1920 / 27 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Preise für Brikettlieferungen an das Klein gewerbe sowie für Zentralbeizungs- und Warm« wasserbereitungsanlagen in Fuhren nicht unter ö 30 3entnern. Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: a) hej Selbstabholung ab Lager ; MAM S, 10 je Zentner b) bei Abwerfen auf dem Strafendamm vor dem Grundstück des Verbrauchers 536 e) hei Abwerfen auf dem Hose WJ ? d) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller, 865, .

. *

. . 1 . Der Kohlenbändler ist verrflichtet, den Verbrauchern an der— jenigen. Abgabestelle, an der sie in die Kundenliste eingetragen sind, die Briteits auf Verlangen zur Selbstabholung zur Verfügung zu stellen. 5 § 4.

Die Kohlenstelle Greß Berlin wird ermächtigt, für das Ge— biet der Landkreise Teltow und Niederbarnim mit Zuftimmung des zjugandigen Landrattamis für einzelne Stadt, und Landgemeinden auf deren Antrag eine von der Preis festsetzung der 55 1 und 2 dieser Bekanntmachung abweichende Pr isfestsetzung zu treffen.

k 5.5.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekannt— machung sowie gegen. Anordnungen, welche die Kohlenstelle Groß Beilin in Genäfheit des 5 4 dieser Bekanntmachung erläßt, unterliegen der Bestrafung gemäß §ö 17 Ziffer 2 der Bekannt— machung des,. Bundesrats über die Errichtung von Preisprüfungs« stellen und die Versorgungsregelung vom 25. Stptember und 4. No—Q vember 1915.

5§5 6.

Die Preisfestsetzungen finden auf alle seit dem 1. Februar 182 vuege führen Brikettlieferungen Anwendung; im übrigen tritt die Bekanntmachung mit dem Tage ibrer Veröffentlichung in Kraft.

Berlin, den 31. Januar 1920. Der Kohlenverband Groß Berlin. Wermuth.

Bekanntmachung

iber Festsetzung von Brikettyreisen in den Land— kreisen Teltow und Niederbarnim.

Unter Aufhebung der in der Bekanntmachung der Kohlen— stelle Groß Kerlin vom 5. Januar 1920 J.—⸗Nr. 15/20 festgesetzten Ver faufupreise sür BrikettJ wird auf Grund des F der Bekannimachung des Kohlen verbandes Groß Berlin vom 31. Januar 1920 für bas Gebiet der Kreise Nieder— barnim und Tellow, mit Auenohme der in letztgenannter Be⸗ kanntmachung aufgeführten 2 folgendes bestimmt:

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Preise für Küchen⸗ und Ofenbrand. Eg dürfen folgende Preise nicht überschritten werden:

*

; j a) bei Selkbstabho ung ob Leger . n [7,85 je Zentner,

b) hei Abwersen auf dem Straßendamm . 2) bel Wh wet fen auf Rem . . d) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller . 8 40

. Für, die Preiestellung ist maßgebend der Sitz der geschaftüichen Niederlassung des Kohlenhändlers (richt der Wohnsitz des Ver— brauchers).

5 Breise für Brikettlieferungen an das Klein gewerbe somie für Zentralheizung s und Warm wasserbereitungsanlagen in Fuhren nicht unter 30 Zentner. Eg dürfen folgende Prelse nicht überschritten werden:

a) bei Selb stabhelung ab Lager. „S 7, 8h je Zentner,

Db) bei Abwerfen auf dem Straßendamm , KS, h

e) bl Abwerfen auf dem Forer 855

ä) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller,

3 8

Der Kohlenhändler ist verpflichtet den Verbrauchern an derjenigen Ülbgabestelle, an der sie in die Kundenliste eingetragen sind, die Britett⸗ auf Verlangen jur Selbstabholung zur Verfügung zu stellen.

5 4.

Zuwiberhand lungen gegen die Bestimmungen dieser Bekannt machung unterltegen der Bestrafung gemäß z 5 der Bekanntmachung veß Kohlenverbandes Groß Berlin vom 31. Januar 1910.

8 5.

Die Preisfestsetzungen finden auf alle seit dem 1. Februar 1920 außgeführten Brikettlieferungen Anwendung; im übrigen nitt die Bekanntmachung mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

e) 1. Im Gebiet des Kreises Niederbarnim:

Berlin Buchholz, RBerlin⸗Reinickendorf ,, Berlin ⸗Nosenthal, Berlin -Heinensdonf, Berlin. Stralau. Berl n-Hohenschönhausen, Berlin-Tegel, Berlin · Niederschönhausen, Berlin⸗Weißensee, Berlin⸗Oberschöneweide, Berlin⸗Wittenau, Berlin ⸗Pankom, Gutsbezirt Schönbholz. 2. Jm Gebiet des Kreises Teltow: Berlin⸗Grynemald, Berlin⸗Marienfelde, erlin⸗ Schmargendorf, Berlin ⸗Marienderf, erlin⸗ Dahlem (Gut), Berlin- Niederschönewelde, erlin⸗ Friedenau, Berlin⸗Johannisihal. erlin Steglitz, Berl n⸗Brin, erlin ˖ Lichterfelde, Berlin ⸗Treptow, Be lin-Zehlendorf, Grunewald⸗Forst (Gut). erlin⸗Lankwitz, Lichtenrade erlin Tempelhof,

Berlin, den 21. Januar 1920.

Kohlenstelle Groß Berlin.

J V.: Menkel.

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Bekanntmachung.

Dem Kaufmann und Schankwirt Josef Rottenberg in Berlin, Grenadierstraße 15. abe ich die Wie deraufnabme des durch Verfügung vom 29. September 1919 (R. A. Nr 227 1919) Amtsblatt Stück 41 unter sagten Handels mit Gegenständen des täg—⸗ lichen Betarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundegrats verordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 503) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

Berlin, den 12. Januar 1920.

