1920 / 30 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Der Verband Lübeckischer Kleinhandels-Vereine den zwischen ihm und dem Dentschen Tranzsportarbeiter-Verband, Ortsverwaltung übeck, abgeschlessenen Rachtrag zu dem v

2. August 1919 zur Rege ung der Lohn⸗ und ,, , der gewerblichen Arbeiter im Kleinhandel mit Ausnahme der Blumengeschäfte gemäß 82 der Verordnung vom 23. Dezember jür den Stadtbezirk Lübeck

hat beantragt,

am 26 November 1919

für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag

1918 (Neiche⸗Gesetzbl. S. 1456) gleichfalls für allgem ein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Aytrag fönnen b 20. Februar 1920 ö e

straße 33, zu richten. Berlin, den 29. Januar 1920. ö Ter Reiche arbeite minister. J. A. Dr. Gu sfe. Bekanntmachung,

betreffend die Erstattung barer Auslagen an die Beisitzer der Rentenausschüsse, der e 6m, gr ichtt und des Oberschiedsgerichts für Angesellten“ versicherung.

Gemäß § 140 Abs. 2, 8 161 2bs. 1, 8 164 Abs. 1 des

Versiche unge esstzes für Angessellte und in Abänderung unserer

Bekonnimachung vom 19 Val 1917 (Amtlsche Nachrichten der Reichtzversiche run ge aus alt Seite 240 241) befiinsmen wir:

Vie Beisitzer des Rentenaus schrsses, des Schiedsgerichts und des Oberschiedsgerichls der Angesielltenversicherung erhalten zunächst bis Ende 1921 ole Ersatz für sonsligen Aufwand für jeden angefangenen Reise⸗ und Sitzung iag 28 6, für jede notwei dige Uebernachtung 15 6.

Verlin⸗Wilmersdorf, den 21. Januar 1920. Direktorium der Neichsversicherungsaustalt sür Angestellte. Koch Dr. Beckmann. Dr. Lehmann. Haenel. Dr. Rothgangel. Hager. Roth. Wuldegans.

Bekanntmachung über Höchspreise für Zement.

Auf Grund des z 1 der Vundesrate verordnung vom *

25. Januar 1917 (RGI. S. 74) wird bestimmt:

Infolge der mit Wirkung vom 1. Februgr 1920 festgestzten weiteren Kohlenpreiserhöhung werben die durch Bekanntimachun des Reiche kommissars sür Zement vom Z. Januar 23 (Deuischer Reichs⸗ und Prenß. Staatsanzeiger Nr. 3 vom 5. Januar 1920) für 10 000 kg Zement ab Werk ohne Ver— packung festgesetzten Preise vom 1. Februar 1920 ab um 2A6 Se für 10 9000 Kg erhöht.

Ferner wird ein weiterer Teuerungszuschlag von 240 0

für 19 090 Rg Zement ab Werk ohne Verpackung mit Wirkung

vom 1. Februgr 1920 bis auf weiteres erhoben.

. 1. Februar ab gelten somit folgende Zementhöchst⸗ preise:

A. Für Lieferungen an die Heeresverwaltung und an die Staats.

verweltungen für Staatsbauten im Gebiete sämtlicher deutscher Zement- mer ne,, . 4 * 276 * 240 n h . B. Für Lieferungen an alle son⸗ stigen Zementabnehmer: a. Im Gebiet des Nord⸗ deutschen Zement⸗Verbandes 1784 44 276 44 240 2300 . b. Im Gebiet des Rheinisch⸗ Westfälischen Zement ⸗Ver⸗ bandes einschließlich der fer wen gn. in,. 1⸗ nischer Hochofenzementwerke 1759 4 276 4 240 —= 2275 . C. Im Gebtet des Süddeutschen * Zement · Verbandes.. . 1784 4 276 44 240 = 2300 6. Nach dem 1. Februar 1920 ersolgende Kohlenpreiserhöhungen be= dingen eine weitere Heraufsetzung der Zemenlhöchstpreise derart, daß

jede Kohlenpreiserhöhung sür 10 000 k Kohle mit 65 vH in An.

*

rechnung zu hringen und den Zementpreisen zuzuschlagen ist; hierbei

6 die auf Grund eines Beschlusses des Reichskoh len verbandes vom

Reichswirtschaflsministertum für das Rheinisch⸗Westfälische Kohlen.

syndikat für Steinkohle festgesetzten Höchstpreise (einschließlich Kohlen. und Warenumsatzsteuer) zugrunde zu legen. Zu H wird bemerkt: Die Zementverbände setzen jüär ihre Privatkundschaft in den

sächlichen oder den Duichschnittssrachten bemessen sind. Von der

Reichsstelle für Zement werden diese Stations frankopreisberechnungen

vor ihrem Inkraftsreten auf die Zulässigkeit der angewandten Ve rechnungsart geprüft.

Berlin, den 4. Februar 1920.

Der Reiche kommislar für Zement. Lorenz-Meyer.

Preußen.

zum ar erhoben werden und sind unter Nummer I. B. E 1359 an das Reichs arbeite ministerium, Berlin, Luisen⸗

abzusenden sin d. und ferner die durch Erlaß vom 18. 2. 1919 I. 1830 M. d. J. J. e. 182 mitgeteilte Bestimmun

daß die den Reichs-, Staaltz⸗

wenhung des Portgablösungsvermerks der Behörden

8 ; g⸗ ichs⸗ oder Gemeindebe den bei⸗ zn geordneten eder sie überwachenden Arbelter⸗ und Soldaten⸗ xte berechtigt sind, sich bei den von ihnen ausg-henden

soll das höchste deutsche Gericht, das Reichsgericht in Leipzig, sein. Außerdem wird der jeweils beteiligten alliierten oder assoziierten Regierung das Recht eingeräumt, sich an dem Verfahren unm telbar beteiligen. Ueber den Umfang dieser Beteiligung könnte eine besondere Vereinbarung getroffen werden. Es wäre z. B. eine Regelung in dem Sinne denkbar, daß die beteiligte

Briefsendungen der! Bezeichnung „Portof flichtige Vienst Alliierte? oder assozilerte Macht dem Verfahren einen Vertreter ihrer sache“ zu bedienen, werden im Hinblick darauf, daß bie Frtercfsen wie ragte, der befugt wäre, von allen die Sche be— Amrbeiter⸗ und Soldaten äte ö 9 ren . die treffenden Schriftstücken und Akt'n Kenntnis zu nehmen, neue Beweis⸗ haber Hiarmn en . b J eine Behördeneigenschast stück vorzulegen. Zeugen und Sachveiständige zu benennen sowie üner⸗ haben, hiermit aufgehoben Noch den gesitzlichen Vor⸗ hacp. Auträge zu stellen und sär die JInteressen der verletzten Partei

unter dem Vermerk „Heeressache“ in Frage kommen. Berlin, den 27. Januar 1920. Zugleich im Namen des Ministers des Innern: Der Fin an minister. J. A.: Wolffram. An die Herren Oberptäsidenten und Regierungspräsidenten. Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Fakultät der Universilät Halle Witser berg und das Mitglied des Senats der Atahemie

——

Piosessor in der Abteilung für Hochschule Berlin ernannt worden.

versität in Cöln a. Rh. versetzt worden.

