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m ᷣ·· .
Des Kaisers Augun us wider, die er in der Hoffnung erlassen hatte.
Schicht verfahren.
Die Danziger Schichauwer ft ist, wie W. T. B. er ̃ mistag geschlossen worden. Wie die Blätter ,, mee, ,,. melden, sammelte sich vor dem Direktionsgebäude eine große Lerschiedene Ranestufen.
fährt, gestern
Anzabl Arbeiter an, um gewalt sam Zugeständnisse von er Direktion zu erlangen. Herbeigernsene Sichen beitswehr besetzte die Wer!stgebäube und stellte Ruhe und Ordnung wieder her.
De Verhandlungen zwischen Jandwirtschaftlichen Arbeitgebern und Arbeitnebmern im Freistaat Sachen wegen eines neuen Tarifvertrages nehmen, wie dem. W. T B.“ aus Dresden gemeltet wird einen gänstigen Verlauf. Der a te Tarif⸗ vertrag war am 31. Jan nar abgelaufen, doch haben sich belde Parteien damit einverftanden erklärt, deß bis zum Zuftandekommen des neuen
Tarifhertrages nach dem alten Taitfveitiag gearbeitet wird. Auch
sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber einig, daß alleg zetan werden muß, um bei der jeßigen schwierigen Lage Ausstände in der zLandwertschaft zu vermeiden. Eine vollkommene Einigung steht für die vächsten Tage in Aussicht.
In Reichenberg i. B. ist gestern, . W. T. B.“ zufolge, die gesamte Arbeiterschaft der Cisenbahnwerkstatte, des Magazins und Ler Bahnverwalsltung in den Aus“ stand getreten. Die Beamten und Unterbeam ten haben sich mit den A beitern solidarisch erklart. Das Fahr— personal hat sich dem Ausstand nicht angeschlossen. Grund zu dem Ausständ ist die Nichtbewilligung der Forderungen der Arbeiter nach hesserer Zuweisung von Kohlen und Lebensmitteln. Von dem Aus. stand wird zie Linte Zittau — Reichenberg nicht be rührt, da diese unter sächsischer Leitung steht.
Kunst nud Wiffenschaft.
Vor mehreren Jahren wurde für die Pap vrussfam mung der Berliner staatlichen Museen eine gut erhaltene Papyrasrolle erworhen, die etwa um 150 n. Chr. auf der Kanzlel eines Dorseg der mittelägvptischen Provinz Fajum von einem sorgsamen Schreiber tn griechischen Buchstaben niedergeschrieben war. Von nd eser alten Handschrift ist nunmehr elne wissenschaftliche Texta i6g. be, be⸗ sorgt von dem Profrssor Dr. W. Schubart, erschienen: Der Gnomon de 14108 Logos (Berlin, Weidmannsche Buchhandlung). Der Herausgeber Pespricht die Bedeutung dieses Papprus, der die Ante lnahme aller Freunde des Allertums verdient, im 2 Heft der Berliner Museen', Berichte aus den preuffschen Kunstiammlungen, und teilt an gleicher Stelle eine wörtliche deutsche Uebers tzung des griechischen Texteg mit. Als Aegypten Provinz des römischen Weltreichs wurde, übernahmen die Römer auß dem jusammengebrochenen Staat der Ptolemäer auch den dios Logos, einen Verwaitungszweig, dessen Aufgabe es war, dem Staate solche Ginnabmequellen zu erschließzen, die der allg meinen Staatsverwaltang unjugänglich blieben, besonders Strafgelder und Bußen für Uebertretungen aller Art. An der Spitze der Behörde stand ein römischer Ritter, der nur mit wenigen eigenen Beamten arbeitete, aber die Dienste der Beamten der allgemeinen Staats und Geld⸗ verwaltung, die zu Tausenden über Aegvpten verteilt waren, in Anspruch nebmen durfte, um Cinnahmen aufzuspüren und ein juzichen. Jnsofern war der 1dios Logos eigentlich weder Behörde noch Verwaltungezweig, sondein ein Sonderkonto“ für außerordentliche und unregelmäßige Staaltzeinnahmen. Der Gnomon des 1410s Logos setzt daher bie Gesichtsvunkt« und Grundsätze fest, die für diescz Sonderkonto der Staaistasse in Betracht kamen, und unser Papyrus enthält einen Auszug aus dem Gnomon, den vermutlich ein neuer Vor— st her des Idios Logos, den man vielfach selbst schlechiweg 1dios Logos nannte, von seinen Vorgängern oder Dien stvorgesetzlen als Tienstanwelsung erhielt. Daß der Gaomonpapyruß in einer Dorsschreibstube gelegen hat, ist bei der Mitarbeit aller Behörden für den 1410s Logos nicht befremdlich; solche Dienstanweisun gen mußten eben in vielen Abschriften verbreitet werden. Der Urtext der Anweisung ist jedenfalls in lateinischer Sprache abgefaßt gewesen, denn die höchsien r1omischen Beamten Aegvptens verkebrten miteinander lateinisch; da aber die Verwaltungesprach, des Lan des Griechisch war, mußte der Tert in amtlicher griechischer Uebersetzung ins Land g hen. Den Anfang unserer Handschrift macht eln Ginführungsschreiben, bat lehrt, Kaiser Augustuß habe den. Maßstab“ auegrbeiten lassen, spaͤter aber hätten andere Kaiser, der römische Senat, Statthalter Aegypseng und Inhaber des 14ios Logos-Amiet erwesternd oder ändernd einge⸗ griffen. Das Rechtsleben der damaligen Zeit ist uns aus Tausenden , ,. Urlur den aus Aegypten bekannt, dagegen feblt et uns an der Kenntnis der Rechtssätze, die wir unsicher und mühsam aus ihrer
Anwendung erschließen müssen. Hier füllt der Gnomon des Idios Logos eine Lücke auß. Die Römer hatten das i g dechig⸗
gedanken schroff abzulehnen. Sie nahmen vielmehr manches daiaus in das freiere römische Recht auf, daz aus den Bedürfnissen des Weltreichs beivorging und den Provinzialen zukam, während das T1ömiiche P jvanrecht Stolz und Vorrecht der römischen Bürger blieb. Im Verlauf der Jahrhunderte griff dag jus gentium gegenüber dem . civile immer weiter um sich, bis es im Corpus juris des lalseis Justinian jur Herischaft gelangte. Dieser Entwicklung prozeß trilt uns in unseim Gnomon auf der Stufe entgegen, die
Recht ins Land gebracht, obne ägvptische und ,.
