1920 / 36 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Unter dem 6. Februar 1920 ist auf Blatt 560 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Zentralverband der Handlunasgehilfen, Orteg uppe Groß Berl, und zwöf anderen Arbeitnehmer⸗ ve bänden und dem Asrbeitgeberoerband der chemischen Judustrie, Sekllon , am 19. Sepsember 1919 abgeschlessene Tarisver⸗ trag zue Regelung ver Gehalts- und Anstellungsbedingungen fh die kaufmänniscken une technischen Angestellten der chemi— chen Industrie wird gemäß 2 der Verordnung vom 23. De⸗ s⸗-Geseßzbl. S. 1456 für das Gebiet des

zember 1918 (Reich ö Adlers hof,

Zweckoerbandes Groß Berlin sowie die Orte

Eöpenick, Erkner, Fri⸗drichshangen, Grünau, Königs wusterhausen, regkfleis eingetragen worden:

Nudow, Spa dau and Wildau für allgemein verbindlich erklärt. . 2 * (. !

Dle allgemeine Verbindlichkeit 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die

besondere Fochtarisverträge in Gellung sind.

sür elnen Belriebtzam 66! 6üie n ven d ; un der altzenernen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich bes Ul eineinen Tarifvertrags aus. Der Neichsarheitsminister. J. V.: Geib.

, Tarlfregister und die Registerakten können im Reichgarbeitz-

iertlum, Berlin NW. sz, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,

nd der regelmäßigen Tienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge e, Srklärung dez Reichsarbeite ministeriums verbindlich ist, können den Verfréçtparteien einen Abdruck des Tarisvertragt gegen Er äaltung der Kosten verlangen. Berlin, den 6. Februar 1920.

Der Registersührer. Pfeiffer.

.

Bekanntmachung.

Unter dem 6. Februar 1920 ist auf Blatt 558 des Tarif⸗ reglsters eingetragen worden:

Der zwischen dem Ortsverband Berlin der Arbejtgeber in den Transport-, Handels- und Verkeh sgewerben, dem Ve ein der Kartoffelgroßhändler Berlins und Umgegend E. V. und dem Dentschen Transportarbeilerverband, Ort verwaltung Berlin, am 22. Oftoben 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn« und Arbeits bedingungen für die in den Betrieben des Kartoffelgroßhandels beschäftigten Kutscer und Arbeiter wird gemäß 8 2 der nnn . nom 23. De⸗ jember 1918 (YNeichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Stadt⸗ und Drtsbezir ke Berlin, Charlotfenhurg, Wilmersdorf, Schmargen⸗ dorf, Friedenau, Steglitz, Schöneberg, Südende, Tempelhof, Neukölln, Trepiow, Friedrichsfelde. Lichten berg, Hohe nschön⸗ hausen, Weißensee, Heinersdorf, Pankow, Nederschönhausen, Neinickengorf und Ploßensee für allgemein verhindlich ertöärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. De⸗

zember 1919. Der Reichsarbeilsm nister. J. V.: Geib.

Mag Tartfregister und die Regifleratten könen tm Relchgarbelts. minifserlum, Ver lin NW. 6, Luisen stroße 33 / z. Zimmer 16j, während der reg mäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarlfvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 6. Februar 1920. Der RNegisterführer. Pfeiffer.

P .

Bekanntmachung.

Unter dem 6. Februar 1920 ist auf Blatt 559 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Werkmeisterverband, Ge⸗ schäftestelle deöß Beirks X, dem Werkmeiste verband für das Veuische Buchbindergewerbe und der Vereinigung Berliner Leder⸗ waren fabrikanten E. V. am 3. Nooember 19819 ahgesch ossene Tarifvertrag zu Regelung der Gehalts⸗ und Anftellu gs bedin ungen für die We kmeister in der Lederwarenfabritation wird gemäß . der Verordrung vom 23. Dezember 1918 Relchs-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet, das eingeschlossen wird dur v eine Verbindungslinie zwischen den Orten Nowan es,

I dn!

arbeisministerium Berlin RW. 6, Luisenstraße 33s 34, Zimmer 161, während der regel mäßiger der Erklärung des Reickzarbeiteminif ertums verb ndlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen.

henne mit dem 15. Nevember , ,,, Oritzaneschuß Weimar, dem Gewerkschafttz⸗

imn & Falls künftig Thüringen, und dem Arbeitgebe verband Wrmar am 26. Mai g ein beso berer Fachtarifvertrag für 1919 abgeschlostene Tarifoertrag zur Regelung der Ge— ublich em klärt wird, scheidet dieser mit dem Yer halte, und Anstellunge bein gungen für die kaufmännischen An,

Das Tarlfregifser und die Registeraksen können im Reichs⸗

Dien sistunden eing seben werden. Arbeitgeber und Aibeitnebmer, ür die der Tarifvertrag infolge

Berlia, den ß. Februar 1920.