Bekanntmachung.

23. September 1915 untersagt

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Volkswirtschaft Sitzungen.

Deutscher mitzuwirken.

Der Frankfurter Gasgesellschaft in Frankfurt a. M., der die Genehmigung zum Bau und Beslriebe eines Privatanschlußgleises vom Bahnhof Frankfurt 9. M-West nach ihrem HBetriebsgrundstück erteilt worden ist, wird auf ihren Antrag das Enteignungsrecht zur Eniziehung und zur dauernden Beschräntung dessenigen Grundeigentums verliehen, welches in dem Grundbuch der Gemarkung Bockenheim Bd. 16 Bl. 1123 als Parzelle 562/20 in Größe von 2, 10 a als Eigen⸗ tum des Joh. Adam Corl Wilhelm Roth zu Hausen als Mit- eigentümer eingetragen ist.

Berlin, den 17. Januar 1920.

Im Namen der Preußischen Staatsregierung. Oeser.

Finanzministerium.

Der bisherige Katasterkontrolleur, Steuerinspektor Becht ist zum Gehrimen erpedierenden Setretär und Kalkulator im Pöeußischen Finanzministerium ernannt worden.

Betrifft: Postsendungen der Arbelterräte.

Die Bestimmung in Ziffer 3 des Erlassetz vom 27. 12. 1918 JI. 14242. M. D. J. J. v. 277 —, daß die Postsendun gen der Arbeiter⸗ und Soldatenräte, eit bei den betreffenden Behörden beziehen, unter Ver⸗

Millerand vorgestern dem Vorsitzenden der Frledensdelegation in Parls, Freiherrn von Lersner sandt worden.

Millerand zurückgesandt mit der Erklärung

Die am 25. Januar dem Prüäsidenten der Frieden skonferenz in Paris überreichte deutsche Note lautet dem „Wolffschen e,

Die Deutsche Regierung hat den Regierungen der alliierten und . , . 3. 9. J auf die Rechte, welche sich aus den Artikeln 228-230 ergeben zu

assoziierten Hauptmächte Ansang November v. J. die verbängnie vollen

Folgen dargelegt, die eine Duichführung der in den Artikeln 228 bis 230 des Friedenvertrags enihaltenin Bestimmungen über die Diese Dar⸗

S I k J j j N o ; 3 einzelnen Terlan stef ne Slg an sft nen eise'sessttg nl nt n, n, egungen sind damals in einer den Vertretern der alliierten und

Auslieferung von Deutschen haben würde.

asspziierten Hauptmächte überreichten, hier nochmals beigefügten Auf⸗ zeichnung zusammengefaßt worden.

Die Deutsche Regierung hat zur Vervollständigung dieser Dar— legungen noch nachdrücklich darauf hinzuweisen, daß das Auslieferungs⸗ begehren der alllierten und assoziier len Regierungen in Teutschland

zweifellos die schwersten Erschütternngen nicht nur auf politischem,

sondern auch auf wirtschaftlichem Gebiet auslbsen müßte. Ing— besondere würden die durchgreifenden Maßnahmen, welche dle Deuische Regierung zur Vermeidung des wirtschaftlicheu Zusammenbruchs, vor allem auf dem Gebiete der Förderung der Produktion, ingbejondere

von Kohle, zu ergreifen im Begriff steht, auf das äußerste gefährdet,

wenn nicht unmöglich gemacht. Vies würde natürlicz die ernstesten Rückwirkungen für die Erfüllung der wirtschaftlichen Veipflichtungen aus dem Friedenspertrage unmlitelbar nach sich ziehen.

In der Aufzeichnung vom H. November v. J. wurde zugleich der Weg einer fur Deutschland erträglichen und prattisch duichsührbaren Negelung der Angelegenheiten angedeutet. Die alliierten und Lsso⸗ zierten Vauptmächte haben inzwischen auch Kenntnis von einem weiteren Schritte der Deutschen Regierung erhalten, der erneut ihren ernsten Willen beweist, die eines Kriegserbrechens oder Kriegs— verGehens schuldigen Deutschen der gerechten Bestrafung zuzusühren. Es handelt sich um das bon den deutichen gesetzgebenden Körper—⸗

schaften elnstimmig angenommene, gleichfalls in einem Abdruck an—

geschlossene Gesetz zur Verfolgung von Kriegsver«

brechen und Kriegsverge ben vom 18. Dezember 1519.

Ver Frieden vertrag ist in Kraft getreten, ohne daß die alliierten

und assoziierten Mächte ihren Willen zu erkennen gegeben hätten, in

dieser Angelegenheit den dringenden Vorstellungen der Teutschen Re— lerung Nechnung zu tragen. In der klaren, durch die Eindrücke der etzten Wochen nur nech verstärkten Ueberjeugung von dem außer—

ordentlichen Ernste der Situation hält es die Deutsche Regierung aber für ihre unabweisliche Pflicht., in letzter Stunde noch einmal an die alliierten und assoziierten Mähte heranzutreten, um die Angelegen— heit einer die Interessen dieser Mächte befriedigenden, für Deutschland vraktisch möglichen Erledigung zuzuführen. gie des halb noch einmal den bereits früher zur Erwägung gestellien

Sie wiederholt und vrä⸗

orschlag und gibt demgemäß folgende Ertlämung ab: Die Deutsche Regierung wird die deutschen Strafverfolgunge—

behörden anweisen, gegen alle Deutschen, die ihr von den allllerker und assoziierten Regierungen als eines Verstoßes gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges schuldig benannt werden, unverzüglich ein n n g, 564 ö d, r, ö, . ; ö Sie wird alle Gesetze, e der Einleitung eines solchen Verfahrens die sich auf die Tätig⸗ (iwa entgegenstehen, außer Kraft setzen, . . die bestehenden Amnestiegesetze insoweit aufheben. ö

Zuständig für das Stafverfahren

Der bisherige außerordentliche Profssor Dr. Weyhe in Leipzig ist zum ordentlichen Profcssor in der philosophischen

de der Künste Pro stssor Dr⸗Ipg. e. h. Jan sen zum ordentlichen Honorar— Architektur bei der technischen

Der ordentliche Professor Dr. Planitz in Frankfurt a. M. ist in gleiche Eiger schaft in die juristische Falultät der Uni-

Dem Tischler Kar! Metterhau fen, wohnhaft in Verden,

Nikolaistraße, ist der Handel mit Zigaretten und anderen Vabakerzeugnissen, auch mit Tabak, Bundet raisverordnung vem worden.