er kurz nach Kaiser Hadrian erlangt halte. So bielei' dec irn vielfach neue Belehrung, besonders auch auf dem ebiet des jömischen Privatrechiz, namentl ch im Hinblick
aul das Erbrecht und Eherecht. Von Interesse ist es dabei, daß aus der Dienstanweisung die fast unüberbrückbare Kluft klar erkennbar ist, die den Provinjbewohner, auch den vornehmen, von dem römischen Bürger frennte. Und diese ‚Untertankn“ wußte Rem klug untereinander zu veruneinigen, inde n ei auch unter ihnen trennende Maguemn aufrichtete. Endlich hestätigt der Gnomon für die staatliche Verwaltung, was schon viele andere Urkunden lehrten, daß Rom das Ziel verfolgte, aus jedem Tun und Unterlass n ür den Staat Geld herauszuschlagen, daß die Provinz rücksichtslos fur Rom ausgebeutet wurde. Den ganjen Gromon duichzieht der Gedanke. 6 die Bevöllerung aus stagterechtlich und gäch pilvatrechtlich geschiedenen Klasffen bestehe: obenan den Hiömern, in weitem Abstand den Hellenen, dann den „ Feemden und als letzten den Söhaen des Landes selbst, den Aegyptern, denen nur ein Patz als staats« und gemeindelosen Cinzelwesen ein“ geräumt wird. Jeder soll bei seinem Stamm bleiben und auch versöntich und privatrechtlich mönlichst wenig Beziehungen zu An. gebötigen anderer Stämme anknüpfen. Mehrere Vorschriften be= treffen. Sklaven, von denen die im Haujse geborenen enger zur Familie des Derrn genörten, und auch die zahlreichen , die in ihten Rechten beschränkt und als besondere Fklassen behandelt werden. Lie auf das Ceerecht sich beziehenden Anwelsungen versolgen die Absicht, die Zabl der Kinder zu erböhen. Jan den bezuglichen Stellen Inscres * nomong ist stetz von geömern Die Rede die belsenisch. ãgvytische Bevölkerung bedurfte wohl eines Druckes von oben gegen die Beschräntung der Kinderjabl noch nicht. Kulsutgeschichtlich kuter. essant find auch einige Sitz ür das Gräberrecht, Sie wenden sich gien Staatoschuldner, die koslbare Grabanlagen errichteten, um ken
fast von einem Eingrif in Sen jo sestgel ien Eil ihres Beru zgen z ab, uhalten, da nach 15mischer Anschguung' die Stätte, wo ein Toter grahen lag, unverletzlich wir. Der gefunden Geundlage des Ge⸗ treicehande ls, der in der Hauptlache vom Staate selbst besorgt wurde, dien! das Verbot, die Frucht auf dem Halme Ju verkaufen; Deikunst und Jahrgang der Fejdfrucht sollen denichnet weiden. An' ordnungen über den Paß zur Ausfahrt aus Aegrpten und über den Aussuhrsch in für Waren dienen leils der Sichetung der Wirtsckaft, teils der öffentlichen Sicherheit. Um den Schatz der Staastzordnung 7 unruhige Alexandriner handelt es 1j bei einem Lerbot der ereine. In anderen Anweisungen spregelt sich die Sit tengesetzgebung
Ruhrgebiets Meldungen vorlagen, baben die Belegschaftern berzustellen. Der römssche Ritter, der dem I4ios Logos vorstand, überallelXB auch im Hamborner Gebiet J, die fie benstündige fährte auch ie
Aufsicht ü6hber die Tempel und ihre
zahlreiche, immer och mächtige Primsterschaft. Ein längerer Abschnitt tes Gnomons beschäfligt sich mit beiden. Hell niiche und M vptische Heiligtümer werden vonelnander unterschieden und die Temp! haben An der Spitze der Priesterschaft jedes Tempels stand ein Prophet; zi den böhcren Priestern gehörten die Stolisten, die Bekleider der Götterbilder, zu den niederen die KarxePlen- träger. Die Stellen waren erblich oder käuflich, und der Staat nahm solche Verkäufe zu seinen Gunsten vor. Die Einkünfte der Geistlichen floffen aus sestem Gehalt, Gebühren für beilige Handl engen und den Gastereien im Namen eines Gottes. 8 ie Tempel betrieben außerdem Gewerbe; z. B. die Heistellung von Weihgeschen ken. Die volle Bedeutung des Gnomons kann sich erst erschließen, wenn die Menge der anderen uns erhaltenen Einzelurkunden mit seinen Sätzen in wessenschaftlicher Durchforschung in Beziehung gebracht sein wird. Immerhin dürfte der Leser schon aus diesen dem erwähnten Aufsatz des Professors Dr. Schubart entnommenen Beisrielen er—˖ sehen, daß der Gnomonpapprus eine reiche und wichti e Quelle far bie Altertums forschung und eine überaus daukenswerte Bereicherung der Berliner Papyrus sammlung bedeutet.
