1920 / 31 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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ö P FoßklIle S* er Amtlicken Ve . igsstelle in 5 Für die Steinkohle“) aus dem Saarrevier, Ruhrlohle an die Stelle ber Amtlichen Verte lungsstelle in Essen der

Lothringen und de bayerischen Rfalẜ ; Amtliche Kohlenverteilungeflelle für das Saarrepier in Saarhrücken 3, Kaiserstt. 27 1.

5. Für die Braunkoble f ang dem Gebiet rechts

er Eibe mit Ausnahme von sächsischet Braun, ohley): 1 Amtliche Verteilungèstelle für die Braun kohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NV. 7, Unter den Linden 39.

6. Für die mitteldeutsche Braunkohle) (links der Elbe), mit Ausnahme der unter 7

genannten: Amtliche Verteilungestelle fär den mitteldeutschen Braun—⸗

fohlenber a ban in Falle a. S., Magteburger Str. 66. 7. Für Braun kohlef) aus den

Kohlenausgleich Mannheim.

Auf g 3a, 1 (letzter Satz und 5 10 wird hingen iesen.

2. Aushilfelseferungen zwischen zwei Verbrauchern sowie Aut« hilflieferungen eines Platzhandlers auß Mengen, die bereits bei ihm gresfbar sind, an einen Werbraucher sind auch zulässig, wenn neben dem Einverssändnis der Parteien die Genehmigung der Zivilver⸗ waltungsßelle nach 5, 1, 2 vorliegt. Sollen zu solchen Äushilf⸗

lieferungen Eisenbahn wagen benutzt werden, s9 bederf die Lieferung außerdem der Genehmigung der zuständigen Amtlichen Verteilungt—

Freistaaten

Sachsen und Sachsen- Altenburg sowie für böh⸗

mische, nach Deutichland (außer Ba ern) einge führte Kohle und für sächstsche Steinkohle Kohlenausgleich Dresden, Linienkommandantur E, Dresden. 8. Für rheinische Braunkohlet); Amtliche Verteilungestelle für den rhea ischen Braunkohlen⸗ bergbau in Cöln, Unter Sachsenhaujen 5/7. 55) Sa. Für Braunkoblet) aus dem dem Westerwald und dem Freistaat He sÜsen: Kohlenausgleich Mannheim, Parkring ?77s29, Eidgeschoß. 9. Für Stein⸗ und Braunkohle f). aus dem

rechtsrheinischen Bayern und füt böhmische, nach

Bayerneingeführte Kohle“):

Dill gebiet,

Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergkau im rechts.

rheinischen Bayern, München, Ludwigstraße 16. 10. Für Steinkohle) des Deisters und seiner Umgebung (Dbernkirchen, Barsinghausen, Ibben— büren usw.):

Deisterg und siner Umgebung, Hannover, Brühlstr. 1. 11. Für Gaskoks *“) siehe § 5, VI.

Amt che Vert ilungsssell! für die Stemmkohlengruben des

12. Für andere als böhmische Auslandebrennsloffe stche 5, VII.

§ 7. Art der Meldung.

1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechte Namensunterschrift (6 rnlenunferschtist) des Meldepflichtigen versehen

sein müssen, dürfen nur auf, amtlichen Märzmeldekarten erstaltet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts, oder

Bez kekohlen elle, beim Fehlen einer solchen hei der zuständigen Kreiswirtschastsstelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Zivilnerwaltungsstelle nach 5 5, 1.2 (im bestzten Gebiet bei der Amtlichen Kohlenberteilungeftelle für den thetnischen Braunkoh len- berghau in Cöln, siebe § 6, 8) gegen eine Gebühr von gö0 für ein Heft zu 5 Karten bezlehen kann. Für Bezirte gemäß 8 5, II und JV sind Hefte zu 6 Karten gegen elne . Aöt0 1 vorgesehen. Auch die etwa noch welter erforderlichen Meldckarten ssiehe §5, 13 und“, 5 b, l, II und 9Y sind dort für O, 10 a6 das Stück erhältlich.

2. Hat ein Melpepflichtiger Betriebe an verschledenen Orten pber in verschiedenen Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.

3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) urch Durchkreuzen kenntlich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art feines gewerb⸗ lichen Betriebes zu , n, Verbrauchergruppen gehört, ist maß. gebend, zu welcher Perbrauchergruppe, der wesentlichste Teil seines Betriebeß gehort. Ist ihm vom Reichskohlenkommlssar eine Ver—= brauche rgruppe angewiesen worben, so bat er diese zn burchtreujen. Ge ist unzu lässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.

58. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung

der Meldekarten durch Lieferer.

Wenn ein i n keinen Lieferer zur Annahme selner

Meldekarte berest findet, so hat er neben det für den Reichskommissar beslimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Reschtkommissar in Berlin mit cinem Begleitschrelben einzusenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an elnen Lieferer weisergegeben wurde und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.

§5 9. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.

J. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in

der dazu hestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Kaite ohne Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bit sie zu dem „Hauptlieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche, Koktanstalt, Brikettfabrik) oder, wenn und sowelt es einem Diüten ¶Verkaufgkartell oder ge, , . den Vertrieb seiner Produktion überlassen hat, dieser Vritte.