Verden, den 28 Januar 1920.

Der Magistrat. Dr. Urban.

auf Grund der

Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigsen Ausschüsse für Volks⸗ wirtschast und für Rechte pflege, der Ausschuß für Rechtspflege sowse die vereinigten Ausschüsse für Rechtspflege und für

Die Note, in der die Entente die Auslieferung von

etwa 900 Weutschen verlangt, ist laut Meldung det Wolffschen Telegraphenbüros“ vom Ministerprästbenten

deutschen über⸗ Obwohl Freiherr von Lers ner bereits am letzten Sonnabend die ausbrückliche Weisung erhalten hatte, eine derarllge Note ohne weiteres an das Auswärtige Amt weiter zu leiten, hat er die Note an den Ministerpräsidenten daß er es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne, bel der Auslieferung . Freiherr von Lersner hat telegraphisch seine Entlafsung aus dem Reichsbienst nachgesucht und sofort

erhalten. ziehen würde.

schristen ktonn auch nicht die Gen ährung von Portofreiheit zu plädieren. Allen von dem Vertreter gestellten Beweis trägen

nürde statiz igeben sein. Solche Ziungen und Sachverstän dige, die Angehörige einer alliterten orer assoz ierten Macht sind, würden auf Antrag des Vertieters von den zuftändigen Gerichtsbehörden ihres Deimalstaates vernommen werden. wobei dem Angeklagten oder seinem Verteidiger die Anwesenheit zu gestatten wäre. Die von dem Reichs—⸗ gericht erlassenen Urte le würden mit ihrer Bearändang veröffentlicht werden. Die Deutsch: Regierung ist ferner bereit, über die Einsetzung einer zweiten Instanz in Verhandlung zu treten.

Die Deuische Regierung ist fest davon überzeugt, daß sich auf diesem Wege und nur auf diesem Wege die den Artikeln 268 bis 30

des Friedens vertrags zugrunde liegenden Absichten der alltierten und gssosierten Mächte tatsächlich verwirklichen lassen. Würden

diese Mächte dementgegen auf der Auslieferung der angeschuldigten Personen bessehrn, so würden sich aller Vorau sicht nach nur solche Personen freiwillig den ausländischen Gerichten stellen, die sich schuld⸗ los fühlen und deshalb auf eine Freisprechung rechnen können. Die wirklich Schuldigen dagegen würden der Bestrafung entgehen, da die Negierung, wie in der anliegei den Aufzeichnung näher dargelegt ist, keine Organe finden würde, die bereit wären, die Verhaffung und Auslieferung duichzuführen.

Die in der obigen Note erwähnte Aufzeichnung hat folgenden Wottlaut:

Der Standpuntt der Deutschen Regierung, daß die Ehre und Würde des deutschen Volkes es nicht vertragen würde, wenn Volks= genossen, die eines Vergehens gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges beschuldigt werden, an fremde Gerichte ausgeliefert werden sollten, kann gegenwärtig nicht geltend gemacht werden Aber die Tatsache, daß das ganze deutsche Volk ohne Unterschied der Klasse und der politischen Partei dieses Gesühl teilt, ist von entscheidender zedentung. Wenn trotzdem die Deutsche Regierung versuchen würde, die Auslieferung durchzuführen, so würde sie auf allen Seiten auf den schärfsten Widersland soßen. Zunächst würde es wahrscheinlich notwendig sein, ein neues Gesetz zu beschaffen, auf Grund dessen man zwangsweise zur Ausführung der Auslieferung, besonders zur Fest⸗ nahme der auszuliefernden Personen schreiten könnte. Wenn die Mitglieder der gegenwärtigen Regierung einen solchen Ge etzentwurf vorlegen würden, so würden sie in der Nationalversammlung nicht die nötige Majorität dafür finden. In ihren eigenen Parteien würten sie nicht Gesolgschaft fin en, denn jede Partei, welche dem Gesetz zustimmen wärde, würde bei den nächsten Wahlen

Bedentung.

kompriomitliert sein. Aber selbst, wenn ein solches Gesetz angenommen werden würde, würden die Anordnungen der Regierung hbinsichtlich der Auslieferung in Wirklichkeit un⸗ ausführbar sein. Die Beamten, die bei der Auslieferung ihrer Volksgenossen mitzuwirken hätten, würden das Ge⸗ fühl haben, persönlich dafür verantwortlich zu sein, und

würden sich nicht dazu hergeben, einen Deutschen festzunehmen, um ihn den Gerichten der Alliierten und Assoziierten Mächte auszuliefern. Die Reglerung würde gegenüber einer solchen Haltung ohnmächtig seln. Sie könnte diese Beamten aus ihren Stellungen entfernen, aber sie würde keine anderen finden, die mehr geneigt wären, sich ihren Befehlen zu fügen. Aber abgesehen von 6. Schwierigkeiten würde die Deutsche Regierung, wenn sie Anordnungen dieser Art n, einen solchen Sturm der Entrüstung entsachen, daß sie ich sowohl gegenüber dem Lande wie dem . und den

Reichswehrtruppen in einer äußerst schwierigen Lage befinden würde, deren Folgen im einzelnen nicht näher beschrieben zu werden brauchen. Obwohl es dessen kaum mehr bedürfte, ist die Aufmerksamkeit

der Regierung vor , . Tagen auf die außerordentliche Schwierig⸗ keit dieser Lage durch eine Mitteilung des Vorsitzenden der Zentrums⸗ partei gelenkt worden. Der Berichterstatter der Zentrumspartei hat am 23. Oktober in öffentlicher Sitzung erllärt, daß die Mitglieder der Kommission dabon überzeugt sind, daß die Auslieferung von deutschen Volksgenossen die größlen Gefahren für das ganze politische Leben, ja, sogar für die politische Existenz Deutschlands nach sich Die gegenwärtige Regierung siht keinen Ausweg aus dieser Lage. Aber sie muß es als sicher betrachten, daß durch das Verlangen auf Auslieferung alle Bemühungen um den Frieden auf das schwerste gefährdet würden in dem Augenblick, wo der

Tiede sich nach unendlichen Schwierigkeiten zu verwirklichen scheint. Die Deuische Regierung ist sich dessen bewußt,

ie i . - daß sie von den alliierten und assozlierten Mächten nicht verlangen kann, ohne welteres

verzichten. Sie weiß, daß, ein vollkommener Verzicht dieser Artikel mit Rücksicht auf die öffentliche Meinung den Alliierten und Assoztierten Ländern aum möglich ist. Sie will den alliierten und afso ierten

Regierungen auch nicht einen formellen und bestimmten Borschlag einer

anderweitigen Regelung machen.

