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und Arbeiterinnen in Hohlglashütten und Schleifereien mit Ausnahme der berufsfremden Facharbeiter gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet des Riesengebirges für allgemein verbindli
zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer l. B. E. 615 an das. Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 31. Januar 1920. Der Reicharbheitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Sekanntm achung.
Die Arbeitsgemeinschaft der Privatangestellten⸗ verbände des Sie gerlandes hat beantragt, den Geltungs⸗
bereich der allgemeinen Verbindlichkeit der zwischen ihr und dem Arbeitgeberverband der Siegerländer Gruben und Hütten, Ahteilung eisen⸗ und stahlindustrielle
sowie metallgewerbliche Betriebe, am 2. Jalt 1919 ab⸗
geschlossenen und für allgemein verbindlich erklärten Tarif⸗ vereinbarung zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsz⸗ hedingungen für die Angestellten in den eisen⸗ und stahl⸗ industciellen sowie metallgewerblichen Betrieben, mit Ausnahme der Angestellten in den Gas⸗, Wasser⸗ und Elektrizitätswerken, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 14656) auch für die Orte Herdorf und Nieder⸗ dreisbach auszudehnen.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. R. 7110 2. Ang. an das Reichsarbeiis ministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 31. Januar 1920.
Der Reichzarbeitminister. J. A.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
Der Verein für Handel und Gewerbe, der Fabrikantenverein, der Deutschnationale Hand— lungsgehilfenoerband und der Verband der weib⸗ lichen Hanbels- und Büroangestellten, sämtlich in Unna, haben heantragt, den zwischen ihnen am 12. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Ge⸗ halts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Ange⸗ stellten in der Industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Magistratsbezirks der Stadt Unna für allgemein verbindlich zu erklaren.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. R. 448 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 31. Januar 1920.
Der Neichsarheitzminister. J. A.: Dr. Busse.
— — *
Bekanntmachung.
Der Verein für Handel und Gewerbe, der Fabrikantenverein, der Deutschnationale Handlungs—⸗ gehilfenverband und der Verband der weiblichen — und Büroangestellten, sämtlich in Unna, haben beantragt, den zwischen ihnen am 16. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellunge bedingungen der kaufmännischen Angestellien im Groß⸗ und Kleinhaudel gemäß § 2 der Veroidnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 14656) für das Gebiet des Magistratsbezirks Unna sür allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bi zum 20 Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer . B. R. 447 an das Reichsarbeits ministersum, Berlin, Luisen⸗ straße 383, zu richten.
Berlin, den 31. Januar 1920.
Der Reichsarheilsminister. J. A.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
Der Verband der Metallindustriellen im Be— zirk Zwickau E. V. der Gewerkschaftsbund kauf— männischer Angestelltenverhände, Ortsgruppe Zwickau i. S, der Gewerkschafts bund der AÄAn— gestellten, Geschäftsstelle Plauen i. V., und die Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten-Verbände, Ortskartell Zwickau, haben beantragt, den zwischen ihnen am 1. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalls⸗ und Arsellungsbedingungen fur die kaufmännischen und technischen Angestellten in den Betrieben der Metall'ndustrie gemöß 5 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Neiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein ver— hiadlich zu erklären für das Geblet der Kreis hauptmannschaft Zwickau einschl. des Ortsbezi ks Meerane, auschließlich der⸗ jenigen Betriebe in der Antshaupt ma nschaft. Sch varzenberg, die durch die Vo kawirischaftliche Vereinigung des Erzgebirges 1 gebunden sind.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum . , n . 9666. 3 Hir, sind unter . V an das Reichsarbeitsministeriu ö Luisenstraße 33, zu richten. 9 k,
Berlin, den 31. Januar 1920.
Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Bund angestellter Chemiker und ngenieure Bezirksgruppe Rayern, hat beantragt, . ihm und dem Acheitg eb erverb and der chemischen Industrie Sektton Vll, am 6 Dezember 1919 abgeschlofsenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts, und Anstellungs⸗ bedingungen für Chemiker und Ingenieure mit abgeschlossener Hochschulbildung. ferner für solche technische Angestellte, die nach Leistung und Stellung akademisch Gebildeten ö. zu
von Kalisalzen vom 25 Mai 1910 gewähre teiligungsziffer kommt mit dem 1. Januar 1520 in Forifall.
Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedlngungen der Arbeiter 1918 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Geblet des Freistaats
Bayern rechts des Rheins für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag tönnen bis zum 20. Februar 1920 erhohen werden und sind unter Nummer . B. R. 619 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 31. Januar 1920.
Der Reichtzarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Sitzung vom 21. Januar 1920 entschteden:
Die Beteiligungs ziffer des Kaliwerks Craja 1 wird gemäß 5 83 Abs. 3 der Vorschristen zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18 Juli 1919 in der bisherigen Höhe vom 1. Januar 1920 ab neu festgesetzt.
