — Mittwoch. Donnerstag und Sonnabend (34 Uhr): Tannhäuser.
Lnstspielhaus. Sonntag (Gz Uhr): Der Großstadtkavalier.
Thaliatheater. Sonntag (3 Uhr); er, ie, — Jungfer Sonnensche in. — Allabendlich Druck der Norddeutschen Bucht rug ert und
ö. Zum Schluß: „Aphrodite! Außer⸗ Eyernhaus. 8 Das ausgezeichnete Zirlus⸗ Programm. (Nachmittags hat jeder Er⸗
7 Uhr: Die Marquise von Arcis. — Undine. — Montag: Hoffmanns Er⸗ , , ,. Sonntag E6 Uhr): Die Büchse der Montag bis Sonnabend? Die Marquise zuhlungen. wachsene ein angehöriges Kind uf allen
— Dienstag. Hänsel . n. mich,, ] 1 — Hierauf: Tänze. — 8. . jedes weitere Kind zah
Montag und folgende Tage: Das
dem zum Schiuß: „Aphrodite“.
Familiennachrichten.
Uhr: Die Frau im
Hermelin. — Mittwoch und Sonnabend Verlobt. Frl. Gertrude Krimke mit (4 Uhr): Max und Moritz.
Hrn. Oberarzt Dr. med. Otto Kluge (Yannoper Göttingen). Gestorben: Frau Aline von Ohelmb,
am Nollendorfplatz. geb. Gräfin von Hagen (Pohlschildern).
Der WViel⸗ Verantwortlicher Shriftleiter Direktor Dr Torol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftfstelle Rechnunasrat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftastelle (Mengerina) in Berlin.
— Allabendlich 71 Uhr:
närrische Liebe. Nerlaasanstalt Berlin Röälhesnftrase 32
Zirkus Busch. Sonntag: 2 grof⸗ Erste tte und, Vorstellungen, Nachmittags 35 Uhr und Zentral · Handels register · Beilage Abends 745 Uhr. pantomime Aschenbrödel. — Abends:
Vier Beilagen und Erste, Zweite, Dritte und Vierte
2
Nachmittags: Märchen sowie das Berz uis gert digter Schlesischer ERfandbrlefe.
Erste Beilage
X
zum Dentschen Reichsanzeiger und Brensischen Staatsanzeiger.
17 2c.
Berlin, Sonnahend, den 31. Januar
22
— — —
Amtliches. (Forlsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Unter dem 26. Januar 1920 ist auf Blatt 507 des Tariftegisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Bund der Arbeitgeberverbände im Handelsgewerbe für Danzig und Umgegend, dem Deutschen Transportarbeiterverband, Ortsverwaltung Danzig, und dem Cyristlichen Transportarbeiterge band, Ortsverwaltung Danzig, am 21. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Haus— diener, Laufburschen, Lagerarbeiser und Packerinnen im Groß⸗ und Kleinhandel wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt⸗ bezirk Danzig für allgemein verbindlich erklärt. Dle allge⸗ meine Verhindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.
Der Reichs arbelts minister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs. arheitsministertum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 3334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifyertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministerkums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 27. Januar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 245. Januar 1920 ist auf Blatt 513 des Tarifregisters eingetragen worden: .
Der zwischen dem Deutschen Meiallarbeiterverband, Ver⸗ waltungtz stelle Breslau, der Klempnergwangsinnung zu Breslau und dem Arheitgeberverband für das Klempner⸗ und Be⸗ dachungsgewerbe in Breslau und Umgegend (E. V.) am 1. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Bauklempnerei⸗ und Bedachungsgewerbe wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. De⸗ zember 1919.
Der Reichsarbeits minister. J. V.: Geib.
Dag Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeitg- münisterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 3 / 4, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jür die ber Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können hon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 27. Jemuar 1920.
