Tarifregisters eingetragenen Tarifvertrag zur Regelung der
Geh lte und Anstellunge bedi gungen der kaufmännischen An geltellten gemäß 8 2 der Vero dnung vom 238. Dezem her 1918 (Reid e⸗Gerehzbl. S. 1456) für ben Stadibezirt Ludwigslust für allemein verbindlich zu ertlären. . Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum 20. Feb unt 1920 erhoben werden und sind unter Nummer LB. R. 563 on das Reichtsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— siruß⸗ 35, zu richten. Berlin den 31. Januar 1920. 8 x . 1 w 1 — = . J S etannt machung. . Der Zweigverein der Blumengeschäftsange— . stelllen bes Feutschen (nationalen) Gaärtnerver⸗ bandes, Ortsgr Magdeburg, hat beantragt, den
zwischen ihm unh bkem Ve ein der Blumengeschäfts⸗ inhaber in Magdeburg am 30. Dezember 199 abge⸗ schioffenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Aube Sbedin gungen für die Blumenb im deri nen in Blumen⸗ geschäslen maß § 2 rer Verer nung vom 26. Dez mber 1918 (Rei s-Gesetzbl. S. 1466) sür das Gebiet der Stadt Magöe⸗ burg für allgemein verbindlich zu erklären.
Grwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Februar J920 eihoben werden und sind ur ter Nummer J. B B. 53360 an bos Reichgarbeitt ministerium, Berlin, Luisenssraße 33 zu richten.
Berlin, den 1. Februar 1920.
Ver Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
—
Bekanntmachung.
Gasthausan⸗
Die Arbeit sgemeinschaft der ꝛ gestellten zu Erfurt hat beantragt, den zwischen ihr und 961 6 V s 8 * 2 1 . ber Arbeilsgemeinschaft ver Gast⸗ und Echankwirte
von Erfurt unt Umgegend am 13. Noven ber 1919 ab⸗ geschlossenen Varifvertrag zur Regelung der Lohn— und Albert bebingungen für bie Angestellten im Gasiwa tt gewerbe gemäß 5 2 der Vero dnung vom 23. Dezember 1918 Yeichs⸗ Gesetzhl S. 1466) sür den Slaot⸗ und Lanbfreis Ersurt für allgemein verbindlich zu erklöten.
Einwendungen gegen biesen Antrag können hiz zum F * * 66) ö 9n a Y bon 3 d 1911 te Nummer 25 Feb uar 1920 erhoben werden und sind unter N
J. 3. R. 257 an as Reichsarbeilgministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 38, zu richten. Berlin, den 1. Februar Wæ0. Der Reichs arbe 1tzminlster. J. A.: Dr. Bu sse.
Bekannt machung.
Der Schutzverhand der bergischen baugewerb⸗ 3
lichen Betriebe E. V. in Barmen hat beantl agi, den zwischen ihm und dem Bund der technischen Ange⸗ stellten und Beamten, Nebengeschäftsstelle Elber⸗ feld, am 13. Ottober 1919 abgeschlossenen Bezirksztarif⸗ ver irag zur Regelung der Gehallg⸗ und Anseellungt bebin⸗ gungen der sechnischen Angenellten im Lau werbe gemuß 3 TZ der Verordnung vom 28. Dezember 1918 Reichs ⸗Gesetzbl. S. 1466) sür das Gebiet der Orte Elberfeld, Barmen, Voh⸗ wie lel, Cronenberg, Gruiten Langerfeld i. W, Kolingen, Wald, Gräsrath, Höhschend Ohligs, Remscheid, Wermeltz⸗ füchen, Born, Lennep, Lütn inghausen, Radevormwald, Meit— mann, Velbert, Neviges, Würsreih, Haan, Heiligenhaus, Hückeswagen, Lan enberg i. W., Schwelm, Milz pe, Geyeltz⸗ berg K Sprockhövel für allgemein ver⸗
lich zu erklären. ö Galbencun gen gegen diesen Antrag können his zum 25. Fehruor 1920 erhoben werden und sind unter, Nummer J. B. E. 7314 an das Reichscrbeilgminisleriüim, Berlin, Lunen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 1. Februar 1920.
Der Reicht or beile minister. J. A.: Dr. Bu sse.
———
Bekanntmachung.
Die Gewerbevereinigung Velbert E. V., der Handels schußzverein Velbert, der Verband der weib⸗ lichen Handels⸗ und Büroangestellten E. V. Orts⸗ gruppe Velbert, der Deutschnatignale Handlungs⸗ gehilfen- Verband, Ortsgruppe Belbert, und der Gewertkschafts bund der Angestellten, Orte verband Velbert, kaben beantragt, den zuischen ihnen om 12 TDe⸗ zember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Renelung der
Reichenbach und Um gebung, Angestellten, kaufmännischer Reichenbach
25 Febiuor 1920 erhoben werken und s ner, Nrmt J. BR. I131 an dos Reichsarkbeits ministerium, Verlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Gebiet des Zwickverbandes Groß Berlm dindlich zu ertlären.