Gesundheitgwesen, Tierkrankheiten und Ahsperrungs⸗ w aßregeln.
Dari g. 2. Februar. (W. T. B.) Die Pariser Morgenbläͤtter melden aus Chhlons sur Sasne, Toulouse und Mül⸗— hauen mehrere Fälle von letharaischer Gebirnentzün« dung. Einige Personen sich schon seit mehr als acht
befinden sich Ta en im Schlafzustand, eine Bewohnerin von Digoin an der Loire schon seit drei Wochen.
Vertehrswesen.
Wie die Eisenbahn direktion Königsberg mitteilt, werden, solange die Sperre durch den poinischen Korridor onhät, die Tages-D-Züge von und nach Berlin von Dienstag, den 3. Februar, ab über Dirschau, Danzia, Stettin nach Berlin um eleitet. Die Eisenbahndlreflion hofft serner, daß ea auch möglich sein wird, schon von Dienstog Abe d ah die Nacht M-Züge von und nach Berlin ehenfalls in dieser Weise um u eiten.
Theater und Mnsik.
Im Opernhaufe wird morgen, Mittwoch, Lohengrin“, mlt den Damen von Granfelt, Wildbruen und den Her en Kirchhoff, Dabich, Schügendorff als Gast, Fleßburg als Hast, Philipp, Sommer, Kraja, . besetzt, gegecen. Dirigent ist Dr. Fritz Stiedry.ᷓ An⸗ sang H Uhr. Im Schausptelhause wird morgen Maria Stuart?‘ in belannter eg ns unter der Spielleitung von Dr. Nein hard Bruck
(Anjang 66 Uhr wiederholt. — Am Freitag, den 13. d. M., sindet die Uraufführung der einaktigen Tiaglkomsd ie „Die Gabe Gottes“ von Dr. Goldstein, mit Albert und Else Bassermann in den Hauptrollen, unter der Spielleitung von Dr. Heinhard Bruck stait. In der am Freitag in den Kammerspielen des Deutschen Theaters stat findenden Erstausführung von Hermann Bahrs dreiaktigem Lustspiel Der Unmensch' sind in den Hauptrollen die Damen Terwin, Jäger, Bertens, Wagner, Kasten, Pagay, die Herren Thimig, Waldau, Gülstorff., Ewald. Kaudner, S tröhm und Kronert beschäftigt. — Jenny Hasselgulst, die erste Tänzerin der Stockholmer Hofoper, ist eingeladen worden im Kammerspielhause eine Tanzworsührung zu veranstalten. Diese sindet bereits an, kommenden Sonntag, den 8. d. Me., Mütagt 113 Uhr, statt.
Im Dom veranstaltet Professor Walter Fischer am kommenden Donnerstag, Abends 8 Uhr, ein Orgelkonzert, bei dem Jeanne Koetsier (Sopran) und Professor Robert Zeiler (Violine) mitwirsen. Der Eintritt ist gegen Entnahme eines Programms frei-
Mannigfaltiges.
Der 10. Januar 1929 als Tag des förmlichen Friedentschlusses ist auch in privatrechilicher Bezi, hung von Bedeutung. So macht die Gemeinnützige Deut iche Vo!lksversiche rung L. G. im Interesse der bet ihrer Deutschen Kriegsverficherung Beteiligten darauf aufmerksam, daß die Berechtigten den Tod eines Versicherten spätestens bie zum 16. April 1229 bei der Deutschen Volte versicherung A. G., Beilin-⸗Schön berg (Häbnelstr. I5 a), an⸗ melden müssen, falls dtes nicht bereits geschehen ist. Gleichzeitig ist die Sterbeu funde oder gerichtliche Todeserklärung einzureichen. Die Frist ist zwingend; die nach dem 10 April 153) eta eingehenden Anmeldungen dürfen bedingungsgemäß nicht mehr berücksichtigt werden. Die Auszahlung der Anteile beginnt nach den Bedingungen vom 10. Mai 1920 ab.