Der Polizeipräsident, Abt. W. J. V.: Dr. Weiß.

Bekanntmachung.

Dem Konditor P⸗—awul! Sieben, Berlin, Oderbergerstr. 48 babe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 12. Fe⸗ bruar 1918 (RA Nr 41, Amteblatt Stück 8 untersagten Handels mit Konfitüren auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung von 23. September 1915 durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

Berlin, din 31. Januar 1920.

Der Polizelpräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

Bekanntmachung. Dein Fräulein Marie Frohmann, Berlin, Marien. sraß⸗ 12 wohnhaft, habe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 2. Mai 1819 (4. A. Nr. 108 19) untersazten

Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des 52

Abf.. 2 Der Bunderratsperordnung vom 23. September 1818 (GBl. S. 603) durch Berfügung bom heutigen Tage gestattet.

Berlin, den 24.

Ver

Januar 1920. Polizeipräsident. Abteilung W. J V.: Dr. Weiß.

Bekanntmachung. Unsere Ver sügnng vom 12. November 1919, durch die wir dem Müller Christian Rohlfing, Wallfahrtsteich 1, das 3. . z z 1 —ĩ w. ö . Mahlen don Brotgetreide in seiner e untersagt haben, ist von uns mit Wirkung vom 29. Janua urückgezogen worden. Minden, den 26. Januar 1920. Die Polizeiderwaltung. Dr. Dieckmann. Bekanntmachung. . e j 2 * . ö z Dem Produttenhändler Fulius Dreusxe, bier, Fiiedrich⸗ straße Nr. 152, wohnhaft, baben wir beute auf Grund der Bekannt- machung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 5 —1* * * * . 26 September 1915 den Handel mit sfämtlichen Gegen—⸗ ständen des täglichen Bedarfs untersagt. Harburg, den 27. Januar 1820.

7. Die Polizeidirektion. Dr. Behrens.

Bekanntmachung. ; Auf Grund der Bekanntmachung zur Rernhaltung unzuverlässiger i hen vom Handel vom 26. September 1915 (RGGBl. S. 60s) haben wir dem Küfer und Holihändler Otto Zimmermann durch Verfünung vim beutigen Tage den Hande! mit Gegen st anden des täglichen Bedarfs, intbesond ne Brenn⸗ bol, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Lüdenscheid, den 185. Januar 1920.

Die Polizeiverwaltung. Sieper.

Bekanntmachung.

Dem Karl Franz sowie dessen Ehefrau Anna, geb. Kamp, beide in Suderwich, Schulstraße 30, ist auf Grund der Bundesraigperordnung vom 23. September 1815 (Reichs Gesetzbl. S. 603) und der Ausführungsanweisung vom 27. Sep tember 1915 der Hande! mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässiektit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter- sagt worden. Der Karl Franz hat die durch das Verfahren ver ursachten baren Auslagen, insesondeie die Gebühren für die im § 1 der ebengenannten Verordnung rvorgeschriebene öffentliche Bekannt⸗— machung, zu erstatten.

Recklinghausen, den 26. Januar 1920.

Der Landrat. Dr. Klausener.

Bekanntmachung.

Dem Bäckenmeister Franz Schnitter, bier, Römer⸗ streße 5, habe ich vom Donnergtag, ten 23. ds. Mis. ad, den

Handel mit Broten und Backwaren wegen Uazuverlässig⸗ keit quf Grund der Buntesrattperordnung zur Fernbaltung un— zuverlässiger Personen vom Handel vom 25. 9. 1915 un tersfagt. Die Untetsagung des Handelsbetriebs winkt für das Reichsgebiet. Es wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Schwelm, den 17 Januar 1920.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Puller.

GSekanntmachunng.

Dem Karl Birn stengel in Witten berg (Bez. Halle), Grünstraße 16, ist die am 13. Mai 1919 unter Rr. 4693 687 R. A., II auf Grund der Berordnung über den Handel mit Lebens- und Futter mitteln vom 74. Mai Juni 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 58!) erteilte Erlaubnis zum Handel mit Lebensmitteln wegen

Unzuvperlässigkeit im geschäftlichen Verkehr entzogen worden. Wittenberg, den 18. Januar 1920. Der Landrat als Vorsitzender der Entscheidungsstelle: von Tre bra.

Aichtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Preußische Landesversammlung. 109. Sitzung vom 31. Januar 1420, Mittaas 12 Uhr. (Bericht des Nachrichlenbüros des Vereins deutscher Zeitungeverleger.)“) Das Andenken des am 29. Januar verstorbenen Ab⸗ geordneten Kanzow (Dem.) wird in der üblichen Weise geehrt. Zur ersten Beratung steht der Gesetzentwurf, betr. Verbandsordnung für den Siedlun gs verband Ruhrkohlenbezir k. Der Verband soll als öffentlich— rechtliche Körperschaft der Förderung der Siedlungstätigkeit dienen. Minister für Volkswohlfahrt Stegerwald: Meine Damen und Herren! Ich hatte ursprünglich vor, gelegentlich der Vorlegung des Gesetzentwurfs über die Verbandsordnung im Ruhrkohlenbezirk die wohnungspolitische Gesamtsituation der Gegenwart ausführlicher zur Darstellung zu bringen. Ich halte es für dringend notwendig, daß darüber einmal im größeren Zusammenhange eine Aussprache erfolgt. Gegenwärtig bestehen in vielerlei Hinsicht Unklarheiten. Die Wohnungsgesetzgebung ist bekanntlich nicht mehr Aufgabegebiet der Länder. Sie wurde durch die Reichsverfassung dem Reiche zu— gewiesen. Das Reich ist gegenwärtig in vielerlei Hinsicht mit Auf— gaben überladen, den Ländern sind die Gesetzgebungskonpetenzen be— schnitten, und so können manche Einzelfragen nicht in dem wünschens⸗ werten Maße gepflegt werden. Weiterhin ist gegenwärtig den breiten Kreisen es nicht möglich, auseinanderzuhalten, was in der Frage des Wohnungswesens Reichsfache ist, und was den Ländern ebliegt. Darum möchte ich an dieser Stelle heute einige Worte darüber ver⸗ lieren, was sich gegenwärtig auf wohnungspolitischem Gebiet abspielt. In der Hauptsache sind es fünf Vorgänge, die auf diesem Gebiet Reich und Preußen beschäftigen, die zum Teil noch schweben, zum Teil schon abgeschlossen sind. Der erste Vorgang betrifft die Gewährung der Ueberteuerungs— gelder für die Bauperiode des laufenden Jahres. Se werden im