Der Registerfũührer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 26. Januar 1920 ist auf Blatt 512 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Deusschen Metallarbeilerverband, Ver⸗ waltung Bre lau, und der Schmiede⸗Zwangtzinnung in Bres lau am 2. Februar 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Re⸗ gelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in den Huf⸗ und Wagenschmieden wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Breslau für allgemein verbind⸗ lich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem L Dezember 1919.
Der Reicht arbeits minister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichz⸗ arbeitsministerium, Berlin W. 5, , 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag lnfolge der Erklärung des Reichsarbettsministeriums verbindlich ist, können von den Vertrage parteien einen Ahdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 27. Januar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Sekanntm achung.
Unter dem 235. Januar 19220 ist auf Blatt 511 des Tarifregisters eingetragen worden;
Der zwischen dem Deutschen Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle Breslau, der Gürtler⸗Innung zu Breslau, der Vereinigung Breslauer Beleuchtungskörpergeschäste und Installateure, der Firma Franz Schmitz C Co. und der Firma Uugust Rieger am 1. Jull 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitobedingungen der gewerb⸗ lichen Arbeiter in der Beleuchtungsindustrie wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs-⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Breslau für allgemein ver⸗ bindlich erilärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.
Der Reichs arbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeits« ministerlum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 335 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsmbristeriums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 27. Januar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 26. Januar 1920 ist auf Blatt 510 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Metallarbeiterverband, Ver⸗ waltungsstelle Breslau, und der Vereinigung der Weiß⸗ und Feinblech verarbeitenden Industrie von Breslau und Umgegend am 30 Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits bedingungen für die gewerblichen Arbeiter in der Weiß und Feinblechindustrie wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. De⸗ zember 1919.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarheits ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 383/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeit geber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des RNeichsarbeilsministeriums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 27. Januar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 26. Januar 1920 ist auf Blatt 514 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Metallarbeiterverbond, Ver⸗ mallungsstelle Breslau, der Freien Vereinigung der Gold⸗ und Silberindustrie und der Vereinigung selbständiger Graxreure und Ziseleure am 15. Februar 1919 ahgesch ossene Tarif⸗ vertrag nebst dem Nachtrag vom 1. Juli 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Goldschmiede, Silber⸗ arbeiter, Graveure und Ziseleure in der Gold⸗ und Silber⸗ industrie und in Gravieranstalien wird gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom 2. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Goldschmiede und Silberarbeiter in der Gold⸗ und Silherindustrie für den Stadtbezirk Breslau für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.
Der Reichsarbeits minister. J. V.: Geib.
Dag Tarxiftegister und die Registerakten können im Reichsarbeitt⸗« ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. ]
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der ö verlangen.
Berlin, den 27. Januar 1925.
Der Register führer.
r —
Bekanntmachung.
Unter dem 26. Januar 1920 ist auf Blatt 515 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Metallarbeiterverband, Ver⸗ waltungsstelle Breslau, und den Firmen: Gebr. Körting Ak iengesellschaft, Filiale Breslau, David Grove G. m. b. H., Filiale Bretz lau, Emil Kelling, Bruno Runge in Breslau, Rietichel C Henneberg G. m. b. H., W. Zimmerstädt, Zenker & Quabis, Minsapost & Prauser, Johannes Haag Akftien⸗ gesellschaft, Zweigniederlassung Breslau, Jeglinsky G Tichel⸗ mann, Hermzdorfer Zentralheizungs⸗ und Wasserversorgungs⸗ Bauanstalt A. Schlepitzti C Co. und M: Hase, Zentral⸗ heizungs fabrik, am 1. Mai 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerb⸗ lichen Arbeiler in der Zentralheizungsindustrie wird gemäß Zz 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.
Der Reicht arbeits minister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, i 33/84, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. ;
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der , . des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er—⸗ stattung der Kosten verlangen.
Bern mn, den 27. Januar 1920. Ver Register führer.
Pfeiffer.
Pfeiffer.
Belanntmachung.