5 Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte aufge⸗ führten Brennstoffe von mehreren Vorlieferein bezieht, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren Inhalt auf so viel neue Meldekarten, wie Vorljeferer in Frage kommen. Letztere hat er an die einzelnen Vonlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufsetellten Meldekarten dürfen zusammen nicht

mehr ergeben als die der unschrlftlichen Karte. Jede neue Melde—⸗ des KRelchs-Gesetzblat s enthält unter

karte hat:

a. die auf die Karte entfallende Menge,

p. die auf die anderen Karten verteilsen Reslmengen der ur⸗ schriftlichen Karte mit Nennung der Meferer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Veimerk Aufgeteilt“ und dem Namen der aufteilenden Firma zu versehen. Die unsch /⸗istliche Karte ist bis zum J. April 1920 sorgfältig aufzubewahren.

3. Jeber Lieserer (Händler), der von einem im Auglande wohnenden Lieferer böhmische Kohlen besteht, hat die betieffenden Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es sich um Meldekarten handelt, die von in Bayern gelegenen Betrieben herrühren, an die Amtliche Verleisungsstelle München (5 6, *), andern⸗ falls an den Kohlenausglesch Dresen (5 6,3) zu fenden. Handelt es sich um andere als böhmische Auslandebrennsloffe, so sind die Karten an die Einfuhrabteilung, Berlin W. 62, Kurfürstenstraße 117,“ ju senden. Die Karten .. solche aus ländischen Lieferungen sind mlt der Aufschrift ‚Auslandekohle“ zu versehen.

4. Bezieher von amerikanischer Kohle haben den Being dieses Brennstoffes nur auf den Meldekarten zu vermerken die dem Reichs kommissar für die Kohlenvertellung eingereicht werden.

5 10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.

Meldungen derselben Bedarfßmenge bei mehreren Lleferern find verboten.

F 11. Autnahmebestimmungen Uuihbilfsliefe rung.

1. Abgabe und Bezug von Brennstoffen außerhalb der ordnungz⸗ mãßigen . (S 1. 1 und 2) bedürfen der Anweisung oder der Genehmigung derjenigen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe g 6), aus deren Bezirk dieser Bezu ein soll. Gegen die Entschesdung der Amtlichen Verteilungsstelle ist Berufung an den Reichs tomm ssat zulässig. Die Genehmigung wird nur ausnghmsweise beim Vor— liegen eines besonders wichtigen Grundes ertellt.

Fi die Abgabe und den Bezug von Brennstoffen, welche 6 dag Absatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels. und Reederei. Gef. m. b. H. (Toblenkontor Niannheim) bestimmt find, tritt hinsichtlich der gemäß Absatz 1 erforderlichen Anwelsung oder Genehmigung für

) Auch Briketts, Schlammkohble und Kokz. 3 1 , e. r. und dergleichen Abfallerzengniffe, sowie ,,,, tts. Naßpreßsteine und Grudekek 1 riketts, aßpre mne 2 h) Wegen der Meldepflicht in den besetzlen Gebieten vergl. S 5 II.

rechtgperbindlicher

Gebühr von

.

stelle (siehe S 6).

3. Ein Hauptlieferer (59, I) darf ausnahmgweise beim Vorliegen elnes wichtigen Grundes anstatt durch den Kändler, welcher in der dem Hauptliefrer gemäß S S, 1 zugegangenen Meldekarte verzeichnet ist, durch einen anderen Händler liesern.“. Auf letzteren findet in dlesem Falle die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige Melde karte vorgelegen haben muß 1, 1 und 2), leine Anwendung. genünt die einschlägige Mitteilung des Hauptlieferers.

4. Die rachträgliche Meldung der gemäß Ziffer 2 und 3 statt— findenden Lieferungen ist in 5 3 geregelt.

§ 12. Anfragen und Anträge.

Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind, soweit nichts an deres bestmmt ist, an den Reichskoẽmmissar für die Kohle nvertellung, Berlin, zu richten.

§z 13. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke.

Es ist verboten, Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerb⸗ lichen Verbrauchers bezogen sind, ohne Genehmigung des Reicht— kommissart in den Hankel zu bringen oder fer Hausbrandzwecke ab zugeben oder ju verwenden. Siehe jedoch 5 3a,“

§ 14. Verbraucher, die nicht der Melvepflicht unterliegen, sind zum Ein.

reichen von Meldekarten nicht berechtigt. § 15. Stra fen.

1. Zuyrriderhandlungen gegen diese Belannt machung werden nach F 7 der Bekanntmachung vom 25. Februar 1917 mit Gefängnis bis ju ein i Jahr und mit Geldstrafe big zu zehntausend Mark oder mit elner dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß 3 3, Abs. 2 der Verordnung des Hundetrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark hestiast.

2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Zuwider⸗ handelns auf Einziehung der Brernssoffe ezkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschled, ob ste dem Täter ge hören oder nicht.

§5 185. Wirkung unterlassener Meldung.

Ein Meldepflichtiger, Jer seiner Meldepflicht nicht oder nicht fristgerecht genügt oder falsche der unbollständig. Angaben macht, hat neben der Bestrafung gemäß 5 15 zu gewärtigen, daß er von der Belieferung ausgeschlossen wird.

§ 17. Inkrafttreten. Dlese Bekanntmachung tritt am 1. März 1920 in Kraft.

Berlin, 6. Februar 1920.