Die Kriegeragräber in ,, n, . Aug dem Verkauf der Denkmünze zu Ehren der Gesallenen, der du ich die Stoatliche Beratangestelle jr Kriegerehrungen,. Abteilung Denk— münze Berlin W. 11, Prinz Albrechistr. 8. veranlaßt wird, hat den Behörden für die vom Verfall bedrohten Grabstatten unserer Tapferen in Ostpreußen hereits die Summe von 190000 e zugesührt weiden können. Die Behörden schöpfen daraus die Zuveisicht, daß ihnen auch welterhin bei dem gloßen Weik ter Kriegergräberfürsorge dag ganze Volk helfend zur Seite steht. (W. T. B. ) ö
Bremen, 3. Februar. (W. T. B.) Mit dem Dampfer Herbert Oern? sind gestern abend im Durchgangslager Bremen s? Offiziere aus dem Lager Chateau Neuf und 646 Mannschafren, zum größten Teil aus dem Lager Tou ns an der Loire, angekommen.
Essen, 2. Februar. (W. T. B.) In den letzten Tagen sind wieder folgende Stillegungen von Werken, die für den Zechenbedanf arbeiten, geineldef worden: Adolf von Brauke,
bezugs vor stellung. Maria Stuart.
Sandel und Gewerbe. Heute findet kein Börsenverkehr statt.
Spar ⸗Prämienanleihe. Von zuständiger Stelle wird, wie. W. T. B. mitteilt, darauf hingewiesen, daß Anttägen auf Löschungen von Schuldbuchforderungen und Ars⸗ 1echung von Schuldverschreibungen zur Bezahlung von Spar⸗ Prämtenanleihe nur dann noch stattgegeben werden kann, wenn ste in der allernächsten Zeit bei der Reichsschultenverwaltung eingehen.
— Der Ginlaufeterband Osten, G. m. b. S, veranstaltet laut Meldung des . B. T B. in der Zeit vom 18. dis s5 Februar d J. eine dritte Texttlverbandmerfe in der biefigen Sort halle. Es wird ein vollständia ausgemusfertes T-rtilwarenlafeer im Werte von etwa 8 Millionen Mark, ein Pelrrgrenlager im Werke voa 1 Million Mark und ein vollständig ausgemusteres Schuhwaren jager im Werte von 1 Million Markt, also insgesamt 10 Pillionen Märk sofort greifbare Ware auf den Markt gebracht. Es werden mit eigenem Per sonal Packläume in der Sporthalle eingerichtet, Jo daß eder Käufer die von ihm bezeichnete Ware gegen Kasse sofort in Empfang nehmen kann.
— Innerhalb der bis zum 31. Januar Jaufenden Frist sinb laut Meldung des W. T. B.“ eine genügende Anzahl Kuxe der Gewerkschaften Lrier 13 jum Umtausch gegen neue Aktien deg Köln — Neu Essener Bergwertsvereins angestellt worden. Nachdem in der Zwischenzeit der Handelsminister die Ge— nehmigung zur Kapitalserböhung der g nannten Gesellschaft ertesst, hat nunmehr die unter n . des A. Schaaff hausen'schen Bank- vereins A.-G. stehende Bantfengruppe im Auftrage des Köln — Veu Essener Bergwerlsvereing die angestellten Kure angenommen.; Den zinzelnen beteiliglen Gewerken geht bierüber eine besonde re Benachrichtigung zu. Der A. Schaaf hausensche Ban tvzrein A. G. nimmt weitene Anstellung von Kuren zum Umiausch unter den biz= herigen Bedingungen bis auf weiteres entgegen.
— Tie Baum wollspinnerei Erlangen erzielte laut Meldung des . W. T. B. im Geschäftsjahre 1 j9' nach Vornahme von Abschreibungen in Höhe von 409 571 S½ und einschließlich des Vortrags einen Reingewinn von S9 327 S6, woraus 15 vS an die Aktionäre verteilt werden sollen. —̊i„—ͤ eJSpinnereiund Bunt weberei ,, . erzielte im Geschäftsjahre 1919 nach Vor⸗ nahme von AÄbschrelbungen in Höhe von 274 045 „ und einschl eßlich des Vortrags einen Reingewinn von ns 05 S6, woraus 12 95 verteilt werden sollen. Der am 28. Februar d. J. stat findenden Generalver- sammlung soll die Erhöhung des Aktienkapitals em 1000000 1 Ʒauf 4009 000 S6 vorgeschlagen werden. — Die B a . wollspinnerei Unterhgusen erzielte im Gercbũftẽ re 161 * nach Vornahme von Abschieibungen in Söbe von 294 420 4 einen Reingem inn von 168 p70 S, woraus s vH verteist werden sollen. Der am 28. Februar d. J. statifindenden Genen alversamm. lung soll die Erböhung des Aktienkapitals um 160000 4 auf 3 200 000 M vorgeschlagen werden.
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärktena Göln, 2. Februar. (W. T. B.) ( Devlsenkurse) Engliiche Noten 318 G., 3224 B., Französische Noten 660 G., 715 B.
Kelgische Noten et G, 718 B. Hollandische Roten 35. 9 G. S669 B., Rumänische Noten 136 G., 133 B., Amerlkanische Noten 88 G. S2 B., Schwelzerische Noten 163 G., 175 B.