Gehalts- und Anstellungsbedimnguntzen der kaufmännischen An⸗
gastellten des Einzelhandels gemäß 3 2 der Verordnung vom 1456) für das Gebiet
3. Dezember 1918 (Reichs Czesetzbl. S.
der Stat Velbert für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen otesen Antrag önnen bis zum 256 Februar 1920 erhoben werden vnd sind unter Num mer J. B. R. 193 an bas Reichs arbe ns ministerium, Ber lin, Luisen⸗ straße 83 zu richten.
Berlin, den 1 Februar 1920.
Der Reichtzarpeitsminlster. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Ortsverein Guben im Verband der Rechts⸗ anwalts? und Rotariatgangestellten (Angestellten⸗ Gewerkschaft), Sitz Leipzig, hat beantragt, den zwischen ihm und Gubener RechtsGLanwälten und Notaren am 12. Dezember 1919 abgeschosse en Tarifoertrag zur Rege⸗ lung der Gehalts, und Anst llungtz ben ngungen der Rechts⸗ anwalt? und Notariaigangestellten gemäß 8 2 der Ver) dnung vo n X. Pezember 1918 (Reicht⸗Hesetzb S. 1456) für das Gebiet der Siadt Gaben für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendm gen gegen diesen Antrag können bis zum 25 Februar 1950 erhohen werden und sind unter Nummer J. B. F. 617 an vas Reicht arbeite ministerium, Berlin, Luisen⸗ straß 33, zu richten.
Berlin, den 1. Februar 1920.
Der Reichtzarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.
gemeinschaft
Bekanntmachung. ;
Der Handeleschuts⸗ und Ra battsparvein für der Zentralverband der
Gan Sochsen, der Gewertichaftabund Angestelltenver bände, Orte gruppe
und der Gewerkschafts hund der An⸗
gesteilten, Orts verband Reichenbach, NMylgu und Netz chkau haben beantragt, in Fortietzung des cuf Blutt 223 des Tarifregisteis eingetragenen Tarifoertrages vom 5. Juli 1919 ven zwischen ihn n 8. Januar 1920 ahgesch essenen Tarftsvertraß zur Regelung her Gehalte⸗ nd An flel ungt⸗ bedingungen für rie kaufmännischen Angest llten des Einzel⸗ hendelg, ein schließ lich der Putzgeschäfte und, Kon sun gen offen, schaften, gemäß 98 2 ber Verordnung vom 23. Deze zn ben 1918 ; Gesetzbl. S. 1458) für das Gebiet der Stadt und
nia ge 1188 .
5 8*
bindlich zu erklären.
Eir wendungen gegen biesen Antrag fönnen
Berlin, den 1. Februar 1920. Der Reichszar bei taminifter. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeherverband der Pelzwarenbranche in n 5 unternehmungen einschließlich der Verwaltunge⸗ und Provisions⸗
von Berlin und der Zentralverband der Auge⸗ stellten, Bezirk Groß Berlin, haben heantragt, den
zwi chen ihnen abgeschlassenen, am 1. Januar 1920 in Krast getrernen Tarifvertrag zur at lung 8 und Anste llunge bedingungen für die kausmannischen unh technischen Angestellten ber Pelzwarenbran che gemäß 82 der Verorknnng vom 23. Dezember 1918 (Reicht, Gesetzhl. S. 1456) für für allgemein ver⸗
Regt ung der Gehalts⸗ und
C.
können bitz
Einwendungen gegen diesen Antrag
Verlin, den 2. Februar 1920. . Her Reicht or beiteminister. J l usfe⸗
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband des Sinzelhandels der Stadt Hildesheim, der Gewerkschastsbund tau f⸗ männischer Angestellten verbände, Orte aus schuß Hildesheim, der Gewerkschaftsbund der Angenellten, Setz verband Hilde s heim, ver Reichsverband deutscher
Angesellten, Ortsgruppe Hildesheim, und der entralverband der Angestellten, Oris gruppe
ildesheim haben beantragt, im Anschluß an den für all⸗ 6 her gh ohhh erklärten, auf Blatt 99h es Tarifregisteis ein getragenen Tai isvertiag vom 25 Juni 1919 den jwijschen ihnen am 20. Dezember 1919 abgeschlosseren Nachigags⸗ Tarifvertrag zur Regelung der Gehalis⸗ und Anstellungg⸗
bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Einze handel
gemäß S2 der Veroirdrung vom 25.
Geseßbs' S. 1456 für den Stadibezirk Hildesheim gleichfalls
für allgemein verbindlich zu ertlären. Einwendungen gegen diesen Antra 25. Februar 1920 erhoben werden und
können bis zum
straße 33 zu richten. Berlin, den 2. Fehruar 1920. Den Reich tza beite minister. J. A.. Dr. Guß se.
——
Bekanntmachung.
beitgeberverband des Greßhandels der n,. der Gewertschafisßund kauf⸗ Orts ausschuß Nr . t Ir ĩ zildesheim, der Reichsverband stellten, Ortsgruppe ) . der , , , e. ruppe Hildesheim, haben beantragt, im Anchluß an den in . verbindlich erklärten auf Blatt 140 des Tarif⸗ den zwischen ihnen am 27 Dezen ber 1919 abge sa sossenen Nachtrag zum Tarifvertrag ⸗ fer Gebalté, und 2nstellungsbedingungen der Großtkanbel gemäß § 2 der Veron bnung' vom . Dezember 1818 (heich s- Gefen bl. S. 1466) für den Stadtbezirk Hildes heim gleichlalls für allgemein ver⸗
Stadt Hildesheim, . männischer AUngestelltenverbände, Hildesheim, der Gewerkichafts bund der
beulscher Angesteilten, Ortsgruppe
und der Zentralverband 1egisters eingetragenen Tarifvertrag zur Regelung
kausmännischin Angest ten im
binblich zu ertlären.