Tarifvertrag zur Regelung der Gehglte⸗ und Anstellunge⸗

2

bedingungen für die kaufmännischen Angestellten in Industt ie und Grof han del, Baugewerbe und Genosenschasien wit d gemäß 32 der Verordnung vom 23. Tezember 1918 (Reidl S⸗Gesetzhi. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Bamberg und der Ge⸗ meinde Gaastadht ö allgemein verpindlich erklärt.

meine Verbindlich ; erstreck sich nicht auf Arbe tsverträge, sür die besondere Fach⸗

Die allge⸗ eit heginrt mit dem 1. Januar 1920. Sie

Der Registerführer. Pfeiffer. tarifoerfräce in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗ . oder I dustriebetriebaz veig ein . Fachtarifoertran sür allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet e mit dem Jeaenn der

d allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des all⸗

Unter dem 6. Februar 1920 ist auf Blatt 561 des Tarlf⸗ Der zwsschen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗

und kaufmänn ischer Angestelltenverbäs de, Landes aus g

estellten in Industrie und Großhandel wüd gemäß 5.2 er Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) für die Stadt Weimar und die Orte Tiesurt, Kremgdorf, Denstedt, Buttelstedt, Nohra, Berka, Blantenhain, Tannroda und Kranichfeld für allgemein verbindlich erklärt. Tie allgemeine Verb drichkeit beginnt mit dem 1. Keptember 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeite verträge in Handels⸗ und Industriezweien, für die besondere Fachiarifverträge in Geltung sind. Fells künftig besondere Fachtarifoernäge für allgemein verbindlich erklärt werden, scheiden die betreffenden Handels und Industriezweige mit dem Beginn der allgemeinen Verhindlichteit des Fachiarifvertrages aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.

Der Reichsarbeitsminister.

J. V.: Geib.

Das Tarlfregsster und die Registerakten können im Reiche. arbeilsministerlum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 35 34, Zimmer 161, während der regelmäfsgen Dienststunden eingesehen merden.

Arbestgeber und Arbeitnehmer, für die der n . infolge der Erklärung des Reichsarbeintministerlums verhindlich ist, können von den Verlragspartelen einen Abdruck des Tarispertrags gegen Gi— stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 6. Februar 1920. Der RNegisterführer. Pfeiffer.

1

Bekannimachun g.

Unter dem 7. Februar 1920 ist auf Blatt 89 / 90 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingeiragen worden:

Der zwischen bem Zweckverband der Bäcker meister Groß Berling EC. B., der Vereinigung der Brotjabrikanten Groß Berl nt, der Freien Ve einigung ber Bäder meister Berlins und Vororte und dem Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verwandten Berussgenossen Deutichlands (Zahlstelle Berlin) am 4. Oktoher 919 abgeschlossene Nachtrag zu dem all— gemein verbinnlichn Tarifvertrag vom 25. März 1919 zur Regelung Fer Arbeits bedingungen im Bäckerei und Fonditoreigewerbe wird ., §z 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs -Gesetbl. S. 1466) fin den örtz lichen Geltungsbereich des Tarifvertrags vom 25. März 1919 für allgemein verbindlich erllärt. Die allgemeine Verbind⸗ lichtell beginnt mit dem 27. Oitober 1919.

Der Reichgarheitsmuunster. J. V.: Geib.

Das Tarlfreglster und die Registerakten können im Reichtzarbeite minifterlum, Berlin RW. . 6, Luigenstraße 33 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingeseben werden. ö

Arbestgeber und Ärbeitnehmer, für die der Tarifvertrag in folge der Erklärung des Neichtarbeittmsnisterlumß verbindlich isi, können von den Vertragsparteien eluen Abdruck des Ta risvertrags gegen GErstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 7. Februar 1920. Der Registerfũbrer. Pfeiffer.

ü

Bekanntmachung.

Unter dem 9. Februar 1920 ist auf Blatt S64 des Tarlf⸗

regisiers eingeiragen worden: Der zwischen dem Gewerkschoffs hund laufmännischer An—

Spandau mit Staaken, Nauen, Velten, Oran ienburg, Ber nan, Sfraus berg, Eikéer, Königs wusterhausen. Wünsdorf, Groß Lichterfelde, Wannsee Nowe wes diese Orte einge chlossen für allgemein verbindlich erklärt. Die allleemeine Verb ndlich⸗

lei beninni; mit dem 15. Dezember 1919. Sie erst eckt sich

nicht aus Arbeitsversrge, für die bean dee Fachtariferttäge

in Geltung sindb. 3 beso erer Fach tarisper mag für allgemein verbindlich erklärt

wird. scheit et diser mit dem Beginn der ghgemeinen Ver

bindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif—

vertrags aus. . Der Reichsarbeite minifter. J. V.: Geib.

Dag Tarifregister und die Registerakten können im Reicht arbeit ˖·

ministerlum. Berlin NW. 6, Lulsenst aße ss / 44, Zimmer 42, während der regelmäßigen Diensthunden emgesehen werden.

ArFengeber und „rbeitnebmer, jür die der Tarisvertra— infolg⸗

der Erklärung deg Reichsarbeitsminister ums verbindlich ist, können

von den Vertragsparteien cinen Abdruck des Tartisver trags gegen Er⸗

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 6. Februar 1920. Der Register fübrer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 6. Febrnar 1920 ist auf Blatt 567 des Tarlfregisters elngetragen worden:

Der zwichen dem Dentschen Transportarbelter Verband, Bezirk Groß Berlin, dem Zweckherband Berliner händler, Geschäftestelle Jeilin, der Amilichen Ohst⸗ und Ge⸗ mütederteilun Groß Berlin G m. b. H und der Fimg Emil Janke in Berlin am 1. Ottober 18919 abgeschloßene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn. und Arbeitsbedingungen der Ma kthallegarbeiter im Südfruchtgroßlandel wird .

2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzb S. 1456 für das Getiet des Zwöckverhandes Groß Berlin ar all zemein veibindlich erklart. Die allgemeine Verbindlich⸗ . beglunt mit dem 1. Dezember 1919.

Der Reichs arbeitsminister. J. V.: Geib.

Falls lünftig für einen Vet iebszweig ein

uchtar oß⸗

gestellten verbände, dem Teutschnallo alen Han dtun e sgehil fen. verband, dem Kausmännischen Verein ven 18.8 dem Vertzand

n s . 5 2 ö . der welbl. Han ele. und Bürcguangestellien C. V, dem Ver—

band deutscher Handlungegehilfen, dem Vertin der deutschen

Kaufleute, dem koth. Verband der weiblichen Angestelllen und Beamtinnen Deutschlands, Ortsgruppe Lanhs berg 4. W., dem A bestgeherverbanh für Lau beberg a W., dem Kaufmännischen Arbeits eberve band zu Lansberg a. W. un dem Arbe nige ber⸗ verband für des Baugewerze Lanktzberg a W. am 26 Aagust 1919 eb eschlofsere Tarifvertrag zur Regelng der Gehalte und Anstellngtzhhedingungen für die kaumänn nchen Angestell en nird gemäß F 2 der Uerotdunng vom 23. De Ember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1466) für den Stadibezik Lande berg a. W. für algemeln verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver— bindlic keit begint mit dem 15 Noven ber 1919. Sie ersireckt sich nicht auf Arbentverträge in Han dels— und Industrie⸗ zweigen für die beson dere Fochtarifvernäge in Ge tung sind. Falls künstig ein soldg er Fac terivertrag für allaamem ver⸗ bindlich erklärt wid, scheidei kieser mit dem Bernie der all⸗ gemeinen Verbmlichkeit aus dem Geltungtzbereich des all⸗ gemeinen Ortatarifvertrags aus. Der Reichsanbeitsminsster. J. V.: Geib.

Das Tarsfregister und die Registeraklen können im Reichearbeltt⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstreße 33154, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden ein geseben werden. Arbeitgeber und Arbeimmebmer, für die der Taritvertigg infolge der Erllärung des Reid Sarbeitsm in isteriumts verbindlich ist, können pon den Verrggäparteien einen Abdruck des Tarispertiags gegen Ersiattung der Kosten verlangen. Berlin, den 9. Februar 1920. Der Registerfübrer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. Unter dem 9. Februar 1920 ist auf Blatt 563 deg Taris⸗

registers eingen agen worden; ö . Der zwischen den Bamberger Angestellten⸗Ve bänden und

gemeinen Tarifvertrages aus.

Der Reichsarheits minister. J. V.: Geib.

Das Tarifregifter und die Registerakten können im Reich arbeilsminssterium. Berlin RW. 6, Luisenstraße 33/564, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arheinnehmer, für die der Tarifpen trag infolge der Erklärung des Reichsarbeiteminsster ums verbindlich ist, können von den Vertrage parfelen einen Abdauck des Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 9. Februar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

r

Bekanntmachung.

Unter dem 9. Februar 1920 ist auf Blatt 562 des Tarif⸗ registers eingetragen worden; . Der zwischen dem Schlesischen Bezirkeverein des An⸗ estelltenbun des der Deutschen Zuckerindustrie in Haynau ? Schl. und dem Arbeitgeberverband der rübenverarbeltenden Zuckerfabriten in Schlesien. Sitz Breslau am 20 Oktober 919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Ge⸗ halts und Ansiellungsbedingungen für die kaufmännischen und technischen Angeftellten der Zuckerfabriken und Zuckerrafsinerien, wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Regierungsbezirke Breslau und Liegniß und die Zucke fabriken in Fraußadt und Zouny für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbimmolich⸗ keit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Die Ausdehnung der allgemeinen Veibindlichkeit auf den Regierungsbezük Oppeln blelbt vorbehalten. ; Der Reicht arbeits minister.

J. V.: Geib.

Das Tarifreglster und die Registerakten können im Reichsarbeitz⸗ minlsterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifrertrag hnfolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragtpartejen einen Abdruck des Tarlfvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 9. Februar 1920. Der Registerführer. Pfe if fe r.

Die von heute ah zur Ausgabe gelangenden Nummern

23/2 det Reichs⸗Geseßblatts enthalten:

Nummer 28 unter

Nr. 7290 eine Verordnung, betreffend Aenderung der Eisen bahn⸗Verkehrtzordnung (Reichs- Gesetzbl. 1909 S. 93 ff.), dom 2 Februar 1920, unter Nr. 7291 eine Bekanntmachung zur Aenderung der Aus⸗ führungaben immun gen zur Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seifnpuloer und anderen fetzhaltige Waschmiteln vom 21. Juni 1917 (Reich«Gesetzbl. S. 6) verw. 7 Januar 1926 (Reichs⸗Gesebzbl. S. 27), vom 4. Februar 1920, und unter

Nr. 7292 eine Verorknung über den Handel mit Gold, Silber und Plau, vom 7. Februar 1920;

Nummer 29 unter

Nr. 7293 eine Verordnung über Saatkartoffeln, vom 7. F hruar 1920, und unter Nr. 7294 eine Bekanmmachung über die Aufhebung der Verordnung über die siaatliche Genehmigung zur Aus gabe von Teilschult ver schreihun gen und Vor zugsaküten vom 8. März 1917 (Reicht Kesetzbl. S. 220), vom 7. Februar 1920.

Berlin, ben 10. Februar 1820.

Postzeilungsami. Krüer.

Prensen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Geheimen expedierenden Sekreiär und Kalkulator im Landwirtschefteminißerium, Rechnungergt Backhaus ist unter Ernennung zum Regierung“ und Landes ökonomierat eine Ku turamtevo sieherstelle verltehmn worden.

Kreigtierarztstelle in Zeitz versetzt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der ordentlich Prolesso Dr. Gaf Vitzthum von Eck⸗ städt in Kel ist in gleicher Egenschaft in die philosophische Fakultät der Um iwersitat in Göstin gen versetzt worgen.

Der bisherige Prorektor Dr. Gagelmann in Eckern⸗ fa ist zum Seminardireklor ernannt worden; ihm in als olchem das Duektorat des Lehrersemmars in Ecernf. de ver⸗ liehen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß 46 des Kommunal abgabengesetzes vom 14 Juli 1893 (hesetz ammlung Seite 152) wird zur öffent ichen Kenntnis gebracht, daß aus dem Betriebe der Meppen⸗ Haselünner Eisenbahn aus dem Ben ieb jahre 1918/19 in kommunalsteuerpflichtiger Reinertrag nicht erziFelt worden ist.

Münster (Westf.), den 7. Februar 1920.

Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Gerstberger.

den , , . der Arbeitgeberschast des Großhandels und der Industrie n Bamberg am 25. August 1919 abgeschlossene

Der Kreistlerarzt Schwabe in Getterkirchen ist in die

Sekannt

Gemäß 8 46 des Kom munglabgab 1853 (Ge *tzson mlung E. 1693) ah e sr r 8 nmlung S. 1652) wird zur össentlichen K i gebracht, daß aus dem Retriebe der ö. . 1918.19 ein kommunalsteuer⸗

babn aus dem Beiriebsjahre pflichtiger Reinertraag . erze

machung.

lt worden ißt.

Müͤnster (Westf.), den 7. Februar 1920.

Der Eisen bahnkom missar. J. V.: Gerstberger.

GSekannt

Dem Milchhändler Adolf Dalld Gär nerstr. 142, haben wir die . . . . andels mit Gegenstän . andel mit Milch, auf Grund ung vom 2353. September üqung vom heutigen Tage ge-

bam 12. Juni 1919 untersagten H f X. lichen Ber arfs, ine besondere den

des 5 2 Absatz 2 der Bun desralsverordn

1915 (RGBl. S. 603) duich Ver

stattet. Altona, den 30. Januar 1920. Das Poltzeiamt.

m a chung.

Dr. G oerli.

Bekannt

Dem Milchbändler Karl Gustavstr. 18, ist auf Grund der

unzr verlässiger Personen vom Handel vom 23.

(RGPBl. S. 603) der Handel

wegen Unzuverlässigkeit un tersa Altona, den 26. Januar 1920. Vas Polizelamt.

machung.

gt worden.

Dr. Goerlitz.

.

Bekanntmachung.

Dem Koblenhändler Altona, Oeltertellee 76, ist au Fern haltung un muverlä siger Persone

materialien, wegen Unzuverlaͤ Altona, den 24. Januar 1920.

Heinrich Franz

den dis täg⸗

Gustav Stolp, Altona, KBetanntmachung zur Fernhaltung . Septen ber 1915 RG = ; . täglichen edarfs, insbesondere der ,,

. Jrachim Lüthje . ,. . en, n. . mn n von m 23. Septet 1915 (RC Bl. S. 603 der Handel m en k täglichen Bedarfs, ink besondere wit saͤmtlls

sitzteit un tersagt workben.

Dag Polizeiamt. Dr. Goerlitz.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenhe Nymmer 6

der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter:

Nr. 11 845 eine Veran dnung, betreffend die Waf

beirtte, vom 22 Januar 1920, unter

Nr. 11 846 einen Erlaß der

. ö. Einrichtung einer Ei erlm und die anderweitige Verwaltung der deutschblei Sunecken der Eisenbohndirektionsbezi ke 6 .

Prenßischen Staatsregierung, enbahndirettion Often in

Danzig, vom 19. Dezember 1919, unter

Osten in Berlin auf Grund

Siaatsregierung vom 19. Dezember

1920, und unter

bei der Ausführung der Erwe

Marien⸗Berewerke⸗ und Hüttenvereins in des 31. Dezember 1919. x Osnabrück, vom

Berlin, den 109. Februar 1920. Gesetz ammlungsamt.

iterun ganlagen des

Krü er.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Reichsrat versemmwelte sich heute zu einer Voll— sitzung; vorher hielten der Autschuß für innere Vermaltung, die vereniglen Ausschisse für Rechte pflege und für Volks— witschaft, der Ausschuß für Haushalt und Rechnungswesen

sowie der Ausschuß fur Volkswir

ischaf1 Sitzungen.

Der französische Min isterpräsidnt Millerand hat der Deutschen Mirsio in Paris len Meltung des Wo ffschen Telegraphenbüros“ folgende vom 8. Februar dal rte Note

zugehen lässen:

Nach den Bestimmungen des FrleLentvertragt; ven Versallle⸗ Teil VIII (Wiede ge lmiachungen) Art 236. n, § 2 e

ser straßen⸗

Bromberg und

Nr. 11 S7 eine Verfügung des Ministerg der öffenili Arbeiten, betreffend Errichmung einer f er, r nf . in Berlin und Zuteilung der deutschbleibenden Strecken der Eisenbahndireklior s bezirke Posen. Bromber

die Eisenbahndirektionen in Stettin Kön * .

erg, Kattowitz und des Erlasses der Preußsischen 1919, vom 24. Januar

Nr. 11 848 einen Erlaß der Preußischen Staateregi betreffend Anwendung des vereinfachten , .

corgs⸗

Deutschland benpflichtet, an Frankreich 7 Milllogen Tonnen Koblen läh. lich zu liefern; außerrem solUl Veut chland jedes Jab an Franf, reich eine Kohlenmenge gleich dem Unier chied zwijcken der Jahres- förderung der durch den Krieg zerstorten Vergwerke des Nordens und des Pat de Calais vor dem Keiege und der Förtkerung ker Berenerke diefes Beckens in dem in Ketracht kom menden Jahre

liefern. Letztere Lirferun

erfolgt 19 Jahre lang und darf nicht

mehr als 29 M ellionen . sährlich wahrend der ersten 5 Jahie und 3 Millionen To nen jäbrlich während der 5 solgenden Jahre entagen. Anderersins gebt aus dem Protokoll vom 79. Auguss 19g über die Birhantlungen beüglich Aus führung der Anl. 5 zu

Art. 2366 des Fi dere vertragw bevor

daß die Mächte v

rläufig

übereingekemmen sind, nicht sofort nach Irkrafttresen des Vert . ads die Lollstèndige Lescrung der in de Ar. b auscejäblten Roll .

mengen zu verlangen.

Deutschland bat sich veirflichtet, bis

. ͤ um 30. April [ger monatlich den Alliterten 1 666 (00 Tosnen zu , Dis entspricht einer jährlichen Lieferung von 20 Millionen Tonnen Koblen und stellt den Eriat der Förderung der zeistörten französischen

Bergwerke da!.

Gin Gisatz, der ennprechend dem S

laßsatz von

z 10 der Anl. 5 ein Vorranggrecht gen eßt. Run fiellen unan— Deutschland im Laufe deg

secht bare letzten

Dotumente fist, da Dezember

Gruntsätzen hätte

10 450 000 onnen

G mäß den in dem Prolotoll vom 29. t Veutschland als 2 500 00 Tonnen lie ern müssen, während es nur 66

Kohle

o an die alliierien

produziert hat. August ausgesprochenen

Mãchte

O 000 Tonnen

geliefert hat. Tie im Monat Januar produzierte Menge ist merlli geringer dewesen, und ker Vertreter der n ,. ö ö. Kohlenunerkommission in Essen bat amtlich erllärt, daß Deutschland

nich! mehr als monatlich 790 0090 Tonnen w

erde liefern können; aber

selbst diese Menge ist biz jetzt niemals geliefert worden. Vie

Grün t, die man vorgebracht hat, hod wich ligen Veipflig tungen zu recht

um die Nichteinhaltun fertigen und die auf d

die ser wirt ·

Gr.

det Dandel mit Milch,

3. September egenständen des en Feuerungtz

esetzes vom j nid t als stichhaltig betrachtet werden gegenüber der Tatfäche 5 tz 14 Juli Deut & land sür sich selbst eine Om entitel r r * erheblich höher ist als die, die es zur Ausführung seiner Ver⸗

pflichtungen benutzt: 60 Millionen Deutsche

Veiwüstungen zurückzuführen ist, die

gierung in Nichtachtung i

ein speʒie les Interesse und Anrecht hat. land die übernemmenen Veixflichtungen aus führt, und ißt en ischlossen,

6 ,. santtioniert worden sind.

nier Bezugnahme auf Aitikel 429 des Frledensvert öffnet die ranzbsische Negierung biermit der deutschen Regterung, daß, da Deutschland die Bedingungen dieses Vertrages nicht getreu lich

nich! zu laufen begonnen haben. Ferner, wenn am 1. Heut schland, in weiterer absicht licher Nichterfüllung seiner Ver⸗ Elchingen an Frankreich nicht die noch rächständ igen bereits fälligen diefe lung sowie das volle Februarquantum geliefert hat, so wird sich die Regierung der Republik gezwungen eben, zu wirtschaft., lichen und nanziellen Sperr- und Vergellungsmaßtegeln und allge⸗ mein zu solchen Maßnahmen zu greifen, die sie als durch die Um- stände geboten erachtet, wie das für solche Falle der Vartrag besondert potsi ht. Die französische Regierung gibt sich der Hoffnung hin, daß sie nicht gezwungen sein wird, andere Maßregeln egen Deutschland 3 , ᷣ⸗. . dat ,,. vom 10. Januar 1920 und das Schreiben vom 23. Dezember 1919 al Bedi für krast⸗ treten des Vertrages vorgesehen haben. .

. wird obiger Quelle zufolge von zuständiger Seite tt: 3. Die Kohlennote vom 8 Februar 1920 gebt aut vem framsöͤsischen 2 nisterpräsident n ue d i eeecchtet an den deutschen Geschäntträger. Sie beschwert sich über mangelbhaste Kohlenlieferungen Deutschlands gegenüber den übernemmenen Veipflichtungen. Für die Behandlung ö Koblen lie ferun gen aus dem Vertrag ist lediglich der ö. des net machung gausschuß ustàndig. Er allein at das Recht. die deutschen Koblenlieserungen festzusttzen; er allein hat die ug ührung der denlsschen Veipflichtungen zu überwachen, und er hat Viaßnahmen in neffen, fallt Deutichland seinen Veipflich— tungen nichĩ nachlommt. Wer franzäsisch· Ministerrräͤsident Kat sich mit dieser Note Besugnisse an gevioßi die ißm nicht zustehen; daher . ea auch nicht verwunderlich, de seine Note von unzutreffenden ran seßun gen ausgebt und in alschen Schlußfolgerungen gelangt. Die Vechflichtun gen der deutzchen HRegterung aug deu. Versgiller Protokoll vom 29. August 19193 sind in der Note sechlich unrichti) wiedergegeben. Deutschland bat in dem Protokoll *ojglich erklärt,

sogleich beginnen zu wollen. Bestimmte Mengen Koblen lief bat Veuisch and in dem Protokoll nicht d de ö leistung für ziese durch ug freiwillige Vorlieferung von Kohle hat das damallge Organisattonskomitee in Ausfich! gestellt, dem Wieder⸗ , . nach seinem Zusammentritt, also nach utrafttreten deg Friedensvertrags, vorzuschlagen, daß Deutsch- land auf der Grundlage seiner gesamten deutschen Erzeugung von 9 Millionen Tonnen Steintohle im Monat 1 660 006 Tonnen monatlich an die Entente Uefern soll, und war bis zum 30. April 1820. Dieseg ist eine einfeitige Erklärung der alltierten Mächte, mit welcher eine Ermäßigung der im Friedengvertrage an sich vorges · henen Gesgmtmengen biß zum 30. April 1920 sichergestellt werden sollte. Der n, , bat diese Erklarung 9, deutschen Regierung gegenüber erst durch Role vom 30. Januar 1920 bestätigt. Da nach g 10 des Anhang V ju Teil VIil des Friehengvertraget die Anforderung selters deg Wiedergutmachungg- augichusses und eine bestimmte, vertragsmäßig festgesetzte Antündigungg. frist är den Beginn der Pflichtlieferungen entscheidend sind, folgt gus Vorstehendem, daß eine Verpflichtun g Deutsch⸗ lands jur Lieferung besslmmter Mengen bisher nicht beste bitt. Die bisberigen Koblenmer gen sind alt du chaus freimellig zu betrachten, und es kann des hab auch lein Vor⸗ ninf gegen Deuischland darauß hergeleitet werden, daß bestimmte Mengen nicht erreicht worden sind. Im übrigen ist von deutscher Seile in dem Pꝛototoll die während des ganzen Verlauf der Ver— handlungen stets nachdrücklichst abgegebene Giklärung wiederholt worden, daß Veutechland ohne schwere Schädigung seineg wirtschaft— lichen Lebeng vorläufig überhaupt nicht imstande sel, bedeutende vie se⸗ rungen iu machen. Wurschastlich keirachtet, liegt in der Taisache der reiwilligen Kohlen eferungen bor Ablauf der im Friedens ver— krage voigesebenen Ankü! dizunetftist ein gewaltiges Dpfer Deutsch⸗ ant und jugleich ein schlagender Beweis far die Bereltwilligteit Deu ichlande, seine slicht zur Wiedergutmachung nach beslen Kraften zu trsüllen. Hälte VPeutschla d diese frewilllgen Lieferungen nicht ükernommen, so ätte es di bisher an die Entente gelieferten ohlen nem eigenen, schwer erschütterten Hwirtichaftsleben zuführen können. Eiatt de n hat es sich dreser sehr erkeblichen Kehlenmengen ent- bloß, um sie zur Wied igutmachung zu verwenden. Diese freiwillige Leistung, gegen die sich die allerernstesten Bedenken aug den Kreisen er zeutschen Volltwirtschaft ei hoben haben, hätte eigentlich volle A ner naurg von seiten der Alltierten veidtent. . Ech ließlich ist auch hbervo zukeben, daß der Hinweis auf Rer. ' unge n aßte dein, die ach dem Vertrage nur im Falle vorsäzlicher Nichtersüllung der Verpflichtungen irn Frage kommer können sowpe auch eine Aenderung des Art 429 des Frieden vertrages, der die häumungefristen für die besetzten Gebiete regelt, nicht derslãn dich erscheint. Auch für die Beuriellung die ser Fragen ist nicht die franzssische Regierung, sondern nur der Weder. ö ö n ö 6 s 1 ; zu st ö di Es ist nicht einzu⸗ en, wie der Wiedergusmachurgsaue schuß Aulaß fin zunte, der. artige Mäaßtegeln in GCrwägung zu 66 ,,

Wegen Vergehens . die Kriegegesetze und gebräuche slehen auf der englischen 9669 setz Kriegg⸗

466 Anläßlick des . Bootkrieges: roßadmiral von Tirpitz (verantwortlich für die Anordn !; des une in geschränkten L-Boottrieges!. Aus den selben ü. ldi ira don Capelle, Admmral Bad mann, Vizead miro Paul Behucke Aemnal Scheer, A miral ven Hipper, Admiral bon Peäller. . T stehen auf der Liste unter der Beschuldigung (daneben 6 nde) Fahrzeuge nit außergenöbnlicher Unmenschlichleit ohne Warzung angegrisen eder tospediert zu baben:

UG. b6 lenglisches

Kapitänlentnant der Mes. sewe deß gs e; Glenart earn, erleutnant zur Ser Patzig, Un. 865 , n . er n ö , a Pian leunant Mar Val ntiger, Ü. 38 (englisches Schiff Glenby, norwegich s Schiff Magda, spanisches S isches 23 . , * if ,, , abhitan leutnant Lerner, U. Ob (englische Schiffe Clear 5 Teerone, Torrington und Hosplia schiffe hai n,

ä ltäleuhant Zeß. n. 3 lenalische Schiffe Ayapa, Destro, apitänleutnant Kolbe, n. 152 sportugiesisches Schiff Neptuno,

Ink

Wyonland, englische Schiffe Glsie Blröeit,

schaftlichen Schwöerigkeiken des deutscken Staates hinweisen, können? Kapitänleutnant Neureuther,

e erhalten z. Zt. mongtlich 8 Millionen Tonnen Kohle, während Fr ine i

93 nen Xeo ) b rankrt ich englisches Schiff Ad . 2. ö . k 8 —ĩ , . . Kapttänleutnant Wassner, UG. 69 (englisches Schiff Abdah,

; elckes Recht kann Den sschland anführen, um günstsger gestellt ü 5 1. 20 (engli Schi e,, e e, gn, 9 n fen n, , Dröscher, N. 20 (englische Schiffe ; zusühr darch die deutsche OSberste k 3 . Nolwendigkeit und mit dem bestimmntten

el, die französischen Industlien zu ruinieren, befohlen worden sind? ͤ Vie französische 6, kann nicht zulassen, daß die deunsche Me⸗ ,, . rer 3 und obwohl sie dazu ustge de warcg die Lieferungen nicht aussüäbrt, an denen Frankreich Clan Me. Gleod, Belle of Fr! si

. Frankreich ; DM of Fraue, Hec. t ĩ che

Sie verlangt, daß Deutsch⸗ 16 ,

die Rechte der französischen Jiat on geltend zu machen, die durch ben

es er⸗

erfüllt hat, die Fristen für die Räumung der besetzlen Gebiete noch März 1920

mit der Lieferung von Kohle an die alliierten und e ierten Machte

Clara). Kapitänleutnant Anst, UC. 45 wegi 8 S z. Te . liche? Schiff Golden Hot). lnorwegisches Schiff Teie, eng

franzssisches Sch ff Jeanne Conseih). Tokomaru,

LCupitãnleutnant Bothmer, N. 66 (englisches Schiff Mariston). Qberleumnant jzur See Neumann, UG. 67 (englisches Hospital⸗

Lapftänlentnant Rücker, U. 34 (englisches Schiff Viꝑcteria)¶ Kapitän!“inant Gansser, U. 33 und U. 196 (enalische Schiffe ch d, ,. ö Schiff Atlantide). Kapitänleutnant von Glasenapp, U. 91 (englische Schiffe Hayley— bury, Birchleaf, Landonia. Baron Herrie, Ethel). ö Kapitänleutnant von Georg, U. 57 und U. jol (englische Schiffe Refugio, Arlington Court, Jersev City. Teal, HYeichard de Larrtnaga, . Trinidad, John G. Walter, Leugh Fisber). . orvettenfapitän von Nostiz und Jänckendorf, Ü. 151 lenglisches Schi Pwinst/ ö. Kapitänleutnant nen Schrader, UC. H0 Schiff Dar moor). . , . Dang Adam, N. 82 (englisches Schlff Galway 2

le).

Jg, ,. Steinbrinck, UB. 18 (französisches Schiff ufs x

Alt verantwortlich für daß Bombardement auf offene Städte steben auf der Liste Großaz miral von Tipitz, Vizeadmiral Paul Behncke, Admiral von Müller, Armiral von Jgenol (14. De— Lem ber 1914 Beschießung von West Hartlepool, Scarborough und 3 , . Tapken.

Wegen Legen von automatischen Kontakt minen zum Zweck, T ee f. zu zerftören, stehen auf der Liste iche r, don Tirpitz, Admiral von Fapelle, Vizeadmiral Paul Behncke, Aomiral Scheer. Admiral von Müller, Fregattenkapitän Nerger (Kommandant deg Wolf) und Korvettenkapitän Biermann (Kom— mandant der Königin Luise, August 1914).