Paris, 31. Januar. (B. T. B.) S öso Franfösische Anlelhe S8, 78, 4 Oo , Anleihe 71 45. 3 oo Französische Rente 3 65 4 o Span. äußere Anleihe 200 09 8 o/ Russen hon 1805 log, 3 Co Russen von 1896 30,0, 400 Türken unif. 66, 75, Sucn⸗ kanal 6990. Rio Tinto 2034.
Amst erdam, 2. Februar. (W. T. B.) Wechsel auf London 2,174. Wechsel auf Berlin 2 90, Wechsel auf Parig 19. 70, Wechsel auf Schwein 45 70. Wechsel auf Wilen 9 824. Wechsei auf open. hagen 41 70 Wechsel auf Stockholm 50, 753, Wechsel auf Chrrsttan a 46409 Wechsel auf New YJorf 262,00, Wechsel auf Brüssel 1975, Wechsel auf Madrid 48,00, Wechsel auf Itallen 16575. — 5 oa Niederländ. Stgatganleihe bon 1915 S6issis, 3 o, Niederländ. Staata⸗ gnleibe 516. Königl. Niederländ. Petroleum 8565 Holland Amertka- Linie 432. Riederläand. Indische Handelsbank 231 Atchtfon. Topeka & Santa Fe gz /ig. Mock Joland 544 Southern Baeifte 1024, Southern Railway 2185, Anion Pachte 127, Anaconda 13016 ÜUntted States Steel Grp. 1098, Französtsch - Englische Anleihe — Hamburg⸗ Amerika · Linie w — Matt.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten
Liverpool, 30 Januar. (B. T. B.) Gau mwoll⸗ Umsetz — Ballen, Einfuhr 60 300 Rallen, davon — Ballen amen ĩ⸗ , . — Für Februar 26, 87, für März 26 22. fũr pril 25,
han Amerilanische und Braslllanische 35, Aegyptische 100— 209 Vunkte
er. Man he st er, 31. Januar. (B. T. B.) Watertwist 4 sh. 8d Printer cloih 120 sh. 0st ö
—
(Forlsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
—
Theater.
Opernhaus. (Unter den Linden) Mittwoch: 27. Dauer
bezugsvorstellung. Lohengrin. Anfang 5 Ubr.
Donnerglag: Madame Butterfly. Anfang 7 Uhr.
Sthauspielhan g. Am Gendarmenmarkt. Mittwoch: 36. Dauer⸗ Anfang 6 Uhr. Donnerstag: Friedrich der Große. J. Wil: Der Kronprinz.
Anfang 64 Uhr.
Bußstabl. und Stahldraht Fabrit (jür Fo derseile) be: Westig i. Wesif. still aclegt set 21. Januar, Schott u. Co. Jena, Vartalas sabrit (für Weiterlompen äser] seit 24. Januar. Glashütte von Uiermann u. Co. in Annen, Märtische Glashütte (Fenster Jag) und Kaiser u Co., Elektrotechnische Fabrik in Schalksmühle in Wenf. Isolierrohre), seit einem Monat. Mit jeder weiteren Betrebseinstelkun g derartiger Werte vergrößert sich die Gefahr der S lillegung von Bergwerten. Die Bergarbeiter baben selbst das größte Inteiesse daran, durch Steigelung der Kohlen förderung der ihnen selbst drohenden Aibeitslosigkeit vorzubeugen.
Flensburg, 2. Fehruar. (W. T. B) In der Marne.
Verebelicht: Hr. Gestorben: H
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Ilie Fritsch mit Hrn. Oberleutnant Hans von
Graevenitz (Wiesbaden Stuttgart).
Meckibg. Reserendar, Hauptmann d. Res. Dune von Hlstein mit Frl. Matti ven Bassen itz (Schwerin M.). HBr. Paster em. Karl Bauch (Bressauß;. — Frau Marie Freiftau von Maltzan, geb. don Treuen fels (Damerow)
Fähnxichschule in Mürwit muaßte heuje mittag auf Besehl franzöfischer Sffiziere ein französisches Kom⸗ mando, bestehend aus in. m Unteroffijt r und iwölf Mann, das dort aufgestellte, vom Kreegsschiff . Bluͤch ‘n jtammende Gall ionsbild
Blüchers mit Beilen zerschlagen und auf den Vünger baufen werfen.
Burlington, 2. Februar.
(W. T B.) Der Schnellzu Nontreal— Burlington entgleiste und stürzte * Bahndamm hinunter. Zwei Schlafwagen ver⸗
., mit den Fahrgästen in den Wellen des Ehamplaine⸗
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Trrol Charlottenburg- Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschãßtsstelle.
Nechnungs rat Nie n gering in Berlin.
Verlaa der Geschäftsstelle Menaeringd) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buckdruckerei und Verlaaganstalt Berlin Wilbelmft raße 32.
Fünf Beilagen leinschließ lich Warenzeichenbeilage Nr. 10 A und B)
das erschüterté Familienleben der römischen Gefellschaft wieder.
m
and Erste, Zweite und Dritte Zentral Sandelsregister Beilage
w
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.
.
zum Deutschen Reichsn
M 28.