Die Reichsregierung hat sich in ihrer gestrigen Sitzung laut Melbung des „Wolffschen Telegraphenhürss“ mit der

durch das Bekanntwerben der Auslieferungsliste geschaffenen

Lage heschäftigt. Durch bie Weigerung detz Herrn v. Leroner, Nole umd Liste entgegenzunehmen, ist sie allerdings vorerst noch nicht im Hesitz der beiden Scheiftstücke. Jedoch hat die He⸗ ratung, die auf ber Grundlage der inoffiziell bekannt⸗ gewordenen Liste stattfand, volle Einmütigkeit darüber ergeben, daß an dem Slandpunkt, wie er aus der am 25. Januar in Paris Überreichten Note ersichtlich ist, unter allen Umständen fest⸗ zuhalten sei. Die Reichsregierung hat schan hei der Ualer⸗ zeichrung des Friedensvertrags keinerlei Zweifel darüber ge⸗ lassen, daß die Durchführung der verlangten Auslieferung un⸗ möglich ist. Diese Ueberzeugung, die sie mit der übergroßen Mehrheit des deutschen Volkes ohne Unlerschied der Parsei teilt, wird sie bei den weiteren notwendig werdenden Maß⸗ nahmen und Verhandlungen leiten.

Der Oberbefehlshaber Noske erläßt folgende Kund⸗ gebung:

Würde bewahren!

So groß auch die Erregung in der Bevölkerung wegen des Aug. lieferungeKzegehrens der Ententeregierungen ist, muß doch der Er⸗ wartung Ausdruck gegeben werden, daß von jedermann die gebotene Würde auch infosern bewahrt wird, daß jede Belästigung von Mit- gliedern der fremdländischen Missionen und militärischen Kommisssonen unterbleibt, so daß ich nicht genötigt bin, weitergehende Schutzmaß= regeln zu treffen.

Berlin, den 5. Februar 1920.

Der Dhftbesehlehaber

tos te.

——

ö Die nachst- nende Liste ist der Reichsregierung durch die Weigerung des Herrn von Lergner, die Note der Entente ent⸗

gegenzunehmen, offiziell noch nicht zugegangen. Sie entzält außerdem offensichtlich unrichtige Namen, und auch für ihre

Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen, weren. Dennoch glaubt die Reichsregierung, sie der Oeffentlich leit übergeben zu sollen, weil in den weitesten Kreisen ein gußer⸗

ordentliches Intöresse daran besteht, die Auslieferungsliste so⸗

bald als möglich kennen zu lernen. Die Buchsiaben hinter den

Namen geben den Staat an, der das Aut lieferungs verlangen

stellt. (Br. England, Fr. Frankreich, Be. Belgien usw) Die Liste enthält folgende Namen:

Ab lts Fr. Aberlandt Be. Adam (Hans) Br. Adler (Isaae) Fr. Aegidi (Karl) Be. Aelbrecht Be. Belhrecht Be. Albert de Württemberg due) Be. Al erti Be. Albrecht Fr.

Aldenhoven (Franz) Be. Amenroeder Be. Arnauld de la Perrier (pon) Ital. Arnim (Sixt von) Br. Auer Fr. Auer⸗ ach Pol. Aust (Hubert) Br. Ami Bey Br. Baade (Alfred) Pol. Balel Fr. Bachmann (Gustap) Br. Back

Pacha (von) Br. Backhausen (oder Back auser) Be. Bando Be Bartels Be. Bartseld (von) Be. Bauerle Rum. Bauer⸗ meister Fr. Baumann (Arthur) Pol. Baume Be. Bauwens (oder Bauer) Be. Bayern (Prinz Rupprecht von) Fr. Bayer

Be. Bayer Fr. Bavperlein Fr. Beschaeddin Shakir Br. LViecker Franz) Ital. Beckh Fr. Bedri Bey Br. Behncke (Haul) Br. Behr (von) Fr. Below (von) Fr. Below (von) Be. Below wen) Br. Below (Otto von) Ital. Beng⸗

dorff Rum. Benzin Be. Berndes Pol. Bergan (oder Bergau) Be. Berger Fr. Berghausen (Georges) Be. Berle Br. Berninghaus (oder Berningham) (Karl) Beinstorff (Graf von) Fr. Berrfeld Fr. Beseler (von) Pol. Bethmann Hollweg (bon) Be. Beunau Iial. Beyer Fr. Beyer Be. Bieberstein Fr. Biermann (Karl Esward Richard Albert) Br. Bigorszky Be. Bilinely Fr. Bismarck (Graf

Be.

von) Fr. Bismarck (Graf von) Be. Blaick Be. Blankenberg (von) Fr. Blankenburg Pol. Blenzinger (Henri) Fr. Bocher Fr.

Boecker, Alovs (Wilhelm) Br. Boehm (von) Fr. Boehn lvon) Be. Boenig Rum. Boger Fr. Boldt Fr. Bollinckx (Wilhelm) Be. Bolze Fr. Bonin (von) Le.

Bonin (von) Ital. Boramann (Hans) Fr. Boersig (von) Be.

Bothe Be. Bothmer (Thorwald von) Br. Branden kurg Br. Braun Be. Braun (oder Bruhn) —; kopf (von) Fr. Bresgen (Voktor) Be. Breunig Fr. Brinkmann Br. Brlon (oder Bryon) Be. Brockert Fr. Brockhage Pol. Bronsart von Schellendorf Be. Brunau (Baro! von) oder Brunau Be. Buchting Pol. Buderath (Johann) oder Budrath Be. Bülow (von) Fr. Bülow (von) Be. Bülow (Otto von) Br. Bultztngslöwen (von) Be. Busse Rum. Buttlar (Frhr. von) Be. Buz Be. Capelle (Eduard von) Br. Carmer (Graf von) Ital. Castendick Fr. Cesar Fr. Che—

vallerie (von la) Fr. Chirotte (sder Schirotte oder Cherotte) Be.