kommenden Jahr nach anderen Grundsätzen als bisher gewährt. Im vorigen Jahr batte der Baulustige den Baupreis des Friedens plus 30 X zu bestreiten; den Rest der Baukosten bestritten Reich, Staat und Gemeinde. In diesem Jahr ist das Reich bereit, ebenfalls leberteuerungsgelder zu gewähren, weil es einen anderen Weg kaum gibt, um die Bautätigkeit aufrechtzuerhalten; denn die Baukosten sind in diesem Jahr noch viel teurer als im vorigen. Die Ge⸗ währung soll aber nach anderen Grundsätzen erfolgen, und zwar dergestalt, daß pro Quadratmeter bebauter Wohnfläche bei Flach⸗ bauten in Großstädten 189 M, auf dem Lande 165 M, und bei mehrgeschossigen Bauten in Großstädten 165 „½ und auf dem Lande l50 M gewährt werden. Diese Gelder zahlt das Reich; die Länder sind künftig an den Ueberteuerungskosten nicht mehr beteiligt. Neben dem Reich sollen aber die Gemeinden ein Drittel dieser Sätze als Ueberteuerungszuschläge gewähren. Gegenüber den leistungsschwachen ländlichen Gemeinden aber will das Reich auch das letzte Drittel gewähren, um insbesondere die ländliche Siedlung zu fördern. Einst⸗ weilen hat das Reich zu diesem Zweck Millionen zur Verfügung gestellt. Die Verteilung für die Länder obliegt wieder den einzel⸗ staatlichen Ministerien in Preußen dem Wohlfahrtsministerium. In Zukunft wird aber die Verteilungsmethode dergestalt geändert, daß in der Hauptsache die Regierungspräsidenten die Verteilung wor— nehmen unter Mitwirkung des Wohlfahrtsministeriums. Das sind kurz die Grundsätze für die Ueberteuerungsgelder, die in diesem Jahr gewährt werden sollen. . An. mreiter Stelle kommen die sogenannten Bergmannsheim— stätten in Betracht. Um die Kohlenförderung zu steigern, soll in versckiedenen Bezirken des Bergbaues eine große Anzahl Bergarbeiter nen angesiedelt werden. Die Kosten hierfür sollen aber nicht aus den allgemeinen Ueberteuerungsgeldern, die ich eben besprochen habe, ge— tragen werden, sondern durch eine Kohlenpreiserhöhung. Auf die Tonne Kohle, die demnächst wohl über 100 M kosten wird im Ver⸗ Üleich zu 109 und 12 je nach der Sorte in Friedenszeiten, sollen 5 bis 8 aufgeschlagen werden. Daraus würde etwa 1 Milliarde gewonnen; mit diesem Betrag würden die Bergmannsheimstätten finanziert und hergestellt werden. Die Verteilung der Gelder für die Bergmannéheimstätten vollzieht sich nach ähnlichen Gesichtspunkten wie bei den allgemeinen Ueberteuerungsgeldern; einige Grundsãtze sind geändert worden; auf die Einzelheiten möchte ich aber heute nicht eingehen.

Der dritte Vorgang, der gegenwärtig auf dem Gebiete der Woh. nungspolitik spielt und noch nicht zum Abschluß gebracht ist die beiden ersten Vorgänge sind bereits zum Abschluß gebracht ist die fogenannte Hausrentensteuer, deren Höhe und Einzelheiten allerdings noch nicht feststehen. Der Herr Reichsfinanzminister hat ja kürzlich in seiner Stuttgarter Rede einige Einzelheiten darüber verbreitet. Man denkt sich, daß etwa 1 bis 2 25 des Feuerkassenwertes der Ge- bäude erhoben werden, und daß vielleicht den Gemeinden noch ein weiterer Zuschlag überlassen wird. Der bebaute Grund und Boden stellt in Deutschland einen Wert von zwischen 10 und 80 Milliarden dar, so daß, wenn 15 oder 2 8 seines Wertes an Hausrentensteuer erhoben würden, ungefähr 1 bis 15 Milliarden Mark daraus gewonnen werden könnten. Mit diesem Ertrage sollen auf der einen Seite din Ueberteuerungsgelder aufgebracht werden, die zum Neubau von Klern⸗ wohnungen verwendet werden, und auf der anderen Seite will man damit erzielen, daß die Mieten der alten Häuser mit den Mieten der neuen Häuser in ein Gleichgewicht gebracht werden. Einen wesentlich anderen Weg, den man beschreiten könnte, wind es nicht geben. Zu den velativ billigen Baukosten vom Jahre 1914 kommen wir nicht mehr zurück. Das ist ganz ausgeschlossen; aber lediglich aus all. gemeinen Reichsmitteln die Ueberteuerungskosten zu bestreiten, geht auch nicht an, so daß also ein Weg gefunden werden muß, wie man die alten Mieten mit den neuen Mieten allmählich ins Gleichgewicht bringt. Das sind die Sachen, die das Reich angehen; sie sind zum Teil schon abgeschlossen, zum Teil, was die Hausrentensteuer betrifft, noch in der Schwebe.