Der Reichs kommissar für die Kohlenverteilung. Stu tz.

) Eine Abänderung heftehender Lieferung beiiebungen sell durch diese Bestlmnmung nicht begünstigt werden.

3 c

Bekanntmachung.

Der Händlerin Ida Gersdorf in Noschkowitz ist der Handel mit Zucker vom 13. Februar 1920 ab wieder ge⸗ stattet worden.

Döbeln, am 30. Januar 1920.

Die Amtshauptmannschaft. D. Drechsel.

Bekanntmachung.

Dem Gemüsehändler Thomas Zoder in Bad Harzburg wird der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nabrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerjeugnissen, Heiz- und Leuchtst offen, nach Maßgabe der Bekanntmachung des Bundesratg zut Fern altung unzuherlässiger Personen dom Handel vom 23 September 1915 untersagt, da er versucht hat, Mehl im Schleichhandel abzusetzen.

Wolfenbüttel, den 24. Januar 1920.

Kreisdirektion. Bruhn.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 22

Ne. 7280 eine Verordnung über Melasse, vom 1. Februar 1920, und vnter

Nr. 7281 eine Verordnung über vorübergehende Einfuhr— erleichterungen für Fleisch, vom 23. Januar 1920.

Berlin, den 4 Februar 1920.

Postzeltungs amt. Krüer.

Prenßen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Berginspektor Hoch trate ist von dem Steinkohlen⸗ bergwerk Friedrichsthal bei Saarhrücken an dle Bergwerks⸗ direktion in Recklinghausen versetzt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der bisherige Seminardirektor Dr. Velt man ist zum

Regierungs- und Schulrat ernannt worden und als solcher der Regler ung in Kohlenz überwiesen worden.

Der bisherige Hilfsarbeiter im Ministerlum für Wissen—

schaft, Kunst und Volksbildung, Lehrer Reitz aus Berlin, ist dhulẽ gm sche fan ger dun un rben-

zum Kreiaschulinspeklor ernannt worden.

Bekanntmachung.

Fräulein Martha Schingske in Berlin⸗Schsöneberg Motzstraße 30, habe ich die Wiederaufnahme des dur Verfügung vom 20. Scptember 1919 (R. M. Nr. 222 Amtsblatt Stück 40) untersagten rh mit ,, des täglichen Be⸗ darfs auf Grund des 8 2 Abs. ? der Bundetratsverordnung vom 23. September 1918 (RGI. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

Berlin, den 31. Januar 1920.

Der Polizespräsident. Abteilung TV. J. V.: Dr. Weiß.

Bekanntmachung.

Dem Schanknitt Max Löbl!l, Wilmersdorf, Duis⸗ burgerstr. l, habe ich die Wiederaufnahme des dunch Verfügung vom 11. Februar 1919 (R-A. Nr 37, Amtsblatt Stück 7) unter⸗ sagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des 5 2 Abf. 2 der Bundesrateveror nung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 693) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet. Gleichzeitig wird die dingliche Schließung der Schank und

Speif wirtschaft in Berlin, Bellevuestr. 4 aufgehoben.

Berlin, den 31. Jangaar 1920. Der Polizelpräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

——

Bekanntmachung.

Das unterm 159. Jull 1916 und 2. November 1916 gegen die In- haber ger Firma Rudolf Prantz⸗Danzig, Hopfengasse 29

Frau Anna Prantz und die Kaufleute Alfred und

J!

KurtPrantz wegen Unzuverlässiakei autgesprochene V erbot des Handels mit Gegenstaänden des täglichen Bedarfs, jusbesondere Nah rungs- und Futtermitteln aller Art jowie rohen Naturerzeug!issen, per und Leuchtstoffen sowie mit Gegenständen des Kriegsbedarfs

ebe ich hiermit auf Grund des 2 Absatz 2 der Befannt machung zur Fernhaltung unzuverläͤssiger Personen vom Handel vom 25. Sep—⸗ tember 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 603) auf.

Danzig, den 30. Januar 1929. Der Polizeipräsident. Früngel.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S 603) hahe ich dem Viehhändler Georg Sommerfeld, Berlin, Schmlidstraße 35 bei Riegel, dutch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be darfs wegen Unzuverlassigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 15. Januar 1920.

Der Polizelpräsident zu Berlin. Abtellung W. J. V.: Dr. Weiß.

Bekanntmachung.

Der Firma Rott leb u. Hahn und ihren Teilhabern, den e fn, Rottleb, Hahn und Volmer habe ich den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, me besondere Lebens und Futtermitteln sowie Tabak waren, wegen Unzuverlasstakeit un tersagt. Durch dlese Unter⸗ sagung ist gleichzeitig die der genannten Firma ertzilte Erlaubnis zum Betrieb des Großhandels mit Lebens⸗ und Futter mitteln vom 28. 10. 1919 erloschen. Die Kosten dieses Ver⸗ fahrens fallen den obengenannten als Gesamtschuldnern zur Last.

Crefeld, den 2. Januar 1920. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.:: Printzen.

Bekanntmachung.

Dem Bäcker und Landwirt Händler Wilhelm Becker in Eickeloh, ist auf Grund der Verorgnung vom 25. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässig r Personen vom Handel Reichs Gefetzbl. S. 603), vom heutigen Tage an jeglicher

andel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt.