Choltz Ital. Clauß (Eugen) Fr. Ceeringer (General) Fr.

Conrad (oder Konig Be. Cramm (Baron von) Be, Curtius (oder Crusius) Fr. Danner (Christian) Fr. Danzin (oder Denzin oder Dentzin) Be. Darks Rum. Dassel (von) Fr.

Declein (oder Deklein) Be. de Cock Be. Vedecker Be. Deimling (von) Fr. Demmler Fr. Denk (pon) Fr. Derichs Fr. Dewitz Fr. Diekhut Harrach Pol. Dieringshoffen (von) Pol. Dietz Fr. Dittel (von) Fr. Djemal Azmi Bre. Diemal Pascha Br. Dobritz Rum. Doehl Be. Dollsfeld (Stto. Br. Doemming lpon) Be. Donnerman Br. DVorsner lyon) Fr. Droescher (Otto) Br. Dultingen *. Durach lvon] Fr. Durr (oder Dvor oder Divor oder Dmer) Be. Duss ark (F.) Be. Dutschke Be. Duval Fr. Eberlein Fr.

Ebertz Run. Ecker Be. Eckstaedt (von) oder Eichstedt) Be. ͤ

Edelmann Fr. Edinger Fr. Egenolf Rum. Ehringen (von) Fr. Cichstedt (siehe Eckstaedt) Be. Einkel Be. Elsa (von) Be. Engel Be. Engelbrecht Be. Enhausen Pol. Enver Pascha Br. Erck Fr. Ernst von Sachsen (Prinz Be. Esch lpon der Be. Eslar Be. Eswein Br. Cd orf Rummel von) Pol. Fabarius Fr. Falkenhahn (Hugo) Pol. Falken⸗ hausen (Frhr. von) Be. Falkenbayn (von) Fr. Fecht (oder Fiecht) Be. Feichner (oder Froechner) Be. Fettcke Fr. Feyt Peter] Be. Finkenstein Fr. Fintzel von) Fr Fischel won) Itgl. Flechtheim Bel. Fleck (von) Fr. Fleck Fr. Foerst Fr. Foegel Br. Foelner Br. Forck Be. Foerster Br. Forstmänn (Walter) Ital. Franck Be. Frangols (pon) Fr. Frankner Be. Fraenzel Be. Freasdorf Jial. Prini Friedrich von Preußen Be. Freißlieben (Fritz) Be. Frenkel Fr. Frerck Be. Friedel Fr. Fꝛiiefrich (Konrad) Fr. Friers Tr. Fries (August) Be. Frobenius Be. Fuelbner Be. Gall (Freiherr von) Be. Galls Br. Gallus Julius! Be. Gall⸗ witz (von) Serb. Croat. Slov. Gallwitz (von) Be. Ganßer Be. Gebsattel (von) Fr. Gehe (pon Be. Gemmingen (Baron von) Fr. Georg (Ritter Karl Siegfried von) Br. Georgie Br. Geßner Fr. Giese (von) Be. Glasenapp (Alfred von) Br. Glasenapp Pol. Gloß Fr. Gloß Fr. Gneist Fr. Gobel Fr. Goetz (K.) Rum. Goldenburg Fr. Gottberg (pon) Be. Gotz Br. Graever'tz von) Fr.

Graevenitz (von) Fr. Gracvenitz (von oder Groeven tz von) Be.

Grahl Fr. Graumann Fr. Groser Fr. Grohus Rum. , (oder von Groenenj Be. Gropseck Fr. Grueber Be. Grudner Fr. Grundlich (Paul) Pol. Guetler Fr. Haache Fr. Haase (oder Huase Br. Haaß Fr. . Br. Haeseler (Graf) Fr. Hagedorn Fr. Haller Fr.

Hamees Be. Hammerstein (Frhr. von) Be. Haniel (von Be. a. Hartmann Fr. Hartwig Ital. Hauch Be. Hauff Rum.

Haugwitz (von) Be. Hausen pon) Be. Hausen (von) Fr. 53 261 Hedemann (von) Be. Heim Rum. Heinrich Heinrich Br. Heinz (oder Heimann) Br. Heilse Fr. Heitz Be. Helfritz Po. Hellingrath (von) Fr. Henz (oder Hentz Be. Hermann (oder Herrmann) Be. Hermann (Frhr. von) Be. Heizberg (Graf) Pol. Prinz von Hessen Fr. Großherzog von Hessen Fr. Neuer Serb. Cioat. Slop. Hicke Be. Himmel Fr. ö all von Hindenburg Fr. Generalfeldmarschall von Hindenburg Be. Gipper Mitter Franz von) Br. Hoene (Karl) Fr. Hoffmann Pol. Hof— mann Fr. Hohenseh Fr. Prinz August von Hohenzollern Fr. Prinz Eitel Friedrich von Hohenzollern Fr. Kronprinz riedrich Wilhelm Fr. Prinz Oskar von Hohenzollern Be. Hollaender (Joseh) Fr. Poelse (Karl) Be. Holz Be. Holze Be. Hopffer Be. Hoppe Fr.

oeppner (Wilhelm) Be. Hubert Fr. Hubert (Adam) Pöl. Huck Be. Hucke Fr. Huehne (Freiherr von oder Huene) Be. Huessen Rum. Huelsen (von) Be. Hunten Be. Hurst Be. Hurt Be. Putier (von) Be. Iliaszgow (siehe Pliasgow] Be. Ingenoehl (Friedrich von) Br. Irmer Fr. Ilsaaks (Dottor) Pol. Isaaks Pol.! Jemael ati Pascha Br. Jaeger Fr. Jahn Fr. = Jenisch Be. Fenrich Be. Jenrich Fr. Jeß (Heinrich) Br. Johansen Rum. Jorowsty (siehe Jorowotn) Be. Jubel Rum. Jung Be. Jung (Ernst und seine Associss) Fr. Juenge Be. Kaff. Fr. Kaltoff Be. Kanz (von) Fr. Kaps Fr. Karge Be. Kasters (oder Karsten) Be. Katte (von) Fr. Kayfer (von) Fe. Keim Be. Keing (Konrad) Fr. Keller Fr. Kerger (von) Be. Kern Pol. Keßler Fi. Kiel (oder Keil) e Kiellmansegg Be. Kiesewetter Wilhelm) Br. Kien (Paul) Pol Küicchbach Be. Küchbach (pon) Be. Kirchbach (on) Pol. Kuschkaum (von) Fr. —Kißzing (Fritz! Be. Klatt Jial. Kleinschmidt Fr. Fleinsmit Be Kieig

Hohn Be.

. Rlips (Otto) Jial. Kloehl Fr. Kiueck (von) r. Knorr Fr. Koch Rum. Koch Fr. Koch Be.

Koch Br. Koch (Herbert) Fr. Koch (Josef) Ital. Koebler (Dr. von) Be. Kolb Fr. Kolb Ital. Kolbe (Constantin) Br Kolewe Be. Kolfers Be. Kolpack oder Colpach) Be. Konrad (oder Conrad) Be. siehe Conrad Kopp (Paul) Fr. Korn (von) Fr. Korte Fr. Kosack Fr. Koscieléky (von) Fr. Kottwitz (von) Fr. Kracht (Hermann) Pol. Krael Br.

Maret Fr Marquarzent (von) ͤ von der Fr. Masen (von) Be. Maßmann (Matthaeus Be. Matz Fr. Mayer (von Badenweiler) Fr. Herzog von r, , grundsãtzlich g. . . aus, someit nicht dringende milttärische Gründe eine zeit⸗ liche oder lokale Unterbrechung erfordern. Der Frieden vernag

Heber Fr. ich (srer Rich Be. Michessohn (ska Fr, verpfl chtet im Art kel 89 Polen zur Gewährung

Fr. Bredow (von) Pol. Breit⸗

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———

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Fr.

Tet mar (pon) Be. Themas Br. Titzsche (von) Fr. Trapett Fe.

Kramer Fr. Kramer (von) Fr. Kratz Kochland Pol. j

In den letzten Tagen kommen aus dem Osten Nachrichten

KRiaumer ? (Krammer Di.) Rum. Krauß Ital. Krautze Fr über die Sperrung des Post⸗, Fernsprech⸗ und Eisen⸗ Kroll (August Be. Kremer Fr. Kreverbeig Fr. Kries bahnverkehrs in den von den Polen bereits besetzten von) Fel. = Köcerel ö; . Kren gin von Preußen Be. Abtretungsgebieten, wodurch vor allem der Durchgangt⸗ e, een e. , 6 . verkehr mit Ohpreußen leidet. Gegenmänrtig erstreckt sich die von) Be. Kucmmerle (⸗àsred f ; polnische Besetzung nördlich bis einschließlich Dirschau. Vie

Kuel; Be. Kumxel (von) Ital. Krepper Rum. Kuitze Fr. Kusenberg (von) Rum. Lang Fr. Langermann (Fielberr von) Be. Lan⸗ dau (Hern ann) Be. Lopeler Fr. Laroir foweki Fr. Latforg (von) Be. Laule Fr. Leemann Be. Leipzig (gon) Fr. Leisenring Fr. Leonhardt (Mar) Br. Leu Fr. Lidel Fr. Liebe (Dr. Be. Liebeskind Fr. Limburg Ital. Limburg Rum. Linnarj Br. Lin singen Pol. Lochom (von) Rum. Loebner Fr. Loewe (Erich! Be. Loesch svon) Be.

Luckerath Fr. General Ludend eff Fr. Ludicke Be. Mack

(Walter von) Be. Mockensen Generalf ldwaischoll Serb. Croat. Slop, derse lte Rum. Maln Rum. Maltzan (Baron von) Be. Mamlot Poel. PVManger Fr. Mantenffe! (von) Be. Fr. Marschal Fr. Marwitz

Mecklendurg Fr. Mehring Fr. Mehring (von. Mehring (pon) Fr. Meißner Fr. Meister Be. . Meister e. Mellinthin (von) Ital. Melsbeimer Be. Merkatz (von) Fr. NMefter Ve. Metz er Rum. Meull urs Ital. Meyer Fr.

Mit delschulte Fr. Miete (oder Mielke) Br. Mitzelsd orf (Gufsiav) Po. Modlar (od 1 Mandler oder Méeddlar Be. Moltke (von) F Montgelas (von) Fr. Moral Be. Morabt (Mobert)

Ital. Morgen (von) Po! Morgen (von) Gum. Müller Fr. Piüller Ftal. Müller Pol. Müller Ital. Müller Pol.

Müller Pol. Müller (Tohann) Fr. Müller Be. Müller jedenfalls mit allen Mitteln betileben wird.

Be. Müller Be. Müller Be. Müll jr Be, Müßer gr. Müller (Georg) Alexander von) Br. Müller (Karl Lewis) Br.

Mumm Fr. Musnschenck Be. Nagel Fr. Natzmeer (von)

Be. Ney Be. Nazim Br Nel (oder Nelle) Be. Nerger (Karl NAugust) Br. Nering Fr. Nethe Pol. Neugebauk (Rudolf) ö Neuhaus. Bismarck (von Be. Neumann (Karl) Be. Neumann Pr. Neureuther, Rr. Nich (oder Mich, siehe Mich! Be. Nicholas

Br. Nieber (pon) Fr. Niegebauer (oder Niemeyer) Br. Riemann Fr. Niemann Fr. Nimann Fr. Uimbsch Fr. . Nitze Be. Nolte Pol. Noering Rum. Nostz und Janken⸗

dorff (Heinrich von Br. Oberniedermayer Fr. Docrpauer Be.

Dheim (von) Fr. Ohnesoerg Pol. Olbrich (Paul) Pol. Oppenheim (Graf von) Be. Oskar von Hohenzollern siehe oben- Patalos Br. Patsig (Hell muth) Br. Panschert (Karl) Fr. Penel Be. vPetersen Pol. Pfaff (von) Be. Pfaffe Be. Pinckhoff Be. Pinzger Rum.

zollern Be. Oven (von) Fr.

Pipper Rum. Planitz (Edler von der) Be. Plauschert

(Karl) Fr. Plettenberg (von) Fr. Pleitner Be. Plat gow

oder Iliakgom] Be. Porght (oder Porat) Walter) Be.

* Br. Pra Ze. P ker Pol. Pries Fr. Pritzel⸗ ö j Prahl Vr. = Prasse Pren ster Pol. Pries Pꝛitzel⸗ Es ist anzunehmen, daß die neue Erklärung inzwischen der Lehrer=

itz (von) Be. Fijedrich Prinz von Preußen (fiche Friedrich) . ö Pschorr Be. Oucppy Pol. Quast lvon) Be. Quast

(von) Fr. Robb Ital. Rar dohr (Max) Be. Rand Fr. Prinz von Ratibor Be. n feld Fr. Reibnitz Num. Reichenbach Jol. Neichert Sr. Neinhardstaitner Fr. Reinhardt Fr. Fr. Reiting Be. Rekon tki Fr.