In Preußen handelt es sich um zwei Vorgänge auf wohnungs⸗ volitischem Gebiete, die uns gegenwartig beschäftigen, und. zwar die Höchstmietenderordnung und die Ruhrsiedlungẽe verbandsordnung. Ueber die Höchstmietenverordnung will ich mich heute nicht verbreiten. Es ligen ja einige Anträge aus dem Hause vor, so daß sich Gelegenheit bieten wird, in kurzer Zeit uns darüber zu unterhalten und, wenn es nötig ist, auseinanderzusetzen. Diese wenigen allgemeinen Bemerkungen möchte ich über die wohnungspolitische Gesamtsituagtion voraus— schicken und mir ausdrücklich vorbehalten, gelegentlich der Beratung der Anträge über die Höchstmietenverordnung im größeren Zusammen— hange auf die wohnungspolitische Situation im ganzen zurückzu⸗ kommen.

Zum Ruhrsiedlungsverband, der uns heute beschäftigt, möchte ich in aller Kürze folgendes sagen. Der Ruhrbezirk ist bokanntlich der größte Kohlenbezirk Deutschlands und Europas. In ihm waren wor dem Kriege etwa 400 000 Bergarbeiter beschäftigt. Daneben hatten wir noch zwei größere Bergbaubezirke in Deutschland, einmal Ober⸗ schlesien, in dem über 100 000 Bergarbeiter beschäftigt sind, und das Saarrepier, das über 50 000 Bergarbeiter beschäftigt. Das Saar revier ist in den nächsten 16 Jahren der Kohlenproduktion für Deutsch⸗ land entzogen, die Kohlenläger der Saar werden bekanntlich in den nächsten 15 Jahren won den Franzosen ausgebeutet und verwaltet.

Was Oberschlesien, das zoeitgrößte Kohlenbecken Deutschlands, an⸗ langt, so ist seine Zukunft noch nicht sicher; dieses zweitwichtigste Kohlenvevier Deutschlands ist ebenfalls gefährdet. Daher muß die Ausbeute an Kohlen im größten Kohlenrevier, im rheinisch⸗west⸗ fälischen Kohlenbecken, mit allem Nachdruck gefördert werden. Dies wird damit zu erzielen sein, daß man die vorhandenen Produktions anlagen mit allem Nachdruck verstärkt auszubeuten sucht, und daß weiterhin neus Schächte angelegt werden. Für beides ist notwendig eine größere Neuansiedlung von Bergleuten. Es ist beabsichtigt, im Verlauf der Jahre etwa 1650 000 Bergleute im Ruhrkohlenrevier neu anzusiedeln. Diese Aufgabe ist naturgemäß nicht in einem Jahre zu löslen, denn eine neus Schachtanlage läßt sich nicht von heute auf morgen abteufen; dazu sind viele Jahre notwendig, so daß sich also dieser große Siedlungsplan für etwa 150 000 Bergleute und wenn man ihre Familjenangehörigen hinzurechnet, so dürften etwa 600 00 Menschen in Frage kommen nicht etwa, das möchte ich gleich von vornherein bemerken, in ganz kurzer Zeit durchführen läßt. Aber trotzdem bleibt bestehen, daß in Deutschland noch nie eine solche Riesen siedlung in verhältnismäßig kurzer Zeit durchgeführt werden mußte. Die Bestrebungen zur Schaffung eines Gebildes wie des Rubr⸗— siedlungtverbands, sind nickt neu. Schon vor mehr als 109 Jahren hat

) Mit Ausnahme der Reden der rren Minister, die im Bor han wiedergegeben werden. ö )

man im Industriebezirk nach einer Form gesucht, um einen General⸗

siedlungẽplan, einen für das ganze Gebiet einheitlich geltenden Be⸗ Bauungeploh darchzufüꝑren. Das jetzige Ruhrrevier umfaßt 322 Ge— weinden; es verteilt sich auf zwei Provinzen und drei Regierunge⸗ ezirke. Dieses Gebiet hatte schon in Ten letzten Jahren eine seir starke und sehr schnelle industrielle Entwickelung aufzuweisen. Immer wieder drängten die Gemeinden und Kreise auf einen Zusammenschluß, der schon auf den verschiedensten Gebieten durchgeführt ist. So wurde die Emscher Genossenschaft gegründet, um den Städten des Industrie—⸗ bezirkes die Vorflut für ihre Gewässer zu schaffen; so entstand der Ruhrtalsperrenderein, um den Industriebezirk das ganze Jahr hon⸗ durch mit ausreickendem Trinkwasstt zu versorgen, ohne die auf die Wasserkräfte der Ruhr angewiesenen Betriebe zu gefährden. In dem Augenblick nun, in dem die rlesige Aufgabe der Bergarbeitersiedlung uftauchte, hat sich das Bedürfnis nach einem Siedlungsberband erneut 1 2

geltend gemacht, der von den Selbstverwaltungskörpern des Industrie⸗

. 438 1538

bezirkes angeregt ist und don der großen Mehrheit der Stadt Vandkreise verlangt wird.