Fallingbostel, den 20. Fanuar 1920.

Der Landrat. J. V.: Kampmann, Kreisscekretär.

GSekanntmachung.

Der Karollne Reining, geb. Schleiß, geboren am 25. August 1891 in Griesheim a M., wohnhaft in . a. M., Gu kleutstr. 15, Geschäftslokal 94 er Kalter“ utleutstraße 16, wird hierdurch der Handel mit E egenst nden des täg⸗ lichen Bedarfs, insbesondere Nahrungsmitteln aller Art, sowie jegliche mittelbare oder unm Tielbare Bete ili gung an einem solchn Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbe⸗ betrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 27. Januar 1920.

Der Polizeipräsident. Ehrler.

(Fortselung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Reichsrat stimmte in seiner gestrigen öffentlichen Sltzung ver folgenden, vom prenßischen Minister bes Innern, Heine, verlesenen Ert lärung zu:

Der Reichsrat, als verfassungs mäßige Vertretung der deutschen Länder, bekennt sich zu dem heute kundgegebenen Standpunkt der Reicht regierung in der Frage der Auslieferung Deutscher an die Entente. Der Reichkrat, weit entfernt, gesetzlich siraf⸗ bare Taten elner ordentlichen Unterstzchurg und Ahndung vor deutschen Gerichten entziehen zu wollen, teilt die Empörung des deutschen Volkes über die Zumutung der Entente, ihr Hunderte deutscher Männer eugzuliesein, Der Reichsrat ist überzeugt, daß die He— völkerung aller deuischen Länger hierbei entschlessen hinter der Reichs= regierung steht. Auch er erklärt mit der Reiche regierung das Ver⸗ langen der Enten te für unerfüllbar. Der Reichsrat appelliert gegen diese dem deutschen Volke angetane Schmach an den Gerechtigkelis= sinn der Welt.

Die Mitglieder des Neichsrafs hatten sich wahrend her Verlesung von ihren Plätzen erhoben.

——

Pren szen. Nach elner Mitteilung des Generalkommandos ist die Näumung zone s bes Abstlmmungsgebiets Obere sien (Cosel, Glofst3ehlitz, Lublinltz, Rosenberg, Kreuzburg) heute

x

Die vor einigen Tagen ergangene Bekanntmachung der Internationalen Kommission in Flensburg, daß die kommunalen und sonstigen Beamten sich jeder i. lichen Agitation zu enthalten haben, ist, wie „Wolffs Tele⸗ gräphenbüro“ meldet, durch eine weltere Bekanntmachung der Kommission vom gestrigen Tage ergänzt worden. Danach ist ken in Frage stehenden Beamten in Zukunft auch jegliche Teilnahme an öffentlichen Demonstrationen jeder Art sowie Versamm lungen polltischer Natur verboten.

Nach einer neuen Verordnung dürfen bie von der

wternaꝛienalen Kommission in Nordschleswig aus gewiesenen Stimmberechtig ten zur Abstimmung nicht zurückkehren. Es wird ihnen aber gestattet, einen Vertreter zu stellen.

Sefsen.

Der Finonzmirister Heinrich und der Jufflzmin! e Brentand, letzterer zugleich als Führer 23. . partei, die Deutsch⸗demokratische Parté ' und die De utsche Volks partei haben, zum Teil in Unterredungen zum Teil in öffentlichen Kundgebungen, Erklärungen abgegeben, 3 ö. 14 . ö . der Aus lie fe⸗

de ehe maligen roßherzogs v energlsch Einspruch erheben. ö .

Oesterreĩch.

In der Niederösterreichischen Landesversamm— lung sprach der Wiener Vizebün germelster Winter über die Nol ven digkelt der Be kämpfung der Tuber kulose Nach seiner Aus führung hat Wien gegen 300 000 uniterernährte ag Menschen bis zu 19 Jahren. Gegenwärtig sinꝰ in

talien, der Schweiz, Deusschland' und in den slandinavischen an dern ins gesamt. 34 900 Wiener Kinder und gegen 1000 Kinder aus Nieden österreich In einigen Monaten wird die Zahl 60 000 erreicht cin Dark dem tast stigen Ein— greifen des amerikanischen Volkes wurben etwa 1600 600 Kinder vor dem Verhungern bewahrt. Es bleiben aber noch immer 120 990 übrig, sür die nicht gesorgt ist. Der Rehner appellierte an die Bayern, an ber Kinderhilfgattlon teilzu—

nehmen. Tschecho⸗ Slowakei.

Ver Minister des Arußern Benesch führte in seiner Rebe lber ie auswärtige Politik vach Eiörtelung der rufsitichen Frage laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ welter aus:

a Es versteht sich von selbst, daß wir eine flawische Politik machen müssen. Aber es ist notwendig, eine wichtige prattische Tatsache zu betonen. Wir haben im kleinen ein ganzes ssawisches Problem in unserem eigenen Geblete. Schließlich soricht man von einem Kampf des Germanentums gegen das Slawen lum. Vor dem Kriege hatz diese schicksalsschweren Werte Bethmann Hollweg gesprgchez. Unsere ernstesten Leute suchten unchiässig nur eine Lösung des Problems, das für uns ein eminent stawisches Problem ist, nämlin das Problem zwischen uns und den Deutschen in Böhmen. Es ist notwendig, von neuem die Konzeption der slawischen Polltik des alten Regimes zu betonen, das für große Konzeptionen und