Der der Gewerkschaft Cra 1. Juli 1917 ab gemäß
für den zweiten Schacht vom
1 1
11 nes Gef Kas . Spe 9 6 11 3 1 28 he Den * saß
Berlin, den 31. Januar 1920. (Siegel.)
Die Kalsprüfungsstelle. Heckel.
Vorstehende Eatscheldung ist dem Kaliwerk Craja in
Sollstedt am 7. Februar 1920 zugestellt worden. J. A.: Köhler.
Bekanntmachung.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben auf Grund, von 8 795 des, Bürgerlichen Gesezbuchs genehmigt, daß die Stadt Leipzig für eine Anleihe im Nennwerte von 60 Millionen Mark Schuldverschreibungen auf den In— haber nach Maßgabe des Anleiheplanes ausgibt.
Dresden, am 10. Februar 1920.
Die Miagister len des Innern und der Finanzen. Für den Minister:
Uhlig. Dr. Hedrich.
Bekanntmachung. Den Händlern PJau!l Georg Funk und Hermann
Moritz Mann, beide in Chemnttz, wird hiermit auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel, der Handel mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs und jede Beteiligung daran wegen Unzuverlässiakeit in bezug auf einen derartigen Gewerbe—⸗ betrieb unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens im Reichz⸗ gebiet untersagt.
Chemnitz, den 7. Februar 1920.
Der Rat der Stadt Chemnitz. Gewerbeamt. Dr. Hüppuer, Bürgermeister.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 26 27 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten:
Nummer 26 unter Nr. 7287 das Betriebsrätegesetz, vom 4. Februar 1920,
und unter
Nr. 7288 die Wahlordnung zum Belrlebzrätegesetz, vom
5. Februar 1920;
Nummer 27 unter Nr. 7289 eine Verordnung des Reichspräsidenten auf
Grund des Atitel 48 Abs. 2 der Reichs ver sassung für Sachsen, vom 29 Januar 1920.
Berlin, den 9. Februar 1920. Postzeitungtzent. Krüer.
achten sind, gemäß 5 2 der Verordnung vom X. ezember
Preuß e a. Ver ordnung, betrefsend die Wasserst raßenbeiräte. Vom 22. Januar 1920. Dle Preußische Staatsregierung verordnet in Abänderung
der Verordnung vom 2. März 1914 (Gesetzsamml. S. 27 was folgt:
1. In den Landeswasserstroßenbeirat sind auch Angestellte und Arbeiter, die belm Bau, Betrtehe oder bei der Urterhaltung elner Wasserstraße oder im Binnen— schiffahrihetriche tätig sind, zu wählen. Für die laufende Wahlzeit geichieht die Wahl nach näherer Behnimmung des Ministers der offentlichen Arbeiten durch die Ge wen kschaften.
Die laufende Wahlzeit aller Wasserstraßenbeiräte wird bis zum Uebergange der Wasserstraßen auf das Reich verlängert.
Berlin, den 22. Januar 1920.
Die Preußlsche Staatsregierung.
80
Hirsch. Fisch beck. Braun. Haenisch. Süde kum.
Heine. am Zehnhoff. Oeser. Siegerwald. .
Erlaß der Preußischen Staatsregierung,
betreffend Anwendung des vereinfachten Ente ia⸗
, n, 6. . Ausführung der Er⸗
weiterungs anlagen des Georgs-Marien-Ber s ; aun l ( rawerks- gartsetzun des Amtlichen in der Ersten und Zeiten Beilage)
und Hüttenvereins in Osnabrück. Vom 31. Dezember 1919. Auf Grund des 5 1 der Verordnung, betreffend ein ver—
einfachtes Entei nungsverfahren zur Besch ffung von Arbeits— gelegenheit und zur Beschäftigung von Friegsgefangenen, oom 1I. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57), vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und vom 15. August 1918 (Gesetzlamml. S. 144 1455 wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteianungsverfahren nach den Vanschristen der Verardnung bei ber Ausführung der durch den Georgs⸗-Marien- Bergwerks- und Hüttenverein in
Osnabrück geplanten Erweit⸗rungsanlagen der Georgs-Marien— Hütte hinsichtlich derjenigen Grundstücke Auwendung findet, für die dem genannten Perein das Enleignungsrecht durch den namens der Preußischen Staatsregierung ergangenen Erlaß vom 19. Dezember 1919 verliehen worden ist. Berlin, den 31. Dezember 1919. Die Preußische Staatsregierung.
Fischbeck. Braun.
am Zehnhoff. Oeser.
— —
Hirsch. Haentisch. Dr. Südekum.
——
Finanzministerium. Das Katasteramt Nauen ist zu besetzen.
—— — —
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der hisherige Professor am Fürsibischöflichen Priester⸗ seminar in Weigenau Di. Schubert ist zum ordentlichen Professor in der katholisch⸗theologischen Fakultät der Universität in Breslau und
der bisherige ordentliche Professor Dr. Lehmann in Straßburg zum ordentlichen Professor in der rechtswissenschaft⸗ lichen Fakultät der Universität in Cöln ernannt worden.
—— —
n ,. 3 . Zuschlag zur Be⸗
Bekanntmachung.
Dem früheren Schankwirt Gu st ar Schüpphaus und seiner Ehefrau Anna, Berlin W., Ansbacherstraße 18, Fabe ich die Wiederaufnghme des durch Verfägung vom 7. Juni 1918 (R.⸗A. Nr. 137 Amtsblatt Stück 25) untersagten Handels mit allen Gegenständen des täglichen Berarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bun desratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet. Berlin, den 3. Februar 1920.
Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Weiß.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläfsiger Persogen vom Handel vem 23. September 19165 habe ich dem Händler Bernhard Kortüm in durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebenz“ mitteln jeglicher Art wegen Unzuperlässigkeit in diesem Die Kosten fallen dem 2.
RG Bl. S. 60603) Schöppingen
zan elsbetrie be lortüm zur Last.
Ahaus, den 31. Januar 1920. Der Landrat. Frhr. von
untersagt.
Schorlemer⸗Alst.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, ger Personen vom Handel (RGBl. er 1 der Ausführungsbestimmungen September 1915 habe ich dem Kauf⸗ Augustastr. 24, mit Gegen⸗ e mit Le benz⸗
betreffend Fernhaltung unzuverläf S. E605), in Verbindung mit Z3i des Handelsministers vom 27. mann Viktor Boitin in Kleinglien icke, durch Verfügung vom heutigen stän den des täglichen Bedarfs, insbesonder und Futtermitteln jeder Art, sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen H Unzuverlässigkeit bis auf weitereh untersagt. dieses Verbots ist strafbar.
Berlin, den 4. Februar 1920. Der Landrat des Kreises Teltow. von Achenbach.
Tage den Handel
Handel wegen Eine Uebertretung
Sekanntmachung.
ber Bekanntmachung
zur Fernhaltung un⸗ Personen vom Handel ö
er] vom 23. September 1919 S e o0s3) babe ich a) dem Schankwirt Friedrich Schmidt,
Berlin, Potsdamerstr. 61, b) dem S Wilmersdorf, Augustastr. 49 Tage den Handel mit. Geg B ö. a ; 58 ern. Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin O. 27, den 10. Februar 1920.
eipräsident. A.: Dr. Hülsberg.
zube r lä ssiger
chankwirt Willi Weigelt, durch Verfügung vom heutigen enständen des täglichen
Abteilung W.
Bekanntmachung.
Auf Grund de Bekanntmachung zur Fernh— Per onen vom Handel vom 25. September 19 5 habe ich dem Kaufmann Moritz H Berliner Kaufhauses,
m .
iltung unzuverlässiger Reichs. Gesetzbl S663) Cammin, Inhaber des Cammin, durch Verfügung vom heutigen mit Be kleidungsstücken fakturwaren wegen Unzuvperlaäͤ diesen Handels betrieb untersagt
Cammin i. Pomm., den 9. Februar 1920.
Schulte ⸗Heuthaus.
—
sigkeit (Preiswucher) in bezug auf
—
Der Landrat.
Bekanntmachung.
ch Wünning in Westenhol; g vom 23. September 1915 Tage an jeglicher Handel mit chen Bedarfs untersagt.
Dem Händler ist 3 Grund der Bundesrat. v RGBl. S. 603) vom heutigen Gegenständen des tägli Fallinghostel, den 6. Februar 1920.
Der Landrat. J. V.: Kampmann, Kreissekretär.
Friedri
Bekanntmachung.
Dem Handelsmann Heinri
auf Ea and des 5 1 der Bundegra zuverlässiger Personen vom Ha
ch Baier in Löwenberg ift tsverordnung zur Fernhaltung un— Hande! vom 23. September 1915 und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des vom 27. September 1915 der Handel mit des täglichen B Der Gesch geschlossen. Löwenberg, den 6. Februar 1920.
Der Landrat.
J . Segenständen darfs vom 10. Februar d. FJ. ab unter, äftsbetrieb wird vom genannten Tage ab
von Schroetter.
Aichtamt
Dentsches Reich. Die vereinigten Ausschüsse und Zollwestn und für Ausschüsse für Volkswirts wesen und für Steuer⸗
l des Reichsrats für Steuen⸗ Volkswirtschaft sowie die
. J vereinigten chaft, für Haus
l halt und Rechnungs⸗ und Zollwesen hielten heute Sitzungen.
w ,
Zu der Auslieferungsfrage gehen, wie, WTB.“ meldet,
dem Herrn Reich spräsidenten fortdauernd aus allen Teilen und Schichten des Volkes Zuschriften zu, die von der tiefgehenden Erregung der Bevölkerung über das Auslieferungsverlangen
der Gegner und von der Genugtuung über die standhaste Haltung der Regierung Zeugnis ablegen. Der Reichspräsident dankt für diese Kundgebungen deg Verlrauens Er ist mit der gesamten Reichsreglerung der Ansicht, daß die Forderung der Entente unerfüllbar ist, und versichert allen Ein— sendern, daß er und die Regierung alles daran zu setzen gewillt sind, um Deutschland dlese schwerste aller Forderungen zu ersparen. Unsere Aufgabz muß sein, die Entente im Sinne unserer Vorschläge vom 25. Januar von de Unmöglichkeit der geforderten Auslieferung zu überzeugen zu suchen.
Die von der Enkente überreichte Liste der Ange⸗ schuldigten beginnt mit einem alphabetisch geordneten Verzeichnis, und zwar werden zuerst die namentlich festgestellten Personen unter Angabe des Landes, von dem sie angefordert werden, aufgeführt. Diese Liste enthält die bereits bekannl⸗ gegebenen Personen. Alsdann folgen die nicht namentlich fest⸗ gestellten Angeschuldigten. Hieran schließen sich die von den einzelnen Ländern aufgestellten Listen, in denen die Beschuldi⸗ gungen, nach Gruppen geordnet, und bei jedem Namen die an⸗ geblichen Vergehen näher bezeichnet sind.
Es folgt nun zunächst die Liste der nicht namentlichen An- forderungen mit Angabe der Liste des anfordernden Landes und der laufenden Nummer dieser Liste:
Die verantwortliche Person oder die verantwortlichen Persgnen der Regierung und des deutschen Kriegsministeriums und ihre Ver— treter (4616g8u6s) mit beschränkter Zuständigkeit für die von der 1, 3. und 5. Armee und anderen besetzten Gebiete. Franz. Liste Nr. 242.
Die Person oder die Personen der Regierung und des General
tabes, die verantwortlich sind für planmäßige. Vemvüstungen, lünderungen und Zerstörungen aller Art ö für die verbrecherischen reich, besonders in den De⸗
Deportationen in dem besetzten Nordfran
partements Oise, Somme und Aisne seit der Zurücknahme der (September 1914.) Fr. L. 110. Y
deutschen Armee auf die Hindenburg⸗Linie im Februar und März 1917. Franz. Liste Nr. 26.
deutschen sind. Fr. L. 257.
prin von Müller und Schröder (Marschall von Hindenburg und Ge— neral Ludendorfß. 5. L. 256. Vertreter Nr. 2. F. X. 242. Vertreter Nr. 4. Fr. 2. 242. Vertreter Nr. 5. Fr. L. 262. mer, Vertreter. Fr. L. 243. osten oder Koster, Vertreter. Fr. 2. 246. Moeller, Vertreter. Fr. S. 246. Schulter, Vertreter. Fr. S. 244. Die für das Bombardement der Grafschaflen Kent und Essex
und der Umgebung von London am 5. und 6. Dezember 1917 und der Umgebung von London am 19. und 20. Mai 1918 verantwort- lichen rsonen, einschließlich der Kommandanten aller daran be⸗
K
teiligten Flugzeuge. 62 6. . on oder die Personen, die verantwortsich sind, an letzter Stelle den Befehl gegeben zu haben, britische Gefangene an die ö * 1917 zur Arbeit zu schicken als sogenannte . in RX. Hs 31. Äugust 1914. Beig. 8. 6h. . Se rte me olctende der Armeegruppe von Cambrai im r i sl wugust 6 6. ;
russische Front im F G
Men 1916. Fr. X. 269.
Der kommandierende Offizier oder die andere Person, welcher
an letzter Stelle der Dienst der Gefangenen an der russschen Front r, bis Mai 1917 unterstand. Br. L. I6. 3
ie kommandie renden Offiziere oder andere Personen, denen an letzter Stelle der Dienst der Gefangenen an der Westfront von Weih⸗
nachten 1917 bis November 1918 unterstand. Br. L. 69.
von Mons.) Belg. L. 266.
ö Der Kommandierende General der zweiten deutschen Armee 1916.
Fr. 2. 2X9. ö Der Oberstkommandierende der dritten deutschen Armee 1914. Fr. 7. 147. . 7 z Der Oberstkommandierende der fünften deutschen Armee 1918. 8 .
Der Kommandierende der sechsten Armee von Oktober 1916 bis zum Waffenstillstͤand. (Teilnahme an den Deportalionen in der
Etappe von Tournai). Belg. X. 267.
Der Ohberstk andierend s dritten sächsischen Korps im 2 R 3er Oberstkommandierende des dritten sächsischen Korps im J
Monat September 1914. Fr. 8. 159. Der Oberstkommandierende des achten Armeekorps (September 1914). Fr. L. 153. Der Oberstkommandierende des achten Armeekorps J 69. Infanterieregiment). (August, September 1914.) Fr. L. 138. Der Oberstkommandierende des zwölften Armeekorps August 1914). Fr. L. 132. . Der Kommandierende des zwölften Armeekorps vom 18. bis 31. August 1914. Belg. L. 290
Der Dberstäommandierende des 14. Armeekorps (August 1914). Fr. L. 989.
Fr. 8. 39
Der Oberstkammandierende der 3. Infanteriedivision . Armee. korps (34. Füsiliere und 2. Grenadierregiment). (August 1914)
Fr. 2. 23. . . Der Oberstkommandierende der 10. Infanteriedivision (Oktober 1918). Fr. L. 236. .
Der Dherstkommandierende der 13. Infanteriedivision (. Armee- . (73. und 74. Infanterieregiment,. (September 1914.)
* 8 155
Der Kommandierende der 14. Division vom 4. bis 31. August
1914. Belg. L. 276.
1914. Belg. . 291. .
Der Kommandierende der 30. Division vom 22. bis 31. August 1914. Belg. . 36. .
Der Kommandierende der 32. Division vom 18. bis 31 August 1914. Bell. LS. 22. . ;
Der Kommagnzierende der 0. Division vom 15. bis 31. August 4914. Belg. L. 309. ö
Der Hb sst on mu bberen e der 14. Resewe⸗Division (August⸗ September 1914). Fr. L. 12. 6
Der Kommamierende der 43. Reserve⸗Division (Oktober 1914). Belg. L. 324. 4 ö.
Der Oberstkommandierende der Division, zu der das 46. Ersah= Bataillon gehörte (29. August 1914). Fr. L. 48.
Der Kommandierende der 11. Infanteriebrigade vom 4. bis 31. August 1914. Belg. L. 268. . ;
Der Kommandierende der 14. Infanteriebrigade vom 4. bis 31. August 1914. Belg. L. 272. . .
Der Kommandierende der AN. Infanteriebrigade vom 4. bis 31. August 1914. Belg. L. N7. ö
Der Kommandierende der 45. Infanteriebrigade vom 18. bis 28. August 1914. Belg. L. 283. . ᷣ
Der Kommandierende der 45. Infanteriebrigade vom 20 bis 31. August 1914. Belg. E. 2X4. J ;
Der Kommandierende der K. Infanteriebrigade vom 15. bis 26. August 1914. Belg. L. 31D.
Die Person oder die Personen der Regiernng und des Großen e ge die für die gegebenen Befehle verantwortlich ͤ nf⸗ ⸗ S. bis 25. August 1914. Belg. L. 282.
Der verantwortliche Generalstabsoffizier des Generalstabs des Der Großen Hauptquartiers von Mégzieres⸗Charleville (Deutscher Kron⸗
ö
—
Der Kommandierende der 49. Infanteriebrigade vom X. bis 31 Juaust 19 Bel 303 31. August 1914. Belg. E. 3065. . Der Kemmandierendz 59 50. Infanteriebrigade vom XR 31. August 1914. Belg. L. 304. J . Der Kommandierende der 63. Infanteriebrigade vom MW. bis 31. Tugust I914. Belg. 8. 255. . Der Kommandierende der 79. Infanteriebrigade vom 4 31. August 1914. Belg. L. 278. ö Der Kommandierende der 88. Infanteriebrigade vom 22 26. August 1914. Belg. L. 311.
bis
Der Kommandierende der 89. Infanteriebrigade vom 15. bis
31. August 1914. Belg. L. 312. 6 ;
Der Oberstkommandierende der 108. Brigode (September 1918. Fr. . T4 . ö. Der Oberstkommandierende der 23. Kavalleriebrigade (September 1914 Fr. C. 115. .
Der Kommandierende der 85. Res.⸗Infanteriebrigade (Oktober 18145. Belg. 8. 335. .
Der Kommandierende der 103. Res.⸗Infanteriebrigade (9. Oktober 19145 Belg. C. 32g.
Der . General, der am 4. August in Baccarat komman⸗ dierte. Fr. T2. 101.
Der General, der die Einheit kommandierte, zu der das 5. Bataillon Jäger z. F. gehörte. (August 1914.) Fr. L. 108.
Der Qerstkommandierende der Cinheit, iw der das 4. 3. G; und ebenso 2. 68. bayerische Infanteriereglment gehörten. (August 1914 Fr 8. 81. .
Deß Cre der das 121. 122. und 123 deutsche Infanterie, vegiment kommandierte, und die Führer dieser Einhei ten. (E33. August
L. X
1914. . 4 . Kom mandierende, Chef der Kommandantur der preußischen
Einheit des 3. , 2 in Saint⸗Saulve ungefähr Mitte Oktober 1915 stand. Fr. L. 149. .
Der e fc ö . Nr. 16 vom 4. bis 23. August 1914. Belg. L. 279
Der Tommandierende des k Nr. 4 vom 4. bis 31. August 1914. Belg. L. 27
Der Kommandierde des Infanterieregiments Nr. N vom
4. bis 31. August 1514. Belg. C 213. Konmꝛandierende des Infanterieregiments Nr. 39 vom
er 96 IA. bis 31. August 1914. Belg. L. 280.
Der Kom mandier nde des 51. deutschen Infanterieregiments.
Der Kommandierende des Infanterieregi ments Nr. 53 vom 4. bis 19. August 1914. Belg. 2. 281. . Der Kommändierende des Infanterieregiments Nr. 56 vom
Der Kommandierende des Infanterieregiments Nr. 57 vom 4. bis 31. August 10914. Belg. L. 283.
Der Kommandierende des k Nr. 77 vom 4. bis 31. August 10914. Belg. L. 28. Der Kommandie rende des Infanterieregiments Nr. S vom 4 bis 22. August 1914. Belg L. 288. Der Kommandierende des Infanterienegiments Nr. 90 vom
A. bis 31. August 1914. Belg. 2. Bö.
Der Kommandierende des Infantemeregiments Nr. 101 vom 19. bis 27. August 1914. Belg. B. VI.
Der , ,. 6. k Nr. 102 vom V. bis 27. August 1914. Belg. S. 295.
Der Kommandierende des Sg f srterieregiment Nr. 103 vom 2X2. bis 31. August 1914. Belg. L. 299.
Der Kommandicrende des Infanterieregiments Nr. 104 vom 2. bis 26. August 1914. Belg. S. 313. .
Der Kommandierende des Infanterieregiments Nr. 106 vom 5. bis 26. August 1914. Belg. 2. 315.
Der Kommandierende des Infanberieregiments Nr. U5 vom
8 B
Der Kommrndierende * 116. deutschen Infanterievegiments September 1914.) Fr. L. 114. J Der Kommandierende des Infanterieregiments Nr. 116 vom
21L. bis 31. August 1914. Belg. T. 3066.
Der Kommandierende des Leibinfanterieregiments Nr. 117 vom 22. bis 31. August 1914. Belg. . 3077. Der Kommandierende des Infanterieregiments Nr. 118 vom
20. Hz 31. August 1514. Belg. C. 3686. Der Kommandierende der ersten Armee von 1917 bis zum Waffenstillstand. (Teilnahme an den Deportationen in der Etappe
Der Kommandierende des Infanterievegiments Nr. 133 vom 21. bis 26. August 1914. Belg. L. 317.
Der Kommandierende des Infanterie regiments Nr. 134 vom 4. bis 31. August 1914. Belg. T. 318.
Der Oberst, der das 1867. Inf. Regt. kommandierte (August 19145 Fr. X. II2.
Der Kommandierende des Inf. Regt. Nr. 144 (August 1914).
Fr. L. 990
Der Kommandierende des Inf. Regt. Nr. 160 (8. Armeekorps). (August 1914) Fr. L. 136. .
Der Kommandierende des Inf. Regt. Nr. 165 vom 4. bis 31. August 1914. Belg L. 24. .
Der Kommandierende des Inf. Regt. 178 (12. Armeekorps.
Der Kommandierende des Inf. Regt. Nr. 178 vom 2X. bis
2A. August 1914. Belg. L. 301.
Der Kommandierende des Inf. Regt. Nr. 181 am 23. August
1914. Belg. L. 319.
Der Kommandierende des 3. Baverischen Inf. Regt. (1. Bayerisches Korps). (19. August 1914) Fr. L. 96.
Der Kommandierende des 9. Bayerischen Regt. (August⸗Sep⸗ tember 1914). Fr. L. 97.
Der Kommandierende des 16. Bayerischen Regt. (August 1914).
Der Kommandierende des 98. Bayerischen Inf. Regt. (August 1914). Fr. L. 68.
Der Kommandierende des 117. Inf. Regt, 3. Hessisches (18. Armeekorps). (September 1914) Fr. L. B.
Der Kommandierende des 3. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 50 von g. it i. i or ien l, es r
Der unbekannte Kommandant des Inf. Regt. Nr. 84 (Schleswig Holstein). Belg. L. 3534. .
Der r, n , Inf. Regt. Nr. EI (württembergisches).
j ; August 1914. 191 Dei Kommandierende der 23. Division vom 18. bis 31. August ug Fr
Heiz Oberst des Regt. Clisabeth Nr. 3. September 1914.
Fr.