Unter der Beschuldigung, an, 17. Oktober 1917 einen sfandinavischen Kenvot ohne Warnung beschossen zu haben und keinen Verfuch ge— macht ju haben, Ueherlebende u retten, stehen auf der Liste:

Kapitän z. S. Olito von Gülow,

ö ,

egen Luftangriffe stehen auf der exnglischen Llste:

Hauptmann Linnarz . 38, Bomhardement der 2 ö. ö 36. Mai 1916).

kapitänleurnant Böcker (Kommandant 8. 3. 14. Bombardem von 16. 5. 4 4 Edinburg 3. Tyrll 1916). .

erner alle Personen, die für dte Lufibom bardementz au Grafschaften Kent und Gfser 5. und 6. Dejember 1917 ö. ' Gegend von London 19. und 70. Mal 1918 verantwortlich waren, einschließlich der Kommandanten aller daran beteiligten Luftfahrzeuge ingbelondere Hauptmann Brandenburg. .

Wegen der Erschleßung der Kapitän Frpatt wird die Augltefe— rung verlangt von

Admire von Schröder,

Kriegsgerkeatgrat Zapfel. .

Auf der englischen Lifte werden ferner angefordert wegen Mißhandlyng von Kriegszefangenen: ö. ; Ein Feldcebel als Kommranbant des Lager Einswarden (Arrll— . 16) (Behandlungen, ungesetzliche Bestrafüngen, verschiedene tausamkelten]. Vr. Schilling, Art in Nordenham (ebenso). Gefreiter Haase oder Huase alg Kommandant des Lagerg Elbingerode (Mißbandlungen. unsaubere Quartiere, ungenügende Er⸗ gxährung und Kleidung, übermäßige Arbeit, Mangel an Mer ltamenten, der den Tod mehrerer Gefangener verschuldete). Dr. Spiegerberg , , n n. im Lager van Porta). e ern,, free im Feldwebel Dollsfel Etß handlungen im Lager Natzwinkeh. k Schmidt, 14. Regiment . him z. . in Lager 6 Rbein n,, d, V eschãftigung aker Gefangener, Unter schlagung von Geld, das den Gesange gehörte, nach dem Waff u stiss cup ö , Unteroffizter Trinks (Mißhandlungen im Lager von Pommereng—

, . (ebenso). nmteroffizier Reichert. 101. Landsturmregiment (Mißhandlun . Lager Teutzen bei Chemnttz). 2 ö ateroffiz er Heinze oder Henn (Mi lu 9ltzʒ ae , ö, , z Deimann (Mißhan ol ngen 1916 im in Sergeant als Kemmandant deß Leger Gieschés Grube im Semen 1918 (batte ein Giatange) (Nißzhandlungen, Graulsam— keiten aller Art und Verweigerung der nötigen Medikamente, wodurch der 24 m a derschuldet wu de). / teroffizter Wolke (Mißhandlungen im Lager Westerh . 9 . . ö e ,,, Feldwebel Briakmann oder ein anderer Kommandant des Tage von gGomen von 1915 18 Mißhandlangen). . . , (eoenso) Feldwebel Pataloß (Mißhandlun ger des Be: e Me e (Mißh gen im Lager des Bergwerks Verse oder Warser (Mißhandlungen 191617 im 1 . Karl Levis Müller, Pächter des Saljbergwerks Somme en,, ch Saljjbergwerk5 Sommerda ice w , . bes Bergwerks (ebenso). Gin Feldwebel als Kosmmande tagers Sodingen 19 m , 8 andant des Lagers Sodingen 1918 steroffizier Weize oder Wiese (Merd ain 25. September 1917 am olda en Alchacdlon im Lager Schwelm III). J . Gefreiter Schwambon, 8. Neg. 3. A. R. (eben so).

An der Westfront.

Die kemmandlerenden Offisiere und andere Per 264 J one . nst der i , an der Westfront von , , 3 . ove nber 1918 untersland, insb so dere die Generale von Arnim von Troiha, Koch und von Helow (verantwortlich, unter anderen 1 . ö. 6 der Feuerline zur Arbe gebraut zu wodur er Tod einer groß : . ie ! großen Anzahl verschuldet wurde, ie Femmantanten des Lagers Fort Macdonald 1917“ Oberst Oe mich Hauptmann Gawein, , . i, , gol leutnant Schmidt, Oberleutnant Zander, Leutnant Berle enfant , . en deutschen Polizel in Lille leben so). utnan ner oder Tippner, Ko dan tagers T Sar; . 31 ö. Kominandast des Lagers Tanner, auptmann des Landsturms Mäller, Gelsenkirchen 7, K ö. z ö. ler, en ?, Komman⸗ ni, . F layy le ⸗Martel, Weihnachten 1917 bis November Hauptmann Gotz Kommandant des Lagerg NVillerg de= h well e . 1917 big November i9is , 2 , , e Kommandanten der folgenden Lager von Weihnacht 9 November 1918, wg die schlimmsten Zust nde . er. Denain. Geoust, Fert Flines (xer emmandaunt gehört. zum 3 ,,, Juf Meg. ], Lapentie, archtennez Marquillies arquion, Orch eg, Salon (. ; ;

An der russischen Front.

Dieienige oder diesenigen Personen, die für de wortlich 3 wonach bod biftische Gefangene, ,

lengllsches

dor

talienische Schiffe Gastano Gostanzo, oi. e n mn Schiff aston

geltungs maßnahme, un Februar 1917 an der russijchen Front zu