Cir wendungen gegen diesen Antrag können his zum 25. Februar 1820 erkoben werden und sind unter Nummer J B. k. 341 au das Reichgarbeitt ministerium, Berlin, Luisen⸗
straße 383, zu richten. Berlin, den 2 Februar 1920. Der Reichs on beiteminister. J. A.: Dr. Bu sse.
ü —
Sekanntmachung.
er Haudelsverein Hameln und die Arbeits⸗ 2364 , Privatangestellten⸗ en zwischen ihnen Nachtrag zu dem Tarifvertrag vom und ,,,. en sür die kaufmärmsischen Angestellten im Einzel⸗
e mg nr , vom 23. De sember 1918
der verbände in Hameln haben beantrag:, am 16. Dezember 1919 abgeschlossenen für allgemein verbindlich e klärten 10. Jul 1919 zur Regilung der Gehalts⸗
handel gemäß § 2 der
(Reich⸗Geletzbl. S. 1466) sür den Stadtbezirk Hameln gleich⸗
falls für allgemein verbinolich zu erllären. Einwendungen gegen diesen Antrag
Berlin, den 5. Februar 1920. Der Reichs arbeiisminister. J. A.: De. Gusse.
Ortsgruppe
Iichtsbezirks Reichtubach G. V. für allgemein ver⸗
bis zum und sind unter Nummer
aufgehoben.
das
zum
8
25. Februor 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
J. B k. 1099 an das Reichsarbeitsmininerium, Ber lin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Bekanntmachung.
lverband des Deutschen Großhandels, . . der Verband der Klein⸗
handelevereine der Stadt Chemnitz, und ver
HDeuifche Trantportarbeiterverband, Verwaltungs⸗
den zwischen ihnen am 1. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Negelung ber Lohn un, Arbeits bedingungen für die Handelshilfsarbeiter im Groß⸗
Hilbersborf, Helbersdorf, Kappel,
Cisawendungen gegen diesen Antrag können bis
richten. Berlin, den 5. Februar 1920. Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Unter dem 11. Februar 1920 ist auf Blatt 351 lfd. Nr. 2 des Tarifreoisters eingetragen worden: .
Die allgemeine Verbindlichteit des Tarifvertrages vom 12. Mai 18919 für die Angeftell en der privaten Versicherungs⸗ generalagentüren wird mit Wirkung vom 1. Januar 1920 Der Reicht arbeits minister.
J. V.: Geib.
Das Tarifregister und bie Negtfterarten können im Reichsarbeittz˖ minlflersun, Berlin NRW. . 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensstunden eingesehen werden.
Berlin, den 11. Februar 1920.
Der Registerfühbrer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
In Abänderung der Minssterialenischlie kung vom 4. No⸗ vember 1919 (Reschtzanzeiger Nr. 259 vom 11. November 199) jist der Stadtgemeinde Gßlingen durch Verfügung 8m 5. Februar 1920 vie staatliche Genehmigung erteilt wo -den, zu 4 vom Hundert verzinsliche Schuldverschreib augen auf den Indaber im Benag von 3 Millonen, eingeteilt
500 Stücke der Reihe M zu je 2000 M, 1750 J m 00h , und 9. n 0 ,. boo 1 in den Verkehr zu bringen. Stuttgart, den 5. Februar 1920. Ministerium des Innern. Heymann.
Bekanntmachung. Dem Taglshner Ludwig Forster in Ntederarnbach wird gemääß 8 1 Abf. 1 un 2 der Bundesrats verordnun! vom 23. September 1915, beir. Feinhaltung unzuverlässiger Personen
Lezember 1918 (Reicks⸗
ind unter Nummer J. B E. 7355 en das Reichtzarbeitsministerium, Ber lin, Luisen⸗
können bis zum 20. Frbruar 1920 eikoben werden und sind unter Aummer J. B. R. 149 an das Reichtzarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 383 zu richten.
vom Handel, und S5 1, 3 der Ausfüyhrungsbestimmungen hierzu vom IJ Dtlober i915 der Handel, nämlich der Auftaul von Torf für die Firma Lor in Auggburg, wegen Preietr iber 1 in Torf un kersadt. Die dem ꝛc. Forner vom Stadr t Auge burg unterm 5. November 1919 ausgestellle Gewerbelegitimation wird eingezogen. Augsburg, den 7. Januar 1920. Stadtrat. Deutschenbaur.
Die von heute ab zur Aus nabe gelangende Nummer 30 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter J
Nr. 7295 eine ,, . die ö für Thomag⸗
osphatmehl vom 10. Februar 1920, unter ö
. hi 63 eine Veron r ung, betreff / nd Abänderung der Verordnung über die Bildung einer Preisgusaleichsielle für Thomaszhor phatmehl, vom 10. Februar 1920, und unter 7a97 eine Verordnung über die Aufhebung des Handels verbols mit Ferro⸗Silizium, vom 7. Februar 1920.
Berlin, ben 11. Februar 1920.