deen warb und meinte, daß nur das Weltgeschichtliche, nur das ohe Politik sel. In Wirklichkeit aber krankt blese Polltik so häufig an der Romantik und der Sentimentalität, und sie verwirrt ihren nicht genügend konkreten Inhalt mit einer vermeintlichen Revolution der Idee, Unsere slawische Politik; wird weiter auf der Ver— ständigung mit den silawischen. Völkern beruhen. Damit hängt unsere Politik in Mitteleuropa eng zusammen. Solange rings umher das Chaos herrscht, wird auch bei uns nicht völlige Ordnung sein. Ich glaube, es ist bekannt, daß wir gewisse gemeinsame Interessen mit unseren Nachbarn haben und daß wir in diesem Sinne eine gewisse zentraleuropäische Politik treiben müssen. Chaupinismus lehnen wir ab. Vie Poliflk des Auswärtigen Amts in Hinsicht auf Zentraleuropa ist eine Polltik der Besonnenheit, eine leidenschaftslose und unromantische, eine reale Politik des neuen Regimes. Wir wollen den Frieden, und wir werden eine Politik des Friedens treiben zu allen, zu Oesterreich, zu Deutschland, den Magharen und Polen. Wir werden zwar auf allez J orbereltet sein, abet unf ere Losung muß sein: Frieden.

Großbritannien und Irland.

Der Lordkanzler und der Oberstaatsanwalt sind gestern nach Paris abgereist.

Sir Auckland Geddes erklärte laut Meldung des „Telegraaf“ in einer in Andover gehaltenen Rede:

Die englische Regierung ist fest entschlossen, den vormaligen Deutschen Kaiser aus den Niederlanden vor Gericht zu bringen und, wenn er verurteilt wird, das Urteil auch zu vollstr'cken. Wenn die Niederlande jedoch auf Grund internationaler Gesetze die Aus⸗ lieferung weiterhin verweigern und diesem Manne einen Aufenthalt innerhalb niederländischen Gebietes geben wollen, dann missen wir sagen, daß er nicht auf holländischem Gebiet in Europa bleiben darf, sondern nach einer dn Niederlanden gehörenden Insel außerhalb Guropas geschafft werden müßte.

Ter Direktor des britischen Hilfswerks, Sir William Goode, hat in einem Telegramm an Curzon Berickt über die Lage der Weliwirtschaft erstait't. Er erk ärt dem „Nieuwe Courant“ zufolge nach einer U bersicht über das Elend und die Verschärfung der Not, die in Mittel- und Ost— europa herrsche, eine vollkommene und weitreichende Hilfe und Mitarbeit der Vereinigten Stagaten erscheine als das einzige Mittel, um Kredite zu verschaffen, ohne die ein beträchtlicher Teil der europäischen Staaten in vollkommener Entartung und sogar Anarchie zugrunde gehen werde. Es sei undenkbar, daß die d,. die er gesehen habe, in halb Europa ohne tägliche Gefahren für einen politsschen Braud fo thauern könnten. Ver Gericht Goodes erregt in der Londoner Piesse

großes Aufsehen. Fran *mreich.

Nach, einer Meldung der „Agence Havas“ hat ein Spe salkurier vorgestern abend Paris verlessen, um bie Liste der auszuliefernden i nf nach Berlin zu überbringen. Dem „Temps“ zufolge hat die Botschafter konfe enz vorgeslenn beschloßen, den Text des ursprün glich festgelegten Begleitbrieses abzuänhern. Der vorgeschlagene Text fei den alle ten Regle⸗ ru gen mltgetellt mo den und werde auf telegraphischem Wege nach Berlin übermittelt. Nach einigen Abendblaättein wird der Be leithrif und die Liste der deutschen Regierung vom fran— ösischen Geschäftsträgen de Marcilly im Auftrage des Präfi⸗ enten der Friedenstonferenz Millerand überre cht werden. Freiherr von Lers ner hat Paris am Mittwoch abend verlassen.

In der Kammerkommission für Auswärtige Angelegenheilen setzte der Miniserpräsident Millerand auf Grund des Textetz der A tikel des Verl agts, die sich mit der Auslieferung der Schuldigen befassen, auseinander, daß das Dokument die wirksainsten Mittel biete, ihnen durch Deuischland Achtang zu verschaffen. Er fügte hinzu, daß die Regierung entschlossen sei, dle Durchsührung des Vertrages mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln zu sichern. In bezua auf Rußland führte Mllerand aus, daß die Richt⸗ linien der französischen Po itik dieselben blieben, wie sie nach den interalliierten Beschlüssen vom November 1919 festgesetzt

.— In der gestrigen Sitzung der Kammer stand laut Bericht des „Woalffschen Telegraphenbüros“ die In ter— pellation über die auswärtige Politik der Re— gierung zur Beratung.“