s zverband ähnelt in

Hinsicht dem Zweckverband für Groß Berlin; nur sind seine Auf⸗ gaben begrenzter. Mit dem Ruhrsiedlungẽ verband werden lediglich und ausschließlich Siedlungezwecke verfolgt. An den Kompetenzen zwischen Staat und Gemeinden wird nichts Wesentliches geändert. Der Staat überträgt, seweit das Siedlung wesen in Fräge kommt, seine Kompetenzen, die seither von zwei Oberpräsidenten und von drei Re—= gierungsbezirken wahrgenommen wurden und die alle außerhalb des Kohlenbezirks ihren Wohnsitz hatten, nach diesem Gesetzentwurf auf ejnen Staatébeamten, auf den Verbandspräsidenten, und will diesem Beamten den Wohnsitz innerhalb des Kohlenbezirks an dem gleichen Drt, an dem der Sitz des Verbandes sein soll, anweisen. Auch di Selbstoerwaltung behält ibre Aufgaben wie bisher; nur soll sie guf Lem Gebiet des Siedlungewesens nickt mehr unbesch ränkt von * Ge— meinden ausgeübt, sondern künftig von einem Vertretungskörper der verschiedenen Gemeinden wahrgenommen werden.

Der Siedlungsverband selbst baut keine Wohnungen; die Er— bauung der Wohnungen soll nach den Beschlüssen der Reichsregierung durch die Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bergbau erfolgen. Die Tätigkeit des Siedlungsverbandes bei der Schaffung der Bergarbeiterwohnungen kiegt auf anderen Gebieten. Zu— nächst können ihm die Aufgaben übertragen werden, die das Reich dem Staat bei der Verteilung der Baufostenzuschüsse und bei der Prüfung Der Bauanträge zugewiesen hat. .

Der Siedlungeverband wird weiter dafür sorgen, daß die führung der großen Aufgabe der modernen Wissenschaft des ir baues entspricht, indem er für zweckmäßige, gesunde Wohnüngen und fur wirtschaftlich richtige age der Siedlungen sorgt. Er wird ferner dafür sorgen, daß die durchgehenden großen Verkehrsstraßen zweck- mäß g ausgebaut werden, und wird das jetzt arg zerrissene zwische

gemeindliche V Auch damit wird er

2 2

e Verkehrswesen zu ordnen haben. der Arbeitsförderung im Industriebezirk dienen. Schließlich wird es seine Aufgabe sein, für die Erhaltung und Neuschaffung ven Erholungsstätten für die Arbeiter, für die Anlage geeigneter Grünflächen, Waldanlagen usw. zu sorgen. Als Form für diesen Siedlungeverband bot sich hauptsächlich die Schaffung eines Gemeindeverbandes, auf den däe bishexigen Zuständig— keiten der Gemeinden und Kreise übertragen werden konnten, ohne daß der Verzicht auf wichtige Rechte allzusehr empfunden wurde, und die Schaffung einer besonderen staatlichen Behörde mit gleicher sachlicher Zuständigkeit für das Verbandsgebiet.

Um die Fähigkeit des Verbandes, schnell und tatkräftig zu arbeiten, zu erhöhen, müßte man noch weiter gehen. Man mußte den neuen Gemeindeverhand und die Staatsbehörde nicht nur nebenein— ander stellen, sondern auch zu einem engen Zusammenwirken bringen. Dies war ein Grund dafür, die staatliche Behörde, den Verbands⸗ präsidenten, zum Vorsitzenden des wichtigsten Organs des Selbst⸗ derwaltungskörpers, der Verband ersammlung, und Aufsichtsorgans, des Verbandsrafes, zu machen. Durch den Vorsitz in der Verbandebersammlung erreicht man außerdem, daß der Präsi— dent kein dem Verbande Fernstehender bleibt, sondern darauf an— gewiesen wird, mit der Verband sbersammlung aufs engste zu arbeiten.

Als Mitglieder des Verbandes sah der ursprüngliche Entwurf nur diesenigen Stadt⸗ und Vandkreise vor, in denen die Kohle bereits er— schlossen ist. Deshalb wurde auch nicht am Rhein haltgemacht, sondern der linksrheinische Kreis Mörs mit hinzugezogen. Als die Abgrenzung des Verbandébezinkes bekannt wurde, meldeten sich sofort die rheinischen Nachbarkreise mit ihren Wünschen. Sie hatten, da sich die Wohnstätien der Bergarbeiter auch noch auf ihre Gebiete aus— dehnten, insbesondere aber mit Rücksicht auf den Anschluß an die Ver⸗

P 21 43 3 * des wichngste n

*

kehrslinien des Verbandes und den Kleinbahnverkehr mit dem Ruhr— kohlenbezirk, ein lebhaftes Interesse daran, an dem Verbande beteiligt gu werden. So war es zunächst der Stadt⸗ und Landkreis Düsse die es beide als unerträglich empfanden, daß auf der einen Seite der Ruhrsiedlungsperband vor ihren Grenzen haltmacht und sie auf der anderen Seite durch das Besatzungsgebiet abgesperrt werden. Das Besatzungs gebiet dehnt sich bekanntlich auf den Brückenkopf des rechten Rheinufers bis kurz vor die Tore don Düsseldorß aus. So fanden sich Stadt. und Landkreis dereinsamt einmal gwischen diesem Siedlungeverbande, das andere Mal gegenüber dem besetzten Gebiete. Weiterhin fühlte sich Düsseldorf in der Grundflächenfrage benachteiligt, und vor allen Dingen war es in starkem Maße an der Schnellbahn— frage Dortmund = Cin interessiert, die schon seit längerer Zeit die Gemüter im Industriegebiete und in Cöln beschäftigt. Die Schwierig⸗ keiten, die sich in Düsseldorf herausstellten, wurden im Verlaufe der Verhandlungen dadurch behoben, daß beiden Kreisen das Recht ge—⸗ währt wurde, binnen 3 Jahren aus eigenen Stücken dem Verhande bei⸗ zutreten, falls sie der Ueberzeugung sind, daß der Ausschluß ihnen Nach⸗ teile bringen könnte.