Postzeitungs amt. Krüer.
Preußen. Finanzministerium. Das Katasteram Sulzbach ist zu besetzen.
Ministerium des Innern.
Die Preußische Siaalsregierung hat den Regierungsrat Ostendorff in Königsberg zum Oberregierungs at ernamnt; er ist als solcher dem Regierungepräsidenten in Königsberg zu⸗ geteilt worden.
Die Preußlsche Staats regierung hat den Regierunggassessor Grafen von Brühl in Allenstein zum Landrat exnannt. Dem Laadrat Grafen von Brühl ist das Landratsamt im Landkreise Allenstein übertragen worden.
Der bisherige elsaß⸗lothringische Gerichtsassessor Alfred Remmel in Liegnitz ist zum preußischen Regierungsrat er⸗ nannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bei dem Oberschiedsgericht in Knappschafts angelegenheiten in Berlin ist der Justitiar der Ber awerks⸗Hesellschaft Hibernia, Bergwerke direktor Kaempffe in Herne für den Rest der am 31. Dezember 1917 abgelaufenen, durch die Verordnung vom 27. September 1917 (Ge etzsamml. S. 91) bis zum Schluß des auf den Friedensschluß folgenden Jahres verlängerten Amtsdauer zum Beisitzer ernaant worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Kreistierarzt Dr. Schlathölter in Prüm ist in die Kreistierarzistelle zu Aschendorf versetzt worden. Die Ver— setzung des Kreistierarztes, Veterinärrats Velmelage in Eupen in den Kreis Aschendorf ist zurückgenommen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Die Wahl der bisherigen Leiterin des stähtlschen Lyzeums . in Andernach Maria Wendland zur Direktorin dieser Aasta lt
ist namens der Preußischen Staatsregierung bestäligt wochen.
Hauptverwaltung der Staats schulden. Die Zinsbogen Reihe IV zu den Schuldverschrei
bungen der preußischen konsolidierten si zinsigen ere ; Bajonett töte).
Staatsanleihe von 1890 werden vom 8. März d. J. an durch die bekannten Vermitilungsstellen ausgereicht. Berlin, den 10. Febeuar 1920. Hauptoerwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung. Dem Händler Eugen Richter, Berlin, Kastanien alle 90, babe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung
vom 2. Mai 1919 (R. A. Nr. 106/1919) Amteblatt Siück
Nr. 20 1919 untersagten Handels mit Gegenständen des
täglichen Bedarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundegratszw verorenung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Ver⸗ fügung vem heutigen Tage gestattet.
Berlin O. 27, den J0. Februar 19820. Der Polizeipräsident. Abteilung W. Dr. Weiß.
—
Bekanntmachung.
Dem Schlachtermeister PnNt er Hesse hier, Friedrichstr. 2,
* Wi ) 9 . Fleisch⸗ W . 3 ; f ist die A sederdufnahme des Handels mit Fleisch⸗ und Wurst taine am Tonon weil er am 21. August 14 54 Befangene unter dem
waren gestattet worden. Bielefeld, den 7. Februar 1920. Vie Polizeiwerwaltung. J. V.: Heit amp.
Bekannt machnng.
Dem Händler Aug. Stable, bier, Herforderftz 135, ist tie
Wiederaufnahme des Handels gestantet worden. Bielefeld, den 9. Februar 1920. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Het kamp.
— —
Bekanntmachung.
Die gegen den Händler Gustav Lvackhoff, Drenstein⸗
Saarburg.
furt, verhängte Entziehung der Handelserlaubnitz auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1919 (RGBl. S. 6053) ist auf gehoben. Lüdinghausen, den 29. Januar 1920. Der Landrat. J. V.: Hiltrop, Kreissekretär.
1
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Sigmund Mosse, hierselbst, Levetzow⸗ straße 22. abe ich die Wiederaufnahme des duich Verfügung vom 2. Mai 1919 (R. A. Nr. 10319, untersagten Handels mit Gegenstänten des läglichen Bedarfs auf Grund des § 3 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.
Berlin, den 22. Januar 1920.
Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Weiß.
gerenntm a ann. Dem Schankwirt Heinrich Nitschkke, Berlin, Frledrich⸗
straße 218. habe ich die Wiederaufnahme des durch Verügung
vom 13. Okiorer 1919 (RA. Nr. 239), Amtsblatt Siück 43, uner- sagten Haadels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des z 2 Abs. 2 der Bundesratsverorbnung vom 23 Siptember 1915 (RGBl. S. 6035) durch Verfügung des heutigen Tages gestattet. Berlin, den 9. Februar 1920. Der Polizeipräsident, Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.
Sekanntm ach ung.