Nau Fr. Hegenéburger Be. Reh⸗

Render Serb. Croat.

Slov. Reppert Biemaick (von) Be. eyter (von) Be. Ribensan Pol. Richard Fr. Richards Fr. Richter Rum. Nieck (ielleicht derlelbe wie Rincke! Be. Rieger (oder

Rield Fr. Rincke Be. Ripka Rim

von Rieger) Be. ĩ . 6 Rogge Be. Roglitz

Roeder (von) Fr. Roehrich Fr.

Be. Roehl (oder Koehlj Fr. Roques (von Be. Rosen (von) Be. Roßberg Ital. Roth Fr. Rotbenberg

Be. Ruecker (Claus) Br. Sahm Pol. Saint⸗Ange Fr.

Salomon (oder Salmon) Be. Saltmann Rum. Sander 8 Egk von) Be. Sangulnetto Be. Sassenberg Fr. Schaerzschild (S.) Fr. Schaumburg (Freiherr von) Be. Scheer Fr. Scheer (Reinhold Br. Scheiner (Frau Elsa) Fr. Schenk (Albertz Be. Schenk (Friedrich) Be. Schenk (von) (aus Hamburg) Fr. Scheren Be. Schickfuß (von) Be. Schier Be. Schilling Br. Schirotte (oder Chirotte, siebe Cherotte) Be. Schlabrent erff (von) Be. Schleswing Fr. Schleufener Be. Schlick Be. Schlundt (Ewald) Fr. Sc mitt Fr. Schmidt Fr. Schmidt Rum. Schinidt Br. Schmidt Br. Schmidt Pol. Schmincke Be. Schmitt Fr. Schoder Pol. Schoen Fr. Schoenbach Georg) Pol. Schoenbach (Georg) Fr. Schoester oder Schurfter) Be. Scholz Fr. Schrader (Otie) Fr. Schrader (Otto von) Fr. Schroeder Fr. Schroeder Br.

Schroeder (von) Br. Schroeder (von) Be. Schullen⸗ burg n . Fr. Schultz Ital. Schultz (Hans) Pol. Schultz (Rudolf) Fr. Schultz und Danner Fr. Schultze

errnlann) Fr. Schuelze Be. Schwabe Rum. Schwamben . gi Be. Schwartz (Karl) Be. Schwarz Be. Schwarjschüd (S.) Fr. Schweder (Max Karl) Be. Sckwelt⸗ nitz Fr. Schwerin (Graf von) Be. Schwermer Be.

Schweve (von) Be. Serensen Pol. Seul Ve. Seydlitz (von)

Pol. Siebel Be. Ssschelschmidt Fr. Sixt von Arnim Be. Sleghting ., Be. Sog (Adolf) Fr. Sokolowski (Dr. Jial. Scmerfeld (von oder Sommerfeld) Be. Sommer Pol. Sortman Be. Sotterf Be, Spiegerberg Br. Stamfort von) Be. Staudt Fr. Steibauer Jial. Stein⸗ binck Stto) Br. Steiner Fr. Steinmetz Be. Steins Be. Stenger Fr. Stern Fr. Stern Fr. Stettner (Franz) Be. Steurg Be. Sols (Roberi) Be. Stoessel von) Be. Stotzingen (Baron von) Fr. Stouck (Hugo oder Stuch Be. Strahl Be. Strantz (von) Be. Strantz (von) Fr. Stuckrad (von) Be. Suckin (von) Fee. 9 ydow n, ö Taefel)

e. Talaat Pascha Br. Tapken Br. Tessin Fr. ö. . Be. Thomas Be. Thon Be. Tupitz (yon) Br. Tittner (oder Tippner) Trinke Br. Tripp Fr. Tiolia von) Fr. Trotta (pon) Br. Tuelff von T schepe nd Weidenbach Rum. Ubert Be. Unger (von) Be. Valentiner Ita! Valentiner (Mar) Br. Varnhagen Fr. Verse (ader Warser) Br,. Vetter Fr. Vetter Ital. RVittor Fr. Viktor Be. Vikel Fr. Dolkers Fr. Vollersam (von) Fr. Volkmann Be. Vulpius Fr. Wabyitz Be. Wacholtz (on) Fr. Wgechter Fr. Waldersen Graf) Pol. Wale d Fr. Warburg Be. Waschmuth (oder Wachmuth)] Be. Waßner (Ciwin) Br. Wateistal Rum. Weber (Paul Fr. Weck Fr. Weder-⸗Parlow Freiherr von) Be. Weidemilller Fr. Weige Fr. Weimar Ir. Wein⸗ sand (oder Wendlandi Fr. Weiß Fr. Weiß- Jonack Fr. Weißenberger Fr. Weiß Fr. Weize (oder Wiese) Br. Welsch ner Rum. Welter Be. Welser (Baron) Rum. Wendt Be. Wenger ly (von) oder Wenger key Be. Wenz Fr. Werner (Wilhelm! Br. Wessig (Conz Fr. Wick won) Be. Wiese Fr. Wigorcck Rum. Wild Be. Wildmann Fr. Wilke Be. Wilte Rum. Winiser Fr. Winter Be. Fürst von Wittgenstein Fr. Vitzihum von Eckstgedt (Graf von) Be. Wolf Fr. Wolf Pol. Wolfram Be. Wolte Br. Herzog Albrecht von Württemberg (siehe Albert von Württemberg; Be. Prinz von Württemberg Fr. Wuttig Be. Zorowoky (oder Jorowstky) Be. Zahn (Ernst) Be. Zander Be. Zander Br: Zeiche Fr. Zeschau (von) Be. Zier iener (Robert) Fr. mmer (oder Zimmermann) Be. Zimn ermann Be.

Thurn Rum.

Jimmermann Rum. Zoellner Fr. Zurmann Fr. Zurtsche Be.

Kucnich Be. Kupper Fr.

——

Schwierigteiten, *die Kreise der ai Schulverwaltung entstanden waren, weil die Lehre schaft

verweigert hatte. de wic un, gelegenheit erfährt „Wolffs Telegraphen büro“ folgendes:

Neinicke Fr. Reinitz r r 6 ö ö muß bemerkt werden, daß die Lehrer wegen ihrer Weigerung nicht ihrcz Amtes enthoben worden waren, sondern daß ihnen nur die Fortführung des Unterrichts bis auf weiteres untersagt worden war.

für den

Br. Zaeppel Br.

weitere Besetzung von Mestpreußen durch die Polen wird sich

bis zur vollständigen Durchfuhrung der Besetzung von Danzig und Memel durch die Truppen der Entente verzögern, so daß

der Verkehr nach Ostpren ßen über die Nordlinie über

Stetlin und Danzig bis auf weiteres aufrecht erhalten bleibt. Wie „Wolffs Telegrophen büro“ mitteilt, hat das Auswä tige Amt gegen die Verkehrs slörungen sofort nach deren Feststellung in Warschau auf diplomatishem Wege Verwahrung einge⸗

legt und die Wiederherstellͤng der Verbindungen verlangt.

Was die Rechtslage betrifft, so ist diese ous dem deutsch⸗ polr ischen Räumungs abkommen einerseirs und dem Frieden s⸗

vertrag anbererseits völlig tlargestellt. Hier wie dort ist alles vor gesehen, um die Aufrechter haltung des öffenilichen Ver⸗ kehrs sicherzuslellen. Tas RNäumunge abkommen schließt jede Unterbrechung während der Besetzung

völliger Durchgangsfreiheit zwischen Ostpreußen und dem übrigen Deutschland. Die deutsche Reglerung muß deshalb annenmen, daß es sich bei den gemeldeten Storungen nur um vorüber⸗ gehende, von dem Eingreifen untergeordneter polnischer Organe abhängige Schwierigkeilen handelt, deren Behebung deuischerseits

Die „Kölnische Zeitung“ berichlete am 2. Februar von jwischen der Lehrerschaft der Eupen und Malmedy und der belgischen

die Unterzeichnung (iner Loyalitätser klärung gegenüber Belgien Zu der weiteren Entmickung dieser An⸗

Dem einmüligen, wohlbegründeten Widerspruch der Beamten gegen die Fassung der Eiklärung haben sich die Vertreter der belgischen Regierung nicht verschlossen, und es ist von ihnen nun mit den Vertretern der denischen Regierung eine neue Fassung vereinbart worden, gegen die die Beamten schwerlich noch Bedenken haben dürsten, da in ihr lediglich von gewißsenhasier Gifüllung der Dienst- pflichten und Befolgung der Anordnungen des belgischen Oberkommissars die Jede ist und den Beamten alle Rechte, insbesondere das der Teilnahme an der Abstimmung, ausdrücklich gewäbrleistet werden.

schaft vorgelegt worden ist, und daß alle wegen der Verweigerung der Unterzeichnung der früheren Fassung angekündigten Maßnahmen,

namentlich die arbefohlene Räumung der Dienstwohnungen, rück-

ängig gemacht worden sind; der belgische Bevollmächtigte Hasot hat e, ff zuge sagt, sich in die fem Sinne zu verwenden. Uebrigens

Mit der Leitung bes noch dem Friedens vertrag zu er⸗

richten den Prüsungs⸗ und Ausgleichs amts (Reich saus gleich e⸗

amg ist der Gouverneur z. D. Eduard Haber betraut worden. Im übrigen ist in Aussicht genommen, Zweigstellen für das Reichs aus gleich amt in Franksurt a. M, Cöln, Tüsseldorf, Bres lau, Mürchen, Nürnberg, Leipzig, Stuttgart, Mannheim oder Karlsruhe, Hamburg und Bremen zu errichten. Die Geschäfisstelle für das künftige Reichs ausgleichs amt befindet sich Berlin (Kronprinzenufer 19.

Die ernährungswirtschaftlichen Verhandlungen

wurden seitens des Reichs wir ischaftaministeriums in einer Ver⸗ sammlung mit den Vertretern der landwirischaftlichen per⸗

schaften, des Deuischen Städtetages sowie der großen Ver⸗ brauchei verbände gestern fortgesetzt. Die Versamm ung beschaftigte sich mit der Organisation der Lebensmittel⸗

wirischaft im kommenden Wiüinischaftsjahr und mit der Fest⸗ setzung von Minde sspreisen für landwirtschaftliche Prozukle, besonders für Getreide und Kartoffeln. Wie „Wolffs Telegrophen büro“ berichtet, wurde von beiden Seiten die gemeinsame Aus prache als zwechmäßigster Weg für die gegen seitige Verständigung, auf, die allerseiiss der größte Wert gelegt wurde, begrüßt. Die meisten loadwirtschaftlichen Vertreter erklärten sich grun sätzlich für baldigste Freigabe oller landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Einige Körperschaften vertraten aber den Stan dyunkt, daß eine Organisation der Eryährun gs wmirtschaft so lange nötig sei, bis die Gründe zu ihrer Ein⸗ führung nicht mehr beständen. Insbesondere hob der Ver⸗ treier der landwirischaftlichen Körperschaften Bayerns hervor, daß für die süd⸗ und westdeutsche Landwirtschaft eine völlige und sofortlge Aufhebung der. Zwangs wirtschaft durchaus unerwünscht sei, da dadurch nicht nur die Versorgung der städtischen Bevölkerung, sondern auch die landwirtschastlichen Mittel- und Klei betriebe selbst gefährdet wären. Wenn Min dest⸗ preise eingelührt werden, wünschen die Landwirte deren Nor⸗ mierung auf Grund des Kohlenstandards. Seitens der stäntischen Vertreter wurde dem Produktionsgesichlspunkt voll Rechnung getragen, ober die Unmöglichkeit der Versorgung hervorgehoben, falls jede Bewirtschaftung aufgehoben werden sollte. Die Stadt⸗ vertreier wiesen ferner auf die Gefahren der freien Preig⸗ geslaltung hin, die zu ganz unabsehbaren Steigerungen der Löhne und in der Folge auch der kommunalen und staatlichen Ausgaben führen müßten. Das alles würde aber die Pro⸗ duktionskosten der Landwirte weiter steigern und so eine Schraube ohne Ende werden. Gegen die Freigabe der Kar⸗ toffeln wurden von den städtischen Vertretern erhebliche Be⸗ denken geltend gemacht. Die Beratungen werden morgen forigesetzt.

Gemäß 8 9 der zweiten Verordnung über Maßnahmen egen die Kapitalflucht vom 14. Januar 1920 finden die Auslandsverkehr mit Auszahlungen, Atkreditiven, Wechseln, Schecks, Anweisungen usw. gegebenen steuerlichen Kontrollvorschriften keine Anwendung wenn es sich um einzelne Beträge von nicht mehr als 38009 16 oder deren Wert in aus ändischer Währung handelt. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, hat nach einer Entscheidung bes Reiche finanzministers bei der Anwendung dieser Vorschrift die Umrechnung des Wertes der ausländischen Währung zum Tages kurt zu erfolgen.

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