Das gleiche Recht wurde 5 weiteren linksrheinischen Kreisen, den Landkreisen Kleve, Crefeld, Geldern und Kempen und dem Stadtkreise Grefeld gewährt, die wirtschaftlich und im Verkehrswesen eng mit dem Kreise Mörs verbunden sind und daher gleichfalls in den Verband aufgenommen zu werden wünschten.

Wenn man aber diesen Kreisen das Recht zum Beitritt überläßt, barn müßte cin gleiches auch gegenüber dem Kreise Lüdinghausen er= felgen. (Sehr richtig) Dieser Kreis, der bekanntlich sehr groß ist, bat in seinem südkichen Teil Kohlenvorkommen; aber der größte Teil des Kreises ist gegenwärtig noch landwirtschaftliches Gebiet. Wenn aan aber den linksrheinischen Kreisen die Möglichkeit zum Beitritt

Kreise Lüdinghausen und den links

vollkommenheiten des

gleiches dem Kreise Lüdinghausen Zudem besteht in diesen Kreisen

gibt, dann kann man ein nicht verwehren. (Sehr richtig!)

guch heüte schon daß Kohlenvorkommen, es ift nur in manchen

roi wr 16* 41 sTsan M* . wr KB nei r g RI * or Kreisen noch nicht erschlossen. Von großer Wichtigkeit sowohl für den

. . s j 55 Di 5 ni s qe Dre s st der Mn Kreis Lüdänghausen, wie für die linksrheinischen Kreise ist der An s an den Siedlungsverband deshalb, weil ihm bekanntlich auch

Regelung ssen wird. Wenn die Straß

ng des Kleinbahnwesens über bahnen entsprechend aufgeichlossen werden, dann können aus dem

heinischen Kreisen mehrere tausend

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16

. Be Gente täglich zu den Zechen ö 65 Herstellung besonderer Wohnungen nicht erforderlick

rr o Kosis 3M R drr SakHlenkoraks 5 . am ehesten möglich, sich im Kohlenbergbau zu betät

sz 3st 8 alldl ur Re ist es also

z 1 s 1 x . n h 4 War f ( * Bei den linksrheiniscken Kreisen ging aber der Wunsch noch

. * 19 . 31 3 F *r sanr weiter; sie wollten nicht blaß die Mögli dem Siedlungs⸗

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w rr wa *] * befürchteten, daß ihnen während d

geren ten des RMerbendes Sa J Arbeiten des Verdandes X 1 nnen, 51 mn hei il 8d e n en mn

wollten sie zwar unter den einheitlichen des Siedlungs- zol 5 6 s Ker iner Fesonergn Mer vr

8 gestellt werden; sie wollten aber einen besonderen Verbands-

5 7 ms R . 63 8 e r fg ws und daneben nech einen Stellderbreter des Verbandsdi rektors t ;

1

haben; die Stagtsregietung sollte bevoll mächtigt werden, diese Organe einzusetzen; mit dem Fortfall der Befetzung sollten dann auch diese Sonderbestimmungen sortfallen. Gegen diesen Wunsch, eine besondere DOrganisation für die linksrheinischen Kreise in das Gesetz aufzunehmen, habe ich, so sehr ich den Anschluß der 5 Kreise aus politischen Gründen

üns. ; b solle a,, e h Ha wünsche, mich ablehnend verhalten zu sollen geglaubt. (Sehr richtigh . . J z

Mr . 8 1 6 6 4 k Die Befürchtungen der 5 linksrheinischen Kreise, die glauben, in dem t t Verkehrs wünsche

da zum min

( æhonr 3 . 3 Siaalsbeamter nach dem Rechten, . rr ner ivo? 5* * der Minderbeit annehmen wird.

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18

muß aber besonders betont werden, daß Grundsätze der Verbandsordnung nur ein

de 5395 blieben ist.

Wie, nn ern ren,, mr, . . Wie schon hervorgehoben wurde, wird de

weitem überwiegenden Mehrheit der beteiligten Die Bedenken, die sich vor allem von seiten einer

namentlich

Kreise gebilligt. Großstadt gegen den Gesetzentwurf erheben, stützen sich derauf, daß in diesem Siedlungsverband der

Provinz zu erblicken sei. Die Bedenke

z geltend gema E we Staatsregierung, sonderr allen Beteiligte geteilt. Es ist aber irrig, in diesem Siedlungsverband d zu einer neuen Provinz zu sehen. Die Zuständigkeit der

ich bereits betont habe,

18 nur die 0 auf die

gelegt worden, tedlungstätigkei

n ng Eos rr Ma r rr i waer 3 . 3 83 6 D ty enthält keine Bestimmung, die die Zujtaändigkert des Siedlungsvd

bandes ohne weiteres auszudehnen erlaubte.

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würden den Verband wahrscheinlich auch in dem Falle notwendig gemacht haben, wenn der Industriebezirk nicht so unglücklich, wie es jetzt der Fall ist, auf mehrere Provinzen und Regierungsbezirke ver⸗ teilt wäre. Auch in diesem Falle hätte man eine einheitliche Organi die sich nur dem besonderen Hrecke widmen kann, nicht ent— (Sehr richtig) Die Bedenken gegen zu große Macht— erbandes, die seitens einer Reihe kleinerer erhoben werden, sind zum großen Teil dadurch herwor— gerufen, daß die kleineren Gemeinden sich nicht genügend in den Ver— retungen des Verbandes berücksichtigt glaubten. (Sehr richtig) Da hierin der Entwurf besondere Sicherungen vorsieht, so wird ein großer Teil der Bedenken beseitigt. Es ist weiter eingewendet worden, daß die Verwaltung der beiden Provinzen und der drei Regierungs— bezirke erschwert würde. b Hinblick auf den großen Zweck des Verhandes meines Erach in den Kauf genommen werden. (Sehr wahr)h)

REir sind die J Ssrnisfe in Sem rhein isharbestfälisckkn Induftrie Mir sind die Verhältniffe in dem rheinisch⸗westfälischen Industrie⸗

sation, behren können.