Als eister Interpehant ergriff der Abg. Fornnd et von der demokratischen Entente daz Wort. Er wünschte zu wissen, unter welchen Bedingungen Deutschland dag bejahlen werde, was es für die Wiederherstellung der verwüsteten Provinzen schulde. Er wollte auch wissen, Lb Deutschland die Kohlen geliefert habe, die es ver— pflichtet sei, Frankreich zu liefern. Er erwähnte den Zwischenfall don Lersner und erklärte, der diplomatische Vertreter Deusschlands in Paris habe sich geweigert, eine Klausel des Vertrags aus uführen, den er selhst unterzeichnet habe. Man wiffe auch, daß Deutschland Schwierigkeiten mache, um nicht die Goldmark zu bezahlen, die es zah en müsse. Der Abgeorduete verlangte Auskunft über die ,. geger über Rußland. Er wünschte aufgeklärt zu sein Über die age in Ungarn, in Polen und in der Türkel, in der Frankreich beträchtliche Interessen hebe. Nach ihm sprach der Abg. Soultet, der haupt. ächlich für die Wiezeraufnahme, der diplomatischen Bezieh ngen Fran kteichs mit dem Vatikan eintrat. Wag die Auslleferung Kaiser Wilhelms seitens Hollands betreffe, verwahrte er sich dagegen, daß der ehemalige Deutsche Kaiser mit Napoleon verglichen werde. Im weiteren Verlauf der Debatte ergriff Marcel Cachin das Wart, um nçmeng der sozialistis ten Partei die Regierung über ibre russische Nolitik zu befragen. Er verlangte eine ein wandfteie Erklärung über die Wiederherstellung des Friedens mit Ruß land. Alg er sich gegen Kolt chat und seine Offiziere wandte, sowie gegen die französische und englische Regierung, die Milliarden ausgegeben hätten, um den Wider—

stand gegen die Sowisets zu organisteren, wurde er unterbrochen, namentlich von Lon Daudet. Cachin sagte: „Sie haben versucht, Soldaten in die Russen zu schicken. iese Soldaten haben aber nicht gewollt!“ Léon Daudet iief: ‚Sie haben sie aufgehetzt !“ Die Sozzialisten protes ierten. Es kam zu Lärmszenen. Der PVrãsident mußte eingreifen, Cachin fuhr sodann in feiner Rede fort und ver—⸗ langte auch Austlärung über die französische Politik gegenüher der Türk i. Er gab eine düstere Schilderung der Lage in Syrien und Cilicien und wandte sich gegen jedeg verschlelerte Protektorat. Nachdem Ernest Laffont sich den Ausführungen Caching an= geschlossen hatte, wurde die Interpellations debatte auf heute vertagt. = Der österceichische Bevollmächtigte in Paris Eichhoff erhielt eine von Mllrand als Präfidenten der Friedens⸗ lonferenz gezeichnete Note, in der mitgeteilt wird, daß die Botschafterkonferenz, auf Grund von Nachrichten aus den westungarischen, im Friedensvertrag Defterreick zuge⸗ sproche nen Komitaten, die sofortige Entsendung einer inter⸗ alliierten Militä kom mission in diefe Gebiete besprochen hahe. Die aller ten Offiziere, sagt die Note, sollen die Be kerung gegen den Mißhrauch der magyarischen Elemente schützen.

Die englische, französische und italienische Re⸗ gierung haben sich nach einer „Hanasmeldung“ enlschlossen, den Vertrag, den sie am 24. April 1915 in London abgeschlessen haben, der südslawlschen Regierung in Belgrad zu notlfizleren. Die Mitteilung des Textes wird von einer Rote begleitet werden, in der die südslawische Regierung nochmals auf— gefordert wird, dem Kompromiß, bet effenb die Adria⸗Frage, ihre Zustimmung zu geben. Der Text des Vertrags wird in Belgrad mitgeteilt, weil die sfüdslawische Regierung erklärte, sie habe keine Kenntnis von seinem Jahalt.

Nieder lande.

- Nach einer Meldung des „Korrespondenzbüros“ erwiderle in der Ersten Kammer auf eine Anfrage des Sozialisten van Kol, ob nicht die Internen ung des Kassers erwünscht sei, der Mmisterpräsidönt Ruys de Beerenbrouck, die Re⸗ glerung könne sich üher die Auslieferungsfrage jetzt nicht auslassen. Ihre Antwort auf das Auslieferunggersuchen sei wohl erwogen und habe nicht anders lauten können und dürfen. Der Min isserpcäsident er klärte außerdem, es best he die Ab⸗ sicht, nach dem Beitritt der Niederlande zum Völkerbund das Arbeitsabkommen zu ratifizieren. Die 45⸗Siunden⸗ Woche werde ebenfalls eingefüh 't werden unter Vorhehalt von Aus ahmen für die Betriebe, die durch den Wettbewerb des Auslands mit Vernichtung bedroht würden.

Schweden. Der König und die Königin haben am Dienstag den scheidenden deuischen Gesandten Frelhermn von Lucius, der am Tage zuvor ins Schloß geladen war, in Abschiedsauhienz empfangen.

Rumänen. Die rumänische Regierung hat nach einer Meldung der „Aäence Havas“ ben Hefähl zum Rückzug der Besatzungz— truppen aus Ungarn gegeben.

Amerika. Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus Washington ist das Eisen bahngesetz durch ein Kom⸗ promiß zwischen den Staatsvertreiern und den vereinigten Kammern angenommen worden. Im amertikanischen Senat erklärte der Senator Thomag, daß der Tiefstand der ousländischen Währung dle amerikanische Ausfuhr mit dem Untergange bebrohe, und digte an, daß er nächste Woche einen Antrag, beträffend die Schaffung eines Ausschusses, um den Wechselkurs ins Gleich— gewicht zu bringen, unterbreiten werde. Einer Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ aus Guaygquil zufolge ist Loni Tamahyo zum Praͤsidenten der Republik Ecuador ernannt worden.