Unter dem 26. Januar 1920 ist auf Blatt 509 des Tarif⸗ registertz eingelragen worden: ⸗ Der zwischen dem Fabrikantenverein der Wollindustrie Schwiebus, Züllichau und Guntersberg, dem Textilarbeiter⸗ verband, Gau XIII, dem Nordosndeutschen Textilarbeiterverband G. V., dem Verband der Deutschen Gewerkvereine — Gewerk⸗ verein der Deutschen Textilarbeiter (Hirsch⸗Duncker — am 4. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter in der Textil⸗ industrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom XB. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Schwiebus, Züllichau und Güntersberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die in,, konnen im Reichsarbeitg⸗ minisfertium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33s34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tariftertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifnertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 27. Januar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 26. Januar 1920 ist auf Blatt 508 des Tan ifregisters eingetragen worden: . .
Das zwischen dem Verband der Fabrikarbeiter Deutsch⸗ lands, Zahistelle Hannover, und dem Jadustriellen Arbeitgeber⸗ verband, Hannover, am 7. August 1919 abgeschlossene Tarif⸗ abkommen Schiedsspruch) zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in den Dampfwasch⸗ anstalten, Plättereien und chemischen Färbereien wird gemäß 32 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städie Hannover und Linden und die Orie Misburg, Laggenhagen und Ahlem für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.
Der Neichs arbeitzminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits; ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. .
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, fuͤr die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 27. Januar 1920.
Der Registerfũhrer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 2. Januar 1920 ist auf Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe des Amtsbezirks Schöningen E. V., dem Deutschen Banarbeiter⸗ verband, Zweigverein Schöningen, und dem Zentralverband der Zimmerer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands, Zahl⸗ stelle Schöningen, abgeschloßene am 1. April 1919 in Kraft getretene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet Amtsbezirk Schöningen und die Srte: Schöningen, Esbeck, Holersdorf, Treue, Alversdorf, Twieflingen, Büddenstedt, Reins darf, Offleben, Höhnsleben, Wobeck, Warberg, Wole dorf, Runstedt, Ohrs leben, Söll mgen, Bismarck, Caroline, Wachsfabrik, Wulfersdorf, Völpke, Gr. Dahlum, Hötensleben, Barneberg, Wackersleben, Warslehen, Hamers leben, Kautzleben, Ader ftedt, Ausleben, Ottleben, Neu⸗ wegersleben und Schlastedt für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Cie erfaßt nicht das Arbeitsverhältnis solcher Arbeiter, die innerhalb eines Betriebs, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Bauarbeiten beschäftigt werden und unter einen in diesem Betrieb bestehenden Tarifoertrag fallen.
Der Reichsarbeits minister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NVw. 6, 2zuisenstraße 33/34, Zimmer 42 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reiche arbeiltsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 28. Januar 1920.
Der Registerführer. Sarassa.
Blatt 447 des
Bekanntmachung.
Unter dem 30. Dezember 1919 ist auf Blatt 432 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Meiningen und Umgegend, dem Zentralverhand der Zimmerer, Zahlstelle Meiningen, und dem Deutschen Bauarbeiterverband,
weigverein Meiningen, am 1. Juli 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß §z 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das von folgenden Orten eingeschlossene Gebiet: Einhausen, Rohr, Kühndorsf, Metzels, Wafungen, Solz, Herpf, Sülzfeld und Riischenhausen für allgemejn verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. November 1919. Sie erfaßt nicht das Arbeitsverhältnis solcher Arbeiter, die innerhalb eines Betriebes, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Bauarbeiten beschäftigt werden und unter einen in diesem Betriebe bestehenden Tarifvertrag fallen.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Siefart.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. .
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 28. Januar 1920. Der Registerfũührer. Sarassa.
Bekanntmachung.
Unter dem 30. Dezember 1919 ist auf Blatt 4537 des Tarifregisters eingetragen worden: