Da die endgültigen P nicht herausgekommen Verbän en eingeleiteten
aßbestimmungen der Ententekommission noch sind, und außerdem die von ; Schritte um Nachlaß der Mark noch nicht erledigt sind, ist es dur schon jetzt die Pässe zum sich ausstellen Fragen erledi macht werden
den Vereinigten Paßgebühren von aus unzweckmäßig, b st im mung kommenden
Zwecke der Volk Sobald alle in Betracht gt sind, wird der Oeffentlichkeit hiervon Mitteilung ge⸗
Statistik und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkeiten.
Der Vorstand der Vereinigung der Deutschen Ar— genehmigte in seiner letzten Sitzun rbeitgebeiverband der feuer ustrie, Berlin; Verband für Handel, Ge verbe und = = Münchener Arbeitgeberkart-ll, Mün Arbeitgeberverband des Münchener Wagenbaugewerbes, Mün Arbeitgeber verband Süd, München; Münchener Arbeitgeberverband fär den Kohlen und
Brennholjhandel, München; Arbeitgeberverhand für Industrie und
Arbeitgebergruppe der Gesellschaft fär Chirurgle⸗
. Vi, Berlin; Vereinigte Arbeitgeberverbände, Neuwied; Arbeitgeberverband Westerwald, Grenzhausen. der Gölner T. B.“ meldet, durch Anerkennung ihrer Forderungen durch den lichtungsausschuß beigelegt worden. Die Arbeit wird unver« züglich wieder aufgenommen werden.
Die Bankangestellten h
·W. T. B.“ zufolge gestern in den Aus stand getreten. Nach einer von
Detroit stimmte
beit geberverbände Aufnahme folgender Verb
V., Wilhelmshaven;
Großhandel, Guben;
Aus stand
Stuttgarts sind
übermittelten der Verband der Eisenbahn⸗— ʒ Wegearbeiter mit einer Mitgliedschaft von 300 000 Mann für den Ausst and am 17. Februar.
Wohlfahrtapslege.
Durch die unlängst vorgenommene Verteilung von Liebes an über 150 900 deutsche Kriegsgefangene in Frankreich haben sich, wie schon bekannt, die hierzu entsandten Delegierten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz schweizerijchen Lastkraftwagen⸗ Abteilungen Nur durch die unermüdliche, hat sich die
W. T. B.“
die größten opferwillige mustergültige Bei den deutschen
Verdienste erworben. aller Beteiligten . führung diests Liebeswerkes ermögllchen lassen. - ; und ganz allgemein im deutschen Volke wird diese menschenfreundliche Hilfeleistung unvergessen bleiben. Die deutsche Gesandtschaft in Bern hat demgemäß den Auftrag erhalten, der schweizerischen Regierung und dem schweizerlschen Heere, insbesondere dem schweizerischen Kraftwagendienst für ihre hervorragende Hilfe sowie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz für wertvolle Unterstützung den tiefempfundenen D, . Regierung auszusprechen und diesen Dank insbesondere auch Herrn Müller, Hofwyl bei Münchenbuchsee, zu übermitteln, der die Seele der ganzen Kraftwagenorganisation war und sich in der un= eigennũtzigsten und aufopferndsten Weise der Sache , n, .
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Das 1. (Januar) Heft vom Jahrgang 1920 des, Ministerial⸗ atts der preußischen Verwaltung für Landwirt aft, De mänen und Forsten? (Verlag von Paul Parey, Berlin) erschien mit folgendem Inhalt: Il. Personalnachrichten. 7. 12. 19, betr. Beihilfen für versetzte Beamte; betr. Zahlungen durch n werb von Orden und Chrenz, ichen; V ilitãranwärtern Angelegenheiten Landwirtschaff der Verordnung,
Gefangenen
.
II. Allgemeine Verwaltungssachen: ; 7 b. 10 12 19, V. v. 17. 12. 19, betr. Er⸗ V. v. 9. 1. 20, betr. Gesamt⸗ vorbehaltenen landwirtschaftlichen
Sicherstellung Landeskultur v. 30. eschãfts ordnung ; erlandeskulturamt, V. v 4. 12. 19, betr. Höhe der von Privaten zu erstattenden Schreibgebühren; Siedlungtzwesen: V. v. 27 12. 19, betr. Satzung der Landlieferungsberbände; Tierseuchen, Fleischbeschau Zuständigteit von eschau, V. v. 17.
ostanweisung;
allgemeinen: Aufhebung wirtschaftlicher
——
h,. w 0. er Fleischb v 227
Wasserwirtschaftliche 1 v. 16. 12. 19, betr. Unterhaltung der Wasserläufe II. Angelegenheiten der Domänen verwaltung: V. v. 2. 12. 19, betr. Förderung des Weidenanbaueg; V. v. 9. 12. 19, V. ,, n,, . y,, Finrichtung und Geschäftswesen! V. v. 26. 11. 19, betr. Satzungen 9 h orstlehrlingsschulen, V. v. 4. 12. 19, betr. ĩ zieh g, e mn . Ein · ĩ V. v. 15. 12. 19, betr. Weitertragen der Walduniform von ,, 22. 12. 19, betr. Vereidigung n auf das Forstdiebstahlsgesetz; Holzabgabe und verkauf: V. v. 3. 12. 19. betr. Sicherstellung von Holzkaufgeldern durch die deutsche Sparprämienanleihe. V. v. 20. 12. 19, betr. Ver— gütung für Anfertigung von Aufmaßlisten. 7I. Verschiedenes: Ueber abl der Hörer an den höheren Lehranstalten, — er Teil: Die preußische Agrarreform; Die Land⸗ lieferungsverbände; Bekanntmachung des Brandversicherungsvereins preußischer Forstbeamten.