Gemeinder

Vas ist zum Tei muß aber im

o 0 renn rr R Co] n KoErnnᷓ 87 * p 13r Inn Ibo 9 31 revier persönlich sehr gut bekannt. Ich habe mir lange üb zt, ob 3 M rr * . Ro rn * wor nrg rar r 39 nicht durch einen anderen X cle gelangt werden habe keinen anderen Weg gefunden. Wir haben uns zu vergeg

und fest einzuprägen, daß der Träger der eigentlichen Bautätigkeit die Kohlenbezirke die Arbeitsgmeinschaft der Arbeitgeber und A nehmer im Bergbau ist. Das ist eine festftehende, durch die Reichs— regierung geschaffene Tatsache, die in vielsacher Hinsicht ihr Gutes hat und an der wir als preußischer Staat nichts ändern können. Die Erfahrungen auf dem Gebiete der Bautätigkeit haben die Zechen⸗ besitzer. Sie haben schon viele Zehntausende von Bergarbeiter⸗ wohnungen hergestellt; sie besitzen Ziegeleien, Kalk- und Zementwerk. Diese Betriebe liegen im Mittelpunkt der Kohlenzechen. Ihnen gelingt es zweifellos am schnellsten, Wohnungen herzustellen. Daneben mußte aber auch der Seelenstimmung der Bergarbeiter Rechnung getragen werden. Die Bergarbeiter waren auf die Jechenwohnungen in den letzten Jahren sehr schlecht zu sprechen, weil diese Zechenwohnunger nit dem Arbeitsvertrag verbunden waren und dadurch die Freizügigkeit

der Bergarbeiter außerordentlich beschränkt wurde. (Sehr richtigh Das geht naturgemäß in Zukunft nicht mehr. Es sind geeignete Vor—

kehrungen getroffen, die den Arbeitern die Mitarbeit an der Ver— waltung der neuerbauten Häuser erntöglicht; sie sind mit der vom Reich getroffenen Regelung einverstanden. Wenn aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinschaftlich Träger der Wohnungserstellung sind, dann ist es ausgeschlossen, daß sie bald nach Düssel dorf, bald nach Arnsberg, bald nach Münfter zu den Regierungspräsidenten kommen und alle Verhandlungen in dreifacher Wiederholung geführt werden müssen. (Sehr richtig) Dann ist es auch ausgeschlossen, daß man diese Personen bald nach Münster, bald nach Koblenz kommen läßt, um die Verhandlungen mit den beiden Oberpräsidenten zu führen. Das ist augenblicklich auch deshalb ausgeschlossen, da die Verkehrs⸗ verhältnisse so schlecht sind und im gegenwärtigen Zeitalter an der Ruhr von den leitenden Personen der Unternehmer und Arbeiter nicht so viel Zeit auf die Gisenbahn verbraucht werden kann, sondern

gehandelt weiden muß.

Meines Erachtens ist es nolwendig, daß neben den Verbande vertretungen je ein tüchtiger Verbandsdirektor und Verbandspräsiden⸗ kestellt wird (Brawoh, die beide im Kohlenrevier an ein und dem— sclben Ort wohnen, sich zusammensetzen und das entsprechende über⸗ legen können, wodurch der langstielige Instanzenzug, der sonst bei Behörden üblich ist, bei diesem großen Siedlungswerk ausgeschlossen

Dal o rKTDDSTᷣMν.νοO 1m Si nzofkpi tr wird. (Sehr richtig) Wenn der Verbandepräsident in Einzelheiten

soll er sich an den

glaubt, nicht selbständig entscheiden zu können, so

vorgesetzten Minister wenden, damit in kurzer Zeit eine Entscheidung herbeigeführt, Klarheit geschaffen und kann. Nur dann kann bei den gegemrärtigen bei dem spe⸗

SIarf - Rare kBbip . FBI Aufgabengebiet des Ruh gearbei et

y; * . stan ficken Seis (fehr richtiah;: heute der Mittelpunkt unseres staatlichen Seins (sehr richtig!),

Brückenkopf für die Zukunft oder den

j d zut) Haben wir Kohle, dann ist ein halbwegs geregelter

möglich; haben h ö 3 dann können wir Stickstoff,

ziellen

8 r * edlungsverbandes 8

. ; Gohl (Sehr richtig) Die Kohle

. ler Heir bor le bilder ene den r Yskarnnd Fine tigen Abgrund eines

eur; 5 . en, O⸗Millionen⸗Volkes en

n 8 ** 3 5 Kali und Ammoniak als

wir Kohle, Gum stbiünner Herstellen Alle Masnahmen auf dem Gebiete der Ex⸗ Kunstdünger herstellen. Alle Maßnahmen auf dem Gediete der e

nährungepolitik, alle Bestrebungen z lichen Produktion hlleiben Sisyphus mit Kunstdünger org Kunstdünger kann aber nicht hergestellt werden ohne den Urstoff, die Kohle. Weder kann Stickstoff, noch kann Ammoniak gewonnen, noch Kali produziert werden ohne Kohle. Haben wir Kohle, dann ist die Arbeitslosigkeit von Hunderttausenden von Ar⸗ beitern der Induftrie behoben. Haben wir Kohle, dann