Der Kommandierende des Regt. Nr. 20 Graf Tauentzien vom 4. bis 31. August 1914. Belg. . 269. . -
Der Kommandant des Füsilier Regt. Prinz Heinrich von Preußen Nr. 35, vom 4. bis 31. August 1914. Belg. L. 271.
Der Kommandant des Leih⸗Grenadier Inf. Regt. Nr. 100 vom 21. bis 26. August 1914. Belg. L. 296.
Der Kommandant des Schützen Regt. Nr. 108 vom A. bis VN. Auguse 1914. Belg. L. 300. K des 56. Landwehr Inf. Regt. vom Dezember 1914
ö
Der Kommandant des 66. Landwehr Inf. Regt. vom August 10914. Fr. L. 106.
Der Kommandant des 71. Reserve Inf. Regt. (neuntes Armee- korps vom August bis September 1914. F. L. 131.
Der Kommandant des 73. Reserve Inf. Regt. CGzehntes Reserwe⸗ Armeekorps) vom Oktober 1914. F. L. 160.
Der Kommandant des Reserve Inf. Regt. 101 vom 20. bis 31. ö k . Inf. Rent
Der Kommandan 8 Reserve Inf. st. 102 vom 20. hi 26. 6 1914. 6 E. ö nf . z
Der Kommandant des Reserve . t. 103 vom 20. bi u. . 9. di , , . .
Die Kommandeure des Reserve Inf. Regt. Nr. 110 vom August 1914. Fr. L. 13; Nr. WM vom Oktober 1914. Belg. L. 326; Nigg
—
—
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Leute den polizeilichen Paß fuͤr die Volkzab
und Nr. 204 vom Oktober 1914. Belg. 2. 327 und 328; Nr. 235
und Nr. 2B6 am 19. Oktober 1914. Belg. L. 330 und 331.
Der Oberst und Kommandeur des 4. Bayerischen Landwehr Regt.
im November 1914. Fr. L. 107.
Die Kommandeure des 12. und 15. Bayer. Landwehr⸗Inf. Regt.
vom August 1914. Fr. L. 86
Die Kommandeure des 2. und 38. Schles. Resewe⸗Inf. Regt. vom August 1914. Fr. T2. B.
Der Kommandeur des 1233. Württ. Landwehr⸗Inf. Regt. vom Ottober 1314. Fr. . 41. ;
Der Abteilungskommandeur des Feldartillerie Regt. Nr. 17 in Aerschot am 19. und 20. August 1914. Belg. L. 332.
Der Kommandeur des Feldart. Regt. Nr. 45 vom A., X. und B. August 1914. Belg. T. 287. e 866. Kommandeur des 23. Dragoner⸗Regt. vom August 1914 Fr. E.
Der Kommandant der 4. Eskadron des Resewe⸗Husaren Regt. Nr. 19 vom 24. August 1914. Belg. L. 323.
Die Kommandeure des M. oder 45. Ula nen Regt vom August 1914. Fr. E. Ul; des 3. Bataillons des Inf. Regt. Nr. 1604 vom 24. August bDl4. Belg. L. 314; des Ersatz⸗Bat. der J. Garde⸗Inf. Brigade vom September 1914. Fr. L. 90; des 9. Jäger⸗Bat. vom 5. August 1914. Yelg L. B44; des 11. Jäger⸗Bat. (Marburg) vom 23. bis Din n, Ja, Belg. L. Wh, und des 1. Pionier⸗Bat. vom August
r. S. 104.
Der Hauptmann der 1. Kompagnie des . Inf. Regt. (9. A. K.) vom Oltober 1914. Fr. L. 265.
Der oberste Leiter des Indastriebüros in Belgien zu Brüssel vom Oktober 1916 bis Februnr 1917. Belg. L. 333.
Die verschiedenen Chefs der Kommandantur in Neuville (Maas), hauy fachlich Häuptmann Wefer. Fr. C. AI.
Der QVberstabsarzt der Komandantur von Sedan. Fr. 2. 150. zr 2 e mm, mn des Lagers Holzminden und die Lagerärzte.
Die Konnnandanten folgender Lager von Weihnachten 1917 bis
November 1918 Saint Amand, Dengain, Ecoust, Fork Flines, Labentie, Marchiennes, Marquillies, Marquion, Or ies, lomé. Engl. L. 74.
Die aufeinanderfolgenden Kommandan ken won 1917 bis 1918) des Lagers Fort⸗Macdonald bei Lille. Engl. L. 70.
Die Kommandanten der Lager Sodingen (l9l8), Giesches Grube y , 11918), Cingwarden (April bis Juni 1916). Engl. L. 66, 58 und 47.
Der Gefängniedirektor von Siegburg Mheinprobing) und die Aerzte. Fr. 2. 332.
Der leitende Art des gemischten Hospitals von Raon⸗lEtape August⸗ September 1914). Fr. L. 46.