Gerłkehrswesen.
Der Personenverkehr, der zurzeit über die Strecke
Dirschau= Danzig Lauenburg — Stolp gele tet wird, kann vor⸗ läufig noch nicht wieder über die Strecke Dir schau — Konitz gebracht werden, angeblich weil das Einverständnis der polni⸗ schen Obersten Heeresleitung noch nicht vorliegt. Da die Strecke Danzig — Lauenburg — Stolp von den Polen besetzt wird ist es fraglich, 1 auch dieser Verkehr wenigstens vorüber⸗ gehend gesperrt wird. ö. rl mehrfachen Drängens ist es der preußischen Eisen⸗ bahnverwaltung noch nicht möglich gewesen, von der polnischen Verwaltung zuverlässige Auskunft zu erhalten, welche Paß⸗ vorschriften an der neuen Grenze bestehen.
Fleischeinfuhr Tierärzten jur Ausübung d
Rotlaufimpfstoffe; Angelegenheiten: III. Ordnung. betr. Pachtrückgewähr.
und Haugordnung der unyerzinsliche Vorschũ
im Ruhestand, V. der Forstgehilfe
sicht über die Nichtamtl
Wie das Stolper Statlonsamt dem „Wolffschen Tele— graphenbüro“ zufolge mitteilt, ist gestern morgen um 10 Uhr der Bahnhof Lusin von den Polen besetzt worden. Die Polen haben den D-Zug 4 Königsberg — Berlin in Lusin an⸗ gehalten, offenbar zum Zwecke einer Paßrevision. Näheres ist hierüber nicht bekannt.
le Verzei i der Postscheckkunden bei den i dür nr fie n, spostgebiet werden in nächster
ost scheckäãmtern im Reich J 95 nach dem Stande vom 1. Januar 1926 erscheinen. Bestell ungen nehmen alle Postanstalten entgegen, die auch kunft erteilen. Postscheckkunden erhalten die Druckwerke auf Wunsch bon ihrem Postscheckamt unter Abbuchung des Preises, auch können ie sich den regelmäßigen Bezug durch einmalige Bestellung bei ihrem
— — —
über die Preise Aus⸗
Theater und Mustk.
Kammerspiele des Deutschen Theaters.
Hermann Bahrs dreiaktiger Schwank Der Unm en sch“ übte bei seiner gestrigen Erstauffübrung im Kammerspielhause eine nur matte Wirkung aus. Dem Versasser ist diesmal recht wenig Unterhaltsames eingefallen, und auch von dem Geist, der fonst in Bahrschen Dialogen aufzublitzen pflegt, war kaum etwas zu bemerken. Der Unmensch', ein weltfremder Privatgelehrter, der den Buddhismus zum Forschungsgebiet erkoren hat, hat, mit sein c jungen Frau die oberen Räume der Villa des österreichischen Generals Grafen Rosian bei Wien just an dem Tage bezogen, da der General aus dein Felde hemmkehrt. Der General, ein Uiebens⸗ würdiger Don Juan in weißem Haar mit einem Herzen wie ein Fähnrich, hat — zum ersten Male in seinem Leben — bei der jungen Frau des Privatgelehrten als Kurmacher eine Niederlage erlitten, die er sich anscheinend schwer zu Herzen ninmt. Seine schwärmerische, um den Bruder übertrieben besornte Schwester sucht nun die Bewohner des oberen Stockwerks auf, um bei der jungen Privatgelehrtenfrau um etwas Mitleid für ihren so schwer enttäuschten Bruder zu bitten. Selbst⸗ verständlich wird ste von der jungen Frau entrüstet abgewiesen,
findet aber untzerhofft in dem Privatgelehrten selbst, der die allgemeine Menschenliebe predigt und darum auch nicht will, daß der General sich seiner Frau
wegen ein Leid antut, einen Fürsprecher. Die junge Frau nennt ihren Gatten deswegen einen Unmenschen. Alle Schwierigkeiten zer- flattern zuletzt dadurch von selbst, daß der liebebedũür / ige General in wischen sein Herz an eine andere, minder spröde Schone verliert und alle weltschmerzlichen Gedanken mit einem Schlage los ist. Trotz flotten Spiels vermochte, wie schon eingangs gesagt, dieser Schwank nicht zu zünden. Einigermaßen charakteristisch ist nur, die Gestalt des Generals als Vertreters wienerischen Phägkentums; sie wurde von Gustay Waldau in liebens⸗ würdiger Wesse verkörpert. Gustav Thimig gelang es fast, an den Privatgelehrten als einen „reinen Toren“ glauben zu machen, und Johanna Terwin gab die junge Frau anmutig und mit sprũhendem Temperament. Aus der . einer alten Fürstin aus der Wiener Hofgesellschaft machte Rosa Bertens eine ungemein wirkungsvolle Episode. Auch alle übrigen Mitwirkenden vereinigten sich unter der Spielleitung Anna Bahr Mildenburgs zu einheitlichem Zu⸗ ammenspiel.
Im Opernhanse geht morgen, Donnerstag, neueinstudiert,
LortzengsZs Komisch; Oper „Der Waffenschmied“ mit den Damen Escher, von . Müller und den Herren Leo Schützen⸗ dorf von der Staatsoper in Wien als Gast, Bronsgeeft, Henke, Krasa und Lücke besetzt, in Szene. Dirtgent ist der Kapell—⸗ meister Otto Urack, Spielleiter Karl Holy. Anfang 7 Uhr. — Der bekannte langjährige Sänger bei den Theatern in Dresden und Bres⸗
lau und Spielleiter der hlesigen ehemaligen Kurfürstenoper o seph
J drei Mann schwer und einer leicht verletzt.
Die Nachricht, daß es sich um eine Vertretung des Intendanten
Höpfl ist vom Intendanten von Schillings vom 1. . ab als Dramaturg der Staatsoper verpflichtet worden.
handelt, entspricht nicht den Tatsachen. ü . Im Schausptelhause wird morgen ‚Der Kronprinz, in
bekannter Besetzung wiederholt. Spielleiter ist Dr. Reinhard Bruck.
Anfang 64 Ubr. — Bei der am Sonntag, 115 Uhr Vormittags,
im Staatstheater stattstndenden 5. Mittagsveranstaltung: ,,
Dr. Bruno Wille. Dichtungen von Klopstock, fn. Schiller, Hölderlin.
Die Klassiker', hält den einleitenden und verbindenden Vortrag
Gorthe werden von Gertrud Treß witz und Hans Wühlbofer gesprochen. Außerdem werden Streichquartette usw. von Mozart, Beethoven und Schubert unter der Leitung bon Heinz Etthofen und Mitwirkung namhafter Künstler gespielt. Gintrittskarten zu 3 und 2 Mark sind an der Kasse des Schauspielhauses zu haben. Ueber einen Teil der Plätze ist bereits verfügt.
Mannigfaltiges.
Die Groß Berliner Studentenschaft veranstaltete gestern mittag eine kraftvolle Kundgebung gegen die schmachvolle Auslieferungsnote der Entente. Trotz strömenden Regens nahmen, wie W. T. B.“ mitteilt, mehrere tausend Studenten der Friedrich⸗Wilbelms-Untversität, der Tierärztlichen e. der Landwirtschaftlichen Hoch schule, der
echnischen Hochschule ind der Handelshochschule in
dem Vorgarten der Universität an diesem flammenden ö. teil. Das Gebäude hatte seine Flaggen baldmast gesetzt. Der Vor⸗ sätze nde des Ausschus es der Studentenschaft der Universitaät Berlin bezeichnete den gestrigen Tag als den schwärzesten in der Geschichte des deutschen Volkes und forderte alle Volksgenossen auf, gegenüber dem brutalen Vernichtungswillen der Entente geschlossen zusammenzustehen, allen Parteihader zu vergessen und wieder unser Nationalgefühl ju heben und zu kräftigen. Der Rektor der Universität Professor Eduard Meyer wies darauf hin, daß wir, wenn wir dem Verlangen der Entente nachkämen, uns selbst aus der Liste der Nationen ausstreichen und den letzten Rest von Achtung im Auslande verlieren würden. Kein Deutscher dürfe seine Hand dazu bieten, und wer es dennoch täte, der müßte en gtd und ausgestoßen werden aus jeder Gemeinschaft mit uns.
Dann verlas der Vorsitzende des Ausschusses der Studentenschaft
eine Entschließung in der es heißt: In einmütigem Geiste
mit dem ganzen deutschen Volke weist die Berliner Studentenschaft
zusammen mlt ihren Lehrern in tiefer Entrüstung das Ansinnen der Gegner Deutschlands zurück, deutsche Männer feindlichen Gerichten auszuliefern. Unsere Gegner haben sich selbst durch die Anwendung der denkbar grausamsten Kriegsmittel des moralischen. Rechts be— geben, über deutsche Männer zu Gericht zu sitzen. Die Groß Berliner Hochschulen hoffen und erwarten zuwhersichtlich, daß die Re m ng sest dabei verharrt, die Auslieferung zu verweigern. Nichtswürdig . ö
die nicht ihr alles freudig setzt an ihre Ehre.
auf, zur Tat zu schreiten und si aus 5 tragen, wodurch sie sich verpflichteten, sich mit ihren Leibern schützend vor unsere gefährdeten Volkshelden zu stellen.
gebung ihr Ende.
An dem gestrigen Begrüßungsabend der vom Verband der Deutschen Mode- Industrie veranstalteten Mode⸗
woche bielt der Vorsitzende des Verbandes, Gehelmer ö , Dr; Peter Jessen eine Ansprache, in der er, wie W. T. B.
berichtet, die Mitglieder des Verbandes und die überaus zahlrei
erschienenen Gäste, unter denen sich auch der Reichskanzler befand, willkommen hieß. Insbesondere galt sein Gruß den Freunden deutscher Arbeit, die von fernher wiederum den Weg zu ung gefunden haben, den Gästen aus Deutsch⸗Qesterreich, Holland, Schweden, Norwegen und anderen Nachdarländern. Versitzende gab seinem Wunsche. Autdruck, die erschienenen Gäste möchten als Ziel der deutschen Modeindustrie erkennen, die Güte und Würde deutscher Arbeit in ernstesten Zeiten nicht nur zu erhalten, sondern zu vertiefen willens ist. In seiner Antwort wies der Reichskanzler Bauer darauf hin, daß die am!ilichen Stellen sich bewußt seien, welch mächtiges Gebiet der deutschen Arbeit die , , . decke. Die Regierung wisse, daß es sich dabei nicht um gleichgültigen Tand handle, sondern um
die große Aufgabe, das Notwendige Hinein zum Anmutigen zu gestalten und dadurch auch dem Vaterlande in Fragen des Geschmacks zu Ruf und Achtung zu verhelfen. Qualitätsarbeit
Nacht
ist die Nation und die Regierung, Die Groß Berliner Studenschaft stellt sich geeint vor ihre Führer, deren Auslieferung verlangt wird, und ist entschlossen, sie wenn es nottut, mit ihren Leibern zu schützen.“ Nachdem dle Entschließung unter dem brausenden Beifall der Tausende einstimmig Annahme gefunden hatte, forderte ein Vertreter der Landwirtschaftlichen Hochschule alle Kommilitonen ch in die ausgelegten Listen einzu.
Mit dem Liedes
Dentschland, Deutschland über alles., in das auch das zahlreiche Publikum auf der Straße einstimmte, fand die denkwürdige Kund.
daß diese
könne ohne Gelegenheit zu Höchstleistungen nicht leben. Solche Gelegenheit wolle die Regierung nicht beeinträchtigen, sondern zu erhalten und zu mehren suchen, das um so lieber, weil ja
erade die deutsche Bekleidungsindustrie seit langem mit Eifolg ö ziele, 2 Bedarf auch der breitesten Schichten so gediegen und formreif wie möglich zu gestalten. Die Reichsregierung ersehe mit Genugtuung, daß der Verband der Deutschen ode⸗ industrie seine Arbeit rüstig weiterführe und dadurch anderen Industrien ein gutes Beispiel gebe. Jeder Freund der deutschen Wirtschaft und des geistigen Lebens müsse es auch willkommen heißen, daß der Ver—= band dafür die deutsche Künstlerkraft einzusetzen suche. Die geistigen
Volkskräfte bildeten heute den wertvollsten Besitz und die wertvollste
Grundlage für den Wiederaufbau unserer Wirtschaft. Die deusche Modeindustrie könne zu solchem Willen, der vorwärts und aufwãrts führe, auf die Hilfe und die besten Wünsche der Regierung rechnen.
Haugesund, 10. Februar. (W. T. B) Gestern abend ist der deut sche Dampfer „ Piyloff (2 aus Hamburg zwei Seemeilen westlich von Utsire auf Grund geraten. Der dichte Schneeregen hinderte die 3) Mann starke Besatzung, das Leuchtfeuer von Utstre zu sehen. Die harte See warf das Schiff weiter auf Grund, so daß ez missten durchbrach. Das Achter⸗ teil glitt zurück, und zehn Mann, die sich dort befanden, kamen ums Leben. Die Ueberlebenden retteten sich auf eine Klippe, wo sie die ganze Nacht über ausharren mußten. Das 5009 Tonnen große Schiff war nach Norwegen unterwegs, um Fische zu hoh'n. Heute ragen nur noch die Masten aus dem Wasser hervor. Fast unmittelbar, nachdem das Unglück geschehen war, sah man auf Utsire ein Boot, das Not⸗ signale gab, doch war es bei dem orkanartigen Sturm unmöglich, zu Hilfe zu kommen. Gegen Morgen liesen Rettungsboote aus, denen es gelang, die neberlebenden zu retten, die schwere Leiden durchgemacht hatten.
Cuxhaven, 10. Februar, (W. T. B.) Am Westriff bei Spiekerong befindet, sich eine finnische Bark in schwer leckem Zu st and. Die Besatzung ist in größter Not. Der Schlepper Roland“ von Helgoland ist zu Hilfe ausgefahren. Wahr scheinlich handelt es sich um die am 65. Februar von Grimshy nach
Hamburg abgegangene Bark „Paul“.
Danzig, 10. Februar. W. T. B.) Nach Zeitungsmeldungen
ereignete sich gestern Abend auf dem Bahnhof Dirschau, wo
der D⸗Zug 4 stand, aus unb kannter Ursache eine Handgranaten erploeslon. Es entstand ein helles Feuer, das sich mit großer Ichnelligkest qusdehnte, aber bald gelöscht werden konnte, er Rrisenden bemächtigte sich eine Pa nit. Vier Personen sollen ver⸗ letzt worden sein. — Zwischen Rheda und Neu stadt sind gestern zwei leerfahrende Maschinen zu sammen⸗ gestoßen. Die Ursache ist nicht bekannt. Die eingleisige Strecke ist jetzt bereits wieder befahrbar. Von dem Lokomotibpersonal sind
Graz, 19. Februar. (W. T. B.) Nach hierher gelangten
Meldungen kam es heute nachmittag in Leoben zu Lebens
mittelkundgeb ungen. Die Gendarmen waren gezwungen, von der Feuerwaffe Gebrauch zu machen, wobei zwei Personen getötet und mehrere verwundet wurden. Von den Gendarmen
Lertngten (Kentucky), 9. Februar. (B. T. B.) Der Moh versuchte das Gerichtsgebäude zu stürmen, um einen Neger, der ein weißes Schulmädchen ermordet hatte, zu 19 nchen. Die Truppen eröffneten das Feuer, töteten zwei Männer und zwei Frauen und verwundeten mehrere Personen. Der Gouverneur hat weitere 400 Mann Truppen einberufen.
Aer onautisches Observatorinm. Lindenberg, Kreis Beeskow. 10. Februar 1920. — Drachenaufstleg von 5z bis 64 Vorm.
Relative Wind Seehöhe Luftdruck Temperatur C0. Feuchtig. Geschwind. keit Richtung Sekund. . n oben unten o Meter 162 3.4 385 W . 300 7235 tz 30 WiS 16 500 729 24 75 W 20 1000 78 — 04 85 Win 18 1509 336 — 01 80 Win 23 2000 596 —1 49 1009 WiN 25 100 588 — 21 100 Wen 26
Bedeckt. — Zwischen 340 und 610 m überall 24 5. — Inversion zwischen 1030 und 1240 m von — 0,89 auf 10. — Inversion zwischen 1940 und 2010 m von — 2,30 auf — 0, 8 .
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in Ser Ersten und Zweiten Beilage.)
Theater. Opernhaus. (Unter den Linden) Donnerstag: 35. Dauer. bezugshporstellung. Neu einstudiert: Der Waffenschmied. Anfang
7 Uhr Freitag: Der fliegende Holländer. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhan g. (Am Gendarmenmarkt) Donnerst. 42. Dauer
bezugsvorstellung. Friedrich der Große. I. Teil: Der Kronprinz. Anfang 63 Uhr.
Freitag: Othello, der Mohr von Venedig. Anfang 7 Uhr.
Familiennachrichten.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Jobst von Hanstein
(Gottingen).
Gesorben: Hr. Major d. Res. a. D., Fabrikbesitzer Hans Eber
hardt (Berlin ⸗Lichteifelde⸗ Dit). — Frau Aehtissin Fretin Amalte Wolff von Todenwarth (Obernkirchen). — Frau Helene von Haeseler, geb. von Wartenberg (Charlottenburg).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenbura.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle. Rechnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle Mengerindc) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaasanstalt. Berlin. Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage) rad Erfte, Zweite und Dritte Zentral · Sandelaregister · Beilage,
Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preunszi
Berlin, Mittwoch den 11 Februar
schen Staatsanzeiger.
7 35. 1920.
lichen Körperschaften amten der Landesau entsprechende Verord
die hinsichtlich der Dienstverhältnisse ibrer Be⸗ fsicht unterstehen, können die Landesregierungen nungen erlassen. .
eht dies, so kommen für das Dienstverhältnis der Beamten iffer 8, 9, Fz 81 bis 90, Fs 96 bis g5 nicht in Än—
In gleicher Weise kann bestimmt werden, daß bestimmte ppen von Arbeitnehmern, die Aussicht auf Uebernahme in das Beamtenverhältnis haben oder die in den oder ähnlichen Arbeiten wie die Beamten ode schäftigt werden, nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes zu betrachten sind, wenn ihnen bei der Bildung von Beamtenver⸗ Beamtenausschüssen) die gleichen Rechte
Amtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt) Deutsches Reich. Betriebsrätegesetz. Vom 4. Februar 1920.
ssunggebende Deutsche Nationalversammlung hat Zustimmung des Reichs⸗
; ö Il.
Besteht der Betrieh oder das Unternehmen weniger t rfardernisse der Betriebsangehörigkeit wenn der Arbeitnehmer seit der Begründung darin beschäftigt Von dem Srfordernisse der sechsmonatigen Betriebsngehérigkeit bei den vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmern abzusehen in solchen Betrieben, die ihre Arbeitnehmer oder einen Teil ihrer Arbeit- nehmer regelmäßig nur einen Teil des Jahres beschaftigen.
Sind im Bkriebe nicht genügend Arbeitnehmer vorhanden, die wählbar sind, so kann allgemein von dem Erforder⸗ gehörigkeit, nötigenfalls auch von er Berufsangehörigkeit abgesehen
Monate, so ist dem E
Behörden mit gleichen im. r Beamtenanwärter be nach 5 20 Abs. 2
nisse der sechsmon
Die verfa das folgende G rats hiermit verkündet wird.
I. Allgemeine Bestimmungen.
smoncitigen Betriebsan em der dreijährigen Gewerbe⸗ od
i Schwerbeschädigten 9. Januar 1919 (Reichs⸗
ng einen neuen
esetz beschlossen, das mit ö tretungen (Beamtenräten, gewährt sind wie den Bea
14.
Ist der Arbeitgeber keine l o
Pflichten des Arbeitgebers nach diefem 1. bei den jurlstischen Personen und Personengesamtheiten des
privaten Rechtes die gesetzlichen Vertreter,
bei dem Reiche, den Lä Gemeinden und den a Rechtes die Vorstän
im Sinne der Verordnung vom esetzbl. S. 28), die infolge ihrer Beschädi⸗ Beruf haben ergreifen müssen, ist von dem Er⸗
ne, o üben die Rechte und rdernisse der dreijährigen Gewerbe- und
nsam wirtsckaftlichen Angestelllen dem Arbeitg beitgebers in der Erfüllung der Betriebs eben die in der Regel mindestens zwanzig Betriebsräte zu errichten.
Zur Wahrnehmung der gemei Arbe nehmer (Arbeiter und und zur Unterstützung des Ar Mwecke sind in allen Betri
rbeitnehmer beschäftigen,
nteressen der erufsangehörigkeit ab⸗
er gegenüber 3
Bei der usammensetzung des Betriebsrats sollen die ver⸗
schiedenen Berufsgruppen der im Betriebe beschäftigten männlichen
und weiblichen Arbeitnehmer nach Möglichkeit berückfichtigt werden.
ändern, den Gemeindeverbänden, den nderen Körperschaften des öffentlichen J de der einzelnen Dienststellen nach Maßgabe der für das Reich und die hinsichtlich der Dienst⸗ verhältnisse der Arbeitnehmer seiner Aufsicht unterftehen⸗ den Körperschaften von der obersten Reichsbehörde, für die n der Landeszentralbehörde zu er—
5 — die in der Regel weniger als awanzig, cber minde= tigte Arbeitnehmer besckäfligen, ven denen mi nde— stens drei nach den 5 26 und A wäh bar sind. ift ein Betriebsobmann
— tigen solche Betriebe mindestens Arbeiter und fünf wahlberecktigte Angestellte jamer Betriebsobmann gewählt werden. heit beider Gruppen nicht zu erzielen, so stellte je einen Betriebsobmann.
In Betrieben, § 23. stens fünf wahlbere Der Betriebsrat hat spätestens vier Wahlzeit mit einfacher berechtigten b
Vorsitzenden
— Wochen vor Ablauf seiner einf. timmenmehrheit einen aus drei Wahl- estehenden Wahlvorstand und einen der Gewählten zum
Kommt der Betriebsrat seiner Verpflichtun der Arbeitgeber einen aus den drei ältesten wah nehmern bestehenden Wahlvorstand zu bestellen, i mit Arbeitern und Ang Der Wahlvorstand best
zu wählen.
hlen. übrigen Körperschaften vo Beschqftigen
lassenden Vorschriften. Vertretung des Arbeitgebers durch Bevollmächtigte ist zulãssig.
II. Aufbau der Betriebsvertretungen. A. Betriebsrat (Arbeiterrat und Angestelltenrat). Zusammensetzung und Wahl.
Der Betriebsrat besteht: in Betrieben von 20 bis 49 Arbeitnehmern
fünf wahlberechtigte se kann ein gemein- Ist Line Ei nigung der Mehr⸗ wählen Arbeiter und Ange—
nicht nach, so hat berechtigten Arbeit⸗ ᷓ n dem in Betrieben estellten beide Gruppen vertreten sein müssen. — n immt seinen Vorsitzenden selbst.
Das gleiche gilt, wenn ein Betrieb neu errichtet wird oder wenn die für die Errichtung eines Betriebsrats vorgef von Arbeitnehmern erreicht wird.
Die Wahl ist durch den Wahlvorstand unverzüglich nach seiner Bestellung einzuleiten und soll spätestens nach sechs Wochen stattfinden.
§ 3.
In Betrieben, die mindestens zwanzig Hausgewerbetreibende G 119 b Kewerbeordnung) beschäftigen, welke in der Hauptfache für denselben Betrieb arbeiten und selbst keine Arbe tnehmer beschäftigen, muß ein besonderer Betriebsrat für die Hausgewerbetreibenden errichtet wem en. Die näheren Bestimmungen trifft der Reichsarbei tsmin ster mit Zustimmung eines aus achtundzwanzig Mitgl. Ausschusses des Reichstags.
54 „Auf. die Betriebe der Land- und Forstwärtsckaft sowie ihre Neben ⸗ betriebe finden die S5 1 und 2 mit der Maßgabe A der Zahl der Arheitnehmer nur die ständigen Arbeitnehmer berück. In diesen Betrieben ist erst dann en Betriebs. 2bmann zu wählen, wenn mindstens zehn ständige Arbeltnehmer vor— denen mindestens drei nach den 55
chriebene Mindestzahl aus 3 Mitgliedern, 5
; ) erhöht sich um je eineõ in Betrieben von 200 bis . Arbeitnehmern für je weitere 200
600M und mehr . . öchstzahl der Mitglieder beträgt 30.
rbeiterrat und der die Arbeitermitglieder und die rats, Sind dies nur ein oder zwei Mitglieder, Rechte und Pfl st die Zahl de rbeiter oder Ang Abs. 1 bis 3 me können, als sie im Zahl von Ergänzungomitgliedern hi ; ö für den ein. Betriebsrat zu errichten i weniger wählbare Arbeitnehmer, als die na hl der Betriebsratsmitglieder, so bestehl at er weniger als drei wählbare Arbeitnehmer, so find e zu wählen.
. 8 Befinden sich unter den Arbeitnehmern sowohl Arbeiter wie A stellte, so muß jede Gruppe, entfpre Anberaumung der Wahl, im Betriebsra ruppe darf weniger als einen Vertreter haben. ppe erhält wenigstens; ruppenangehörigen ö Mitglieder,
'. . 5100 , , , Die Zahl der Mitglieder Versäumnis von Arbeitszeit infolge Ausüb oder Betätigung im Wahlvorstande darf eine M lohnung oder der Gehaltszahlung nicht zur
bestimmungen, die dieser
ung des Wahlrechts inderung der Ent⸗ ur Folge haben. Vorschrift zuwiderlaufen, sind nichtig.
nwendung, daß bei
Angestelltenrat werden gebildet durch Angestelltenmitglieder des Betriebs⸗ . so haben auch sie die ichten eines Arbejterrats oder gnes Angestelltenrats. r Arbeiter oder die der Angestellten tellten bei Zugrundelegung der r. Vertreter für den Gruppenrat beanspruchen Betriebsrat haben, so tritt eine entsprechende
sichtigt werden. Die näheren Bestimmungen über das Wahlverfahren trifft mit
Döwanzig Mitgliedern bestehenden Aus- Reichsarbeitsminister.
2. Geschäfts führung.
at der Betriebsrat weni eitier Mitte mit ein zweiten Vorsitzenden. gestellte als Mitg gleichen Gruppe a
t der Betriebsrat aus seiner Mitte nach Betriebsausschuß von fünf Arbeiter wie Angestellfe als Mitglie Betriebsausschusses nicht scmtlich Betriebsautzschuß wählt aus seimer Vorsitzenden unter
ustimmung eines aus achtun
handen sind, von chusses des Reichstags der
wählbar sind.
5§5 5. Die Einrichtung von Arbeitnehmervertretungen für die Betriebe ber 66 und der Binnenschiffahrt wird durch besonderes Gesetz
W und Al
groß, daß die Berechnung nach
8
ger als neun Mitglieder, so wahlt er facher Stimmenmehrheit einen ersten und 86 n. Hat der Betriebsrat sowehl Arbeiter wie An— Wahrnehmung der Besonderen wirtschaftsichen Interessen der lieder, so dürfen die beiden Vorsitzenden nicht der d Angestellten des Betriebs dem Arbeitgeber gegenüber Betrieben, in deren Betriebsräten Arbeiter und Ange⸗
stellte vertreten sind Arbeiterräte und Angestelltentäte zu errichten.
l bis 3 erforderte
Arbeiter un Betriebsrat aus drei
sind in allen itgliedern, h
§ 27. Betriebsobleut neun oder mehr Mitglieder, so wählt er
Grundsätzen der Verhältniswahl einen rn. Hat. der Betriebsrat sowohl der, so dürfen die Mitglieder des leichen Gruppe angehören. Mitte den ersten und zweiten entsprechender Anwendung des 3 26.
§ 7.
In Betrieben, in denen zwei Betriebsoblente gewählt sind, vertritt leder von diesen die besons eren Interessen seiner G Betrieben, in denen nur ein Betriebgobmann vertritt dieser neben den gemeinsamen auch die besonderen In beressen jerer einzelnen Gruppe.
§ 8. Die Befugnis der wirtschafllicken Vereinigungen von Arbeitern und Angestellten, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten, wird durch die Vorschriften Fieses Gesetzes nicht berührt.
. d ihrem Zahlenverhäͤltnis gewählt sst, t vertreten sein. Die Minderheitsgru i 50 bis 239 . t 9 Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sind zur Verkretung des rats gegenüber dem Arbeitgeber ond gegenübe tungsausschusse befugt.
29. Der Wahlvorstand hat die 52 des Betriebsrats spätestenms Vornahme Fer nach den s98 26. 27 Alle späteren Sitzungen der auch die Ta Auf Verlangen
dem Schlich
ö
52.
Als Betriebe im Sinne des Gesetzes gelten alle Betriebe, Ge⸗ schäfte und Verwaltungen des öffentlicken und privaten R
Nicht als besondere Betriebe gelten Nebenhetriebe und Bestand= teile eines Unternehmens, die durch die Betriebsleitung oder das Arbeitsverfahren miteinander verbunden sin, sofern sie sick innerhalb. der gleichen Gemeinde oder wirtschaftlich zusammen hängender, nahe beieinander liegender Gemeinden befinden.
eine Weche nach ihrer Wahl zur erforderlichen Wahlen zusammenzu beraumt der Vorsitzende an, die Verhandlungen Viertel der Mit S tzung anzubera
Die Feststellung des Zahlenverh vorstand nach den für die Verhältniswah Wahlverfahrens (5 25.
Eine Minderhei nicht mehr als fünf Zwanzigstel der
es erfolgt durch den Wahl⸗ geltenden Grundsätzen des
gesordnung festsetzt und ̃ bon mindestens einem glieder des Betriebsrats hat der Vorsitze nde eine ; umen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die , zu setzen. Das gleiche gilt, wenn der Arbei geber
Der Arbeitgeber nimmt außer an den Sitzungen, zu denen er ein⸗ geladen ist, an denen teil die auf seinen Änfrag anberaumt find. Ihm kann in diesen Sitzungen der Vorsitz übertragen werder.
Die Anrufung des Schsichtungsaussckuffes ist erff zu Fsig, wenn mit dem Arbeitgeber nach rechtzeitiger Einladung unter Mittel : e Angelegenheit verhandelt werden odär wenn der Arbeitgeber oder sein Vertreter trotz rechtzeitiger Einladung nicht erschienen ist.
§ 30.
Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Möglichkeil außerhalb der Arbeitszeit statt. ; f t ungen, ie während der Arbeitszeit stattfinden müssen, ist tzeitig Hu benachrichtigen.
tsgruppe erhält keine Vertretung, wenn ihr Personen angehören und diese nicht mehr als ein Arbeitnehmer des Betriebs darstellen.
17. ; Die Verteilung der Mitglieder auf die Gruppen kann ab— 16 geordnet werden, wenn ppen es in getrennter geheimer Abstimmung
§ 10.
Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Ange⸗ stellte mit Ausnahme der Familienangehörigen des Arbeitgebers.
Nicht als Arbeitnehmer gelten h. 1. die öffentlichen Beamten und Beamtenanwärter, Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerbe dient, sondern mehr durch Rücksichten der körper⸗ lichen Heilung, der Wiedereingewöhnung, ö , Besserung oder Erziehung ober durch Beweggründe chari⸗ tativer, religiöser, wissenschaftlicher oder künstlerischer Art bestimmt wird.
§ 11. Arbeiter im Sinne dieses Gesetzes sind die im Dienste anderer“ ö ge beschäftigten Personen mit Ausschluß
Arbeiter im Sinne dieses Gesetzes ind ferner die in der Ge⸗ meinde zes Betriebs oder in wirtschaftlich mit ihr zusammenhängen⸗ den, nahe hei ihr liegenden Gemeinden wohnenden treibenden (56 3), welche in der Hauptfach für denselben Betrieb arbeiten und selbst keine Arbeitnehmer. beschäftigen. .
Ist für diese ein besonderer Betriebsrat gemäß 5 3 zu errichten, hmer aus der Zahl der im Betriebe Be⸗
weichend von den die Mehrheit beider Gru
Zählt eine Gruppe weniger wählbare Pe so kann sie auch Ange
estimmungen des 8
onen als die nach §z. 16 erforderte Zahl, örige der anderen
ruppe zu ihren Vertretern wählen.
Tagesordnung die strittize
e rats und die Ergänzungsmitglieder welche Arbeiter sind, werden von den ungsmitglieder G 15 Abs. , welche ngestellten des Betriebs, sämtlich in n unmittelbarer und geheimer Wahl nach ältniswahl auf die Dauer von einem Jahre
Dig Mitglieder des Seteied 15. Abs. 4, Mitglieder und tellte sind, von den
ahl aus ihrer Mitte in unmi Grund ätzen der Verh iederwahl ist
indestens um fünf
Regel und nach
Arbeitern, die Se sind nicht öffentlich.
—
gegen Entgelt oder als Lehrlin der Arbeitge
der Angestellten. ; 531. .
a „Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats
ist je ein Beauftragter der im Betriebsrat vertretenen wirtschaftlichen ereinigungen der Arbeitnehmer zu den Sitzungen mit beratender
itgeber kann verlangen, daß je ein Beauftragter der en, denen er angehört, zu de erechtigt ist, mit beratender Stimme hin⸗
rbeitnehmer vorübergehend auf mehr als !. hn, darunter drei Wahl— der nur vorübergehend beschäftigte Teil der mer Wahl einen Vertreter, welcher der etwa beitritt. Ist keine Betriebsvertretung ung eines Betriebsobmanns.
gehend Beschäftigten hundert, so cher wahlberechtigten Arbeitnehmer In land⸗ und forstwir ; ter der gleichen tigten in geheimer. Wahl triebspertretung beitreten.
Hausgewerbe⸗ oppelte, aber m
herechtigte, so wählt Arbeitnehmer in gehei bestehenden Vetriebsbe vorhanden, so hat er die Stell ebersteigt die Zahl der vorüber
ehrheitsbeschluß sämtli ebsrat neu errichtet werden. lichen Betrieben und deren Voraugsetzung die vorübergehend Bes zwei Vertveter, welche det bestehenden
Stimme zuguzi
Der . wirtschaftlichen an denen er teilzunehmen
zugezogen werde.
XZ. . Ein gültiger Beschluß e eee es kann nur gef wenn alle Mitglieder unter Mittelung der Beratungsgege laden sind und die Zahl der Erschienenen mindestens die Zahl der Betriebsratsmitglieder erreicht. Stellvertretung
si
Die Beschlüsse werden durch Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder und Stellvertreter gefaßl. Bei Stimmengleichbeik gilt der Antrag als abgelehnt.
F 33.
Ueber iede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift zushunehmen, die mindestenz den Wartlaut der Beschlüsfe und die Stimmenmehrheit, mit ker sie gefaßt sind, sitzenden und einem weiteren Mit
Hat der Arbeitgeber in der
so ift ihm die Niederschrift zur Unterzeichn eine Abschrift der Niederschrift über die an denen er teilzunehmen berechtigt war.
o scheiden sie als Arbeitne chäfligten aus.
Angestellte im Sinne Hieses Gesetzes sind Personen, welche eine der im 8 1 Abs. 1 des Versicherungögesetzes für Angestellte ange⸗ Entgelt ausüben, auch wenn sie nicht elten als Angestellte die in ieser Beschäftigungen befind- mechanischen
ieses Gesetzes gelten die Vor⸗
Nebenbetrieben wä nstände ge⸗ führten Beschäftigungen gegen versicherungsyflichtig sind. Außerdem einer geregelten Ausbildung zu einer häft lichen Lehrlinge und die mit niederen oder ledigli Dienstleistungen beschäftigten Büroangestellten.
Nicht als Angestellte im Sinne tzes g standsmitglieder und gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen Personengesamtheiten des öffentlichen und privaten Rechtes, ferner die Geschäftsführer und Betriebsleiter, soweit sie zur selb⸗ ständigen Einstellung oder Entlassung der übrigen im Betrieb oder Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmer berechtigt sind oder soweit ihnen Prokura oder Generalvollmacht erteilt ift.
rbeiter und die wahlbere Etrennten Abst ind die Vertreter
in gemeinsamer Wahl aller Arbeit⸗
Die Bildung von Arbeiterräten und Angestelltenräten 15 und 16 werden von dieser
Wenn die wahlberechtigten i gestellten vor jeder Neu Zweidrittelmehrheit dafür Arbeiter und die der Angestellten nehmer zu wählen.
l in geheimen,
ö enthält, und von dem Vor- lied zu unterzeichnen ist.
g eine Erklärung abgegeben, ung vorzulegen. Es ist ihm Verhandlungen zu übergeben,
Arbeiter. oder Angestelltewertreter, welche die ruppe der Arbeitnehmer darstellen, e jelegenheit der Arbeiter und Angeste uß des Betriebsrats als eine erheblicke Verle essen der durch sie vertretenen Arbeilnehmer,
stimmung der stimmung ni 3. s 892 Wahlberechtigt sind alle mindestens achtzehn Jahre alten männ⸗ n und weiblichen c n el die ! 9
hen Ehrenrechte befinden. ind die minde
erung kann für die öffent⸗
813. r Verordnung der Reichsr ö ichs sorme fül Hie offen fich.
lichen Behörden und die Betriebe des die öffent eng. Körperschaften, die hinsichtlich der Dienstverhältnisse ihrer Beamten der Reichsaufsicht unterstehen, bestimmt werden, daß gewisse Gruppen von Beamten und Beamtenanwärtern als 2 Angestellte im Sinne dieses Gesetzes zu betrachten sind. ö Für die öffentlichen Behörden und die Betriebe der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie für die öffentlich⸗recht⸗
esitze der bürger⸗
stens vierundzwanzig Jahre alten reichs n, die nicht mehr in Berufsausbildung mindestens sechs Monate dem Betrieb oder dem nternehmen sowie mindestens drei Jahre dem Gew dem Yerufezweig angehören, in dem sie tätig sind.
Kein Arbeilnehmer ist in mehr als einem Betriebe wählbar.
Minderheit inen in einer 5 llten gefaßten Be⸗ so sind sie ber ᷣ ck zu bringen
ange hörigen rbeiter oder sind und am Wahltag minde
erbezweig oder
Standpunkt in ginem besonderen Beschklusfe zum Ausdru und diesen dem Arbeitgeber gegenüber zu vertreten.
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