Auf Grund der Bekanntmachung zuverlässiger Personen vom Handel vem 23. Siptember (RGBi. S. (05) babe ich dem Schantwirt Arnold Lindemann, Berlin, Brunnenstr. 186, für das Restaurant „Zur Hölle“ durch Veisügung vom heutigen Tage den
mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen
Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt. Berlin den 11. Februar 1920. Der Polizeipräsident, Abteilung M. J. V.: Dr. Weiß.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich. In der am 12. Februar 1920 unter dem Voersitz de Reichs ministers Dr. David abgeha tenen Vollsitzung des Reichsrat wurde beschlossen: den Thüringischen K. appschafts⸗
verein in Groß Kam dorf auch weiterhin als Ersatzlasse gemäß
8g 388 des Versicherungsgesetzes für Angestellte anzuerkennen, die hauptamtlichen Angestelten des Kischenat? der ewan⸗
gelijch⸗ lu herischen Kirche im Hamburgischen Staate von . Reichs ver⸗ Versicherungs gesetzes
der Versicherungepflicht sicherungsortnung und 3 14 des für Augestellte zu befreien. Ferner erklärte sich der Reichs at mit der Errichtung elner selhstämndigen Darlehn kasse in Sasa hrücken einverstenden. Dem Em wurf e ner Verorhnung über
gemäß § 1242 der
die schieds gericht iche Erhöhung von Beförberungspreisen der Esen⸗
bahnen, Klein bahnen (Lolalbahrnen usm-), Straßen bohnen und Anschslußbahnen, der Vorlage des Reicht finanzministeriums, betreffend den Entwurf von Tabaksteuer⸗Ausführung sbestim⸗ mn in, dem Eriwurf einer Ergänzungsbestin mung zu den Vorichriften, betreffend die Abgabe stark win kender Armnei⸗ mittel sowie die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standaefäße in den Apotheken, dem Eniwurf einer Ver⸗ oronung über die Bilanzierung der Kriegsanleihen und dem Entwurf einer Verordnung über die Auslegung der Begriffe Friedensschluß und Kriegsende, wurde die Zustimmung erteilt.
Die französische Anforderungsliste enthält nach dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ folgende Namen und An⸗ schul gon en: .
l. Komm. d. 58. Brig. (112. und 142. Inf. Reg. 14. Armee⸗ korps) General Stenger. Zwei Befehle vom 25. 8. 14, wonach von heute ab keine Gefangenen gemacht, sondern alle, verwundet oder nicht. niedergema! t werden sollten, auch wenn sie in großen, ge⸗ schiossenen Einheiten gefangengenemmen würten.
Wegen Ausfühlung der Befehle Stengers werden unter Berufung auf die deutsche Vorschrift, daß ein anhefohlenes Verbrechen nicht
ausgeführt werden dürfe, angefo dert:
Stenger).
Sept mber
schießens
fangenen am 18. Septem ber 1914.
ö 2. ö. 4 ö Den Ee ichen
händ chießung von o. gefangenen Unteroffi ieren Ende Sept. 14
Waffen niederlegen wollen.
wahrschemlich Engländer sein, er wünsche aber leinen englischen Ge—
zur Fernbaltung un ⸗ . ö. ⸗ —; gefangenen Franzolen zu töten, bei Bouco ville.
Handel
September 1914 die Mehrzahl der von ihm kommandierten Ein heiten im Gebiet der von seiner Armee besetzten Gemeinden schuldig gemacht haben soll. Ganz besonders in Deuxville, wo der Kronprinz am 22. August 1914 wetlte. dieses Dorfes, bewohnt von 450 Menschen, die zuvor nach Luneville gebracht wurden, von baverischen Lruppen planmäßig geplündert und
Pfarrer Thiriet erschossen worden. menden Gemeinden sinUs Nomény, Gerbeviller, Remereville, Luneville, Raucourt usw. Kommandeur der Reservearmee im Settor von Cambrai die Inbrand⸗
so haben.
von Cambrai im September 1918.
. verbrecherische Maßnahmen in Clary, Bertiy, Holnon, aun ry 20. Juli 15 angeführt, wonach alle Arbeiter, Flauen und Kinder von 15 Jahren unter Androhung schwerer Strafen lauch Prügel sirafen für Kinder und Faulenzer) zur Feldarbeit gezwungen werden.
— ———
folgende Angehörige des 112. Inf. Regts.
2. Leutrant Laule (wegen Erschießung des verwundeten Haupt ⸗ manns Migat). ö ⸗ 3. Hauptmann Schroeder (wegen Uebermittlung des Befehls
4. und 5. Reg. Komm. Müller und Hauptmann Curtius oder
Crusius, weil unmittelbar naa der Bekanntgabe des Befehls Stenger verwundete Franzosen erschossen worden seien.
6. Hauptmann Mayer (von Badenweiler, der seinen Leuten veranschaulichkte, wie man einen veiwundeten Feind mil dem
Als Beweis für diese Anschuldigungen, die sich auf August und 1914 und auf Kämpfe bei Schlettstadt und Pois de St.-Barbe bei Thiaville beziehen, werden Aussagen deunscher Kriegs— gefangener angegeben. Als weitere Beweiestücke für Tötung von Gefangenen und Verwundeten Ermordung von Zivilpersonen usw. werden aufgefangene Briejse angeführt.
7. Haupimann Zeiche vom 38. Res. Inf. Reg. wegen Er⸗ von Franzosen am 23. August, von 14 Gefangenen am 9. September.
8. Leutnant Nering, 38. Res. Inf. Reg., Erschießung von 18 Ge—
—
9. Leutnant Kapa, 38. Res. Inf. Reg., Erschießung von Kriegs⸗ gefangenen im September 1914. —
10. Leutnant Leisenring, 88. Inf. Reg. 1. Komp., Vorwürfe an die Kompagnie, weil sie 40 französtiche Gefangene eingebracht habe, die hätten erschessn wer en sollen. 11914 bei Rove.)
11. Feldwebel Kaffga von derselben Komp. wegen Befehls, ver⸗ wundete Inder, die angetroffen würden, zu töten (1914 bet Roye.)
12. Komm. d. 14. Res. Tiv. im August / September 1914 bei Schlettstadt und Bois St.“ Barbe, wegen Besehls, 3 Gefangene unverzüglich zu erscheßen.
13. Komm. d. 110. Res. Inf. Reg. im August 14 bei Gr. Fon⸗
Feuer der franzesischen Artillerie vorgehen ließ.
14. Haupe mann Derichs, 136. Inf. Reg. 1. Komp., wegen Er⸗
schicßung von Ginm hnern von Burzweiler ohne Verhör; die Dorf—
bewohner, Frauen und Kinder, mußten mit aufgehobenen Armen an
vorüberziehen (bei Gr. Fontaine). ; 15. Leutnant Grahl von derselben Kompagnle; Einäscherung von
35 Häusern (August 14 bei Gr. Fontaine). 16. Hauptmann Nimann, 40. Bad. Inf. Reg. 7. Komp. eigen.
1
———
Heonssen. 17. Leutnant Brockert, 113. Inf. Reg. 4 Komp., Tötung mehrerer Verwuntdeter im Septen ber 14 bei wesnill. 18. Leutnant Erck von derselben Komp. wegen Besehls zur Er⸗ schießung eines sranzösischen Verwundeten am 20. Aug. 14 bei
19. Leutnant Wil'mann von derselben Kompagnie, Ingenieur in Freiburg, wegen Vefehls zur Tötung von zwei Franzosen ebenta. 26. Leutnannt Hoppe, 113. Juf. Neg. 19. Komp., weil er beim Aufmarsch seiner Kon pagnie gesagt habe, sie dürste den Franzosen keinen Pardon geben und müsse die Berwunteten töten. ; 21. Komm. d. 56. Inf. Reg. Oberst Kramer wegen Befehls zur Erschießung von gefangenen Franzosen unter dem Hinzufügen, es lohne sich nicht, so kö wegzuschaffen. (Se ten ber 14,
— —
—
kurz vor dem Kampf bei magne.) ; 22. Vlaojor v. Kottwitz vom 55. Inf. Reg. Befehl zur Er⸗ schiefung jweier gefangener Turkos, September 14 bei Reims. ;
25. Komm. der 35. Inf Tiv. (Z. A. K, 34 Füs. unt 2. Gren. Regt.) Tötung von 17 französischen Kriegsgefangenen bei Moislains (Semme), Plünderung und Brand stiflung, 28. Aug. 1914.
24. Röhl oder Köhl, Vizefeldwebel im 2. Gren. Regt. 8. Komp., Tötung von Schwerverwundelen; ebenda.
25. Komm. des 117. Inf. Regt. (3. Hess. 18. A K.) Befehl, vom 8. Sept. 1914, alle Franzosen niederzumachen, auch wenn sie die
— —
25. Haupimann der 1. Komp. des 85. Inf. Regt. (9. A. K.) Ansproche m 6. Oktober 1914 bei Antwerpen: In dem Fort würden
sangenen zu sehen.
27. und 28. Kemm. Castendick und Hauptmann der Res. Dül lingen vom 57. Inf Regt. Besehl zur Erschießung eines Kindes am 6. Olthr. 1914 in Mellen (Belg.)
29. Leutnant Rudolf Schultz 17. Feld. Art. Regt., 2. Abt. Mifhandlung und Eschießung eines Mannes, der die Mißhandlung 6. Frau verhindern nwollie am 26. Sepibr. 1914 bei Porquericourt te).
30. Leut. von Röder 73. Res. Inf. Regt. 8. Komp. Befehl, alle
31. Major Cefar, Komm. des 111. Inf. Regt. Erschleßung 6 Gefangenen Septbr. 1914 zwischen Mametz und Fricourt (Son me). —
52. Oberst von Volkersam, Komm. des 110. Inf. Regt. Befehl, keine Gefangenen zu machen; 4 und b. Oltbr. 14 in Courceleite (Beaumont).
33. Kronprinz Rupprecht von Bevern. Befehl, die englischen
Gefangenen zu töten. Tötung von Kriegsgefangenen in De uze im
August und September 1914. Formeller Besebl: keinen engiischen Gefangenen zu machen.
Zuwiderhandelnde seien streng bestraft, ge⸗
fan gene Eng änder mit auf den Rücken gebundenen Händen und
verbundenen Augen ins Hauptquartier gebracht und dort von Osfi⸗ eren erschossen worden; die meinen waren verwundet Brief des deuischen Generals Noegelsbach an seinen Neffen wird
Aus einem
angesührt: ‚Es berrscht allgemeiner Haß gegen die Engländer
und er tiilt in der Armee darin zu Tage, daß man fast keinen Gefangenen macht, sondern alles umbringt“ Ferner wird Kronprinz Rupprecht verantwortlich gemacht für die planmäßigen Verbrechen, deren sich im August und
An diesem Tage seien alle 136 Häuser 15 Wohngebäude absichtlich angezündet, der Maire Bajo et und der Die anderen in Betracht tom⸗ Schließlich wird dem Kronprinzen Rupprecht als
. von Cambrai zur Last gelegt. Truppen des Prinzen Ruppiecht en die Eiadt mit Hilfe von Petroleumeimern usw. angezündet
34. General Gloß, Platzkommandant von Cambrai. Plünderung 34 a) Oberst Gloß,
Etaxpenkomm. 12. III. Etappen Insp.
(Nord). Als Beweis wird ein Erlaß dat. Palnon,
35. General v. d. Marwitz, Komm. der 4. Kap. Div. Soll
beim Ausbruch der Feindseligkelten nach dem Einmarsch in Belgien den Befehl gereben haben, die Zivilbevölkerung zu löten, zu plündern wund die Einwohner zu tertorisieren. gefangenen, die am 5. Ottober 1914 From Kiegegericht in Paris rer, urteilt wurden. ; macht, daß die Radfahrer Komp. des Kav⸗Korps von Marwitz in zjzwet angezündeten Bauernböfen bei Laventte (Pas de⸗Calais) Münte Oktober 1914 ausgeplünderte, halb verbrannte oder vernümmelte
Beweis die Aussage von Kriegs-
Ferner wird der General dafür verantwortlich ge
Zwilisten habe enlchi ßen lassen; schließ lich werden ihm als Komman—⸗ danten der II. Armee im August 1917318 Plünderungen und ver⸗
brecherische Maßnahmen gegen die Einwohner von Beauvais, Caudry Haucourt, Saint⸗Souplet, Zaval zur Last gelegt.
36. Oberst Weige, Komm. des 56. Inf. Megts, Brandstiftung, länderung und Zerstörung von Dörfern im August, September 1914 ei St. Quentin 1Sommej.
37. General von Plettenberg, Komm. deß Garde⸗Korps. All⸗
gemeine Besehle zu plündern und Städte und Dörfer anzuzünden, August⸗September 19814 Reims und andere Gegenden von Nord⸗
frantreich. Als Beweismaterial wird ein Belef angeführt, in dem
es heißt, daß erschossen worden wäre, wer sich kätte weigern wollen, die von General von Plettenberg gusgegangenen Plünderungt befehle auszuführen, es habe sich aber niemand geweigert. Ferner wird dem General von Plettenberg auf Grund einer Bemerkung in einem deutschen Notizbuch die Verantwortung für die Ermordung von Frauen und Kindern, die Inbrandsetzun von Dörfern, Plünderungen usro. am 25. August 1914 zur Last gelegt (Dörfer bet der Grenze nördlich von Sedan).
38. Komm. des Elisabethregts, Hauptmann von Brandt, Leutn. von Arnim und Feldwebel (Adj. Kurten von der J. Komp. wegen
Plünderung und Inhrandsetzung von Marfaux und anderen Dörfern
am 3. September 1914, ferner weil fianzösisch? Gefangene am 265. September 1914 gezwungen wurden, in der Feuerlinie Gräben auszuwerfen.
39. Komm. Gen. des 14. A.-K (110. 112. und 113. Bad. Inf.
Regt. und die württ. Regt, die Mülhausen besetzt hatten) wegen
Tötung von Gefangenen und Verwundeten, Zetstörung von Buͤrz— weiler (Vorort von Mülhausen, Mißbandlungen in Dornach und Reiningen im August 1914. Demselben General wird die Verant⸗ wortung fur Verbrechen in Ste. Barbe, Tötung von Verwundeten durch Schläge und Fußtritte, absicht iche Brandstittung zugeschoben.
40. Oberleutn. Krauze von der Ers.-Abt. des Feldart. Regt. 28 wegen Erschießung von 3 Zwilisten in Gertweiler (Niederel saß) am 23. August 1914.
41. Komm. des 123. Württ. Landwehr⸗Inf. Regts. Inhbrand⸗ setzung des Vorjes Sengern bei Rebweller am 25. Ollober 19814.
42. Leutn. Cberlein vom 120. Inf. Regt. Angebliche Verbrechen kn Saint⸗Ois (Vogesen) 1914 Als Beweis ist ein eigener Artifel
des Angeschuldigten in den Munchester Nachrichten“ angeführt.
45. Oberleum Edinger, Adi. im 111. Inf. Regt. 14. Re⸗
serve A.-. Ersckießung von 8 Frarzosen auf dem Marlt von Senones in den ersten Septembertagen 1914.
414. Gen. von Deimling, Komm. des 15. A.-St. Verbrechen in Raon Ctape und Allarmont (Vogesen). Syß emati che Plünderungen, Brandstiftung, Massenmorde, Verletzung der Genfer Kondention, vom 24. bis 25. August 1914. Im einzelnen wird angeführt die Plün—⸗ derung des Dorfes Raon⸗l'G tape, die Eischießung (ines Gieises von 15 Jahren, der aus dem Fenster sah, und eines Zollbeamten, Ver— gewaltigung von zahlreicken Frauen, selbst durch Offizlere, Be⸗ sbießung des Hospitals, auf dem das Rote Kreuz wehte, mit einem Majchtwengewehr, in Allarmont Erschießung des Maires und des Geist ichen.
Weiter wird dem General von Deimling vorgeworfen, er habe . keine Gefangenen zu machen und Städte und Dörfer anzu⸗ zünden.