— y
Wie „Wolffs Telegraphen büro“ erfährt, hat der Reich s—⸗ just izmin ster den Oberreichsanwalt angewiesen, in jedem möglichen Fall gecen eines Kriegsverbrechens beschuldigte Personen auf Grénd der Liste oder auch anderer Mitteilungen die Untersuchung einzuleiten. Außerdem sollen schon von uns geführte Untersuchungen, z. B. in Fragen vorgeworfener Gefangenen mißhandlungen, gegebenenfalls wieder aufgenommen werden. Der Reichsjustizminister läßt außerdem jetzt das Material sammeln von solchen Fällen, in denen von uns während des Krieges und des NRevolutionsjahres Verurteilungen erfolgt find wegen Vergehen, die denen . sinꝰ, wie sie in der Liste vorgeworfen werden. Auch dieses Material soll ver⸗ öffentlicht werden.
Die bisherige Zwangsbewirtschaftung von Weißblech
ist durch Verfügung des Reichswirtschaftsm nisters vom
23 Dezember 1919 (Reichz⸗Gesetzbl. Nr. 5 Seite 29) mit Wirckang vom 15. Dezember 1919 aufgehoben worden. Trotz⸗ dem können die Weißblecherzeuger über ihre Gesamtproduktion nicht vollkommen frel verfügen. Zur Sicherstellung des Weiß— blechbedarfs der volkswirischaftlich wichtigen Betriebe (auch auf dem Gebiete der Eraährungs wirtschaft) sind die Weißblech er—
zeugenden Werke ve pflichtet worden, dem Reichswirtschafis⸗
ministarium monatlich ein bestimmtes Sonderkontingent (23 060 Einfachkisten) zur weiteren Verteilung und zu vereinbartem Preise zur Ve fügung zu stellen. Die über chießende Produktion dagegen sowie das aus dem Auslande eingeführte Weißblech sind frei von amtlicher Regelung und Prelsfensetzung.
Dle Verteilung des Weißblechson derkontingents auf Ver= braucherkreise erfolgt durch den Reichskommissar für Eisen— wirtschaft im Benehmen mit dem ö für Eisen⸗ und Metalloe arbeitung, Berlin W. 5 (Kurfürstendamm 193/194) Die Verteilung erfolgt vornehmlich durch einzelne Fach— gruppen der Industrle, welche ihrerselts die ihnen üÜber⸗ tragenen Kontingente durch Bezugsschein anf elnzelne Ver— braucher verteilen.
Wegen weiterer Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der
für die kontingentmäßige Verteilung eingerichteten Fach oerbände,
wird auf die ausführlichen Mitteilungen des Reichs wirtschafte ninisteriums in der Fachpresse verwiesen.
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Die große Anzahl der seit dem Erscheinen der Deuisch
Arzueitaxn. 1920 eingetreienen Preisänderungen hat ein. Neudruck der Arzneitaxe notwendig gemacht Diese zweite Ausgahe wird binnen kurzem im Verlage der Weidmannschen
Buchhandlung in Berlin 8SW. 68, Zimmerstr. 4, erscheinen.
Sie kann von den Besitzern der 1. Ausgabe zum Preise von 6 6 durch die Verlagshandlung bezogen werden. ͤ
Pren ßen. Der große Tag, der die Entscheidung über das Schick a!
der ersten Zone der Norhmark bringen soll, ist vorüber. Nahezu bis zur letzten Stunde vor der Wahl hatten zahlreiche Sonderzüge und Dampfer stimmberechtigte Nordschleswiger aus Deutschland und Dänemark herangeholt, sodaß die Wahl⸗ deleiliqgung in Stadt und Land auf deutscher und dänischer
Zeite seht groß war. Als erstes Wahlergebnis liegt daz aus
Hadersleben vor; hier wurden laut Meldung des Wolffschen Telegraphenbüros“ 3270 deutsche 6 520 dänische Stimmen ,, . Weiter wurden abgegeben; in Tondern Stadt un
Stimmen, in Sonderburg Stadt und Land eis 11 005 deuische, 15 359 dänische (4. Gemeinden fehlen noch), in Apen⸗ rade Stadt 2625 deutsche, 24 dänische und in Graben stein 376 deutsche, 541 dänische Stimmen. Veränderungen sind noch möglich.
Landkreis S407 deutsche, s 108 dänssch;
1
Das Generalkommando des VI. Armeekorps teilt mit, daß
die Zone Il des Abhimmungsgebiets in Oberschlesien (Oppel ohne Zwischenfälle geräumt worden ist. Sich ref lr , Räumung Oberschlesiens ist damit beendet.
Die. Vereinigten Verbände heimattreuer Oberschlesie
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Von behördlicher Seite erfahren wir, 3 jetzt ne, ö mmuüng beantragen.