6 äsident der Republik Panama, Porras, hat obiger Quelle zufolge seinen Abschied eingereicht. Der Vizepiaͤstdent Ernesto Lefeyre hat seine Funktionen lÜber⸗ nommen.

A sien.

Nach einer Havasmeldung aus Tokio hat der Kongreß der revolutionären Sozialtsten, der am 21. Januar in Irkutsk statigefunden hat, seine Gewalt auf die Sowsets über tragen.

Preußische Landesversammlung.

113. Sitzung vom 5. Februar 1920.

Bericht des Nachrichtenbütos des Vereins deutscher Zeitungsderleget) Die auf 12 Uhr berufene Sitzung wird erst um 2 Uhr 10 Minuten eröffnet.

Von der Regierung ist der Minister des Innern Heine anwesend. Präsident Leinert: Meine Damen und Herren! Sie haben

alle Kenntnis davon erhalten, daß gestern der deutschen Reichs- regierung die Liste der nach Artikel 28 des Friedens

worden wan en.

au zu liefernden bentscken Staatsbürger zugestellt

werden ist. Aus diesem Anlaß hat sich des Volkeg eine un— geheure Erregung bemächligt. Alle empfinden, daß das Verlangen der allijerten und assoziierten Mächte die Ehre des deutschen Volkes auf das tiefste verletzt denn wenn wir auch den Krieg verloren haben, fo haben wir doch damit unsere Ghre nicht verloren. (Lebhafte Zu— stimmung) Das ist die unerschütterliche Ueberzeugung aller Ange= hörigen des dentschen Volkes. Die schmachvolle Zumutung der e me cn Mächte hat die Reichs regierung schon immer als undurch-

hrbar und unmöglich bezeichnet. Dem schlleßen sich das deutsche Volk und die preußische Landesversammlung in jeder Beziehung an; sie sind überzeugt, Faß es keinen Deutschen geben wird, der das unerhörte Verlangen der Entente erfüllen wird. Tebbafler Beifall Im Augen— blick ist noch nicht bekannt, welche angeblichen Kriegsverbrechen die Entente den auf der Liste verzeichneten deutschen Staatsbürgern zur Last legt. Wir wissen also nicht, warum und unter welchen Umständen die Auslieefrung verlangt wird, aber schon die Tatsache allesn, daß die Entente die Liste der Auszuliefernden überreicht, hat eine noch nie da— gewesene ungeheure Empörung und Entrüstung im Volke ausgelöst. Lebhafte Zustimmung) Die , . Landesversammlung ist er⸗ gliffen von diesem einmütigen Empfinden unseres so schwer leidenden Volkes. Um hre Uebereinstimmung mit dem Volke festzustellen und der unsagbaren Trauer Ausdruck zu geben über das entsetzliche An⸗ sinnen, das nur in der maßlosen Rachsucht eines übermütig ge— wordenen Gegners seine Erklärung findet Bewegung) haben die Mit lieder der Preußischen Landesversammlung mit Ausnahme einer artei mich heauftragt, Ihnen vorzuschlagen, die heutige Sitzung auf— . Eebhafter Beifall dez ganzen Hauses, das die Ansprache mit Ausnahme der Unabhängigen Sozialdemokraten stehend angehört hat.)

Abg. Ad, Hoffmann su. Sen); Namens meiner Fraktion habe ich eine Erklärung abzugeben. (Rufe bes der Mehrheit: Raus! Großer Lärm, Rufe bei den unabhängigen Sozlaldemokrasen: Gehen Sie doch raus) Das Verlangen der Entente, ihr die ron ihr be— schuldigten Personen zut Aburteilung auszuliefern, stützt sich zwar auf zie Fordernngen des Friedenspertrages, dem wir unter Zwang u— stimmen müssen, steht aber am Widerspruch mit den Forderungen der Gerechtigkeit, auf die jeder Beschuldigte einen unentziehbaren Anspruch hat; Der siegestrunkene Militarismus in den Staaten der Entente Mißbraucht die berechtigte Empörung der Völker gegen die Ürheber ihrer Leiden, um die Völker unter dem lügnerischen Vorwande ge⸗ rechten Gerichtes gegen die Feinde von den Schuldigen im eigenen Lande abzulenken. Sehr wahr! bei den unabhängigen So nal demo= kraten) Tie Verbrechen, die bei der Anzeftelung des Krieget und in seinem Verlauf überall und auf allen Seiten begangen worden sind, müssen gesühnt werden. Wie die Regierung des Kaiserlichen Deutsch⸗ lands nichts zut Sühne der Kriegsberbrechen getan hat, so fällt auch der jetzigen deutschen Regierung der schwere Vorwurf zur Last, daß ste erst im Jahre 1919 die gesetzlicken Grundlagen für die Aburkeifung der Kriegsperrbechen in Deutsch land geschaffen, den nationasiftiscken und militaristischen Gegentendenzen nicht nur nicht entgegenwirkt, sondern dauernd Venschub geleistet (sehr richtig! bei den unabhängigen So⸗ zialdemokraten), die politischen und sittlichen Kräfte des Landes, die für die Durchsetzung der Gerechtigkeit unter den Nationen und für die Versöhnung der Völker wirken mit den scheingefetzlichen Mitteln des Belagerung zustandes (aroßer Lärm bei der Mehrheit, Zustimmung bei den unabhängigen Sozialdemokraten) und mit brutaler Gewalt unterdrückt hat und weiter unterdrückt. Die jetzige Krise ist also ver⸗ ursacht dutch die Versäumnisse der Regierung und ihre Nachgiebigkeit gegen die militaristisch - nationalistische Strömung. Dadurch ist die vechtzejtige Aburtei lung der Kriegberbrecher vor deusschen Gerichten Lerhindert worden. Die Fraktion lehnt jede Verar worlung für miefe Krise und ihre Folgen ab. Sie verwirft jede Poliuk, die das Schick sal des ganzen Volkes wiederum aufs Spiel setzt um des Schsckfals eingelner Personen willen. (Pfuirufe, großer Lärm bei der Mehrheit.; Wir warnen auf das nechdrücklichste dabor, die ernste Krise durch nationalistiscke Verhetzungen auf die Switze zu tre ben, und prote⸗ stieren insbesondere dagegen, daß eine gesetzgebende Körperschafi zum