45. Hauptmann Hohenseh, 8. Bat. Jäger 3. Pf. in Trier. Aufforderung, feine Gefangenen zu machen und Biltung von Brand kolonnen 1914 bei Albert (Somme).
46. Der ärztliche Leiter des gemischten Hospiials in Raon⸗= [Etape August September 1914, mit der dritten Ambulanz gekommen. Gehässiges Verhallen gegen die Verwundeten, Roheiten und Miß— handlungen aller Art.
37. Prefessor Tr. Vulpius (Heidelberg). Gelddiebstahl an Ver⸗
wundeten August 1914 Raon-sur Plaine (Vogesen).
48. Der Kommandeur der Dipision, zu der das 456. Ers.⸗Bat. 6 (12. AK.). Eimordung des Abbs Lahache, Pfarrers von ka Voivte (St. Die, der am 29. August 1914 ohae Urteil erschossen wurde, nachdem dem Divistonskommandeur Bericht erstatiet war.
49. Major Frenkel im 89. Ers. Bat., 47. Ers. Brig, 19. Inf. Div., 14. Jies. JI. F. 23 .
b2. und 53. General Eugen Clauß, Komm. der 6. bayr. Inf.“ Brig. und Major Hay, jetz Dberst des 12 Ulanen Regts., früher Kommandant in Gerbeviller, werden beschuldigt, im Aug. 1914 Graujamkeiten und Mordiaten in Gerbeviller veranlaßt zu haben. Der Gen ral soll vom Pferde herab befohlen haben: Frauen und Kinder müssen erschossen werden, diese ganze Nation muß verschwinden. Während der Plünderung sollen Frauen und Mädchen getötet und zum Teil vergewaltigt worden sein. General Clauß habe 200 Meter von dem Orte, wo 15 Zivilisten erschossen wurden, bei Tisch gesessen und habe befoblen, Feuer zu geben, wenn er sein Champag - erglas erbebe. Ferner werden dem General Plünderungen
und Ermordungen in Franconv elle, Moriviller und Lamath am 24. August 1914 zur Last gelegt, sopbann ähnliche Ver⸗
hrechen in Vennezey, Remenoville, Serrainville, Giriwiller usw., Hinrichtung von Zioilpersonen in Crévic und Frammbois; dabei sollen dar 17. Negiment, kommandiert von dem setther verstorbenen Oberst Meyer, das 8, kommandiert von dem Oberst jetzigen Generalm jor Weiß⸗Jonack, das 60, kommandiert von dem Oberst von Leipzig, und das 70., kommandtert von dem später gefallenen Oberst von Tschirschnitz, die 5. Inf.⸗Beig., kommandiert von Generalmajor Danner, das 22. Inf. Regt. (Oberst Schultz, dag 23. beyr. Inf.⸗Regt. (Oberst Danner), das 137. Inf. Regt. (Oberst Winiker) und das 166. Regt. (Oboerst Hude) beteiligt gewesen sern.
Unter 54, bb, 6, 57, 58, 59 werden die soeben genannten Offiziere, Oberst Wesß⸗Jonack, Oberst v. Leip ig, Divisionsgeneral Chr. Danner, Regimentstommandeure Schultz, Danner, Winiker und Hucker angefordert.
659). Schmidt, Komm. des 7. bayr. Inf.⸗Regts. wegen derselben Anschuld gungen.
61. Generalmajor Riedl, Komm. der 8. bayr. Inf.⸗Brig. (April 1918 Komm. der 6. bayr. Juf. Div.), wegen planmäßiger Zer⸗ störungen und Hinrichtung von Zivipersonen am 20. August in Nom ény, Jarny und Jaulnv.
62. General von Montgelatz. Plünderungen durch Banden von Soldaten, mit den Waffen oder sonst mit offener Gewalt oder durch Gewalttätigkeiten gegen Personen.
63. General von Moltfe, Komm. der 22., 122. usw. preuß. Inf. Regt. (wohnhaft im Rathaus von Longuyon, PMassenerschießungen in Longuvyon (180 bis 160 Personen), Inbranzsetzung der Stadt, wobei Verwundete und kleine Kinder verbrannten, Erschießung von 21 jungen Leuten von It bis 18 Jahren, die vorher die Ermordeien hatten be⸗ graben můssen. August 1914.
64. General von Hausen unter dem Oberbefehl des Kronprinzen. Verbrecher sche Tien im Aug. 1914 in Longuyon, Longwy ufw., sowie am 1. Septhr. 1914 in Pertbes, Le⸗Chateset.
65. Hzupim. Victor, Chef der Ftohma (Rohstoff⸗ und Maschinen-⸗ verteilun gestell). Plünderung von Lougwpy, planmäßige Zerltörungen in Sochösen, Weg chaffung des rollenden Materials und der Maschinen, Ausräumung der Magazine usw.
66. Komm. Schleswig (im 24. Aug. 1914 im Rathaus von Audun-le-Moman wohnhaft hatte den Befehl gegeben, daß die Stadt im Falle der Meuterei in Beaad gesteckt werten solle. Am 21 Aug. 1916 hätten die Deunschen ohne Anlaß begonnen, mit Gewehren und Maschinengewehren zu schleßen, wobel 4 Frauen verletzl (eine, als sie einem deutschen Soldaten zu trinken gab) und drei Männer gerötet
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