Erste Beilage
izeiger und Vreußzischen Staatsanzeiger.
1920.
*
Amtliches.
sFortsetzung aus dem Hauptblatt.) Dentsches Reich.
Sekanntmachung.
Der Verein der Arbeitgeber in kaufmännischen Detailgeschäften E. V. Sitz Hamburg, der Zentral— verdand deutscher Arbeitgerer in den Transport-, Handels- und Verkehrsgewerhen, Orts gruppe Ham— bung-Altona, und der deutsche Transport- Arbeiter⸗ verband, Orteverwaltung Hamburg 1 und Verwal— iungsstelle Homburg 111, haben beanswogt, den zwischen ihren om 17. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Amweits bedingungen der in kauf— männischen Detail geichäften angestellten Hart diener, Boten, Packer, Wächter. Fah siuhlführer, Lagerarbeiter, Kusscher,
Chauffeure, Fensterputzer und Möbeltrangportture gemäß 52
der Verordnung vor 23. Dezember 1918 (Feichs⸗Gese bl. S. 1456) für das Geblet der Orte Hamburg. Wanbtbek, 6 und Onuensen sür allgemein verbindlich zu er⸗ ren.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. R. 487 an das Reichs arbeite ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 21. Januar 1920.
Der Reichsan beinsminister. J. A.: Dr. Busse.
ß
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband für den Stettiner Großhandel E. V., der Gewerkschaftsbund tauf⸗ männischer Angestelltenverbände, Stettin,
ihnen und dem Arbeitgeberverband für den Groß handel Stettins, Fach gruppe Spedition, am 27 Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Negelung der Ge⸗ halts- und Ansiellungz bedingungen der kausmännischen Ange stelltlen im Sp! ditionggewerbe gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1818 (Reichs- Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Stettin und ihner Vororte Züllchow, Bol— linken, Pommerensdorf und Frauendorf für allgemein ver⸗ bindlich zu erklãren.
En wendungen gegen diesen Antrag lönnen bis zum 165. Februar 1920 erhoben werden und find unter Nummer L B. R. 7235 on das Reiche arbeite ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 24. Januar 1920.
Der Reichsar heilte minister. J. A.: Dr. Bu sse.
Sekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband für das Bangewerbe bes Kreises Lauban hat beantiegt, den zwischen ihm, dem Zentralverband der Zimmerer Teutschlands, Gau 3, dem Deutschen Bauarbtiterverb and, Bezir Breslau, dem Zentralverband arbeiter Deutschlands und dem schlesischen Pro— vinzial⸗Arbeitgeberverband für das Baugewerbe abgeschlossenen, am 1. Mai 1919 in Krast getren nen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeisg be dingungen der gewerblichen Arbener im Baugewerhe gemäß 8 3 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetz bl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Holzküch, Ke zdorf Geibsdoif, Lichtenau, Stolzenberg, Schreibers? oif, Kathel, Hennersdorf, Sädh i, und Schles. Hauge dorf. Win schendoif. Thiemei dor ; Neu Bertheladorf. Kolonie Hennig, Vertheldorf, Win gendon ö Logan, Schosdorf, Schreibe bech, Stein kirch, Augustenhol, Neukreischom und den Kreie Lam bon außer Langenöls, Maik fs Seidenberg, Schönberg sür allgemein verbündlich zu er⸗
ien.
Einwendungen gegen diesen Antrag lönnen bisz zum 15. Februar 1620 erhoben werden und sind unler Nun mer ; . 47lß an das Reichs arbeile mmisterium, Berlin, Lunjenstraße 33. zu richten. .
Berlin, den 28 Januar 1920.
Der Reichs arbeite minister. J. A.: Dr. Busse.
Sekanntmachung.
Der Verband Katholischer Vereine erwerbs⸗ tätiger Frauen und Mädchen, Verbandsbeztk Miiieldeurschland, in Heiligensiadt hat beantragt, die wischen den Hause frouengruppen des Kaiholüchen ä, , n, e. De uischlands und detz Va terländischen Trauenvereins im Kreise Heiligen stadt und dem Berufsverbande der tatholischen weiblichen Haus— angesellten Deutschlands in Heiligenstadt, ver iniat in der Anbeite ge menschaft häuse licher Arb itg ber und Arbeit⸗ nehmer in Häligenstaot, abgeschlossene Haus angestellten— ordnung nebst Dienstvertiag zur Regelung der vohn⸗ und Arbeits bedingungen ter weib ich n Heusang siellten gemäß „z 2 der Verordnung vom 23. Tezember 1918 (NRichs Gesetzbl. . 1456) für dae Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Heiligen⸗ stadt für allaemein ven bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Annag können bis zum 15. Febrnar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer . B R. 361 an das Reichsarbeite ministerium, Berlin, Luisen⸗ suaße 83 zu richten.
Berlin, den 23 Januar 1920.
Der Reichson beitsminister. IJ. A.: Dr. Busse.