96 J ge . 1115 Sanft; a QnDistri owa! 2 können wir mische Produkte und sonstige Industrteware zu

ur Steigerung der landwirtschaft⸗

1434 X Swan br . olange die Landwirtschaft

Sehr

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werden kann.

richtig 1

1 rr . 3, 2 ö . vielen Millie en. Nur dam vinnt auch die Mark 1 J 95 3 6 d rm. 8 wieder im Ausland im Inland derstärkte Kaufkraft; nur dam * j . 8 erde 8 1H nn können wir der Wssignaten Herr werden. (Chr richtig!)

ommunisten wol

zen Zusammenbruch des

te Zustimmung.) EGinzel⸗

zen erörtert worden. re X nken verwaltu ie gegen den Gesetzentwi . net: in einer selchen gründet; in einer solchen

der Al

* Vas fießenden . 1 wr anweisung tterwohnlingen

ergehen. Gesetzentzwurf über üit der größten Be⸗

z j 1. 6 . schleunigung behan damit der Ruhr gsverband gleich von ) 5 ö. 2 24 fe wi hw rw 21434 245* * Me Anfang an an dem großen Siedlungswerk mitarbeiten kann. (Bͤ fall)

68

Präsident Leinert: Es ist beantragt worden, den Gesetzentwur

üdsikbelit *

an einen besonderen Ausschuß von 27 Mitgliedern zu verweisen. Da der Aeltestenrat lossen hat, die Besprechung dieses Gegenstandes der Aelte⸗ , ;

̃

zu lassen, werde ich ihn am Montag auf die

heute nicht statt z

Tagesordnung setzen.

ie Fortsetzung der Beratung der förmlichen

Anträge über die Lufrechterhal⸗ lichen Ordnung und der

6 r

dnung: Auf die be⸗

1 Präsident

Behauptungen

ei nert unterbrechend: Das geschäftsordnungsmäßige Er⸗ klärung.) Lassen Sie mich doch cussprechen. Der Präsident

r ö hat auf die Zwischenrufe von iedern meiner Fraktion zu den Ausführungen des Ministers He ende Aeußerung getan: Der Paul Hoffmann und der Abgeordnete Dr. Rosenfeld ternd bel . gemacht. Die Be⸗

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ungen gegen den ?

3

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1111 .

ruhe.) erhebe ich Einspruch gegen die Ge⸗ schäf tẽ führung e Nach § C4 der Geschäftsord⸗ nung kann der der Ordnung einen Ord— nung

zu stellen ist. Er al n d e . ments zu wahren. (Stürmische Unterbrechungen.) Er hat sich durch seine Parteinahme für den Minister zum Lakaien der Regierung her⸗

abgewürdigt. (Große Unruhe und Pfuirufe.)

Präsident Leinert: Was der Abgeordnete Ad. Hoffmann zu⸗ letzt gesagt hat, unterliegt selbstverständlich nicht meiner Beurteilung. Ich überlasse es dem Lande, er zu urteilen, ob der Abgeordnete Hoffmann die d Cürde des Parlaments gewahrt hat. Ich verzichte r erartige Bemerkungen irgendwie ge⸗ 1was

Abg. Steger entre); Nach unserer Auffgssung sind solche Vorgänge, wie die gestrigen, nicht dazu angetan, die Würde des Hauses zu heben. (Allseitiges Sehr richtig!, Ebensswenig haben die Aus. führungen des Abgeordneten Leid init dem Gegenstande der Tages- ordnung im Zusam ang gestanden. Vorschläge, um aus der be⸗ stehenden Sckwierigkeit des Landes herauszukommen, haben wir von ihm nicht gehört. In der jetzigen ungeheuren Notlage muß alles ver= mieden werden, um die politischen Gegensätze noch zu verschärfen. Die

* 1 1

Enttäuschung der Arbeiter, daß ihnen die Revolution keine Verbesse⸗

rung ihrer Lebenshaltung gebracht hat, ist deshalb so groß, weil Sie

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(nach links) so wenig Gewicht darauf gelegt haben, die Arbeiter dar⸗

über aufzuklären, warum sie in dieses Clend hineingekommen sind. Die Arbeiter haben heute einen ganz anderen Einfluß auf das volks⸗ wirtschaftliche Leben. als früher. Aber vor der Sozialisierung des Bergbaues nach dem Muster der Unabhängigen möge uns der Hergott bewahren. Die angeblichen Arbeitervertreter in den Kreisen der Un⸗ abhängigen haben jedes Denken und Fühlen mit der Arbeiterschaft ver⸗ soren. Die Arbeiter im Ruhrbezirk lehnen die Ideen der Unab⸗ hängigen entschicden ab. Zur sechsftündigen Arbeitsschicht werden wir kommen müssen, umsomehr, als der Ruhrbergbau sich immer nörd⸗ sicher zieht und dort die Schächte immer tiefer werden. so daß eine längere Arbeitszeit nicht denkbar ist. Aber die sechsstündige Arbeits zeit ist auch eine betritbstechnische und wirtschaftliche Frage. (Sehr ricktig) Die Unabhängigen verfolgen damit nur politzsche Ziele. Aug betriebstechnischen Gründen ist die kürzere Arbeitszeit noch nicht mößlich, weil zur Erhaltung der Kohlenpreduktion neue Arbeitskräfte herangezogen werden müßten, für die erst Wohnungen gebaut werden müssen. Aus wit kschaftlichen Gründen kann Deutschland allein ohne internationale Vereinbarung die Sechsstundenschicht nicht , f.

weil uns sonst andere Länder mit geringeren Kohlenpreisen erhebli

Konkurrenz im eigenen Lande machen würden. Die beiden großen

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