Bruch eines von der deutschen Regierung unterschricbenen Vertrages

auffordert. Die Frgklion verlangk von der Reichsregierung, daß sie

guch jetzt noch alle Mittel der Verhandfung anwende, um Garantien für einen unparteiiscken Richterspruch zu erlangen, und rechnet dabei auf die talkräftige Unterstützung der Sozialisten der anderen Länder. (Geläcktet) Ich habe nemens der Fraktion Cinspruch zu erheben gegen die Aufhebung der Sitzung; wir verlangen, daß unsere Tages. ie erledigt wird. (Großer Lärm im ganzen Hause; Rufe: Pfu eufel! Präsident Lei nert: Nachdem Einspruch erhrben worden ist. muß ich ju einer Abstimmung schreilen und bitte diejenigen Mitglieder des Hauses, die für Aufhebung der Sitzung stimmen wollen, sich zu erbeben. Die Aufhebung der Sitzung wird mit den Stimmen aller , , mit Ausnahme der unabhängigen Sozialdemokraten eschlossen.

. Nächste Sitzung Freitag, 12 Uhr (Anfragen, Anträge und die für heute geplante Tagesordnung).

Varlanmentarische Nachrichten

Auf Veranlossaeig der Regierung treten nach einer Mel⸗ dung oon „W. T. B.“ am Sonnabend die Vorstände der Fraktionen der Deutschen Natio nalversamm luna zu— sammen, um zu der Lage, die durch das Aualieserungsbegehren der Entente entstanden ist, Stellung zu nähmen.

Statiftik und Volkswirtschaft.

Arbeltsstreitigkelten.

Die in Berlin geführten langwierigen Verhandlungen im Versicherung s gewerbe haben, wie W. T. B. mit⸗ teilt, zum Ab ich luß eines Reichs tarifvertrags zwischen dem Arb stqeberve band deutscher Versicherungzunter nehmungen, dem Gewerkschaftsbund der Angest llten und dem Gewerkschafte bund kaufmännhscher Angestelltenberbande geführt, während die Per and lungen mit dem . band der w der die große Mehrhelt der in den Vernsicherungebetrleben tätigen Arbeit= nehmer vertritt, als auesichtslos ab gebrochen worden sind. Dag Reichsarbeitsministerium hat . entschlossen, dem Antrage des Zenttalperbandes der Ang=stellten entsprechend, einen

chlichtung aus schuß zu bilden, vol dem eine Einigung über die zwischen dem Zentralverband und dem Arbeitgeberverband strtttig ge⸗ bliebenen Punfte herbeigeführt werden soll. Der Beginn der ** handlungen ist für Mitte nächster Woche in Aussicht genommen. Den arteien ist eine Aufforderung zum Vorschlage von Gn, zu dem chiedsgericht zugegangen.

Die fast ein Jahr lang mit großer Hartnäckigkeit geführten Kämpfe um einen ,,,, 507 das goligewerbeę haben W. T. B.“ 6 am 3. Februar 192) nach fünftägigen Verhandlungen im e ichs arbeit s⸗ ministerium ünter dem Vorsitz des Referenten, Fregatten. kapstän a. D. Erler, ihren Abschluß gefunden. An Stele des Schiedsspruchs vom 20. Januar, der von den Arbeitg ⸗bern abgelehnt worden war, kamen die Partelen zu einer Vereinbarung. durch die der Reichstarifvertraasen werf in Kraft gesetzt wird, ausschließ ich der Bestimmungen über die Löhne. Diese sind in einem Schledsspruch vom 23. Januar neu geregelt, der von den beiden Parteien an⸗ genommen und damit rechtsgültig geworden ist.

Der Verband Solinger Fabrikantenvereine kündigte, wie. W. T. B. meldet, gestern amtlichen Arbeitern und Arbeiterinnen jum 19. d. Ml. mit der Begründung, daß

vertrages den alliierten und assoziierten Mächten

sie ein vertragsbrüchiges Verhalten an den Tag gelegt hätten.