Oris ousschuß und der Zentralverband ber Handlungs- gehilfen, Bezirt Stettin, haben beantragt, den zwischen
christlicker Bau⸗
Berlin, Dienstag, den 3. Februar
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverbond für dos Baugewerbe E. V., Cuxhaven, der Deutsche Bauarbeiterverband, Zweigverein , ,, und der Zentralverband der Zimmerleute . Zahlstelle Cuxhaven, haben beantrogt, den zwischen ihnen am 13. Juni 1919 ab⸗ geschlossenen Tarifverirag zur Regesung der Lohn⸗ und Arbeitsbedinaungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe aemäß 8 2 der Verorbnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Stadtgebiet Cuxhaven einschließlich Groden bis Baum ön e, Süderwisch bis Alten walderbrücke, Drangstweg bis Wasserwerf, Westerwisch, Brockes walde, Sahlenburg, Stickenbüttel und Duhnen für allgemein verbindlich zu erflaären.
Ein wendungen gegen diesen Antrag können bis zum
15. Februar 19230 erhoben werden und sind unter Nummer L B. E. 7320 an das Reichzaibeits ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 23 Januar 1920.
Der Reichs arbeite minister. J. A.: Dr. Bu sse.
1
Bekanntmachung.
Der Deuische Metallarbeiterverband, Bezirks⸗ leitung des v. Bezirks in Stuttgart, und der christliche Metallarbeiterverband Deutschlands, Bezirk Südwestdeutschland, haben beantragt, din ver— bindlich eZikärten, auf Blatt 453 des Tarifregisters ein⸗ getragenen Tarifoertrag vom 22. September 1919 zur Re gelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der gewenblichen Arbeiter in der Harmonilaintzustrie gemäß ? nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl S. 1456) auch für das Gebiet der württembergischen Orte: Böhringen, Den kingen, Deisingen, Dürbheim, Ege heim, Gos heim, He usen am Tann, Königsheim, Mahlstetten, Obernheim, Ratshausen, Reichen boch, und der badischen Orte: Oberbaldigen und Oefingen für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrog können bis zum 15. Febrrar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer LB. R. 7004 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 23. Januar 1920.
Der Reichs arbeit minister J. A.: Dr. Bu sse.
1
Bekanntm achunng.
Der Arhbeitgeberverband für das Bau gewerbe, Ortsgruppe Schleusingen, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Deutschen Hauarbeiterverband, Zweig— verein Meiningen, und dem Zentralverband der Zimmerer und verwandten Berufsgenossen Deutsch⸗ lands am 383. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeusbedingungen der gewerh⸗ lichen Arbeiler im Baugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Tez mber 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1466) sür das Gebiet, das von solgenden Orten einge foßt wird: Schleusinger⸗ Neudoif., Hirschbach, Alten Damhach, Eichenberg. Klosterveßra, Neuen Tambach Wieder bach, Waldau, Gerhardsgereuth und Steinbach für allgemein verbindlich zu erklären.
Ein wendungen gegen diesen Antrog fönnen bis zum 15 Febiyan 1920 erhoben werden und sind unten Nr. I B R 7322 an das Reichsarbeine ministerlum, Berlin, Luisenstraße 385, zu richten.
Berlin, den 23. Januar 1920.
Der Reicht ar beissminister J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Forst⸗ Land⸗ und Weinbergsarbeiter Deutschlands, Bezirkssekretariat Neu stadt a. d. Haardt, hat beaniragt, den zwischen ihm, dem Deuischen Landarbeiterverband, Gau XII, und der Pfälzischen Staaisferstverwaltung am 2. Sep⸗ siember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur die ge ung der Lohn⸗ uDnd Arbeits bedingungen der Arbeiter in den Pfälz schen Staotssorsiben ieben für alle Forsimn ischafisbetr iebe in der Rhe npsalz gemäß 5 2 der Veron dnung vom 258. Dezember 1918 (MReicht⸗Gesetzbl. S. 14656) für allgemein verbindlich zu er klãren.
Ei wendungen gegen diesen . können bis zum 20 Feb var 1920 erhoben werden und sind unter Nummer l. B. E. 6687 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 23. Januar 1920.
Der Reichs arbe ils minister J. A.: Dr. Bussse.
Bekanntmachung.
Unter dem 238. Jaruar 1920 ist auf Blatt 527 des Tarlf⸗ registers eingen ogen worden:
Ter zwischen dem Osiprtußiechen Arbeitageberverband für Handil, Industrie und Gewerke E. V, Sitz Königsberg, dem Zentralverband does Deutschen Großhande s. Oritze ryppe Könige⸗ berg, dem Verband der Könrigeberger Kleinhänrler, Könias⸗ berg Pr., dm Teutschnat oralen Handlunasgehi fenrerband, Könietberg Pr., tem Veiband der weiß lichen Handels⸗ und Büroan estellten, Körigsberg Pr., dem Gewerkschalte bund der Anaestellten, Orte verband Königsberg Pr, und dem Zenn al⸗ verband der Angißellten, . Königsberg Pr., am 27. Otiober 1919 abgeschlessene Tarifvertrag zur Negelung der Gehalig⸗ und Anfiellungs bedingungen der kaufmännischen An g estellsen, cusschließlich der Arge stellten ker Elektt izüäte⸗ und Straßenbahn Königsberg Pr. A.-G., der Betriebe der prioaten
Ss 2 der Verord⸗
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Versicherungtzunternehmungen, des Konsumvereins sür Königs⸗ berg Br. und Umoegend, des Bankgewerbes und des Bou⸗ gewerbes wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Königsberg Pr. für allgemein verbindlich erklärt. Die ollge⸗ meine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Dezember 1919. Sie eistieckt sich ncht auf Arbeitsverträge in Handels⸗ und Industrü zweigen, für die beson dere Fachtarifvertiäge in Gel⸗ lung sind. Falls künftig besondere Fachiarifverträge abge⸗ schlossen mer den, scheiden diese mit dem Beginn der al gemeinen Verbindlich krit aus dem Geltungsbereich des Ortstariss aus. Der Reichtzarheits minister. J. V.: Geib.
Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reick garbeitg« ministeiium Berlin Nw. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werben.
Arbeitgeber und Ribeinnehn er, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, können von den Verfragsparteien einen Ahdtuck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 28. Januar 1920.
Der Register führer.
Bekanntmachung.
Unter dem 28 Januar 1920 ist auf Blait 5258 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Zentraloerband deutscher Kartonnagen—⸗ fabrilan ten, Lar des oerband Schlesien, und der Bezin keleitung des Yuchbin der⸗Verbandes, Bezirk Schlesien und Posen, am 19. Num ust 1919 abgeschlossene Tarifverirag zur Regelung ber Lohn⸗ und Arbeinstedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Kartonnagenindistrie wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 238. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 14566) für das Gebiet des Regierunge bezrks Bretz lau für allgemein verbindlich erklärt. Die all emeine Verbindlichteit beginnt mit dem 1 No⸗ vember 1919. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbindlich⸗ keit auf den Regierungshezük Liegnitz und die Provinz Ober— schlesien bleibt vorbehalten.
Ueber die Verbindlichkeilzerklärung des Nachtrags vom 10. November 1919 wird besonders entschieden werden.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarkfreglster und die ,., können in Reichsarbeitg. ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstroße 5s / 4, Zimmer 161, während der reg mäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministerlums verbindlich ist, können von den Vertragkparteien einen Abdruck des Tarlfvertragt gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 29. Januar 1920. Der Negisterführer. Pfeiffer.
Pfeiffer.
T= . Sektanntmachung.
Unter dem 28 Januar 1920 ist auf Blatt 528 des Tarifregisters eingetraen worden
Der zwischen dem Arbeitgeber⸗Verband für Handel nad Industrie des Amtsgerichighezi ttz Kamenz (C. V., dem Ge—⸗ werkschoftsbund kaufmännischer Angesiellten⸗Verbände und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten in Kamenz am 3. Oltober 1919 obgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalig⸗ und Anstellunge bedingungen für die kaufmännischen Ange ellen im Handel und in der Industrie, mit Ausnahme der Textul⸗ industrie, wird gemäß 2 der Verordnung vom 28. De zem ber 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) süc das Gebiet des Amitz⸗ gerichtsbezirks Kamerz für allgemein verbindlich erklärt. Die ollgemeine Vertindlichfeit beginnt mit dem 1. Jaauar 1920. Sie ersptieckt sich nicht auf Anubeitsverträge in Han dele⸗ und Industriezweigen, für die besondere I me , . in Geltung find. Falls känstig besondere Fachtarisperträge ob— geschlessen werden, scheiden diese mit dem Beginn der all⸗ gemeinen Verbindlichteit aus dem Geltungshereich des Orttz⸗
larifes aus. Der Reichs arbeits minister. J. V: Geib.
Das Tarkfregister und die Regifterakten können im Reichs arberts⸗ ministerlum, Berlin Nw 6, Luisenstraßze 83, 34 Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Aibeitgeber und Arbennehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Ertlärung des Reichsarbeilsministeriums veihindlich ist, können von den Veriragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 29. Januar 1920. Der RNegisterfuhrer. Pfeiffer.
Sekanntm achung.
Unter dem 28. Januar 1920 ist auf Blatt 523 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwijchen dem Verein zur Wahrung der Interessen selbständiger Geschäfts leute E V. in Singer⸗Hohent wiel, dem Ge wer ksck afte bund laufmännischer Ang estellienderbände, Ont⸗ aueschuß Sin gen Hohentwiel dem Dauischnationalen Handlunge⸗ gehi fende band Hamburg, Orte qr uppe Singen⸗-Hohen twiel, und dem Veiband der welblichen Handels. und Rättoange) ellin C. V. Ort gruppe Singer Hohentwiel, om 18. Auaust 1919 abgeschlossene Tarifverirag zur Regelung der Gehafts⸗ und Anstellun eben mgungen sür die kaufmä nischen Angenellten im Kleinhan del wird gemäß 3 2 der Veroronung vom 26. Dezember 1918 (Reicks⸗Geseßbl S. 1466) für das Gebiet der Staht Singen⸗Hohe n iwiel r allgemein verbindlich er klärt. Die all⸗ gemeine Ver bindlichteit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.
Der Reichsarbeitsm inister. J. V.: Geib.
Daz Tarifreqisser und die Registerakten können im Reichsarbents.
ministerium,. Berlin NM. tz, Luisenstraße 353/34, gimmer 161, während
der regelmäßigen Dienststunden eingelehen werden.